Úterý 25. èervna 1901

Und endlich, meine Herren, darf es auch nicht daran fehlen, solchen Gärtnern und Schulgartenleitern, welche, ich darf es sagen, mit Hintansetzung persönlicher Vortheiles schon seit Jahrzehnten Musterschulgärten errichten, wie wir es allenthalben zu finden so glücklich sind, dass wir solchen Leuten kleine Entlohnung geben in Gestalt von Prämien, in Gestalt von Anerkennungsschreiben, wie es so seitens des Landesculturrathes geschehen kann, um sie für ihre Tätigkeit wenigstens einigermaßen zu entschädigen.

Bei dieser Gelegenheit, hoher Landtag, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir bereits in dieser Richtung einige solcher Musterschul - Garten besitzen, von denen mir speziell einer bekannt ist, jener im Sablat, im Böhmerwald, im Bezirke Prachatitz, dessen Oberlehrer, Herr Edmund Kremmel, seit Jahrzehnten dieses Amtes in ausgezeichneter Weise waltet, und auf die ganze Umgebung in außerordentlich anlegender und befruchtender Weise hingewirkt hat, indem er ohne Unterstützung seinen Schulgarten zu einem Musterschulgarten herausgebildet und Tausende von Samenportionen unentgeltlich an Collegen verschickt, dergleichen Edelreiser und Pflanzen, und auf diese Weise die Schulgartenidee praktisch in ausgezeichneter Weise fördert. Aber auch der Landesculturrath für das Königreich Böhmen, speziell die deutsche Sektion, hat dieser Angelegenheit seit Jahr und Tag die größte Fürsorge zugewendet und im vorigen Jahre die Mittel dazu geschafft, dass ein k. k. Bezirksschulinspector und ein Oberlehrer an der Versammlung der Schulgartenleiters Niederösterreichs sich habe betheiligen können. Der Erfolg war allerdings vorläufig kein großer aus dem Grunde, weil immer wieder die Mittel gefehlt haben, um die Sache materiell zu fördern, aber auch ein speziell für den Obstbau bestimmter Verein - der Obmann desselben steht gerade vor mir - der Obstund Gemüsebauverein für das Elbethal, ebenso die vom deutschen Böhmerwaldbunde ins Leben gerufene Vereinigung der Obstbauvereine Südböhmens hat in dankenswerter Weise die große Bedeutung des Schulgartenwesens für die Förderung des Obstbaues erkannt und eine kleine Enquete von Bezirksschulinspectoren einberufen, wodurch die Zwecke, nämlich die Förderung des Obstbaues, vollkommen klar geworden sind. Die deutsche Sektion des Landesculturrathes hat auch Veranlassung genommen, sich mit dem Landesschulrathe ins Einvernehmen zu setzen, um eine größere Enquete ins Leben zu rufen und hiebei seitens des Landesschulrathes das denkbar größte Entgegenkommen gefunden.

Es ist die Hoffnung vorhanden, dass im Laufe des nächsten Herbstes oder Winters, unter Mitwirkung aller betheiligten Faktoren derartige Enqueten abgehalten werden, dass damit dem Landesausschusse die nöthige Unterlage dafür geboten wird, diese Angelegenheit materiell zu unterstützen. Nun möchte ich noch darauf hinweisen, dass das, was ich in Bezug auf die Förderung des Schulgartenwesens gesagt habe, nicht meine Erfindung ist.

Ich habe mich in den benachbarten Kronländern umgesehen. In Steiermark ist seit Jahrzehnten ausgezeichnet gearbeitet worden, und ich habe bemerkt, dass man sich auch in Niederösterreich dieser Frage sehr annimmt. Im vorigen Jahre hat Mähren einen einschneidenden Beschluss gefasst, indem es den nicht unbedeutenden Betrag von 6400 K für Schulgartenzwecke gewidmet und zwar 400 K zur Abhaltung von Obstbaucursen, 2000 K behufs Errichtung von Meisterschulgärten, 2000 K behufs Beaufsichtigung der von dem Leiter des Musterschulgartens zu betrauenden weiteren Schulgärten desselben Schulbezirkes und 2000 K für Prämien für solche Schulgartenleiter, welche sich in hervorragender Weife auf diesem Gebiete ausgezeichnet haben. Ich glaube also, dass dasjenige, was in benachbarten Kronländern möglich war, auch seitens des Königreich Böhmen möglich sein wird und dass zum Mindesten dieselben Beträge, welche Mähren für diesen Zweck gewidmet hat, auch von uns, von den Vertretern der Landwirtschaft und den Freunden der Schulgartenidee, vom Landesausschusse und vom Landtage in Anspruch genommen werden können. Ich bemerke dabei noch etwas, dass meiner bescheidenen Ansicht nach das Schulgartenwesen sich doch naturgemäß immer anschließen muss an die örtlichen Bedürfnisse, dass man aber in den weitaus meisten Fällen, Nenn man den Intentionen des § 63 des Reichsvolksschulgesetzes nachkommen will, eines Versuchsfeldes wird nicht entbehren können, und diese Bedeutung eines Versuchsfeldes gerade für den kleineren, fortgeschrittenen Landwirt und für die einzelnen Gemeinden, bitte ich, meine Herren, nicht zu unterschätzen. Der Versuchsgarten ist dazu da, um den Landwirt auf kostenlose Weise mit den Neueinführungen auf dem Gebiete des Pflanzenbaues vertraut zu machen. Der Versuchsgarten wird es ermöglichen, dass man verschiedene Düngungs- und Anbauversuche vornimmt und dadurch das Versuchswesen, welches nur dann Erfolg haben kann, wenn es in weiten Kreisen der Landwirte geübt wird, auf jene breite Basis stellt, welche tatsächlich nothwendig ist, um den Nutzen desselben in die weitesten Kreise der Landwirtschaft zu vermitteln. Aus einem solchen Versuchsgarten kann die Gemeinde ihren ganzen Bedarf an Pflanzen decken und blühende Obstanlagen der Gemeinde werden entstehen und der Lohn dieser Bemühungen sein.

Aber, sehr geehrte Herren, wenn solche Fragen einmal auftauchen und Gegenstand der öffentlichen Besprechung werden, dann muss der Blick immer etwas weiter gerichtet werden, er kann sich nicht aus den engen Rahmen des unmittelbaren Gegenstandes beschränken. Da möchte ich denn dem einen Gedanken Ausdruck geben, von dessen Richtigkeit ich vollkommen überzeugt bin und wobei mir jene Herren, welche in der Praxis tätig sind, ihre Zustimmung nicht versagen werden, indem ich behaupte, dass mit Hilfe der Schulgärten eine andere Frage ihrer Lösung - ich will nicht sagen - ganz zugesung - aber doch näher gebracht werden kann. Das ist die Frage der Errichtung der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen.

Es ist ja eine bekannte, außerordentlich traurige Thatsache, dass trotz aller Bemühungen seitens der Unterrichtsverwaltung, seitens des Landtages, seitens des Ackerbauministeriums, die ja beide die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen unterstützen, diese doch bei uns kein rechtes Leben bekommen können, dass sie "nicht leben und nicht sterben können" und dass sie sogar in vielen Richtungen sehr oft in solcher Weise geleitet" werden, dass sie geradezu als abschreckendes Beispiel für die Errichtung weiterer derartiger, wie ich glaube, nicht zu entbehrender Schulen gelten müssen. Und da scheint mir gerade diese Angelegenheit der Errichtung von Schulgärten mit ein Mittel zu sein, die Errichtung der landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen zu befördern und auch aus diesem Grunde möchte ich bitten, dass der hohe Landtag und die sehr geehrten Herren Collegen sich schon heute, in diesem Stadium, für diese Frage eingehend interessieren, und ich darf wohl hoffen und wünschen, dass im Hinblick auf diese, wie ich glaube, sehr wichtige Seite dieser Frage seitens des hohen Landesausschusses die nothwendigen Mittel hiefür auch bewilligt werden.

Ich bin auch vollständig überzeugt, dass mit Hilfe dieser Schulgärten auch das landwirtschaftliche Schulwesen in mächtiger Weise gefordert werden kann, weil es ja unabweislich ist, dass die landwirtschaftlichen Schulen und deren Lehrer sich für ihre Hilfsarbeiter die Schulgärten, interessieren, und dadurch Wechselbeziehungen zwischen der Landwirtschaft und ihren Schulen hergestellt werden, welche unter ollen Umständen mit der Zeit beiden Theilen zum Vortheile gereichen müssen.

Indem ich zum Schlusse zueile, möchte ich noch auf ein Moment hinweisen, dass es vielleicht Schwierigkeiten machen könnte, die ganzen Schulgartenarbeiten in den Rahmen der Schul- und Unterrichtsordnung einzufügen.

Meine Herren, ich habe aus eigener Erfahrung als langjähriger Ortsschulinspektor einer fünfclassigen Volksschule gesehen, wie unendlich schwierig es ist, die Kinder außer der Zeit im Schulgarten zu beschäftigen. Ich glaube aber, dass es mit der Disziplin und mit den Vorschriften der Schul- und Unterrichtsordnung, namentlich in den heißen Sommermonaten wohl vereinbar ist, dass man einzelne Schulstunden, welche dem naturwissenschaftlichen Unterrichte gewidmet sind, in den Schulgarten verlegt; Stunden, welche sonst sehr oft bei der großen Hitze der Sommermonate verschlafen und verdämmert werden. Sie werden viel besser und erfolgreicher, ohne dem Unterrichte einen Abbruch zuzufügen, im Schulgarten ausgenützt und verwendet werden können.

Meine Herren! Ein Moment gestatte ich mir noch hinzuzufügen, das ist der Hinweis auf den Vogelschutz, welcher sich mit der Ausführung geordneter Schulgärten in ausgezeichneter Weise verbinden lässt, ein Moment, meine Herren, auf das wir unter allen Umständen eine besondere Rücksicht nehmen müssen und das ich Ihrer besonderen Beachtung empfehle. Wir haben ein Vogelschutzgesetz, wie viele andere ausgezeichnete Gesetze, aber wenn Sie die Landwirte draußen fragen, in welcher Weise dieses Gesetz gehandhabt wird und welchen Nutzen es ihnen gewährt, so werden mir die Herren, welche in der Praxis stehen, bestätigen müssen, dass die Erfolge dieses Vogelschutzgesetzes gleich nun sind.

Wenn, wie ich bereits hervorgehoben habe, es nicht möglich ist, den Keim der Belehrung in das zarte Kinderherz zu legen, wenn es nicht möglich ist, die zahlreiche Kinderschaar für den Vogelschutz zu interessieren, wenn das nicht mit der Schule verbunden wird, und mit den Schulgärten, so nützen alle Vogelschutzgesetze selbst mit den drakonischen Strafbestimmungen gar nichts und wir werden es nach wie vor erleben, dass unsere Singvögel, die besten Freunde der Landwirtschaft gegen die Pflege des Ungeziefer, nach wie vor verfolgt und vertilgt werden.

Bevor ich schließe, möchte ich noch einem Dankesgefühl heute hier Ausdruck geben, dem Gefühl des Dankes einem Collegen gegenüber, der nicht mehr unter den Lebenden weilt, der aber in einer reichen Anzahl von Aufsätzen in der Reichenberger freien Schulzeitung die Schulgartenidee in ausgezeichneter Weise behandelt hat. Es ist dies unser verstorbener College Anton Tausche, der mit Wort und Schrift sich der Förderung dieser Bestrebungen gewidmet hat und dessen ausgezeichnete Aufsätze heute noch die Grundlage der Belehrung auf dem Gebiete des Schulgartenwesens für weitere Kreise sein und bleiben werden, die sich für die Sache interessieren.

Nun, meine Herren, bin ich am Schlüsse meiner Ausführungen und kann nur noch darauf hinweisen, dass ich mit der ausführlicheren Begründung des Antrages nur bezwecken wollte, dass die sehr geehrten Herren Collegen für diese Idee, für die sich leider noch viel zu wenig Freunde finden, erwärmt werden und, wenn es dazu kommt, seinerzeit in den bezüglichen Commissionen und im hohen Landtage die nöthigen Mittel gewähren, mit Rücksicht auf die große Bedeutung der Schulgärten nicht nur in erziehlicher Beziehung sondern auch in Bezug auf die Förderung der Landwirtschaft.

Ich empfehle, den Antrag der Landesculturcommission zuzuweisen. (Beifall und Händeklatschen. )

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand in formaler Beziehung das Wort?

Žádá nìkdo za slovo ve formálním ohledu ?

Nachdem dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Pøejdeme k hlasování.

Gegenstand der Abstimmung bildet der formale Antrag, welcher dahin geht, dass der auf der Tagesordnung stehende Antrag der Landeskulturkommission zugewiesen werde.

Pøedmìtem hlasování jest návrh formální, by návrh, který se nachází na denním poøádku, byl pøikázán komisi pro záležitosti zemìdìlské.

Žádám pány, kteøí s tímto návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Návrh jest pøijat.

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten F. Albl und Genossen auf Gewährung einer Unterstützung aus Landesmitteln für die durch Überschwemmung, Hagel und andauernde Nässe geschädigten Gemeinden in den Bezirkshauptmannschafts-Gebieten Podersam, Saaz und Komotau.

Pøíštím pøedmìtem denního poøádku jest první ètení návrhu posl. F. Albla a soudruhù na udìlení podpory z prostøedkù zemských obcím v obvodech okresních hejtmanství Podboøanského, Žateckého a Chomutovského povodní, krupobitím a trvalým mokr. m poškozeným.

Ich ertheile dem Herrn Abgeordneten F. Albl das Wort zur Begründung seines Antrages.

Abgeordneter F. Albl: Hoher Landtag! Am 29. Jahrestage jener großen, für die Bewohner des Goldbachthales in unvergänglicher Erinnerung bleibenden Katastrophe am 25. Mai des heurigen Jahres, fast zu derselben Stunde, wie im Jahre 1872, wurden die Gemeinden des Ober-Goldbachthales, ein Theil des Jechnitzer und ein Theil des Podersamer Bezirkes wieder von einem Elementarunglück betroffen. Infolge eines Wolkenbruches trat der Bach aus den Ufern und überschwemmte die anliegenden Gelände, meist wertvolle Hopfenfluren und Luzernfelder. Da das betroffene Gebiet hügeliges Terrain ist, die Wasserläufe starkes Gefälle haben und auch in Folge des niedergegangenen Wolkenbruches wurden die Felder, besonders die mit Sommerfrucht bebauten, vom Wasser ganz zerrissen und die Ackerkrume abgeschwemmt. Das Bachufer wurde weggerissen, die Luzernfelder und Wiesen überschwemmt und überschlammt, auf den Hopfengärten die Stangen, sowie die _eit drähte von den Drahtanlagen weggerissen, die Verankerungen der Drahtanlagen ganz ausgewaschen, die Hopfenstangen selbst wurden zum Theil der Erde, der Ackerkrume beraubt, zum Theil wieder mit Schlamm und Geröll überzogen.

In der Gemeinde Pladen wurde überdies fast die ganze Ernte vom Hagel vernichtet. Korn besonders winde dort gänzlich zugrunde gerichtet, aber auch vom Klee waren größtenteils nur Stumpfe übrig geblieben, aber auch die übrigen Feldfrüchte wurden in den Boden geschlagen, so dass man fast gänzlich auf die Ernte verzichten muss.

Die Hopfenranken, von denen nicht eine unbeschädigt geblieben war, mussten gänzlich aus der Erde gerissen werden und es kann daher nur eine sehr geringe Ernte erwartet werden. Auch die an Pladen angrenzenden Gemeinden wurden vom Hagel mehr oder minder betroffen.

In den Hopfenbau treibenden Gegenden lebt eine arbeitsame Bevölkerung Kaum hatte sich das Wasser verlaufen, so giengen die Leute daran, ihre Grundstücke zu säubern, die Hopfengärten von den zugeführten Gegenständen zu reinigen, die Stangen wieder aufzurichten, Holzstämme, Aeste, das Gerölle, das sich auf den Hopfengärten angeschwemmt hatte, zu beseitigen und so wieder Vorkehrungen zu treffen, damit doch eine, wenn auch nur vielleicht geringe Ernte ermöglicht werde.

Aber schon am 30. Mai wiederholten sich die Überschwemmungen und ebenso am 3. Juni und zwar in einer Stärke, wie sie seit dem Jahre 1872 nicht dagewesen sind. So haben mehrere Gemeinden innerhalb 10 Tagen dreimal Überschwemmungen erlitten und zwar jedesmal von einer Ausgiebigkeit, dass sie seit Menschengedenken nicht dagewesen ist.

Von welcher Vehemenz diese Niederschläge waren, beweisen wohl zur Genüge die Beobachtungen der ombrometrischen Station in Widhostiz, welche am 30. Mai 52 mm und am 3. Juni 48 mm Regenmenge registrierte.

Das Unwetter am 3. Juni hat aber ein viel größeres Gebiet betroffen. Durch das Zusammenströmen der Wassermassen wurde auch der untere Theil des Goldbachthales von den Überschwemmungen heimgesucht, es wurden auch in den unteren Gemeinden des Goldbachthales Hopfengärten, welche an dem Bache liegen, von dem Wasser überschwemmt, und es wurden auch dort große Schäden angerichtet.

Ebenso haben die meisten Bäche der Bezirke Jechnitz, Podersam, Saaz und Komotau, wie auch die Eger, welche leider immer noch nicht reguliert ist, zum Theil beträchtlichen Schaden angerichtet.

Ja, die Regulirung wäre höchst nothwendig, weil es sich gerade bei diesen Überschwemmungen gezeigt hat, dass dort, wo planmäßig reguliert worden war, der Schaden beiweitem nicht so groß ist, als dort, wo diese Regulirung verabsäumt wurde.

Außer diesen Überschwemmungen hat auch schon die während des ganzen heurigen Frühjahrs andauernde Nässe einen ungeheueren Schaden an den Feldfrüchten verursacht und in den vielen Gemeinden fast die ganze Gerste vernichtet, und auch die übrigen Feldfrüchte werden infolge der Nässe nur einen geringen Ertrag geben.

Es ist sogar häufig vorgekommen, dass Grundstücke wegen der andauernden Nässe gar nicht einmal angebaut werden konnten.

Ich habe schon besonders der Beschädigungen durch Hagel in der Gemeinde Pladen, Bezirk Jechnitz gedacht. Dieselbe wurde auch durch Abschwemmungen der hier ohnehin seichten Ackerkrume, sowie durch das von den angrenzenden Bergen auf die Grundstücke geschwemmte Gerölle und Geschiebe geschädigt.

Ferner wurden im Jechnitzer Bezirke zum Theile durch Hagel, alle aber durch Überschwemmung, der Ackerkrume und überhaupt durch die Wasserfluten stark geschädigt die Gemeinden Pastuchowitz, Welletschin, Steben, Alberitz, im Podersamer Bezirke die Gemeinden Leschkau, Pribernz, Mokotill, Widhositz, Rudig, Kriegern.

In allen diesen Gemeinden sind Grundstücke, welche von den Wasserfluten hauptsächlich devastirt worden sind, sodass die zum Zwecke der Abschreibung der Grundsteuer von Seiten der Bezirkshauptmannschaft angeordnete Commission beantragen musste, dass diese Grundstücke auf mehrere Jahre von der Grundsteuer befreit fein sollen.

Besonders stark betroffen erscheint auch Kriegern, wie auch ein Theil von Rudig, wo der Goldbach die Domäne durchgerissen und sich über die anliegenden Hopfengärten ergössen hat, so dass die anliegenden Hopfengärten fast gänzlich zu Grunde gerichtet worden sind und bei manchen auf mehrere Jahre hinaus auf jeden Ertrag verzichtet werden muss.

Auch sind in Kriegern wohl über 100 Joch des besten Hopfenbodens, des wertvollsten Grundes devastirt.

Ferner sind in allen diesen Gemeinden, die ich nicht alle dem Namen nach anführen kann, Tausende von Gulden nothwendig, um die durch die Wasserfluten zerrissenen Wege wieder herzustellen.

Die Regulirung des Goldbaches in Großotschehau hat sich bewährt. Es sind dort bloß die Böschungen etwas beschädigt worden, aber in seinem weiteren Verlaufe hat der Goldbach durch die Überschwemmung der Hopfengärten bedeutenden Schaden gemacht in dem unteren Theile des Goldbaches nämlich.

Ferner haben an den Hopfengärten fehr bedeutenden Schaden gelitten die am Saubach gelegenen Gemeinden des Saazer Bezirkes und der Komotauer Bezirk.

Besonders schwer getroffen wurden auch die Gemeinden Tschermich im Komotauer Bezirk und die Gemeinde Großkörbitz, ebenfalls im Komotauer Bezirk.

In der Gemeinde Tschermich hat die Eger eine Brücke weggerissen, welche die Verbindung herstellt zwischen dem Orte Tschermich und 150 Joch Feldern, welche auf der anderen Seite der Eger liegen und nur dadurch bewirtschaftet werden können, dass eben über diese Brücke gefahren werden kann. Diese Brücke wurde weggerissen, und die Gemeinde dürfte aus sich selbst wohl nicht im Stande sein, die Brücke wieder herzustellen. Auch die letztere Gemeinde, die Gemeinde Groß-Körbitz im Komotauer Bezirke erlitt bedeutenden Schaden durch diese Elementarunfälle. Nicht nur, dass viele Felder gänzlich zerrissen und abgeschwemmt worden sind, dass die Ackerkrume weggeschwemmt wurde und dass infolgedessen auf diesen Grundstücken fast gar kein Ertrag zu erwarten ist. hat dort auch die andauernde Nässe einen besonders großen Schaden verursacht, so dass wohl die ganze Gerste in der Gemeinde heuer gar keinen Ertrag ergeben wird, und auch die übrigen Feldfrüchte nur einen geringen Ertrag erwarten lassen.

Hoher Landtag! Die Summe des Schadens. den alle diese durch Überschwemmung, Hagel und dergleichen geschädigten Gemeinden der Bezirkshauptmannschaftsarbiete Podersam, Saaz und Komotau erleiden, dürfte weit über 1 Million K ausmachen.

Es ist selbstverständlich, dass ich nicht alle beschädigten Gemeinden speciell anführen kann, in denen durch Überschwemmung oder Hagel ein Schade herbeigeführt worden ist. Aber nach den Erhebungen, die bereits gepflogen worden sind, und speciell nach einem Ausweise, den der Hopsenbauverband in Saaz veranlass hat, beträgt die von den Gemeinden angegebene Schadensumme speciell für Hopfengärten allein 875. 000 Kronen. Es ist nun wohl selbstverständlich, dass der Staat und das Land nicht diese ganze Schadensumme vergüten können. Aber eine Hilfe, eine Unterstützung dem von unverschuldetem Unglück betroffenen Groß zu gewähren, das ist gewiss Pflicht des Staates und des Landes, umsomehr, als die geschädigten Grundbesitzer durch diese Elementarunfälle der Gefahr, zu Grunde zu gehen, um ein bedeutendes Stück näher gerückt worden sind. Es würde den Verhältnissen durchaus nicht entsprechen, wenn jemand behaupten wollte, in Hopfenbau treibenden Gegenden herrsche Wohlstand, und es wären da Unterstützungen weniger nothwendig. Gerade hier sind der Landwirthschaft die größten Lasten aufgebürdet. Ist doch im Saazer Bezirke der Reinertrag per ein Joch Hopfengrund erster Classe mit 80 sl., und im Podersamer Bezirke per ein Joch desselben Hopfengrundes mit 60 fl. bemessen.

Gerade hier wird die Landwirthschaft mit den höchsten Regiekosten betrieben, gerade die Hopfengärten erfordern thatsächlich das größte Anlagekapital von allen Culturen, und es dürste feine Gegend in Böhmen, ja vielleicht in ganz Österreich sein, wo in gleichem Maße wie hier, wo Hopsen- und Rübenbau zusammen betrieben wird, der Bauer sich so sorgen und plagen muss. Der Hopsen gibt aber nicht mehr jenen Ertrag wie früher. Denn nur hatten ja früher doch einen Durchschnittspreis von 100 fl. und heute kann man nur mit einem Durchschnittspreis von 60 sl. rechnen. Wenn wir dazu die verschiedenen anderen Verhältnisse berücksichtigen, die Teuerung aller jener Artikel, die der Bauer braucht, und die Teuerung der Arbeitskräfte, so ist es gewiss, dass jedenfalls durch alle diese Verhältnisse die Verschuldung der bäuerlichen Besitzungen ungeheuer geworden ist. Und es muss leider gesagt werden, dass es mit dem Bauernstande rapid abwärts geht Ja es gibt ganze Gemeinden, welche sich heute darüber beklagen, dass sie überhaupt nichts mehr geborgt bekommen, weil sie mit einem höheren Betrage als der zwanzigfache Reinertrag vom Grund und Boden ausmacht, bereits verschuldet sind, weil somit der Credit gänzlich erschöpft ist und die Cassen keinen Credit mehr gewähren. In den letzten Jahren war der landwirtschaftliche Betrieb nicht günstig, nicht nur dass der Preisstand aller landwirtschaftlichen Produkte niedriger ist, wurden auch mehrere Gemeinden, von denen ein Antrag aus Unterstützung eingebracht wurde, wiederholt von Elementarereignissen und Unfällen betreffen. Dazu kommt noch, dass die Gemeinden häufig große Opfer bringen müssen für den Bau von Straßen und Schulhäusern und überhaupt für die Gemeindebedürfnisse, wird auch die Gemeinde jetzt in die Nothwendigkeit versetzt sein, an die Steuerträger große Anforderungen zu stellen, um die devastirten Gemeindewege wieder herzustellen.

Unter solchen Umständen sind die Landwirte nicht in der Lage, aus Eigenem den aus diesen Elementarunfällen zugefügten Schaden zu tragen.

Sie werden jedesfalls ihre Existenz aufs Spiel fetzen und es ist ganz klar, dass, wenn ihnen nicht von irgendwoher, vom Staate und vom Lande Hilfe entgegen, gebracht wird, viele Existenzen durch diesen erlittenen Schaden um so schneller zu Grunde gehen werden, ja dass gerade diese Schadenfälle die Ursache sein können, dass einzelne Landwirte zu Grunde gehen. Denn es ist noch darauf hinzuweisen, dass einzelne Landwirte hart betroffen worden sind, dass es einzelne Landwirte gibt, deren Schadensummen allein auf mehrere Tausend Kronen geschätzt worden sind.

Dazu kommt noch, dass die kleineren Grundbesitzer, welche zugleich Professionisten sind, welche ein, zwei Grundstücke haben, ihre paar Gulden darauf verwenden, wie z. B. einer, der zwei Hopsengärten kaufte; der eine wurde von der Nässe vernichtet, und über den anderen Hopfengarten hat sich der Bach ein Bett gesucht, so dass der Mann mehrere Jahre gar keinen Ertrag haben wird.

Infolge dessen sind die Ausgaben, welche für diese Anlagen gemacht wurden, völlig herausgeworfen. Und der Mann ist rein fertig. Ich habe daher auch eine Anzahl Petitionen von Gemeinden und Privaten dem hohen Landtage überreicht, und ich bitte, der hohe Landtag wolle diese Petitionen alle einer wohlwollenden Erwägung unterziehen. Ich hoffe, dass, wenn der Bauer von der Roth gedrängt wird, zu bitten, ihm auch mit Wohlwollen entgegengekommen werde und dass man ihn vielleicht nicht abweist mit dem vorgeblichen Grunde, dass kein Geld da sei.

Ein anderer, gegenwärtig ebenfalls im hohen Landtage in Verhandlung stehender Gegenstand beweist, dass es ja doch möglich ist, Geld zu beschaffen, wenn man nur ernstlich will, dass man sich getraut, Millionen zu beschaffen, wenn man He richtigen Mittel dazu anwendet, und so glaube ich, dass es nicht auf diese Frage ankommen kann, wenn auch für die schwer betroffenen Landwirte eine Landeshilfe begehrt wird.

Ich wiederhole daher meinen Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, es sei allen jenen durch die letzten Elementarunfälle betroffenen Gemeinden eine ausgiebige Unterstützung aus Landesmitteln zu gewähren, und beantrage weiter zur formalen Behandlung dieses meines Antrages, dass derselbe der Budgetcommission zugewiesen werde.

Ich bitte um Annahme die; es Antrages. (Lebhafter Beifall)

Oberstlandmarschall: Verlangt noch jemand in formaler Beziehung das Wort?

Žádá nìkdo za slovo ve formálním ohledu?

Wir gehen zur Abstimmung über.

Es ist der Antrag vom Herrn Antragsteller gestellt worden, den Antrag, welcher jetzt auf der Tagesordnung steht, der Budgetcommission zuzuweisen.

Pan navrhovatel navrhuje, aby návrh, který se nachází na denním poøádku pøikázán byl komisi rozpoètové.

Ich ersuche die Herren, welche dem formalen Autrag beistimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteøí pøisvìdèují formálnímu návrhu, aby vyzvedli ruku.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest pøijat.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Autrages des Abgeordneten Franz Albl und Genossen wegen gänzlicher Abschreibung der nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. Juni 1872 den durch die Überschwemmung am 25. Mai 1872 geschädigten Gemeinden, sowie einzelnen Grund- und Hausbesitzern gewährten unverzinslichen Darleihen.

Pøíštím pøedmìtem denního poøádku jest první ètení návrhu posl. Frant. Albla a soudruhù v pøíèinì úplného odepsání bezúroèných zápùjèek, jež vedle zákona ze dne 10. èervna 1872 povoleny byly obcím jakož i jednotlivým majitelùm pozemkù nebo domù, poškozeným povodní ze dne 25. kvìtna 1872.

Ich ertheile das Wort dem Antragsteller Herrn Abg. Albl zur Begründung seines Antrages.

Abg. Albl Hoher Landtag! Mein zweiter Antrag, der sich aus die Abschreibung der im Jahre 1872 den Landwirten, den Gemeinden und einzelnen Hausbesitzern gewährten unverzinslichen Darlehen bezieht, hängt eigentlich mit dem ersten Antrage, den ich eben begründet habe, aufs Engste zusammen, ja, ich bin erst durch den Umstand, dass gerade die Grundbesitzer, welche im Jahre 1872 von einem so großen Unglück betroffen worden sind, seitdem immer wieder von Elementarunfällen betroffen wurden, erst dadurch bin ich eigentlich zu dem Entschlüsse gekommen, auch diesen zweiten Antrag zu stellen. Viele der geehrten Herren Mitglieder des hohen Landtages werden sich erinnern können, aus welchem Anlasse seinerzeit diese unverzinslichen Darlehen gewährt worden sind.

Am 25. Mai 1872 gieng über einen großen Theil Böhmens ein Wolkenbruch nieder, welcher die größten Verheerungen anrichtete. Besonders wurde damals das ganze Goldbachthal von einer bisher unerhört gewesenen Überschwemmung betroffen, die anliegenden Grundstücke, die Hopfengärten wurden gänzlich zerstört, Stangen weggeführt, Hab und Gut wurde von den Fluten weggewaschen, viele Gebäude wurden unterwaschen und stürzten ein, sogar Menschenleben sind in großer Menge im Goldbachthale zu Grunde gegangen. Auch in anderen Gegenden Böhmens war es ähnlich und es dürfte daher das gleiche Interesse auch in anderen Kreisen, bei den Herren Vertretern von anderen Bezirken Böhmens herrschen, wie es eben bei uns der Fall ist.

Es wurde damals eine großartige Hilfsaction ins Leben gerufen und es wurden freiwillige Spenden gesammelt für die, durch diese große Überschwemmung Betroffenen, und es wurde dabei viel Unglück gemildert (Rufe: Sehr richtig!). Ich kann mich selbst erinnern, dass in den schlimmsten Fällen, wo die Betroffenen wirklich Hab und Gut verloren hatten, vielen ein großer Theil der verlorenen Habe durch freiwillige Spenden ersetzt wurde. In großartiger Weise hat sich da die Nächstenliebe und Barmherzigkeit nicht nur der Bevölkerung Böhmens und Österreichs, sondern ganz Europas betätigt.


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