Pátek 21. prosince 1900

Es ist seinerzeit durch die Errichtung einer Musikschule in Pressnitz diesem Talente und diesem Erwerbszweige der Bevölkerung eine Förderung zutheil geworden, die allseits dankbar anerkannt wird.

Aber, meine Herren, die Stadtgemeinde selbst ist so arm, und ist insbesondere im letzten Jahre, wo die Sparcassa durch Cursverluste an ihren Wertpapieren außer Stande war, die Subvention von 500 sl d. i. 1000 Kronen auszuzahlen, in eine so bedrängte Lage gerathen, dass sie die Bitte stellt, die der Musikschule vom Lande gewährte Subvention, welche heute 2000 Kronen beträgt, möge auf denselben Betrag, welchen derzeit die Musikschule in Petschau erhält, d i. auf den Betrag von 4000 Kronen erhöht werden. Ich weiß, dass dieser Bitte in dem Landesvorschlage für das Jahr 1900 nicht mehr Rechnung getragen werden kann. Ich weiß auch, dass heute noch nicht über den Voranschlag für 1901 gesprochen wird. Aber da wir, bei der ausgezeichneten Eintheilung unserer Budgetberathung, nicht erhoffen tonnen, dass wir morgen bei der Verhandlung des Budgetprovisoriums für 1901 über Einzelnes werden sprechen können, da ich ferner nicht weiß, ob wir uns in diesem Landtage überhaupt wiedersehen werden, oder ob wir erst den großen Filter der Wahlbewegung werden durchwandern müssen, so bringe ich schon heute diese Bitte vor und befürworte auf das wärmste bei allen denjenigen, die dann zu entscheiden haben werden, ihre Erfüllung.

Meine Herren! Die Musikschule in Pressnitz, welche im September 1899 den 4 Jahrgang eröffnet hat, entfaltet eine Thätigkeit, welche anerkannt ist, sowohl in künstlerischer Beziehung, als auch in Bezug auf die Hebung der Erwerbfähigkeit der Bevölkerung.

Sie hatte im abgelaufenen Jahre 175 Schüler in den 4 Jahrgängen, welche theoretisch und praktisch in der Musik unterrichtet wurden, sowie auch im Gesange und in Instrumentalmusik.

Die Pressnitzer bilden heutzutage Concertgesellschaften, welche in aller Herren Ländern reifen, und den Ruf der musikalischen Begabung der Bewohner Böhmens, die sonst vorwiegend den Angehörigen des èechischen Stammes zugeschrieben wird, auch in Bezug auf den deutschen Theil der Bevölkerung Böhmens bewähren.

Es Wird bei diesen Gesellschaften auch streng auf achtunggebietendes Auftreten, auf Anstand und Ordnung gesehen, und wir können sicher sein - auch, was wir von auswärts hören, bestätigt dies - dass sie dem Lande und dem Namen ihrer Stadt draußen keine Schande machen, sondern vielmehr durch ihre künstlerische Ausbildung, die sie bewähren, auch die Trefflichkeit ihrer Musikschule verkünden und dadurch dem Lande zur Ehre gereichen.

Die Musikschule in Petschau, welche 4000 Kronen Subvention erhält, hat dieselbe Anzahl von Lehrkräften, aber eine weit geringere Anzahl von Schülern. Es wird daher nur ein berechtigter Anspruch der Stadtgemeinde Pressnitz genannt werden können, wenn sie angesichts ihrer schlechten finanziellen Lage - die gesammte Steuersumme beträgt 8000 Gulden, die Umlagen, die auf diese Steuersumme ausgelegt werden, sind zum Theile uneinbringlich - verlangt, das Land möge ihre Musikschule mit einem gleichen Betrage unterstützen, wie die Musikschule der Stadt Petschau. Ich glaube, dass diese Bitte auf Ihre Zustimmung rechnen kann.

Ich empfehle dieses Ansuchen der Budgetkommission, welche sich mit dem Voranschlag für das Jahr 1901 zu beschäftigen haben wird und der Geneigtheit des hohen Landtages.

Ich hätte, meine Herren, zum Schlusse noch eine kleine Kennzeichnung der Alt und Weise vorzubringen, wie unsere Gemeinden mitunter von den Behörden behandelt werden, je nachdem die Parteistellung der betreffenden Gemeinde gerade ist und vielleicht auch, je nachdem gerade die Stimmung in dem einen oder dem anderen behördlichen Departement ist.

Die Stadtgemeinde Komotau wurde, solange die alte Gemeindewirtschaft unter dem Bürgermeister Schreiter bestand, wiederholt von der Statthalterei gemahnt, sie möge Assanierungsmaßregeln treffen, möge für die Gesundung der Stadt durch Kanalisierung, Ableitung der Gewässer, durch eine Trinkwasserleitung sorgen, kurz durch alle Maßregeln, welche die Gesundheit einer Stadt zu schützen und zu fördern geeignet sind, Vorsorge tragen. Es kam die neue, nationalgesinnte Gemeindevertretung und diese gieng sofort daran, die Canalisierung durchzuführen, die Wasserleitung zu bauen und alle jene Maßregeln in Angriff zu nehmen, die man von der Stadtgemeinde vernünftiger Weise verlangen kann.

Meine Herren! Wählend sonst die Dringlichkeitsmahnungen von Seite der Statthalterei nicht aufgehört haben, hat sich die Sache umgekehrt, seitdem die neue Gemeindevertretung am Ruder ist. Die Gemeindevertretung muss, um die Assanirung durchzuführen, verschiedene Enteignungen vornehmen und Grundstücke einlösen.

Da ist es vorgekommen, dass die Statthalterei wiederholt die Durchführung einer solchen Enteignung verhindert, so dass eine jahrelange Hinausschleppung der Assanirung gerade durch ein solches Eingreifen der Statthaltern veranlasst worden ist. So wurde neuestens besonders die Einlösung zweier Grundstücke, welche zur Fortführung der Assanirung war, nothwendig hinausgeschoben und die Angelegenheit wäre heute noch nicht erledigt, wenn es von der Statthalterei abhienge Da musste sich die Stadtgemeinde selbständig mit den betreffenden Besitzern verständigen, damit sie von ihren Einwendungen und Einsprüchen absehen, und dann erst konnte das schwierige Werk weitergeführt werden. Dass ein solches Vorgehen nicht Vertrauen in die unparteiische Handhabung des Gesetzes durch die Behörde erwecken kann, dass ein solches Vorgehen eine Stadtgemeinde nicht dazu ermuntern kann, die schweren Lasten, welche die Assanirung auf erlegt, die mannigfachen Arbeiten, Schwierigkeiten und Verdrießlichkeiten mit den einzelnen Einwohnern, welche durch die Ablösung und Enteignung von Grundstücken entstehen, auf sich zu nehmen, das wird jeder zugeben.

Ich schließe mit dem Wunsche, dass in dieser Beziehung auch ein Wandel eintrete, und ich empfehle meine Ausführungen der entsprechenden Beachtung seitens der Vertreter der k. k. Behörden, meine Bitte aber, die ich an den Landtag gestellt habe, betreffs der Subventionirung von Pressnitz dem Wohlwollen aller Abgeordneten, welche für das Land und für die armen, unterstützungsbedürftigen Gegenden des Erzgebirges ein Herz haben. (Lebhafter Beifall. )

Nejvyšší maršálek zemský: Dovoluji sobì sdìliti, že se ještì pøihlásili a sice pro návrhy pan posl. Dr. Werunsky a pan posl. Dr. Záhoø.

Es haben sich noch die Abgeordneten Dr. Werunský und Dr. Záhoø für die Anträge zum Worte gemeldet.

Nachdem gegenwärtig H. Abg. Pacher gegen den Antrag gesprochen hat, kommt nunmehr Herr Abg. Albl zum Wort, welcher für den Antrag eingetragen ist.

Ich ertheile ihm dasselbe.

Abg. Albl: Hoher Landtag! So sehr ich mich versucht fühle, hier verschiedene Wünsche und Forderungen der Landwirtschaft zu besprechen, will ich doch darauf verzichten, nachdem sich dieselben zumeist auf die Reichsgesetzgebung beziehen und will Ihnen concrete Vorschläge für den Landtag, für den Landeshaushilt machen, nämlich in einer Angelegenheit, welche schon öfter in diesem hohen Hause zur Sprache gekommen ist.

Ich habe nämlich schon mehrere Male Anträge eingebracht und Petitionen überreicht, welche sich auf die Angelegenheit der Gemeinde Strahn, nämlich bezüglich des dortigen Rutschgebietes beziehen. Ich habe besonders in der letzten Zeit Petitionen überreicht, welche zum Zwecke hatten, dass den Grund besitzern der Gemeinde Strahn, welche zu wiederholten Malen durch Erdrutschungen geschädigt worden sind, eine Unterstützung zutheil werden möchte.

Diese Petitionen und Anträge hatten bisher keinen Erfolg. Es wurden zwar sowohl seitens des Landes, als auch des Staates in diesem Rutschgebiete Arbeiten unternommen und mehrere Tausend Gulden angewendet, um dieses Rutschgebiet zu befestigen und Meliorirungen durchzuführen. Nun zeigt es sich, dass diese Tausende von Gulden, die dort angewendet worden sind, vielleicht hinausgewurfen werden.

Trotzdem ist den Besitzern keine Hilfe gewährt worden, obwohl sie im Verlaufe des gegenwärtigen Jahrhunderts von Zeit zu Zeit immer wieder Schädigungen erlitten haben. Ich habe bereits einmal im hohen Landtag darauf hingewiesen, dass die Rutschungen in der Gemeinde Strahn wiederholt vorgekommen sind und dass dieselben seit dem Jahre 1815 nicht mehr zur Ruhe gekommen sind. Die dortigen Grundbesitzer haben einen enormen Schaden dadurch erlitten ja bei einzelnen Grundbesitzern machte es viele Tausend Gulden aus und dennoch haben dieselben bis heute keinen Kreuzer bekommen.

Wenn man bedenkt, in welcher misslichen

Lage sich die Landwirte überhaupt befinden, so werden wir zugestehen müssen, dass für die Landwirte der dortigen Gemeinde es besonders empfindlich ist, wenn sie derartige Schädigungen erleiden müssen. Nun wurden vom Lande und vom Staate Arbeiten unternommen, dieses Rutschterrain zu befestigen; es wurden Duellen abgeleitet und Festigungsarbeiten vorgenommen, welche zunächst 6. 000 Gulden gekostet haben und es ist in Aussicht genommen, dass wieder 2. 000 Gulden angewendet werden sollen.

Wer aber die dortigen Verhältnisse kennt, wild zugeben, und ich glaube, auch das landesculturtechnische Bureau wird nach und nach, zu der Überzeugung kommen, dass trotzdem die Rutschungen nicht aufzuhalten sind.

Die Eger unterwäscht immer wieder dieses Rutschungsterrain, sie macht eine scharfe Biegung ins Land hinein und dem könnte nur dann rationell abgeholfen werden, wenn die Eger abgeleitet würde, wenn das gegenüberliegende Land durchstochen würde, um die Eger gerade abzuleiten.

Dazu wäre aber nothwendig, dass die gegenüberliegende Mühle abgelost würde; das würde 30 bis 40 tansend Gulden kosten, die Arbeiten dazu wünden auch viele Tausende beanspruchen und ich glaube, dass Staat und Land viele hundert Tausende Golden anbauen könnten, und doch nur geringe Erfolge erzielen möchten Wenn man das ganze Rutschgebiet kennt, so wird man einsehen, dass dasselbe nicht einmal einen gießen Weit hat und ich möchte daher mit einem Vorschlag kommen, welcher sowohl im Interesse des Landes wäre, als auch im Interesse der dortigen Besitzer Nachdem die dortigen Besitzer sonst auf keine Unterstützung zu hoffen haben, so würden sie sich gerne zufrieden geben, wenn ihnen diese Grundstücke abgetauft würden. Das Land käme dabei billiger weg. Ich glaube, es dürften einige 20000 fl genügen, um das ganze R tschgebiet käuflich abzulösen, vom Lande zu übernehmen und die Grundbesitzer auszuzalen

Diese wären in der Lage, anderweitig u Grundbesitz anzukaufen, so dass jede weitere Station zur Beseitigung der Gefahren des Rutschgebietes erspart bliebe.

Es wäre nicht nothwendig, dass jahraus jahrein an das Land Anforderungen gestellt würden, Tausende für diese Besestigungsarbeiten auszugeben. Es wäre dann auch ein weiterer Vortheil, dass dieses Rutschgebiet vom Lande angepflanzt werden könnte mit irgend welchen Baumarten, welche sich für diese Gegend eignen, was ich sogar in gesundheitlicher Beziehung empfehlen würde, nachdem in der ganzen Gegend keine Waldungen vorkommen. Auf diese Weise, glaube ich, würden allseitig Ersparungen eintreten; das Land würde wohl auf einmal einige tausend Gulden ausgeben müssen, es würden aber die vielen Tausende, die nothwendig wären, um dieses Gebiet zu besestigen, erspart werden.

Ich glaube, dass es nothwendig würde, dass wir bei der Berathung des Budgets bedacht sind, wo es immer angeht, Ersparungen zu machen. Wir werden ja dazu gedrängt, nachdem alljährlich ein größeres Deficit vorhanden ist, und nachdem wir wirklich nicht wissen, woher wir die Mittel im Lande nehmen sollen, um den Anforderungen, welche an das Land gestellt werden, gerecht zu weiden. Ich beantrage:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesansschuss wird aufgefordert Erhebungen zu pflegen und dem Landtag in der nächsten Session Bericht zu erstatten, ob sich die käufliche Ablösung des Rutschgebietes in der Gemeinde Strahn, Bez. Komotau, mit Rücksicht auf den Umstand, als dann weitere Ausgaben für Befestigungs- und Meliorationsarbeiten erspart weiden könnten,empfiehlt.

Ich bitte den hohen Landtag, er wolle diese Resolution annehmen.

Oberstland marschall: Der Herr Abg.

Albl stellt einen Resolutionsantrag, bezüglich dessen ich die Unterstützungsfrage stellen und den ich, falls derselbe hinreichend unterstützt wird, an die Budgetkommission leiten werde.

Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuss wird aufgefordert, Erhebungen zu pflegen und dem Landtag in der nächsten Session Bericht zu erstatten, ob sich die käufliche Ablösung des Rutschgebietes in der Gemeinde Strahn, Bez Komotau, mit Rücksicht auf den Umstand, als dann weitere Ausgaben für Besestigungs- und Meliorationarbeiten erspart weiden könnten, empfiehlt.

Ich ersuche die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt und geht an die Budgetkommission

Es gelangt nunmehr zum Worte der Heu Abg. Wolf

Ich ertheile ihm dasselbe

Abg. Wolf: Hoher Landtag! Sehr geehrte Herren !

Ich habe mich nicht zu dem Zwecke zum Worte gemeldet, um über die sinnige und überaus geistwolle Form eines Constitutionalismus mich hier auszusprechen, der uns am Ende des Jahren das etwas kindliche Vergnügen gönnt, den bereits ausgegebenen Geldern nachzuschauen, ich habe überhaupt nicht die Absicht, eine politische Rede zu halten - ich will lediglich zum Budget des Jahres 1901 eine Anregung rein wirtschaftlicher Natur geben, für welche ich die geneigte Aufmerksamkeit und die gütige Unterstützung des hohen Hauses erbitte, und zwar betrifft die Sache einen deutschen Gau im Riesengebirge.

Ich möchte die Aufmerksamkert lenken auf das bisher vollständig vernachlässigte Flußgebiet der oberen Elbe und der oberen Aupa und auf die ungeheueren Schäden, welche die Überschwemmungen dort beinahe jedes Jahr ungerichtet haben.

Kaum dass die Leute nothdürftig das, was das Wasser zerstört hat, wieder hergestellt haben, kommt eine neue Hochflut, reißt neuerdings die Straßen, reißt die Brücken weg, zerstört die Wehren, die Wasserläufe, so das die Leute schier verzweifeln und ihres Lebens nicht mehr recht froh werden können.

Die Regulierungsarbeiten sind im kleinsten Umfange und mit unzureichenden Mitteln wohl hie und da versucht worden, aber man kam eben nicht weiter als zu nothdurftigen, ich möchte sagen, Papparbeiten, welche die eisten Wellen eines neuerdings heranstürzenden Hochwassers wieder wegrissen

Ein Regulierungsplan liegt zwar vor und es ist von dem Aufwande, welche eine solche Regulierung kosten sollte, bereits gesprochen worden, aber ich vermisse im Budget dieses Jahres eine diesbezügliche Summe und will eben durch einen Antrag dafür Sorge tragen, dass wenigstens im nächsten Jahre eine so ungeheuer wichtige Angelegenheit nicht wieder vergessen wird.

Ich sehe zwar, dass das Budget für dieses Jahr für Wasserbauten die Summe von 240 000 Kronen für Fluss-Regulierungs und andere Wasserbauten eingestellt hat, ich höre von großen Plänen für die Schiffbarmachung der kleinen Elbe, für die Regulirung der stillen und wilden Adler, von der Rekonstruktion der Hoheufurth-HeurafflerNavigationsstraße, von der Regulirung der Wottawa unterhalb Strakonitz, von der Herstellung eines Schutzdammes zum Baue einer Brücke über die Rokytka und zur Ergänzung der Hafenarbeiten in Lieben; nirgends aber ist auch nur eine Silbe davon zu finden, dass der hohe Landesausschuss die Absicht hätte, dieser wichtigsten und alle Lebensinteressen der Bewohner des Riesengebirges in außerordentlichem Grad berührenden Frage näher zu treten. Weil ich gerade von Ueberschwemmungen spreche, so möchte ich nur andeutungsweise wenigstens wiederholen, was ich schon einmal hier vorzubringen Gelegenheit hatte. Wenn man schon die Regelung nach den besten Plänen durchführt, so ist doch kein Erfolg zu erhoffen, wenn der Forstwirtschaft im Riesengebirge nicht ein besseres Augenmerk gewidmet wird und wenn man nicht streng darauf hält, dass von den Feudalaristokraten die Forstgesetze eingehalten werden, denn sonst werden die Ueberschwemmungen immer wiederkehren Sämmtliche Besitzer der Waldflächen im Riesengebirge sind bestrebt, die Moore und sumpfigen Wiesenflächen auszutrocknen und zu bepflanzen.

Diese Flächen, welche sonst Reservire für die Wassermassen gebildet haben, sind nicht mehr vorhanden, infolgedessen stürzt das Wasser herunter in die Thäler und reißt alles mit sich. Es ist die Ueberwachung der Herren Feudalaristokraten in ihrem Waldbesitz eine so wenig dem Gesetz entsprechende, dass infolge dessen für die industriereichen Thäler jedes Jahr die Gefahr einer Ueberschwemmung besteht.

Ich will das hohe Haus nicht länger aufhalten, sondern erlaube mir folgenden Resolutionsantrag zu stellen, und zwar in meinem eigenen Namen, sowie im Namen der Herren Collegen Stein und Kasper.

Der Antrag lautet:

Angesichts der großen Ueberschwemmungen, welche im Verlaufe der letzten Jahre zu wiederholten Malen die Thäler der oberen Aupa und Elbe heimgesucht haben, hat sich die Regulirung dieser Wasserläufe als eine immer dringendere Nothwendigkeit ergeben Es wurden denn auch diese Regulirungsarbeiten nach jeder Überschwemmung begonnen, kamen aber bei den verhältnismäßig geringen Mitteln, die zur Verfügung standen, kaum über die Anfangstadien hinaus gefördert werden. Die Mittel langten gerade nur zur nothdürftigsten Wiederherstellung der zerstörten Straßen, Brücken und Ufermauern, sowie zur oberflüchlichen Ausbaggerung des Flussbettes Das nächste Hochwasser riss das kaum Hergestellte wieder weg, und die Besitzer der dortigen Wassenechte sehen ihre immer wieder mit großen Kosten her gestellten Wehren und Mühlgräben in beständiger Gefahr und die Thalbewohner müssen jeden Augenblick gewärtig sein, dass ihre Häuser und Hütten neuerdings weggerissen, ihre Wiesen und Felder abermals vermuhrt werden.

Sie sind in ihrem Vesitze beständig bedroht und können des Lebens nicht froh werden.

Die Regulierung der Wasserläufe, die Verbauung der Wildbäche, die Sicherung der weiten, das Wasser aufspeicherenden sumpfigen Wiesen und Moorflächen an den Gebirgsabhängen gegen die seitens der feudalen Forstverwaltungen systematisch betriebene Entwässerung: all dies muss rasch und gründlich und nach einem festen Plane durchgeführt werden, um Habe und Leben der Bewohner dieser industriereichen Thäler zu schützen.

Wir stellen deswegen den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen:

1.    Der Landenausschuss wird aufgefordert, in das Landesbudget des Jahres 1901 eine genügende Summe einzustellen, um die Regulierung der Wasserläufe der oberen Aupa und Elbe und die Verbauung der Wildbäche nach einem festen Plan mit aller Raschheit und Gründlichkeit durchzuführen,

2   Die Regierung wird aufgefordert, die feudalaristokratischen Waldbesitzer strengstens zu verhalten, den Bestimmungen des Forstschutzgesetzes entsprechend die Entwässerung der das Wasser bei längerer Regenzeit aufspeichernden und das Abschießen der Wassermüssen verhindernden Moor- und Wiesen flachen an den Abhängen des Riesengebirges zu unterlassen. (Beifall).

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeord.

Wolf hat mir einen Antrag überreicht, welchen ich dem hohen Hause am Schlusse der Sitzung mittheilen werde, nachdem es sich um einen selbstständigen Antrag handelt.

Abg. Wolf: Es ist ein Resolutionsantrag.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wolf stellt also folgenden Resolutionsantrag:

Antrag der Abg. K. H. Wolf, Stein,Kasper und Genossen, die rasche und schleunige Regulierung der oberen Aupa und Elbe betreffend.

Angesichts der großen Überschwemmungen, welche im Verlauf der letzten Jahre zu wiederholtenmalen die Thäler der oberen Aupa und Elbe heimgesucht haben, hat sich die Regulierung dieser Wasserläufe als eine immer dringendere Nothwendigkeit ergeben. Es wurden denn auch diese Regulierungsarbeiten nach jeder Überschwemmung begonnen, konnten aber bei den verhältnismäßig geringen Mitteln, die zur Verfügung standen, kaum über das Anfangsstadium heraus gefördert werden. Die Mittel langten gerade nur zur nothdürftigsten Wiederherstellung der zerstörten Straßen, Brücken und Ufermauern, sowie zur oberflächlichen Ausbaggerung der Flussbette. Das nächste Hochwasser riss das kaum Hergestellte wieder weg, und die Besitzer der dortigen Wasserrechte sahen ihre immer wieder mit großen Kosten hergestellten Wehren und Mühlgräben in beständiger Gefahr, und die Thalbewohner müssen jeden Augenblick gewärtig sein, dass ihre Häuser und Hütten neuerdings weggerissen, ihre Wiesen und Felder abermals vermuhrt werden. Sie sind in ihrem Besitze beständig bedroht und können des Lebens nicht froh werden.

Die Regulirung der Wasserläufe, die Verbauung der Wildbäche, die Sicherung der weiten, das Wasser aufscheichernden sumpfigen Wiesen- und Moorlächen an den Gebirgsabhängen gegen die seitens der feudalen Forstverwaltungen systematisch betriebenen Entwässerung: all das muss rasch und gründlich und nach einem festen Plane durchgeführt werden, um Habe und Leben der Bewohner dieser industriereichen Thäler zu schützen.

Die Gefertigten stellen deswegen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:

1 Der Landesausschuss wird ausgefordert, in das Landesbudget für das Jahr 1901 eine genügende Summe einzustellen, um die Regulierung der Wasserlaufe der oberen Aupa und Elbe und die Verbauung der Wildbäche nach einem festen Plan mit aller Raschheit und Gründlichkeit durchzuführen

2. Die Regierung wird aufgefordert, die feudalaristokratischen Waldbesitzer strengstens zu verhalten, den Bestimmungen des Foøstschutzgesetzeg entsprechend die Entwässerung der dag Wasser bei längerer Regengzeit aufspeichernden und dag Abschießen der Wassermassen verhindernden Moor- und Wiesenflächen an den Abhängen des Riesengebirges zu unterlassen.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt und geht an die Budgetkommission.

Es gelangt nunmehr zum Wort der Herr Abg. Dr. Werunský. Ich ertheile ihm dasselbe.

Abg. Dr. Werunsky: Hoher Landtag!

Es ist am gestrigen Tage und auch heute wiederholt von der Auparegulirung gesprochen worden und es wurden gewisse Anwürfe oder wenigstens scheinbare Anwürfe erhoben, als ob in dieser Beziehung das Land und der Landesausschuss es vielleicht an der nöthigen energischen Sorgfalt für die Behebung dieser Missstände hätte fehlen lassen. Es ist begreiflich, dass die Frage der Auparegulirung hier dieses hohe Haus beschäftigt und beschäftigen muss. denn diese Regulirung gehört zu den dringendsten Regulierungen, die dem Lande Böhmen obliegen. Als die große Hochwasserkatastrophe des Jahres 1897 das Aupathal verwüstete, da hat der Landesausschuss und zwar bereits am 23. Feber 1898 an den Landtag Bericht erstattet und in Antrag gebracht, die nothwendigsten Flussregulirungen im Niederschlagsgebiete der Elbe undAupa mit einem Aufwände im Betrage von 3, 900. 000 fl. durchzuführen und es wurde der Antrag beim hohen Landtage gestellt, das Land solle sich mit einem Betrage von 35 Przt. betheiligen was 1, 365000 fl. erfordern würde. Es wurde zugleich in das Budget für das Jahr 1898 zu diesem Zwecke zu den dringendsten Arbeiten 50. 000 fl. eingestellt. Leider ist dieser Bericht des Landesausschusses von der Budgetkommission nicht erledigt worden. Der Landesausschuss hat nun weiter mit der Regierung Verhandlungen gepflogen und sich insbesondere ar das Finanzministerium gewendet wegen Er Öffnung eines Specialcredites für dieser Zweck.

Das Finanzministerium hat aber ab' lehnend geantwortet und die Ansicht ausgesprochen, es müsse der Staatsbeitrag in dem staatlichen Meliorationscredite seine Deckung finden. Deshalb hat also der Landesaus schuss nicht weiter mit dem Finanzministerium sondern mit dem Ackert anministerium verhandelt und es ist im Juni 1899 dahin gekommen, dass die Baupläne für du dringendsten Regulierungen festgestellt wurden. Dies dürfte die Herren interessieren.

Diese Baupläne umfassen die Zeit von 1900 bis 1904, aber sie rücken sich leider schon jetzt um ein Jahr hinaus. Hier sind die unterschiedlichen Regulirungsarbeiten und Wildbachsverbauungen präliminirt. Von Regulirungsarbeiten sind in Aussicht genommen:

A Regulirungsarbeiten.

1.   Elbe:

Vom Duellengebiet der Elbe bis Arnau 31 km á 45. 000 fl., macht 1, 395. 000 fl. Kleine Elbe, umfasst 6 km. Hier ist der Kostenaufwand billiger, 25. 000 fl. per km also 150. 000 fl. 

2.   Aupa:

Von der Mündung des Blaugrundbaches unterhalb des Riesengrundes, bis Parschnitz 29 km a 55. 000 fl., macht 1, 595. 000 fl. Kleine Aupa 6 km á 35. 000 fl., macht 21. 000 fl.

3. Flößbach:

5 km á 35. 000 fl., macht 175. 000 fl. 

4. Schwarze Neisse:

3 km á 20. 000 fl., macht 60000 fl

5.   Bradamabach 35. 000 fl.

6.   Zuschlag für Bauleitung, Regie und Unvorhergesehenes 724. 000 fl. Im Ganzen für die Regulierungsarbeiten 4, 344. 000 fl.

Der Landesausschuss hat in seinem Bericht vom Jahre 1898 3, 900. 000 fl. veranschlagt, aber durch die weiteren Verhandlungen hat sich eben gezeigt, dass mehrfache Ergänzungen notwendig sind, so dass die dringendsten Flusgregulierungen, die systematisch geschehen sollen 4, 344 000 fl. in Anspruch nehmen werden Dazu kommen Wildbachverbauungen, für welche nachstehende Betrage erforderlich werden. Im Gebiete der großen und kleinen Elbe 320 000 fl. im Gebiete der großen und kleinen Aupa 91 500 fl, im (Gebiete des Flößbaches 5000 und im Gebiete der schwarzen Geisse 55. 000 fl, also zusammen 471. 000 fl.

Es ist auch ein Bauprogramm festgestellt werden zwischen dem Landesausschuss und der Regierung, und hiernach sollten gebaut werden bei der kleinen Elbe im Jahre 1900 die Strecke Spindelmühle bis vor Oberhohenelbe, im Jahre 1901 Oberrhohenelbe, im Jahre 1902 Niederhohenelbe, im Jahre 1903 Horka, im Jahre 1904 bis Arnau und dann bei der Aupa im Jahre 1900 Petzer big Kreuzschänke im Jahre 1901 Kreuzschanse big an die Gemeinde-Granze Marschendorf IV. Theil, im Jahre 1902 Manschendorf IV. Theil big Freiheit, im Jahre 1903 Freiheit big oberhalb Trautenau und 1904 Trautenau big Parschnitz und dabei wäre mit der Arbeit im Quellgebiete zu beginnen und sollen dieselben successive stromabwärts fortgesetzt werden, Dabei wurde als der aus Staatsmitteln zu gewährende Beitrag die höchste zulässige Quote von 50 pEt. der veranschlagten Kosten in Aussieht gestellt.

Die Projecte sind fertig, insbesondere dag Project für die Wildbachverbauungen ist ganz fertig Weiter schließt sich daran die mittlere Elbe von Königgrätz big Melnik. An diesem Projecte wird in der technischen Wasserabtheilung des Landesaugschusses gearbeitet und ist mit aller Sicherheit anzunehmen, dass die Wasserbauabtheilung bis Ostern dieses Jahres dieses umfangreiche Project, welches, wenn es bekannt sein wird, den Landesbautechnikern zur Ehre gereichen wird, wird fertiggestellt haben. Nachdem im Jahre 1898 der ermähnte Bericht des Landesausschusses keine Erledigung gefunden hat, hat der Landesausschuss, um wenigsteng theilweise vorzusorgen, einen Gesetzentwurf über die Wildbachverbauung im Niederschlags- und Duellgebiete der Elbe im Bezirk Hohenelbe eingebracht Dieser Gesetzentwurf hat die kaiserliche Sanction erhalten und wurden zu diesem Zwecke in den Landesvoranschlag pro 1899 die erste Rate pr. 50. 000 K, in den Landesvoranschlag 1900 die zweite Rate pr. 50. 000

Kronen und heuer pro 1901 die dritte Rate von 50. 000 k eingestellt.

Ferner sind zum Abschluss gediehen die Verhandlungen wegen Regulierung des Aupaflusses durch die Wassergenossenschaft in Böhmisch-Skalitz; dieselbe ist sowohl technisch als auch finanziell sichergestellt, und ist in der Aussührung begriffen. Hier ist der Landesbeitrag von 267. 000 Kronen bewilligt worden, und es ist für 1900 die erste Rate von 53. 422 Kronen eingestellt worden, sodann die zweite Rate im gleichen Betrage von 53422 K wird in den Landesvoranschlag pro 1901 eingestellt. Also glaube ich,dass das Land Böhmen nach dem Maßstabe seiner Mittel vielleicht doch Anerkennenswertes geleistet hat Freilich sind diese Mittel nicht solche, wie auf der preußischen Seite des Riesengebirges, wo 31 Millionen Mark für die Arbeiten, die in der Ausführung begriffen sind, veranschlagt sind; mit 31. 00000

Mark lässt sich allerdings etwas Gründliches thun. Aber die Herren können versichert sein, dass sowohl der Regierung als auch dem Landesausschusse daran liegt, diese Regulierung einmal systematisch in Angriff zu nehmen. Denn wahr ist, was der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, dass die Flickarbeit durch das nächste Hochwasser wieder weggeschwemmt wird und das Geld für dieselbe verloren ist.

Der meist betroffene Bezirk ist der Bezirk Marschendorf. Anläfslich der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1897 hat der Bezirk Marschendors ans der Dotation, die der hohe Landtag im Jahre 1898 bewilligt hat, einen gewiss entsprechenden Beitrag erhalten. Der Bezirk war auch bestrebt, die zerstörten Communicationen wieder in Stand zu bringen und wurde vom Lande unterstützt, indem wiederholt Landestechniker hinausgeschickt wurden, welche monatelang dem Bezirk mit Rath und That zur Verfügung gestanden sind. Allerdings hat sich das Malheur im Jahre 1899 wiederholt, wenn auch nicht in demselben Umfange wie im Jahre 1897. Das wäre auch des Malheurs zu viel, aber es ist wiederum eine Katastrophe in größerem Maßstabe über den Vezirk herniedergegangen - Der Landegaugschuss hatte aber keine Mittel, denn die Dotation, die im Jahre 1898 bewilligt wurde, ist erschöpft; und für die Katastrophe im Jahre 1899 und im heurigen Jahre hatte daher der


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