Úterý 18. prosince 1900

könne, solange sie nicht von der Volksvertretung dazu gezwungen wird Und darum meine ich, haben wir beide, Deutsche und Èechen, ein lebhaftes Interesse daran, dass im nächsten Reichsrathe die Obstruction nicht wieder Platz gleise, sondern tüchtig gearbeitet werde, damit wir den verschiedenen volkswirtschaftlichen und anderen Fragen näher treten. Und wäre es nicht wahrhaftig eine Freude, wenn in Böhmen, wo in dieser Angelegenheit Èechen und Deutsche gemeinsam arbeiten, abgeehen von allen Streitigkeiten, die wir untereinander haben, und die vielleicht nicht sogleich ihre Schärfe verlieren werden, wenn wir, sage ich, wenigstens trachten wurden, gegenseitig einmal im edlem Wetteifer uns zu messen, uns für die Hebung der Volksbildung und die Ausbildung der Volksschule mit aller Kraft einzusetzen. Das würde beiden Volksstämmen und auch dem Lande nur zum Nutzen gereichen.

Auf die verschiedenen Herren Vorredner will ich nicht weiter eingehen. Dem Herrn Abgeordneten Opitz gegenüber will ich nur des Cine kurz erwähnen. Ich bin auch für eine Aufbesserung der Bezüge der Religionslehrer, wenn ich auch damit meinen principiellen Standpunkt nicht aufgebe, dass die Religion aus der Staatsschule hinausgehört. Ich bin durchaus kein Feind der Religion Ich stehe selber ans einem positiven religiösen Standtunit. aber die Stantsgrundgesetze garantieren jedem Staatsbürger volle Glaubens- und Gewissenssreiheit, und diese Glaubens- und Gewissenssreiheit ist nicht durch führbar, als bis der Staat in religiösen Dingen nie die Hand dazu gibt, irgendwelchen Einsluss, irgendwelchen Zwang auszuüsten. (Abg. Wolf: Sehr lichtig. )

Es mag jeder Confession ihre Kinder und ihre Jugend in den Lehren ihrer Religionsgenossenschast unbehindert erziehen. Der Staat soll jede Religionsgenossenschaft schützen er soll ihr die Möglichkeit bieten, sich frei entfalten zu können, gewissermaßen ihr Autonomie gewahren Aber endlich müssen, wenn die Schule sich weiter entwickeln soll, die Schranken espectiert werden, die zwischen geistlicher und weltlicher Macht gezogen sind. Die Schule muss eine Staatsschule sein, die Religion aber gehört der betreffenden Religionsgenossenschaft an. Wo dies durchgeführt ist, ist die Bevölkerung gar nicht irreligiös der antichristisch oder gar atheistisch geworden. Das ist lauter Gespensterseherei.

Ich werde für die Anträge stimmen, auch für den Antrag des Abg. Legler, für die übrigen Anträge kann ich nicht stimmen, meine Herren, die Sie gestellt haben. Denn Sie haben sie gar nicht in der Absicht gestellt, dass sie angenommen werden; denn wenn Sie dieselben in dieser Absicht gestellt hätten, hätten Sie uns doch vorher in Kenntnis setzen müssen. (Abg. Stein ruft: Wir sind nicht verpflichtet herumzulaufen, als unterthänigste Knechte der liberalen Partei, wir haben den Antrag gestellt, übrigens habe ich vorher mit dem Collegen Segler darüber gesprochen)

Vielleicht wird mir der geehrte Herr Zwischenredner auch erlauben, meine Meinung zu sagen. Ich sage nur das eine, ich kann nicht dafür stimmen, weil ich die Sache nicht aufgeschoben wissen will, weil mir jede Verzögerung leid thäte im Interesse der Lvhrer selber. Ich werde also für die Anträge, namentlich für den Antrag Legler stimmen, weil ich überzeugt bin, dass der Abgeordnete Legler der ausrichtigste Freund der Schule ist und die Interessen der Lehrer schaft gründlich kennt. (Lebhafter Beifall)

Oberstlandmarschall: Als nächster Redner kommt nunmehr zum Worte, und zwar zum zweitenmale, der Herr Abg. Pacher.

Abg. Pacher: Meine Herren! Ich bin überrascht dass der Herr Abg. Legler bei seinen Ausführungen über die Lehrerfrage damit begonnen hat, zu erklären, er wolle nur eine sachliche Rede halten, es seien bisher Phrasen gesprochen worden, die er nicht sprechen wolle, weil er nicht in den Reichsrath candidiere.

Meine Herren! Ich bin mir nicht bewusst, in meiner Rede Phrasen gebraucht zu haben, ohne Inhalt. Wenn einmal "Die Frieie Schillzeitung" so freundlich sein wird, neben den Reden Fortschrittlicher auch einmal die Rede eines Radicalnationalen zum Abdrucke zu bringen und meine heutige Landtagsrede dazu ersehen wird, dann wird es sich zeigen, dass ich darin eben so viel Thatsachliches vorgebracht, und ebenso mich an die Sache gehalten habe, wie er selbst. Es wild uns vorgeworfen, dass wir in den Reichsrath candidieren. Meine Herren! In Reichsrath zu candidieren ist ja an und für sich keine Schande, es thun es ja die besten Männer im Lande, sogar Landesausschussbeisitzer von Ihrer Seite. Übrigens könnte ich ebenso behaupten, dass Einer oder der Andere von den Herren vielleicht in dieser Frage nicht das Wort ergreift, weil er eben auch in den Reichsrath candidiert. Darüber will ich aber jetzt nicht streiten, das fiele mir nicht ein. Ich habe durch meine Haltung bei der Rede des Abg. Legler dies bewiesen, und that dies weiter auch, wie er von uns Radicalen wegzurücken bestrebt war Bei unserer Haltung in Bezug auf die Lehrerfrage werden wir beharren. Es ist gleichgiltig, ob ein größerer oder geringerer Theil der Lehrerschaft uns Anerkennung für unsere Haltung zollt, indem zur gegebenen Zeit bekannt werden muss, dass ohnehin alle zu unserer Anschauung kommen. Es geschieht dies also nicht deshalb, weil ein Theil der Lehrer nicht unserer Meinung ist. Wir werden doch keineswegs den kleinlichen Standpunkt einnehmen, dass wir die Forderungen der Lehrerschaft nicht unterstützen. Zum Schlüsse seiner Rede hat der Herr Vorredner bemerkt, dass er es aufrichtig beklage, dass wir den Antrag, den ich hier eingebracht habe, nicht vorher ihm mitgetheilt haben. Es ist dies geschehen, ohne dass ich eine besondere Absicht dabei gehabt hätte, in der Meinung, man werde in der Erörterung über diese wichtige Frage eine größere Anzahl von Abgeordneten im Saale und eine größere Aufmerksamkeit dieser Abgeordneten erwarten dürfen, gegenüber dem, was vorgebracht wird, und mein Antrag werde wenigstens von jenen, welche unbedingt für die Forderungen der Lehrerschaft einzutreten gewillt sind, unterstützt werden.

Wenn Sie sich darüber beschweren, dass ich meinen Antrag nicht vorgelegt habe, so war es uns auch nicht beschieden, Ihren Antrag, der am 29. December v. J. hier eingebracht wurde, zu unterschreiben. Man sagte, man habe uns nicht gekannt oder nicht gefunden.

Wenn es ein Versehen war, dass wir diesen Antrag heute nicht übergeben haben, dann bedauere ich es, habe dies auch gesagt, habe aber die Meinung gehabt, ein solcher Antrag würde, wenn er im Verlaufe der Rede genügend erörtert wird, ohnehin unterstützt werden.

Im übrigen schließe ich und will feine weiteren Erörterungen pflegen Ich will mit dem Abg. Bendel darin übereinstimmen, dass wir den deutschen Reichstag möglichst in in seinem höflichem Tone nachahmen sollen im Verkehre gegen einander, und so sage ich dem H. Abg. Legler, wenn er für sich und für die Lehrerschaft uns gegenüber ablehnend sich verhält, wir bleiben in der Gesinnung gegen die Lehrerschaft doch dieselben und sprechen mit Eöthe: "Wenn ich Dich liebe, was geht's Dich an?" (Lebhafter Beifall).

Oberstlandmarschall: Es gelangt zum Worte Herr Abg. Graf Zedtwitz.

Abgeordneter Karl Max Graf Zedtwitz. Die Ausführlichkeit der bisher gehaltenen Reden lässt es etwas paradox erscheinen, wenn man die Behauptung ausstellt, dass wir in der gegenwärtigen Session im Zeichen einer großen Überstürzung stehen, und thatsächlich, ist es doch der Fall.

Wir haben nur furz zugemessene Zeit, um wichtige Vorlagen zu behandeln und zur Beschlußfassung zu bringen.

Wir sollen innerhalb weniger Tage einen wegen Mangel an Zeit seinerzeit nicht fertig gestellten Landesvoranschlag beschließen.

Wir sollen das Budgetprovisorium für 1901 hier Berathen und beschließen, ohne mit den Details des Voranschlages bekannt zu sein. Wir haben von der Regierung eine Vorlage bekommen, deren Annahme allerdings den Landesfinanzen einen nicht unbedeutenden Beitrag liefert. Der Schritt, der damit gethan wird und der zu begrüßen ist, da damit den Ländern ein Antheil von dem Ertrage an Steuern und indirecten Einnahmen des Staates zutheil wird, ist aber anderseits an folgeschtueren Bedingungen geknüpft und Bedürfte somit gründlicher und eingehendnr Erörterung. Das alles sollen wir in wenigen Tagen erledigen und dazu kommt die gegenwärtig in Verhandlung stehende, hochwichtige Frage, hochwichtig in zweierlei Richtung Einmal betrifft es die Wünsche und Hoff nungen eines Standes, der zahlreiche Mitglieder Birgt, und der in seinem Berufe ein wichtiger ist und darum Beachtung verdient ES ist dies der Lehrerstand. Andererseits Bringt die Erfüllung der Wünsche der großen Zahl der Bei uns angestellten Lehrer, eine derartige finanzielle Belastung des Landes mit sich, dass auch in dieser Richtung eine eingehende ruhige Erwägung nothwendig ist, und dass trotzdem, wie ich glaube, von keiner Seite gesagt werden darf, dass, wenn dieselbe hier mit erwogen und in Antrag gebracht wird, darin eine Verschleppung der ganzen Frage liegt.

Wir von dieser Seite des Hauses haben trotz aller Anwürfe und Anschuldigungen, die mehr oder weniger von Bedeutung sein können, je nachdem die Provenienz ist, aus der sie stammen und dem entsprechend denselben mehr oder weniger Gewicht beizulegen ist, haben redlich mitgearbeitet an der Turchführung der Verhandlungen, welche insbesondere die Schulcominission in der letztverflossenen Session beschäftigten. Ich glaube, es darf uns niemand den Vorwurf machen, dass wir nicht sachlich in dieser Angelegenheit unser Votum überall mit abgegeben haben, und wenn wir heute hier in die Verhandlung mit eintreten, so mag das ein neuer Beweis sein, dass wir einen jeden Schritt, welcher berechtigte Wünsche der Lehrerschaft ihrer Erfüllung näher bringt, hier mitthun und uns nicht passiv denselben gegenüber verhalten oder gar feindlich gegenüberstellen. Von diesem Standpunkte aus, meine Herren stehe ich auch hier, allerdings auch als Mitglied der Schulcommission als Pro-ledner für die Anträge, welche diese Commission dem hohen Hause unterbreitet hat. Wir glauben die Erfüllung dieser Anträge und jener, welche denselben zugrunde gelegt sind, und damit die Erfüllung dessen, was eben geignet ist der Lehrerschaft in Zukunft ihre Existenz zu erleichtern, befürworten zu füllen. Die Abschaffung des ungerechten Ortsclassensystems und Ersetzung desselben durch einen Grundgehalt der Lehrer, durch das Personalclassensystem, ist, glaube ich, ein gerechter, allseitig entsprechender Vorschlag, und wenn in diesem Grundgehalte eine nicht unbedeutende Erhöhung gegenüber den jetzigen Bezügen der Lehrerschaft, insbesondere der unteren Leserschaft gelegen ist, welche bisher im Genüsse eines geringeren Gehaltes si l) befinden, so zeigt das nur, dass die Schulcommission gerade in jenen Schichten des Standes, welche gegenüber den heute bestehenden Verhältnissen tatsächlich vielleicht ungenügende Mittel zur Fristung ihres Lebens hatten, bestrebt ist ausgleichend und verbessernd zu wirken.

Ich möchte hier aus eine Aeußerung zurückkommen, welche einer der Herren Abgeordneten und auch ein Mitglied der Schul-Commission bei der Ankündigung eines seiner in der Schulcommission allerdings nicht gestellten Minoritätsanträge gemacht hat, dahingehend, dass es unbedingt nothwendig und berechtigt sei, den ersten untersten Gehalt der Lehrer wenigstens in der gleichen Höhe zu bemessen, als es der Gehalt der Beamten iu der elften Rangsclasse ist. Ich glaube, dass es denn doch nicht angeht, das aus eine gleiche Linie zu stellen, was so verschiedenen Bedingungen unterliegt, und erlaube ich mir offen, ohne Voreingenommenheit, gerade diese Frage etwas zu beleuchten. Der Lehrer, der ins Amt tritt, hat, abgesehen davon, dass von ihm nicht jenes Maß der Vorbildung verlangt wird, wie vom Staatsbeamten, somit auch nicht die lange Zeit der Vorstudien, die nothwendig ist, die Ausficht und die Gewissheit, in einer viel früheren Zeit, als dies bei einem Beamten der Faß ist, in sein Brot zu treten.

Wir wissen aus Erfahrung, dass zum mindesten im 20. oder 21. Jahre der junge Mann, der sich dem Lehrberufe widmet, schon mit seinem Gehalte beginnt, allerdings mit einem geringeren Gehalt, als ihn der Staatsbeamte in der elften Rangsclasse hat.

Der Staatsbeamte kann, wenn er noch so fleißig ist, erst mit dem 23. gewöhnlich 24. Jahre, über hauptnach abgelegter Staatsprüfung zu einer, ich sage nicht, Anstellung, sondern zu einer Verwendung in einer Praktikantenstelle kommen und muss in dieser mindestens zwei Jahre ohne jede Sustentation seinem Berufe obliegen und dann erst erhält er ein Adjutum, und tritt nach weiterer 1-2jähriger Verwendung in seinen Gehalt ein. (Abg. Dr. Eppinger ruft: Steuerbeamte!)

Nun, meine Herren, ich bitte sehr, es mag ja vielleicht Ausnahmen geben, aber im Ganzen und Großen ist es nicht die Regel. In dem Augenblick, wo der Staatsbeamte in seinen Gehalt eintritt, ist gewöhnlich der Lehrer schon definitiv angestellt, er ist gewöhnlich schon nach der Norm, die man aufgestellt hat, in einer Gehaltsclasse, die für seine Existenz die genügenden Mittel bietet.

Von diesem Standpunkte aus bitte ich den doch, diesen Vergleich und diese Gleichstellung der Forderungen mit denen, welche den Beamten gewählt wurden, nicht gar so einfach hinzunehmen, sondern eben nach meinem Dafürhalten dahin zu beurtheilen, dass eben das Gleiche nicht immer das Gerechte ist.

Wir haben, meine Herren, in Anerkennung der Dienstzeit durch die Zuweisung von Duinqnennien jenen Grundsatz in der Schulcommission zum Ausdrucke gebracht, dass eine längere Wirksamkeit in einem Berufe auch eine entsprechende Entschädigung, eine entsprechende Entlohnung verdient und ich glaube, es ist nur in der Ordnung, dass man jenem Lehrer, welcher bereits seinem Berufe länger obliegt, der mehr Erfahrungen gesammelt hat, dessen Thätigkeit auch demgemäß von besseren Resultaten begleitet ist, durch die Quinquennien, durch die Zuweisung einer Gehaltserhöhung in einer entsprechenden Weise sich erkenntlich zeigt.

Ich möchte hier noch erwähnen, dass einem dringenden Petite der Lehrer Rechnung getragen wurde, indem die Schulkommission in Vorschlag bringt, dass die Unterlehrerstellen ausgehoben werden, und dass dieser Titel, der, wie allseitig versichert wurde, viel Kränkendes für eine Kategorie von Lehrern in sich schließt, aushöre. Auch in dieser Beziehung ist den Wünschen der Lehrerschaft entsprochen worden.

Was die durch das Ortsclassenstystem seinerzeit allein berücksichtigte Verschiedenheit der Lebensverhältnisse anbelangt, so hat die Schulcommission dadurch, dass sie das System der Activitätgzulagen in ihre Grundsätze mit aufnahm, und dieselben von 10 pCt. bis 30 pCt. je nach der Einwohnerzahl der Orte, in welcher der Lehrer sein Amt ausübt, bestimmte, auch diesem Umstände Rechnung getragen.

Und ich glaube, meine Herren, es ist wohl billig, dass man in dieser Beziehung, weil der Lehrer durch sein Amt an einen bestimmten Ort gebunden ist, den Verhältnissen, die in diesem Drte herrschen, eine gewisse Rücksicht trägt

Ich werde inbezug aus das heute bereits durch meinen geehrten Herrn Vorredner, Kollegen Legler, hingewiesene Minoritätsvotum, welches ich in dieser Frage eingebracht habe und welches mit dem Princip allerdings nicht in Zusammenhang steht, sondern nur die Bestreitung der Auslagen, am Schlusse meiner Ausführungen einige Worte verlieren und fahre, um bei der Sache zu bleiben, in der Erörterung der Vorschläge der Schulcommission fort

Meine Herren, ich glaube, dass die Schulkommission ein Entgegenkommen der Lehrerschaft und ein Wohlwollen des weiteren dadurch beweist, dass sie das bestehende Pensionsnormale ausweitet aus dieselben Pensionsbestimmungen, die in dem mährischen Schulgesetz sind, und die weitere Zugeständnisse an die Lehrerschaft enthalten, und dadurch auch dem Lehrer für spätere Jahre die entsprechenbe Altersversorgung in Zusicherung brachte. Indem ich hier in Kürze den Inhalt der Grundsätze der Schulkommission, der durch die Vorlage derselben den Herren bekannt ist, nur rekapituliert habe, glaube ich, dass wir wohl bewiesen haben, dass es uns richtig scheint, und dementsprechend es unser Bestreben ist, die Lehrerschaft zufrieden zu stellen, und ich glaube, die Lehrerschaft wird auch zufrieden fein, wenn sie dieses Zugeständnis bekommt, und ich möchte den Ausdruck gebrauchen, sie muss es sein, wenn sie andererseits gerade in den Kreisen der Bevölkerung, in denen sie zumeist zu wirken berufen ist, sieht, "dass ihre Existenz durch die Zusicherung des erhöhten Gehaltes und das sonstige Steigen der Einnahmen und endlich durch die Sicherung einer Altersversorgung, die ja immerhin nennenswerth ist, dass ihre Existenz in der Beziehung eine günstigere genannt werden kann, als die von vielen Tausenden und Abertausenden von Gemeindegenossen, ich meine in erster Reihe die Classe der Gewerbetreibenden und kleinen Landwirthe, die nicht so glücklich sind, eine sichere Subsistenz unter allen Verhältnissen für sich zu haben, sondern Tag und Nacht sich abplagen und ich mochte fast sagen, "abrackern" müssen, um vielleicht am Ende des Jahres mit einer Schuldenlast behaftet, der weiteren Zukunft entgegen zu sehen, und für deren Altersversorgung leider Gottes in gar keiner Weife geforgt ist.

Ich glaube daher, dass es wohl bei einer ruhigen, vernünftigen Erwägung von Seiten aller Stände und insbesondere zunächst des Lehrerstandes selbst, den Effekt und das Resultat haben wird, dass die Borchläge der Schulkommission zu einer Zufriedenstellung der Lehrerschaft führen müssen.

Meine Herren! Wenn ich hier für die Anträge der Schulkommission mich ausspreche, möchte ich damit gleichzeitig zum Ausdruck gebracht haben, dass wir, ich meine hier speciell wir Abgeordneten und Mitglieder aus der Curie des Großgrundbesitzes, unbeirit um alle jene Manifestationen und alle jene Einflüsse, die von außen versucht wurden, nach Recht und Gewissen vorgegangen sind dass wir eben das berathen und beschlossen haben, welches wir gegenüber unfern Wählern und der Allgemeinheit der Steuerträger und nicht in letzter Reihe gegenüber der Lehrerschaft zu vertreten in der Lage sind.

Ein Antrag der Schulkommission gieng dahin, schließlich auch das finanzielle Mom nt der ganzen Frage in Erwägung zu ziehen, und Sie werden es begreislich finden, dass, wie eingangs erwähnt, diese Frage mit Rücksicht ans die große Zahl der dabei Intereffierten eine finanzielle Tragweite hat, dass man daher derselben nicht aus dem Wege gehen konnte, und nicht aus dem Wege gehen durfte.

Nun, meine Herren, wir sehen in den bisherigen Auslagen für das Vollsschulwesen, dass dieselben außer ordentlich angewachsen sind Es hat heute das Land einen Beitrag von 22 Millionen Kronen für Volksschulauslagen zu leisten, und wenn Sie dazu nehmen die Beiträge, die in Form von Bezirksschulumlagen, Gemeindeschnlumlagen, in der Form des Schulgeldes hinzukommen, so sind dies außerordentlich bedeutende Summen. Ich habe mir aus dem Budget pro 1899 eine Zusammenstellung gemacht, aus der hervorgeht, dass wir aus eine Ziffersumme der Gesammtkosten für das Volksschulwesen im Königreiche Böhmen von circa 42 Millionen Kronen kommen. Die Ziffern stelle ich zur Berfügung; ich enthalte mich der Verlesung, um nicht aufzuhalten.

Nun, meine Herren, zu diesem so ganz bedeutenden, großen Aufwande kommt nun ein Forderung von 91/2 Millionen Kronen hinzu. Wenn die Anträge der Schulkommission zur Durchführung kommen, erreicht unser Schulbudget über 50 Millionen Kronen, und erfahrungsgemäß bleibt dasselbe nicht stationär, sondern steigt Jahr für Jahr

Diese Steigerung, welche bisher Jahr für Jahr 5-600 000 Kronen beträgt, wird sich in Zukunft im percentuellen Verhältnisse auf 1 Million Kronen steigern, und im Verlaufe einiger Jahre muss es so weit kommen und dass lässt sich nicht leugnen, dass es bei dem traurigen Zustande unserer Finanzen zu einer Katastrophe führen muss. Dass die Schufcommission in Anbetrecht dieser Verhältnisse und entgegen der Ansicht jener Herren, die sagen, um die Bedeckung haben wir uns nicht zu flimmern, in wirklich sachlicher Erwägung aller Verhältnisse schließlich auch in einem zweiten Antrag aussprach, dass man an Ersparungen denken soll, dass bei aller Durchführung des Gesetzes, denn doch auch jene Wege zu betreten versucht werden sollen, welche die Möglichkeit von Verringerungen der Auslagen bieten, das ist etwas Natürliches.

Sie gestatten, dass ich darüber einige Worte spreche, weil ich mich mit als Miturheber dieses zweiten Antrages, der doch in einer ziemlich zahmen Form ausklingt, betrachte.

Sehen Sie, meine Herren, es ist dem Großgrundbesitz der Vorwurf gemacht worden, er sei schulfeindlich und lehrerfeindlich. 

Das ist absolut nicht richtig

Die ordentliche Schule, der ordentliche Lehrer wird zu jeder Zeit uns als Freund finden, und wenn heute gesagt wurde, wir brauchen uns nicht um die Lehrer zu kümmern, mir schicken ja unsere Kinder nicht in die Schule, wir halten ihnen Geistliche und Privatlehrer, so ist das vielleicht richtig und zutreffend; aber dessen kann ich Sie versichern, dass die Erziehung, die wir unseren Kindern geben, darauf hinausläuft, dass sie in treuer Anhanglichkeit an unsere Religion erzogen werden, in vollkrommener Ehrerbietung und Treue zu unserem Kaiser und zur a. h Dynastie aufwachsen und das sind die Grundsätze, nach welchen wir und nicht, wie andere in ganz entgegengesetzter Weise, die Erziehung aller Kinder geleitet wissen möchten. Die Schule die in diesem Sinne wirft, wird auch von uns mit aller Zuvorkommenheit behandelt werden. Die Lehrer, die diesen Grundsätzen huldigen, werden auch im Großgrundbesitze dieses Königreiches einen treuen Freund und Beschützer finden, gewiss aber nicht jene, die dies im entgegengesetzten Sinne thun (Abg. Stein ruft: Wieder denunzieren! Verdächtigen Sie nicht den ganzen Stand der Lehrer! Abg. Wolf ruft: Sie sind die Patent-Patrioten. )

Ich werde auf Zurufe keine Antwort geben

Ich möchte darauf hingewiesen, meine Herren, dass es mir insbesondere thunlich scheint, dass der raschen Vermehrung der Glassen Einhalt gethan werden könnte, wenn eine richtige Conscription der zum Schulbesuche wirklich verpflichteten Kinder stattfände. (Laute Zwischenrufe seitens des Abg. Wolf. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Rgner nicht zu unterbrechen.

Abg. Graf Zedtwitz (fortfahrend): Diese würde ergeben, dass thatsächlich die Errichtung einer neuen Classe nicht immer so unbedingt nothwendig ist.

Ich habe, meine Herren, vor einiger Zeit den Antrag gestellt und wurde derselbe auch von der Schulkommission angenommen nur ist die Vorlage, welche denselben enthielt, hier nicht zur Verhandlung gekommen dass man die Conscription der Kinder am Anfang und zum Schluss des Schuljahres vornehme, und das Mittel beider Zahlen als die Zahl der thatsächlich zum Schulbesuche verpflichteten Kinder annimmt. ES zeigen die Berichte des Landesschulrathes und die Ausweise des Landesausschusses in dieser Richtung sehr interessante Daten, welche darthun, dass diese meine Auffassung keine unrichtige ist. Es zeigte sich z. B. in einem Jahre, dass zu Beginn 100. 000 Kinder mehr eingeschrieben war, als bei Schluss des Jahres zum Schulbesuche verpflichtet waren; allerdings waren wieder im Laufe des Jahres Kinder zugewachsen; aber die Differenz betragt immerhin circa 46 000 Kinder weniger, welche bei der von mir empfohlenen Art der Conscription sich als nicht vorhanden herausstellt

Ich glaube also, wenn dieser Modus eingeführt würde, könnte man die Errichtung mancher Classe dadurch ersparen. ES wird so vielfach darauf hingewiesen, dass ja in anderen Ländern größere Summen auf die culturellen Bedürfnisse ausgegeben werden, dass insbesondere im Auslande das Schulwesen in großer Blüte stehe und heute ist auf das geflügelte Wort vom preuß Schulmeister, der im Jahre 1866 die Schlacht bei Königgrätz entschieden habe, hingewiesen worden. Gerade auf Preußen möchte auch ich hinweisen und zwar in der Richtung, dass bei einem guten Schulwesen und bei der sehr tüchtigen Volksbildung, dort speziell bezüglich der Vermehrung der Lehrstellen in einer ganz anderen Weise vorgegangen wird, als bei uns.

Meine Herren! Wenn Sie die Schulzustandsberichte nachlesen, finden wir bei uns einen gegenüber dem Zuwachs der wirklich zum Schulbesuche verpflichteteten Kinder in nicht entsprechendem - sondern ich möchte sagen im quadratischem Verhältnisse stehenden Zuwachs der Classen. Ich werde auch hier nicht mit Ziffern kommen - ich habe sie bereit, um Sie, m H nicht zu ermüden

Für die bei uns bestehenden circa 16 000 Classen haben wir über l7. 200 Lehrer, also auf jede Classe mehr als einen Lehrer, und die Gesammtheit der Lehrpersonen nach dem letzten Schulzustandsausweise, die bei diesen circa 16000 und einigen 100 Elassen thätig sind, machen über 24 000 Personen, darin sind allerdings die Neben- Industrial- und Religionslehrer einbegriffen, aber ein Aufwand von 24. 000 Lehrpersonen gegenüber 16 000 Classen bedeutet ein Missverhältnis, da dies ein entschiedener Luxus ist

Ein Regierungsbericht aus Preussen zeigt dort andere Verhältnisse, und da gestatte ich mir schon die Bitte, dass Sie diese kurze Zahlenaufzählung entgegennehmen

Aus der preussischen Statistik ergibt sich dass das gesammte niedere Schulwesen in Preussen d. h unsere Volksschulen 31 896 Schulen mit 61. 848 Classen und ungefähr 3, 563 000 Schülern umfasst. Es kommen somit auf eine Cllasse circa 57 Kinder, ein günstigeres Verhältnis als bei uns, wo circa 60 Kinder im Durchschnitt auf eine Classe kommen

Auf eine Lehrkraft kamen in einclassigen Schulen 66 Kinder, in mehrelassigen Schulen 73; der Durchschnitt betrug 70 Schüler aus eine Lehrkraft.

Von den gesammten Schulen im Lande 31 896, waren 2classige Schulen überhaupt 9890; hievon besorgte den Unterricht an 6742 Schulen, also 67 pCt. dieser Schulen, eine Lehrkraft an zweiclassigen Schulen

Von den dreiclassigen Schulen, deren insgesammt 4437 sind, besorgten zwei Lehrkräfte den Unterricht an 3445, also an über 77pCt.

Die Schülerzahl an zweiclassigen Schulen die von einer Lehrkraft unterrichtet wurde, betrug 615 000; somit entfielen auf 6742 Lehrer beiläufig je 100 Kinder An dreiclassigen Schulen die von zwei Lehrern besorgt wurden, waren 54 734 Kinder; es entfielen somit auf eine Lehrkraft circa 80Kinder; von 48990 ordentlichen Lehrkräften, die im Lande in den Volksschulen wirken, sind 13632, das sind also circa 28 Perct. mehr als voll ausgenützt. Diese betreffende Anzahl der Lehrer, also 28 Perct. derselben, unterrichtet thatsächlich mehr, als man nach unseren Begriffen als volle Ausnutzung der Lehrkraft bezeichnet.

Ich werde diese weitere Berechnung gar nicht den Herren vorlegen; sie ist noch etwas detaillierter, aber mit einem Worte, an 48. 990 Schulen, welche eben in Preußen bestehen, sind von den wirkenden Lehrkräften über 35 Perct. mit mehr als eigentlich gesetzlicher Schülerzahl am Unterrichte betheiligt.

Nun, meine Herren, sehen Sie, das in einem Staate, der, wie gesagt, in einer Beziehung als Musterstaat hingestellt wird. Nur wir gestatten uns den Luxus einer colossalen Anzahl von Lehrkräften für viele Classen, weit über den Bedarf hinausgehend. Ich weiß nicht, ob in der Richtung nicht ein Wandel geschaffen werden konnte und in der Richtung nicht ein Ersparnis einheten sollte In der Beziehung würde das Mitwirken der Lehrerschaft den Beweis liefern, dass bei den Forderungen nach mehr Bezügen zu ihrer Existenz von ihrer Seite eine Mehrleistung geboten werden soll. Die, glaube ich, mären wir zu fordern berechtigt.

Meine Herren! Ich habe schon darauf hingewiesen, dass man bezüglich der Bestimmung der Kinderzahl, welche das Erfordernis nach Errichtung einer neuen Classe hervorruft, diese Bestimmungen etwas rigoroser handhaben könnte, ohne das Gesetz zu verletzen, und ich meine, damit wäre auch so manches gethan.

Ich komme nun, was das Ersparnis anbelangt, auch noch zu einem Gegenstande, von dem ich allerdings nach den Auseinandersetzungen, die heute hier stattgefunden haben, befürchten muss, dass ich auf einen gewissen Widerspruch stoße, wenn ich auch nicht einen Angriff, sondern bloß eine Erörterung dieser Frage mir erlaube.

Es ist das rasche Anwachsen der Bürgerschulen. Sie wissen, meine Herren, das Gesetz fordert zumindest in jedem Schulbezirke eine Bürgerschule. Heute stehen wir auf dem Standpunkte, dass wir in circa 100 Schulbezirken 397 Bürgerschulen haben und mittlerweile dürfte die Zahl auf 400 angewachsen sein. Also zumindest haben wir durchschnittlich in jedem Schulbezirke 4 Bürgerschulen.

Ich gebe ja zu, dass das rühmliche Bedürfnis nach Weiterbildung der Bevölkerung schließlich die Forderung nach Errichtung von Bürgerschulen zum großen Theile mit hervorbringt. Aber schauen sie einmal die Frequenz dieser Bürgerschulen an, schauen Sie einmal die Entwicklung derselben in gewissen Fällen an, und Sie werden mir nicht ganz Unrecht geben können, wenn ich sage, es scheint nicht immer die Bürgerschule nur der Kinder wegen da zu sein, sondern es macht den Eindruck, als ob sie der Lehrer wegen da wäre. Ich habe hier das Verzeichnis einer Anzahl von Bürgerschulen; es sind deren nicht wenige, und sie betreffen beide Nationalitäten, sind also nicht einseitig. Die Frequenzzittern dieser Bürgerschulen stellen sich folgendermaßen. Deutsche dreiclassige Bürgerschulen - ich werde die Orte selbstverständlich auslassen - waren im Jahre 1895-96 39, wo in den betreffenden Abtheilungen in Mädchen- und Knabenbürgerschulen nicht über, beziehungsweise bis zu 120 Kindern waren, im Jahre 1896-87 schon 57 und endlich im Jahre 98-99 waren deren bereits 60, die unter dieser Zahl geblieben sind.

Und dabei zeigt es sich, dass merkwürdiger Weise die Frequenz in den einzelnen Schulen in den einzelnen Orten auch da zurückgegangen war, dass man also auch wieder weniger schulen braucht Nun, meine Herren, ich will nichts gegen die betreffenden Schulen sagen, aber ist es bei einer tatsächlich Jahr für Jahr sich ergebenden geringeren Frequenz der Schulen unbedingt nothwendig, dass man für jede Abtheilung eigene Lehrer halte, das heißt, dass man für die Abtheilung in der Knabenbürgerschule je 3 Lehrer und einen Director hält? Auf der anderen Seite für jede Abtheilung der Mädchenbürgerschule 3 Lehrer und einen Director?

Wäre nicht es ohne Verletzung des Gesetzes, bei Ausnutzung der Lehrkraft und besserer Bezahlung der Lehrkraft möglich, bei derartig schwacher Frequenz den Unterricht in den Abtheilungen von einem Lehrer gemeinschaftlich besorgen zu lassen, oder zumindest diese Abtheilungen unter einen Directorat zu stellen? Ist es noth-


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