kischen Arbeiterschaft erhebt entschieden Einspruch gegen eine weitere Zurückstellung der berechtigten Forderungen der Lehrerschaft und verlangt vom Landtage der Provinz Böhmen die volle Erfüllung der vom Vandeslehrervereine Böhmens aufgestellten und im böhmischen Landtage bereits eingebrachten Anträge behufs der Gehaltsregulierung (vier unterste Rangsklassen der Staatsbeamten) der Lehrerschaft und erwartet von den Abgeordneten ohne Unterschied der Parteistellung, dass dieselben entschieden für die gerechten Forderungen der Lehrer einstehen und jeder Herabminderung der Ziele und Freiheiten der Neuschule mit aller Kraft entgegentreten. Zugleich erwartet der zweite Vertretertag der deutschvölkischen Arbeiterschaft, dass der k. k. Landesschulrath den Erlass, durch welchen das Austreten der Lehrerschaft in der Gehaltsfrage ihrer erziehlichen Wirksamkeit und ihrem Ansehen schädigend dargestellt und mit Disciplinarstrasen bedroht wird, als den tatsächlichen Verhältnissen durchaus nicht entsprechend wieder zurücknehmen werde. "
Verehrte Herren und hoher Landtag! Wenn die deutschvölkische Arbeiterschaft, wie sie sehen, ein Interesse hat an der Durchführung der Gehaltsregulierung der Lehrer, so dürfen sie nicht vergessen, dass auch wir in Zukunft dafür eintreten werden, dass immer weitere Kreise unseres Volkes aufgeklärt werden über diese Nothwendigkeit, und dass wir in unserer Agitation keine Rücksicht nehmen werden, dass wir unsere Agitation mit allen erlaubten Mitteln durchsetzen werden, um endlich die Regierung zu zwingen, dass sie in dieser Frage endlich einmal Farbe bekenne. Über die Deckung will ich mich nicht aussprechen (lebhafte Heiterkeit), das ist Sache der Regierung, dass sie entsprechende Vorschläge macht (Abg. Steiner: Weil er dazu nichts zahlt. Heiterkeit) aber ich weigere mich gar nicht, wenn die Regierung vernünftige Vorschläge diesbezüglich macht, meinen Antheil beizutragen. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass der Bauer alles tragen soll, nur kein Missverständnis! Ich erlaube mir nur keinen Vorschlag zu machen, welche Steuer der Staat vielleicht erhöhen oder einführen soll. Die Vorschläge zur Deckung soll die Regierung selbst machen. Im Übrigen bin ich mit allen diesen Deckungsvorschlägen einverstanden, die im Laufe der heutigen und früheren Debatte gestellt worden sind, ich bin dafür, dass die Bergwerke verstaatlicht werden, dass die Eisenbahnen verstaatlicht werden, dass die Pfaffengüter confisciert werden, ich bin für die Beschneidung des jüdischen Vermögens, ich bin für die entsprechende Besteuerung des Alkohols - für alles bin ich! machen Sie, was Sie wollen, trachten Sie nur, dass die Lehrer ihre Gehaltsregulirung bekommen, und wenn die Regierung unvernünftige Vorschläge machen sollte, so ist ja noch immer Gelegenheit, dass der Reichsrath oder vielleicht auch der Landtag sich dagegen wehrt und dass er die Regierung zur Besinnung bringt, dass das vorgeschlagene Bedeckungsverfahren nicht geeignet sei und dass damit nicht sociale Vortheile, sondern wirtschaftliche Nachtheile geschaffen werden.
Ich will nicht etwa Zeit vergeuden, um auf das Deckungsverfahren überzugehen. Ich stehe auf dem Standpunkte: Der Lehrer muss und soll gehört werden, und wenn wir den guten Willen haben, können wir helfen.
Ich stelle diesbezüglich einen Antrag, welchen ich zur Verlesung bringe:
Dieser Resolutionsantrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen:
Bis zur definitiven Regelung der Bezüge des Lehrpersonales an den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen in Böhmen erhält jede Lehrperson vom 1. Jänner 1901 an eine derartige Personalzulage, dass der Grundgehalt sich bis zu der Höhe der Gehaltsansätze ergänzt, die von der Schulcommission in diesem Jahre normiert wurden.
Ich bitte sie für diesen Antrag zu stimmen, und habe noch eine Bitte. Gehen sie hinaus in das Volk und verkünden sie mit feurigen Zungen, wie nothwendig es ist für diese gerechte Forderung der Lehrerschaft einzutreten.
Verkünden Sie es (zu den Liberalen gewendet) mit den feurigen Zungen von Trautenau, wie nothwendig es ist für die Lehrergehaltsregulierung einzutreten. Dann, verehrte Herren von der liberalen Seite, werden Sie den einen Vortheil haben, dass wir Sie mit diesen Argumenten nicht mehr bekämpfen können. Wenn Sie aber nicht entsprechend uns unterstützen werden, und ich denke, auch im jungèechischen Lager gilt dasselbe, und wenn Sie gegen die Lehrergehaltsregulierung auftreten, so werden Sie bei den nächsten
Wahlen aus Landtag und Reichsrath hinweggefegt werden ! Ganz gewiss. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Stein hat folgenden Antrag überreicht: Der hohe Landtag wolle Beschließen:
Bis zur definitiven Regelung der Bezüge der Lehrpersonales an den allgemeinen Volksund Bürgerschulen in Böhmen erhält jede Lehrperson vom 1. Jänner 1901 an eine derartige Personalzulage, dass der Grundgehalt sich bis zu der Höhe der Gehaltsansätze ergänzt, die von der Schulkommission in diesem Jahre normirt wurden.
Ich muss diesen Antrag als einen selbststandigen Antrag auffassen und bin bereit, die Unterstützungsfrage zu stellen und in diesem Falle denselben der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zu unterziehen.
Ich ersuche die Herrn, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben
Der Antrag ist nicht hinreichend unterstützt.
Es gelangt nunmehr zum Wort H. Abgeordnete Legler.
Ich ertheile ihm dasselbe. Abg. Legler hat das Wort Abg. Legler: Hoher Landtag! Ich bin mir der Verantwortung sehr wohl bewusst, die ich mit den Worten, die ich heute spreche, übernehme.
Es sind von meinen Vorgängern Anträge eingebracht worden, die keine genügende Unterstützung gefunden haben, und ich gestehe gleich, ich selbst habe sie auch nicht unterstützt, und zwar aus vollwichtigen Gründen. Ich finde es nicht ganz collegial, Anträge hereinzubringen, ins Haus zu werfen von denen die Genossen hier auf dieser Seite keine Ahnung haben Weiters bin ich bezüglich des Antrages Stein der Meinung, ein Provisorium eintreten zu lassen, ist eine große Gefahr für die entgiltige Regelung unserer Angelegenheit. (Rufe: Sehr richtig !)
Wir haben das bereits einmal erlebt. Im Jahre 1890 wurde ein Provisorium geschafften, das dem Lehrer der letzten Gehaltsclasse 100 sl. zulegt und dieses Provisorium hat bis zum Jahre 1895, also durch 5 Jahre, bestanden.
Bei uns und zwar nicht nur in Böhmen allein, sondern in ganz Oesterreich bestehen solche Provisorien gewöhnlich sehr lange. Ich erinnere nur an die provisorische Schul- und Unterrichtsordnung vom Jahre 1870, die bis heute noch als Provisorium besteht, wie sie geschaffen wurde.
Gegen ein solches Provisorium muss ich mich nicht nur als Abgeordneter sondern auch als Vertreter der Lehrerschaft ganz entschieden aussprechen. Die Lehrerschaft verlangt von der heutigen Sitzung, dass etwas Positives geschaffen werde, und hofft, meine Herren, dass wir heute noch zu solchen Beschlüssen kommen Die Lehrerschaft wünscht, dass etwas geschehe, und infolge dessen muss ich auf einem ganz realen Boden bleiben. Ich kann mich nicht in Phrasen bewegen und ich kann mir dag Gott fei Dank erlauben, nachdem ich nicht Bewerber um ein Reichsrathsmandat bin.
(Bravorufe, Heiterkeit)
(Abgeordneter Pacher: Wir werden hören, was Ihre Collegen dazu sagen werden. )
Meine Collegen werden es billigen, dass ich auf fachlicher Grundlage bleibe. Ich bitte, wir haben bereits über 2 Stunden debattiert, ohne dass eigentlich über die Sache selbst etwas Positives gesprochen worden wäre. Das sind meist Erörterungen, die ja schließlich in Wählerversammlungen und so weiter angezeigt sind, aber hier bei der Erörterung der Vorlage muss doch endlich einmal auch ein Redner kommen, der von der Sache spricht. Ich kann mir nicht helfen, es muss doch endlich das besprochen werden, was uns vorliegt.
Wenn das niemand thut, dann verläuft der ganze Tag, und wir kommen eigentlich nicht zu einen Beschluss.
Die Lehrerschaft, und ich wiederhole das, wünscht und verlangt, dass wir zu einem bestimmten Beschlusse kommen
Soll das geschehen, so muss auf der Grundlage, welche die Schulcommission beschlossen hat, aufgebaut werden. Ich glaube nicht, dass es deshalb schon nothwendig ist, dass all' das, was die Commission beschlossen hat, auch wirklich Gesetz wird. Es wird möglich sein, Verbesserungen anzubringen. Aber es wird - das sehe ich heute voraus - nicht möglich sein, diejenigen Anträge durchzubringen, die vor Jahresfrist hier gestellt worden sind.
Ich stehe dem Antrage der Herren Abgeordneten Giegmund, Werunsky und Prade sehr nahe, ich will gar nicht sagen, wie nahe, aber ich muss mich auf den Voden des Möglichen stellen (So ist es, sehr richtig!) Aber auch die Lehrerschaft verlangt, dass ich das thue, weil die Lehrerschaft will, dass sie endlich einen Schritt in der Gehaltsfrage vorwärts kommt.
Die Lehrerschaft wünscht nicht, dass dieser Schritt wieder so klein sei, wie er schon mehrmals im Verlause der letzten 30 Jahre gemacht worden ist, sondern sie wünscht, dass dieser Schritt ein ausgiebiger sei, ein solcher, der sie so weit vorwärts bringt, dass die Noth aus ihren Kreisen verschwindet.
Meine Herren, es fallen jedem, der den Bericht des Landesausschusses durchblättert, sofort die fett gedruckten Ziffern ins Auge Ich meine hier namentlich die fettgedruckten Ziffern, die sich auf den finanziellen Effect der Anträge Anýž und Siegmund beziehen Sie betragen über 28 Millionen Kronen Dass in diesen fett gedruckten Ziffern eine
Absicht liegt, ist qanz selbstverständlich, und ich deute von meinem Standpunkte aus die Absicht dahin, dass man zeigen wollte, wie weit die Lehrerschaft gegenüber den Bezügen der Staatsbeamten zurücksteht (Heiterkeit)
Der Antrag Siegmund ist ganz aufgebaut auf dem Grundsätze, dass die Lehrerschaft unter Aufhebung sämmtlicher Unterlehrerstellen so gestellt werden soll wie die Staatsbeamten der untersten Rangselassen
Nun, meine Herren, dass die Lehrerschaft selbst nicht wünscht, vielleicht in die Dienerkategorie eingereiht zu werden, (Manchen wäre es ja auch erwünscht), ist doch selbstverständlich. Dass die Lehrerschaft vermöge ihrer Vorbildung, ihrer gesellschaftlichen Stellung das Recht hat, in die untersten Veamtenkategorien eingereiht zu werden und ihnen gleichgestellt zu sein, das wird doch niemand der Lehrerschaft streitig machen wollen. (Sehr richtig!)
Und nun wird der Effekt berechnet, und es zeigt sich, dass diese Einreihung in die untersten Rangsklassen, - wo man dem Volksschullehrer den Grundgehalt der eilften, also der letzten Rangsklasse, und dem Bürgerschullehrer den Grundgehalt der zehnten Rangsklasse gibt - nahezu 24, 000. 000 K kostet. Nachdem man etwa 20. 000 Lehrpersonen in Betracht ziehen muss, so bedeutet dies, dass jede Lehrperfon im Verhältnis zu den untersten Kategorien der Staatsbeamten um 1000 bis 1200 K hinter diesen im Bezuge zurücksteht
Diese Differenz in den Bezügen zeigt ganz klar die schlechte und elende materielle Stellung der Lehrerschaft Dafs nach diefer Richtung hin Abhilfe geschaffen werden muss, davon ist der ganze Landtag überzeugt, und wenn eine gründliche Abhilfe geschaffen werden sollte, - ob die Lehrerschast ruhen wird oder nicht, weiß ich heute noch nicht so müsste eben der Antrag Anýž oder Werunsky erfüllt werden.
Nach den Verhandlungen der Schulcommission und des Subcomités, denen ich beiden beigewohnt habe und in denen ich, das Zeugnis wird mir jeder geben, fleißig mitgearbeitet habe, bin ich zur Erkenntniss gekommen, dass für den Augenblick die volle Erfüllung der Wünsche in diesem Landtage nicht durchzubringen ist. Die Lehrerschaft wird sich daher mit einer geringeren Erhöhung, als in den Anträgen Siegmund und Anýž liegt, vor der Hand begnügen müssen. Aber, meine Herren, diese Erhöhung darf nicht wieder eine solche fein, wie sie etwa in den 70er oder 90er Jahren vorgekommen ist.
Bei dieser Gelegenheit muss ich einen ganz kurzen geschichtlichen Rückblick auf unsere Gehaltsverhältnisse werfen
Nach dem 1869er Reichsvolksschulgesetz wurden das erstemal die Lehrergehalte in Böhmen durch das Landesgesetz vom 21. Jänner 1870 geregelt Ich bitte, damals ist der gröbste Fehler geschehen. Man hat näm-
lich Gehalte angesetzt von 300-600 fl. für Lehrer, den Unterlehrern 70 Prct davon. Das sind in der niedrigsten Klasse 210 fl. jährlich. Und damit glaubte man den § 55 des Reichsvolksschulgesetzes erfüllt, zu haben! Ich glaube, meine Herren, den brauche ich nicht erst vorzulesen, den kennen Sie doch alle, wo es heißt, dass jeder Lehrer so gestellt sein muss, dass er auch eine Familie den örtlichen Umständen angem ssen erhalten kann.
Damit glaubte man nun im § 55., der ein Jahr vorher geschaffen worden war, Genüge zu thun. Jn unseren Nachbarländern Ober- und Niederösterreid, wurde gerade das Doppelte des Grundgehaltes angenommen, nämlich 600 fl. für die niedrigste Classe.
Und mer würdiger Weise, die beiden Gesetze sind anstandslos sanctionirt worden. Die Regierung hat keinen Einspruch dagegen erhoben, dass man Lehrer in Böhmen gerade mit der Hälft des Gehaltes entlohnt, der in den nächsten Nachbarländern Ober- und
Niederösterreich gilt. Wie das möglich ist, ist mir unbegreiflich Was geschah damals? Die Lehrerschaft war natürlich vollkommen unzufrieden, wird schon 5 Jahre später das Wort "schon" hätte ich eigentlich gar nicht gebrauchen sollen, wurden die Gehalte regulirt; man legte 100 fl. zu, und diese 100 fl. mussten dann 20 Jahre lang genügen.
Was hat sich in diesen 20 Jahren in den Theuerungsverhältnissen Böhmens geändert, alles ist colossal im Preise gestiegen.
Abg. Pacher: Sogar die Civilliste ist erhöht worden!)
Und mit dieser kleinen Zulage von 100 fl. musste die Lehrerschaft 20 Jahre lang zufrieden sein. Was ist im Jahre 1894 geschehen, als das letzte Gesetz geschaffen wurde? Da musste sich wieder der Lehrer mit einer Zulage von 100 fl. begnügen.
Ja, meine Herren, das sind keine Regulierungen, und wenn es sich jetzt herausstellt, dass zur Gehaltsregulierung der Lehrer eine so verhältnismäßig große Summe nothwendig ist, so braucht Sie das, nach dem, was ich vorher gesagt habe, nicht zu wundern. Es muss einmal ein großer Schritt gemacht werden, mit kleinen Schritten wird niemandem gedient werden.
Sie würden die Lehrerschaft vielleicht durch eine abermalige Zulage von 100 fl., die in Aussicht gestellt worden ist, durch ein abermaliges Provisorium, durchaus nicht befriedigen.
Es muss auch hier gesagt werden, dass die Lehrerschaft, aus denn § 55 des Reichsvolksschulgesetzes für sich ein Recht abzuleiten in der Lage sein muss, dem diese gesetzliche Zusicherung muss doch auch erfüllt werden; wus nützte es, wenn sie auf dem Papiere steht! Wenn das Gesetz vorschreibt es muss so viel gegeben werden, so hat die Lehrerschaft auch das Recht einen auskömmlichen Gehalte zu fordern. Wenn sie nun dieses Recht besitzt, meine Herren, so meine ich, wird sie niemals sagen: Ich wünsche mein Recht, das gibts überhaupt nicht, sondern sie muss sagen; Ich fordere mein Recht
Denn entweder hat sie das Recht, dann kann sie es fordern; oder sie hat es nicht, dann hat sie eben nichts zu fordern, sondern nur zu wünschen Nachdem aber das Reichsvolksschulgesetz mit dem § 55 besteht, kann ihr wohl niemand das Recht zu fordern abstreiten. Wenn daher der Landesschulrath in seinem Erlasse vom 1. Juli d J. sagt: Ihr Lehrer habt nichts zu fordern ihr habt nur zu wünschen, so ist das eine Aufforderung zur Bescheidenheit, die schließlich ganz gut gemeint sein kann. Aber, meine Herren, in Wirklichkeit muss man schon sagen, der Landesschulrath hat diesmal nicht Recht gehabt.
Wie schon gesagt, entweder besteht das Recht, dann kann es jeder Einzelne fordern, oder es besteht nicht. Wünschen kann man nur dann, wenn man etwas anstrebt, was einem rechtlich nicht zusteht
Was in neuester Zeit geschehen ist, um die Lehrerschaft aufzustacheln, ihre Forderungen stienger als früher zu erheben, das ist ja allbekannt. Die Theuerung hat in den letzten 5 Jahren ganz bedeutend zugenommen; in allen Dingen, die zum Lebens unterhalt gehören, ist eine Preissteigerung eingetreten. Ferner ist 1897 die Gehalts regulirung der Staatsbeamten eingetreten, und die hat den Anstoß gegeben, dass die Lehrerschaft endlich sich gesagt hat. Wir müssen unbedingt trachten, so behandelt zu werden, wie die Staatsbeamten in den unteren Rangsklassen. Es ist ihnen auch in dieser Beziehung von allen Seiten Recht gegeben worden Als wir am 9. April 1899 hier in Prag die große Lehrerversammlung hatten, da wurde dieselbe auch von Abgeordneten besucht, die sowohl dem Landesschulrathe, als auch dem Landesausschusse angehören. Und, meine Herren, damals hörten wir dort Folgendes sagen: "Ich will Ihnen gleich versichern, dass wir Ihre Forderungen als durchaus gerecht und billig anerkennen, so dass wir es vollständig begreisen und billigen, wenn Sie diese Forderungen aufstellen, und es geschieht dies in vollständig würdiger Form, und dass wir ehrlich für diese Forderungen eintreten und nicht eher ablassen werden, bis dieselben erfüllt sind. " Sie sehen, dass selbst die Herren, die in den Behören sitzen, das Wort "Forderungen" im Munde geführt haben. Wenn daher die Lehrerschaft von "Forderungen" spricht, dann dürfen Sie es uns nicht übel nehmen.
Die Beschlüsse der Schulcommission werden, das kann offen gesagt werden, die Lehrerschaft nicht vollständig befriedigen. Aber, meine Herren, wenn wir in der Sache wirklich zu einem Ziele kommen sollen, so bleibt nichts weiteres übrig, als diese Punkte welche die Schulkommission beschlossen hat, dem Landesausschusse zuzuweisen mit dem Auftrage, er solle auf Grund dieser Grundsätze eine fertige Gesetzesvorlage vorlegen.
Nun ist es jedenfalls den Herren aufgefallen, dass in diesem Punkte nur ein einziger Minoritätsantrag enthalten ist, der Antrag Zedtwitz (Abg. Pacher ruft. Früher Albl. ) Es ist aber Tatsache, dass im Ganzen sechs Minoritätsanträge bestanden, und ich fühle mich als derjenige, dessen Namen vier solche Minoritätsanträge decken, verpflichtet, hier auf diese Anträge kurz zu sprechen zu kommen, und werde mir erlauben, zum Schlusse eine Resolution, betreffend diese Minoritätsanträge, in Vorschlag zu bringen.
Am 2 Mai diesen Jahres war die Schulcommission mit ihren Arbeiten so weit fertig, dass endlich die ganze Angelegenheit hätte an das Plenum des Landtages kommen können. Die Schulcommission wusste, der Landtag werde am fünften Mai geschlossen werden; nun hieß es natürlich, über Hals und Kopf arbeiten, damit die Sache noch vor's Haus komme, denn schon für die jetzige Tagung sollte das Gesetz fertiggestellt vorliegen, weil wir alle den Wunsch hatten, dass die Lehrerschaft mit 1901 in die höheren Bezüge eintritt. Da wurde nun erklärt, wenn die Minoritätsvoten, die so weittragend sind, aufrecht erhalten werden, so wäre der Berichtetstatter nicht in der Lage, den Bericht zu übernehmen, und anderseits wäre auch die ganze Vorlage dadurch gefährdet, dass, weil eine lange Debatte voraussichtlich wäre, über diese Anträge die Erledigung im Hanse selbst nicht mehr möglich sein werde.
Was blieb uns übrig, nur im Interesse der Lehrerschaft, als dass wir damals mit Zustimmung der Herren, welche die Minoritätsanträge mit unterzeichnet haben, erklärten und diese Erklärung auch protokollieren ließen, dass wir vor der Hand auf die Einbringung dieser Minoritätsanträge verzichten, aber sobald es sich um die Verwirklichung des Gesetzes handeln wird, werden wir sie wieder aufleben lassen. Deswegen, meine Herren, ist es nothwendig, dass ich heute von diesen Minoritätsanträgen spreche.
Ich will ihren Inhalt nur ganz kurz anführen.
Der erste bezieht sich auf das Lehrpersonal mit Reisezeugnis, denen die Commission 900 K zahlte während wir hier 1000 K begehren.
Die Lehrer, wenn sie aus der Anstalt kommen, göwöhnlich arme Leute, haben sich erst ihre Einrichtung zu beschaffen, sie nähen sich Kleider zu kaufen, sie müssen sich Bücher für die bevorstehende Lehrbefühigungsprüfung bestellen, sie haben Verpflichtungen gegen die Gesellschaft, aus sie doch nicht ganz verschwinden können, sie müssen aber auch für die bevorstehende Prüfung Taren, Weisekosten, Zehrungsgeld in Aussicht nehmen.
Ja, meine Herren, mit 360 fl ist das unmöglich, und ich meine, es wird auch mit 450 fl., wie sie in Aussicht ceitellt sind, noch sehr schwer sein.
Ich weiß aus Erfahrung, dass viele junge Lehrer, wenn sie zur Prüfung gehen wollen, an die Hilfskasse unseres Landeslehrervereines herantreten, man möge ihnen dds nöthige Geld dazu vorstrecken
Daraus ersehne Sie, dass die Lehrerschaft tatsächlich nicht so viel hat, um zur Prüfung dehne zu können
Deswegen trete ich dafür ein, dass man ihnen doch die Möglichkeit biete, sich diesen Betrag zu erübrigen
Der zweite Punkt betrifft den Grundgehalt der Volksschullehrer und zugleich behandle ich den dritten Punkt, jenen der Bürgerschullehrer
Wir haben in dem Antrage Siegmund und in dem Antrage Anýž ist dasselbe enthalten, darauf gedrungen dass der Grundgehalt der Volksschullehrer nicht tiefer gestellt werde, als der Grundgehalt eines Staatsbeamten der eilsten Rangsflasse.
Nun, meine Herren! Das ist doch eine Forderung, die man absolut gewähren muss. Nun wurde gesagt, wir haben ja die Unterlehrerstellen aufgehoben, gebt uns doch dafür eine Concession.
Nun gut! Wir sind darauf eingegangen und haben bewilligt, dass eine Vorstufe im Gehalte geschaffen werde, dass also Lehrer zweiter Classe und Lehrer erster Classe geschaffen weiden. Diese Lehrer zweiter Classe bleiben natürlich nur eine bestimmte Reihe von Jahren im niedrigeren Bezuge. sie rücken von selbst in einen höheren Gehalt ein. Es ist aber trotzdem nicht der volle Gehalt eines Staatsbeamten der eilften Rangsklasse, mit 800 fl. als Grundgehalt angesetzt, sondern für die übergroße Mehrheit der Lehrer 700 fl. Grundgehalt und nur für diejenigen Volksschullehrer, die in einem Orte von über 30. 000 Einwohnern angestellt sind, die jetzt nämlich schon 800 fl haben, ist diese Stufe belassen worden.
Dass damit die Lehrerschaft nicht zufrieden sein kann, ist selbstverständlich.
Ähnliches ist bei den Bürgerschullehrern der Fall
Meine Herren, die Bürgerschulinstitution hat in keinem andern Kronlande Österreichs solche kolossale Fortschritte gemacht, wie bei uns in Böhmen, und man muss das anerkennen, dass man in Böhmen die Bürgerschule und ihr Wirten in so hervorragender Weise würdigt und ihre Erfolge so zu schätzen weiß, dass man darnach strebt, selbst in den kleinsten Orten eine Bürgerschule zu besitzen. Aber andererseits, meine Herren, wenn man die Bürgerschule so sehr anerkennt, dadurch, dass man sie überall haben will, so möchte man doch auch das Wirken der Bürgerschullehrer anerkennen und sie nicht in ihrem Gehalte derart drücken, wie es in den Beschlüssen der Schulkommission zutage getreten ist, also dass man ihnen nicht den Grundgehalt der zehnten Rangsclasse der Staatsbeamten bewilligt, dass man nicht einmal bei der Vorstufe, die wir vorgeschlagen haben, nämlich von 900 fl. stehen bleibt, sondern sie sogar bis 800 fl. herabgesetzt hat, und die zweite Stufe mit 900 fl. festsetzt, so dass 200 fl fehlen zu dem niedrigsten Gehalte eines Staatsbeamten der zehnten Rangsclasse.
Der vierte Minoritätsantrag bezieht sich auf die Quinquennalzulagen.
Meine Herren! Hier erkläre ich gleich, der Antrag der Schulcommission, wie er gegenwärtig vorliegt, ist völlig unannehmbar.
Ich habe diesen Ausdruck keinem anderen Punkt gegenüber noch gebraucht, aber diesem Punkt gegenüber muss er gebraucht werden um unseren Standpunkt diesem Punkt gegenüber sofort zu kennzeichnen. Es geht nicht an, dass man, in ganz Oesterreich einzig dastehend, Quinquennalzulagen bewilligt, deren letzte bestenfalls ins 58. Lebensjahr des Betreffenden fällt; da könnte man sie gleich in die Pensionszeit hinein verlegen. Der junge Lehrer, welcher aus der Anstalt kommt, ist durchschnittlich 20 Jahre alt, nach 2 Jahren kann er die Lehrbefähigungsprüfung machen, er steht dann im 23 Lebensjahre, dann wird er Lehrer der 2. Classe, nach 5 Jahren er steht also schon im 28 Lebensjahre wird ihm erst die Zeit angerechnet zur 1. Quinquennalzulage. Er kann die 6. Zulage nicht früher erhalten, als im Alter von 28 u. 30, d i. mit 58 Jahren. Jetzt kann er sie schon im 53. Jahre bekommen. Diese Position ist eine unbedingte Verschlechterung des gegenwärtigen Zutstandes und muss unter allen Umständen fallen.
Wir meinen, es wird ganz leicht mög lich sein, selbst, wenn also nichts mehr zu erzielen wäre, dass man die Vorstufe auf eine geringere Zeit ermäßigt, vielleicht auf 3 Jahre, und die Quinquennalzulagen in der bisherigen Weise fortlaufen lässt, so dass der Lehrer wenigstens in einer Zeit zum Genuß der letzteren kommt, wo sie ihm für sich und seine Familie noch zu gute kommen kann.
Das wären also diejengten Punkte, die wir als Minoritätsanträge in der Schulcommission vetreten haben, und aus den früherangedenteteten Ursachen fallen lassen mussten.
Ich will mir noch einige wenige Worte sprechen über die Industriallehrerinnen, weil auch ein Punkt der Schulcommissionsanträge sich mit dieser Frage beschäftigt.
Man hat sie jetzt definitiv gemacht un ter gewissen schweren Bedingungen. Sie müssen 10% für den Pensionsfond zahlen und die Austellungstaxe erlegen. Nun hat eine Industriallehrerin 400 fl. Jahresgehalt, davon gehen 40 und 24 fl. somit 65 fl. ab und es bleiben ihr 335 fl (Abg. Dr. Funke ruft: Hört!) Vor kurzer Zeit kam eine Industriallehrerin des Gablonzer Bezirkes zu mir in die Wohnung und meinte: "Sagen Sie mir, ich soll mir mein Decret abholen, ich kann dies nicht, denn ich kann von den 400 fl. auch nicht einen Gulden entbehren.
Wie soll ich 65 fl. vermissen?" Ich habe ihr einfach antworten müssen: "Ja ich weiß es auch nicht, wie Sie es machen sollen; am einfachsten. Sie nehmen ein Darlehen auf, bezahlen die Taxe, damit sie wenigstens definitiv werden und das Darlehen zahlen Sie in kleinen Raten zurück. " Zu solchen Mitteln muss gegriffen werden, damit diese arme Lehrerin wenigstens definitiv angestellt werde.
Ich halte Ihnen das neue Gesetz von Mähren vor; das ist ein Gesetz vom 30. August 1900, also ein ganz neues Gesetz, da steht im § 5, dass den Industriallehrerinnen 6 Dienstalterszulagen zu l0 Przt. des Grund gehaltes bewilligt werden. Das ist doch etwas anderes, da ist die definitive Industriallehrerin doch in der Lage, in absehbarer Zeit zu einem annehmbaren Gehalte zu gelangen und einen Abzug bestreiten zu können. Aber von 400 fl. jährlich ist dies unmöglich. Auch nach der Richtung wird Wandel geschafen werden müssen.
Was nun den Minoritätsantrag Zedtwitz anbelangt, so wild hoffentlich die große Mehrheit des Landtages dafür sein, dass er abgelehnt wird, denn ich würde sie bitten, meine Herren, tragen sie in unsere Ortsgemeinden nicht neuen Zündstoff gegen die Schule. (Rufe: Sehr richtig!)
Unsere Schule in Böhmen ist eine blühende Anstalt. Wir können als Lehrer und Sie als Abgeordnete des Volkes nur wünschen, dass man nichts gegen sie unternimmt, was in den Augen des Volkes sie wieder zum Streit- und Kampfobject macht. Das wäre der Fall, wenn man den Gemeinden die Last aufbürdet, sie sotten für die Dienstund Aktivitätszulagen aufkommen.
Ich denke, meine Herren, man hat oft gesagt, eigentlich soll das Reich das ganze Schulwesen zahlen Wenn man aber schon mit einem Retchsgesetze die Sache auf das Land überwälzt hat, so wäre es das Eigenthümlichste, wenn das Land die Sache wieder weiter übelwälzt u. zw. auf die Gemeinden. Das muss eine Grenze haben! Es ist im Interesse der Schule, dass die Gemeinde nicht herangezogen werde zu solchen Leistungen (Abg. Dr. Funke ruft: Sie haben ihrer genug!) Und ich möchte bitten, der Landtag möchte sein Votum in dem Sinne abgeben.
Unseren Lehrern, - und hier kann ich wohl als Lehrer sprechen - handelt es sich doch hauptsächlich darum, dass endlich der Noth ein Ende gemacht werde.
Dass die Noth besteht, das, meine Herren, wissen Sie aus Erfahrung, das weis der Landesausschuss aus den zahllosen Gesuchen, die im Laufe des Jahres einlaufen, begründet und bestätigt sind, das weis der Landesschulrath nach den zahlreichen Gesuchen um Unterstützungen: die Noth besteht, und die Lehrerschaft kann sie nicht länger tragen, und aus eben diesen Grunde dringt sie darauf, dass endlich etwas Positives geschaffen wird. Meine Herren! Ich erhebe hier als Lehrer an den Landtag die dringende Bitte, dass Sie mit der Verwirklichung dieses Gesetzes nicht länger zögern, sondern endlich den Lehrern geben, was zu einem bescheidenen Unterhalte unbedingt nothwendig ist. (Bravo! Bravo! links. Redner wird beglückwünscht. )
Ich bitte mir zur Resolution das Wort noch zu geben. Dieselbe lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen: a) Der Landesausschuss wird beauftragt, in dem dem Landtage vorzulegenden Gesetzentwurfe über die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes auch abweichende Bestimmungen als Variante aufzunehmen und den finanziellen Effect desselben festzustellen.
Zu I: Punct 2: Lehrpersonen mit Reifezeugnis werden als provisorische Lehrer angestellt und erhalten eine Jahresentlohnung von 1000 k.
Punct 3: Lehrbefähigten Lehrpersonen an allgemeinen Volkschulen gebührt, ob sie provisorisch oder definitiv angestellt sind, an den ersten 4 Dienstjahren ein Grundgehalt von 1200 K; nach dieser Zeit erhöht sich der Grundgehalt aus 1600 K
Punct 4, Absatz 1: Der Grundgehalt der an Bürgerschulen bestellten Lehrpersonen beträgt in den ersten 4 Jahren ihrer Wirksamkeit an den Bürgerschulen 1800 K und erhöht sich nach dieser Zeit auf 2200 K.
Punct 5, Absatz 1: Sämmtlichen definitiv angestellten Lehrpersonen an den allgemeinen Volksschulen und den Bürgerschulen der I. Klasse gebüren bei pflichtgemäßer und ununterbrochener Wirksamkeit, beginnend vom Zeitpunkte der ersten Fälligkeit ihres erhöhten Grundgehaltes von 4 zu 4 Jahren