die Regierung nach wie vor dieses Ziel unverwandt im Auge behalten wird.
Ich darf daher hohes Haus, im Interesse der Landesfinanzen und im Interesse der zahlreichen Anforderungen, welche an die finanziellen Kräfte des Landes heute mit vollem Rechte gestellt werden, ich darf namens der Regierung wohl die Hoffnung aussprechen, dass der Landtag geneigt sein wird, den Gesetzentwurf, der vorgelegt worden ist, unter Festhaltung aller wesentlichen Bestimmungen desselben anzunehmen was die Voraussetzung für das Zustandekommen des Gesetzes selbst ist, da dasselbe in allen Landtagen gleichmäßig angenommen werden muss.
Ich darf mich wohl dieser Hoffnung umsomehr hingeben, als im Juni dieses Jahres beim Finanzminister eine Conferenz stattgefunden hat unter Betheiligung der Chefs der autonomen Landesverwaltungen und hervorragender Mitglieder der letzteren, bei welcher der Gesetzentwurf die allgemeine Zustimmung gefunden hat.
Die Landesfinanzen Böhmens erfordern unzweifelhaft, dass ihnen neue Hilfsquellen recht bald zugeführt werden, und da kann ich darauf verweisen, dass der Zeitpunkt des Inslebentretens des Gesetzes bereits mit dem 1. Jänner des künftigen Jahres, also 1901, in Aussicht genommen ist und dass mit Rücksicht hierauf wohl eine beschleunigte Behandlung dieses Gesetzentwurfes unausweichlich erscheint.
Es müsste von Seite des hohen Landtags dieser Gesetzentwurf am 21., längstens 22. d. M. beschlossen werden und würde dann unverweilt um die Allerhöchste Sanktion dieses Gesetzes gebeten werden, damit das Gesetz am 27. d. M. zur Publication gelangen und dann sofort an alle Gemeinden verschickt und rechtzeitig verlautbart werden könnte.
Ich gestatte mir, von diesem Gesichtspunkte ausgehend an den hohen Landtag die Bitte zu richten, den Gesetzentwurf mit thunlichster Beschleunigung in Behandlung zu nehmen und im Bedarfsfalle jene Abkürzungen des Verfahrens eintreten lassen zu wollen, welche nach der Geschäftsordnung des Landtages zulässsig sind. Die Regierung hat in Würdigung der hohen Bedeutung der Besserung der Finanzlage des Landes diesen Gesetzentwurf eingebracht und gibt sich der Erwarrung hin, dass die Landesvertretung die gebotene Gelegenheit, den Finanzen des Landes eine kräftige Unterstützung zutheil werden zu lassen, bereitwilligst annehmen weide.
Nejvyšší maršálek zemský: K tomuto předmětu přihlásil se ve formálním ohledu pan posl. Dr. Mettal.
Zu diesem Antrage hat sich der Herr Abg. Dr. v. Mettal in formaler Beziehung das Wort erbeten.
Poslanec Dr. Mettal: Slavný sněme! Navrhuji: Slavný sněme, račiž se usnésti, by vládní předloha týkající se zavedení přirážky ku státní dani z kořalky přidělena byla rozpočtové komisi.
Höher Landtag! Ich beantrage: Der hohe Landtag wolle beschließen, dass die Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe, betreffend die Einführung eines Zuschlages zur staatlichen Branntweinsteuer, dem Budgetausschusse zugewiesen werde
Nejvyšší maršálek zemský: Žádám pány, kteří tento návrh podporují, by vyzdvihli ruku
Ich ersuche die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Návrh jest dostatečně podporován.
Der Antrag ist hinreichend unterstützt.
Es hat sich gegen den Antrag der Herr Abg. Iro das Wort erbeten. Ich ertheile ihm dies Wort
Abg. Iro: Ich habe mir das Wort erbeten, um namens der radicalnationalen Vereinigung zu erklären, dass wir zwar nicht gegen die Zuweisung der vorliegenden Regierungsvorlage an die Commission stimmen werden, weil ja so ipso jede Regierungsvorlage einer Commission zugewiesen werden muss dass wir aber unserer Meinung dahin Ausdruck geben, dass dieser Gesetzentwurf nicht hierher in den Landtag gehört und dass vom Landtage ein solches Gesetz nicht beschlossen werden kann und dies aus dem Grunde, weil die Reichsgesetzgebung deutlich sagt, dass zwar die Landesgesetzgebung berechtigt ist, bis zu einem gewissen Procentsatze zu den direkten Steuern die Einhebung von Umlagen und Zuschlägen zu beschließen, dass es aber nach den bestehenden Reichsgesetzen nie und nimmer möglich ist, auch Beschlüsse bezüglich der Einhebung von Zuschlägen zu den indirekten Steuern zu fassen Die heutige Vorlage ist nur eine Folge des Umstandes, dass der böhmische Landtag vor zwei Jahren auf die Einhebung von Umlagen zur Personal-Einkommensteuer verzichtet hat gegen das Versprechen der Regierung, dass die Mehrerträgnisse der Personaleinkommensteuer beziehungsweise jene Beträge, welche hievon an das Land abfließen werden, eine solche Höhe haben werden, dass diese Beträge jene bei weitem übertroffen werden, die gegebenen Falles aus der Einhebung von Umlagen zur PersonalEinkommensteuer resultiren würden.
Heute nach zwei Jahren ist alles das zur Thatsache geworden, wogegen ich schon damals protestirt habe. Denn der Betrag, welcher den Ländern aus dem Mehrerträgnis der Personaleinkommensteuer bisher zugewiesen wurde, ist so gering, dass, wenn wir seinerzeit auf die Zuweisung der Beträge aus diesem Mehrerträgnis einfach verzichtet und an Stelle dessen die Umlagen zur Personalsteuer allgemein eingehoben hatten,rund 270. 000 sl. jährlich dem Landessäckel mehr zugeflossen wären. Heute muss die Regierung zu dem Nothmittel eines Zuschlages zur Branntweinsteuer greifen, um die von ihr vor 2 Jahren bewiesene finanzpolitische Kurzsichtigkeit bezüglich des Erfolges der neuen Steuerreform, die wir Deutschnationalen von jeher als eine für das Volk unglückselige geschildert haben wenigstens theilweise wieder ausgleichen zu können.
Die Regierung hat aber mit dieser Vorlage abermals den ungesetzlichen Weg betreten, indem sie, wie schon bemerkt, von den Landtagen einen Zuschlag zu einer indirecten Steuer verlangt, wozu die Einwilligung einzig und allein der Reichsrath geben kann.
Meine Herren! Wir sind überhaupt dagegen, dass man die indirecten Steuern, die zumeist von den weniger bemittelten Kreisen der Bevölkerung getragen werden, stets erweitert, neue Steuern dieser Alt erfindet und dann zu diesen Steuern auch noch Zuschläge einhebt. Ich sehe da ganz von der Branntweinsteuer ab, die unserer
Ansicht nach so hoch sein sollte, dass niemand mehr Branntwein zu trinken in die Lage käme und damit die Branntweinpestgetilgt würde, die unser Volk, die alle Völker in weiten Kreisen demoralisiert, physisch und seelisch zu Grunde richtet.
Man sollte aber die Rettung der Landesfinanzen auf keiner so illusorischen und wenig sittlichen Basis versuchen, man sollte anderseits überhaupt nicht immer aus den wenig kapitalskräftigen Mittelständen, aus Bauern u. Gewerbestand den größten Theil der Summen zur Führung des Landeshaushaltes holen, man sollte vielmehr die zugreifende Hand des Herrn Finanzministers dorthin verweisen, wo noch Geld in Hülle und Fülle vorhanden ist und dieses Geld leichter verdient wird, als beim nothleidenden Mittelstand.
Der Herr Finanzminister vergisst immer oder will es nicht bemerken, dass zum Beispiel an der Wiener Börse allein über 14. 000 Millionen Gulden in Papieren investiert sind und dass der Cursgewinn allein an die 3 Millionen Gulden jährlich im Durchschnitte ausmacht.
Meine Herren! Dort, wo soviel Geld umgesetzt wird, dort, wo bei dem Umsatz so viel Geld verdient wird, viel mehr als bei dem Arbeiter, bei dem Gewerbe, bei dem Bauernstand, dort sollte man endlich einmal recht ausgiebig die Steuergulden holen, nicht aber daran gehen, bald die Zuckersteuer, absolutistisch mit Hilfe des § 14 zu erhöhen und immer wieder neue, den Mittelstand belastende Steuern zu erfinden
Bezüglich des Verkaufes von Branntwein aber sind wir in letzter Linie für die Monopolisirung der Branntweinerzeugung und dann anschließend daran Erlassung von strengen Bestimmungen gegen den Massenkonsum dieses Giftes bei den ärmeren Volksschichten, die noch immer vielfach der Meinung sind, dass dieser Zerstörer der menschlichen Gesundheit ein Nahrungsersatzmittel sei. Wir stimmen nicht gegen Zuweisung der Vorlage an die Commission, weil die Regierungsvorlage auch ohne unsere Stimmen in der Commission zur Verhandlung kommt und weil sich eben momentan kein anderes Mittel finden lässt, um wenigstens theilweise eine Sanirung der zerrütteten Landesfinanzen herbeizuführen.
Vom Standpunkte einer verfassungsmäßigen Steuergesetzgebung aber müssen wir gegen die Verhandlung dieser Vorlage im Landtage protestiren. (Beifall. )
Nejvyšší maršálek zemský: Žádá jěště někdo za slovo?
Verlangt noch jemand das Wort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Pergelt
Abgeordneter Dr. Pergelt: Hoher Landtag! Die Regierungsvorlage, welche heute zur ersten Lesung in diesem hoben Landtage gestellt ist, bringt ein Novum in Bezug auf die Gesetzgebung bezüglich der indirecten Besteuerung. Dieses Novum ist eingetreten infolge des Umstandes, dass offenbar der Reichsrath durch die dort herrschenden Zustände arbeitsunfähig gemacht wurde, und dass die Regierung, um der Noth gewisser Länder, darunter in erster Linie des Landes Böhmen, in Bezug auf die Landesfinanzen aufzuhelfen, ein Mittel schaffen wollte, um das Deficit, wir können sagen, das chronische Deficit in diesem Lande, welches immer das reichste Land genannt wird, zu beseitigen. Bevor ich auf die Bedenken. welche der geehrte Herr Vorredner bereits angeführt hat, eingehe, möchte ich nur kurz an der Hand der meritorischen Bestimmungen des Gesetzes schon in diesem Stadium gewisse Bedenken hervorheben
Hoher Landtag! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zur staatlichen BranntweinSteuer ein Zuschlag im Ausmaße von 20 h auf jeden Liter Alkohol gelegt werden, dieses Gesetz soll aber nicht bloß in diesem Lande beschlossen werden, sondern dieser Gesetzentwurf soll in sämmtlichen 17 Landtagen dieses Staates berathen, beschlossen und zwar in ganz gleicher Weise beschlossen und zum Gesetze erhoben werden.
Schon seit Jahren hat ja in Bezug auf die Reform des Steuerwesens in Oesterreich der Plan bestanden seitens der verschiedensten Regierungen, die in diesem Staate seither geherrscht haben, dass die indirecte Besteuerung dem Staate als solchem möglichst vorbehalten bleibe, (Ruf: So ist es!; dass dagegen die indirecten Steuern den Ländern überwiesen werden tollen; allein dieser Grundsatz wird durch diese Vorlage gestört, und vielleicht wird sogar die Durchführung dieses Grundsatzes, der allgemein als ersprießlich und wirklich zur Sanierung der Reichs- wie Landesfinanzen geeignet erkannt wurde, für die Dauer geradezu unmöglich gemacht. (Sehr richtig!, Wir haben eine derartige Zuweisung der Realsteuer und den Vorbehalt der indirecten Steuer für ein großes Ganzes in einem anderen Staatswesen gesehen und wir haben dort gesehen, dass diese Trennung der beiden Steuergattungen geradezu von einem außerordentlichen Erfolge sowohl für den ganzen Staat wie für die einzelnen Theile begleitet war.
Ich verweise auf die außerordentlichen Erfolge, welche ein derartiger Finanzplan und dessen Durchführung in Preußen zur Folge hatte.
Theoretisch war man auch bei uns und ich verweise auch diesfalls auf die seinerzeitige Debatte im Abgeordnetenhause bei der Steuerreform und auf die Erklärungen der Regierung bei dieser Debatte, sowie auch auf die Erklärungen der nachfolgenden Regierungen - im Principe dieser Anschauung und ohne dass der Misere der Landesfinanzen wirklich vollständig abgeholfen würde, wird von diesem allseitig als richtig anerkannten Plane abgegangen. Was "nützt mir nun ein Heilmittel, welches das Übel nicht beseitigt, nach der anderen Seite aber geeignet ist, eine in der Zukunft geplante Besserung zu stören oder vielleicht gar zu hintertreiben? (Sehr richtig!) Soviel betreffend die eine Seite ich möchte sagen jene Seite, welche meritorisch den ganzen Staat, alle Provinzen dieses Reiches angeht; das Gesetz enthält aber auch noch eine andere Bestimmung - ich will nicht von der offenen Frage des § 3. sprechen, nämlich ob der § 3 auch auf die Consumabgabe Anwendung finden soll oder nur auf die Productionsabgabe, denn darauf weiden ja unsere Mitglieder und auch andere Mitglieder in der betreffenden Commission verweisen - aber das Gesetz enthält ein novum in meritorischer Beziehung, nämlich in der Richtung, dass die Abgabe oder der Zuschlag, welcher zu dieser Steuer gedacht ist, ein Zuschlag zum Consum ist und dass er jenem Landesgebiete zu Gute kommen soll, in welchem der Consum thatsächlich stattfand, dass aber dieser Zuschlag mit der staatlichen Branntweinsteuer selbst in demselben Augenblicke und an demselben Orte erhoben wird.
Wenn daher eine Versendung solchen Branntweines, welcher bereits der staaatlichen Besteuerung und der Einhebung des Landeszuschlages unterzogen worden ist, in ein anderes Land stattfindet, so muss, nachdem eben der Landeszuschlag nur bezüglich des der Consumtion zugeführten Branntweines gedacht ist, eine Rückvergütung, eine Überweisung dieser bereits eingehobenen Landesconsumabgabe an jene Länder, in welche der Branntwein geführt wird, stattfinden. Es ist nun aber möglich und der Handel kann es mit sich bringen, dass der Branntwein, welcher z. B. von Böhmen nach Steiermark überführt wurde, auch dort nicht zum Consum gelangt und der Kaufmann denselben nach Krain oder Istrien weitet verkauft. Dann muss abermals eine derartige Rückvergütung der Landesabgabe stattfinden.
Nun, hoher Landtag, daraus geht klar hervor, dass durch dieses Gesetz Zwischenzolllinien zwischen den 17 Ländern dieses Reiches geschossen werden (Sehr richtig!) Dieser alte außerordentlich bedauerliche Zustand aus der vormärzlichen Zeit, wo in Österreich so viele Zwischenzolllinien, welche unseren Handel und unseren Verkehr unterbunden haben, welche geradezu wie ein Krebsschaden auf uns lasteten und welche glücklicherweise beseitigt wurden, dieser soll nunmehr im Wege dieses Gesetzes wieder eingeführt werden. (Sehr richtig!) Nun, hoher Landtag, ich will nicht nur darauf verweisen, dass nicht bloß die Einhebung, sondern auch die Verrechnung und insbesondere die Rückvergütung von Land zu Land eine besondere Erhöhung des betreffenden Beamtenstandes hiefür nothwendig macht, daher eine Masse Geld kosten wird Es wird aber auch noch etwas anderes eintreten.
Der Händler, welcher heute Branntwein verkauft, muss den Bestimmungen der bestehenden Gesetzgebung genüge thun. Wenn er Branntwein aus Cisleithanien nach Ungarn oder Bosnien versendet, so unterliegt er der Anzeige bei den betreffenden Behörden, der Finanzwache des Versendungsortes, und es sind gewisse Manipulationen und Schwierigkeiten" mit dem Transporte, insbesondere am Orte der Ankunft auferlegt. Es kann am Orte der Ankunft, wenn die Papiere in Bezug auf die Versendung nach Qualität, Quantität und Gradhältigkeit nicht vollkommen ordnungsmäßig befunden werden, großen Schwierigkeiten unterliegen und, wenn diese Versendung nach Transleithanien oder Bosnien stattsindet, so unterliegen diese Papiere der Controlle der dortigen Finanzbehörden.
Aber das sind Zustände, welche heute bereits bestehen und welche nur eine Verschärfung durch die Landesumlagen erfahren sollen; ich will daher als besonderen Erschwerungsgrund diese Umstände nicht anführen.
Aber, meine Herren, der Umstand, welcher von unserem Handel als schwerer Schaden, als schwere Behelligung empfunden wird, ist der Verrath des Geschäftsgeheimnisses, welches oft die Bürgschaft für einen wirklichen Erfolg im Handel selbst ist, der Verrath der Kundschaft, an welche man seine Waare verkauft.
Ein solcher wird nunmehr nicht bloß gegenüber der Versendung nach Ungarn und Bosnien eintreten sondern alle diese Schäden werden eintreten, beim Verkauf und bei der Versendung von Branntwein aus einer Provinz in die andere. Es werden aber die Lasten, welche aus unserem Handel ruhen und ihn schädigen, noch erhöht werden durch die Auslagen, die jedesmal damit verbunden sind
Bei jeder Versendung muss der Händler zunächst sich die Papiere verschaffen, er muss bei der Behörde die Anzeige davon machen und es muss die Constatirung der Gewichtsmenge unter behördlicher Controlle stattsinden. Ja! meine Herren, diese Beschwernisse und thatsächlichen Auslagen, welche unserem Handel verursacht werden, werden nicht mehr bloß beim Export nach Ungarn und Bosnien, sondern auch beim Transport in die 17 Provinzen des Staates eintreten.
Diese Behelligungen werden daher siebzehnmal multipliciert werden.
Wenn wir dem gegenüber den finanziellen Erfolg auch für unser Land Böhmen ins Auge fassen und bedenken, dass bei der gegenwärtigen Finanzlage durch den Erfolg dieses Gesetzes für unser Land nicht einmal die Hälfte unseres Deficites gedeckt wird, so müssen wir wohl sagen, dass wir der Gefahr der Erichtung von 17 Zwischenzeitlinien, - denn es sind ja eigentlich Verzehrungssteuerlinien in den 17 Landern dieses Reiches, welche unseren Handel und Verkehr auf den Eisenbahnen unterbinden und eischweren, welche unseren Handel thatsächlich durch neue Auslagen und durch den Verrath des Geschäftsgeheimnisses schwer zu schädigen in der Lage sind, nicht entgegen gehen sollten. Und wir müssen es uns sehr überlegen und bedenken, ob wir, nachdem der finanzielle Effekt in Bezug auf die Nothlage dieses Landes nicht ausreichend und nicht genügend ist, bei diesem Mangel des Gesetzes dem Gesetze noch werden zustimmen können
Es wurde aber auch in anderer Beziehung bereits von meinem Herrn Vorredner darauf hingewiesen, dass auch gewisse gesetzliche Bedenken gegen die Beschließung dieses Gesetzes in der vorliegenden Form überhaupt bestehen.
Bereits durch das Octoberdiplom wurde die Gesetzgebung über das gesammte Steuerwesen dem Reichsrath zugewiesen.
Durch das Februarpatent wurden für die einzelnen Königreiche und Länder Landesverordnungen erlassen und die Landesordnung, welche für Böhmen erlassen wurde, bestimmt in Uebereinstimmung mit den übrigen Bestimmungen in Bezug auf die Gegenstände der Gesetzgebung, dass die Gesetzgebung des Landes sich zwar mit der Beschaffung der Mittel für die Erfordernisse des Landes, soweit diese nicht von den Einkünften des Stammvermögens gedeckt werden können, zu befassen hat und dass in dieser Beziehung dem Lande ein Steuerrecht zustehe, aber - jetzt unterscheidet die Landesrordnung ganz genau es wird dem Landtage ein Recht Zuschläge zu den direkten Steuern einzuheben bis zum Betrag von 10 Procent, ohne jede weitere Genehmigung zugestanden; ein Recht aber, zu den indirekten Steuern solche Zuschläge einzuheben, wird durch die Landesgesetzgebung absolut nicht zugestanden. Daher wollte man schon damals bei Erlassung der Landesordnung für die einzelnen Königreiche und Länder -
(Abg. Dr. Fořt ruft: Das ist nicht richtig, Herr Doktor, lesen Sie nur den § 22 !)
Aber ich bitte, Sie können nach mir sprechen, wollen Sie mich gefälligst nicht unterbrechen!
Herr kaiserlicher Rath haben etwas zu früh gesprochen.
Ich weiß sehr wohl, dass das Gesetzgebungsrecht darüber dem Landtag zusteht.
nicht aber das, dem Landtage ohne kaiserliche Genehmigung zuerkannte Recht im Wege einfachen Beschlusses die Umlagen auf die direkten Steuern bis zu dem Betrage von 10 Procent zu erhöhen.
Ich wollte den großen Unterschied hervorheben, den bereits die Landesordnungen, denen man centralistische Grundsätze nicht nachsagen kann, betreffend die directen und indirecten Steuern ins Auge gefasst haben; aber aus dem von mir vorher geschilderten Verhältnisse geht unzweifelhaft hervor, dass die Bestimmung dieses Gesetzentwurfes Angelegenheiten betrifft, welche allen Ländern dieses Staates, allen Provinzen desselben gemeinsam sind
Nicht bloß der § 10 des Gesetzes, welcher von Umlagenvergütung bei der Versendung des bereits versteuerten Branntweins von einer Provinz indirect spricht, sondern auch in vielen anderen Belangen. Insbesondere aber durch den § 14, welcher die eventuelle Ablösung betrifft, ist dieses Gesetz als ein solches zu betrachten, welches gemeinsame Angelegenheiten aller Königreiche und Länder, welche in dem Reichsrathe vertreten sind, betrifft.
Mit Rücksicht darauf glaube ich bereits an dieser Stelle darauf verweisen zu füllen, dass in dem heute noch bestehenden Gesetze vom 21. December 1867 im § 11 lit. n ausdrücklich erklärt ist, dass die Gesetzgebung über jenen Gegenstand, welcher sich auf die Pflichten und Verhältnisse der einzelnen Länder unter einander bezieht und die Umlagenrückvergütung von einer Provinz an die andere ist doch gewiss ein solches Recht - unter die Gesetzgebung des Reichsrathes gehört.
Ich glaube schon heute daraus hinweisen zu sollen, dass daher besonders aus diesem Gesichtspunkt der lit. c desselben § 11 über die Reichsrathsvertretung schwere Bedenken gegen die Competenz der Landtage in Bezug aus die gesetzliche Regelung des Gegenstandes bestehen und wir möchten sowohl die Regierung, wie auch die Commission, welche sich mit der Berathung dieses Gegenstandes nach unserer Landesordnung und der Geschäftsordnung des Landtages zu beschäftigen hat, heute schon auf die schweren Bedenken, welche aus den meritorischen Bestimmungen dieses Gesetzes, aber auch auf solche, welche sich aus der Verfassung ergeben.
ausmerksam machen. Mir kommt es vor, dass was die Sache selbst anbelangt, die Meinungen vollkommen einig darüber sind, dass nämlich die Gesetzgebung über indirekte Steuern dem Reiche vorzubehalten sei und dass dagegen die directen Steuern nach Möglichkeit vom Reiche den Ländern zur Deckung ihrer Bedürfnisse überlassen werden sollen. Durch diesen Gesetzentwurf würde vielleicht die Unmöglichkeit geschaffen weiden, einen gesünderen Finanzplan zur Durchführung zu bringen.
Durch diesen Gesetzentwurf wird auch die von allen Seiten als schädlich auertannte Zuschlagswirtschaft zu unseren directen Steuern vermehrt. Ich brauche hier diese Gründe, welche gegen die Zuschlagswirtschaft in den Ländern sprechen, nicht nochmals hervorzuheben, sie wurden in diesem Landtage, in den übrigen Landtagen und im Reichsrathe genugsam erörtert. Was damals gesagt wurde, gilt auch heute noch und besonders bezüglich dieses Gesetzes. Ich muss aber drittens auch noch daraus hinweisen, dass, formell gesprochen, durch dieses Gesetz der Weg betreten wird, bezüglich jener Sachen und Dinge, die absolut allen Ländern dieses Staates gemeinsam sind, im Wege des Landesgesetzbuches eine Regelung herberzuführen.
Hoher Landtag! Ich mache darauf aufmerksam, dass der Gesetzentwurf nothwendig in allen 17 Landtagen eine vollkommen gleiche Aufnahme finden muss, und dass dieses Gesetz in allen 17 Landern gleich durchgeführt werden muss.
Wir wissen, wie ungeheuer schwer es ist, solche Gesetze, welche in die Verhältnisse der einzelnen Bevölkerungsschichten tief eingreifen, im Reichsrathe, einer legislativen Körperschaft zu Wege zu bringen, um wie viel schwieriger ist es, in 17. Körperschaften ein derartiges Gesetz durchzuführen. Dadurch wird das Bestreben, die Gesetzgebung aus dem Reichsrathe in die Landtage zu verlegen, geradezu gefährlich, und es wird der Fall eintreten, den gewiss niemand will, dass das verfassungsmäßige Gesetzgebungs recht zum Stocken gebracht wird.
Ich möchte daher in diesem Zeitpunkte, nicht aus formellen, sondern aus thatsächlichen Gründen, alle diejenigen, welche berufen sind, an den Berathungen über diesen
Gesetzentwurf teilzunehmen, vor dem hiemit beschrittenen Wege warnen und rufe der Regierung zu: Pnncipiis obsta, sero medicina paratur!
Vielleicht ist die Regierung nicht mehr in der Lage, wenn sie einmal den Ballen ins Rollen gebracht hat, lechtzeitig einzuhalten. Und mit diesen Worten möchte ich, nachdem vom verfassungsmäßigen Standpunkte aus die Regierungsvorlage der Commission zugewiesen werden muss, und wir nicht in der Lage sind, diese gesetzliche Bestimmung abzuändern, erklären, dass wir für die Zuweisung der Vorlage an die Budgetcommission stimmen, aber der Meinung sind, dass diese Bedenken, welche ich nur kurz angedeutet habe, im Schoße der Commission und von allen Seiten einer gerechten Würdigung unterzogen weiden müssen. Was dann herauskommen mag, das kann meines Erachtens nicht fraglich sein. (Beifall. )
Nejvyšší maršálek zemský: Žádá ještě někdo za slovo ?
Verlangt noch jemand das Wort!
Dávam slovo p. posl. dru Fořtovi.
Posl. dr. Fořt: Slavný sněme! Původně nebylo úmyslem poslanců této strany, abychom zasáhli do debaty při prvním čtení o návrhu zákona, který se týká zavedení kořaleční přirážky v království českém a v ostatních zemích tohoto soustátí. Vždyť běží o věc rázu cistě formálního a vzhledem k tomu, že poměrně krátká doba jest nynějšímu zasedání vyměřena, domnívali jsme se, že bude dobře, když meritorní uvažování o předmětu tomto provede se nejprve v lůně komise.
Poněvadž však páni z druhé strany tohoto slavného sněmu uznali za vhodné, již v tomto stadiu jednání vystoupiti proti předloze a uvésti řadu námitek, jimiž ji potírají, musí býti ovšem i nám dovoleno, abychom taktéž už dnes několika poznámkami předně vyvrátili to, co bylo se strany předešlých pánů řečníků proti předloze uvedeno, a za druhé alespoň několika momenty naznačili důvody, které nás k tomu nabádají, abychom hlasovali pro odkázání předlohy komisi budžetní.
Pan poslanec Iro učinil si věc velmi jednoduchou; on vůbec nechce dopustit
zavádění žádných nových daní a přirážek a upozorňuje na známý zdroj, ku kterému již tolikráte a tolikráte bylo poukazováno, na bursu totiž, a uvedl při tom, že na vídeňské burse shrabují spekulanti 300 milionů ročního kursovního zisku a zdanění jeho by úplně stačilo, aby schodek v rozpočtu zemském byl uhražen.
Do věcného rozboru této myšlénky, která tak často zejména ve veřejných schůzích se opakuje, nehodlám se pouštěti. Tolik pouze uvádím, že, kdyby zdanění bursovních výdělků skutečně bylo s to, zemské finance sanovati, týkati by se to mohlo jedině financí dolnorakouských, neboř onen obrovský výtěžek dosažen byl jen na burse vídenské a nikoliv na pražské nebo terstské a my bychom pro otázku svých zemských financí neměli z plánů pana posl. Ira pranic.
Věc tuto odbývám tedy jenom mimochodem, poněvadž sotva ji možno bráti vážně.
Vážnější jsou námitky, které učinil pan poslanec Dr. Pergelt. Pan poslanec Pergelt obrátil se proti předloze v první řadě z důvodů, řekl bych, finančně-theoretických. Pravil, že odedávna panuje v Rakousku úsilí, aby to, co sama předloha důvodně ventiluje, stalo se skutkem, t. jest, aby provedeno bylo přiměřené rozdělení zdrojů berních mezi potřeby veřejnoprávních těles správních.
Jest to známý princip materielní shody mezi povahou potřeby a povahou zdroje berního, princip to, který však, jak známo, nemůže býti všude a za všech poměrů řešen stejnoměrně, šablonovitě, a jehož užití, jak p. posl. Pergelt správně uvedl, před několika lety vedlo k tomu, že v Prusku daně přímé odkázány tělesům samosprávným, kdežto stát ponechal si toliko daně nepřímé, kromě nich arci též daň důchodovou.
Nuž, pánové, my jsme týž princip s velkou vervou a způsobem co nejenergičnějším hlásali a hájili při velké oné řečnické bitvě, která se strhla, jestli se nemýlím, v měsíci červnu nebo červenci v říšské sněmovně u příležitosti projednávání nynějších nových berních zákonů z roku 1896. Tenkráte pan dr. Pergelt stál nikoli na straně obhájců myšlénky přiměřeného onoho děleni berních zdrojů, nýbrž stál na straně těch, kteří s panem ministrem Plenerem snažili se reformu berní státních uzákoniti bez současné soustavné úpravy bernictvi těles samosprávných (tak jest!). My k obraně svého stanoviska sáhli i ku zbraním obstrukce, arci obstrukce slušné, toliko verbální, při níž někteří z nás desetkrát i vícekrát chopili se slova k několikahodinným řečem, aby přijetí kusých oněch předloh překazili. Uvádím to z té příčiny, abych ukázal, že onen finančně-theoretický důvod, který pana dra Pergelta přiměl k potírání dnešní předlohy, měl býti jíž tehdá pro něho a jeho přátele rozhodujícím, když se jednalo o velkou reformu berní státních. Jestliže co - pane dre. Pergelte - tož nikoliv dnešní nepatrná předloha, nýbrž ona velká berní reforma Steinbacha, pak Plenera a později Bohm-Bawerka to byla, kteráž na dlouhou dobu zatarasila možnost vhodného soustavného rozčlenění berních zdrojů mezi potřeby státní a zemská. Svalovati dnes vinu toho na nynější nepatrnou předlohu, jest tudy zhola nemístné.
P. dr. Pergelt spatřuje v nynější osnově zákonodárné novum Tomu není tak. Přirážky zemské vybírají se k nepřímým daním státním již od více let v celé řadě zemí korunních, jako ve Štýrsku, Krajině atd. Ba v Tyrolsku příkladně trvala po dlouhou dobu zvláštní zemská daň na spotřebu obilí, které státem přec není zdaňováno. Patrno tedy, že o nějakém zásadním novum nemůže býti řeči. Je-li co v nynější předloze novum, a to novum velmi nepříjemné, jest to ona uniformovanost, spočívající v předpisu, že všech sedmnáct zemských sněmů má se usnášeti o jednotné, souhlasné předloze, a druhou novotou jest ona vzájemná závislost, ze které plyne, že, když jeden z těchto 17 sněmů učiní usnesení odlišné, celá reforma pro všech 16 sněmů ostatních leží na zemi. V tomto novum není žádného autonomistického momentu, naopak v tomto novum jest dle mého soudu velice nepříznivý osten centralistický, který možná dost - ač bych z různých důvodů mnoho proto nenaříkal, - celou předlohu přivede k pádu.
Však nejdůležitější námitka, kterou se zabýval pan dr. Pergelt, jest povahy kompetenční. Pan dr. Pergelt na základě