Úterý 1. kvìtna 1900

Indem ich weiter von dem Inlandsgetreidehandel spreche, liegt es mir ferne, dem reellen Handel nahe zu treten. Der war, ist und wird sein trotz aller Lagerhäuser und er wird auch neben den Lagerhäusern im Güteraustausch eine im volkswirthschaftlichen Leben wichtige Mission behalten. Was wir aber durch unsere Lagerhausorganisation beseitigen wollen, das sind gewisse Absatzverlegenheiten auf dem Getreidemarkte, das sind die Auswüchse des Zwischenhandels da, wo sie sich vorfinden, und das ist schließlich auch die Beseitigung des Zwischenhandels selbst, wo dieser infolge directer Verbindung der Producenten mit den Consumenten eben ersetzt werden, also überflüssig gemacht werden kann.

Vor allem aber wollen wir durch die Lagerhäuser eine große Menge gut gereinigter, gut gotrockneter, gleichmäßiger Waare auf den Markt bringen, wollen damit marktgängiges Product erzeugen, das an und für sich bessere Preise macht.

Durch unsere Lagerhäuser soll aber auch gebrochen weiden mit der heute üblichen Art der Einlagerung des Getreides auf ebenso vielen Schüttböden, als das Dorf Höfe hat, es soll gebrochen werden mit der heute in den meisten Bauernhöfen noch üblichen Art der Behandlung des Getreides vom Drusch bis zum Verkaufe, welche vielfach unrationell, und weil mit Handarbeit besorgt, auch zu kostspielig ist.

Wir wollen weiter durch unsere Lagerhäuser an Stelle des zersplitterten Angebotes die Concentration der vielen kleinen Angebote der Producenten setzen und dadurch ein, für die Gesammtheit bessere kaufmännische Position schaffen.

Wir wollen endlich durch die Lagerhäuser aber auch, indem wir die Trocknung, Reinigung, Sortierung und Mischung des Getreides durch maschinelle Einrichtung besorgen, die Herstellung einer beßeren Marktwaare verbilligen und, was die Hauptsache ist, wir wollen das Getreide der zahlreichen kleinen Producenten dem großen Consum überhaupt erst zuführen, für den großen Consum erst aufnahmsfähig machen und, indem wir große Posten gleichmäßiger, schöner Waare herstellen, unter thunlichster Einschränkung des Zwischenhandels, dann den Bedürfnissen des Großhandels ebenso dienen, wie den Bedürfnissen des Großconsums. Wie die Getreidemarktverhältnisse heute liegen, ist es den Händlern oft leichter, Importgetreide waggonweise anzukaufen, als auf dem Inlandsmarkte das vorhandene Getreide von kleinen Producenten in einer für den Markt brauchbaren Form waggonweise zu sammeln.

Wenn die Herstellung der Marktfähigkeit und die Sammlung dieses marktfähigen Getreides nun aber die Landwirte selbst in ihrer Vereinigung im Lagelhause übernehmen, wenn sie mit dieser ihrer Waare dann direct an die großen Consumenten, an die Mühlen, Mälzereien, Brauereien zu herantreten, dann wird der Großhandel, und wird der große inländische Consum auch viel mehr inländisches Getreide kaufen, als er heute kauft. Und so wird durch unsere Getreidelagerhausorganisation und deren Thätigkeit indirect auch eine Abschwächung der ausländischen Concurrenz erzielt werden.

Die Erfahrung, welche wir bisher mit den Getreidelagerhäuseln gemacht haben, lehrt uns aber, dass wir nicht nur den In landsmarkt vergrößern, hier einen besseren Absatz erzielen, sondern dass wir durch unsere Lagerhäuser auch den ausländischen Markt gewinnen und dadurch eine bessere Absatzmöglichkeit schaffen Böhmen ist ja an und für sich kein Getreideexportland, doch es produciert nicht mehr, als es braucht, und dennoch exportiert Böhmen Getreide und die besten Geschäfte haben unsere Getreidelagerhäuser bisher mit Exportgeschäften gemacht. Es räumt die inländische Production eben den heimischen Markt dem aus den Ostländern nachrückenden Getreide, um auf dem Auslandsmarkt selbst eine bessere Verwertung zu finden.

So wird der große Auslandsmarkt direct für die kleinen und kleinsten Landwirte zugänglich gemacht, ein Markt, den sie, wenn sie in ihrer Vereinzelung stehen geblieben wären, gar nie erreicht hätten, und es werden durch die ganze Lagerhausorganisation die kleinen Landwirte in den Stand gesetzt, unmittelbar an den Vortheilen des großen Marktes, des directen Absatzes theilzunehmen.

Die besten Geschäfte wurben, wie ich schon bemerkte, in das Ausland gemacht und die Geiste, der Weizen ans unseren Lagerhäusern gieng zumeist nach Baiern, gieng nach Sachsen, gieng bis nach Westdeutschland, und wurde im heurigen Winter beispielsweise Gerste mit 9 fl. 30 kr. pe

Meterzentner loco Abgabestation nach Erfurth verkauft.

Das sind Zahlen, welche jedenfalls für den Erfolg der Getreidelagerhäuser sprechen

Meine Herren! Die besseren Preise werden erzielt durch die bessere Waare, welche die Getreidelagerhäuser liefern können, dadurch, dass sie nach Möglichkeit den Zwischenhändlergewinn eliminieren, mit den großen Consumenten in directe Verbindung treten, dadurch, dass sie viel mehr und leichter als der einzelne Landwirt in der Lage sind, auch den ferneren großen Markt aufzusuchen und diesen Markt auszunützen.

Es wird die ganze Thätigkeit der Lagerhäuser, wenn sie nur einmal aufgenommen worden ist und wenn die Lagerhäuser so arbeiten, wie sie arbeiten sollen, durch die gute Sache selbst gestützt und gefördert.

Das Lagerhausgetreide wird bei den Consumenten bald beliebt, die Großconsumenten wissen, hier finden sie ein gesammeltes Angebot gut gereinigter, trockener, gleich mäßiger Waare, und sie gehen, wenn sie einmal das Geschäft mit dem Lagerhaus gemacht haben, dem Lagerhaus ein nächstesmal von selbst zu.

Die Cousumenten finden hier eine reelle, gute Bedienung, die Producenten, die in der Lagerhausgenossenschaft vereinigten Landwirte, einen besseren Absatz, eine bessere Verwertung.

Von dieser Erwägung ausgehend, konnte daher die Landesculturkommission in dem ersten Punkte ihrer Grundgedanken mit Fug und Recht aussprechen:

1. Getreidelagerhäuser, bestimmt, das eigene Getreide der Mitglieder auf den Markt zu bringen, ermöglichen einen zweckmäßigen Verkehr zwischen Producenten und Consumenten, machen es insbesondere auch dem kleinen und mittleren Grundbesitzer möglich, an den Vortheilen des großen Marktes theilzunehmen, und durch Erzielung höherer Preise eine bessere Verweithung des Getreides herbeizuführen.

Es erscheint die Errichtung derartiger Lagerhäuser der Producenten im Interesse der Landwirtschaft im allgemeinen und zur Gesundung der Getreidemarktverhältnisse insbesondere daher in hohem Grade wünschenswerth.

Die Landesculturkommission hat sich weiter, indem sie der Lagerhausfrage näher getreten ist, von der Anschauung leiten lassen, dass für die Anzahl und die Größe der zu errichtenden Lagerhäuser in erster Linie die Bedürfnisfrage entscheidend sein muss, und hier stehen insbesondere, was die Größe der Lagerhäuser betrifft, bekanntlich in Deutschland, wo die Lagerhausotganisation bisher am weitesten vorgeschritten ist, in der Hauptsache zwei Anschauungen neben einander.

Die einen wollen, und das ist im Norden und Osten Deutschlands der Fall, große Silo-Einrichtungen schaffen, und durch diese einen directen Einfluss auf den internationalen Getreidehandel gewinnen.

Ob ihnen das später so leicht sein wird, einen direkten Einfluss darauf zu nehmen, das darf nun wohl dahingestellt bleiben.

Die Lagerhäuser, wie sie im Norden und Often Deutschlands errichtet werden, weichen aber auch in anderer Beziehung von den Lagerhäusern ab, wie sie im übrigen Deutschland errichtet werden, u. zw. dadurch, dass die Lagerhäuser im Norden und Osten Deutschlands, also in Preußen, auf Grund zweier Lagerhausgesetze, welche der preußische Landtag beschlossen hat, auf Staatskosten errichtet werden, und zwar aus den 5, 000 000 Mark, welche der preußische Landtag bewilligt hat und dass die so auf Staatskosten errichteten Kornlagerhäuser den Genossenschaften nur in die Verwaltung gegeben werden.

Es sind also das staatliche Kornlagerhäuser mit genossenschaftlicher Verwaltung, mit denen wir es im Norden und Osten Deutschlands zu thun haben, Lagerhäuser größeren Stiles.

Im Süden und Westen sieht man von der Errichtung derartiger Kornlagerhäuser ab, man errichtet kleinere Lagerhäuser, als Schöpfungen der Selbsthilfe, als eingetragelte Genotsenschaften und nimmt für diese nur die Unterstützung des Staates durch Subventionen, durch unverzinsliche Darlehen und dadurch in Anspruch, dass man vom Staate verlangt, dass er fördernd in die ganze Thätigkeit und insbesondere die Absatzverhältnisse dieser Lagerhäuser eingreife.

Um zwei extreme Beispiele für die Lagerhäuser verschiedener Systeme zu nennen, die wir in Deutschland haben, führe ich Hatte und Trostberg an. Hatte mit einem Kostenauswand von 360. 000 Mark aus Staatsmitteln erbaut, Trostberg mit einem Kostenaufwand von nur 14. 700 Mark aus eigenen Mitteln erbaut, zu denen der Staat nur 3. 000 Mark Subvention und 2. 500 Mark an unverzinslichen Darlehen beige steuert hat.

Wir in Oesterreich haben uns, soweit wir uns bisher mit der Lagerhausfrage befasst haben, weder dem einen noch dem anderen Extreme angeschlossen, wir sind einen gewissen Mittelweg gegangen, haben aber an dem Principe festgehalten, dass die Lagerhäuser, welche wir verrichten, als Schöpfungen der Selbsthilfe entstehen sotten, und diesen Grundsatz hat auch das Ackerbauministerium in seinem Programm über die Genossenschaftsforderung ausgesprochen, indem es dort heißt:

"Das Ackerbauministerium erachtet die Voraussetzungen für die Errichtung größerer Lagerhäuser, wie solche in manchen Staaten errichtet werden und welche die Aufgabe einer Einwirkung auf den Weltmarktpreis haben sollen, nicht als gegeben, vielmehr erkennt es die Unterstützung localer genossenschaftlicher Lagerhäuser als seine Aufgabe an. "

Die genossenschaftlichen Kreise dieses Landes haben im Wesen dieser Anschauung von vornherein gehuldigt. Es ist keinem unserer Genossenschaften eingefallen, an die Gründung eines großen Lagerhauses und daran zu denken, durch die Lagerhäuser. welche wir errichten, sofort einen Einfluss auf den Weltmarkt zu üben, den internationalen Getreidehandel dadurch zu beherrschen und zu ändern. Unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sind auch nicht darnach angethan, dass wir mit unseren Lagerhäusern gleich große agrarische Burgen erlichten können, und es würde sich auch kaum jemand finden, der für den Betrieb und für die Bilanz derartiger Lagerhäuser die Verantwortung übernehmen wollte. Wir erkennen als den sicheren Weg vielmehr den einer organischen Entwicklung an, und für diesen entscheiden die wirtschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Landes oder der betreffenden Landestheile, in denen man an die Errichtung des Lagerhauses schreitet, und mit den wirtschaftlichen Verhältnissen und Bedürfnissen stehen im engen Zusammenhang die Verhältnisse der Production und des Marktes.

Als Grundsatz darf man wohl festhalten, dass die genossenschaftlichen Lagerhäuser nicht zu groß, aber auch nicht zu klein errichtet werden sotten; nicht zu groß, weil das Getreide, das sie aufzunehmen und zu verarbeiten und ans den Markt zu bringen bestimmt sind, in die Lagerhäuser noch immer leicht muss zugeführt werden können, per Achse und nicht per Bahn - und nicht zu klein, weil bei zu kleinem Umsatz die Regie, die auf den einzelnen Metercentner entfällt, zu groß wird. Der Lagerhaussprengel wird zweckmäßiger Weife so gewählt sein, dass bei der leicht möglichen Zufuhr von allen Seiten von den Mitgliedern der Lagerhausgenossenschaften doch sagen wir 200 bis 400 Waggons Getreide aufgebracht und dem Lagerhaus abgeführt werden können und für diesen Umsatz von 200 bis 400 Waggons oder höchstens ein paar Waggons darüber Ein Fassungsraum von 50 Waggons wird ausreichend sein für Lagerhäuser in Gebirgsgegenden mit etwas geringer Getreideproduction, schlechten Verkehrsverhältnissen, ein Fassungsraum von 100 Waggons und etwas darüber wird erforderlich sein für Lagerhäuser im Inneren des Landes mit intensiverer Cultur und stärkerer Getreideproduction Die Getreideproduction im Lagerhaussprengel und die Menge des durch das Lagerhaus zu gehenden Getreides sind in erster Linie entscheidend für die Größe des Lagerhauses, aber auch entscheidend für die Rentabilität des Lagerhauses und auf diese Productionsverhältnisse müssen die Lagerhaussprengel, wenn Lagerhäuser errichtet werden sotten in erster Linie untersucht werden.

Es sind aber neben den Productionsverhältnissen auch wesentlich entscheidend die Marktverhältnisse, und da werden die agerhäuser doch geschäftlich sich immer leichter einführen lassen, wenn sie an bestehende Traditionen im Getreidehandel anknüpfen, und wenn der Standort des Lagerhauses womöglich in einem Orte gewählt wird, der bisher auch schon ein Getreidehandelsplatz war, also nicht, etwa in einem abgelegenen Orte, sondern in einem Verkehrscentrum, an einem Orte, wo das geschäftliche Leben im Getreidehandel sich bisher schon abgewickelt hat, einem Orte mit stärkerer Bevölkerung, und das auch deshalb, weil mit dem Getreideverkaufsgeschäfte unter Umständen auch der Absatz sonstiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbunden werden kann, und dieser nur in einem Orte mit größerer Bevölkerung leicht oder überhaupt möglich ist. Auch kann nur hier unmittelbar die sehr wünschenswerte Verbindung zwischen den Verkaufsgenossenschaften der Landwirthe und den Consumvereinen der Städte herbeigeführt werden.

Die Landeskulturcommission hat, von diesen Anschauungen geleitet, daher erkannt, dass für den Umfang und die Zahl der zu errichtenden Lagerhäuser - bei Beobachtung der größten Vorsicht - die Vedürfnisfrage entscheidend ist, und dass bei Beurtheilung derselben die Verhältnisse der Production des Lagerhaussprengels ebenso in Rücksicht zu ziehen sind, wie die Verhältnisse des Marktes.

Die Landeskulturkommission hat weiter erkannt, dass die Lagerhausgenossenschaften als Schöpfungen der Selbsthilfe entstehen sollen, als eingetragene Genossenschaften auf Grund des Genossenschaftsgesetzes vom Jahre 1873. Ich berichtige bei dieser Gelegenheit gleich einen in den Bericht eingeschlichenen Druckfehler, indem das Reichsgesetzblatt dort falsch citiert ist. Es soll nicht heißen Reichsgesetzblatt Nr. 71, sondern Reichsgesetzblatt Nr. 70. Also als eingetragene Genossenschaften sollen die Lagerhausgenossenschaften entstehen, und wenn sie als solche Schöpfungen der Selbsthilfe entstehen, dann ist es selbstredend in eister Linie Sache der Mitglieder, auch einen Theil des zur Errichtung des Lagerhauses erfordelichen Capitals selbst aufzubringen. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass in Deutschland, das uns mit der Lagerhausorganisation für die Produzenten vorausgegangen ist, nicht überall dieses System festgehalten ist.

Ich habe schon bemerkt, dass in Preußen die Lagerhäuser ans Staatskosten errichtet und nur in genossenschaftliche Verwaltung gegeben werden, während im südlichen und westlichen Deutschland die Lagerhausgenossenschaften als eingetragene Genossenschaften aus eigenen Kräften mit Unterstützung des Staates entstehen.

In dem von mir schon einmal angezogenen Programme des Ackerbauministeriums betreffend die Förderung des landwirthschaftlichen Genossenschaftswesens, wird in dieser Beziehung auch ausgesprochen, dass die Lagerhausgenossenschaften als "Schöpfungen der genossenschaftlichen Selbsthilfe" entstehen sollen.

Daher muss, heißt es hier, von den landwirthschaftlichen Genossenschaften der betreffenden Gebiete zunächst gefordert werden, dass sie auch durch entsprechend materielle Leistungen und Hastungen ihre genossenschastliche Solidarität werkt ätig bekunden.

Die Landesculturcommission steht aus demselben Standpunkte und dieser Standpunet ist wohl auch der richtige. Im Wesen der Selbsthilfe liegt es, dass die Schöpfungen, welche Werke der Selbsthilfe fein sollen, aus eigener Kraft entstehen; deshalb ist es erforderlich, dass die Genossenschaften, welche hier zusammentreten, auch einen Theil des erforderlichen Kapitals zunächst aus eigener Kraft, durch eigene Mittel aufbringen Dadurch, dass die Genossenschaften verpflichtet sind, von vornherein einen Theil des erforderlichen Kapitals aus eigenen Mitteln aufzubringen, dienen wir zugleich einein zweifachen guten Zwecke.

Wir schieben dadurch gegen überstürzte unreife Lagerhausgründungen einen Riegel vor und wir steigern dadurch auch das Interesse der Genossenschaften an dem Bestande der Lagerhausgenossenschaften und in ihrer Thätigteit und sichern dadurch wesentlich ihr Gedeihen. Die Landesculturcommission ist der Anschauung, dass die Lagerhausgenossenschaften von dem Capitale, welches für den Bau und die maschinellen Einrichtungen erforderlich ist, aus eigenen Mitteln, das ist also durch Geschäftsantheile und durch Subventionen localer Factoren, etwa 1/3 aufbringen sollen, dass darüber hinaus erst die Hilfe des Staates und des Landes in Anspruch zu nehmen ist.

und soweit durch eigene Mittel, durch Staats- und Landesbeiträge das Erfordernis nicht gedeckt ist, der Restbetrag im Creditwege zu beschaffen ist. Es ist wünschenswerth, an diesem Drittel festzuhalten, weil nach den bisherigen Erfahrungen ein Drittel des ganzen Aufwandes doch aufgebracht werden kann, und weil ein Drittel des ganzen Aufwandes aus eigenen Mitteln auch erforderlich ist, um die Lagerhausgenossenschaften von vornherein vom Standpuncte der Rentabilität aus eine mögliche Grundlage zu stellen. Unter der Voraussetzung hat die Landesculturcommission erkannt, und diese Anschauung ist auch in weiteren Genossenschaftskreisen vorhanden, dass der Staat und das Land je 25% des gesammten Aufwandes beizusteuern hätten, je 25% von denen. Je 15% als Subvention und 10% als unverzinsliche Darlehen gegeben werden könnten, je 25% vom Staat und Land, zusammen also 50% aus öffentlichen Mitteln, erkennt aber die Laudesculturcommission für unbedingt erforderlich, weil sonst die Lagerhausgenossenschaften von vornherein in schwieriger Verhältnisse käme, dass ihr Bestand und ihr Gedeihen möglicherweise in Frage gestellt werden könnten. Selbst unter der Voraussetzung, als Staat und Land je 25% beisteuern und die Genossenschaften ein Trittel aus eigenen Mitteln aufbringen, haben wir immer erst ca. 80% des gesammten Aufwandes und bleiben noch ca 20% oder ein Fünftel im Creditwege zu beschaffen. Nehmen Sie ein Lagerhaus, das einen Aufwand von 50. 000 Gulden hat, so wären für dasselbe unter den gegebenen Voraussetzungen noch immer 10 000 Gulden im Creditwege zu beschaffen. 10 000 Gulden im Creditwege mit mindestens 400 Gulden Jahres zinsen, d. i. für eine Lagerhausgenossenschaft am Beginne ihrer Thätigkeit gerade genug, und viel mehr würde sie, wenigstens unter annehmbaren Bedingungen, als ein junges Unternehmen von irgend einem Creditinstitute wahrscheinlich auch nicht bekommen.

Und wenn sie es auch bekäme, so könnte sie infolge der großen Schuldzinsen, die sie alljährlich abzuführen hätte, leicht an jene Grenze kommen, wo, um allen Verpflichtungen nachzukommen, die Regie, die sie auf den Metercentner auflegen müsste, so groß würde, dass entweder die Rentabilität der Lagerhausgenossenschaften in Frage gestellt würde oder die Genossenschaften selbst keinen besonderen Vortheil darin mehr erblicken würden, ihr Getreide durch das Lagerhaus gehen zu lassen, und die ganze Organisation von vornherein gefährdet wäre.

Deshalb sieht es die Landesculturcommission als wünschenswerth, ja erforderlich an, dass bei der Aufbringung der Mittel daran festgehalten werde, die Genossenschaften haben ungefähr ein Drittel des Aufwandes aufzubringen und Staat und Land je 25%, wobei je 10% als unverzinsliche Darlehen gegeben werden können. Damit wäre den Lagerhausgenossenschaften über die ersten schwierigsten Jahre hinweggeholfen, in 2 bis 3 Jahren ist die Lagerhausgenossenschaft geschäftlich vollständig eingeführt, und wenn sie eingeführt ist, kann sie an die Rückzahlung der unverzinslichen Darlehen denken und kann diese Rückzahlung jedenfalls viel leichter leisten, als sie von vornherein die Zinsen, für ein aufgenommenes größeres Kapital bestreiten könnte.

Was die Höhe der Geschäftsantheilebetrifft, so ist die Landesculturcommission der Anschauung, dass die Höhe der Geschäftsantheile allerdings nicht zu klein bemessen sein sollte.

Unsere Genossenschaften und leider auch die Lagerhausgenossenschaften neigen leider dazu, sehr niedrige Geschäftsantheile festzusetzen, Geschäftsantheile zu 5 fl. Das ist für Lagerhansgenossenschaften entschieden zu niedrig gegriffen, deshalb, weil sie durch die Geschäftsantheile zu wenig eigenes Kapital aufbringen und sie neigen weiter auch dazu, die Haftung sehr niedrig anzunehmen, sie gehen höchstens bis zu der drei- ober fünffachen Haftung, welche kaum zu groß gefunden werden kann.

Im Interesse der Creditfähigkeit der Genossenschaften muss der Wunsch ausgesprochen werden, dass die Hastung eine grösere sei; denn nach der Größe der Haftung können sie im Noth- und Bedarfsfälle auch an den Geldmarkt appellieren und den Credit in Anspruch nehmen und, wenn sie eine größere Hastung nicht zu geben haben, so bekommen sie sehr häufig nicht die zu ihrem Betriebe erforderlichen Capitalien.

Was die Zahl der Geschäftsantheile betrifft, die jedes einzelne Mitglied erwirbt, erscheint es wünschenswerth, dass die Zahl der Geschäftsantheile nach der Größe der Ackerfläche festgestellt werde, welche das einzelne Mitglied sein Eigene nennt oder bebaut.

Nach diesen Voraussetzungen finanzieller Natur hat die Landesculturcommission untersucht, wie viel Lagerhausgenossenschaften im Lande entweder schon bestehen, oder im heurigen Jahre voraussichtlich werden errichtet werden, und die Landesculturcommission ist zu dem Resultat gelangt, dass wir im heurigen Jahre in Böhmen mit wenigstens 12 Lagerhausgenossenschaften, welche an die Unterstützung des Staates und Landes appellieren weiden, werden zu rechnen haben.

Alle diese Lagerhausgenossenschaften, von denen einige schon bestehen und in Thätigkeit sind, andere den Bau beginnen und von denen voraussichtlich alle 12 in diesem Jahre werden fertig werden, sind im Innern des Landes, also unter Productionsverhältnissen wo man nicht den kleinsten Maßstab anlegen kann. Wir haben hier Lagerhäuser bereits fertig, die mit einem Aufwande von einigen 40. 000 Gulden errichtet worden sind, und Lagerhäuser mit einem Aufwände von mehr als 60. 000 Guldennud können annehmen, dass alle die 12 Lagerhäuser, welche heuer errichtet und in Betrieb gesetzt werden, durchschnittlich ein Erfordernis von 50. 000 Gulden haben werden Dieses Erfordernis von 50 000 Gulden für alle Lagerhäuser angenommen, ergibt somit für 12 Lagerhäuser ein Gesammterfordernis von 600 000 Gulden, und 25% davon machen 150. 000 fl. oder 300. 000 K aus Theilen wir den Betrag nach dem vorgeschlagenen Schlüssel auf in Subventionen und unverzinsliche Darlehen, so sind das 180. 000 k auf Subventionen und l20. 000 K auf unverzinsliche Darlehen, oder rund 200. 000 k auf Subventionen und 100. 000 K auf unverzinsliche Darlehen Es ist selbstredend, dass, bevor öffentliche Mittel für Lagerhäuser zur Verfügung gestellt werden, diejenigen Factoren, welche sie bereit stellen, auch beruhigt fein müssen darüber, dass diese Lagerhäuser dort am Platze sind, dass die Voraussetzungen für ihre Prosperität gegeben sind, und deshalb erkennt die Landesculturcommission es auch für erforderlich an, dass Staats- und Landessubventionen und Darlehen nur auf Grund des Votums der Begutachtungscommission, welche bekanntlich beim Landesculturrathe eingesetzt ist, gegeben werden.

Die Landesculturcommission hat ferner auch ihre Anschauung über den Geschäftsbetrieb der Lagerhausgenossenschaften dahin geäußert, dass Lagerhausgenossenschaften keine Propregeschäfte, keine Selbstgeschäfte betreiben sollen, sondern dass sie sich auf den commissionsweisen Verkauf nach Artikel 360 des Handelsgesetzbuches beschränken sollen Und diese Propregeschäfte sind in der That nicht zu empfehlen. Sie sind nicht zu empfehlen, weil sie in zweifacher Hinsicht vor allein in sich eine Gefahr bergen; sie sind immer verbunden mit einem gewissen Risiko, indem das Getreide gekauft werden kann, zu einer Zeit verhältnismäßig hoher Getreidepreise, die dann, wenn die Genossenschaft endlich damit auf den Markt gehen muss, vielleicht nicht mehr erzielt werden können.

Sie sind verbunden mit einem gewissen Risiko, können aber auch leicht verleiten zur Speculation, und Speculation und Risiko sind das Grab jeder Genossenschaft, insonderheit auch der Lagerhausgenossenschaften.

Es muss selbst die Versuchung zur Speculation von den Lagerhausgenossenschaften fern gehalten, es muss das Speculationsgeschäft grundsätzlich ansgeschlossen werden.

Das Propregeschäft kann nur zu einer Gefahr für die Genossenschaften werden, und wir haben ein abschreckendes Beispiel an der eisten und größten Lagerhausge nossenschaft, welche in Deutschland errichtet wurde, an der Lagerhausgenossenschaft in Halle, wo der Staat selbst das Lagerhaus mit einem Aufwande von 360. 000 Mark errichtet hat und wo die Lagerhausgenossenschaft, welche leider ausschließlich Propregeschäfte bisher betrieben hat, im vorigen Jahre mit 40. 000 Mark Deficit abgeschlossen hat.

Die Propre-Geschäfte sind eine Gefahr für die Genossenschaften und sie dienen auch den Interessen der Genossenschafter nicht, denn dahin soll die Lagerhausgenossenschaft streben, dass der Preis, welcher für das Getreide, das sie auf den Markt bringt, nach der jeweiligen Maiktlage erzielt wird, thatsächlich auch dem einzelnen Genossenschafter zu Gute kommt. Das kann aber nur der Fall sein, wenn sie zu Gunsten desselben Genossenschafters verkaufen, dessen Getreide sie aus den Markt bringen.

Die Landesculturcommission erkennt deshalb als zweckmäßige Betriebsform der Lagerhausgenessenschaften den commissionsweisen Betrieb an, den commissionsweisen Betrieb, der aber eines natürlich voraussetzt: einen billigen Lombard, weil der Landwirt in demselben Augenblicke, wo er sein Getreide der Genossenschaft abliefert, ja auch Geld haben will, weil er Geld braucht Es muss das angefahrene Getreide gegen spätere Abrechnung belehnt werden, bis es verkauft wird, und damit es belehnt werden kann, muss die Genossenschaft Mittel haben, und damit diese Mittel wieder bereit gestellt weiden können, so müssen Creditinstitute da sein, welche diese Mittel hergeben.

Das Vorhandensein von Credit-Instituten, welche der Lagerhaus-Genossenschaft das erforderliche Betriebskapital in einer geeigneten Weise, d. h. zu einem billigen Zinsfuß und nur im Contocorrent zur Verfügung stellten, ist daher eine der ersten Voraussetzungen für den erfolgreichen Zustand einer Lagerhausgenossenschaft.

In dieser Beziehung haben uns im deutschen Sprachgebiete außerordentliche Dienste geleistet die Raiffeisen- Spar- und Darlehens-Casseu-Vereine in ihrem centralen Zusammenschlusse und da wo die Raisseisenschen Spar- und Darlehenskassenvereine fehlen, da fönnen andere Creditinstitute, am besten am Sitze der Lagerhausgenossenschaft selbst, die landwirtschaftlichen Bezirksund Vorschusskassen, oder wie immer sie beißen, für die Zwecke des Lombardes herangezogen werden, wenn sie sich dafür eignen und sich darauf verstehen. Die einfachste und zweckmäßigste Art der Belehnung aber kann jedenfalls durch die Raiffersenvereine vollzogen werden und diese sind auch zugleich die besten genossenschaftliche Vorschule für die höheren genossenschaftlichen Aufgaben, welche durch die Lagerhausgenossenschaft zu erfüllen sind.

Es ist daher im hohen Grabe wünschenswert, dass die Lagerhausorganisation auf einem breiten creditgenossenschaftlichen Unterbau aufgebaut werde.

In Bilin beispielsweise, wo wir das erste genossenschaftliche Lagerhaus haben, ist das ganze Betriebscapital aufgebracht worden aus den Beständen der Raisseisenver eine, durch Belehnung seitens ihrer Centrale. In Eger ist die Lagerhausgenossenschaft in Verbindung getreten mit dem dortigen Vorschussverein.

Mit welchem Creditinstitute immer das Lagerhaus sich aber auch verbindet, um das erforderliche Betriebscapital aufzubringen, es sind in jedem Falle außerordentliche Summen erforderlich.

Wir haben beispielsweise nach Bilm von der Genossenschaftscentrale seit dem Bestande der Lagerhansgenossenschaft von Bilin - und sie ist im Jahre 1898 entstanden - im Ganzen 791. 612 K. in Lombard gegeben.

Im heurigen Jahre allein hat die Biliner Lagerhausgenossenschaft vom l. Jäner bis zum 30. April von der Genossenschaftscentrale in Anspruch genommen für Lombardzwecke 317. 772 St. und hat darauf zurückgezahlt 16l 837 K. so dass sich heute ein Saldo von 155. 934 K ergibt.

Die Genossenschaft schickt jede Woche einen Ausweis über die Lagerbeständc mit Angabe des Taxationswertes des jeweilig lagernden Getreides und wird dasselbe bis 75 Pzt des taxirten Wertes belehnt.

Das sind aber außerordentliche Summen, die dafür erforderlich sind, das sind Summen, für welche eine Genossenschaftscentrale, die auf der Raiffeifen-Organisation fußt und keine anderen Mittel als die Bestände der Raiffeisenkassen hat, wohl noch aufkommen kann, solange derartige Fälle vereinzelt dastehen.

Wenn aber die Lagerhausgenossenschaften sich mehren und wenn eine nach der anderen an die Genossenschafts-Centrale herantritt, um in der gleichen Weise ihre Lombard-Credit-Bedürfnisse zu besriedigen, dann kommt sehr bald der Tag, an welchem die Genossenschafts-Centrale nicht mehr in der Lage ist, diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen, wenn sie nicht selbst in Stockung und in gewisse Gefahren kommen will.

Deshalb stellt sich bei der weiteren Entwicklung der Lagerhausorganisation wobei ich gar nicht sprechen will von dem gemeinsamen


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