2, 689. 339 zl. a po reformě berní klesl tento příjem na 2, 547. 410 zl. Vyloučením daně z příjmu a slevy na dani výdělkové z těchto přirážek nastal úbytek ročně o 141. 929 zl.
Aby byl tento úbytek nahražen, navrhuje zemský výbor zvýšení, jak jsem pravil, této okresní školní přirážky z 10 na 12°/o, kteréž zvýšení vyneslo by ročně obnos 509. 482 zl. a uvádí zemský výbor ve své zprávě doslovně. S dovolením J. J. dovolím si to přečísti:
Dle toho ovšem by nebylo zapotřebí, aby k uhražení úbytku per 283. 852 K, jenž povstal tím, že osobní daň z příjmů od školních okresních přirážek odpadla, zvýšena byla okresní školní přirážka na 12%. Avšak vzhledem k tomu, že zemský příspěvek k řádnému nákladu na národní školství za rok 1900 již dosáhl neobyčejné výše 20, 279. 128 K, pak že za příčinou případné úpravy platů učitelských se vší jistotou lze očekávati ještě další značné vzrůstání nákladu toho a sice nejen najednou, nýbrž vedle toho každý rok pravidelně, a že finanční síly zemské již nynějším nákladem na národní školství jsou přetíženy, bylo by tedy záhodno, kdyby i školní okresy k vyššímu nákladu, spojenému s úpravou platů učitelských, přispívaly něco více než dosud, což by mohlo se provésti, kdyby, jak navrženo, zvýšena byla dosavadní 10% přirážka na 12% přirážku.
Tím by byl kryt nejen shora uvedený úbytek, povstalý zemskému fondu provedením nové reformy berní, nýbrž mimo to by zbyl ještě, jak shora vykázáno, přebytek v přibližné sumě 735. 106 k (=367. 553 zl), kteréhož možno by bylo upotřebiti ku zlepšení platů učitelských. (Slyšte! To by zaplatili venkovští poplatníci!)
Nu, velectění pánové, dle tohoto návrhu zemského výboru měl by býti nejen úbytek na okresních školních přirážkách povstalý všeobecnou osobní daní z příjmu osvobozen od přirážky, nýbrž i část na upravení platů učitelských, uvalena na ty samé poplatníky daně pozemkové, živnostní a domovní, ovšem, že pod jiným titulem, než zemská přirážka, ale to zůstane konečně stejné, ať jest nová daň přirážkou zemskou neb školní přirážkou.
Vůči tomuto faktu myslím, že jest záhodno, ano že jest nutno jménem našeho těžce zkoušeného a pod břemeny sténajícího rolnictva, které se nachází na pokraji hmotného úpadku, pánům přísedícím zemského výboru a členům rozpočtové komise učiniti připomenutí. Velectění pánové, s takovým experimenten nepřichá zejte nám již!
Naše rolnictvo sténá již pod tíhou břemen, sténá pod tíží zemědělské tísně (Výborně!); ono nesnese již žádných nových břemen. Na jeho prospěch, na jeho záchranu ničeho se nečiní, jeho zoufalý hlas zůstává hlasem volajícího na poušti (Výborně!).
Uznávám, velectění pánové, že na anování zemských financí nějakého vydatného příjmu docíleno býti musí. Avšak, velectění pánové, nehleďte tento příjem získati takovýmto způsobem od těch, kteří jsou nyní již břemeny přetíženi (Tak jest!), ale hleďte jej rozděliti na široké vrstvy občanstva vůbec (Výborně!) a na poplatníky silnější zvláště.
A k tomu, velectění pánové, také směřuje náš návrh. Z příčin uvedených a také ještě z jiných příčin žádám Vás, abyste návrh náš podporovali a ku platnosti jej přivésti hleděli.
Pokud se týče otázky formální, navrhuji, aby návrh náš byl přikázán komisi rozpočtové (Výborně! Potlesk!)
Oberstland Marschall: Es hat sich zu diesem Gegenstand in formaler Beziehung Herr Abg. Posselt das Wort erbeten, ich ertheile ihm dasselbe.
Abg. Posselt: Als die zum Gesetze vom 24. Juni 1898 geführten Anträge Berichte und Vorlagen vor den Landtag kamen, habe ich dem damaligen Herrn Berichterstatter gegenüber gleich meine Bedenken dahin ansgesprochen, dass daraus für die autonomen Verwaltungen gewisse schwere Schädigungen hervorgehen werden, dass ohne entsprechenden Ersatz und ohne genügenden Ersatz überhaupt die autonomen Verwaltungen für diese Art der Befreiung einer ganzen Steuergruppe von Umlagen sich nicht aussprechen können, und dass wir wahrscheinlich dagegen im Verlaufe der Zeit Klagen hören werden.
Diese Bedenken haben sich vollständig erfüllt. Es muss der vorliegenden Frage, wie sie durch den Antrag des Herrn Vorredners angeregt worden ist, nähergetreten werden, es darf ihr unter keiner Bedingung ausgewichen werden. Wir sind deshalb für die Zuweisung dieses Antrages an die Commission u. zw. an die Budgetcommission und sprechen es auch gleichzeitig aus, dass wir nicht schon derzeit für die absolute Befreiung der Personaleinkommensteuer von Umlagen sind, dass aber die Erneuerung der Umlagefreiheit vom Jahre 1903 unter ganz verschiedenen Grundsätzen, unter ganz anderen Bedingungen erfolgen muss, als dies im Jahre 1898 geschehen ist; es werden mit der allfälligen Erneuerung Ersatzleistungen an die autonomen Verwaltungen in genügender, ausreichender Höhe verbunden sein müssen.
Was ich, meine Herren, an Vergleichen,an Ziffern bringe, skizziert lediglich die Unterlagen für jene Forderungen, deren Erfüllung bereits im Jahre 1902 gesichert sein muss. Der Budgetcommission und dem Landesausschusse wird es daher obliegen, die eingehendsten Vorbereitungen zu treffen, so dass das Jahr 1902 uns sachlich bereits vollkommen gerüstet findet und dass bis dorthin auch bezügliche Cautelen geschaffen sind, sonst wild sich´s schwer strafen.
Die Nachlässe, welche aus Anlass der Umlagebefreiung auf die Gebäude- und Grundsteuer gewährt werden, sind bereits wesentlich überholt durch höhere Einschätzungen und höhere Besteuerungen. Seit der Einführung der neuen Steuerreform zahlen die Steuerträger einfach bedeutend mehr Die Bezirke and Gemeinden müssen mehr umlegen, oder aber sich neue Einnahmsquellen verschaffen, und diese neuen Einnahmsquellen begegnen mitunter manchen Schwierigkeiten, welche von Seite der berufenen Factoren entgegengesetzt werden.
Ich erinnere da nur an eine Stadt in Mähren, welche eine Besoldungssteuer einführen wollte, aber damit abgewiesen wurde und auch der Verwaltung-gerichtshof bestätigte diese Abweisung. Allerdings ist es richtig, dass nach dem neuen Steuergesetze diese Steuer in der Form, wie sie jene Stadt einführen wollte, dem Staate gehört, und nicht den Gemeinden überlassen ist, aber immerhin hätte man einen anderen Ausweg suchen können und die Stadt nicht platt abweisen müssen.
Das Orts- und Bezirksschulwesen kommt nicht mehr aus und braucht höhere Umlagen, die Maximal-Bezirks-Schulumlage soll von 10 auf 12 pZt. erhöht werden und verweise ich auf die Vorlage LXXXIII vom 7. April d. J., welche auch der Herr Vorredner angeführt hat.
Kurz, wir sehen auf allen Linien erhöhte Anforderungen an die Steuerträger. Die Nachlässe sind, um fühlbar zu sein, zu gering. Damit spreche ich natürlich allgemein und nicht bloß von jenen, welche eine größere Steuer und infolge dessen einen größeren Nachlass haben. Es wird deshalb auch der Wegfall dieser 3, 650. 000 Kronen, welcher sich auf das ganze Land, auf eine große Anzahl von Steuerindividuen des Grund- u. Gebäudebesitzes vertheilt ebenfalls nicht sehr fühlbar sein, wenn etwa ein neues Übereinkommen mit der Regierung bezüglich der Umlagefreiheit der Personaleinkommensteuer nicht mehr zustandekommen sollte Die Nachlässe bilden auch keine gleichmäßige Erleichterung.
Das eine Gute hat die Sache, dass der Staat die Nachlässe an der Gebäudesteuer sowie an der Grundsteuer- die beiden Steuergattungen - als zu hoch bemessen anerkennt.
Es ist das etwaige Erstaunen eines Bürgers unseres benachbarten Auslandes gewiss berechtigt, wenn er hört, dass bei uns vom Reinertrage des Gebäudebesitzes und des Grundbesitzes 20 bez. 227 pZt. eingehoben werden. Ich will hier nur als Beispiel anführen, wie in Sachsen die Gebäudesteuer bemessen ist.
Von einem Hause mit einem Miethzinse von 1750 Mark zahlt man dort Alles in Allem - selbst die Brandschadengebühr inbegriffen - eine Steuer von nur 77 Mark 50 Pfennig! Meine Herren, ich nehme solche Daten nicht als allgemeine Regel an, sondern nur als typischen Fall; ich bin auch überzeugt, dass nicht ausnahmslos von jedem Haus in Sachsen die Steuer in diesem Verhältnisse, sondern fallweise mehr gezahlt wird. Jedenfalls ersieht man daraus, dass die Gebäudesteuer in Sachsen eine ungemein niedrige ist, und gegen die unsere höchstens ein Fünftel oder ein Drittel ausmacht.
Ebenso steht es mit der Grundsteuer. Die Grundsteuer in Sachsen beträgt 8 Percent, bei uns zahlen die Grundbesitzer 227
Percent. Rechnen wir nun noch dazu, dass, nachdem Land, Gemeinde und Bezirk auch leben, d. i. im Fortschnitte bleiben und weitergehen müssen, so auch umlegen, dann ist es zweifellos, dass der Stenerträger bei uns vom Grund- und Hausbesitze wohl 40 Percent des Reinertrages abzahlen muss (Ruf: So ist es!)
Meine Herren, es ist sehr interessant, was in einem mir vorliegenden Berichte steht, in welchem es heißt, dass seit der Einführung der neuen Steuergesetze die Ermäßigung der Gebäudesteuer nur auf dem Papier geblieben ist, in Wirklichkeit aber nicht eintrat, im Gegentheil. die frühere Besteuerung in Wirklichkeit nach überholt wurde.
In einer bestimmten Stadt Böhmens ist feit jener Zeit nicht weniger an Hauszinssteuer sondern um 28 000 fl. mehr gezahlt worden als vor der Einführung der Nachlässe Jene Stadt hat keine besondere Mehranzahl an Bauten und sonach daraus auch mehr Hauszins, sondern es ist einfach die höhere Summe durch die höhere Bemessung hervorgerufen. Ebenso muffen zahlen kleinere Gemeinden 2000,1500 oder 1000 fl ohne sachlichen Grund mehr, seitdem der Nachlass eingetreten ist oder vielmehr eingetreten sein sollte. (Hört!)
Es ist bekannt, dass die Landwirte die Beseitigung der Grundsteuer austreben, es ist bekannt, dass die Ermäßigung der Gebäudesteuer angestrebt wird, ich kann den maßgebenden Factoren nur anempfehlen, auf diese Wünsche einzugehen, denn, wenn Landwirtschaft und Hausbesitz mit zu hohen Lasten belegt sind, dann ist es zweifellos, dass wir zurückgehen müssen, weil di Consumtionsfähigkeit dann fehlt. Es besteht der Grundsatz, dass die Personal-Einkommensteuer ohne Umlagefreiheit derselben fällt, dass sie dann nicht möglich ist. Zugegeben und auch anerkannt! Aber nur unter der Voraussetzung, dass nicht die alten Steuern in ihrer Höhe und mit allen ihren Belästigungen bestehen bleiben; vorausgesetzt ferner, dass die Personaleinkommensteuer nach und nach die alleinige Steuer werden soll. Ist das auch noch lange ein Ideal, obwohl darin die einzige richtige Besteuerung der Gesammtbevölkerung liegt, so wollen wir doch die Ausnahmsstellung der PersonalEinkommensteuer nicht etwa leichtfertig.
nicht blindlings stören; wir wollen deren Entwicklung nicht untergraben! -
Man hat indess die Wirkung dieser Ausnahmsstellung nicht ernst genug geprüft, man hat dem Lande zu wenig, den Bezirken und Gemeinden gar nichts gegeben für das, was sie verloren haben und noch verlieren. Man hat bei dem Mangel an nöthiger Fürsorge die Bedeutung der oben genannten Factoren übersehen oder Ganz vergessen; man hat das gewiss nicht absichtlich, aber allzuleichthin gethan
An entgegenstehenden Anregungen ver schiedener Art hat es schon im Jahre 1897 nicht gefehlt, nur sind diese Anregungen nicht beobachtet worden.
Ich führe aber zur Begründung unserer Stellungnahme noch folgendes an:
Seit der Einführung der Personaleinkommensteuer würden - selbstverständlich meine ich einen ganz concreten Tall - in einer Gemeinde 50000 fl. an Steuern mehr gezahlt, die Gemeinde hat aber gleichzeitig an Umlagenbasis 23 000 fl. verloren.
Allerdings ist es möglich, dass die Umlage, beziehungsweise die Umlagenbasis sich innerhalb 3 bis 5 Jahren wieder auf die ursprüugliche Höhe hinaufarbeitet.
Aber in dem Zeiträume von dem Verluste bis zur Wiedererreichung sind in jener Gemeinde für communale Arbeiten, für communal sehr nothwendige Zwecke 35 000 fl. an Umlagen verloren gegangen; um diese konnte weniger geleistet werden, um diese konnten die nothwendigen Bedürfnisse weniger besriebigt werden.
Diese Ziffern, beziehungsweise dieser Umstand wirkten natürlich weiterhin dauernd nach.
Der Verlust dieser drei oder vier Jahre ist ein bleibender, weil man um diese drei oder fünf Jahre später erst wieder zu Ziffern gekommen ist, die man vor dieser Zeit bereits inne hatte.
Der Fortschritt und die Bedürfnisse warten aber nicht, bis man wieder dazu gekommen ist; die betreffende Gemeinde muss einfach, was nothwendig ist, was unabweislich ist, schaffen.
Die Folge ist, dass sie Schulden machen oder ihre Bürger schärfer heranziehen muss.
Beides ist gewiss sehr unangenehm, und nur auf den Nichtersatz der Umlagen zurückzuführen.
Bei der, ich glaube, im Jahre 1897 stattgefundenen Enquete der Landesausschüsse Oesterreichs in Wien winde dem Vertreter des böhmischen Landesausschusses, ich glaube, es war Dr. Herold, erklärt, es solle eine Uebergangs-Manipulation dahin stattfinden, dass die Gemeinden nach dem genannten Jahre noch nach den alten Vorschreibungen budgetiren.
Die Thatsache war aber, dass, als man bereits das Präliminare auf dieser Grundlage gemacht hatte und auch bewilligt hatte, die neuen Vorschreibungen ohneweiters zur Geltung kommen und infolge dessen in diesem einen Jahre zu einer höchst peinlichen Maßregel, zu einer nachträglichen Erhöhung der Gemeindeumlagen um 12% geschritten werden musste.
Die Gemeinden mit größerem Besitz, mit größerem Vermögen - wir haben ja einige solche in Böhmen - fühlen natürlich alle die Maßregeln, diese Nachtheile nicht so, aber dort, wo neue Städte so zu sagen, herauswachsen, wo alles selbst geschafft werden muss mit dem Steuergulden, dort, meine Herren,ist das empfindlicher Es ist begreiflich, dass solche, noch so zurückhaltende Gemeinden endlich davon sprechen, was ihnen geschieht, wie sie leiden und dass ihnen geholfen wer den müsse.
Dieselbe Gemeinde, von der ich vorhin sprach, hatte eine umlagepflichtige Steuer von 266 000 Kronen, und ihr Bedarf wurde mit 46 pZt. gedeckt, so ergibt das 132 360 Kronen, das ist der Fehlbetrag über alle Einnahmen hinaus.
Kann diese Gemeinde die Personaleinkommensteuer in die Umlagepflicht mit einbeziehen, so braucht sie zur Deckung desselben Bedarfes nur 35 pZt., und wird etwa ein Mittelweg zwischen den beiden Pro enthöhen gewählt, so gewinnt sie noch für öffentliche Arbeiten, die ja in immer höherem Maße nothwendig sind, als man sie augenblicklich leisten kann, eine Mehreinnahme von 10. 000 Gulden oder 20. 000 Kronen.
Freilich zahlen dann die Besitzer von Häusern und Grundstücken diese Umlage auch von ihrer Einkommensteuer mit, welche bis dahin frei von Umlagen war, aber die Umlageprozente sind, wie ich jetzt gezeigt habe, wesentlich niedriger auf alle Steuern; es ermäßigt sich die Umlagepflicht auch dadurch, dass die Umlage bei Bezirken und Ländern geringer wird; es zahlen viel mehr Leute mit; es tritt eine gleichmäßigere Vertheilung der Steuern, Gleichheit der Rechte und Pflichten ein.
Man darf dabei nicht vergessen, dass im Bezirke, in der Gemeinde, jeder das, was er zahlt, thatsächlich auch - ich möchte sagen
- mit mehr Liebe zahlen kann, weil für dieses Geld, welches im Bezirke bleibt, dort das Nothwendige, das Nützliche, das Bequeme, das Angenehme, das Schone und der Fortschritt ausgeführt wird.
Also das, was in der Gemeinde, im Bezirke gezahlt wird, das kommt unmittelbar jedem einzelnen Bewohner dieser autonomen Gebiete zugute.
Wenn wir nun vom Lande sprechen, so nehmen wir zunächst an den Verzicht auf die Umlage zur Personaleinkommensteuer als bleibend an. Der Jahresvoranschlag für d. J. 1900 ergibt ein Erfordernis von 42, 003. 616 Kronen, ziehen davon die Zuwendungssumme des Staates von 1, 480. 566 Kronen ab, so bleiben unbedeckt 40, 523. 050 Kronen
Die umlagepflichtige Steuer beträgt nach dem Voranschläge (ohne Personaleinkommensteuer) 65, 840. 000 Kronen und die Nachlässe auf die Grund- und Gebäudesteuer 3, 650. 000 Kronen, so dass als Steuerbasis für das Land die Steuerpflicht von 62, 190. 000 Kronen verbleibt.
Daraus ergibt sich eine Landesumlage von 65% Bei der Umlagepflicht der Personaleinkommensteuer durch. wenn die Umlagefreiheit derselben aushört, haben wir ein volles Errordernis von 42003. 616 K und die volle Steuer 65, 840 000 K anzunehmen, es tritt sodann die Nothwendigkeit der Landesumlage von 64% ein
Wir sehen also, dass damit allein schon 1% erspart wird und das ist kein so unwesentlicher Aetrag, den dieses 1% ausmacht.
Es ist natürlich hier alles umgelegt gedacht und nehme ich keine Rücksicht darauf, dass ein gewisser Theil des Bedarfes durch Darlehen gedeckt wird; ich will nur den Unterschied zwischen Umlagefreiheit und Umlagepflicht ziffermäßig darlegen.
Wir gewinnen aber ferner zur Steuerbasis eine Steuerziffer von 8, 400. 000 K. d. h. wir bekommen eine Gesammtbasis von 74 240. 000 K, welche für das ganze unbedeckte Erfordernis 57% und wenn nur das obige Procent noch abrechnen, nur 56% ohne jedes Darlehen ergibt.
Es ist andererseits anzuerkennen, dass, wenn auf die Umlagepflicht verzichtet wird, dem Lande zufließen die Nachlässe von 3, 650. 000 K an der Grund- und der Gebäudesteuer und die staatliche Zuwendung von 1, 480. 000 K, zusammen 5, 130. 000 k, die 55%ige Landesumlage von den 8. 400, 000 K Personaleinkommensteuer ergibt 4, 510000 K.
(In Wirklichkeit ist diese Personaleinkommensteuer etwas höher, als ich angenommen habe).
Es fließen also mehr in das Land 620. 000 K; dabei ist zu bedenken, dass das Land die Umlage auf die Ermäßigungen an Grund- und Gebäudesteuer verliert, welcher Verlust wieder dem Gewinne von 620. 000 k gegenübersteht.
Im Jahre 1898 waren dem Lande zugesagt 768000 fl. als die auf Böhmen entfallende Quote aus dem Erträgnisse der Personaleinkommensteuer; tatsächlich sind aber nur eingegangen 739. 000 fl oder wie der heurige Landesvoranschlag annimmt, es werden für das Jahr 1901 eingehen nur 740. 000 fl.; wir sehen also, dass beinahe 50. 000 fl. weniger eingegangen sind als zugesagt worden.
Ich denke mir, verehrte Herren, unter der Steuermoral nicht bloß das Einbekennen des Einkommens seitens der Steuerträger, sondern im vorliegenden ernsten und gewiss sehr wichtigen Falle besteht die Steuermoral auch darin, dass der Schaden und Nutzen zwischen dem Staate und den drei autonomen Faktoren gegenseitig wenigstens annähernd ausgeglichen wird, wobei Land, Bezirk und Gemeinde gewiss noch den Staatsnothwendigkeiten das erforderliche Opfer bringen können.
Es gilt hier, einfach vom Geschäftsstandpunkte zu sprechen - und ein anderer ist es überhaupt nicht - es gilt hier, einen
Preis festzustellen nach Gestehungskosten, den der Staat an das Land, den Bezirk, die Gemeinde zahlt und gerne werden diese Faktoren, wie es im kaufmännischen Leben heißt, gegen Barzahlung noch Nachlass gewähren.
Übrigens wird es Sache des Landesausschusses sein, dafür die richtige Formel zu finden, ich glaube aber - es wäre richtig - und alle, die sich mit der Finanzwissenschaft befasst haben, die deshalb viel competenter sind, haben dieselbe Ansicht, dass den autonomen Factoren in den Ländern die Realsteuern zugewiesen werden sollen. Darüber soll sich aber, wie gesagt, der Landesansschuss noch den Kopf zerbrechen und unser Collega Dr. Urban, der ein so ausgezeichneter Finanzmann ist und sich mit ungemein großer Aufopferung der Sache hingibt, wird gewiss auch in dieser Sache irgend einen von uns gerne anzunehmenden Vorschlag finden.
Soll die Personaleinkommensteuer als gerecht empfunden werden, so muss zunächst die Gerechtigkeit vorausgehen seitens des Bürgers, der dieselbe einzubekennen hat; d. h. es muss die Wahrheit einbekannt werden. Es muss aber auch seitens der Finanzbehörden und seitens der Steuercommissionen darauf gesehen werden, dass man nicht förmlich die aufliegende Unrichtigkeit durchgehen lasse, sondern dass man das Einbekenntnis auf die Richtigkeit zurückführt und damit auch die Gerechtigkeit einrührt.
Nur dadurch ist es möglich, dass diese Steuer dem Volke sozusagen sympathisch wird, wenn schon dieser Ausdruck - obzwar dies bei Steuern sehr schwer fällt - gebraucht werden soll.
Die Umlagefreiheit der Personaleinkommensteuer, die jetzt besteht, verhütet auch nicht alles; die Hauptsache ist das Gefühl der gerechten Aufteilung, das der Staatsbürger haben muss, soll er im Einbekennen gerecht sein.
Ich erinnere daran, dass die Gebäudesteuer auch nicht umlagefrei ist und dass seit der Einführung der neuen Steuerreform diese Steuer tatsächlich wesentlich gestiegen - oder wesentlich hinaufgetrieben worden ist.
Eine Reform ist also nothwendig erstens in der Feststellung des Einkommens
und zweitens im Bestande, in der Anwendung der Grund- und Gebäudesteuer.
Wir, die Abgeordneten des Landes und Vertrauensmänner des Volkes, haben die Pflicht, zunächst an den Schutz zu denken für die autonomen Factoren, welcher Schutz insbesondere für den Bezirk und die Gemeinde nothwendig ist. Wir haben Pflichten gegen das Land, aber auch gegen die Gemeinde und den Bezirk. Insbesondere dürfen wir nicht ruhig zusehen, wie die Bürger mehr zahlen, die Gemeinden und Bezirke aber dabei verlieren, wie zu den Erfordernissen der Gemeinden und Bezirke, zu allen Forderungen des Fortschrittes, einfach das nothwendige Geld fehlt. Das Land soll erblühen, es soll in seinen Anforderungen an den Staat den Gemeinden und Bezirken voranschreiten. Aber es darf auf die Gemeinden und Bezirke nicht vergessen, denn ohne dass diese blühen, wird auch das Land nicht zur Büthe kommen.
Das Land muss dafür sorgen, dass die Gemeinden und Bezirke zu frischem Leben die Kraft erhalten und behalten.
Ich erinnere daran, dass im Jahre 1880 der damalige Landesausschuss mit dem Acte 35 045, als es sich darum handelte, dass auch die staatlichen Steuerzuschläge den Tinlagen unterworfen werden, sofort dahin vorgegangen ist, dass die Gemeinden und Bezirke ebenfalls das Recht bekamen, auf die Staatszuschläge Umlagen zu erheben, und ich kann nur wünschen, dass der Landesausschuss sich auch jetzt in sehr wirksamer Weise für die Gemeinden und Bezirke einsetzt.
Der Landesansschuss selbst, der seine Pflicht in dieser Sache schon fühlt, hat in wiederholten Berichten anerkannt, dass aus der Umlage-Freiheit der Personaleinkommensteuer den Gemeinden und Bezirken ein schwerer Schaden erwächst und erwachsen ist, und ich habe als Mitglied der Bezirksund Gemeinde-Commissionen für einige Referate dieses Zugeständnis des Landesausschusses wiederholt gelesen.
Ich kann nur bestätigen, dass die Klagen aus den Bezirken und Gemeinden nach dieser Aeußerung des Landesausschusses von Tag zu Tag deutlicher werden, sich fort und fort vermehren. Bis zum Jahre 1902 ist ja nun die Umlagefreiheit festgelegt und wollen wir es derzeit nicht schon aussprechen, dass die Personaleinkommensteuer absolut umlagepflichtig werden soll.
Vielleicht ist ja auch die Erledigung
dem nachfolgenden Landtage überlassen. Sie wissen ja, dass im nächsten Jahre die Neuwahlen in den Landtag stattfinden und vielleicht kommen Herren hinein, die ganz anderer Meinung sind - Aber immerhin haben wir schon die Pflicht, solche Anregungen, wie sie aus dem vorliegenden Antrage hervorgehen, mit großer Sachlichkeit, großer Ruhe, großer Ueberlegung und ohne jede Voreingenommenheit zu behandeln, wir dürfen uns deshalb auch aus diesen Gründen nicht schon jetzt unbedingt dafür aussprechen, dass unter allen Umständen vom Jahre 1903 die Personaleinkommensteuer Umlagepflicht werden sott.
Wir müssen das vielmehr der Gewissenhaftigkeit. Unvoreingenommenheit und der rein fachlichen Prüfung überlassen Will aber die Personaleinkommensteuer der Staat dauernd - ich sage ausdrücklich, - dauernd umlagefrei erhalten, dann muss er dem Lande, den Bezirken und Gemeinden einen, wenn auch nicht vollen, so doch wenigstens annähernden Ersatz bieten für das, was er von diesen Factoren aus der Umlagefreiheit fortnimmt (Abg. Strache ruft: Er soll ihnen die Realsteuern geben!) Das habe ich vorhin gesagt, das ist vielleicht das einzige Mittel, wodurch abgeholfen werden kann.
Wir sind nicht gegen die Sonderstellung der Personaleinkommensteuer, wir wünschen die Prüfung des Einflusses auf die autonomen Verwaltungen und wünschen, dass diesen autonomen Factoren der unbedingt nothwendige Schutz zukomme. Wir wollen Abhilfe, wo sie unbedingt nothwendig ist.
Deshalb stimmen wir für die Zuweisung des Antrages an die Budgetkommission. Wir erwarten die ganze Hingebung des Landesausschusses in diese Sache und sollte die Budgetkommission nicht mehr in der Lage sein, sich eingehend mit dieser Sache zu befassen, so müssen wir den Wunsch hier ausbrechen, dass der Landesausschuss sofort die Sache in die Hand nehme und nichts unterlasse, damit rechtzeitig alle Vorbereitungen für das Jahr 1902 getroffen sind.
Meine Herren, ich hoffe, dass noch mehrere solche trockene Angelegenheiten in Landtagssitzungen zur Verhandlung kommen werden, denn sonst wird die ganze Zuhörerschaft verwöhnt werden, und immer politische Angelegenheiten hören wollen. Und ich hoffe selbst, dass die Bewohnerschaft des Landes nicht lange zusehen wird, wie man ausschließlich politische Verhandlungen durch lange Wochen pflegt und aus die wirthschaftlichen Nothwendigkeiten absolut vergißt. Ich kann es offen sagen, dass ich den vorliegenden Antrag begrüßt habe, weil mit demselben eine Anregung in wirtschaftlicher Beziehung gegeben wird, die unser Land, unsere Gemeinden und unsere Bezirke auf das lebhafteste interessirt. In den Commissionen wird gearbeitet, wird fleißig gearbeitet, das Budget kommt aber nicht zustande, es kommen die Arbeiten der Commissionen nicht zur Durchführung und so kann es nicht noch lange fortgehen, wenn wir überhaupt noch etwas Wert legen auf den Landtag als wirtschaftlichen Factor, der er thatsächlich ist und in welcher Hinsicht er thatsächlich eine große Bedeutung hat. - Wenn ich also, meine Herren, hier mit keinem Knalleffect gekommen bin, so bitte ich sehr zu entschuldigen. Aber ich empfehle es allen geehrten Heeren Collegen des hohen Landtages, auch dahin zu wirken, dass diese Frage der Umlagefreiheit mit aller Gewissenhaftigkeit und mit aller guter Gesinnung nach Seiten der autonomen und mit aller guten Gesinnung nach Seiten der staatlichen Factoren erledigt werde.
Wir stimmen für die Zuweisung des Antrages, der seitens des Herrn Antragstellers selbst vorgeschlagen worden ist. (Lebhafter Beifall. Bravo! Bravo!)
Oberstlandmarschall: Es ist niemand mehr zum Worte gemeldet.
Není nikdo více přihlášen ke slovu. Prohlašuji rokování za skončené.
Ich erkläre die Debatte für geschlossen.
Kladu otázku na pana navrhovatele, zdali sobě ještě přeje závěrečného slova.
Poslanec Niklfeld: Já se vzdávám slova.
Nejvyšší maršálek zemský Pan navrhovatel se vzdává slova, následkem toho přejdeme k hlasování.
Wir gehen zur Abstimmung über.
Předmětem hlasováni jest formální návrh, aby návrh, který se nachází na denním pořádku, byl přikázán komisi rozpočtové.
Gegenstand der Abstimmung ist der formale Antrag, dass der auf der Tagesordnung stehende Antrag an die Budgetcommission verwiesen werde.
Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Návrh jest přijat.
Der Antrag ist angenommen.
Příštím předmětem denního pořádku jest první čtení návrhu poslance Jana Bartáka a soudruhů v příčině změny zřízení obecního.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Johann Barták und Genossen, betreffend eine Abänderung der Gemeindeordnung.
Dávám slovo panu navrhovateli, by svůj návrh odůvodnil.
Poslanec Barták: Slavný sněme! Předmětem návrhu našeho jest nepatrná změna zřízení obecního pro král. české. Změna ta týče se § 61 a sice navrhujeme, aby tento paragraf zněl v konečné části své tak, aby na místě části, kde stojí "neb jak úřad nařídí", byla slova "jak úřad na základě ustanovení zákonných nařídí. " Pohnutkou k tomu byly nám dva důvody a sice předně první důvod ten, že tento paragraf 61. v této své části odporuje naprosto § 29 obecního zřízení, také § 115 téhož zřízení. § 29 ustanovuje, že přenesená působnost obcí vyměřuje se zákony obecními t. j. říšskými a v mezích zákonů obecních zákonem zemským. § 61 ustanovuje, že přenesená působnost má se vykonávati tak jak úřady nařídí. § 115 sice, jak české znění tomu nasvědčuje, byl by souhlasný se zněním § 61, avšak v německém textu authentickém, ačkoliv oba texty jsou anthentické, nesrovnalost přece jest ta, že užíváno býti má zákonných předpisů posavadních.
Změna tato zdá se sice nepatrnou, ale vzhledem k výkonům přenesené působnosti v obcích jest velmi důležitou.