Pondělí 9. dubna 1900

auch der Antrag, den der Abg. Kaftan eingebracht hat, ist so ein Stück Augenblicksgesetzgebung, welche, wenn eine Spannung in den öffentlichen Verhältnissen eingetreten ist, nach jedem Mittel greift, um diese Spannung zu lösen.

Aber, meine Herren, solange die Verhältnisse sich nicht einigermaßen beruhigt haben, solange die Wellen der Erregung noch so hoch gehen, (Abg. Hořica ruft: Der Antrag ist 7 Jahre alt. )

Abg. Dr. Leitner Der heutige Antrag ist aus der heutigen Session, während die früheren Anträge sich immer bezogen haben auf einen Ausfuhrzoll für Kohle. Die gesetzgeberische Thätigkeit verlangt mehr als jede andere Vorsicht und auf dem Gebiete der Gesetzgebung gilt mehr als auf einem anderen Gebiete der Satz, dass blinder Eifer nur schadet. Solage die Erregung nicht einigermaßen gewichen ist, die sich ja jetzt, und ich füge gleich hinzu, mit Fug und Recht der öffentlichen Meinung bemächtigt hat, solange wir nicht in der Lage sind, auf den Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse zu blicken, so lange können wir weder an dem wirtschaftlichen Körper herummedicinieren. wenn wir noch nicht die Wirkung unserer Heilmittel voraus wissen, am allerwenigsten aber können wir zu einen radikalen Mittel greifen, dessen Tragweite wir heute gewiss nicht absehen können.

Wenn trotz dieser hohen Erregung. welche sich aller Jnteressentenkreise mit Ausschluss der Aohleninteressenten bemächtigt hat, wenn wir unter dem Eindruck der großen Gefahren und Uebelstände, welche der Kohlenarbeiterausstand mit sich gebracht hat, unter dem wirklich mächtigen Eindruck der Wahrnehmung, die wir gemacht haben, dass die Schäden der Kohlenproduction, die Schäden in der Art der Gewinnung und Verwertung der Kohle bisher von staatlicher Seile keinerlei Beachtung gefunden haben, und dass diese Zustände gebieterisch nach Abhilfe rufen, wenn wir unter diesen Eindrücken an eine gesetzgeberische Arbeit herantreten sollen, so rönnen wir uns trotz alle dem nicht verhehlen, dass erst eine Klärung, eine Beruhigung der Geister eingetreten sein muss, ehe wir uns zu einem so tiefen Einschnitt in das wirtschaftliche Leben entschließen können.

Zur Gesetzgebung, meine Herren, gehört vor allem eine ruhige Hand und ein klares Auge, und solange der Blick noch leidenschaftlich getrübt ist, können wir vielleicht Material sammeln, aber wir können eine gesetzgeberische Arbeit mit Nutzen oder Beruhigung hinsichtlich der Ersprießlichkeit derselben gewiss nicht vollziehen.

Der Antrag des Herrn Abg. Kaftan verdient, nachdem er nach feiner politischen und wirthschaftlichen Seite bereits besprochen worden ist. doch auch von einem sehr kühlen Standpunkte, nämlich vom juristischen besprochen zu werden, und da muss man sagen, juristisch durchdacht ist dieser Antrag gewiss nicht.

Ich habe heute mit großer Aufmerksamkeit dem Herrn Abg. Kaftan zugehört. Er hat, nachdem er die ganze Geschichte feiner eigenen Antrager die Geschichte des Kohlenausstandes und der schweren Schäden, die in dessen Gefolge einhergegangen sind, geschildert hat, sich darauf beschränkt, den Antrag zu zerlegen und hinzuzufügen: Ich behaupte nicht, dass ich unfehlbar bin - wenigstens mit ähnlichen Worten - ich werde mich freuen, wenn mein Antrag erweitert, verbessert, vielleicht lebensfähiger gestaltet wird

Denn der Antragsteller scheint gewiss selbst zu fühlen, dass sein Antrag, so wie er ihn gestellt hat, geradezu monströs und vollständig undurchführbar ist.

Man hat ja die Möglichkeit zum allgemeinen Besten, wenn es das öffentliche Wohl erfordert, das Eigenthum einer Sache, also auch eines Bergwerkes zu enteignen.

Man kann für Eisenbahnzwecke, kurz für alle Zwecke, welche das öffentliche Interesse berühren, auch den Gebrauch, das Benützungsrecht einer Sache enteignen, aber das dürste ohne Beispiel dastehen, dass man die Nutzungen einer Sache enteignen und es dem Eigenthümer überlassen will, diese Nutzungen zu erzeugen.

Wenn ich, meine sehr geehrten Herren, eine wirthschaftliche Unternehmung expropriieren will, sei es vorübergehend oder dauernd, muss ich mich auch der wirthschaftlichen Arbeit unterziehen, durch welche die Producte hervorgebracht werden. Trennen lässt sich das nicht, und wenn Sie, sehr geehrte Herren, - ich glaube, es war auch der Herr Abg. Kaftan - auf den Tabak hingewiesen haben und sogen:

Dort wird ja auch das Product, welches der Boden hervorgebracht hat, dem Handelsverkehre entzogen und wird von Seite des Staates übernommen, so muß ich sagen:

Das steht aber dem Kohlenbergbau nicht gleich; denn der Bauer, der die Tabakpflanze, also einen dem Monopol unterworfenen Artikel pflanzt, kann doch auch etwas anderes bauen, er kann seinen Boden auch in anderer Weise nutzbar machen.

Wenn er also eine dem Handelsverkehre entzogene Frucht baut, muss er sich denjenigen Beschrankungen unterwerfen, welche im öffentlichen Interesse aufgestellt worden sind.

Beim Bergbaueigenthümer ist dies jedoch ganz anders

Der kann nichts anderes bauen als Kohle und er kann nicht einmal den Bau einstellen, weil das Berggesetz ihn geradezu verpflichtet, seinen Bergbaubetrieb fortwährend aufrecht zu erhalten. Sie würden ihn also zwingen, etwas zu thun und ihm die Art und Weise seiner Thätigkeit vorschreiben und die Nutzungen nehmen.

Beobachten Sie, meine Herren, ob es mit den wirtschaftlichen Gesetzen vereinbar ist, dass, wie der Herr Abg. Kaftan hier sagte, unparteiische Fachmänner nach den thatsächlichen localen Verhältnissen die Preise festzustellen haben werden. Ja, nehmen wir an, diese Preisfeststellung würde im vorhinein erfolgen, auf eine längere Periode. Ich bezweifle sehr, ob dies möglich ist, ob es angeht bei den schwankenden Preisen der Löhne, Materialien u. s. w auf längere Periode hinaus derartige Preisfestsetzungen zu machen

Wenn dies aber geschehen würde, so würde der betreffende Unternehmer auf der einen Seite an einen Verkaufspreis gebunden sein, auf der anderen Seite aber einer Erhöhung der Löhne und aller derjenigen Ansprüche nür Materialien n dgl.. welche Angebote und Nachfrage unterliegen, also der freien Concurrenz unterliegen. Und glauben Sie, meine Herren, dass sich jemand finden würde, der die technischen Fortschritte in Betrieb einleiten würde, wenn ihm die Hände gebunden werden, und wenn er an einer günstigen Conjunctur nicht theilnehmen darf? Abg. Stein: Die verdienen noch genug, diese Leute! Das sind ja doch großcapitalistische Ideen und keine socialpolitischen. Abg. Wolf ruft: Die verdienen 7%. ) Meine Herren, Sie dürfen nicht unterschätzen dass zu einem Betrieb, wie er heutzutage gefordert wird, nothwendig ist, dass das Besitzthum nicht verleidet und entwertet werde. Derjenige, dem ich die Hand binde, und dem ich das Besitzthum verleide und entwerte, der wird sich einfach zurückziehen und den Betrieb ausgeben und es wird daher eine derartige Voransbestimmung des Preises nicht möglich sein.

Und, meine Herren, nehmen Sie umgekehrt den Fall, man würde den Preis nach einer gewissen Periode oder für die abgelanfene Periode oder einen Durchschnittspreis feststellen wollen, ja, wie kann dann der Unternehmer calculieren? Auf welcher Basis Erweiterungen oder eine Vervollkommnung des Betriebes einzuführen? Halten Sie es für möglich, dass man die Production und die Verwertung der Producte von einander trennt? (Abg. Wolf ruft: Ist bereits vielfach getrennt!) Kein Mensch arbeitet nach dem Wesen unserer gegenwärtigen Wirtschaft, wenn er nicht denjenigen Preis zu erzielen hoffen kann, den er sich selbst bedingt, oder der ihm nach den bestehenden Preisverhältnissen zukommt. (Abg. Stein: Diese Leute kommen ja mit dem strafgericht tagtäglich in Collission. ) Ich glaube, der Herr Abg. Stein gelangt noch zum Wort und kann seine Anschauungen in dieser Richtung vorbringen. (Abg. Stein: Das sind wieder großcapitalische Anschauungen.

Oberstlandesmarschall (läutet): Ich bitte den Herrn Abg. Wolf, den Redner nicht zu unterbrechen. (Rufe Er hat ja nichts gesprochen! Heiterkeit. ) Dann bitte ich zu entschuldigen.

Abg. Leitner: Wenn man, meine Herren, nach Vorbildern sucht, welche dem geehrten Herrn Antragsteller vielleicht vorgeschwebt haben mögen, so muss man weit zurückgreifen, und zwar in jene Zeiten, wo die hohe Obrigkeit gewisse Realiechte begründet hat, beispielsweise jemanden eine Schankgerechtigkeit oder eine Fleischbank oder eine Backstube bewilligt hat, gegen die Verpflichtung, dass er nicht bloß dem Gutsherrn, sondern vielleicht auch den Gutsunterthanen

Producte zu einem gewissen Preise abliefern muss Aber meine Herren, diese Verhältnisse haben sich doch in der Enge der wirtschaftlichen Verhältnisse der damaligen Zeit als nicht haltbar erwiesen, und können unmöglich in einem Weltiwirtschaftsprozess, wie er uns heute umgibt, wieder eingeführt und dort wieder lebendig gemacht werden. Abel vielleicht findet dieser Antrag seine Anlehnung in gewissen Vorschlägen, die eine nicht absehbare Zukunft betreffen, und ich glaube, wenn wir an Stelle der Geldentlohnung, die der Landesauschuss nach diesem Anträge den Bergwerksunternehmern zahlen soll, etwa eine Entlohnung in Naturalien oder in anderen Lebensbedürfnissen setzen, welche von Seiten der Allgemeinheit an diese Unternehmer als Entgelt ausgefolgt würden, so haben wir die Staatswerkstätten, die atéliers sociaux, und daraus ergibt sich, dass dieser Gedanke ein socialistischer Gedanke ist, der auf unsere wirtschaftlichen Verhältnisse aufgepfropft werden soll und eine Zwitterbildung hervorrufen soll, welche einfach nicht lebensfähig ein kann. Würde die Gesetzgebung sich dazu entschließen, auf diese Weise in die wirtschaftlichen Verhältnisse einzugreifen, so würde sie ein socialistisches Experiment machen und würde sich gegen die Grundlagen ihrer eigenen Rechts- und Wirtschaftsordnung vergehen.

Es könnte nun gesagt werden: Wenn man zugibt, dass die gegenwärtigen Verhältnisse unerträglich sind, dass diese rücksichtslose, ungerechte Ausbeutung der Nothlage, in welche die Bevölkerung gerathen ist, diese Ausbeutung des gesteigerten Bedürfnisses nach Kohlen, welche durch die Kohlenstrife hervorgerufen ist, wenn man zugibt, dass dies alles unerträglich, unvernünftig und unbillig ist, gibt es denn dann kein Mittel der Abhilfe dagegen? Nun, vom allgemeinen Standpunkte aus muss man doch darauf hinweisen, dass der Staat doch eigentlich die Kohlenproduction nur aus der Hand gegeben hat. Es handelt sich hier nicht um ein Eigenthumsobject, das der Einzelne selbst von Uranbeginne an oder durch seine Vorfahren besessen hat, sondern um Werte, welche ihm der Staat verliehen hat. Es handelt sich um die vorbehaltenen Mineralien, deren Ausbeutung der Staat an Andere überlassen hat, weil er selbst die nöthigen Capitalien nicht besitzt, um die Mineralien zu gewinnen die er sich von vornherein vorbehalten hat, weil sie für die Allgemeinheit von unberechenbaren Nutzen und vom großer Unentbehrlichkeit sind, und für welche er ein mit dem Grundeigenthum collidirendes Bergrecht geschaffen hat, weil der einzelne Grundeigenthümer die Flötze, die über eine Reihe von Grundstücken sich erstrecken, nicht innerhalb feines Eigenthums ausbauen kann.

Wenn es also ein vom Staat verliehenes Recht ist, so hat der Staat allerdings bisher ein Versäumnis sich zu Schulden kommen lassen, wenn er nicht solche Beschränkungen auferlegt hat, welche das öffentliche Interesse erfordert. Aber in die erworbenen Rechte eizugreifen, weil wir 2 Jahre versäumt haben, das können Sie vom Standpunkte der Gesetzgebung, welche auf dem gegenwärtigen wirtschaftlichen Boden steht, nicht gutheißen. Der Staat kann bei fünftiger Verhandlungen sehr wohl auf dieses öffentliche Interesse Bedacht nehmen, erkann den Kohlenbergbau Beschränkungen auferlegen, welche es dem Einzelnen anheim stellen, ob er unter diesen Beschränkung den Kohlenbergbau unternehmen oder unterlassen will.

Wen aber einmal der Staat das Recht verliehen hat, wenn es sich um erworbene Rechte handelt da kann er nicht kommen und sie einfach wegnehmen. Und meine Herren, nicht zu übelsehen ist es, dass der Staat auch gegenwärtig Mittel in der Hand hat, um auf die Kohlenwerke Einfluß zu nehmen, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist.

Das gegenwärtige Berggesetz bestimmt, dass alle Grubenmassen stetig in Betrieb erhalten werden, und der betreffende Eigenthümer der Massen hat es zu rechtfertigen, wenn er die Grubenmasse nicht bauhaft hält Dieser Standpunkt ist freilich veraltet, denn wir würden es selber nicht wünschen, das alle Grubenmasse auf einmal abgebaut werde. Aber diese gesetzlichen Bestimmungen bieten nun Handhabe dafür, um auf die Kohlenrwerk in der Richtung Einfluss zu nehmen, dass sie den öffentlichen Interessen Rechnung tragen.

Aber wenn ich auch vielleicht aus den Widerspruch derjenigen Herren stoßen werde, welche glauben, dass alles, was den wirthschaftlichen Gesetzen unserer Zeit entspricht

einfach großcapitalistisch ist, so muss ich dennoch sagen, in allen wirthschaftlichen Dingen, welche ungesund sind, liegt ja doch der Keim zur Heilung, weil sie einen Rückschlag, eine Gegenströmung hervorrufen müssen, welche die Urheber solcher unhaltbarer und ungesunder Verhältnisse zwingen, umzukehren.

Wir haben heute kein einwandfreies Materiale, um beurtheilen zu können, ob die Kohlenpreise - wie die Bergbauunternehmungen, sagen - bisher zu niedrig waren ober ob sie dermalen dem wirklichen Caloriengehalte entsprechen. Wir haben hiefür kein einwandfreies Materiale, und ich will weil ich durchaus nicht Vertreter der Kohlenindustrie und der Kohleninteressenten bin, dies vollständig bei Seite lassen.

Aber eines ist gewiss, wenn die gesteigerten Preise den tatsächlichen Wertverhältnissen nicht entsprechen, so werden sie wieder auf das ursprüngliche Niveau mit Nothwendigkeit herab edrückt werden und zwar aus dem Grunde, weil zunächst technische Einrichtungen ins Leben treten werden, welche den Kohlenconsum einschränken, weil auch der einzelne nach Möglichkeit den Consum einschränken wird, und weil schließlieh auch die gesteigerten Preise die Möglichkeit bieten werden, jene Kohlenwerke verkäuflich zu machen, welche bisher nicht verkäuflich gewesen sind.

Wenn Sie, meine Herren, auf die Verhälnisse des Kohlenbergbaues Ihre Aufmerksamkeit lenken wollen, so werden Sie finden, dass heute nur die besten Marken und diese nur durch einen Schleuderbau durch Schleuder- und Rauhwirtschaft verkäuflich gewesen sind, weil der Preis thatsächlich ein zu niedriger gewesen ist, um eine schlechtere Marke abzubauen.

Der Gesichtspunkt, der uns bei der Behandlung der bergbaulichen Verhältnisse leiten muss, kann nur der sein, dass wir das öffentliche Interesse in allem voranstellen; und das öffentliche Interesse würde vor allem fordern, was bereits der Herr Abg. Kaftan und der Herr Abg. Strache hervorgehoben haben, dass mit der gegenwärtigen Abbaumethode gebrochen werde, dass diese Verschleuderung der Kohle, welche 50% beträgt, vom Staate verboten und nicht etwa, wie bisher geschehen, vom Staat selbst bei seinen Schächten prakticiert wird (Beifall. )

Aber, meine Herren, wenn eine rationelle Arbeitsmethode eingeführt wird, dann dürfen wir uns nicht vehehlen, dass eine Steigerung der Preise damit verbunden sein wird, und ich erkläre die Steigerung der Kohlenpreise, welche durch die Ausführung von Wohlfahrtseinrichtungen und durch die ökonomische Gebahrung mit den vorhandenen Kohlenlagern bedingt ist, die wird die Industrie auf sich nehmen müssen, weil eben in diesem Falle das öffentliche Interesse mitspricht, welches für alle Interessenten, für alle Industrien in den Vordergrund gestellt werden muss. Rufe: Sehr richtig! Bravo)

Nach alle dem und da, ich glaube, durch diese mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit kurz gefassten Ausführungen die Unhaltbarkeit des gestellten Antrages und seine Unvereinbarkeit mit den Gesetzen unseres wirtschaftlichen Lebens dargethan zu haben, glaube ich wohl sagen zu können, der Herr Antragsteller hat nicht bloß übersehen, dass man Schutzbauten und Regulierungsbauten nicht in einem Augenblicke vornehmen kann, wo die Elemente noch ziemlich hoch gehen und ihr Bett verlassen haben, sondern er hat überhaupt übersehen, dass man das flutende wirtschaftliche Leben nicht in Canälen einzwängen und fortleiten kann; denn die Kunst, solche Canäle zu bauen, hat auch der Herr Antragsteller gewiss noch nicht gelernt. Von diesem Standpunkte aus müssen wir gegen den Antrag, den wir juristisch und volkswirtschaftlich durchaus für verfehlt und durchaus nicht für möglich halten, uns wenden, und gegen ihn bereits in erster Lesung stimmen, weil wir nicht so argumentieren können, wie es unlängst von Seiten des geehrten Großgrundbesitzes geschehen ist, der durch seinen Sprecher erklärt hat, wir werden dagegen stimmen, wir werden ihn nicht annehmen diesen russischen Sprachzwang in unseren Gymnasien, aber wir werden ihn der Commission zur Vorberathung zuweisen. Wir sind der Meinung, wenn etwas von Grund aus verfehlt, und unausführbar ist, muss man es von vornherein ablehnen, statt die liebe Tageszeit damit zu verschwenden. Es hat bereits der Herr Abg. Strache auf ein anderes Moment hingewiesen, welches uns von vornherein in unserer Haltung gegenüber diesem Antrag bestimmen musste. Dieser Antrag gehört nämlich dem staatsrechtlichen Gedankenkreise an und, meine Herren, von diesem Gesichtspunkte aus werden Sie begreifen, dass wir derartigen Vorschlägen von vornherein mit Misstrauen und mit Abneigung entgegentreten.

Das warme Nest, von dem der Herr Abg. Dr. Herold einmal gesprochen hat, besitzt, wie Sie missen, für uns nichts Anziehendes, aber die Anziehungskraft dieses warmen Nestes wird noch bedeutend geschwächt, wenn es überhaupt noch einer Schwächung derselben bedürfte, wenn Sie uns mit solchen wirtschaftlichen Perspectionen in ein wirtschaftlich abgesondertes Land Böhmen kommen, welche uns die traurigste Aussicht auf unsere wirtschaftliche Zukunft eröffnet.

Wir können eingentlich diese Anträge aus diesem Grunde dankbar begrüßen, denn, meine Herren, damit schmieden Sie eine Waffe gegen sich selbst. Ihre reichsräthlichen Bundesgenossen, auch diejenigen, welche unserer Nationalität angehören und auch höhere Instanzen, die in diesem Reiche vielleicht noch gewisses Aufschlüsse über das Ziel, dem Sie zusteuern, bedürftig sind, alle die erhalten dadurch die Augen geöffnet, wohin denn Ihre Sonderbestrebungen staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Art eigentlich zielen.

Wenn diese Herren sehen werden, dass wir ein Sondergebiet construieren sollen, welches vielleicht innerhalb Österreichs Schranken zwischen den Provinzen und den Concurrenzindustrien schafft, welche zur Folge haben, dass die böhmische Industrie begünstigt werden kann gegenüber anderen, wenn sie sehen, dass hier Verhältnisse geschaffen werden sollen, welche dem Staate bei Abschluss der Handelsverträge die Hände binden oder ihn hemmen bei der Wahrung der gesammtstaatlichen Interesse, wenn sie sehen werden, dass wir mit Retorsionszöllen und wirthschaftlichen Schäden zu kämpfen haben werden, welche Sie in Ihrer Hast ein wirtschaftliches Sondergebiet Böhmen zu schaffen, nicht beachten, - dann, meine Herren, wird man zu derselben Einsicht gelangen, welche man in der Armeefrage endlich erlangt hat.

Uns gegenüber, meine Herren, bedarf es dessen nicht, dass uns die Augen erst geöffnet werden, wir haben die Augen in dieser Richtung immer offen und, weil wir den wirthschaftlichen und politischen Grund und die schädlichen wirthschaftlichen und politischen Folgen und das Endziel dieses Antrages kennen, barum werden wir, wenigstens die Mitglieder unserer Partei, gegen diesen Antrag stimmen und werden die Zuweisung desselben an eine Commission ablehnen. (Bravo! Beifall links. )

Nejvyšší maršálek zemský (zvoní): čas tak valně pokročil, že přikročím k ukončení sezení, zvláště z té příčiny, že některé komise ještě chtějí konati schůze.

Mit Rücksicht auf die weit vorgeschrittene Zeit werbe ich zum Schluss der Sitzung schreiten, insbesondere auch nachdem noch eine Reihe von Kommissionen nach der heutigen Sitzung zu tagen beabsichtigen.

Pan poslanec Dr. Bedřich Pacák a soudruzi mně podali návrh na změnu zákona o zastupitelstvech okresních.

Die Herren Abg. Dr. Pacák und Genossen haben mir einen Antrag aus Abänderung des Gesetzes über die Bezirksvertretungen überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte: ) Návrh poslance Dra Bedřicha Pacáka a soudruhů na změnu zákona o zastupitelstvu okresním.

Slav. sněme, račiž se usnésti: Zákon o zastupitelstvech okresních, ze dne 25. července 1864 č. 35. s dodatnými příslušnými zákony změn hor. z. v tom směru, aby zastupitelstvům okresním a výborům poskytnuta byla výkonná moc, odpovídající výkonné moci politických úřadů zeměpanských, aby jednak usnesení v oboru své působnosti učiněná, jednak nařízení a rozhodnutí při dohledu nad neztenčeným zachováním obecného jmění vydaná, mohla vykonávati

V  ohledu formálním navrhujeme, aby tento návrh odkázán byl bez prvního čtení komisi pro obecní a okresní záležitosti

V  Praze, dne 9. dubna 1900.

Dr. Bedřich Pacák a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Pan posl. Pacák mi odevzdal dále návrh v příčině zemezení škodlivých kartelů.

Die Herren Abg. Dr. Pacák und Genossen haben mir einen Antrag, betreffend der Verhinderung der schädlichen Cartelle überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Snem. sekretář Höhm (čte): Návrh poslance JUDra Bedřicha Pacáka a soudruhů k zamezení škodlivých kartelů.

činíme následující návrh:

I.   C. k. vláda se opětně vyzývá, aby v nejbližší době k ústnímu vyřízení předložila návrh zákona, kterýmž veškerá kartelní spojení státnímu, resp. zemskému dozoru se podrobují, hospodářské škodlivé kartely se zamezují, resp. jejich případné zakládání trestními ustanoveními se stíhají.

II.   Ku posouzení škodlivosti neb prospěšnosti kartelů zřízeny buďtež zvláštní kartelní rady a sice ohledně kartelů, týkajících se celé říše, kartelní rady říšské, ohledně kartelů vztahujících se na jednotlivé království a země, kartelu rady zemské.

III.   Do říšských kartelních rad buďtež povoláni:

1.   zástupcové obchodního ministerstva,

2.   zástupcové ministerstva orby,

3.   zástupcové obchodních komor, v jichž obvodu kartel působnost má,

4. zástupcové zemědělské rady, event. stejně účelného zřízení,

5.   zástupcové nejvyššího soudu a soudu správního,

6.   zástupcové průmyslu, o jehož kartelování se jedná,

7.   zástupcové zemědělství, jehož suroviny se k zpracování onomu průmyslu dodávají.

IV.   Do zemské rady kartelní povoláni buďtež:

1.   zástupcové zemského výboru,

2.   zástupcové místodržitelství,

3.   zástupcové zemědělské rady,

4.   zástupcové obchodní komory,

5.   zástupcové vrchního soudu,

6.   zástupcové průmyslu, o jehož zkartelování se jedná,

7.   zástupcové zemědělství, jehož su-

roviny se k zpracování onomu průmyslu dodávají.

V. Říšské a zemské kartelní rady rozhodují právoplatně dle volného uvážení s vyloučením odvolání prostou většinou hlasů. Kartelní rady rady jsou oprávněny na udání o neoprávněných kartelech zavádět vyšetřováni a veškeré státní a zemské úřady jsou povinny tato vyšetřování k vyzvání kartelních rad vésti.

K tomu účelu buďtež při kartelních radách některé osoby ustanoveny trvale.

VI. Také tak zvaná společenstva agencií na zakupování řepy, v nichž v nejnovější době se skrývá tak zvaný nucený rayon, buďtež podrobeny zákonu o kartelech a radám kartelním.

VII. Aby dodavatelé zemědělských výrobků při tak zvaném rayonu, resp. nynějším společenstvu agencii nemohli býti zkráceni a spory mezi dodavatelem a přijímatelem nastalé mohly býti v krátké cestě rozhodovány, buďtež k tomu účelu ad hoc zřízeny zvláštní smírčí soudy.

VIII. Kartelní rada sestupuje se pro každý kartel různých průmyslových výrobků zvláště.

Ve formálním návrhu navrhuji, aby tento návrh přikázán byl bez prvního čtení komisi národohospodářské k předběžné poradě.

V Praze, dne 9. dubna 1900.

Dr. Bedřich Pacák a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Páni posl. Adámek a soudr. mně odevzdali návrh na zákonnou ochranu domácích památek uměleckých a historických.

Die Herren Abg. Adámek und Genossen haben mir einen Antrag, betreffend die Erhaltung der heimischen Kunst und historischen Denkmäler überreicht.

Žádám, by tento návrh byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte): Návrh poslance Karla Adámka a společníků na zákonnou ochranu domácích památek uměleckých a historických.

Slavný sněme račiž se usnésti: I.

Zemskému výboru se ukládá, aby provedl potřebná šetření a učinil návrhy na organisování trvalé součinnosti samosprávných sborů (obecních a okresních) při ochraně památek uměleckých a historických a při řešení úkolů vlastivědných v království Českém, a sice:

1. ) zřizováním památkových komisí okresních při samosprávných zastupitelstvech;

2. ) zřizováním a vedením okresních seznamů veškerých památek uměleckých a historických v obvodu okresu se nacházejících, jak nemovitých, tak movitých;

3) náležitým umístěním, uspořádáním a opatrováním archivův obecních a jiné;

4. ) spolupůsobením při zachování a obnově památek stavebních;

5) spolupůsobením při zřizování a udržování museí odborných.

II.

C. k. vláda se vyzývá, aby se všemožným urychlením učinila náležitá opatření na ochranu a zachování památek uměleckých a historických, zejména:

1. ) zákazem vývozu památek uměleckých a historických;

2. ) zabezpečením a řádným uspořádáním i doplňováním archivů veřejných a zamezením ničení archivů soukromých (bývalých vrchnostenských a j. );

3. ) zákonnou úpravou ochrany památek stavebních a p.;

4. ) zamezením pustošení a drancování nalezižť památek pradhistorických a výhradou výzkumův a vykopávek těchto památek odborným a vědeckým korporacím;

5. ) zostřením kontroly obchodu starožitnostmi, zejména přiměřenou změnou živnostenského řádu a zákonnou výhradou předkupního práva uměleckých a historických památek pro musea a odborné i vědecké společnosti.

V    ohledu formálním navrhujeme, aby tento návrh byl odkázán ku poradě a podání zprávy rozpočtové komisi.

V  Praze, 8. dubna 1900.

Karel Adámek a soudr.

Nejvyšší maršálek zemský: Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Ich werden diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Pan poslanec Krumbholz a soudruzi mně odevzdali dotaz k Jeho Excellenci panu místodržiteli.

Die Herren Abg. Krumbholz und Genossen haben mir eine Anfrage an S. Exc. den Herrn Statthalter überreicht.

Žádám, by tento dotaz byl přečten.

Sněmovní sekretář Höhm (čte): Dotaz poslance V. Krumbholze a soudruhů na Jeho Excellenci pana místodržitele království českého.

V měsíci lednu t. r. dostavili se c. k. četníci na obecní úřad ku starostovi obce Malých Čičovic p. Fr. Štolcovi a předložili v německém jazyku dílem potiskutnou, dílem popsanou knížku a požadovali, aby starosta p. Fr. Štolc svým podpisem a pečetí obce potvrdil obsah v knížce nesrozumitelný. Pan starosta odepřel podpis na spis v cizím jazyku sepsaný s doložením, že kdyby jemu předložen byla knížka v řeči sepsaná, aby mohl obsah zkoušeti a po přesvědčení se o pravosti a správnosti napsaného i podepsati.

četnictvo učinilo oznámení u c. k. hejtmanství na Smíchově na starostu obce Malých Čišovic pro nepodpisování služebních knížek četnických. C. k. okr. hejtmanství zavedlo se starostou obce vyšetřování a dne 20. ledna r. 1900 obeslán p. Fr. Štole na c. k. hejt. na Smíchově ku zodpovědnosti a tentýž udal důvody pro odepření podpisu ty samé, které četníkům při předložení knížek byl již oznámil a které shora uvedeny jsou.

C. k. okres hejtmanství na Smíchově výměrem č. 3023 ze dne 26. února 1900 odsoudilo p. starostu obce ku 20 korunám pokuty do chudinského fondu obce Malých Čičovic, odvolávajíc se na § 13. zák. ze dne 25. pros 1894 č. 1. ř. z. z roku 1895 a dle nařízení c. k. ministerstva zem. obrany ze dne 20. března 1895 ad 13, a na § 29. a § 61. obecního zřízení, při čemž zcela c. k. okres. hejt. pominulo správně důvody panem starostom


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