Pátek 30. bøezna 1900

Es ist bekannt, dass, wiewohl die Gesetz: vom Jahre 1894 und 1895 doch einige nicht zu unterschätzende Begünstigungen den Lehrern zuthel weiden ließen, doch eine Flut von Positionen gekommen ist, und es ist auch begreiflich. denn die Gesetze vom Jahre 1894 und 1895 haben ihr Dahin den Compromissen zu verdanken, die in der Schulcommission und anderweitig in diesem hohen Hause, geschlossen worden sind, und eingesetz, welches aus Kompromissen beruht, befriedigt nicht, und so war es auch hier der fall Es ist vollständig begreiflich, dass die Lehrerschaft wieder mit neuen Forderungen hervortritt. Diesen soll durch unsere Gesetzentwürfe Rechnung getragen werden. Unser Gesetzentwurf ist aufgebaut auf dem Principe des Personalklassensystems, entspricht den allgemeinen Wünschen der Lehrelschaft und hat bereits in "der Mehrzahl der anderen Kronländer Österreichs Durchführung gefunden.

Das Personalilafsensystem hat bekanntlich den großen Vortheil, dass eine größere Stabilisierung der Lehrerschaft eizielt wird, dass die Lehrerschaft nicht gezwungen ist aus kleineren Ort n um Versetzung in größere Städte zu bitten, weil dort 2-300 Gulden profitiert werden. Die größere Stabilisierung der Lehrerschaft hat bessere Erfolge gehabt und endlich, wenn ein Lehrer länger in einem Orte ist, wird er gewiss größeren Einfluss in Schule und Hausgenüßen, es wird die Bevölkerung schulfreundlicherer und williger die immer mehr steigenden Schullasten zu tragen.

Ausschlaggebend für das Personalklaffensystem, aus dem unser Gesetzentwurf beruht, ist, dass von allen Lehrern gleiche Oualification gefordert wird, dass von allen Lehrern so ziemlich die gleiche Arbeit und dieselben Lehrerfolge gefordert werden, und dass es daher auch billig ist, dass auch die Entlohnung die gleiche sei ohne Rücksicht auf den Ort der Anstellung und die Wirksamkeit. In der Praxis kann man das Personalklassensystem verschiedenartig auffassen und durchführen.

Es wurden zum Beispiel in einzelnen Kronländern, z. B. in Mähren, verschiedene Lehrergehaltstlassen festgesetzt, in welche die Lehrer nach ihrer Dienstzeit, ihrer Verwendung und ihrem Alter eingereiht worden sind, so dass also in der betreffenden Gehaltsklasse alle Lehrpersonen ohne Unterschied des Ortes den gleichen Gehalt beziehen.

Es lässt sich aber das Personalsystem auch noch ans andere Art durchführen, nämlich durch Festfetzung eines Normalgehaltes - und das ist gewiss ein Princip, welches, wenn man ausgeht von der gleichen Qualifikation der Lehrer und der gleichen Arbeitsleistung, wohl mehr noch nicht bloß wegen der Einfachheit, fondern auch deswegen zu billigen ist, weil damit dem Princip, auf welchem schließlich das Personalklassensystem beruht, am meinen entsprochen wird.

Natürlich müssen dann auch die Gehaltserhöhungen für alle Lehrer gleich sein und wir beantragen auch solche gleich für Volks- und Bürgerschullehrer, nämlich 6 im Ausmaß von je 100 fl.

Unser gegenwärtiger Gesetzentwurf ist also hinausgegangen über den Antrag Šastný, hinausgegangen über die Empfehlung, welche der vorige Landtag diesem Gesetzentwurfe in seinen Aufträgen an den Landesausschutz gewissermaßen als Directive beigegeben hat.

Denn man muß sich darüber klar sein, mit einem Normalgehalt von 600 fl. für Volksschullehrer und 800 fl für Bürger-Schullehrer ist heute den Lehrern nicht gedient (Sehr richtig!) und gewiss auch schon aus dem Grunde nicht, weil man dann die Lehrer nicht höher als die Dienerschaft bei einzelnen Behörden stellt.

Wenn also der hohe Landtag sich entschließen würde, der Gehaltsregulierung in dieser beschränkten Weise stattzugeben, so braucht man kein Prophet zu sein, um behaupten zu können, dass sich dann dasselbe Spiel wiederholen wird wie nach den Gesetzen vom Jahre 1894 und 1895.

Die Lehrerschaft kann sich damit nicht begnügen, weil sie sich damit nicht beruhigen kann.

Also das ist von vornherein ausgeschlossen, es muss eben mehr gethan werden.

Sonst entspricht aber unser Antrag in allen anderen Beziehungen dem Antrag Šastný, nur dass wir als Grundgehalt für Volksschullehrer 800 fl., für Bürgerschullehrer 1100 fl. festgesetzt haben.

Es entsteht nunmehr logisch folgender Gedankengang: Ist eine Regulierung der Volks- und Bürgerschullehrergehalte nothwendig? Die Antwort lautet gewiss von allen Parteien dieses hohen Hauses: Ja! In welcher Weise soll sie geschehen? In unserem Gesetzentwurfe, der identisch ist mit dem der èechischen Collegen, sind diesfalls Anträge erstattet.

Die Hauptfrage ist eigentlich eine finanzielle Frage, denn über alles andere sind ja die Parteien dieses hohen Hauses mehr oder weniger einig. Wenn nun eine Agitation - und das war gewiss eine berechtigte Agitation, - die der Einbringung der Gesetzentwürfe vorausgieng, wenn eine Agitation nun das Gebiet der Phrasen, die damit naturgemäß in Verbindung stehen, verlässt, und nunmehr zu einer Frage wird, der man ernst ins Auge schaut, so handelt es sich vorerst darum, mit welchen materiellen Mitteln kann man diese Anforderungen befriedigen?

Also der finanzielle Punkt tritt in den Vordergrund; und da erlaube ich mir nunmehr in die Ziffersprache überzugehen. Wenn nun nach dem Antrag Šastný der Normalgehalt für Volksschullehrer bestimmt würde mit 600 fl. und der Bürgerschullehrer mit 800 fl, so würde das gegen den jetzigen Zustand einen Mehraufwand ergeben für Volksschullehrer mit 1, 708. 530 Kronen, und für Bürgerschullehrer mit 190850 Kronen, zusammen also 1, 899. 380 Kronen.

Das entspricht einer Erhöhung der Landesumlage von 29/10 % also nicht ganz 3%. Bei dieser Berechnung und bei allen folgenben Berechnungen ist das männliche und weibliche Lehrpersonal rucksichtlich des Grundgehaltes sowohl als rücksichtlich der Gehaltserhöhungen gleichgestellt, denn das ist auch die Forderung der Lehrerschaft. Ich habe aber gesagt, dass der hohe Landtag sich mit dieser Erhöhung nicht begnügen können wird, sondern weiter gehen müsse.

Würde man nun den Grundgehalt für Volksschullehrer mit 700 Gulden und für Bürgerschullehrer mit 900 fl. festsetzen, so ergibt das einen Mehraufwand für Volksschulen von 3, 713. 978 Kronen und für Bürgerschulen mit 504 610 Kronen, zusammen mit 4 218. 588 Kronen und das entspricht der Erhöhung der Landesumlage um 6. 42%, beiläufig 61/2%. Nun muss mann aber die Berechnungen fortsetzen:

Der letzte Landtag hat auch den Auftrag gegeben, dass man auch Berechnungen anstelle dahin, wie weit der Mehraufwand sich steigern würde, wenn allen Anforderunggen der Lehrer entsprochen würde.

Wir nehmen also den Grundgehalt der Volksschullehrer auf 800 fl., und gegenüber den Bürgerschullehrern nur eine Spannung von 200 fl. also 1000 fl. Das würde ergeben einen Mehraufwand für Volksfchulen von 5. 879. 942 Kronen und für Bürgerschulen von 859. 970 Kronen, zusammen somit 6, 739 732 Kronen, und das entspricht einer Erhöhung der Landesumlage von 10. 25%, also 101/4%. Nun haben wir aber in unserem Antrage den Grundgehalt für Volksschullehrer mit 800 fl. und für Bürgerschullehrer mit 1100 fl. festgesetzt. In diesem Falle würde sich der Gesammtaufwand für Bürgerschulen noch um etwa 400. 000 Kronen erhöhen, und es würde somit der Gesammtaufwand 7, 000. 000 Kronen etwas überschreiten, was eine Erhöhung der Landesumlage um etwas über 11% nach sich ziehen müßte.

Durch die Fixirung des Grundgehaltes kann aber die Regulierung nicht beendet sein, sondern es kommt auch auf die Gehaltserhöhungen. Wir beantragen gegenüber dem früheren System die Erhöhung in der Weise, dass sechs Gehaltserhöhungen á 100 fl. gegeben werden gleichmäßig für das männliche und weibliche Lehrpersonal, gleichmäßig für die Volks- u. Bürgerschullehrer. Das würde einen Mehraufwand erfordern für Volksschulen von 1, 334. 700 Kronen und für Bürgerschulen von 85. 120 Kronen, zusammen 1, 419820 Kronen, das gleicht einer Erhöhung der Landesumlagen um 2. 16%.

Dabei sind aber die Gehaltserhöhungen als Quinquennalzulagen gedacht. Die Staatsbeamten haben bekanntlich in den drei untersten Rangsclassen Quadriennien derzeit zugesprochen und es ist daher begreiflich, dass auch die Lehrerschaft sich nicht mehr mit Quinquennien begnügen will, sondern Quadrigenien, oder, wie es in unserem Antrage, ist, selbst Triennien begehrt. Da würde sich nun die Rechnung etwas hoher stellen. 6 Quadriennen á 100 fl. würden einen Mehraufwand von 2 959. 620 Kronen und eine Erhöhung der Landesumlage um 45% erfordern.

Wenn aber die Liberalität des hohen Landtages soweit gienge, dass man Triennien bewilligen würde, dann würde die Erhöhung aus diesem Titel 5, 870. 420 K. betragen, welches einer Erhöhung von 7, 41 Proz. der Landesumlage gleich kommt, so viel über die Verbesserung der materiellen Bezüge der Lehrerschaft.

Aber es gibt noch andere Punkte des jetzigen Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, welche den Lehrern gegenüber eine drückende Wirkung äußern, und da ist insbesondere im § 26 der Beisatz, dass die Gehaltserhöhung nur zugesprochen wird im Falle und unter Nachweis einer "pflichtgemäßen" Wirksamkeit.

In dem früheren Gesetze vom J. 1875 ist nun der Beisatz noch etwas schärfer gewesen; es heißt dort "entsprechende" Wirksamkeit. Nun, das war gar grausam!

Man muss annehmen, wenn ein schlechtes Schülermaterial vorhanden ist, wenn Krankheiten herrschen, der Schulbesuch ein schlechter ist, kann der Lehrer unbedingt pflichtgemäß wirken und doch keine Lehrerfolge erzielen.

Damals also, im Jahre 1894 ist die Abschwächung aus "pflichtgemäß" beliebt gewesen und beschlossen worden.

Ja, man wollte noch weiter gehen. In der ursprünglichen Vorlage des Landesausschusses war dieser Beisatz ganz weggelassen, und so ist es auch richtig.

Gerade so wie der Staatsbeamte seine Ouadrenien, die ihm gebühren, als Theil seines Gehaltes ansieht, auf den er unter allen Umständen Anspruch hat, ebenso muss der Lehrer die Dienstalterszulagen als eine ihm nach einer Anzahl von Jahren zukommende Gehaltserhöhung betrachten, aus die er unter allen Umständen Anspruch hat, und welche ihm we er vorenthalten noch entzogen werden kann. (Sehr richtig!)

Nun, so sollte es gewiss sein. Der Landesausschuss hat ursprünglich in der Vorlage diesen Beisatz ganz weggelassen. Von Seite der Regierung wurden damals Bedenken geäußert, welche dahin giengen, dass die Schulbehörden sich damit eines jeden Einflusses auf die Haltung und das Verhalten der Lehrer begeben würden.

Dasselbe ist voriges Jahr wiederum geschehen. Als die Landtage von Steiermark, Mähren und Kärnten zur Gehaltsregulirung der Landeslehrerschaft schritten, hat die Regierung auch erklärt, dass sie auf eine Einschränkung in dieser Richtung nicht verzichten könne.

Es lässt sich hier jedoch ein Ausweg finden.

Ich sage, in unserem Gesetzentwurfe ist eben dieser Passus gestrichen. So soll es eigentlich sein. So wird es auch von den Lehrern verlangt und dieser Wunsch ist gewiss gerechtfertigt. Warum soll der Lehrer schlechter gestellt sein als ein Kanzelist beim Bezirksgerichte, der auch nicht pflichtgemäße Arbeit nachzuweisen braucht, um seine Zulagen zu bekommen.

Nun, hier lässt sich ein Ausweg finden, und dieser wurde in den Landesgesetzen von Mähren Kärnthen und Steiermark auch wirklich gefunden.

Dort ist allerdings auch die Anforderung "pflichtgemäße" Wirksamkeit beibehalten worden, aber es wird wenigstens die größte Härte durch einen weiteren Beisatz vermieden Nämlich die größte Härte muss die Lehrerschaft darin erblicken, dass eine einmalige Vorenthaltung der Gehaltserhöhung auf die ganze Dienstzeit weiter wirkt. Jede weitere Gehaltserhöhung hat einen verspäteten Anfall, und wenn ein Lehrer zweimal in seiner Dienstzeit in Disciplinarnntersuchung kommt, kann es geschehen, dass er ausdient, ohne seine sechs Gehaltserhöhungen wirklich erlangt zu haben. Wenn es auch nicht oft der Fall ist, aber wenn es geschieht, so hat die der Wirkung einer ganz unberechtigten Härte Es kann daher doch der Beisatz gemacht werden, dass die wegen Ab ganges der Voraussetzungen oder als Disziplinarstrafe erfolgte zeitweilige Vorenthaltung keine Wirkung auf den Zeitpunkt des Anfalles der nächstfolgenden DienstaltersZulage habe, so dass also der Anfall der späteren Alterszulage auch dann nicht verrückt wird, wenn die früher vorausgegangene nicht zum richtigen Zeitpunkte gewährt wurde.

Also dadurch werden wenigstens die größten Härten verschweinden und es werden die zahlreichen Gesuche, welche an den Landesausschuss und Landesschulrath einlangen um gnadenweise Zuerkennung vorenthaltener Dienstalterszulagen, mit denen sich von Jahr zu Jahr die Schulcommissionen in ausgiebigem Maßa beschäftigen, diese zahllosen Gesuche werden verschwinden. (Rufe: Es wäre Zeit!)

Auch der Unterlehrer darf man nicht vergessen und ich möchte daher noch hinzufügen eine Berechnung, die auch angestellt worden ist hinsichtlich der Unterlehrer.

Wenn nämlich dir Unterlehrerstellen aufhören würden, und es wäre vielleicht auch Zeit, dass der unschöne Titel "Unterlehrer" verschwinde (Abg. Bendel: Es gibt auch keinen Unterlieutenant), wenn also alle Unterlehrerstellen aufhören würden und bloß 600 Gulden den gewesenen Unterlehrern gezahlt werden würden, so macht es einen Aufwand von 1, 361 080 K., das ist 27% der Landesumlage. Nun muß man die Gehalterhöhungen rechnen mit 100 Gulden, macht 55 100 K., wenn man Duadriennien rechnet, würde der Mehraufwand auf 120 100 K. steigen und bei Triennien würde der Mehraufwand 229 300 K betragen.

Außer dem Gehalt und außer den Gehaltserhöhungen, 6 an der Zahl á, 100 Gulden, sind in unserem Gesetzentwurf und ebenso in dem, von Seiten der tschechischen Collegen eingebrachten Gesetzentwurf, das erstemal auch Aktivitätszulagen vorgesehen.

Meine Herren! Diese Aktivitätszulagen haben ihre Begründung und sie sind, so zu sagen, eine Ergänzung des Personalclassensystems. Denn jedes Prinzip, in die äußersten Consequenzen gezogen, kann eben gewisse Ungleichheiten, die man vermeiden will, erst recht entstehen lassen Das wäre auch hier der Fall. Gewiss alle Lehrer haben gleiche Qualifikazion, von allen wird gleiche Arbeit gefordert, daher der gleiche Lohn.

Aber der Lehrer kann nichts dafür, wenn er in einem billigen Orte oder in der Hauptstadt oder in einer theueren Fabriksstadt sein muss. Die Lebensmittel- und Wohnungs-Preise sind in Böhmen sehr verschieden, das wird niemand widersprechen, und es bedarf diese Verschiedenheit eine Ausgleichung und die soll gewährt werden wie bei den Staatsbeamten durch die Aktivitätszulage, die eigentlich das Quartiergeld vertritt Bisher haben die Landtage der einzelnen Kronländer in dieser Richtung noch nichts beschlossen, aber in einzelnen deutschen Staaten, Sachsen, Baiern, im Großherzogthum Baden, hat nämlich jeder Lehrer Anspruch aus Natural-Quartier und wenn er keins zugewiesen bekommt, so erhält er Quartiergeldentschädigung und die ist das, was ich als Aktivitätszulage bezeichnet, habe gerade so wie bei den Staatsbeamten. Da nennt man es Aklivitätszulage, aber beim Militär nennt man es Quartiergeld.

Es sollen ausgeglichen werden die unleugbaren Unterschiede, die der Dienstort des Lehrers mit sich bringt, durch eine nach vier Classen, gerade so wie bei den Staatsbeamten, abgestufte Aktivitätszulage. Hier bleibt wohl nichts anderes übrig, als dass man ebenso wie bei den Staatsbeamten auf die Einwohnerzahl des Dienstortes Rücksicht nimmt.

Ich gebe zu, dass die Theuerungsverhältnisse und die Einwohnerzahl nicht immer congruent sind und dass ein weniger bevölkerter Ort theuerere Lebensverhältnisse ausweisen kann, aber wir haben keinen anderen Maßstab als eben die Einwohnerzahl des Dienstortes.

Es ist daher auch in unserem Entwürfe vorgesehen, dass man die Einwohnerzahl des Dienstortes als Basis für die Abstufung der Aktivitätszulagen annimmt.

Meine Herren, ich kann keine Berechnung bezüglich dieser neu einzuführenden Aktivitätszulagen vorlegen, weil es erstmal ein Versuch ist Es existiert weder eine Berechnung, noch wäre ich in der Lage mit irgendeinem Ansprüche aus Genauigkeit Ziffern zu nennen; dass die Ziffern aber ziemlich hoch sein werden, lässt sich allerdings nicht bezweifeln, es muss aber auch in dieser Beziehung etwas geschehen. Ich halte diesen Anspruch auf eine Aktivitätszulage für begründet und wenn der hohe Landtag sich entschließen wird, das Personalklassensystem als Basis anzunehmen, so wird bald die Aktivitätszulage nothwendig sein, um hier vollständige Gleichheit herzustellen oder vielmehr die Ungleichheit zu beheben.

Es ist nun von verschiedenen Seiten die Meinung aufgetaucht, dass man diese Aktivitätszulagen aus die Schulgemeinden überwälzen soll, wie es in anderen Ländern thatsächlich der Fall ist, z. B. in Sachsen, Baden.

Nun, meine Herren, gerade unsere finanziell schwächsten Schulgemeinden, welche einklassige Schulen haben, würden in gar keiner Weise getroffen werden. Denn sie haben nur einen Lehrer, der zugleich Schulleiter ist, und dem müssen sie auch jetzt Naturalquartier beistellen, eventuell Duartierentschädigung zahlen.

Es würden bloß die größeren Schulgemeinden, die wenigstens 2 Klassen haben, getroffen werden, indem sie außer dem Oberlehrer das Naturalquartier auch dem zweiten Lehrer die Aktivitätszulage geben müßten n. s. w.

Meine Herren, wenn unsere Schulgemeinden sich entschließen würden, diese Last aus sich zu nehmen, dann würden sie der Regulierung der Lehrergehalte einen unendlichen Dienst erweisen; es würde dadurch die Regulirung vielfach beschleunigt werden, wenn nicht alles aus die Schultern des Landes gelegt wird, wenn die Schulgemeinden, die in hunderten von Petitionen ihre Schulfreundlichkeit in eminenter Weise dargethan und consequent immer fortgesetzt haben, ihre Schulfreundlichkeit auch hier darthun würden.

Bei der ersten Lesung kann ich mich nicht einlassen darauf, was dafür und was dagegen spricht - aber wenn unsere Schulgemeinden ihre Lehrerfreundlichkeit dahin documentieren würden, dass sie diese neu zu schaffende Aktivitätszulage übernehmen, so würden sie dem Zustandekommen des Gesetzes einen unnennbaren Dienst erweisen.

(Ruf: Staatshilfe!)

Auf Staatshilfe wollen wir deswegen unter keinen Umständen verzichten.

Meine Herren! Bei der ersten Lesung kann man Ideen in das hohe Haus hineinwerfen, ohne dass man in der Lage ist, sie weiter begründen zu können.

Wie gesagt, Es ist Ansichtssache. Wir haben uns in unserem Gesetzentwurfe, weil es eben eine strittige Frage sein kam und die Ansichten verschieden sein können, nicht für die Uiberwälzung der Activitätszulagen auf die Schulgemeinden ausgesprochen, sondern die Frage gewissermaßen ausgerollt und stillschweigend angenommen, dass das Land für diese neuzufchaffende Zulage des Lehrerpersonals aufkommen solle.

Meine Herren! Wie Sie aus diesem Sachverhalte ersehen, so ist die Frage doch wesentlich eine finanzielle Frage. Denn ich kann mir nicht denken, dass es irgend eine Partei oder eine Fraction gibt, dass irgend ein Abgeordneter in diesem hohen Hause sitzen würde, der nicht von der Nothwendigkeit, der Dringlichkeit der Regulirung der Lehrergehalte überzeugt ist. Allerdings über die Art und Weise und über das Maß gehen unsere Meinungen aus einander.

(Abg. Wolf: Die Feudalen schwärmen dafür!)

Die Gründe hiefür sind eben lediglich gelegen in der traurigen Finanzlage des Landes. Es wird von Sanierung der Landesfinanzen gesprochen und es wäre gut, wenn nicht bloß gesprochen würde, sondern wenn endlich einmal auch etwas geschähe Denn das ist ja Voraussetzung, dass die Lehrergehalte reguliert werden können.

In neuester Zeit ist man also mit dieser Idee umgegangen und diese Idee hat auch bereits eine etwas greifbarere Form erreicht, nämlich, dass man nicht immer eine Erhöhung der directen Steuern durch Landesuschlag herbeiführt, sondern - was die Landesordnung den Königreichen und Ländern gestattet, - dass man nämlich auch die indirecten Steuern heranzieht.

Einzelne Länder haben eigene Branntweinsteuern; wenn ich nicht irre, besteht in Steiermark eine Landesbranntweinsteuer, das soll jetzt in allen Ländern und auch in Böhmen geschehen aber, meine Herren, die Branntweinsteuer sollte nach ihrer Bewerthung 1, 800. 000 Gulden tragen, während wir jetzt ein chronisches Landesdeficit von 3-4 Millionen Gulden haben. Es wird daher durch den Zuschlag zur Branntweinsteuer nicht einmal des chronische Landesdeficit gedeckt werden und für die Erhöhung der Lehrergehalte wieder keine Bedeckung vorhanden fein. Meiner Ansicht nach - ich bitte, hier spreche ich nicht im Namen meines Clubs, bin auch nicht autorisiert dazu, - ober ich mache aus meiner persönlichen Meinung kein Hehl, es wird die Regulierung der Lehrergehalte nicht im erwünschten Maße vor sich gehen können, es werden sämmtliche Wünsche der Lehrer - und das soll ja geschehen - auf absehbare Zeit nicht befriedigt werden können, wenn wir uns nicht entschließen, die Landeszuschläge auch auf andere indirecte steuern auszudehnen, beziehungsweise auch andere Artikel des Consums und solche, die wegen ihrer weiten Verbreitung etwas tragen, einzubeziehen, (Zwischenrufe: Confiscation der Kirchengüter, Confiscation des Judenvermögens, Confiscation des Schönerervermögens!) (Abg. Wolf ruft: Bessere Besteuerung des Großgrundbesitzes) Zu allem diesem ist der Landtag doch nicht competent! Also bitte, meine Herrn! Es ist hier nicht am Platze, bei der ersten Lesung eines Antrages, uns auf die finanzielle Bedeckung weiter einzulassen. Ich habe nur meine Privatmeinung ausgesprochen; die Landeszuschläge zur Verzehrungssteuer auf Branntwein werden nicht die einzigen bleiben können, wenn greifbare Resultate und eine wirkliche Sanierung vor sich gehen und den Culturbedürfnissen entsprochen werden soll.

Aber dass der Staat einen Beitrag für die Culturbedürfnisse liefert, daran, meine Herren, muss festgehalten werden. Die Art und Weise der Bedeckung lässt sich auch noch auf eine andere Weise denken und zwar in einer Weise, die hier auch im hohen Landtage schon angeregt worden ist, durch einen Antrag des Abg. Dr. Zátka und die auch Ausdruck gefunden hat im sogenannten Pfingstprogramme der deutschen Parteien, nämlich, meine Herren, dass wir aus dem allgemeinen Landesbudget ausscheiden die Ausgaben für die Culturbedürfnisse der beiden Nationen, und dass jede Nation für ihre Culturbedürfnisse selbst sorgt, nämlich durch Besteuerung der eigenen Volksgenossen; und gerade auf dem Gebiete des Schulwesens wäre das durchführbar. Gerade so wie die Trennung der Schuladministration im beiderseitigen Interesse lag, gerade so wie unsere tschechischen Collegen heutzutage seit der Trennung des Landesschulrathes durch Erfahrung belehrt, gewiss zur Überzeugung gekommen sind, dass die damalige Trennung des Landesschulrathes gut war und im Interesse beider Parteien lag, dass sie der tschechischen Nation die Selbständigkeit der Schuladministration gab, wie der deutschen, - so glaube ich, ließe sich, auf diesem Prinzipe der getrennten Schuladministration fortbauend, vielleicht auch das erreichen und es würde ein gefunder Gedanke darin sein, dass hier die Culturbedürfnisse auch budgetär getrennt weiden.

Das ist ein Gedanke, dem sich unsere tschechischen Collegen auch in früheren Jahren nicht abwehrend gegenüber verhalten haben, der Beweis hiefür ist der hier im Landtage, eingebrachte und auch zur Verhandlung aber nicht zur Erledigung gelangte Antrag des Collegen Abg. Dr. Zátko.

Es soll dies nur nebenbei erwähnt weiden; denn selbst bei der eisten Lesung ist es ja, glaube ich, Pflicht des Berichterstattes oder Antragstellers, auch solche finanzielle Gesichtspunkte hervorzuheben beziehungsweise anzugeben, wie man sich die Durchführung dieses Gesetzes denkt und aus welche Weise man derselben näher treten kann.

Meine Herren! Es handelt sich um eine große Anzahl, um eine große Klasse von Bürgern dieses Landes. Wir haben Lehrpersonen nach dem letzten Schematismus des Landesschulrathes 24. 338, darin sind aber inbegriffen auch die von den Küchen- und Religionsgenossenschaften angestellten Lehrer in der Zahl von 3275. Wenn man diese ausscheidet, so bleiben übrig noch immer 21. 000 Lehrpersonen, die von der Schulbehörde engestellt sind, darin sind die Katecheten ebenfalls mit inbegriffen

Was nun das Verhalten dieser Lehrpersonen anbelangt, so sagt der letzte Bericht des Landesschulrathes wörtlich: "Die Lehrerschaft des Landes ist im Allgemeinen zu ihrem Amte befähigt, tüchtig im Berufe, in der Pflichterfüllung gewissenhaft, und verlässlich und äußert wenigstens guten Willen, ihren Pflichten bezüglich des Unterrichtes und der Erziehung gerecht zu werden. "

So lautet der Urtheil der obersten Schulbehörde des Landes. Wenn man erwägt, dass der Lehrerstand über 20. 000 Mitglieder zählt, so ist dieses Urtheil gewiss als ein sehr günstiges anzusehen. Die Forderungen, die die Lehrerschaft stellt, gehen nicht ins Ungemessene; und schließlich auch eine ziemlich weitgehende Aufbesserung der Lehrergehalte würde ja eigentlich in den gegenwärtigen Zeitläufen nicht einmal eine Erhöhung bedeuten, sondern nur eine Anpassung an den gegenwärtigen Geldwert; insofern kann an der Billigkeit dieser Anforderungen nicht gezweifelt werden.

Möge über unserem Gesetzentwurf ein günstiger Stern walten! Möge ein günstiger Stern unseren Gesetzentwurf geleiten durch all die Klippen, welche ihm die traurige Lage der Finanzen des Landes bietet, und möge unser Gesetzentwurf einlaufen in den sicheren Hafen des Gesetzes und dadurch 20. 000 und mehr Personen die volle Berufsfreudigkeit wiedergeben. (Beifall. Bravorufe. )

In formeller Beziehung beantrage ich, diesen Gesetzentwurf sowohl der Schulkommission als auch der Budgetkommission zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Es hat sich zu diesem Gegenstande der Herr Abg. Wolf in formaler Beziehung das Wort erbeten; ich ertheile ihm dasselbe.

Abg. Wolf: Hohes Haus! Sehr geehrte Herren! Ich würde es für frevelhafte Zeitvergeudung halten, wenn nach der eminenten Sachlichkeit und der nothwendigen Ausführlichkeit der Rede des sehr geehrten Herrn Vorredners irgend einer, der zu diesem Antrage bei der ersten Lesung das Wort ergreift, noch in langen Ausführungen sich ergehen wollte.

Ich habe lediglich ums Wort gebeten, um im Namen meiner Partei eine Erklärung abzugeben, deren Nothwendigkeit aus dem vielfach missverständlich aufgefassten Umstande hervorgeht, dass unsere Unterschriften aus dem Antrage der deutschen Parteien nicht zu finden sind Diese Missverständlichkeit der Beurtheilung ist vielleicht von einigen Leuten und einigen Parteien und einigen Seiten nicht ohne alle Absichtlichkeit gefördert worden. Die Thatsache, dass unsere Unterschriften aus dem Antrage der Herren Siegmund, Werunsky, Prade nicht zu finden sind, ist aber nicht etwa dem Umstande zuzuschreiben, dass wir mit dem Antrage nicht einverstanden wären, sondern der Grund ist der, dass man uns den Antrag nicht vorgelegt hat und wir von der Einbringung desselben keine Ahnung hatten.

So sehen wir aus diesem Antrage die liberale Partei vertreten, sehen jene Gruppe der deutschvolklichen Bewegung, welche sich mit der liberalen Partei, als die Gemeinbürgschaft vorüber war, zur Cvalition gegen den Radicalismus zusammen that, und wir sehen ferner eine dritte Partei, die bisher in Böhmen nur sporadisch vertreten ist, und nur durch fliegende Keime aus Wien eingeführt wurde, die sich als Ableger des großen Stammgeschäftes in Wien darstellten, eines Staninig schäftes, von welchem Schul- und Lehrerfreundlichkeit nicht gerade behauptet werden kann.

Ich würde mich freuen, aber es ist gut, wenn man seiner Freude Zügel anlegt, ich würde mich freuen, wenn die Schul- und Lehrerfreundlichkeit dieses deutsch böhmischen Ablegers der Wiener Partei eine dauernde wäre!

Nun, geehrte Herren, man hat uns damals diesen Antrag nicht vorgelegt, wir hatten keine Ahnung davon, dass er hier eingebracht werden wird, und konnten daher selbstverständlich unsere Unterschriften nicht darauf setzen.

Wir haben trotzdem davon Umgang genommen, nachher selbst noch einen Antrag einzubringen.

1. weil wir solche Concurrenz, solche Wettläuferei um die Lehrergunst für etwas Kleinliches halten, 2. weil wir davon überzeugt sind, dass die Mehrzahl oder die Gesammtheit der deutsch-böhmischen Lehrer uns Radicalen niemals im Verdachte der Lehrerfeindlichkeit haben kann und 3. weil uns der Antrag so gefiel und das Wesen der Sache so zu treffen schien, dass wir ihn einsach wortwörtlich abschreiben und mit unseren Unterschriften versehen hätten vorlegen müssen, das aber wäre kleinlich gewesen.

Außerdem hat man uns von Seiten der liberalen Partei die freundliche und liebenswürdige Aufklärung zutheil werden lassen, dass es ein von den Herrn bedauerter Zufall fei, dass unsere Unterschriften nicht aufgenommen worden feien und - ich glaube es schließlich, sonst müßte man es für eine ebenso erhabene, vornehme und echt constitutionelle Auffassung des Parlamentarismus halten, wie den Vorgang, durch welchen in jüngster Zeit durch punica fides ein Compromiss in diesem Hanse bezüglich der Wahlen in die Schulcommission gebrochen worden ist.

Ich hätte zu diesem Antrage selbst noch dieses oder jener zu bemerken, spare aber das mir oder einem Gesinnungs-Genossen für die zweite Lesung auf.

Heute will ich nur eines sagen: Man darf durchaus nicht glauben, dass mit der Annahme des Antrages - und wenn ein guter politischer Wind weht, so ist es ja möglich, dass der Wunsch der Lehrerschaft endlich in Erfüllung geht - man darf aber


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