Pondělí 14. února 1898

to mělo za následek? To by mělo za následek, že naše dorůstající inteligence naučila by se oběma jazykům zemským a nebylo by zapotřebí žádné kurie, žádného veta, žádných punktací, ale vzájemné úcty a lásky inteligence české i německé k jednomu i druhému jazyku, abych tak řekl duševního splynutí obou kultur, které od věků jsou zde, duševního porozuměni citův jednoho i druhého národa, a to jest ta pravá garancie pro smírné spolužití a spolu bytí národův (Výborně).

Vy budete uměti česky, když nebudete se říditi zásadou, že vás to naplňuje hnusem uměti česky, jak někteří řekli, a na naší straně se bude umět německy. Nemusíme pak měniti jednací řád, nemusíme si stěžovati, pak si budeme rozuměti a bude pravdou, co řekl posl. Nitsche, že nejdříve si musíme rozuměti a pak se teprv dorozumíme.

Abychom sice rozuměli Vám, co Vy od nás chcete, ale abyste Vy nerozuměli tomu, co my od Vas chceme, to by nebylo žádné dorozumění (Výborně).

Tento návrh zákona má zcela smírný účel, a také ma - řeknu to zcela otevřeně - konkrétní politický účel. Jest to známo a my to víme, že na nátlak Váš nynější vláda barona Gautsche chce povoliti a upraviti nové jazykové právo v tomto království.

Slyšeli jsme z prohlášení Jeho Excellence p. místodržitele, že se to má státi "vorbehältlich einer gesetzlichen Regelung".

Víme, že naléháte na to, aby se jazykové právo upravilo cestou zákona. My také víme, že i to provádění platných práv jazykových, jaká v jazykových nařízeních hraběte Badeniho byla dána při jiné vládě neobstojí, že může každá vláda z politické nouze je odvolati a učiniti koncesse té či oné straně.

Jazyková nařízení hraběte Badeniho odpovídala úplné platným zákonům, to nebyla žádná koncesse, ale každá změna a porušeni platných zákonů bude koncesi Vám. My musíme naproti tomu prohlásiti svou vůli. V tom jsme s Vámi za jedno, že chceme, aby jazyková otázka byla upravena cestou zákonnou, v tom jsme s Vámi za jedno, aby upravena byla na základě rovnoprávnosti obou jazyků a aby se nalezla šťastná formule, abychom Vás k té rovnoprávnosti i v detailech i v jednotlivých oborech přivedli.

Nepřejeme si, aby to bylo řešeno zákonem říšským, no proto, že bychom se toho báli, ale my víme, že z říšské rady žádný spravedlivý zákon o užívaní obou jazyka v tomto království nepřijde ke skutku, neboť žádný jazykový zákon otamtud nepřišel ke skutku, uvažime-li, že i návrh Scharschmidův i Wurmbrandtův nestaly se skutkem. Dnes, pánové, takovou majoritu na říšské radě pro takové zákony nikdy nedostanete.

Co to znamená, když si přejete zákonného upravení na radě říšské a víte napřed, že na říšské radě to zákonité upravení není možné, poněvadž bychom to zmařili, a že, chceme-li přijíti konečně k pevnému podkladu a na půdu zákona, musíme zde na sněmu král. českého se dohodnouti. Ono jest to snadnější věcí, vyměřiti jazyková práva mezi dvěma národy v jednom území, mnohem jednodušší a snadnější věcí než upraviti jazykové poměry mezi národy v různých územích roztroušenými a v různých poměrech žijících. My tím chceme dáti na vůli že my od těchto stěžejných zásad našeho jazykového práva chráněného nedilností a jednotnou správou našeho království za žádnou cenu neupustíme a že každou změnu na těchto stěžejných zákonech, byt i od vlády učiněna byla, pokládáme za porušení jazykového pravá (Výborně) a za odpor proti našemu programu, ale my chceme dáti zároveň vládě možnost, jedná-li se jí upřímně o to, aby na základě těchto zásad, které pronesla ve svém prohlášení ústy pana místodržitele, že chce šetřiti nedílnosti a jednotnosti tohoto království, že uznává úplnou rovnoprávnost, spolupůsobila při sděláni takového zákona zemského, který by prohlásil základní pravidla pro další upravení jednotlivých specielních zákonů jazykových.

Tento zákon jest úplně smimý a jestliže pan poslanec Lippert pravil, že myslí, že tím zákonem jsem přešel do 17. stol., to musím přece jako historikovi, který poměry království českého tak výtečné zná, odpověděti, že jest-li bych byl chtěl přejíti do 17. stol., by musil zákon ten vypadati jinak. (Tak jest!)

Ale ja se přiznám, jest to moje dočista osobní mínění, já nejsem takový veliký ctitel všeho toho, co se dříve dálo nebo nedálo; pro mne jako člověka naprosto moderních názorů rozhoduje nynější život; a já vidím, že v tomto království českém jsou dva národové, kteří oba, jeden již svou historickou tradicí, svými tisíciletými dějinami v této vlasti, svou kulturní prací sobě zjednal nepopiratelné historické, nabyl faktické domovské právo v této zemi, druhý národ, který třebas později teprve ve větším počtu v království českém se usadil, on rovněž tak svojí prací kulturní, svojí snahou o povznesení svého lidu, svým významem zejména v obora průmyslovém a obchodním a svoji literaturou bohatou, významem svého jazyka jako světového a jazyka velikého národa kulturního zjednal si rovněž tak nepopíratelné právo domovské v této zemi. My toto právo domovské reklamujeme pro oba národy, my pánové, reklamujeme je spravedlivě, poněvadž máme za to, že jen tenkráte, když oba národové svorně vedle sebe v celé zemi se budou cítiti doma, jen tenkráte nejspíše a nejlépe zabezpečíme to, co nazýváme naši národní državou jak českou tak německou (Výborné!)

Toto právo domovské, který by vykonával čech v německých krajinách a toto právo, které by vykonával Němec v českých krajinách, toto přirozené stejné právo jazykové není nikdy takového aggresivního rázu, aby naši národní državu a to, co jsme skutečně během let a dějin sobě vydobili, nějak alterovalo nebo zmenšilo.

Pánové, já takovým věcem jako germanisace a slavisace, jak českého národa, tak německého, já tomu věřiti odvykl od té doby, co český národ dokázal, že vzdor všemu úsilí se nepodařilo jej germanisovati, od té doby, co vím, že tak velký národ jako německý se toho vůbec nemusí báti.

My nemůžeme Vás počeštiti a Vy nemůžete nás poněmčiti. My chceme, abychom v celé této zemi stáli co rovni jeden vedle druhého stejně oprávnění.

To jest program míru, to jest program pravého porozumění pro smírné

jednání obou národů. (Nesrozumitelný hlas na levici. )

Já lituji, že nerozumím slovům, která pan kollega pronesl. Ale vidíte, velectění pánové, když člověk mluví o tom míru, někomu se hned nelíbí; tak jest dokázáno, že vlastně žádného míru nechce. Tak bych to já posoudil.

Velectění pánové, to jest program míru, a věřte, tato otázka jazyková, když jednou budou stanoveny zásady této úplné rovnosti domovského práva obou jazyků v zemi se vzájemnou shodou a náležitým porozuměním těch, kteří věcně budou jí zkoumati, a kteří nebudou chtíti upravení na základě politických a agitačnich účelů, nýbrž k vůli tomu, aby konečně jazykové právo bylo provedeno, a aby poměry naše národní se uklidnily, může býti prospěšně řešena.

K tomu směřuje, velectění pánové, můj návrh a naložte s tím návrhem, jak chcete; ale buďte ubezpečeni, že tento návrh pokládám alespoň podle svého přesvědčení za pokus přivésti oba národy na společnou půdu k stanovaní základních zásad našich veřejných poměrů a prohlašují, tento pokus v každém zasedání sněmu a, kdykoliv budeme zde, budeme opakovati, poněvadž provedení těchto zásad budeme se domáhati veškerou svou energií a silou ne na prospěch českého národa, ne na újmu německého lidu, nýbrž na prospěch míru v tomto království. (Výborně !)

Já učinil, pánové, návrh, aby zákon tento byl odkázán ve formálním ohledu komisi pro návrh hrab. Buquoye. Do komise té se kollegové němečtí nedostavili, a prohlásili, že na ní nebudou bráti účastenství. Neodpovídalo by to tudíž tomu, co jsem ku konci své řeči řekl, když bychom snad chtěli jednati o tomto návrhu, aniž bychom poskytli našim německým krajanům spolupůsobení.

Z té příčiny měním svůj formální návrh a navrhují, aby tento návrh byl přikázán zvláštní 18tičlenné komisi, do níž 9 členů by zvoleno bylo z plena sněmu a 9 z kurií, na místo původního návrhu. Odporučuji tento návrh ku přijetí. (Výborně! Hlučný potlesk. )

Nejv. maršálek zemský: Pan poslanec

dr. Herold změnil svůj formální návrh v ten smysl, aby jeho návrh byl přikázán zvláštní komisi 18tič1enné, která má býti zvolena 9 členy celým sněmem a po 3 kuriemi.

Der Herr Abgeordnete Dr. Herold hat seinen formalen Antrag dahin abgeändert, dass sein Antrag an eine 18gliedrige Commission zu verweisen sei, von deren Mitgliedern 9 vom ganzen Hause und je 3 von den Curien zu wählen sind.

Ich werde zunächst die Unterstützungsfrage bezüglich des geänderten formalen Antrages stellen.

Učiním především dotaz na podporu stran tohoto změněného formálního návrhu.

Žádám pány, kteří tento změněný formální návrh podporují, by vyzdvihli ruku.

Návrh jest dostatečně podporován.

Es hat sich in formaler Beziehung zum Worte gemeldet Herr Abg. Dr. Eppinger. Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Dr. Eppinger: Hoher Landtag!

Die Herren Antragsteller werden wahrscheinlich nicht überrascht, geschweige denn enttäuscht sein, wenn ich trotz den gewiss sehr versöhnlichen und ruhigen Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners doch nur die Erklärung abgeben kann, dass wir deutschen Abgeordneten dieses hohen Hauses durchaus nicht in der Lage sind, dem gestellten Antrage unsere Zustimmung zu geben, ja nicht einmal für die Zuweisung desselben zur commissionellen Vorberathung zu stimmen.

Der Grund hiefür liegt sehr nahe. Der Herr Abg. Dr. Herold hat die Rolle des ahnungsvollen Engels spielend sehr gnt. voraus gesehen, dass er vor allem andern auf einen Einwand stoßen werde, nämlich auf den, ob dieser Antrag überhaupt ernst gemeint sei, und ich kann versichern, dass wir von dieser Seite des Hauses auch nicht einen Augenblick darüber im Zweifel waren, dass wir es bloß mit einer Vorlage zu thun haben, die das Gepräge eines richtigen Trutz-Justaments- und Uebertrumpfungsantrages von vornherein an der Stirne trägt.

Der Herr Dr. Herold hat sich selbst dagegen verwahrt und gesagt, er wolle ernst genommen sein; auch in einer der letzten Sitzungen hat ein anderer Collega, Herr Hermann Janda die Behauptung aufgestellt, es sei gewissermaßen veletzend und ungebührlich, an dem Ernste der Ausführungen eines Gegners Zweifel zu hegen, und nichts destoweniger bitte ich geradezu: Lassen Sie mich diesen Standpunkt Ihnen gegenüber in diesem Falle einnehmen; denn wenn dies nicht der Fall wäre, so müsste sich in diesem Antrage etwas ganz Anderes ersehen, nämlich die schroffste Beleidigung, die nur deukbar ist, ja geradezu eine Verhöhnung jener Wünsche und Beschwerden ersehen, welche wir in diesem Hause vorgebracht haben. (Ruf: Das ist es ja auch. ) Nicht um die theoretischen Grundsätze, welche mehr weniger eine, wie soll ich sagen, harmlose Spielerei sind, welche dem lapidarisch programmatischen Style einzelner Staatsgrundgesetze nachgebildet sind, nicht diesen theoretischen Sätzen gegenüber bringen wir besonderes Misstrauen entgegen, auch legen wir denselben nicht so viel Bedeutung bei, aber der dispositive Theil im gestellten Antrage, welcher gar nicht die logische Consequenz aus nebulosen Prämissen bildet, der dispositive Theil in den den Artikeln 7 und 8 z. B. des Antrages, das ist das Verletzende an der Sache, und ich behaupte wohl nicht zu viel, dass dann, wenn es ihnen ernst gemeint ist, eine Verspottung unseres Stammes darin liegt.

Ich will nun zu den leitenden Grundsätzen des Antrages übergehen.

Sie stellen an die Spitze Ihres Antrages einen Grundsatz und wollen durch ein Landesgrundgesetz festlegen, dass das Königreich Böhmen in den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und auf dem Gebiete der Gesetzgebung ein einheitliches und untheilbares Ganze bilde.

Dieser Satz entbehrt nicht einer gewissen Feierlichkeit, es weht aus ihm ein gewisser Staatsrechtsacten - Moder heraus (Bravo!) es sott ein gewisses ehrfurchtsvolles Grauen einflößen und doch, gehen wir der Sache näher zu Leibe, so ist es nichts als ein wörtlicher Ausdruck, bei dem man sich je nach Belieben sehr viel oder sehr wenig denken kann, ein Gefäß, in das jeder Einzelne nach seinem Gutdünken und Wünschen den Inhalt sich beliebig hineinfüllen kann. (Bravo!)

Von Ihnen aber, meine Herren, sehen wir darin nichts, als eine Concession an die Tagesstimmung. Wir sehen darin den nicht allzuglücklich gelungenen Versuch, diesem Schlagworte des Tages einen concreten Inhalt zu geben.

Ich bitte, Einheit und Uutheilbarkeit, was soll das eigenlich heißen? Der nächstliegende Gedante wäre wohl der, dass es einen staats- oder völkerrechtlichen Sinn haben sollte, dass nämlich das Königreich Böhmen stets in allen seinen Gebietstheilen unter demselben Herrscher stehen müsse, dass nie ein geschichtliches Ereignis eintreten dürfe, demzufolge etwa einzelne Gebietsteile diesem Herrscher oder sonstigem Gemeinwesen und andere Gebietstheile jenem Herrscher zufallen dürften. Nicht wahr ? Ich möchte doch glauben, einen solchen Grundsatz unserem einenen erlauchten Herrscher gegenüber ausdrücklich zu betonen, vollends gesetzlich festlegen zu wollen, wäre sinnlos. Sollte aber vielleicht jemals, sei es von Norden oder Osten, ein auswärtiger Staat oder Herrscher als Eroberer auftretend, die Grenzen des Landes überschreiten, glauben Sie, meine Herren, dass er sich an ein von uns künstlich zusammengebrautes Landesgrundgesetz halten würde? (Bravorufe). Im Gegentheil, wenn er vor die Wahl etwa gefielet wurde, ob theilweise oder im Ganzen, er würde zu unserem ober Ihrem Leidwesen wahrscheinlich das ganze Land gänzlich und ungeteilt aufspeisen, (Gehr gut!)

Eine Fixierung des Einheitsbegriffes in dieser Richtung hat wohl leinen Sinn.

Vielleicht meinen Sie unter Einheitlichkeit und Untheilbarkeit, dass die gesammten Gebietstheite des Kronlandes Böhmen nur nach denselben Grundsätzen regiert und verwaltet werden sollten. Diese Auslegung passt auch am besten zu dem Wortlaute Ihres vorgeschlagenen Artikels I.

Nun möchte ich aber nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge glauben, dass mehr Einheitlichkeit, stramme Einheitlichkeit vorhanden ist, als Ihren Herzenswünschen selbst entspricht. Gegenwärtig wird in den weitaus zahlreichsten und wichtigsten Angelegenheiten und Fragen der öffentlichen Verwaltung das Kronland Böhmen gemeinschaftlich mit den übrigen im Reichsrathe vertretenen Länbern durch diese letztere Körperschaft und durch die Centralstellen in Wien verwaltet und repräsentiert. Sie wollen eher an dieser Einheit etwas herunterhandeln. Ihr Wunsch kann es doch unmöglich sein eine solche Einheit zu codificiren. Also hierauf kann sich Ihr Vorschlag auch nicht beziehen.

Vielleicht bleibt als denkbarer Inhalt des Einheitlichkeitsbegriffes dasjenige übrig, was nach der bestehenden Rechtsordnung der Landesvertretung selbst zugewiesen ist, und nach den Aufklärungen, die wir vom Dr. Herold erhalten haben, bürste dies auch wirklich der Fall sein. Es ist eine gewisse Furcht gegen die in unseren Kreisen aufgetauchte Idee: Wie wäre es, die deutschen Gebietstheile in eine besoudere Vertretung zu vereinigen, das wäre also eine Zweitheilung der Landesvertretung, und dem wollen sie vorbauen.

Meine Herren! Haben Sie dazu wirklich ein neues Landesgrundgesetz nothwenbig? In einem solchen Antrag läge ganz unzweifethaft eine und zwar tiefeinscheidende Anderung der Landesordnung und zu einer Änberung der Landesordnung bedarf es ja ohnedies der Beschlußfassung von mindestens drei Vierteln aller Mitglieder des Lantags und der Zustimmung von zwei Dritteln der Anwesenden. Wozu dann also, frage ich, dem bereits bestehenden alten Staatssiegel noch ein neues gleiches Siegel aufklecksen? So ein Vorgang macht das ursprüngliche Siegel nicht kenntlicher, sondern eher unkenntlich! Das kann es also auch nicht sein. Was soll also mit dieser Einheit und Unzertrennbarkeit gemeint sein?

Etwa, dass das Kronland Böhmen an sich schon die nieberste politische Einheit ist, welche nicht weiter zerlegt werden darf? Dem widerspricht doch die Thatsache; wir wissen es sehr wohl, dass bei uns der Bezirk die untere und die Gemeinde die unterste Einheit ist.

Eine Theilung ist ja schon vorhanden; wozu also theoretisch betheuern, das Kronland Böhmen sei untheilbar, wenn man praktisch anerkennen rnuss, es sei bereits getheilt worden? Und wie sehr ist es getheilt, nach wie viel Gesichtspunkten, nach wie viel Zweigen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung.

Das Kronland Böhmen ist getheilt in autonome Vertretungsbezirke, in Gerichtsbezirke, in politische Bezirke (Bezirkshauptmannschaften), in Finanzbezirke, in Steuerbezirke, in Steuerveranlagungsbezirke, Schulbezirke, in Handelskammenbezirke, in Gewerbeinspectorenbezirke, Militärische Ergänzungsbezirke, kurz, in noch vielleicht ein halbes Dutzend mehr Bezirke. Diese Theilung ist schon in der Praxis vorhanden, und doch wollen Sie an die Spitze den Grundsatz stellen, das Land sei untheilbar Ja noch mehr, wenn der Staat noch andere Verwaltungsausgaben zur Selbstbesorgung in die Hand nehmen wild, werden noch naturnothwenden weitere Theilungen stattfinden müssen, und immer nach anderen Gesichtspunkten, weil selbstverständlich der Staat jedem seiner einzelnen Organe sein Amtsbereich zuweisen muss. Also es ist ein logischer Widerspruch zwischen dem, was Sie an die Spitze des Gesetzes stellen, und dem Was Sie kurz darauf selbst einbekennen nämlich eine bereits vorhandene Kreis- und Bezirkseintheilung auf allen möglichen Verwaltungsgebieten - kurzum, wie ich schon vorhin behauptete, dieser angebliche Fundamentalsatz ist nichts anderes als ein Spiel mit Worten, eine Concession an die Tagesstiömung. Sie wollen einem Schlagwort den Inhalt geben (Beifall. )

Die wirklichen Forderungen aber, die Sie stellen, sind ziemlich willkürlich, keine Folgen nämlich aus Ihren nebulösen Prämissen - durchaus nicht. Was bedeutet es zum Beispiel, wenn gefordert wird, es könne jede Änderung und Regelung der Bezirksund Kreiseintheilung, welche gegenwärtig durch eine einfache Ministerialverordnung nach Einholung des Gutachtens des Landtages geschieht, künstig nur mit Zustimmung des Landtages erfolgen ? Sie wollen ganz einfach das Heft in der Hand behalten. (So ist es)

Sie wollen, denke ich, dass gegen Ihren Willen, wie das schon einmal geschehen ist eine künftige Änderung von Grenzen nicht mehr erfolgen Sie setzen unserem Grundgedanken nach Herbeiführung nationalen Friedens auf Grund nationaler Sonderung Ihr starres "Nein" entgegen, (Ruf: Leider!) das ist der wirkliche Sinn.

Sie stellen weiter den Grundsatz aus, sämmtliche Landesbehörden müssen für das ganze Landesbereich funkcionieren und die Hauptstadt Prag muss aus ewige Zeit einfach Hauptstadt bleiben Nun möchte ich aber

doch glauben, wenn es je einen Zeitpunkt gab, in welchem ein solches Ansinnen gestellt werden konnte, so gibt es wohl keinen ungeeigneteren und keinen uns verletzenderen als gerade den gegenwärtigen. (Rufe: Sehr richtig, sehr richtig)

Wollen Sie diese Festlegung der Landeshauptstadt Prag etwa vielleicht als besonderes Prämium für die Verdienste gewähren, die sich die Stadt in letzter Zeit erworben hat, etwa in Anerkennung der glänzenden Beweise, die sie geliefert hat, wie gut sie befähigt ist, Landeshauptstadt eines zweisprachigen Landes zu sein mit Ihrem Vernichtungskriege gegen das Deutschthum, weil sie die deutschen Ausschriften aus Gassen und Plätzen beseitigt hat aus öffentlichen und privaten Localen, weil sie sogar vor wissenschaftlichen Instituten nicht stehen geblieben ist? Es mag ja sein, dass dies durch eine von der Vertretung der Stadt unabhängige Menge geschehen ist, aber immerhin innerhalb ihrer Grenzen, ohne dass dem Einhalt geboten werden konnte weder von der einen noch von der anderen Seite.

Selbstverständlich enthalt das Jenige, was Sie vorschlagen, auch einen ganz offenliegenden Eingriff in die Verfassung.

Wenn Sie das, was jetzt andere Behorden verrichteten, von der Zustimmung des Landtages abhangig machen wollen, so ist das eine ganz effective Erweiterung der Competenz des Landtages zu Ungunsten der übrigen gesetzgebenden und Verwaltungsfactoren des Reiches.

Sie hantieren beim Vorschlag auf Erlasfung dieses Gesetzes als Landesgesetz so, als ware die Reichsverfassung schon ein uberwundener Standpunkt. (Abg. Dr. Funke ruft: Der Wunsch ist der Vater des Gedanfens. )

Ihr Antrag hat auch einige dispositive Bestimmungen, welche eine Art der Regelung der Sprachenfrage in sich schließen wollen. Und dieser Theil Ihres Antrages enthalt das, was ich meinen Ausfuhrungen vorausschickte, in der crasseften Weise.

Hier kommt, wenn es überhaupt ernst genommen werden soll, die Verhöhnung am Ungeschminktesten zum Ausdruck, denn wahrend Sie zum Eingange dieser Tagung unsere Beschwerden, unsere Wünsche und Verlangen iii der nachdrucklichsten Weise hier vortragen hörten und wussten, dass die unglückseligen Badenischen Sprachenverordnungen in ihren Consequenzen nicht nur Deutschböhmen, sondern ganz Deutschösterreich geeinigt haben zu nachdrücklichstem Widerstände und zur Abwehr, während diese Verordnungen eine Krisis herbeigeführt haben von noch jetzt ungeahnter Tragweite, und während die Regierung selbst einsieht, so gehe es nicht, die Sache müsse etwas abgeschwächt werden, was thaten Sie mit Ihren dispositiven Antragsbestimmungen ?

Hier handelten Sie nach dem Grundsätze: Nun, wenn Ihr schreit und wenn es Euch zu scharf ist, gut, dann wollen wir noch schärfer sein! Denn Sie haben mit dem dispositiven Theil die Badenischen Sprachenverordnungen verschärft, Sie haben sie in ihrer Gesammtheit adoptiert und zur Grundlage Ihres Antrages gemacht, haben sie aber noch ausgedehnt auf die bisher außer Spiel gelaffenen Ressorts der Ministerien für Cultus und für Eisenbahnen. Sie haben auch den Grundsatz aufgestellt: alle im Lande angestellten Staatsund Landesbeamten, also nicht bloß die zu den Ressorts jener Ministerien, die in den Badenischen Sprachenverordnungen gemeint sind, gehörenden, alle diese Staats- und Landesbeamten müssen beider Amtssprachen mächtig sein, und wenn ja ein Zweifel darüber bestehen sollte, ob wirklich zu allen diesen Beamten auch die Professoren deutscher Landes- und Staatsunterrichtsanstalten - denn die sind doch auch Beamte, - mitgenannt sind, so wird jeder Zweifel beseitigt durch den Artikel 11 der Verordnung:

Mit dem Vollzüge wird auch das Ministerium für Cultus beauftragt, das früher außer

Spiel gllassen war.

Das ist denn doch eine maßlose nationale Begehrlichkeit, wenn Sie in einem solchen Augenblicke, wo die maßgebenden Factoren selbst darüber her sind, der Sache ihre Spitze einigermaßen - wenn nicht abzubrechen, doch abzuschleifen, die Situation noch weiter verschärfen und zwar ganz muthwillig und ohne Grund.

Wenn man natürlich bei Gerichts- und Verwaltungsbeamten die Frage stellt, warum denn alle der čechischen Sprache kundig sein müssen, wo es möglicherweise einer bei jedem Amt versehen kann wegen der Geringfügigkeit der einlaufenden čechischen Eingaben - so konnte man auf diese Frage allenfalls die Antwort erhalten: Ja, das macht nichts, theoretisch kann sich die Bevölkerung hier auch noch mit der Zeit vermehren, es könnte die čechische Agenda wachsen, deshalb müssen alle beider Sprachen kundig sein. Wie wollen Sie da die gleiche Frage bei Staats- und Landesbeamten, an deutschen Unterrichtsanstalten beantworten? Da möchte ich gerne wissen, was für ein praktisches Bedürfnis da vorhanden ist. Ganz gewiß keines! (Abg. Schreiner: Čechische Lehrer an deutschen Schulen, wie der Klostermann in Pilsen).

Aber die Krone setzt dem Werke der Artikel 8 auf, und zwar in einem Passus, den ich einem Versehen ihrerseits in die Schuhe schieben und nicht an eine Absicht glauben möchte, obwohl die neuesten Ereignisse, insbesondere der Adressentwurf, eine andere Absicht bestärken könnte. Ich muss aufrichtig gestehen, dass ich beim ersten Durchlesen dieses Artikels 8 meinen Augen eigentlich nicht recht trauen wollte.

Es kommt nämlich hier der Passus vor: Beide Volksstämme sind gleichberechtigt, und jeder Bürger hat im ganzen Lande das Recht auf Schutz feiner Nationalität und den Gebrauch seiner Sprache im öffentlichen und privaten Leben (Hört! hört! links; Gelächter. )

Ich bitte! Wenn man sich nun die Unart nicht ganz abgewöhnt hat, bei allem, was man hört und liest, sich auch etwas denken zu wollen, - und es ist dies eine recht unbequeme Unart für einen Politiker - muss man sich doch die Frage vorlegen, was soll denn eigentlich der Inhalt dieses Rechtes sein? Recht auf Gebrauch seiner Sprache im Privatleben! Ist darunter bloß der einseitige Gebrauch gedacht, so bedarf es doch wirklich keiner gesetzlichen Feststellung.

Wenn jemand im geschlossenen deutschen Sprachgebiete vielleicht irgendwo, wo überhaupt keine Čechen sind, das Privatvergnügen sich gönnen und selbst čechisch reden will, warum sollte er das nicht? Er hat auch das Recht italienisch, kroatisch, polnisch, wie er will, zu reden, wenn er darin ein einseitiges Vergnügen sieht. Aber gewiss, für so etwas erlässt man doch kein Landesgrundgesetz, das ist doch selbstverständlich.

Offenbar kann hier darunter bloß ein Recht gemeint sein, mit welchem auf der anderen Seite eine Pflicht correspondiert, das heißt, für unsere Nußanwendung übersetzt: Wenn dich, Deutscher, irgendwo ein Mitbürger des Landes, sei es auch, dass er in einer weit entlegenen Heimat wohnt, čechisch anredet, musst du ihm Bescheid geben, und wenn du nicht čechisch, kannst - musst du es lernen ober auswandern. Das musst du thun, wenn du kein Uebertreter des Landesgrundgesetzes Werden willst (Lärm. Abg. Schreiner: magna charta libertatis Bohemicae). Ich weiß nicht, soll ich das auf ein Versehen Ihrerseits zurückführen? (Abg. Herold: Kein Versehen, aber Lächerlichkeit. Heiterkeit. ).

Ich betonte ausdrücklich: Unter sonstigen Verhältnissen hätte ich es vielleicht gerne auf ein Verselien zurückgeführt, denn meine logisch daran geknüpfte Folgerung dürste über jede Anfechtung erhaben sein, entweder einseitiges oder zweiseitiges Recht mit den korrespondierenden Pflichten, und wenn letzteres darunter abdacht ist, so bedeutet es Sprachenzwang für Jedermann.

Allein angesichts dessen, was Sie uns mit Ihrer Adresse bieten und angesichts der Zuninthung, die Sie an uns stellen, dass wir uns etwa einem solchen Entwürfe irgendwie anschließen sollen, - da glaube ich wirklich schon vieles, da konnte ich auch glauben, dass es mit Vorbedacht und mit vollem Bewußtsein der Tragweite geschehen ist.

Kurzum mit Ihrem Antrage und dessen dispositiven Normen gaben Sie die denkbar schroffste Antwort auf dasjenige, was mir in der Sprachenfrage vorgebracht haben, indem Sie auf der einen Seite aus den Grundgedanken nationaler Absonderung mit Verhinderung Weiterer Abgränzungen antworten und auf der anderen Seite auf den Grundgedanken der Gleichberechtigung, welche bei uns heißt:,, Jeder Sprachstamm hat auf seinem Gebiete die Gleichberechtigung wie der andere" mit der Ausdehnung der Badenischen Sprachenverordnung und mit Artikel 8 Ihrer Vorlagen. Sie wollen offenbar das reine Gegentheil der nationalen Sonderung, nämlich die nationale Amalgamirung. Sie wollen ganz einfach den Druck auf uns ausüben, wir müssen čechisch lernen, wir werden ja sogar hier landesgrundgesetzlich verpflichtet, und wir möchten mit der Zeit. ein Mischvolk werden, in uns das Bewußtsein herumtragen, dass wir nicht unter den gleichen Verhältnissen leben wie unsere Stammesgenossen in den anderen Kronländern. Sie wollten kurzum uns zur Liebe zwingen. Ich möchte sagen, das scheint der Gründgedanke dessen zu sein.

was Sie uns hier bieten, Freilich sagen Sie, wir wollen ja für Euch nur dasselbe, was für uns gilt; Sie pochen immer darauf: Ja wir Čechen müssen deutsch lernen und das schon längst und Euch ist es nicht recht čechisch zu lernen ?

Ja aber thun Sie das bloß um des Landesfriedens willen, so dass Sie von uns als adäquate Gegenleistung das Gleiche billigerweise verlangen können? Nein, Sie lernen deutsch und lassen Ihre Kinder deutsch lernen des besseren Fortkommens halber und Sie thun es, trotzdem versucht wird, einen moralischen Zwang auf Sie auszuüben. Sie zu terrorisieren.

Sie schicken mit Vorliebe ihre Kinder in deutsche Unterrichtsanstalten. trotzdem Sie riskieren, in den nächsten Tagen an den Pranger gestellt zu werden.

Wie wollen Sie nun behaupten, dass die Aneignung der anderen Landessprache hier und dort dasselbe bedeutet? Das ist eben nicht wahr.

Zum Schlüsse möchte ich nur noch eine Bitte an Sie richten. Wenn Sie überhaupt schon im Begehren und Verlangen mitten darin sind, dann bitte ich Sie, nur dem Gründsatze zu solgen: "pereat alles Halbe, " "heraus mit der Farbe. "

Gott segne Sie in Ihrem Beginnen, machen Sie es lustig weiter fort, kommen Sie noch mit vielen solchen Anträgen. Wir werden uns nicht blenden lassen auch nicht durch solche Theoreme, wie sie an der Spitze Ihres Anträges stehen und nicht von einer wohlwollen den Begründung aus Seite des Herrn Antragstellers.

Machen Sie es nur weiter so, dann werden auch dein Mäßigsten und Kühlsten unserer Bevölkerung die Augen aufgehen, dann wird auch in jenen Kreisen, welche gegenwärtig denn doch für die nationale Gefahr nicht das richtige Verständnis haben, so auch in Regierungskreisen sich eine richtige Ansicht über den Stand der nationalen Frage herausbilden. Kurzum, Gott erhalte Sie dabei, arbeiten Sie nur so weiter fort, ich habe nichts dagegen.

Dass wir uns aber von Ihrem Antrage schon an dieser Selle verabschieden, werden Sie Begreiflich finden und wir werden daher gegen die Zuweisung an die Kommission


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