Pondìlí 24. ledna 1898

des Berichtes, inenn diesbezüglich der Anschauung Ausdruck gegeben wird, dass auch hier der Passus aufgenommen wird: "Zur Bestreitung der durch das Fmauzlandesgesetz für das Jahr 1898 bei den bezüglichen Capiteln und Titeln festzustellenden Landesausgaben. "

Meine Herren! Ich werde diesbezüglich keinen Antrag stellen, aber ich erlaube mir diesbezüglich diese Bemerkung zu machen, weil ich sie für nothföendig erachte

Ich will diesen Antrag deshalb nicht stellen, weil wir von dieser Seite zu unserem großen Leidwesen kennen gelernt haben, dass die von uns gestellten Antrage hier in diesem hohen Hause nicht angenommen und nicht berucksichtigt werden. Es wird ferner, meine Herren, im Berichte gesagt, dass die Landesumlage mit 39 fr. von jedem Gulden der im Königreiche Böhmen vorgeschriebenen direkten Steuern exelnswe der Personaleinkonimensteuer einzuheben sei.

Ja, meine Herren, da muss man sich denn doch fragen, und da glaube ich, dass auch in der Richtung der Bericht ein unvottstanbiger und mangelhafter ist, welche Steuer denn eigentlich damit gemeint ist, ob die Steuer, welche im Jahren 1897 vorgeschrieben worden ist, oder jene Steuer, welche für das Jahr 1898 vorgeschrieben werden wird. Es muss klar sein, mit welchem Steuerjahr wir es eigentlich zu thun haben.

Nachdem im Berichte des Landesausschußes von vorgeschriebenen Steuern gesprochen wird so kann man fuglich nur meinen, dass es jene Steuer ist, welche rat Jahre 1897 vorgeschrieben worden ist, aber das muss auch in dem Berichte ausdrucklich gesagt werden, und zwar deshalb, weil ja zwischen der Steuervorschreibung 1897 und jener im Jahre 1898 ein wesentlicher Unterschied ist, und, meine Herren, das muss auch deshalb gesagt werden, weil man bezuglich des Jahres 1898 uberhaupt noch nicht bei allen Steuergattungen von einer effektiven Voifchtetbung spuchen kann.

Es ist ja bekannt, dass von den direkten Steuern wohl bezüglich der Eiwerbfteuer das Erwerbfteuercontigent festgestellt worden, dass es aber noch nicht auf die einzelnen Steuertrager verthetlt morden ist, so dass man auch noch nicht von einer Vorstchreibung dieser für das Jahr 1898 aus die einzelnen Steuertrager sprechen kann. Desgleichen ist die Rentensieuer und die Besoldungssteuer noch nicht vorgeschrieben, so dass also die Steuer des Jahres 1898 gewiss nicht in Betracht gezogen werden kann.

Es gehört also in den Bericht ausdrücklich die Bestimmung hinein, aus welchem Jahre die directe Steuer als Grundlage zu nehmen sei für die Berechnung der Landesumlage und ich glanbe, dass dies nur die directe Steuer des Jahres 1897 sein kann und aus den angeführten Gründen nicht die des Jahres 1898.

Meine Herren, die Budgetcommission hat sich wiederholt mit der Frage der Sanirnng der Landesfinanzen und mit dem Unwesen der Landesumlagen in ihren Sitzungen beschäftigt und hat ausdrücklich die Erklärung abgegeben, dass es mit dem bisherigen Bedeckungs-System absolut so nicht weitergehe.

Unsere Landessinanzen sind in eine außerordentliche Unordnung gerathen, und wenn wir zusehen, in welcher Art und Weise die Bedeckung des Haushaltes erfolgt, so müssen Sie mir zugeben, m ine Herren, dass wir in einer Unordnung und Mangel an Vorsicht zeigenden Weise unseren Haushalt decken.

Und nun, meine Herren, soll, wenn der Landtag beschließt, dass die Personalemkommensteuer von den Umlagen sreigehalten werde, wie ich mir schon erlaubt habe auszuführen, dieser Zustand mit den Umlagen bis zum Jahre 1909 stabilisiert weiden. Sie haben aber auch schon hier angefangen, diese Mißwirtschaft durch das Budgetprovisorium für das Jahr 1898 einzuführen, indem wir auch hier mit einer 39 Pzt. Umlage rechnen. Diese Umlage wird aber nach dem Steuereffecte absolut nicht ausreichen, weshalb der Landesausschuß in dem heute zur Vertheilung gelangten Berichte sich veranlast sieht, bereits eine 54 Pzt. Umlage dem Landtage zur Deckung des Abganges zu empfehlen.

Meine Herren, es ist außerordentlich schwer bei einem Budgetprovisorium überhaupt die Gesichtspunkte zu entwickeln, nach welchen die Landesfmanzgebahrung sich eigentlich abzuwickeln hat.

Es ist ja eigentlich eine Art Nothlage, in welcher man sich immer bei der Berathung und Beschlußfassung über Bubgetprovisorien befindet, weil man ja doch einsieht, wenn man auch erst im letzten Augenblicke die

Entscheidung zu treffen in die Lage kommt, dass gewisse Auslagen, welche das Land bestreiten muß, nicht ohne Deckung gelassen werden können.

Jeder, der ein Interesse hat an der Aufbringung jener Mittel, welche zur Bestreitung eines unabweisbaren Aufwandes nothwendig sind, muß erkennen, dass auch eine Vorkehrung für die rechtzeitige Deckung getroffen werden müsse.

Wenn wir unser Budget ansehen, so sehen wir, dass beinahe mehr als die Hälfte unserer Ausgaben für die Schule und für die Bezahlung der Lehrer verwendet wird, und es ist da wirklich schwer, sich da auszusprechen, ob man das Budgetprovisorium verweigern soll oder nicht, weil ja die Verweigerung des Budgetprovisoriums unabsehbare Consequenzen hätte für jene Personen, welche aus dem Landeshaushalte die Deckung ihrer Bedürfnisse und Bezahlung ihrer Arbeitsleistung zu erhalten haben.

Aber es ist eine nicht genug zu tadelnde Mißwirtschaft, die sich Jedem zur Erkenntniß aufdrängt, wenn ein Vertretungskörper vor die Frage gestellt wird, eine so wichtige Angelegenheit wie diese, die namentlich diesmal angesichts der neuen Steuergesetzgebung von großer Bedeutung ist, immer nur so currendo, provisorisch zu erledigen, ohne daß gleichzeitig die Prinzipien dieser Frage zur Austragung kommen.

Meine Herren, es ist eine eigenthümliche Erscheinung, dass gerade unter den von èechischer Seite favorisierten Regierungen man immer mit Budgetprovisorien zu rechnen habe und dass unser parlamentarischer Mechanismus derartig fungiert, dass der Landtag niemals rechtzeitig einberufen werden kann, um die wichtigste Angelegenheit, zu deren Erledigung er zusammenzutreten hat, nämlich die Ordnung seines Haushaltes, rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Diese Angelegenheit ist hier im Landtage vielfach schon besprochen worden. Von allen Seiten dieses Hauses ist darüber Klage geführt worden, dass man dem Landtage nicht hinreichend Zeit läset, um seine ihm zugewiesenen Arbeiten thatsächlich zur Ausführung zu bringen.

Diese Klagen, meine Herren, haben eine gewisse Berechtigung und diese Berechtigung ist auch ohne Unterschied des Parteistandpunktes zugestanden worden, insoferne wir geradeso wie Sie das vitalste Interesse daran haben, dass die Landesfinanzen ordentlich verwaltet werden und die von uns gezahlten Steuergulden auch thatsächlich zu jenen Zwecken verwendet werden, welche im Interesse beider Volksstämme dieses Landes zu erfüllen nothwendig sind.

Wenn wir aber die Sache näher anschauen, so müssen wir uns fragen, wo eigentlich das Verschulden liegt? Es ist gar keine Frage, dass wir in Österreich einen außerordentlich complizierten parlamentarischen Apparat haben und dass die verschiedenen Vertretungskörper mit den verschiedenen Competenzen auch vielfach in Conflict unter einander kommen. Es ist schwer, eine richtige Zeiteintheilung zusammenzustellen, nach welcher diese einzelnen Vertretungskörper in Function zu treten haben.

Allein, meine Herren, zweifellos wird diese Schwierigkeit wesentlich dadurch erhöht, dass wir von Jahr zu Jahr das Bestreben sehen, die einzelnen Competenzen dieser verschiedenen Vertretungskörper des Reichsrathes und des Landtages immer mehr zu vermischen, und wenn das Verlangen sich geltend macht, Fragen, welche eigentlich in den Reichsrath gehören, in die Landtage hineinzuziehen (Rufe: Sehr richtig!)

Meine Herren, dadurch wird natürlich eine Unklarheit der ganzen Situation geschaffen und es verzögern sich die Verhandlungen des Reichsrathes, dadurch dehnen sich insbesondere die Sitzungen des Landtages ins Unendliche aus.

Ich muss offen gestehen, ich sehe den Landtag als einen Verwaltungskörper der höchsten Instanz hier im Lande an, welcher zunächst die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen des Landes und der beiden Nationen dieses Landes zu regeln hat. Allein wenn fort und fort hinübergegriffen wird in die Competenz des Reichsrathes, wenn Sachen hereingezogen werden, die nicht hieher gehören, wenn die vitalsten Fragen in nationaler, politischer und socialer Beziehung hier breitgetreten werden, dann ist es begreiflich, dass dadurch die eigentliche Aufgabe, die der Landtag erfüllen sott, nämlich die wirtfchaftliche Aufgabe, in den Hintergrund gestellt wird und wir unsere Wähler nicht zufrieden stellen. (Beifall. )

Aber, was soll man, meine Herren, zu den Vorgängen sagen, wenn die Regierung selbst Anlass gibt, störend in den Gang dieses parlamentarischen Apparates einzugreifen, wenn sie dem Parlament, den Vertretungskörpern nicht die Zeit und Ruhe lässt, um an gesetz- und verfassungsmäßigem Wege die ihnen zugewiesene Ausgabe auch thatsächlich zu erfüllen. Was soll man dazu sagen, wenn die Regierung den Muth hat durch Ordnungen und Verordnungen, wie es die Sprachenverordnungen sind, die weder dem Gesetze noch der Verfassung entsprechend einen Brand entfachen, welcher selbstverständlich von uns als der Gegenseite aus gegriffen den ganzen parlamentarischen Apparat vernichten muss. (So ist es!)

Diese Gegenseite sind wir, meine Herren, weil wir es uns nicht gefallen lassen können, dass so schweres Unrecht gegen unsere Wählerschaft, gegen das deutsche Volk begangen wird.

Wenn wir also den Fehdehandschuh aufheben und wenn wir, um eine so ungesetzliche Verordnung zu bekämpfen, zu den außersten Mitteln greisen müssen, so thun wir einerseits unsere Pflicht, aber auf der andern Seite ist es selbstverständlich, dass das parlamentarische Getriebe in einer großen Gefahr ist, und, wie wir gesehen haben, auch einen vollständigen Stillstand erleiden muss.

Das sind Vorgänge, für welche nicht uns, sondern die Regierung die Verantwortung trifft (Sehr richtig!) und welche hauptsächlich dazu beitragen, dass wir nicht zu einer ruhigen und regelmäßigen, auf einer gesetzlichen und verfassungsmäßigen Grundlage beruhenden Abwicklung unserer öffentlichen Angelegenheiten gelangen können. (Ruf: So ist es!)

Meine Herren, wer solche Sachen, wie die Ordonanzen und solche gewalttätige Eingriffe der Regierung, wie sie gegen unser Verfassungsleben vorgekommen sind, unterstützt, der trägt selbst die Schuld daran, dass wir nicht zu einer ordentlichen, zeitgemäßen Austragung der uns hier obliegenden, wichtigen Fragen gelangen können.

Meine Herren, wenn wir uns weiter fragen, wie so es dann kommt, dass that sächlich die Landesfinanzen von Jahr zu Jahr schlechter werden, dass das ehemalige Königreich Böhmen heute bereits eine Schuld

von 12 Millionen ausweist und dass wir nach dem Berichte über den heurigen Voranschlag wieder vor die Frage gestellt sind, ein neues Darlehen aufzunehmen von 4 Mill., was im ganzen also ein Darlehen von 16 Mill. ergeben wird, so gestatten Sie mir nach meinem Dafürhalsen Ihnen eine Antwort zu geben, die meiner Ansicht nach zutreffend ist.

Es geht ein Zug durch unsere ganze öffentliche Verwaltung, der, ob mit Recht oder Unrecht, will ich nicht untersuchen, deren ganze Entwicklung beherrscht, der einen autonomistischen Character an sich trägt.

Dieser autonomistische Zug kommt wohl nicht gänzlich zum Ausbruch, so wie die Herren ihn sich denken, wird aber von der Regierung von Schritt zu Schritt unterstützt. Die Regierung thut gar nichts, um thatsächlich die Entwicklung der Dinge auf autonomistischem Wege aufzuhalten.

Dadurch entsteht folgender Zustand. Es vermehren sich die Agenden des Landes, es wächst dein Lande von Jahr zu Jahr eine immer größere Anzahl von Obliegenheiten zu, es muss immermehr auf Bedeckung von wachsenden Auslagen gesehen werden, ohne dass auf der anderen Seite eine entsprechende Zunahme der Bedeckung für diese vermehrten Auslagen vorhanden wäre.

Das Reich dagegen nimmt seine und des Landes Mittel immer mehr für sich in Anspruch, obwohl es auf die Rechnung der Länder wesentlich entlastet wird.

Meine Herren! Wenn Sie zurückblicken auf eine lange Reihe von Jahren unseres öffentlichen Verwaltung, werden Sie sehen, wie ein Zweig d r öffentlichen Verwaltung nach dein anderen in die Hände der Länder übergegangen ist und wie wir namentlich was das Humanitäts-, Sanitäts-, Verkehrswesen betrifft, eine ganz bedeutende Last auf die Länder genommen haben, und zwar infolge des Zuges nach Autonomie, der tu Ihnen steckt, meine Herren!

Die Autonomie der Lander wollen Sie immer höher entwickelt haben, ohne dass auf der anderen Seite eine Vermehrung der hiezu nothwendigen Mittel erfolgen würde.

Der Staat hat sich, wie gesagt, entlastet auf Rechnung der Länder, gibt aber von seinen reichen Einnahmen nichts her, vielmehr hören wir aus dem Berichte des jeweiligen Finanzministers, dass er in d r glücklichen Lage in, auf eine Erhöhung von Gebahrungsüberschüssen hinzuweisen, welche er alljährlich erzielt und welche et bis zum Jahre 1896 dazu verwendet hat, um große Kassabestände aufzuhäufen, welche dermalen bereits 200 Millionen betragen sollen.

Nun, meine Herren! Wenn eine solche Wirthschaft besteht, dass auf der einen Seite Sie selbst dazu beitragen, dass die Auslagen des Landes immer größer werden, indem Sie Sachen in die Conipetenz des Landtages hineinziehen, welche in den Reichsrath gehören, aus der andern Seite aber nicht die Mittel beschaffen werden, mit welchen thatsächlich die Deckung dieser vermehrten Auslage zu erfolgen hätte, dann, meine Herren, ist es doch vollständig begreiflich, dass unsere Finanzwirthschaft Schiffbruch erleiden muss und dass wir mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben, absolut nicht auskommen können.

Meine Herren! Das Land Böhmen hat, wie aus dem vorliegenden Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag für das Jahr 1898 zu entnehmen ist, ein Gesammter sordernis für das Jahr 1898 mit 20, 222. 679 fl. und bloß eine eigene Bedeckung von 1, 512. 490 fl.

Meine Herren! Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass wenn ein Privater so eine Reihe von Verpflichtungen auf sich nimmt und lediglich eine Bedeckung von 1, 512. 490 fl. hat, man ihn in den Zustand der Crida erklärt und in Anklagezustand versetzt, weil er in leichtfertiger Weise vorgegangen ist.

Da muss man mit den Auslagen sich eben einschränken, da darf man nicht der Großmannssucht Thür und Thor öffnen und sich einbilden, dass man auch die Mittel zur Befriedigung solcher Ideen finden Werde. Nun, der Landesausschuss hat einen Bericht erstattet, worin er sagt, das Land Böhmen werde trotz. dem seinen Verpflichtungen nachkommen und zwar könne es sich den unbedeckten Aufwand von 18, 710. 189 fl. ganz wohl gönnen, weil in Aussicht genommen werden könne eine Landesumlage von 54% von allen directen Steuern in Böhmen exclusive der Personal-Einkommensteuer, auszuschreiben und den noch erübrigenden Rest durch ein Landesdarlehen in der Hohe von vier Millionen zu decken.

Nun, meine Herren, ich muss offen gestehen, dass mir eigentlich das unerfindlich ist, wie der Landesausschuss zu der Ansicht kommen kann, dass eine Erhöhung unserer Umlagen von 39% aus 51% möglich ist und wie er überhaupt aus dieser Grundlage auch das ganze Budgetprovisorium, welches er uns vorgelegt hat, aufrecht erhalten kann, nachdem der Landesausschuss mit diesem Prozentsatz von 39% selbst sein Auskommen nicht finden zu können erklärt.

Meine Herren! Als Wir im Jahre 1897 und zwar auf Grund eines Beschlusses vom 10. März 1897, ein Landesdarlehen im Betrage von 6 Millionen auszunehmen uns veranlasst sahen, da hatte es sich darum gehandelt, die Gebührenbefreiung für diese Anleihe des Königreiches Böhmen seitens der Regierung zu erwirken. Es wurde, meine Herren, zur Begründung dieser angesprochenen Begünstigung laut eines Berichtes, beziehungsweise einer Regierungsvorlage im Reichsrathe seitens des Landesausschusses darauf hingewiesen, dass der Landesvoranschlag eine ganze Reihe von außerordentlichen Ausgaben enthält, bei welchen es mit Rücksicht aus ihre Bestimmung zu Investitionszwecken zulässig ist, dass deren Bedeckung durch ein in mehreren Jahren zu tilgendes Darlehen veranlasst werde, zumal in Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von einer weiteren Erhöhung der ohnedies schon bedeutenden Landesumlagen Umgang genommen Werden müsste.

Es hat also der Landesausschuss in seinem Berichte, den er diesbezüglich, um diese Begünstigung zu erlangen, an die Regierung gerichtet hat, der Regierung ausdrücklich erklärt, das Land Böhmen müsse ein Darlehen per 6, 000. 000 fl. aufnehmen, weil die Steuerträger eine höhere Landesumlage als 39% absolut nicht vertragen.

Und meine Herren! dass dies der Fall ist, ist doch wohl auch zweifellos, wenn wir sehen, in welcher Weise durch Landes-, Bezirks- und Gemeindeumlagen unsere Steuerträger in Anspruch genommen werden, so dass wir sagen können, die Umlagen betragen beinahe das alte um tantum, der Staatssteuer.

Das ist ein Zustand, der absolut nicht haltbar ist, und ein Zustand. der verdient, dass et auch bereits bei der Berathung des Steuerprovisoriums hier ausdrücklich erwähnt werde.

Meine Herren ! Nach dem Entwurf des Finanzgesetzes für das Jahr 1898, welcher den Staatsvoranschlag pro 1898 enthält und welcher als Regierungsvorlage dem Abge ordnetenhause vorgelegt worden ist, belaufen sich die directen Steuern für das Jahr 1898:

Grundsteuer mit....

28, 722. 500 fl.

Gebäudesteuer mit....

31, 164. 600 "

5pzt. Steuer vom Ertrage hauszinssteuerfreier Gebäude mit......

2, 665. 000,,

die bisherige Erwerbsteuer mit........

1, 095. 500,,

die bisherige Einkommensteuer mit.......

5, 405. 300 "

allgemeine Erwerbsteuer mit

15, 239. 600 "

Die Erwerbsteuer von Hausirrer- und Wandergewerben

164. 000,,

Die Erwerbsteuer von zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen mit

18, 275. 000 "

Rentensteuer......

3, 100. 000 "

Personaleinkommensteuer mit

15, 624. 400 "

die Besoldungssteuer von höheren Dienstbezügen..

310. 000,,

Steuerxecutionsgebüren..

970. 000 "

Verzugszinsen......

352 000,,

im ganzen also..

123, 087. 900 fl.

gegen das Finanzgesetz pro 1897, welches diesbezüglich 114, 325. 000 fl. eingesetzt hat, um circa 9 Mill. Gulden weniger.

Meine Herren ! Sie müssen also mit einer Thatsache rechnen - und die wird sich gleich zeigen, weil bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie auch bei der Erwerbsteuer Nachlässe bewilligt werden - nämlich mit der Thatsache, dass unsere eigene Umlagebasis bereits im Jahre 1898 eine wesentliche Aenderung erfahren hat, dass diese Umlagebasis für die Länder ungünstig sich gestellt und dass schon diese Rücksicht eine Aenderung unserer Finanzwirthschaft mit sich bringt.

Ich will zugeben, meine Herren, dass bei der Berathung der Steuergesetze im Reichsrathe der Standpunkt von autonomistischer Seite zur Geltung gebracht und ausdrücklich erklärt worden ist, es müsse mit dem Reichsinteresse auch das Landesinteresse vereinigt und auf die Landesfinanzen und deren Hebung Rückficht genommen werden.

Nun allerdings war das im Rahmen der neuen Steuergesetze nicht leicht möglich und es wäre wahrscheinlich eine Steuergesetzgebung überhaupt nicht zustande gekommen, wenn die Lösung dieser Frage mit den verschiedenen Rücksichteu auf die Länder wäre belastet worden. In erster Reihe lag es doch im Interesse des Staates, dieses wichtige Reformwerk, welches die Regelung der Personalsteuern bildet, einer günstigen Erledigung zuzuführen.

Man hat allerdings schon damals in's Auge gefasst, es werben Uberschüsse erzielt werden, und von diesen Ueberschüssen werde man einen Theil den Ländern zuführen können. Der gewesene Finanzminister Herr R. v. Bilinski hat in einer Rede, die er im Abgeordnetenhause seinerzeit gehalten hat, gemeint, er hoffe, einmal den Ländern 10 Millionen als Antheil an den Ueberschüssen, welche ans den Einahmen erzielt werden, zuwenden zu können.

Nun, meine Herren, ich glaube, das war etwas Zukunftsmusik, und wir müssen mit der Thatsache rechnen, dass auf Grund der Berechnungen, die angestellt worden sind, im Ganzen die Zuwendungen 3 Millionen betragen werden und dass auf das Land Böhmen hievon im Ganzen vielleicht ein Betrag von 771. 845 fl. entfallen wird, welchen bereits seinerzeit die Budgetcommission bei der Berathung des Budgets für das Jahr 1897 in Berücksichtigung gezogen hat.

Ich habe die Ehre der Budgetcommission anzugehören und muss mich, offen gestanden, wundern, dass auch der Landesausschuss auf die Erwägungen und Ausführungen der Budgetcommission, welche sehr begründet sind, so wenig Gereicht gelegt hat. Die Budgetcommission hat in ihrem Berichte, welchen sie sich damals erlaubt hat dem hohen Landtage vorzulegen, ausdrücklich darauf hingewiesen, welche bedeutende Schädigung für die Landesfinanzen die neuen Steuergesetze im Gefolge haben werden, und dass sie nicht empfehlen könne, für das Jahr 1898 auf der alten Umlag basis die Deckung des Bedarfes unserer Landesfinanzwirthschaft zu suchen. Die Budgetcommission hat ausführlich begründet und in ihrem Berichte den Effect der Steuerreform für das Jahr 1898 bezüglich unserer Landesfinanzen sehr wesentlich und ausführlich begründet.

Sie hat Folgendes berechnet und nachgewiesen. Wenn die Herren die Freundlichkeit baben wollen - ich will es nicht vorlesen.

Um nicht aufzuhalten - den Bericht diesfalls nachzulesen, so werden Sie finden, dass die -Budgetcommission bereits den Ausfall im Betrage von 1, 301. 720 fl. berechnet, wogegen nach dem Berichte lediglich der Betrag von 771. 845 fl. eventuell als Betheiligung des Landes an den Ueberschüssen der Staatssteuern entgegenzustellen Wäre.

Allein es hat sich auch die Budgetcommission klar darüber ausgesprochen, dass dieser Ausfall im Lause der Zeiten immer größer werden Wird, wenn nebst den 21/2 Millionen fl. Nachlass an Grundsteuer beziehungsweise Herabminderung der Grundsteuer, auch Wird gerechnet werden müssen mit Nachlässen an Gebäudesteuer und Grundsteuer mit je 10%, welche zusammen betragen werden 1, 801. 000 fl., also ein Betrag, der sehr empfindlich bei uns "in die Wagschalle fallen Wird. Dagegen aber, meine Herren, ist es ganz gerechtfertigt, wenn endlich einmal gefragt wird, was macht der Staat mit den großen Cassabeständen, die von Jahr zu Jahr anwachsen. Ich hätte gegemeint, dass mit dieser Frage der Landesausschuss bei Aufstellung des Budgetprovisoriums sich hätte befassen können.

Der Finanzminister Herr Bilinsky hat uns in einer Rede, die allerdings vielleicht nicht zutreffend sein wird, beziehungsweise, deren Richtigkeit ein Privatmann wie ein einzelner Abgeordneter nicht prüfen kann, gesagt, er hoffe für dal Jahr 1896 - nur für dieses eine Jahr - einen Gebahrungsüberschub von über 19, 000. 000 fr. erzielen zu können.

Es sind im Laufe der Jahre durch diese Gebahrungsüberschüsse, welche erzielt morden sind, danz bedeutende Summen angehäuft worden, welche eigentlich in den Staatskassen todt und brach liegen. Es ist Wiederholt darauf hingewiesen worden, es könne unmöglich angehen, eine so große Capitalskraft in einem kapitalsarmen Lande, wie es Oesterreich ist, im Staatsschätze unbenutzt und todt liegen zu lassen.

Im Reichsrathe ist es als Notwendigkeit erschienen, diesbezüglich eine Abhilfe zu schaffen.

Zur Hinderung des Anwachsens dieser Cassabestände wurde im Jahre 1896 in das Finanzgesetz in den Artikel VIII. eine Bestimmung aufgenommen, wonach der Finanzminister beauftragt wird, aus den sich ergebenden Cassagebahrungs-Ueberschüssen bestimmte Auslagen zu decken, und nur den Rest, der sich ergibt, zu den Kassabeständen zuzuschreiben.

Es wurde nämlich dem Finanzminister aufgetragen, dass er über diese GebahrungsUeberschüsse und deren Verwendung alljährlich dem Reichsrathe Rechnung zu legen habe, Was bis jetzt nicht geschehen war, und dass nach Zulass dieser Gebahrungsüberschüsse entweder aus denselben Schulden zu tilgen sind, oder aber, falls dieses nicht geschehen kann, dem Reichsrathe ein Gesetz vorgelegt werde, um zu bestimmen. was mit den Gebührenüberschüßen zu geschehen habe. Der Reichsrath ist von der ganz richtigen Erwägung ausgegangen, dass es uns unmöglich fruchten kann, zu thesaurieren. Wo Wir überall auf dem öffentlichen Markte Geldnoth haben, und dass es nothwendig ist, dass der Staat die ihm reichlich zufließenden Mittel wieder zurückfließen lasse in die Volksmenge, wo sie zur Belebung und entsprechender Verwerthung, zum Nutzen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft in Verwendung zu kommen haben.

Aber man muss sich doch fragen: Wenn alljährlich solche Ueberschüsse erzielt werden. wie kann es kommen, dass die Länder nothleidend sind, das Reich aber in seinen Einnahmen in einem gewissen Ueberfluß verbleibt.

Das hat seinen Grund darin, dass im Reichspräliminare eine sehr vorsichtige Budgetierung stattfindet und dass jeder österreichische Finanzminister die Einnahmen viel niedriger einstellt, als sie sich hintendrein thatsächlich herausstellen.

Trotz der Nothwendigkeit der Steuerschraube und trotz der Nothlage der Bevölkerung fließen die Steuern in regelmäßiger Weise ein. Es ist nur ein verhältnismäßig kleiner Raum von Gegenden und zwar weniger bei uns, als hauptsächlich in Galizien, wo sich Steuerreste herausstellen und bedeutende Steuernachlässe gewährt werden müssen.

Also im Ganzen und Großen ist das Erträgnis aus den Staatseinnahmen viel hoher als der präliminierte Staatsvoranschlag und, wenn auch die Ausgaben nicht kleiner werden, so stehen sie doch immer so im Verhältnisse zu den Einnahmen, dass nicht nur deren vollständige Deckung vorhanden ist, sondern sich immer ein Ueberschuß ergibt. Seit Jahren brüstet sich der österreichische Finanzminister besonders, nachdem dem Herrn R. v. Bilinský der Modus beliebt hat, ein eigenes Investitions-Präliminare auszustellen, wo eine Reihe von Posten eingestellt wird, die sonst unser Jahres-Budget belastet haben, mit einem Ueberschuße und rühmt


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