Pátek 21. ledna 1898

Úkolem našeho velkostatku konservativního jest, hájiti dynastickou věrnost a zájmy dynastie, hájiti historických práv tohoto království (Hlučný potlesk) za každou cenu i za všech poměrů, a konečně jest i povinností naší hájiti rovnoprávnosti a rovnocennosti obou národností (Hlučný potlesk), a když my vidíme, že v obvodu tohoto království jeden národ se netěší oněm právům, kteráž můžeme vsunouti do pojmu spravedlnosti, jest povinností naší, hájiti zájmu toho národa, který dosud nedošel splnění spravedlivých svých požadavků.

Těmito několika slovy mohu znázorniti celý program, celou snahu naší strany. Od toho se nevzdálíme, o tom ať se nikdo nemýlí a o tom nikdy neshoda nenastane mezi námi, poněvadž u nás nerozhoduje toliko rozum, nýbrž také srdce (Výborně!) a srdce naše vřele cítí s city a zájmy obou těch národností, ku kterým každý z nás náleží.

Ještě dnes bylo poukázáno k tomu, Že z jisté strany se k nám nechová žádná důvěra. Já myslím, že to nevezme žádný vliv na další postup náš, my jsme na to zvyklí i víme, že před několika lety tam z té strany padla slova docela jiná, že padla slova, která vyznívala ve chvalnou průpověď:,, Světská sláva, polní tráva" "Jednou ten, po druhé onen".

Tenkráte velkostatek byl k potřebě, dnes není k potřebě, ale konečně ta výslednice toho jest, že se budeme ubírati vlastní svou cestou, kterou jsem si dovolil v několika slovech zde znázorniti. Nyní ať se stane cokoliv, ať proti nám se vedou útoky ještě horší, my se se stanoviska svého nevzdálíme, poněvadž víme, že hájíme věc spravedlivou a že hájíme věc, která jest v zájmu tohoto staroslavného království a také v zájmu soustátí rakouského.

Ač nejsem žádným prorokem, tak mohu přece dnes pohlížeti do budoucnosti a vidím, že možno jest, že těžký boj nám nastane. Ve vzájemné shodě všech, kteří hájí historická práva tohoto království, kteří hájí ty zásady, které jsme tlumočili, spravedlnosti a rovnocennosti, leží záruka vítězství. Bojovati budeme za tento drahocenný statek, bojovati budeme za tyto

zásady, jest to boj spravedlivý, a já jsem přesvědčen, pánové, že ve shodě a společném postupu také z tohoto boje vítězně vyjdeme. (Výborně!)

Pohledněte, pánové, zpět na dějiny národa českého, horší doby přišly na národ český, avšak vytrvalostí a shodou národ český v těchto těžkých dobách obstál. (Výborně!)

Možná, že těžší doby nám vzejdou, avšak nespustíme-li s mysle svornosti a shody v těchto zásadách, vzejde vítězství, vítězství svou vlastní mocí, svou vlastní jadrností, svou vlastní pravdou ve prospěch obyvatelstva tohoto království, ve prospěch státu i ve prospěch nás všech, poněvadž jádro toto jest zdravé a pravda zvítěziti musí. (Výborně).

Tím jsem si, velectění pánové, dovolil stanoviti stanovisko, které my v této celé záležitosti zaujímáme; my stojíme dnes na něčem positivním, a když dnes zapřeme a odmítneme tento návrh, nikdo nam nesmí učiniti výčitku, že bychom snad nějakou negativní práci vykonávali. My jsme především to vykonali, že jsme učinili positivní návrh v příčině utvoření komise, kterou jste včera ráčili přijmouti. Tam jest půda, kde se přesvědčíme, jak poměry dnes stojí, tam se přesvědčíme, zdali mnozí mají slova smíru a spravedlnosti toliko v ústech, aneb jestli je cítí také v srdci svém.

My jsme včera učinili návrh na zřízení komise, kterýž jsme rozšířili tím, že jsme si přáli přikázání jednotlivých návrhů této komisi; my na této positivní půdě stojíme a následkem toho jsme oprávněni již z toho stanoviska, nehledě k tomu, že návrh tento podle mého náhledu jest nepřijatelný svou povahou, hlasovati proti tomuto návrhu, protože stojíme pevně na návrhu, který včerejšího dne jsme byli společně přijali. (Výborně! Potlesk! Řečníku se gratuluje. )

Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte der für den Antrag eingetragene Redner, Herr Abg. Dr. Leitner.

Ich ertheile dem p. Abg. Dr. Leitner das Wort.

Abg. Dr. Leitner: Hoher Landtag! Wir haben bei den Verhandlungen in diesem hohen Hause immer die Wahrnehmung gemacht, dass nicht von unserer Seite, sondern von Seite der čechischen Parteien von der Bestimmung des § 19 des Landesgesetzes allezeit ein sehr ausgiebiger Gebrauch gemacht worden ist.

Die Herren von der čechischen Seite haben von der Bestimmung, dass es dem Landtage zustehe, Antrage zu stellen wegen der Rückwirkung bestehender Gesetze aus das Land, Antrage aus Erlassung von Gesetzen, welche die Wohl fahrt, das Wohl und die Bedürfnisse des Landes erheischen, stets in sehr umfangreicher Weise Gebrauch gemacht, und sie haben es nicht so sehr deshalb gethan, um einzelnen Antragen, welche sie hier gestellt haben, das Schwergewicht des Votums einer Körperschaft, wie es der böhmische Landtag ist, zu geben, sondern sie haben viel mehr das Ziel verfolgt, durch Hereinziehung aller möglichen Verhandlungsgegenstande in den Geschaftskreis dieses Landtages diesen Landtag auf eine Stufe zu heben, dass er nicht mehr bloß als eine autonome, höchste Instanz, nicht nur als eine bloß im übertragenen Wirkungskreise thatige, gesetzgebende Korperschaft erscheint, sondern als Parlament des Konigreiches Böhmen und im weiteren Ausbau als Centralparlament der Lander der böhmischen Krone.

Wir auf dieser Seite, meine Herren, die wir mit diesem Bestreben nach Erweiterung der landtaglichen Competenz keineswegs einverstan den sind, haben uns der Bestimmung des § 19 der Landesordnung weit seltener erinnert, und wenn wir schon einmal davon Gebrauch ma chen, dann konnen Sie überzeugt sein, dass es sich um einen Gegenstand handelt, welcher wirklich in außerordentlicher Weise das Wohl und das Bedürfnis das Landes berührt. Wenn wir nun heute, hoher Landtag, mit einem Gegenstand, der ja zweifellos der Reichsgesetzgebung vorbehalten ist, vor dal Forum des Landtages treten, so geschieht es deshalb, weil die Erlassung der Badenischen Sprachenverordnungen, wie hier wiederholt ausgeführt worden ist, zu den unheilvollsten Folgen in diesem Lande geführt hat, und weil wir uns, meine geehrten Herren, für verpflichtet halten, an Sie, auf deren Andrangen diese Verordnungen erlassen worden sind, und denen zuliebe sie aufrecht erhalten werden sollen, die Frage zu richten, ob Sie nicht willens find, Ihren Sinn zu andern und im Interesse des Friedend in diesem Lande auf diese Sprachenverordnungen zu verzichten. Wir befinden uns, wenn wir diesen Antrag gestellt haben, keineswegs im Widerspruche mit unserer Haltung gegenüber jenem Antrage, der von Seiten des Herrn Grafen Buquoy gestellt worden ist, denn in dem Antrage des Herrn Grafen Buquoy ist es mit auffalliger Beflissenheit vermieden worden, sich aus den § 19 der Landesordnung zu berufen.

Und mag nun dieser Antrag von der Regierung ausgegangen sein, oder aus der eigenen Initiative des verehrlichen Großgrundbesitzes, immer tritt uns in demselben jene Unaufrichtigkeit und Zweideutigkeit entgegen, mit welcher die osterreichische Politik den wichtigsten Problemen unseres Staatslebens zu begegnen pflegt.

Die Regierung hatte sich, wenn sie Material für die Regelung der Sprachenfrage im Reichsrathe sich hatte beschaffen wollen, ganz zweifellos der Bestimmung des § 19 L. -O. erinnern müssen, sie hatten den Weg, den of fenen und klaren Weg Wahlen müssen, nicht blos an den einen Landtag des Königreiches Böhmen, sondern an alle Landtage, Welche durch dieses Reichsgesetz berührt werden, die Anfrage zu richten, in welcher Weise diese einzelnen Landtage - die sich ihrer Rangordnung nach - trotz der verschiedenen Titulatur - und auch dem Wirkungskreise nach, weil sie alle auf dem Octoberdiplom beruhen, gleich stehen, - die fragliche Angelegenheit regeln wollen.

Der § 19 L. O. gibt ja der Regierung den Fingerzeig, indem er bestimmt, dass der Landtag Vorschlage abzugeben hat über alle Gegenstande, worüber er von der Regierung zu Rathe gezogen wird.

Nun, meine geehrten Herren, diesen offenen Weg zu betreten, hat die Regierung nicht für angemessen befunden, sie hat das Gutachten des Landtages nicht eingeholt, sondern hat den verehrlichen Großgrundbrhtz vorgeschoben, um hier diese Angelegenheit, welche sie aus der Sackgasse retten soll, zur Sprache zu bringen.

Wenn die Regierung den offenen und geraden Weg gewählt hatte, so hatten wir nicht Bedenken tragen können, hier im Landtage anlasslich der Erstattung eines Gutachtens unsere Meinung offen zum Ausdruck zu bringen und gegenüber der zweisellos seststehenden Meinung der Mehrheit dieses Hauses dieselbe in einem Minoritätsvotum zu begründen.

Aber auch der Großgrundbesitz hatte, wenn dieser Antrag seiner Initiative entsprungen ist, sich ganz unumwunden auf den Standpunkt des § 19 L. -D. stellen müssen.

Der Herr Antragsteller Graf Buquoy wirt, wenn er glaubt, dass durch die Form, welche dort an der Seite jener Herren ausgedacht worden ist, der Competenzfrage nach dem Meritum der Frage präjudizirt werde.

Wenn der Herr Antragsteller wirklich der Cotnpetenzsrage als einer zwischen uns strittigen formellen Frage hätte ausweichen wollen, so hatten Sie ja, meine geehrten Herren, diese Verhandlungen, diese Berathung aus einen neutralen Boden, also weder im Wiener Reichsrathe, noch im böhmischen Landtage einzuleiten gehabt.

Denn wir, meine geehrten Herren, können eine besondere Berechtigung des böhmischen Landtages in der Sprachenfrage zu verhandeln und, wie ich dann nachweisen werde, dabei mit präjudiciell thätig zu sein, niemals anerkennen.

Der Herr Graf Buquoy hat in seiner Rede Folgendes erklärt: Das Einzige, worin wir durch unseren Antrag und durch seinen Wortlaut präjudiciren wollen, liegt in den Worten, dass wir wünschen, dass eine Regelung der Sprachenverhältnisse im Einverständnisse beider Volksstämme angestrebt werde.

Und, meine geehrten Herren, hier besinden wir uns bereits auf einem Punkte, der uns präjudicirlich ist; wir sind nämlich nicht der Meinung, dass die Svrachenfrage zu lösen sei im Einverständnisse bloß dieser beiden Volksstämme des Kronlandes Böhmen oder der Theile der Volksstämme, welche in diesem Lande wohnen, wir sind "der Meinung, dass die Sprachenfrage in Österreich zu lösen ist im Einverständnisse und unter Mitwirkung aller Volksstämme, welche die Östereichische Reichshälste bewohnen. Der Herr Abgeordnete Graf Buquoy hat weiter gesagt:

"Wir wollen die Sache in diesem Landtage zur Sprache bringen, um der Cornpetenzfrage auszuweichen, weil ein großer Theil der Versuche, welche bisher zur Regelung der Sprachenfrage vorgenommen wurden, im Vorhinein an formellem Widerstand der einen oder anderen Partei gescheitert ist, indem einerseits die Competenz des Landtages, andererseits die des Reichsrathes in Anspruch genommen wird. "

Meine Herren, glauben Sie denn nicht, dass, wenn Sie in der von Ihnen gewählten Form hier eine positive Verhandlung, ein positives Substrat für die Regelung der Sprachenfrage im Reichsrathe schassen wollen, dass Sie dadurch dasjenige zum Ausdruck bringen werden, was wir nienials anerkennen werden, nämlich eine besondere staatsrechtliche Stellung des Landtages in Böhmen und dieses Landes im Rahmen der österreichischen Monarchie?

Was mit diesem Antrag beabsichtigt ist, das hat der Herr Antragsteller mit wirklich dankeuswerther Öffentlichkeit selbst gesagt, indem er beigesetzt hat: Wenn wir hier als Vertreter beider Volksstämme im Lande gewisse Principien gpfunden hätten, nach welchen nach unserer Ansicht die Sprachenfrage bei der einen oder anderen Verwaltung geregelt werden könnte, ich bin überzeugt, dass kein Reichsrath und keine Regierung uns darin entgegentreten würden und dass jede pslichttreue Regierung und jeder Reichsrath mit Freuden dieses begrüßen würde und in seiner Competenz diesen beiderseitig geäußerten Wünsehen entgegenkommen würde. "

Also, meine Herren, um das handelt, sich, es soll hier die Generalprobe gemacht werden für die Abstimmung im künftigen Reichsrathe bezüglich der Sprachenfrage, hier im böhmijchen Landtage; und unter der einseitigen Auffassung der Sprachenverordnung, welche bei der Majorität dieses Hauses herrscht, sollen die Fixpunkte festgestellt werden, von welchen der Situationsplan für das künftige Gebäude unserer Sprachengesetzgebung zu entwersen ist.

Wir von dieser Seite des Hauses verstehen unter einer Regelung der Sprachenfrage in Österreich eine Ausführung der grundsätzlichen Bestimmungen des § 19 des Staatsgrundgesetzes und da, meine Herren, befinden wir uns in einem ganz diametralen Gegensätze zu den Anschauungen, welche auf Ihrer Seite immer als die gerechten, als die allein praktischen und durchführbaren bezeichnet werden.

Der Herr Graf Buquy hat sich in seiner Begründungsrede auf denjenigen Standpunkt gestellt, der von der Regierung eingenommen wird, und es ist außerordentlich bezeichnend, dass ein Ministerium, welches aus Österreichischen Beamten besteht und welches nun als ein centralistisches zu bezeichnen sich gewöhnt hat, dass dieses Ministerium den Standpunkt einnimmt, welcher von den Auto-monistischen Vertretern hier im Landtage angenommen wird. (Sehr richtig!)

Denn Gras Buquoy sagt in Übereinstimmung mit der Regierung, dass die Angehörigen beider Volksstämme im Königreiche Böhmen das Recht und die Möglichkeit haben sollen, in ihrer Sprache ihr Recht zu suchen und ihr Recht zu finden, dass die Gleichberechtigung gewahrt werden müsse. Das sei der Hauptpunkt der Regelung der Sprachenfrage in unserem Reiche.

Nun dieser Grundsatz des absolut gleichen Rechtes beider Sprachen ist, wie Sie ja selbst zugeben, in Österreich nicht durchsührbar. Es ist wegen der großen Schwie rigkeiten, die darin liegen, ein absolut gleiches Ausmaß, eine absolut gleiche Verwendung der Sprachen bei den Behörden in allen Ländern des Reiches durchzuführen unmöglich; ja gerade deshalb ist es Ihr Bestreben, die Sprachenfrage auf einen engeren Kreis einschränken, wo es vielleicht durchführbar wäre, eine absolute Gleichheit iu den Rechten der beiden Sprachen zur Geltung zu bringen

Aber, meine geehrten Herren, verletzen Sie denn da nicht die staatsgrundgesetzrich gewährleisteten Rechte anderer Volksstämme, und verletzt die Regierung diese nicht, wenn sie sich durch die von ihr in Aussicht gestellten Verordnungen auf den Standpunkt stellt, dass beispielsweise eine Person der polnischen oder slovenischen Nationalität nach den vorgeschlagenen Regelungen in čechischen Bezirken sich nicht etwa der polnischen oder slovenischen Sprache, sondern der čechischen oder deutschen bedienen muss ?

Wir meinen, dass es eine absolute Gleichberechtigung der Sprachen überhaupt im praktischen Staatsleben nicht gibt. (Ganz richtig!)

Meine geehrten Herren! Der Herr Abg. Graf Buquoy hat selbst anerkannt, dess eine Staatssprache, dass die Einheitssprache, das Mittel des einheitlichen Verkehrs im großen Staate selbst vorhanden sein muss, er hat aber beigefügt "jeder Zwang den die gesetzliche Statuirung erzeugt, muss auch wieder einen Gegendruck erzeugen, wenn sich die Dinge naturgemäß entwickeln". Er sagt also, da die Herren von jener Seite sich dieses nothwendiges Vestängigungsmittels von Ihrem Sfandpunkte aus dieses nothwendige Uebel, die Kenntnis der deutschen Sprache gefallenlassen werden.

Aber, meine geehrten Herren, warum nehmen Sie dann Anstand dieses Verständigungswittel gesetzlich zu fixieren, und dadurch den Streit zu beenden ? Warum wollen Sie das nur in dem engen Kreis des Königreiches oder Landes Böhmen thun? Weil Sie eine Beschränkung und eine Herabsetzung Ihrer Sprache darin erblicken! Ja, meine sehr geehrten Herren, wenn die Staatssprache, das nothwendige Mitel des Verkehres, wirklich ein Zugehör des Staates ist und zum fundus insructus des Staates gehört, so müssen Sie eben dem State dieses Zugeständnis machen, und sowie das einzelne Individuum, sich der staatlichen Ordnung zuliebe in seiner Freiheit und Bethätigung Schranken auferlegen muss, müssen Sie sich als Oesterreicher gefallen lassen, dass Sie dem Staate geben, was die Verwaltung des Staates erfordert. Sie müssen sich die sprachlichen Beschränkungen gefallen lassen, wenn Sie sich auch die Vortheile gefallen lassen, welche die Großmachtstellung und der Schutz nach Außen Ihnen bietet. Da geht es nicht an, das eine oder das andere zu nehmen, sich, wenn es sich um die Sprache handelt, aus den engen Rahmen des Königreiches Böhmen zurückzuziehen und hier die absolute Gleichkeit herbeizuführen, welche Ihnen noch die Möglichkeit bietet, das deutsche Element im Lande auszusaugen und zu verdrängen Ich bin der Meinung, dass eine Regelung der Sprachenfrage vom Reichsstandpunkte aus nur in der Weise geschehen kann, dass die deutsche Staatssprache auch als diejenige gesetzlich bezeichnet wird, welche sie thatsächlich ist, als Staatssprache. Es geht nicht an das Land Böhmen beispielsweise nur zu theilen und zu sagen: Im deutschen Bezirk soll deutsch amtirt werden und im čechischen Bezirk čechisch.

Wie kommen die Polen und Slovenen dazu, dass sie im čechischen Bezirke eine čechische Eingabe machen sollen? Es ist doch nicht anders denkbar, nachdem ja ein rechtlicher Verkehr zwischen den verschiedenen Ländern besteht, als dass im deutschen Bezirke allerdings die deutsche Sprache die ausschließliche ist, im čechischen Bezirke aber die čechische und deutsche zugelassen wird.

Nicht unsertwegen, denn wir legen vom nationalen Standpunkte aus keinen Wert darauf, sondern der Polen und Italiener wegen, welche in diesen čechischen Bezirken Eingaben einzureichen haben, muss die deutsche Sprache in den čechischen Bezirken als die Staatssprache zugelassen werden.

Im deutschen Bezirke ist aber nicht erforderlich, und es wäre bloß eine Construction des Sprachenrechtes auf staatsrechtlicher Basis, aus dem Grunde, weil die deutschen Bezirke zum Königreich Böhmen gehören, auch hier den Zwang aufzustellen, dass čechische Eingaben in deutschen Bezirken angenommen werben müssen. Der H. Abg. Dr. Herold hat hier, wie das von Ihrer Seite immer geschieht, sich darüber aufgehalten, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Sprache von unserer Seite nicht voll anerkannt wird.

Ich muß offen gestehen, dass dieser Streit über die Gleichwerthigkeit der Sprache mir etwas müssig zu sein scheint. Ich stehe auf dem Standpunkte, dass jeder seine Sprache für die vollkommenste und ihm theuerste hält, und dass über den Werth oder Unwerth, oder über das Verhältnis des Werthes beider Sprachen nicht wir hier zu entscheiden haben, sondern ganz andere Faktoren, und dass wir in dieser Frage eigentlich Richter in eigener Sache wären.

Der Herr Abg. Dr. Herold hat nun an die Stelle der von Ihnen stets geforderten Gleichwertigkeit einen Begriff eingeführt, welcher mir praktisch und politisch brauchbar zu sein scheint, und das ist der Begriff der Reciprocität; das ist ein juristisch verwertbarer Begriff, Wenden wir einmal diesen Begriff auf Das Problem an, dal uns beschäftigt. Eine materielle Reciprocität zwischen beiden Volksstämmen des Landes im Gebrauch der Sprache kann es ja nicht geben und zwar aus dem Grunde, weil es, wie ich bereits ausgeführt habe, ein absolut gleiches Recht, eine absolut gleiche Möglichkeit der Verwendung beider Sprachen nicht gibt, weil durch diese Ordnung, wie sie von Ihnen in Vorschlag gebracht Wird, und wie sie auch die Regierung Ihnen zu Liebe in Vorschlag bringen will, das Recht der anderen Volksstämme des Reiches, in diesem Kronlande in ihrer Sprache Recht zu finden, ausgeschlossen wäre.

Nun bleibt noch die formelle Reciprocität und wenn Sie, meine Herren, diese in Anspruch nehmen, so muss die Ordnung der Sprachenfrage in einer Weise geschehen, dass die gleiche formelle Reciprocität geübt wird sowohl zwischen den Gerichten čechischer Zunge, als denen slovenischer, polnischer, italienischer Zunge. Das kann aber nur auf dem Wege geschehen, dass man wohl die deutschen Bezirke von der überflüssigen Belastung, die durch nichts begründet ist, als durch staatsrechtliche Ansprüche, čechische Eingaben anzunehmen befreit, dass man aber im Interesse aller Völker des Reiches in nicht deutschen Bezirken neben der Sprache des Bezirkes nur die Staatssprache und Eingaben in der Staatssprache zuläßt, um es einem Slowenen, Italiener oder Polen zu ermöglichen, in einem čechischen Bezirke überhaupt Eingaben zu überreichen.

Es ist also die Losung dieser Frage nur in der Weise denkbar, dass den einzelnen Nationalitäten eine formelle Reciprocität und die Gleichberechtigung ihrer Sprache gewährt werde, dass aber gleichwohl zur Ermöglichung des Rechtsverkehres zwischen den einzelnen Provinzen im Reiche im Interesse der Aufrechthaltung der Einheit der Reichspflege die deutsche Sprache als Staatssprache erklärt und Eingaben in der deutschen Sprache auch in den nichtdeutschen Bezirken zugelassen werden. Aber, meine Herren, auch in den deutschen Bezirken andere Eingaben zuzulassen, das ist etwas, was wir immer ablehnen und nie zugeben werden.

Die Zugeständnisse, welche in der Regierungserklärung gemacht Worden sind, werden ja vollständig hinfällig dadurch, dass die Bedürfnisfrage in Zusammenhang gebracht wird mit der Möglichkeit, in deutschen Bezirken čechische Eingaben zu überreichen. Meine Herren, wenn Sie diese Möglichkeit haben, in den rein deutschen Bezirken in einer Sprache Eingaben zu überreichen, welche - ich will durchaus keine Herabsetzung dieser Sprache vornehmen aber welche doch nicht in allen Provinzen des Reiches vertreten ist, sondern in Böhmen und Mähren, wenn Sie diese Forderung aufstellen, so üben Sie damit eine bloße Chicane.

Wenn von Ihrer Seite immer wieder gesagt wird: Ihr Deutschen braucht die Staatsspreche nicht zu lernen, das ist für Euch ein Privilegium. Ja, meine Herren, jeder Rechtskundige weiß, dass dieser thatsüchliche Vortheil, der uns daraus erwächst, dass wir die Staatsspräche von unserer Mutter erlernen und dass Sie die Mühseligkeit haben die Staatssprache zu erlernen, dass das kein Recht, insbesondere kein nationales Recht ist, sondern ein Vortheil der uns aus thatsächlichen Verhältnissen zukommt.

Uns aber deshalb zu zwingen, dass wir uns in die engen Grenzen des Kronlandes Böhmen einschränken lassen, dass wir Ihnen zu Liebe auch die čechische Sprache erlernen, und dass auch in deutschen Bezirken čechische Eingaben zugelassen werden, ist ungefähr so, wie wenn ich folgern Würden, weil ich eine Brille trage, muss auch derjenige eine solche tragen, der nicht kurzsichtig ist. (Abg. Funke rust: Čechischer Eigendünkel. )

Wir haben nun, meine verehrten Herren, nach dieser Ausführungen von der RegierungsErklärung den Eindruck empfunden - dass, was wir nicht für möglich gehalten hatten, dass eine von centralistischen Beamten gebildete Regierung sich auf den Standpunkt des Föderalismus stellt. Uns Weht aus dieser Erklärung der Geist des čechischen Staatsrechtes entgegen.

Sie Werden begreifen, meine Herren, der muthet uns an, wie der Moderduft aus einem Grabe, in welchem unser nationales Leben eingesagt werden soll. Sie haben uns, meine Herren, gewöhnt, alle Schritte, welche Sie unternehmen und alles, Was Sie in Ihrer politischen Thätigkeit als einen Erfolg bezeich nen, von dem Stundpunkte aufzufassen, dass es nur einen Schritt für die Verwirklichung Ihrer staatsrechtlichen Träume bedeuten soll, und auch Wir und das gesammte deutsche Volk in Böhmen hat das sofort erfasst, dass die Badeni'schen Sprachenverordnungen nichts weiter sind, als eine Etappe, wie der übliche Ausdruck lautet, zur Erreichung des čechischen Staatsrechtes, und da können Sie wohl begreifen, dass der Sturm, der sich bei der Erlassung dieser Sprachenverordnungen in ganz Deutschböhmen erhoben hat, nur der Anfang ist jener fürchterlichen, außerordentlichen Obstruction, welche sie hervorrufen müsste und welche alles autonome Leben und alles politische Leben im Lande ertödten müsste, wenn das čechische Staatsrecht überhaupt zur Durchführung gelangen Würde.

Sie sind, meine Herren, immer und überall von dem Bestreben geleitet, den Föderalismus zum Durchbruche zu bringen, und Sie verbergen diese Bestrebungen in dem Gewande autonomischer Bestrebungen. (So ist es!) Ihrem Bestreben liegt aber doch im letzten Kern nichts anderes zu Grunde, als die Absicht der Majorisierung der Deutschen in Böhmen.

Nun, meine geehrten Herren, der Herr Abgeordnete Dr. Herold hat in seiner Rede erklärt - während Graf Buquoy gesagt hat, die Staatssprache selbst gesetzgeberisch festzustellen, wäre nur verletzend, ohne sich darüber auszusprechen, dass das ein Ding der Unmöglichkeit wäre - der Herr Abgeordnete Dr. Herold hat dem gegenüber erklärt, wenn die Regierung darauf wartet, auf eine Regelung der Sprachenfrage im Abgeordnetenhause, so wird sie niemals eintreten.

Nun, meine Herren, warum wird sie denn niemals eintreten? Sind Sie denn der Bundesgenossen, aus die Sie immer pochen, sind Sie denn derer so sicher?

Ich will nicht von den Polen sprechen, denn die werden Sie immer haben, solange Sie die Majorität besitzen. (Abgeordneter Dr. Funke: Noch ist Polen nicht verloren!) Aber, meine Herren, wie können Sie denn ein so stolzes Wort aussprechen, wenn Sie sich aus die Majorität verlassen, welche nur zu Stande kommt durch die Mithilfe unserer Volksgenossen. (Ruf: Wird bald aufhören!) Glauben Sie denn, dass diese Majoritätsadresse und dieses Programm, welches Sie mit Mühe und Noth zusammengeschweißt haben und bei dessen einzelnen Sätzen sich jede Ihrer Parteien etwas Anderes denkt, glauben Sie, dass das ausreichen wird, die föderalistischen Pläne in Österreich zu verwirklichen?

Und glauben Sie, dass dieses schwache Band halten wird, wenn der nationale Ansturm von unserer Seite erfolgt, und wenn unsere deutschen Brüder in den Alpen merken werden, dass es sich darum handelt, uns Ihnen ans Messer zu liesern? Meine Herren, Sie werden nicht daraus rechnen können, dass die clericalen Alpenländer uns an Sie verkaufen werden, auch wenn Sie bereit sind, Sie, die freisinnige Partei, die Schule den Clericalen zu überantworten. Die Bewegung, welche sich in den Alpenländern erheben würde, wenn dieser Fall eintritt, würde unsere Volksgenossen dazu bringen, Ihnen den Judaslohn vor die Füße zu werfen.

Meine Herren! Auf dieser Basis wollen Sie Ihre staatsrechtlichen Pläne ausbauen, darauf Ihre Behauptung gründen, dass eine Negelung der Sprachenfrage Öster-


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP