Úterý 18. ledna 1898

nichts anderes zu Gebote steht als ein höhnisches Lachen in einer ernsten Sache.

Meine geehrten Herren, es ist ein Antrag eingebracht worden vom Grasen Buquoy, ein Antrag, der der eigentümlichste ist, der je in einer parlamentarischen Körperschaft eingebracht werden konnte.

Der Antrag lautet: Es sei ein Ausschuß zu wählen mit dem Austrage, zu berathen und Bericht zu erstatten und Antrage zu stellen, in welcher Weise die sprachlichen Verhältnisse des Königreiches Böhmen im Einverständnisse der Vertreter beider Volksstämme zu regeln wären. Sie haben diesen Antrag eingebracht von der Großgrundbesitzercurie und haben damit die Competenz des Landtages als vollständig richtig und berechtigt erklärt.

Es ist nicht richtig, was Graf Buquoy gestern gesagt hat, dass überhaupt nur Besprechungen stattfinden sollen, weil die Competenz des Landtages überhaupt strittig ist.

Nein, nach unserem Standpunkte ist die Kompetenzfrage überhaupt nicht strittig. Es muss jede parlamentarische Körperschaft sich vor allem gegenwärtig halten den Wirkungskreis und zw. den Wirkungskreis, wie er durch das Grundgesetz eines Staates festgestellt ist, und in den Grenzen dieses Wirkungskreises muss sich jede parlamentarische Körperschaft bewegen. Nun finden wir aber, dass nach der Landesordnung u. zw. nach der allein giltigen Landesordnung, aus Grund welcher wir gewählt worden sind und unsere Sitze hier in diesem Landtage eingenommen haben und unsere Maudate ausüben und, meine Herren, Sie selbst haben dadurch diese gegenwärtige Landesordnung als die giltige anerkannt. Denn es ist vollständig unrichtig, wenn sich der Herr Abgeordnete Herold in seiner Rede aus die. Landtagsordnung des Jahres 1625 beziehungsweise 1615 beruft, ans jene Beschlüsse, welche die Deutschen in diesem Lande knechten sollten,, welche mit Verbannung jeden bedrohen, welcher der čechischen Sprache mächtig ist und doch deutsch zu sprechen wagt. In den Frieden der Familie und des Hauses sind diese gemeinsamen Sprachengesetze des Landtages 1615 eingedrungen. (Rus: Gegen die früheren verbrieften Rechte. )

Und da weist der Abgeordnete Dr. Herold darauf hin, dass wenn wir die Sprachenverordnungen des Grasen Badeni perhorrescieren.

Und dieselben auf Grund der jetzt geltenden Staatsgrundgesetze und der Gesetze überhaupt für null und nichtig erklärt haben und denselben die Rechtgiltigkeit niemals anerkannt haben, da weis er Darauf hin, dass ja alle anderen Verordnungen und Gesetze als ungiltig erscheinen müssen, und dass wir zurückgehen müssten auf die alten Landesordnungen des 17. Jahrhundertes.

Nehmen Sie mir es nicht übel, für uns sind diese Landesordnungen historische Urkunden, vor denen wir jene Achtung und jenen Respekt haben, welcher historischen Urkunden überhaupt gebührt, meine Herren gerade so wie vor Urgründen, welche in dem Archive eines Staates aufbewahrt werden; das alles sind historischgeschichtliche Erinnerungen. Aber, meine Herren, zum Leben werden Sie diese alten Pergamente niemals erheben und niemals erwecken. Sie wollen das ja auch gar nicht. Das ist die Form, unter welcher sie sich stecken, die ganze künstliche Form, welche in der Staatsrechtsbrochüre des Dr. Kramář (Rus: Excellenz!) aufgebaut, erscheinet.

Nein, Sie wollen nur die Länder der böhmischen Krone zusammenfassen. Sie wollen das aber im modernen Stile thun. Sie Wollen einen modernen Ausbau, Sie Wollen losgelöst sein von dem Einheitsstaate Östereich und wollen einen modernen čechischen Staat.

Hochverehrte Herren! Sie wollen uns unter der Pflagge der Autonomie volle Rechte geben und uns beglücken! Wir aber haben keinen Sinn für diese historischen Documente, wenn sie wirklich zu staatsrechtlichem Leben wieder erweckt Werden sollten. Wir haben keinen Sinn für den Föderalismus, weil wir Ihren Größenwahn, Ihren Hochmuth, Ihren Chauvinismus ganz genau kennen und weil Wir wissen, meine Herren, was wir in einem čechischeu Staate abgesehen von allem anderen - von Ihnen zu erwarten hätten. (Rufe: Bravo sehr richtig!)

Wir kennen Sie, haben Sie hinreichend kennen gelernt, wir wissen und haben es empfunden, wie Sie als freisinnige Partei den willkürlichen Ordonnanzen des Grafen Babeni gegenüber sich verhalten haben, als eine gefügige Majoritätspartei, gegen Recht und Gesetz, nur um eines Vortheiles Ihrer Sprache willen haben Sie die höchsten und heiligsten Güter eines Volkes preisgegeben, darum danken wir Ihnen, meine Herren; bleiben wir hübsch getrennt in diesem Lande, wie es die Geschichte angezeigt hat.

Meine Herren! Sie und auch die Sprecher von der Seite des Großgrundbesitzes, Sie sprechen von historischen Rechten des Königreiches Böhmen. Ja, geehrte Herren! Leben nicht auch wir seit mehr als 800 Jahren in diesem Lande? Haben nicht auch wir unsere historischen Rechte? Und in einer schweren Zeit, im Jahre 1871, hat sich der alt-österreichische Abgeordnete Dr. Kaisersfeld zum Ausspruch veranlast gesehen: "Die Deutschen werden sich auch ihrer historischen Rechte erinnern und werden von diesen historischen Rechten Gebrauch machen. "

Meine Herren, prunken Sie nicht so sehr mit Ihren Rechten in diesem Lande Böhmen! Wir sind ebenso gleichberechtigt wie Sie und das Land, das wir erworben haben, in welches wir gerufen worden sind, nicht als freche Eindringlinge, wie Sie in Ihrem Hochmuth glauben und in Ihrer Geschichtsfälschung (Bravo!), meine Herren, dieses Land haben wir bebaut und dieses Land haben wir großgemacht und ich wiederhole noch einmal, dass die Deutschen die Städtebegründer in diesem Lande waren

Meine geehrten Herren da müssen Sie einen andern Weg betreten als denjenigen, den Sie gegen uns betraten und das Wort Eindringlinge und Revindication des germanisirten Sprachgebietes - wenn diese Floskeln auch dann erläutert würden - sie sollten von ernsten Politikern nicht gebraucht werden. Uns gehört das geschlossene deutsche Sprachgebiet (lebhaftes Bravo!) und auf diesem geschlossenen Sprachgebiete werden wir unsere Rechte ausüben, werden uns die Rechte nicht nehmen lassen, nicht nehmen lassen auf Grund der jetzt geltenden Rechte.

Wir haben bewiesen, was mir können ge genüber den willkürlichen Verfügungen einer Regierung, die stark und mächtig schien, an deren Spitze ein Mann stand, aus Halbasien stammend, der von Volksrechten nie etwas gewusst hat, der die Verfassung unseres Landes nie gekannt hat, ein Mann, den Sie zu den Ihrigen erkoren, den Sie gefeiert, den mir gestürzt und mit vollem Rechte gestützt haben. (Rufe: In Galizien hat er Blut vergossen; in Eger auch!)

Diese Landesordnung ist die einzig maßgebende, und in dieser Landesordnung, für die Sie keine Bestimmung haben, wird dem Landtage das Recht eingeräumt, über die Sprachenverhältnisse beider Nationalitäten oder über die Gleichberechtigung zu sprechen.

Der § 18 enthält in den Absätzen I und II alle Gegenstände, welche der Landesgesetzgebung vorbehalten sind.

Unter diesen taxativ aufgezählten Gegenständen befinden sich nicht die Sprachenverhältnisse. Es gibt dann einen dritten Absatz, unter welchem Sie vielleicht und die hochverehrte Großgrundbesitzer-Curie Ihren Standpunkt geltend machen könnten und auf den ich später noch zurückformen werde.

Aber, meine geehrten Herren, die Frage von der Competenz des böhmischen Landtages wird nicht zum erstenmal hier aufgeworfen. Das ist eine alte Angelegenheit, rücksichtlich welcher schon seit der Zeit vom Jahre 1861 in diesem Landtage verhandelt wird. Und die Regierung hat über den Antrag des Abgeordneten Dr. Seidl im Jahre 1861 über die Regelung aller Sprachenverhältnisse sich dahin ausgesprochen, dass der § 18 der Landesordnung eine taxative Aufzählung der in den legislativen Wirkungskreis der Landesvertretung gewiesenen Landesangelegenheiten enthält, und es ist somit der Landtag zur legislatorischen Behandlung solcher Anträge nicht competent, sondern er ist lediglich im Sinne des § 19 der Landesordnung petitionsberechtigt.

Nun, meine Herren, der § 18, III. Absatz, heißt: "Die Anordnungen über sonstige, die Wohlfahrt oder die Bedürfnisse des Landes betreffende Ge enstände, welche durch besondere Verfügungen der Landesvertretung zugewiesen werden. "

Der Landesausschuss hat zu jener Zeit schon die Anficht ausgesprochen, dass die Fürsorge des Absatzes III des § 18 der Landes-Ordnung unleugbar auch die Regelung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen in den Ämtern enthalte.

Das ist eine vollständige Unrichtigkeit, weil aus der Anordnung des dritten Absatzes des § 18 sich eine solche Deduction niemals herstellen lässt, und es hat die Regierung im Jahre 1864, nachdem der Landesausschuss auf seinem Standpunkte fest beharrte, sich auch dahin ausgesprochen.

"das nach dem Erachten der Regierung das Princip der sprachlichen Gleichberechtigung im äußeren Verkehre der Gerichte und Behorden durch die bestehenden Anordnungen hinreichend gewahrt ist, und dass demgemäß auch die Handhabung erfolgt. Jnsoferne jedoch eine Regelung im legislativen Wege angestrebt werde, was nur in verfaffungsmäßigem Wege unter Mitwirkung des Reichsrathes durch Einbringung einer bezüglichen Regierungsvorlage stattfinden kann, so wird die Regierung diesen Wunsch in ernstliche und reifliche Erwagung ziehen und jedenfalls darauf Bedacht nehmen, dass in dem diesfalligen Reichsgesetze der Landes gesetzgebung jener Spielraum vorbehalten weide, welcher sich, als durch die besonderen Verhältnisse wirklich bedingt, bethatigen wird. "

Nun, meine geehrten Herren, das ist allerdings der Standpunkt der Regierung vor dem Iahre 1867, also vor dem Inslebentreten, vor der Wirfsamkeit der Staatsgrundgesetze, und man konnte die Vermuthung anssprechen, dass, tote es auch der bohmusche Londesausschuss gethan hat, dass nunmehr das Alles ausgehoben sei, und dass wirkltch dem Landtage die Competenz auf Grund des 3. Absatzes des § 18 zukomme und zwar deswegen - nach der Anschanung des Landesausschusses - weil in § 11 des Staatsgrundgesetzes der Wirkungskreis des Reichsrathes vollständig bestimmt ist, und dass nach § 12 des Staatsgrundgesetzes bestimmt ist, dass alle ubrigen Gegenstände der Gesetzgebung, welche in dem Gesetze dem Reichsrathe nicht vorbehalten sind, in den Wirkungskreis der Landtage der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lander gehören und in und mit diesen Landtagen verfassungsmäßig erledigt werden.

Meine Herren! Die Anschauung des Landesausschusses ist eine unrichtige Es sind in dem § 11 des Staatsgrundgesetzes taxativ alle jene Gegenstände aufgezahlt, melche dem Reichsrathe und der Wirksanikeit des Reichsiath s unterzogen sind. Aber, meine gehiten Herren, unter diesen übrigen Gegenstanoen, von welchen der § 12 der Staatsgruudgesetze spricht, ist ganz getwis die Regelung der Sprachenverhältnisse nicht enthalten, weil das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsburger in die Competenz des Reichsrathes ge lort und weil untea Die allgemeinen Rechte der Staatsbürger auch die sprachlichen Rechte gehören, folglich nur durch den Reichsrath erledigt werden können.

Es geht nicht an, meine Herren, in einer legislativen Körperschaft, wie Graf Buquoy, zu sagen: Wir wollen uns über die Competenz nicht streiten, wir wollen jetzt über die Competenz nicht reden, wir lassen uns in Berathungen ein.

Das ist erstens einer logislativen Körperschast nicht würdig, und gerade eine parlamentarische Körperschaft muss genau den Wirkungskreis prüfen, muss genau innehalten, Weil die Grundzuge jedes constitutionellen Lebens und jeder eigentlichen freiheitlichen Auffassung find, dass die Grundgesetze strenge eingehalten werden, (Beifall) wenn auch die Vorteile eines Einzelnen oder einer einzelnen Kaste oder eines ganzen Volkes damit Schaden leiden wurden! Meine hochgeehrten Herren, das ist das Erste, und dieser Standpunkt ist derjenige, den wir immer einnehmen. Diesen Standpunkt des Getetzes und der Gesetzmatzigkeit haben wir in viesem hohen Hause immer eingenommen, wir haben ihn auch Reichsrathe, im Abgeordnetenhause eingenommen, und diesem Standpunkte der Gesetzmatzigkeit find wir niemals untreu geworden, bis auf jenen Zeitpunkt, auf den ich in kurze zu sprechen kommen werde, wo wir Gemalt mit angemessener Gewalt abgetrieben und von dem Rechte der Nothwehr Gebrauch gemacht haben (Lebhafter Beisall links, unruhe rechts).

Meine hochgeehrten Herren, es hat noch nie eine Vorlage und einen Antrag gegeben, in welchen in so unbestimmter, so allgemeiner und vager Weise ein Antiag gestellt worden ist Man muss sich doch klar weiden über das. was man will.

Nach der Anschauung derjenigen Herren vom Großgrundbesitze, welche hier gesprochen holen, und auch nach der Anschanung des Abgioidneten Dr. Herold wurde eigentlich diese Commission ganz gemuthlich zusammensitz n, um in freier Vereinbarnung, vielleicht bei einer Tasse ich warzen Caffée und einigen guten Cigarren (Ruf: Cognac!) sprachliche Verhältnisse zu besprechen. Der Abgeordnete Dr. Herold hat gesagt: Die Deutschen mögen nun einmal sagen, was' sie in concreto wollen Ja, meine ho hgeehrten Herren, wissen Sie das noch nicht ? Das haben Sie noch nicht erfahren? Das haben wir ja in diesem Landtage schon hundertmal gesagt, das hoben Wir in unseren Red n im Abgeoidnetenhause ausdiuchlich hervorgehoben, Sie wissen es ganz genau, was wir in concreto wollen. Und da sollen wir uns zusammensetzen und besprechen!

Was ist denn der Zweck? Die Grundsätze festzustellen, wie der Graf Sylva Tarouea, der neueste Staatsmann im böhmischen Landtage, meinte. Was soll dann das Endresultat aller dieser Anträge sein? Fürst Ferdinand Lobkowitz würde sich nach seinem Ausspritche glücklich schätzen, wenn in absehbarer Zeit die Aussicht vorhanden wäre, dass eine Regelung dieser Frage möglich sei.

Nun, meine Herren, wenn wir unsere Mühe und unsere Arbeit darin setzen sollten, damit in absehbarer Zeit die Möglichkeit der Regelung der Srachenverhältnisse erzielt und erreicht werden könnte - nun, meine Herren, zu solcher Conversation, zu solchen Cormödien geben wir uns als ernste Politiker und als Vertreter des deutschen Volkes nicht her. Unsere Langmuth, meine Herren, - ich sage Ihnen das offen - ist erschöpft; wir haben lange gekämpft, wir werden nicht erlahmen in diesem Kampfe, und ich wiederhole Ihnen den Ausdruck, den Graf Buquoy gebraucht hat, wir werden im Kampfe nicht erlahmen, wir werden nicht aufhören zu kämpfen, bis die Sprachenverordnungen aufgehoben, bis dem deutschen Voll sein Recht wieder gegeben worden ist. (Bravo ! Lebhafter Beifall. )"

Abg Wolf: Am Graben werden die deutschen Studenten vom Pöbel blutig geschlagen und wir sitzen da! (Rufe! Pfui! Statthalter! Niederträchtig ! Schlussrufe. )

Abg. Strache: So werden die Deutschen behandelt! (Aigner: Heil unserem deutschen Volke!) So geht man gegen die Deutschen vor!

Oberstlandmarschall (lautet): Ich bitte um Ruhe.

Abg. Wolf: Da sitzt der Statthalter und am Graben werden die deutschen Studenten blutig geschlagen. Wir werben hier persönlich bedroht.

Abg. Röhling: Die Regierung soll ihre Pflicht thun! (Rufe: Schluß der Sitzung!)

Abg. Wolf: Wir müssen unseren Brüdern zu Hilfe kommen!

Se. Exc. der Statthalter: Ich bitte, meine Herren!

Abg. Strache: Blut fließt, die Regierung ist unfähig! Der Statthalter ist dafür verantwortlich! (Unruhe. )

Oberstlandmarschall (lautet): Ich bin von so vielen Herren ersucht worden dazu beizutragen, dass eine ruhige Verhandlung weiter geführt werden könne, dass ich auf den Wunsch in diesem Augenblick nicht auf der Fortführung der Verhandlung zu bestehen, einzugehen mich bestimmt finde, und in Folge dessen die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbreche. (Rufe: Das ist zu wenig! Wir müssen hinüber aus den Graben!)

Přerušuji schůzi na půl hodiny.

(Unterbrechung der Sitzung um 12 Uhr 40 Min.

Schůze odročena ve 12 hod. 40 min)

(Wiederaufnahme der Sitzung um 1 Uhr 30 Min.

Schůze opět zahájena v 1 hod. 30 min)

Nejvyšší maršálek zemský: Zahajuji opět sezení.

Ich eröffne wieder die Sitzung.

Se. Excellenz der Herr Stuttgalter hat mich ersucht, ihm das Wort zu ertheilen. Ich bemerke, dass selbstverständlich das Recht des Herrn Abg. Funke zu sprechen, nicht tangiert wird.

jeho E. p. místodržitel mne požádal, abych mu dal slovo. Podotýkám, že jest samozřejmo, že tím právo p. Dra. Funka k pokračování v jeho řeči nikterak není obmezeno.

S. E. der Statthalter Gras Coudenhove: Hoher Landtag! Ich habe mich sofort nach Schüss der Sitzung-

(Nepokoje. Hlasy: Česky ! Česky !)

Ich habe mich sofort an den Herrn (Große Unruhe. )

Nejvyšší maršálek zemský (zvoní): Račte zachovati klid!

Ich ersuche um Ruhe.

(Česky! Dr. Černohorský: Kdyby to bylo jednou, ale pořád. )

Abg. Funke: Wir lassen uns von Euerer Seite kein Jota gefallen.

Statthalter Graf Coudenhove: Ich habe mich sofort an den Herrn Polizeidirector ge wendet um die telephonische Mittheilung desjenigen, was vorgefallen ist und was den deutschen Herren Abgeordneten Grund zur Beschwerde gegeben hat. Es ist mir bisher nur eine kurze telephonische Mittheilung vom Polizeidirector zugekommen, da die Erhebungen noch nicht abgeschlossen sind Er selbst ist nicht in seinem Bureau gewesen, sondern am Polizeicommissariate.

Diese telephonische Mittheilung lautet: "Ein deutscher Med Cand., ist wie viele andere heute in Farben am Graben promeniert.

Daselbst wurde er von einem der böhmischen Universität angehorigen Rechtshorer am Kopse durch einen Stockhieb verletzt. (Hört!)

Die Wache, welche mit Commissär Dr. Staus zur Aufrechthaltung der Ordnung auf dem Graben anwesend war, zog vom Leder, verhaftete den Thater und außerdem noch einige Excedenten. Für den Fall, als diese Gewaltthätigkeit nur durch das Farbentragen der deutschen Studenten veranlasst sein sollte, muss ich bemerken, dass das Recht Farben zu tragen, ein statutarisches Recht der deutschen Studenten ist, die Ausübung dieses von jeher geübten Rechtes am Sitze der Universität und der Landeshauptstadt an und für sich keinen Grund bilden kann, die Bevölkerung Prags in Ausregung zu versetzen, geschweige denn zu Gevaltthätigkeiten zu verleiten.

Solche Ausschreitungen müssen daher auss Schärfste verurtheit werden.

Dass eine Störung in der heute vorgekommenen Weise möglich sei, das haben die letzten Tage zu unserem Bedauern bereits bewiesen. Die Sicherheitswache hat daher auch für heute entsprechende Vorkehrungen getroffen gehabt. (Zwischenruf: Früher nicht!) Die Sicherheitswache war in entsprechender Anzahl am Graben amwesend, sie ist auch, als diese Störung eintrat, sofort eingeschritten, hat die Herren geschützt, verhaftete außerdem Thater auch diejenigen, die sich dessen Verhaftung widersetzten.

Ich glaube, dass dadurch der Beweis erbracht ist, dass die Sicherheitswache ihre Pflicht erfüllt hat, und bitte die Herren, nur gütigst anerkennen zu wollen, dass es einfach unmöglich ist und dass es keiner Sicherheitswache der Welt gelingen kann einen Streit zwischen zwei Personen auf der Gasse zu verhindern und eine etwaige Verwundung des einen durch den andern hintanzuhalten. Darauf muss ich meine Bemerkungen beschränken.

(Posl. Anýž: Ze dnes v noci buršáci stříleli na Václavském náměstí, o tom se neví).

(Nepokoj!)

Nejvyšší maršálek zemský: Žádám pány, aby ráčili k tomu spolupůsobiti, aby v našem jednání mohlo býti v klidu pokračováno.

(Dr. Grégr volá: Nechť se zakáží provokace ! Hanba jest to!)

H. Abg. Dr. Funke hat das Wort.

(Hlučný a trvalý nepokoj. )

(Posl. Anýž: To jest provokace: Aby se přerušilo sněmování, naschvál se to hledělo přivolati. To jest skandál. To se mělo konstatovati!)

Nejvyšší maršálek zemský: Posl. Dr. Herold mne požádal za slovo. Uznávám, že tím vybočuji poněkud z jednacího řádu sl. sněmovny a předpokládám, že pan Dr. Funke, proti tomu nečiní námitek. Prohlašuji však napřed, že po posl. Dru. Heroldovi nedám již žádnému slova, nýbrž že přijde potom k slovu p. Dr. Funke.

Es hat mich der Abg. Herr Dr. Herold ersucht, ihm in Namen seiner Partei das Wort zu einer Bemerkung zu geben. Ich kann es ihm ertheilen unter der Voraussetzung und Hoffnung, dass der Abg. Herr Dr. Funke dagegen keine Einwendung et hebt.

Dr. Funke: Ich erhebe keine Einwendung dagegen.

Oberstlandmarschall: Ich bemerke dass ich nur dessen bewusst bin, dass ich dadurch von dem regelmäßigen Geschaftsgange abweiche, dass ich diess aber nur thue in der Hoffnung, dadurch eine ruhige Fortsetzung der Verhandlung zu ermöglichen und, da der Abg. Herr Dr. Funke seine Einwilligung gegeben hat, so werde ich dem Abg. Dr. Herold das Wort ertheilen und nachher Herrn Abg. Dr. Funke ersuchen, in seiner Rede fortzufahren.

Poslanec Dr. Herold: Slavný sněme Jsem si úplně vědom toho, že jsem se přihlásil o slovo proti jednacímu řádu; ale slavná sněmovna a Jeho Jasnost nejvyšší pan maršálek musí odpustiti zástupcům českého národa, že poprvé - abych tak řekl - v jednáni tohoto slavného sněmu vybočují z ustanoveni jednacího řádu. Když stačila stížnost jedním poslancem zde pronesená, který stál v nepopíratel ném spojení s tím, co se bylo stalo (Tak jest, výborně!' dlouhotrvající potlesk), a který nejspíše věděl, že to, co se událo, se také stane, když stížnost jednoho poslance stačila, aby tak vážný a důstojný sbor ve svém jednání byl porušen (Výborně, Výborně, dlouhotrvajícípotlesk. )

My pánové prohlašujeme, že nehodláme nadále těchto provokací trpěti. (Výborně!)

A když Jeho Excellence pan místodržitel prohlásil, že němečtí studenti (hanba, v pravo) mají právo nositi odznaky spolkové

(Abg. St. Richter ruft: So wie Sie Ihre Czamaras)

(Nepokoj) - prosím, račte se utišiti, pánové, a já prosím zejména své pány kolegy, aby sami toho, co chci říci, nerušili, a prosil bych o to také pány kolegy německé - když jeho Excellence pan místodržitel prohlásil dnes v tomto slavném sněmu, že příslušník nějakého spolku, který podle stanov jest oprávněn nositi nějaký stejnokroj nebo odznaky, tím nepáchá ještě žádné provokace na obyvatelstvu jiné národnosti, pak se tážu: Kde byl pan místodržitel, kde byla policie, když příslušníci české národnosti v německých krajích byli týráni proto, že se hlásili k svému jazyku. (Výborně, Výborně, dlouhotrvající potlesk. Hlasy: Dvojí loket! Posl. Dr. Černohorský: Kvůli jednom i buršákovi !)

My z naší strany, jak vydá nám svědectví celý slavný sněm i vláda, hned na počátku tohoto sněmu napomínali jsme obyvatelstvo pražské ku pokoji a činili jsme tak na každé schůzi. My ale, pánové, v této práci nemůžeme pokračovati proto, poněvadž veškerá tato naše usilovná snaha, aby jednání tohoto slavného sněmu odbývalo se pokojně a aby v Praze byl klid, aranžovaným a systematickým štvaním se ruší, (Posl. Dr. Podlipný volá: Policejní řiditel to chrání!) a poněvadž v tomto systematickém provokování pražského obyvatelstva mají orgánové pražské bezpečnosti své ruce. (Výborně, Výborně, potlesk. )

Protestujeme proti tomu a pravíme zde ještě naposled, že do tohoto okamžiku zdrželi jsme se všeho, chránili jsme se, ovšem s celým sebezapřením, aby v této sněmovně nepřišlo ku žádným výtržnostem a bránili jame těmto výtržnostem.

Ale, velectění pánové, co může učiniti poslanec, který zná svoji rozvahu, toho nemůžete žádati od celého národa českého, když v této sněmovně obyvatelstvo české národnosti tím nejneslýchanějším, nejpodlejším a nejprudčím způsobem drze se uráží.

(Výborně, Výborně. )

(Dr. Podlipný: Caveant consules. )

Bylo zde mluveno o tom, že dnes v Praze prolita krev.

Ale, pánové, podle toho, co policie vyšetřila, není jisto, jak to povstalo.

Já nechci zkoumati, zdali tento německý student nebo někdo jiný dal k této srážce podnět. Ale, velectění pánové, na jednu nespravedlivost, na jednu neslýchanou privilegovanost musím poukázati.

Pánové, ve městě 400 tisíc obyvatelů mnoho lidí bylo zraněno v nějaké srážce. Ale, aby k vůli tomu celý apparát policejní a státní, ano i sněm království českého byl volán, to se ještě nestalo a to jedině k vůli jedinému německému studentovi.

My, pánové, proti tomuto pojímání a nazírání těchto poměrů v tomto království, co nejdůrazněji protestujeme. Prohlašujeme, že toho trpěti nebudeme a nebudeme (Bouřlivý potlesk. Hlasy: "Nebudeme !") a jestli se, pánové, opovážíte v těchto provokacích dále pokračovati, buďte přesvědčeni, že my nalezneme odpovědi. (Výborně! Potlesk. Hlas: To si musíte zapamatovati!)

Nejvyšší maršálek zemský (zvoní): (Dr. Grégrvolá: To byla jednou slova česká. Sláva Heroldovi. )

Nejvyšší maršálek zemský (zvoní): Žádám pány, by ráčili opět zachovati klid.

(Hlas: Již toho máme dost. My jsme se zdržovali dosti dlouho!)

Ich ertheile das Wort abermals dem Herrn Abgeordneten Dr. Funke (läutet).

(Hlas: Nedáme se provokovati!)


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