Ètvrtek 13. ledna 1898

und trinken, was eine größere indirekte Steuerleistung bedeutet.

Wenn es nothwendig ist, eine Erhöhung der indirekten Steuern um 42 Millionen herbeizuführen, dann darf es keinen solchen Nachlaß an den direkten Steuern geben, dann darf es keine Erleichterung für die höheren Steuerträger geben, wenn heute der arme Gewerbetreibende, der Baner und der Mittelstand überhaupt wirklich entlastet werden soll.

Den großen Fabrikanten einen Nachlass zu gewähren und den großen Grundbesitz und die Fideicommisse zu entlasten, so sehen die socialen Reformen nicht aus.

Den Nachlass dürfen nur die ärmsten Steuerträger bekommen, das muss bei einer gewissen Grenze abschneiden; alle, die darüber gehen, die müssen höher besteuert werden als bisher.

Aber gegenüber der Vorlage nach der Richtung, ob wir die Bedingung annehmen sollen, dass wir die Personaleinkommensteuer von den Umlagen befreien müssen, befinden wir uns heute in einer Zwangslage.

Ich und meine Parteigenossen sind im österreichischen Reichsrathe mit aller Entschiedenheit dafür eingetreten, dass sich die Umlagen auch auf die Personaleinkommensteuer ausdehnen sollen und als wir mit der unbedingten Umlagepflicht nicht durchdrangen, haben wir wenigstens den Antrag gestellt man solle gestatten, dass das Land und zum allermindesten die Gemeinden und Bezirke wenigstens eine 10prozentige Umlage auf diese neue Personaleinkommensteuer legen dürfen.

Aber da hat man uns wieder gesagt, wenn man auf diese Steuer die Umlage legt, dann Werden die Herren nicht richtig fatiren und die Steuer Wird von vorneherein ruinirt, damit aber Werden, meine Herren, die Steuerzahler geradezu von vorneherein als Schwindler bezeichnet, wenn man ihnen zumuthet, dass sie, wenn sie eine 10- bis 20 prozentige Umlage zu bezahlen haben, ihr Einkommen einfach verheimlichen.

Warum soll denn aber, meine Herren, der Erwerbsteuerträger richtig fatiren, welcher genommen über 100 Prozent Steuer zahlt im Verhältnis zu seinem Einkommen, warum soll gerade er richtig fattiren und der Fabriksherr nicht richtig, weil er eine 30 oder 40 prozentige Umlage zahlt?

Indess, unsere Vorschläge wurden abgelehnt.

Meine Herren, dort sind Sie die Maßgebenden, dort haben Sie Einfluss, die Herren find dort an der Herrschaft, und haben die große Regierungsmaschinerie in der Hand. Diese Herren (haben es natürlich so gemacht, dass auch wir im Landtage und in der Gemeinde gezwungen werden, die Personaleinkommensteuer von solchen Umlagen freizuhalten, denn dabei handelt es sich jetzt für Böhmen um die Summe von 2, 595. 548 fl.

An diesen Umstand des Freilassens der Personaleinkommensteuer von der Landes-, Gemeinde-, Bezirksumlage und als Bedingung ist die Bestimmung geknüpft, dass die Gebäudesteuer um 725. 991 fl. weniger betragen sott, das ist für Böhmen allein nämlich 10 Prozent des Nachlasses, und der Nachlass der Grundsteuer, wiederum nur für Böhmen, 1, 100 854 fl. und dass die Ueberweisungen aus dem Betrage von 3, 000. 000 pr. 768. 703 fl. nur dann bewilligt werden, wenn wir die Personaleinkommensteuer von Umlagen freilassen. Da kann man nun nicht sagen, wir bekommen 2, 595. 548 fl., denn, meine Herren, wenn wir die Umlage einheben, so trägt das vielleicht 3, 000. 000 fl. Es liegt also gar kein Nachlass vor, denn füglich müssen diese Steuer wieder nur dieselben Steuerträger tragen. Sie würden also diesen Nachlass nicht bekommen, aber einen Theil von diesen 3, 000. 000 bezahlen müssen. Man hat uns also förmlich gezwungen zuzustimmen, dass wir die Personaleinkommen-steuer von der Umlage freilassen. Wenn wir nun einmal so weit stehen, so müssen wir uns fragen, können wir uns denn nicht auf eine andere Weise helfen, um doch wenigstens steuerkräftigerr Elemente herbeizuziehen ? Das ist allerdings möglich durch die sogenannte Differenzierung der Umlage, insbesondere dann, wenn wir eine progressive Steigerung derselben systematisch einführen, wie das bei Einkommensteuern im Gesetze eingeführt wurde.

Ich gehe aber noch weiter, als die Regierungsvorlage vorschlägt: Die Regierungsvorlage hat ausdrücklich einen Artikel IV aufgenommen, welcher eine Abänderung der bisherigen Gemeindeordnung für das Königreich Böhmen bedeutet und der also die Gemeinde ermächtigt, eine höhere Umlage vorzuschreiben, und zwar bis zu einem Drittel, sowohl auf die Erwerbsteuer als aus die Realsteuer, ohne dass dazu die Zustimmung der Bezirksvertretung nothwendig ist. Ich möchte nebstbei bemerken, dass dort die Bemerkung nicht richtig ist, die in diesem Motivenberichte sich vorfindet, dass z. B. Gemeinden mit eigenem Statute, wie Prag und Reichenberg, bereits ermächtigt seien, ohne weitere Änderung des bezüglichen Landesgesetzes oder ohne weitere Genehmigung des L'andesausschusses und des Landesschulrathes eine Erhöhung der Erwerbsteuer um ein Drittel vorzunehmen. Das trifft allerdings bei Prag zu, bei Reichenberg aber nicht, weil wir nach dem Statute das Recht besitzen, Zuschläge bis zur Höhe von 25 Procent der landesfürstlichen Steuer vorzuschreiben, und weil diese 25 Procent heute thatsächlich eingehoben werden Wenn wir also jetzt die Erwerbsteuer um ein Drittel erhöhen wollten, so müssen wir eine Abände ung des Landes esetzes erwirken, oder wenigstens die Ermächtigung des Landesausschusses und der Statthaltern einholen. Diese Motivirung der Regierungsvorlage ist demnach nicht ganz richtig. Die Herren haben sich eben nicht ganz richtig informiert.

Ich gehe aber nicht einmal so weit wie der Motivenbericht der Regierungsvorlage. Der Motivenbericht der Regierungsvorlage spricht nicht bloß von der Eriverbsteuer, sondern er sagt ausdrücklich: Die Regierung steht auf dem Standpunkte, dass es nur der Billigkeit entspreche, wenn die Zuschläge zur allgemeinen Erwerbsteuer in Hinkunft etwas höher bemissen werden als jene der Realsteuer, weil bei der letzteren die Zuschlagsbasis unverändert belassen werden soll, während bei der allgemeinen Erwerbsteuer als Max, imum der Umlage ein Drittheil bezeichnet wird.

Diese Bestimmung des Motivenberichtes entspricht dem Artikel 4. Die Regierung sagt aber weiter, es stehe dem nicht entgegen, dass auch ein höherer Zuschlag innerhalb der bezeichneten Grenzen beschlossen werde, nur bleibe bei den Gemeinde-Zuschlägen hiezu die Zustimmung der Bezirksvertretung nothwendig.

Ich sehe aber nicht ein, warum man nicht gleich von vornherein in dem Gesetze sagen kann, dass nicht bloß für die Erwerbsteuer, sondern auch für die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen und für die Renten- und Besoldungssteuer insoweit sie Zuschlägen unteiliegen, ein höherer Perzentsatz gezogen werden kann, und ich mechte mich dagegen aussprechen, dass die Begrenzung mit einem Drittel sestgesetzt werden kann; denn es kann ja auch Gemeinden geben, welche es nothwendig haben mit Rücksicht auf ihre finanzielle Lage derartige Unternehmungen mit einem höheren Perzentsatz zu treffen.

Ich gehe aber, meine Herren, noch einen Schritt weiter. Ich möchte nämlich sagen, dass auch dieses System für die Dauer nicht genügen wird, um unsere Landesfinanzen in Ordnung zu bringen, oder auch für die größeren Städte, einzelne Bezirke, einzelne Gemeinden, die höhere Auslagen haben, eine Sanierung ihrer finanziellen Verhältnisse herbeizuführen, und es entspricht auch nicht den Principien der Gerechtigkeit.

Ich bin der Ansicht, dass man eine Differenzierung d r Umlagen, respective eine progressive Steigerung eintreten lassen soll und dass es den Gemeinden gestattet sein soll, dies zu thun, bei uns im Lande nicht bloß für die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, sondern für alle Steuergattungen überhaupt. Man soll mit dem einheitlichen Umlagenprozente, wie es heute üblich ist, für das Land, den Bezirk und die Gemeindevertretung ein für allemal brechen und soll verichiedenartige Umlagen einführen bei der Hauszinssteuer, der Grundsteuer, der Erwerbsteuer, der Rentensteuer, der Besoldungssteuer usw. Man soll sich einzig und allein von der Höhe der Steuerleistung leiten lassen. Ich möchte bemerken, dass es heute schon solche Beispiele gibt, dass schon jetzt einzelne Gemeinden in derartiger Weise vor gehen. Ich verweise z. B. auf die Stadtgemeinde Graz. Dort wird im Voranschlag für das Jahr 1898 auf die Hauszinssteuer ein 23 pZt. Zuschlag, auf die Grundsteuer ebenfalls ein 23 pZt. Zuschlag und auf die Erwerbsteuer und zwar von 1000 fl. aufwärts ein 50 pZt. Zuschlag, auf die Erwerbsteuer unter 1000 fl. ein 40 pZt Zufchlag, auf die Erwerbsteuer der zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen bei einer Steuerleistung von 1000 fl. aufwärts ein 50 pZt. Zufchlag, bei der Besoldungssteuer und zwar von 1000 fl. Staatssteuer aufwärts ein 50pzt. Zuschlag, bei der Besoldungssteuer unter 1000 st. ein 40 pZt. Zuschlag, bei der Rentensteuer von 1000 fl. auswärts ein 50 -pZt- Zuschlag und bei der Rentensteuer unter 1000 fl. ein 40 pZt. Zuschlag eingehoben.

Wenn man auch noch, was hier nicht geschieht, bei der Hauszinssteuer und der Grundsteuer dieselbe Differenzierung eintreten lässt, dergestalt, dass z. B. derjenige, der über 500 fl. Grundsteuer oder Hauszinssteuer zahlt oder über 1000 fl. Grundsteuer oder Hauszinssteuer zahlt, ein höheres Umlagenprozent für die Gemeinde, den Bezirk, das Land beizutragen hat, so kann eine Gesundung eintreten und nur aus diese Weise können wir uns dafür revanchiren, dass man die progressiv steigende Personaleinkommensteuer von Umlagen freigelassen hat.

Wenn man zu der Personaleinkommensteuer solche Umlagen eingeführt hätte, dann hätten diejenigen, die über große Einkommen verfügen, die zu den steuerkräftigen Elementen gehören, eine viel höhere Leistung an das Land, den Bezirk und die Gemeinde gehabt, als dies heute der Fall ist.

Dieses System muss aufrecht erhalten und durchgeführt werden, denn es ist das einzig gerechte und bietet einzig die Möglichkeit, dass wir uns an der Regierung, an der Staatsverwaltung, an jenen mächtigen und einflussreichen Herren, welche die Gesetze gewacht haben, in derartiger Weise revanchieren können, wenn wir sie nämlich in entsprechender Weise zu den Lasten des Landes, Bezirkes und der Gemeinden heranziehen (Rufe: Bravo! Bravo!;

Ich verweise nun vor allem Anderen darauf, dass das jetzt im eisten Jahre noch sehr schwierig sein wird, denn wir haben noch sein statistisches Material zur Verfügung und wissen noch nicht, welches die Resultate des ganzen neuen Steuersystemes sein werden. Wir wissen auch nicht, welche Summe die Steuerzahlung der 2., 3. und 4. Classe ausmacht; es ist daher jetzt für das Jahr 18 . 8 sehr schwierig, nach dieser Richtung positive Vorschlage zu machen. Das aber ist auf alle Fälle unannehmbar, wie es der Landesausschuss vorschlägt, dass wir etwa die Umlagen um 15%, also von 39% auf 54% ei höhen!

Der Landesausschuss findet sich auch im Widerspruche mit seinen eigenen Behauptungen. Lesen Sie nur die früheren Berichte des Laudesausschusses nach. Lesen Sie den Bericht über das Jahr 1895, was der Landesausschuss dort geschrieben hat über die Erhöhung der Landesumlagen. Er hat in jenem Berichte, derselbe ist mir wohl nicht im Wortlaute, aber wenigstens dem Sinne nach erinnerlich, - gesagt, er halte es für höchst bedenklich, eine Erhöhung der Umlagen vorzuschlagen, weil dies geradezu zu einer wirtschaftlichen Krisis des Landes führen müsste. Damals hat es sich um eine Erhöhung von nur 10% gehandelt, heute will uns derselbe Landesausschuss vorschlagen, Dass wir einfach die Umlage um 15% erhöhen. Glaubter, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes in den letzten 2 Jahren besser geworden sind? (Rufe: Oho! Sie sind schlechter!)

Es kann schon heute festgestellt werden, wenn wir auch nicht wissen, welche Erfolge die Erwerbsteuer-Kategorie haben wird, wenn wir auch nicht percentuale Unterstufungen machen können, dass wir meiner Uiberzeugung nach bei den unteren Steuerkategorien dem Gewerbe-, Bauernstande, den mittleren Hausbesitzern über eine Umlage von 40% nicht hinausgehen können. können belasten können wir den Großgrundbesitz, die hohen Erwerbsteuerträger, hauptsächlich jene, welche mehrere Tausend Gulden Steuern zahlen und alle höher belasteten zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen; höher belasten können wir die neue Rentensteuer, dort können wir auch schon heute, wenn wir auch das Ergebnis noch nicht kennen, ganz ruhig vielleicht um weitere 20% die Umlage et höhen, so dass man sagen kann, die haben 60% zu zahlen und das Deficit, das sich dann noch ergibt, das werden wir durch ein Landesanlehen decken, und künftiges Jahr, wenn das ganze Resultat der neuen Steuergesetzgebung vorliegen wird, werben wir auch die Erwerbsteuer heranziehen.

Gegen die Kategorien aber, die ich hier angeführt habe, da würde ich, speziell bei dem Großgrundbesitze, nicht einmal aus die Steuerleistung übergehen, sondern sagen, jeder der im Großgrundbesitz wahlberechtigt ist, hat 20 pZt. höhere Steuern zu bezahlen. Meute Herren, wer größere Privilegien, größere politische Rechte besitzt, hat auch größere Lasten zu tragen.

Der Großgrundbesitz hatte früher allem die ganzen Lasten zu tragen. Sie haben die Lasten getragen für den Knegsstand, für das Armenwesen usw. Sie haben sich von allen diesen Lasten losgeschüttelt. Der Großgrundbesitz ist immer entlastet morden, wälzte die Steuerpflicht auf die Schultern der breiten Schichten der Bevölkerung über, während er selbst die Vorrechte behalt.

Wo durch die Stellung der Großen politischer Einflus entsteht, müssen auch wirthschaftliche Vortheile aus dieser Stellung hervorgehen.

Wir begehen damit also gar keine Ungerechtigkeit. Das wären ungefähr die Grundzüge und die Ideen, die ich der Commissionsberathung mitgeben wollte; ich möchte wünschen, dass dieser Gesetzentwurf nicht bloß bei der Berathung in der Kommission, sondern auch bei der Berathung im Landtage die Mehrheit und dadurch Eingang in die Gesetzgebung erlangt. (Bravo und Heilrufe. )

Oberstlandmarschall: El ist niemand mehr zum Worte gemeldet.

Neni nikdo více k slovu pøihlášen. Prohlašuji debatu za skonèenu.

Ich erkläre die Debatte für geschlossen,

Pøejdeme k hlasování.

Wir gehen zur Abstimmung über.

Gegenstand der Abstimmung ist der Beschluß darüber, in welcher Weise in formaler Beziehung mit der Regierungsvorlage vorzugehen ist. In dieser Beziehung hat der Abg. Herr Adalbert Gras Schönborn den Antrag gestellt, die Regierungsvorlage der Budgetkommission zuzuweisen.

Ein anderer Antrag liegt nicht vor; ich werde daher diesen Antrag zur Abstimmung bringen.

Pøedmìtem hlasování jest otázka, jakým zpùsobem má býti naloženo formálnì s vládní pøedlohou, která se nachází na denním poøádku. V tomto ohledu podal poslanec pan hrabì Schönborn návrh, aby tato pøedloha byla pøikázána rozpoètové komisi. Jiný návrh nebyl podán; dám tedy hlasovati o návrhu p. posl. hrab. Schönberna.

Žádám pány, kteøí souhlasí s návrhem p. hr. Schönborna, aby byla odkázána vládní pøedloha komisí rozpoètové, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest pøijat.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Grafen Buquoy und Genossen, betreffend die Regelung der sprachlichen Verhältnisse im Königreiche Böhmen,

Pøíštím pøedmìtem denního poøádku jest první ètení návrhu poslancù hr. Buquoy-e a soudruhù v pøíèinì upravení jazykových pomìrù v království èeském.

Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, dass, nachdem Herr Gras Buquoy durch Krankheit an der heutigen Sitzung theilzunehmen verhindert ist, Herr Ferdinand Prinz Lobkovic übernommen hat es an seiner Stelle den An trag zu begründen.

Dovoluji si slavnému snìmu sdìliti, že, jelikož p. hrabìti Buquoyovi následkem onemocnìni není možno dnešní schùze se úèastniti, pøevzal odùvodnìní tohoto návrhu posl. p. Ferdinand princ Lobkovic. Dávám jemu slovo.

Jeho Jasnost princ Ferdinand Lobkovic Slavný snìme! Jelikož p. hr. Buquoy který jakožto první navrhovatel na návrhu vytištìn jest, vèera náhle ochuravìl, jest na mne vložen nesnadný úkol

Abg. Wolf: Ich bitte so zu sprechen, dass wir es verstehen, das ist ja ein Unsinn, das ist eine Verhöhnung, Deutsch reden über solche Sachen, dass wir das verstehen! (Unruhe. )

Abg. Iro: Wenn Sie nicht deutsch sprechen, so übersetzen Sie es wenigstens! (Nepokoj. )

Nejvyšší maršálek zemský: Prosím o ticho!

Ich ersuche um Ruhe.

Žádám, aby p. øeèník nebyl pøerušován.

Jeho Jassnost princ Lobkovic: a prosím, abych byl omluven, nedopadne-li odùodùvodnìní tak. (Rufe: Deutsch reden!)

Hoher Landtag! Ich habe erst am Spaten Nachmittag die Aufgabe übernommen an Steile des Herrn Abg. Grafen Buquoy, der plötzlich erkrankt ist, den Antrag, den er in erster Reihe unterschrieben hat, zu begründen.

Es ist dies gewiss in diesem Momente keine leichte Ausgabe, und darum ersuche ich die Herren, diese meine Rede infolge dessen nicht so beurtheilen, als wenn sie von langer Hand vorbereitet gewesen wäre, sondern meine Worte eben nur als Improvisation hinzunehmen.

Ich glaube, dass der Antrag, den wirin der ersten Sitzung des hohen Landtages eingebracht haben, eigentlich einer großen Begründung nicht bedarf. (Nepokoj)

Ich sollte glauben, dass dieser Antrag sich eigentlich von selbst versteht; denn, meine Herren, wozu sind wir eigentlich hier versammelt?

Ich glaube, wir sind dazu versammel, um die Angelegenheiten des Landes zut berathen, und es ist doch selbstverständlich, dass wir vorerst unsere Aufmerksamkeit solchen Angelegenheiten zuwenden, welche wir für die wichtigsten halten und da, meine Herren, glaube ich, wird nun wohl auf keiner Seite ein Widerspruch gemacht nur, wenn ich behaupte, dass heute die Nationaläten, die Sprachenfrage eine der allerwichtigsten ist. Denn es ist Ihnen ja bekannt, daß der Widerstreit der Nationalitäten nicht von gestern und nicht von vorgestern herrührt, daß er vielmehr schon seit langer Zeit besteht.

Aber, meine Herren, es hat sich nachgerade ein Zustand entwickelt, der für die Dauer doch gewiß unhaltbar genannt werden muss.

Denn es ist das Verhältnis nicht blos im politischen Leben ein gespanntes, sondern es haben sich diese gespannten Beziehungen schon soweit entwickelt, daß die wirtschaftlilichen Verhältnisse dadurch Schaden leiden, daß die geschäftlichen Verhältnisse Schaden leiden, ja daß selbst bis in die Familie die Beziehungen vergiftet find.

Nun, meine Herren, geht eben unser Antrag dahin, eine Commission einzusetzen, die ruhig und sachlich diese Angelegenheiten besprechen könnte. (Wolf: Gehört in den Reichsrath, wir sind hier aber im Landtag), und darum glauben wir, dass es nothwendig ist, dass diele Sache hier besprochen wird. (Wolf: Gehört nur in den Reichsrath, nicht in den Landtag).

Oberstlandmarschall: Ich ersuche meine Herren, den H. Redner nicht zu unterbrechen.

Abg. Prinz Ferd. Lobkowitz: Es ist wiederholt u. von verschiedenen Seiten die Meinung ausgesprochen worden, daß der Großgrundbesitz eine vermittelnde Stellung einnimmt. (Wolf: Das erkennen wir nicht an. )

Es gibt ja verschiedene Meinungen; ich constatire nur, daß wir das doch schon an verschiedenen Orten gelesen haben.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit hervorheben, dass diese Behauptung wohl darauf basiert, dass die Partei des conservativen Großgrundbesitzes nicht aus nationalerBasis aufgebaut ist, dass infolge dessen von unserer Partei erwartet werden kann, dass mit in nationaler Beziehung es vielleicht mit ruhigerem Blute behandeln, als andere Parteien, die eben rein national sind (Widerspruch links). Unsere Partei, die Partei des conservativen Großgrundbesitzes besteht in ihrer Majorität aus Angehörigen böhmischer Nationalität (Abg. Wolf. èechischer!) aberdie conzervative Partei zählt auch zu ihren Anhängern eine große Anzahl conservativer Deutscher (Rufe: Dem Namen nach!). Meine Herren! Diese Verbindung charakterisirt nun die Partei, indem alle Mitglieder an dem gemeinsamen Grundjätzen festhalten, und von diesen gemeinsamen Grundsätzen mochte ich nur einige ermähnen. Diese sind: Die Einheit und Untheilbarkeit des Königreiches Böhmen (Výbornì! Abg. Wolf: Provinz!).

Gleichberechtigung der Sprachen, die Machtstellung der Monarchie nach außen (Wolf: die wird auf söderalistischem Wege gefordert!) und die friedliche Entwickelung das wirtschaftlichen Lebens im Lande (Wolf: durch die Sprachenverordnungen!). Nun, meine Herren, wir sind gewiß bereit überall dort geine einzutreten zur Förderung des Friedens zwischen den Nationalitäten, dort überall, wo mir unsere hoch gehaltenen Grundsätze gewahrt missen, und dort überall, wo mir überhaupt eine Möglichkeit des Einvernehmens voraussetzen, und, meine Herren, hier hat es uns geschienen, dass vielleicht die Möglichkeit da märe, in dieser Commission eine Verständigung zu erreichen, (Rufe: Nein, so geht's nicht, lex Falkenhayn!) man sollte glauben dass eine so eminente Friedens? action doch allgemein eine gerechte Würdigung erfahre, (Wolf: So leichtgläubig sind mir nimmer!) man sollte glauben, dass die beiden Völkerschaften des langen Haders müde sind, und die Gelegenheit ergreifen würden, in einem kleinen Kreise, wie es eben der Landtag des Königreiches Böhmen ist, sich auszusprechen und diesbezüglich die Mittel zu suchen, vielleicht doch eine Verständigung zu finden. (Rufe: Der Landtag ist hiezu ungeeignet, das hat keinen Zweck! Unruhe. ) Ich mochte auch weiter darauf hinweisen, dass freilich, insoferne man aus die Zeitungsstimmen etwas geben kann, gerade in der letzten Zeit in verschiedenen Lagern Stimmen laut geworden sind, die uns wenigstens darauf hinzuweisen scheinen, dass in den verschiedenen Lagern sich Persönlichkeiten befinden, die Wünschen, dass ein Mittel gefunden werde, um wieder Frieden im Lande zu schaffen. (Gewiss, wir Alle! Röhling: Sprachenverordnungen aufheben!)

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Redner sprechen zu lassen.

Fürst Ferdinand Löbkowitz: Ich habe einmal vor mehreren Jahren hier an dieser Stelle eine Rede mit den Worten geschlossen, dass die beiden Böhmen bewohnenden Volksstämme sich ausgleichen werden und sich ausgleichen müssen heute allerdings sind wir diesem Ziele seit damals nicht näher gekommen, aber trotzdem hege ich die Hoffnung, dass es noch h Ute geschehen wird.

Meine Herren! Ich war ja darauf vorbereitet, dass man mich wahrscheinlich unterbrechen und mir vielleicht vorwerfen wird, es sei ein Gemeinplatz vom Frieden immer zu sprechen, weil selbstverständlich jeder Mensch stets den Frieden will.

Es handelt sich aber um die Mittel und den Preis wie dieser Friede erzielt werden soll; darum meine Herren haben wir diesen Antrag eingebracht, weil wir geglaubt haben, dass die Kommission das beste Forum sei, in welchem über diese Mittel, welche den Frieden herstellen sollen, gesprochen werden konnte. (Rufe: Dazu ist der Landtag nicht competent. Abg. Jro ruft: Frieden schon, aber keinen faulen Frieden. Abg. Wolf: Es kann der Beste nicht im Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. )

(Der Oberstlandmarschall gibt das Glockenzeichen. )

Meine Herren! Ich wiederhole, dass wir diesen Antrag im besten Willen, mit bester Absicht eingebracht haben, um allen friedlebenden Einwohnern dieses Landes resp. deren Vertretern Gelegenheit zu geben, im kleinen Kreise sich über diese Frage auszusprechen, und wir haben geglaubt, dass dies ein Mittel sein wird, diesbezüglich einem jeden Standpunkte entgegen zu kommen.

Nun, meine Herren, wenn Sie sich den Vorgang in der Commission selbst vorstellen, (Abg. Wolf ruft: Möchte ich mir auch ansehen !) so bin ich nicht etwa ein Rosigseher, um zu glauben, dass alles sofort aus die beste Weise geregelt sein Wird.

Es hat einmal ein Staatsmann gesagt, dass man großen Fragen mit Misstrauen begegnen solle; es ist selbstverständlich, dass auch dann, wenn ein Beschluss gefasst werden sollte, der Friede damit noch nicht morgen oder übermorgen sein wird. (Abg. Wolf ruft: In 14 Tagen auch nicht!) Es handelt sich nur darum, den Ansang zu machen. Wenn man mit gutem Willen den Ansang machen will, wird sich die Gelegenheit finden, den angeknüpften Faden fortzuspinnen. (Rufe: Der einzige Ansang ist: Sprachenverordnungen ausheben!)

Es sind in verschiedenen Momenten verschiedene Anregungen gegeben worden, wie man die Sprachenfrage am besten regeln könnte, alle diese Anregungen find bisher nicht zur Durchführung gelangt. (Abgeordneter Jro: Vor allem deutsche Staatsspräche!)

Ich glaube, dass die Frage zu verallgemeinert wird, dass man nicht von einer Sprachenfrage, sondern von vielen Sprachenfragen reden sollte. Rufe: Kurz, der Thurm von Babylon!)

Es gibt ja im menschlichen Leben verschiedene Gebiete, in welchen die Sprachenangelegenheit überhaupt zur Frage kommt. Darum soll, wie ich glaube, der Commission empfohlen werden, den Versuch zu wagen, an einzelne Gebiete dieser Frage heranzutreten, welches Forum in diesem betreffenden Gebiete überhaupt berufen ist, die Angelegenheit zu regeln. Ist etwa dieses Forum in diesem Gebiete - ich meine nicht ein Gebiet im localen Sinne - sondern in diesem Gebiete menschlicher Thätigkeit competent? Ist hier dieses oder jenes Forum berufen, oder empfiehlt es fich nicht, auch diesem betreffenden Forum die Regelung der Sprachenverhältnisse vorzubehalten. Es gibt diesbezüglich speziell ein Gebiet, bezüglich dessen wohl kaum von einer Seite die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung bestritten werden wird; das ist die Frage des Gebrauches der Sprachen bei den autonomen Behörden. Es sind in dieser Beziehung bereits verschiedene Versuche gemacht worden.

Es hat einmal der Landtag diesbezuglich ein Gesetz beschlossen, welches allerdings nicht der Allerhöchsten Sanction unterzogen wurde. Es hat in den Ausgleichspunctationen (Abg. Wölf: An die erinnern Sie?), es hat ferner Herr Dr. Pacák auch einen ähnlichen Antrag eingebracht, der sich heute, wenn ich mich recht erinnere, im Schoße der Bezirks-Gemeindecommission befindet und das wäre gleich ein Thema, welches eventuell in dieser Commission zur Berathung gelangen könnte. Ich glaube daher, meine Herren, dass man dann, wenn man den Willen hat, mit dieser Sache überhaupt zu rühren und sie überhaupt zum Ziel zu bringen, bei dieser Sache eventuell oder bei einer andern Sache, deren Forum vielleicht nicht bestritten ist, anfangen könnte und an diese Frage könnte sich eventuell die Behandlung weiterer Fragen anschließen.

Aber, meine Herren, um eine Gewähr dafür zu bieten, dass in dieser Commission wirklich eine Basis für einen wirklichen dauernden Frieden geschaffen würde und nicht für einen faulen Frieden, wie es mir von einer Seite eingewandt worden ist, ist es nothwendig, dass diese Commission auch in der Lage sei, über alte derlei Fragen sich auszusprechen, (Abg. Wolf: Aha!) und alle diese fragen gleichzeitig zu verhandeln, nicht vielleicht dass eine parallele Commision für andere ähnliche Fragen in derselben Richtung bestellt würde. Ich setze jedoch voraus, wenn eine solche Commission eingesetzt wird, dass eine jede Partei diejenigen ihrer Mitglieder hineinwählen wird, von denen sie voraussetzt, dass sie zur Regelung dieser Fragen nicht nur die Fähigkeit sondern auch den richtigen Willen haben, den Standpunkt ihrer Partei in der Commission zu vertreten.

Deshalb erlaube ich mir, meine Herren, zu den Conmmissionsantrag, wie er im Drucke vorgelegt ist, noch folgenden Zusatz zu beantragen, (Hört!) "Dieser Commisston find alle, die sprachlichen Verhältnisse im Königreiche Böhmen betreffenden Anträge zuzuweisen. "

(Rufe: Da werden wir uns bedanken! Da sind mir schon fertig! - Das mußten wir voraus! - Abg. Röhling: Ganz schlau angefangen!)

Navrhuji, aby byl k návrhu jak byl aè tištìn a rozdán ještì pøipojen tento dodatek: "Tomuto výboru buïtež pøikázány veškeré návrhy týkající se jazykových pomìrù v král. èeském. "

(Abg. H Röhling ruft: Man merkt die Absicht. )

Nun, meine Herren, werde ich schließen: ich wiederhole, wir haben diesen Antrag eingebracht in der eminent friedlichen Absicht, in der Ueberzeugung., dass es ein echt friedliebender, echt öfterreichisch gesinnter Antrag ist, und nun, meine Herren, richte ich an Sie die Bitte, nehmen Sie diesen Antrag an und schaffen Sie damit Boden, auf welchem bei allgemeinem guten Willen sicherlich ein gutes Werk geschaffen wird. (Lebhafter Beifall. )

Und selbst dann, meine Herren, wenn auch in diesen Verhandlungen gar nichts anderes erreicht wird, als wenigstens ein Ausblick in die Zufunft, aus welchem uns entgegen leuchtet die Möglichkeit einer in absehbarer Zeit zu erfolgenden Verständigung, so haben Sie, meine Herren, schon sehr viel geleistet und es wäre dies das schönste Jubiläumsgeschenk, welches der böhmische Landtag Sr. Majestät unserem Allergnädigsten Kaiser und König darzubringen in der Lage wäre. (Bravo ! Vyborne! Lebhaster Beifall und. ständeklatschen. )

Nejvyšší maršálek zemský: Dovoluji si žádati pana øeèníka, jelikož podal dodatek k mému návrha, by mnì tento dodatek podal písemnì.

(Läutet: ) Der Herr Antragsteller hat zu seinem Antrage noch einen Zusatzantrag beigebracht, nämlich:

"Dieser Commission sind alle die Sprachenverhältnisse betreffenden Anträge zuzutreiben"

Pan navrhovatel pøipojil ku svému návrhu ještì tento dodatek:

"Tomuto výboru buïtež pøikázány veškeré návrhy týkající se pomìrù jazykových v království Èeském. Uèiním dotaz na podporu stran tohoto dodatku.

Ich werde die Unterstützungsfrage bezüglich des eben verlesenen Zusatzes stellen.

Žádám pány, kteøí te to dodatek podporují, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Zusatz unterstützen, die Hand zu erheben.

Jest dostateènì podporován.

Er ist hinreichend unterstützt.


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