Naše náboženské obce jsou jenom stěží s to, aby stačily tem závazkům a povinnostem, které jim ukládá zákon z r. 1890, neboť jsou na venkově obce náboženské, které čítají 10 nebo 12 členů, a které již podle samého zákona mají obligatorní rozpočet 600 až 700, někde i 800 zl,. následkem čehož přepadá na jednoho poplatníka 60 až 80 zl. ročně náboženské daně. Na našich náboženských obcích tedy není dobře možná žádati, aby v té příčině učinily opatření. Ale ne o mnoho lépe je v těch případech, kde nalézají se děti židovské na školách trojtřídních, neboť náš zemský školský úřad si při udělování remuneraci, které podle zákona z r. 1888 udíleny býti mohou, ukládá spořivosť snad větší, nežli by bylo zapotřebí. Uznávám sice, že jsou někdy případy takové, že nelze prozatím snad upraviti je tím způsobem, jakého by bylo zapotřebí, ale tuším, že by v takovém případě, kde se jedná o vyučování tak důležitému předmětu, jako jest náboženství, měl veškeren finanční ohled ustoupiti a že by měl rozhodovati jedině ohled na potřebu a důležitost vyučování a výchovy mládeže. Arci netajím se tím, že za dosavadního stavu zákonodárství má i sám školský úřad jakési potíže, chce-li vyhověti těmto našim požadavkům a proto pokládám za záhodno, aby přikročilo se k zákonnému upravení těchto poměrů, kteréžto upravení by pak arci zemskémn školskému úřadu činilo možným, aby oprávněným našim posadavkům vyhověl. Bude to, a tím se také netajím, dosti obtížnou prací, a nemíním tím snad výlučně náboženství naše, nýbrž vůbec zákonné upravení vyučování náboženské menšiny.
Bude to, jak pravím, dosti obtížný úkol, neboť pokud jsem se zpravil, nevím, že by někde v čelných státech cizozemských vyučovalo se náboženství mojžíšskému na obecné škole.
Ve Francii stát se nikterak nestará o vyučování náboženství, v Prusku, které nám dnes jaksi bylo kladeno za vzor státu s konfesionelním školstvím, se náboženství na školách veřejných nevyučuje. Stejně má se věc, jak jsem právě zde četl, v Anglii a nemýlím-li se, také v Belgii, v Nizozemsku, v Dánsku a ve Švédsku. Ale snad přece jenom při zralé úvaze, při které arci bude třeba hleděti , ke zvláštním poměrům, ve kterých se nalézají příslušníci náboženských obcí židovských, bude lze nějakou uspokojivou osnovu zákona připraviti a proto dovoluji si navrhnouti resoluci:
Slavný sněme, račiž se usnésti: "C. k vláda vyzývá se, aby v době pokud možná brzké předložila sněmu zemskému osnovu zákona, jímž upravuje se vyučováni náboženství pro náboženské menšiny. "
Až bude tomuto požadavku našemu alespoň poněkud vyhověno, pak také naše akce, čelící ke zrušováni těch německých škol konfesionelních, rozhodně postoupí mnohem rychleji, ještě rychleji, nežli dosud postoupila. Již dosud, jak pravím, postup ten byl dosti uspokojivý, a budiž mně dovoleno, abych některé podrobnosti v tomto ohledu ješté sdělil. Během školního roku 1893 - 1894, od té doby totiž, co byla založena velká jednota naše, byly zrušeny školy ve Škvorci, Hříškově, Horní Cerekvi, Novém Strašecí, Babčicích, Myškovicích a Radenině, během následujícího školního roku byly zrušeny školy v Hostomicích, Suchomastech. Terešově, Švitově, Přelouči, Blovicích, Záhoři Bendově a od té doby byly zrušeny školy ve Vlašimi, Něm. Brodě, Brandýse n. /L., Záduší, Miroticích, Zalužanech, Nymburce, Slaném, Velvarech, Jistebnicích a Soběslavi.
Tedy během doby 3 let bylo zrušeno 26 takových škol, (Výborně! Výborně!) a, hledíme-li ku celému desítiletí, o němž jsem z počátku se zmínil, zrušení škol melo v zápětí, že o 1954 dětí židovských méně navštěvuje německé školy nežli před 10 lety.
Z naší strany setrvává se, jak pravím, na stanovisku tom: my jsme proti německým školám židovským, poněvadž v první řadě klademe váhu na náhodní vychování i mládeže naší, jež po našem soudě stejně jest částí národa jako ty ostatní děti. Výborně!)
V druhé řadě jsme proti konfesionálnosti našich škol, poněvadž my, jak pravím, chceme připravovati poznenáhlý, pozvolný harmonický soulad v občanském a společenském styku a jsme přesvědčeni o tom, že odlišování podle konfessí v útlém mládí nemůže zůstati bez účinku, že vždy zůstavuje jakýsi osten v té útlé duši dětské, jenž i v životě pozdějším své účinky jeví. (Výborně! Výborně! Živý souhlas. )
Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr der nächste für die Antrage der Commission eingetragene Redner zum Worte. Ich ertheile das Wort dem Herrn Abg. Legier.
Dříve však dovolím si sděliti, že p. posl. Scharf navrhuje následující resoluci, kterou si dovolím přečísti a učiním dotaz na podporu, a bude-li dostatečně podporavána, odkáže se rozpočtovému výboru.
Der Herr Abg. Scharf hat eine Resolution vorgeschlagen, über welche ich die Unterstutzungssrage stelle, für den Fall als sie hinreichend unterstutzt wird, wird fie der Budgetcommission zugewiesen:
Slavný sněme račiž se usnésti: C. k vládá se vyzývá, aby v době pokud možná brzké předložila sněmu zemskému osnovu zákona, jimž upravuje se vyučovaní náboženství pro náboženské menšiny.
Žádám, pány, kteří tuto resoluci podporují, by vyzdvihli ruku.
Jest dostatečně podporována a odkáže se rozpočtové komisi.
Ich ertheile nun das Wort dem H. Abg. Legler.
Abg. Legier: Hoher Landtag! Ich hatte die Absicht, in der Debatte über das Capitel Schulwesen mich des Langeren über einige Angelegenheiten zu verbreiten, welche ebenso sehr das Interesse der Schule, wie das der ge sammten Leserschaft unseres Landes berühren
Allein die vorgerückte Zeit gebietet mir wohl, mich nach dieser Richtung so kurz als moglich zu fassen, um dann noch einige Augenblicke bei den Dailegungen des Herrn Abg. Opitz, sowe des Herrn Grasen Sdhönborn verweilen zu können.
Zunächst seien mir einige ganz kurze Worte gestattet über den von der Lehrerschaft ausgesprochenen Wunsch nach Aushebung der IV. Lehrergehaltsclasse an den Bürgerschulen. Dieser Wunsch ist vollkommen berechtigt.
Als im Jahre 1894 das neue Lehrergehaltsgesetz beschlossen werden sollte und die Schulkommission darüber berieth, so stellte ich in der Sitzung vom 16. Jänner in der Schulcommission schließlich den Vermittlungsantrag, es möge diese Gehaltsklasse wenigstens mit 750 fl. bemessen werden; allein dieser Antrag blieb mit 9 gegen 10 Stimmen in der Minorität.
Im Landtage selbst wurde die Angelegenheit am 12 Feber 1894 verhandelt, und es war nicht mehr moglich, einen Antrag nach der Richtung zu stellen, weil nur unter der Bedingung die Durchberathung zugegeben worden ist, dase. überhaupt neue Abänderungsan trage im Plenum des Landtages nicht mehr eingebracht werden dürfen.
Ich gebe mich der Hoffnung hin, dass diese Angelegenheit, wenn nicht in der nächsten Herbstsession, so doch in der nächsten Jahressession zu einer gunstigen Austragung kommen wird.
Eine zweite Angelegenheit, die die gesanimte Lehrerschaft berührt, ist die Einrichtung von sogenannten Hochschulfurien für Lehrer. Da werben manche von den Herren glauben, was die Lehrer heutzutage eigentlich alles verlangen, das ist schon schrecklich.
Aber, meine Herren, die Sache ist gar nicht so schlimm. Diefe Angelegenheit ist nämlich fast 30 Jahre alt und ist im Reichsvolksschulgesetze vom Jahre 1869 begründet. In diesem Gesetze lautet der § 42, der allerdings seither eine allgemeinere Fassung erfahren hat, solgermaßen: "Zum Zwecke einer umfassenderen Ausbildung für den Lehrerberuf sollen besondere Lehrkurse (pädagogische Seminarien) an den Universitäten oder technischen Hochschulen eingerichtet werden. Die näheren Bestimmungen erlaßt der Minister für Kultus und Unterricht. "
Nun hat man merkwürdiger Weise seit dem Jahre 1869 jedesmal zum Schlusssatze ein Wortchen dazu gelesen, nämlich das Wort "nicht, " so dass der Schlußsatz seither eigentlieh gelautet hat: "Die naheien Bestimmungen erlasst der Minister für Kultus und Unterricht nicht. " (Heiterkeit). Sie sind thatsachlich nicht erlassen morden. Mit der Schulnovelle vom Jahre 1883 sind nachträglich Burger fchullehrer eingeführt worden, Welche aber den Intentionen des ursprünglichen § 42 thatsachlich nicht voll entsprechen.
Nun hat am 10. October des vorigen Jahres eine Deputation beider Landeslehrerveine von Böhmen bei dem Minister für Kultus und Unterricht eine ausführliche Denkschrift in Bezug aus diese Hochschulkurse überreicht. Der Minister hat diese Deputation freundlich empfangen und seine Neigung zugesichert, dass er den Wünschen der Lehrerschaft nach Möglichkeit entsprechen werde, sobald er sie eingehend geprüfr hat; und im Abgeordnetenhause. wo die Sache dann ebenfalls zur Sprache kam, sagte der Minister, dass die Durchführung dieses Planes sehr davon abhängen werde, ob die Länder geneigt sein werden hiezu auch ihre Unterstützung - nämlich eine materielle Unterstützung - zu geben. Weil es nun immerhin möglich ist, dass auch an den Landtag dieses Königreiches die Anfrage kommt, ob er geneigt ist, nach dieser Richtung eine Unterstützung zu gewähren, so spreche ich die Bitte darnach schon heute aus, wiewohl wir wahrscheinlich von der Verwirklichung dieser Idee noch etwas entfernt sind.
Eine dritte Angelegenheit betraf die Disciplinarvorschriften für Lehrer. Auch nach der Richtung Will ich ganz kurz sein, trotzdem es ein Kapitel ist, über das man sehr viel sprechen könnte. Die Disciplinarvorschriften für die Lehrerschaft Böhmens find sehr verbesserungsbedürftig. Der H. Abg. Sokol hat seit einigen Jahren einen Antrag wiederholt eingebracht, welcher einen Entwurf für die Disciplinarordnung enthält; aber derselbe ist über die erste Lesung und über die Zuweisung an die Schulkommission noch nicht hinausgekommen. Nun will ich mich nicht über die Tragweite dieses Antrages äußern, sondern ich fasse mein Unheil über die jetzigen Disciplinarvorschristen und über die, welche der H. Abg. Sokol beantragt, dahin zusammen: Die jetzigen sind viel zu weit und die, welche der Herr Abg. Sokol Wünscht, sind meiner Meinung nach etwas zu umständlich. Es wäre aber immerhin möglich, dass durch die Berathung der Schulkommission etwas ganz Tüchtiges zu Stande käme, und wir wünschen es vom gauzen Herzen.
Bei der Gelegenheit kann ich nicht umhin einer Sache zu erwähnen, die bei der Lehrerschaft ost schon die größte Mißstimmung hervorgerufen hat. Das ist nämlich die Praxis, wie man die Gehaltserhöhungen, welche früher Dienftalterszulagen hießen, zuerkennt.
Die Sache ist die: Wenn z. B. ein Lehrer 4 Jahre hinter einander tadellos gedient hat, und er lässt sich im fünften Jahre irgend etwas zu Schulden kommen, z. B. der Inspector ist mit ihm nicht ganz zufrieden, so wird ihm die fällige Dienst-Alters-Zulage oder Gehaltserhöhung, wie sie jetzt heißt, verweigert, weil er, wie es früher hieß, nicht "mit entsprechendem Erfolg, " und, wie es jetzt heißt, nicht,, pflichtgemäß" gedient hat Nun, mit diesem einen Jahre, wo seine Wirksamkeit nicht ganz pflichtgemäß war, geht auch natürlich seine pflichtgemäße Wirksamkeit der vorhergegangenen 4 Jahre vollständig verloren, die (Gehaltserhöhung wird ihm nicht zuerkannt, und er muss das Quinquennium von vorne anfangen; nach weiteren 5 Jahren wird ihm eine Gehaltserhöhung zuerkannt, sofern er tadellos oder pflichtgemäß gedient hat.
Nur auf diese Weise, meine Herren, erklärt sich das, dass ich unlängst ein Gesuch von einem Lehrer übergeben habe, der heuer bereits das 25 jährige Dienst-Jubiläum feiert - er wird es wahrscheinlich nicht so sehr "feiern" - und ich kann Ihnen inittheilen, dass er bisher seine einzige (Gehaltserhöhung bekommen hat.
Ich will darüber nicht urtheilen. wie die Verhältnisse dort liegen; aber meiner Meinung nach sollte man denn doch die Jahre, die jemand pflichtgemäß gedient hat, rechnen, selbst wenn dazwischen ein oder das andere Jahr kommen sollte, wo die Dienstleistung eine minder entsprechende gewesen ist.
Nun komme ich zu dem Gegenstände, auf welchen ich gleich zu Ansang meiner Rede hingewiesen habe: nämlich zu den Darlegungen des Herrn Abg. P. Opitz und des Hrn. Grafen Schönborn. Bei dieser Gelegenheit mache ich auf Folgendes aufmerksam:
Der Herr Abg. P. Opitz brachte ein Citat ans einer Lehrer-Zeitung, nämlich aus der "Deutsch-Oefterreichischen Lehrer-Zeitung. " Die Sprache, die darin geführt wird, ist eine ungemein scharfe - das gestehe ich zu; allein es ist die Sprache des Kampfes und im Kampfe, da werden die Worte nicht so abgewogen. Das thun die Gegner geradeso. Seit den beiden Katholikentagen in Linz und Salzburg ist die Sprache der klerikalen Organe gegen die Lehrerschaft derart scharf geworben, dass endlich auch die Lehrer einen Mann an die Spitze der "Deutsch-österreichischen Lehrerzeitung" gestellt haben, der das Zeug in sich hat, diese Angriffe auch mit der gebührenden Schärfe wieder abzuwehren. Auf diese Weise ist es gekommen, dass eben in beiden Lagern mit scharfen Patronen hinüber und herübergeschossen wird.
Dass klerikale Blatter die Lehrer nicht schonen, davon, meine Herren, kann ich Sie überzeugen. Es sei mir gestattet ein paar Zeilen vorzulesen aus einer Zeitschrift, welche in Wien erscheint - ich werde den Namen der Zeitung erst zum Schlüsse nennen.
Zu der Nummer vom 16. Jänner d. J. war solgendes zu lesen:
"Zu den erbittertsten Feinden des Christenthunies und des christlichen Volkes gehört seit jeher die liberale Lehrerschaft. In diesen Kreisen vereinigen sich Halbbil ung, Selbstsucht und Eigendünkel um die Gemüther zu wildem Hasse gegen Kirche und Geistlichkeit, und gegen Alle, welche die consessionelle Schule fordern, zu erhitzen. Es ist dies wohl begreiflich; wenn einmal die katholsche Schule kommt, dann wollen wir für unsere Kinder katholisch gesinnte Lehrer, die neuheidnischen und liberalen Lehrer sollen dann die Kinder der Neuheiden und Confessionslosen unterrichten. Klug ist aber das Vorgehen der liberalen Lehrer sicher nicht; sie bringen sich dadurch mit der Bevölkerung so sehr in Gegensatz, dass ein gedeihliches Zusammenwirken zwischen Eltern und Lehrern bald unmöglich sein wird, und dann wird der Staat sich entscheiden müssen, ob er den paar lib ralen Lehrern zuliebe den Kampf mit dem ganzen christlichen Volke wird aufnehmen wollen. Es ist doch wahrlich eine freche Zumuthung, dass das christliche Volk Lehrer aus seinen Steuergeldern dafür bezahlen soll, dass diese Lehrer die ihnen zwangsweise anvertrauten Kinder als Futter für die religions- und vaterlandsfeindliche Socialdemokratie erziehen! (Hört!) Das schreibt das Blatt "der Pilger, " welches in Wien erscheint, ein Halbmonatsblatt. Und noch ein zweites Citat - dann bin ich mit den Citaten fertig. Dieses Citat ist enthalten in einem Blatte, welches in Warnsdorf erscheint, in der Nummer vom 2. Feber. Dort steht:
"Der ganze blinde Hochmuth der Halbbildung, die ganze Renomisterei forschrittlicher Phrasenmacherei, die ganze Bodenlosigkeit freimauerisch-confessionsloser Anschauungen tritt Ihnen hier, (in den liberalen Lehrerzeitungen) mit erstaulicher Naivetät vor Augen. Da wird über die Erziehung
der Kinder des katholischen Volkes georakelt und verfügt, als ob darüber einzig und allein die liberalen Lehrer zu bestimmen hätten; die Freiheit des Gewissens der Eltern soll der absoluten Schulmeisterdiktatur geschlachtet werden, die Kinder sind da nur noch collectives Staatseigenthum, das der Experimentirkunst fortschrittlicher Erztehungskünstler anheimzugeben wäre, die Erziehung der Jugend ist nur noch ein Sport für Phrasen dreschende Streber (Hört! Hört!), die im erträumten freimaurerischen Zukunftsstaate die erste Rolle zu spielen hoffen. Jude, Türke, Tausschein-Protestant, Heide, alle Welt hat ein Recht, da mitzusprechen, nur der positive Christ und vor Allem der Katholik, der katholische Vater, die katholische Mutter, die katholische Kirche dürfen sich nicht mucksen (Hört!), sondern haben sich einfach vor der liberalen Weisheit zu beugen. "Herr, verzeihe ihnen, sie wissen nicht, was sie thun, " ist vielleicht das Einzige, was man noch sagen kann, wenn man milde sein will.
In anderen Ländern, wo es ähnlich zugeht, hilft sich das treu katholische Volk unter enormen Opfern mit Privatschulen. In Oesterreich ist das kaum mehr möglich, da das Volk schon überlastet ist, aber auf einen entschlössenen Schulstrike katholischer Eltern, beziehungsweise katholischer Kinder können sich die gewaltigen Schuldiktatoren á la Jessen (Hört!) vielleicht doch gefasst machen.
Wenn die Dittes-Männer die Kinder auf die Stufe von Affen und Hündchen stellen (Hört!), so lassen dies auf die Dauer nimmermehr die katholischen Eltern zu.
Umsomehr achtet dafür das christliche Volk die katholisch gesinnten Lehrer und begrüßt deren Vereinsprojekt. "
Es ist also, meine Herren, die Sprache auf dieser Seite wahrhaftig nicht minder scharf.
Das, was ich zuletzt gelesen, steht in der Warnsdorfer "Oesterreichischen Volkszeitung", das Vereinsprojekt, das hier zum Schlüsse eingeführt ist, ist ein Projekt, welches von einem Bürgerschullehrer namens Appelt in Hainspach ausgieng.
Derselbe hat im October vorigen Jahres ein Rundschreiben an die Lehrer verschickt. Damit Sie nicht glauben, dass vielleicht bloß in den Zeitungen eine solche Sprache geführt wird, null ich Ihnen einige Stellen aus diesem Rundschreiben, noch zur Kenntnis bringen. In diesem Rundschreiben, dessen Inhalt man nöthig zu haben glaubte, um einen Verein zu gründen, heißt es:
"Der Erbfeind der Kirche begnügt sich nicht damit, nur Erwachsene aus Gläubigen zu Atheisten zu machen, sondern er legt seine Schlingen aus den Weg der unerfahrenen Schuljugend, um aus ihr eine seinen teuflischen Plänen gewogene und zugängliche Generation zu schassen; er hat es meisterhaft verstandden, einen großen Theil der österreichischen Lehrerschaft für seine Zwecke zu gewinnen. "
Weiter: "Aus einigen Artikeln der "Deutchösterreichischen Lehrerzeitung" und der "Freien Schulzeitung" ist zu sehen, wie leider schon viele junge und auch ältere Lehrer aus der Basis socialdemokratischer Lehren im Geiste des Atheisten Dittes die Jugend erziehen, d. h. ins zeitliche und ewige Verderben stürzen".
Weiter: "An die der katholischen Kirche treu gebliebenen Lehrer und Lehrerinnen Deutschböhmens trete die Pflicht heran, diesen Volksund Jugendverführern (Hört!) mit allen Kräften entgegenzuarbeiten" und zum Schlusse heißt es: "Versuchen wir es im allerheiligsten Namen Jesus einen katholischen Lehrerbund gegenüber dem deutschböhmischen Landeslehrervereine zu gründen und ich bin überzeugt, der Herr wird des Unternehmen segnen. " (Ruf: Amen. )
Nun, meine Herren, aus diesen Citaten werden Sie ersehen, dass, wenn in den Zeitungen, die von Lehrern herausgegeben werden, auch wieder mit einiger Schärfe zurückgeschossen wird, das gar kein Wunder ist.
In diesen Citaten, die ich jetzt vorgebracht habe, wird aber die Lehrerschaft auch gewissermaßen verdächtigt, ja man spricht sogar offen aus, dass die Lehrerschaft antireligiös und antimonarchisch ist. (Hört!)
Dem halte ich aber das gegenüber, was in dem Schulzustandsberichte, welcher dem jetzt tagenden Landtag vorliegt, über die Thätigkeit der Lehrerschaft Böhmens enthalten ist.
Dort heißt es: "Ueber Tüchtigkeit, Pflichttreue, Fleiß und Streben der Lehrerschaft, sowie über die von derselben erzielten Leistungen in Erziehung und Unterricht, kann von verhältnismäßig geringen Ausnahmen abgesehen, wie für das Vorjahr auch gegenwärtig nur ein günstig lautendes Urtheil geschöpft werden. Die meisten Lehrkräfte sind bestrebt, der erziehlichen Führung der Jugend auch außerhalb der Schule Vorschub zu leisten. In den Lehrkörpern mehrklassiger Schulen herrschten größtentheils collegialer Sinn und harmonisches Zusammenwirken. Differenzen zwischen weltlichen und geistlichen Lehrkräften kommen nur ganz vereinzelt vor. (Hört!)
Wie in früheren Jahren ließ sich die Lehrerschaft auch im Berichtsjahre die Pflege der patriotischen und dynastischen Gesinnung der Jugend bestens angelegen sein. Das außerdienstliche Verhalten der Lehrerschaft war korrekt und war geeignet, dem Stande der Volksschullehrer das verdiente öffentliche Ansehen zu sichern. "
Nun, meine Herren, mit diesem Urtheile kann die Lehrerschaft Böhmens sich ganz gewiss zufrieden stellen und, wenn auch von anderer Seite Steine erhoben und nach ihr geschleudert werden, darnach braucht sie sich nicht umzusehen, das Urtheil hier ist maßgebend.
Es wurde erwähnt, dass es nothwendig sein dürfte, die Religionsstunden in den Volksschulen zu vermehren; nun, meine Herren, wenn sich die Nothwendigkeit thatsächlich herausstellen sollte, die Lehrerschaft und überhaupt die Bevölkerung würde doch dagegen wahrhaftig nichts einzuwenden haben. Aber, meine Herren, ich citiere Ihnen hier den Ausspruch eines Geistlichen, nämlich des im Vorjähre verstorbenen Erzdechantes von Reichenberg. Derselbe war k. k. Bezirksschulinspektor für den Stadtschulbezirk Reichenberg. Dort waren seinerzeit zu wenig Katecheten, um den Religionsunterricht zu ertheilen. Als die Zahl der Katecheten aber vermehrt wurde, und die Religionsstunden voll nach dem Ausmaße des Stundenplanes, also in jeder Klasse zwei Stunden wöchentlich hätten ertheilt werden können, stellte ich als Mitglied des Bezirksschulrathes den Antrag, es möge in den ersten zwei Schulklassen statt zweier Halbstunden zwei ganze Stunden wöchentlich Religionsunterricht ertheilt werden. Und was sagte der H. Bezirksschulinspektor, Erzdechant P. Anton Hoffmann? Er meinte: "Zwei ganze Stunden sind nach meiner Auffassung für die kleinen Kinder zu viel, sie können es nicht ertragen. Lassen wir es bei der bisherigen Gepflogenheit. " Auf das hin blieb in der ersten Classe bis heute der Religionsunterricht bei zwei Halbstunden, und nur in der zweiten Classe wurden zwei ganze Stunden dafür eingeführt.
Wenn man sagt, es sollen mehr Religionsstunden sein, so meine ich, man solle sie in die oberen Classen verlegen. Aber, meine Herren, Was ist im Jahre 1883 geschehen? Da ist die achtjährige Schulpflicht für alle Landgemeinden nahezu illusorisch gemacht morden dadurch, dass man eine Unmasse von Schulbesuchs. erleichterungen gewährt hat und dass man zu einer Zeit, wo man die Religionsstunden für diejenigen Kinder, die diesen Unterricht erst recht erfassen könnten, vermehren könnte, diese Kinder von dem Schulunterrichte überhaupt befreit hat. Wo soll dann der Erfolg herkommen?
Der H. Abgeordnete Graf Schönborn hat bemerkt, dass er der Ansicht ist, es bestehe doch so ein gewisser causaler Zusammenhang zwischen der Social-Demokratie und der besseren Ausbildung in der Schule. Ich will dem nicht direkt entgegentreten, Diejenigen Elemente, die besser gebildet sind und in die Versammlungen gehen, nehmen wahrscheinlich die Lehren der Socialdemokratie auch etwas leichter auf. Aber hat das mit der Schule auch nur im entferntesten etwas zu thun? Wenn Kinder mit 14 Jahren aus der Schule austreten und etwas in die Fabrik oder in sonstige gewerbliche Unternehmungen gehen, so treffen sie doch dort mit den Führern der Arbeiterschaft zusammen. Die ferdern sie aus, mit in die Versammlungen zu gehen, und dort nehmen sie natürlich die Grundsätze sofort begierig in sich auf, und das Niederreißen der guten Grundsätze, die die Schule gelegt hat, geht viel rascher vor sich, als der Aufbau durch 8 Jahre, in denen sich der Lehrer die größte Mühe gegeben hat, den Kindern gute Grundsätze einzupflanzen.
Warum greift da der Staat nicht ein. Warum erlaubt er, dass 14jährige Kinder diese Versammlungen besuchen? Warum erlaubt er, dass Kinder von 14 Jahren, Knaben und Mädchen, schon an öffentlichen Tanzunterhaltungen sich betheiligen dürfen? Warum greift er da nicht energisch ein ? In manchen deutschen Ländern steht die Jugend bis zu 18 Jahren unter strenger Aufsicht. Das könnte auch bei uns sein, und man würde sehen, dass die Früchte der Schule langer nachhalten.
Was die Notiz anbelangt, die der H. Abg. Opitz verlesen hat, nämlich über die Früchte der neuen Schule (aus einem Aufsatze der "deutsch, österreichischen Lehrerzeitung" aus dem J 1895), so habe ich dieses Blatt nicht hier; aber soweit ich mich erinnere, handelt es sich in diesem Artikel um nichts anderes, als um die Vertheidigung der Idee, es seien in großen Städten und überhaupt dort, wo es notwendig erscheint.
Rettungs; und Besserungsanstalten für verwahrloste Kinder einzurichten. Dass man in der Einleitung zu einem solchen Artikel nicht sagen darf: Die Jugend ist engelsgleich, aber wir verlangen Rettungsanstalten, ist selbstverständlich. Ich mache da aber den H. Abg. Opitz auf Folgendes aufmerksam. Dort, wo konfessionelle Schulen sind, also in Sachsen, Preußen, Baiern u. s. w., ist durch das Gesetz schon vor längerer Zeit ein ganzes Netz von solchen Rertungs- und Besserungsanstalten für die verwahrloste Schuljugend errichtet worden (Hört!). Ja, wenn dort der reine konfessionelle Unterricht auch schließlich zu demselben Ergebnisse führt, ja, meine Herren, woher nehmen Sie die Berechtigung, unsere Schule zu zeihen, dass sie auf die Verwahrlosung der Jugend, die zu Tage treten soll, einen solchen Einsluß nimmt? Solche Rettungsanstalten waren bisher in Oesterreich nicht einmal in dem Ausmaße wie in Deutschland notwendig, und erst jetzt entsendet der Bezirksschulrath der Stadt Wien - so hat er in seiner letzten Sitzung beschlossen - einen Vertreter in das Ausland, um diese Rettungsund Besserungsanstalten zu studieren. Also von uns muss in anderen Ländern diese Art von Besserungsanstalten erst studiert werden, um sie bei uns, wo keine konfessionelle Schule besteht, einzuführen.
Es wurde endlich noch behauptet vom Herrn Abg. Grafen Schönborn, die Lehrer haben mit dem Kampfe um die Schule nichts zu thun. Nun, meine Herren, das ist ein Ausspruch, den ich nicht ganz unterschreiben kann. Ich bin doch nicht nur Lehrer, sondern ich bin Staatsbürger, gerade so wie der Hr. Abg. Opitz, der auch für sich in Anspruch genommen hat, sich politisch bethätigen zu dürfen. Ich bin Steuerträger, allerdings in kleinem Ausmaße, und bin auch Familienvater; warum soll ich mich also um die Gestaltung des Schulwesens nicht auch bekümmern dürfen wie jeder Andere ? Und geradeso, wie mir, geht es heute den übrigen Lehrern.
Also, dass sich die Lehrer mit dem Kampfe um die Schule nichts zu schaffen machen sotten, das ist denn doch eine Forderung. die über das berechtigte Ausmaß hinausgeht, welches man zugestehen darf.
Sehen Sie, meine Herren, alle die Angriffe, die jetzt auf unser Schulwesen erfolgen, haben doch eigentlich nur den Zweck, unsere jetzigen interconfessionellen Schulgesetze abzuschaffen und dafür die confessionelle.