Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten ist dermalen nicht in der Lage, dem hohen Landtage ein Gutachten betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Wernstadt zu erstatten, da außer der Petition der Stadtgemeinde Wernstadt vom 22. Jänner 1896 gar keine weiteren Belege vorliegen, die Zustimmungserklärungen der in der Petition weiters angeführten 25 Ortschaften, welche den neuen Bezirkgerichtssprengel zu bilden hätten, die Gutachten der betreffenden Bezirksvertretungen u. s. w. fehlen.
In Berücksichtigung dieser Gründe stellt die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Petition der Stadtdemeinde Wernstadt, betreffend die Errichtung eines k. k. Bezirksgerichtes in Wernstadt Erhebungen zu pflegen und auf Grund derselben seinerzeit Bericht zu erstatten.
Sněm. sekretář Höhm (čte): Slavný sněme, račiž se usnésti: Zemskému výboru se ukládá, by v příčině petice městské obce Verneřické za zřízení c. k. okresního soudu ve Verneřicích konal šetření a na jich základě podal svého času zprávu.
Nejv. maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?
Verlangt Jemand das Wort?
Es wird beantragt, die Petition dem Landesausschuße mit dem Auftrage abzutreten, über die Petition Erhebungen zu pflegen, und hierüber auf Grund derselben Bericht zu erstatten.
Navrhuje se, aby petice byla odevzdána zemskému výboru, aby konal šetření a aby na základě jich podal svého času o tom zprávu.
Žádám pány, kteří návrh tento přijímají, aby vyzvedli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag annehmen, die Hand zu erheben.
Návrh jest přijat.
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Falkenau a. d. Eger um Abänderung der gesetzlichen Benennung des Wahlbezirkes der Städte und Industrialorte Wildstein, Königsberg. Haslau und Falkenau a. d. Eger.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise pro záležitosti okresní a obecní o petici městské obce Falknova n. O. za změnu zákonitého pojmenování volebního okresu měst a míst průmyslových Vildštein, Kinšperk, Hazlov a Falknov n. O.
Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Abg. von Eltz: Hoher Landtag! Die Stadtgemeinde von Falkenau a. d. Eger hat eine Petition überreicht, in welcher sie um Abänderung des Gesetzes vom 15 November 1874, Nr. 75 L-G. -Bl. bittet, mittels welchen die Ortschaften Wildstein, Königsberg, Haslau und Falkenau für die Wahl eines Landtagsabgeordneten aus der Gruppe der Städte und Industrialorte einen Wahlbezirk zu bilden haben, welcher die gesetzliche Benennung "Wahlbezirk der Städte und Industrialorte Wildstein, Königsberg, Haslau, Falkenau" zu führen hat.
Die Stadt Falkenau wählte nach der Landtagswahlordnung vom 26. Feber 1861 mit den Landgemeinden, und wurde erst im J. 1874 aus d. Landgemeindenwahlbezirke Falkencu-Königswart ausgeschieden und dem Städte-Wahlbezirke Wildstein - KönigsbergHaslau zugetheilt, und in dem Gesetze vom 15. November 1874 als letzte der diesen Wahlbezirk bildenden Städte und Industrialorte angeführt.
Im Jahre 1861 zählte Wildstein 4196, Königsberg 4093, Haslau 2338 Einwohner und ergiebt sich aus diesen Ziffern und dem Umstände, dass Wildstein der Sitz eines k. k. Bezirksgerichtes ist, die Begründung dafür, dass Wildstein als erster Ort in der Reihensolge der einen Wahlbezirk bildenden Ortschaften angeführt erscheint.
Der durch das Gesetz vom 17. Jänner 1870 abgeänderte § 47 der Landtagswahlordnung bestimmt, dass bei Wahlen in den zu einem Wahlbezirke vereinigten Städten und Industrialorten, in welchen an mehreren Orten die Wahlen vorgenommen werden, das Skrutinium an jenem Orte vorzunehmen ist, welcher im § 3 der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen als erster von den zu einem Wahlbezirk gehörigen Orten genannt erscheint.
Seit dem Jahre 1874 haben sich nun die Verhältnisse bedeutend geändert, und zählt nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom Jahre 1890 die Stadt Falkenau 5449, die Stadt Königsberg 3840, der Markt Wildstein 2068, der Markt Haslau 2156 Einwohner.
Die Stadt Falkenau ist demnach im Aufblühen, während Königsberg in dem Zeiträume der letzten 30 Jahre sich nicht vergrößerte, Wildstein und Haslau aber sich im Rückgange befinden, welche Erscheinung auch durch den weiteren Umstand bekräftigt wird, dass es nachgewiesen ist, dass bei der letzten, im Jahre 1895 stattgefundenen Landtagswahl die Anzahl der Wähler der Stadt Falkenau allein größer war, als die der Ortschaften Wildstein, Königsberg und Haslau zusammen.
Falkenau ist der Sitz einer k. k. Bizirkshauptmannschaft, liegt an der Bahn, und ist daher die Zureise der Mitglieder der Wahlcommission leicht und ohne große Auslagen zu bewerkstelligen, während Wildstein von der Bahn entfernt ist, und sowohl der landesfürstliche Kommissär, den die k. k. Bezirkshauptmannschaft Eger zu entsenden hat, wie die Mitglieder der Wahlcommission von Falkenau, Königsberg und Haslau nur mittelst Wagen nach Wildstem gelangen können.
Das Ansuchen der Stadtgemeinde Falkenau um Abänderung der Landtagswahlordnung, beziehungsweise des Gesetzes vom 15. November 1874. Nr. 75 L. -G. -Bl. dahingehend, dass lit. h) h) des § 3 der mit Patent vom 26. Februar 1861 Nr. 20. R. -G. -Bl. erlassenen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen, statt "Wildstein, Königsberg, Haslau, Falkenau zusammen einen Wahlbezirk" zu lauten hätte: "Falkenau, Wildstein, Königsberg, Haslau zusammen einen Wahlbezirk" erscheint demnach vollkommen begründet und gerechtfertigt.
In Würdigung der hier angeführten
Gründe stellt die Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuss wird beauftragt, über die Petition der Stadtgemeinde Falkenau a. d. Eger vom 1. August 1896 Z. 146.
Ldtg. ex 1896, betreffend die Abänderung der gesetzlichen Benennung des Wahlbezirkes der Städte und Industrialorte Wildstein, Königsberg, Haslau, Falkenau, Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Session Bericht zu erstatten.
Sněm. sekretář Höhm (čte): Komise pro obecní a okresní záležitosti činí návrh: Slavný sněme, račiž se usnésti: Zemskému výboru se ukládá, by konal šetření v příčině petice městské obce Falknova ze dne 1. srpna 1896 č. 146 sn. ai 1896 za změnu zákonitého pojmenování volebního okresu měst a míst průmyslových Vildšteina, Kinšperka, Hazlova a Falknova, a aby na základě těchto šetření podal v příštím zasedání zprávu.
Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Reiniger hat sich das Wort erbeten. Ich ertheile ihm hiemit das Wort.
Abg. Dr. Reiniger: Hoher Landtag! Als Vertreter des in Frage stehenden Wahlbezirkes in diesem hohen Hanse sehe ich mich veranlasst das Wort zu ergreisen, und zwar nicht etwa zu dem Zwecke, um Stellung zu nehmen gegen den Comissionsantrag; denn ich glaube, dass es im Grunde genommen ziemlich gleichgiltig ist, welcher Ort von mehreren Wahlorten bei der gesetzlichen Bezeichnung eines Wahlbezirkes als erster genannt wird, und wenn von Seite der Stadt Falkenau gewünscht wird, dass den geänderten Verhältnissen entsprochen und dass dem Umstände, dass die Stadt Falkenau, welche sehr volkreich ist und sich ganz zweifellos in einer Weise entwickelt hat, dass sie von den in Frage kommenden Orten der bedeutendste in jeder Beziehung ist, Rechnung getragen werde, weil sie erst später aus den Landgemeindenwahlbezirke ausgeschieden und dem Städte-Wahlbezirke Wildstein, Königsberg. Haslau zugewiesen wurde, so ist dagegen wenig einzuwenden.
Ich sehe mich jedoch veranlasst, gegen einen Passus in der Begründung des Kommissionsberichtes in meiner Eigenschaft als Vertreter von Wildstem, Königsberg, Haslau Stellung zu nehmen. Es ist nicht richtig, dass die Stadt Königsberg seit einer Anzahl von Jahren in seiner Weise vorgeschritten, sondern immer aus dem früheren Standpunkte stehen geblieben ist. Das ist einfach vollkommen unrichtig und steht mit der Thatsache in Widerspruch. Königsberg ist vielmehr ein Ort, der in den letzten Jahren sogar in auffallender Weise sich industriell entwickelte, der von Jahr zu Jahr neue, große industrielle Betriebe bekommt und in jeder Beziehung im Aufblühen begriffen ist. Es ist namentlich die Thätigkeit der Stadtgemeinde Königsberg eine solche, welche sich vollständig auf der Bahn des Fortschrittes bewegt.
Es werden dort in communalen Angelegenheiten Fortschritte gemacht wie selten in einer Stadt von gleichem Umfange.
In gleicher Weise ist es unrichtig, dass die beiden anderen Wahlorte, Wildstein und Haslau in Rückgang begriffen sein sollen. Beide Städte, namentlich Haslau, sind längst bekannt als Standorte wichtiger Industrien; Wildstein ist eben im Begriffe, eine zweite Bahnverbindung zu bekommen, und es ist bekannt, dass dazu am meisten der Umstand beigetragen hat, dass in Wildstein die dort befindliche Thonwaarenindustrie sich in ungewöhnlicher Weise entwickelt hat.
Ich muss daher energisch gegen die Aeußerung protestieren, dass diese Städte sich im Rückgange befinden. Im Uebrigen überlasse ich es dem hohen Hause, ob es den Commissionsantrag annehmen will oder nicht.
Nejvyšší maršálek zemský: Žádá ještě někdo za slovo?
Verlangt noch Jemand das Wort?
Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. von Eltz. Ich habe dem geehrten Herrn Vorredner nur wenige Worte zu erwidern. Es ist nach der Landtagswahlordnung eben nicht gleichgiltig,, welcher Ort als erster genannt wird, nachdem ich in meinem Berichte ausführlich ausgeführt habe, dass derjenige Ort,; welcher als erster genannt wird, auch jener ist, in Welchem das Skrutinium stattfindet, und das ist doch nicht vollkommen gleichgiltig, ob es in einer Stadt mit einer besseren Verbindung oder in einer mit weniger guten Verbindung geschieht.
Was nun die Einwendungen des Herrn Abg Dr. Reiniger betrifft, so kann ich erwidern, dass ich mich allein nur auf die Volkszählung vom Jahre 1896 berufen muss.
Die Stadt Falkenau zählt heute auch nicht, wie im Berichte angegeben wird, 5449 Einwohner, sie zählt bedeutend mehr, aber die Stadt Königsberg ist in dem Volkszählungsberichte vom Jahre 1896 in einer Minderanzahl angegeben, all sie im Jahre 1891 hatte. Ich habe daher auch nicht vom wirthschaftlichen Rückgange, sondern nur von einem Rückgange in der Bevölkerungszahl gesprochen. Von einem Wirthschaftlichem Rückgange ist nicht eine Silbe im Berichte vorgekommen und ich muss mich daher sehr dagegen verwahren, dass ich mich gegen das wirthschaftliche Aufblühen der einen oder der anderen Stadt ausgesprochen habe. Es wurde nur einfach auf die Bevölkerungszahl hingewiesen und die ist vollkommen richtig.
Wenn eine Stadt vom Jahre 1861 nach der Volkszählung bis heute un 2000 Einwohner zurückgeht, so ist das doch ein Beweis, dass sie eben nicht so da steht, wie sie vor so und so viel Jahin da gestanden ist.
Ich bleibe vollkommen bei dem Berichte der Commission, welcher einstimmig gesasst wurde, und bitte das hohe Haus, den Antrag anzunehmen.
Oberstlandmarschall: Wir übergehen zur Abstimmung.
Přejdeme k hlasování.
Die Kommission für Bezirks- und Gemeindenangelegenheiten beantragt:
Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Petition der Stadtgemeinde Falkenau a. d. Eger vom 1. August 1896, Z. 146, Ldtg. ex 1896, betreffend die Abänderung der gesetzlichen Benennung des Wahlbezirkes der Städte und Industrialorte Wildstein, Königsberg, Haslau Falkenau Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Session Bericht zu erstatten.
Komise navrhuje: Slávný sněme, račiž se usnésti: Zemskému výboru se ukládá, by konal šetření v příčině petice městské obce Falknova ze dne 1. srpna 1896 č. 146 sn. ai 1896 za změnu zákonitého pojmenování volebního okresu měst a průmyslových míst Vildšteina, Kinšperka, Hazlova a Falknova, a aby na základě těchto šetření podal v příštím zasedání zprávu.
Ich ersuche die Herren, welche dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem komise, by vyzdvihli ruku.
Der Antrag ist angenommen.
Návrh jest přijat.
Příštím předmětem denního pořádku jest druhé čtení zprávy komise pro záležitosti okresní a obecní o petici městské rady v Chýnově za zřízeni okresního soudu a okresního zastupitelství tamtéž.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition des Stadtrathes in Eheynow um Errichtung eines Bezirksgerichtes und der Bezirksvertretung dortselbst.
Zpravodajem je p. posl. Šulc; dávám mu slovo.
Zpravodaj posl. Šulc Slav. sněme! Městská rada v Chýnově žádá za zřízení nového c. k. okresního soudu a okresního zastupitelstva v Chýnově a odůvodňuje svou žádost vhodností mista a ochotností obecního zastupitelstva, poskytnouti potřebné budovy, dále pak opírá se o usnesení obecních zastupitelstev vůkolních obcí které své přistoupení ku žádosti městské rady Chýnova prohlásili.
Z přiloženého seznamu obcí, které by měly tvořiti obvod nového soudního a zastupitelského okresu, vysvítá sice počet obyvatelsva, poplatná síla a poměry vzdálenosti těchto obcí ku svým nynějším sídlům okresním. Jiných dokladů však, zejména zeměpanskych a samosprávných úřadů, k žádosti městké rady Chýnovské připojeno není a komise pro obecní a okresní záležitosti usnesla se následovně:
Slavný sněme, račiž se usnésti: Žádosť městské rady v Chýnově za zřízení c. k. okresního soudu a okresního zastupitelstva se sídlem v Chýnově, přikazuje se zemskému výboru, by v té příčině šetření konal a svého času zprávu podal.
Der hohe Landtag wolle beschließen Das Ansuchen des Stadtrathes in Eheynov um Errichtung eines k. k. Bezirksgerichtes und einer
Bezirkszertretung mit dem Amtssitze in Eheynov wird dem Landesausschusse zur Erhebung und seinerzeitigen Berichterstattung zugewiesen
Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Zdenko Schucker hat sich das Wort er beten.
Ich ertheile ihm dasselbe.
Abg. Dr. Zdenko Schücker: Hoher Landtag! Es ist bereits heute die zweite Petition, die zum Vortrage und Beschlußfassung im h. Landtage gelangt, wo es sich um Errichtung von Bezirksgerichten handelt. Es haben sich schon wiederholt auf der Tagesordnung derlei Berichte befunden.
Wir wissen alle, dass die Frage der Errichtung von Bezirksgerichten für einzelne Gemeinden, die in unsere Wahlbezirke fallen, von einer großen Bedeutung ist, und dass es vielleicht nur sehr wenige Wahlbezirke gibt, Wo nicht derlei Wunsche auch genug gemacht wor den sind, und auch alle verlangen, dass dieses Ansuchen der betreffenden Gemeinden im h Landtage zur Verhandlung gelangen moge.
Es erscheint mir nicht in Ordnung, wenn einzelne derlei Falle herausgegriffen werden, wahrend viele und die meisten Falle einfach zuruckbleiben und liegen bleiben.
Dadurch wird die Meinung hervorgerufen, dass der h. Landtag sich mit einzelnen Fallen befasst und dass die anderen Abgeordneten ihre Pflicht nicht erfüllen und nicht Anregung gegeben haben, dass auch andere derlei Ange legenheiten, die gerade von solchem vitalen Interesse find, hier im hohen Hause zur Sprache kommen. Es scheint mir zweckmäßig, dass diese Frage bezuglich der Errichtung von Bezirksgerichten nach einen einheitlichen Systeme durch geführt werde.
Mann kann nicht willkürlich von Fall zu Fall entscheiden, dass der Landesausschuß seine Motive zu fassen und mit der Regierung sich ins Einvernehmen zusetzen höbe. Es wäre zweck maßig, wenn das ganze Krönland Böhmen ins Auge gerasst und nach einem einheitlichen Plane festgestellt wurde, wo eiuzelne Bezirksgerichte, welche uns mangeln, zu errich ten waren
Nach der Steuerkraft können wir viel mehrere Kreisgerichte in Böhmen verlangen, als wir haben. Es wäre zweckmäßig, alle diese Petitionen aus einmal zu behandeln und Gründe einzelner Fälle zur Sprache zu bringen, damit diese Frage unter Einem zur Verhandlung gelangen möge, und es möge der Landesausschuss über diese einzeln vorliegenden Petitionen einen einheitlichen Bericht an den Landtag erstatten, und es möge nach einem gewissen Systeme vorgegangen werden bezüglich der Errichtung von Gerichten.
Wir von dieser Seite erwarten Vorlagen von Seite der Regierung an den Landtag dieses Landes. Es ist uns in ganz sichere Aussicht gestellt worden, dass aus Grund der gewünschten nationalen Abgrenzung unseren Wünschen Rechnung getragen werden wird und dass die Regierung dem Landtage Vorlagen einbringen wird, im einzelne Kreis- und Bezirksgerichte zu beantragen. Das ist eine außerordentlich wichtige Frage und mit dieser Frage, wenn von Seite der Regierung diese Vorlagen kommen werden, wird es sich empfehlen, dass der Landesausschuss die anderen Petitionen nach Errichtung von Bezirksgerichten vereinigt und unter Einem zur Austragung bringe.
Die Frage bezüglich der Errichtung der Bezirksgerichte hängt von einer ganzen Reihe commerzieller und Comunicationsverhältnisse, und von nationalen Fragen in erster Richtung ab.
Wir wollen, dass diese Frage in der Weise ausgetragen werde, dass die nationale Abgrenzungsüberall bei Errichtung von Bezirksgerichten volle Rechnung finde und zur Anwen dung gelange.
Ich erlaube mir, ohne einen Antrag zu stellen, umsomehr, als ich im vorhergehenden Falle auch seinen Antrag gestellt habe, die Bitte an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall zu stellen, der Landesausschuss möge alle Fragen bezüglich der Errichtung von Bezirksgerichten zu einem einheitlichen Berichte vereinigen und z. geordnet nach einem systematischen Hauptprincip, nach welchem vorgegangen werden sollte, und in Verbindung mit den Vorlagen, welche von der Regierung diesbezüglich einlangen werden, den ganzen Akt dem hohen Landtage zur Beschlußsassung vorlegen, und die Beschlüsse des h. Landtages darüber einholen. Das ist meine Anschauung. (Bravo !)
Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Dr. Funke hat sich das Wort erbeten. Ich ertheile ihm dasselbe.
Abg. Dr. Funke: Hoher Landtag! Es handelt sich um Erledigung von Petitionen welche der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zugewiesen wurden.
Diese Petitionen haben in der Regel das Schicksal, dass die Commission Erheungen beantragt, denn eine weitere Erledigung kann eine solche Petition, welche zunächst jeder Unterlage entbehrt, die aus Grund des Gesetzes des Jahres 1868 nothwendig erscheint, nicht erfahren. Es sind das keine Regierungsvorlagen.
Ich führe Beispielweise an, dass im vorigen Jahre eine Reihe von Städten, insbesondere von deutschen Städten eingeschritten ist um Errichtung von Kreisgerichten und ich habe alle diese Petitionen zur Erledigung erhalten und habe über alle diese Petitionen einen einzigen Bericht und einen einzigen Antrag erstattet.
Das hat sich empfohlen, weil bei dieser Gelegenheit ich sogleich als Berichterstatter jene Momente zusammenfassen, Beziehungsweise herausheben könnte, welche für die Errichtung der Kreisgerichte, Beziehungsweise für die Vermehrung der Kreisgerichtssprengel im Allgemeinen sprechen und ich war dann in der Lage, bei einzelnen, insbesondere noch Momente hervorzuheben.
Selbstverständlich - ich hebe das noch einmal wieder hervor - könnten auch diese Anträge, die ich damals gestellt habe, die aber nicht dem hohen Hause vorgelegt worden sind, wegen Schluss des Landtages nur darin gipfeln, dass von Seite des Landesausschußes die betreffenden Erhebungen eingeleitet werden.
Nun wissen wir ja, hoher Landtag, dass die neue Justizorganisation im vollen Zuge ist und dass man im Justizministerium wahrscheinlich so ziemlich einig darüber ist, welche neue kreisgerichtssprengel und welche neue Bezirksgerichte errichtet, werden sollen; aber es wäre immerhin wichtig und bedeutungsvoll, wenn, nachdem diese Justizorganisation vor der Thüre steht, doch Bezüglich der neu zu errichtenden Kreisgerichtssprengel die entsprechenden Vorlagen an den hohen Landtag gerichtet werden und das gilt insbesondere Bezüglich eines Preisgerichtes und das ist das Kreisgericht in Trautenau.
Ich habe die Ehre gehabt, im Abgeordnetenhause hervorzuheben - in einer der letzten Sitzungen besselben - dass, wenn die Regierung beabsichtigen wärde den Kreisgerichtssprengel Trautenau in demselben Umfange zu construieren, wie die Regierung im Jahre 1893 in ihrer Vorlage im hohen Landtage diesen Aireisgerichtssprengel construiren wollte, nämlich ohne den Bezirk Eipel, dass dann die Regierung gar nicht nothwendig hätte, noch einmal das Gutachten des hohen Landtages einzuholen und zwar aus dem Grunde, weil im Gesetze vom Jahre 1873 ausdrücklich enthalten ist die Einholung oder Entgegennahme des Gutachtens des Landtages.
Nur dann, wenn die hohe Regierung beabsichtigt, einen anderen Preisgerichtssprengel zu konstruiren und dass ist ja voraussichtlich und höchstwahrscheinlich, sogar mehr als wahrscheinlich, dass mindestens zum Kreisgerichtssprengel Trautenau der Bezirksgerichtssprengel Eipel dazu kommen sott und ebenso ist es bekannt, dass es der Herzenswunsch eines großen Theiles der tschechischen Delegation im Reichsrathe und offenbar auch, geehrte Herren, in diesem Lantage ist, dass auch das Bezirksgericht Politz dazukommmen sott; wenn das der Eall ist, müsste allerdings die Regierung das Gutachten des hohen Landtages einholen ober entgegennehmen.
Das scheint aber, dermalen, hoher Landtag, gar nicht beabsichtigt zu sein, denn wir schreiten - zwar nicht dem Schlüsse, aber der Vertagung des hohen Landtages entgegen; was ba mit dem Kreisgerichte Trautenau geschehen soll, ist allerdings eine unklare Frage, die im Schöße der Zukunft liegt.
Ebenso gewiss ist es, dass in Bezug auf den Kreisgerichtssprengel Leitomischl die Erhebungen soweit gepflogen worden sind, dass es faft außer Zweifel steht, bass das Kreisgericht in Leitomischl wird errichtet weben; wie das gehen wird, wie sich das die hohe Regierung denkt, bass das Kreisgericht in Leitomischl errichtet werbe, ist auch noch eine offene Frage; vielleicht wird das Kreisgericht Leitomischl provisorisch eingerichtet, ohne das Gutachten des Lanbtages einzuholen.
Und das Kreisgericht Trautenau wird vielleicht nicht errichtet werben, ober vielleicht errichtet werben entweder mit oder ohne Einholung des Gutachtens des hohen Landtages.
Das sind, meine Herren, wichtigen Angelegenheiten, die eigentlich den hohen Landtag beschäftigen sollten, und da wäre es Pflicht der Regierung jetzt schon das Gutachtens des Landtages bezüglich der zu errichtenden Bezirksgerichte und ebenso das Gutachten des Landtages beüzglich der zu errichtenden Kteisgerichtssprengel einzuholen oder entgegenzunehmen.
Aber die Regierung hüllt sich in außerordentliches Stillschweigen. "Ruhe ist allen Wipfeln" bezüglich der Kreisgerichtssprengel und bezüglich der Vezirksgerichtssprengel, und vom menschlichen Standpunkte wird man fragen, was die eigentliche Ursache und worin der eigentliche Grund ist? Fürchtet vielleicht die Regierung im gegenwärtigen Augenblicke eine sehr erregte Debatte Wegen des Kreisgerichtssprengels Trautenau? Es Wäre vielleicht nicht nothwendig, dass die Regierung diese Befürchtung habe, denn alles dasjenige. Was im hohen Landtage diesmal vorkommt, wird so ruhig und sachlich behandelt, dass auch diese Angelegenheit bezüglich der Errichtung des Kreisgerichtes in Trautenau vielleicht mit der gewohnten scheinbaren Ruhe behandelt würde; aber das kann bei dieser Gelegenheit nicht unterdrückt werden, dass es eine Nothwendigkeit. dass es die Pflicht der Regierung wäre, jetzt schon den Landtag zu befragen wegen der Kreisgerichtssprengel und der Bezirksgerichte, weil die Justizreorganisation vor der Thür steht und vielleicht die Befürchtung jetzt vor der Vertagung des Landtages noch eine erregte Debatte herbeizuführen eine ungegründete ist. Denn das Kreisgericht Trautenau hat am 17. Mai 1893 eine solche Erregung hier hervorgerufen, dass es gar nicht mehr möglich Wäre, dass noch eine größere oder eine ähnliche Erregung wiederholt hervorgerufen werden könnte.
Zweitens haben wir uns gegenseitig im Abgeordnetenhause ausgesprochen, und Wenn wir Deutsche in Böhmen einen berechtigten Wunsch haben, dass der Kreisgerichtssprengel in Trauenau rein deutsch nach unserem Begriffe sei, so glauben wir, dass die 1500 Čechen, die in Trautenau nach unserer Construction einbegriffen würden, diesen Kreisgerichtssprengel zu seinem gemischtsprachigen gestalten würden.
Wenn wir verlangen, dass der Kreisgerichtssprengel Trautenau ein rein deutscher sei und dass das Bezirksgericht Eipel nicht dazu komme, so ist das ein Wunsch und ein so berechtigtes Verlangen von unserer Seite, dass eigentlich ein berechtigter und begründeter Wider spruch dagegen gar nicht erhoben werden kann, und auch der Grund, dass die Justizpflege vor Allem maßgebend ist, kann gar nicht ernstlich in Betracht kommen.
Darum sind die Ausführungen des H.
Abg. Schücker sachlich vollständig richtig.
Die Bezirks- und Gemeindekommission kann aber nichts thun, sie kann nur die ihr zugewiesenen Gegenstände erledigen; allerdings kann diese eigentümliche Art der Behandlung zu Mißverhältnissen führen. Von den sämmtlichen Petitionen, welche die Städte wegen der Errichtung neuer Kreisgerichtssprengel in der vorigen Session eingebracht haben, hat nur die Stadt Saaz dieses Ansuchen wieder heuer dem hohen Landtage reproduciert und ich bin wieder der glückliche Berichterstatter über diese Petition.
Ich konnte, um meiner Pflicht als Berichterstatter zu entsprechen, nichts anderes thun, als heuer über diese einzige Petition zu referieren, während im vorigen Jahre ich über fämmtliche Petitionen aller dieser deutschen Städte und Gemeinden im Zusammenhange zu referieren in der Lage gewesen wäre, wenn diese Angelegenheit vor den hohen Landtag gekommen wäre.
Am Allgemeinen haben solche Petitionen eigentlich nur einen ganz akademischen Werth. Es erliegt in dem Archive dieses hohen Landtages seit Jahren eine Reihe von Petitionen, welche von der Bezirks- und Gemeindekommission erledigt, aber im Schooße der Commission begraben worden sind, weil sie nicht vor das Plenum des hohen Landtages gebracht wurden. Die einzelnen Städte und Gemeinden haben sich nicht mehr für bewogen erachtet noch einmal diese Petitionen zu überreichen, andere überreichten wieder diese Petitionen. Es wird dadurch eine Ungleichmäßihkeit der Behandlung hervorgerufen, die rein formell sein mag, nämlich nur darin bestehen kann, dass der hohe Landesausschuß aufgefordert werde, unnöthiger Weise bei der bevorstehenden Justizreorganisation Erhebungen zu pflegen, und sohin gar keinen materiellen Werth hat, und daher die Anschauung des H. Abg. Dr. Schücker eine vollständig richtige und begründete ist.
Wünschenswerth aber wäre es, dass eine Vorlage vor das hohe Haus gebracht werde, auf welche eine große Stadtgemeinde, auf welche eine große Anzahl von Gemeinden mit vollem Rechte wartet, dass mit dem Beginne der Wirksamkeit der Justizreorganisation auch schon die neuen Kreisgerichtsund die neuen Bezirksgerichtssprengel inaugurirt werden könnten. (Beifall. )
Nejvyšší maršálek zemský: žádá někdo ještě za slovo?
Verlangt Jemand das Wort?
Pan Dr. Klouček.
Posl. Dr. Klouček: Slavný sněme! Dovolím sobě jenom několika slovy objasniti situaci, pokud se dotýče krajského soudu Trutnovského.
Pan poslanec Dr. Funke vyjádřil se o zřízení krajského soudu Trutnovského v tom smyslu, jako by se skutečně dála tomu občanstvu, po případě, městu nějaká křivda, a jakoby byl český živel v tomto městě na nepatrné minimum obmezen.
Naproti tomu dovoluji si konstatovati, že v městě Trutnově samém nikoliv 1. 500, nýbrž plných 4. 800 Čechův se nachází.
Upozorňuji, že nachází se tu poplatníků, a sice majitelů domů, kteří mají velké domy, 56, řemeslníků a živnostníků přes 400, mimo to ještě velká část dělnictva, že tudíž nezakládá se na pravdě, jakoby pouze 1500 Čechů v Trutnově se nacházelo.
Mimo to nesmí pan Dr Funke přehlédnouti, že nejen v Trutnově samém, ale i v okolí jsou velké minority české a že i v okresních soudech, které máji býti přivtěleny, ke krajskému soudu v Trutnově, jako ve Vrchlabí, Hostinném atd., jsou značné mimority české.
Ostatně, pokud se dotýče okolnosti té, že prý k zamezení krajského soudu bylo zapotřebí zvláště turbulentního jednání r. 1893., poukazuji k tomu, že měl pan Dr. Funke se přesvědčiti u magistrátu, u městského úřadu Trutnovského z dřívějších let, že v Trutnově mohli míti již dávno krajský soud, kdyby se tomu byli podřídili a vyplnili jednoduše to, co veškerá česká města dělají, kdyby byli chtěli aspoň nějakým způsobem usnadniti vystavení budovy.
Již za presidenta Dra. Ellenbergra v letech 1870. konala sa šetření, a konalo se jednání s městem Trutnovem a, prosím,