Ètvrtek 4. února 1897

Trotz dieser Nachlässe an Pauschale ist es Thatsache, dass sehr viele Gemeinden und insbesondere die größeren noch sehr erhebliche Zuschüsse leisten müssen, um mit der Summe des eingehobenen Schulgeldes auf das Pauschale zu kommen.

Um die Stellung des Schulgeldes im Landeshaushalte zu charakterisiren, erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass nach dem Landesgesetze vom 11. September 1880 dort, wo die eigenen Einkünfte eines Schulbezirkes nämlich aus Schulgrundstücken, Schulstiftungen, besonderen Rechtstiteln und aus dem in Frage stehenden Schulgelde nicht hinreichen, um den Schulaufwand zu decken, zunächst Umlagen auf die Gesammtsteuerleistung des Schulbezirkes an Staatssteuern sammt Zuschlägen auszuschreiben sind, und wenn dieser Betrag 10pZt. übersteigen müßte, der fehlende Betrag aus Landesmitteln zu ersetzen ist.

Hieraus ist klar zu ersehen, dass, wenn es im Antrage auch nicht ausdrücklich gesagt Wäre, ein Ausfall an Schulgeld die Einkünfte des Schulbezirkes schmälern, und in Folge dessen den Zuschuss des Landes erhöhen muss, und somit schließlich, wenn auch eigentlich nur formal, eine Mehrbelastung des Landes herbeigeführt Wird.

Ich verschweige auch schließlich nicht den wundesten und heikelsten Punkt der ganzen Sache, dass nämlich die Summe der an die Bezirksschulkassen des Landes einfließenden Schulgeld-Beträge, die in den letzten 20 Jahren sich nicht allzumerklich geändert hat im Jahre 1895 1, 646. 362 fl. betrug, und dass dieser Betrag nahezu 51/4pZt. der Gesammtsteuerleistung des Landes von rund 31 Millionen ausmacht. Es braucht uns jedoch kein Grausen vor diesen Ziffern anzuwandeln, denn so schreckhaft. Wie sich die Sache nach diesem ziffermäßigen Maßstäbe ausnimmt, ist sie bei Licht besehen doch nicht.

Ich erlaube mir nun auf den Kernpunkt der ganzen Frage einzugehen, nämlich auf den über die innersteuerpolitische Berechtigung oder Nichtberechtigung des Schulgeldes.

Das Schulgeld stellt sich dar als eine Beitragsleistung, die von den Eltern oder von den gesetzlichen Vertretern der schulpflichtigen Kinder eingehoben wird auf die Schulerhaltungskosten, und nach dem Standorte der Schule höher oder niedriger bemessen wird. Man könnte sich nun leicht zu der Annahme verleiten lassen, dass es ganz in Ordnung sei, wenn zu den Kosten der öffentlichen Anstalten gerade diejenigen Personen und in demjenigen Verhältnisse herangezogen Werden, in welchem sie von den Wohlthaten einer solcher Anstalt Gebrauch machen.

Man könnte, um mich finanzwissenschaftlich auszudrücken, gerade in diesem Falle die Kriterien einer richtig veranlagten Gebühr im Gegensätze zur Steuer finden, da es sich hier thatsächlich um das Entgelt des Einzelnen für die von ihm in Anspruch genommenen Dienste der Gesammtheit handelt, was charakteristisch für eine Gebühr ist, und nicht um einen Beitrag aus die Staatslasten im Allgemeinen aus dem Rechtsgrunde der Staatszugehörigkeit und nach dem allgemeinen Maßstabe der Leistungsfähigkeit, was wieder das Wesentliche einer Steuer ist. Man kann wohl auch die Frage aufwerfen, wie so man nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit die Hagestolzen und die Kinderlosen, die doch durch das ganze Jahr von der Schule nichts haben, höchstens, dass sie sich über den Kinderlärm beim Gange der Jugend zur Schule und von der Schule ärgern, heranziehen könnte, um den Familienvätern einen Theil der von diesen bisher allein bestrittenen Last abzunehmen, Der Gedanke liegt sehr nahe. Man kann auch die Frage auswerfen, wie so man nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit gerade die Träger der höchsten Steuern, nämlich die Großgrundbesitzer und Großindustriellen, die doch vollends für sich und ihre Familie die Schule gar nicht brauchen, sondern den Privatunterricht vorziehen, verpflichten könne, künftighin in demselben Maße zu diesem Theile der Schullasten beizutragen, in Welchem ihre Steuerleistung zur Gesammtleistung des Landes steht.

Alle diese Einwürfe sind naheliegend und wurden auch schon erhoben.

Doch ich gestatte mir die Behauptung aufzustellen, dass alle diese Einwürfe unzutreffend sind, und zwar warum? Weil sie das Wesen und die Bedeutung unserer Neuschule für das Staatsleben verkennen.

Solche Einwürfe konnten ihre theilweise Berechtigung zu einer Zeit haben, da es den Eltern freistand, ihre Kinder zur Schule zu schicken oder nicht, da damals die Schule noch als Wohlfahrtseinrichtung für die Bedürfnisse einsichtsvoller Eltern nach rationellem und billigem Schulunterrichte für ihre Kinder aufzufassen war, so dass damals von der freiwilligen Inanspruchnahme öffentlicher Dienste durch Private von dem Gebührenstandpunkte die Rede sein konnte.

Seitdem aber der Staat durch seine Gesetze über die Neuschule den Eltern verboten hat, ihre Kinder ohne den für öffentliche Volksschulen vorgeschriebenen Unterricht zu lassen, seitdem er den Schulzwang und die Unterichtspflicht eingeführt hat, haben alle diese Einwürfe auch die theilweise Berechtigung vollständig eingebüßt.

Der Staat hat bekanntlich mit dem Reichsvolksschulgesetze ganz unzweideutig den Standpunkt eingenommen, dass er die Volksschule nur seiner selbst willen, aus staatlichen Rücksichten erhalte und nicht dulde, dass die heranwachsende Generation, und sei es auch nur im geringfügigen Prozentsatze, jenes unumgänglich notwendige Rüstzeug für die künftige Bethätigung im Leben, welches die Volksschulbildung und der Volksschulunterricht gewähren entbehre.

Der Staat muss dies thun, weil er, um den Aufgaben einer gedeihlichen Fortentwickelung fähigen und fortschreitenden Staates gerecht zu werden, gar nicht ruhig zusehen darf, wie die Bevölkerung, die er auf der einen Seite zur Theilnahme an der Gesetzgebung, an der Verwaltung, zur Mitarbeiterschaft auf allen möglichen Gebieten des öffentlichen Lebens heranzieht, auf der anderen Seite, sei es auch nur in einem Bruchtheile, ferngehalten werde von den Hilfsmitteln elementarer Schulbildung, die allein den nothwendigen Einblick in das Wesen der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten gewährt.

Der Staat muss dies thun, weil er, der fortwährend von allen Seiten zu kräftigen und nachhaltigen Fortschritten auf wirtschaftlichen, socialen und den sonstigen Gebieten geradezu angespornt wird, doch auf der anderen Seite ein eigenes, wohlverstan denes Interesse daran haben muss, dass sein Menschenmateriale, wenn überhaupt dieser Ausdruck anwendbar ist, auf die künftigen Träger solcher Bestrebungen, in einem Bildungsniveau zurückgehalten bleibt, das den Menschen höchstens zur stumpfsinnigen Arbeitsmaschine befähigt, nicht aber zum denkenden und darum weit fähigerem Hilfsorgane in der Gütererzeugung.

I Wenn nun aber der Staat aus eigenen Rücksichten die Eltern zwingt, ihre Kinder in die Schule zu schicken, wenn er sie gegebenen Falls dazu durch Strafen verhält, dann kann man die Schule auch nicht mehr als bloße Wohlkahrtseinrichtung bezeichnen, dann fällt sie unter den Gesichtspunkt einer für nothwendig anerkannten Staatsanstalt und die Kosten einer solchen Anstalt müssen gerade so von der Gesammtheit der Steuerträger unter Ausschluss jeder Sonderbeitragsleistung bestritten werden, wie die Kosten der sonstigen für nothwendig anerkannten Staatsanstalten, wie z. B. die Kosten der Gesetzgebung, der Verwaltung, der Repräsentanz so wie die enormen Militärlasten aus Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit. - Nicht der vom öffentlichen Standpunkte aus ganz belanglose Umstand, ob Jemand ein einziges Kind oder mehrere Kinder, oder gar keine zur Schule schickt, ist da maßgebend für die Höhe seiner Beitragsleistung, sondern einzig und allein sein Leistungsvermögen, seine Steuerkraft.

Ist man aber auf diesem Standpunkte angekommen, dann beantworten sich auch die früher aufgeworfenen Bedenken und Einwürfe sehr leicht und von selbst, warum man nämlich den Unverheiratheten. den Kinderlosen, den Großgrundbesitzer und Großindustriellen gerade so zur Leistung des ganzen Schulaufwandes herbeiziehen könne, wie die Familienväter? Einfach darum, weil es unwahr ist, dass diese Personen an den Segnungen der Volksschule und der durch sie gehobenen Volksbildung nicht partizipieren, weil sie, obwohl des eigenen, durch die öffentliche Schule zu bildenden Nachwuchses entbehrend, doch an den Segnungen der gesteigerten Volksbildung in ihrem wirthschaftlichen und socialen Leben theilnehmen, diese Segnungen mitenipfinden und mitgeniesen. weil es doch wohl ein sehr zweierlei Ding ist, in einem wirklich vorgeschrittenen Culturlande zu leben und in demselben die Grundpfeiler der eigenen Existenz an allen Ecken und Enden auf die Mitarbeitschaft von Menschen zu stützen, die eines vernünftigen Einblickes in die jedem Gliede der Gesellschaft obliegenden Pflichten fähig find, oder in einem culturell zurückgebliebenen Lande, wo sich alle Arbeit nur unter dem Drucke der Noth vollzieht, ohne Spur von Gemeinsinn und ohne Verständnis für die segensreichen Folgen der Arbeit.

Aus diesen Gründen, meine sehr verehrten Herren, welche meines Erachtens die scheinbar untergeordnete Schulgeldsrages aus ein höheres Niveau zu heben geeignet sind, erachte ich die Aufhebung des Schulgeldes als Sonderbeitragsleistung zu Schulzwecken für gerecht.

Nun wird man freilich einwenden: Ja, wir haben eine ganze Reihe von anderweitigen Auflagen und Steuern, die bezüglich ihrer Gerechtigkeit sehr fraglich find, ja wir haben sogar viele solche, deren Ungerechtigkeit ganz fraglos ist, und wir heben diese Auslagen doch nicht auf so auf Knall und Fall. Man fagt, dass eine lange Zeit hindurch getragene gewissermassen eingelebte Last sich weit leichter tragen lässt als eine neue, die zum Ersatze erst eingeführt wird.

Dies ist der Ausdruck der bekannten steuerpolitischen Trägheit, oder höflicher gesagt, des Beharrungsvermögens, welches thatsächlich oft den letzten und einzigen Erklärungsgrund für den Fortbestand einer großen Menge von Auslagen bildet. Wenn auch - so kann man vorausfetzen - guter Wille zur Besserung vorhanden ist, so muss man doch in den Besserungsmassregeln eine vernünftige Reihenfolge einhalten und gerade dort anfangen, wo die Sache am dringendsten und zweckmäßigsten ist.

Sollte nun gerade diese Schulgeldaushebung eine so dringliche Maßregel sein? Wer nichts hat, der kann nichts geben, und kann auch das Schulgeld nicht zahlen und muss auch nach dem heutigen Stande befreit werden; wer andererseits das Schulgeld nicht allzuschwer zahlt, vielleicht mit Rücksicht auf die Fortschritte seiner Kinder gern zahlt, der ist ja doch keiner Entlastung bedürftig; wo bleibt also die Dringlichkeit der vorgeschlagenen Maßregel?

Indess sehen wir uns die Sache doch etwas genauer an. Von einer Entlastung wider Willen jener Bevölkerungskreise, denen die Schulgeldzahlung nicht schwerfällt, kann im Ernste keine Rede sein; denn diese Perzonen werden ganz gewiss auch regelmäßig Träger höherer Steuern sein, die für die scheinbare Erleichterung auf der einen Seite auf der anderen Seite einen vollgiltigen Ersatz durch erhöhte Umlagen leisten werden.

Auch jetzt wird allerdings der absolut Besitzlose von dem Schulgelde befreit.

Allein auch hier ift ein Unterschied bemerkbar.

Gegenwärtig wird die Schulgeldbefreiung nur über Ansuchen von den Orts-, beziehungsweise Bezirksschulräthen ertheilt.

Es kann also ein armer Familienvater die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes nicht schlechtwegs als ein Recht in Anspruch nehinen, sondern er muss dies als Begünstigung, ja, ich möchte sagen, Gnade seiner Mitbürger, unter denen er lebt, entgegennehmen, er muss seine Vermögenslosigkeit an die große Glocke hängen, er muss sich schwarz auf weis bestättigen lassen, dass sein Nichtshaberthum anerkannt wird, ja er muss sich sogar oft das Anerkenntnis seines Habenichts-Thums auf dem Wege der Beschwerde erkämpfen. Hier liegt meiner Ansicht nach eine Unzukömmlichkeit.

Was aber weit belangreicher, weit schwerer in die Wagschale sallend ist, ist Folgendes: Zwischen den absolut Besitzlosen und denjenigen, denen das Schulgeldzahlen leicht fällt, liegt noch eine große Zahl von Leuten, die das Schulgeld entrichten, weil es ihnen abverlangt wird, denen aber diese Zahlung ichwerfällt, weil sie nicht in richtigen Verhältnisse zu ihrer Leistungsfähigkeit steht.

Aber ich bitte, meine Herren, gerade in diese Gruppe gehören sehr, sehr viele Personen. Hieher gehört der kleine Handwerker, der kleine Gewerbsmann, der kleine Häusler, der Feldgärtner, der Privatbeamte und auch der ossentliche Beamte niederer Kategorie, kurz und gut ganz leibhastig jener viel genannte kleine Mann, der gerade in der neuesten Zeit von allen Parteien genannt wird und um dessen Rettung sieh alle Parteien raufen, besonders in den Wahlkämpfen, der aber selbst von praktischen Ergebnissen dieser Rettungspläne blutwenig zu berichten weiß.

Meine hochverehrten Herren, hier liegt eine Gelegenheit vor uns, um etwas Rettungsaction in praktischer Weise ins Leben zu setzen, zwar auf einem bescheidenen Gebiete, aber mit untrüglich sicherem Erfolge. Hier handelt es sich um jenen kleinen Mann, der zu sich selbst spricht: "Und wenn es dir noch so schwer fällt, wenn du den letzten Kreuzer auf die Wahrung der Familienehre opfern musst, ehe du dir den Schimpf anthueft, deinen Mitbürgen wegen seines Kinderreichthums zur Last zu fallen, - da zahlst du ruhig weiter -vielleicht wird es dir an deinen Kindern vergolten!"

Das ist gewiß derjenige Mann, dem wir eine Erleichterung und Entlastung vom Herzen vergönnen; und wir müssen sie ihm vergönnen, wenn wir uns nicht etwa der Inhumanität schuldig machen Wollen, da die Ausnützung, um nicht zu sagen der Missbrauch derartiger Gefühle für steuer-politische Zwecke nicht menschenfreundlich und eines großen Gemeinwesens nicht würdig ist.

Zum Schlüsse stoße ich ganz gewiss aus folgende Einwendung: Was nützt das alles?

Wir anerkennen die Sache für sich als gut, richtig und billig, aber mir können sie nicht thun; der gegenwärtige Stand der Landesfinanzen verbietet es kategorisch.

Diese Einwendung sehe ich aus den Sippen aller hochgeehrten Herren schweben. Die traurige Lage der Landesfinanzen und an anderen Orten der Reichsfinanzen aber, das ist der große Wauwau der immer dort herausgesteckt wird, wo es sich um Auslugen handelt, die man nicht will, dem aber gleich seine Einschüchterungsfunction versagt, wo es sich um Auslagen handelt, die man zwar ungern, aber doch aus den oder jenen Rücksichten wiu.

Wir Anhänger einer Großmacht, die Millionen aus die Erhaltung des bewaffneten Frie dens alljährlich votirt und dadurch als nothwendige Staatsausgabe anerkennt wir sollten in der Taxation dessen, was eine noth wendige öffentliche Last ist und was nicht, denn doch etwas mehr Vorsicht und Reserve angelernt und das Gruseln vor der bloßen Ziffer verlernt haben.

Ich verkenne ja durchaus nicht: Die Aushebung des Schulgeldes verursacht keinen momentanen, sondern einen alljährlich wiederkehrenden Ausfall der Landesmittel, und hier kann nicht durch einmalige Ausnahme eines Anlehens, sondern, aller Voraussicht nach, nur durch eine Erhöhung der Landesumlage, solange wenigstens unsere Umlagenwirtschaft noch fortdauert, Vorsorge getroffen Werden.

Ich halte mir auch gegenwärtig, dass der hohe Landtag eine an sich vielleicht nicht unbegründete Abneigung gegen eine Erhöhung der Ziffer von 39 schon oft bekundet hat. Ob er das auch heuer wird thun können, ist eine andere Frage. Dagegen muss ich mir aber auch gegenwärtig halten, dass wir doch an der

Schwelle der Reform unserer Personalsteuern stehen, und dass in Folge derselben eine Aenderung der Umlagebasis und mithin auch des Umlagenperzentes ohnehin unvermeidlich sein wird. Ich halte mir auch gegenwärtig, dass wir zwar nicht allzuviel, aber dennoch einige Aussicht aus die fünftige Besserung der Landesfinanzen aus der Aufsicht schöpfen. welche uns eröffnet worden ist durch die Zusage, den Ertrag einzelner der bisherigen Reichssteuern theilweise oder zur Gänze dem Lande zuweisen zu wollen.

Wenn wan auch in dieser Verfügung über das Fall eines einstweiligen noch nicht erlegten Löwen einen ungerechtfertigen Optimismus sehen wollte - und ich lege auch nicht allzugroßen Wert darauf - so ziehe ich mich doch mit allem Nachdruck auf die Behauptung zurück, dass bei Aushebung des Schulgeldes von da Gesammtheit der Landesbevölkerund künftighin nicht um einen Kreuzer mehr, wohl aber um viele Hunderte, ja Taufende Gulden die Einhebungskosten nämlich weniger gezahlt werden wird, als gegenwärtig; denn es handelt sich um keine Aenderung der Ziffer nach Aufwärts, sondern um eine gerechte Vertheilung längst in gleicher Ziffer bestehender und längst getragener Lasten, es handelt sich um die Entlastung des wirtschaftlich Schwachen u. Schutzbedürftigen, es handelt sich genau um dasselbe Princip, das unserer Steuerreform zu gründe gelegt und mit allseitigem Beiralle begrüßt wurde.

Ich bitte ferner zu berücksichtigen: in der Ziffer, welche bei Deckung des Schulgeldausfalles aus Landesmitteln beigestellt werden müsste, stecken sehr viele Faktoren, die wir durchaus nicht etwa als einen neuen Schulaufwand der Steuerträger uns denken dürfen, sondern nur als einen solchen, welcher auch gegenwärtig schon von den Steuerträgen beschritten wird.

Es sind darin enthalten die Beiträge jener Eltern von schulpflichtigen Kindern, die nach gegenwärtig schon Steuerträger sind; es sind darin weiter enthalten diejenigen Beiträge, welche die Städte gegenwärtig noch aufzahlen müssen, um auf das Pauschale zu kommen. weil diese Summe von der Gesammtheit der Steuerträger in den betreffenden Communen aufgebracht werden müssten.

Insbesondere bitte ich aber zu berücksichtigen die Ersparung an Kosten, welche wirklich in Wegsall kommen werden, das sind die Kosten, die Umständlichkeiten, geradezu Plackereien, die gegenwärtig mit der Eiuhebung des Schulgeldes verbunden sind, und da wird gewiss ein jeder Kenner der Verhältnisse rückhaltlos beipflichten, dass es in dem weitverzweigten Pflichtenkreise eines Gemeindevorstandes kein unerquicklicheres, ja geradezu widerlicheres Amt gibt als die Einhebung des Schulgeldes, als die Evidenthaltung und zwangsweise Einbringung der Rückstände im Schulgelde, aber daß es auch für die übrigen Behörden eine ganz gehörige Belastung mit sich bringt, das Schulgeld pauschaliren zu müssen und die Entscheidung über die Schulgeldbefreiungen zu treffen.

Zeit, Mühe, Geld, welche der Durchführung unserer viermal geänderten, durch das Arsenal der Erlässe der Schulbehörden und der Entscheidungen auch der des Verwaltungsgerichtshoses erläuterten Schulgesetze gewidmet worden sind, würden mit einem Schlage gegenstandslos werden bei Aushebung des Schulgeldes und das würde eine ganz directe Ersparnis am Landesvermögen und an der Arbeitskraft des Landes bedeuten.

Meines Erachtens hätten alle Gemeindevorstände, Orts- und Bezirksschulräthe und der hohe Landesschulrath allen Grund, die Durchführung einer solchen Maßregel aus das allerfreudigste zu begrüßen, weil sie alle mit einander das Schulgeld wohl Wünschen mögen aber ich frage: wohin? Sagen wir: zum Grundprincipe alles Bösen, das man aber gemeiniglich doch nur "den Teufel" nennt (Heiterkeit).

Wirklichen Dank werden, wenn das kleine große Werk, das schließlich nur eine Frage der Zeit sein kann, endlich einmal glückt, nicht ernten, da das Wort "Dank" aus den Codex des öffentlichen Lebens gestrichen wird.

Höchstens könnten wir einen Epilog dieser Action zu hören bekommen, der etwa in dem Satze ausklingt:,, Ja, warum ist denn das nicht schon lange geschehen?" In uns selbst aber können wir das Bewusstsein finden, dass wir bei der Schaffung eines solchen Gesetzes ein wahrhaft volkstümliches Gesetz geschaffen haben, ein solches, welches getragen wird von der Idee des wahren praktischen und nicht blos theoretischen Freisinnes, und, was ein besonderer Vorzug ist, dass es zustandegekommen ist, ohne dass, um ein geflügeltes Wort zu gebrauchen, die Anregung hiezu von der Gasse gekommen wäre, sondern dass es das Resultateigener, vernünftiger Einsicht, eigenen Wohlwollens für den kleinen Mann ist.

Das ist ein nicht zu unterschätzender Factor in einer Zeit, in der man unserer Gesellschaft die Fähigkeit sich aus sich selbst zu reformiren, schlechtweg absprechen will, in einer Zeit, in der das socialistische Schlagwort täglich mehr willige Ohren findet, dass das Bürgerthum unserer Gesellschaft dem saulen Grauthiere gleicht, das einen Schritt nach vorwärts nur dann macht, wenn es einen Stoß von rückwärts erhalten hat.

Aus diesen Gründen glaube ich allen Parteien des hohen Hauses, die den Freisinn und Fortschritt aus ihr Panier gesetzt haben zurufen zu können: "Hic Rhodus, hic salta" das heißt aus deutsch Sie zu bitten, für den Antrag nicht nur in erster Lesung zu stimmen, denn da müssen Sie ohnehin, wenn Sie ihr Programm nicht verleugnen wollen, sondern auch im ferneren Verlaufe der Verhandlung für die Aushebung des Schulgeldes mit jenem Nachdruck und Eifer sich einzusetzen, welches diese Sache um ihrer selbstwillen werth ist.

Aber auch an jene Herren glaube ich nicht umsonst mit der gleichen Bitte appellieren zu dürfen, welche zur Wahrung der geschichtlich begründete Verhältnisse im Lande sich berufen verpflichtet erachten, und welche mäßigenden Einfluss dort zu nehmen bestrebt sind, wo es sich nach ihrer Meinung um eine überstürzte gesetzgeberische Handlung handelt. Ich thue dies, obwohl ich gut weiss, dass ich in diesen Herren auch die Vertreter jener Interessengruppe erblicken muss, welche bei der Aufhebung des Schulgeldes und bei der Ueberwälzung desselben auf das Land am empfindlichsten getroffen werden. Ich gestatte mir nämlich daraus aufmerksam zu machen, dass es unmöglich ein überhasteter Antrag sein könne, welcher die Durchführung einer Maßregel anstrebt, die vor 27 Jahren durchgeführt werden konnte und in anderen Kronländern auch thatsächlich durchgeführt worden ist.

Eine ablehnende Haltung dagegen müsste doch der Annahme Raum bieten, bass die Herren Vertreter des Großgrundbesitzes ihre eigenen Interessen in den Vordergrund schieben und zwar in einer Weise, die mit den Bedürfnissen der Gesammtbevölkerung nicht mehr in Einklang zu bringen ist, einer Annahme, welche durch die That zu entkräften ihrer eigenen Intenzion entsprechen dürfte.

Schliesslich mochte ich noch den formalen Antrag auf Ueberweisung des Antrages auf die Schulkommission wie er ursprünglich lautet in dem Sinne abändern, dass der Antrag auch der Budget Kommission zugewiesen werde, weil es sich da um eine Maßregel handelt, die nicht blos Schulfachkenntnisse sondern auch einschlägige Fachkenntnisse der Herren aus der Budgetkommission in Anspruch nimmt. Langandauernder lebhafter Beifall, dem Redner wird gratuliert).

Nejvyšší maršálek zemský: Pan poslanec Dr. Èelakovský se pøihlásil ke slovu ve formálním ohledu.

Dávám jemu slovo.

Posl. Dr. Èelakovský:

Slavný snìme! Mne to pøímo nutí, abych po výteèné øeèi pøedešlého pana øeèníka, kterou jsme s takovým interessem sledovali, pronesl na podporu myšlénky, kterou on zde pronáší, nìkolik slov, a abych z nejupøímnìjší radostí to uvítal, že jsme se zde setkali s tak rozhodným pøíznivcem otázky zrušení školného, že jsme se setkali zde s tak rozhodným bojovníkem pro tuto myšlénku, kterou z tìchto lavic jsme ode dávných let zastávali a hájili, bohužel ale k platnosti nemohli pøivésti. Pøíèiny, pro které se tak stalo, jsou obecnì známy. Vždy se nám øíkalo, že finance zemské toho nedovolují. A zejména ta èás øeèi veleváženého pøedešlého p. øeèníka, která se zabývá otázkou touto finanèní, jest zpùsobilou, aby v tìch kruzích, které na tuto otázku kladou nejvìtší váhu, pøece pùsobila tím smìrem, aby uvažovaly, zdali tato námitka jest veskrze správnou.

Po mém soudu není pochybnosti o tom Žádné, že tak, jako otázka rozšíøení volebního práva, jako otázka domovského práva s velikými sympatiemi v nejširších kruzích našeho obyvatelstva se setkala, rovnìž tak otázka zrušení školného jest otázkou, která se tìší všeobecným sympatiím a od dávných èasù se žádá a oèekává, že jest otázkou, ku které se zajisté pøikroèí, necha døíve nebo pozdìji.

Já, maje jenom pøíležitos a možnost o formální stránce se zmíniti, jen bych si dovolil pronésti to pøání, a oèekávám, že se strany komise, které návrh ten bude

pøikázán, vìc bude vzata v úvahu a že bude uèinìno vše, co možné, aby otázka tato dostala se koneènì do proudu a sice zároveò s upravením finanèních pomìrù zemských.

Jiného nepøál jsem si pronésti, nežli ještì jednou k opìtovanému potìšení svému, že otázka tato setkala se také na nìmecké stranì s tak rozhodným hájením zrušení školného, pøipojiti toto pøání. Domluvil jsem. (Výbornì!)

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá nìkdo za slovo ve formálním ohledu?

Verlangt noch Jemand in formaler Beziehung das Wort ?

Jelikož tomu tak není pøejdeme k hlasování.

Jest navrženo, aby návrh, který jest projednáván, byl pøikázán komisi školské.

Es wird beantragt den in Verhandlung stehenden Antrag der Schulcommission zuzuweisen.

Der Herr Antragsteller hat bei seiner heutigen Begründung seinen Antrag dahin ausgedehnt, dass sein Antrag auch an die Budgetkommission verwiesen werde.

Pan navrhovatel rozšíøil svùj   návrh

ústnì ve formálním ohledu v ten   smysl, by jeho návrh byl též pøikázán   komisi rozpoètové.

Dám tedy hlasovati o návrhu, má-li býti návrh, který se nachází na denním poøádku, pøikázán jak komisi školské tak komisi rozpoètové.

Ich werde den Antrag zur Abstimmung bringen, ob der in Verhandlung stehende Antrag sowohl an die Budgetkommission als auch an die Schulkommission zu verweisen sei.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteøí s tímto návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku.

Návrh jest pøijat.

Der Antrag ist angenommen.

Pøíštím pøedmìtem denního poøádku jest první ètení návrhu poslancù Formánka, Peschky a soudruhù v pøíèinì poskytnutí podpor k uleveni Bídy v obyvatelstvu království Èeského.


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