Úterý 29. prosince 1896

Dr. Reiniger sich noch einmal gegen die Antrage zum Worte gemeldet hat und ich habe denselben neuerlich in die Rednerliste einige tragen.

Pan poslanec dr. Reiniger pøihlásil se ještì jednou ke slovu a zanesl jsem jej jako øeèníka proti návrhu.

Es gelangt nunmehr zum Worte der nächste gegen die Antrage eingetragene Redner. Ich ertheile das Wort dem H. Abg P. Opitz.

Abg P. Opitz: Hoher Landtag! Oesterreich ist rote sein anderer Staat ein Reich des Parlamentarismus; wir sind ja übereich an parlamentarischen Vertretungskorpern, wir haben den Reichsrath, wir haben die Delegationen, wir haben die Landtage, und jene Berussparlamentarier, die das Glück oder Unglück haben, in allen diesen Veriretungskorpern thätig zu sein, haben eigentlich das ganze Jahr zu thun, um aus einer Aorperschast in die andere zu eilen Es ist beinahe so, dass sie kaum die no thige Zeit zur physischen und geistigen Erholung bekommen.

Trotzdem, hoher Landtag leiden wir in Oestereich nicht an einem Uebermaaße gesetzgeberischer Ordnung und die parlamentarischen Vertietungskörper können auch nicht sagen, dass sie besonders machtig und selbstbestimmend seien.

Hoher Landtag Wir haben einen ganz eklatanten Beweis für das, was ich soeben gesagt, in den kurzen zweitägigen Verhandlungen, zu denen wir hart am Schlüße des Jahres hier zusammenberufen worden sind. Wir sind hier eigentlich nur zu der einzigen Ausgabe einberufen worden, das provisorische Budget für die ersten 3 Monate des nächsten Jahres zu bewiligen. Es handelt sich aber eigentlich um den Landeshaushalt, der vom 1. Jänner bis 31. Dezember nachsten Jahres reicht. Die Landesboten sind hierher geschickt worden, um über die Wohlfahrt des Landes, über die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Landes, über das Wohl und Wehe des Volkes zu berathen und zu beschließen Das ist doch wohl die wichtigste Frage des Landtages speciell auch in Böhmen.

Wir leben diesbezüglich unter truben Zustanden. Wir haben im vorigen Jahre gesehen, dass wir ein Deficit von nahezu 4 Millionen fl. im Landesbudget haben, und wir mußten zur Bedeckung eine neue Schuld von 3 Millionen fl. ausnehmen Wenn es aber wahr ist, was durch die Zeitungen transpirirt, werden wir heuer ein Deficit von 5 Millionen fl. haben. Und trotzdem, hoher Landtag, sind die Vertreter des Voltes nicht in der Lage, diesen allerwichtigsten Gegenstand zu berathen und zu beschließen, ehe die Jahresrechnung praktisch in Geltung tritt.

Da ist eigentlich die Unordnung, nachdem es Jahr für Jahr so fortgeht, zur Regel geworden, und die Ordnung zur Ausnahme Es liegt das nicht an den Vertretern dieser parla-mentarischen Körperschaft, sie müssen eben warten, bis sie einberufen werden.

Die Regierung gonnt ihnen nicht die Zeit, dass sie die von ihren Wahlern übernommene diesbezügliche Pflicht rechtzeitig Jahr um Jahr erfullen können.

Sie haben nicht die Möglichkeit dazu trotz des steten Steigens der Ausgaben und trotz des wachsenden Mangels genügender Einnahmen, trotz des bedenklichen Deficits.

Ich glaube, es hatte nach keiner Seite hin geschadet, wenn die Regierung am Beginne des Monates Dezember den Landtag des Königreiches Böhmen einberufen hatte, um wenigstens das Landesbudget für das Jahr 1897 zu ordnen.

Die Dinge, die bisher im Reichsrathe verhandelt worden sind, hatten durch eine bessere Ordnung keinen Abbruch erlitten.

Die budgetare Unordnung ist von Jahr zu Jahr so fortgegangen, dass wir heute gar keine Aussicht haben, auch wenn die Regierung vom Landtage und von der Landesvertretung gedrangt wird, dass andere correcte Zustande eintreten, falls nicht eine andere Norm festgesetzt wird. Ich glaube daher, es ware ein einfacher Ausweg damit gegeben, dass der Be ginn des Landesbudgetjahres einfach auf einen anderen Termin festgesetzt wurde, etwa so, dass das Budgetjahr vom 1. April bis zum 1. April des nächsten Jahres reicht. Dann ware Zeit genug, dass der Reichsrath seine Budget-Ausgaben erfullt und dass ebenso die Landesvertrtetungen in geordneter Weise die Landesbudgets erledigen konnten, bevor die praktische Gebahrung beginnt.

Ich habe mir deshalb erlaubt in dieser Richtung eine Anregung in Form einer kurzen Resolution zu geben.

Es ist aber, hoher Landtag, noch ein anderer Punkt, auf den ich hier furz hienzuweisen mir gestatte. Die Debatte, die sich am Schlüsse der gestrigen Verhandlungen dieses Hauses ergeben hat, hat auf mich einen recht bitteren Eindruck gemacht.

Ich schließe mich in dieser Beziehung dem an, was der verehrte College Dr. Reiniger diesbezüglich ausgesprochen hat Ich meine die angeregte Wahlreform.

Es ist eine Thatsache, die sich von Niemandem leugnen lasst und die alle Parteien bestattigen müssen, dass endlich die alte Ruckstandigkeit der indirecten Wahlen für die Land -gemeinde - Bezirke in Österreich beseitigt werden müsse. Das Volk will es entschieden so, und ich glaube, dass sich gegen die allseitigen Forderungen ein Widerstand von oben auf die Dauer nicht aufrechthalten laßt. Wir stehen nun hier im Landtage gerade jetzt in einem sehr nichtigen Zeitpunkte. Wu haben in aller Kurze wiederum Reichsrathswahleu. Da soll es sich abermals entscheiden, ob diese Wahlen für die Landgemeinden und auch für die fünfte Kurte wiederum indirekt oder direkt sem weiden. Was sind uduekte Landgemeindewahlen ?

Verehrte Herren, das weiß jeder von uns, dass sie eigentlich so gut wie kein Wahl recht für sehr viele Dorfgemeinde sind. Die Wahlmanner werden vom Gemeindevorstecher einem oder zwei Gememeinde- Ausschüssen er nannt, und Die so "Gewählten" wahlen dinn den "Vertierter. " Das Volk wahlt nicht In den indirecten Wahlen liegt eine ungeheure Ungerechtigkeit, die das Landvolk schwer fühlt. Ohnehin hat die Landbevölkerung nur auf circa 11 000 Wahlen einen Abgeordneten, wahrend die Städter aus circa 5000 einen solchen haben und dann wird die Landbevölkerung noch gesiebt durch das Wahlmanner-System, das in obiger Art gehandhabt wird.

Wie kann die Landbevölkerung dabei ihr constitntionelles Recht entsprechend ausüben? Und doch gibt es nur einen Augenblick, in dem der Wähler aus die Gesetzgebung und die Geschicke des Landes oder Reiches wirksamen Einfluss nehmen kann, dann namlich, wenn er den Wahlzettel ubgibt.. Für den Bürger und Bauer bietet der Wahlzettel die einzige Möglichkeit, in seinem Sinnt zur Besserung der gesetzlichen Verhaltnisse mitzuwirken (Abg. Jro: Den Zettel lasst er sich vom Pfarrer beschreiben! Abg. Opitz Oder irgend einem Agitator?)

Deshalb ist es, glaube ich, eine Pflicht einfachster Gerechtigkeit, dass der Landtag von Böhmen, der das großte Kronland Österreichs beriritt, in diesem wichtigen Entscheidungs-ßertpunkte, noch rechzeitig vor den Reichsrathswahlen, für die Directmachung der Landge meindewahleu, beziehungsweise dafür eintritt, dass auch die V. Cuite im Frühjahr direct wahlen kann. Welche Consusion durste auch

entstehen, wenn Städte, die noch nie indtrect gewählt haben, jetzt aus einmal für die funfte Curie indirect wahlen sollen! Es dann dann ein großer Wirrwar werden, wahrend umgekehrt die directen Wahlen für die Landgemeinden sich glatt und bequem vollziehen wurden Das hat sich ja bereits in Riedosterreich gezeigt, mo wir kurzlich gesehen haben dass es bei der neuen directen Wahl der Landgemeinden nirgends zu einer Unordnung gekommen, sondern Alles glatt und sichtig abgelaufen ist.

Was in Niederosterreich geschehen ist, das laist sich eben so gut, glaube ich, auch in Bohmen erwarten. Die Directmachung der Landgementdewahlen ist, und das muß ausschlaggebend bleiben, eine Pflicht der Gerechtigkeit gegen die Bevölkerung, und dieses Moment kommt für den böhm Landtag gerade jetzt auch in Betracht. Wie es sich nun gestern am Schluße der Verhandlungen gezeigt hat, find auch samwtliche Parteien dieses Landtages geneigt, diese Wahlieform Gesetzvorlage sofort in Augriff zu nehmen und rasch zu erledigen; wenigstens der Punkt der Directmachung des Wahlrechtes der Landgemeinden findet hier, röte es nach allen Zeichen den Anschein hat, allseitige Bereitwilligkeit Erfolgt diese Reform nicht jetzt und nicht vor Februar, vor dem Abschlüße des Reichsrathes, dann werden die Reichstathswahlen wi der mit indirekten Landgemeindewahlen ent schieden und dann sind auch die Wahlen für die V. Curie indirekt. So seht nun samtliche Parteien - wie ihre Kundgebungen beweisen - für diese Reform find, sehen sich die Ver treter des Landes doch plötzlich vor einer Un moglichkeit, dem Willen des Volkes jetzt gesetz-gesetzgeberisch Ausdruck zu geben.

Das ist ein ist bedauerlicher Zustand, an dem die Abgeordneten und Parteien nicht schuld find. Es muss das constatiert Werden. Hier wirkt eine force majeure mit, die es dem Landtage unmöglich gemacht hat, dass die Directmachung der Landgemeindewahlen jetzt rasch und in Kurze durchgesetzt werde.

Der letzte Grund liegt in unserer veralteten Landesoidnung. Deshalb erlaube ich mir, auch in dieser Richtung kurz eine Resolution als Anregung dafür vorzulegen, dass diese Landesordnung in allernächster Zeit in einer Weise abgeandeit werde, damit der Landta autonom über seine Tagesordnung in wichtigen Angelegenheiten selbst entscheiden tonne Welche Vertretung, hoher Landtag, welche Körperschaft fordert nicht das Recht, über ihr Programm, über ihre Action selbst zu bestimmen Nur der böhmische Landtag steht in dieser Richtung noch dahinter zurück.

Deshalb habe ich mir erlaubt, in soeben besprochener Richtung zwei kurze Resolutionen zu entwersen, welche ich wir gestatte in Folgendem zur Verlesung zu bringen

1.    "Der hohe Landtag für das Königreich Böhmen halt sich bei den bestehenden parlamentarischen Zustanden in Oesterreich und aus Grund langjähriger Erfahrungen ubersengt, dass das unleidliche System der Budgetprovisorien nur uberwunden und dass eine rechtzeitige normale Erledigung des Landeshaushaltes nur erzielt werden kann durch die Verlegung des Anfanges des Budgetjahres vom 1. Janner aus den 1. April jedes Kalenderjahres "

2.     "Der hohe Landtag spricht sein Be dauern darüber aus, dass es ihm als der legalen Vertretung des Volkes dieses Kronlandes durch die bestehende Landesordnung un möglich gemacht ist, über seine Tagesordnung sogar in wichtigsten Fragen autonom zu bestimmen, und er erklart es für seine Pflicht, eine Veränderung dieser Zustande zielbewusst anzustreben "

Hoher Landtag' Nachdem es thatsachlich nicht zugelassen worden ist, dass in dieser Vor session des Landtages neben der Bewilligung des Budgetprovisoriums auch die Frage der Direktmachung der Landgemeindewahlen auf die Tagesordnung gesetzt werde, und nachdem dies geschehen ist in der Art, dass wohl die Parteien hier dazu geneigt waren, aber ein anderer Factor - ich will ihn rieht naher bezeichnen - diese parlamentarische Behandlung verhindert hat, so spreche ich darüber mein Be dauern aus und erklare, dass ich mich bei der Abstimmung dem Vorgehen der deutschnationalen Partei anschließe, und wenigstens für diesen speciellen Fall gegen das Budgetprovisorium stimmen werde. (Beifall. )

Oberstlandmarschall Herr Abg. P. Opitz hat mir zwei Resolutionen vorgelegt, von denen die erstere sich aus den Gegenstand, der in Verhandlung steht, bezieht, die zweite jedoch hangt mit dem Gegenstande, der in Verhandlung steht, in keiner Werke zusammen. Ich halte daher dafur, dass es zulässig und nothmendig ist, die erste Resolution, welche Herr Abg P. Opitz eingebracht hat, mit in die heutige Verhandlung einzubezichen, bezuglich der zweiten Resolution, welche er beantragt hat, muss ich dieselbe jedoch als einen selbstandigen Antrag erklaren und überlasse es dem Herrn Abgeord neten, denselben in geschaftsordnungsmaßiger Weise einzubringen. Ich werde demnach die Unterstutzungsfrage für die heutige Verhandlung lediglich bezuglich der ersten von dem Herrn Abg. Opitz vorgeschlagenen Resolution stellen. Dieselbe lautet:

Der hohe Landtag für das Königreich Bohmen halt sich bei den bestehenden parlamentarischen Zustanden in Oesteireich aus Grund langjähriger Erfahrungen überzeugt, dass das unleidliche System der Budgetprovisorien nur überwunden, und dass eine rechtzeitige normale Erledigung des Landeshaushaltes nur erzielt werden kann durch die Verlegung des Anfanges des Budgetjahres vom 1 Januar aus den 1. April jedes Kalenderjahres.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Resolutionsantrag unterstutzen, die Hand zu erheben Der Antrag ist nicht hinreichend unterstutzt und wird daher nicht in Verhandlung genommen werden.

Bezüglich des zweiten Theiles der Resolution wiederhole ich die Bemerkung, dass ich es dem Herrn Abgeordneten überlasse, denselben behufs geschaftsordnungsmaßiger Behandlung als einen selbstandigen Antrag einzubringen.

Ich erlaube mir, bevor wir in der Debatte fortschreiten, die deutsche Uebersetzung des Resolutionsantrages des Herrn Abg Dr Vašaty dem hohen Hause mitzutheilen Derselbe lautet:

Der Landesausschuß wird aufgefordert, der k. k. Regierung den jetzigen passiven Stand der Landesfinanzen und zugleich die in Folge der Erschöpfung der Steuerkraft der Contribuenten eingetretene Unmoglichkeit der Bedeckung der Landesbedurfnisse mitteilt Ausschreibung neuer Steuern mit dem Ersuchen zur Kenntnis zu bringen, es möge die dermalige Landesschuld sammt dem im Jahre 1897 noch dem Voranschlage sich ergebenden Abgange aus den baaren Cassa Ueberschussen bedeckt werden.

Die Resolution ist bereits hinreichend unterstutzt worden und wird zur Abstimmung gebracht werden.

Es gelangt nunmehr zum Worte der Herr Abg. Dr Pergelt.

Abg. Dr. Pergelt. Hoher Landtag! Die Debatte über den auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstand das heißt, über den Bericht des Landesausschußes, betreffend die provisorische Festsetzung der Landesumlage für die ersten d Monate des Jahres 1897 hat einen gegen die sonstige Uebung dieses hohen Landtages geradezu außerordentlichen Umfang angenommen. Denn sie ist bei dem provisorischen Budget nicht stehen geblieben, sondern eigentlich zu einer regelrechten Wahlreformdebatte in diesem hohen Landtage geworden.

Nun, ich hätte geglaubt, dass es auch richtig ist, wenn bei der Votierung des Budgets jeder Redner und jeder Abgeordnete das Recht hat, die Grunde, warum er ein Budget bewilligt oder warum er es verweigert, hier auszusprechen.

Ich glaube aber, dass es nicht am Platze war, und dass es eine der unglücklichsten Eingebungen vielleicht nicht des heutigen, sondern des gestrigen Momentes gewesen ist, zur Begründung des ablehnenden Votums einzelner Parteien zu solchen Motiven zu greisen, welche geradezu Anwürfe gegenüber Parteien dieses hohen Hauses in sich begreifen, ohne zu wissen, ob auch nur irgend ein thatsächlicher Anlass für solche Einwendungen und Vorwürfe vorhanden ist.

Es ist dies auch der hauptsächlichste Grund, weshalb ich das Wort ergriffen habe. Es wurde hier zu einem Systeme - ich werde es mit einem Worte sagen - zu dem Systeme der Verdächtigungen gegriffen, welches im öffentlichen Leben dieses Staates leider immer mehr an die Oberfläche kommt, das schließlich nicht bloß in die Parteien, sondern auch in die Gemeinden hineingetragen wird, ja selbst in die Familien und bis zu den tiefsten Wurzeln unser sociales Leben vergiftet und nicht geeignet ist, zu einer gedeihlichen Losung der immer mehr und mehr an uns heranstürmenden socialen Fragen beizutragen.

Ich muss mich im eigenen und im Namen meiner Gesinnungsgenossen gegen diese Art der Führung der öffentlichen Angelegenheiten und des politischen Kampfes auf das entschiedenste im Interesse der Wählerschaft des ganzen Kronlandes und des Staates verwahren.

Das hohe Haus steht vor der Votierung des provisorischen Budgets und da wissen wir, dass hier ein Gesetz uns eigentlich einen Leitfaden gibt, ein Gesetz, welches nach den Erfahrungen des hohen Landtages unendlich schwer abzuändern ist, trotzdem der Herr Abgeordnete Prade sich dies gestern so leicht vorgestellt hat. Es ist das die Landesordnung. In der Landes Ordnung heißt es, dass der Voranschlag und die Rechnungslegung des Landes sowohl hinsichtlich der Landeseinnahmen, als der Landesausgaben Gegenstand der Landtagsverhandlung, ist und im § 22 der Landesordnung heißt es:

"Der Landtag berathet und beschließt über die Ausbringung der zur Erfüllung seiner Wirksamkeit für Landeszwecke, für das Vermögen, die Fonde und Anstalten des Landes erforderlichen Mittel, insofern die Einkünfte des bestehenden Stammvermögens nicht zureichen. "

"Er ist berechtigt, zu diesem Zwecke Zuschläge zu den directen Steuern bis aus zehn Percente derselben umzulegen und einzuheben. Höhere Zuschläge zu einer directen Steuer oder sonstige Landesumlagen bedürfen der kaiserlichen Genehmigung. "

Eine weitere Bestimmung der Laudesordnung ist hierüber nicht vorhanden, und Sie werben alle wissen, dass seitdem verfassungsmäßige Zustände in diesem Staate und in diesem Kronlande bestehen, einmal der Fall eingetreten ist, dass in einem Jahre der Landtag nicht zur verfassungsmäßigen Session einberufen würbe und daher nicht in der Lage War, den Voranschlag des Landes zu berathen und die Umlagen, welche zur Bedeckung des Erfordernisses nothwendig waren, zu beschließen. Damals nun wurde ein Vorgang beliebt, den ich, wie auch andere Mitglieder des hohen Hauses weder der bestehenden Landesordnung, noch überhaupt constitutionellen Grundsätzen entsprechend erachten, der aber durch die Nothlage der Zeit gegeben war, es wurde nämlich der Vorgang beliebt, dass der Landesausschuss sich an die Statthalterei mit dem Ersuchen gewendet hat, mit Rücksicht darauf, dass verfassungsmäßig für die Bedürfnisse des Jahres 1892 in Bezug auf dieses Land nicht vorgesorgt war, die kaiserliche (Genehmigung in der Richtung zu erwirken, dass die Landesumlagen für das Jahr 1891, unter Vorbehalt der späteren verfassungsmäßigen Genehmigung seitens des Landtages, auch für das Jahr 1892 einzugeben seien.

Wir sind getragen von der Anschauung, bass die Landesvertretung so viel als möglich bestrebt sein soll, diesen weder der Landesordnung speciell, noch den costitutionellen Grundsätzen überhaupt entsprechenden Vorgang sich ohne Noth wiederholen zufassen; wir sind vielmehr der Anschauung, dass es die erste Pflicht der Volksvertretung ist, ihre verfassungsmäßigen Rechte eifersüchtig zu wahren und andere Factoren, welche constitutionell gewisse Rechte in Bezug auf dieses Land mit der Volksvertretung theilen, nicht in die Nothlage zu versetzen, ich möchte sagen, außerhalb des Rahmens der Gesetzgebung, außerhalb der Verfassung einen kaiserlichen Act zu provozieren, um den unabweislichen Bedürfnissen des Landes die nothwendige Befriedigung zu verschaffen. Wir sind der Anschauung, dass es wohl nur, ich möchte sagen, die äußerste parlamentarische Noth in diesem Landtage wäre, welche uns zwingen könnte, zu diesem äußersten Mittel zu greisen, wenn wir nämlich glauben, dass in diesem Landtage für uns sein Schlitz und seine Rettung mehr ist.

Wir haben uns die Frage vorlegen müssen, ob, wie dies von einer Seite geschehen ist, der sich auch andere Redner angeschlossen haben, die Weigerung Seiner Durchlaucht des H. Oberstlandmarschalls, die Wahlreform, wie sie mit einem Berichte des Landesausschusses diesem hohen Hause vurgelegt worden ist, sofort zum Gegenstande der Verhandlung der heutigen Sitzung zu machen, ob diese Weigerung ein geeigneter und genügender Grund ist, zu diesem parlamentarischen Gewaltmittel zu greisen, welches eigentlich geradezu den anderen konstitutionellen Factor, die Krone, zur außerparlamentarischen Behandlung in Bezug aus die Bedeckung der Bedürfnisse des Laubes zwingt, und wir sind mit ruhigem Bewusstsein zu der Anschauung gelangt, dass wir es vor unseren Wählern und vor unserem parlamentarischen Gewissen nicht verantworten können, diesen Schritt zu thun (Beifall. )

Hoher Landtag! Ich erkläre, die Partei, der ich angehöre, hat es nicht nothwendig, mit Dr. Reiniger und Genossen um die Gunst der Bevölkerung durch Hervorhebung der Anstrengungen für die direkten Wahlen zu buhlen. Die vereinigte deutsche Linke, aus der unsere Partei hervorgegangen ist und die uns so oft von diesen Herren vorgeworfen wird, hat bereits in ihrem Wahlaustuse des Jahres 1891 die direkten Wahlen in den Landgemeinden aus ihr Banner geschrieben; - damals war H. Dr. Reiniger noch nicht Abgeordneter, da hat es auch noch keine deutsche Bolkspartei gegeben. Wir selbst sind im Reichsrathe mit aller Entschiedenheit für die direkten Wahlen eingetreten. (Widerspruch).

Die Aeußerung, was Jemand gewesen ist, ober nicht, ist doch zulässig; Herr Dr. Reiniger war damals nicht Abgeordneter, und darüber braucht Niemand zu erröthen, wie H. Abgeordneter Prade jetzt. Ich bin der Anschauung, dass nusere Partei, wie sie hier besteht, und diejenigen Herren derselben, welche auch zugleich Mitglieder des Reichsrathes find, faktisch erwiesen haben, dass sie ernst und wahr für die direkten Wahlen in den Reichsrath eintraten, und die Herren müssen wissen, dass wir damals im heurigen Frühjahre gegen die Regierung tiefstes Mißtrauen hegten, dass wir dazu allen Anlass gehabt haben und dass wir von unserer Bevölkerung bestürmt wurden, gegen diese Regierung in Opposition zu treten und dass insbesondere an uns das Verlangen gestellt wurde, die Wahlreform, welche damals so weit im Reichsrathe gediehen war, dieser Regierung zu verweigern.

Hoher Lanndtag! Ich und meine Gesinnungsgenossen haben mit Rücksicht darauf, dass wir diese Wahlreform für ein so nothwendiges Stück legislatorischer Arbeit für diesen Staat hielten und wir es für so dringend erachten mit Rücksicht auf das Interesse der Landgemeinden und derjenigen Wählerkreise, die das erstemal auf Grund der Wahlreform zur Wahlurne treten werden, es nicht über uns bringen können, dieser Regierung, der wir mit Misstrauen gegenüberstanden, diese Wahlreform zu verweigern, trotzdem es unsere Wähler gewünscht hätten.

Es geht nicht an, einer Partei, die mit Hintansetzung der diesfälligen Wünsche ihrer Wählerschaft der Regierung eine derartige Wahlreform bewilligt, den Vorwurf der Hinterhältigkeit zu machen und zu sagen, dass sie die Wahlreform nicht wolle; ich muss diesen Vorwurf auf das entschiedenste zurückweisen. Die Herren, welche Mitglieder des Reichsrathes sind, werden sich daran zu erinnern wissen, dass Mitglieder unserer Partei im Reichsrathe, wie Abgeordneter Peschka, ausdrücklich das Wort ergriffen haben, um für den Minoritätsantrag Brzorád einzutreten, um die direkten Wahlen bereits im Reichsrathe arzubahnen.

Sie werden wissen, dass wir auch für einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag gestimmt haben und dass wir schon bei den Verhandlungen der Wahlreform im Reichsrathe für die Einführung der direkten Wahlen gestimmt haben. Das besteht für die Herren natürlich nicht, sobald sie es brauchen, Wie ernst es übrigens uns darum zu thun war, dass diese Angelegenheit womöglich auch rechtzeitig in diesem Landtage hier zur Verhandlung und Entscheidung gelange, soweit es Sache des Landtages ist, beweist die Forderung der Mitglieder unserer Partei, wie sie schon am Schluße der letzten Reichsrathstagung von uns beschlosser und auch von einem unserer Mitglieder öffentlich ausgesprochen wurde, dass wir in der ersten Sitzung des hohen Landtages den Wunsch zum Ausdruck bringen werden, dass die Erledigung dieses Gegenstandes als dringlich behandelt und auf die Tagesordnung eiuer der ersten Sitzungen dieses hohen Landtages gesetzt werde.

Nun, meine Herren, es ist heute, vom H. Dr. Reiniger erklärt worden, dass es auf ihn den Eindruck gemacht hat, dass Zusammenkünfte irgend welcher Parteien stattgefunden hätten, über welche diesem hohen Hause eine Controle nicht zusteht, welchen aber ein höherer Wert beigelegt wird, als den Wünschen welche in diesem hohen Hause ausgedrückt Werden.

Er hat weiter gesagt: "Wir verlangen über den Charaketr dieser Besprechung genügend klare Ausschlüsse, insbesondere welche der Parteien es gewesen ist, welche derartige Einwendungen gegen den betreffenden Wahlreformenturf des Landesausschusses vorgebracht hat, so dass derselbe zur beschleunigten und raschen Erledigung nicht geeignet erscheint.

Endlich wurde gesagt, es wäre ein unwürdiges Manöver, welches man bei irgend einer dieser Parteien nicht voraussehen sollte, und es wurde auch an enommen, dass diese Thatsachen unwiderleglich feststehen (Wider spruch. )

Herr Dr. Reiniger hat gesagt: "Wenn es feststellt, dass solche Besprechungen - und ich kann nicht daran zweifeln" - (Widerspruch. ) Ich bitte das stenographisch: Protokoll zu lesen!

Run, meine Herren, ich muss im Namen näheren politischen Gesinnungsgenossen aus das klapste und entschiedenste erklären, dass weder seitens unserer Partei, noch seitens der legitimen Vertreter dieser Partei, noch auch -soweit es mir bekannt ist - seitens irgend eines Mitgliedes dieser Partei, weder mit Sr. Durchlaucht dem Herrn Oberstlandmarschall, noch mit anderen Parteien dieses Hauses Verhandlungen gepflogen Wurden, welche aus den Zeit punkt. Wann dieser Gegenstand aus die Tagesordnung dieses hohen Landtages zu kommeu habe, irgend einen Bezug haben.

Ich erkläre wahrheitsg treu und muss auf das entschiedenste jede dem entgegenstellende Insinuation, jede Verdächtigung, soweit sie unsere Partei betrifft, zurückreisen.

Hoher Landtag! Wir haben nicht gehofft, unmittelbar vor Jahresschluss hier eine derartige Debatte führen zu müssen.

Ich habe aber bereits die Gründe auseinandergesetzt, welche uns bestimmt haben, trotz all n bei uns bestehenden Vedenken auch diesem Landesauschuße, welcher wahrlich, meiner persönlichen Ueberzeugung nach, nicht besonders geeignet ist unser volles Vertrauen zu bedienen, doch im Interesse der weiteren ungestörten Fortführung der Landesverwaltung und des Landeshaushaltes das Budgetprovisorium zu bewilligen.

Wir sind insbesondere auch dazu geführt worden, dass ja so viele culturelle und wirthschaftliche Bedürfnisse in dem Landeshaushalte ihre Bedeckung finden, dass wir es vor unseren Wählern und in ihrem Interesse nicht verantworten könnten, die Bedeckung dieser Bedürfnisse, welche eine Nothwendigkeit sind, zu verweigern.

Wir glauben im Interesse unserer Bevölkerung zu handeln, aber auch mit voller Loyalität an unserem politischen Standpunkte festzuhalten, wenn wir unter obiger Verwahrung, die ich ausdrücklich namens der Partei, der ich angehöre, abgegeben habe, für das Budgetprovisorium stimmen Werden. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Worte H. Abg. Dr. Reiniger.

Abg. Dr. Reiniger: Ich habe nur wenige Worte vorzubringen, welche im Großen und Ganzen nichts Anderes bezwecken als eine, wie es scheint missverstandene Auffassung einiger Stellen meiner früheren Außerungen festzustellen.

Ich muss in dieser Beziehung zunächst mich wenden gegen dasjenige, was der H. Abg. Dr. Nitsche aus meiner Rede herausgehört haben will.

Es ist mir nicht im Traume eingefallen, zu behaupten, dass die deutschfortschrittliche Partei oder irgend eine bestimmte andere Parter dieses Hauses, wirklich in irgend einer Weife die Unmöglichkeit der dringlichen Behandlung der Vorliegenden Gesetzvortage provociert hätte. Ich habe nur behauptet, dass die Tatsache der Besprechung mit Parteien des Hanfes als Grund angeführt würbe für die Unmöglichkeit, diese Vorlage auf die Tagesordnung zu fetzen, und zwar mit dem Zusätze als Grund angeführt wurde, dass von Seite dieser Parteien durch die gepflogenen Erhebungen das verkürzte Verfahren unmöglich gemacht würde, und gefolgert, dass, wenn nicht volle Klarheit über diese Angelegenheit verbreitet wurde, in diesem Talle den Actionen der èechischen und deutschfortschlittlichen Partei von gestern, welche abfielen aus die rasche Behandlung der Vorlage, der Eharacter einer Comödie, eines unwürdigen Vorgesehens von der öffentlichen Meinung leicht könnte beigemessen werben. Ich habe gesagt, dass es speziell im Interesse dieser Parteien selbst gelegen ist, die volle Klarheit über die Sache zu schaffen und habe hinzugefügt, dass ich für meine Person diesen beiden Parteien, welche doch so ernste Parteien sind, eine solche Handlungsweise nicht zumuthen kann.

Ich glaube, dass Dr. Nitsche und Dr.


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