Pátek 7. února 1896

ním pøíjmùm v Rakousku jako 43 ku 57 a proto, velevážení pánové, quota 30 ku 70 neodpovídá skuteèným pomìrùm a to tím ménì, že od té doby nastalo také ještì jiné poèítání ohlednì danì lihové a jak dále se nám oznamuje, má totéž poèítání zavedeno býti ohlednì danì cukerní a ohlednì danì danì z piva.

Provede-li se toto úètování budeme zas o 2 1/2 milionù zl. zkrácení.

Potøeba spoleèného státního rozpoètu pro rok 1896 vykazuje èistou potøebu 153. 6 milionù zl.; po odeètení èistého výnosu cla zùstane neuhrazeno 104 a 1/2 milionù zl. Podle dosavadního klíèe tedy 70 ku 30 pøipadlo by na Rakousko 71 a 3/4 milionù a na Uhry pouze 30. 7 milionù zl.

Pøi dnešním hospodáøském stavu, velevážení pánové, a pøi dnešní poplatní síle obou polovin øíše odpovídá však pomìr 57 ku 43, mìly by tedy Uhøi na základì spoleèného státního rozpoètu platiti nikoliv 32. 8 milionù, nýbrž 44 mil. zl., tedy o 12 mil. zl. více. A uvážíme-li, velevážení pánové, že náklad, který vymáhá právì tìch spoleèných výdajù, zejména na vojsko stoupa, že tedy militarismus rok od roku vìtších- a vìtších nákladù vymáhá, mùžeme oèekávati, že tento nepomìr ještì bude køiklavìjším než je dnes.

Nuže, velevážení pánové, my pøicházíme k tomu výsledku, že poplatnictvo pøedlitavské polovice je vyssáváno na prospìch Maïarù.

Ký div; že v obyvatelstvu v naší zemi jeví se silný odpor proti nynìjšímu stavu a není divu, když rolnictvo všude bez rozdílu politických stran protestuje proti nynìjším smlouvám obchodním, které pøivodily nynìjší neutìšené pomìry.

Rolnictvo na sjezdu v Pardubicích shromáždìné, pak rolnictvu i ve valných hromadách hospodáøského spolku v Mnichovu Hradišti, v Roudnici, Mladé Boleslavi a jinde jednomyslnì vyslovilo pøáni, aby poslanci èeští usilovali o úplnou rozluku, aby usilovali o úplné rozdìlení obou tìchto polovin øíše.

Naše rolnictvo nechce déle trpìti, aby vyssáváno bylo na prospìch Uber a nechce, aby bylo nadále vykoøisováno Maïary, jak dosud se to dìje.

Známo, velectìní pánové, že Maïaøi v roce 1866 vypravili do pole Klapkovu legii a že obdrželi v roce 1867 státní samostatnos.

A od té doby, velevážení pánové, co Maïaøi obdrželi své státní právo, od té doby vzrùstá nejen blahobyt mezí národy Uherského státu, ale vzrùstá také ještì ještì jejich vliv tou mìrou, že nejen v Uhrách, nýbrž i v této øíši rozhodují. (Tak jest!)

Vyrovnání s Uhry stalo se, velevážení pánové, bez našeho spolupùsobení a bylo také sdìláno na náš neprospìch. Maïaøi, velevážení pánové, stali se pány pøedlitavské èásti a Nìmci v naší polovinì øíše. A ponìvadž èeský národ nechce nadále ovládán býti ani Maïary ani Nìmci, proto usilovati musíme, velevážení pánové, o úplnou rozluku, a aby tak stati se mohlo, musíme v první øadì žádati, vypovìzení obchodní a celní smlouvy. (Výbornì !)

A ponìvadž návrh komise nese se k tomu, aby dosavadní smlouva byla vypovìzena, proto, velevážení pánové, hlasovati budeme pro návrh komise. (Výbornì! Potlesk. )

Oberstlandmarschall- Sellvertreter Juluis Lippert: Als nächster Redner ist der Hr. Abg. Prade eingschrieben.

Co pøíští øeèník jest zapsán p. posl. Prade.

Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Prade: Hoher Landtag! Die Partei, in deren Namen ich hier spreche, hat sich als. eine ihrer wesentlichsten Aufgaben außer Dem Schutze der nationalen Interessen unseres Volkes die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen desselben, naturgemäß auch des Landes und d s Staates, den es bewohnt, gestellt. Wir sind daher beipflichtet, zu allen Fragen von großer, hervorragender wirtschaftlicher Bedeutung in den parlamentarischen Körperschasten Stellung zu nehmen, daher auch zu den sogenannten ungarischen Ausgleichsfragen.

Dass alle diese Akte der Gesetzgebung die nothwendig sind, um das Verhältnis zwischen Oestereich und Ungarn von zehn zu zehn Jahren wieder neu festzietzen, von heivorragender wirtschastlicher Bedeutung für alle Kreite und Schichten unseres Volkes sind, dass ist hier woohl allseitig anerkannt worden. Deshalb bin ich genöthigt, auch zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Und wenn ich da vor Allem erortere, wer denn ein großeres Interesse datan hat, dass die Verhältnisse in derselben Weise aus zehn Jahre sich weiter gestalten, dass das gegenwärtig bestehende Zoll- und Handelsbündnis zwischen Oefterreich und Ungain wieder erneuert werde, so komme ich zu der Antwort, dass ein größeres Interesse daran die ingarische Regierung, der ungarische Staat und seine Vevölkerung haben. (Bravo !)

Von der Gesammtausfuhr der ungarischen Hauptexportartikel im Jahre 1894 von 311. 1 Millionen Gulden giengen 73% nach Oesterreich, von der Gesammtanssuhr der österreichichen Hauptexportartikel giengen damals aber nur 57 % nach Ungarn.

Es steht daher bei der Möglichkeit, dass das Zoll- und Handelsbündnis mit Ungarn heute nicht erneuert würde, außer allem Zweifel, dass wir bei uns in Oesteireich und insbesondere wir im Konigreiche Böhinen, die wir ein hervorragendes Industrieland repräsentiren, keine bedeutende wirtschaftliche Krisis durchzumachen hätten, aber drüben in Ungarn Wären alle wirtschaftlichen Verhaltnisse geradezu aus den Kopf gestellt und in ihren Grundvesten erschüttert, weshalb es die hauptsächliche Ausgabe der ungarischen Regierung, des ungarischen Staates und seiner Bevölkerung ist, darauf zu dringen, dass das Zoll- und Handelsbündnis erneuert werbe, und wir befinden uns bei den gegenwärtigen Verhandlungen in einer verhältnismäßig gunstigen Situation.

Wenn wir die Frage in Betracht ziehen, die hier zur Erorterung gelangt, so wäre dieselbe in ihrer Wesenhert in drei Gruppen zu theilen, nämlich: die Bankfrage, die Frage des Zoll- und Handelsbundnisses mit der ganzen Summe von verschiedenen Angelegenheiten, die hier zur Erorterung gelangen und dann euthalten find, und drittens endlich die Quotenfrage, nämlich die Feststellung jenes Schlüssels, nach welchem berde Reichshälften zu gemeinsamen Auslagen beizutragen haben.

Was in erster Reihe die Bankfrage anbelangt, so weichen meine Anschauungen und die meiner Gesinnungsgenossen von denjenigen. welche der Herr Berichterstatter hier entwickelt hat, einigermaßen ab. Wir sind nämlich der Anschauung, dass wir uns für unsere wirthschaftlichen Verhältnisse die Errichtung einer österreichischen Reichsbank wünschen müssen, einer österreichischen Reichsoder. Staatsbank, deren Actienkapital entweder von Actionären aufgebracht würde - aber dann müsste der Einfluss der Staatsverwaltung aus dieselbe mindestens so groß sein, wie der Einfluss in Deutschland auf die deutsche Reichsbank - oder noch lieber die

Beschaffung der Geldmittel durch den Staat selbst.

Wir finden nämlich nicht, dass die wirtschaftlichen Interessen unserer Reichshälste und unserer Bevölkerung bisher durch die gegenwärtig bestehende privilegierte Notenbank in entsprechender Weise gewahrt wurden. Wir sind mit der Zinssußpolitik und Finanzpolitik, die diese Bank in den letzten Jahrzehnten getrieben hat, nicht einverstanden und glauben, dass eine Staatsbauk in dieser Richtung Ersprießlicheres leisten könnte.

Mit diesen Anschauungen stehen wir nicht allein da. Es bekennen sich zu derselben auch Leute, die früher unbedingte Gegner der Staats- oder Reichsbank waren, und welche unbedingt für die Errichtung von solchen Privatzettelbanken eingetreten sind; sie bekennen sich jetzt zu dieser unserer Anschauung.

Ich habe hier die Brochüre von Max Wirt "Zur Notenbankfrage", in welcher sich derselbe ausdrücklich als ein früherer Anhänger des Notenbanksystems bekennt, als welcher er im Jahre 1884 sagte (liest):

"Einerseits ist eine größere Einflußnahme des Staates auf die Bankgebahrung im Interesse der Münzreform und des Festhaltens des Goldes in der neuen Wahrung absolut unentbehrlich. Andererfeits ist die gemeinsame Contiole zweier Regierungen, welche sich über jeden einzelnen Schritt, über jede von der Bank erwartete Action vorher unter sich verständigen mufften, angesichts der Raschheit, mit welcher in kritischen Zeiten eine große Notenbank ihre Entschluße fassen muss, ganz unmöglich. Der österreichische Staat hat mit seinem doppelt so hohen Goldantheil, der heute noch nicht ganz herbeigeschafft ist, ein viel größeres Interesse der Staatsaussicht über die Gebarung der Bank als Ungarn, welches sein Drittel Gold schon bereit halt:

Unter der doppelten Aussicht zweier Regierungen würde die Bank entiveder, wie feit den letzten 15 Jahren, sich emancipieren, ihren eigenen Wig gehen, auf welchem ihr das Interesse der Actionäre und der Einfluss der Großgeschäste der maßgebende Impuls ist, oder sie wurde die Raschheit des Entschlußes einbüßen, welche in Zukunft zur Wahrung des Goldes mehr als je nothivendig ist und namentlich in der ersien Zeit nach der Neuorganistation erstrebt werben muss, da die Verwaltung während der langen Dauer des Zwangskurses sich an eine seltene Indolenz gewöhnt hat. "

Meine Herren! Die Zinskußpolitik der Bank war eine andere als die der großen bar zahlenden Banken des Continentes.

Während der ganzen Periode des Zwangskurseg setzte die Bank ihren Zinsfuß nie unter 4%, wahrend aus offenem Markte derselbe 3% betragen hat; andererseits hat dieselbe 50 bis 60 Millionen Salinenscheine in ihrem Portefeuille mit einem ganz niedrigen Zinsfuß unvermindert in der Reserve, und pflegt beim Herbstbedarf einfach ihren Discontosatz zu erhöhen.

Das ist ein Verfahren, welches in der Zukunft nicht fortgesetzt werden darf, und hiebei kommt doch in Frage, ob ein Unterschied zwischen der Ziffer in Discontgeschäfte und der Rücksicht auf den Goldschatz und die unwandelbare Zahlungsfähigkeit der Bank gemacht werden kann.

Diese Aufgaben kann nur eine österreichsche Staatsbank, unabhängig von der ungarischen Regierung und unter strenger Controle österretchisdher Staatsgewalt vollführen.

Auch die Art der Geldverwendung der österreichisch - ungarischen Bank, wie sie gegenwärtig besteht, ist nicht der Art, dass sie unsere wirthschaftlichen Interessen wahrt, dass insbesondere die Interessen der Landwirthschast, der kleinen landwirthschaftlichen Besitzungen durch die Zinsfußpolitik und durch die Art, wie die öfterreichisch-ungarische Bank ihre Hypothekarkapitalien ausleiht, zur Wahrung gelangen.

Wenn wir uns den Ausweis vom 3l. Dezember 1894 über die Hypothekardarlehen der österrichisch-ungarischen Bank auschauen, so sinden wir, dass von einer Gesamtsumme von 131, 504606 fl., 104, 086. 456 fl. in Ungarn, 4, 310. 648 fl. in Slavonien, 9, 770 989 fl. in Galizien, 5, 823. 284 fl. in der Bukowina, 6, 369. 370 fl. in Niederösterreich placiert maren.

Der kleine Rest entfallt auf die übrigen Königreiche und Länder: Vömen participirt im Ganzen mit 39. 035 fl., darunter kleine Grundstücke mit 5300 fl. 43 kr. und größere Güter mit 33. 734 fl. 98 fr. Meine Herren! Da findet man es wohl begreiflich, dass die österreichischen Landwirt he heute krästiger und dringender den Ruf erheben, es sei das Hypothekorwesen von der österreichisch-ungarischen Bank überhaupt nicht zu pflegen, es sei eine eigene Reichshypothekenbank ins Leben zu rufen.

Es wurde ermähnt, dass schon im Jahre 1875 der damalige Generalsekretär der oesterr. -ungarischen Bank auf dem Congresse der Volkswirte in Wien sich mit diesem Gedanken einverstanden erklärte, und ich hoffe, dass endlich jetzt bei den Ausgleichsverhandlungen es gelingen wird, den 5%igen Zinsfuß auch für unsere Landwirthschast zu erniedrigen und überhaupt den Zinsfuß für Hypothekardarlehen herabzudrücken.

Das Zoll- und Handelsbündnis umfasst eine ganze Reihe großer Akte der Gesetzgebung in sich, wie aus den vielfachen Beschwerden [zu ersehen ist, die heute hier erhoben wurden und die im allgemeinen erhoben werden gegen die öfterreichsich-ungarische Regierung, die vollständig illegaler Weise die gegenwärtige Basis des Zoll und Handelsbündnisses im einseitigen Interesse Ungarns durchführt.

Es ist eine ganze Reihe von Beschwerden und Wünschen, die nach dieser Richtung von uns erhoben werden müssen, wenn wiederum das Zoll und Handelsbündnis mit Ungarn - die Kündigung setze ich voraus - erneuert werden soll.

Da ift vor Allem die statistische Gebühr, welche von Seite Ungarns eingeführt wurde, obgleich der Artikel I. des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn bestimmt, dass Verkehrsgegenstände, die aus dem ganzen Ländergebiete des einen in das des anderen Theiles übergehen mit Ein- oder Ans- und Durchfuhrsabgaben welcher Art immer nicht belastet werden dürfen.

Dennoch hat die ungarische Regierung diese statistische Gebühr eingeführt, hat eine solche Belastung der von Oesterreich nach Ungarn eingeführten Produkte tatsächlich durchgeführt und hat trotz allen Protesten diese statistische Gebür aufrecht erhalten Die österreichische Regierung hat nichts dagegen gethan, hat nicht einmal jene einfache Consequenz gezogen, dass sie sofort auch ein statistisches Bureaux ins Leben gerufen und alle ungarischen Produkte, welche nach Oesterreich herüberkommen, mit einer solchen statistischen Gebühr belegt hätte, um auf diese Weise sich ein gleiches statistisches Material zu beschaffen, welches Ungarn zur Verfügnng steht und welches nothwendig ist, wenn man neue Ausgletchsverhandlungen mit Ungarn mit Erfolg durch-führen will.

Die Begünstigung der ungarischen Industrie, die Art und Weise der Tarifhandhabung der ungarischen Regierung, die Refactien, auch die geheime Refactien-Vewilligung der ungarischen Regierung, sind gewiss ein sehr interessantes Gebiet, das auch hier bereits erörtert worden ist.

Eine der wesentlichsten Beschwerden unserer Landwirthaft ist der sogenannte Mahlverkehr. Die ungarische Mühlen-Industrie, die im Jahre 1890 45. 354 Personen beschäftigte, macht von der Begünstigung der zollfreien Einfuhr von Getreide zum Vermahlen einen geradezu die österreichische Müllerei und die österreichische Landwirthschaft aus das tiefste schädigenden, ja die Müller geradezu zu Grunde richtenden Gebrauch.

Die verheerende Wirkung dieser Begunstigung der ungarischen Mühlen, Getreide zum Mahlen unter der Bedingung zollfrei einzuführen, dass 70 Pzt. des eingeführten Quantums als Mehl wieder exportirt werde, und die den Mühlen von der ungarischen Regierung eingeräumten Zollcredite, die sich auf Millionen von Gulden belaufen, bedrücken natürlich ungeheuer unsere eigenen Mühlen, unsere Landwirthschaft, fördern dagegen die ungarische Ausfuhr an Mehl und Mahlprodukten, die im Jahre 1892 20, 494. 060 MCtr. betrug und die im Jahre 1893 auf 22, 144. 000 MCtr. stieg. Die Zunahme an Mehlexpoxt allein betrug 605. 000 MCtr., und die Wirkungen auf die österreichische Mühlenindustrie sind ja zur Genüge bekannt.

Während dieses Gewerbe früher eines der blühendsten in Oesterreich war, während über 23. 000 dieser Gewerbebetriebe in unserem Staate existirten und die Inhaber dieser Gewerbebetriebe sich einer verhältnissmäßigen Wohlhabenheit erfreuten, ist dieses Gewerbe heute in einer Nothlage ohne gleichen, und es sind in den letzten 10 Jahren allein über 1000 Müller zu ©runde gegangen. Sie sehen, meine Herren, somit geradezu den Beweis dafür erbracht, wie im Wege der Gesetzgebung und durch schädliche, die wirtschaftlichen Verhältnisse schädigende Gesetze ein großer und blühender Gewerbezweig nahezu zu Grunde gerichtet wurde, und wie es nothwendig ist daraus hinzuweisen, dass nicht durch bloße Selbsthilfe, nicht durch bloße Fachbildung und Unterstützung von Seite des Staates oder des Landes oder anderer Körperschaften, sondern dass auch im Wege des Gesetzes dem Gewerbestande derjenige Schutz gegeben werden muss, der notwendig ist zu seiner ferneren Entwickelung. (Bravo!)

Eine andere Forderung, die wir von un serem Parteistandpunkte erheben müssen, ist die, dass bei dem bevorstehenden Abschlusse eines neuen Zoll- und Handelsbündnisses mit der ungarischen Reichshälfte auch unsere Börsengesetzgebung geregelt werde. Wir müssen einerseits verlangen, dass die gegenwärtige Börsensteuer in Oesterreich kräftiger ausgestaltet werde und dass das mobile Kapital an der österr Börse, welches einen Umsatz nach Millionen erzielt, in höherem Maße zur Steuerleistung herangezogen werde, als es heute der Fall ist.

Wir müssen verlangen, dass dieselbe Steuerleistung in Ungarn eingeführt werde, sonst würde man das Spiel, welches wir von der Wiener Börse beseitigt hätten, in Budapest wieder fortsetzen, und der schädliche Einfluss auf unsere wirtschaftlichen Verhältnisse würde der gleiche bleiben.

Wir müssen aber auch verlangen eine stramme Ordnung in unserer Börsen-Gesetzgebung, der ähnlich, wie sie im deutschen Reichsrathe in Verhandlung steht, und müssen insbesendere verlangen, dass das Differenzspiel sowohl an Effekten- als. Getreidebörsen entweder wesentlich eingeschränkt oder ganz einfach verboten werde. (Sehr gut. )

Meiner Ueberzeugung nach hat Schert ganz Recht, wenn er allerdings in ziemlich scharfen Worten sagt: "An der Börse rauben die Gauner mit dem Gesetze in der Hand heute die Gimpel aus. " (Ganz richtig!)

Eine der wesentlichsten Fragen des ungarischen Ausgleiches ist die sog. Quotenfrage. Im Jahre 1867 bei dem österreichisch-ungarischen Ausgleiche wurde die Quote im Verhältnisse von 70: 30 sestgesetzt und gleichzeitig vereinbart, dass der Rückersatz der Steuern beim Auslandsexport der verzehrungssteuerpflichtigen Fabrikate aus den gemeinsamen Zolleinnahmen auf Grund desselben Schlüssels von 70: 30 zu erfolgen hat.

Im Jahre 1877 waren die Verhandlungen dem Scheitern nahe. Auch damals follte das Zoll und Handelsbündnis, bereits gekündigt werden, nachdem aber Ungarn die Militärgienze damals schuldenfrei übernahm, wurde ein neuer Quotenschlüssel vereinbart, wieder einzig und allein im Interesse Ungarns, im Verhältnisse von 68.6: 31.4.

Im Jahre 1887 wurde an diesem Verhältnisse nichts geändert und erst in der neuesten Zeit wurde durch das Branntweinsteuergesetz vom 18. Jänner 1894 festgesetzt, dass die Einnahmen aus dieser Steuer nicht nach der Erzeugung, sondern nach dem Consum zwischen den beiden Reichshälften getheilt werden, wodurch Oesterreich wiederum einen Nachtheil von mindestens 1, 000. 000 fl. jährlich erlitt.

Die Grundlage, welche die sogenannte Quotendeputation, zu deren Wahl wir demnächst wieder in den parlamentarischen Körperschaften diesseits und jenseits der Leitha schreiten werden, angenommen hat, war die wirthschaftliche Entwickung der beiden Reichshälften.

Nun, die Entwickelung Ungarits ist ja hier schon zur Genüge und ziffermäßig beleuchtet worden. Man wies mit Recht darauf hin, dass Ungarn eine ungeheuere Entwickelung genomhat, dass das angebaute Ackerland zugenommen hat, dass sein Export zugenommen hat, dass seine direkte und indirekte Steuerleistung zugenommen hat.

Die Entwickelung des Eisenbahnwesens Ungarns überragt die Entwickelung Oesterreichs weitaus. Das Ertragnis des Tabakmonopols und der unmittelbaren Gebühren sind in Percen ten in Ungarn viel günstiger als in Oesterreich.

Aber, meine Herren, ich halte dafür, dass überhaupt diese Grundlage eine unrichtige und vollständig verfehlte ist.

Nicht die verschiedene wirtschaftliche Entwickelung der beiden Reichshälsten, nicht die Steuerleistung, nicht die finanziellen Kräfte sollten die Grundlage bei der Verathung darüber bilden, in welcher Ouvte diese beiden Reichshalsten an den gemeinsamen Auslagen sich zu betheiligen haben, sondern einzig diese Auslagen selbst und ihre Provenienz sollten in Betracht gezogen werden.

Man muß zugeben und zugestehen, dass, wenn Ungarn heute ein selbständiger Staat wäre, oder wenn wir einfach in einem Personalunionverhältnisse zu Ungarn stünden, die Auslagen Ungarns beinahe gleich so groß wären, wie die gemeinsamen Auslagen Oesterreichs.

Es müßte vor allem Anderen die Kosten der Vertretung im Auslande ebenso tragen, wie sie Oesterreich zu tragen hatte und es müßte unendlich größere Perzente zu den Heeresauslagen tragen, als es die heutige Quote bestimmt.

Die Grundlage eines vollständig gerechten Quotenverhältnisses ist einzig und allein die Bevölkerungsziffer und die Heeresleistung, und da ist es merkwürdig, dass alle diese Ziffern, die Ziffer der Bevölkerung in Osterreich und Ungarn, die der alljährlich zu assentierenden Recruten, und die Ziffer der Staatsausgaben in Oesterreich und Ungarn nahezu übereinstimmen, und man kommt immer wieder zu dem Verhältnisse von 58 zu 42, kleine Bruchtheile abgerechnet, die ich gern concedieren will.

Ich glaube, dass das einzig gerechte Verhältnis, unter welchem diese gemeinsamen Auslagen zwischen Oesterreich und Ungarn getheilt werden sollten, nur in dem Zifferverhaltnisse von 58 zu 42 oder nahezu in diesem Verhältnisse gelegen ist. Wenn man dieses Zifferverhältnis der Bevölkerung als Grundlage nimmt, das also dem Verhältnisse von 58 zu 42 entspricht, so hätte man gleichzeitig einen positiven und bestimmten Untergrund für alle späteren Verhandlungen gefunden, und wir wären nicht ein "Reich auf Kündigung", wie es thatfächlich genannt worden ist und was wir thatfächlich sind, weil wir immer von 10 zu 10 Jahren unser Verhältnis nicht von Neuem feststellen müssten, sondern die Volkszählung würde uns stets die verlässlichen Daten liefern, die wir in den nächsten Vergleichsperioden zur Grundlage zu nehmen hätten.

Ungarn stellt aber bei den bevorstehenden Ausgleichsverhandlungen noch eine Forderung auf: Ungarn will, dass die Verzehrungssteuer, die Steuer aus Wein, Branntwein und Zucker aufgetheilt werde nach der Consumtion der betreffenden Staatshälfte.

Das ist ein gerechter Grundsatz. Es sind thatsächlich Consumtionssteuern, welche wohl diejenigen zu tragen hätten, die den betreffenden Artikel consumiren, und diese werden nur deshalb in den Productionsstätten von dem Staate eingehoben, weil dies einfacher und controlierbarer ist.

Die Forderung Ungarns wäre also eine vollständig gerechte. Wenn wir diesen Grundsatz annehmen und die Austheilung der Verzehrungsstener nach der Consumtion zugestehen, so muss andererseits Ungarn uns zugestehen, dass die gemeinsamen Zolleinnahmen in einem ebensolchen Verhältnisse, das ist nach den Consumtionskräften der Bevölkerung, zwischen die beiden Hälften getheilt werden.

Wir besitzen leider seine vollständig verlässliche Statistik, aber es steht fest, dass das Verhältnis, nach welchem Ungarn und Oesterreich an der gemeinsamen Einfuhr participieren, sich ungefähr ausdrücken lässt in dem Ziffernverhältnisse von 83 zu 17, das heißt, die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder consumieren 83 Prozent, die ungarischen Länder 17 Prozent der zur Einfuhr gelangenden dem Zolle unterliegenden Producte.

Wir haben daher in den letzten 30 Jahren an die Herren Magyaren Hunderte von Millionen verschenkt. Nach dem letzten gemeinsamen Budget betrug das Reinerträgnis der Zolleinnahmen 49 Millionen im Jahre. Es wurde getheilt nach dem Schlüssel 68, 6: 31, 4, während es der Gerechtigkeit entsprechend getheilt werden sollte nach dem Schlüssel 83: 17.

Sie können sich, meine Herren, selbst ausrechnen, wie viele Millionen Gulden Ungarn von uns geschenkt erhält.

Dasselbe gilt natürlich auch von der gemeinsamen Onote; auch hier war das Verhältnis 68, 6: 31, 4, während die Bevölkerungs- und Militärzahl aus das richtige Verhältnis von 58: 42 hinweisen.

Wieder haben wir, meine Herren, Millionen nach Ungarn geschenkt! Und wundern Sie sich dann noch, meine Herren, wenn wir wirthschaftlich zurückgehen, wenn Ungarn einen wirtschaftlichen Aufschwung nimmt und wenn andererseits die handelspolitischen Einflüße der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder immer mehr und mehr sinken, der politische Einflufs des Magyarenthums aber auf die politische Gestaltung unserer Monarchie immer mehr und mehr zunimmt? Hand in Hand mit dieser Bevorzugung Ungarns ging eine schlechte Finanz- und Steuerpolitik der österreichischen Ministerien. (Sehr richtig!)

Wir besitzen bei uns in Oesterreich keinen Investitionsfond, aus welchem jene großen notwendigen Investitionen gemacht werden müssten und sollten, die theilweise in Ungarn durchgeführt werden und die notwendig sind, um die wirtschaftliche Kraft der Bevölkerung zu erhalten und zu heben. Wir sind hinsichtlich der Regulierung unserer Flüsse, hinsichtlich des Ausbaues unserer Eisenbahnen weit hinter den Ungarn und ihrer diesbezüglichen Staatspolitik zurückgeblieben. Der österreichischen Finanzminister letzter Schluss war immer nur: Herstellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte.

Noch nie hat sich der österreichische Finanzminister darum gekümmert, wie es im Haushalte des Landes, im Haushalte der Bezirke und der Gemeinden ausschaut. So haben wir in Oesterreich das Gleichgewicht im Staatshaushalte hergestellt, wir haben einen Cassastand, den der Finanzminister mit einer Summe von 212 Mill. Gulden angeben mußte. Wir haben jährliche Ueberschüsse, welche sich auf 20 bis 40 Millionen Gulden belaufen, wir haben dagegen die finanzielle Nothlage der Länder, wir haben die finanzielle Nothlage der Gemeinden, welche Schulden aus Schulden häufen, die sie hoher verzinsen müssen, als es der Staat thut. (Sehr richtig!) Das ist keine richtige und ordentliche Finanzpolitik!

Die Landesumlagen bei uns in Böhmen sind auf 39 Proc. gestiegen, und mir müßten 49 1/2 einheben, wenn wir unsere Auslagen decken mollten. In Mähren sind 49 Proc., in Galizien 65 Proc., Kärnthen sogar 80 Proc. Die Gesammtbelastung in Böhmen beträgt sammt den Gemeinde-, -Bezirks- und Schulumlagen durchschnittlich 85 Proc. der Staatssteuer. Daran ist nicht genug, für die Schulbauten werden Umlagen eingehoben von 500-1000 Proc in 56 èechischen und 31 deutschen Schulgemeinden, von über 1000 Proc. in 14 èechischen und 10 deutschen Schulgemeinden, ja in einer deutschen Schulgemeinde stiegen dieselben aus 3472 Proc. und in einer èechischen auf 2500 Proc. Wenn das auch eine vorübergehende Umlage ist, die nur durch eine Reihe von Jahren die Bevölkerung belastet, so ist sie doch von einer geradezu erschreckenden Natur.

Wenn wir andererseits unser Budget anschauen, so finden wir, dass zur Besserung der Lage der Arbeiter in unserem Budget gar nichts eingestellt erscheint.                                      

Wir hoben keine Alters- und Invaliditätsversicherung, keine Witwen- und Waisenversicherung, wir haben ein Defizit bei den Bruderladen in Böhmen, welches nach Millionen zählt, und für die Zwecke der Landwirtschaft und für die Förderung der gewerblichen Interessen haben wir eine vollständig angenügende Summe in unserem Budget ausgeworfen. Die Hypothekarverschuldung im Lande Böhmen ist ungeheuer hoch, sie ist auf 1. 172, 609. 000 fl. angewachsen, dabei haben wir eine regelmäßige Steigerung des Landesaufwandes nach Hunderttausenden von Gulden jährlich.

Die regelmäßig steigende Schuldenlast beträgt allein 3, 000. 000 fl pro Jahr.

Im heurigen Jahre haben mir ein Defizit von 3, 278. 000 fl. und es getraut sich Niemand, kein Abgeordneter, selbst der Landesausschuss nicht, mit einem Antrage auf Erhöhung der Landesumlagen vor das hohe Haus zu kommen. 

Denn der Landesausschuß selbst gibt in seinem Berichte über die Frage der Erhöhung der Umlage zu (liest): "Leider geht jedoch die wirthschaftliche Lage des Königreiches Böhmen sichtlich immer schlimmeren Verhältnissen entgegen, so dass ein solcher Schritt (die Erhöhung der Umlage) mit nichtberechenbaren Gefahren verbunden wäre, und es ist sonach dermalen an eine Erhöhung der Landesumlagen aus keinem anderen Grunde, sondern einzig und


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