Úterý 28. ledna 1896

die Einkommensteuer mehr oder weniger mit der Erwerbsteuer im Zusammenhagnge stehlt, da sie ja bei einem nicht angegebenen Reineinkommen mindestens in der Hohe von 1/3 der Erwerbsteuer eingehoben Wird und heute bei den großen Betrieben des wirkliche Reineinkommen gewiss nicht zur Besteuerung angegeben wird.

Heute kommt es vor, das ein Handwerker, dem 30 fl. Erwerb- und Einkommensteuer vorgeschrieben sind, außer den s. g. 100% Zuschlägen auch noch hohe Gemeindeumlagen zahlen muss, während zum Beispiel hier in Böhmen zahllose Bergwerksbetriebe, welche mit hohem Gewinn arbeiten, und dabei dem Besitzthume der Gemeinde und ganz besonders der Landwirthschaft unermeßlichen Schaden zusügen, gar nichts zu den Auslagen der betreffenden Gemeinde beitragen, weil ihr Einkommen nicht in der betreffenden Gemeinde, wo sich der Betrieb befindet, zur Steuer vorgeschrieben ist, sondern meist am Orte des Sitzes der Centraldirektion der betreffenden großen Gesellschaft. (Sehr richtig. )

Und wo schon eine Erwerbsteuer am Orte des Betriebes von solchen großen Unternehmungen bezahlt wird, ist der Steuersatz ein so geringer, dass er zu dem erzielten Reingewinn des Betriebes in keinem Verhältnis steht und im Gegenüberhalt der Steuerquote des kleinen Handwerkers eine schreiende Ungerechtigkeit bedeutet.

Kann man das Sammelsurium von Patenten, Hofdekreten, Hofkanzleidekreten, Hofkommissionsdekreten, Finanzministerialerlässen, Finanzministerialverordnungen, Gubernialerlässen und wie die netten Dinger alle heißen, welche gesammelt in der Manz'schen Verlagsbuchhandlung erschienen sind, und von welchen Vorschriften in der Regel die eine die andere auf hebt, überhaupt eine Steuergesetzgebung heißen ?

Können Gesetze, welche zu Ansang dieses Jahrhunderts unter dem Absolutismus erlassen Werden, den dermaligen sozialen Verhältnissen entsprechen und eine gerechte Besteuerung der heute bestehenden Erwerbsquellen bewirken?!

Der lange Fortbestand dieser veralteten Steuergesetze trägt mit einen Theil der Schuld an den modernen Auswüchsen des wirthschaftlichen Lebens.

Und deswegen haben wir auch schon vor Jahren in unser deutschnationales "Linzer Programm" die Forderung nach einer einschneidenden Reform der Steuergesetzgebung aufgenommen und diese Forderung auch wiederholt in den Vertretungskörpern vorgebracht. Allerdings ist man unter der Coalitionsregierung daran gegangen dem Abgeordnetenhause eine Vorlage, betreffend eine Reform der Steuergesetzgebung, zu unterbreiten. Sie ist mit ihren vielen Mängeln bald wieder außer Berathung gestellt worden, nachdem auch der Steuerausschuss den ganzen, 180 Druckseiten umfassenden Erwerbsteuertarif fallen liefs.

Dieser Erwerbsteuertarif mit seinen "Blutegelhändlern mit reich ausgestattetem Waarenlager" hätte auch der Steuergesetzgebung Oesterreichs wahrhaftig die Krone aufgesetzt.

Nach unserem Geschmack, die wir stets für die Interessen des arbeitenden Mittelstandes eintreten, ist diese geplante Steuerreform nicht.

Wir fordern die Einführung einer einzigen progressiven Einkommensteuer an Stelle der gegenwärtig bestehenden direkten Steuern unter Festsetzung eines steuerfreien Existenzminimums, Aufstellung höherer Steuersätze für das Renteneinkommen und niedrigerer Sätze für das Arbeitseinkommen, sowie wirksammer Vorkehrungen gegen Steuerumgehungen seitens des mobilen Capitals, dabei eine unbegrenzte Progression nach oben hin, (Bravo!) Bei unserem derzeit gehandhabten und auch bei dem in Aussicht gestellten reformierten Steuersystem lässt sich von seiner Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft sprechen. (Sehr richtig!) Wir verlangen eine ihres Namens würdige progressive Einkommensteuer, welche mit der Progression nicht von den oberen Zehntaufenden, welche Champagner trinken, halt macht, sondern die bei diesen oberen kapitalkräftigen Zehntausenden geradezu erst recht beginnt und eine ausgiebige Entlastung des bürgerlichen und bäuerlichen Mittelstandes und eine Befreiung der Arbeiter von den vielen indirekten Steuern im natürlichen Erfolge hat. (Zustimmung. )

Hand in Hand mit dieser Stener müsste eine ausgiebige Börsen- und Luxussteuer gehen. Wohl würde bei der geplanten Steuerreform die Einführung der Rentensteuer eine progressive Personaleinkommensteuer verheißen. Es würde jedoch Wieder die Doppelbesteuerung, das ist, die Beibehaltung der sogenannten Ertragssteuern neben den Personalsteuern in Aussicht gestellt.

Von der eigenthümlichen, angesichts der Nothlage des Bauernstandes geradezu unerhört ten Besteuerung des bäuerlichen Besitzes, der nunmehr neben der Einkommen- (Grund-) und Gebäudesteuer auch noch mit der Erwerbsteuer und damit auch mit neuen bedeutenden Umlagen und Zuschlägen belegt werden soll, will ich heute nicht sprechen, da sich mein Antrag hauptsächlich aus das Kleigewerbe bezieht.

Die Vertheilung des in Aussicht gestellten "Mehrerträgnisses" ist eine reine Augenauswischerei. Zu dem soll die Steuer aus Renteneinkommen von Zuschlägen befreit sein!

Auch die Progression bei der Personaleinkommensteuer, Welche bei einem Einkommen von 600 fl. mit 6/10 % beginnt und sich langsam und zaghaft bis zu einem Einkommen von 2400 sl. endlich aus 3 1/3 % erhöht und von da ab bei 4% stehen bleibt, selbst wenn das Einkommen 100. 000 fl. übersteigt - eine solche Progression ist keine den heutigen sozialen Verhältnissen und Zuständen entsprechende.

Ebenso kann eine Rentensteuer von 2 % des Renteneinkommens, wonach vielfache Begünstigungen durch die Steuerfreiheit der verschiedenen Anlehenspapiere möglich sind-nicht als eine ernste und wirkliche Besteuerung des mobilen Capitals betrachtet werden.

Bei der in Aussicht genommenen Steuerreform konnte man sich eben wieder nicht von der zarten Rücksichtnahme auf die papiernen Finanzgroßmächte, die schon bei der bisherigen Sterergesetzgebung maßgebend war, freimachen.

Ich habe von der Einbringung eines Antrages auf Einführung einer einzigen, wahrhaften progressiven Einkommensteuer nur deshalb abgesehen, Weil ich die socialreformatorische Verstocktheit der österreichischen Regierungen und deren stille Neigung zu und auch die Furcht vor den jüdischen Finanzmächten zu genau kenne, und ein solcher Antrag heute gewiss leider nicht durchgeführt worden wäre.

Ich habe mich damit begnügt, den vorliegenden Antrag aus eine Höherbesteuerung der Großbetriebe, der Filialgeschäfte, Wanderlager und großen Verkaufshallen einzubringen, um damit wenigstens die Anregung zu einem gerechteren Vorgehen auf dem Gebiete der Erwerbsteuervorschreibung zu geben, damit dieselbe bei der neuerlichen Berathung der Steuerreformvorlage im Abgeordnetenhause seitens der Regierung berücksichtigt werde.

Wenn ich den vorligenden Antrag eingebracht habe, so war ich dabei keineswegs von dem Wahne befangen, dass mit der Durchführung dieses Antrages dem Handwerkerstande und dem Kleinhandel schon geholfen wäre. So naiv urtheile ich nicht.

Da müßten den doch erst alle jene Vorschläge ihrer gesetzlichen Verwirklichung zugeführt werde, die wir der Regierung seit Jahren als zur Hebung und Wiederaufrichtung des Handwerkerstandes geeignet unterbreitet haben,

und die auf zahlreichen Gewerbetagen wiederholt des Näheren besprochen wurden - die aber bis heute leider alle unberücksichtigt geblieben sind, wie ja auch wiederum das neueste Machwerk der Regierung - die Gewerbegesetznovellereform gezeigt hat.

Die Berücksichtigung meines Antrages wäre nur ein Act ausgleichender Gerechtigkeit, die höhere Besteuerung der Großbetriebe nur der erste Schritt zu einer Hilfeleistung gegenüber dem nothleidenden Kleingewerbe. Denn auch in dem von der Regierung geplanten Steuerreformentwurf ist keine ausgiebige, dem geschäftlichen Umfang der Großbetriebe entsprechende Steuervorschreibung vorgesehen und es ist auch keine Bestimmung getroffen, welche eine Einschränkung der Höchstbesteuerung bei den großen Betrieben von vornherein ausschließt.

Auch die Besteuerung der Filialgeschäfte ist in äußerst milder Weise in Aussicht genommen, und bezüglich der Wanderlager, fliegenden Niederlagen, großen privaten Waarenverkaufshäuser, welche das ehrliche Handwerk in ganz bedeutendem Maße schäbigen, ist überhaupt keine besondere Vestimmung enthalten.

Die der Manchester-Theorie huldigenden Herren Collegen werben vielleicht sagen, es ist doch alles eins, wer die Steuer bezahlt die Hauptsache ist, dass sie überhaupt bezahlt wird.

Wenn das Kleingewerbe nicht mehr existieren kann, wird halt der Großbetrieb die Steuer zahlen.

Nun, meine Herren, so einfach liegt die Sache denn doch nicht!

Das mag am grünen Tisch der theoretischen, manchester liberalen Nationalökonomie leicht herausgesprochen sein, im praktischen Leben liegt die Sache denn doch anders und der nationale Socialpolitiker, der die Daseinsbedingung jedes Culturstaates in dem sicheren Bestand vieler kleiner, selbständiger Existenzen sieht, kann sich nie und nimmer auf diesen Standpunkt stellen.

Nehmen sie z. B. eine Schuhwaarenfabrik.

Die richtet Hunderte selbständige Schuhmachermeister, die Weib und Kinder ernährt haben, zu Grunde und liefert außerdem noch Stiefel, die bei dem ersten Gang mährend eines Regens - in ihr Pappendeckel - nichts aufgelöst werben. (Sehr gut.)

Die Einnahmen fließen jetzt alle in die Kasse der Schuhwaarenfabrik, die Weniger Steuer zahlt als alle früheren Meister zusammen.

Den Reingewinn verbraucht der zumeist jüdische Schuhwaarenfabrikant, in den niesten Fällen in ausländischen Badeorten, während ihn die früheren selbständigen 100 Meister den verschiedenen Handwerkern ihres Wohnortes zukommen ließen.

Die, sagen wir, 200 Arbeiter der Fabrik aber bekommen weniger Lohn, als einst die selbständigen Meister und ihre Gefellen mit einander.

Ja, werden die Herren vielleicht "einwenden, den Fabrikanten kann man es nicht verbieten, Fabriken zu errichten, das wäre ja gegen die Handelskreiheit, gegen das freie Spiel der wirthschaftlichen Kräfte - gegen die freie Konkurrenz, - Wir aber sagen: wenn hunderte Meister zu Grunde gehen, schlechte Stiefel geliefert werden - der Staat weniger Steuer bekommt und so und so viel Existenzen ruiniert werden, so muss man so etwas verbieten können.

Diejenige Regierung, die das nicht hindert, muss es sich gefallen lassen, Wenn man sie eine herzlose und eine unvernünstige Regierung nennt.

Fabriken, die nur kleinere betriebe aufsaugen, die statt der besseren Handwaare Maschineupomel erzeugen, sind einfach unstatt hast und müssen im Interesse des Bestandes des Mittelstandes gesetzlich verboten werden.

So lange nicht die mit Motoren und allen kaufmännischen Absatzbehelfen arbeitende berufsgenossenschaftliche, gewerbliche Productivgenossenschaft obligatorisch eingeführt ist - sollen nur jene Gegenstände fabrikmäßig, erzeugt Werben dürfen, welche nicht durch kleine Betriebe Besser hergestellt Werden können.

Die Riesenbetriebe mit oft mehr als tausend Arbeitern und vor allem anderen die Bergwerke müssen zur Herbeiführung menschenwürdiger Zustände bei den Arbeitern verstaatlicht werden.

Wenn mir eine Höherbesteuerung der Filialgeschäfte fordern, so ist dieses Verlangen bei dem Umstande, dass diese Verkaufstellen viele Gewerbe bedeuten, schädigen, nur ein gerechtes.

Nehmen Sie nur die zahlreichen Niederlagen der Mödlinger und der sonstigen Schuhfabriken, des jüdischen Kleiderkonfektionärs Rothberger in allen Provinzen, die unzähligen Verkaufshallen der jüdischen Möbelhändler und Konfektionsgeschäfte, deren Inhaber in den meisten Fällen nicht einmal kaufmännisch gebildet sind, geschweige denn, den Befähigungsnachweis für das betreffende Gewerbe, das sie schädigen, erbracht haben!

Es muss gegenüber diesen Fabriksfilialen, großen Waarenhäusern und nicht von gelernten Handwerkern eröffneten Verkaufshallen und Confektionsgeschäften eine derart scharfe Besteuerung eintreten, dass deren Bestand mit der Zeit überhaupt unmöglich wird und das Publikum seine Bedürfnisse und die Einkäufe Wiederum direkt bei dem selbständigen Handwerksmeister und Kleinkaufmann deckt und besorgt. Auch die Steuerbehörde würde habei ganz gut fahren.

So zahlten schon im T 1880 (heute ist die Kluft weit größer geworden) in Wien allein 32 Schuhwaarenfabriken mit 3783 Arbeitern 4189 fl. Gewerbesteuer, dagegen 1845 Schuhmachermeister, welche allein ober nur mit einem Gehilfen arbeiten 9225. fl. bewerbesteuer. 

Einer dieser jüdischen Schuhwaarenfabrikanten, der sich angesicht der vielen zu Grunde gerichteten Kleinmeister den König der Schuster" nennt - hatte noch die Kühnheit sich zu rühmen, dass er bei einem Umsatz von 60 Millionen Gulden innerhalb 28 Jahren jährlich nur 210 fl. Steuer gezahlt hat.

Wenn ein Kleinmeister einmal zu einer Zeit, wo sich mehr Arbeit ergibt, zur sogenannten "Saison" - einen oder zwei Gehilfen mehr nimmt, und sei es auch nur für kurze Wochen, da kommt - wenn sie davon erfährt - gleich die Steuerbehörde, und versetzt den armen Teufel, der dann wieder wochenlang nichts zu thun hat - in die höhere Steuerklasse.

Die großen Werfe aber, mögen sie auch abwechselnd Hunderttausende und Millionen verdienen, kommen über den Erwerbssteuersatz von 1575 st nichts hinaus.

Ich will das hohe Haus nicht mit Ziffern ermüden, obwohl mir solche in großer Zahl zur Verfügung stehen - die Ungerechtigkeit liegt so klar zu Tage, dass es da nicht erst der Ziffern der Statistik bedarf.

Wenn die Regierung den guten Willen hat, hier ausgleichend einzugreifen, dann dürste ihr auch schon ein eifacher Einblick. in die Aufzeichnungen der Steurämter genügen.

Wenn die Regierung nur ein klein wenig Interesse für den nothleidenden Handwerkerstand hätte, so müsste es den maßgebenden Kreisen denn doch einleichten, dass es eine Ungerechtigkeit ist, wenn man von dem armen darbenden Kleingewerbetreibenden, dessen schwielige Hand seine einzige Maschine ist, unnachsichtlich die ihn schwer drückenden Steuern eintreibt, während man von den -Besitzern der Großbetriebe, denen alle Hilfsmaschinen der Neuzeit beider Waarenerzeugung zur Verfügung stehen, und die einen riesigen Weltexport betreiben, die Steuerschraube nicht entsprechend anzieht, so dass es z. V. hier in Böhmen bei einer der größten, weltbekannten Industriefirmen vorkommen kann, dass sie 1700 Arbeiter beschäftigt, einem Umsatz von Millionen hat und dabei nur für einen Betrieb 420 fl., für den anderen 1575 fl. Erwerbsteuer bezahlt;

Der Staat muss endlich den Grosstheil seiner Steuern dort suchen, wo das spekulirende Kapital arbeitet - sei es nun in den großen industrielen Betrieben - sei es an der Börse oder in der eisernen Casse des Rentners, dessen ganze Beschäftigung in dem Abschneiden der Coupons besteht.

Die Regierung darf aber dann nicht glauben, dass damit die Fürsorge für den Handwerkerstand schon ihr Ende erreicht hätte; onein; dann muss sie erst recht daran gehen, sich mit den vielen anderen sozialreformatischen Wünschen des ganzen arbeitenden Mittelstandes zu beschäftigen und eine gänzliche Ungestaltung unserer wirthschastlichen Gesetzgebung durchzuführen. Wenn bei der Gesetzgebung nicht bald mit den Grundsätzen des Manchesterthums gebrochen wird dann Wird der moderne Staat zu seinem eigenen Mörder werben - denn aus die Dauer kann das arbeitende Volk die heutigen sozialen Zustände einfach nicht mehr ertragen. (Sehr richtig!) In der Erwägung, dass die im geplanten neuen Erwerbsteuergesetz vorgesehenen Abstufungen und namentlich die Höchstbeträge dem seit der Schaffung des bisherigen Steuergesetzes so außerordentlich gesteigerten Umsatz im Großbetriebe bei weitem nicht mehr entsprechen, habe ich meinem Antrag eingebracht. Ich bitte des hohe Haus, die für den Antrag vorgebrachten Grunde zu würdigen und in formaler Beziehung zu beschließen:

Der vorliegende Antrag werde dem bestehenden gewerblichen Ausschüsse zu eingehendsten Beachtung zugewiesen und dieser Ausschusg angesichts des Umstanden, dass die Steuerreformvorlage schon demnächst im Reichsrath wieder zur Verhandlung kommen dürfte - aufgefordert dem Hause ehemöglichst Bericht zu erstatten. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir den Herrn Antragsteller zu fragen, ob er seinen formalen Antrag ändert.

Abg. Iro: Ich beantrage, dass der Antrag dem Gewerbeausschuße nicht, der Bubgetkommission zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Der Herr Antragsteller hat seinen formalen Antrag dahin abgeändert, dass sein Antrag nicht der Budgetkommission, sondern der Gewerbekomission zuzuweisen sei.

Ich werde zunächst diesen formalen Antrag zur Unterstützung bringen.

Ich eisuche die Herren, welche den abgeänderten Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Dieser abgeänderte formale Antrag ist hinreichend unterstüßt.

Pan navrhovatel zmìnil svùj formální návrh v ten smysl, by jeho návrh nebyl pøikázán, jak pùvodnì byl navrhoval, komisi rozpoètové, nýbrž aby byl pøikázán komisi živnostenské.

Tento návrh jest dostateènì podporován.

Es hat sich der Herr Abg. Siegmund zum Worte gemeldet. Ich ertheile ihm das Wort.

Abgeordneter Siegmund: Es wäre sehr verlockend einzelnen Ausführungen, namentlich den Ausführungen vorwiegend principieler Natur die der Herr Vorredner zur Begründung seines Antrages vorgebracht hat, entgegenzutreten. Allein als ich mich bei Seiner Durchlaucht zum Worte gemeldet, hat er es mir freundlichst zugesichert, aber mit dem Zusätze der beiden Worte "nur formal". Und in der That der § 42 sagt über diese Angelegenheit klipp und klar: "Die darauf folgende Debatte hat sich lediglich auf die kormale Behandlung des Antrages zu beschränken. "

Nun, ob sich der Herr Vorredner lediglich in den bestimmten Grenzen gehalten hat, lasse ich dahin gestellt sein.

Man kann wirthschaftliche Anträge auf parlamentarischem Boden ganz anders, als es der Herr Antragsteller gethan hat, u. zw. sachlich begründen, ohne gewiße Ausfälle zu machen, welche schwerwiegende Principien tangieren.

Da mir nun die Geschäftsordnung verbietet hieraus zu reagiren, will ich gleichwohl im Namen meiner Partei die Erklärung abgeben, dass auch wir vollkommen einverstanden sind mit einer Revision der Steuergesetzgebung auf gewerblichem Gebiete. Auch uns ist das Erwerbsteuergesetz vom Jahre 1812 nicht sympatisch; auch uns wäre viel daran gelegen, gewisse Härten dieser Gesetzgebung zu beseitigen und dem gewerblichen Steuerträger zu helfen,seinen schweren Kampf un's Dasein leichter zu bestehen.

Aber keineswegs kann uns die Art und Weise der Begründung des Heren Antragstellers sympatisch berühren.

Ich bin nun ermächtigt zu erklären, dass wir uns an den Arbeiten der Kommission betheiligen und auch für die Zuweisung des Antraget an die gewerbliche Kommission stimmen werden.

Nejvyšší maršálek zemský: Žádá ještì nìkdo za slovo ve formálním ohledu?

Verlangt noch Jemand noch das Wort in formaler Beziehung?

Wir schreiten zur Abstimmung.

Pøejdeme k hlasování.

Gegenstand der Abstimmung ist der formale Antrag, welchen der Herr Abg. Iro heute gestellt, hat, dass sein Antrag an die Gewerbekommission verwiesen werde.

Pøedmìtem hlasování jest zmìnìný formální návrh pana posl. Iro, by jeho návrh byl pøikázán komisi živnostenské.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteøí s návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku. Návrh jest pøijat.

Der Antrag ist angenommen.

Pøíští pøedmìt denního poøádku jest první ètení návrhu pana posl. Albla ohlednì zmìny zákona o ochranì známek.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeordneten Albl betreffs Aenderung des Markenschutzgesetzes.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages.

Abgeordneter Albl: Hoher Landtag! Aus allen Kreisen der Landwirtschaft erschallt gegenwärtig der Ruf nach gesetzlichen Maßnahmen zur Besserung der landwirtschaftlichen Lage und es darf dieser Rus als ein berechtigter anerkannt werden Das beweisen die vielen wichtigen wirthschastlichen Anträge, welche von allen Parteien dieses Hauses in der heuerigen Landtagssession eingebracht wurden.

Wit der Einbringung unseres Antrages bezwecken wir nun ebenfalls die Einführung gesetzlicher Einrichtungen, eigentlich die Verbesserung von gesetzlichen Einrichtungen, zum Schütze

und mithin zur Hebung der landwirthschaftlichen Produktion.

Obwohl nun aber unser Antrag darauf hinausgeht, zum Schütze der gesammten landwirthschaftlichen Produkzion zu dienen, so haben wir doch besonders einen wichtigen Zweig derselben im Auge, welcher dieses Schutzes am meiste bedarf, nämlich den Hopfenbau. Es bestehen zwar Einrichtungen, welche eine gewisse Controle ermöglichen sollen, und welche dazu beschassen sind, Fälschungen hintanzuhalten, so z. B. in Saaz die Hopfensignierhalle, welche die statutarische Bestimmung hat, dass von den Gemeindeämtern ihres Rayons für jeden in dem Hopfenbaurayon erbauten Ballen Hopfen ein Wageschein ausgestellt wird, welcher Auskunft gibt über den Erzeugungsort und Namen des Producenten.

Allein in den letzt verflossenen Wochen gieng eine Notiz durch verschiedene Zeitungen, dass in Saaz, dem Hauptplatze des böhmischen Hopfenhaudels, Fälschungen von Wagescheinen vorgekommen sind, und dass derartige Falsifikate per Stück mit 8 bis 10 fl. verkauft worden sind. (Hört!)

Es ist dies nicht das erstemal, dass derartige Fälschungen aufgedeckt worden sind, aber wenn auch wiederholt ähnliche Fälschungen in die Öffentlichkeit gekommen sind, - im Geheimen, mögen sie vielfach verübt worden sein - und wenn sie zur Anzeige gebracht werden konnten, so konnten sie gewöhnlich nicht die gebührende Bestrafung finden und zwar aus dem Grunde, weil sich kein eigentlich Beschädigter meldete. Es kann durch derartige Schwindeleten der Rus eines Produktes einer ganzen Gegend geschädigt werden, aber ein Einzelner ist doch enicht in der Sage sich als Beschädigter zu melden.

Unsere sirafgesetzlichen Bestimmungen haben sich für derartige Fälle als unzureichend erwiesen. Mit großer Freude haben daher die Landwirthe und insbesondere die Hopsenproduzenten im I. 1890 das Erscheinen des Markenschutzgesetzes vom 6. Jänner 1890 begrüßt, weil durch dasselbe die Anwendung von Schutzmarken auf die landwirthschafilichen Producte gestattet sein sollte.

Aber die Erfahrung und die nähere Prüfung bieses Gesetzes haben ergeben, bass es den Hoffnungen, die die Landwirthe darauf fetzten, durchaus nicht entsprechen kann, weil es auf jenen wichtigen Unterschieb, der zwischen der Gebrauchsmarke für gewerbliche Erzeugnisse und der Anwendung einer solchen für lanbwirthschaftliche Produkte besteht, nicht Rücksicht nimmt. Die Güte eines industriellen, eines gewerblichen Produktes hangt nicht so sehr von dem Erzeugunsorte ab, als vielmehr von den personliehen Fahigkeiten, von den Eigenschaften und von der Intelligenz des Erzeugers selbst, welcher die Rohstoffe nach seinem Belieben answählen und die Erzeugungsart nach seinem Gutdunken einrichten kann.

Diesem Umstand entspricht auch unser Martenschutzgejetz, indem es einen mehr personlichen induvidualrechtlichen Charakter tragt, und indem es dem Markenberechtigten das Recht des freien, uneingeschränkten Gebrauches der Marke gewährt. Ja, es ist nicht einmal der Missbrauch der eigentlichen Marke verboten, indem es keineswegs strafbar ist, wenn ein Markenberechtigter solche Waaren und solche Produkte, Welche nicht durch seine Hand gegangen find, mit seiner Marke versieht. Unser Markenrecht bedroht wohl den Missbrauch der fremden Marke, aber nicht den Missbrauch der eigenen.

Das Markenschulgesetz ist Schutz der Person, aber nicht der Schutz des Produktes (Sehr richtig!)

Daraus entsteht für die landwirtschaftlichen Producte eine Gefahr.

Die Beschaffenheit und die Dualität der landwirtschastlichen Producte hängt weniger von der Person des Erzeugers ab, als dielmehr von dem Boden des Erzeugungsortes, von dem Boden mit seiner chemischen, physika lischen und geologischen Beschaffenheit, mit setner Niederfchlagsmenge und von der ortlichen Lage und es kann dahei auch nicht der Besitzer eines solchen Bodens, nicht der Eizenger eines landwirtschaftlichen Productes, als der eigentlich zu Schutzende, als der Markenberechtigte angesehen werben, sondern das Markenrecht für landwirtschaftliche Producte muss von dem die Bedingungen der Production tragenden Voden hergeleitet sein.

Nachdem aber unser Markengesetz diesen Thatsachen nicht Rechnung tragt, nachdem dasselbe nicht einmal die Bestimmung enthalt, dass bei landwirtschaftlichen Producten die Herkunft, die Provenienz bezeichnet werden muss, so ist es moglich und nicht einmal strafbar, dass ein unreellei Markenberechtigter seine Marke auf Producte anderer, minderer Provenienz gibt und dadurch das heimische Product schädigt und den Consumenten irrefuhrt und täuscht. (Sehr richtig!)

Insbesondere liegt diese Befürchtung bezuglich des Hopfens nahe.

Im Verkehre Wird die Güte, die Dualität des Hopfens, nur nach dem Erzeugungsorte geschätzt, da man bisher keine verlässliche Methode kennt, um die Qualität des Hopfens auf wissenschaftlichem oder mechanischem Wege sicher und schnell festzustellen.

Auch die Chemie gibt uns da nicht den gewunschhten Ausichluss

Bezetchnungen, rote "Schauk- und Lagerbierhopsen", sind nicht richtig und sind nur geeignet, den Consumenten irrezuführen und zu täuschen.

Unsere anerkanntesten Schriftsteller für Hopfenbau und Hopfenhandel, Irüwirth, Emil Struve und Beckenhaupt, sprechen sich in eben diesem Sinne aus.

Nun ist der Hopfen bohmischer Provenienz der gesuchteste im Welthandel, und es muss daher gewiss den böhmischen Hopfenproduzenten eigentlich daran gelegen sein, dass diese Prodemenz geschutzt wird und dass ihre Producte unter ihrem Wahren Namen in dm Welthandel und in den Verkehr kommen.

In den zu diesem Zwecke unternommenen Bestiebungen Waren deutsche und èechische HopfenProduzenten Bauern und Großgrundbesitzer dollstandig etnig sie werden auch etnig sein in den Weiteren Bestrobungen für die Errichtung der obligatorischen Schutzmarke, und ich hoffe daher, dass auch alle Parteien dieses Hauses meinen rein wirtschaftlichen Antrag unterstützen Werden. (Bravo!)

Unsere Bestrebungen zum Schutze des guten Rufes des böhmischen Hopfens werben auch von einem großen Theile des Handelsstandes unterstützt, indem derselbe einsteht, dass dadurch ja eigentlich ein Schutz für den reellen Handel gegen unsolide und schmutzige Concurrenz geschaffen werden soll.

Aber auch im Interesse des Bräuerstandes ist es, dass unsere Bestrebungen durchgeführt Werben, indem ja eigentlich die Consumenten, die Brauer geschützt werden sollen in ihrem Interesse vor Irreführungen und vor Tauschungen. (Sehr richtig !)

Aber nicht allein auf den Hopfen sott unser Antrag Bezug haben; sehr wichtig ist die Prodenienzbezeichnung zum Beispiel auch bei Kleesamen; gerade in diesem Artikel hat in den letztveiflossenen Sahren die fremde Provenienz, insbesondere die amerikanische, unsere heimische Landwirtchaft bedeutend geschadigt.

Und gewiss würden auch die Weinbauern es mit Freude begrüßen, wenn ihre Producte unter ihrem wahren Namen, versehen mit der Bezeichnung der Herkunst in die Welt hinausgiengeu; allerdings würde da manches keine ei-


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