Pondìlí 30. prosince 1895

Pokud jde o stránka formální, budiž tento návrh pøikázán komissi pro záležitosti obecní a okresní.

V Praze, dne 30. prosince 1895. Ervin Špindler a soudruzi.

Nejvyšší maršálek zemský: Pan posl. Dr. Jan Vašatý a soudruzi mnì odevzdali návrh v pøíèinì zøízeni pojišovacího ústavu zemského.

Die Herren Abgeordneten Dr. Johann Vašatý und Genossen haben mir einen Antrag in Angelegenheit der Errichtung einer Landesversicherungsanstalt überreicht.

Žádám, by návrh tento byl pøeèten.

Snìmovní sekretáø Höhm: (ète): Návrh poslance JUDr. Jana Vašatého a soudruhù, aby zøízen byl pojišovací ústav, zemský a zavedeno povinné pojišováni proti škodám z ohnì.

Slavný snìme, raèiž se usnésti takto: Výboru zemskému se znova ukládá, aby, konav po léta dlouhá v záležitosti této šetøeni, pøedložil snìmu do konce mìsíce ledna 1896 osnovu zákonnou stanov zemské pojišovny na zavedeni povinného pojišování proti Škodám ohnìm zpùsobeným.

Návrh tento pøikázán budiž komissi pro obecni a okresní záležitosti s dokladem, aby do 10. ledna 1896 si. snìmu podala svou zprávu.

V Praze 30. prosince 1895. JUDr. Jan Vašatý a soudruzi.

Nejv. maršálek zemský: Veškeré návrhy, které dosud byly pøeèteny, byly, jak jsem si dovolil již døíve na to poukázati, dostateènì podporovány. Mimo to mnì byly podány 2 návrhy a sice jeden panem poslancem Karlem Iro, a jeden p. poslancem Dr. Jindøichem Reinigerem, které nebyly dostateènì podporovány.

Dám tyto návrhy taktéž pøeèísti a uèiním dotaz na podporu.

Die sämmtlichen Antrage, welche bisher verlesen worden sind, waren hinreichend unterstützt. Es haben mir außerdem die Herren Abgeordneten Karl Jro und Herr Dr. Reiniger je einen Antrag überreicht, welche nicht hinreichend unterstützt sind; ich werde auch diese Anträge zur Verlegung bringen und werde dann die Unterstützungssfrage im Hause stellen.

Ich ersuche den Antrag des Herrn Karl Iro zu verlesen.

Landtagssecretär Höhm (liest): Der H. Abgeordn Karl Iro stellt solgenden Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Es werde der Landesausschuß ausgefordert, Erhebungen zu pflegen, ob und inwieweit die Begründung von Darlehenskassen nach dem Reiffeisen'schen System mit besonderer Berück-sichtigung des Creditbedürfnisses des Gewerbestandes zu fördern sei.

2.   Die Anstellung von gesetzes und sachkundigen gewerblichen Wanderlehrern ähnlich der Einrichtung der landwirtschaftlichen Wanderlehrer in Erwägung zu ziehen, dem h. Landtage ehethunlichst eine diesbezügliche Vorlage zu unterbreiten und hiebei besonders eine Aufklärung und Belehrung der gewerblichen Genossenchaften über Das diesen Körperschaften nach § 114 der Gewerbeordnung zustehende Recht der Errichtung von Vorschußkassen, Roh* stofflagern, Verkaufshallen, Einführung des gemeinschaftlichen Maschinenbetriebes und anderer Erzeugungsmethoden - in Betracht zu ziehen.

In formaler Beziehung wird die Zuweisung dieses Antrages an eine aus den Eurien zu wählende 21 gliedrige Kommission beantragt.

Prag, am 30. Dezember 1895.

Karl Iro.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt und wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werden.

Ich ersuche nun den Antrag des Herrn Dr. Reiniger zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liest): Der H. Abgeordn. Dr. Reiniger stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: j Die hohe Regierung wird aufgefordert, anläßlich der geplanten und möglichst zu beschleunigenden Steuerreform dafür Sorge zu tragen, daß die Grundsteuerhauptsumme eine ausgiebige Herabsetzung erfahre und der Grundsteuerertrag oder wenigstens ein bedeutender Theilbetrag desselben den Landern überweisen, sowie dass den Landern und eventuell auch Gemeinden die Erhebung eines nach oben hin begrenzten Zuschlages zu der neuen Perfonaleinkommensteuer eingeräumt werde, wobei gleichzeitig behufs Ersatzes des allenfalls durch den zu erwartenden Mehrertrag der Personaleinkommensteuer nicht gedeckten Abganges an Grundsteuern die auch ohnedies nothwendige stärkere Besteuerung der Börsen und die Verstaatlichung des Versicherungswesens in Angriff zu nehmen wäre.

In formaler Beziehung wird beantragt, vorstehenden Antrag der Budgetkommission zuzuweisen.

Dr. Heinrich Reiniger.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herrn, welche diesen Antrag unterstützen, die hand zu erheben.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt und wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werben.

Der Herr Abgeordnete Sobitschka und Genossen haben mir eine Interpellation an

Se. Exc. den Herrn Statthalter überreicht.

Pan poslanec Sobitschka a soudruzi odevzdali mnì interpellaci k Jeho E. p. místodržiteli.

Ich ersuche diese Interpellation zu verlesen, Landtagssekretär Höhm (liest):

Interpellation des Abgeordneten Sobitschka und Genossen an Se. Ercellenz den Herrn Statthalter.

In Erwägung, dass die Gemeinde Prag den Bestand der deutschen Volks- und Bürgerschulen seit Jahren immer mehr herabzudrücken sucht, denselben innerhalb der letzten 10 Jahre thatsächlich von 67 auf 57 (und nach der letztgeäußerten Absicht des Stadtrathes auf 56) Klassen herabgedrückt hat, und in den bestehenden Schulklassen Zustände obwalten läßt, welche allen hygienischen und pädagogischen Rücksichten direkt zuwiderlaufen und von der vom Prager Stadtrathe eingesetzten städtischen Sanitäts-Kommission selbst und einstimmig als mit dem Ansehen einer Großestadt unvereinbar bezeichnet wurden;

in Erwägung, das an der einzigen Prager deutschen Mädchen-Bürgerschule im direkten Widerspruche zu § 14 des Gesetzes vom 19. Februar 1879 Rr. 22. L. G. - Bl. und der Ministerialverordnung vom 12. März 1888 Rr. 40 L. -G. - Bl. in 2 Klassen, die höchstens und äußersten Falles für 162 Schulkinder Raum haben, saftisch 207 Mädchen zusammengepresst find (und seit 3 Jahren unausgesetzt 100 bis 110 Kinder in je einer Klasse fitzen) das in Folge dieser Ueberfüllung je 4 Mädchen in einer für 3 Schülerinnen bestimmten Bank sitzen müssen und aus derselben Ursache die Schulkinder selbst im Winter bei offenen Thüren unterrichtet werden müssen, um die Lust in dem übetsüllten Raum nur einigermaßen erträglichet zu machen, alles dies bei Mädchen in dem Alter der Entwickelung, das die höchste Berücksichtigung aller schulhygienischen Ansorderungen verlangt;

in Erwägung, daß bei der einzigen deutschen Knabenbürgerschule der Stadtrath beschlössen und ohne Wissen der Schulbehörden durchzuführen versucht hat, die 161 Schüler der ersten dermalen in 2 Parallelklassen getheilten Bürgerschulflasse in eine Klasse zusammenzuziehen, so das selbst nach Abstoßung der Vororte - Kinder nach Absicht des Prager Stadtrathes noch 139 Schüler in einem einzigen und noch dazu den obigen Gesetzesstellen direkt widersprechenden Raume zusammengepreßt und 139 Bürgerschüler in der Landeshauptstadt je von einem Lehrer zusammen unterrichtet werden, und dieser Bürgerschule ein brauchbarer Zeichensaal entzogen werden soll;

in Erwägung, daß an der Josefstädter deutschen Volksschule, die früher fünsclassig war, für je 5 Classen für Knaben und Mädchen eingerichtet ist und für dieselben Classenzimmer vorhanden hat, der Prager Stadtrath zu Beginn dieses Schuljahres ohne Befragen der Schulbehörden die zwei Zimmer der beiden 5 Classen eigenmächtig sperren ließ, und die 68 Mädchen der 5. Classe auf die Altstädter Mädchenvolksschule wies, in deren 5. Classe bereits 153 Schülerinnen sitzen, so baß für diese Mädchen die Unterrichtsertheilung nur dadurch ermöglicht wurde, daß ein Lehrer freiwillig die beiden ersten Classen in einem Zimmer nach einander unterrichtet - ein Zustand, der sich bereits seit 3 Jahren immer wiederholt;

in Erwägung, dass infolge dessen die im zartesten Alter stehenden Kinder Der nach einander unterrichteten Classen im strengsten Winter auf dem Gange warten und dann in einem bereits durch Stunden in Benützung gestandenen, ungelüfteten Schulzimmer durch weitere Stunden sitzen müssen, obwohl in demselben Schulhause 2 völlig unbenützte, vom Stadtrathe eigenmächtig zugesperrte Schulzimmer sind, ein Borgehen, dass die offenbare Absicht der Schädigung des deutschen Schulwesens unzweideutig hervortreten lässt und an Rücksichtslosigkeit und Inhumanität wohl nicht seines Gleichen findet;

in Erwägung, dass aus den deutschen Prager Bürgerschulen alljährlich Schüler, sohald sie das 14. Lebensjahr erreichen, selbst inmitten des Schuljahres, ausgewiesen, ihnen dadurch die Möglichkeit der Ausbildung in der Bürgerschule, speziell die Erreichung der Vorbildung zum besuche der Lehrerbildungsanstalten (§ 17 R. -V. -Sch. -G. ) benommen, und ihnen das im Artikel 18 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 Nr. 142 R. -G. -Bl. gewährleistete Recht der freien Berufswahl und der Ausbildungs- and Lernfreiheit verkümmert wird;

in Erwägung, dass durch diese seindselige Behandlung des deutschen Schulwesens in Prag seitens der Prager Gemeinde, welche Behandlung vom k. k. Landesschulrath als "Mangel an Wohlwollen" nur sehr milde charakterisiert worden ist, das gleiche Recht beider in diesem Lande und seiner Hauptstadt in gleicher Weise hematsberechtigten Volksstämme in schärfster Weise beinträchtigt wird;

in Erwägung, dass die Deutschen Prags mehr als ein Drittel des gesammten in Prag ausgeschriebenen Schulauswandes decken, während die Leistung der Gemeinde für das deutsche Schulwesen in Prag nur einen Bruchteil dieses von den Deutschen geleisteten Schulbeitrages repräsentiert;

in fernerer Erwägung, dass die Vorschriften des § 14 des Gesetzes vom 19. Feber 1870 Nr. 22 L. -G. -Bl. und der Ministerial-Verordnung vom 12. März 1888 Nr. 40 L. -G. -Bl., ferner des § 12 dieses Gesetzes, ferner des § 59 der R. -V. Sch. -G. und der §§ 1 und 6 des obigen Landesgesetzes, ferner des § 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 Nr. 86 L. -G. Bl. bei den Prager Deutschen Schulen thatsächlich nicht beobachtet werden, indem weder auf die Beistellung des vorgeschriebenen Luftund Sitzraumes in den einzelnen Klassen, noch auf die vorgeschriebene Theilung der durch fünf Jahre mit parallelen Classen ausgestatteten Schulen, welcher Thatbestand bei der Mädchenbürgerschule seit langem vorliegt, noch auf die sofortige Ausschreibung erledigter Lehrstellen Bedacht genommen wird, vielmehr der Abgang von Lehrern wiederholt zum Anlass von Classenaufhebungen gemacht wurde;

in Erwägung, dass für die laut der vorliegenden Schulkinderbeschreibung in Prag vorhandenen deutschen schulpflichtigen Kinder nicht die gesetzliche, ihrer Zahl entsprechende Zahl von deutschen Schulen und Schulelassen vorhanden ist, vielmehr ein großer Theil zum Besuche von Privatschulen gezwungen ist, deren Zahl im groben Missverhältnis steht zu der Zahl der czechischen Privatschulen in Prag (40% deutsche Privatschulen, 3 % tschechische Privatschulen); in Erwägung, dass anstatt, wie der Zweck der Schute und die Judicatur des hohen k. k. Verwaltungsgerichtshofes (Budwinski II. Nr. 228, VII. Nr 2017, VIII. Nr. 2192, X. Nr. 3159, XIV. Nr. 5506, XV. Nr. 5763) vorschreibt, vorerst für die Möglichkeit des öffentlichen Unterrichtes aller deutschen schulpflichtigen Kinder in Prag (§ 10 des L. -G. vom 19. Feber 1870 Nr. 22 L. -G. -Bl. ) durch die Errichtung hinreichender Schulen Vorsorge getroffen würde, thatsächlich erst ein Theil der Schulkinder durch die notorische Unzulänglichkeit der öffentlichen Schulen in Privatlehranstalten gedrängt und bezüglich der Erübrigenden erst nach der Einschreibung eine Vorsorge getroffen wird, welche sich als unzulänglich erweisen muss, weil die Gemeinde Prag gegen den Auftrag auf Errichtung von Parallelclassen den aufschiebenden Recurs an alle Instanzen ergreift und nach dem Herablangen der letzten Entscheidung das Schuljahr abgelaufen ist, die Entscheidung nicht mehr durchgeführt werden kann, und bezüglich des nächsten Schuljalhres derselbe Modus mit tatsächlich vereitelnden Erfolg eingehalten wird;

in fernerer Erwägung, dass für die Errichtung einer zweiten deutschen Prager Knabenund Mädchenbürgerschule thatsächlich seit Jahren alle gesetzlichen Voraussetzungen bestehen, die Errichtung einer zweiten deutschen Knaben- und Mädchenbürgerschule in Prag tatsächlich einer großen Zahl von Uebelständen abhelfen würde und die Erhebungen über das im Sommer 1894 überreichte diesbezügliche Schulerrichtungsgesuch schon seit langem abgeschlossen sind;

in fernerer Erwägung, dass zu den dargelegten Uebelständen an den deutschen Schulen Prags in hervorragendster Weife der sogenannte Durchschnittszählangs-Erlass vom 18. Juni 1884 Z. 9056 die Veranlassnng und Handhaben gegeben hat;

in fernerer Erwägung, dass der hohe Landesschulrath zur Durchführung des § 21 des Gesetzes vom 19. Feber 1870 Nr. 22 L. -G. Bl. eine Conscriptions-Vorschrift erlassen hat, welche durch Beibehaltung der Rubrik mit der Frage an die Eltern, in welche Schule das Kind im nächsten Jahre geschickt werden soll, der Agitation gegen den besuch der deutschen Spulen in Prag Thür und Thor öffnet;

in Erwägung, dass eine solche Fragestellung in den Schulfinderbeschreibungsbögen vom k. k. Regierung-Kommissär Graf Coudenhove, wie aus den zeitungen zu entnehmen war, während seiner Amtstätigkeit in Reichenberg als, unzulässig erklärt und die Auslage solcher diese Frage enthaltenden Conscriptionsbögen von ihm verboten wurde;

in Erwägung, dass eine lediglich dem Zwecke der Evidenzhaltung der Schulpflichtigen dienende Conscriptions-Art unschwer durchführbar ist und die etwaigen Mehrkosten gegenüber den großen Summen, welche die Gemeinde Prag für nationale Festlichkeiten und dergl. aufwendet, gar nicht von Belang sind;

in fernerer Erwägung, dass nach § 7 des Gesetzes vom 24. Feber 1873 Nr. 17 L. - G. - Bl. die Mitglieder des Ortschulrathes in gemischtsprachigen Bezirken jener Nationalität angehören müssen, für welche die betreffende Schule Bestimmt ist, dass die Functionen des Ortschulrathes in Prag vom Bezirksschulrathe geübt werden, dass für die Prager beiden Bezirksschulräthe im § 28. jenes Gesetzes zwar nicht ausdrücklich Bestimmt ist, dass die Vertreter der Gemeinde im deutschen Bezirksschulrathe der deutschen Nationalität entnommen werden müssen, der Gesetzgeber dies aber offenbar nur aus dem Grunde ausdrücklich zu normieren unterlassen hat, weit er es für selbstverständlich halten musste, dass in Prag, der von 2 Nationalitäten Bewohnten Landeshauptstadt eines zweisprachigen Kronlandes, die Deutschen entsprechend ihrer Zahl, ihrer Steuerkraft, ihrem Handels- und Gewerbefleiße und ihrer Inteligenz stets in der Stadtvertretung ihrer Vertreter finden werden, und weil er es für undenkbar halten musste, dass die Gemeinde Prag je so unbillig sein würde, in den deutschen Bezirksschulrath, den gesetzlich berufenen Hüter und Pfleger des deutschen Schulwesens, andere als deutsche Gemeinde-Mitglieder zu entsenden;

in Erwägung, dass die gegenwärtige Zusammensetzung des deutschen Bezirksschulrathes, wo die Deutschen nur zufällig, insbesondere durch die Vertreter der Confessionen, die Majorität Behaupten, die Erreichung des Zweckes des Bezirksschulrathes nicht zu sichern vermag, dass jedoch das im Schlußabsatz des § 28 des Gesetzes vom 24. Feber 1873 Z 17 L. -G. -Bl. der Regierung vorbehaltene Recht der Bestätigung der Gsmeinde-Delegierten im BezirksSchulrathe die hohe Regierung in den Stand setzt, gegenüber jener Unbilligkeit der Prager Gemeinde ausgleichende Gerechtigkeit zu üben und den Deutschen Prags die ihnen im deutschen Bezirksschulrathe gebührende Stellung zu sichern;

in endlicher Erwägung, dass Bei der feindseligen Haltung der Prager Gemeinde gegenüber dem deutschen Schulwesen, deren bereits bethätigter Nichtbeachtung der Anordnungen der Schulbehörden und der bereits viele Jahre anhaltenden Dauer der Übelstände an den deutschen Schulen Prag's der gewöhnliche BehördenOrganismus und Instanzenzug offenbar nicht ausreicht, beehren sich die Unterzeichneten an Seine Excellenz den Herrn Statthalter nachstehende Interpellation zu richten:

1.    Sind Sr. Excellenz diese obgeschilderten Verhältnisse Bekannt und was gedenkt die hohe Regierung zu thun, um diese, den gesetzlichen Vorschriften und allen Forderungen der Gerechtigkeit und der Humanität, wie der öffentlichen Gesundheitspflege und dem hohen zwecke der Schule widersprechenden Zustände abzustellen?

2.    Was gedenkt Se. Excellenz zu thun, um die Beobachtung der Gesetze, insbesondere des § 14 des Gesetzes vom 19. Februar 1870 N. 22 L. -G. -Bl. und der hohen MinisterialVerordnung vom 12. März 1888 N. 40 L. -G. Bl. auch in der Prager beutschen Bürgerschule für Knaben und für Mädchen zu erzwingen?

3.     Was gedenkt Se. Excellenz zu thun, um die im Gesetze Bereits längst Begründete Eröffnung einer deutschen Knaben-Bürgerschule und einer deutschen Mädchen-Bürgerschule in Prag Neustadt für den Beginn des nächsten Schuljahres sicherzustellen und für die Möglichkeit des öffentlichen Schulunterrichtes aller deutschen schulpflichtigen Kinder gemäß ihrer Zahl vorzusorgen?

4.   Gedenkt Se. Excellenz dem hohen Ministerium die Aufhebung des unheilvollen und dem Zwecke der Schule direkt zuwiderlaufenden Durchschnittszählungserlasses vom 18. Juni 1884 Z. 9056 zu beantragen?

5.   Gedenkt Se. Excellenz den Landesschulrath zu beaustragen, die Schulkinder-Conscriptions Vorschrift einer Revision nach der Richtung zu unterziehen, dass dieselbe ausschließlich dem im § 21 des Gesetzes vom 19. Februar 1870 N. 22 L. -G. -Bl. festgesetzten Zwecke der Überwachung der Erfüllung der Schulpflicht seitens aller Schulpflichtigen dient, jede Verwertung der Conscriptionsbögen zu Zwecken der Beeinflussung der Eltern aber ausgeschlossen wird?

6.     Gedenkt Se. Excellenz von dem ihm nach § 28 des Gesetzes vom 24. Februar 1873 Nr. 17 L. -G. -Bl. zustehenden Rechte der Bestätigung der delegierten Mitglieder des deutschen Bezirksschulrathes in der Weise Gebrauch zu machen, dass der deutsche Bezirksschulrath seinem Zwecke, das deutsche Schulwesen zu fördern und zu hüten, unverkürzt zurückgegeben und den deutschen Gemeinde-Mitgliebern Prag's der ihnen gebührende Einfluß aus das Schulwesen ihrer Nationalität gesichert wird?

7.   Gedenkt Se. Excellenz zur stricten Durchsührung der gesetzlichen Vorschrifteu, insbesondere der des § 59 R. -V. -Ch. -G. u. der §§ 1, 6, 10, 12 und 14 des Gesetzes vom 19. Februar 1870 Nr. 22 und der Ministerial-Verordnung vorn 12. März 1888 N. 40 L. -G. -Bl. gemäß § 27 letzter Absatz und § 28 a) 2. Absatz desselben Gesetzes die erforderlichen Maßnahmen zu treffen?

8.      Gedenkt Se. Excellenz einen außerordentlichen mit besonderen Vollmachten ausge statteten Regierungskommissär mit der unparteiischen erschöpfenden Erhebung aller Verhältnisse des deutschen Schulwesens zu betrauen und durch einen solchen die stricte Durchführung aller bestehenden Normen herbeizuführen?

9.    Gedenkt Se. Excellenz diejenigen Übelstände an den deutschen Schulen Prag's, welche im Rahmen der gegenwärtigen Gesetzgebung ihre volle Abhilfe nicht finden könnten, durch die Initiative der hohen Regierung zu einer Gesetzes-Novelle zum Schulgesetze gemäß § 11, 59 und 64 des Reichsvolksschulgesetzes zur Abstellung zu bringen? 

J. Sobitschka und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werbe diese Interpellation an Se. Exlellenz den Herrn Statthalter leiten.

Pan poslanec Wohanka a soudruzi mi odevzdali dotaz k Jeho Excellenci panu místodržiteli v pøíèinì krokù stran koneèného zapoèetí prací ku kanalisování Vltavy a Labe z Prahy do Ústí nad Labem smìøujících.

Der Herr Abg. Wohanka und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter übergeben, betreffend die einzuleitenden Schritte zum endlichen Beginne der Arbeiten für die Kanalisation der Moldau und Elbe von Prag nach Außig...

Žádám, by tento dotaz byl pøeèten.

Snìmovní sekretáø Höhm (ète): Dotaz poslance J. Wohanky a soudruhù k J. E. c. k. místodržiteli, jakožto zástupci vlády, v pøíèinì krokù stran koneèného zapoèetí prací ku kanalisování Vltavy a Labe z Prahy do Ústí n. L. smìøujících.

Když po dokonèeni stavby pøístavu v Holešovicích zvláš na základì odborného prozkoumáni øeèištì Vltavy koncem r. 1893 poèinem obchodní a živnostenské komory v Praze provedeného zavládlo v kruzích interessentù pøesvìdèení, že pøistav holešovický následkem konfigurace dolního øeèištì a následkem obèasného relativního nedostatku vody nemùže býti úèelu svému vùbec odevzdán, dokud øíèní tok z Prahy do Ústí soustavou kanalisaèní nebude upraven, poøádána byla k úèelu propagace pøedùležité této hospodáøské otázky zemské mìstskou obcí pražskou, obchodními komorami v Praze a Liberci a pak Labským spolkem v Ústi n. L. dne 21. øíjna 1894. velká manifestaèní plavba ohlédací, jejíž výsledky ve zvláštním memorandum de dto Praha, v lednu 1895 c k. vládì byly pøedloženy. U vyøízeni tohoto pamìtního spisu oznámilo c. k. místodržitelství výnosem ze dne 19. øíjna 1895. è. 153. 612., poøadatelùm ohledací oné plavby, že c. k. ministerstvo vnitra v zásadì myšlénku kanalisace Vltavy a Labe v základì výnosu ze dne 16. dubna 1895. schválilo a výnosem ze dne 12. srpna 1895 že naøídilo, aby generalní projekt kanalisace této, k nìmuž substrát tvoøil operát firmou A. Lanna k úèelu stavby dunajsko-vitavsko-labského kanálu poøízený, v nìkterých smìrech byl doplnìn. V øeèeném vyøízení praví se dále, že vyžádané ony doplòky byly technickým odborem c. k. místodržitelství v mìsících èervnu, øíjnu 1895. sestaveny a celkový projekt poznovu c. k. ministerstvu vnitra ku koneènému rozhodnutí pøedložen.

Ponìvadž tedy v ohledu technickém i administrativním jsou všechny pøedbìžné kroky úplnì hotovy, tak že poèátkem jara mohlo by bez odkladu s prácemi stavebními býti zapoèato, ponìvadž pak zároveò vìc tou mìrou jest naléhavá, že každý další prùtah již vzhledem k interkalárním úrokùm z kapitálù v holešovickém pøístavu uloženým, jest pramenem veliké újmy hospodáøské, èiní podepsaní dotaz:

1) V jakém stavu se otázka kanalisace Vltavy a Labe z Prahy do Ústí v okamžiku tom nalézá ?

2. Jest c k. místodržitelství ochotno pøièiniti se o to, aby s provádìním kanalisace dotèené ještì poèátkem pøíštího jara bylo zapoèato.

V Praze, dne 30. prosince 1895.

Jos. Wohanka a soudruzi.

Nejv. maršálek zemský: Odevzdám tuto interpelaci Jeho Excellenci panu místodržitelovi.

Der Herr Abg. Dr. Friedrich witsche, Dr. Funke und Genossen Gaben mir eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Ich ersuche dieselbe zu verlesen.

Pan posl. Dr. Nitsche, Dr. Funke a soudruzi odevzdali mi interpelaci na Jeho Excellenci p. místodržitele.

Žádám, by byla pøeètena.

Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation der Abgeordneter Dr. Friedrich Witsche, Dr. Alois Funke und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthalter.

In der ersten Sitzung dieser Session nahm Seine Excellenz der Herr k. k. Statthalter in seiner berufenen amtlichen Stellung der Erste das Wort und theilte dem hohen Landtage jedoch lediglich in tscheschischer Sprache mit, dass Seine k. u. k. Apostolische Majestät mit Allerh. Entschließung vom 12. Dezember 1895 Se. Durchlaucht den Fürsten Georg Lobkowicz zum Oberstlandmarschall des Königreiches Böhmen, den Herrn Landtagsabgeordneten Julius Lippert zu seinem Stellvertreter in der Leitung des hohen Landtages ernannt habe.

Ebenso erfolgte seitens des Herrn k. k. Statthalters die Vorstellung dieser zwei Herren, das Ersuchen an selbe, ihr Amt anzutreten, und das Gelöbnis abzulegen, ausnahmslos in czechischer Sprache.

Abgesehen davon, dass die überwiegendste Anzahl von uns deutschen Landtagsabgeordneten von dem Inhalte dieser czechischen Ansprache notorisch sein Wort versteht, dass der zur Uebernahme, seiner Funktion aufgeforderte Oberstlandmarschallsvertreter, wenn er auch ausnahmsweise der czechischen Sprache mächtig ist, doch nur als Angehöriger des deutschen Volksstammes in Böhmen zu dieser Würde von Sr. Majestät dem Kaiser und König berufen wurde, ist es daher an und für sich eine Zurücksetzung der deutschen Sprache und aller, die sich zu ihr als Muttersprache bekennen, insbesonders bei einem so feierlichen Momente im offenen Landtage, welche verletzte.

Wohl ist uns Interpellanten erinnerlich.

daß in früheren Jahren ein gleicher oder ähnlicher Vorgang Seitens der damaligen Herren k. k. Statthalter beliebt wurde.

Aber ebenso steht es in unserer Erinnerung und weiset das stenographische Protokoll des Jahres 1883 aus, daß bereits damals die deutschen Landtagsabgeordneten sofort durch offenen Zuruf entschieden Einsprache gegen diesen zurücksetzenden Vorgang erhoben haben, wahrend im Jahre 1889 dieselben im Landtage infolge der ihnen aufgedrungenen Abstinenz gar nicht anwesend waren.

Sei dem aber, wie es wolle, und die Tradition je nach den wechselnden Verhältnissen und durch verschiedene Zufälligkeiten diese oder jene was mit den natürlichen Verhältnissen, was mit der Würde, was mit der Stellung und dem berechtigten Stolze einer Nation, in diesem Falle der deutschen, innig zusammenhangt, kann niemals präjudiziert werden, kann nimmer mehr verjähren. Wir legen als legitime Vertreter des deutschen Volkes in Böhmen für jetzt und für alle Zukunft gegen einen solchen einseitigen Vorgang vor dem h. Landtage und vor allem Volke volle Verwahrung ein, wir verlangen unser gutes, ganzes Recht auf unsere Sprache und gebührende Anerkennung für unser Volksthum bei dieser und jeder anderen Angelegenheit im hohen Landtage und außer desselben.

Schließlich stellen wir die Anfrage an Se.Exc. den H. k. k. Statthalter:

Ist derselbe gewillt bei gleichem oder ähnlichem Anlasse der deutschen Sprache die praktisch, rechtlich und ideell gebührende Anerkennung zukommen zu lassen.

Prag, am 30. Dezember 1895. Dr. F. Ritsche, Dr. Funke und Gen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an, Seine Excellenz den Herrn Statthattet leiten.

Herr Dr. Milner und Genossen haben mir eine Interpellation, welche an mich als Vorsitzenden des Landesausschußes gerichtet ist, übergeben.

Pan posl. dr. Milner a soudruzi podali mnì interpellaci, která svìdèí mnì co pøedsedovi zemského výboru.

Ich ersuche diese Interpellation zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation des Abgeordneten Dr. A Milner und Genossen an Se. Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall.


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