Sobota 28. prosince 1895

als Kandidaten auszutreten, selbst wenn ihre politischen Ansichten mit dem Standpunkte der jeweiligen Regierung nicht übereinstimmen würden; in dieser Richtung aber erscheinen die politischen Rechte der Lehrer durch den in Rede stehenden Erlass beeinträchtigt und verkürzt.

Nach diesem Erlasse soll das den Lehrpersonen als Bürgern des Staates zustehende Petitionsrecht gewahrt bleiben, allein die Bestimmungen hinsichtlich der Ausübung des Petitionsrechtes sind so geartet und beschaffen, dass dieselben mit dem Staatsgrundgesetze in directem Widerspruche stehen und dieses allen Staatsbürgern gewährleistete Petitionsrecht an die gesetzgebenden Körperschaften des Reiches und Landes geradezu illusorisch wird.

Der k. k. Landesschulrath aber ist in seinem Erlasse von 5. September 1895 noch weiter gegangen, als die Direktive Sr. Ercellenz des früheren Leiters des Ministeriums für Cultus und Unterricht angegeben hat; denn der k. k. Landesschulrath hat sich in diesem Erlasse bezüglich der dem Lehrstande gesetzten Schranken in der Ausübung der Allgemeinen politischen Rechte auch dahin ausgesprochen, dass der Landesschulrath verpflichtet und entschlossen ist das Interesse der Disciplin und in volle Vertrauenswürdigkeit der Schule und ihrer Organe zu wahren.

Diese Stellungsnahme des k. k. Landesschulrathes gegenüber der Lehrerschaft bei Ausübung ihrer politischen Rechte ist selbst durch die Anordnung Sr. Ercellenz des gewesenen Herrn Leiters des Ministeriums für Cultus und Unterricht wider bedingt noch berechtigt und ist somit der k. k. Landesschulrath über die ihm mitgetheilte Anordnung hinausgegangen, und es würde in Folge dieser Stellungsnahme des k. k. Landesschulrathes die Ausübung jedweiden politischen Rechtes für die Lehrerschaft geradezu illusorisch und unmöglich gemacht werden.

Zum Schluße dieses Erlasses werden die k. k. Bezirksschulräthe aufgefordert,... in Fallen vorkommender Verletzung den nach diesem Erlasse den Lehrpersonen obliegenden Berpflichtnngen nach den bestehenden Disciplinarvorschristen vorzugehen, gleichzeitig aber auch hievon in jedem einzelnen Falle an den k. k. Landesschulrath die diesbezügliche Anzeige zu erstatten.

Se. Ercellenz der Herr Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern hat in dem Ausschuße des Abgeordnetenhauses für Dienstpragmatik anläßlich der überreichten Initiativ-Anträge bezüglich der Aufhebung des sog. Beamten-Erlasses die Erklärung abgegeben, dass eine polizeiliche Beaufsichtigung der Lehrer und Beamten nicht beabsichtigt werde und dass auch periodische Berichte über die Beamtenund Lehrerschaft nicht werden abgefordert werden; in dem mehrerwähnten Erlasse des k. k. Landesschulrathes werden aber periodische Berichte, sondern Berichte (Anzeigen) von Fall zu Fall in Aussicht genommen und die k. k. Bezirksschulräthe sind aufgefordert worden, in Fällen vorkommender Verletzung der Bestimmungen dieses Erlasses, nach den bestehenden Disciplinarvorschristen vorzugehen; trotz der beruhigenden Erklärungen Sr. Ercellenz des Herrn Ministerpresidenten bestehende aber die Bestimmungen des erwähnten Erlasses des k. k. Landesschulrathes hinsichtlich der Disciplinirung der Lehrpersonen noch ausrecht, und werden insolange ausrecht bestehen als dieser Erlass, welcher sich von dem sog. Beamtenerlasse in diesem Punkte wesentlich unterscheidet, formell aufrecht besteht.

Es erscheint darum als eine absolute Rothwendigkeit, dass dieser Erlass ausgehoben werde, da nur durch dessen Aufhebung den Lehrpersonen an den öffentlichen Volfs und Bürgerschulen die Möglichkeit geboten wird ihre politischen Rechte auszuüben, ohne eine Disciplinarbehandlung seitens der k. k. Bezirksschulräthe gewärtigen zu müssen.                      

Bis jetzt ist aber weder von einer Aushebung des mehrerwähnten Erlasses des k. k. Landesschulrathes, noch von einer Verfügung dieses Letzteren bekannt geworden, dass die in Aussicht gestellte Disciplinarbehandlung der Lehrpersonen an den öffentlichen Volks- und Mittelschulen bei Verletzung der Bestimmungen dieses citirten Erlasses eingestellt wurde.

Die Gefertigen stellen somit an Ge. Ercellenz den Herrn Statthalter nachfolgende Anfragen:

1.   Hat Se. Ercellenz Kenntnis, ob Se. Ercellenz der gegenwärtige Herr Minister für Cultus und Unterricht die von seinem unmittelbaren Amtsvorgänger an den k. k. Landesschulrath ergangene Anordnung, betreffend die Ausübung der allgemeinen statsbürgerlichen Rechte seitens der Mitglieder des Lehrstandes an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, zurückzuziehen willens sei, wodurch eine Aufhebung des diesbezüglichen Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 5. September 1895 Z. 375 praes. bedingt wäre?

2.   Hat Se. Ercellenz der Herr Statthalter als Vorsitzender des k. k. Landesschulrathes auf Grund der dem Herrn Statthalter unzweifelhaft bekanntgegebenen Erklärungen Sr. Excellenz des Herrn Ministerpräsidenten als Leiters des Ministeriums des Innern im Ausschuße des Abgeorbnetenhauses für Dienstpragmatik, dass keine periodischen Berichte über die Lehrerschaft erstattet werben, Veranlassung genommen, sinngemäss die Einleitung getroffen, dass der Auftrag an die k. k. Bezirksschulräthe bei Verletzungen der Bestimmungen des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 5. September 1895 Z. 375 praes. das Disciplinarversahren gegen die Lehrpersonen einzuleiten - zurück. gezogen werde? - unb, wenn dies nicht der Fall sein sollte ist

3. Se. Excellenz willens diese Einleitung

in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des k. k. Landesschulrathes sofort zu treffen? Prag, am 28. December 1895.

Dr. Funke und Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werbe diese Interpellation an Se. Exlellenz den Herrn Statthalter eiten.

Der Herr Abgeordnete Heinzl hat mir eine Interpellation an Se. Excellenz den Herrn Statthalter, welche von einer genügenden Anzahl von Abgeordneten unterschrieben ist, überreicht, welche ich gleichsalls zur Verlesung bringe.

Pan posl. Heinzel odevzdal mnì interpellaci k Jeho Excellenci p. místodržiteli; žádám, aby byla pøeètena.

Lanbtagssekretär Höhm (liest): Interpellation des Abgeordneten Heinzel und Genossen an Se. Excellenz:

Mit der Entscheidung des k. k. Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1894. Z. 2084 wurde die Stadtgemeinbe Königinhos verhalten, daselbst eine öffentliche deutsche Volksschule zu errichten und zu erhalten. In welcher Weise die èechische Vertretung der Stadtgemeinde Königinhof dieser ihr kraft der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und zufolge der obbezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes obliegenden Verpflichtung nachgekommen sei, und wie wohl es diese Stadtvertretung verstanden habe sich der Ausführung der ihr von den Schulbehörden und den competenten staatlichen Behörden ertheilten diessälligen Aufträgen zu entziehen, geht aus der solgenden der Nr. 294 der "Bohemia" vom 24 October 1894 entnommenen Darstellung hervor. Nachdem durch, die Entscheibung des Verwaltungsgerichthofes die Verpflichtung der Stadtgemeinde Königinhof zur Errichtung und Erhaltung einer öffentlichen deutschen Volksschule rechtswirksam festgestellt war, hatte die genannte Stadtgemeinde in Gemäßheit der bestehenden Reichs- und Landesgesetze behufs Aktivierung dieser Schule zunächst eine dreisache Verpflichtung.

Vor allem hatte die Constituirung des deutschen Ortsschulrathes vorgenommen zu werben, es war weiter an die Ermittlung und Beschaffung geeigneter Schullocalitäten zu gehen und es oblag schließlich der Stadtvertretung die Mitwirkung bei der Besetzung der systemisierten Lehrstellen. Aber auch nicht in einer einzigen dieser Richtungen hat die èechische Vertretung der Stadtgemeinde Königinhos ihre Ausgabe erfüllt, und, wenn es ihr auch unmöglich gemacht war die Errichtung einer deutschen Schule ganz zu hintertreiben, so ließ sie doch sein Mitttel unversucht, um die Entwickelung wenn nicht den Beftand dieser Schule überhaupt in Frage zu stellen.

Als über Auftrag der politischen Bezirksbehörde an die Constituierung des deutschen Ortsschulrathes für die deutsche Schule in Königinbof geschritten werben musste, entsendete die Stadtvertretung in denselben vier Mitglieder, die zu den entschiedensten nationalen Gegnern der Deutschen in Königinhof gehören, die Herren Friebel, Rücker, Kudrnáè und Šmid und als deren Ersatzmänner die Herren MUDr. Reinberger unb Sulc, welche beide èechischer Abstammung sind. Da durch die Wahl der beiden letztgenannten Ortsschulrathsmitglieder sich die Stabtvertretung in direktem Widerspruch mit der ausbrücklichen Vorschrist des § 7. des Gesetzes vom 24. Feber 1873. und der Minifterialverorbnung vom 16. Oktober 1880. Z. 11076. gesetzt hatte, wurde der diesbezügliche Beschluß derselben seitens der politischen Bezirksbehörde inhibiert.

Allein die èechische Stadtvertretung von Königinhof hat geglaubt, sich an diese Inhibierung nicht kehren zu muffen und hat bis heute eine Ersatzwahl nicht vorgenommen.

Welches Wohlwollen ein solchergestalt zusammengesetzter Ortsschulrath den Bedürsnissen der seiner Obsorge anvertrauten Schule entgegenbringen kann und wird, bedarf keiner besonderen Erörterung; erwähnt mag nur werden, daß die. Verhandlungssprache des deutschen Ortsschulrathes für die deutsche Schule die èechische ist, zufolge eines von dem deutschen Ortschulraths gesassten Beschlusses, welchen Beschluß dieser deutsche Ortsschulrath gegenüber den aufhebenden Verfügungen der staatlichen Behörden im Instanzenzuge zu vertheidigen weiters beschlossen hat.

Wessen man sich aber von Seite der zunächst Betroffenen, von Seite der deutschen Minorität in Königinhof von diesem Drtsfchulrathe versah und versehen mußte, erhellt daraus, daß das zum Drtsschulinspector der deutschen Schule designirte deutsche Mitglied des deutschen Drtsschulrathes aus diese Stelle resignirte.

An seiner Stelle fungiert als Drtsschulinspektor der deutschen Schule der Inspektor der èeèischen Schule, weil es der deutsche Drtsschulrath bis heute für überflüßig erachtete für die deutsche Schule einen Inspektor zu wählen.

Einen weiteren Beweis für das ganz besondere Wohlwollen, welches die èechische Stadtvertretung von Königinhof dem deutschen Schulwesen entgegenbringt, lieferte dieselbe, als es sich darum handelte, die für die deutsche Schule erforderlichen Räumlichkeiten beizustellen.

Dem Auftrage der politischen Behörde ein Sebäude zu bezeichnen, in welchem die deutsche Volksschule zu unterbringen wäre, kam die Stadtvertretung in der Weise nach, daß sie in der Flur Lužanka am äußersten Dstende der Stadt ein dort befindliches verrufenes Gasthaus, in dessen erstem Stockwerke noch hente Leute aus den breitesten Schichten des Volkes wohnen, miethete und nothdürtig für Schal-Zwecke adaptierte.

Die Unterbringung der Schule im Erdgeschoß dieses Gebäudes wurde zwar von der politischen Behörde, aber nur auf ein Jahr, provisorisch bewilligt, gleichzeitig wurde aber auch der Stadtgemeinde der Auftrag ertheilt für die Beschaffung geeigneter Schullofalitäten für die deutsche Schule Vorsorge zu treffen.

Während nun von Seite der deutschen Bevölkerung Königinhofs zu Ende Dezember 1894 bei dem hohen Landesschulrathe Schritte eingeleitet wurden, damit der Stadtgemeinde ausgetragen werde, in Ermangelnng vorhandener geeigneter Schulräume ein Gebäude für die deutsche Schule zu errichten, verwendete sich der deutsche Ortsschulrath von Königinhof für die Verlängerung des Provisoriums, freilich ohne Sfolg.

Aber trotz der Abweisung des von dem deutschen Drtsschulrathe bei dem. Landesschulrathe überreizten Gesuches um Verlängerung des Provisoriums in der Lužanka, trotz wiederholter Austräge der k. k. Behörden, doss der Bau eines eigenen Gebäudes für die deutsche Schule bis zu Beginn des Schuljahres 1895-6 fertig gestellt und die Schule daselbst untergebracht sein müsse, und trotzdem gegen diese Austrage Seitens der Stadtgemeinde überreichten Recursen eine ausschiebende Wirkung nicht zukommt, ist von der Stadtgemeinde nichts bisher gethan worden, was zur Realisirung des Baues zu führen geeignei wäre.

Um den staatsbehördlichen Aufträgen anscheinend nachzukommen, beschloß die Stadtvertretung für die deutsche Schule einen Betrag von 6000 fl. in's Budget einzustellen, einen Betrag, welcher einerseits in gar keinem Verhältnisse steht zu den sonst von der Gemeinde zu Schulzwecken verwendeten Beträgen, andererseits aber auch in gar keinem Verhältnisse steht zu den Bedürfnissen der mit diesem Betrage bedachten deutschen Schule.

Hingewiesen möge nur darauf werden, dass der Bau eines von der Gemeinde errichteten èechischen Gymnasiums einen Auswand von 180. 000 fl. erforderte, zu welchem Aufwand von Seiten der deutschen Steuerträger Königinhofs weit mehr beigetragen werden muß, als die von der Stadtgemeinde für die deutsche Schule ausgeworfene Summe beträgt.

Nachdem aber diese That der èechischen Stadtvertretung den staatlichen Behörden gegenüber nicht genügte und diese in immer dringenderen Auftragen energischere Schritte zur Verwirklichung des Schulbaues verlangten, sah sich die Stadtgemeinde endlich bemüssigt. einen Platz zu bezeichnen, den sie für die Aufführung des Gebäudes für die deutsche Schule in Ausficht genommen. Und zwar wurde eine am äußersten Ende der Stadt in der nächsten Nähe der Wasenmeisterei gelegene städtische Lehmgrube dem k. k. Bezirksschulrathe als in Aussicht genommener Bauplatz für die deutsche Schule bezeichnet. Und dieser Platz wurde von dem èechischen k. k. Bezirksschulrathe entgegen dem nach gepflogener kommissioneller Befichtigung abgegebenen Gutachten des k. k. Kreisingenieurs, des k. k. Bezirksarztes und des k. k. Bezirksjchulinspektors, ohne dass von Seite dieses k. k. Bezirksschulrathes eine kommissionelle Erhebung vorhergegangen wäre - genehmigt.

Freilich wurde dieser Beschluß des k k. Bezirksschulrates von der k. k. Bezirkshauptmannschast inhibiert, und wurde diese Aufhebung von dem k. k. Landesschulrathe bestätigt.

aber die Errichtung eines Gebäudes für die deutsche Schule ist deswegen nicht um einen Schritt zum Ziele näher.

Denn wieder wusste seitens der staatlichen Behörden der Auftrag an die Stadtgemeinde Königinhof ergehen, einen Bauplatz in Vorschlag zu bringen und wieder wurde damit nichts anderes erreicht, als dass die Stadtgemeinde neuerlich einen ganz ungeeigneten Platz namhaft machte.

Diesmal handelte es sich um ein am äußersten-Ostende der Stadt, eine halbe Stunde vom Innern der Stadt entferntes Grundstück, Welches im Winter bei Schneefall fast unzugänglich ist, das eine Viertelstunde Weges von jedem anderen Gebäude entfernt liegt, und infolge seiner Figur den Bau nur so zuließe, dass die Front des Schulhauses den Feldern, und die Rückseite der Stadt zugekehrt Wäre.

Auch dieser designierte Bauplatz wurde bei der am 19. October 1895 abgehaltenen Lokalkommission mit Stimmeneinhelligkeit als vollkommen ungeeignet erklärt. Und somit ist die Angelegenheit dermalen wieder auf ihrem Ausgangspunkte angelangt und mit Recht fragen die Königinhofer Deutschen, ob gegenüber dieser an Renitenz grenzenden Verschleppungssucht der Königinhofer Stadtgemeinde, der staatlichen Erekutive kein Mittel zu Gebote steht, ihrem Austrage auch gegen den Willen der Stadtvertretung von Königinhof Achtung und Befolgung zu sichern.

Aber auch noch in anderer Richtung zeigt es sich, dass die Stadtvertretung von Kömginhof, Wenn es sich um die Eriftenz der deutschen Schule daselbst handelt, sich durch die bestehenden Gesetze und Verordnungen nicht gebunden erachtet und behördliche Aufträge nur deswegen für erlassen ansieht, um gegen dieselben entgegen dem Wortlaute gesetzlicher Normen recurrieren zu können.

Zu der Sitzung der Stadtvertretung, in welcher die Besetzung der Lehrerstellen an der deutschen Schule in Verathung stand, wurde der deutsche landesfürstliche Vezirksschulinspektor nicht zugezogen, dessen bezüglicher schriftlicher Vorschlag wurde einfach verworfen.

Die Ertheilung des Religionsunterrichtes wurde von priesterlicher Seite abgelehnt und erst nach langwierigen Bemühungen nach 8 Monaten konnte Wandel geschaffen werden.

Und weiter: In der zweiclassigen deutschen Schule in Königinhof sind mit Beginn des Schuljahres 1895/6 181 Kinder eingeschrieben. Diese 181 Kinder sind in den vorhandenen zwei Schulräumen, welche nicht im Geringsten den Anforderungen der Schulhygiene entsprechen, und deren Verwendung als Schulzimmer auch vom pädagogischen Standpunkte nur als Provisorium geduldet werden kann, in den von der Stadtgemeinde beigestellten Schulbänken, die gleichfalls den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen - zusammengepfercht.

Pflichtgemäß erstattete der Schulleiter hievon unverweilt Anzeige, damit diesem an und für sich unhaltbaren zu dem aber ungesetzlichen Zustande, ein Ende bereitet werde. Und es wurde auch thatsächlich sofort von der k. k. Vezirkshauptmanuschast dem deutschen Ortschulrathe ausgetragen, binnen 14 Tagen eine Räumlichkeit zur Errichtung eine Parallelclasse zu beschaffen. Aber zwischen Lipp und Relchesrand! Zmifchen dem Auftrag und dessen Erfüllung! Die Sitzung, in welcher sich der Ortsschulrath mit dieser vitalen Frage zu befassen hatte, wurde aus den 14. Tag der Frist, anberaumt und auch da wurde nicht etwa die Ausführung des Auftrages, sondern eine weitere Verschleppung beschlossen.

Es wurde nämlich dem Schulleiter die Vorlage der Schülernationale aufgetragen behufs deren Prüfung in der Richtung, ob nicht ein oder das andere der 181 Kinder anderwärts eigenschult sei.

Diesem Auftrage entsprach nun zwar der Schulleiter unverweilt, aber er hatte sich damit nicht den Dank des Ortsschulrathes verdient, dem es je um eine schleunige Erledigung der Angelegenheit nicht zu thun War.

Da nun aber doch eine neuerliche Sitzung des Ortsschulrathes einberufen werden rnusste, nachdem die Nationale vorlagen, half sich der deutsche Ortsschulrath in anderer Weise.

Zu der anberaumten Sitzung erschien Niemand.

So fristet jetzt die deutsche Schule in Königinhof ihr Dajein mit Halbtagsunterricht, welchen einzuführen der k. k. Bezirksschulrath angesichts eines solchen Vorgehens der Stadt und des deutschen Ortsschulrathes sich gezwungen sah.

Angesichts der vorgeschilderten Verhältnisse und ausgehend von der Erwägung, dass unter diesen Umstanden von einer gedeihlichen, oder auch nur zweckentsprechenden Entwickelung der deutschen Schule in Kömginhof nicht die Rede sein kann, stellen die Gefertigten die Anfrage:

Sind einer hohen Regierung die vorstehend geschilderten Verhältnisse in Kömginhof bekannt? Was gedenkt dieselbe zu veranlassen, um die Stadtvertretung zur Erfüllung der ihr im Grunde der bestehenden Gesetze obliegenden Berpflichtung zur Erhaltung einer deutschen Schule zu zwingen, und ist dieselbe geneigt, den Deutschen in Königinhof zu ihrem Rechte gegenüber der èechischen Stadtvertretung zu verhelfen ?

Prag, am 28. Dezember 1895.

Anselm Heinzel und Genossen.

Oberstlandmarschall: Jch werde diese Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter leiten.

Die Herren Abgeordneten Franz Pfeifer, Stephan Richter und Genossen haben mir eine Interpellation an Seine Excellenz den Herrn Statthalter überreicht.

Páni poslanci Pfeifer, Štìpán Richter a soudruzi mnì odevzdali interpelaci k Jeho Excelenci panu místodržiteli.

Ich ersuche dieselbe zu verlesen.

Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation der Abgeordneten Franz Pfeifer, Stephan Richter und Genossen an Seine Excellenz den Herrn Statthalter:

Schon bei Erledigung des Landesvoranschlages des Jahres 1890 hat der hohe Landtag den Beschluß gefasst: "Zur theilweisen Deckung des in Folge der Errichtung der Abtheilung für Landescultur an den technischen Hochschulen in Prag entstehenden Aufwandes Übernimmt das Land die Halste des Gehaltes der diesbezüglich zu bestellenden Professoren, Docenten und Assistenten. "

In der That kam es im Jahre 1890 auch zur Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung, wozu das Land die Hälfte des Gehaltes der hiefür notwendigen Lehrpersonen aus Landesmitteln bewilligt hatte; aber diese culturtechnische Abtheilung wurde nicht, wie das im Sinne des vorzitierten Landtagsbeschlusses gelegen gewesen wäre, an beiden technischen Hochschulen, sondern lediglich an der böhm. technischen Hochschule in Prag errichtet.

Darauf hat der hohe Landtag am 4. April 1892 neuerdings folgende Resolution gesasst:

"Die hohe k. k. Regierung ist zu ersuchen bis zur gänzlichen Durchführung des Antrages betreffend die Errichtung einer vollständigen Abtheilung für Landwirtschaft an den beiden technischen Hochschulen in Prag vorläufig auch an der deutschen technischen Hochschule eine Lehrkanzel für Culturtechnik und Meliorationswesen zur Einführung zu bringen. "

Mittlerweile hatte die hohe k. k. Regierung auch vom Professprencollegium der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag ein Gutachten abverlangt, welches Gutachten mit dem Antrage schloß:

"Es sei die Errichtung eines eigenen Kurses zur Heranbildung von Civilgeometern und Culturtechnikern zu bewirken.

Gleichzeitig hat sich ein Mitglied des Prosessorencollegiums bereit erklärt die Vortrage über Meliorationswesen sammt den dazn gehörigen Constructionsübungen zu übernehmen, falls, wie das sonst an allen anderen technischen Hochschulen der Fall ist, auch an der Prager deutschen technischen Hochschule für Bauund Ingenieurwissenschaften, welche gegenwärtig von zwei Professoren gelehrt werden, drei Lehrkräfte angestellt werden.

Bei der Spezialdebatte über den Landesvoranschlag hat der h. Landtag am 13. Mai 1893 einen Resolutionsantag angenommen, des Inhaltes: "Der Landesausschuß wird aufgefordert, mit der h. k. k. Regierung in Verhandlung zu treten, damit ebenso wie am deuttchen Polytechnikum eine Fachabtheilung für Boden- und Culturtechnik errichtet werde, sowie Sorge zu tragen, dass sodann auch an dieser Hochschule die Staatsprüfungen über Meliarationswesen, sowie Rechts- und Verwaltungslehre abgehalten werden können. "

In einem Statthaltereierlasse vom 23. Feber 1894 antwortete die h. k. k. Regierung endlich auf die genannten Beschlüsse und Anträge, wie folgt:

"Seine Excellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 10. Feber l894 Z. 12. 977 ex 1893 anher eröffnet., dass er nicht in der Lage sei auf die Anträge betreffend die Errichtung eines eigenen Curses zur Heranbildung von Civilgeometern und Culturtechnikern an der deutschen technischen Hochschule in Prag einzugehen. Dagegen wäre hochderselbe im Interesse der Förderung des Unterrichtes im Meliorationswesen und, um insbesondere dem Vertreter der Lehrkanzel für Wassterbau durch Enthebung von einem Theile seiner derzeitigen Lehraufgabe die Ertheilung des gedachten Unterrichtes zu ermöglichen, geneigt, im Sinne der weiteren Anträge des Professorenkollegiums mit der Creirung einer dritten Lehrkanzel für Ingenieur- und Bauwissenschaften dann vorzugehen, wenn auch das Land Böhmen sich bereit erklärt, die Hälfte der mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten aus den Landesfond zu übernehmen. "

Darauf hat der hohe Landesausschuße die ganz. richtige Antwort ertheilt, dass er ncht in der Lage sei, beim hohen Landtag die liebernahme der Hälste der bezüglichen Kosten zu beantragen, weil nach dem früher citierten Landtagsbeschluße die Intention des hohen Landtages aus die Errichtung einer vollständigen Abtheilung für den höheren landwirt. Unterricht an den beiden technischen Hochschulen in Prag, welcher vorläusig die Errichtung des culturtechnischen Unterrichtes vorangehen sollte, gerichtet ist, so dass die bloße Entlastung der Lehrkanzel für Wasserbau durch Aktivierung einer dritten ordentlichen Lehrkanzel für Ingeniurwesen nach der Ansicht des Landesausschusses keineswegs als hinreichender Ersatz für die vom Landtage angestrebte Einführung des höheren landwirthschaftlichen Unterrichtes an der deutschen polytechnischen Hochschule oder wenigstens der Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung, wie selbe bereits an der böhmischen technischen Hochschule besteht, angesehen werden kann.

Gleichzeitig hat der Landesausschuß am 12. Juli 1894 der hohen k. k. Regierung neuerdings die Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung an der deutschen technischen Hochschule in Prag, in der gleichen Weise, wie eine solche bereits an der böhmischen technischen Hochschule besteht, empfohlen und erklärt, dass nach seiner Ansicht als der erste Schritt zur Realisierung dieses Zieles wenigstens die Errichtung einer Lehrkanzel für Meliorationswesen und einer Lehrkanzel für Landwirthschaft in Aussicht genommen werden könnte. Gleichzeitig hat der Landesausschuß beigefügt, dass er aus Grund, bereits vorliegender Landtagsbeschlüsse, die Uebernahme der Hälste der Kosten des hiefür notwendigen Lehrpersonales für diese beiden Lehrkanzeln aus Landesmitteln zusagen könnte. Inzwischen hatten auch eine größere Reihe deutscher Bezirksvertretungen um die Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung an der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag petitioniert, und da alle bisher gethanen Schritte in Folge der ablehnenden Haltung der hohen k. k. Regierung resultatslos geblieben waren, brachten die Abgeordneten Stefan Richter und Genossen am 5. Jänner 1895 folgenden Initiativantrag ein:

"Die k k. Regierung wird aufgefordert, die Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung an der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag unverweilt zu verfügen. "

"Als Beitrag an die Staatskasse zur Bedeckung der Halste des Personalaufiwandes dieser culturtechnischen Abtheilung für das Stndienjahr 1895-96 wird in das Budget des jahres 1895 der Betrag von 3540 fl. einge stellt und der Landesausschuß ermächtigt, den auf das Land etwallenden Beitrag zu den Kosten der Erichtung aus Landesmitteln zu decken. "

Ûber diesen Antrag legte die Landesculturcommission am 1. Feber 1895 dem hohen Landtage einen ausführlichett Bericht vor und am 16. Feber 1895 fasste der Landtag über Atttrag der Landesculturcommission einstimmig folgende Beschüße:

Die k. k. Regierung wird ausgefordert:

1.   Die Systemisierung einer dritten Lehrstelle für die Bau- und Ingenieurwissenschaften an der k. k. beutschen technischen Hochschule in Prag von Staatswege unverweilt zu verfügen.

2.    Mit Beginn des Studienjahres 189596 die Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung an der k k. Deutschen technischen Hochschule in Prag in der gleichen Weise, wie eine solche an der böhmischen technischen Hochlchule in Prag bereits besteht, zu verfügen.

Trotzdem der Staatsvoranschlag für 1895 erst im Sommer d. I. zur Erlebigung gelangte und die hohe k. k. Regierung sonach in der Lage gewesen wäre, der vom Landtage des Königreiches Böhmen beantragten und Beschlossenen Erweiterung des Unterrichtes an der deutschen technischen Hochschule in Prag auch vom budgetären Standpunkte Rechnung zu tragen, ist mit Beginn des Studienjahres 1895 -96 weder die Systemisirung einer dritten Lehrstelle fiir die Bau- und Ingenieurwissenschaften, noch die Errichtung einer culturtechnischen Abtheilung an der k k. deutschen technischen Hochschule ersolgt, und auch der Staatsvoranschlag für 1896 enthält dafür keine post.

In dieser consequent ablehnenden Haltung der k. k. Regierung gegenüber den beiden vorstehend ausgesprochenen Forderungen erblicken die Gefertigten eine bedauerliche Miß der wiederholt und zuletzt aus Grund eines Initiativ-Antrages einmüthig gefassten Beschlüße des böhmischen Landtages im Allgemeinen und eine Verletzung der gleichen. Rechts. ansprüche des deutschen Volkes und der wirtschaftlichen Bedürfniße der deutschen Landwirte in diesem Lande insbesondere. Und diese Haltung der hohen k. k. Regierung ist nur zu leicht geeignet den Glauben zu erwecken, als sollte die Concurrenzfähigkeit der deutschen technischen Hoch* schule in Prag gegenüber anderen technischen Hochshulen unterbunden werden.

Das Alles ist aber nicht das gleiche Maß der Fürsorge, welches die h. k. k. Regierung den culturellen Bedürsnissen beider Volksstämme


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