und deren wirthschaftlichen Interessen entgegenzubringen verpflichtet ist.
Die Interpellanten stellen deshalb die Anfrage:
1. Wie vermag die hohe k. k. Regierung es zu rechtfertigens da, sie, über die einmüthigen Beschlüsse des böhmischen Landtages sich wiederholt hinwegsetzend, die dritte Lehrstelle für Bau- und Ingenieurwissenschaften an der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag nicht systemisiert und die culturtechnische Abtheilung an dieser Hochschule bisher nicht errichtet hat, und wie vermag sie dieses ihr Verhalten in Einklang zu bringen mit ihrer pflichtgemäßen gleichen Fürsorge für alle Hochschulen dieser Art im Allgemeinen und für die nationalen und culturellen Rechtsansprüche der Deutschen in Böhmen insbesondere?
2. Ist die hohe k. k. Regierung gewillt diesen Rechtsansprüchen und den dieselben zum Ausdrucke bringenden Beschlüssen des böhmischen Landtages Rechnung zu tragen, indem sie mit Beginn des Sommersemesters die dritte Lehrstelle für Bau- und Ingenieurwissenschaften an der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag systemisirt und mit Beginn des Studienjahres 1896/97 endlich mit der Errichtung einer cultur-technischen Abtheilung an der k. k. deutschen technischen Hochschule in Prag vorgeht?
Prag, am 28. Dezember 1895.
Franz Pfeifer, Stefan Richter und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werde diese Interpellation an seine Excellenz den Herrn Statthalter leiten.
Odevzdám tuto interpelaci jeho Excellenci panu místodržiteli.
Der Herr Abgeordnete Stephan Richter und Genossen haben eine Interpellation an mich als den Vorsitzenden des Landesauschußes gerichtet.
Pan poslanec Štìpán Richter a soudruzi odevzdali mi interpellaci týkající se záležitosti, která náleží do pravomocností zemského výboru.
Ich ersuche diese Interpellation zu verlesen.
Landtagssekretär Höhm (liest): Interpellation der Abgeordneten Stefan Richter, Anton Steiner und Genossen an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall.
In der Sitzung vom 27. April 1893.
hat der Landtag des Königreiches Böhmen über Antrag der Landesculturcomission folgende Beschlüsse gefaßt:,, Der Landesausschuß wird brauftragt:
1. Unter Mitwirkung des Landesculturrathes der Erforschung der Vorbedingungen für die Nothwendingkeit der Errichtung und das Gedeihen F. W. Raiffeisenscher Spar- und Darlehenscassen-Vereine in Böhmen ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und überall, wo es zweckmässig oder nothwendig erscheint, durch die landwirtschaftlichen Wanderlehrer ober sonstige, mit dem Gegenstande vertraute Personen aufklärend einzuwirken.
2. Unter Mitwirkung des Landesculturrathes eine "Anweisung zur Errichtung unb Leitung von Spar- und Darlehenscassen-Vereinen nach dem Systeme F. W. Raiffeisen" - nach dem Muster der vom n. ö. Landesausschusse herausgegebenen Anweisung" mit besonderer Berückfichtigung der Verhältnisse in Böhmen zu verfassen und dieselbe den landw. Vereinen und Casino's im Bedarfsfalle gratis zur Verfügung zu stellen.
3. In das nächste Budget einen Betrag von O. W. fl. 5000 zu dem Zwecke einzustellen, um die nach dem Muster der F. W. Raiffeisen'schen Vereine entstehenden Spar- und Darlehenscassen in Böhmen behufs erleichterter Beschaffung der ersten Einrichtungskosten im Wege des Landesculturrathes mit ost. W. fl. 250 zu subventioniren. In besonders berücksichtigungswerthen Fällen kann diese Subvention aus öst. SB. fl. 300 erhöht werden.
Aus diese Subvention haben auch die bereits bestehenden Raiffeisen'schen Cassen Anspruch, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie nach F. W. Raiffaisen'schen Grundsätzen arbeiten und nach ihrem Statut die Voraussetzungen erfüllen, welche zur Erlangung der Gebührenbegünstigung im Sinne des Gesetzes vom 1. Juni 1889. R. G. Bl. Nro. 91. erforderlich sind.
Die so gewährte Subvention hat bei einer gewissen Höhe des Reservefondes oder bis zu einer eventuellen Auflösung der subventionierten Cassa eine Passivpost für die Rückzahlung zu bilden.
4. Mit der Landesbank des Königreiches Böhmen in Verhandlung zu treten, um den bereits bestehenden oder neu zu gründenden Spar- und Darlehenscassen nach dem System F. W. Raiffeisens im ersten Jahre ihres Bestandes und im Falle dringenden Bedarfes Darlehen zu einem möglichst niedrigen Zinsfuße und gegen entsprechende Rückzahlungsmodalitäten zu erwirken.
Die Verhandlungen mit der Landesbank haben, ebenso wie die Einstellung des sub 3. für materielle Unterftützungen behuss erleichterter Veschaffung der ersten Einrichtungskosten beantragten Vetrages, sofort und unabhängig von den sub 1. beantragten Erhebungen zu ersolgen.
5. In der nächsten Landtagssession über die Durchführung der gefassten Beschlüsse, sowie über den Stand und die Wirksamkeit der Spar- und Darlehenscaffen- Bereine nach dem Systeme F. W. Raisseisens in Böhmen Bericht zu erstatten. "
Am 4 Jänner 1895 hat der Landesausschuß wohl den ihm aufgetragenen Bericht erstattet, welcher Bericht am 19. Jänner ex praesidio der Landescultur-Commission zugewiesen wurde. Aus den Anträgen, welche die Landesculturcommission auf Grund des, in Rede stehenden Landesausschußberichtes und ihres eigenen ausführlichen Referates vom 5. Feber 1895 stellte, geht hervor, dass der Landesausschuß zwei Hauptpunkte der diesbezüglichen Beschlüsse vom 27. April 1893 bis dahin nicht zur Durchführung gebracht hatte. Die Anträge der Landesculturcommission vom 5. Februar 1895 lauteten:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Landesausschuß wird abermals ausgefordert, mit thunlichster Beschleunigung an die Herausgabe einer Anweisung zur Errichtung und Geschäftsführung Raiffeisen'scher Spar- und Darlehenscassen mit besonderer Berückstchtigung der Verhältnisse in Böhmen zu schreiten und ebenso auch die zur Geschäftsführung nothwendigen Bücher und Formularien heranszugeben.
2. Zur erleichterten Beschaffung der ersten Einrichtungskosten der Raiffeisen'schen Spar- und Darlehenscassen wird in das Budget des Jahres 1895 ein Betrag von 10. 000 fl. eingestellt und der Landesansschuß ermächtigt darüber hiuaus noch einen Nachtragscredit bis zu der Höhe in Anspruch zu nehmen, das jene Raisseinsenschen Cassen, welche bis zum 31. December 1895. bittlich werden, wie bisher und unter den gleichen Modalitäten mit 250 fl. für die ersten Einrichtungskosten subventionirt werden.
3. Der Landesanschuß wird aufgefordert, mit der Landesbank des Königreiches Böhmen neuerdings in Unterhandlung zu treren, um für die Raiffeisen'schen Spar- und Darlehenscassen die nach den gegenwärtigen Bankstatute überhaupt zulässigen günstigsten Bedingungen, sowohl für Spareinlagen, als auch für Darlehen zu erwirken.
4. Der Landesausschuß wird aufgefordert, zu Beginn der nächsten Landtagssession über die Durchführung der gefassten Beschlüße Bericht zu erstatten und eine erschäpsende Statistik über die Raiffeisen'schen Spar- und Darlehenscassen vorzulegen.
Der Landesculturcommissionsbericht vom 5. Feber 1895 kam zwar nicht mehr zur Verhandlung im Plenum, allein Antrag 2. wurde bei der Spezialdebatte über den Landesculturvoranschlag zum Beschluße erhoben, und Antrag 1. und 3. waren nichts als verschärfte Wiederholungen der schon im Jahre 1893 vom hohen Landtage gefassten Beschlüße. Run ist der hohe Landtag am Ende des Jahres 1895 bereits in eine neue Legiflaturperiode getreten, und die Anweisung zur Errichtung und Leitung von Spar- und Darlehenscassen nad dem System Raiffeisens ist noch immer nicht erschienen, ja noch mehr, es ist auch die für das Jahr 1895 schon im Feber I. J. bewilligte Subventionspoft für die Raiffeisenschen Spar- und Darlehenscassen- Bereine nur zum Theile ausgefolgt worden, zum Theile aber bis jetzt noch zurückgehalten worden, trotzdem eine große Zahl von begründeten Ansuchen, darunter noch solche ans wem Jahre 1894, vorliegen.
Die Interpellanten fragen deshalb: 1). Warum ist der hohe Landesausschuß bis heute nicht mit der Herausgabe der "Anweisung zur Errichtung und Leitung Raiffeisenscher Sparund Darlehenscassen-Bereine" vorgegangen und in welchem Stadium der Borbereitung befindet sich diese Arbeit?
2. ) Wie vermag der hohe Landesausschuß die Zurückhaltung eines grösseren Theiles der Subventionspost für Raiffeisensche Spar- und Darlehens-Cassen. -Bereine zu rechtfertigen und nach welchen Grundsätzen wurde bei dieser Subventionsvertheilung vorgegangen?
3. ) Ist der hohe Landesausschuß bereit und in der Lage, in dieser das Raiffeisen'fche Spar- und Darlehens-Cassen-Wesen betreffenden Frage im Interesse des kleinen Grundbesitzes endlich einmal energisch zu handeln?
4. ) Ist der hohe Landesausschuß in der Lage, zur Rechtfertigung seines bisherigen Berhaltens in dieser Frage und zur Orientirung des hohen Landtages darin sein bezügliches Aktenmaterial zur commisionellen Prüfung vorzulegen?
Prag, am 28. Dezember 1895.
Stephan Richter und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werde auf diese Interpellation in einer der nachfolgenden Sitzungen die Antwort geben, nachdem ich mich mit dem Landesausschuße ins Einvernehmen gesetzet haben werbe.
Dám na tuto interpelaci odpovìï v nìkterém z pøíštích sezeni, dorozumìv se o ní s výborem zemským.
Schließlich hat mir der H. Abgeordnete Stephan Richter eine Interpellation gleichfalls an mich in einer den Landesausschuß betreffenden Angelegenheit überreicht.
Pan posl. Štìpán Richter odevzdal mi interpellaci na mne v záležitosti, která se týká øízení zemského výboru.
Ich ersuche diesen Iterpellation zu verlesen.
Landtagssekretär Höhm (liest):
Interpellation des Abgeordneten Stefan Richter und Genossen an Seine Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall:
Aus Grund des Berichtes der Landescultur-Commission vom 5. Feber 1895 hat der Landtag bei Berathung und Beschussfassung über die Reorganissirung der höheren landwirthschastlichen Lehrastanlten in Tabor und Tetschen-Liebwerd den Landesausschuß ausgefordert: "zu erheben, in welchem Maße die Bestimmungen der §§ 13 bis 16 des beschlossenen Normales abgesehen von den ordentlichen Professoren auch für die bisherigen Adjunkten und Lehrer der Thierheilkunde an den höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalten zu gelten haben, und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht nebst Anträgen zu erstatten.
Es war sonach nach dem Wortlaute des eben citirten Beschlußes erst dem Landtage über Bericht des Landesausschußes ausdrücklich vorbehalten, über die weitere Verwendung der bisherigen Adjunkten der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten, deren Stellen nach dem neuen Statut nicht mehr systemisirt waren, zu beschließen.
Trotzdem ist es vorgekommen, dass der hohe Landesausschuß einen Adjunkten einer solchen Anstalt schon im heurigen Jahre, bevor noch ein weiterer Landtagsbeschluß vorgelegen, zum außerordentlichen Professor an derselben ernannt hat und noch dazu einen Adjunkten, welcher keine Art von Lehrbefähigung in Oesterreich nachgewiesen hat.
Die Interpellanten fragen deshalb, wie vermag der hohe Landerausschuß ein solches eigenmächtiges Vorgehen zu rechtfertigen und ist derselbe bereit, künftighin die Beschlüsse des hohen Landtages wie in allen Fällen, so insbesonders auch in Angelegenheiten des landwirthschaftlichen Unterrichtes genau zu beachten und pünktlich durchzuführen?
Prag, 28. December 1895.
Stephan Richter und Genossen.
Oberstlandmarschall: Ich werde auch auf diese Interpellation die Antwort in einer der nächsten Sitzungen ertheilen, nachdem ich mich früher mit dem Landesausschuße ins Einvernehmen gesetzt haben werde.
Odpovìï na tuto interpellaci podám v nìkterém z pøíštích sezení, dohodne se o ní se zemským výborem.
Pøíští sezení bude se odbývati v pondìlí dne 30. prosince 1895 o 11. hodinì dopolední.
Die nächste Sitzuung findet statt Montag, am 30. Dezember 1895 um 11 Uhr Vormitt.
Na denním poøádku nalézati se budou následující pøedmìty:
Zprávy o volbách.
Pøedpokládaje, že dostateèný poèet voleb bude verifikován, dávám dále na denní poøádek skládání slibu a ustavení se snìmu, pak zprávu zemského výboru v pøíèinì prozatimního ustanoveni zemských pøirážek pro 1. ètvrtletí roku 1896. è. tisku IX.
Pøipomínám zároveò, že po ustavení se snìmu ku konci pøíštího sezení vyzvu kurie, aby se konstituovaly a aby zároveò zvolily kurie dle jednacího øádu výbor verifikaèní.
Die Tagesordnung der nächsten Sitzung ist die folgende:
Erstens Wahlberichte.
Da ich annehmen kann, daß eine genügende Anzahl von Wahlen verificirt werden wird, so setze ich weiter auf die Tagesordnung die Angelobung und die Constituirung des Landtages, dann den Bericht des Landesausschusses sammt Anträgen betreffend die provisorische Festsetzung des Landesumlage für das erste Ouartal 1896, Druck, Nummer IX., und bemerke weiter, daß ich noch, nachdem das Haus voraussichtlich constituirt sein wird, zum Schlusse der nächsten Sitzung die Curien ausfordern werde, sich zu constituiren und die Wahl des Verificationsausschusses im Sinne der Geschäftsordnung vorzunehmen.
Prohlašuji schùzi za skonèenu.
Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.
Schùze skonèena ve 3 hod. 15 min. odpoledne.
Schluß der Sitzung um 3 Uhr 15 Min. Nachmittags.
J. Clam-Martinic, verifikator.
Doležal, verifikátor.
Dr. Eppinger, Verifikator.
Praha - Rohlíèek & Sievers. - Prag