Støeda 22. prosince 1886

die èechisirung des Obergerichtes unzweifelhaft die Consequenz hat, daß überhaupt gar nicht mehr ein deutscher Landesgerichtsrath an das Prager (Sehr richtig ! links) Obergericht avanciren kann; und Sie werden zuletzt dahin kommen, daß das Prager Obergericht ausschließlich aus czechischen Mitgliedern besteht (Rufe: Das wollen sie ja! Geschieht schon lange! links).

Wenn je die Forderung, die unsere Partei bei früheren Anlässen im Zusammenhang mir unserer Forderung nach nationaler Abgrenzung der Gerichtsbezirke erhoben hat, nämlich die Forderung der Zweitheilung des Prager Obergerichtes in zwei Senate, gerechtfertigt war, so erhält sie durch diesen letzten Justiz=Ministerialerlaß vom 23. September dieses Jahres die allerstärkste Begründung (Bravo ! links); denn wenn dieser Erlass bestehen bleibt, so ist gar kein anderes Mittel für eine geordnete Rechts pflege in diesem Lande, als die Zweitheilung des Prager Obergerichtes in zwei Senate (Bravo! links).

Die Regierung hat im vorigen Jahre als wir an der Hand unserer Forderung auf nationale Abgrenzung diese Forderung damals schon ausstellten, weil wir im Interesse der Rechtspflege selbst bei Voraussetzung der deutschen Gerichtssprache für beide Senate mit Rücksicht auf die hinaufkommenden èechischen Akten eine solche Zweitheilung für nothwendig und nützlich hielten, erklärt, daß sie unter gar keiner Bedingung der Zweitheilung des Obergerichtes in zwei Senate zustimmen könne, sie weigert sich daher, dieses im Interesse der Rechtspflege durch ihre letzte Verordnung besonders nothwendig gewordene Petit zu erfüllen; sie will die Einheit des Prager Obergerichtes erhalten, statt aber das Prager Obergericht in der bisherigen Form mit der einheitlichen deutschen innern Gerichtssprache zu erhalten. führt sie in dieses von ihr einheitlich erhaltene Prager Obergericht die èechische Dienstsprache ein und statt der gerechten Forderung auf eine Zweitheilung nachzugeben, will sie das deutsche Prager Obergericht in seiner Einheitlichkeit verwandeln in ein tschechisirtes einheitliches Obergericht für das ganze Land Böhmen. (Bravo! So ist es! links. )

Es ist geradeso, wie bei der Sprachenverordnung des J. 1880 gar kein ernsthaften Grund der gerechten Bedürfnisse in der Rechtspflege angeführt worden für diesen Erlaß und es ist meines Wissens noch nie über die juristische Richtigkeit und Tüchtigkeit der Spruchpraxis bei dem Prager Appellgerichte sachlich geklagt worden, weil die innere Berathung

dieses Gerichtshofes in deutscher Sprache bisher stattgefunden hat, und der Beweis wäre erst und in sehr eingehender Weise zu erbringen, daß die Rechtspflege bei dem Appelationsgerichte durch die bisherige deutsche Dienstsprache gelitten hat. Wenn also nicht Gründe der Rechtspflege, nicht innere sachliche Gründe für diesen Erlaß sprechen, so bleibt geradeso, wie bei der Sprachenve ordnungen vom Jahre 1880 nichts übrig, als das politische Motiv, und es ist ganz deutlich zu sehen, wie dieser letzte Justizmin. sterialerlaß geradeso auf eine Parteiaktion zurückzuführen ist, wie die erste Sprachenverordnung des J. 1880.

Die erste Sprachenverordnug des Jahres 1880 war eine theilweise Concedirung derjenigen Punkte, welche die èechischen Abgeordneten in ihrem bekannten Memorandum des Winters 1879-1880 an die Regierung gestellt haben, und um der èechischen Fraction in dem Abgeordnetenhause zu Willen zu sein, um ihre Unterstützung zu erhalten, hat die Regierung einen Theil dieses èechischen Momorandums des J. 1879 durch ihre Sprachenverordnung vom J. 1880 erfüllt Einen solchen Ursprung der parteimäßigen Action Ihrerseits hat der Justiz=Ministerialerlass, der nichts Anderes ist, als die Erfüllung eines wesentlichen Theiles des Fáèek=Trojan´schen Antrages des vorigen Jahres. (So ist es!) Durch seinen politischen und parteimäßigen Ursprung aber ist jener Erlass nicht zu rechtfertigen, ebenso wenig als aus Gründen der Rechtspflege, ans Gründen der ganzen Rechtssprechung. (Oho !)

Das Ganze war nichts Anderes, als ein Versuch der Regierung die etwas unsicher gewordene Unterstützung der èechischen parlamentarischen Fraction für den Ausgleich zu gewinnen. Es war dies ein Versuch, durch ein Zugeständnis, welches die Einheit der Rechtspflege im ganzen Reiche erschüttert, wieder für einige Zeit sich die Existenz im Reichsrathe zu sichern und die Möglichkeit der Durchbringung der Ausgleichsvorlagen herbeizuführen.

Wie weit dies der Regierung gelungen ist, steht dahin und wir sehen dies in den allerletzten Tagen, daß speciell, was den Zollausgleich betrifft, die Ausgleichsverhandlungen so sehr in Stockung gerathen sind.

Allein Wir haben darüber hier nicht zu sprechen, wohl aber haben wir hier im Lande darüber zu sprechen, welchen Eindruck dieser Sprachenerlass, dieser letzte Justiz=Ministerial= Erlass im Lande selbst und überall hervorgerufen hat.

Im Reichsrathe selbst hat sofort die Partei eine parlamentarische Action gegen denselben begonnen, im Herrenhause wurde sofort ein Antrag gegen diesen Justizministerialerlass, über dessen politiche Tragweite man sich in den ernstesten und besonnensten Kreisen österreichischer Richter keinem Zweifel hingegeben, sofort gerichtet und hier, im Lande, meine Herren, wie wir bemerken, hat sich sofort eine große Bewegung unter dem deutschen Volke gegen diesen Erlass, der nichts anderes bedeutet, als die Èechisirung des Prager Obergerichtes bemerkbar gemacht.

Eine Reihe von Resolutionen von Stadtvertretungen, Gemeinde und Bezirksvertretungen, die aus dem besonnensten, besitzenden Theile der Bevölkerung bestehen, haben sich einmüthig dagegen ausgesprochen und aus die Gefahren und Consequenzen dieses Erlasses hingewiesen, und es scheint fast, das dieser ernste Protest die Bewegung, die durch das ganze Land hindurch gegangen ist, die Regierung einigermaßen über die Bedeutung dieses ihren eigenen Erlasses aufgeklart hat und dadurch zugleich zu dem lebhaften Bestreben geführt hat, jede Aeußerung des Tadels und der Misbilligung dieses Erlasses aus das Nachdrücklichste zu unterdrücken (Bravo! Bravo! links)

Und so begegnen wir im Lause der letzten Monate dem wahrhaft beschämenden Schauspiele, da die ruhigst abgefasste Kundgebung, daß der massigste Ausdruck des Tadels gegen die Sprachenverordnung von der Regierung in der unglaublichsten Weise polizeilich verboten wurde. (Bravo! Bravo ! links)

Die Beschlüsse der Stadtvertretungen Wurden sistirt, ich mochte fast sagen, in kleinlichster Weise werden die Protokolle von einzelnen Gemeindebeschlüssen abverlangt, um polizeilich dagegen vorzugehen. Eine Reihe von Vereinsversammlungen werden aufgelöst, politische Vereine, die eigens zu Nichts anderem da sind, als politische Kundgebungen zu machen, werden in den meisten Fällen, wenn sie eine Resolution gegen diesen Erlaß gefasst haben, sofort mit der Auslösung bedroht, oder wo Versammlungen abgehalten werden, die selben ausgelöst

Meine Herren, ist es nicht ein Hohn auf die Freiheit der Meinungsäußerung in diesem Lande, daß selbst Resolutionen, die nicht einmal gegen den Erlaß gerichtet sind, die einfach eine persönliche Ovation für den obersten Richter (Bravo! Bravo! links zum Gegenstande haben sofort polizeilich inhibirt und verboten werden. Wohin soll es überhaupt mit

der Meinungsäußerung in einem Lande kommen, wenn in einer solchen Angelegenheit das Recht der freien Anßerung der Uiberzeugung einfach polizeilich verboten und unterdrückt wird.

Und zu welchen erbärmlichen Mitteln diese polizeiliche Richtung geführt hat, (Bravo!) zeigt Ihnen in den letzten Tagen ein Ereigniß, welches eigentlich man wirklich ungern hier erwähnt. Soweit ist diese kleinliche Polizeiwirtschaft in diesem Lande gekommen, daß in den letzten Tagen hier in Prag, als ein deutscher Turnverein und ein deutscher Gesangsverein, die zufällig hier anwesenden Landtags-Abgeordneten, die sie als Gäste zu einem Feste ganz harmloser, unpolitischer Natur eingeladen hatten, begrüßen wollten, ihnen diese Begrüßung der Abgeordneten polizeilich verboten wurde. (Hört! Skandal! links).

Auf ein solches, ich möchte sagen, niedrigstes Niveau ist die polizeiliche Büttelwirtschaft in diesem Lande heruntergesunken, daß einfache Kundgebungen der Sympathie ohne jede politische Rede, welche desshalb, weil sie an Abgeordnete (Rufe: "deutsche" links) Weil sie an deutsche Abgeordnete gerichtet sind, verboten werden (Schande, Bravo, Bravo, links); damit, mit solchen Maßregeln wird die Aufregung in diesem Lande unter den Deutschen nicht beschwichtigt; damit wird kein Frieden in diesem Lande geschaffen damit wird nur der Same zur neuen Zwietracht, der Grund zu einer nationalen Verbitterung gelegt und die Verhältnisse immer mehr und mehr verschärft, die jeder Patriot im Interesse des Reiches endlich friedlich beigelegt sehen möchte. Und es ist gar kein Zweifel, daß die Lage dieses Landes eine solche ist, daß man einfach ohne irgend eine positive Aenderung der Verhältnisse hier nicht zur Ordnung und nicht zum Frieden kommen kann. Wir haben immer gesagt und die Stimmung befestigt sich unter den Deutschen immer mehr und mehr, daß vor Allem als die erste Basis einer solchen ausgleichenden Thätigkeit die nationale Abgrenzung der Bezirke nothwendig ist.

Die nationale Abgrenzung der Gerichtsbezirke ist aber eine solche, die nicht ein undurchführbares, vages, agitatorisches Parteiprogramm ist, sondern die eine ganz bestimmte, durchführbare, konkrete Maßregel bilden kann und die auf die Dauer nicht abgewendet werden kann. Undurchführbar wäre sie nur in einem Lande, wo die beiden Nationalitäten so durch einander wohnen wie z. B. in Mahren, wenn das ganze Land, man konnte sagen, eine

Gattung von gemischten Bezirken ist. Allein in einem Lande wie Böhmen, wo die beiden Volksstämme in großen kompakten Massen und Gebieten gegenüber stehen, ist die nationale Abgrenzung. Wenn auch die Zweisprachigkeitsgrenze Schwierigkeiten haben mag, im Großen und Ganzen eine vollkommen durchführbare Maßregel.

Ich will die Herren heute nicht mit dem großen Apparate von Ziffern wieder behelligen, die ich im vorigen Landtage vorgebracht habe; allein es ist doch immer gut, wenigstens ein Paar Hauptzahlen nochmals in das Gedächtnis der öffentlichen Meinung zu bringen

Ich habe im vorigen Jahre mitgetheilt, daß die 5 deutschen Kreisgerichtssprengel Eger, Brüx, Leitmeritz, Böhm. -Leipa und Reichenberg nach Ausscheidung der kleineren èechischen Enclaven und èechischen Gerichts bezirke ein Verhältnis von 1, 379. 456 Deutschen mit blos 34. 557 Czechen ergeben, so daß die èechische Bevölkerung in diesem ganzen Gebiete nur 2 1/2 pCt. betrüge, wobei beigefügt werden muß, daß innerhalb dieses Gebietes eine Reihe von Gerichtsbezirken liegt, wo das èechische Prozentverhältnis nicht einmal 1/2 pCt. erreicht. Wenn nun die übrigen deutschen Theile des Landes in einer ähnlicher Weise organisirt würden, wie ich mir im vorigen Jahre für die 3 neuen Kreisgerichts -Sprengel vorzuschlagen erlaubt habe, so würde sich für diesen Gesammtumfang des deutschen Stammes in Böhmen ein geschlossenes Bevölkerungsgebiet von 1, 850. 298 Deutschen mit nur 67. 000 Czechen ergeben eine statistische Thatsache, die so fest steht, daß alle ihre Behauptungen, daß es kein geschlossenes deutsches Sprachgebiet gebe, hiedurch einfach widerlegt sind. Selbst im Laufe dieses Jahres ist von einem Ihrer sehr agitatorischen Vereine eine Karte, herausgegeben, welche die Spracheneintheilung annäherungsweise darstellt, und auch hier kann die große Thatsache der geschlossenen Gebiete beider Volksstämme dennoch nicht geleugnet werden und selbst an der Hand dieser Karte kann sich Jedermann darüber belehren, wie geschlossen und kompakt die beiden Sprachengebiete aneinander liegen.

Vor Kurzem ist übrigens neuerdings eine Arbeit unseres ausgezeichneten Kollegen Herrn Dr. Schlesinger erschienen, auf dessen Arbeit ich bereits in einem früheren Stadium u. zw. bereits im vorigen Jahre hingewiesen habe und ich will mir kurz in Erinnerung bringen, daß sie mit der von mir im vorigen Jahre konstruirten Karte fast ganz übereinstimmt und eher noch günstiger für unsere Auffassung ist

und in einer gewissen Beziehung wahrscheinlich richtiger sein wird, als meine Berechnung; - als Basis seiner Berechnung sind die Ortschaften und nicht wie bei mir die Gemeinden, so kommt Herr Dr. Schlesinger in seiner neuesten - Publikation zu folgenden Resultaten.

Es stehen sich in Böhmen in geschlossenen komgakten Massen 1, 820. 049 Deutsche und 24. 000 Èechen einerseits, und 3, 941. 200 Èechen gegen 20. 000 Deutsche anderenseits gegenüber, ein Beweis also, daß es thatsächlich zwei große geschlossene Sprachgebiete gibt.

Der èechische Stamm sitzt in der Mitte und das deutsche Gebiet hat die Grenzen und die Seiten des böhm. Viereckes inne, das lehrt jede Karte, das lehrt jede Statistik, das lehrt die Verwaltung und es ist mehr als eine parteimäßige Verblendung, eine solche Thatsache leugnen zu wollen, daß es 79 rein deutsche Gerichtsbezirke und 113 rein èechische Gerichtsbezirke gibt und daß es nicht mehr als 24 gemischte Bezirke gibt. Die ganze Schwierigkeit liegt nur in der richtigen Delimitirung der Sprachengrenze innerhalb der gemischten Bezirke und hier habe ich schon mehr als einmal erklärt: Für uns hat die Forderung der nationalen Abgrenzung in erster Linie die Bedeutung, daß das compakte deutsche Sprachgebiet selbständig frei gesetzt werde von der èechischen Verwaltung.

Der zweite Punkt ist die Findung der Sprachgrenzen, von der ich zugebe, daß darüber nicht nur statistisch gestritten werden kann, sondern daß darüber sowohl in Bezug aus die Wünsche der Lokalbevolkerung als auch auf die topografischen Verhältnisse jedes Prinzip an den einzelnen Stellen durchgebrochen werden muß.

Es ist aber für uns und unsere Forderung gar keine Inconsequenz, wenn wir das große Ziel der Freisetzung dieser 1. 800. 000 Deutschen erreicht haben, an den Sprachgrenzen hie und da einige Concessionen nach rechts oder links zu machen.

Darüber muß sich jeder Politiker klar sein, bei solchen großen Maßregeln kann die Grenze nicht einfach statistisch blos nach der Sprachentüchtigkeit der Bevölkerung sondern nach den ganz concreten localen Gründen gezogen werden.

Sind gewisse topographische Gründe des Verkehres, des Volkslebens ebenso stark, daß selbst kleine deutsche Gemeinden in èechische Bezirke fallen müssen, so wäre es eine Thorheit wegen dieser scheinbaren Inconsequenz der großen Maßregel die ganze Sache auszugeben oder fallen zu lassen.

Das kleinere ist hier nur das kleine Uebel, welches Sie vom nationalen Standpunkt sicher ebenso billigen würden, als Sie im umgekehrten Falle die Übertragung einer èechischen Gemeinde in einen deutschen Bezirk zugeben würden. Allein das verwirrt den Blick und täuscht über die ganze Bedeutung unseres Vorschlages wenn man uns immer eine, zwei oder mehrere böhm. Gemeinden in größeren deutschen Bezirken entgegenhält.

Das ist der zweite Durchführungsschritt unseres großen Antrages und ich gebe zu, daß man im Einzelnen über eine derartige Sprachgrenzverschiebung wird streiten müssen und in besonders schwierigen Fallen vielleicht zwischen localen Ansprüchen mit einer gewissen selbstständigen Entscheidung wird vorgehen müssen. Allein das hat mit der großen Frage nur einen untergeordneten Zusammenhang. Der Hauptpunkt ist die Freisetzung des deutschen Sprachgebietes.

Die Grenze selbst, wenn Sie wirklich von friedlichen Gesinnungen beseelt sind, würde zwischen uns selbst gefunden werden, denn das ist Sache des gegenseitigen Entgegenkommens, billiger Abwägung der lokalen Verhältnisse und der topographischen Verkehrsverhältnisse, und es wird dann bei der Berathung der Abgrenzungslinie selbst, wenn man über das große Princip der nationalen Abgrenzung einig ist, leicht sein, ein Einverständnis zu erzielen.

Es ist aber gar kein Zweifel darüber, daß diese Gerichtsbezirksabgrenzung nicht allein genügt und daß wir auch eine Abgrenzung der politischen Verwaltungsbezirke anstreben müssen, um die ganze territoriale Auseinandersetzung vollständig zu machen.

Ein Argument, welches wir immer anführen und welches, wie ich offen sagen muß, nie von Ihrer Seite widerlegt worden ist, ist das bereits thatsächliche Gelingen einer solchen administrativen Abgrenzung durch die bestehende Schulbezirkseintheilung im Großen und Ganzen, abgesehen von einigen kleinen Fällen, die bei einem solchen großen Werke immer unterlaufen und ganz natürlich sind. - Die Schulbezirkseintheilung hat bereits ganz genau die Abgrenzung der politischen Bezirke vorgezeichnet.

Nach meiner Meinung wäre es überhaupt viel besser, wenn die Schulbezirke und Bezirkshauptmannschaften zusammenfielen, da es überhaupt gar nicht gut ist von dem Standpunkte der Verwaltung, daß der Bezirkshauptmann als Bezirkshauptmann für die Bezirkshauptmannschaft ein anderes Territorium manchmal ver-

walte, als er als Obmann des Bezirksschulrathes verwaltet.

Es wäre daher, ganz abgesehen von allen nationalen Ansprüchen, im Interesse der sachlichen Verwaltung gut, wenn die Schulbezirke und die politischen Bezirke zusammenfielen.

Für die Schulbezirke haben Sie die nationale Abgrenzung bereits geschaffen; es wäre daher keine übermäßige Arbeit, auch für die politischen Bezirke das nachzuahmen, um sie mit einander congruent zu gestalten.

Die Frage der Verwaltungsbezirke ist überhaupt eine solche, daß auf die Dauer namentlich in einem so großen Lande wie Böhmen, man sich der Regelung derselben wird nicht entziehen können.

Gerade Regierungen, die Ihnen näher standen als uns, haben zu verschiedenen Malen versucht, größere politische Einheiten zu schaffen als die bisherigen politischen Bezirke.

Ich erinnere an die bekannte Vorlage des Grafen Beleredi im Jahre 1866 an den böhm. Landtag, die wesentlich von diesem Principe ausgieng, und es liegt in der Schaffung solcher größerer politischer Verwaltungsbezirke unzweifelhaft in einem so großen Lande wie Böhmen ein ganz guter Gedanke. Solche Bezirke haben wesentlich auch die Zwecke der Selbstverwaltung zu übernehmen.

Nun ist heute die Bezirksvertretung für den Gerichtsbezirk für die Selbstverwaltungs-

aufgaben, wie alle erfahrenen Herren mir zugeben werden, ein zu schwacher Körper: es sind für die verschiedenen Aufgaben der Selbstverwaltung seine Schultern zu schwach, namentlich in finanzieller Beziehung, aber auch in topografischer Hinsicht.

Sie haben heute zwischen dem Selbstverwaltungskörper der Bezirksvertretungen und dem Landtage beziehungsweise Landesausschusse in diesem großen Lande gar kein Zwischenglied.

Dieser kleine Körper der Bezirksvertretungen ist nach meiner Meinung zu schwach für die Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Landtag ist wieder zu groß für eine wirklich intensive Selbstverwaltung. In einem so großen Lande, wie Böhmen, liegt daher der Gedanke der Einschiebung gewisser Kreise zwischen die Bezirke und das Land, außerordentlich nahe und ich glaube, es wäre im wohlverstandenen Interesse einer kräftigen Autonomie und einer energischen Selbstverwaltung viel mehr gelegen, wenn derartige Kreise mit Kreisausschüssen wie dies zum Beispiel die letzte preußische Verwaltungsreform versucht hat, auch hier gebildet würden. Ich spreche gar nicht vom na-

tionalen Standpunkte, rein vom Standpunkte der Verwaltung und der intensiven Bethätigung an der Selbstverwaltung ist ein solcher mittlerer Selbstverwaltungskörper, der finanziell kräftig einen großen Gebietsumfang und damit eine gewisse Einheitlichkeit des Verkehrs und der wirthschaftlichen Interessen repräsentirt, viel nützlicher, als der einer schwachen Bezirksvertretung für den Gerichtsbezirk und oben die ungeheure Maschine des Landtages und Landecsausschusses.

Wenn wir aber aus allgemeinen Gründen der Verwaltung von der Nützlichkeit einer solchen Reform überzeugt sind, liegt der Gedanke vielmehr nahe, daran eine nationale Abgrenzung der neuzubildenden Kreise anzuschließen - und es bietet dies gar keine große Schwierigkeit, an der Hand der Kreisgerichtseintheilung, die früher bestand und speciell im vorigen Jahre von uns vorgeschlagen wurde, daß derartige größere Kreise, über deren Zahl ich mich absichtlich nicht aussprechen will, um mir nicht in Bezug aus einen bestimmten Vorschlag zu praejudiciren, konstituirt werden, deren nationale Einheitlich feit gewährleistet wäre.

Sie würden dadurch Die Interessen der Verwaltung fordern und eine wesentliche Grundlage für die Schaffung des nationalen Friedens gewinnen, wenn derartige Kreisverbände mit Kreistagen und Kreisansschüssen national ein heitlich und territorial abgegrenzt wären und die Geschäfte der Selbstverwaltung führen würden.

Es ist dies nicht blos eine ganz vage Anregung, die ich hier ausspreche; ich will zwar heute dieselbe nicht ausführlich forumliren, obwohl das Prinzip derselben bereits in unserem Antrage enthalten ist, allein jeder woh'gesinnte Patriot muß sich darüber klar sein, dass in Böhmen viele Neuerungen, viele Reformen, und viele possitive Maßregeln getroffen werden müssen, um Frieden und Ordnung herbeizuführen (Sehr richtig! links).

Derjenige, der glaubt, daß man einfach nach dem gegenwärtigen System weiter regieren könne und daß man mit etwas Geduld und Ausdauer die Deutschen zuletzt zur Submission bringen werde, tauscht sich, (Sehr richtig) und Wenn er nur einigermaßen die Verhältnisse dieses Landes kennt - gegen sein Wissen.

Jedem wohlgesinnten Manne in diesem Lande, welcher Parteistellung immer er angehört, wenn er nur von patriotischen Gefühlen erfüllt ist, muß es klar sein, daß in Böhmen Ordnung geschaffen werden muß, daß ein einaches Fortregieren nach der bisherigen Scha-

blone nur die Verbitterung vermehrt und die Unordnung steigert und Zuständechafft, welche immer schwerer später reformirt und geregelt werden können. Oesterrich bedarf der Ruhe, Oesterreich bedarf mehr als je im gegenwärtigen Momente des Friedens in Böhmen, denn darüber täuschen wir uns beide nicht, der Unfriede in Böhmen ist gerade der größte Grund der inneren Schwäche Oesterreichs und diejenigen, welche es aus sich nehmen, jeden Versuch hier, die Ordnung und Ruhe zu schaffen, einfach wegzustimmen, nehmen eine schwere Verantwortung auf sich und sündigen schwer gegen das Interesse des Reiches. (Bravo!) In diesem Falle wird es einmal zur Auseinandersetzung kommen müssen.

Allein es ist ein Irrthum Ihrerseits zu glauben, daß diese Auseinandersetzung, von der Sie in ruhigen Momenten selbst überzeugt sind, solange hinauszuschieben sei, bis Weitere administrative Maßregeln immer mehr und mehr Boden in der Verwaltung gewonnen haben, um dann bei noch günstigerem Terrain mit uns in Verhandlungen zu treten, das ist eine schlechte Politik. (Bravo!) Das verbittert die Stimmung der Deutschen immer mehr und wenn Sie vielleicht noch einige stärkere Positionen in der Verwaltung gewonnen haben, werden Sic auf weniger nachgiebige Stimmung der Deutschen in vielen Jahren stoßen, als wenn Sie noch im gegenwärtigen Stadium des Kampfes, wo noch vielleicht eine Auseinandersetzung in friedlicher Art möglich ist, jede Auseinandersetzung einfach ablehnen. Es wird dies vielleicht in diesem Lande anders gemacht werden müssen, wenn es zum Frieden kommen soll und dabei nicht den ersten Schritt Derjenige thun will, der die ernsten Gravamina der Deutschen einfach nicht anhören will; Der erste Schritt ist einmal die nationale Abgrenzung der Bezirke. Seien Sie überzeugt, über gewisse Dinge werden Sie selbst nie hinaus gehen können. Sie werden nie den Widerstand der Deutschen brechen Sie werden niemals das Land völlig èechisiren können, und Sie werden immer zuletzt gewisse Zugeständnisse an den Staat und die Einheit der Verwaltung machen müssen, wenn Sie sich über erregte nationale Leidenschaften des Momentes hinweggesetzt haben wird.

Das Ihnen heute so verhaffte Schlagwort "die Staatssprache" ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen (Oho!) und derjenige, der die Ordnung in Oesterreich haben will, muss zuletzt bei dieser Forderung stehen bleiben. Und ist es nicht wahr, dass heute in Oestereich diese Forderung der Staatssprache eigentlich

nur zwei Gegner hat, das sind die èechischen Abgeordneten und die gegenwärtige Regierung. (So ist es!) Die Polen sind keineswegs so principielle Gegner dieser Staatssprache, und die deutschen Klerikalen sind heute nur aus Gründen der politischen Allianz noch nicht dafür.

Die wahren Gegner der Staatssprache sind nur die Èechen und die Regierung. Und der Moment wird kommen, wo auch dieser Widerstand wird aufhören müssen! (Oho!) Tauschen Sie sich über sich selbst nicht. Es gibt unter Ihnen bereits eine Strömung besserer und ruhig denkender Männer, welche von diesem nationalen Chauvinismus allmälig abzukommen bestrebt sind. Ihre einflußreichsten Männer haben in ihrem inneren Parteienverkehr bereits eine Wandlung vollzogen. Allmälig beginnt bei Ihren besten Männern das Erkenntniß aufzudämmern, daß mit dem nationalen Chauvinismus, welcher Sie bisher immer geführt hat, auf die Dauer nicht das Wohl des èechischen Volkes gesichert ist.

Ihr erster Mann und bester Name, Herr Dr. Rieger hat - so war es wenigstens in den Zeitungen zu lesen - in einer Parteiversammlung Sie vor derartigen nationalextremen Anschauungen gewarnt, Hort! Hört! links) und hat, was in seinem Munde besonders bedeutungsvoll klingt, gesagt, Sie mögen nicht vergessen, daß Prag aus dem Wege zwischen Wien und Berlin liegt. (Hört! links. ) Eine weise Mahnung fürwahr im Munde eines solchen Mannes, und es wäre nur zu wünschen, daß feine Worte ein besseres Echo fänden, als wie wir es gestern von Seite des geehrten Herrn Abgeordneten Gregr horten. (Bravo! bravo! links. )

Und es war ein ausgezeichneter Jurist, auf den Sie mit Recht stolz sind, Herr Professor Randa - ich darf ja den Namen auch nennen - der, glaube ich, in derselben Versammlung mit Recht die Klage über die beständige Abnahme der Kenntnis der èechischen Sprache unter der studirenden Jugend erhoben und gemahnt hat, hier einen Wandel, eine Besserung zu schaffen.

Es sind also Anzeichen vorhanden, daß bei den ruhigen, besonnenen Politikern Ihres Stammes eine bessere Erkenntnis aufzudämmern heginnt. Allein das Beklagenswerthe der gegenwärtigen Situation liegt darin, daß diese weisen Mahnungen und diese patriotischen Worte von Ihrer Seite immer nur in Ihrem engeren, internen Parteikreise gegen die eigenen Parteigenossen fallen; so wie Sie uns aber offiziell gegenüberstehen, vergessen dieselben Herren ihre

Besonnenheit, ihre Wohlmeinung, ihre mäßigen Rathschläge, und hüllen sich, ob nun mit Absicht oder nicht, sofort wieder in den Mantel der nationalen Unversöhnlichkeit und einer extrem nationalen Anschauung. (Bravo! links. )

Dieselben Männer, die mit dem größten Nachdruck und mit der ganzen Autorität ihres Namens in Ihrem engeren Kreise die Nothwendigkeit der deutschen Sprache predigen, die Sie vor nationalem Chauvinismus warnen, führen, wenn sie uns im Landtag gegenübertreten, nicht mehr diese gemäßigte Sprache, da erwacht der alte Trotz von Neuem, da kennt man nichts anderes als das Schlagwort der Gleichberechtigung, da gibt man nicht mehr den verschiedenen Werth der czechischen und deutschen Sprache zu, den man den eigenen Connationalen gegenüber zugegeben hat, (Oho! im Centrum, da steift mau sich auf die absolute Gleichberechtigung beider Sprachen, da will man in der deutschen Sprache nicht mehr etwas anderes als die zweite Landessprache dieses Landes erkennen, und setzt mit dieser schroffen Haltung jeder Verhandlung, die zum friedlichen Ausgleich und zu einem im Interesse des Reiches zu wünschenden Frieden führen könnte, sofort das allererste Hinderniß entgegen. (Bravo! links).

Sie alle oder wenigstens die Besonnereren unter Ihnen empfindenden die Nothwendigkeit der Vermehrung der Kenntnis der deutschen Sprache, und Sie selbst Versuchen diesem Bedürfnisse in einer, wie ich glaube, allerdings unzureichenden Wieise Ausdruck zu geben.

So haben Sie im Laufe des jetzigen Jahres den Antrag des Grafen Heinrich Clam über unobligatorischen Unterricht beider Landessprachen in Mittelschulen und in dieser Session den Antrag des Landesausschußes über den unobligaten Unterricht der deutschen Sprache und umgekehrt an den mehrklassigen Volksschulen eingebracht.

Ich will gar nicht aus den bedauerlichen Zwischenfall von gestern zurückkommen, der Selbst dieses Mittel, der èechischen Bevölkerung die Kenntnis des Deutschen zu bieten, bekämpft; allein ich mochte die Besonneneren und Ruhigeren unter Ihnen darauf aufmerksam machen, ob Sie denn glauben, daß durch diesen unobligatorischen Unterricht des Deutschen der Zweck erreicht wird, den Sie als wohlwollende Freunde der nachkommenden èechischen Generation Alle haben wollen, daß die Kinder wirklich deutsch lernen. Der unobligate Unterricht sowohl nach dem Clam'schen Antrag für die Mitelschulen, als nach dem Antrag des Landes-

ausschußes für die Volksschulen hat pädagogisch nicht die Bedeutung, wie der obligate. Und ich mochte an die Erfahrung jedes Schulmeisters appeliren, ob es möglich ist, in Stunden, die außerhalb des ordentlichen Unterrichtes gegeben werden, ein derartiges Maaß von Kenntnissen in der deutschen Sprache zu erreichen, als es gerade im Interesse der heranwachsenden èechischen Generation nothwendig ist.

Sicher werden Sie das nur erreichen, wenn Sie die deutsche Sprache in sämmtlichen Mittelschulen und an den mehrklassigen Volksschulen zu einem obligatorischen Lehrgegenstande machen.

Sie müssen dazu kommen, wenn Sie ernst hast die Kenntnis der deutschen Sprache von Ihren Kindern verlangen und wenn Sie als wohlmeinende Patriosen für die Zukunft Ihrer Kinder sorgen wollen. (Unruhe und Heiterkeit im Centrum. )

Denn darüber hat Sie vor Wenigen Tagen Einer Ihrer engsten politischen Parteigenossen in Galizien belehrt, wie nothwendig die Kenntnis der deutschen Sprache ist (Bravo! Bravo! links), und er hat in seiner Rede im galizischen Landtag direkt einen Appell an Sie gerichtet, Sie mögen jene nationale Voreingenommenheit gegen die Erlernung der deutschen Sprache fallen lassen und jenen Standpunkt, der sich bisher immer nur auf den Empfindlichkeits- und reinen Etikettestandpunct stellte, fallen lassen, und offen und ehrlich im Interesse Ihrer Nation und Ihrer Kinder dafür eintreten, daß Ihre Kinder deutsch lernen. (Bravo ! Bravo ! links. ) Es ist das ein Appell, der von der Seite sicher nicht parteimäßig zu unseren Gunsten gerichtet war, sondern rein, wie der Redner selbst sagte, "aus kalter Ueberlegung der eigenen Interessen entsprungen ist" und der Ihnen diese Erwägung mit allem Nachdrucke als politischer Freund uns Herz legt. (Bravo! Bravo! Sehr gut! links. )

Ich weiß nicht, ob die Strömung, von der ich eben sprach, und die zu meiner Freude einen Theil Ihrer besten Männer zu ergreifen beginnt, (Ruf: To je malheur! Heiterkeit links. ) die aber leider von vielen Ihrer jüngeren Abgeordneten als ein nationales Unglück bezeichnet wird, (Heiterkeit und Rufe: Malheur! links), die jedoch jeder Patriot als eine erfreuliche Wendung in der Erkenntnis der Lage und zu einer besseren Politik begrüßen möchte, ob diese Wendung wirklich anhält und einer wirklichen politischen Umkehr entspricht.

Ein Probstein für diese erfreulichere Wendung in ihrer politischen Erkenntnis wird die Behandlung unseres Antrages sein.

Wenn Sie durchdrungen sind von der Nothwendigkeit, Ordnung in diesem Lande zu schaffen, wenn Sie das Wort ausführen wollen. welches Sie so oft uns gegeben haben, nämlich durch gemeinsamen parlamentarische Verhandlung die Grundlagen festzustellen, auf welchen eine friedliche Auseinandersetzung beider Volksstämme möglich ist, auf welchen es möglich ist, gewisse dauernde Basen eines Einvernehmens in diesem Lande zu schaffen, dann ist Ihnen durch die Wiederholung unseres Anrages von Neuem die Gelegenheit gegeben.

Sie stehen heute vor der Alternative, unseren Antrag anzunehmen oder abzulehnen

Die Annahme dieses Antrages bedeutet den Versuch einer beiderseitigen Verständigung, die Möglichkeit, gewisse Grundlagen für die einzelnen concreten Fragen festzustellen und zugleich die Basis zu gewinnen für die weitere Verhandlung der übrigen strittigen Puncte, die zwischen den beiden Volksstämmen dieses Landes bestehen.

Die Annahme dieses Antrages wäre ein erfreuliches Ereignis im Interesse der Herbeiführung des Friedens unter beiden Volksstämmen, erfreulich im Interesse des Reiches, welches schwer leidet unter dem deutschböhmischen Conflicte.

Die Ablehnung dieses Antrages bedeutet die schroffe Zurückweisung auch der elementarsten Forderungen der Deutschen (Ohorufe im Centrum) sie wird herbeiführen den vermehrten nationalen Widerstand der Deutschen, sie wird herbeiführen eine Verschärfung der Gegensätze, eine Zunahme des nationalen Conflictes in diesem Lande und sie wird die Erschütterung der ganzen inneren Zustände in Oesterreich vermehren.

Sie stehen vor der Wahl, meine Herren diesen Antrag anzunehmen, einen Versuch mit uns zu machen zu einer Verständigung oder ihn abzulehnen, und den Conflikt zwischen beiden Volksstämmen, die sich heute hier nicht wie politische Parteien, sondern wie ein Volk zum Volke gegenüberstehen, heraufzubeschwören und diesen Conflict neuerdings zu verschärfen und Unheil für dieses Land und für Oesterreich selbst herauszubeschwören.

So liegt die Sache vor Ihnen. Sie haben die Wahl zu treffen! Wählen Sie! (Bravorufe links. Der Redner wird beglückwünscht)

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Exe. H. Statthalter Baron Kraus: Hoher Landtag! Ich beabsichtige nicht über die

Ausführungen des geehrten Herrn Abg. Dr. von Plener zu sprechen. Es sind ja nur Fragen wiederholt zur Sprache gekommen, die in der letzten Landtagssession hier verhandelt wurden und denen gegenüber die Regierung mittelst bestimmter Erklärungen ihren Standpunkt bereits gekennzeichnet hat. (Výbornì!) Das ist der eine Theil. Ein Novum ist der heftige Angriff, der gegen den Justizministerialerlaß vom 23. September 1886 seitens des Herrn Antragstellers gemacht wurde (Hört!) Bezüglich dieser Ausführungen kann ich nur auf jene Erklärungen von maßgebender Seite hinweisen und zwar aus dem Munde Sr. Excellenz des Leiters des Justizministeriums, die er in der Sitzung am 12. Oktober 1886 gelegentlich der Interpellation des Abg. Dr. Magg im Abgeordnetenhause abgegeben hat.

Ich könnte weiters nur aus den Umstand hinweisen, daß ja zwei mentale Anträge gerade über diesen Gegenstand in beiden Häusern des Reichsrathes dermal noch in Schwebe sind.

Wenn ich mir das Wort erbeten habe, so geschah dies einfach darum, um auf jene zwei heftigen Ausfälle und eigentlich Angriffe zu antworten, welche der Herr Antragsteller gegen Regierung im Allgemeinen gerichtet hat.

Sie bestehen darin, daß er fürs Erste behauptet hat, die Erklärungen der Regierung über die interne oder nicht interne Amtssprache seien nicht ernst zu nehmen und es seien nur leere Ausflüchte, weiters die Behauptung, daß die Sprachenverordnung vom 23. September 1886 gar nicht einem Bedürfnisse entspreche, sondern blos die Konsequenz einer Art Vereinbarung aus parteilichen Rücksichten sei. Meine Herren! Gegen beide derartige vollkommen unbegründete Insinuationen (Výbornì! Bravo rechts) Dr. Pickert ruft: Das sind Gründe! das ist eine Widerlegung! muß ich mich verwahren.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Redner nicht zu unterbrechen.

Statthalter Baron Kraus (fortfahrend): Ich habe mir erlaubt, so zu sprechen, wie ich es aus voller Ueberzeugung und nach bestimm-

ten Daten zu thun vermag.

(Výbornì! Vý-

borné! v pravo.

Das ist keine Wiederlegung!

links. )

Die Regierung nimmt zum Ausgangspunkte ihrer Verfügungen und Amishandlungen nichts Anderes; als den Boden des Staats-

grundgesetzes

(Výbornì!).

Sie hat gewiß, das

gleiche Recht, wie es der H. Antragsteller für

sich in Anspruch nimmt, das Recht zu verlangen, daß ihr das richtige Verständniß für die Interessen des gesammten Staates nicht abgesprochen wird. (Bravo! Výbornì!) Es ist ein Anderes noch, was hier vorgebracht wurde und zwar nicht an die Adresse der Regierung in Wien, sondern mehr an eine näher gelegene Adresse und das bin ich!

Ich muß es wenigstens so auffassen, nachdem der Antragsteller mit sehr wegwerfenden Worten aus Anlaß von gewißen Entscheidungen der Behörden von einer noch nie dagewesenen polizeilichen Wirthschaft gesprochen hat. In diesem Falle, kann ich Sie, meine Herren, versichern, daß die Verwaltungsbehörden in ihrer Entscheidungen sich der bestehenden Gesetze wohl bewußt sind. (Výbornì!) Sie werden sich dieser Gesetze auch stets wohl bewußt bleiben, zumal ja die Gelegenheit geboten ist, - und wahrlich die geehrte Opposition macht sehr reichlich Gebrauch davon, - den höheren Instanzenzug zu wählen, der ja zeigen wird, in wiefern irgend ein Mißgriff obgewaltet habe oder nicht. (Výbornì! Výbornì!)

Ich werde jetzt schließlich nur noch das Einzige erwähnen, welches über zwei Thatsachen, denen ich vollkommen fernstehe, nebenbei gesagt wurde, welche der Herr Antragsteller erwähnt hat, und das ist angeblich der polizeiliche Verbot anläßlich der Begrüßung von Abgeordneten in zwei Vereinen.

Ich kann die geehrte Opposition versichern, dass ich, wie gesagt, von dieser Verfügung gar nicht gewußt habe, ich habe sie aus den Zeitungen erfahren und bin jetzt in der Lage zu versichern, dass diese so gewaltige Aktion in nichts Anderem bestanden hat; als dass die Anfrage der betreffenden Obmänner des Gesangs= und Turnvereines, ob eine Begrüßungsrede stattfinden dürfe, lediglich dahin beantwortet wurde von der Sicherheitsbehörde, daß dies in den Statuten nicht vorgesehen ist. (Heiterkeit links). Ja, meine Herrn, darüber ist eigentlich gar nichts zu lachen, das. ist ein Faktum. Eine andere Auskunft oder ein Verbot ist ja nicht gegeben worden, sondern die beiden betreffenden Vereine haben sich vollig damit zufrieden gestellt. Und das ist die ganze Affaire, soweit sie mir bekannt ist, und ich hätte sie gar nicht zur Sprache gebracht, weil ich sie nicht für so bedeutend halte.

Ich kann schließlich nur den Herren sagen, dass die Regierung sich ihrer Verantwortlichkeit und ihrer Pflichten wohl bewußt ist. (Widerspruch links). Was auch die Feindschaft,

die ja notorisch ist, die feindselige Stimmung und was die Parthei-Leidenschaft auch etwa urbi et orbi erzählen wird, meine Herren, ich kann Sie versichern, dass sich die Regierung der ihr übertragenen sehr schweren und erhabenen Mission vollkomenn bewußf ist, dass sie sich aber auch in ihrem weiteren gewieß nur vom Interesse des Gesammtstaates geleiteten patriotischen Wirken irgend wie hiedurch nicht Wird beirren lassen. (Bravo ! rufe, Výbornì ! rechts und im Centrum).

Nejv. mar. zemský (zvoní): Žádá ještì nìkdo za slovo?

Verlangt noch Jemand das Wort?

Abg. Fürst Karl v. Schwarzenberg: Ich

bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Fürst Schwarzenberg hat das Wort.

Abg. Fürst Karl v. Schwarzenberg:

Hoher Landtag! Wohl bewußt der Bestimmungen des § 42. unserer Geschäftsordnung, welche bei der ersten Lesung jede Debatte über den meritorischen Inhalt eines Antrages ausschließt, werde ich mich blos auf den formellen Theil dieses vorliegenden Antrages zu beschränken haben. Und in dieser Beziehung erlaube ich mir unter Berufung auf § 50. Al. 2 unserer Geschäftsordnung einen Antrag zu stellen.

Ich erlaube mir die Anfrage an Se. Durchlauch, den Herrn Oberstlandmarschall zu richten, ob es mir gestattet ist, diesen Antrag vorzulesen, oder ob ich denselben schriftlich in die Hände Euerer Durchlaucht zu übergeben habe.


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