Pondělí 18. ledna 1886

To jest velký rozdíl, pánové!

Tenkráte byly ostatní země německé připojeny k Rakousku a podlehaly Rakousku, byly jaksi v odvislosti od Rakouska, dnes by ale připojení Rakouska k Německu znamenalo odvislosť Rakouska od říše německé! (Výborně! Výborně! Potlesk.)

Dnes by spojení Rakouska s říší německou - a byť by jenom na nitce viselo - neznamenalo nic jiného, než poškození suverenity a samostatnosti Rakouska.

Že pánové, netajíte se těmito svými snahami a smýšlením protirakouským, toť víme všickni, vždyť to vlastně sami, abych tak řekl, na trh nosíte! Vždyť jest to jen několik měsíců, co právě strana německá na říšské radě na dvě strany se rozpoltila a to hlavně k vůli pouhému jménu rakouskému (Výborně!), vždyť pánové, roztržka se stala na základě toho, že ti páni z bývalé levice chtěli dáti titul své straně: "německo-rakouská strana", kdežto ti ostatní páni o tom slovu "Rakouská" nechtěli ničeho věděti a slyšeti a ihned dali si jméno pouze "německonárodní".

Když bych Vám tedy vytýkal, že Jste stranou protirakouskou, nesmíte se hněvati Vy, kteří sami perhoreskujete způsobem tak křiklavým i pouhé to jméno Rakouské. (Výborně!)

A jak milujete to Rakousko, pánové, to nejlépe lze viděti z toho, že byste je roztrhali co možná na malé kusy, kdybyste mohli (Tak jest!)

Není bez viny bývalá strana německá, že v Rakousku mezi Cisleitanií a Uherskem již velká nastala trhlina? Pánové, ale na tom nemáte dosti!

Vy nyní pracujete k tomu a zřejmě vzali jste do programu svého, aby odtržena byla Halič a Dalmácie od ostatního Rakouska. A proč? Jedině k tomu, aby zbytek Rakouska, ke kterému by pak i Čechy patřily, byl seslaben tak a málomocen, že by se nemohl brániti, až by uhodila hodina boje o jeho existenci. (Výborně!)

To jest Váš účel!

A jak pánové, milujete to Rakousko, nejlépe je viděti z toho, že jezdíváte velmi pilně za hranice Rakouské a při tom míváte přednášky o poměrech v Čechách a v Rakousku, a to Vaše líčení zajisté není takové, aby česť a dobré jméno Rakouska v očích ciziny povzneseno bylo. Vy milujete, pánové, to Rakousko zrovna asi tak, jako tu českou zem. O české zemi, o české vlasti jste zřejmě řekli, že jste zrádcové a chcete býti zrádci, že ji chcete degradovati na pouhou provincii. O Rakousku pánové, jste to posud neřekli a sice proto,

poněvadž si to říci netroufáte. To jest asi ten jediný rozdíl! (Výborně!)

A pánové, ptám-li se dále, proč je tato nová strana, tato extremně německonárodní strana tak vášnivě zaujata, proč je tak naplněna záští a nenávistí k národu českému, tedy je to velmi pochopitelno.

My Čechové, pánové, my jsme vlastně tou hlavni a největší překážkou na té politické dráze k tomu cíli, kterého Vy

chcete dosáhnouti, my jsme tím balvanem, přes který posud klopýtáte, milí pánové, (Tak je to!) a proto mrzíte se na ten balvan. My, pánové, my češi, stojíme dnes na tomtéž stanovisku, na kterém jsme stáli r. 1848., když náš zvěčnělý Havlíček s karabáčem v ruce vyháněl delegáty frankfurtského parlamentu z Prahy. My stojíme dnes na tomtéž stanovisku, že vlastně Rakousku není nic do Německa, že jest Německo říší docela cizí a Ra-

kousko že jest samostatná říše také pro sebe. Pánové, to je velký rozdíl mezi námi a Vámi, kteří tu říši rakouskou chcete přivésti v odvislosť říše německé. A pánové, je to velký prospěch, je to velké štěstí pro Rakousko, že my češi stojíme pořád na tomtéž stanovisku, abych tak řekl, na tom stanovisku protipangermánském. Neboť pánové, račte to jen chladně a střízlivě rozvažovati, kde len nejprostší rozum to, pánové, pochopí, když my češi, český národ, bychom byli poněmčeni, když by zde v Čechách panoval pouze

národ německý pod vůdcovstvím strany, jako jest zde strana, ta strana ostrá, aneb kdyby český národ tímtéž směrem se chtěl ubírati, jakým Vy jdete, kdo v Rakousku by vlastně tvořil takovou hráz a takovou překážku tomu proudu, který se z hranic valí k nám, jako národ český, kdo by tak usiloval a stále stál o existenci říše rakouské jako právě národ český? Maďaři? pánové tu vzpomeňme si na rok 1848. a 1866., na Klapkovu legii atd. Poláci? Při vší loyalností, při vší oddanosti, kterou Poláci mají k říši rakouské, přece se dá mysleti případ, že kdyby se poměry v Evropě tak změnily, by zase restaurována byla říše polská, že by konečně přece tento interes samostatné říše polské u nich více vážiti mohl nežli interes rakouský.

Slovinci jsou příliš slabí, nežli aby mohli odpor činiti. Alpští Němci pánové, největší úcta k jejich loyalitě a oddanosti k říši a dynastii, krví to zpečetili na sta

bojištích, avšak konečně jsou to přece také Němci a jest možno, že také národní interes u nich konečně by také dostal jakousi váhu zvláště tenkrá(e, když by jejich konservativní a klerikální snahy byty pojištěny.

Nuže, pánové, kdo ještě zbývá v celé té říši rakouské jakožto hlavní interessent, jehožto životní otázkou jest zachránění této říše? Žádný jiný, než právě národ český. (Výborně). Panové, my jsme ta nejsilnější a nejpevnější hráz proti tomuto přívalu pangermanskému, který se tlačí na říši rakouskou, a ten den, až by kleslo rámě národa českého v boji proti pangermanským snahám až bychom vysíleni a vysláblí pustili zbraň z ruky, v tentýž den největší nebezpečenství přijde na říší rakouskou (Tak jest! Výborně). Pro říši rakouskou a pro dynastii rakouskou nemůže býti většího štěstí, než že zájmy říše rakouské a zájmy národa českého se obapolně kryjí. (Výborně!) Národ český potřebuje Rakouska k zachránění své národní existence, aby nebyl pohlcen v té velké propasti německé, v které již tolik slovanských národů bylo zahynulo. Ale Rakousko potřebuje ještě více národa českého, aby prsa svá postavil proti tomu velkému nepříteli, který míří je časem zra niti. (Výborně !) Nuže, pánové, co jest přirozenější než když interessy naše obapolně stejné, k jednomu se nesou cíli, abychom jeden druhého pevně podporovali. Každé oslabení živlu českého a živlu slovanského v Rakousku jest oslabením síly a moci Rakouska samého, (Výborně!) a každý, kdo seslabuje a podlomuje sílu Cechů a Slovanstva rakouského seslabuje a podlomuje také sílu říše Rakouské. (Výborně !) To jest pánové, pravda tak jasná, tak pochopitelná, že jest k nevíře, jak ještě mohou býti v Rakousku státnici, kteří by tuto pravdu úplně nepoznávali. Avšak zdá se, že tato pravda, kterou jsem zde vyslovil, konečně dochází již také u ředitelův této říše uznání a že konečně přicházejí k náhledu, jak velice bylo pochybeno, když v dobách minulých právě jednali opačně, když hejčkali, když vychovávali a sílili ten živel německý a když celá státní moudrost minulého století v ničem jiném se nezakládala než v udržení hegemonie živlu němockého. Nuže, pánové, ejhle zde máte nyní ovoce té německé hegemonie. Dnes se zdá mno-

hým státníkům rakouským býti již ouzko z toho proudu německého který se následkem té německé hegemonie vyvinul v Čechách a v Rakousku.

Dnes pánové by to rádi napravili, avšak já si přeji, aby nebylo pozdě, aby se napraviti dalo to, co se v minulých dobách pokazilo. Neboť pánové, kdyby se opět měla dostati strana německá k veslu kdyby opět strana německá měla vládnouti a měla vedení v říši rakouská, jak by to pak vypadalo ? Já ovšem jsem přesvědčen že by ani p. dr. Knotz, ani p. dr. Pickert, ani p. Strache nestali se ministry v Rakousku. (Veselosť), ale nechť by strana německá jakákoliv v rakousku přišla k vládě, právě ta strana, ta strana tak energická a tak útočná, měla by rozhodný vliv a činila by nátlak na každou vládu německou v Rakousku.

Kam by ale strana taková, strana tak zvané ostré toniny Rakousko zavedla, to leží na bíledni. Ten přístav do kterého by ona strana zavedla státní loď rakouskou, neležel by ani na Dunaji, ani na Vltavě, ten by ležel na Sp révě a jmenoval by se Berlín í (Tak jest! Výborně!)

Já končím svou řeč. Vyznačil jsem příčiny této politické situace, která se jenom může vysvětliti tím, když poznáme tu stranu, která tuto situaci stvořila. Vylíčil jsem snahy a poslední účele této strany. Jsou to účely a snahy nejenom naší vlasti, nýbrž i rakouské říši na nejvýše nebezpečné a zkázonosné a záhubné. Ale pánové, návrh p. dr. Plenera není ničim jiným, nežli jedným prostředkem právě k dosažení těchto snah. Jest to prostředek, pánové, k roztržení království českého (Tak jest).

Ovšem, pánové, praví docela nevinně že oni nechtějí roztrhnouti státoprávně a politický království české, jak pravil pan dr. Bareuther, nýbrž že je chtějí rozděliti administrativně.

Co se toho administrativního rozdělení týče, tu mně to připadá zrovna tak, jako kdyby někdo na té tabuli u tohoto okna udělal malou rýhu, malé škrtnutí. Tabule ostane celá, avšak při nejbližším otřesení, při nejbližší bouři následkem té rýhy praskne tabule na dva díly. A že jest strana v Čechách, která tuto rýhu by chtěla ustavičně prohlubovati a při nejbližší bouři tu čistou tabuli království českého rozbíti, to pánové, myslím jsem dokázal.

Pravím, nedej Bůh. aby strana taková, stran a takových snah dostala se k veslu a k rozhodujícímu vlivu v Rakousku, neboť pak běda Rakousku nebo kdyby se stalo, že by se jedenkráte opakoval rok 1866-a on může se opakovati, - pak by mír pražský obsahoval jenom jediný Článek a ten by zněl: "Finis Anstriae." (Výborně, hlučná pochvala, řečníku se všeobecně blahopřeje.)

Oberstlandmarschall: Es gelangt nunmehr zum Wort der nächste gegen die Anträge eingetragene Redner, Herr Abg. Dr. Knotz.

Ich ertheile dem Herrn Dr. Knotz das Wort.

Abgeordneter Dr. Knotz: Hoher Landtag!

Ehe ich mir gestatte, in eine Widerlegung der von dem Herrn Abg. Dr. Grégr vorgebrachten Anführungen und Behauptungen einzugehen, welche mir durch einen befreundeten Collegen, welcher der czechischen Sprache mächtig ist, mitgetheilt wurden - ich verstehe nämlich nicht čechisch (Heiterkeit im Centrum) - werde ich mir erlauben, im Anschluß an die Auseinandersetzungen des Herrn Baron Scharschmidt auf einige Anführungen des Berichtes der Majorität über die Anträge des Abg. Plener und Genossen und über den Trojanischen Antrag zurückzukommen.

In dem Berichte der Majorität ist unter Anderem wörtlich zu lesen.

"Die Ausschließung der böhmischen Sprache von allem Amtsgebrauche in dem gedachten deutschen Sprachgebiete würde aber auch begründete Rechtsansprüche der Landesbewohner böhmischer Nationalität tief verletzen."

Eine Erklärung für die Begründung dieser Rechtsansprüche ist in dem nachfolgenden Absatz des Majoritätsberichtes zu finden. Und zwar lautet der nachfolgende Absatz: "In dem Grundgesetze der nationalen Gleichberechtigung im Königreiche Böhmen, in der erneuerten Landesordnung vom Jahre 1627 wird im Artikel C, II. also bestimmt: Und nachdem Wir die Teutsche und Böheimische Sprach zugleich in Unserm Erbkönigreiche Böheim gehalten und fortgepflantzet haben wollen; Als sollen die Schriften entweder in der Teutschen oder Böheimischen Sprach eingebracht werden."

Nun folgen in diesem Berichte drei Punkte; durch diese drei Punkte ist angedeutet, daß der Herr Berichterstatter gewiße Stellen aus dieser verneuerten Landesordnung ausgelassen hat. (Hört, links).

Der weitere Absatz dieses citierten Artikels C, II., der im Berichte abgedruckt ist, lautet: "und nochmals der Process in derselben Sprach bis zu Ende geführet, und im Solchen Proceß sowohl bei dem Landrecht, als bei der Landtafel in keiner anderen Sprach etwas eingegeben, gehandelt oder traktieret werden." Ein geehrter Herr Vorredner meiner Partei hat hervorgehoben, daß der verneuerten Landesordnung durch die später geschaffene Gerichtsordnung und durch die Staatsgrundgesetze jede Bedeutung und bindende Kraft entzogen wurde.

Als geltende staatsrechtliche Urkunde kann die Landesordnung nicht angesehen werden, und soweit sie processuale Bestimmungen trifft, ist sie durch die nachträglich erschienene Gerichtsordnung, welche auch für die Provinz Böhmen verbindlich wurde, derogiert worden. (Rufe: Provinz? im Centrum, Sehr richtig! links) Dessen ungeachtet glauben die Herren von der Majorität ihre rechtlichen Ansprüche auf nationale Gleichberechtigung aus dieser Landesordnung herleiten zu können und zwar motivieren sie ihre diesbezüglichen unrichtigen Anschauungen damit, daß diese verneuerte Ferdinandeische Landesordnung vom Jahre 1627 mit allerhöchstem Cabinetschreiben vom 23.

März 1848 als geltendes Gesetz ausdrücklich anerkannt wurde. Ich betone nochmals, daß ich die Landesordnung vom Jahre 1627 weder als geltendes Staatsgrundgesetz. noch als ein Gerichtsordnungsgesetz ansehen kamt, welches gegenwärtig eine rechtliche Kraft besätze Da aber die Herren Gegner auf diese Landesordnung vom Jahre 1627 ein besonderes Gewicht

legen, da der Herr Majoritätsberichterstatter aus dieser Landesordnung für den čechischen Volksstamm Rechtsansprüche ableiten will, da der Majoritätsbericht speciell den Artikel C, II. der verneuerten Landesordnung citiert, um zu beweisen, daß nach dieser Ferdinand'schen Landesordnung eine vollständige Gleichberechtigung der čechischen und deutschen Sprache in Böheim herrschte, und daß der Proceß in derselben Sprache bis zu Ende geführt werden mußte, in welcher Sprache die Klage eingebracht worden ist, will ich an der Hand dieser Ferdinandeischen Landesordnung den Nachweis erbringen, daß der Herr Berichterstatter in Seinem Berichte durch die Auslassung markanter Stellen des Capitels C. Absatz II. der verneuerten Landesordnung derselben eine ganz andere Deutung verschaffen wollte, als dieselbe in der Landesordnung thatsächlich enthalten ist (Hört, links).

Absichtlich wurde jedenfalls ein wichtiger Satz ausgelassen, aus dem das Gegentheil dessen folgt, was von Seite der Herren von der Majorität behauptet wird. Ich werde mir nun erlauben, diesen Artikel C, II. seinem vollen Inhalte nach zu verlesen.

Jene Stelle, die die Herren Gegner in den Bericht ausgenommen haben, lautet dahin, daß im Königreiche Böhmen beide Sprachen fortgepslanzt werden, und daß entweder in der deutschen oder in der böhmischen Sprache verhandelt werden kann.

Nun fehlt der weitere Satz der Bestimmung der Landesordnung. Die in dem BeBerichte ausgelassene Stelle der Landesordnung vom Jahre 1627 lautet: "Verhandelt werde jedoch also, daß, wann kundbar, dass der Beklagte der Teutschen Sprach nicht kundig, die Klage in böhmischer, u. wenn er der Böhmischen Sprach nicht kundig, in Teutscher, und wann Beklagter nicht ein geborener Teutscher oder Böheimb wäre, in einer von den beiden Sprachen (allermaßen, also wie hierüber von denen ausgeschnittenen Zetteln angedeutet) eingeantwortet wurde." (Gelächter im Centrum).

Ich bitte sehr, meine Herren, noch nicht zu lachen !

Warten Sie auf meine, aus dieser ausgelassenen Stelle zu ziehenden Rechtsdeduktionen und erfassen Sie die klare und deutliche Bestimmung der Landesordnung, ehe Sie lachen. Aus diesem ausgelassenen Satze folgt nun, daß derjenige, der bloß der deutschen Sprache kundig, nur in deutschet Sprache geklagt werden konnte, daß derjenige, der bloß der čechischen Sprache kundig war, nur in čechischer Sprache geklagt werden konnte.

Die Competenz bei der Anstrengung von Prozessen richtet sich in der Reget nach dem Wohnsitze des Geklagten; das Domizil des Geklagten ist beinahe stets des letzteren Gerichtsstand, das berufene Gericht, bei welchem die Klage eingebracht werden soll.

Wenn nun jemand bloß deutsch Verstand, war nach der Ferdinattdeischen Landesordnung gegen ihn nur deutsch zu klagen. Daraus folgt, daß in einem Bezirke, welcher ausschließlich aus Deutschen bedtand, in dem die Bewohner des čechischen Idioms nicht mächtig waren, gegen diese vor dem Gerichte ihres Wohnsitzes Klagen nur in deutscher Sprache eingebracht Werden konnten. (Sehr richtig, ganz richtig! links, Widerspruch im Centrum.)

Wie ängstlich und gewissenhaft die Ferdinandeische Landesordnung in dieser Beziehung gewesen ist, ergiebt sich überdies auch

noch aus einer weiteren Bestimmung des Kapitels C, und zwar Nummer V.

In diesem Absatze wird nämlich bestimmt, "daß der Kläger, wenn es nicht kundbar ist, welcher Sprach der zu Klagende kundig ist. sich seines Gegentheils Beschaffenheit, ehe und zuvor er etwas mit ihm anfängt, fleißig erkundige und da er zweifelte, ob er beider Sprachen Wissenschaft hätte, ihn in Seiner Muttersprache fürzunehmen habe, damit er sich selbst nicht aushalte."

Also auch noch eine besondere Sorgfalt wurde dem Kläger auferlegt, er mußte prüfen, ob derjenige, den er vor Gericht belangen will, ein Deutscher oder Čeche ist, um die Klage in der Muttersprache des Geklagten, daher gegen einen Deutschen in deutscher Sprache einzubringen.

Durch diese Bestimmungen der Ferdinandeischen Landesordnung ist klar und deutlich - trotz Ihres Lachens - konstatirt, daß dazumal vor Gerichten im deutschen Sprachgebiete deutsch verhandelt Werden mußte und daß vor Gerichten čechischer Gegenden čechisch verhandelt wurde. (Sehr gut! links)

Die Ferdinandeische Landesordnung hat diese Bestimmung auch mit Konsequenz durchgeführt. Nicht bloß bezüglich der Klagsanstrengungen sind in dieser Landesordning oberwähnte Normen deponirt, sondern auch bezüglich des dazumal eingeführten Mahnververfahrens, welches mit ausgeschnittene« Zetteln eingeleitet wurde, galten dieselben Bestimmungen.

In dem genannten Artikel der Ferdinandeischen Landesordnung ist überdies bestimmt, und die betreffende Stelle wurde auch im Berichte citirt, "daß der Prozeß inderselben Sprach bis zu Ende geführet und im Solchen Prozeß sowohl beim Landrecht als bei der Landtafel in keiner andern Sprach etwas eingegeben, gehandelt oder traktieret werde."

Hiemit wurde bestimmt, daß, wenn der Kläger deutsch nicht verstand, wenn er Tscheche war, die von ihm gegen einen Deutschen einzubringende beutsche Klage auch in deutscher Sprache durchgeführt werden mußte, daß das Urtheil deutsch erfließen und sämmtliche Proceßschriften in deutscher Sprache verfaßt Werden mußten. Nun, meine Herren, diese Bestimmungen der Ferdinandeischen Landesordnung enthalten factisch nichts anderes, als was der Plener'sche Antrag enthält. (Heiterkeit im Centrum. Rufe: Sehr richtig! links.)

Nur das eine - und ich glaube, Sie haben keine Ursache zu lachen - will ich consta-

tiren, daß Sie diejenigen Bestimmungen der Landesordnung ausgelassen haben, welche für den Plener'schen Antrag sprechen. (Sehr richtig! links.)

Der Herr Berichterstatter der Majorität scheint consequent aus der Ferdinandeischen Landesordnung jene Sätze eliminirt und aus dem Zusammenhange gegriffen zu haben, die zur Begründung feines Antrages paßten, Bestimmungen jedoch, welche für den contradiktorischen Gegensatz der gegentheiligen Ansicht sprechen, wurden einfach ausgelassen, sie wurden ignorirt. Der Herr Majoritätsberichterstatter beruft sich im weiteren Verlaufe des Berichtes nochmals auf die Ferdinandeische Landesordnung und citirt derselbe wieder einen Theil des Artikels D der Landesordnung, welcher dahin lautet, "daß die Landrechtsbeisitzer in der Sprach, darinnen die Schriften einkommen, umfragen, votieren und sententionieren sollen."

Aber auch hier hat der Herr Berichterstatter jene Bestimmungen des Artikels ausgelassen, welche vollständig für den Antrag Plener et Konsorten sprechen, und zwar insoferne für «uferen Antrag Sprechen, als auch nach der Ferdinandeischen Landesordnung konform dem Wunsche meiner Partei die Bestimmung bestanden hat, daß das Landrecht in 2 Senate, einen čechischen und einen deutschen Senat zu theilen ist. (Rufe: Hört! links.) Diese Zweiteilung ist nach der Ferdinandeischen Landesordnung normiert.

Der Herr Berichterstatter, welcher den ihm passenden Theil aus dem genannten Artikel hinausgenommen hat, hat gewiß auch den anderen Absatz gelesen, der nicht für, sondern gegen seine Ansicht spricht.

Der Artikel D, XLVII. von welchem die Herren von der Majorität bloß einen Theil verwertet haben, lautet wortgetreu: "Und ob Wir wohl gnädigst darauf bedacht, wie beide Sprachen, die teutsche und böheimische, also eingeführt werden, daß alle Landrechtsbeisitzer einer sowohl als der anderen Sprache kundig fein möchten." (Aha! Rufe und Gelächter im Centrum.)

Ich bitte nicht zu lachen, ehe Sie nicht das weitere hören (Heiterkeit im Centrum), Sie werden wieder bedauern, daß Sie gelacht haben!

Der nächste Satz lautet: - jetzt werden Sie wahrscheinlich nicht lachen - (Heiterkeit im Centrum.) "Jedoch weil solches anfangs etwas schwer sein möchte, nämlich Richter zu finden, welche beider Sprachen so genau kundig

sind, so wollen Wir deswegen und zu desto besserer und Schleunigerer Beförderung der Urtheile: daß wann bei dem Landrechte, wo teutsche und böheimische Sachen zugleich vorkommen, die Landoffizier und Landrechtsbeisitzer in 2 Senatus (Rufe: Aha! Hört! Jetzt lachen Sie! links) vom Landrichter ausget|eilt Werden, (wie auch wohl in anderen hohen Tribunalien zu geschehen pflegt) u. zw. in dem einen Senatu allein diejenigen, so der teurschen Sprache recht kundig gebraucht, und bei demselben Senatu die teutschen Sachen teutsch abgelesen, bei dem anderen aber, darin derjenigen zu gebrauchen, die der böheimischen Sprache recht kundig, die Akten, so in böheimischer Sprache gebracht, gleichermaßen abgelesen werden sollen, und daß in dem einen Senatu der Landrichter, in dem anderen Senatu der Landkämmerer, in Seinem Abwesen ein anderer Landoffizier präsidieren und beim Aussprechen jedes Urtheils, zum wenigsten 8 Personen neben dem Präsidenten gegenwärtig Seien, und dieselben" - jetzt kommt wieder ein Satz, den die Herren von der Majorität gebracht haben mit Hinweglassung des Vorbersatzes, um dem Artikel eine andere Deutung zu geben, nämlich "in der Sprache, darinnen die Schriften ankommen umfragen, votieren und sentenziren sollen."

Aus der Bestimmung der Ferdinandeischen Landesordnung folgt daher, daß bereits im J. 1627 die Theilung der Senate in einen deutschen und in einen čechischen Senat in aßen Instanzen Stattgefunden hat, daß schon dazumal ein deutscher und ein čechischer Senat existirte, daß der Proceß in derselben Sprache, in der er aufgenommen wurde, alle Instanzen passirte, in der Sprache des Geklagten das Urtheil geschöpft und die Sentenz gefällt werden musste.

Diese Bestimmung der verneuerten Landesordnung Stimmt mit dem Antrage des H. Edler von Plener überein. (Rufe im Centrum: Faček.)

Seit dem Jahre 1627 haben sich die Verhältnisse bezüglich der richterlichen Sprachkenntnisse nicht wesentlich geändert.

Die Deutschen haben in diesen zwei ein halb Jahrhunderten, den vom Kaiser Ferdinand ausgesprochenen frommen Wunsch der Erlernung beider Landessprachen nicht erfüllt.

Kaiser Ferdinand hat sich der Hoffnung hingegeben, daß dies in Bälde gelingen werde, aber er sah ein, daß es nicht möglich war, sofort Richter zu finden, welche beider Sprachen mächtig waren.

Dieser Wunsch aber der vor 2 1/2 Jahrhunderten ausgesprochen worden ist, ist bis heute noch nicht in Erfüllung gegangen. Vielleicht können heute unsere deutschen Richter weniger čechisch als dazumal nach den grausamen Vorkommissen, die dem Jahre 1627 vorausgegangen sind. - Das waren die thatsächlichen Bemerkungen, die ich zu dem Berichte der Majorität hinzuzufügen habe.

Was nun meine Herren, die Sprachenfrage Selbst anbelangt, wird wohl niemand mehr zweifeln, daß es sich weniger um einen Sprachenkamps, weniger um eine Sprachen' frage, sondern vielmehr um eine politische, nun eine staatsrechtliche Frage handelt Alle Umstände sprechen dafür: den Herren von der Majorität der Commission kann es nicht gelingen, es ist ihnen nicht gelungen und wird ihnen nicht gelingen, den Nachweis zu erbringen, daß irgend ein praktisches oder ein čechischnationales Bedürfnis dafür spricht, daß bei Gerichten in ausschließlich deutschen Bezirken auch nebenbei in čechischer Sprache verhandelt werde. (Sehr gut! links). Der Verkehr zwischen den rein deutschen Bezirken und den čechischen Bezirken ist ein außerordentlich geringfügiger. Hat füglich einmal ein Čeche bei einem deutschen Gerichte in entfernter Gegend etwas zu thun dann ist dies in der Regel ein Geschäftsmann, der wohl nicht z. B. von Poděbrab nach Eger der Klagsverhandlung halber hinfahren wird, Sondern sicher einen dortigen deutschen Advocaten mit der Durchführung der Rechtssache betrauen wird.

Ein eigentliches Bedürfnis liegt für Ihren Antrag nicht vor, den einzigen Zweck den die Herren von der Majorität mit ihren diesbezüglichen Bestrebungen verfolgen, geht dahin, die Deutschen Von den Gerichten, von den Behörden, von den Aemtern auszuschließen. (Sehr gut links). Das ist Ihre einzige Tendenz.

Aber nicht bloß dieses Ziel, auch noch ein anderes wollen Sie dadurch erreichen, daß Sie čechische Beamte in das geschlosene deutsche Gebiet verschicken: čechische Etappen wollen Sie aufstellen (Rufe links: Jawohl Agitatoren!) um auf diese Weise reindeutsche Bezirke als utraquistisch hinstellen zu können. In dem Umstande daß einige čechische Beamte, Väter člechischen Kinder, unter Deutschen Recht Sprechen oder deutsche Bezirke administriren, wollen Sie Anlaß finden, um auf Kosten der Deutschen in rein deutschen Städten zu Gunsten dieser wenigen čechischen Beamten respective ihrer Kinder weitere čechische Schulen zu errichten (Beifall links).

Das ist Ihre Tendenz, das ist das Ziel, das Sie verfolgen. (Sehr richtig! links).

Sie wissen es, meine Herren, daß unsere deutsche Jugend sich schwer, ja absolut nicht entschließen wird, tschechisch zu lernen, (Ganz richtig! lints) unsere deutsche Jugend reift heran unter dem Glanze jener großen deutschnationalen Begeisterung, die zu schaffen Sie beigetragen haben. (Bravo! links.)

In unserer Jugend entstammt das nationaldeutsche Bewußtseirt und dieselbe ist mit gutem Grunde unter den gegenwärtigen Verhältnissen mit einem Ekel und Widerwillen gegen alles Tschechische und daher auch die tschechische Sprache erfüllt. (Rufe: Wacker ! links, Oho! Pfui! im Centrum. Großer Lärm. Abg. Hevera ruft: "Das ist eine Impertinenz !" Oberstlanbmarschall läutet wiederholt)

Das war eine Impertinenz, die Dr. Gregr gegen uns vorgebracht hat (Großer Lärm im ganzen Sale; Rufe: Oho ! Das ist ein Skandal ! Impertinenz ! Pfui ! im Centrum).

Ich werde schon darauf kommen, wer Impertinenzeit gesprochen hat, und werde sie auch zu beantworten wissen.

Unsere deutsche Jugend ist aber auch Von der Ueberzeugung getragen, daß kein Bedürfnis Vorhanden ist, in unnützer Weise mit der Erlernung der tschechischen Sprache die Zeit zu vergeuden

Unsere Jugend lernt mit Vorliebe Weltsprachen, welche ihr ein weites Gebiet einer großen Literatur und die Forschung auf dem Gebiete der Wissenschaften erschließen, sie entschließt sich aber nicht, eine Sprache wie die čechische zu lernen, durch die sie in cultureller und wissenschaftlicher Richtung gar nichts erreichen kann.

Das wissen Sie, meine Herren, daß bei der deutschen Jugend die Erlernung der tschechischen Sprache Schwer durchzuführen ist, mögen in dieser Richtung auch die strengsten Daumenschrauben angelegt Werden. Mögen Sie auch statuieren, daß bei allen Behörden die vollständig genaue Kenntnis der tschechischen Sprache nothwendig sei, um den preis eines Staatsamtes in deutscher Heimath wird unsere Jugend nie die für sie übeiflüssige čechische Sprache lernen.

In der gegenwärtigen, national erregten Zeit werden Sie keine Deutsche finden, welche um ein Staatsamt zu erlangen, sich dazu hergeben, die čechische Sprache zu erlernen.

Das wissen sie, meine Herren, und darum geht Ihre Intention dahin, eine gewisse Monopolisierung oller Richterstellen, aller Stellungen bei Aemtern und Behörden zu Gunsten

der čechischen Beamten herbeizuführen, welche sich nach allgemeiner Erfahrung so vorzüglich zu bureaukratischen Diensten eignet. Sie wollen in die Lage gesetzt werden, Ihren stets vorräthigen Ueberschuß an čechischen Beamten, den Sie früher nach Ungarn oder Italien verschickten um dort die Popularität des österreichischen Beamtenstandes auf das deutsche Kerbholz zu schreiben, in deutschen Gegenden unterzubringen. (Rufe: Sehr gut! links.)

Meine Herren ! Der Herr Abg. Gregr hat in seiner Rede uns gegenüber den Bibelspruch citiert: "du sollst dem Nächsten nicht nehmen, was sein ist."

Nun, meine Herren, was wollen wir den Tschechen nehmen ? Wollen wir die tschechischen Beamten aus ihren tschechischen Bezirken nehmen um diese durch Deutsche zu ersetzen ? Nie und nimmermehr!

Wir hätten ja aus unserer Mitte gar keine deutschen Beamten zu versenden, die wir bei tschechischen Gerichten oder Administrativbehörden unterbringen könnten! (Zuruf aus dem Centrum: O ja!)

Wir haben allerdings deutsche Beamte, die čechisch verstehen aber, meine Herrn, derjenige Deutsche, der wirklich etwas tschechisch spricht, bleibt unter den gegenwärtigen Verhältnissen lieber in Seiner deutschen Heimat, ihn treibt kein Drang in das Tschechische zu gehen. (Sehr richtig! links).

Herr Dr. Gregr, der in so salbungsvoller Weise den erwähnten Bibelspruch citirt, schien übersehen zu haben, daß uns dasjenige genommen werden soll, was uns lieb ist. Uns wollen Sie die deutschen Beamten, die deutschen Richter nehmen, und diese durch Czechen ersetzen. Durch Ihre Praetensionen ist es dahin gekommen, daß das deutsche Volk in Deutschböhmen großentheils von tschechischen Richtern und nicht von Seinesgleichen gerichtet, Von tschechischen Beamten und nicht von Seinesgleichen administriert wird.

Der Herr Abgeordnete Gregr hat weiter erwähnt, daß wenn man es überhaupt den Deutschen überließe, Beamte aus ihrer Mitte in den deutschen Bezirken zu ernennen oder zu designieren, das Bedenken Vorläge, welche Beamten wir dann eigentlich wählen, welche. Qualifikation wir von denselben fordern würden. - Der Abg. Gregr fragte ob wir nach der Geburt oder nach anderem Maßstabe das Deutschthum prüsen würden.

Nun, meine Herren, wir kennett unsere Leute, und wir missen unsere deutchen Richter und deutschen Beamten nicht bloß zu Schätzen Sondern auch zu Suchen und zu finden. Die

Geburt allein, meine Herren, wäre in der Richtung für uns nicht maßgebend, sonst könnte man vielleicht gewisse Herren, vielleicht den Herrn Vorredner auch nicht als der gegentheiligen Partei, der Partei des čechischen Volkes angehörig ansehen, nachdem seine Abkunft keineswegs eilte čechische ist, da er von einer deutschen Mutter in einem deutschen Lande geboren ist.

Maßgebend wäre für uns die nationale Gesinnunag, die nationale Ueberzeugung. Uebrigens können Sie diese Sorge uns überlassen, wir wissen, was wir von unseren deutschen Richtern und deutschen Beamten zu fordern haben.

Wenn der Herr Abgeordnete Gregr, der außerordentlich besorgt zu sein scheint um die Regelung der Verhältnisse in den deutschen Bezirken, sich den Kopf zerbricht, wie wir, wenn unsere Partei ans Ruder käme, die Beamtenwahl treffen würden, wenn derselbe schließlich zu der Frage kommt: Welcher Couleur werden denn eigentlich diesc Beamten angehören ? so überlassen Sie auch diese Sorge uns. Seien Sie überzeugt; meine Herren, daß wir, mögen unsere Parteimitglieder der Streng nationalen oder der gemäßigten Partei angehören, in der Opposition vollständig einig sind, (Bravo! links) und daß wir es am allerwenigst nöthig haben in dieser Richtung die Predigt des Herrn Dr. Gregr anzuhören. - Tragen Sie doch dazu bei, meine Herrn von der Gegenseite, daß wir Ihnen gegenüber in geschlossener Einheit stehen und stets gegen überstehen werden. (Rufe links: Wacker!) Machen Sie sich bezüglich unserer Partei keine Skrupel. Wenn Sie sich den Kopf zerbrechen wollen bezüglich der Frage, ob wir die Beamtenstellen in deutscher Gegend an Beamten dieser oder jener Couleur Vergeben motten, dann werde ich Ihnen empfehlen, dies aufzugeben und sich Ihren eigenen Angelegenheiten zuzuwenden und zu prüfen, ob Sie diesen oder jenen Beamten-Posten mit einem Jungoder Altčechen zu besetzen haben. (Rufe links: Sehr gut!).

Der Herr Abg. Grégr hat entgegen den wiederholten Auseinandersetzungen seiner Parteigenossen, daß die deutschen Abgeordneten die Beunruhigung in das Volk tragen, daß das Volk vollständig ruhig und zufrieden wäre, daß wir diejenigen Seien, die die Erregung..schaffen (Rufe rechts und im Centrum: Jawohl!) heute behauptet, der Bevölkerung fei die gemäßigtere Partei, die Partei plener, zu mäßig.

Damit hat nun der Herr Abg. Dr. Grégr dasjenige widerlegt, was Seine Parteigenossen Sonst ständig behaupten. Denn, meine Herren,

wenn der Abg. Plener mäßiger ist, als die deutsche Bevölkerung in Böhmen, dann hat der Herr Abg. Grégr ein klares Bild darüber entworfen, wie weit die Beunruhigung des deutschen Volkes in Böhmen gediehen ist. (Lebhaftet Beifall links). Der Herr Abg. Grégr hat im weiteren Verlaufe feiner Rede, als er Sich bezüglich der Verhältnisse in den deutschen Bezirken ergieng, auch noch die Bemerkung gemocht, daß die eigentliche Qualifikation für den Beamten in einer deutschen Gegend, für den deutschen Beamten, das österreichische Gefühl, der Patriotismus bilden müsse. Nun, wie gewöhnlich, hörte man auch bei diesem Anlasse vorn Herrn Abgeordneten von Raubnitz uns ins Gesicht geschleuderte Denunciationen und Verdächtigungen. Der Herr Abgeordnete von Raudnitz mag gemeint haben, daß bei uns das österreichische Gefühl vielleicht nicht so mächtig walle, als bei unseren čechischen Gegnern.

Ja, meine Herren, derzeit sind Sie sehr loyal und patriotisch, aber wenn ich einige Jahre zurückblicke, muß ich Herrn Abg. Grégr der heute so loyal und pattiotisch fühlt an Stellen jenes Blattes mahnen, das ihm sehr nahe steht, und das von seinem Bruder redigirt wird, u. da wird er finden, daß vor Jahren ein ganz anderer, und zwar kein besonders patriotischer Ton aus den Zeilen dieses gegnerischen Blattes Sprach. Denken Sie zurück an

die frühere Haltung der

"Národní listy,"

wel-

che die österreichischen Beamten als "k. k. Lumpen" bezeichnete. (Rufe links: Hört! Das ist

eine Impertinenz!). Die

"Národní listy",

ein

Organ der jetzt maßgebenden Majorität, erklärte Seiner Zeit, es werde dafür gesorgt werden, daß den Czechen endlich das Desterreicher thum ausgetrieben werde. (Hört, Hört! links) Wenn Sie, meine Herren, heute loyal sind, und die Loyalität stets auf den Lippen führen, dann muß ich Sie ersuchen, zurück zu denken, wie Sie sich in der Opposition benommen haben, in welcher Art Sie damals Ihre außerordentlich loyale Devotion kaiserlichen Reskripten entgegengebracht haben. Denken Sie Zurück, meine Herren Von der Gegenseite, die Sie jetzt große Patrioten sein wollen, aus welchem Papiere Sie seiner Zeit die kaiserlichen Reskripte drucken ließen (Lebhafter Beifall links).

Wenn ich den Trojan'schen Antrag in's Auge fasse, wenn ich auf den Majoritätsbericht blicke, und wenn ich Ihre ganze Haltung dem Plener'schen Antrage gegenüber in's Auge fasse, jenem Antrage gegenüber, der Von einer gewissen staatsmännischen und nationalen Mäßi-

gung getragen ist, wenn man bedenkt, daß Sie auch diesem Antrage gegenüber Sich ablehnend Verhalten, daß Sie diesen Antrag nicht acceptabel finden, dann meine Herren, finde ich es erklärlich, daß in der deutschen Bevölkerung der Ruf laut wird nach viel entschiedenerer, kräftigerer, einschneidender Reform als diejenige ist, welche der Abg. plener und Consorten beantragt haben.

Es ist nicht zu wundern, daß bei Ihrer Haltung diesem Antrage gegenüber in der deutschen Bevölkerung die Ueberzeugung immer mächtiger wird, daß Friede und Ordnung in diesem Lande nur bei einer vollständigen administrativen Theilung Böhmens in zwei Sprachgebiete geschaffen werden kann.

Die Ueberzeugung muß sich bei den Deutschen Böhmens immer mehr Bahn brechen, daß eine Sonderstellung des geschlossenen deutschen Sprachgebietes eintreten müsse, daß man endlich einmal den feindlichen Brüdern ein separates Heim anweisen müsse.

Nicht zu wundern ist es, wenn in der deutschen Bevölkerung die Ueberzeugung immer mehr Wurzel faßt, daß endlich einmal Einrichtungen getroffen werden müssen, welche es unmöglich machen, daß deutsche Bürger von čechichen Richtern und Geschworenen gerichtet, daß deut[che Bezirke von čechischen Beamten administrirt werden und daß deutsche Städte ihre Steuergulden dazu verwenden müssen, um überflüssiger Weife, in Folge Ihrer Marotte, čechische Schulen für sogenannte čechische Schüler zu errichten. (Lebhafter Beifall links.)

Wenn man Ihr Verhalten dem Plenerschen Antrage gegenüber in's Auge faßt, dann ersieht man, daß es sich Ihnen um keinen Ausgleich bestehender Differenzen handelt, Sie verfolgen Ihre Staatsrechtlichen Pläne, Sie verfolgen eine Theorie vom Hammer und Ambos, Herrfchaft und Knechtschaft, Sie wollen die Herren in diesem Lande werden und wir sollen zu Peregrinen, zu den Heloten des Landes herabsinken. Das, meine Herren, ist Ihre Absicht, und daß Sie diese Tendenzen verfolgen, das ergibt sich aus Ihrer geschichtlichen Vergangenheit, es ergibt sich aus Ihren Bestrebungen, die Sie in den letzten Jahrzehnten bei jeder Gelegenheit an den Tag gelegt haben.

Unter allen möglichen Formen, in allen möglichen Tonarten haben Sie zu erkennen gegeben, daß für Sie nur ein einziges Ideal existirt: Ihr čechisches Staatsrecht und Ihre čechische Königakrone, d. h. eine Staatenbildung, in der Sie die ausschließlichen Herren

find. Ob Sie eine Schärfere oder mildere Tonart anstimmten, die Melodie war immer dieselbe.

Ursprünglich begannen Sie mit der Berufung auf die Landesordnung v. J. 1627, auf jene Landesordnung, aus der Sie nach Ihrem Belieben einzelne Stellen herausschneiden, um sie für Ihre Ansichten zu verwerten. Sie beriefen sich auf Ihre verbrieften, längst nicht mehr bestehenden Rechte, auf Staatsrechte, über welche die Geschichte schon längst zur Tagesordnung übergegangen ist; Sie stützten sich aus ein čechisches Staatsrecht, über dessen Inhalt und Wesen die gelehrte Welt im Unklaren ist. Endlich kamen Sie zu einem Stürmischen Anlauf: Sie versuchten es mit der Declaration, mit den Fundamentalartikeln. Nachdem Sie aber einsahen, daß Sie an maßgebender Stelle kräftigen Widerstand fanden, da verhüllten Sie Ihre Pläne in das Gewand der Loyalität, Sie stellten sich aus den Standpunkt der Sogenannten Gleichberechtigung, des Ihnen zu gewährenden Wohlwollens, von dem Sie die Erfüllung aller Ihrer gerechten Wünsche zu erhoffen glaubten. - Die Wolle war stets dieselbe, nur das Kolorit variirte, die Nummern der Wolle wurden gewechselt. In eonsequenter Weise habett Sie Ihre Bestrebungen nach Wiedererrichtung, nach Wiederbelebung des čechischen Staatsrechtes, nach Gründung eines Staates, in welchem Sie die Vollständige Suprematie besitzen, stets verfolgt und Sie verfolgen dieses Ziel auch jetzt, wie Sie es consequent Jahrhunderte hindurch angestrebt haben. Aber, meine Herren, die Sie heute um nochmals den Ausdruck zu gebrauchen von Slavischer Taubettnatur Sprechen, die Sie von der peinlichen Gerechtigkeitsliebe der slavischen Nationen, insbesondere der čechischen Nation reden, blicken Sie zurück in Ihre Geschichte, und Sie werden finden, daß Sie Ihre Ziele stets in rücksichtsloser aggressiver Weise verfolgt haben.

Einer der geehrten Vorredner unserer Partei hat bereits darauf hingewiesen, daß der čechische Volksstamm seit jeher zu Uebergriffen geneigt gewesen. Einer der Herren Vorredner hat darauf hingewiesen, daß Sie in Ihrer Vergangenheit aggressiv vorgegangen sind Denken Sie zurück an jenen Landtagsbeschluß aus dem Jahre 1615 oder 1619, den Herr Baron Scharschmidt ins Feld geführt hat, denken Sie zurück an die Ausweisung der deutschen Magister und deutschen Studenten aus Prag, und denken Sie zurück an den Fenstersturz, an die blutigen hussitischen Kriege, an jene Zeit, in der Sie nicht bloß das deutsche Bürgerthum


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