Úterý 15. prosince 1885

Die deutschen Gerichtsbezirke Krumau, Kalsching, Oberplan nach Ausscheidung einiger czechischen, heute nach Budweis gehörigen Gemeinden gäben 41. 787 Deutsche und 7294 Czechen.

Dann kämen: der ganz deutsche Gerichtsbezirk Wallern und die deutschen Gemeinden der Gerichtsbezirke Prachatitz, Winterberg und Netolitz zusammen mit 34311 Deutschen und 1982 Czechen, ferner der Deutsche Gerichtsbezirk Hartmanitz und die deutschen Theile von Schüttenhofen und Bergreichenstein mit 25844 Deutschen und 698 Czechen.

Dann der deutsche Gerichtsbezirk Neuern mit 12066 Deutschen und 278 Czechen; dann

die deutschen Theile von Neugebein und Taus, die nach der Schulbezirkseintheilung noch da herüber gehören mit 7169 Deutschen u. 200 Czechen.

Das würde für diesen Kreisgerichtssprengel zusammen eine Zahl von 173. 303 Deutschen gegen 11826 Czechen ergeben, somit 93prct. Deutsche und 7prct. Czechen.

Wenn Sie dann die Grenze des Landes weiter hinauf verfolgen, so entsteht nach der Pforte, die bei Taus sich öffnet und die die Sprachgrenze bildet, mehr gegen das Innere des Landes zu ein bedeutender Fleck deutscher geschlossener Gebiete auf der böhmischen Karte.

Da liegt der Bezirk von Mies, weiter die um Mies herum und Südlich von Mies gelegenen Bezirke.

Diese Bezirke ließen sich zu einem Sprengel folgendermaßen leicht vereinigen: Die rein deutschen Gerichtsbezirke Ronsperg und Hostau haben zusammen 26. 952 Deutsche gegen 69 Czechen. (Hört! links).

Der Gerichtsbezirk Bischofteinitz abzüglich der zum Czechischen Schulbezirke Taus gehörigen czechischen Gemeinden und zuzüglich von Tannawa, welches jetzt bei Taus ist, hat 9549 Deutsche und 4220 Czechen.

Die Gerichtsbezirke Staab, Tuschkau und Mies haben 52046 Deutsche und 7546 Czechen.

Endlich wären hinzuzufügen die deutschen Theile des Bezirkes Manetin, die heute zum deutschen Schulbezirke Kralowitz gehören mit einer Zahl von 3573 Deutschen gegen 475 Czechen.

So würde man eine Gesammtanzahl von 92. 120 Deutschen gegen 12. 300 Czechen als Resultat haben.

Wenn man aber glauben würde, dass diese Bezirke ein relativ zu günstiges Procent enthielten, oder wenn man den Bezirk überhaupt für einen relativ zu kleinen hielte, so ließe sich dem durch praktische Maßregeln abhelfen, die, glaube ich, im Interesse der Gerichtspflege und im Interesse des Verkehres dieses südwestlichen Theiles oder dieses westlichen Theiles von Böhmen ganz plausibel wären. Das wäre die Abtrennung der Südlichsten Bezirke des egerischen Kreisgerichtssprengels.

Der egerische Kreisgerichtssprengel ist ein besonders großer, er beträgt, wie wir ja früher gehört haben 4 Hundert und etliche zwanzig Tausend Einwohner, und auch seine Flächen=Ausdehnung ist eine der allergrößten in Böhmen. Ich habe jetzt leiber die Ziffer der Quadratmeilen nicht im Gedächtnis.

Es ließen sich aber sehr leicht die Bezirke

Pfraumberg, Tachau, Plan, Weseritz, welche ganz deutsch sind, und welche relativ weit von Eger liegen, abscheiden vom Egerer Kreisgerichtssprengel und zu dem neu zu errichtenden Mieser schlagen, wodurch wir dann eine Gesammtanzahl von 168. 414 Deutschen gegen 12. 358 Tschechen hatten, wodurch die Zahl der Deutschen sich stellen würde auf 93 Proc. in diesem Bezirke.

Ich will zugeben, dass solche Vorschläge, wie ich sie jetzt gerade gestellt habe, nicht einfach prima facic den Anspruch erheben können auf vollkommene Richtigkeit sowohl statistischer, als fachlicher Natur. Ich verhehle mir gar nicht, dass hie und da vielleicht ein Fehler bei meiner Berechnung unterlaufen fein kann, wie ja das (eicht bei Arbeiten eines Einzelnen geschieht, der mit einem großen statistischen Apparat ohne Hilfsmittel leicht hie und da Fehler begehen kann.

Außerdem steht mir auch, wie ich offen gestehe, nicht jene reiche Erfahrung und gründliche Kenntnis zu Gebote, wie sie dem Dr. Herbst zu Gebote stand, der in dieser Frage wirklich unser Aller Meister ist (Rufe: Sehr richtig, links).

Ich bin daher sehr gern bereit, zuzugestehen, daß hie und da in der Construktion, die ich, was die Ziffern und einzelne Bezirke angeht, dieselben zunächst in eigenem Namen vorbringe, daß da im Inhalt ein Fehler unterlaufen sein kann. Allein im Großen und Ganzen, glaube ich, sind die Resultate richtig, (Rufe: Sehr richtig!) und entspricht denselben unzweifelhaft die ethnografische Thatsache, daß außer den erstgenannten und bestehenden fünf deutschen Kreisgerichten es im Nordosten, Süden und Westen des Landes geschlossene deutsche Theile gibt; in denen ausschließlich deutscher Stamm lebt, ausschließlich die deutsche Sprache im Verkehr herrscht, und welche daher vollkommen Recht haben auf eine ausschließliche Führung der Geschäfte in deutscher Sprache. (Rufe links: So ist es!)

Es ist vielleicht möglich, einzuwenden, daß ein solcher Plan mit gewissen bedeutenden Opfern von Seite der Staatsverwaltung verbunden fein würde, und daß darum allein schon das financielle Bedenken dagegen fleht.

Nun die financiellen Kosten solcher Organisationen sind nicht groß. Wenn Sie das Budget, den Detailvoranschlag für das Justizministerium in die Hand nehmen, so werden Sic Sehen, daß im Durchschnitt in Böhmen ein Kreisgericht 30. 000 Gulden pro anno kostet. -

Wenn ich daher die Kosten der zu er-

richtenden drei einen Kreisgerichte auf rund 100000 Gulden voranschlage, so ist das eine ganz large Schätzung und ich glaube mit jährlichen 100. 000 Gulden hätte der österreichische Staat die Zufriedenheit einer so großen Anzahl deutscher Bürger nicht zu thener bezahlt.

(Rufe links: Sehr richtig. Bravo!) Und daß diese Zahl eine große ist, zeigt Ihnen folgende Schlußziffer, die ich mit Ihrer Erlaubnis noch anführen werde.

Wenn Sie nun diese sämmtlichen Kreisgerichte, sowohl die fünf alten als die drei neuen Kreisgerichte zusammenfassen, so kommt eine deutsche Bevölkerung von 1, 850298 deutschen gegen 67. 144 Èechen zu Stande, das heißt 96 1/2 prozent deutsche gegen 3 1/2 prozent èechen.

Eine Lücke in meinen Vorschlägen, wie ich zugeben will besteht darin, daß es noch eine allerdings nicht große Anzahl von deutschen Bezirken gibt, die in dieses System nicht aufgenommen Sind, und das find der deutsche Bezirk Landskron, die deutschen Theile von Wildenschwert und Polièka, der deutsche Gerichtsbezirk Stecken der deutsche Gerichtsbezirk Neubistritz und verdeutsche Theil von Neuhaus. Ich wage darüber heute nicht einen bestimmten Vorschlag zu machen, weil es mir zunächst bei der eben vorgebrachten Gruppierung darum zu thun war, einen möglichst geschlossenen aneinander grenzenden Landestheil deutscher Nationalität zu construiren, damit man nicht dem Einwande sich aussetzt, daß man künstlich frei sern abliegende deutsche Bezirke zu Solchen neuen Gruppen hinzurechnet, um nur ein günstiges statistisches Resultat zu erhalten (Bravo! links).

Ich habe gar keine territoriale Unterbrechung mit Ausnahme der kleinen Unterbrechung bei dem Trautenauer Bezirk, die in Bezug auf Grulich und Rokitnitz sich ergibt. Diese beiden Stoßen nicht vollkommen an den übrigen Theil des Trautenauer Bezirkes, während aber alle anderen Bezirke und Bezirkstheile, die ich mir gruppenweise vorzulegen erlaubt hate, vollkommen territorial aneinanderschließen und wirklich den Charakter eines geschlossenen Gebietes mit besonderer Verwaltung und Gerichtspraxis tragen.

Was nun die angeführten nicht aufgetheilten Bezirke anbetrifft, so ist darüber heute nach meiner Meinung die Frage offen, liegt es in den Wünschen dieser Bezirke, daß sie trotz der weiten Entfernung, welche sie von den neuen Kreisgerichtsbezirken trennt, dennoch zu diesen geschlagen werden, so ist es ganz

Selbstverständlich, daß wir diese Wünsche nur auf das lebhafteste unterstützen würden, find aber die Gründe des Verkehrs und in der geographischen Lage solche, daß sie bei dem Verbande der gegenwärtigen Kreisgerichte, das wären Chrudim, Königgrätz und Bubweis für diese genannten verbleiben wollen, so ist das eine Sache, die nach den Wünschen der Bevölkerung entschieden werden muß, für welche ich heute keine imperative Lösung vorzuschlagen mir erlauben würde.

Wenn Sie aber die Verhältnisse So nehmen, einmal die Gruppirung nach den großen Kreisgerichtsfprengeln die eventuelle Berücksichtigung der nationelen Grenzlinie nach den einzelnen Bezirken, so ist es im Detail allerdings an der Hand der Schulbezirkseinttheilung doch vielleicht noch zu machen und insofern waren die Anträge des vorigen Jahres vollkommen begründet und insofern begreife ich, wie ich schon früher gesagt habe, nicht den Widerstand, den die Regierung gegen den begründeten, Sachlich unterstützten Antrag der Gemeinde Weckelsdorf um Ausscheidung aus ihrem Bezirke und Constituirung eines selbstständigen Gerichtssprengels entgegensetzt. Nur solche lokale Lösungen an der Grenze dieser großen geschlossenen Gebiete werden dann allmählich das richtige treffen. Ich gebe vollkommen zu, daß es bei der wirklichen Durchführung der Grenzlinie hie und da nicht ohne gewisse Widersprüche bei einzelnen Gemeinden durchgehen wird und wenn gewisse deutsche Gemeinden vielleicht aus Gründen des Verkehres in ihrem bisherigen Verbande bleiben wollen, so Sollen sie das thun. Uns handelt es Sich nicht so sehr um die absolut richtige Grenzlinie, Sondern um die Erhaltung des deutschen Charakters für die unzweifelhaft deutschen Gebiete. (Rufe: Jawohl, so ist es! links).

Daß es an der Grenzlinie schwankende Elemente gibt, ist in der Natur der Sache und den Verhältnissen begründet. Aber mir ist das das größere Gut, die Erhaltung der deutschen einheitlichen Gestaltung des deutschen Gebietes, und so schmerzlich es für uns vom nationalen Standpunkte Sein würde, wir würden dann um jenen größeren Preis hie und da eine gemischte Gemeinde opfern, wenu sie aus Gründen des Verkehres innerhalb der bestehenden Configuration bleiben wollte. (Rufe nein, links).

Daß aber diese Abgrenzung nicht eine gar so Schwierige ist und die consequente gründliche Durchführung der nationalen Grenzlinie nicht eine gar so Schwierige ist, zeigt eine andere Arbeit, deren Resultat ich die Ehre habe, mit-

zutheilen. Das Verdienst dieser Arbeit gebührt meinem verehrten Collegen, Herrn Dr. Schlesinger, der mit unglaublichem Fleiße an der Hand des Ortsrepertoriums sämmtliche Ortschaften Böhmens - ich mache aufmerksam, Ortschaften, nicht Gemeinden, während ich früher von Gemeinden sprach - an der Hand des Ortsrepertoriums sämmtliche Ortschaften Böhmens nach den Nationalitätsverhältnissen durchgegangen hat und sie bezirksweise und landesweise zusammengestellt hat und dessen Schlußergebniß folgendes ist.

Herr Dr. Schlesinger kommt bei feiner überaus fleißigen und detaillirten Arbeit zu dem Endresultate, daß, mit Hinweglassung von Prag und Reichenberg, von den übrigen sämmtlichen 13. 182 Ortschaften Böhmens 4303 rein deutsch sind mit 1, 795. 307 Deutschen (Hört links), 8473 rein tschechisch mit 3, 141. 200 Tschechen. und daß also von der Gesammtzahl von 13182 Ortschaften nur ein Rest von 406 gemischten Ortschaften bleibt. (Hört, links).

Dabei ist noch zu bemerken, daß der geehrte Herr Dr. Schlesinger bei seiner Arbeit den Begriff der gemischten Ortschaft außerordentlich, wenn ich so sagen darf, empfindlich gefaßt hat. Nach seinem Schlüssel beginnt der Begriff der gemischten Ortschaft schon dann, wenn über 1/10 der Bevölkerung (Hört, links) der Ortschaft dem anderen Stamme angehört, also eine äußerst niedere Grenze, und selbst bei dieser niedrig gezogenen Grenze des gemischten Charakters erhalten Sie bei 13. 182 Ortschaften nur 406 gemischte, eine äußerst geringe Zahl und ein neuerlicher Beweis für die Richtigkeit unserer Behauptung, daß in Böhmen geschlossene Sprachgebiete einander gegenüber stehen und es viel leichter ist, nationale Bezirke abzugrenzen, als sie es bisher glaubten oder als sie wenigstens zu glauben meinten.

Dabei geht diese Arbeit von der Anschauung aus, daß gemischte Bezirke jene sind, die mehr als 1/10 Einwohner der anderen Nationalität besitzen, und macht ferner die Unterscheidung in sogenannte gemischte tschechische und gemischte deutsche Bezirke. Gemischte tschechische sind solche, bei welchen mehr Tschechen als Deutsche, und gemischte deutsche, bei welchen mehr deutsche als tschechische Einwohner sind. Nun ergibt sich das Endresultat: Es ergeben sich 406 gemischte Ortschaften überhaupt mit einer Totalbevölkerung von nur 367. 496 Einwohnern, während 4, 936. 507 in ungemischten Bezirken wohnen, und diese 367. 496 Einwohner vertheilen sich nun folgendermaßen:

299 gemischte deutsche Ortschaften mit

159. 299 Deutschen und 47. 945 Tschechen, 107 gemischte tschechische Ortschaften mit 29. 948 Deutschen und 130. 804 Tschechen.

Sie sehen also, daß die nationale Abgrenzung sehr leicht durchführbar ist, denn der Theil der Bevölkerung, Der in gemischten Bezirken wohnt, ist so außerordentlich klein gegenüber Dem Theil, der in ungemischten Bezirken wohnt, daß es zuletzt nur eine Frage der Mühe und des guten Willes ist, die Grenzlinien zu finden. Und daß diese Grenzlinien gefunden find im Großen und Ganzen und Sich bewährt haben, dafür ist die Schulbezirkseintheilung ein Beweis.

Die Schulbezirkseintheilung ist durch das ganze Land durchgeführt, sie functioniert heute ich glaube seit 1871 (Rufe: 70), die Schulbezirkseintheilung hat sich seit einer Reihe von Jahren, mindestens feit 14 Jahren bewährt und ist vollkommen auf nationaler Grundlage aufgebaut.

So sehen Sie im letzten Schulbericht, den der Landesausschuß erst vor Kurzem hier vertheilte, daß die Schulbezirkseintheilung national so gut durchgeführt ist, daß Sie von 2464 tschechischen Volksschulen nur 13 in deutschen Schulbezirken und von 2000 deutschen Volksschulen nur 23 in tschechischen Schulbezirken haben, (Rufe: Hört! links), ein Beweis, daß die nationale Abgrenzung, wenn man will und die Mühe nicht scheut, sehr leicht durchführbar ist.

An diese Abgrenzung schließt sich als consequente Forderung auch eine Berücksichtigung dieser Abgrenzung in allen zweitgerichtlichen Instanzen. Und darum hat unser Antrag auch aufgenommen die Aufforderung an die Regierung, bei dem Prager Oberlandesgericht zwei Senate mit Rücksicht auf diese Abgrenzung der Gerichtsbezirke zu bilden.

Ich will hier in das Technische solcher Senatsbildungen nicht eingehen. Allein es ist klar und für jeden praktischen Juristen deutlich, worin eine solche bestehen würde.

Es würde hiedurch die Einheit des Obergerichts in ihrer Totalität gar nicht aufgehoben und beschränkt werden, sondern es würden für die verschiedenen Theile des Landes verschiedene Senate bestehen, wie zum Theile auch jetzt eine territoriale Eintheilung der Geschäfte beim obersten Gerichtshofe eingeführt ist. Und Sie hätten zugleich auf diesem Wege die natürliche Möglichkeit, das Aussteigen der Beamten der erstinstanzlichen Gerichte zum Obergerichtc zu gewährleisten:

Eine weitere Forderung, die ebenso billig als den Wünschen des deutschen Volkes in

Böhmen entsprechend ist, ist eine thunlichste Berücksichtigung der nationalen Grenzlinien bei einer neuen Eintheilung der Verwaltungsbezirke und hier ist der Antrag, den wir uns zu Stellen erlaubten, ein außerordentlich maßvoller, vorsichtiger und den praktischen Bedürfnissen entgegenkommender.

Es wird nichts mehr verlangt, als dass nachdem für die Gerichtsorganisation gruppenweise das Land getheilt ist, die politischen Verwaltungsgebiete dieser Eintheitung möglichst folgen; - eine Forderung, die vollkommen leicht durchführbar ist und Die wir, wie ich wiederholt gesagt habe, durch die Schulbezirkseintheilung heute schon größtentheils eingeführt wissen.

Und wenn Sie die ungeheuere Bedeutung des Volksschulwesens in der jetzigen Verwaltung nehmen, so ist es ja eigentlich ein innerer Widerspruch, dass ein Bezirkshuptmann als gewöhnlicher politischer Verwaltungsbeamter einen anderen Bezirk verwaltet und als Vorsitzender des Bezirksschulrathes wieder einen anderen Bezirk oder doch einen Theil eines anderen Bezirkes unter sich hat, resp. einen Theil Seines Bezirkes an einen anderen abgeben muss, eine Incongruenz der Gebietsverwaltung, wie sie eigentlich dem Wesen einer guten Organisation widerspricht. Und auch die große Bedeutung und der große Umfang des Schulwesens in der heutigen Verwaltung ist eine solche, dass diese Belange nicht auseinanderfallen sollen mit allen übrigen Belangen der Verwaltung, sondern dass sich, wie sich die persönliche Thätigkeit der obersten Beamten ber Bezirke in beiden Richtungen deckt, dass sich auch beide Gebiete decken sollen, für welche die persönliche Amtsthätigkeit erforderlich ist.

Und dass die Schulverwaltung einen nicht unbedeutenden Theil der ganzen Verwaltung des Landes überhaupt bildet, das zeigen ja die außerordentlichen Kosten des Schulwesens.

Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, aber es ist gerade aus den Ziffern, die aus den beiden letzten Publikationen mitgetheilt worden find, zu entnehmen, dass die Kosten des Schulwesens im Lande, wenn Sie das Erforderniß der Bezirksschulfonde und der Leistungen der Gemeinden für Schulzwecke zusammenrechnen rund 10 Millionen Gulden ausmachen; also für einen so außerordentlich wichtigen Belang in der öffentlichen Verwaltung haben Sie eine nationale Gebietseintheilung bereits vollzogen. Warum soll nicht für die übrigen Theile der politischen Verwaltung diese Schulbezirkseintheilung als Basis genommen werden, um solche Gebiete neu zu construiren. (Rufe: Sehr richtig! Sehr gut! links. )

Aber auch das ist keine revolutionäre Neuerung, (Heiterkeit links) wie es von mancher Seite heißt, die wir aus Hass gegen die böhmische Nation vorschlagen. Das ist ein Gedanke, der von einem Ihrer angesehensten Parteimänner und Staatsmänner ausgesprochen wurde (Rufe links: Palacký) - nein, ich will noch nicht von Palacký Sprechen (Heiterkeit) nämlich von dem Grafen Velcredi, den Sie Sicher als tschechischen Staatsmann und föderalistischen Politiker hoch stellen.

Dieser Minister hat im Jahre 1865 eine politische Gebietseintheilung dem Landtage zur Begutachtung vorgelegt und wesentlich dabei die Abgrenzung - damals war noch die so genannte Kreiseintheilung-die wesentliche Abtheilung der Kreise nach nationalen Gründen zur Basis genommen und auch mit Bewußtsein zur Basis genommen und eine Reihe von Bezirken konstruirt, wie sie sich heute durch die inzwischen eingetretenen Schulbezirkseintheilungen von selbst ergeben. Wir könnten daher an der Hand dieser Belcredischen Eintheilung des Jahres 1865, die natürlich auch hie und da überholt ist und geändert werden müßte, eine Reihe von politischen Bezirken construiren, die mit den heutigen Schulbezirken zusammenfallen und zugleich die Sprachgrenze sehr strikte einhalten könnten: und wenn wir zur Berathung unseres Antrags kommen, wird es uns gestattet sein, auf dieses Muster Ihres politischen Freundes und Staatsmannes uns dann zu beziehen. Ich mache übrigens eine Zwischenbemerkung, die rem formeller Natur ist und die sich von selbst versicht, die aber vielleicht nicht überflüssig ist, daß nämlich der ganze Antrag ja nur den Sinn hat, wenn die Regierung beabsichtigt, Solche neue Kreisgerichtssprengel zu bilden, daß die Ingerenz des Landtages bei der künstigen definitiven Konfiguration dieser Bezirke gewahrt bleibe, wenn dieser Vorbehalt auch nicht ausdrücklich im Antrage aufgenommen ist.

Es ist selbstverständlich, und es ist mir ganz wohl bekannt, daß das Gesetz aus dem Jahre 1873 ganz bestimmt ausspricht, daß jede Gerichtseintheilung dem Landtage vorher zur Begutachtung und Wohlmeinung vorzulegen ist und daß unser Antrag keineswegs den Sinn hat, die Regierung zu einrr Gebietseintheilung aufzufordern, ohne den Landtag früher gehört zu haben.

Damit wäre ich eigentlich mit der Construction des deutschen Sprachgebietes und derjenigen Verwaltungsänderungen, die ich für nöthig halte, zu Ende, und von dem Stand-

punkte, von dem aus wir diesen Antrag hier gestellt haben, hätte ich eigentlich über die Sprachverhältnisse der übrigen Theile des Landes nichts anderes zu sagen, als daß für diese Theile die Sprachenverordnung gelten solle (Rufe: Aha! im Centrum) und daß für diese Theile die innere Amtssprache (Rufe: ganz richtig! links) die deutsche ist. (Rufe: Selbstverständlich! links, Widerspruch im Centrum).

Der Widerspruch, der von der Seite kommt, ist nicht gerade überraschend (Heiterkeit im Centrum und links), allein noch weniger überraschend ist er nach dem Antrage, den der Herr Abgeordnete Trojan (Hört!) in der letzten Sitzung des Landtags eingebracht hat. Während unser Antrag es versucht, eine rein defensive Position des deutschen Stammes in Böhmen abzugrenzen und vor weiteren Augriffen zu schützen, geht der Antrag der Herren, in deren Namen der Abg. Trojan den Antrag gestellt hat, auf eine außerordentlich weite, einschneidende Weise vor. Der Antrag des Abg. Trojan beabsichtigt und bedeutet nichts anderes als die Einführung der èechischen inneren Amtssprache in sämmtlichen Theilen des Landes, in welchen die èechische Bevölkerung in der Mehrheit ist (Rufe im Centrum: Ja wohl, ganz richtig).

Es hat daher nach diesem Antrage in einem èechischen Bezirke, einer Gemeinde, in welcher die Gemeinde= oder Bezirksvertretung als autonome Körperschaft die èechische interne Geschäftssprache gebraucht, auch die kaiserliche Behörde als interne Sprache die èechische Sprache zu gebrauchen (Rufe im Centrum: Richtig). Er geht aber noch weiter, indem er verlangt, dass auf die einfachen Thatsachen der Einbringung eines èechischen Gesuches in irgend einem Theile, des Landes durch sämmtliche Instanzen hindurch dieser Gegenstand also bis in die Ministerien und Centralstellen èechisch durchgeführt und erledigt werde (Rufe links: In ganz Oesterreich).

Dieser Antrag ist daher nichts anderes als die allerschroffste Negation des Begriffes der deutschen Staatssprache. (Rufe links: Sehr richtig). Dieser Antrag ist nicht ein Antrag des Schutzes, wie der unserige, nicht ein Antrag der Abwehr gegen fremde Bestrebungen, Sondern dieser Antrag ist nichts anderes, als ein nationaler Angriff gegen die ganze öfterreichische Staatsverwaltung (Beifall und Händeklatschen links, Rufe links: So ist es).

Erinnern Sie sich, meine Herren von der rechten Seite als wir vor etwa 2 oder 3 Jahren im Abgeordnetenhause die große Debatte

über die Staatssprache hatten, da kamen die Herren von der rechten Seite und sagten: Wir sind ja bereit die deutsche Sprache in ihrem bisherigen faktischen Zustande, Umfange und Geltungsgebiete anzuerkennen. Wir widerstreben nur gegen die gesetzliche Regelung, den thatsächlichen Umfang, das thatsächliche Geltungsgebiet der deutschen Sprache wollen wir gar nicht anfechten. Und wenig Jahre darauf bringen Sie einen solchen Antrag (Rufe links: Hört!), der gerade diejenigen Theile des èechischen Abgeordnetenmemorandums vom Jahre 1879, welche selbst die gegenwärtige Regierung damals als unannehmbar bezeichnete, jetzt mit allem Nachdruck im Namen der ganzen èechischen Partei reproduzirt. Ist das der Beweis der Mäßigung (Rufe links: Hört!), welche uns in der letzten Zeit gerade in Ihrem Namen immer entgegengehalten wurde ? Ist das eine Mäßigung, gegenüber solchen unzweifelhaften Ansprüchen und berechtigten Ansprüchen des österreichischen Staates auf einheitliche Verwaltung mit solchen Forderungen der Èechisirung der ganzen Verwaltung bis oben hinauf zu kommen? (Ruf: Sie haben sie ja Galizien bewilligt! Heiterkeit).

Ich bin übrigens den Herren sehr dankbar dafür dass Sie durch diesen Antrag Ihre Position demaskirt haben (Beifall links und Rufe: Ausgezeichnet. Sehr richtig!), denn gerade in der letzten Zeit war im Reichsrathe eine gewisse staatsmännische Reserve der nationalen Czechen zu beobachten, welche, um der Regierung nicht weitere Verlegenheiten in nationalen Dingen zu bereiten, etwas innezuhalten schienen.

Man war in gewissen Kreisen zur Erkenntnis gekommen, dass das System der fortwährenden nationalen Concessionen doch auf die Dauer den Staat an den Abgrund bringen müsse (Rufe links: Hört !), und die ganze österreichische Verwaltung erschüttern und auch noch andere wichtige Aufgaben des ganzen Reiches in gefährliche Verwirrung bringen müsse (Rufe links: Sehr richtig). Darum war eine gewisse Klugheit, wenigstens in der allerletzten Zeit eine gewisse Zurückhaltung, Mäßigung in nationalen Dingen zu sehen.

Allein Sie haben diese Maske abgeworfen mit dem Antrage Trojan, und jedermann, nicht nur in Böhmen, sondern auch in Osterreich und jeder unbefangene Beobachter außerhalb Österreichs wird nun wissen, welches Ihre eigentlichen Ziele sind. (Rufe links: Sehr gut!) Sie wollen die alte Forderung des èechischen Staates wiederherstellen (Rufe: Das ist es). Sie wollen der èechischen Spra-

che nicht den Charakter lassen, den Sie hat, als natürliche Verkehrssprache in èechischen Landestheilen, sondern Sie wollen das Èechische als eine èechische Staatssprache im èehischen Staate (Rufe links: Sehr richtig!) und sind damit nicht zufrieden sondern Sie wollen auch das Èechische in allen Instanzen hinauf zur gesetzlich anerkannten Staatssprache machen, und hier werden Sie unfern erbitterten Widerstand immer finden, und wenn es je eines Beweises bedurft hätte, daß das Gesetz über die Staatssprache nothwendig ist und ein formulirtes Gesetz der Anerkennung der deutschen Staatssprache, so ist es der Antrag Trojan (Beifall links), denn in der Form, wie er vor zwei Tagen hier gestellt worden ist, in der Form der Aufforderung an die Regierung würde er allerdings augenblicklich nicht praktisch werden; allein wir kennen das System der gegenwärtigen Regierung, welche um ihre Existenz von Abstimmung zu Abstimmung zu fristen (Bravo! bravo! links) die wichtigsten Interessen des österreichischen Staates verletzende, nationale Ansprüche begünstigt. (Stürmischer Beifall links). Es kann der Tag kommen, wo Punkte des èechischen Memorandums) welche das gegenwärtige Ministerium im Jahre 1880 als unannehmbar bezeichnete, in der Noth des Augenblicks, um die parlamentarische Fortexistenz der Regierung zu sichern, concedirt werden. (Der Oberstlandmarschall gibt das Glockenzeichen). Dem muß aber ein Riegel vorgeschoben werden.

Oberstlandmarschall (läutet):

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich den Herrn Redner unterbreche und auf zwei Umstände aufmerksam mache.

Der eine Umstand ist der, daß er sich bei der ersten Lesung und Begründung seines eigenen Antrags in eine Polemik bezüglich eines Antrags eingelassen hat, welcher noch nicht einmal in erster Lesung behandelt worden ist, und gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung steht.

Das andre ist, daß ich mir erlaube, darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht angeht, einer bestehenden Regierung den Vorwurf zu machen, dass sie um den Preis nationaler Concessionen wesentliche Interessen der Monarchie preisgibt. (Bravo rechts ! Rufe: Es ist so! links).

Abg. v. Plener (fortfahrend): Ich erlaube mir darauf einige Bemerkungen zu machen.

Es ist gar nicht möglich, bei Begründung meines Antrags den Antrag Trojan gänzlich

mit Stillschweigen zu übergehen. (Sehr richtig! links). Denn mein Antrag bedeutet Aufhebung der Sprachenverordnung, der Antrag des Hrn. Abg. Trojan bedeutet Erweiterung der Sprachenverordnung, d. h. das gemeinschaftliche Objekt beider Anträge ist die Sprachenverordnung. Man muß daher, wenn ein Antrag auf Erweiterung der Sprachenverordnung vorliegt, bei Begründung eines Antrags auf Aufhebung der Sprachenverordnung nothwendiger Weise darauf Rücksicht nehmen; (Sehr richtig! links) denn das find ja eben die beiden verschiedenen Seiten des umstrittenen Gegenstandes.

Die Kritik gegenüber der Regierung glaube ich nicht in unparlamentarischer Weise geübt zu haben. Wir haben im Reichsrath manch andere Vorwürfe in Gegenwart der Minister vorgebracht (Sehr richtig! und Heiterkeit links) und ich halte es für meine Pflicht, das hier in mäßigerer Weise zu thun, weil die Minister mir hier nicht gegenüberstehn. (Sehr gut! links).

Ich will aber auch auf den Gegenstand, wenn der Herr Oberstlandmarschall besonderes Gewicht darauf legt, nicht weiter eingehen; es genügt mir, das zu sagen, daß der von jener Seite gestellte Antrag für uns ein entscheidendes Motiv Sein wird, mit Nachdruck auf die Einbringung eines Gesetzes über die Staatssprache zu dringen, damit derartige nationale Prätensionen, welche gegen die Einheit der österreichischen Staatsverwaltung gerichtet sind, nicht mehr Objekte des Tausches und der nationalen Begehrlichkeit werden. (Sehr gut! links. )

Aber, um auf die Sache im engsten Sinne des Wortes zurückzukommen, so wird gewöhnlich von der anderen Seite gegen solche Anträge, wie der unsere ist eingewendet, daß er gegen die Gleichberechtigung verstoße.

Und mit diesem allgemeinen Schlagwort "Gleichberechtigung" glaubt man, jeden gerechten Anspruch, jede gerechte Maßregel zu Gunsten der Deutschen ablehnen zu können, und glaubt, Prätensionen und Ansprüche erheben zu dürfen, welche weder im Herkommen, noch in den realen Bedürfnissen des Verkehrs und ganzen Lebens des Landes begründet find.

Ich habe bereits öfter - und ich will Niemanden verletzen und habe gar nicht die Absicht, die Herren der gegnerischen Seite irgendwie persönlich zu reizen - ich habe darüber meine Meinung schon sehr oft geäußert: Die Gleichberechtigung ist eine vollkommen gerechte Forderung, soweit sie den realen Bedürfnissen des Lebens und den einzelnen Personen in den einzelnen Theilen des Landes-Rechnung trägt.

Es ist vollkommen gerechtfertigt und es ist eine natürliche Folge der Gleichberechtigung, daß der czechische Unterthan in czechischen Landestheilen in czechischer Sprache sein Recht Suchen und sinden müsse, und es wäre eine Verletzung der Gleichberechtigung, wenn man ihn wegen der Thatsache Seiner czechischen Nationalität in czechischen Bezirken schlechter stellen würde als einen Deutschen; es ist aber nicht mehr Gleichberechtigung der Einzelnen - und Schließlich handelt es sich nur um Gleichberechtigung der Bürger eines Staates wenn man zu Gunsten einer Sprache eine Gleichberechtigung verlangt, die den einzelnen Bürgern dieser Sprache gar nichts nützt und für das Lebensinteresse dieser Bürger ganz gleichgiltig ist.

Es ist für den Czechen in Chrudim vollkommen gleichgiltig, ob in Eger zweisprachig oder einsprachig amtiert wird.

Es ist daher keine Verletzung seines gerechten Anspruches auf Gleichberechtigung, wenn in Eger blos deutsch amtirt wird. Was Sie verlangen, ist nicht Gleichberechtigung des czechischen Individuums, Sondern ist eine politische Gleichberechtigung zweier einen politischen Charakter bedeutenden Sprachen. (Rufe links: So ist es!)

Und von diesem Standpunkte der beiden Landessprachen wollen Sie dem Ezechischen einen amtlichen Charakter geben. Und meine Herren, es thut mir leid, Den Herren hier in einer principiellen Frage mit allem Nachdruck entgegentreten zu müssen. So lange Sie die deutsche Sprache nur als zweite Landessprache ansehen und nicht zugeben wollen, daß sie zugleich die Staatssprache Oesterreichs ist, so lange werden wir nie mit den elementarsten Forderungen einer friedlichen und ordentlichen Gestaltung der Dinge in Österreich miteinander übereinkommen. (Rufe: Rehr gut! Bravo! links. )

Es ist, entschuldigen Sie den Ausdruck, mir unbegreiflich, wie Sie nur aus solchen Fragen, welche im Interesse des Staates und der ganzen Entwickelung und Kultur eigentlich einmal gelöst werden sollen, wie Sie aus Solchen Fragen eigentlich nichts anderes als einen Etiquette- und Rangstreit machen. (Rufe links: Sehr gut!) Wenn Sie die Sache wie einen persönlichen Ehrenpunkt behandeln, und das ist eigentlich die Auffassung, die bei vielen Von Ihnen bestehk, so wird nie eine ruhige, nüchterne Erwägung Ihrerseits über die realen Bedürfnisse des Staates möglich fein. Sie müssen sich einmal daran gewöhnen, sich darüber klar zu fein, daß die deutsche Sprache

in Oesterreich mehr als eine bloße Landessprache, (Rufe links: ja wohl!), daß sie die allgemeine Staatssprache ist (Rufe im Centrum: Auch in Böhmen?) auch in Böhmen. Denn Böhmen ist nichts Anderes als ein Theil des österreichischen Staates (Stürmisches Bravo und Händeklatschen links) und wenn sie Staatssprache des Reiches ist, so ist sie auch Staatssprache im Lande Böhmen. (Bravo! Bravo! links, Unruhe im Centrum und Rufe links: Oesterreichische Provinz!)

Es ist auch oft von ihrer Seite vorgeworfen worden, daß dieser Antrag ein seindfeliger Akt gegen die Einheit des Landes Böhmen fei, daß er nichts Anderes als eine Zweitheilung, Zerreißung des Landes bedeute, und ich habe im vorigen Jahre schon darüber gesprochen, daß einmal derartige Anträge, wie der gegenwärtige, nicht eine Zerreißung des Landes, nicht eine Zweitheilung in dem Sinne find, daß die Einheit des Landes in jeder Beziehung durchbrochen uns zerstört wird. Und weil früher von einer Seite der Name eines gefeierten ezechischen Patrioten und hervorragenden Historikers, des Dr. Palacky erwähnt worden ist, so erlaube ich mir an feine Anträge zu erinnern, welche viel weiter gehend sind als unsere auf die Zweitheilung gerichteten Anträge und welche dieser ausgezeichnete czechische Patriot im Jahre 1848 beantragt hat Voriges Jahr, glaube ich, habe ich schon den Namen dieses ausgezeichneten Mannes erwähnt und glaube auch damals auf Widerspruch gestoßen zu sein. Nun, wie Sie wissen, find durch die Sorge des Professor Springer in Leipzig dit Protocolle des Verfassungsansschusses des constituirenden Reichstags im laufenden Jahre publiciert worden. Hier können Sie deutlich lesen. Seite 23. "Ich beantrage folgende Ländergruppen: 1. Deutsch-oesterreichische. 2. Böhmische, polnische u. s. f.

Ich rechne nun zu ersten, d. h. zur deutsch-österreichischen Defterreich ob der Ens, unter der Ens, Steiermark, Kärnthen, Salzburg, Deutschtirol, Vorarlberg, dann Deutschböhmen, Deutschmähren, Deutschschlesien. Zur zweiten: Czechisch böhmen, Czechischmähren, Czechischechlesien u. s. w. "

Das ist Zweitheilung, und das ist Zerreißung des Landes. Er sagt noch weiter: "Ich bin keineswegs gegen die Trennung Deutschböhmens und Ezechiens; wäre sie nur praktisch möglich, würde ich auch vor ihr nicht zurückschrecken. Er zweifelt ander Durchführbarkeit, allein er hat nicht jene politischen, nicht jene nationalen und nicht jene Herzensbedenken, die Sie heute gegen diesen Antrag

haben und die Sie gegen viele kleinere Vorschläge, die den praktischen Bedürfnissen entsprechen, heute vorbringen. Das war der Standpunkt der absoluten Losscheidung, Ausscheidung Deutschböhmens und der Zuweisung Deutschböhmens an den deutsch=österreichischen Theil und Zuweisung des Czechisch=böhmischen Theils an einen slavisch=tschechischen Theil, also der Vorwurf, wir hätten eine weitgehende Zweitheilung des Landes, eine Zerreißung des einigen Königreiches gemacht, trifft einfach nicht zu. Was wir wollen ist gar nichts anderes als was ich Schon früher erwähnte, was die Regierung für zwei andere Provinzen gethan. vorgeschrieben hat nämlich für Steiermark und Schlesien, daß der Theil des Landes da, wo ausschließlich deutsche Sprachverhältnisse bestehen rein deutsch administriert wird oder umgekehrt, daß im anderen Theile, das slavische Element jede gerechte Berücksichtigung bei der Administration erhalten und finden soll. Und diese ganze Zweitheilungsbewegung, die nicht allein Bedeutung für einem gewissen Theil Deutschböhmens hat und heute noch besteht, ist ausschließlich, darüber täuschen Sie sich nicht, ist durch das gegenwärtige Regierungssystem hervorgerufen worden.

Vor dem gegenwärtigen Ministerium ist der Ruf nach einer Zweitheilung Böhmens absolut nie erhoben worden, ich glaube man hat aar nicht das Wort, man hat gar nicht den Begriff, den Terminus gekannt.

Erst durch die aggressive Politik der gegenwärtigen Regierung, erst durch die Aggression der Èechen gegen die Deutschen ist der Wunsch der allmähligen Trennung, der Auseinandersetzung, der Ausscheidung der deutschen Theile von den übrigen entstanden.

Wenn Sie das Gefühl der Einheit Böhmens in der deutschen Bevölkerung erschüttert und zu einem großen Theile für eine lange Zeit, wenn nicht für immer gestört haben, so trägt Ihre bisherige Politik daran Schuld und wäre Ihre Politik eine Politik der Mäßigung und nicht der Aggression gegen die Deutschen gewesen, welche die letzten 6 Jahre geführt worden, so wäre der Ruf nach Zweitheilung heute kein populärer, kein Schlagwort der deutschen Bevölkerung. (Sehr richtig! links).

Aber wenn wir diese Anträge vorbringen, um einen gerechten, einen begründeten Anspruch des deutschen Volkes in Böhmen zum Ausdruck zu bringen, so wollen wir damit nicht den Glauben erwecken, daß mit der Befriedigung dieses Wunsches alle Gravamina der deutschen Bevölkerung in Böhmen einfach Schon beseitigt sind. (Stürmische Rufe: Nein, nein! links).

Das deutsche Volk in Böhmen hat andere und große Beschwerdepunkte daneben und es würde einer großen Arbeit bedürfen, um wieder eine gewisse Zufriedenheit und gewisse befriedigte Stimmung in den deutschen Theilen Böhmens wiederherzustellen. (Was wir neben einer solchen Abgrenzung der Bezirke brauchen, ist zunächst auch eine Abänderung des Reichsvolksschulgesetzes in dem Sinne, daß es nicht mehr möglich ist deutschen Gemeinden und deutschen Schulbezirken gegen ihren Willen èechische Schulen aufzudrängen, aus den Mitteln der deutschen Steuerzahler zu erhalten und nach dem Belieben einer stuktuirenden eingewanderten èechischen Bevölkerung Lasten auf die deutsche Bevölkerung zu wälzen, für welche sie nach unserer Auffassung des Gesetzes wenigstens bisher keine Verpflichtung hatte (Sehr gut! ganz richtig ! links). Aber was die deutsche Bevölkerung noch weiter, verlangt und worüber sie sich noch weiter beschwert, ist eine andere Verwaltung.

Die deutsche Bevölkerung in. Böhmen hält die gegenwärtige Verwaltung nicht für unparteiisch (Sehr richtig ! links) und es ist ein Symptom dieser Zustände, welches wir in unserer Interpellation vor einigen Tagen zur Kenntnis des Hauses gebracht haben. Wir haben zur Kenntnis des Hauses und der Regierung den Fall gebracht, daß ein verdienter Schulfreund eines Bezirkes nicht zum Bezirksschulrath bestätigt wurde; und um die Gründe dieser Richtbestätigung befragt hat der Herr Statthalter erwidert, daß darüber keine administrative Beschwerde zulässig sei und daß er daher auch nicht verpflichtet sei Gründe für seine Entscheidung anzugeben; der Herr Statthalter hat damit wahrscheinlich geglaubt in dieser brüsken Weise unsere Partei abfertigen zu können, (Bravo! links) aber er hat vielmehr wieder nur einen neuen Beweis seiner beispiellosen Unerfahrenheit in constitutionellen Dingen gegeben (Bravo, bravo, sehr richtig! links).

Eine solche Antwort hätte einen Sinn als Einrede vor dem Verwaltungsgerichtshofe gehabt. Gerade aber weil man nicht klagen und nicht Beschwerde führen kann nach dem Gesetzen, ist eine Interpellation der Akt der parlamentarischen Controle gegen administrative Maßregeln.

Von diesem Standpunkte könnte jeder Minister dem Reichsrathe die Beantwortung einer Interpellation verweigern und könnte sagen, die Affaire ist bereits in allen 3 Instanzen der Administration ausgetragen, es besteht kein Rechtszug mehr darüber, er könne darüber nichts sagen. Gerade, weil kein

Rechtszug besteht, bringt man es vor die Kenntnis der Vertretungskörper und verlangt aus politischen Gründen eine Antwort, und die Antwort, die uns gegeben worden ist, ist keine Antwort, und wir sagen: Der Statthalter hat uns die Antwort verweigert, und dazu hat er einer eilftägigen Ueberlegung bedurft, die Antwort zu perweigern, hätte er am ersten Tage auch getroffen.


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