Úterý 15. prosince 1885

Angesichts einer solchen Behandlung der Interpellation einer großen Partei und eines Volksstammes ist es nicht ungegründet, wenn in der öffentlichen Meinung des Bezirkes und des Landes überhaupt die Meinung entsteht, daß der Herr Statthalter keine guten Gründe hatte für diese Maßregel (So ist es, sehr richtig, links) oder sich scheue, die Gründe uns vorzubringen, und es wird mit Recht in der öffentlichen Meinung des Bezirkes und des Landes diese Nichtbestätigung zum Bezirksschulrath in Zusammenhang mit der Wahl des bekannten Heinrich gebracht (Sehr richtig, links) und man ist zu der Meinung gelangt, daß in der Nichtbestätigung nichts anderes zu erblicken ist, als ein Racheact des bekannten Herrn Heinrich und seines politischen Freundes, des Herrn Statthalters (Lebhaftes Bravo links, Händeklatschen), der seine Stelle als Chef der Unterrichtsverwaltung des Landes dazu benützt, um gegen einen Parteigegner eine Rancune zu befriedigen, trotzdem alle fachlichen Gründe der Verwaltung des Schulwesens für die Bestätigung der Wahl jenes verdienten Mannes gesprochen haben. (Bravo, so ist es, links).

Die Deutschen in Böhmen sind aber auch Schwer betroffen durch die beständige Praxis der Confiskationen ihrer Zeitungen, durch kleinliche Maßregeln polizeilicher Art, die Maßregelung gerichtlicher Beamten, welche nichts anderes thun, als daß sie ihre politische und nationale Gesinnung zum Ausdrucke bringen. Und glauben Sie, daß die Excesse, die im Laufe des letzten Jahres oder der letzten Jahre in Böhmen stattgefunden haben - ich will selbst zugeben, daß auf deutscher Seite eine Erbitterung und Leidenschaftlichkeit vorwaltet - nicht ein Symptom einer tiefen Unbefriedigung und ernsten Erregung der Gemüther des ganzen deutschen Volkes bedeute, und ich glaube, daß das keine gute Politik ist, eine solche Erregung nun jetzt mit Schrecken niederbeugen zu wollen. Man hat durch das Urtheil von Königinhof einfach Schrecken in die deutsche Bevölkerung tragen (Bravo, bravo, links), durch Strafurtheile allerhärtester Art Ruhe schaffen

wollen. Allein mit solchen Urtheilen schreckt man nicht ein Volk, wie das deutsche in Böhmen, man vermehrt nur die Erbitterung, die Unzufriedenheit mit den gegenwärtigen Zuständen. Bravo links). Und daß diese Unzufriedenheit täglich im Wachsen ist, zeigt jede einsache Beobachtung der Verhältnisse in den Theilen des Landes, und ich sage immer und wiederhole es hier, wie ich es im Abgeordnetenhause wiederholt habe, daß, wenn man die Verhältnisse in den Jahren 1878 und 1879 vergleicht mit den Verhältnissen des Landes, die heute bestehen, nach dem sechsjährigen Bestande des gegenwärtigen Ministeriums, so ist diese bedeutende Verbitterung, diese feindselige Stimmung, die heute zwischen den beiden Volksstämmen besteht, auf die Politik der gegenwärtigen Regierung zurückzuführen.

Man wende nicht ein, daß im Jahre 1873 auch hier Feindschaft zwischen den beiden Volksstämmen bestand. Das war der Rückschlag der Crisis vom Jahre 1871. Allein in den Jahren l873-1878 hatten Sich die Verhältnisse gebessert, die Gegensätze abgeschwächt und es war der Eintritt der čechischen Abgeordneten in diesen Landtag ein Ereignis, das von uns mit Freude begrüßt worden ist, und es war der Boden gegeben zu einer loyalen Verständigung, zu einer gemeinschaftlichen Arbeit, nicht bloß hier, sondern auch im Abgeordnetenhause.

Allein diese naturgemäße Entwicklung, welche jeder österreichische Patriot im Interesse des Reiches unterstützen, fördern und kräftigen mußte, ist gewaltsam zurückgeworfen und in ihr Gegentheil verkehrt durch die Politik der gegenwärtigen Regierung. Und dieser Samen der Zwietracht, der im Laufe dieser Jahre gesäet worden ist, wird noch jahrelang hinaus Die Fruchte der Feindschaft tragen, und wenn wie heute nur mit einem Theile es versuchen, eine gewisse Abgrenzung des gegenwärtigen Besitzstandes zu treffen, so sind wir uns dessen bewußt, daß damit nicht der dauernde Friede hergestellt ist, allein wir halten uns für verpflichtet, auch auf einem engen Gebiete das zu versuchen, was uns unsere Pflicht als deutsche und österreichische Patrioten gebietet, und darum haben wir diesen Antrag gestellt, welcher zwei große Ziele voranstellt, welche beide durch die gegenwärtige Regierungspolitik gleichmäßig bedroht Sind, Schutz für die Deutschen und Ordnung im Staate. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen links, Redner wird beglückwünscht),

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Exc. der Statthalter: Nachdem vorauszusehen ist, daß der Antrag des Herrn Abg. von Plener zweifellos einer Commission übergeben werden wird, werde ich in die Lage kommen den Standpunkt der Regierung gegenüber jedem einzelnen der darin enthaltenen Punkte mit aller Bestimmtheit zu präcisiren (Bravo! rechts). Heute handelt es Sich mir nur darum - und Deshalb habe ich mir das Wort erbeten, abgesehen von den Worten, die bereits Se. Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall zu sprechen die Güte hatte, im Namen der Regierung gegen die Behauptung, daß die durch nationale Concessionen ihre Scheinexistenz zu fristen trachte und daß sie die Lebensinteressen des Skaates preis gibt, entschieden Verwahrung einzulegen (Bravo! Bravo! rechts und im Centrum), das ist das, was ich namens der Regierung im Allgemeinen zu sagen habe.

Nun muß ich auch, was meine Person anbelangt, obwohl Sich allerdings noch eine andere Gelegenheit ergeben wird, des Näheren auf alle die Verdächtigungen und Unbilden zurückzukommen, die mir (Oho!, links - Beifall rechts) - ja meine Herren, ich nenne es beim rechten Namen - der Unbilden und Verdächtigungen, die mir widerfahren sind.

Ich werde jedenfalls noch Gelegenheit haben punktweise darauf zurückzukommen.

Heute möchte ich mir nur erlauben, doch den geehrten Herrn Abg. der Egerer Handelskammer zu fragen, mit welchem Rechte er mich den Freund und Protector des Herrn Director Heinrich oder irgend einer anderen Persönlichkeit nennt und daraus den Schluß sich erlaubt, daß ich aus diesem Grunde, was ich nie beabsichtigt habe, die Interpellation des Abg. Edler von Plener und Genossen in einer Art beantwortet habe, die einer Verweigerung der Antwort und Verletzung der Achtung gegenüber einer großen Partei gleichkommt.

Meine Herren! Ich protestiere erstens dagegen, daß ich jemals die Absicht gehabt habe irgend eine Antwort zu verweigern, noch irgend jemanden dadurch zu verletzen.

Ich habe die Interpellation folgendermaßen ausgesaßt Ich begreife sehr gut, daß man gegenüber einer Landesregierung, welche irgend ein bestehendes Gesetz zur Anwendung bringt, eine Kritik übt und fragt, warum die dieses besetz, welches nicht apodiktisch und vielleicht durch Seinen Wortlaut beschrämt ist, in dieser Art und nicht anders in Anwendung gebracht hat. Ich finde das vollkommen begreiflich und dem unterwerfe ich mich anstandslos jederzeit.

Ich habe aber nicht begriffen, meine

Herren, daß gegenüber dem klaren Wortlaut des §. 25 des Schulaufsichtsgesetzes, welches dem Landeschef zweifellos und unbedingt das discretionäre Recht der Bestätigung oder Nichtbestätigung einräumt, warum man mich zur Rechenschaft zieht und zur Angabe von Gründen auffordert, weswegen ich mir erlaubt habe, das klare Gesetz nach seinem Wortlaut in Anwendung zu bringen. (Rufe: Bravo! rechts und Výborně! im Centrum. )

Von diesem Gesichtspunkte aus, meine Herren, - dessen bitte ich Sie versichert zu sein, habe ich die Interpellation nach reiflicher Erwägung (Gelächter links: Rufe: Sehr reiflich! Bravo! rechts. )

Ich habe nie die Absicht gehabt, irgend welche heimliche Gründe zu haben, am allerwenigsten, sie zu verschweigen, sondern ich halte mich Stricte an jene Rechte und Befugnisse, die mir eingeräumt sind, und kann nur Versichern, daß ich von diesem legalen Boden nie abweichen werde. (Bravo! rechts).

Ich muß schließlich noch darauf zurückkommen, baß mein geehrter Herr Vorredner, der Herr Abg. Plener, meine entsetzliche Ungeschicklichkeichkeit und parlamentarische Unerfahrenheit zur Sprache gebracht hat.

Nun, meine Herren, ich gestehe und ich bedauere, baß ich viel später Parlamentarier geworben bin als der Herr Abgeordnete, der ja eine anerkannte Koryphaee ist, mit der ich gewiß nicht verglichen werben will. Das ist eine ausgemachte Sache.

Ich möchte mir nur erlauben, zu fragen: worin habe ich denn eigentlich etwas Unparlamentarisches begangen, nachdem ich von dem Gesichtspunkte ausgegangen bin, das ich das Gesetz zur Anwendung gebracht habe und dabei keinerlei Nebenabsichten gehabt habe. Ich bitte mir zu sagen: worin ist da die Beleidigung oder Verweigerung der Antwort?

Schließlich würde ich mir nur noch vorbehalten, wie gesagt in merito bei späteren Gelegenheit zu sprechen. Nur etwas will ich bemerken: Die Herren von der Opposition mögen die Güte haben, mir - ich Verlange kein Wohlwollen - nur eine Unbefangenheit und keine Voreingenommenheit entgegenzubringen. Und dann erkläre ich: alles das, was Sie nationale Konnivenz meinerseits nennen, das betrachte ich als nichts anderes, denn als Rechtsachtung, Achtung vor dem Rechte Anderer! (Bravo und Výborně rechts im Centrum). Ich habe nie etwas anderes im Sinne als auf dem Boden der Staatsgrundgesetze und der gewährleisteten Gleichberechtigung zu stehen. Ich kann mich von diesem Boden nicht

entfernen, und werde mich von diesem Boden nicht entfernen, wenn ich mir den Vorwurf der Ungesetzlichkeit nicht wirklich verdienen will. (Sehr lebhafter Beifall rechts und im Centrum).

Abg. Dr. Edler von Plener: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem Herrn Abgeordneten Plener das Wort. Bevor ich ihn jedoch zum Worte zulasse, will ich nur darauf aufmerksam machen, daß wir uns in der ersten Lesung seines Antrages befinden, und daß ich nicht eine weitere Entwicklung dieser Debatte in dem Sinne zugeben kann, daß etwa dadurch die Bestimmung der Geschäftsordnung, wonach über eine Interpellation feine Debatte stattfinden darf, außer Acht gelassen werde.

Abg. Dr. Edler von Plener: Ich werde mir das vollkommen gegenwärtig halten und auf gar keine Ausführungen eingehen, sondern nur auf eine rein persönliche Frage antworten, weil ich das dem Hause, wie ich fühle, schuldig bin.

Der Herr Statthalter hat mich gefragt, woher ich das Recht habe, ihn als persönlichen Freund des Herrn Heinrich zu bezeichnen.

Erstens habe ich das nicht gethan, sondern ich habe ihn als den politischen Freund des Herrn Heinrich bezeichnet, und das Recht dazu, ihn als politischen Freund des Herrn

Heinrich zu bezeichnen, habe ich durch das Benehmen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Senftenberg bei der Wahl dieses Herrn Heinrich, wobei, wie aus dem Wahlprotekte deutlich ersichtlich ist, der Bezirkshauptmann seinen amtlichen Einfluss aufgeboten hat, um die Wahl dieses Heinrich durchzusetzen. Darum habe ich vollkommen das Recht gehabt, den Herrn Heinrich und den Herrn Statthalter als politische Freunde zu bezeichnen. (Ganz richtig! Sehr gut! links. )

Oberstlandmarschall: Der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Hohes Haus! Ich erlaube mir gegen diese Behauptung zu protestieren. Ich kann nicht umhin, abermals zu wiederholen, dass ich nicht gefragt habe, woher der Herr Abgeordnete das Recht nimmt, sondern nur gesagt habe, dass es absolut nicht zulässig ist, mich als politischen ober auch in anderer Beziehung als

Freund des H. Abg. Heinrich oder welches Abg. immer aus dem Anlasse, den wir hier gehört haben, zu bezeichnen, das wiederhole ich nochmals und bitte es zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall rechts und im Centrum. Rufe links: Wirthschaftspartei! Prager Abendblatt!)

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá ještě někdo za slovo?

Nachdem Niemand das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung.

Přejdeme k hlasování. Žádám pány, by laskavě zaujali svá místa.

Der Herr Abg. Plener stellt in formaler Beziehung den Antrag zur Vorberathung dieses Antrags werde ein Ausschuß von 15 Mitgliedern bestellt, in welchen von jeder der 3 Curien 5 Mitglieder aus dem ganzen Hause zu wählen sind.

Ve formálním ohledu činí p. posl. Plener návrh: Ku předběžné poradě o tomto návrhu, budiž ustanoven výbor 15 člený, do něhož voliti má každá ze 3 kurií po 5 členech z celého sněmu.

Žádám páni, kteří s tímto formálním návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche mit diesem formalen Antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Derselbe ist angenommen.

Jest přijato.

Bevor wir in der Tagesordnung weitergehen, habe ich die Ehre, das Resultat der Wahl eines Landesausschussbeisitzerstellvertreters aus der Kurie der Landgemeinden mitzutheilen.

Es wurden abgegeben 66 Stimmzettel, daher ist die absolute Majorität 34. 63 Stimmzettel lauten auf den Herrn Dr. Albin Bráf. Herr Dr. Čelakowský erhielt eine Stimme, 2 Stimmzettel waren leer. Es erscheint daher Herr Dr. Albin Braf gewählt.

Při volbě náhradníka přísedícího zemského výboru z kurie venkovských obcí bylo odevzdáno 66 hlasovacích lístků. Nadpoloviční většina obnáší 34. Obdržel p. prof. dr. Braf. 63 hlasy, 1 hlas p. dr. Čelakovský, 2 lístky byly prázdny. Jest tedy zvolen p. dr. Albin Bráf.

Příští předmět denního pořádku jest první čtení návrhu p. posl. Plenera a soudr. v příčině ustanoveni řádu volení do sněmu zemského.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrags des Abg. von Plener und Genossen auf Abänderung einiger Bestimmungen der Landtagswahlordnung.

Der Herr Abg. Edler von Plener hat das Wort zur Begründung seines Antrags.

Abg. Dr. Edler von Plener: Ich werde das hohe Haus mit der Begründung meines Antrages gar nicht lange in Anspruch nehmen. Wie Sie wissen, hat int vorigen Jahre der Landtag einstimmig den Beschluß gefaßt, das Wahlrecht den sogenannten Fünfguldenmännern zu ertheilen. Nach Bestimmung der Landtagswahlordnung ist die Basis des Landtagswahlrechtes das Gemeindewahlrecht, und es wurden daher alle diejenigen Bestimmungen der gegenwärtigen § 13 und 15 der Landtagswahlordnung in den Entwurf aufgenommen, in welchen das Gemeindewahlrecht als Basis des Landtagswahlrechts erscheint.

Es hat sich nachher herausgestellt, daß nach dem Gemeindestatut von Reichenberg eine Discrepans zwischen dem vorjährigen Beschluß und dem dortigen Gemeindestatut in folgendem Sinne besteht:

In Reichenberg sind nämlich nur jene Personen in den dritten Wahlkörper einzureihen, weiche 2 fl. C. =M. an Realsteuer, 3 fl C. =M. an Erwerbsteuer, 8 fl. C. =M. (8 fl. 40 kr. ö. W. ) an bloßer Einkommensteuer

zahlen.

Nachdem nach unserem vorjährigen Beschluß aber die Basis des Landtagswahlrechtes das Gemeindewahlrecht ist und war, so konnten diese Personen, welche eine Einkommensteuer zwischen 5 und 8 fl. zahlen, in Reichenberg nicht das Landtagswahlrecht erhalten, weil sie nicht in den dritten Gemeindewahlkörper einbezogen sind.

Es war daher eine Anzahl von Personen Vermöge der ihnen mangelnden Eigenschaft als Gemeindewähler trotz des vorjährigen Beschlusses von der Landtagswahlberechtigung ausgeschlossen.

Aus diesem Grunde hat die Regierung den vorjährigen Beschluß nicht sanktionirt.

Wir glaubten daher mit einem Zusatze jetzt vorgehen zu sollen, der dahin geht, daß auch alle jene Gemeinde-Mitglieder, welche 5 fl. Steuer bezahlen, aber doch nicht zugleich Gemeindewähler sind, geradeso wie durch das Gesetz vom Jahre 1882 über die Reichsrathswahlordnung, nunmehr auch landtagsmahlberechtigt sein sollen.

Bei dieser Gelegenheit ist es vielleicht nicht ohne Interesse mitzutheilen, welche außerordentlich große Anzahl von Personen gegenwärtig das Wahlrecht gegen früher genießt, offenbar in Folge der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Fünfguldenmänner. Es hatten das Wahlrecht in Oesterreich im Jahre 1879 in den Städten 191934, im Jahre 1885 298793, also um 101800 Wähler mehr, das ist um 34. 4prct.

In den Landgemeinden waren wahlberechtigt im Jahre 1879 1, 049 415, im Jahre 1885 1, 369. 536, also um 281. 079 Wahlberechtigte oder um 25. 8prct. mehr.

Diese Zahlen sind noch interessanter in Bezug auf Böhmen. In Böhmen waren in den Städten im Jahre 1879 53147 Wähler, im J. 1885 90777 Wahlberechtigte, also um 37630 mehr, das ist noch ein Stärkerer procentualer Zuwachs, um 41 1/2prct. mehr.

In den Landgemeinden waren bei den 1879er Wahlen 152. 670 Wähler berechtigt, und im Jahre 1885 waren 243. 400 Wähler berechtigt, die Steigerung betrug also 90. 730 oder 37. 2 Perc.

Diese Ziffern sind interessant und bisher noch nicht publicirt worden und deshalb erlaube ich mir, sie den Herren mitzutheilen.

Was nun den Vorgang selbst betrifft, so ist noch zu erwähnen, daß die Stadt Reichenberg bereits im abgelaufenen Sommer eine Abänderung des Gemeindestatuts in dem Sinne in Angriff genommen hat, daß auch jene Personen, welche 5 Gulden Steuern zahlen, aber gegenwärtig dem dritten Wahlkörper nicht angehören, in den dritten Gemeindewahlkörper aufgenommen werden sollen. Da es aber doch immer möglich ist, daß die Abänderung des Gemeindestatuts von Reichenberg längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so halten wir es dennoch für unsere Aufgabe, mit diesem Antrage hervorzutreten, um so mehr, als es Pflicht des Landtages überhaupt ist, seinen vorjährigen einstimmigen Beschluß zu wiederholen, und mit einer solchen Verbesserung zu wiederholen, welche die Sanction von Seite der Krone möglich macht.

Wir hoffen mit unserer Formulirung eine solche Verbesserung gefunden zu haben; es steht natürlich der Commission frei, vielleicht noch eine bessere Formulirung zu treffen, und von diesem Standpunkte erlaube ich mir, unseren Antrag dem hohen Hause zu empfehlen. (Bravo! Bravo! links. )

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo ?

Verlangt Jemand das Wort? Nachdem niemand das Wort verlangt, Schreiten wir zur Abstimmung.

Přejdeme k hlasování.

Der H. Abg. Edler von Plener beantragt in formeller Beziehung, seinen Antrag an eine Commission von 15 Mitgliedern zur Vorberathung zu verweisen, in welche jede Curie aus dem Hause 5 Mitglieder zu wählen hat.

Pan posl. Plener navrhuje, by přikázal se jeho návrh k předloženému rokováni komisi 15 členné, do které každá kurie zvolí po 5 členech z celého sněmu.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Ich glaube, daß die Zeit so weit vorgeschritten ist, daß ich die Sitzung abbrechen werde.

Jelikož čas pokročil již tak daleko, přerušuji sezeni.

Následkem přijetí návrhu p. posl. Plenera bude kuriím voliti 2 komise a sice každé kurii voliti 5 členů, poněvadž obě komise jsou 15 členné a žádám tedy, by kurie po ukončení sezení obě volby ihned předsevzaly, zároveň žádám zvolené pány, by obě komise konstituttovali ihned po sezení a vykazuji následující místnosti těmto komisím: a sice komisi pro návrh pana posl. šlechtice Plenera v příčině zrušení jazykového nařízení vykazuji místnost v čísle III. v přízemí a komisi pro návrh p. šlechtice Plenera stran změny volebního řádu ustanovuji číslo II. v přízemí.

Nachdem in Folge der Beschlüsse des hohen Hauses zwei Konmissionen zu wählen

sind ersuche ich die Curien, sofort nach Schluß der Sitzung diese Wahlen vorzunehmen. Jede Curie hat in zwei Commissionen je 5 Mitglieder zu wählen, nachdem beide Commissionen 15gliedrig sind.

Ich ersuche die gewählten Herren, Sich nach der Wahl sofort zu constituiren und mir das Resultat der Constituirung bekannt geben zu wollen.

Als Locale weise ich zu:

Der Commission für den Antrag des Herrn Abg. Edler von Plener puncto Aufhebung der Sprachenverordnung das Commissionslocale Nr. HI. ebenerdig, und der Com-

mission für den Antrag des Herrn Abg. Edler von Plener auf Abänderung einiger Bestimmungen der Landtagswahlordnung das Locale Nro. II. ebenerdig.

Byl mi odevzdán od pana kn. arcibiskupa pražského a soudr. návrh.

Es wurde mir von Seite des Herrn Erzbischofs von Prag und Genossen ein Antrag überreicht, welchen ich zu verlesen bitte.

Sněm. sekr. Höhm (čte): Návrh kn. arcibiskupa pražského o změně §. 14. zák. ze dne 13. září 1874.

Slavný sněme račiž se usnésti!

Zákon platný pro království české O změně §. 14. zákona daného dne 13. záři 1874 (zákonník zem. království českého čís. 56 o reálních školách).

S přivolením sněmu) Mého království českého vidí se mně naříditi takto: I.

§. 14. zákona, daného dne 13. září 1874, pozbývá u své posavadní úpravě moci zákonné a má budoucně zníti.

"Rodiče neb poručníci žáka, smluvivše věc ve sborem učitelským, ustanoví, zdali a kterým mimořádným předmětům žák učiti se má. Žák takový jest pak povinen míti účastenství u vyučováni o mimořádných předmětech těchto alespoň až na konec pololetí. Na každé Škole reálni musí býti postaráno o to, aby žáci mohli se učiti druhému jazyku zemskému. Kterak se rozděliti mají předměty vyučovací na jednotlivé třídy a kolik hodin se jim má vyměřiti, ustanoví se nařízením, když prve o tom byl slyšen školní úřad zemský, který se řídí pravidlem stanoveným v §. 5. téhož zákona, že vyšší škola reálni pokračuje v tom, čemu počalo se vyučovati v nižší škole reálni.

II.

Zákon tento nabude moci počátkem školního roku 1886-1887.

III.

Ministrovi duchovních záležitosti a vyučováni ukládá se, aby zákon ten ve skutek uvedl a vydal ustanoveni přechodná, již třeba bude, aby u vyučováni náboženství na nižších školách reálních počatém (§. 5. á 12. ) pokračovalo se na vyšších školách reálních.

Co se týká formálního vyřízeni, navrhuje se, by se návrh ten přikázal komisi školské.

František de Paula kn. arcibiskup Pražský a 109 soudr.

Antrag des Fürsterzbischofs von Prag betreffend die Abänderung des §. 14. des Gesetzes vom 13. Sept. 1874.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom... wirksam für das Königreich Böhmen betreffend die Abänderung des §. 14. des Gesetzcs vom 13. September 1874 (L. -G. -Bl. für das Königreich Böhmen Nro. 56 betreffend die Realschulen).

Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen wie folgt:

Art. I. §. 14 des Gesetzes vom 13. September 1874 tritt in seiner bisherigen Fassung außer Kraft und hat in Zukunft zu lauten:

"Die Eltern oder Vormünder bestimmen im Einverständnisse mit dem Lehrkörper, ob und welche freie Gegenstände ein Schüler zu erlernen hat. Zur Theilnahme am Unterrichte in diesen freien Gegenständen sind diese betreffenden Schüler wenigstens bis zum Schlusse des laufenden Semesters verpflichtet.

Für die Möglichkeit, den Unterricht in der zweiten Landessprache zu genießen, muss in jeder Realschule gesorgt sein. Die Vertheilung der Lehrgegenstände auf die einzelnen Classen und die für dieselben zu verwendende Stundenzahl wird nach Anhörung der Landesschulbehörde unter Festhaltung des im §. 5 aufgestellten Grundsatzes, dass Oberrealschulen den auf der Unterrealschule begonnenen Unterricht fortzusetzen haben, im Verordnungswege festgesetzt.

Art. II. Das Gesetz tritt mit dem Beginn des Schuljahres 1886-87 in Wirksamkeit.

Art. III. Mein Minister für Cultus und Unterricht ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes und mit der Feststellung jener Uebergangsbestimmungen betraut, welche behufs Fortsetzung des in der Unterrealschule begonnenen Religionsunterrichtes (§. 4 und 12) an der Oberrealschule nothwendig erscheinen.

In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Antrag der Schulkommission zuzuweisen. Franz Paula Schönborn, Fürsterzbischof von Prag und 109 Genossen.

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Naložím s tímto návrhem dle jednacího řádu.

Komise pro záležitosti zemědělství koná schůzi v úterý, dne 15. prosince po sezení sněmu v místnostech verifikatorů.

Die Landeskulturkommission hält Sitzung Dienstag den 15. nach der Landtagssitzung im Verifikatorenzimmer. Die Commission für Angelegenheiten der Hypothekenbank hält Mittwoch den 16. um 9 Uhr Vormittags im Hypothekenbanksgebäude Sitzung.

Komise pro záležitosti hypoteční banky koná schůzi ve středu, dne 16. v 9 hodin v místnosti hypoteční banky.

Komise pro záležitosti káznice koná schůzi ve středu, dne 16. prosince, v 9 hodin v místnosti číslo II. v přízemi.

Die Commission für Angelegenheiten der Correktionsanstalt hält Mittwoch den 16. Dezember um 9 Uhr Vorm. Sitzung im Lokale Nr. II. Parterre.

Die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten hält Mittwoch den 16. Dezember um 9 Uhr Vormittags Sitzung im Lokale Nr. 3 Parterre.

Komise pro okresní a obecní záležitosti koná schůzi ve středu, dne 16. prosince v 9 hodin dopoledne v místnosti čís. 3. v přízemí.

Komise rozpočtová koná schůzi ve středu dne 16. prosince po sezeni sněmu v knihovně.

Die Budgetkommission hält Sitzung Mittwoch den 16. Dezember 1885 nach der Haussitzung in der Bibliothek. Tagesordnung Volksschule, Realschule etc. Wasserbau.

Die nächste Sitzung findet Morgen Mittwoch den 16. Dezember um 11 Uhr Vormittags statt:

Příští sezení sněmovní se bude odbývati zítra ve středu dne 16. prosince v 11 hodin.

Die Tagesordnung der nächsten Sitzung ist folgende:

1.   Erste Lesung des L. -A. -Berichtes betreffend die Abänderung des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1875 zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Königreiches Böhmen.

2.   Erste Lesung des angedruckten L. -A. -Berichtes in Angelegenheit der Erlassung; einer neuen Bauordnung für das Königreich Böhmen mit Ausschluß der fönigl. Hauptstadt Prag sammt Vororten.

3.   Dann die erste Lesung des Antrages des Abg. Herold und Genossen betreffend die Einreihung der Vororte Prags in die Wählerklasse der Städte, welcher heute auf der Tagesordnung, war aber nicht mehr zur Verhandlung gekommen ist. Daran reihe ich die beiden zweiten Lesungen an, welche unter 11 und 12 auf der heutigen Tagesordnung gestanden sind, nämlich:

die zweite Lesung der Berichte der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Radomilic und Strpy um Ausscheidung

aus dem Netolicer und Zuweisung zu dem Wodňaner Gerichtssprengel.

Dann der Bericht derselben Kommission über die Petition der Gemeindevertretung Nusle und Pankratz betreffend das Gesetz, womit der Schlachtzwang für Prag, die Prager Vorstädte und Nachbargemeinden eingeführt wird. -

Dann gelangen auf die Tagesordnung die zweiten Lesungen einer Anzahl von Berichten der Budgetkommission u. zw. der Bericht über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1884. Dr. =N. 44.

Bericht über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1886, Dr. =Nr. 45.

Desgleichen Bericht über die Landesrechnung pro 1884 Druck=Nr. 48.

Desgleichen über die Vorlage des Landesausschußes

betreffend die Uebertragung ger Militärwache in der

Prager Zwangsarbeitsanstalt an d. Civilwachen. Dr. =N. 49.

Bericht über die Gebahrungsausweise des Landes-

haushaltes für das Jahr 1883 Dr. =Nr. 51,

über den Rechnungsabschluß für das Jahr 1884 des Erzherzogin Gisela Taubstummenstiftungsfondes, Gerstnerschen Stiftungsfondes, Kaiser Leopold'schen Mädchen stiftungsfondes und Propinations=Entschädigungsfondes. Dr. =Nr. 52.

über die Rechnungsabschluß des Freiwilligen= Schützenfondes und des Freiwilligen=Schützeninvaliden= Fondes für das Jahr 1884, ferner über den Antrag des Landesausschußes betreffend die Bereinigung dieser beiden Fonde in einen Fond. Dr. =Nr. 53,

über die Rechnungsabschlüsse des gräfl. Straka'schen Stiftungsfondes und Reservebaufondes für das Jahr 1884, Dr. 54,

dann über die Gebahrungsausweise des Landeshaushaltes für das Jahr 1884 Dr. =Nr. 55,

und der Bericht in Angelegenheit der Errichtung von zwei Abtheilungen bei der böhm. Findelanstalt. Dr. =Nr. 47.

Na denním pořádku zítřejšího sezení bude:

První čtení zprávy výboru zemského týkající se změny zákona zemského daného dne 19. pros. 1875, kterým se upravují právní svazky učitelstva veřejných škol národních v království českém.

První čtení netišt. zprávy výboru zemského v záležitosti vydání nového řádu stavebního pro království české vyjímajíc král. hlav. město Prahu.

Pak kladu na denní pořádek první čtení návrhu p. posl. Herolda, který dnešního dne nepřišel k projednání.

Dále dva předměty, které se pod čís. 11. a 12. nacházejí na dnešním denním pořádku a sice.

Zprávy netištěné komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obce Radomilic a Strp za vyloučení jich z obvodu okresního soudu netolického a přidělení k okresnímu soudu vodňanskému, pak

o petici obecního zastupitelstva obcí Nusle a Pankráce v příčině zákona o zavedení povinného zřízení a udržování obecních jatek v pražským předměstech a soused. obcích. dále

drahé čtení několika zpráv komise rozpočtové a sice o účetní závěrce fondu vyvazovacího za r. 1884 č. t. XLIV,

o rozpočtu fondu vyvazovacího na rok 1886 č. t. XLV,

o zemském účtu za 1884 č. t. XLVIII,

o předloze zemského výboru v příčině přenesení vojenské stráže v pražské káznici zemské ha stráž domácí č. t. XLIX,

o výkazech účetních výsledků hospodářství zemského za rok 1883 č. t. LI,

o účetních závěrkách za r. 1884 nadačního fondu arcivévodkyně Gisely, fondu nadace Gersterovy, fondu nadací císaře Leopolda pro dívky a fondu pro náhradu za propínace č t. LII.

o účetní závěrkách fondu k zřízení fondu dobrovolných střelců a fondu ku podporování dobrovolných vysloužilých střelců za rok 1884 a o návrhu zemského výboru týkajícím se spojení obou těch fondů ve fond jediný č. t. LIII, o účetní závěrce nadačního fondu reservního a fondu stavebního hrabete Straky za rok 1884 č. t. LIV.

o výkazech účetních výsledků hospodářství zemského za rok 1884 č. t. LV. v příčině zřízení dvou oddělení při nalezinci zemském č. t. XXXXVII.

Bylo mi ještě zděleno, že komise pro záležitosti zdravotnictví nekoná schůzi dnešní po sezení sněmu nýbrž zítra ve středu dne 16. prosince v 9 hodin dopoledne v č. 1. v přízemí.

Es wurde mir noch mitgetheilt, daß die Sanitätskommission heute nicht Sitzung hält nach der Landtagssitzung, sondern morgen Mittwoch den 16. Dez. um 9 Uhr Vormittag im Lokale Nr. I. Parterre.

Prohlašuji schůzi za skončenu.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Konec sezeni ve 3 hodiny 30 minut.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr 40 Min.

v. Kleist, Verifikator. Dr. Jos. Starck, Verifikator.

Dr. Zd. Strobach, verifikator.


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