Úterý 21. října 1884

Nejv. maršálek z.

Dovoluji sobě ozámiti, že se ještě pro návrh komise dal zapsati za řečníka pan Dr. Palacký.

Es hat sich für die Anträge der Kommission noch Herr Dr. Palacky zum Worte gemeldet.

Nunmehr gelangt der erste gegen die Anträge der Kommission eingetragene Redner H. Dr. Werunsky zum Worte.

Abg. Dr. Werunsky:

Es möge mir vergönnt sein, die Aufmerksamkeit des hohen Landtages auf eine Frage zu lenken, welche, wie Soeben der Herr Berichterstatter der Minorität hervorgehoben hat, keine nationale Frage ist, welche nicht das Interesse eines der beiden Volksstämmen dieses Landes, Sondern die Aufmerksamkeit und - ich füge gleich hinzu - das Wohlwollen beider Volksstämme dicses Landes auf sich zu lenken im vollen Maße berechtigt ist.

Dem Berichte, der uns hier Vorliegt, liegen zahlreiche Petitionen von Schulgemeinden, von Lehrern und von Lehrervereinen zu Grunde, welche auch heuer, wie im vorigen Jahre, an den hohen Landtag gelangt Sind.

Diese Petitionen lassen sich in zwei Kategorien abtheilen, nämlich erstens Petitionen, welche allgemein die Regulirung der Lehrergehalte anstreben, und zweitens in Petitionen, welche die Zuerkennung von dienstalterszulagen für die Unterlehrer zum Gegenstande haben.

Ich werde mich in Gemäßheit der von Sr. Durchlaucht gegebenen Direktiven benehmen, und zuerst in kurzen Worten zum ersten Punkte und sodann zum zweiten Punkte abgesondert Sprechen.

Was die Regulierung der Lehrergehalte anbelangt, so giebt hiefür bereits der § 55. des Reichsvolksschulgesetzes nachstehende Direktiven:

"Die Minimalbezüge, unter welche keine Schulgemeinde herabgehen darf, sollen so bemessen Sein, daß Lehrer und Unterlehrer frei von hemmenden Neben-Geschäften ihre ganze Kraft dem Berufe widmen, und erstere auch eine ganze Familie den örtlichen Verhältnissen gemäß ernähren können.

Die Kommission sowol die Majorität als die Minorität waren nun einstimmig der Ansicht, daß unsere Landesgesetzgebung dieser Direktive des Reichsvolksschulgesetzes, die im § 55 desselben enthalten ist nicht nachgekommen ist. Vergleichen wir einmal die Lehrergehalte in Böhmen mit den Lehrergehalten in anderen

Kronländern. Bei uns in Böhmen haben wir vier Lehrer=Gehalsklassen von 400, 500, 600 und 700 fl.

Es beträgt also der Minimalgehalt eines Lehrers bei uns 400 fl. in Niederösterreich und Oberösterreich beträgt er 600 fl., in Steimark aber 550 fl. Bei uns in Böhmen lediglich nur 400 fl. und diesen Minmalgehalt bezieht eine große Menge nämlich über 4000 Lehrpersonen. Vergleichen wir die Volksschullehrergehalte, welche das Ausland zahlt mit denen welche das Königreich Böhmen seinen Lehrern zahlt, so wird der Mißstand verhältnißmäßig auffallender.

Wenn wir die Lehrergehalte, welche die benachbarten deutschen Staaten ihren Volksschullehrern zahlen von Marken in Gulden umrechnen, so stellt sich nachstehendes Verhältnis heraus.

Das Königreich Sachsen, das Herzogthum Sachsen, Gotha, Hessen, Oldenburg, zahlen einen Minimalgehalt an Lehrer 500 fl. Sachsen Weimar, Sachsen=Altenburg, Anhalt, Braunschweig zahlen 540 fl., Meklenburg zahlt 625 fl. Bremen 900 fl., Lübeck und Frankfurt 1050, Hamburg 1060 fl. als Minimal geholt den Volkschullehrern. Es ist daher begreiflich, daß die Commission einstimmig sich in der Meinung vereinigt hat, daß die gegenwärtigen Verhältnisse die Ansprüche der Lehrer nicht im Mindesten zu befriedigen im Stande sind und daß in der Folge dessen auch die Liebe zur Pflichterfüllung in keiner Weise gefördert wird.

Es ist ganz begreiflich, bei uns trachtet jeder Lehrer, der in einer Schulgemeinde ist, welche in die 4. oder 3. Lehrergehalsklasse gehört in eine Schul=Gemeinde versetzt zu werden, die in der höheren Lehrergehaltsklasse steht und es ist gewiß vom Schulstaudpunkte ein solcher steter Wechsel des Lehrpersonales nicht zu empfehlen und nicht als vortheilhaft für die Entwickelung des Schulwesens anzusehen. Die Kommission suchte eine Abhilfe für diesen Mißstand in der Schaffung eines Concretralstatus.

Was nun den Begriff dieses Projektes und die beabsichtigte Inslebensetzung desselben anbelangt, so würde ich allerdings glauben, daß durch jenen Concretalstatus den dringendsten Beschwerden unseres Lehrerstandes einigermaßen abzuhelfen sei und daß ein Concretal-

status gewiß mehr dem Gebote der Billigkeit und Gerechtigkeit entspricht als die bisherige Abtheilung in 4 Lehrergehaltsklassen.

Es wird dadurch bei einem Conkretalstatus allerdings die Vorrückung in die höhere Gehaltsklasse lediglich vom Dienstalter und von dem Verdienste abhängig. Jetzt aber ist die Vorrückung abhängig nicht von der persönlichen Eignung auch nicht vom Verdienste, sondern von dem Zufall, daß eben ein Lehrer in einer Schulgemeinde höherer Kategorie wirkt Jedoch dieses Projekt ist, wie bereits der H. Minoritätsberichterstatter hervorgehoben hat, noch in weiter Ferne, in dem im Majoritätsbericht steht eigentlich, daß eben dieser Conkretalsstatus nach und nach anzubahnen sei, also die Angelegenheit nach und nach in Aussicht genommen wird, die sofortige. Einführung und insoferne muß ich daher dem Minoritätsberichterstatter Recht geben, wenn er sagte, der Majoritätsbericht gehe dahin aus, dass vorläufig nichts geschehen solle. Hier komme ich aber nunmehr auf die zweite Frage zu sprechen, nämlich betreffend die Dienstalterszulagen der Unterlehrer. Dieses hervorstehende Projekt konnte die Minorität nicht abhalten für diese Stiefkinder der Landesgesetzgebung und insbesondere der Schulgesetzgebung schon jetzt einzutreten. Die Unterlehrer beziehen wie uns bekanntlich ist in den drei ersten Gehaltsklassen 400 fl. und in der letzten Gehaltsklasse 350 fl. Sie sind daher mit Recht Stiefkinder der Schulgesetzgebung und zwar sind es 1423 zu Folge des letzten Schulzustandberichtes. Sie beziehen diesen miminalen Gehalt, sie haben keinen Anspruch auf die Dienstalterszulagen. Vergleiche man einmal den Unterlehrer mit dem Beamten der niedersten Kategorie. Nach dem Beamtengesetze vom Jahre 1873 haben die niedersten subalternen Beamten die in der 11. Rangklasse stehen den Gehalt von 600 fl. haben ferner zum mindesten eine Aktivitätszulage von 120 fl. und schließlich das Recht auf die Quinquenalzulagen von 100 fl., der Unterlehrer hat 350 fl., keine Aktivitätszulage, hat nach dem Ausspruche des Ministeriums und des Verwaltungsgerichtshofes auch keinen Anspruch auf Dienstalterszulagen. Und vergleichen wir einmal die Vorbildung, die nothwendig ist zur Begleitung eines Schulamtes, mit der Vorbildung, die nothwendig ist zur Begleitung eines subalternen Beamtenpostens in der 11. Rangklasse. Der Unterlehrer muß bevor er definitiv angestellt wird, und um solche blos definitiv angestellte, handelt es sich eben, 4 Klassen der Mittelschule absolviren, er

muß die Lehrerbildungsanstalt absolviren, was eben 4 Jahre dauert, er muß ferner ein Zeugniß der Reife nach strenger Prüfung sich erwirken, er muß zwei Jahre sich dem praktischen Schuldienste widmen und erst nach zwei Jahren kann er das Lehrhefähigungszeugnis sich erwirken und dann erst erreicht er also im Alter von 20 Jahren, wenn er dieselben nicht überschritten hat, erlangt er erst den Gehalt von 350 fl. mit der Aussicht durch 5 bis 10 Jahre auf dieser Gehaltsstufe zu bleiben, ohne auch nur die Alterszulage im Betrage von 35 respektive im höchsten Range von 40 fl. zu erreichen.

Der Unterlehrer bezieht also eine Entlohnung von baaren 95 kr. pr. Tag. Man muß Sagen, daß gewöhnlich ein anstelliger Fabriksarbeiter, ein tauglicher Handwerksgehilfe eine größere Entlohnung sich erwerben kann und daß daher diese Personen für unsere Unterlehrer ein Gegenstand des Neides sein müßen. Verlangen denn unsere Unterlehrer in zahlreichen Petitionen, die an das hohe Haus gelangt sind, etwas so enormes, verlangen sie nicht etwas bescheidenes und in den Verhältnissen vollständig begründetes? Ja ich möchte sagen, dass das Begehren der Unterlehrer zuerst im Gesetze begründet und zweitens begründet ist in den Anforderungen der Billigkeit und Gerechtigkeit (Bravo!). Daß es in dem Landesgesetze begründet ist, hat bereits der Berichterstatter der Minorität des näheren ausgeführt, ich erinnere auf die Verhandlungen wie aus dem stenographischen Protokolle hervorgeht vom Jahre 1881, wo ein Mitglied, der Jahrelang in der Schulkommission saß und bei dem Zustandekommen des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 betheiligt war, erklärte, er habe mit Verwunderung im Verordnungsblatte des Unterrichtsministeriums gelesen, daß die Dienstalterszulage den Unterlehrern aberkannt worden sei und hat die Versicherung im offenen Hause abgegeben, daß es damals keinem Mitgliede der Schulkommission und wohl auch keinem Mitgliede des hohen Hauses vom Jahre 1875 beigefallen sei unter dem Ausdruck "Lehrerpersonen" im §. 26 des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 die Unterlehrer auszunehmen Ich kann nicht glauben, daß der gegenwärtige hohe Landtag weniger Schulfreundlich sein sollte. als der Landtag des Jahres 1875. Wie nun diese Interpretation, die der §. 26 gefunden hat, zu repariren ist, ist der einfachste Weg, der Weg der authentischen Interpretation, der Interpretation, in welcher das Gesetz wiederhalt wie das erwähnte Gesetz gemeint gewesen.

Der hohe Landtag hat ja in den letzten Jahren sehr einfach authentische Interpetationen wiederholt vorgenommen und hat sie insbesondere vorgenommen auf dem Gebiete der Schulwesensfrage. Er hat den § 2 des Schulerrichtungsgesetzes vom 24. Feber 1873 durch ein nachfolgendes Gesetz ebenfalls autentisch interpretirt. Damals entstand ein Zweifel was in dem §. 2 unter dem Ausdrucke Schulgemeinde zu verstehen sei und welcher insbesondere die Schulgemeinde der Bürgerschule sei, und durch das Gesetz vom 18. August 1880, welches die Ueberschrift führt: "womit das Gesetz vom 24. Feber 1873 erläutert wird heißt es, das Gesetz von 24. Feber 1873 wird dahin erläutert, dass als Schulgemeinden der Bürgerschule im Sinne der § 2 in dem eben genannten Gesetze jene Schulgemeinde anzusehen fei, innerhalb deren Schulsprengels sich die Bürgerschule befindet. Es ist das also ein ganz einschlägiger Präzedensfall Gerade so wie der hohe Landtag damals um Streitigkeiten aus der Verschiedenen Auffassung zu vermeiden sich zu einer autentischen Interpretation entschlossen hat, so beantragt die Minorität auch heute, daß der hohe Landtag diese Interpretation vornehme und sie wird ganz einfach vorgenommen werden, daß man, wie es die Minorität beantragt den bisherigen Wortlaut des §. 26 des genannten Gesetzes dahin geändert, daß statt "Lehrpersonen" gesagt wird "Lehrer und Unterlehrer". Das ist die ganze Abänderung, welche die Minorität im Wege dieser autentischen Interpretation beantragt.

Auch die Majorität der Kommission hat sich der Gerechtigkeit und Billigkeit dieser Forderung nicht verfehlossen, es kommt aber indem ganzen Berichte der Majorität von der Dienstalterszulage der Unterleder nichts vor und die Majorität beschränkte sich im zweiten Absatze ihrer Schlußanträge das ganz allgemeine Begehren zu stellen: Dem Landesausschusse wird, ausgetragen, auch die Gehalte der Unterlehrer zu reguliren und hierüber dem Landtage in der nächsten Session geeignete Anträge zu stellen.

Wir waren der Meinung, daß diese Verschleppung vom Jahre 1880 nicht weiter stattfinden dürfte, indem es sich hier um Personen handelt, welche unter dieser Auslegung dieses Gesetzes in ganz enormer Weise leiden. Der hohe Landesausschuß, die hohe Regierung sind ja mit diesem von uns beliebten Vorgange einverstanden. Es hat ja das hohe Statthaltereipräsidium mit einer Note vom 21. Dezember 1883 die ebenfalls von uns angeführten Grund-

sätze adoptirt und dem hohen Landesausschuße als seine Wohlmeinung mitgetheilt. Allerdings werden, wenn die Sache weiter wieder aufgeschoben wird, wenn wieder nichts geschehen wird, die meisten der so gering besoldeten eben gezwungen fein auszuharren und ihr Leben in Unzufriedenheit und nie endenden Sorgen weiter zu fristen. Und doch strebt nach befcheidenem Wohlsein jeder Mensch umsomehr der Lehrer, bei dem eine Sorgenfreie Häuslichkeit Entschädigung bieten muß für so viele andere Genüße des Lebens, welche ihm nicht gewährt find. Ich glaube nicht, daß der hohe Landtag des Königreiches Böhmen seine Unterlehrer schlechter behandelt wissen will, als der hohe Landtag des Erzherzogthums Niederöfterreichs, welcher ausdrücklich in der Session des Jahres 1881 im gesetzlichen Wege die Dienstalterszulage zuerkannt hat. Ich erlaube mir auch hervorzuheben, daß die Stadtgemeinde Prag, welche ja bekanntlich einen eigenen Schulbezirk bildet, ihren Unterlehrern bereits um sie für das Warten zu entschädigen, zwei Quinquenalzulagen anerkannt hat. Ich glaube und möchte empfehlen den geehrten Herren die Annahme des Minoritätsantrages, weil die Unterlehrer doch, wie der geehrte Berichterstatter der Minorität hervorgehoben hat, bereits in früheren Jahren so zu sagen Aussichten eröffnet worden sind, Versprechen gewissermaßen vom hohen Landtage gemacht worden sind und es ist bekannt, daß derjenige dem öfters ein Versprechen gegeben worden ist, ohne daß die Erfüllung desselben erfolgt ist, schließlich in Resignation verzweifelt, und das soll bei unseren Unterlehrern wirklich nicht der Fall sein.

Wenn ich zum Schluße komme, so erlaube ich mir die Erwartungen auszusprechen, daß das Königreich Böhmen und der hohe Landtag des Königreichs Böhmen, welcher eben im Begriff steht zur Errichtung und zur Erbauung eines kostspieligen Prachtbaues zu schreiten, daß dieser Landtag es nicht weiter mit ansehen, und dulden wollen, daß seine Unterlehrer darben und ein kummervolles und sorgenvolles Dasein fristen.

Ich empfehle daher was Punkt 2 und 3 anbelangt, die Annahme des Minoritätsantrages. (Bravo! Bravo! links. )

Nejv. maršálek zem. Dovoluji si oznámiti, že za řečníky se dali ještě zapsati a to pro návrh komise posl. p. Richard Clam-Martinic a posl. kníže Fran-

tišek Lobkowicz a že p. hrabě Richard Clam-Martinic vyměnil své místo s p. drem. Palackým.

Ich habe die Ehre, dem hohen Hause mitzutheilen, daß sich als Redner noch eintragen ließen die Herren Abgeordneten Richard Graf Clam=Martinic und Fürst Franz Lobkowic für die Anträge der Kommission, und daß Hr. Richard Graf Clam=Martinic seinen Platz mit Hrn. Dr. Palacký vertauscht hat.

Dávám slovo prvnímu pro návrhy komise zanesenému řečníku p. prof. Tilšerovi.

Posl. prof. Tilšer: Slavný sněme!

Především musím vzdáti nejvřelejší díky velectěným pánům řečníkům přede mnou, že mně úlohu mou, třeba jsem se dal zapsati pro návrh většiny, tak nesmírně usnadnili.

Stojím totiž na tom samém stanovisku pří počátku mé řečí, na kterém stál a vyslovil se pan zpravodaj menšiny, že máme zde ne národní a ne politickou otázku, nýbrž že máme zde otázku humanity a spravedlnosti.

A pánové, z tohoto stanoviska chci také já především pro návrh menšiny mluviti jen v tom případě, že by návrh menšiny sl. sněmem byl zamítnut, budu hlasovati pro návrh komise, k němuž hodlám učiniti amendement. A proto prohlašuji především, že se všemi těmi důvody, které byly tak vřele proneseny jak panem zpravodajem menšiny, tak i panem řečníkem přede mnou úplně souhlasím a že zajisté ještě s větší vřelostí se zastávati budu toho českého učitelstva, o kterém pan zpravodaj menšiny se byl vyslovil. Když pro návrh menšiny budu hlasovati, mimo to chci pak ještě poukázati na to že jest přece důležitá souvislost mezi návrhem menšiny a návrhem většiny.

Pánové! Co zde bylo uvedeno důvodů, aby se to neodkládalo dále, co již dávno za křivdu uznáno, s tím souhlasím.

Avšak ti pánové, kteří dnes tak horlivě pro ten návrh menšiny horlí, musím

poukázati k tomu, že měli zajisté známosti o těchto poměrech již v roce 1880, kdy ještě ve většině byli na sněmu našem a mohu jen k tomu. co pan zpravodaj menšiny vytknul, připomenouti, že lituji, že již v roce 1880 těmto křivdám křiklavým na podučitelích páchaným neučinili konec. (Výborně. )

A co nás se dotýká doufám, že mnohý z mých pánů kollegů bližších bude se mnou souhlasiti. Pro případ však, že by návrh menšiny neměl projíti, pak si dovolím učiniti návrh eventuelní ke článku 2 návrhu menšiny, totiž aby se zemskému výboru uložilo, by upravení služného podučitelů předsevzal, maje při tom zřetel, by 5leté přídavky také oněm podučitelům byly udíleny, kteří na základě nabyté spůsobilosti učitelské byli definitivně ustanoveni.

Dem Landesausschuß wird aufgetragen, die Gehalte der Unter Lehrer zu regulieren und hiebei zu berücksichtigen, daß die Quinquenalzulagen besonders auch jenen Unterlehrern ertheilt werden, welche auf Grundlage der erlangten Befähigung definitiv angestellt Sind.

Pánové, zde se jedná, jak již pan zpravodaj menšiny byl vytknul, o to, aby co dříve po zákoně se stalo právem, co slavná vláda nyní za spravedlivé uznává, k čemu zemský se již také dávno přidal, aby to, co tedy původně ve smyslu zákona z roku 1873 nade vší pochybnost postaveno, stalo se opět skutečným právem. Myslím, že proti tomu, aby podučitel, kterému se mnohdy stala křivda, snad náhodou, že se stal na místo učitele podučitelem, aby se mu ještě nekřivdilo úmyslně a vědomě, když on vyplnil ze své strany všechny požadavky, že se stalspůsobilým, že vykonal zkoušku dospělosti, pak že na základě učitelského působeni dosáhl učitelské spůsobilosti, aby se mu z naší strany nekřivdilo. Myslím, že proti tomu požadavku nebude námitky, aby těm podučitelům, kteří tuto učitelskou spůsobilosti již mají, kvinkvenálky byly přiřknuty. Jestliže se praví, že máme několik podučitelů, kteří ještě oné spůsobilosti nemají, ovšem ti nemají také žádného nároku na quinquenálky, oni nemohou býti ani definitivně ustanoveni. Mám za to, pánové, když se ten zákon přijme, jak jej

menšina navrhuje, že se budou snažiti oni podučitelé, kteří tuto spůsobilost dosud nemají, aby jí dosáhli a tím se indirektně také škole prospěje. Já dále návrh menšiny odůvodňovati nebudu, bylo všechno od historického vývoje počínaje panem zpravodajem menšiny tak zřejmě a jasně a pravdivě vyloženo, že bych musil jen opakovati, co již tak výmluvně praveno, toho však i z té příčiny potřebí není, poněvadž my ještě všichni německy rozumíme. Vše to však také mluví pro návrh můj. Zbývá, pánové, jen poukázati k bližší souvislosti, která jest mezi návrhem většiny a menšiny. To, co menšina chce, chce i většina v odstavci 2., ale ne hned. Menšina chce, aby se to, co žádá, stalo hned v roce příštím, když proti tomu není žádné námitky. Jestliže však většina praví, že musíme celý ten status učitelům zároveň upraviti, tu ovšem se mi zdá, že ti ubozí podučitelé musí čekati příliš dlouho, až bude tato otázka konkretálního státu upravena

Neboť, panové, otázka tato sotva v budoucím ani snad i v následujícím roce k vyřízení nedospěje.

Zde jest souvislost patrná. Avšak ještě jiná stránka jest na uváženou. Při té příležitosti, když se jedná o kvinkveválky podučitelů, že se také s otázkou upravení platu učitelského hne. Neboť, pánové, zde vyskytují se dvě strany sobě protivné Když se jedná o přiřknutí kvinkvenálek podučitelům, praví se: pro dva tisíce pod-. učitelů budou obnášeti kvinkvenálky tolik a tolik tisíc zlatých. A ten náklad na školství naše již jest tak vysoký, my máme tak těžké břemeno, že musíme skutečné na to pomýšleti, jak by se dalo spořiti a blízká jest otázka, zdali ten tak ohromný náklad přes 7 milionů, který nyní školství již vyjadřuje, při tom nynějším zřízení také rozdělen odůvodněn a ospravedlněn, když se předsevezme revise zákonů, na kterých toto rozdělení spočívá, že se nejen učitelstvu, ale vůbec školství více prospěje a že se také odměna za práci spravedlivější rozhodne. V tom jest, pánové, důležitá souvislost, že při té otázce, kde se vyžaduje náklad pro podučitelé, zároveň se vyskytuje otázka, jak bychom mohli těm mnohým steskům a šice steskům čá-

stečně oprávněným ze strany poplatků odpomoci, kteří praví: že, když to tak půjde ještě dále, kam že přijdeme. Když se v 11 letech ten náklad na školství více než téměř zdvojnásobil, to školství nutně a konsequentně bude vyžadovat v dalších letech ještě mnohem více. Nemůže to ani jinak býti, vždyť máme ještě řadu škol, které se musí zříditi, máme kvinkvenálky, máme výslužné učitelů, které ještě poroste a t. d. Náš náklad na školství bude nutně větší a jsem přesvědčen, že to nebude příliš dlouho trvati, že přijdeme na 10, 000. 000 zlatých.

Avšak, kdyby tomu tak bylo, kdyby náklad ten výše této dosáhl, pak jest otázka zdali tento náklad jest spravedlivě rozdělen. A tu se vyskytuje celá řada namítek, které proti tomu zákonu, podle kterého jsou rozděleny školní obce na 4 třídy, mluví, i jsou také v zprávě té z části uvedeny.

Že již možnost spravedlivého rozdělení není snadná, to bylo od slavných úřadů uznáno; zemská školní rada sama pravila, že při tom původním rozdělování se křivdy staly; my každý rok vidíme, jaké obtíže se vyskytují s tím vřaďováním. Naříkají si obce, že se jim křivda stala, že chtějí býti tedy vřaděny do třídy vyšší; vidíme nespokojenost všude.

Páni učitelé praví: my v té čtvrté třídě máme jen 400 zl., my z tohoto služného nemůžeme býti živi, my žádáme, aby ta třída 4. byla úplně zrušena. Tedy jak se má při těchto různých sobě odporujících požadavcích odpomoci? Tu není jiné pomoci po mém náhledu, než aby se zřídil konkretální status, tak jak jest v jiných zemích, aby základní plat při všech učitelích byl stejný, ať působí učitel v městě neb ve vesnici, ať pak přídavky drahotní se ustanoví pro jistá místa. Jest důležité, aby učitel k tomu místu, kde působí, přilnul. Není spravedlivo, když v těch poměrech učitel mladý, který náhodou se do místa první třídy, kde má snadnější a příjemnější postavení a vyučování má plat nejvyšší, a učitel na venkově, který má mnohdy práci nejtěžší, má plat nejmenší. Pánové, to jsou nesrovnalosti, kterým se musí odpomoci, a proto že se ta otázka přivedla na denní pořádek toho konkre-

talního statutu není nevčasná. Kdybychom také teprve za 3 léta se dodělali dotýčného zákona, jsem přesvědčen, že se nejen školství, nýbrž i také poplatnictvu našemu pomůže. Nebudu šířiti slov, myslím však, že to docela postačí k odůvodnění návrhu mého, co jsem pravil. Já jsem především, pro návrh menšiny a kdyby tento nedosáhl většiny hlasů v tomto slavném sněmu, pak bych prosil, aby se eventuellně dodatečný návrh k čl. 2. přijal, podle něhož otázka kvinkvenálek podučitelů může býti co nejdřív a neodvisle vyřízena.

Nejv. maršálek zem. Pán poslanec profesor Tilšer činí dodatečný návrh k odstavci 2., totiž ku slovu "předsevzal" by se vřadilo "při tom zřetel míti na 5leté přídavky, aby oněm podučitelům byly udíleny, kteří na základě nabyté učitelské spůsobilosti byli definitivně ustanoveni. "

Herr Prof. Tilšer stellt den Antrag, es möge zum Absatz 2 als Zusatz angenommen werden: "hiebei zu berücksichtigen, daß Quinquenalzulagen, welche auch jenen Unterlehrern ertheilt werden, welche auf Grund erlangter Lehrbefähigung definitiv angesteltt wurden. "

Ich werde die Unterstützungsfrage stellen..

Činím dotaz na podporu.

Ich ersuche die Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří podporují tento návrh, aby vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Jest dostatečně podporován.

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Přijde nyní k slovu Jeho Exc. Richard hrabě Clam-Martinic.

Abg. Richard Graf Clam-Martinic Meine Herren! Ich habe mir das Wort erbeten, um in einer Eigenschaft als Obmann der Schulcommissiion aus eine Aeußerung des Herrn Berichterstatters der Minorität zu erwidern.

Der geehrte Herr Dr. Schlesinger hat als Berichterstatter der Minorität wie es scheint, das Bedürfnis gefühlt, die Spuren des Geheimnisses aufzudecken, welches angeblich die,

Vorgänge in der Schulcommission umgibt. Und er hat eine Ahnung eines Solchen Geheimnisses auch in den Worten Sr. Durchlaucht des Oberstlandmarschalls gefunden, welcher darauf hingewiesen hat, daß der Modus der Abstimmung hier eine gewiße Schwierigkeit biete, indem man geglaubt hat, die Ansicht Seiner Durchlaucht des Oberstlandmarschall dahin zu interpretieren, daß die Schwierigkeit in einer gewissen Heterogenität der Gegenstände des Minoritätsvotums und des Majoritätsantrages liege.

Ich glaube, er hat das Wort gebraucht: "in dem geringen Zusammenhange, welcher dazwischen besteht. " Nun ich muß aufrichtig gestehen, daß mir zwischen dem Minoritätsantrag, welcher bezüglich der Unterlehrer die sofortige Aeberung des Gesetzes über die Quinquenalzulogen verlangt und zwischen dem Majoritätsantrage, welcher den Landesausschuß auffordert, die Regulirung der gesammten Lehrergehalte in Angriff zu nehmen und dabei auch die Gehalte der Unterlehrer mit in Betracht zu ziehen, der Zusammenhang durchaus nicht zu fehlen scheint. Ich glaube, daß die Schwierigkeit, auf welche Sc. Durchlaucht hingewiesen hat, ganz einfach die geschäftsordnungsmässige Schwierigkeit ist, daß einer Abstimmung darüber, ob das Haus in die Specialdebatte eingehen wolle, folglich um somehr die Abstimmung darüber, ob der eine Entwurf oder der andere, ob der eine Antrag oder der andere zum Grunde der Specialdebatte genommen werden soll, nach unserer jetzt noch gütigen Geschaftsordnung nicht existiert. Der geehrte Berichterstatter der Minorität hat um diesen angeblichen geringen Zusammenhang zu erklären gesucht, indem er auf gewisse Vorgänge in der Schulcommission hingewiesen hat, auf welche er nicht weiter eingehen wolle, deren Wesen er aber dann dennoch - ich nehme ihm das gar nicht übel, ich werde mir erlauben dasselbe zu thun - doch erzählt hat. Ich glaube, daß Vorgänge in der Commission, wenn sie auch in der Regel für das Haus von geringem Interesse sind, dennoch nicht ein Geheimnis bilden, von welchem man nicht sprechen dürfte. Nun, nach diesen Andeutungen hätte man glauben sollen, es hätten in der Schulcommission irgend welche dunkle Vorgänge stattgefunden, um den Antrag der Minorität aus dem Wege zu räumen. Die Sache ist sehr einfach. Die verschiedenen Gegenstände, die verschiedenen Petitionen wurden im Schulausschusse an verschiedene Berichterstatter für den Ausschuß zugewiesen, wie es ja

in allen übrigen Commissionen üblich ist, so wurde der Schulzustandsbericht einen Referenten, die Petitionen um Aufhebung des Schulgeldes einem anderen Referenten, und auch die vielen und zahlreichen Petitionen um Zuerkennung der Quinquenalzulagen einem dritten Referenten zugewiesen.

Dieser dritte Referent war vielleicht der Fleißigste unter gen drei Herren und er war der erste, welcher mit seinem Berichte vor die Schulkommission kam.

Die Kommission hat diese Anträge in Erwägung gezogen, hate sie berathen, hat auch einen Regierungsvertreter, einen Vertreter des Landesausschußes eingeladen und am Schlusse, nachdem diese Berathungen ziemlich lange - ich glaube durch zwei Sitzungen - fortgedauert hatten, wurde von einem Mitgliede der Majorität der Kommission der Antrag gestellt, die Entscheidung darüber zu vertagen.

Nun, ich war keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß diese Vertagung eben nur für die Kommission gilt, wie sich ja dann auch gezeigt hat, und habe demnach geschäftsordnungsmäßig den Antrag auf Vertagung zuerst zur Abstimmung gebracht. Er wurde von der Majorität der Kommission angenommen.

Das dieser Antrag kein unbegründeter war, ist doch wohl baraus hervorgegangen, baß die Frage der Regulierung der Lehrgehalte überhaupt am nächsten ober nächstfolgenden Tage in der Kommission zur Beratdung gekommen ist, und daß bei dieser Gelegenheit die Kommission sich entschlossen hat, dem Antrage des betreffenden Referenten zufolge den Landesausschuß aufzufordern, in Gemäßheit der hier näher bezeichneten Grundsätze bezüglich der Abschaffung der bisherigen Lehrergehalts=Klassen und Einführung eines Konkretralstatus im Einverständnisse mit der Regierung eine neue Regulirung der Lehrergehalte vorzunehmen, hierüber dem Landtage in der nächsten Session eingehend Bericht zu erstatten und geeignete Anträge zu stellen, sowie einen Gesetzentwurf einzubringen, der die bezüglichen Aenderungen des Schulgesetzes enthalten würde; und 2. dem Landesausschusse werde aufgetragen, auch die Gehalte der Unterlehrer zu regulieren und hierüber dem Landtage in der nächsten Session geeignete Anträge zu stellen.

Hiemit hat allerdings dieser Antrag und

die Annahme dieses Antrages seitens der Commission den früheren Antrag des andern Herrn Referenten für die Petitionen um Zuerkennung der Quinquenalgehaltszulagen gegenstandslos gemacht. Das es aber nicht auf ein Umbringen dieser ganzen Angelegenheit abgesehen war, ist doch ziemlich deutlich daraus zu erkennen, daß eben die Möglichkeit geboten war, und ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde, den Antrag, der sonst eben bei den Petitionen gestellt worden wäre, hier als Minoritätsvotum zu bringen.

Daß aber die Kommission in dem Augenblicke, wo sie den Landesausschuß auffordert, an die ja schon so lange im Zuge befindliche Frage der Regulierung der Lehrergehalte sofort ernsthaft heranzutreten, nicht präjudiciren will den Anträgen und Beschlüssen, Welche darauf folgen werden, durch eine theilweise Regelung, namentlich durch eine Entscheidung der Frage über die Quinquenalzulagen der Unterlehrer, das scheint mir eigentlich doch ganz logisch und ganz richtig.

Denn, meine Herren, die Frage der Quinquenalzulagen für Unterlehrer läßt sich nicht so ganz bloß für sich in Betracht ziehen. Gewiß ist Niemand im Schulausschusse, meine Herren, der nicht vom Herzen den schlechtge stellten Unterlehrern eine Aufbesserung gönnen würde.

Aber, meine Herren, da offenbart sich eben der Unterschied in der Situation der Minorität und der Majorität in diesem parlamentarischen Vertretungskörper. Die Minorität kann sehr leicht großmüthig und freigierig sein, während die Majorität Sich ganz ihrer Verantwortung bewußt sein muß, daß das, was sie jetzt beantragt, höchst wahrscheinlich sich verwirklicht und Gesetz wird, und sie muß sich der Verantwortung der Lasten bewust sein, welche sie damit übernimmt. (Rufe links: "Museum")

Nun, meine Herren, ich habe gesagt, die Zuerkennung der Quinquenalzulagen an die Unterlehrer läßt sich eben so ganz außer Zusammenhang mit den Lehrergehalten selbst nicht machen. Denn ich bitte zu betrachten, daß noch heute, wie ich glaube, in deutschen Schulbezirken 107 oder 108 wirkliche Lehrerstellen unbesetzt sind, um welche sich seit Jahren kein Unterlehrer meldet. Die Folge davon ist doch die; ich will nicht sagen, daß die Unterlehrer genug haben, aber die, daß die betreffenden

Lehrer noch schlechter gestellt find, als viele Unterlehrer. Wenn Sie nun den Unterlehrern, ohne daß zugleich eine allgemeine Regulierung der Lehrergehalte erfolgt und ein Jahr, bevor eine solche Gehaltsregulierung zur Durchführung gelangen soll, schon gesetzlich die Quinquenalzulagen zusprechen: was ist die Folge davon? Daß Sie absolut für eine große Anzahl von wirklichen Lehrern, deren Stellen schon jetzt von den Unterlehrern nicht begehlt werden, weil sie ebenso sehr schlecht gestellt sind, eine noch härtere, schwerere Lage schaffen, welche eine dringende Abhilfe verlangen wird.

Diese Frage läßt sich nicht ganz trennen und glaube ich, daß bei einer Angelegenheit, welche sich schon so lange hinzieht und deren vollständig befriedigenbe Lösung durch die Resolution, welche der Ausschuß Ihnen beantragt, angestrebt wird, es denn doch besser ist, die ganze Sache in eins auszufassen, als wie in einer Richtung einen definitiven Beschluß zu fassen, welcher möglicherweise entweder hinderlich sein könnte oder aber wieder geändert werden müßte durch jene Beschlüsse, welche das hohe Haus auf Grund der Ausschuß-Anträge zu fällen in der Lage sein wird. Ich habe ursprünglich nur das Wort begehrt, um bezüglich der angedeuteten Vorgänge in der Komission Aufklärung zu schaffen.

In dieser Hinsicht paart es sich zusammen, in der Kommission ist der Vertagungsantrag gestellt worden, welcher natürlicherweise und offenbar nur für die Kommission gemeint war; die Vertagung von 48 Stunden, welche dadurch eingetreten ist, dürste von keiner wesentlichen Bedeutung sein. Der Antrag der Minorität, dessen Intentionen ich Vollkommen anerkenne und der auch gar nicht aus dem Wege geschafft werden soll, ist nach dieser 48-stündigen Vertagung bei der nächsten Berathung der Schulkommission als Minoritätsvotum, dem Berichte der Majorität angefügt worden. Ich glaube sonach, daß von irgend welchen besonderen und eigenthümlichen Vorgängen der Majorität, auf die hingewiesen wurde und hinter welchen man, ich weiß nicht, welche Vergewaltigung suchen mochte, hier keine Rede sein kann. Und ich muß offen gestehen, wenn ich es auch für mich nicht für nothwendig halte, als Obmann ein Unbescholtenheitszeugniß wieder auszustellen und ich glaube, daß auch die Herren auf jener Seite, mit denen ich die Ehre habe, in den Ausschüssen, deren Obmann zu sein ich die Ehre habe, zu sitzen, mit Staunen von irgend welchen dunklen

Vorgängen gehört haben in der Kommission seitens der Majorität des Auschußes.

Ich empfehle Ihnen daher die Anträge der Majorität der Kommission, weil ich glaube, daß dieselben vollkommen gerechtfertigt sind und durch dieselben in keiner Weise präjudicirt wird, jenen im Interesse der besseren, materiellen Stellung der Unterlehrer beabsichtigten Schritten. (Bravo, Bravo!)

Nejv. maršálek zem. Dostává se nyní k slovu pan Dr. Palacký.

Herr Dr. Palacký: Hohes Haus! Die bisherigen Debatten haben das eine erfreuliche Resultat zu Tage gefördert, daß dem Wunsche nach der Verbesserung der Lehrer allgemein Rechnung getragen wurde, und daß man sich geeinigt hat in dem Wunsche nach der Schaffung eines Konkretal Status, daß sich eine Einmütigkeit gezeigt hat in Beseitigung des gegenwärtigen Zustandes, für dessen Schärfe wir aber nicht verurtheilt werden können. (Výborně!)

Wenn wir nun zu diesem Ziele gelangen wollen, dann mussen wir Mittel Suchen, welche zum Ziele führen und dann dürfen wir nichts thun, was diesem Ziele materiell und moralisch abträglich wäre, und als das sehe ich den Antrag der Minorität an. Es ist, meine Herren, doch eine bekannte Thatsache, daß, wenn man aus einem größeren Komplexe irgend eine Sache herausreißt, zu einer früheren Erledigung, man dadurch die Erledigung des gesammten Komplexes nicht fördert, sondern schädigt. Das würde hier geschehen.

Ich will nicht befürchten, daß die Anordnung des Konkretalstatus Jahre dauern müßte, ich hoffe im künftigen Jahre, so Gott will, wird die Sache erledigt, aber dazu brauchen wir auch finanzielle Mittel und wen auch die Summe, die im Vorhinein gefordert Wird, eine ziemlich geringe ist, so ist sie doch den Mitteln des Landtages abträglich. Ich bin dem Abgeordneten Tilscher sehr verbunden für die Schilderung der bereits ins unerträgliche erwachsenen Laft der Schulden, er weiß es aber um allerbesten, wie bei bester Absicht es nicht mehr möglich ist, weiter zu gehen Es wären noch andere und wichtigere Gründe, die zu einer Vermehrung führen könnten.

Es sind das nicht lediglich junge Unterlehrer, die am Schlechtesten bestellten, ich bitte zu erinnern an die Industriallehrerinnen, Welche 80, 100 bis 120 fl. Gehalt haben, die haben gar keine Pension und Quinquenalzulagen. Ich erinnere, meine Herren, daß der verheirathete Lehrer, der, wie es leider vorkommt, noch mit Kindern gesegnet ist, mit 500 fl. viel schlechter daran ist als der mit 400 fl. Das alles, meine Herren, ist mir bekannt und es ist bei mir ein Gefühl der Traurigkeit, daß ich sagen muß: wir können nicht allen auf einmal helfen, darum wünsche ich aber auch, daß wir uns nicht präjudiciren würden in moralischer Beziehung. Die großen Fortschritte des Konkretalstatus, die H. Dr. Werunsky hervorgehoben hat und wie ich anerkennen muß, find das, was das Prinzip der Gerechtigkeit fein sollt. und nicht der Zufall soll entscheiden, daß der Lehrer eine höhere Gehaltsklasse bekommen soll, nach Seinem Verdienst und nach Seinen Leistungen, aber nicht nach der Protektion des Ortes, wo er hin kommt. -

Diesem würde dagegen nicht geholfen werden, wenn wir Quinquenalzulagen aufnehmen würden nicht nach dem Verdienste, sondern nach den Altersklassen.

Es ist ganz richtig im Entwurfe der Regierung hingewiesen worden auf die Einführung der Alterszulagen, dies würde ich befürworten, aber nicht jene mechanische, ich möchte sagen im Schlafe zu gewinnende Quinquenalien zu empfehlen, wie ich mir im Vorigen Jahre erlaubt habe einiges zu sagen, auf welches ich nicht zurückkommen will. Aus diesem Grunde kann ich mich nicht für das Votum der Minorität begeistern, so sehr ich in einzelnen Fällen wirklich anerkenne, daß wirtlich in einem Momente manche Härten darin bestehen, daß es sehr alte Unterlehrer gibt, die bei diesem Systeme nicht avanciren können, besonders auch in böhmischen Gegenden. Nachdem aber mir das große Princip im ganzen Lande höher steht, nachdem ich mir das Mittel nicht versagen will noch mir auch nicht in principieller Beziehung Bedenken gegen den Antrag der Majorität entstehen, so werde ich für die Anträge der Majorität stimmen.

Nejv. maršálek zemský.

Dovoluji si slavnému sněmu oznámiti, že se kníže František Lobkovic vzdal slova a zase se dal zanésti pan prof. Kvíčala.

Přichází tedy pan prof. Kvíčala ke slovu a dávám mu slovo.

Abg. Prof. Kvíčala: Hoher Landtag! Ich werde mir nur einige kurze Bemerkungen erlauben da die Zeit sehr vorgeschritten ist.

Die verehrten Hrn. Redner von jener Seite (linken) des Hauses haben in gründlicher Weise und warmen Worten für die Unterlehrer sich eingesetzt, aber auf eine Frage, welche denn doch nicht ganz nebensächlich ist, haben diese verehrten Herren vergessen, und ich weiß nicht ob dieß nicht ein Hinderniß für die Realisirung ihrer gewiß sehr lobenswerthen Wünsche ist. Und zwar ist nämlich in dem Budget nicht für diesen Fall vorgesorgt.

Es ist jedenfalls eine Mehrausgabe, welche dadurch erwachsen würde, die vielleicht für das erste Jahr nicht 55. 000 fl. wie der Herr Berichterst. der Min. mit Recht gesagt hat und wie ich auch im Schulausschuß selbst zu erklären die Ehre hatte, sondern nur 30. 000 fl. beträgt; eine Ziffer läßt sich nicht feststellen, aber freilich würde sich das im Verlaufe der Jahre steigern, bis es die Summe von 55000 fl. erreichen würde, dann später wurden sich diese Ziffer noch etwas erhöhen

Nun das ist das eine Bedenken; zweitens möchte ich mir die Bemerkung erlauben, daß wie ich den Antrag der Kommission auffasse, der Landesausschuß verpflichtet wäre im Falle der Annahme des Kommissionsantrages bereits in der nächsten Session Bericht zu erstatten und einen Gesetzentwurf bezüglich der Lehrergehalte also auch bezüglich der Regulirung der Gehalte der Unterlehrer einzubringen, denn die Kommission sagt ja doch ausdrücklich: dem Landesausschusse wird aufgetragen usw. in der nächsten Session eingehenden Bericht zu erstatten und geeignete Anträge zu stellen, sowie einen Gesetzesentwurf einzubringen, der die diesbezüglichen Abänderungen des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1875 Z. 86 enthalten würde.

Der Landesausschuß wird sich bemühen müssen diesem Auftrage nachzukommen, und ich halte es nicht für unmöglich, daß im Einverständniße mit dem hochlöblichen Landesschulrathe bei fleißiger Arbeit, in der That es möglich sein wird, bis zum nächsten Jahre einen solchen Gesetzentwurf wirklich fertig zu stellen sei es nun, daß der hochlöbliche Landesschulrath die Iniziative ergreifen sollte, fei

es daß von Seite des Landesausschußes die Iniziative ergriffen würde.


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