Nun hat darüber die Verhandlung stattgefunden, die Regierung hat eine Einwendung nicht erhoben, der Rechtsvorbehalt wurde genehmigt, die Kosten wurden bezahlt, aber gegen deren Refundirung wurde dann nach längerer Verhandlung von Seite der Regierung Einspruch erhoben und dieselbe abgelehnt.
In Folge dieser Ablehnung hat der Landesausschuß nach dem Gutachten seines Rechtsanwaltes sich zunächst an die Statthalterei gewendet, es möge nunmehr, nachdem gegenüber dem Ärar der Rechtsanspruch feststeht, und jedenfalls das feststeht, daß das Land hiezu nicht verpflichtet ist, das Konkurrenzverfahren durchgeführt werden.
Die Statthalterei hat dagegen eingewendet, diese Konkurrenzverhandlung sei aussichtslos und es möge nur das Land es übernehmen aus dem Grunde, daß, wenn auch die Eger nicht unter die Landesflüße gehöre, doch hier ein Landesinteresse im Spiele ist und daß daher wohl Billigkeitsgründe dafür sprechen, daß das Land es übernehme.
Der Landesausschuß hat nun den Antrag gestellt, es möge von der weiteren Verfolgung dieses Anspruches und namentlich von der weiteren Verfolgung dieses Anspruches auf dem Rechtswege Umgang genommen Werden und die Abschreibung dieses Betrages vom h. Landtag genehmigt werden. Der Budgetausschuß hat aber gemeint, daß denn doch, nachdem der Rechtsanspruch auf Rückzahlung nach seiner Ansicht, die ja auch in den Akten ihre Begründung findet und auch Von dem Rechtsanwalt getheilt wird, nachdem der Rechtsanspruch begründet und unzweifelhaft ist, daß noch in diesen vorliegenden Akten kein hinreichender Grund fei, den Rechtsanspruch sofort aufzugeben und hat darum den Antrag gestellt:
Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, neuerlich die k. k. Regierung um Durchführung
der Konkurrenzverhandlung rücksichtlich der im Jahre 1874 ausgeführten Uferschutzbauten bei Bouschowitz anzusuchen, hiebei die berechtigten Ansprüche des Landesfonds auf Refundirung der von ihm bei dieser Bauausführung unter Vorbehalt aller Regreßrechte beglichenen Herstellungskosten per 6541l fl. 21 kr. ö. W. sich gegenwärtig zu halten und all das zu veranlassen, was zur rechtlichen Wahrung und Geltendmachung dieser Ansprüche des Langesfonds erforderlich fein wird, um diese Angelegenheit in einer sowohl dem Rechte als dem Interesse des Landes entsprechenden Weise zum Abschluße zu bringen.
Die Budgetkommission hat sich zu diesem Antrag umsomehr veranlaßt gefunden, als aus den Akten hervorgeht, daß diese damaligen Konstruktionen, eben weil dieser Streit bezüglich der Kosten obwaltete auch vom Niemanden konservirt, vom Niemanden in Stande gehalten wurden und daß schon jetzt die Nothwendigkeit vorliegt, neuerliche Bauten dort vorzunehmen und neuerliche Auslagen darauf zu verwenden.
Angesichts dessen hat die Budgetkommission schon doppelten Anstand nehmen müssen, dem hohen Hause zu beantragen, daß dieser jetzt schon den Ausspruch fällt. Ich kann daher nur an Stelle des hiezu bestimmten Referenten den Antrag der Budgetkommission dem hohen Hause bestens zur Annahme empfehlen.
Ponavrhuji, by slavný sněm schválil návrh budžetní komisí podaný.
Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo ?
Nachdem Niemand das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung.
Přejdeme k hlasování.
Návrh nachází se tištěn v rukou pánů
Der Antrag befindet sich gedruckt in den Händen der Herren.
Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Žádám pány, kteří s ním souhlasí, by vyzdvihli ruku.
(Stane se. )
Jest přijato.
Ist angenommen.
Příšti předmět denního pořádku jest ústní zpráva komise pro vodní hospodářství.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der mündliche Bericht der Kommission für Regelung der Wasserwirthschaft.
Zpravodajem jest p. Dr. Riegr.
Zpravodaj pan Dr. Riegr: Slavný sněme!
V rozpočtu říšském pokládá se každoročně do výdaje jistá suma 100. 000 zl. ročně na upravení řeky Labe až po Mělník a Vltavy ku Praze a práce které zde v této věci se mají dokončiti, budou vyžadovati ještě asi 6 až 8 let, asi 6 až 8 set tisíc zl. Obec Pražská a obchodničtí spolkové a okresní výbor Mělnický a obec Mělnická zadaly petici ku slavnému sněmu toho znění, aby slavný sněm se ráčil věci té ujmouti, aby plavba v této částí řeky, tedy od Litoměřic až ku Praze mohla co nejdříve býti přivedena ku konci, to jest, aby plavba po řetězi mohla se prováděti, aby ten řetěz mohl býti položen. Komise pro záležitosti vodní tu věc vzala v uvážení a přišla k tomu přesvědčení, že by se věc dala tak sprořádat, že by to, co každoročně se do rozpočtu klade, kdyby se to položilo, co se klade na 6 let, aby se vydalo za 3 léta, že by celá záležitost mohla býti za 3 léta ukončena. Při tom jest ještě ta okolnost, že jest společnost, která má privilej, které byla dána koncesse ku položení řetězu od Litoměřic až do Mělníka, která ale posud s tím váhá a která žádala, aby jí privilej byla prodloužena, ale byla odmrštěna v té věci. Ona ale odkazuje k tomu, že jsou ještě některé obtíže plavby. Celý obsah tedy těch žádostí je ten, aby se to, co se má vydati z rozpočtu říšského za 6 let, vydalo v běhu 3 let, aby záležitost mohla býti dříve ku konci přivedena.
Auf Grundlage mehrerer Petitionen, besonders einer Petition der Hauptstadt Prag, welche dahin geht, daß die Flußregulirung von Leitmeritz bis Prag möglichst beschleuttigt werde, damit die Kettenlegung für die Kettendampfschifffahrt möglichst bald vorgenommen werden könnte und damit die Dampfschifffahrt bis in das Weichbild der Stadt Prag verlan-
gert werden könne. - Auf Grundlage also dieser Von verschiedenen Korporationen eingereichten Petitttionen hat der Wasserausschuß diese Frage berathen und ist zu dem Antrage gekommen, welchen dem hohen Hause mündlich Vorzutragen ich die Ehre habe. Er geht dahin:
"Die hohe Regierung wird ausgescrdert, ungesäumt die Anfertigung der Projekte für die Regulirung der Elbe Von Leitmeritz bis Melnik und der Moldau von Melnik bis Prag anzuordnen, und von den hiefür in Aussicht genommenen Bauaufwand in den Staatsvoranschlag einen Solchen Betrag einzustellen, damit die Eröffnung der koncessionirten Kettendampfschifffahrt bis Melnik in der angeordneten Zeit ohne Anstand erfolgen könne und binnen 3 Jahren bis Prag ermöglicht werde. "
Vysoká vláda s vyzývá, aby bez odkladu nařídila zhotoveni plánů k regulování Labe od Litoměřic k Mělníku a Vltavy od Mělníka k Praze a aby na náklad, který se k této práci počítá, do rozpočtu státního postavila takový obnos, jakého jest potřebí, aby povolená paroplavba po řetězu až do Mělníka v čas nařízený bez překážky provedena a do tří let až do samé Prahy umožněna byla.
Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo?
Verlangt Jemand das Wort?
Jelikož nikdo za slovo nežádá, přejdeme k hlasování.
Wir übergehen zur Abstimmung. Es wird wohl nicht nöthig sein, daß ich den Antrag der Kommission wiederhole.
Nebude třeba, abych opakoval návrh komise a žádám tedy pány, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Jest přijato.
Ist angenommen.
Příští předmět denního pořádku jest zpráva komise rozpočtové o návrzích výboru zemského v příčině převzetí českého národního divadla.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist
der Bericht der Budgetkommission über die Anträge des Landesausschußes betreffend die Uebernahme des böhmischen Landestheaters.
Zpravodajem jest p. dr. Rieger. Dávám mu slovo.
Zprav. p. dr. Rieger. Slavný sněme! Předmětem mé zprávy jest usnešení budžetní komise o zprávě zemského výboru vzhledem k českému divadlu, v kteréžto zprávě výbor zemský odůvodnil výlohy, které převzal na fond zemský za příčinou udržování mašinérie, parostrojů a elektrických strojů při českém divadle, které, jak známo přešly v majetek země, že následkem toho bylo potřebí při tomto rozsáhlém závodu technickém, kde jest tolik strojů a tak velkou cenu majících, že to obsahuje výdaje na to přes 300. 000 zl., kteréž výdaje od sboru pro zřízení Národního divadla byly zemi ovšem darovány, že udržení těch strojů vyžaduje technického inspicienta a i ty ostatní výdaje Všecky tyto výdaje byly položeny již do rozpočtu zemského a při rozpočtu zemském byly již přijaty, v té věci tedy již není třeba vlastně ničeho činiti, avšak ještě jest potřebí, aby slavný sněm ráčil vzíti na vědomí, že výbor zemský na základě usnešení zemského sněmu ze dne 24 června 1880 a ze dne 11. července 1883, kterýmiž usnešeními sněmovními výboru zemskému bylo uloženo divadlo české přejati ve zprávu a mejetek zemský, jakmile jisté vymínky budou vyplněny. Že výbor zemský se o tom přesvědčil, že všecky tyto vymínky byly vyplněny a postaral se také o to, aby tento majetek přešel do majetku země a aby byl přejat pořádně podle inventáře a zároveň také učinil kroky, aby ten přikoupený dům č. 224--II. byl přidělem k téže realitě a na témž místě v gruntovních knihách zanešen. Předmět usnešení, které budžetní výbor v té věci navrhuje, jest toliko toto, aby slavný sněm to ráčil vzíti na vědomí a schváliti, co v té věci podle rozkazu jeho bylo učiněno.
Der Gegenstand meiner Berichterstattung betrifft den Bericht des Landesausschusses über die Angelegenheiten des böhmischen Theaters und über die aus Anlaß der Uebernahme ins Eigenthum der dort befindlichen Dampfmaschinen, elekrischen und sonstigen Vorrichtungen, welche
bestimmte Auslagen nöthig gemacht haben. In dieser Beziehung ist der Beschluß des hohen Hauses bereits erfolgt und es sind diese Auslagen, namentlich die Besorgung eines technischen Inspicienten bereits ins Budget eingestellt. Das, worum es sich gegenwärtig handelt, ist nur, daß das hohe Haus genehmigend zur Kenntnis zu nehmen geruhe, daß der Landesausschuß in Folge und auf Grund der Beschlüsse des hohen Landtages vom 24. Juni 1880 und vom 11. Juli 1883 das böhmische Theater factisch bereits ins Eigentum des Landes und in die Verwaltung desselben übernommen hat.
Nejv. maršálek z: Žádá někdo za slovo ?
Verlangt Jemand das Wort?
Přejdeme k hlasování a žádám pány, kteří souhlasí s návrhem komise, aby vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht). Angenommen.
Jest přijato.
Příští předmět denního pořádku jest zpráva komise o žádostech za upravení platů učitelských.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Schulkommission betreffend die Regulirung der Lehrergehalte.
Zpravodajem jest p. dr. Peták.
Zprav. Dr. Peták. Slavný sněme! Vycházeje z toho stanoviska, že návrhy, které komise školská u věci té byla podala, jsou náležitým spůsobem odůvodněny ve zprávě a že tato zpráva bez toho mezi pány poslanci delší čas koluje, tak že zajisté každý měl čas, aby ji náležitě přečetl a prostudoval, mám za to, že není třeba, abych návrhy ty předčítal jakož i zprávu a dovoluji si ten návrh učiniti, aby se hned přešlo k rokování o návrzích, které školská komise ve své zprávě podává.
Nejvyšší maršálek zemský. Co se týče formálního pojednání o této záležitosti jsem toho náhledu, že při stávajících
ustanoveních jednacího řádu bude nejlépe, kdyby se o celé záležitosti zavedla jen jediná debatta a aby se pak na stávající rozličné návrhy vzal přiměřený ohled při hlasování. Jelikož dle jednacího řádu nynějšího nestává onoho ustanovení, které se sice nachází v novém jednacím řádu a v jiných podobných řádech, dle kterého je na vůli slavného sněmu dáno hlasovati o tom, zdali jeden nebo druhý návrh chce přijati za základ podobného rokování. Následkem toho se mi zdá, že nebude možno vlastně tuto věc lépe vyříditi než takovým spůsobem, když se o celé záležitosti, která beztoho vlastně tvoří jeden celek, zavede jediné rokování a aby se pak při hlasováni vzal při tom přiměřený ohled na stávající a sobě odporující návrhy.
Ich bin der Ansicht, daß in Beziehung auf die formale Behandlung des vorliegenden Gegenstandes bei den gegenwärtigen Bestimmungen der Geschäftsordnung am Zwegmäßigsten in der Weise wird vorgegangen werden, daß über den gesammten Gegenstand eine einzige Debatte stattfindet, und daß die Anträge der Majorität und der Minorität dann in entsprechender Weise bei der Abstimmung zur Berücksichtigung gelangen.
Unsere gegenwärtige Geschäftsordnung kennt nicht die Bestimmung, welche sowohl in der neuen, vom Hause angenommenen, als in unseren anderen Geschäftsordnungen besteht, welche dahin geht, daß das hohe Haus darüber abstimmt, ob es den einen oder den anderen Antrag zum Gegenstand der Spezialdebatte zu machen beabsichtigt.
Nachdem es daher hier nicht zulässig erscheint, eine solche Abstimmung einzuleiten, so glaube ich, daß die von mir angedeutete Art des Vorganges, nämlich über die gesammten Anträge eine einzige Debatte stattfinden zu lassen und die Anträge selbst bei der Abstimmung in entsprechender Weise zu berücksichtigen, sich am Zweckmäßigsten herausstellen wird.
Es sind gemeldet, u. zw. gegen den Antrag der Kommission der Herr Abg. Werunsky, für denselben Herr Abg. Tilscher.
Jest ohlášen a sice proti návrhům komise pan poslanec Werunsky, pro návrh pan poslanec Tilšer.
Dříve však dávám slovo panu zpravodajovi menšiny.
Ich werde zuerst das Wort ertheilen dem Herrn Berichterstatter der Minorität, H. Dr. Schlesinger.
Minoritätsberichterst. Dr Schlesinger.
Hoher Landtag!
Ich bin Sr. Durchlaucht dem H. Oberstlandmarschall zu Dank verpflichtet, daß er mit gewohntem Scharfsinne eine Frage zur Lösung gebracht hat, welche auf Grund unserer Geschäftsordnung nicht so leicht zur Lösung zu bringen war.
Er hat nämlich ganz richtig herausgefühlt, daß zwischen den Anträgen der Majorität und der Minorität doch nur ein sehr künstlicher Zusammenhang besteht, und ich werde mir erlauben, in meinen Auseinandersetzungen dies noch näher zu beweisen.
Ich will aber jetzt schon konstatieren, daß diese formale Schwierigkeit, welche sich in der Behandlung des Gegenstandes ergeben hat, nicht auf das Kerbholz der Minorität der Kommission, sondern auf das der Majorität zu schreiben ist.
Wenn ich tum auf die Angelegenheit, welche in Verhandlung steht, selbst eingehe, so wird mir das hohe Haus verzeihen, wenn ich etwas weiter aushole, weil zum Gegenstande, von welchem man ja nicht erwarten kann, daß sich ein jedermann damit befaßt hat, die Kenntniß der Genesis sowohl, als auch der gesichtlichen Entwicklung desselben nothwendig ist, um ein objektives Urtheil über die Frage selbst zu fällen.
Der Gegenstand ist ein sehr alter. Er zieht sich durch die Landtagsverhandlungen seit dem Jahre 1880. Er ist aber in seiner Entstehung noch viel älter. Er bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 und des Gesetzes vom 19. Dez. 1875. Beide Gesetze betreffen die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes und involviren selbstverständlich auch die Bestimmungen über die Gehaltsfrage der Lehrer.
Wenn ich nun das erste Gesetz vom 21. Jänner 1870 näher ansehe, so bestimmte dasselbe in Bezug auf die in Verhandlung stehende
Frage, daß den Mitgliedern des Lehrerstandes im Allgemeinen Dienstalterszulagen gebühren Unter diesen Mitgliedern des Lehrerstandes verstand man schon damals auch die Unterlehrer und es geht dies deutlich daraus hervor, daß der hohe Landesschulrath mit dem Erlasse vom 7. Feber 1871, Z. 1299, ausdrücklich erklärt hat, daß die Dienstalterszulage den Mitgliedern des Lehrerstandes mithin auch den Unterlehrern zuzugestehen seien. Das Gesetz vom Jahre 1870 fand also durch die kompetenten Behörden die eben angedeutete Interpretirung. Nun kam das Gesetz vom 19. Dezember 1875, und dasselbe suchte in seinem §. 26 die Frage, ob auch den Unterlehrern die Dienstalterszulagen gebühren, die ja überhaupt nicht strittig war, dadurch noch mehr zu präzisiren, daß man in dem §. 26 anstatt des Passus: "Mitglieder des Lehrerstandes" das Wort "Lehrpersonen" ausnahm. Sowohl der hohe Landesschulrath als auch der Landesausschuß verstanden unter diesem Worte "Lehrpersonen" nichts Anderes, als Lehrer und Unterlehrer und die Auslegung, daß etwa der damalige Beschluß des Landtages dahin gegangen sei, man habe das Wort Lehrpersonen aufgenommen um auch die Lehrkräfte weiblichen Geschlechtes mitzubezeichnen, trifft nicht zu, weil man in dem betreffenden Gesetze einen besonderen Paragraph nämlich §. 33 aufgenommen hat, in welchem ausdrücklich erklärt wird, daß die Lehrkräfte weiblichen Geschlechtes in Bezug auf ihre Gehalte geradeso zu behandeln seien, als die männlichen. Das Gesetz vom J. 1877 wurde denn auch vom Landesausschusse und vom Landesschulrathe dahin praktizirt, daß man unter den Lehrpersonen auch die Unterlehrer verstanden und daß man ihnen die Alterszulagen nach dem Gesetze beziehungsweise nach §. 26 des Gesetzes zuerkannte. Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1880. Eine Menge von Unterlehrern kamen in dee glückliche Situation auf Grund dieses Gesetzes die Alterszulage zu beziehen. Da trat eine unglückliche Wendung der Dinge ein, durch einen Zufall kamt man sagen, und ich möchte hinzufügen durch einen sehr unglücklichen Zufall, denn ein Lehrer aus Klattau, dessen Name in diesem Hause seiner Zeit auch genannt wurde, den ich aber nicht noch einmal anführen will, um ihn nicht zu einer Berühmtheit, zu machen, hatte den Einfall in eine gewisse Divergenz mit dem Landesschulrathe zu kommen nicht wegen der Zuerkennung einer Dienstalterzulage, sondern bloß deswegen, weil er mit dem Termine der Bemessung seiner Dienstalterzulage nicht wie sie der Landesschulrath
ihm zuerkannte, zufrieden war. Er appellirte an das Unterrichtsministerium und das Unterrichtsministerium nahm tum das Gesetz vom 10. Dezember 1874 näher in Augenschein fand heraus, daß nach diesem Gesetze nach der ganzen Anlage des Gesetzes, wie es in dem betreffenden Erlasse des Unterrichtsministerium und zwar vom 2. Jänner 1880 heißt, daß nach der ganzen Anlage des Gesetzes, nachdem Aufbaue des Gesetzes, nach der Aufeinanderfolge der einzelnen Parapraphe des Gesetzes es eigentlich überhaupt nicht zulässig sei den Unterlehrern Dienstalterszulagen zuzuerkennen.
Siehe da, da war eine vollständig neue Situation geschaffen. Die Unterlehrer gingen selbstverständlich, da sie in ihren materiellen Interessen sich auf das Innerste getroffen fühlten an den Verwaltungsgerichtshof, aber auch der Verwaltungsgerichtshof stimmte der Anschauung des hohen Unterrichtsministeriums bei und zwar in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1880.
Was blieb nun dem Landesschulrathe, was blieb dem Landesausschuße übrig ? Er mußte nunmehr entgegengesetzt seiner Praxis und zwar seiner zehnjährigen Praxis vom Jahre 1870 angefangen, die Dienstalterszulagen der Unterlehrer einstellen. Nun meine Herren, sie werden es begreiflich finden, daß diese Einstellung der Dienstalterszulagen der Unterlehrer, einer Kategorie von Lehrern, welche ja einen ganz minimalen Gehalt beziehen, welche einen Gehalt beziehen, wenn sie nämlich in der vierten Klasse stehen, der nicht einmal so groß ist als die Entlöhnung eines Taglöhners, weil sie nicht einmal einen Gulden pr. Tag beziehen, daß in den Kreisen der Unterlehrer eine große Anregung natürlicher Weife Platz greifen mußte. (Sehr richtig).
Ich will nicht die Auslegung des Ministeriums bekämpfen.
Sie ist ein Faktum, die Behörden haben Sich darnach zu halten. Aber es gibt eine Körperschaft, welche angesichts des Umstandes, daß es doch eigentlich vom Standpunkte der Humanität und Gerechtigkeit nothwendig ist, den alten Zustand wieder herzustellen, berechtiget ist den eingetretenen Uebelstanb zu saniren und diese Körperschaft ist der hohe Landtag. An den hohen Landtag wandten sich Denn auch unansgesetzt seit dem Jahre 1880 die in ihren Rechten verkürzten Unterlehrer mit Petitionen und baten den hohen Land-
tag, der hohe Landtag möchte das Gesetz entweder genauer präzisiren, oder er möchte es so interpretiren, wie es früher interpretirt worden ist. Solche Petitionen langten bei dem hohen Landtag bereits im Jahre 1880 ein. Und bereits im Jahre 1880 faßte der hohe Landtag einen diesbezüglichen Beschluß, welcher dem Landesausschuße den Auftrag gab, er möge diese Petitionen würdigen und er möge im nächsten Landtage einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher sich auf die für die Unterlehrer günstigere Interpretirung des Gesetzes vom 19. Dezember 1875 beziehe.
Der Landesausschuß legte keinen Bericht vor, aber im Jahre 1881 erschienen wieder die Unterlehrer an den Pforten des h. Hauses mit Petitionen ihre Sache movirend, und neuerdings sah sich der hohe Landtag Veranlaßt, über den Antrag der Schulkommission einen Beschluß zu fassen, welcher dahin ging, daß der Landesausschuß beauftragt wurde, das Gesetz vom Jahre 1875 in dem Sinne abzuändern, wie es seitens der Unterlehrer gewünscht wird.
Abermals kam kein Bericht von Seite des Landesausschußes, und Sie natürliche Folge davon war nur die, daß da im Jahre 1882 wiederum Petitionen einlangten, daß der Landtag einen etwas energischeren Beschluß fasste, und zwar folgenden: Der hohe Landesausschuß wird beauftragt, dem Beschluße des Landtages vom 22. Okt. 1881 mit Rücksicht auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes mit aller Beschleunigung zu entsprechen und dem hohen Hause in der nächsten Session Bericht zu erstatten, eventuell Anträge Zu Stellen. " Endlich rührte sich der h. Landesausschuß (Heiterkeit), er wurde lebendig, (Heiterkeit) und er setzte sich zunächst ins Einverständniß mit der Regierung.
Die Regierung hatte schon längst Stellung genommen in dieser Frage, ohne daß der hohe Landtag zur Kenntniß dieser Stellungsnahme gelangt war. Die Regierung hatte nämlich mit dem Gutachten, welches der Landesausschuß einholte, vom 7. Juni 1881 es als vortheilhaft erklärt, daß den Unterledern die Dienstalterszulagen zu gewähren seien. Doch befand Sich damals die Regierung mit dem Landesschuße in einer nebensächlichen Frage in einer gewissen Differenz; nämlich der Landesschulrath glaubte und praktizirte auch diese Meinung, dass man einem Unterlehrer definitiv ernennen
könne auch wenn derselbe das Lehrbefähigungszeugniß nicht besitze, also nur das Reifezeugniß habe, während der Landesausschuß der Meinung war, daß nur solche Unterlehrer zu definitiven ernannt werden können, welche sowohl das Reife= als auch das Lehrbefähigungs= Zeugniß besitzen.
Die zwischen dem Landesausschuße und Landesschulrathe schwebende Frage wurde gelöst durch das Gesetz vom 2 Mai 1883, ein Reichsvolksschulgesetz, wie die Herren ja wissen in welchem ausdrücklich der Begriff eines definitiven Unterlehrers definirt wurde dahingehend, daß nur derjenige definitive Unterlehrer sein könne, welcher sowohl das Reife= als auch das Lehrbefähigungszeugniß habe.
Die Frage war also entschieden. Nun erklärte die Regierung in Folge des Landesbeschußes vom Jahre 1882 und über Anregung des damaligen Landesausschußes, daß die Wohlmeinung der Regierung - und zwar in der Note vom 8. Juni 1883 dahingehe, daß das erstens einmal die Schwebende Frage über den Begriff eines definitiven Unterlehrers durch das Gesetz vom 1. Mai 188 entschieden sei. Daß aber zweitens es im Prinzipe und im Interesse der Schulen geboten sei den Anspruch auf die Dienstalterszulagen zuzuerkennen und zu diesem Berufe das Landesgesetz vom 19 Dezember 1875 entsprechend abzuändern Sei die Regierung, beziehungsweise der Landesschulrath fügte allerdings bei, daß diese Abänderung nicht sofort vorzunehmen sei, und zwar aus folgenden Gründen:
Es gebe - so heißt es in der Zuschrift des Landesschulrathes - noch eine Anzahl von offenen Lehrerstellen, welche mit Aushilfskräften besetzt seien, uns es sei daher den Unterlehrern möglich sich um diese Lehrerstellen, welche mit Aushilfskräften besetzt seien, und es sei daher den Unterlehrern möglich, sich um diese Lehrerstellen zu bewerben.
Wenn man sie gewissermaßen nicht besser stellt durch die Nichtzuerkennung von Dienstalterszulagen, so werden sie eifriger fein in der Bewerbung um solche Lehrerstellen. Nun ob diese Ansicht zutrifft oder nicht zutrifft will ich nicht näher untersuchen. Ich glaube sie trifft nicht ganz zu.
Da nun die Regierung sich so ganz klar und bündig äußerte, so blieb natürlicher Weise
dem Landesausschuße, welcher ja aufgefordert war vom Landtage Bericht zu erstatten im Einvernehmen mit der Regierung nichts anderes übrig als auch in Seinem Berichte zuzugestehen, daß es im Interesse des Unterrichtswesens geboten sei, den Unterlehrern die Alterszulagen zuzuerkennen, und daß in Folge dessen das Gesetz vom 19. Dezember 1875 in entsprechender Weise abzuändern sei; freilich kommt da auch gleich wieder der hinkende Bote, das sollte nicht sofort geschehen, sagte der Landesausschuß, er hat aber einen wieder anderen Grund, warum dies nicht sofort geschehen solle, er sagt nämlich, es sei noch eine Menge von definitiven Unterlehrern, welche nach der alten Auffassung des Landesschulrathes definitiv gemacht worden sind, blos mit dem Reisezeugniß, und man müsse abwarten, bis diesselben das Lehrbefähigungs zeugniß sich erworben hätten. So stand die Frage im Jahre 1883. Aber auch in diesem Jahre langte bei dem h. Landtage eine Menge von Petitionen der Unterlehrer ein, welche ihr altes Anliegen motivierten.
Damals im Jahre 1883 fand eine Verhandlung im h. Hause nicht statt und zwar aus dem Grunde, weil der Gegenstand in der Schulkommission nicht zur Erledigung gelangte.
Im heurigen Jahre im Jahre 1884 kam nur wiederum eine größere Anzahl von Petitionen an den Landtag, welche die in Verhandlung stehende Frage betreffen, Petitionen von angesehenen Lehrervereinen, Petitionen von Ortsschulräthen, Petitionen ganzer Gruppen von Unterlehrern aus ganzen Bezirken, und wolgemerkt meine Herren alle diese Petitionen langten in diesem Jahre nicht von Seite deutscher Lehrervereine oder deutscher Ortsschulräthe ein, sondern ausschließlich von Seite čechischer Lehrervereine und čechischer Ortsschulräthe.
Aber auch der Landesausschuß blieb in der Frage nicht säumig, er hat uns, und ich muß es anerkennen, in seinem Zustandsberichte von diesem Jahre über diese Frage einen eingehenden, wenigstens ziemlich eingehenden Bericht erstattet.
In diesem Berichte heißt es, daß der Landesausschuß zugiebt, daß über den Antrag des Landesschulrathes er sich bestimmt gefunden habe, seine Zustimmung zu ertheilen, daß einzelnen Lehrpersonen, welche bereits eine langjährige verdienstvolle Dienstzeit zurückgelegt haben, die von demselben als Unterlehrern zu-
rückgelegte Dienstzeit nachträglich eingerechnet und im Gnadenwege die dieser Dienstzeit entsprechende Anzahl von Dienstalterszulagen zuerkannt werden.
Er ließ also schon im Gnadenwege etwas zu, was ja eigentlich nur im Gesetzeswege geregelt werden sollte.
Aber er geht weiter; er sagt, er verhehle nicht, daß die Frage der Regulierung der Unterlehrer - und bitte ich sehr gut Acht zu geben - bald wieder in Erwägung zu ziehen sein wird, zumal die Zahl der auf Grund von Lehrbefähigungszeugnissen definitiv angestellten Lehrpersonen erheblich gestiegen sei
Also auch der Landesausschuß sagt, daß die Frage bald zu erledigen sei, die hohe Regierung sagt dasselbe, und nun werden sie sich meine Herren nicht wundern, daß einige Mitglieder der Schulkommission, welche diese Frage zur Vorberathung zugewiesen worden ist, gleichfalls erklärt habe: "ja es ist die höchste Zeit, daß endlich diese Frage, welche den Landtag so ununterbrochen seit 1880 beschäftigt zur Lösung gelange und zwar in dem Sinne zur Lösung gelange, wie sie bis zum Jahre 1880 aufgefaßt worden ist (Sehr richtig!). Das ist in merito die Erklärung unseres Minoritätsvotums.
Ich bin ober dem hohen Hause schuldig auch zu erklären, warum wir gerade bei der Frage der Gehaltregulierung der Lehrer überhaupt unser Minoritätsvotum eingebracht haben. Ich will nicht, es ist nicht meine Sache, aus der Commission heraus gewisse Vorgänge in dem hohen Hause zur Sprache bringen, aber das muß ich denn doch, weil der Herr Oberstlandmarschall eine gewisse Schwierigkeit in der formalen Behandlung gefunden hat, zur Rechtfertigung der Minoriät der Kommission anführen, daß wir uns vorgestellt haben, es werde der Unterrichtskommission folgender Vorgang belieben. Es wurde nämlich in der Unterrichtskommission ein Berichterstatter gewählt für die Behandlung und Vorberathung jener Petitionen, welche in diesem Jahre seitens der Lehrervereine und der Ortsschulräthe eingelangt waren.
Dieser Berichterstatter setzte auseinander, daß im Einklange mit der Regierung es am zweckmäßigsten sei, man ändere endlich das Gesetz vom J. 1875 in der Weise ab, daß
kein Zweifel mehr darüber bestehen könne, daß
den Unterlehrern Dienstalterszulagen, zuerkannt werden können.
Die Unterrichtskommission hat eigentlich in ihrer Majorität grundsätzlich gegen diesen Antrag nicht viel einzuwenden gehabt, allein sie hat ihn zunächst innerhalb der Kommission selbst vertagt, dann hat sie vorsichtig - und die Kommission hat nichts dagegen gehabt noch einmal die hohe Regierung und den Landesausschuß angehört, indem der Regierungsvertreter und der Referent für das Volksschulwesen im Landesausschuße der Kommission beigezogen wurden.
Nun der H. Regierungsvertreter konnte natürlich nichts anderes Sagen, als was in dem Bescheide, welcher im Jahre 1883 an den Landesausschuß erflossen war, niedergelegt. Er erklärte ganz präcise und klar: es ist im Interesse des Unterrichtswesens geboten, daß den Unterlehrern Dienstalterszulagen zuerkannt werden, und erklärte auch weiters, daß es, je eher es geschieht, desio besser sei. Der Herr Vertreter des Landesausschusses gab eigentlich keine solche präcise Erklärung ab, aber er mußte doch zugestehen, daß in dem Berichte des Landesausschußes für das Volksschulwesen für das Jahr 1884 der Ausdruck "bald" sich befinde und erklärte unumwunden, daß der Landesausschuß diesen Ausdruck "bald" mit Bewußtsein gewählt hat.
Also was waren es denn für Hindernisse, daß man nicht auf die Anträge der Minorität eingegangen ist. Es schien, daß die Sache überhaupt gar nicht vor das hohe Haus kommen sollte. Am anderen Tage referierte ein H. Berichterstatter und es ist der heutige Berichterstatter der Majorität, in der Frage der heutigen Verhandlung, welcher gewählt worden war zur Behandlung der Frage über die Gehaltsregulierung der Lehrer überhaupt und referirte auch über die Dienstalterszulagen der Unterlehrer. Je nun, meine Herren, ein gewißer Zusammenhang besteht gewiß zwischen den Dienstalterszulagen der Unterlehrer und der Regulierung der Lehrgehalte überhaupt. Was blieb also der Minorität übrig, die doch mit ihrer Sache vor das Haus rücken wollte weil es ihr ernstlich darum zu thun ist diese so hoch wichtige Frage, wenigstens hochwichtig für nahezu 2000 Lehrerbedinstete, die in den beschränktesten Verhältnissen sich befinden (Bravo) und für die ich auch heute das Wort ergreife mit Ernst und Ueberzeugung und mit Recht zur Lösung zu bringen.
Der Minorität blieb also gar nichts anderes übrig, als bei dieser Gelegenheit ein Minoritätsvotum anzumelden. Es mußte die Minorität es umsomehr thun, als der Berichterstatter der Majorität in seinem Punkt III., wie es ja die Herren lesen können, die Petitionen der Unterlehrer über die Dienstalterszulagen mit einbezog; nota bene nachdem er noch nicht einmal diese Petitionen in der Hand hatte! (Hört! links).
Nun, damit wäre wohl jene formale Schwierigkeit erklärt, welche die Minorität hatte, um ihr Votum arzubringen, welcher heute in ganz richtiger Weise in Bezug auf die Verhandlung und Abstimmung zur Lösung gebracht wurde. Nun bleibt mir noch der Beweis zu führen übrig, daß in der That zwischen dem Antrage der Majorität und den Petitionen der Unterlehrer um Zuerkennung ihrer Dienstalterszulagen aber absolut kein Zusammenhang besteht, und daß ferner mit den Anträgen der Majorität die Frage der Dienstalterszulagen der Unterlehrer absolut nicht zur Lösung gelangt. Denn was beantragt die Majorität ? Die Majorität sagt: 1. es möge eine allgemeine Regulierung der Lehrergehalte vorgenommen werden und zwar mit Abschaffung der Lehrergehaltsklassen usw. und ein Concretalstatus der Lehrerschaft Böhmens eingeführt werden. 2. Möge auch die Unterlehrerfrage, bez. der Gehalt derselben bei dieser Gelegenheit geregelt werden; und 3. damit sind diese Petitionen alle erledigt.
Ja, das ist sehr schnell ausgesprochen, aber ohne Bewußtsein der Tragweite des Gegenstandes überhaupt.
Ich sage: Der Unterschied zwischen den Anträgen der Majorität und denen der Minorität besteht darin, daß die Majorität erklärt, es solle nicht geschehen und die Minorität, es soll sofort ein alter Uebelstand beseitig werden. (Sehr wahr! so ist es! links. )
Ich werde den Beweis dafür führen, daß die Majorität sagt, es soll nichts geschehen; denn die Majorität weist darauf hm, daß einmal eine allgemeine Gehaltsregulierung der Lehrerschaft und ein Conkretalstatus derselben geschaffen werden soll.
Ja, meine Herren, was ist denn das? Das ist ein in der Luft schwebendes Projekt, ein Projekt, welches uns in den allerdürftigsten Umrissen bekannt ist, und zu dessen Durch-
führung es einer Menge von Jahren bedarf, wenn es überhaupt zur Durchführung gelangt. (Sehr richtig! links).
Und so lange sollen die Unterlehrer auch noch warten mit ihren verkürzten Bezügen, diese bedrängten Unterlehrer! Man muß sich nur in die Lage eines solchen Mannes versetzen, um zu wissen, was das zu bedeuten hat: Er hat, wenn in der niederen Gehaltsklasse ist, 350 fl. und da lauert er, Sie können es mir glauben (Ganz richtig! links) von 5 zu 5 Jahren auf diese 35 fl., ich bitte, 35 fl. ! Und sie werden ihm nicht zugewiesen werden. Warum? weil die Majorität auf ein Projekt losgeht, von dem noch gar nicht erwiesen ist, daß es durchführbar ist, oder daß das Projekt überhaupt in einigen Jahren zur Durchführung gelangen kann.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Antrage der Majorität und dem der Minorität, und wenn ein solcher besteht, so ist er ganz gekünstelt und gezwungen, weil der Conkrealstatus, den man anstrebt, auf die Unterlehrer nur in einer gewissen Beziehung sich erstrecken kann. Es gibt nämlich jetzt nicht 4 Gehaltsklassen der Unterlehrer, es gibt nur 2; das ist schon eine Art von Conkretalstatus und in der ersten kommen 1038 Unterlehrer, in der zweiten nur 310 in Frage.
Also streng genommen ist der Concretalstatus der Unterlehrer schon hergestellt. Wie will man denn eigentlich also einen Concretalstatus für die Dienstalterszulage ausnützen? Wie will man das in Zusammenhang bringen? Und auch die Zahl der Unterlehrer ist ja bestimmt, sie kann nicht alterirt werden, weil sie durch ein Reichvolksschulgesetz bestimmt ist. Also auch da kann der zukünftige, jetzt noch in der Luft schwebende Concretalstatus, absolut gar nichts ändern. Und noch etwas, meine Herren! Diese Frage, welche in Verhandlung steht, ist deswegen nach meiner innersten Überzeugung immer und immer wieder zum Aufschube gelangt, weil man nicht die paar tausend Gulden, welche die Durchführung der Frage mehr kostet, bewilligen wollte (Rufe: sehr richtig ! links) und auch jetzt wieder haben Sie aus finanziellen Gründen ihren Aufschub erlangt. Aus financiellen Gründen! Ich komme auf die finanzielle Frage noch zu sprechen. Aber, wenn die Herren glauben, daß sich die financielle Frage etwa anders gestalten werde mit der Schaffung eines Conkretalstatus der Lehrerschaft, dann irren Sie sich. Der Be-
richterstatter der Majorität gesteht es selbst zu,
daß die Schaffung eines Conkretalstatus insbesondere im ersten Jahre einen höheren Schulauswand erfordern wird, als der gegenwärtige Schulaufwand beträgt. Wenn Sie sich also wegen finanzieller Bedenken gegen die Anträge der Minorität ablehnend verhalten, so müssen Sie sich auch aus denselben Gründen gegen den Antrag der Majorität wenden.
Nun, was ists denn eigentlich mit diesen finanziellen Bedenken? Es hat uns der Herr Landesausschußreferent nachgerechnet, daß 1423 Lehrer, beziehungsweise Unterlehrer in Frage kommen und daß der Aufwand, wenn man danselben die Dienstalterszulagen anerkennt, beiläufig 55745 fl. betrage.
Mündlich hat uns der Herr Referent erklärt, daß dieser Aufwand im ersten Jahre nicht verbraucht würde und das ist auch ganz natürlich, meine Herren, denn es sind von diesen 1423 Unterlehrern 938, welche in der ersten, zweiten oder dritten Gehaltsklasse stehen, die bis zum 5. Jahre dienen, d. h. diejenigen, welche zwischen dem fünften Jahre dienen, werden nicht alle im nächsten Jahre in den Genuss der Quinquennalzulagen eintreten, sondern sie werden erst nach und nach eintreten. Es wird also von der Summe von 55745 fl. ein Erkleckliches in den nächsten Jahren abgehen.
Ich meine also, daß die Minorität das richtige getroffen hat, wenn sie einen Antrag einbrachte, welche dieser Frage, welche so lange in der Schwebe ist, endlich einmal an den Leib rückt, und sie in gründlicher Weise zur Lösung bringt. Sie stellt daher den Antrag auf Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1875 in der Weise, daß es in dem § 26 anstatt "Lehrpersonen" von nun an heißen soll: "Lehrer und Unterlehrer" (Bravo! Bravo! links) und weil man fürchtete, daß die Meinung der Minorität etwa dahingienge, daß diese Aenderung des Gesetzes eventuell eine rückwirkende Kraft haben könnte, und daß also eine Menge Ansprüche von Seite der Unterlehrer, die bis heute ihre Quinquenuien nicht erhalten haben, erhoben werden können, so hat die Kommission im Artikel II. dafür Sorge getroffen, daß erklärt wird, dass eine solche rückwirkende Kraft nicht eintritt.
Meine Herren! Ich habe Ihnen eine Frage, so gut ich es konnte in ihrer Genesis und historischen Entwicklung auseinander gesetzt, eine
Frage welche nicht national ist, welche nicht politisch ist, welche eine reine Humanitätsfrage, und nach meiner innersten Ueberzeugung eine Gerechtiakeitsfrage ist, (So ist es! links!, und da glaube ich doch, sollen wir endlich einmal uns wirklich vereinigen zu einem Beschlusse der einen Uebelstand behebt, an dem eine Kategorie von Bediensteten leidet, und zwar Schwer leidet, und wie ich hinzufügen will, ungerecht leidet, (So ist es! links), und seit Jahren leidet. (Sehr richtig! links).
Und wenn ich der Frage doch eine nationale Seite abgewinnen wollte, so könnte ich nochmals darauf hinweisen, daß die tschechischen Unterlehrer eigentlich durch die noch nicht gelöste Divergenz in der Auslegung des Gesetzes mehr leiden als die deutsche Lehrerschaft. Denn die hohe Regierung hat im Jahre 1883 darauf hingewiesen, daß man die Frage nicht deswegen lösen solle, weil es noch eine Menge von un besetzeten Lehrerstellen gebe. Das trifft nur für die deutschen Bezirke zu; für die tschechischen Bezirke trifft das nicht mehr zu, denn in diesem gibt es gegenwärtig nur noch 19 solcher unbesehter Lenrersrellen, während es in den deutschen Bezirken 358 gibt.
Es könnten also die deutschen Unterlehrer immer noch damit getröftet werden, dass man sagt: Bewerbt Euch um eine Solche Lehrerstelle". Die tschechischen Unterlehrer haben diesen Trost nicht mehr. und das Scheint mir auch ein Grund zu sein, warum die Petitionen, die in diesem Landtage einliefern, lediglich aus tschechischen Kreisen gekommen sind. (Hört! hört! links).
Ich appelliere daher, meine Herren, in dieser Frage, die nicht national ist, oder nur in diesem letzteren, ganz nebensächlichen Sinne, an Ihre Humanität und Gerechtigkeit, dieselbe endlich einmal aus dem hohen Landtage zu Schaffen, durch die Annahme des MinoritätsVotums (Bravo! Bravo! Anhaltender Beifall links)