Pondìlí 20. øíjna 1884

Pánové! Naznaèil jsem tìmito slovy smìr a význam návrhu svého; vyložil jsem, že smìr tento jest, abychom docílili dorozumìní mezi národy èeskou vlast obývajícimi, abychom docílili, aby sobì rozumìli. Uèinil jsem tento návrh tedy k vùli srozumnìní, k vùli míru: uèinil jsem jej ale taktéž proto, ponìvadž v tom nalézám jak podmínku, tak i záruku oné celistvosti království Èeského, (Tak jest, výbornì) od které nikdy neupustím a kterou zastávati za svou povinnos a èest pokládám. (Výbornì, výbornì. ) V tomto smìru odporuèuji vám pánové návrh svùj (výbornì).

In formaler Beziehung, meine Herren, beantrage ich Zuweisung an die Schulcommission.

Ve formálním smìru navrhuji, odkázání návrhu svého školní komissi (výbornì výbornì. Hluèný potlesk na pravici a ve støedu. )

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Nachdem Niemand das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung.

Pøejdeme k hlasování.

Pan navrhovatel navrhuje, by jeho návrh byl odkázán výboru školnímu.

Der Herr Antragsteller beantragt, seinen Antrag an die Schulcommission zu verweisen.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pany, kteøí s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Jest pøijat.

Ist angenommen.

Druhý pøedmìt denního poøádku jest 3. ètení rozpoètu zemského za rok 1885.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die 3. Lesung des Landesvoranscchlages für das Jahr 1885.

Zpravodajem jest p. Dr. Mattuš.

Zpravodaj Dr. M a t t u š:

Vyøízený rozpoèet zemský na rok 1885 jak vysel z druhého ètení zni v zmìnìných èláncích a paragrafech následovnì:

Èl. I. Výdaje zemské na r. 1885. království èeského stanoví se summou 8, 751. 419 zl. z níž èástky jednotlivé pøipadají na zvláštní fondy a jich rubriky uvedené v rozpoètu pøipojeném.

Ldtgssek. S l á d e k: (liest):

Artikel I.

Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werden für das Jahr 1885 auf die Summe von 8, 751 419 fl. festgesetzt, deren spezielle Theilbeträge auf die in dem beiliegenden Voranschlag enthaltenen besonderen Fonde und Rubriken entfallen.

Zpravodaj Dr. Mattuš:

Èl. II. jest nezmìnìn.

Èl. III. Aby se uhradil schodek obnášející 7, 969. 760 zl. povoluje se pøirážka 30 1/2 kr. ku každému zlatému pøímých daní a stanoví se výtìžek této pøirážky Èástkou 7, 932440 zl. Ostatní èást èl. III. jest nezmìnìna.

Landtagssekretär Sládek (liest):

Artikel III. Zur Deckung des Abgangs von 7, 969 760 fl. wird ein Zuschlag von 30 1/2 Kreuzen zu jedem Gulden an direkten Steuern bewilligt und der Ertrag dieses Zuschlags mit 7, 932. 440 fl. bestimmt. Der übrige Theil des Artikels III. bleibt unverändert.

Zpravodaj Dr. Mattuš:

Èl. IV. jest nezmìnìn.

V èl. V. Devìt prvních paragrafù nezmìnìno.

§. 10. zní: 1. Po úmrtí J. Hippmanna tajemníka zemského výboru vypouští se jeho pense 945 zl.

2.   Ku zprávì výboru zemského èís. 78. klade se v rozpoèet výslužné pro úèetního radu H. Kolešovského 2100 zl.

3.   Ku zprávì výboru zemského èís. 16. povoluje se tajemníku Dr. Ant. Sieglovi výslužné 800 zl.

Rubrika III. upravuje se èástkou 46. 760 zl.

Landtagssekretär Sládek (liest): § 10. Rubrik III. In Folge Ablebens des Landesausschußsekretär Georg Hippmann wird dessen Pension von 945 fl. gestrichen.

2. Auf Grund des Landesausschußberichtes Zahl 78 wird für den Rechnungsrath H. Kolešovský eine Pension von 2100 fl. in den Voranschlag eingestellt.

3. Über Bericht des Landesausschusses Zahl 73 wird der Sekretär Dr. Anton Siegel eine Pension von 800 ft. bewilligt.

Rubrik III. wird mit 46. 760 fl. festgesetzt.

Zpravodaj Dr. Mattuš:

§. 11., 12., 13., 14., 15, zùstaly nezmìnìny. Paragrafu šestnáctého odstavec l. 2, 3. nezmìnìny.

Odst. 4. zní: C. k. vláda se vyzývá, aby opravu nejen konstruktivní, nýbrž i chatrné dekorativní èasti chrámu Pánì sv. Barbory v Hoøe Kutné provedla.

Ostatní èlánky zùstanou nezmìnìny a zní odstavec 11. C. k. vláda se dùtklivì žádá, aby uèinila náležitá opatøení, aby ku stavbì železnièních tratí v zákonì øíšském ze dne 25. listopadu 1883. èl. II. ad a. b. c. pojmenovaných, totiž tratí z Jihlavy do Horní Cerekve, z Jindøichova Hradce do Veselí a Horažïovice, Sušice, Klatovy, Janovice, Novou Kdýní a Domažlice bez odkladù bylo pøikroèeno.

Landtagssekretär Sládek (liest): In Erledigung des Artikels IV. des §. 16. Die Regierung wird ausgefordert, nicht nur den konstruktiven, Sondern auch den mangelhaften dekorativen Theil der Set. Barbarakirche in Kuttenberg durchzuführen. Die übrigen Paragraphe bleiben unverändert.

Absatz 11. Die Regierung wird dringend angegangen, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, damit mit dem Bau der im Reichsgesetzblatt vom 25. Nov. 1883 Art. II. ad a) b) und c) bezeichneten Eisenbahnstrecken u. z Iglau Ober-Cerekve, Neuhaus-Vessely-Horaždovitz -Schüttenhofen-Klattau-Jaitovitz -NeugedeinTaus ungesäumt begonnen werde.

Zprav. dr. Mattuš. (ète).

§. 17. Navržený náklad upravováni øek snižuje se na 91. 700 zl. a k snesení snìmu v 24. schùzi dne 16. øíjna 1884 vkládá se vypracování projektu a rozpoètu na upravení Malého Labe a Oharky 100. 000 zlatých.

Rubr. XX. Stanoví se èástkou 200. 000 zl.

Landtagssekretär Sládek (liest):

§. 17. In Folge Landtagsbeschlußes in

der 24. Sitzung vom 16. Oktober 1884 Wird für die Herfteuung der Projekte und Uiberschläge zur Regulirung der Kleinen Elbe und der Eger ein Betrag von 100000 fl. eingestellt und Rubrik XX. mit 200. 000 Guldeu festgesetzt.

Zprav. dr. Mattuš.

§. 18-26 jsou nezmìnìny §. 27. Odmìna primárnímu lékaøi v Kosmonosich až do ustálení pomìrù ústavu povolovaná 200 zl. se opìt do rozpoètu vkládá a rubr. X upravuje se èástkou 2790 zl.

Landtagssekretär Sládek (liest):

§. 27. Die dem Primärarzte in Kosma-

nos bis zur Regulirung der Verhältnisse der

Anstalt alljährlich bewilligte Remuneration

im Betrage von 200 fl. wird wieder eingestellt.

Rubrik 10. wird mit 2790 fl. festgesetzt.

Zprav. dr. Mattuš.

§. 28-37. jsou nezmìnìny Ku èlánku 38. vkládá se 5. K snesení snìmu v 21. schùzi dne 13. øíjna 1884 vkládá se na rok 1885 pro zimní školu v Novém Bydžovì 1000 zl.

6.   pro rolnickou školu v Hoøe Kutné 1500 zl.

7.   K snesení ve 20 schùzi dne 11. øíjna 1884 vkládá se pro rolnickou školu v Klatovech na upravení školní budovy 2000 zl.

8.    Pro rolnickou školu v Písku zvýšena subvence roèní z 1500 zl. na 2000 zl. Pak ku zaøízení školního hospodáøství pøi škole té 1200 zl.

9.   K snesení snìmu v 21. schùzi dne 13. øíjna 1884 vkládá se na rok 1885 pro zimní hospodáøskou školu v Rakovníku 1000 zl.

Rubr. I. upravuje se èástkou 109. 454 zlatých.

Landtagssekretär Sládek (liest): Zusatzanträge bei §. 38. Rubr. 1 lautet: 5a. Gemäß dem in der 21. Sitzung vom 13. Okt. 1884 gefaßten Beschluße pro 1885, die Subvention der landwirthschaftl. Winterschule in Neubydžow wird eingeteilt mit 1000 fl. und

6.   Die Subvention für die Ackerbanschule in Kuttenberg mit 1500 fl.

7.     Gemäß dem in der 20. Sitzung am 11. Okt. 1884 gefaßten Beschlusse wird die Subvention für die Ackerbauschule in Klattau mit 2000 fl., ferner in Folge der Erhöhung

der Subvention für die Ackerbauschule in Pisek von 1500 fl. aus 2000 fl. ein Mehrbetrag von 500 fl., endlich die zur Einrichtung der Schulwirthschaft an der Ackerbauschule in Pisek bewilligte Subvention von 1200 Gulden eingestellt

9. Gemäß dem in der 21. Sitzung vom 13. Okt. 1884 gesaßten Beschlusse wird die Subvention für die landwirthschaftliche Schule in Rakonitz mit 1000 fl. festgesetzt.

Rubrik I. wird sodann mit dem Betrage von 109. 454 fl. genehmigt.

Zpravodaj dr. Mattuš (ète): §. 39 -47. zùstávají nezmìnìny.

Ldtgs. -Sekretär Sládek (liest): §§. 39. bis 47. bleiben unverändert.

Nejv. maršálek zemský (zvoní): Pøejdeme k hlasování.

Wir übergehen zur Abstimmung.

Pøedmìtem hlasování jest pøijetí ve tøetím ètení zemského rozpoètu pro rok 1885.

Gegenstand der Abstimmung ist die Annahme des Landesbudget für das Jahr 1885 in dritter Lesung.

Žádám pány, kteøí rozpoèet pøijímají aby vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche das Landesbudget in dritter Lesung annehmen, die Hand zu erheben.

Geschieht.

Es ist angenommen.

Pøijato.

Pøíští pøedmìt denního poøádku jest zpráva komise o pøedloze výboru zemsk. týkající se nadace hrabìte Straky, resp. zøízení akademie z prostøedkù reservního fondu stavebního.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission über die Landesausschußvorlage in Angelegenheit der gräflich Straka'schen Stiftung beziehungsweise Errichtung einer Akademie aus den Mitteln des Reservebaufondes.

Berichterstatter ist Herr Graf Ledebur.

Berichterstatter Graf Ledebur: Hoher Landtag! Der Bericht der Kommission, welcher die Vorlage des Landesausschußes über die Landesausschußvorlage in Angelegenheit der

gräflich Straka'schen Stiftung beziehungsweise Errichtung einer Akademie aus den Miteln des Reservebaufondes zugewiesen war, befindet sich gedruckt in den Händen der geehrten Abgeordneten, weshalb ich wobt auf die Verlesung desselben verzichten darf.

Der Gegenstand selbst ist in der Vorlage des Landesausschußes in so erschöpfender und objektiver Weise behandelt, daß derselbe thatsächlich eigentlich die Grundlage der Debatte abzugeben hat und glaubte die Kommission daher auf die einzelnen Momente nicht näher eingehen zu müssen, da dieselbe sonst thatsächlich bereits Gesagtes hätte wiederholen müssen, und beschränkte sich auf die allgemeine Erklärung, daß die Majorität der Kommission dem Standpunkte des Landesausschusses beitritt.

Ich erlaube mir noch hinzufügen, daß die Majorität der Kommission nicht nur dem Wortlaut des gräflich Straka'schen Testamentes vom 18. Februar 1710 und den Stiftsbrief vom 3. Februar 1814 im Hinblick auf die eigentliche Widmung zum Ausgangspunkte ihrer Erwägungen nahm, sondern namentlich den aus diesen beiden Urkunden sich ergebendeu gesammten Willensausdruck des Stifters, welcher eben nur aus dem Zusammenhalte aller einschlägigen Bestimmungen und nicht aus der Interpretation einzelner Worte gefunden werden kann.

Es wäre meine Pflicht als Berichterstatter die Gründe, welche die Majorität der Kommission hiebei leiteten, näher zu entwickeln; doch glaube ich, dies dem Schlußworte umsomehr überlassen zu dürfen, als mir inzwischen auch Gelegenheit geboten sein wird, jene Argumente zu vernehmen, welche der geehrte Herr Vertreter des Minoritütsvotums in's Feld zu führen in der Lage sein wird.

Ich behalte mir daher weitere Ausführungen für das Schlußwort vor.

Oberstlandmarschall: Zu dem Antrage der Kommission liegt ein Minoritätsvotum vor.

K návrhu komise bylo pøiloženo minoritní votum a dostane se tedy k slovu prvnì pan zpravodaj menšiny.

Ich ertheile dem Herrn Minoritätsbenchterstatter Prof. Dr. Philipp Knoll das Wort.

Minoritätsberichterstatter Prof. Dr. Phil. Knoll:

Hoher Landtag! Die Minorität der fraglichen Kommission unterbreitet dem h. Landtage folgendes Votum.

"In Erwägung, daß kein ausreichender Grund vorliegt, die bisher aus der gräflich Straka'schen Stiftung bestrittenen Handstipendien von 80 auf 10 zu reduziren, wird der Landesausschuß beauftragt, ein Projekt auszuarbeiten, nach welchem, bei Aufrechterhaltung der Handstipendien in ihrer gegenwärtigen Zahl, die auf Errichtung und Erhaltung einer Akademie zielende Absicht des Stifters lediglich aus den Mitteln des Reservebaufondes und den jeweiligen Stiftungsüberschüssen in einer der eigentlichen Absicht des Stifters und den Zeitverhältnissen zugleich thunlichst entsprechenden Weise erfüllt werden kann. "

Die Minorität der Kommission konnte sich nach Einsicht in den Stiftsbrief und in das Testament des Stifters der Ansicht durchaus nicht verschließeit, daß es in der Absicht des Stifters gelegen war, die Mittel zu bieten zu einer Unterrichtsanstalt für die geistige und leibliche Erziehung der armen Jugend der sogenannten höheren Stände Böhmens, und daß daher die sinngemäße Durchführung der Absichten des Stifters die Ausarbeitung eines Projektes für die Errichtung einer solchen Akademie erfordert. Da aber sowohl der Stiftsbrief als das Testament des Stifters hinsichtlich des Zeitpunktes für die Errichtung der Akademie und hinsichtlich der Einrichtung derselben jede mögliche Freiheit läßt, und die Obsorge in der Richtung ganz den damaligen Statthaltern, beziehungsweise heute also dem Oberstlandmarschall und Statthalter in Gemeinschaft überläßt, so glaubte sich die Kommissionsminorität vor Allem mit der Frage beschäftigen zu müssen, ob denn irgend ein innerer Grund vorliegt, behufs rascherer Durchführung der Absichten des Stifters die bestehenden Handstipendien von 80 auf 10 zu reduziren Die Kommissionsminorität ging dabei von der Ansicht aus, daß man es in diesen Handstipendien mit etwas sehr lange Bestehendem zu thun habe, mit etwas, das sich allmälig entwickelt hat und das eine gewisse Sanktion auch bereits in dem im Jahre 1814 errichteten Stiftsbriefe gefunden hat.

Sie glaubte daher an diesem lange bestehenden Zustande ohne genügenden Grund nicht rütteln zu können. Ich führe diesbezüglich an, daß diese Stipendien bereits vor Er-

richtung des Stiftungsbriefes im J. 1814 bestanden. - Wie lange, konnte ich allerdings nicht eruiren. - Daß sie aufrecht blieben bis zum J. 1830, daß sie dann nach Auflösung des bestandenen Konviktes wieder eingeführt wurden und nun fortbestehen seit dem Jahre 1848, also seit 36 Jahren. Mau könnte nun zurück auf die Vermuthung gerathen, daß eine Aenderung in diesem Zustande vielleicht angestrebt werden soll mit Rücksicht darauf, daß keine genügende Anzahl von anspruchberechtigten Bewerbern um diese Stiftungen Vorhanden ist. Nach den gütigen Aufklärungen aber, welche in dieser Beziehung sowie in allen anderen Richtungen der Landesausschußbeisitzer H. Baron Pfeill der Kommission gegeben hat nach diesen Aufklärungen ist das nicht der Fall, indem gerade im Gegentheile eine steigende Zahl von auspruchsberechtigten Bewerbern in den letzten Jahren zu konstatiren war. Man könnte weiter der Meinung huldigen, es sei von diesen Handstipendien abzugehen aus dem Grunde, weil der Studienerfolg der Stipendisten im allgemeinen ein solcher ist, daß man nicht annehmen kann, daß diese Stipendien viel Nutzen stiften. Aber auch in diesem Umstande lässt sich eine Begründung für die Verminderung der Handstipendien nicht finden, denn unter 135 Bewerbern, hinsichtlich deren mir die betreffenden Mittheilungen zu Genote standen, hoben mir 32, also nicht ganz ein Viertel die Stiftung wegen schlechten Studienfortgangs verloren, ein Verhältniß, welches gewiß nicht ungünstig genannt werden kann. Nun kann man Sagen, es kommt aber zur Beurtheilung des Studien Fortgangs der Stiftlinge nicht allein darauf an, welche derselben eine Schlechte Fortgangsnote bekommen hat, sondern auch auf die Zahl Derjenigen, welche ihre Studien überhaupt beendet haben. In dieser Richtung sind es 118 Stiftlinge, über die mir die Mittel zu Gebote standen sie zu beurtheilen, in dem von den vorhin genannten 135 Stiftungen fünf die Stiftung aufgegeben haben, weil sie eine Millesimo=Stiftung, also eine bessere Stiftung erhalten haben, und 12 Stiftlinge aus anderen Rücksichten sie ausgegeben haben, über deren weiteren Studienlauf ich mir also ein Urtheil zu bilden nicht vermochte.

Von diesen 180 haben 68 unter Fortgenuß der Stiftung die Studien beendet und wenn man in Betracht zieht, wie sich die Zahl derjenigen Verhält, welche in die 1. Klasse einer Mittelschule eintreten gegenüber der Zahl der-

jenigen, welche die Studien an der Mittelschule beendet haben, so wird man wieder zu dem Resultate kommen müssen, daß in diesem Momente ein Umstand nicht gegeben ist, der zur Verminderung der Zahl der Handstipendien anregen könnte.

Weiter könnte man glauben, daß es zweckmäßig sei die Handstipendien aufzulassen und ein Konvikt zu errichten, weil die Zahl derjenigen, welche sich im Genuße der Handstipendien in der Familie aufgehalten haben und daher neben den Wohlthaten der Stiftung gleichzeitig der durch gar nichts zu ersetzenden Wohlthat der Erziehung in der Familie theilhaft wurden, weil diese Zahl eine auffallend geringe ist.

Aber auch hier spricht diese Zahl nicht zu Gunsten einer Solchen Anficht, denn ich habe anzuführen, daß von 80 Stipendisten, hinsichtlich deren mir die betreffenden Daten zur Verfügung gestanden sind, 58 also nahezu drei Viertel bei Beginn des Stiftungsbezuges im Wohnorte deren Eltern studirten. Sie sehen also es würden nach der Reduktion der Handstipendien von 80 aus zehn, wobei es doch nahe liegt, daß diese zehn Stipendien, was auch intendirt ist, vorzugsweise Hochschülern zu Gute kommen würden - nach dieser Reduktion Würden nahezu 3 Viertel der Stiftlinge im zarten Alter, in welchem sie in die Mittelschule eintreten, der Familie entrissen, der Wohlthat der häuslichen Erziehung verlustig und einem Kouvikte überantwortet werden.

Ich muß mich ferner darauf beziehen, daß ein Nachtheil bei der Auflassung der Handstipendien sich auch daraus ergibt, daß die Stiftlinge von da ab angewiesen fein werden, bloß auf die Studien an Gymnasien, an Realschulen, beziehungsweise an Universitäten und technischen Hoch-Anstalten, während sie gegenwärtig in der Lage Sind, die Studien auch an Fachschulen, die in den letzten Jahren ja sehr im Aufshwunge begriffen find, durchzuführen und es find gegenwärtig auch schon unter den Stipendisten solche, welche ihre Studien an Fachschulen fortführen und Weise ich darauf hin, wie nahe es liegt unter den gegebenen Verhältnissen, wo es sich um Stiftungen für arme Adelige handelt, die landwirthschaftlichen Fachschulen ins Auge zu fassen.

Ich muß weiter darauf aufmerksam machen, daß auch bei der Durchführung des Projektes

auch eine sehr bedeutende Reduktion der Stiftungsplätze überhaupt eintritt, indem die Stiftungsplätze von 80 auf 50 reducirt werden

Denn es wird künftighin nur 40 ganz befreite, gar nichts zahlende Stipendisten in dem Konvikte geben und 10, welche mit Handstipendien betraut find, also 50 Stiftungsplätze im Ganzen. Allerdings kann man mir dagegen einwenden, daß außerdem noch 30 Stiftungsplätze vorgesehen sind, bei denen die Stipendisten nur die halbe Zahlung im Konvikte zu entrichten haben werden. Wenn wir aber diese halbe Zahlung besehen, so ist das ein Betrag von 500 fl., und da werden wir wohl zur Ueberzeugung kommen müssen, daß diese 30 Stipendien nicht in Vergleich mit den gegenwärtigen Stipendien herang zogen werden können.

Gegenwärtig ist die Sache so, daß gerade die Mittelschüler, wenn sie in Familien und in häuslicher Obsorge bleiben, daß die um einen viel geringeren Betrag als um 500 fl. von den Eltern erhalten werden können, und dann gestaltet Sich die Sache so, daß ein Theil des Betrages, den die Stiftlinge erhalten, auch noch ihren Eltern zu Gute kommt etwas, was gewiß nicht gegen die Absicht des Stifters verstoßt, der den armen Adeligen Böhmens eine Wohlthat erweisen wollte.

Diese Eltern werden es gewiß nicht als eine Wohlthat empfinden, daß sie künftig nichts empfangen und noch 500 fl. dafür zahlen sollen, daß man ihnen die Sorge für die Erziehung ihrer Kinder abnimmt.

Es reduciren sich also in Wirklichkeit die Stiftungsplätze von 80 auf 50. Dagegen würde nach der Durchführung des Projektes, wie es hier vorliegt, ein Beneficum den Wohlhabenderen erwiesen werden in einem sehr ausgedehnten Maße.

Wenn man einmal sowohl die direkten Erhaltungskosten der Stiftlinge in Betracht zieht, wie sie im Projekte hier bemessen find, als auch die Kosten für den Bauplatz, und die Kosten für den Bau, so werden sich die gesammten Kosten eines Zöglinges belaufen zwischen 1400 und 1500 fl. und zwar wahrscheinlich eher auf 150. ) als auf 1400 fl. ich nehme aber an, es sei der Betrag von 1400 ff. maßgebend, so resultirt nun daraus, daß diejenigen, welche blos den halben Betrag des Eintrittsgeldes in den Konvikt zu bezahlen haben, 500

fl., demnach also gewiß von wohlhabenderen Eltern sein müssen, denn Eltern, die für einen Mittelschüler 500 fl. jährlich zahlen können, find durchaus nicht zu den Armen zu rechnen, daß also diesen Stiftlingen ein Beneficium von 900 fl. zu Theil wird und denjenigen, welche 1000 fl. zu zahlen haben und also gewiß noch wohlhabenderen Eltern angehören, ein Beneficium von 400 fl.

Im Ganzen gestaltet sich dabei die Sache so, daß künftighin aus dem Stiftungsvermögen 50 Arme betheiligt würden und 30 Halbzathlende, 30 Ganzzahlende, also 60 Wohlhobende mit Stiftungsgeldern betheiligt Würden, so daß der Summe nach beiläufig 61. 000 fl. Verausgabt würden für arme Stiftlinge und beiläufig 39. 000 fl. für wohlhabendere Stiftlinge. Ich muß gestehen, daß ich der Meinung bin, daß dies durchaus gegen die Absicht des Stifters versloßt.

Denn der Stifter hatte wohl ins Auge gefaßt die Aufnahme Von Zöglingen, welche von wohlhabenden Eltern sind und Eintrittsgeld zu bezahlen haben, hat aber im Testamente ausdrücklich dagegen protestirt, dass Söhne Von wohlhabenden Eltern als auf eigene Kosten in der Akademie unterhalten Werden und hat damit nicht etwa einen kleinen Pauschalbetrag gemeint. sondern die vollen Kosten Es geht dies aus seinem Testamente hervor, in dem angeführt ist, dass die Zöglinge sowohl für den Unterricht und die Exercitien zu zahlen haben. Ich kann mithin nicht eine Verbesserung des bestehenden Zustandes in der Durchführung des vorliegenden Projektes erkennen, Sondern nur eilte Verschlechterung, eine Verschlechterung darum, weil nahezu 3/4 der Stipendien der Wohlthat der häuslichen Erziehung verlustig werden, die Wohlthat, welche sich den Eltern Selbst oft aus dem Stipendium ergeben hat, entfällt und die Zalpt der Stipendisten sich von 80 auf 50 reduciren wurde, also auf fünf Achtel, weil ferner den Stiftlingen es fernerhin nicht geftattet ist Fachschulen zu besuchen, während hingegen ein Beneffzium für wohlhabende aus dieser Stiftung resultiren Würde, das ganz gewiss nicht in der Absicht des Stifters gelegen war und ich muss Sogar die Meinung aussprechen, dass angesichts dieses das bestehende Projekt, wie es hier vorliegt, von der Stiftungsvehörde nicht akzeptirt Werden kann. Und wenn die Stiftungsbehörde überhaupt Schon die Aufgabe hat die durchaus Sinngemäße Anwendung des Stiftungsvermögens zu über-

wachen, so erwächst für sie dieser Anlass hier in doppelter Weise, weil ja ausdrücklich dem Statthalter die Obsorge für diese Stiftung von dem Testator Seinerzeit übertragen wurde. Und nun kann man allerdings vielleicht Sagen die Handstipendien lagen ja auch nicht in der Absicht des Stifters. Da muss man nun auf den bereits feit langer Zeit bestehenden Gebrauch in dieser Stiftung hinweisen, einen Gebrauch, der anhob in einer Zeit, die verhältnißmäßig nahe liegt, der Zeit, wo das Testament errichtet wurde, bestand, matt muss darauf hinweisen, dass auch in dem Stiftsbriefe selbst Schon Diese Handstipendien Anerkennung finden, dass auch die Kommissionsmajorität selbst diese Handstipendien nicht perchorreszirt. Sondern nur reduziert von 80 aus zehn. Ich bin ferner auch der Meinung, dass diese Handstipendien der Absicht des Stifters kaum weniger entsprechen werden als das, was in dem Vorliegenden Projecte uns Vorgelegt wird. Wenn man sich genau au die Absicht des Stifters halten will, so muss man sich natürlich mit der Frage beschäftigen, was man zur Zeit, wo das Testament errichtet wurde, unter einer Academie Verstand und die Antwort darauf lautet, dass man zu dieser Zeit Unterrichtsanstalten verstand, welche dem Fakultätstudium dienten Mit diesen Unterrichtsanstalten waren auch oft Anstalten verknüpft, welche unseren heutigen Gymnasien gleichen, aber die Hauptsache war das Fakultätsstudium. Weint matt sich genau an die Absicht des Stifters halten wollte, so bleibt nichts anderes übrig als das Stiftungsvermögen liegen und sich Vermehren zu lassen, bis man in der Lage ist eine dritte Universität in Prag, etwa eine katholische Universität (Bravo! links ) zu gründen.

Wenn man aber das nicht thun will und ich glaube, das liegt wohl nicht in der Absicht Von uns allen, so muß man Suchen, sich der Absicht des Stifters in anderer Weife zu nähern und da scheint es mir am nächsten zu liegen, daß man an die Errichtung einer für die Fachstudien vorbereitenden Anstalt denkt, also eines Gymnasiums, welches man in Verbindung bringt mit einer Exercitienanftalt, in einem engeren Rahmen, wie eine von dem Stifter auch vorgesehen war, indem er verlangt, daß allerlei Unterricht und Exercitien ertheilt Werden sollen, und wenn man dieses Gymnasium dann etwa in Verbindung bringt mit einem Pensionate, so würde man ganz gewiß der eigentlichen Absicht des Stifters näher kommen als mit dem vorgelegten Projekte.

Nun muß aber erwähnt werden, daß die Durchführung eines solchen Projektes bei der Aufrechthaltung der Handstipendien und aller der Vortheile, welche die Handstipendien gewähren auch nicht etwa ad graecas Calenda verschoben werden müßte. Denn die nähere Betrachtung lehrt, daß der Baureservefond beiläufig 600. 000 fl. beträgt, und daß die jährlichen Ueberschüße von den Stiftungen 35. 000 fl. betragen. Nachdem ja auch der Reservefond in beliebiger Weise verwendet werden kann, so wäre damit gewiß das nöthige Geld gegeben, um bald zur Errichtung eines Untergymnasiums verbunden mit einem kleinen Pensionat für die Stipendisten, welche auf kein Handstipendium Anspruch machen, zu schreiten, und könnte das Ganze in Verhältnismäßig kurzer Zeit schon inscenirt werden. Ich will nicht sagen, daß man auf diese Weise Etwas besonders Zeitgemäßes erhalten würde und ich möchte in dieser Richtung darauf hinweisen, daß von allen den zahlreichen Ritterakademien, welche nach dem Schluße des 30jährigen Krieges entstanden sind, nur zwei übriggeblieben sind, und nur eine noch neu hinzugetreten ist, gewiß ein Zeichen, daß man keine sehr zeitgemäße Verwendung der Stiftungsgelder in der Errichtung einer Solchen Ritterakademie finden kann. Indeß zeitgemäßer und zweckmäßiger n üßte ich immer noch ein solches Vorgehen nennen, als das Vorgehen, welches mit der Vorloge geplant wird, wobei es sich eigentlich um nichts anderes handelt, als um die Wiederbelebung des. Seiner Zeit dahingesunkenen Convictes. (Richtig!)

Eine solche Gymnasialanstalt mit einem Pensionat würde wenigstens für eine systematische Vorbildung für den Beruf sorgen, sie würde eine in sich abgeschlossene Erziehung liefern, es würde dabei der Zögling sowohl während der Unterrichtszeit, als während der unterrichtsfreien Zeit unter gleichen Verhältnissen sich befinden, und er würde immer nur wieder mit Zöglingen zusammenkommen, welche sich auch in denselben Verhältnissen befinden.

Bei einem Convikt aber verhält sich die Sache ganz anders, da gestalten sich die Dinge so, daß die Zeit außerhalb der Schule die Zeit des absoluten Zwanges wäre in der betreffenden Anstalt, die Zeit in der Schule aber die Zeit der relativen Freiheit. Daß darans kein Vortheil für die Theilnahme an dem Unterrichte entspringen kann, daß dadurch die Aufmerksamkeit des Schülers gewiß leiden wird, liegt auf der Hand. Es ist weiter her-

vorzuheben, daß in den Schulen, welche die Conviktisten beziehen würden, dieselben in Contakt kämen mit jungen Leuten, die ohne den Zwang des Convictes aufwachsen, daß sie aus dem Verkehr mit denselben den Anreiz schöpfen würden, den Zwang des Convictes so weit als möglich zu umgehen, und daß daraus eine Reihe von Uebelständen sich ergeben würde, welche gewiß schwere pädagogische Bedenken erregen müssen. Daß solche Uebelstände an den früheren Convicten bestanden haben, ist mir von Zöglingen dieser Convicte mitgetheilt Worden und im Jahre 1851 hat der damalige ständische Landesausschuß gewiß diese Mängel selbst durchaus empfunden, denn er weist ausdrücklich darauf hin, daß, wenn man an die Errichtung einer solchen Akademie auf Kosten der Straka'schen Stiftung gehen würde, daß man da eine Anstalt errichten soll, welche die Mängel des bestandenen Convictes vermeidet.

Weil ich nun aber nicht einsehen kann, daß in dem vorliegenden Prospecte diese Mängel irgendwie vermieden werden, weil ich es für wünschenswerth erachte, den bestehenden Zustand mit allen seinen Vortheilen aufrecht zu erhalten, weil ich der Meinung bin, daß das vorliegende Projekt nicht den Absichten entspricht, daß es sogar mit Rücksicht auf die Verleihung einer Wohlthat aus dem Stiftungsvermögen an Bemittelte kaum die Sanction der Stiftungsbehörden erhalten könne, aus allen diesen Gründen habe ich mich gegen das Von der Kommissionsmajorität vorgelegte Projekt erklärt, aus allen diesen Gründen hat die Minorität Ihnen Anträge unterbreitet, welche die Ausrechterhaltung des Bestehenden ermöglichen sollen, wobei dann angestrebt werden soll die Ausarbeitung eines neuen Projekres, eines Projektes, welches den Absichten des Stifters, Zugleich aber auch den Zeitverhältnissen und pädagogischen Rücksichten entsprechende Rechnung tragen würde. (Bravo, Bravo, links. )

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Žádá ještì nìkdo za slovo ?

Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Prohlašuji debattu za ukonèenou.

Ich ertheile das Schlußwort dem Herrn Berichterstatter.

Berichterstatter Graf L e d e b u r:

Hoher Landtag!

Die Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners beziehen sich allerdings in erster Linie auf das Minoritätsvotum Nachdem aber der Antrag der Majorität der Kommission sich in Conformität befindet mit den Anträgen des Landesausichusses dahingehend, den im Jahre 1878 befaßten Beschluß abzuändern, so glaube ich, meine Pflicht als Berichterstatter darin erblicken zu müssen, zuerst auf jene Anträge zurückzukommen und dieselben mit den Anträgen des Landesausschusses, wie sie uns heute vorliegen, zu vergleichen. Zwei divergirende Anschauungen sind es, die uns in dem Landtgasbeschlusse von 1878 und in den Anträgen des Landesausschusses, wie sie heute vorliegen, entgegen treten. Beide glauben und beabsichtigen den Intentionen des Stifters in einer den gegenwärtigen Zeitverhältnissen entsprechenden Weise gerecht zu werden den Intentionen des Stifters, welche wir eben nur aus dem todten Buchstaben jenes Schriftftückes erkennen können, in welchem er Seinen Willen niedergelegt hat. Die Kommission glaubte daher vor Allem jenem Willensausdruck, wie ich schon bemerkt habe, in der allergewissenhastesten Weise nachforschen zu müssen Wenn derselbe auch in dem Testamente selbst nur in kurzen und prägnanten Worten zum Ausdrucke gelangt, in kluger und wohlberechneter Fürsorge, baß dem Worte des Testators nicht unüberwindliche Schwierigkeiten in der künftigen Zeit entgegengestellt werden Sollen, so glaube ich, genügen diese Andeutungen doch, um daraus die Geistesrichtung des Stifters erkennen zu können und ehe man über die Frage schlüssig wird, in welcher Weise dem Willen des Stifters am zweckmäßigsten zu entsprechen sei, muß man sich wohl die Frage vorlegen, welche eben die Intentionen des Testators waren. Es ist anzunehmen, daß trotz aller Beschränkung in gewissen detaillirten Bestimmungen der Stifter doch jene Grundsätze angedeutet haben würde, welche er in der Durchführung seines Willens für alle künftige Zeit erhalten wissen wollte.

Graf Straka wollte, wie es auch der geehrte Vertreter der Minorität zugestanden hat, allerdings eine Akademie als Unterrichts=, Lehr= und Erziehungsanstalt und zwar mit dem Sitze in Prag, und nachdem der Landesausschuß selbst, wie dies auf pag. 7 des Berichtes ausgesprochen wird, zu der Ueberzeugung gelangte, daß eine solche Lehr= und Erziehungs-

anstalt bei dem gegenwärtigen höchst entwickelten Stande des öffentlichen Unterrichtswesens geradezu undurchführbar erscheint, und daß auch die Mittel Des Fondes zur Errichtung einer solchen Anstalt nicht hinreichen würden, entschloß sich der Ld. Aussch. einen anderen Weg vorzuziehen und zwar einen Weg, welcher abweichend ist von jenen Vorschlägen, welche vom Jahre 1876 und 1878 von Seiten des damaligen Landesausschußes dem hohen Landtage unterbreitet wurden. Zweifelsohne stand auch der damalige Landesausschuß unter dem Eindrucke jener Erwägung, daß eben eine Solche Unterrichts= und Lehranstalt den Zeitverhältnissen nicht entsprechend oder an finanziellen Schwierigkeiten Scheiternd nicht weiter in Betracht zu ziehen sei; und unter dem Eindruck dieser Erwägung Stellte man den allseitig bekannten Antrag auf Errichtung einer Anstalt zur Ertheilung des Reit, Fecht= und Turnunterrichtes, einer sogenanntn Exercizienanstalt und glaubte diesen Antrag aus dem Wortlaute des Testamentes begründen zu können.

Nun läßt sich dieser Antrag aber allerdings nur direkt dadurch begründen, baß man ein Wort der betreffenden maßgebenden Stelle gewißermaßen aus dem Zusammenhange herausreißt, oder indirekt durch die vorhin bereits gemachte Bemerkung über die Undurchführbarkeit einer Unterrichtsanstalt als Ganzes. Die betreffende Stelle des Testamentes lautet: (liest)

Aby takové fidecomissum mládeži národu èeského na všeliké cvièení a exercicie pøipadlo

(Ironisches Bravo! links).

Nun Scheinen Schon den damaligen Persönlichkeiten, welchen die Berathung dieser Angelegenheit zugewiesen war, gewisse Bedenken ausgestoßen zu sein, ob denn dieser Vorgang ganz den Intentionen des Testators entspreche. Schon das erste Protokoll über die Kommissionssitzung, welche im Jahre 1876 in dieser Angelegenheit Stattfand, zeigt, daß ein Mitglied der Kommission die Erklärung abgab, daß er mit diesem Antrage des Landesausichußes nicht einverstanden sei, weil er denselben nicht mit den Intentionen des Testators in Uebereinstimmung finde, und dasselbe Mitglied stellte den Antrag, auf die Errichtung einer Akademie sei nicht einzugehen und der Antrag an den Landesausschuß zu neuerlicher Erwägung und Antragstellung zurückzustellen.

Die Kommission im Jahre 1878 stellte ad Punkt III. den Antrag:

"Der Landesausschuß wird aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, ob den Intentionen des Stifters entsprechend, welcher für allerlei Unterricht zu sorgen beabsichtige, neben der Errichtung der einen Anstalt nicht auch noch auf andere Zwecke allgemeiner Bildung, zumal auf solche, für welche von staatswegen nicht etwa ausreichend vorgesorgt wäre, Bedacht genommen werden solle, oder ob dieser Zweck nicht etwa auf anderem Wege aus den jährlichen Ueberschüßen des Strakaschen Fondes zu erreichen wäre. "

Die Landtagskommission vom Jahre 1880 erwog diese Frage neuerlich und der Landesausschuß beantwortete diese Anregung damit, daß er jenen "allerlei Unterricht" nicht in dieser Weise für durchführbar halte, daß auch der Sprachunterricht ertheilt würde, sondern verhielt sich allen diesen Anträgen gegenüber insofern ablehnend, als er nur noch den Tanzunterricht in seine Anträge aufnahm und erklärte, daß bei Errichtung eben der Antrag dagegen die Einführung allerlei Unterrichts dem Zeitpunkte vorbehalten wollte, wo die hiezu disponiblen Fondsüberschüße in der angedeuteten Richtung werden verwendet werden können.

Die Kommission stellte folgenden Antrag: "Der hohe Landtag geruhe den Bericht des Landesausschusses zur genehmigenden Kenntnis zu nehmen und den Landesausschuß aufzufordern, derselbe habe nach vollendetem Ausbaue der projectirten Exercitienanstalt, sobald neue Ueberschüße aus der gräfl. Strakaschen Stiftung disponibel werden, dem hohen Landtage geeignete Vorschläge darüber zu erstatten, wie nach Zulaß der neuen Räumlichkeiten als auch der disponiblen Fondsüberschüße die Seither aus den Mitteln der gräfl. Strakaschen Stiftung geförderten Unterrichtszwecke im Sinne des Stiftsbriefes künftig zu erreichen wären".

Aus dem Vorhergesagten ist zu entnehmen, daß immer und wieder das Streben austritt, einen Weg zu suchen, welcher eben mit den Intentionen des Testators in Uebereinstimmung sich befindet und dessen Durchführung nicht an den finanziellen Mitteln Scheitert Es war entschieden das Gefühl vorhanden, daß der Beschluß des Landtages vom Jahre 1878 diese Aufgabe nicht im vollkommensten Maße zu erreichen im Stande sei und auch das Minoritätsvotum, welches uns heute vorliegt, scheint diesem Gefühle Ausdruck geben zu wollen, ohne andererseits positive An-

trägezu stellen, die heute schon Gegenstand einer Beschlußfassung des hohen Landtages Sein könnten.

Ich will mich über die eventuelle praktische Durchführung der damals in Vorschlag gebrachten Exercitienanstalt nicht weiter aussprechen, da dieser Gedanke ja von den geehrten Vertretern der Minorität selbst nicht mehr aufgenommen wurde; ich glaube zur Motivirung dessen, daß der Landesausschuß eben einen abändernden Vorschlag macht, mich damit begnügen zu müssen, daß ich darauf hinweise, daß eben der größere Theil der Stiftlinge außerhalb Prags weilt, daß diese also thatsächlich nicht in der Lage gewesen wären, in größerer Zahl von jenen Vortheilen Gebrauch zu machen, die ihnen durch eine solche Exercitienanstalt geboten würde Nach dem Ausweis für September 1884 sind 25 dieser Stiftlinge in Prag und 33 außerhalb Prags und von denen innerhalb Prags genannten leben aber noch 17 in den Vororten, so daß eigentlich auf die Stadt Prag nur 8 entfallen. Nun wären die in den Vororten lebenden Stiftlinge wohl kaum in der Lage gewesen, wegen des Reit- und Fechtunterrichtes diesen weiten Weg zu machen und man hätte von den außerhalb der Stadt, theilweise auch außerhalb des Landes lebenden Stiftungen wohl nicht einen Domicilwechsel verlangen können, damit sie nur dieser körperlichen Uebungen theilhaftig werden. Es wäre also thatsächlich jene Akademie, wie Sie damals gedacht wurde, in größerem Maße anderen Individuen zugute gekommen, welche mit dem Straka´schen Stiftungsfonde nicht direkt in Verbindung stehen, Es war überdies der Kostenvoranschlag ein so hoher - er war mit mehr als 800. 000 fl. präliminirt - so daß er den damaligen Reservefond um mehr als das doppelte und auch den heutigen Dispositionsfond um circa 200. 000 fl. übersteigen würde.

Angenommen aber, jenes Projekt wäre damals zur Ausführung gelangt, so wäre nach der Auffassung der Majorität der Kommission und nach dem Wortlaute des Stiftsbriefes jener Augenblick gekommen, in dem die Handstipendien aufzuhören hätten. Denn thatsächlich dreht sich eben die Frage, auch wie sie heute in der Gestalt des Minoritätsvotums vor uns tritt, darum: ob die Handstipendien aufrecht erhalten werden Sollen, oder nicht. In dies Beziehung ist also die Rechts=

frage und die Frage, wie sie sich eben aus Grund der maßgebenden Urkunde entwickelt, aufzufassen.

Nach der Anschauung der Majorität der Kommission wäre mit der Errichtung einer Akademie, welche Graf Straka in ganz entschiedener Weise als seinen Wunsch ausgesprochen hat, der Augenblick gekommen, wo die Handstipendien aufzuhören hätten. Denn in dem Stiftsbriefe heißt es ausdrücklich, daß dieselben nur solange gestattet werden, bis das in Prag zu errichtende Konvikt ins Leben getreten sein würde. Dieses Konvikt selbst war gewissermaßen nur als durchlaufende Post behandelt, bis eine wirkliche Akademie aus dem Strakaschen Fonde erbaut sein würde. Die


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP