Stenografická zpráva
o
27. sezení II. zasedání Èeského snìmu z r. 1883, dne 20. øíjna 1884.
Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Jiøí kníže Lobkowicz.
Pøítomni: Námìstek nejvyššího maršálka Dr. Waldert a poslanci v poètu k usnášení dostateèném.
Co zástupcové vlády: C. k místodržitel Jeho Exc. Dr. Alfred svob. pán Kraus a c. k. místodržit. rada Bedøich Kmoch.
Sezení poèalo o 10. hod. 45 minut dopoledne.
Stenographischer Bericht
über die
27. Sitzung der II. Jahressession des böhm. Landtages v. Jahre 1883 am 20. Okt. 1884
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Fürst Georg Lobkowicz.
Anwesende: der OberstlandmarschallStellvertreter Dr. Watdert und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.
Am Regierungstische: K. k. Statthalter Se. Excell. Dr. Alfred Freiherr von Kraus und der k. k. Statthalterei-Rath Friedrich Kmoch.
Beginn der Sitzung um 10 Uhr 45 Minuten Vormittag.
Denní poøádek.
1. První ètení návrhu posl. hrabìte Jindø. Clam-Martinice na podáni vládní pøedlohy smìøující k tomu, aby na støedních školách v Èechách vyuèování druhému zemskému jazyku stalo se povinným pøedmìtem (tisk 120, è. sn. 310).
2. Tøetí ètení rozpoètu zemsk. na r. 1885 (tisk 95, è. sn. 272).
3. Zpráva komise o pøedloze výboru zemského týkající se nadace hr. Straky, resp. zøízení akademie z prostøedkù reservního fondu stavebního (tisk 96, èíslo sn. 278).
4. Zpráva komise zøízené pro záležitost stavby nové budovy musejní (tisk 115, è. sn. 300).
5. Zpráva komise pro okres. a obecní záležitosti o vládní pøedloze, která se dotýèe vydání zákona o pøipojení osad Mal. Holešovic a Nové Libnì k policejnímu obvodu pražskému (tisk 108, è. sn. 291).
6. Zpráva komise rozpoètové stran otázky, nemìlo-li by se stravování v zem. ústavech humanitních obstarávati ve vlastní zprávì (tisk 110, è. sn. 295).
7. Zpráva komise rozpoètové o zems. úètu za r. 1883 (tisk 113, è. sn. 298).
8. Zpráva komise rozpoètové o pøístavbách a pøestavbách a jiných opatøeních r. 1882 v nìmeckém divadle zems. z ohledu bezpeènosti povolených (tisk 111, è. sn. 296).
9. Zpráva komise rozpoètové o poji-
štìní obou divadel zemských proti ohni (tisk 118, è. sn. 306).
10. Zpráva komise rozpoètové o návrhu výboru zemského, aby se povolila vyšší náhrada øeditelstvu král. nìmeckého div. zemského a družstvu národního divadla za to, že se následkem úmrtí Její Velièenstva císaøovny a královny Marie Anny v zem. divadlech po 4 dny nehrálo (tisk 118, è. sn. 307).
11. Zpráva komise rozpoètové o pet. titulárního úèetního rady ve výslužbì Bedøicha Goltze za udìlení osobního pøídavku (netišt. è. sn. 311).
12. Zpráva komise rozpoètové o návrhu, jakým zpùsobem mìla by dána býti náhrada za výpadek pøirážek k daním následkem sestátnìní soukromých drah (tisk 125, è. 325).
13. Zpráva komise rozpoètové v pøíèinì vydobytí nákladu na provedení ochranných staveb pobøežních na øece Ohøi v Bohušovicích, který byl ze zemského fondu zapraven (tisk 121, è. sn. 304).
14. Ústní zprávy komise pro vodní hospodáøství.
Tages=Ordnung.
I. Erste Lesung des Antrages des H. Abg. Heinrich Grafen Clam=Martinic auf Einbringung einer Regierungsvorlage betreffend die Einführung der 2. Landessprache als obligaten Lehrgegenstandes an den Mittelschulen in Böhmen. (Dr. 120 Ldt. =Z. 310).
2. Dritte Lesung des Landesvoranschlages für das Jahr 1885. (Dr. 95 Ldt. =Z. 272).
3. Bericht der Kommission über die Landesausschußvorlage in Angelegenheit der gräfl. Straka'schen Stiftung, beziehungsweise Errichtung einer Akademie aus den Mitteln des Reservebaufondes. (Dr. 96 Ldt. =Z. 278).
4. Bericht der für die Bauangelegenheiten des Museums gewählten Kommission. (Dr. 115 Ldt. =Z. 300).
5. Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Regie-
rungsvorlage betreffend die Einbeziehung der
Ortschaften Neulieben und Kleinholešovic in
den Prager Polizei=Rayon. (Druck 108 Ldt= Zahl 291).
6. Bericht der Budgetkommission über die Frage, ob die Beköstigung in den Landeshumanitätsanstalten nicht in eigener Regie zu besorgen wäre. (Dr. 110 Ldt. =Z. 295).
7. Bericht der Budgetkommission über die Landesrechnung f. d. Jahr 1883. (Dr. 113 Ldt. =Z. 298).
8. Bericht der Budgetkommission über die aus Sicherheitsrücksichten im deutschen Landestheater im Jahre 1882 durchgeführten Zu= und Umbauten und sonstigen Sicherheitsvorkehrungen. (Dr. 111 Ldt. =Z. 296).
9. Bericht der Budgetkommission betreffend die Versicherung der beiden Landestheater gegen Brandschäden. (Dr. 117 Ldt. =Z. 306).
10. Bericht der Budgetkommission betreffend die Bewilligung einer erhöhten Entschädigung an die Direktion des deutschen Landdestheaters und das Consortium des böhm. Nationaltheaters für die 4 Tage, an welchen in Folge des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Maria Anna in den Theatern nicht gespielt worden ist. (Dr. 118 Ldt. =Z. 307).
11. Bericht der Budgetkommission über die Petition des jub. Rechnungsrathes der böhm. Landesbuchhaltung Friedrich Goltz um Gewährung einer Personalzulage. (Ungedruckt Ldt. =Z. 311).
12. Bericht der Budgetkommission über den Bericht des Landesausschusses vom 15. Okt. 1884 betreffend die Bedeckung der Ausfälle an neuen Umlagen in Folge der Verstaatlichung der Privateisenbahnen. (Druck 135 Ldt. =Z. 325).
13. Bericht der Budgetkommission betreffend die Hereinbringung der dem Landesfonde zu refundirenden Kosten für die Durchführung der Egeruferschutzbauten bei Bauschowitz. (Dr. 121 Ldt. =Z. 314).
14. Mündliche Berichte der Kommission für Regelung der Wasserwirthschaft.
Nejv. maršálek z. (zvoní): Jest dostateèný poèet p. poslancù shromáždìn, zahajuji schùzi.
Das hohe Haus ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung.
Jednací protokoly 24. sezení ze dne 16. øíjna byly po pøedepsaný èas k nahlednutí vyloženy.
Die Geschaftsprotokolle der 24. Sitzung vom 16. Oktober sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen.
Ich stelle die Anfrage, ob Jemand gegen den Inhalt dieser Geschäfsprotokolle etwas einzuwenden hat.
Èiním dotaz, zda-li nìkdo èiní námitky proti obsahu tìchto protokollù.
Jelikož tomu tak není, prohlašuji tyto protokolly za schváleny.
Ich erkläre die Protokolle für agnoscirt.
Žádám, by byl sdìlen sl. snìmu seznam spisù v tisku rozdaných.
Ich ersuche das Verzeichnis der im Drucke vertheilten Gegenstände dem hohen Hause mitzutheilen.
Snìm. sek. Sládek (ète).
è. 326. Zpráva komise zemìdìlské o petici vodních družstev v okresu Hoøickém za povolení zem. subvence a vymožení subvence statní k úèelùm melioraèním.
o. 333. Zpráva petièní komise o peticích okr. výboru Strakonického è. 9, okresního výboru Turnovského è. 407, okresního výboru Mirovického è. 408 pet., hospodáøského spolku pro okres Bìlský è. 622 pet, okr. zastupitelstva Novokdýòského è. 218, okr. výboru Bøeznického è. 149 v pøíèinì zøízení zemského pojišovacího ústavu.
Stenografická zpráva o 24. sezení. Pozorování vodomìrná za rok 1883 èís. 8.
Im Drucke wurden vertheilt:
Z. 326. Bericht der Landeskulturkommission über die Pet. der Wassergenossenschaften des Hoøicer Bezirkes um Bewilligung einer Landessubvention und Erwirkung einer Staatssubvention zu Meliorationszwecken.
Z. 333. Bericht der Petitionskommission über die Petitionen der Bezirksausschüsse Strakonitz Z. 9, Turnau Z. 407 u. Mirowitz Z. 408 Pet. des landwirthschaftlichen Vereins für den Bezirk Weißwasser Z. 622 Pet., der Bezirksvertretung Neugedein Z. 218 u. des Bezirksausschusses Bøeznic Z. 749 in Angelegenheit der Errichtung einer Landes-Versicherungsanstalt.
Weiter der stenographische Bericht über die 24. Sitzung, endlich die hydrometrischen Beobachtungen für das Jahr 1883 Nr. 8.
Nejv. maršálek z.
Žádám by byly sdìleny došlé petice.
Ich ersuche den Einkauf an Petitionen mitzutheilen.
Snìm. sek. Sládek (ète).
è. 863. Posl. p. Dr. Èelakovský podává pet. obec. pøedstavenstva mìsta Ronova v pøíèinì placení výloh za kárance Frant. Litomyšského.
Z. 864. Abg. H. Rößler überreicht die Pet. des Ortsschulrathes in Kaplitz um Einreihung der dortigen Schule in eine höhere Lehrergehaltsklasse.
è. 865. Posl. p. prof. Tilšer podává pet. místní školní rady v Kounicích za vøadìní tamní školy do vyšší tøídy platu uèitelského.
Z. 866. Abg. H. Dr. Naxera überreicht die Pet. des Gemeindeamtes der Vereinigten Gemeinden Niedermühl und Oberschlagles, Bez Neuhaus, in Angelegenheit der Trennung gemischtsprachiger Bezirke.
Z. 867. Abg. H. von Streeruwitz die Pet. der Stadtvertretung in Dobrzan um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.
è. 868. Posl. p. Hevera podává pet.
místní školní rady v Libèanech za vøa-
dìní tamní školy do vyšší tøídy platu uèitelského.
Nejv. maršálek zem. Pøejdeme k dennimu poøádku.
Wir übergehen zur Tagesordnung.
První pøedmìt denního poøádku jest
první ètení návrhu posl. hrabìte Jindøicha Clam-Martinice na podání vládní pøedlohy smìøující k tomu, aby na støedních školách v Èechách vyuèování druhému jazyku zemskému stalo se pøedmìtem povinným.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages des Abgeord. Heinrich Grafen Clam-Martinic auf Einbringung einer Regierungsvorlage betreffs Entführung der zweiten Landessprache als obligaten Lehrgegenstandes an den Mittelschulen in Böhmen.
Ich ertheile dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages.
Abg. Graf Heinrich Clam-Martinic:
Hoher Landtag!
Die Verhandlungen dieses hohen Hauses in der Session, deren Schluss wir entgegengehen haben sich vielfach bewegt auf dem Gebiete der nationalen Frage.
Sic haben dieses Gebiet manchmal nur gestreift, sind aber auch voll in dasselbe eingetreten. Es ist das sehr erklärlich und in den thatssächlichen Verhältnissen begründet. Denn der leidliche Sprachenstreit beherrscht in der That die Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten, er hält die Geister befangen und erhißt die Gemüther und Leidenschaften, er schafft Gegensätze wo sie in der Natur der Sache nicht begründet sind, ja er trübt den Blick und beirrt das Urtheil. Es ist darum sehr begreiflich und gerechtfertigt, wenn allerorten Mittel und Wege gesucht Werden, um diesem Sprachenstreit, um diesem nationalen Hader in unserem lieben Vaterlande ein Ende zu machen.
Es sind mehrere Anträge in dieser Richtung in diesem hohen Hause eingebracht, verlesen und verhandelt worden; auch mein Antrag betrifft dieses Gebiet. Ich muss darum, indem mir nun heute die Pflicht obliegt, denselben zu begründen, auch das Ganze des Bildes, das Ganze der Frage in's Auge fassen, ich muß überblicken, was sich aus den gestellten Anträgen und aus den Verhandlungen derselben, wenn ich so sagen darf, als geistiger Niederschlag auslösen lässt.
Die Anträge, welche gestellt worden sind führen zunächst das Heil in der möglichsten Sonderung, in weitergehender Auseinanderhaltung der beiden Sprachstämme. Ich kann nun zunächst und zuvörderst nicht umhin, dem Ausdruck zu geben, dass ich den Ausspruch:
es können die beiden Nationen nicht friedlich untereinander leben, wenn sie mit einander in Berührung sind, den Ausspruch: Man müsse die feindlichen Brüder trennen, damit sie sich nicht in die Haare fallen, wenn dieser Ausspruch wirklich in den Thatsachen begründet wäre, für einen höchst traurigen und für die Zukunft des Landes verhängnisvollen halten würde; ich muß aber auch weiter sagen, daß ich ihn für einen demüthigenden halten würde für beide Völker, für 2 Kulturvölker, welche Jahrhunderte lang mit einander gelebt, Freud und Leid getragen haben, sich zu vertragen wußten, welche durch Interessen, durch Erinnerungen, durch vielfache Bande mit einander verknüpft sind (Bravo! rechts, výbornì! im Centrum) zu sagen, daß diese Völker Sich nicht vertragen können, das wäre demüthigend für diejenigen, welche zur Vertretung ihrer Interressen berufen sind (výbornì! im Centrum, bravo! rechts).
Sie werden mir vielleicht sagen, das ist Gefühlssache, und die Gefühle, die sind jetzt aus der Mode. Nun, meine Herren, die Mode ist auch keine unfehlbare Richterin, - die Mode hat ihre Launen; nicht immer ist das das Schönste u. Beste, was eben in der Mode ist, und ich gestehe, wenn die Unversöhnlichkeit zur Mode werden sollte, dann würde ich mich gerne unter die alten Zöpfe rangieren, die noch einer andern huldigen. (Bravo! rechts).
Die Anträge, ich habe es gesagt, gehen zunächst auf weitere Sonderung, man verlangt Theilung, Sonderung in administrativer, in cultureller Beziehung, ja auch auf dem Gebiete der materiellen Interressen.
Man verlangt zunächst administrative Trennung, zwar nur zunächst in den untersten Zusammenfaßungen; aber wie es von dem einen Redner mir gegen ausdrücklich ausgesprochen worden ist, eben nur als Vorbedingung zur durchgreifenden Theilung der Administration und der Rechtspflege nach Sprachgrenzen; man verlangt es vorläufig, wie ein anderer Redner gesagt hat, um die Grenzen für das eingeschlossene Sprachgebiet zu finden und zu bestimmen.
Nun, über diesen Antrag ist das hohe Haus bereits schlüssig geworden,; und in Conformität mit dem Beschlusse dieses Hauses und mit den demselben zugrunde liegenden Anschauungen spreche auch ich es aus, daß ich nicht anstehe, anzuerkennen, daß in administrativer Beziehung, in Beziehung auf die
Entwicklung des corporariven Lebens, des autonomen Lebens hie und da eine weitere Forderung nach sprachlichen Grenzen bequem, heilsam, wünschenswerth sein möge, aber in Conformität mit diesem Beschluße muß ich eben auch betonen, daß ich das nicht als kategorischen Imperativ auffassen kann, weil ja eben die Nationalität allein nicht das anzeige, nicht das ausschließliche Merkmal, nicht das ausschließliche Kriterium für diese Eintheilung ist und sein kann, weil vielsache Interessen hier mit im Spiele sind und zwar Interessen der Administration und Interessen der Administrierten.
Die Interessen der Administration verlangen in den untersten Zusammenfassungen zum mindesten ein abgerundetes, geschlossenes, zusammenhängendes Gebiet. Nun hat man hingewiesen auf die Zusammenfassung nach Schulbezirken. Bei den Schulbezirken ist aber nur die Homogenität der Sprachen der Schule entscheidend; das geographische Gebiet ist von keinem Belang und deswegen kann das, was für die Schulbezirke möglich ist, für die administrativen Bezirke nicht ausschlaggebend Sein.
Endlich sind aber auch die Interessen der Administrirten hier in erster Linie zu berücksichtigen. Nun die Bezirke gruppiren sich um locale Centrum, um einen Hauptort, in welchem die Verkehrsinteressen, die Absatzverhältnisse, die Gewohnheit u. s. w. die ganze Umgebung dahin gravitieren macht.
Es haben sich durch diese Gemeinschaft als Bezirke Interessen gebildet, es haben sich gemeinsame Unternehmungen u. s. w. gebildet; alles das sind wichtige und maßgebende Interessen der Administrirten, die ebenso mit in Betracht zu ziehen sind, wie die nationalen und wenn man vollends auch den Zwiespalt der Nationalitäten als maßgebend bei den materiellen Interessen, ausstellen will, dann, meine Herren, scheint mir das doch eben das Gepräge des Gewollten an sich zu tragen.
Was die Interessen der Landescultur betrifft, meine Heren, so stehen der deutsche und der böhmische Bauer in Bezug auf das Wachsthum und das Gedeihen ihrer Früchte unter dem Wirken und Walten derselben Naturgesetze und ebenso in Bezug auf den Absatz, den Verkehr und die Verwertung ihrer Producte unter denselben Gesetzen des Verkehrs; und diese richten sich nicht nach der Sprachgrenze und nicht nach der Nationalität.
Und wenn nun nun Vertretung der In-
teressen der Landescultur die Zusammenfassung in Vertretungskörpern nothwendig ist, so wird es ist das ja ganz natürlich, sobald diese Vertretungskörper sich über das unterste Niveau erheben, auf dem sehr oft die Politik der Kirchthurminteressen entscheidet, sobald nun diese Vertretungskörper auf eine höhere Stufe gekommen sind, wird sich nothwendig ein Gegensatz der Meinungen zuspitzen zu wollen zu einem Gegensatz der Nationalitäten in dieser Frage des materiellen Interesses, das, meine Herren, ist es, von dem ich sage, dass es das Gepräge des Gewollten an sich trägt, umsomehr wenn man auch noch zu dem abgegriffenen Mittelchen greift, hier auch das alte Schrecklbid des Feudalismus (Bravo! Sehr gut! rechts) mit ins Gefecht zu führen: das, meine Herren, könnten Sie schon einmal als aus der Mode gekommen betrachten. (Heiterkeit, Bravo- und Výbornì-Rufe rechts und im Centrm. )
Und so, meine Herren, sieht es auch beim Gewerbe aus; Gewerbe, Handel und Verkehr find gewiß nicht an die Schranken der nationalen Abgrenzung gebunden, die Provenienz eines Gewerbeproduktes, eines Fabrikates usw. wird doch nicht geprüft nach Sprache und Nationalität derjenigen, die es verfertigt haben, würde es dahin kommen, wäre das ein bedenklicher Auswuchs der nationalen Leidenschaft.
Wenn aber vielfach in neuerer Zeit und vielleicht auch schon seit Jahren der Kampf in den Vertretungskörpern des Gewerbes den Charakter der nationalen Scheidung mit angenommen hat, so liegt das eben darin, daß diese Vertretungskörper eine politische Rolle zu spielen berufen (Rufe: Bravo, tak jest - rechts im Centrum), daß sie Wahlkörper find für den Landtag und Reichsrath und hier zeigt es sich eben, daß die politischen Gegensätze sehr oft der letzte Hintergrund der nationalen Kämpfe find. (Rufe: Bravo - tak jest rechts und im Centrum).
Mag dies nun fein, wie immer, so sage ich, selbst wenn man mit der Aenderung soweit gehen möchte, als es die Verhältnisse nur immer zulassen, so wird man eine volle Sonderung, eine unbedingte Scheidung in diesem Lande nie und nimmer erreichen könne. Es wird immer gemischte Bezirke geben, und vor Allem, meine Herren, wird es immer gemischte Städte geben.
Gerade in den Städten schieben sich die Clemente durch einander und, meine Herren, dort sind sie nicht geographisch getrennt, sondern in sehr vielen Fällen sozial=hierarchisch übereinandergeschichtet, das aber meine Herren, ist die bedenkachste Form, weil dann dasjenige, was zunächst eine Verletzung des nationalen Gefühles ist und als solche einen schweren Stachel bildete, auch noch den Schein eines sozialen Druckes annimmt. (Výbornì im Centrum, Sehr gut! rechts. )
Darum, meine Herren, ist es meine Ueberzeugung, daß soweit man in der Sonderung gehen mag, man doch in diesem Lande nothwendig über diese Sonderung einer gemeinsamen Synthese für beide Völker nothwendig und heilsam und daß diese Synthese gegeben ist in der Landeseinheit (Bravo: rechts, Výbornì im Centrum).
Diese Landeseinheilt, die muß über der Frage stehen und sie steht auch über der Frage. Sie muß stehen noch über allen Aspirationen und Träumereien, welche der Augenblick gebiert und welche die Leidenschaft eingiebt.
Es ist hier mit beredten Worten schon ausgesprochen worden, wie fest diese Landeseinheit in den Herzen des Volkes gewurzelt ist, wie sie begründet ist in der Geschichte, wie sie begründet ist in dem reichen Schatze, welcher in der Geschichte angesammelt ist, in dem reichen Schatze von Erinnerungen, in dem Schatze gemeinsamen Ruhmes und gemeinsam bewährter Treue (Bravo! rechts).
Ich will darüber nicht weiter sprechen, nur das Eine will ich noch betonen - gerade weil es von der entgegengesetzten Seite mit Hohn und mit Lächeln aufgenommen worden ist ich sage und betone es: diese Einheit ist wirklich eine der Grundfesten des Verbandes der österreichischen Monarchie (Bravo! rechts, Výbornì im Centrum), und ich sage, diese Einheit brechen heißt an diesen Grundfesten rütteln, weil es der Weg ist zur Atomisierung Osterreichs. (Bravo! Sehr richtig! rechts).
Bedenken Sie, meine Herren, welche Folgen es in anderen Ländern des Reiches hätte, wenn dieser Grundsatz, den Sie hier in diesem Lande aufstellen, zur Geltung käme.
Meine Herren! Ihre Connationalen in den innerösterreichischen Ländern, sie wollen auf
diese Trennung nach nationalen Grenzen nicht eingehen, sie halten fest an der Landeseinheit und sie haben Recht, Recht für ihr Land, Recht für Oesterreich (Sehr gut! rechts, Výbornì in Centrum).
Wenn das aber wahr ist dort, wo Sie die Majorität haben, soll es dann hier keine Geltung haben, nur weil sie in nationaler Beziehung in der Minorität sind ? (Výbornì im Centrum).
Und meine Herren, es ist vielfach hingewiesen worden auf Tirol namentlich beim Anlaß der Besprechung der Vertretung im Landeskulturrathe. Meine Herren! es ist sehr richtig von einem Ihrer Redner ausgesprochen worden, dass eben das Südtirol nichl blos eine nationale Einheit ist, sondern auch eine Einheit in kultureller Beziehung, in Bezug auf das Klima, den Boden, die Absatzverhältnisse, daß das eben wirklich eine vollkommene und gesonderte Einheit ist. Darum ist dort wohl Manches natürlich und begründet, was anderwärts, wo diese Bedingungen nicht sind, wieder nicht begründet ist.
Und meine Herren, trotz alledem bedenken Sie, daß diese Sonderung, obwohl sie dort nothwendig ist, doch für jeden österreichischen Staatsmann sehr viel des Bedenklichen (Výbornì im Centrum) und sehr viele Gefahren in sich enthält. Denn gerade in dieser Sonderung und inmitten derselben haben diejenigen die Fahne erhoben, welche eben für die Irredenta=Idee kämpfen, gegen Jene ihre Connationalen, welche für die Einheit des Reiches und für Oesterreich einstehen. (Sehr richtig! Bravo, rechts).
Meine Herren! Mir ist fern, und ich weise es immer von mir, eine Verdächtigung derjenigen, die mit mir im loyalen offenen Kampfe find, deswegen sage ich, meine Herren, ich gehe von der Uiberzeugung aus, daß wir alle, die hier in diesem Hause versammelt sind, fest und treu halten zur österreichischen Staatsidee.
Deswegen kamt ich aber auch wohl sagen, bedenken Sie wohl, ob nicht in der Bildung dieses so genaunten geschlossenen Sprachengebietes auch in dieser Richtung eine Gefahr für die Zukunft enthalten wäre. (Bravo!)
Ob das nicht etwa treibende Elemente wach rufen würden, gegen die anzukämpfen,
Sie nie in der Lage sein werden. (Výbornì). Darum meine Herren, kann ich nur darauf zurückkommen, es ist eine Pflicht bei den Nationalitäten, festzuhalten an der Einheit des Landes. Sie haben gesagt, es sei das Sache des Gefühls. Die Deutschen hätten nicht jenes Gefühl für das Land Böhmen. Ich kann aber jagen, es ist mehr als eine Sache des Gefühls. Meine Herren, in der Landesordnung ist die Einheit des Landes niedergelegt und garantirt und ist darum die Landeseinheit nicht eine "Verwaltungsgebietseinheit" über deren Berechtigung wie der H. Abg. der Egerer Handelskammer gesagt hat, Zweifel entstehen können. Nein. Es ist eine Staatsrechtlich, staatsgrundgesetzlich, festgestellte Landeseinheit. (Výbornì).
Meine Herren, Sagen Sie nicht, daß wir, wenn wir dagegen sprechen, mit Gespenstern fechten. Sie haben ja ganz offen und leicht verständlich gesagt, daß die Ziele wirklich auf eine Theilung des Landes hinausgehen. Und sie müßen hinausgehen, denn die Scheidung der Administration und der Jurisdiktion der Rechtspflege von der 1. Instanz an bis hinauf, die führt nothwendiger Weise zu einer Zweiheit dieser Instanzen. Sie sagen zunächst nur Senate.
Wer aber die Administration nur einiger Maaßen und ihre Bedürfnisse kennt, wird sagen, daß eine Administration mit 2 getrennten Beamtenkörpern, die mit einander nichts gemeinsames haben und die gerade, weil sie getrennt sind, nothwendiger Weise Schließlich mit hineingezogen sein werden in die nationalen Gegensätze, daß eine solche Administration unmöglich ist. Und, meine Herren, wenn Sie das erreicht hätten, glauben sie dann, daß das s. g. geschlossene deutsche Sprachgebiet eine Hauptstadt, die für dasselbe exterritorial wäre, anerkennen würde?
Für das geschlossene deutsche Sprachgebiet wäre Prag nicht mehr die Hauptstadt; (Výbornì) es würde unmöglich die Koncentration der Administration und auch unmöglich die Koncentration der Legislative gewahrt bleiben.
Es würde von Böhmen nur der Name übrig bleiben, der Name, der allerdings glanzvoll in der Geschichte eingezeichnet ist. Dazu darf es aber nicht kommen.
Und darum ist es meiner Ansicht nach unsere Pflicht zu suchen die Bedingungen des
Zusammensein's, diese Bedingungen zu pflegen und zu wahren. Nun, meine Herren, das die erste Bedingung des sich Verständigens, das sich Verstehen es, das mag als ein Gemeinplatz angesehen werden, es enthält aber in Sich eine ernste Wahrheit und eine sehr praktische Wahrheit für unsere Verhältnisse, denn je mehr das öffentliche Leben sich vertieft und erweitert, desto größer wird die Bedeutung der Sprache; und die Gemeinsamkeit der Sprache ist im öffentlichen Leben nicht nur von praktischer Bedeutung, sie ist auch ein Moment der Gemeinsamkeit in höherer Ordnung. In einem Lande, wo zwei Nationen mit einandern leben und weben, da gibt es am Ende nur zwei Arten der Ordnung ihrer früheren Verhältnisse, entweder die Hegemonie der einen oder die Gleichberechtigung beider.
Meine Herren, die Hegemonie müssen Sie doch als ausgeschlossen betrachten.
Ich weiß nicht, ob sich ein absolutistisches System bei allen Mitteln der Macht, die ihm Zu Gebote stehen mögen, die Kraft zuzutrauen möchte in dieser Phase des 19. Jahrhundertes in Böhmen die Hegemonie des einen Stammes durchzusetzen und durchzuführen, aber unter verfassungsmäßigen Zuständen ist das ja von selbst ausgeschlossen. Das müssen sie doch anerkennen und doch haben wir, meine Herren, in dieser Debatte betrübende Wahrnehmungen gemacht, daß Sie dennoch gegen diese Gleichberechtigung ankämpfen, daß Sie an dieser Gleichberechtigung mackeln und fälschen. Es wurde gesprochen von der Unmöglichkeit der Gleichberechtigung mit Rücksicht auf die Präponderanz der einen Sprache, und mit Rücksicht auf die Ungleichwerthigkeit der beiden.
Nun, meine Herren, über den wichtigen Beruf und die hervorragende Stellung der deutschen Sprache im österreichischen Staatsgebiete darüber haben wir uns offen und unumwunden ausgesprochen und haben anerkannt, daß ihr ein wichtiger Beruf zusteht, aber, meine Herren, doch immer nur, wenn fest und unabänderlich feststeht das Gesetz der Gleichberechtigung der Nationen (Tak je!) Kodifizirt kann dies nicht werden, es hängt hier wesentlich von den geistigen Momenten desselben ab, es muß das in Fleisch und Blut übergehen.
Und, meine Herren, bedenken Sie noch, daß wenn Sie, wie ich gesagt habe, an der Gleichberechtigung mackeln und fälschen, wenn Sie
diese Präponderanz und diese Ungleichwerthigkeit hervorkehren, so rufen Sie ja die Besorgniß nach, daß es sich Ihnen um die Präponderanz eines Volkes und um die Ungleichwerthgkeit von Nationen handelt, so rufen Sie Bedenken wach, daß es Ihnen nicht ernst ist mit der Gleichberechtigung und daß Schließlich es sich Ihnen doch um die Herrschaft (Bravo, um die nationale Herrschaft, in letzter Linie aber um die politische Herrschaft handelt (Sehr gut! rechts).
Der Herr Abgeordnete der Egerer Handelskammer hat gesagt, daß die Gleichberechtigung ein abstraktes Princip sei, sie sei aber in dieser Allgemeinheit in Oesterreich unmöglich.
Nun, meine Herren, diese Bemerkungen haben im Munde eines Verfassungstreuen denn doch etwas geringschätziges. Es erscheint von der Verfassung, die ja sonst von Ihnen so hoch gehalten wird, dieses Recht im Art. 19. verbrieft. Soll das dort nur als eine schöne allgemeine These stehen, welche keine Durchführung verträgt, welche nicht zur Geltung getracht werden kann?
Das kann man doch dem Staatsgrundgesetze nicht zumuthen. Allerdings ist es in Art. XIX nur in abstracto gesprochen. Und sehr wichtig ist es, daß im Staatsgrundgesetze nicht auch die Art der Durchführung normirt ist, weil diese Durchführung nicht allgemein im ganzen österreichischen Staate gleich fein kann, weil sie nach Verhältnissen und Umständen und Rechten einzelner Länder geordnet werden muß. Ich will auch das zugeben, daß man die Durchführung der Gleichberechtigung nicht mit dem Zollstabe und mit der Decimalwaage in der materiellen Auffassung suchen muß. Man muß sir im Geist und in der Wahrheit suchen, aber auch voll und ganz, und es muß der Ausführung immer die Anerkennung des gleichen Rechtes zu Häupten stehen.
Wenn nun eben in diesem Versuche, abzuringen dem Principe der Gleichberechtigung, was ihm noch abgerungen, erneuert werden kann, wenn in weiterer Ausführung gerade der Abg. der Egerer Handelskammer darauf kommt, zu sagen: Böhmen mag ganz in drei Verwaltungsgebiete, gewissermaßen in drei Verwaltungsgruppen, getheilt werden, in eine rein deutsche, in eine gemischte und eine rein slavische. In der rein deutschen ist das Slavische verdrängt, da ist keine Gleichberechtigung; in der gemischten da mag die Gleichberechtigung gelten, und
in der böhmischen da mag wieder gelten die Gleichberechtigung. In der rein slavischen da soll also die Gleichberechtigung der deutschen Sprache gelten, aber im deutschen Theile Böhmens soll der Böhme ein Fremder sein, der slavische Böhme soll nicht ein heimathsberechtigter Bürger sein (Bravo! Bravo! im Centrum und rechts), dann, meine Herren, muß dies ja von der slavischen Nation in Böhmen als eine Demüthigung angesehen werden (Výbornì!) und, meine Herren, erinnern Sie sich des Wortes Grottau's, welches er seinen Landsleuten zugerufen hat: The nation that insistr upon the humiliation of another is a foolish nation! Er hat gesagt: "Thöricht ist die Nation, welche auf die Demüthigung einer andern ausgeht", und hat es zugerufen seinen Landsleuten Angesichts ihres Beginnens gegen die Rechte eines Volkes und eines Landes, eines Beginnens, welches die Nemesis schwer gerächt hat. Darum, meine Herren, kehre ich dazu zurück: die Hegemonie muß ausgeschlossen sein, dann aber bleibt eben nur die Gleichberechtigung, ein drittes gibt es nicht. Wenn diese aber wirklich und wahrhaft zur Geltung kommen soll, so ist einerseits eine nothwendige Konsequenz, anderseits die Bedingung dessen der gemeinsame Gebrauch der beiden Sprachen im öffentlichen Leben.
Das Sichnichtverstehen, das ist in der That - man kamt das gar nicht überschätzen eine Quelle vielfacher Entfremdung, vielfacher Verbitterung und vielfacher unnöthiger Kränkung. Und umgekehrt der Zustand, wo die Gebildeten, wo die zur Handhabung der öffentlichen Angelegenheiten Berufenen die beiden Sprachen verstehen, dieser Zustand wäre von den segensreichsten Folgen für den Frieden im Lande.
Ich sage:,, verstehen"; es wurde entgegengehalten von einer anderen Seite: es sei nicht möglich, Reden zu halten in einer andere« als Seiner Muttersprache. Nun meine Herren, es handelt Sich nicht um das Halten der Reden, es handelt sich um das Sichverstehen und wenn nun dieser Zustand hergestellt wird, daß nicht die peinliche Situation, für einen großen Theil der Versammlung eintritt Reden zu halten in einer Sprache, die man nicht verstehen kann, und die man auch zu erlernen nicht mehr in der Lage ist, wenn diese peinliche Situation sage ich nicht mehr da ist, dann meine Herren wird sich in Versammlungen wird sich in verschiedenen Berührungen der Interessen schon leicht das Gewicht der Interessen selbst geltend
machen und vor Allem das Gewicht des großen Interesses des Friedens (Bravo im Centrum und Rechts. Aber die volle Einsprachigkeit, wenn sie durchaus und durch alle Schichten der Bevölkerung und durch Volle Grade der Bildung dringt, treibt einen Keil zwischen die zwei Nationen in geistiger Beziehung. Es bilden sich zwei ganz getrennte Atmosphären, in welchen jede Nation für sich unbeirrt und unbekümmert und unbeeinflußt aber auch nicht beeinflußend auf die andere sich bewegt und ausbilden muß. Es bilden Sich dann, wie richtig der H. Abg. Funke gejagt hat, zwei öffentliche Meinungen, die zu sich ganz fremde stehen, die sich gar nicht verstehen, gar keine Berührungspunkte haben Und meine Herren, innerhalb jeder solchen Atmosphäre tritt auch das Verhältniß ein, daß Jeder sich bewußt ist, nur zu denen zu sprechen, die ihn in dieser Sprache verstehen die mit ihm in einem Sinne denken und daß durch diese Wechselwirkung zwischen demjenigen der spricht und zu dem gesprochen Wird auf dem Felde der öffentlichen Meinung, eine Steigerung geltend macht, bei welcher oft schwer zu entscheiden ist, wer treibt und wer getrieben wird, wer hetzt und wer gehetzt wird. Und diese Trennung, diese Sonderung und diese Entfremdung, die führt zu einer größeren Kluft zwischen den Nationen und innerhalb einer jeden zur Ausbreitung des Chauvinismus, und weil ich diesen, wo immer er sich findet bekämpfe und weil der Ueberzeugung bin, daß hier eine sehr ernste Gefahr für unser Vaterland vorliegt, eine Gefahr, daß Wir Schließlich die Möglichkeit der Verständigung verlieren könnten, die Möglichkeit des Zusammenwirkens, deßwegeh sage ich, ist in unserem Lande die erste Bedingung der Verständigung, daß die Zweisprachigkeit unter den Gebildeten immer mehr und mehr gefördert werbe. (Sehr gut! rechts. ) Das ist mein "ceterum censeo". (Rufe links: Lex Kvíèala. )
Ich werde vielleicht noch auch auf diese Bemerkung zurückkommen.
Mein "ceterum censeo" ist: die Mauer, die man künstlich immer mehr und mehr zwischen den beiden Nationen aufführen will, muß zerstört werben, es muß die Möglichkeit gegeben werben, sich zu verständigen, und diese Verbreitung ber Zweisprachigkeit, wiederhole ich, ist nach meiner Überzeugung die Bedingung des öffentlichen Friedens.
Der Grund dazu muß in ber Schule gelegt werden.
Nun meine Herren, die Volksschule ist da auf einem eigenen Gebiete, die ist abgeschlossen, als Selbstzweck innerhalb des eigenen Volkes, mittels der Muttersprache derjenigen, welche hier ihre Bildung genießen.
Die Volksschule darf nicht als Prodromos der weiteren Bildung angesehen werden, sie ist, wie ich sagte, für sich Selbstzweck; hier ist also eine Sonderung nahezu unvermeidlich und in der Natur der Dinge gegründet.
In den höheren Studien hat sich in den letzten Jahren - durch welche Umstände es herbeigeführt wurde, ist all´ den Herrn bekannt - eine volle Sonderung vollzogen, und ich kann nur den Wunsch aussprechen, sie möge segensreich wirken für die geistige Entwicklung beider Stämme.
Zwischen diesen beiden Endpunkten nun, meine Herren, steht die Mittelschule das ist der Ort, wo man für die Verbreitung der Zweisprachigkeit sorgen kann, sorgen darf und sorgen soll. (Bravo! Bravo! rechts).
Man kann dafür sorgen, denn in der Mittelschule gilt das Gesetz der Volksschule nicht mehr: die Mittelschule ist keine Zwangsschule, was die Volksschule ist. (Tak jest).
Es ist auch die Schule, wo ja die Jugend in einem Alter, in einer Lebensperiode sich einfindet, wo die Sprachkenntnisse leicht erworden werden und wo es gewiß das Bildungsniveau nicht herabdrücken wird, wenn die Herren Primaner und Sekundaner neben anderen Gegenständen auch die andere Landessprache lernen werden. (Bravo! Bravo!)
Die Mittelschule, sage ich, ist der Ort dazu, sie ist eben auch der Ort, von welchem die höhere Bildung für die weiteren Berufskreise sich abzweigt.
Nach absolvirter Mittelschule tritt die Wahl des Berufes, des Berufsstudiums ein, meine Herren, und darum müssen Sie in der Mittelschule den Grund dazu legen, daß der künftige Priester, der künftige Arzt, der künstige Beamte die beiden Sprachen des Landes kenne.
Ein Bote des Friedens zu sein, das ist der Beruf des Priesters.
Der Herr Abg. Herbst hat sich darüber
beklagt, daß in manchen Gegenden des Landes die Priester der Sprache des Volkes nicht mebr mächtig sind.
Es ist dies, wenn es vorhanden ist, sehr zu bedauern und ich bedauere es mit ihm und kamt ihn darum nur auffordern, er möge mit mir dafür stimmen, daß künstig die Kandidaten des Priesterthums in der Mittelschule die beiden Spracheu des Landes kennen lernen Und, meine Herren, die Beamten! Da freilich wird die Einwendung erhoben, das sei eine Vergewaltigung der Deutschen, daß sie gezwungen werden sollen, das Böhmische zu erlernen. Nun, meine Herren, das kann doch unmöglich ein Grundrecht der deutschen Nation Sein, daß sie die andere Sprache nicht zu lernen braucht; und es ist doch wirklich kleinlich, dahier an diesem Punkte, von allgemeinen Nationalsrechten zu sprechen; hier entscheidet ein wichtiges, praktisches, ethisches, politisches Bedürfniß, das Bedürfniß der Einheit, das Bedürfniß des Friedens, das Bedürfnis der Verständigung. (Bravo, Bravo!)
Und, meine Herren, bedenken Sie das Eine: Wenn Sie jenen Widerstand, den ich früher gekennzeichnet habe, gegen die Gleichberechtigung und wenn sie den Widerstand gegen das Erlernen der zweiten Landessprache in der Jugend, wenn sie diesem Widerstand ausgeben würden, dann, meine Herren, wäre der größte Schritt zur Verständigung geschehen. In ihrer Hand liegt es. (Bravo!)
Denn, meine Herren, der nationale Streit in seiner bedenklichen Gestalt, in Seinem bedenklichen Wesen. der ruht nicht in den Reibungen und Excessen, oder irgend welchen kleinen Vorfällen, sondern in dem Gegensatze der Parteien. Da ist der Streit eigentlich und Von diesem aus muß die Verständigung ausgehen. Ich kann daher, meine Herren, gegen diese Erlernung, gegen diese obligatorische Erlernung der zweiten Sprache in Gymnasien durchaus keine giltige Einwendung weder vom Standpunkte der Pädagogik und Didaktik, noch vom Standpunkte der Nützlichkeit, noch vom Standpunkte des nationalen Rechtes erblicken. Man wird mir vielleicht den Artikel 19 der StaatsgrundgeSetzc entgegenhalten. Nun, meine Herren, ich Will es dahin gestellt Sein lassen, ich will es nicht näher untersuchen, ob dieser Artikel wirklich jene Auslegung verlangt und verträgt, welche ihm vielfach gegeben wird. Aber das muß ich jagen, wenn hier von Ausschließung
des Zwanges die Rede ist, so kann es doch nicht als ein Grundrecht der Primaner und Quartaner angesehen werden. Die haben keine Lernfreiheit, sie haben einen obligaten Lehr plan, nach dem sie lernen müßen Deutsch, Lateinisch, Griechisch, Geometrie und nun auch Böhmisch oder Französisch oder irgend eine Sprache.
Man kann höchstens von einem Rechte der Eltern Sprechen und, meine Herren, nachdem ich in meinem Antrag die Ausnahme Statuta will, daß die Eltern, Wenn sie dagegen Einsprache erheben, auch die Befreiung ihres Kindes Von dieser Spracheuerlernung erreichen können, so ist auch hier die Frage des Zwanges ausgeschlossen (Výbornì) die Einwendung des Zwanges beseitigt. Ich sehe darum gar keine Einwendung, jedenfalls keine, welche irgenwie in's Gewicht fallen könnte, gegenüber dem überwiegenden Vortheile und dem großen Gewicht für den Frieden und die Verständigung im Lande.
Ich mache mir keine Illusion darüber, meine Herren, daß wir für die Gegenwart, für den Augenblick hiemit Wenig gewinnen. Ich mache mir auch darüber keine Illussion, daß unter der herrschenden Aufregung vielleicht die Eltern, von diesem Rechte, welches ihnen eingeräumt wird, einen weitgehenden, und nach meiner Auffaßung einen unweisen Gebrauch machen werden. Aber meine Herren, für den Gesetzgeber ist der Augenblick allein nicht maßgebend, er muß den Blick auf die Zukunft richten, und ich habe Vertrauen auf die Zukunft, auf die Macht der Thatsachen, auf die Macht der Wahrheit und auf den Zauber des Friedens und ich bin überzeugt, daß die kommenden Generationen die goldenen Früchte ernten werden, deren Samen wir heute ausstreuen. (Výbornì! Bravo). Darum in diesem Sinne Stelle ich meinen Antrag nicht als ein Mittel des Kampses, nicht im Sinne der Vergewaltigung, nein im Sinne des Friedens. Ich Stelle ihn, obwohl nun bei dem beoorstehenden Schluß der Session für diese nächste Zukunft keine Aussicht für denselben ist, praktisch zu werden ich habe ihn doch gestellt, um Zeugniß zu geben von meiner Ueberzeugung, habe ihn gestellt, damit nach all dem, was hier gesprochen und verhandelt Wurde, unsere vielfachen Verhandlungen nach meinem Willen wenigstens ausklingen mögen, in einem Worte des Friedens. (Sehr gut! bravo).