Sobota 18. října 1884

Ich werde nunmehr von der Rub. X in der richtig gestellten Höhe abstimmen lassen und ersuche die Herren, welche derselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pany, kteři s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Jest přijat.

Ist angenommen.

Zpravod. dr. M a t t u š: Rubr. IX. Zachování budov, silnic a sadů 28. 400 zl.

Erhalt d. Gebäude, Strassen und Parkanlagen 28. 400 fl.

Rub. XII. Daně a dávky 961 zl.

Steuern und Gaben 961 fl.

Rub. XIII. Diéty a cestovné 857 zl.

Diäten und Reisekosten 857 fl.

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo k rubr. XI., XII. XIII.

Verlangt jemand das Wort zu Rub. XI, XII, XIII. ?

Sind angenommen.

Jsou přijaty.

Zpr. dr. Mattuš.

§. 28. R. XIV.

Ku zprávě výboru zemského č. 211, dle níž se platy a požitky lékařského personálu upraviti mají, zvyšuje se náklad na stravné o 1620 zl. a r. XIV upravuje se částkou 427. 888 zl.

Landtagssekretär Sládek: §. 28. Rubr. XIV.

Mit Rücksicht auf den Landesausschußbericht Z. 211 betreffend die Regelung der Gehalte und Bezüge der Irrenhausärzte wird der Beköstigungsaufwand um 1. 620 fl. erhöht und Rubr. XIV. mit 427. 888 fl. festgesetzt.

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo k čl. 28. rubr. XIV.

Verlangt jemand das Wort zu §. 28, Rub. XIV. ?

Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš: Rubr. XV. Výslužné úředníkům a sluhům odpadá -

Pensionen für Beamte und Diener entfällt.

XVI. Výslužné vdovám 35 zl.

Pensionen für Witwen 35 fl.

XVII. Vychovací příspěvky odpadá

Erziehungsbeiträge entfällt.

§. 29. R. XVIII. K návrhu výboru zemského povoluje se opatrovnici Barboře Kuchtové provise 113 zl. a rub. ta upravuje se částkou 1116 zl.

Landtagssekräter Sládek; §. 29. Rubr. XVIII.

In Erledigung des Landesausschußberichtes wird der Wärterin Barbara Kuchta eine Provision von 113 fl. bewilligt und diese Rubrik mit 1. 116 festgesetzt.

Zpravod. Mattuš:

Rub. XIX. Dary z milosti 80 zl.

Rub. XIX. Gnadengaben 80 fl.

Rub. XX. Rozličné výdaje 903 zl.

Rub. XX. Verschiedene Ausgaben 903 fl.

Rub. XXI, XXII odpadají.

Rub. XXI und XXII entfallen.

Nejv. maršálek z.

Žádá někdo za slovo k rub. XV., XVI., článek 29. k rubr. XVIII. a ostatním rubrikám včetně k rub. XXH.

Verlangt jemand das Wort zu XV, XVI, XVIII dann §. 29 zur Rub. XVIII und den darauf folgenden bis inkl. Rub. XXII.

Sind angenommen.

Jsou přijaty.

Zpravod. dr. Mattuš: Fond káznice.

Zwangsarbeitshausfond.

Rub. I. Služné 20. 553 zl.

Rub. I. Besoldungen 20. 553 fl.

Rub. II. Přídavky osobní odpadá.

Rub. II. Personalzulagen entfällt.

Rub; III. Příbytečné 195 zl.

Rub. Quartiergelder 195 fl.

Rub. IV. §. 30. částky za deputátní dříví se upravuje na 227 a 38 zl. a r. IV. na 1761 zl.

Landtagssekretär Sládek: §. 30. Rubr. IV.

Die Beträge für Holzdeputate werden mit 227 fl. und 38 fl. richtig gestellt u. Rubr. IV. mit 1. 761 fl. festgesetzt.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort zu Rub. I, II, III §. 30 und Rub. IV. ?

Žádá někdo za slovo k rub. I., II., III. k čl. 30. a k rub IV. Jsou přijaty.

Sie sind angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš. Rub. V. Nadace. 5 zl.

Rub. V. Stiftungen 5 fl.

Rub. VI. Příspěvky 1533 zl.

Rub. VI. Beiträge 1. 533 fl.

Rub. VII. Potřeby kostelní 230 zl.

Rub. Kirchenerfordernisse 230 fl.

Rub. VIII. §. 31. Částka pro úřední potřeby ze 190 zl. mírní se na 150 zl. a rub. celá dle toho na 186 zl.

Landtagssecretär Sládek:

§. 31. Rubr. VIII. Der Betrag für Amtserfordernisie wird von 190 fl. auf 150 fl ermäßigt und diese Rubrik im Ganzen mit 186 fl. eingestellt.

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort zu Rub. V, VI, VII, §. 31 und Rub. VIII. ?

Žádá někdo za slovo k rub. V, VI, VII, ke čl. 31 a rub. VIII. ?

Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš.

Rub. IX. Učební potřeby odpadá.

Rub. IX. Unterrichtserfordernisse entfällt.

Rub. X. Odměny a výpomoce 1645 zl,

Rub. X. Remunerationen und Aushilfen 1645 fl.

Nejv. maršálek zem.

Žádá někdo za slovo k rub. IX, X. ?

Verlangt Jemand das Wort zu Rubr. IX., X. ?

Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš. Rub. XI. §. 32.

Částka v pol. j) na plechový plášť u kotlů praelimovaná 230 zl. prozatím až k novému prozkoumání se vypouští a rub. tato částkou 1758 zl. se vkládá.

Landtagssecretär S1ádek: §, 32. Rubr. XI.

Der sub Post j) präliminirte Betrag von 230 fl. für einen neuen Blechmantel wird bis zur neuerlichen Prüfung dieses Projektes gestrichen und Rubr. XI. mit 1. 768 fl. eingestellt.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo k rub. XI, a dotýčnému čl. 32. ?

Verlangt Jemand das Wort zu §. 32 und Rubr. XI. ?

Jsou schváleny.

Sind angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš.

Rub. XII. Daně a dávky 790 zl.

Rubr. XII. Steuern und Gaben 790 fl.

Rub. XIII. Diety a cestovné 50 zl.

Rubr. XIII. Diäten und Reisekosten 50 fl.

Rub. XIV. §. 33. Výboru zemskému se ukládá, aby v úvahu vzal, zdali částka 5600 zl. na vydržování stráže vojenské v ústavu nedala by se zcela neb z velké části ušetřiti přenešením služby té - pokud jí je třeba - na stráž domácí (občanskou).

Landtagssecretär Sládek: §. 33. Rubr. XIV.

Der Landesausschuß wird beauftragt, in Erwägung zu ziehen, ob es nicht möglich wäre den Betrag von 5. 600 fl. für die Unterhaltung des Militärwachdetachements durch Uebertragung dieses Dienstes an die Haus= (Civil. ) Wache, soweit sie überhaupt nothwendig ist. Zur Gänze oder doch zum großen Theile zu ersparen.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo k rub. XII, XIII, čl. 33 a rub. XIV. ?

Verlangt Jemand das Wort zu Rub. XII., XIII. §. 33 und Rub. XIV. ?

Sind angenommen.

Jsou přijaty.

Zpravod. dr. Mattuš. Rub. XV. §. 34

Na stravování káranců dle výsledků posledních let klade se 16. 425 zl. a rub. celá částkou 34. 008 zl.

Landtagssekretär Sládek: §. 34. Rubr. XV.

Für die Verköstigung der Korrigenden wirb nach den Ergebnissen der letzten Jahre ein Betrag von 16. 425 fl. eingestellt und diese Rubr. im Ganzen mit 34. 008 fl. festgesetzt.

Verlangt Jemand das Wort zu §. 34 Rubr. XV.

Žádá někdo za slovo k rub. XV. článku 34.

Sind angenommen.

Jsou přijaty.

Zpravod. dr. Mattuš.

§. 35. Rub. XVI. Jelikož dozorce ve výslužbě Jan Pro-

ser dne 23. července 1884, vypouští se služné jeho 410 zl. z rozpočtu.

Pro dozorce Martina Sládka klade se dle návrhu výboru zemského výslužné 480 zl. a r. XVI. upravuje se částkou 640 zl.

Landtagssekretär S l á d e k: §. 35. Rubr. XVI.

In Folge des am 23. Juli 1884 eingetretenen Ablebens des pens. Aussehers Johann Proßer wird dessen Pension von 410 fl. gestrichen.

Für den Ausseher Martin Sládek wird gemäß Antrag des Landesausschusses die Pension mit 480 fl. eingestellt und Rubr. XVI. mit 640 fl. festgesetzt.

Verlangt Jemand das Wort zum §. 35 R. XVI. ?

Žádá někdo za slovo ku čl. 35 rubr. XVI. ?

Sie sind angenommen.

Jsou přijaty.

Zprav. Dr. Mattuš (čte): XVII. Výslužné vdovám 294.

§. 36. R. XVIII.

Udělení vychovacích příspěvků dětem

po dozorci Anně Pitschové a Josefu

Pitschovi po 36 zl. 50 kr. se schvaluje a

vkládá se rubrika XVIII. summou 314 zl.

Landtags-Sekr. Sládek (liest): §. 36. Rub. XVIII.

Die Ertheilung von Erziehungsbeiträgen von je 36 fl. 50 kr. an die Aufseherswaisen Anna und Josef Pitsch wird genehmigt und die Rubrik mit 314 fl. festgestellt.

Zprav. Dr. Mattuš (čte):

XIX. Provise.

§. 37. R. XIX.

K návrhu výboru zemského vkládá se pro Annu Prosserovou, vdovu po dozorci Janu Prosserovi provise denních 40 kr. od 1. srpna 1884, ročně 146 zl. jakož se schvaluje udělení provise stejné 146 zl. vdově po dozorci Josefě Pitschové. Rub. ta vkládá se sumou 1095.

Rubr. XX Dary z milosti 80 zl. " XXI Rozličné vydaje 133 "

Rubr. XXII. Odbytné a kvartál konduktní odpadá.

Rubr. XX. Gnadengaben 80 fl. Rubr. XXI. Verschiedene Ausgaben 133 fl. Rubr. XXII. Abfertigungen und Sterbequartale entfällt.

Landtagssekr. Sládek (liest): §. 37. Rubr. XIX.

In Erledigung des Landesausschußantrages wird für die Aufseherswitwe Anna Proßer eine Provision täglicher 40 kr., jährl. 146 fl, vom 4. September 1884 an eingestellt, ebenso auch die Gewährung einer gleichen Provision von 146 fl. der Ausseherswitwe Josefine Pitsch genehmigt, Rubr. XIX. wird mit 1095 fl. in den Landesvoranschlag eingestellt.

Nejv. marš. zem.

Žádá někdo za slovo ku rubr. XVII. až včetně XXII. a dotyčným č1. 36 a 37?

Verlangt Jemand das Wort zu den Rub. XVII. bis inclusive XXII. und zu den §. 36 und 37.

Sie sind angenommen.

Zpravodaj dr. Mattuš (čte: ) Fond pro zeměvzdělám.

Landesculturfond.

Fond zemědělský. §. 38. R. I.

1.   Ku správě výboru zemského č. 149 zvýšuje se subvence pro vyšší hospodářskou školu v Libverdě o 2000 zl. na 17600 zl.

2.   Při pomologickém ústavu v Troji vypouští se odměna za práce chovanců 100 zl., zmírňuje se náklad na zachování budov (E. X. ) o 300 zl. na 500 zl., zmírňuje se náklad na sdělání katalogu (R. XI. ) o 100 zl. na 500 zl., zvyšuje se položka výtěžku za stromy a mlází o 500 zl. na 5000 zl. a dle toho upravuje se příspěvek na vydržování ústavu částkou 7910 zl.

3.   K usnešení sněmu v 12. schůzi dne 29. září 1884 učiněnému klade se sem na stavbu budovy pro pomologický ústav v Troji 26. 664 zl.

4.   Ke zprávě výboru zemského č. 161 schvaluje se zřízeni zimní školy hospo-

dářské v Kuklenách a povoluje se na ni subvence roční 1000 zl. od 1. ledna 1885 až do 31. prosince 1889.

Rub. I. upravuje se částkou 102. 254 zl. K tomuto článku musí se však ještě nyní přidati ony sumy na kterých slavný sněm se usnesl a které nebyly pojaty, poněvadž nebyla po ruce usnešení ta budžetní komisi a zněl by tedy dodatek následovně:

K usnešení sněmu v 21 schůzi ze dne 13 října 1884 vkládá se pro zimní školu v Novém Bydžově na 5 roků podpora 1000 zl. K usnešení sněmu v téže schůzi vkládá se pro rolnickou školu v Kutné Hoře na rok 1885 podpora 1500 zl.

K usnešení sněmu ve 20 schůzi dne 11. října 1883 vkladá se na upravení budovy pro rolnickou školu v Klatovech podporu 2000 zl. k usnešení sněmu ze 20. schůzi dne 11. října 1884 vkládá se pro rolnickou školu Píseckou subvence zvýšená z ročních 1500 zl. na 2000 zl. a na zařízení školního hospodářství téže školy částka 1200 zl.

K usnešení sněmu v 21 schůzi vkládá se pro zimní hospodářskou školu v Rakovníku na rok 1885 podpora 1000 zl. a rubrika první podporování účelů vzdělávacích stanoví se částkou 109. 454 zl.

Sn. akt. Dr. Haubner.

§. 38. Rubr. I.

1.     In Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 149 wird die Subvention für die höhere landwirthschaftliche Lehranstalt in Liebwerd um 2000 fl. auf 17. 600 fl. erhöht.

2.   Beim pomologischen Institut in Troja wird die Remuneration von 100 ff. für Arbeiten der Zöglinge gestrichen, der Aufwand für Erhaltung der Gebäude (R. X. ) um 300 fl. auf 500 fl. für Berfassung eines Kataloges (R. XI. ) um 100 fl. auf 500 fl. herabgemindert, der Erlös für Bäume und Reifer um 500 fl. auf 5000 fl. erhöht, und hiernach der Erhaltungsbeitrag für dieses Institut mit 7910 fl. festgesetzt.

3.   Ueber Landtagsbeschluß vom 29. Sept.

1884 wird in diese Rubrik zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes für das pomologische Institut in Troja ein Betrag von 26. 664 fl. eingestellt.

4. In Erledigung des Landesausschußberichres Z. 161 wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Winterschule in Kuklena genehmigt und für dieselbe eine Subvention jährlicher 1000 fl. vom 1. Jänner 1885 an bis zum 31. Dezember 1889 bewilligt.

Weiter wird gemäß des in der 21 Sitzung am 13. Oktober 1884 gefaßten Beschußes für die Winterschule in Reu=Bydžov eine Subvention von 1000 Gulden eingestellt; gemäß des in derselben Sitzung gefaßten h. Landtagsbeschlußes für die Ackerbauschule in Kuttenberg eine Subvention von 1500 fl.; gemäß des in der 20. Sitzung am 11 Oktober gefaßten Beschlußes für die Ackerbauschule in Klattan eine Subvention von 2000 ff.

Gemäß des in derselben Sitzung gesaßten Beschlußes wird für die Ackerbauschule in Pisek die Subvention von 1500 fl. auf 2000 fl. erhöht und ein weiterer Betrag von 1200 fl. eingestellt.

Endlich gemäß des in der 21. Sitzung vom 13. Oktober gefaßten Beschlußes für die Errichtung einer landwirthschaftlichen Winterschule in Rakonitz eine Subvention von 1000 fl. eingestellt.

Hiedurch erhöht sich Rubrik 1 und wird mit dem Betrage von 109. 454 fl. eingestellt.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Prohlašuji debatu za ukončenou.

Pan zpravodaj navrhuje k tištěnému obsahu čl. 38 ještě několik dodávek, které komise navrhuje následkem dřívějších usnešení sněmovních a navrhuje změněnou částku této rubriky.

Der Herr Berichterstatter beantragt außer dem in der gedruckten Vorlage enthaltenen Texte des §. 38 noch einige Zusätze, welche namentlich die Kommission aus dem Grunde beantragt, als sich dieselben auf in zwischen gefaßte Beschlüße des h. Hauses gründen und in

Folge dessen beantragt der Herr Berichterstatter auch eine geänderte Summa in dieser Rubrik.

Dám tedy prvé hlasovati o článku 38 ták jak jest vytištěn.

Ich werde zuerst über den §. 38. so wie derselbe vorgedruckt ist und zwar über die Absätze 1, 2, 3, 4, abstimmen lassen.

Dám hlasovati v tomto článku o odstávcích 1, 2, 3, 4. a žádám pány, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche mit diesem einverstanden sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht)

(Stane se).

Es ist angenommen.

Jest přijato.

Nyní dám hlasovati o dodatečných návrzích totiž: Dle usnešení 21. schůze ze dne 13. října 1883 vkládá se pro zimní školu v Novém Bydžově na rok 1885 podpora 1000 zl,; dle usnešení 21. schůze vkládá se pro rolnickou školu v Kutné Hoře pro rok 1885 částka 1500 zl.

Dle usnešení 20. schůze ze dne 11. října vkládá se na upravení budovy pro rolnickou školu v Klatovecch podpora 2000 zl. Dle usnešení sněmu v 20. schůzi ze dne 11. října klade se pro rolnickou školu v Písku subvenci zvýšená z 1. 500 na 2000 zl. a na upravení hospodářství 1. 200 zl.; pak z usnešení sněmu v 21. schůzi vkládá se pro zimní školu hospodářskou v Rakovníku na školní rok 1885 podpora 1000 zl.

Gemäß des in der 21. Sitzung gefaßten Beschlußes vom 13. Oktober 1884 wird für die Ackerbauschule in Neu-Bydžov eine Unterstützung von 1000 fl.; für die Ackerbauschule in Kuttenberg gemäß des Beschlußes derselben Sitzung 1500 fl., für die Ackerbauschule in Klattau gemäß des Beschlußes der 20. Sitzung vom 11. Oktober 2000 fl. gemäß des Beschlußes der 20. Sitzung vom 11. Oktober für die Ackerbauschule in Pisek wird die Subvention von 1500 fl. auf 2000 ft. erhöht und für die Einrichtung der Schulwirthschaft ein Beitrag von 1200 fl. eingestellt. Gemäß des in der 21. Sitzung am 13. Oktober gefassten

Beschlußes für die Errichtung der landwirthschaftlichen Schule in Rakonitz wird die Subvention von 1000 fl. eingestellt.

Ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Zusätzen zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s timito dodatky souhlasí, by vyzvihli ruku.

(Stane se. ) Jsou přijaty

Sind angenommen:.

Následkem toho se upravuje rubrika první v částce 109. 459 zl.

In Folge dessen wird die Rubrik I. mit dem Betrage pr. 109459 fl. festgesetzt

Ich ersuche diejenigen Herren, welche dieser Summe zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s touto částkou, by vyzdvihli ruku.

(Stane se. ) Jest přijata.

Ist angenommen.

Zpravod. dr. Mattuš. Rub. II. Podpory jednotám a společnostem 10. 000 zl.

Rub. II. Subventionen für Vereine und Gesellschaften 10. 000 fl.

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo k rub. II?

Verlangt Jemand das Wort zu Rubr. II. ?

Ist angenommen.

Jest přijata.

Zpravod. dr. Mattuš: §. 39. R. III.

1.   Ku zprávě výboru zemského č. 97 schvaluje se zvýšeni subvence na umělý chov ryb z 1. 200 na 1. 500 zl.

2.   Ku zprávě výboru zemského č. 91 zvyšuje se dotace pro zemědělskou technickou kancelář ze 7. 000 na 10. 000 zl.

3.   Ku zprávě výboru zemského č. 53 povoluje se zemědělské radě na povznešení hospodářství mlékařského subvence 1. 500 zl.

R. III. upravuje se částkou 18. 000 zl.

Ldtgssekr. Slládek:

§. 39. Rubr. III.

1. In Erledigung des Landesausschußberichtes Z 97 wird die Erhöhung der Subvention für künstliche Fischzucht von 1200 fl. auf 1500 fl. genehmigt.

2 In Erledigung des Landesausschußberichtes Zahl 91 wird die Dotation für das landeskulturtechnische Bureau von 7000 fl. auf 10. 000 erhöht.

3. In Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 53 wird dem Landeskulturrathe zur Förderung der Milchwirthschaft eine Subvention von 15. 000 fl. bewilligt.

Rubr. III. wird mit 18. 000 fl. festgesetzt.

Nejv. maršálek z. K tomuto předmětu se přihlásili řečníci:

Zu diesem Gegenstande haben sich Redner zum Worte gemeldet und zwar: H. Abgeord. Sallaschek, Dr. Zellner und Steiner.

Ich ertheile dem H. Abg. Salaschek das Wort.

Abg. Salaschek: Hoher Landtag !

Wenn ich genöthigt durch die Interessen meiner Wähler, welche zumeist aus Landwirthen bestehen, zu diesem Punkte das Wort ergreife, so will ich eben so kurz als sachlich sein.

Mir Scheint, daß der derartige Vorgang des hohen Landeskulturrathes bei Förderung der Zwecke der Landeskultur insbesondere mit Rücksicht aus die Vertheilung der Subventionen an land= und forstwirtschaftliche Vereine nicht ganz der richtige fei, wie er in der letzten Zeit einzuhalten beliebt wurde. Ich werde mir dies erlauben, in Kürzn an einem speciellen Falle nachzuweisen. Der land= und forstwirthschaftliche Verein in Kalsching suchte bei dem hohen Landeskulturrathe im Frühling des heurigen Jahres um eine Subvention zur Unterstützung einer Zuchtstation und um Zuweisung eines Aerarialstieres an und erhielt mit Erledigung vom 7. Juni 1884 Nr. 1594 diese Subvention bewilligt und zwar wurde für die Errichtung einer Eberstation der Betrag von 50 fl. gegen Einsendung der Quittung flüssig gemacht und der Vereinsvorstand des

landwirtschaftlichen Vereines ersucht, den Ankauf des Stieres zu besorgen.

Mittlerweile, bevor der Ankauf des bewilligten Stieres vorgenommen worden War und diesfalls die Anzeige erstattet wurde, war ein Ereignis eingetreten, nämlich die Abstinenz mehrer deutscher Delegirten vom Landeskulturrathe am 31. Juli 1884 und in Folge dessen kam dem Vereine mit Note des Landeskulturrathes vom 18. August 1884 Nr. 2611 die Erledigung zu, daß der Ankauf des bewilligten Stieres nicht mehr Stattfinden könne, (Hört! links), weil bei diesem Ankaufe der Delegirte des Landeskulturrathes zu intervenieren hatte, der Delegirte dermalen aus dem Landeskulturrathe ausgetreten sei, somit der Ankauf dieses Stieres nicht früher statthaben dürfe, bevor nicht die Wiederwalt dieses Delegirten Stattgefunden, und dieser Delegirte in den Landeskulturrath eingetreten sein werde. (Rufe: Hört! hört! links).

Der landwirthschaftliche Verein gedachte diese Sache in ruhigem Wege beizulegen und mit dieser Motivierung doch nicht einverstanden, glaubte er im Wege der Vorstellung Sich an das hohe Präsidium des Landeskulturrathes wenden zu sollen, gegen diese Motivierung anzukämpfen und insbesondere darauf hinzuweisen, daß ja doch dem Vereine der Stier Schon bewilligt war, bevor die Abstinenz des betreffenden Delegierten erfolgte, daß es sich hier lediglich um Förderung der Landeskulturinteressen handle (So ist es! links), und nicht um politische Angelegenheiten (Bravo! so ist es! links).

Diese Vorstellung hatte jedoch keinen Erfolg (Hőrt! links), sondern es kam folgende Erledigung, und ich glaube, Se. Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall wird mir gestatten, den Inhalt dieser Erledigung vorlesen zu dürfen:

"Das gefertigte Präsidium verwahrt sich vor allem gegen die in der dortigen Zuschrift vom 5. Oktober enthaltene Zumuthung, daß in der hierseitigen Entscheidung vom 18. August Z. 2611 punkto des Aerarialstieres politische Momente maßgebend gewesen seien. Sowohl aus der zuliegenden Instruktion für die Delegaten des Landeskulturrathes, als auch aus den Bestimmungen der §§. 4 und 7 über die Haltung der Aerarialstiere für das König reich Böhmen ist zu entnehmen, welche hervorragende Mitwirkung bei Pflege dieser Institu-

tion dem Delegaten des Landeskulturrathes vorbehalten ist, die diesfällige Motivierung des Landeskulturrathes daher Vorschriften entspringt, welche von höheren Orten erflossen, durch den Landeskulturrath eingehalten werden müssen. Wenn aber bei einem oder anderem ähnlichen Falle die Intervention des Delegirten des Landeskulturrathes ansdrücklich nicht in Anspruch genommen wurde, so erscheint das durch den Umstand erklärlich, daß der Geschäftsleiter des verehrten Vereines zugleich als Delegat des hohen Landeskulturrathes fungiert, daher eine besondere Aufforderung, an den landeskulturellen Geschäften mitzuwirken, nicht jederzeit als unerläßlich nothwendig sich herausstellte. Gegenwärtig liegen die Verhältnisse aber anders und das gefertigte Präsidium kann von seiner Entscheidung vom 18. August nicht ablassen. "

Nur finde ich in der Instruction, in den Bestimmungen über die Haltung der Aerarial= Zuchtstiere im Paragraph 4, welcher als Motiv angeführt worden ist, sowie überhaupt in dem Ganzen nirgends eine Solche Bestimmung aufgenommen, dass bei dem Ankauf eines Stieres ein Delegierter des Landeskulturrathes zu in tervenieren habe, (Rufe links: So ist es!), sondern es heißt in diesen Bestimmungen, daß dem Delegirten ein Aufsichtsrecht über diese Sprungstierstationen und über die Pflege dieser Aerarialstiere und die Intervention im Erkrankungsfalle solcher Thiere nur bei dem Verkaufe im Falle von Krankheit oder Sprungunfähigkeit solcher Thiere eingeräumt ist. Jedoch heißt es auch, daß im Wege des Delegirten oder Bezirksausschußes mit der Intervention des Delegirten oder Abgeordneten des landwirthschaftlichen Vereines oder des Abgeordneten der Bezirksvertretung dieser Verkauf, die Beaufstchtigung, die Anzeige u. s. w. Stattfinden kamt u. im §. 7 wird erst in letzter Linie von dem Delegaten oder Bestellten des Landeskulturrathes gesprochen.

Ich kamt auch nach dem Statut des Landeskulturrathes durchaus keine Bestimmung finden, wo der Landeskulturrathsdelegirte berechtigt wäre und intervenieren müßte bei dieser eben in Rede stehenden Angelegenheit.

Der §. 2 sagt, der Landeskulturrath hat die Ausgaben, die Interessen der Landeskultur wahrzunehmen und im § 2 heißt es dann weiter: "Die Pflicht zur Unterstützung der Zwecke jener Vereine des Landes, welche sich

die Pflege und Förderung der Landeskultur überhaupt angelegen sein lassen. "

Hier ist also durchaus keine Bestimmung vorhanden, dass der Delegirte intervenieren müße, und ich finde dies auch durchaus natürlich; denn es ist selbstverständlich, dass ja nicht immer ein Delegirter vorhanden sein kann, ich nehme z. V. den Fall an, daß der Delegirte sein Mandat niederlegt oder der Delegirte stirbt oder es ist ein neuer Verein, der nach §, 5 erst mindestens ein Jahr rechtmäßig bestehen muß, bevor er überhaupt zur Wahl eines Delegirten schreiten kann. Nun würde dieser Verein während dieser Zeit als nicht existent betrachtet werden. Während ich glaube, ein Verein wird existent, sobald er behördlich genehmigt, (Rufe links: So ist es) und constituirt ist (Bravo! Sehr richtig! links). Wann nun aber dies der Fall ist, so muss auch dieser Verein während der Zeit, wo er ganz außer Verschulden ohne Delegirten sich befindet, berechtigt sein an den Mitteln, welche zur Förderung der Landeskultur bestehen, auch theilzunehmen. (Rufe: Bravo, richtig, sehr gut, links).

Ich wollte diese Angelegenheit, die zur Sprache zu bringen, ich von meinen Wählern gedrängt werde, in ruhiger, lautloser Weise verklingen lassen und hatte mich an ein Verehrtes Mitglied unserer Partei gewendet, welches in Budgetausschuße sitzt, um in dieser Weise einzuwirken, damit diese Sache beglichen und der Stier endlich bewilligt werde.

Dies ist nicht geschehen, wie die eben vorgelesene Entscheidung des hohen Landeskulturrathspräsidiums beweist, und es blieb mir daher nichts anderes übrig, als den Apell an dieses hohes Haus zu richten.

Ich will keinen bestimmten Antrag fiellen, ich hoffe, daß diese meine Worte vielleicht diejenige Wirkung erzielen, dass in Hinkunft der Vorgang bei der Förderung der Landeskulturzwecke geändert werde, und daß ohne Rücksicht auf irgend eine Parteistellung der Delegaten (Rufe: so ist es recht) diese Kulturzwecke gefördert werden und damit nicht die Subvention weiterhin etwa als ein Preis betrachtet werde (Rufe: Bravo, sehr gut, links), welcher je nach der politischen Richtung der Delegirten entweder genehmigt oder entzogen wird.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Zellner hat das Wort.

Abg. Dr. Zellner: Wenn ich mir das Wort zu einer kurzen Bemerkung erbeten habe, so geschieht dies um meiner Verwunderung über einen Vorgang des hohen Landeskulturrathes Ausdruck zu geben, und zwar über jene Bestimmung, daß bei dem Einkaufe von Zuchtstieren der jeweilige Delegirte zu interveniren habe. Als ich die Ehre hatte, Delegirter des hohen Landeskulturrathes des landwirthschaftlichen Vereines in Schluckenau-Hainspach zu sein, war es anders. Der Verein kaufte einfach die Stiere ein, gab die Quittung an den hohen Landeskulturrath, binnen kurzem wurde Das Geld flüßig gemacht, und der Delegirte an Ort und Stelle erfuhr viel später erst von dem Einkaufe (Hört! Hört! links, Gelächter im Centrum). Die Motivirung in dem Bescheide des Herrn Salaschek, daß der genannte landwirthschaftliche Verein keine Subvention erhalten soll, weil er keinen Delegirten habe, finde ich nicht stichhältig, denn sonst hätten auch jene Gemeinden und Vereine, welche zu einer Zeit, als die andere Nation dieses Königreiches in diesem hohen Hause keine Vertre ter hatte, und welche um Subventionen ansuchten, mit dem Bemerken abgewiesen werden müßen: "Der Verein habe keine Vertretung. " Daß dem nicht so war, wissen wir meine Herren alle, und auch die Herren von jener Seite Werden mir zugeben, daß damals ganz gewiß gerecht vorgegangen wurde. (Oho! rechts). Das Oho beweist, daß gerade viele tschechische Gemeinden Seiner Zeit den Dank an den hohen Landesausschuß und an den Landtag eingebracht habeu, mit denen ich dienen kann. (Bravo! links).

Ich werde mich kurz fasseu, und gebe mich der Hoffnung hin, daß der hohe Landeskulturrath auch fernerhin allen Vereinen, ob dieser oder jenen Nation alle die Subventionen angedeihen lassen wird, deren sie bedürfen. (Bravo! Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Es gelangt nun zum Worte der Herr Abg. Steiner.

Abgeordneter Steiner:

Hoher Landtag! Im Anschlusse an die Von meinem Hrn. Kollegen besprochene Angelegenheit erlaube ich mir nur eine ähnliche Entscheidung aus meinem Bezirke Brüx dem hohen Landtage vorzulegen.

In dem Bezirke Brüx, dessen Abgeordneter zu sein ich die Ehre habe, ist von der ersten Zuckerfabrik am 21. August 1884 durch den landwirthschaftlichen Verein an den Landeskulturrath um ein Certifikat zum Bezüge von 50 metr. Zentner Viehsalz angesucht worden und dies Ansuchen am 27 August von Seite des Präsidiums des Landeskulturrathes mit folgender Motivirung abweislich beschieden worden:

"Einer geehrten Administration der ersten Zuckerfabrik in Brüx!

Dem mit dortfeitigem Schreiben vom 21. d. M. anher gestellten Ansuchen um Ausfertigung eines Certifikates zum Bezuge von 50 Meterzentner Dungsalz, welches Einschreiten nur von dem Geschäftsleiter des landwirthsch. Bezirksvereines in Brüx eingebracht wurde, kann das gefertigte Präsidium, bei dem Umstande als der genannte Verein im Landeskulrurrathe durch Semen Delegirten nicht vertreten ist. (Hört! hört! links) und durch diese Haltung jeden weiteren Verkehr mit dem Landeskulturrathe abgebrochen zu haben Scheint, nicht willfahren. " (Rufe hört! hört! das ist traurig!" links)

Meine Herren! In Betreff dieser Entscheidung erlaube ich mir als Abgeordneter dieses Bezirkes einige Worte in diesem Hause in Erwägung zu bringen.

Der Verein dieses Bezirkes hat an den Landeskulturrath das erwähnte Ersuchen gestellt. Sonach den Verkehr nicht abgebrochen, sondern den Landeskulturrath als kompetenles Organ in diesem Falle angesehen.

Es scheint also der Verkehr nicht vom Vereine Sondern vom Landeskulturrath abgebrochen zu werden.

Wenn der Delegirte eines Vereines sich den Sitzungen des Landeskulturfondes fern hält, so ist meiner Ausicht nach der Landeskulturrath jener Pflicht nicht entbunden die Interressen der Agrikultur zu wehren, die Subvention von 10. 000 fl. sind dann nicht für jene Gegenden zu Verwenden, die ihre Vertreter im Landeskulturrathe fitzen haben.

Wenn der Delegirte eines Vereines nämlich in diesem Landeskulturrathe, in demselben die Abstinenz angetragen hat, so ist er dazu durch

derartige Vorkommnisse gedrängt worden sich von einem diesbezüglichen Landeskulturrathe abzuhalten.

Wäre dieses Princip richtig, so hätte der frühere Landtag während der Abstinenz der Herren von jener Seite des Hauses ein viel weiteres Feld für eine einseitige Thätigkeit gehabt.

Ich stelle daher keinen diesbezüglichen Antrag, sondern schließe mich nur den Worten meines verehrten H. Vorredners an, daß auch die Vereine, die nicht ihre Delegirte in dem Landeskulturrath senden, auch dort dasjenige und das Gleiche erhalten, wie jene, die ihre Delegirte in den Landeskulturrath senden werden.

Oberstlandmarschall: Carl Fürst Schwarzenberg hat das Wort.

Seine Durchlaucht Abg. Fürst Karl Schwarzenberg:

Wenn nicht Seine Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall das Wort mir ertheilt hätte, für wahr müßte ich glauben, daß ich mich in einer Sitzung des Landeskulturrathes befunden hätte, denn inwieweit jene Bemerkungen überhaupt vor das Forum des hohen Hauses gehören, inwieweit sie zum Gegenstande der vorliegenden Budgetverhandlung gehören, das ist mir jedenfalls sehr zweifelhaft und muß ich es eben dem Ermessen der Herren überlassen. ("Oho" links, "Bravo" rechts). Ich werde mir meine Herren erlauben auf einzelne Bemerkungen der Redner einzugehen. Zunächst ist es der verehrte Vorredner aus dem südlichen Böhmen Herr Salaschek, welcher unter Bezugnahme auf die dem Landeskulturrathe aus dem Landesfonde für den Ankauf von Stieren zu Theil werdende Subvention in der Höhe von 2000 fl Anlaß genommen hat aus einen Vorgang zu reflektiren, welcher nach meiner Anficht eine interne Angelegenheit des Landeskulturrathes bildet, (wiederholter Widerspruch links) über welchen ich es mir jedoch zum größten Vergnügen anrechne in dieser hohen Versammlung Rechenschaft geben zu dürfen. ("Bravo", "výborně" rechts).

Meine Herren, zur Zeit der aufgelösten patriotisch-oekonomischen Gesellschaft, ich glaube

im Anfange der 70er Jahre wurden in Folge der Anregung der hohen Regierung seitens derselben gewisse Bestimmungen getroffen für die Haltung von sogenannten Aerarialstieren, nämlich Stieren, die aus den Subventionen des Ackerbauministeriums angekauft und an die einzelnen Vereine des Landes hinausgegeben werden.

Nach der Auflösung der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft wurden im Jahre 1876 durch den inzwischen in Folge der allerhöchsten Entschließung bestellten Landeskulturrath gewisse Punktationen, Bestimmungen - sie heißen: Bestimmungen zur Haltung der auf Rechnung der Staatsdotation angeschafften Zuchtstiere im Königreiche Böhmen - entworfen und laut der Entscheidung des Ackerbauministeriums vom 15. September 1876, die mir durch die hohe Statthalterei am 22. September 1876 übermittelt werden ist, bestättiget.

Diese Punktationen bilden nun eine Weisung, nach der sich der Landeskulturrath zu benehmen hat, bezüglich deren ihm gar keine Influenz zusteht, sondern nachdem es eben ärarische Gelder sind, die er dazu zu Verrechnen hat, so ist er bezüglich der Verwendung dieser Gelder eben nur an die Bestimmungen gebunden, die das Ministerium an denselben herabgegeben hat. Nun der Herr Vorredner hat mich der Mühe enthoben, diese Bestimmungen selbst vorzutesen, er hat es gethan. Ich erlaube mir nur die Frage meine Herren an Sie zu stellen, wie soll man es anders auslegen, nachdem die Punkte von 1 bis 7 überhaupt nur von der Wartung, Pflege etc. handeln, Punkt 7, wo es lautet: "Dem Vorstande des landwirthschaftlichen Vereines, in dessen Gebiete sich die Station befindet oder dessen Stellvertreter und endlich einem Anderen hiezu vom landwirthschaftlichen Vereine allenfalls bestellten, dann, das heißt also "und" dem Delegierten oder Bestellten des Landeskulturrathes steht vor allen zu die Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen zu überwachen und zu diesem Ende wenigstens Zweimal im Jahre die Besichtigung des Thieres vorzunehmen.

Wenn die Herren die Güte haben, diesen Passus einer Prüfung zu unterziehen, so Werden sie wohl finden, daß jene zweite Stelle, welche eben mit "dann" anfängt, heißt: «dem

Delegaten oder einem anderen Vertreter des Landeskulturrathes sleht es zu, diese Bestimmungen zu überwachen, zum Wenigsten zweimal im Jahre die Besichtigung des Thieres vorzunehmen. Ich bitte nun, meine Herren, mir zu sagen, wenn kein Delegirter des Landeskulturrathes oder kein Bestellter des Landeskulturrathes vorhanden ist, wer überhaupt diese Besichtigung dann Vorzunehmen hat? Wenn der Herr Vorredner gesagt hat: "früher ist der Delegirte nicht aufgefordert worden" - in dem speziellen Falle war es der Kalschinger Bezirk - allerdings nicht, weil der delegirte Geschäftsleiter des Kalschinger landwirtschaftlichen Vereines war, da wurde es unterlassen, ihn persönlich wieder aufzufordern, wo er als GeschäftSleiter, was ja bekannt war, gleichzeitig auch die Aufsicht über diesen Stier Vorzunehmen hatte.

Wenn mir ein Vorwurf daraus gemacht Wird, daß ich vielleicht damals nicht zwei Schreiben erlassen habe, nämlich eines Theils an den Verein, dessen Geschäftsleiter der Herr Delegirte war, und gleichfalls dasselbe ebenso an den Delegirten, der gleichzeitig Geschäftsleiter war, so war das, meine Herren, vielleicht ein formeller Fehler, der aber durch die Sach lage entschuldigt ist. Der Delegirte, meine Herren, ist ausgetreten, in Folge dessen existirt kein Delegirter in diesem Vereine, und in Folge dessen konnte daher der Stier nicht mehr verliehen werden. (Oho, links. Beifall im Centrum. ) Ich bitte, meine Herren, wollen Sie also einen Delegirten mir dort schaffen, ich werde Ihnen sehr dankbar sein. (Bravo, Bravo! Heiterkeit im Centrum und rechts. ) Wenn er aber ausgetreten ist und erklärt hat, er sei nicht mehr Delegirter des Vereines und der Verein keinen andern gewählt hat, folglich gibt es also keinen Delegirten dort, daher entfällt die Möglichkeit, daß dem Landeskulturrathe in diesem Falle allein maßgebenden Bestimmungen, wo von einer Beschlußfassung keine Rede fein kamt, Sondern wo sich nur nach den bestehenden Normen zur Verwendung ärarischer Gelder zu benehmen ist, Folge geleistet wird. Wenn aber der Herr Vorredner bemerkt hat, "am 17. Juni war bereits die Bewilligung ertheilt", so möchte ich den Herrn Vorredner in der Beziehung und und bis zum 18 August, wo dann eine andere Entscheidung erfolgt ist, nur darauf aufmerksam machen.

Meine Herren, es gehört wahrlich nicht vor diese hohe Versammlung, aber wenn man

angegriffen ist, so muß man sich doch vertheidigen, und doch auch erwähnen, was inzwischen vorgegangen ist, und daß der Verein, welcher laut des bestehenden Bestimmung Pinzgauer= Raee benutzen soll und dieser Stiergattung angehört, in diesem Falle das Ansuchen gestellt hat, statt eines Pinzgauer einen Berner Stier dort beziehen zu können, was also ein Abgehen von den bestehenden Normen involvirt, worüber noch weitere Verhandlungen gepflogen werden. Dieses Ansuchen ist bis heute noch nicht entschieden, ob ihm bewilligt werden kann, einen Berner Stier gegen die von dem Ministerium bestimmte Eintheilung zu beziehen. Ich bitte also, auf solche Zwischenfälle nicht zu vergessen, wenn man daraus Anlaß nimmt, Anklagen zu formuliren. (Bravo! Výborně! im Centrum. ) Nun, meine Herren, ich will auf den zweiten Fall übergehen, aber erlauben Sie mir noch einen Augenblick bei dem ersten Herrn Redner zu verbleiben, dessen Aeußerungen ich unendlich dankbar bin, denn aus seinem Mund habe ich das erste mal öffentlich erfahren, daß politische Gründe die Ursache des Austrittes waren; im Landeskulturrathe hat man davon bisher nichts gewußt. (Bravo, Bravo! Výborně! Applaus im Centrum und Rechts. )

Nun meine Herren der zweite Hr. Redner nahm Anlaß auf unsere verehrten Vorgänger im Landeskulturrathe sich zu berufen, auf Herren die ich unendlich achte und deren Wirkung nahe zu treten mir fern liegt. Ich möchte aber den Herren Vorredner nur bitten mir nur einen Fall zu nennen, wo der frühere Landeskulturrathe - wie er ihn zu nennen beliebt, nach meiner Anficht ist es derselbe, ist jetzt erformirt worden, aber es ist immer derselbe Landeskulturrath, denn er basirt noch immer auf derselben kaiserlichen Entschließung. - Ich bitte mir nur einen Fall anzuführen, wo der frühere Landeskulturrath einem Vereine der nicht mit ihm in Verbindung gewesen wäre, einen Stier je gegeben hätte, weil er es nicht geben konnte, nicht geben durfte.

Meine Herren! Ich war damals Vorstand landw. Vereine, landwirthschaftlicher, wenn sie Wollen, böhmischer Vereine, die eben damals mit dem Landeskulturrathe nicht in Verbindung waren - ob sie Recht hatten oder nicht das gehört nicht auf dieses Feld, - und ich kann Ihnen nachweisen, daß wir aufgefordert worden find, uns anzuschließen an den Landeskulturrath, weil wir dann theilhaftig würden

der Vortheile, die eben durch diese Zertheilung ärarischer Stiere den Vereinen zugewiese werden könnten.

Ich bitte, meine Herren, wenn man mir Sagt die Begünstigung ist einem anderen Vereine gegeben Worden, der nicht in Verbindung war, kann ich darauf nur antworten, es kamt nicht fein, weil der Landeskulturrath eben die Weisungen Verletzt hätte, die ihm von Seite des hohen Ministeriums behufs Verwendung dieser ärurischen Gelder gegeben wurden.

Nun aber, meine Herren, komme ich aus den dritten Fall, der von Seite des geehrten Herrn Abgeordneten Steiner angeführ worden ist.

Nun, meine Herren, ich weiß nicht, ob eine Monopol Frage in das Bereich dieses Hauses gehört, ob die Behandlung einer Monopol-Frage vor dieses Forum gezogen werden kann, ich bitte daher um Entschuldigung wenn ich vielleicht auf die Frage hier eingehe, die sich der Influenz des h. Landtages wenigstens nach meiner Kenntnis der Landesordnung und un serer Geschäftsordnung vollkommen entzieht.


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