Støeda 15. øíjna 1884

Er hat weiter sortgefahren aus diesem Wiederstande transpirirt, der trotz aller gewordenen Gegenversicherungen fortdauernde Staatsrechtliche Zug für Böhmen eine den Staatsgrundgesetzen zu widerlausende Sonderstellung innerhalb des Reiches zu beanspruchen und uns Deutsche durch das Hineinzwängen in dieses Staatsrechtliche Gebilde, ich will nicht Sagen um unsere Sprache aber um den nationalen Geist, um das nationale Bewusstsein zu bringen.

Er hat endlich damit geschloffen, mit dem Satze: "Halten wir fest an dem Plane der Zweitheilung, aber nützen wir unsere Kräfte dabei nicht ab, mit dem was nicht - soll wohl heißen: "dem noch nicht" - ausführbar ist. Meine Herren, dabei ist mir insbesondere auffällig, allerhand auffällig, und ich muß wirklich, ich kamt nicht umhin, einige Einwendungen zu erheben.

Erstlich heißt es darin: "Aus diesem Widerstande transspirirt, der trotz allen gewundenen Gegenversicherungen fortdauernde Staatsrechtliche Zug für Böhmen eine dem Staatsgrundgesetze zuwiderlaufende Sonderstellung innerhalb des Reiches zu beanspruchen.

Meine Herren! Mir, und noch mehr meinen Genossen, welche in Wien im Abgeordnetenhause sind, sind schon gar viele Dinge entgegengehalten worden, aber Unaufrichtigkeit habe ich bisher nicht gehört, daß das vorgeworfen worden wäre. Man war, glaube ich, eher geneigt uns zu viel Aufrichtigkeit Vorzuwerfen, oder mir und meinen Genossen vorzuwerfen, daß wir durch gewundene Gegenversi-

cherung gewisse Ziele erreichen wollen, als in einer heuchlerischen Weise; das halte ich für einen durchaus ungerechten Vorwurf und weife ihn entschieden zurück. (Bravo, Bravo!)

Meine Genossen und Freunde sind in den Reichsrath eingetreten, wie bekannt, mit der offenen Erklärung, daß sie ihrer Rechtsüberzeugung in Bezug auf die staatsrechtlichen Verhältnisse nicht entsagen. (Bravo, Bravo!)

Daß sie lediglich sich bewogen finden, auf dem Boden der faktisch bestehenden Gesetzgebung mitzuwirken, um bis dahin, wo es möglich sein wird, die staatsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen uns in heilsamer Weise beizulegen inzwischen zum Heile und Besten des Vaterlandes mitzuwirken, so viel Sie im Stande sind. (Bravo ).

Ihnen vorzuwerfen, daß sie durch gewundene Gegenversicherungen da ein falsches Spiel getrieben hätten, ist eine durchaus thatsächlich unwahre und unerlaubte Behauptung. (Bravo, Bravo!)

Noch dazu wird behauptet, daß wir dabei die Absicht hätten, eine der Staatsgrundgesetzen zu widerlaufende Sonderstellung des Königreiches zu beanspruchen.

Meine Herren, wenn wir von statsrechtlichert Dingen reden, so haben wir uns öfter auf die älteren Staatsrechtlichen Gesetze und die Sogenannten Privilegien des Königr. Böhmen berufen auf das sogenannte böhm. Staatsrecht.

Wenn wir uns darauf berufen haben, so hat uns Niemand geantwortet, das ist nicht wahr, das ist nicht so, oder wenigstens sehr Selten gesagt, das ist nichl in diesem Staatsrechte begründet, sondern man hat einfach die Berufung auf das böhmische Stantsrecht mit Hohn und Spott, als lächerlich dargestellt, (Bravo! Bravo!)

Ich glaube, das ist schon kein berechtigter Vorgang. Uiberdies ist ja das, was wir in den gegenwärtigen Verhältnissen anstreben oder vielmehr behaupten, der Vertheidigungskampf, den wir führen, ist ja nicht nur im alten böhmischen Rechte begründet, sondern ist ja in der gegenwärtigen Verfassung, die sie meine Herren, selbst gemacht haben, begründet: in der gegenwärtigen Verfassung ist die politische

Individualität der Königreiche und Länder unbedingt anerkannt. (Bravo! Bravo!)

Und wenn sie also es für zweckmäßig erachten, daß sie beseitigt werde, so mögen sie an dem Orte, an dem diese Frage entschieden werden kann, offen ihren Witten erklären, dann werden wir wissen, was sie wollen und woran wir sind und dann möge an diesem Orte der Streit entschieden Werden, Wenn Se. Majestät der Kaiser es für möglich und heilsam erachtet.

Daß Sie aber inzwischen Sich auf den Boden Stellen, zu sagen, wie Seien die Offensiven und sie die Defensiven, das ist ja doch juridisch eine absolute Unwahrheit Wir vertheidigen unzweifelhaft gegenwärtig lediglich den Rechtsbestand, den wir ererbt haben seit Jahrhunderten. (Beifall im Centrum und rechts. )

Der Bestand des Königreiches Böhmen ist ein feit Jahrhunderten ererbtes Recht und Besitz der ganzen Bevölkerung in Böhmen (Beifall und Händeklatschen in Centrum und rechts) und wir vertheidigen ihn gegen diejenigen Änderungen, die selbst im Widerspruche stehen mit den gegenwärtigen Verfassungsgesetzen; wir sind die Vertheidiger des Rechtes, wir sind die Vertheidiger des rechtmäßigen Besitzes, der nach allen juristischen Gründen als moralisch und juristisch berechtigt angesehen wird.

Und wenn Sie dagegen auftreten, müßen Sie anerkennen, daß Sie die Offensiven sind und nicht wir und so ist die Verbreitung des Gedankens, daß jede Ablehnung eines Solchen Gedankens unsererseits eine Verletzung der Rechte des deutschen Volkes in Böhmen Sei, ein Solcher, der sehr geeignet ist, eine große Agitation unter dem Volke wachzurufen, aber eine solche, die rechtlich nicht begründet ist. (Bravo. ) Da wird nun noch gesagt, daß wir uns bemühen, in diese angeblich der jetzigen Gesetzgebung zuwiderlaufende Sonderstellung des Königreiches Böhmen die deutsche Bevölkerung hineinzuzwängen. Meine Herrn, was das bedeuten soll, weiß ich nicht.

Was wir gethan haben, um die deutsche Bevölkerung in Verhältnisse hineinzuzwängen, die mit den gegenwärtig bestehenden Gesetzen in Widerspruch stehen, das Wolle mir nachgewiesen werden. Ohne einen solchen Beweis ist das wieder ein Wort, das unter das Volk geworfen, sehr bedenklich ist.

Nun wird uns noch, wie ich gelesen habe, Vorgeworfen, daß wir dadurch den Gedanken der Theilung des Königreiches Böhmen abgelehnt haben und zwar gleich bei der ersten Lesung in so unversöhnlicher Form. Das wird uns vorgeworfen.

Darin liegt erstens, daß nicht ohne Absicht der Antrag in der unverfänglichen Form Vorgebracht wurde und es Scheint also, daß hinter dieser Form noch etwas weiter Stecke; wir wollen aber eben wissen, nicht in der unversänglichen, Sondern in der allerklarsten Form, was das bedeuten soll und in wie weit die Theilung des Königreiches Böhmen gehen soll, und das wir gleich dem ersten Versuch, das Zu thun, Widerstand geleistet haben, das wird uns vorgeworfen.

Meine Herren! das Principiis obsta" ist ja von der anderen Seite vor wenigen Tagen in Ihrem Interesse angerufen worden und Sie müßten sagen, daß wir wahrhaft blödsinnige Politiker sind, weun wir gleich im Anfang dem Antrage, der gestellt wird, nothwendig in Verbindung mit ganz andereen, weiter gehenden Zielen, die wir nicht acceptiren können, entschiedenen Widerstand geleistet hätten. (Výbornì! Bravo! So stehen also die Dinge.

Unterlassen Sie es, daß wenn wir den Anträgen, die Sie Stellen, nicht zustimmen können, deshalb unsere Gesinnung verdächtigt werde, stellen Sie es der deutschen Bevölkerung nicht so dar, als ob wir dadurch, daß wir dem Antrage nicht haben zu Stimmen können, ihre Rechte verletzt haben.

Wenn Sie meinen, daß durch das, Was wir thun, oder unterstützen das Recht, das positive Recht, des deutschböhmischen Volkes verletzt wird, so bringen Sie ihre Klagen vor dem Landtag vor, einzeln und nachgewiesen.

Ich gebe Ihnen mein Wort, und ich glaube, meine Gesinnungsgenossen werden es Ihnen auch geben; wir werden sie ehrlich und gewissenhaft prüsen, und nie wird man uns den gerechten Vorwurf machen können, als ob wir die Gerechtigkeit nur nach einer Seite und nicht nach der anderen üben wollen, und wenn uns dann, wie es wiederholt geschehen ist, mir und meinen Gesinnungsgenossen ein Vorwurf darüber gemacht wird, daß wir in den laufenden Streitfragen nationalen Charakters, Sei es bei uns in Böhmen oder anderswo, daß wir

da immer nicht deutsche, Sondern die slavische Seite unterstützen, so muß ich Sagen, meine Herren, nicht darauf kommt es an, sondern es kommt darauf an, ob wir sie unterstützen in einer Sache, die gerecht ist oder nicht gerecht ist. (Bravo. Tak to jest. )

Wenn in einem Lande, wo nur ein Vertheidigungskampf geführt wird für die eigene Sprache, ein Bestreben da ist, innerhalb der bestehenden Gesetze, die nationale Gleichberechtigung durchzuführen und wenn dem von der deutscher Seite oder gar von einer deutschen Regierung Widerstand entgegengestellt wird, dann sind wir in unserem Rechte, daß wir die vertheidigen, die ihrerseits im Rechte sind, und uns das als eine Parteilichkeit, namentlich als eine Feindschaft gegen die Deutschen auszulegen, ist wieder ein agitatorischer Vorwurf. (Bravo! rechts. )

Es ist uns nun in der letzten Rede, die wir gehört haben, der Rath ertheilt worden, daß wir mit dem Ausspruche "niemals" sehr vorsichtig sein sollen. Es ist behauptet worden, daß wir von vielem gesagt haben "niemals, " was dann doch geschehen ist, und wo wir unser "niemals" haben zurücknehmen müssen.

Meine Herren! Das Propheizeihen ist eine Schwere Sache; ich befasse mich damit nicht. Zu Sagen, ein gewisses Ereignis wird niemals eintreten, ist allerdings sehr unvorsichtig- Ich weiß nicht, ob uns dieses Verschulden in Beziehung auf diese politischen Bewegungen Von jemand vorgeworfen werden kann; wenn das ist, werde ich zugeben, daß das gefehlt war. Heute namentlich, wo in der ganzen Welt eine offenbar revolutionäre Bestrebung herrscht, kann man ja von gar nichts Sagen, das wird ganz gewiss geschehen. Was geschehen wird, das weiss der liebe Hergott, wir Menschen wissen es nicht. Es ist möglich, dass das ganze Programm, was ich für ihr Programm halte, durchgebracht werden wird; das Einzige, was wir sagen können, ist: vermöge unserer eigenen Rechtsüberzeugung unserer reinen Anhänglichkeit an das ererbte Königreich Böhmen wird es niemals geschehen, dass wir die Hand dazu geben, um feine Zerstörung zu Stande zu bringen! (Bravo! rechts, Výbornì! im Centrum).

Ob es gegen unseren Willen geschehen wird, wird die Zukunft lehren; wenn wir sagen werden, wir werden auch niemals dafür

Stimmen, dass nicht eine gewisse Theilung mit Rücksicht auf die nationalen Verhältniße in administrativer Beziehung geschehen wird, so würden wir sehr unrecht haben. Ich Wenigstens betrachte das als eine discutable Frage, (Bravo! links) d. h. als eine Frage, über die man ein unbedingtes "Ja" oder ein unbedingtes Nein nicht eher fällen kann, als bis sie im Detail berathen wird, und bis man ihre Durchführbarkeit nach aßen Seiten und ihre Wirkung nach allen Seiten hin gehörig erwogen hat.

Dass wir uns aus dem heurigen Anlaße, wo uns nichts mehr vorgelegt wird als die Frage der Einrichtung der Gerichtsbezirke, wo uns die Vortage vorgelegt wird mit dem Argumente, dass sie eigentlich deswegen gemacht werde, um die Sprachen-Verordnung zu stürzen und wo auf der anderen Seite uns darüber aus den Organen der Partei, welche den Antrag stellt, sofort erklärt wird:

Der ganze Antrag Wegen der geringen Angelegenheit der Theilung der Gerichtsbezirke um die handelt es sich nicht, sondern es handelt sich um die Vorbereitung zur Zerreißung des Königreiches Böhmen, dass wir unter diesen Verhältnissen heuer diesem Antrage nicht Zustimmen können, das Werden Sie mit einiger Billigkeit selbst finden.

Ueberhaupt, meine Herren, wenn Friede im Lande werden soll- und das wünsche ich eben so sehr als der Herr Vorredner es wünscht so gebe ich zu, wie ich Schon gesagt habe, es muss Ordnung geschaffen werden, man muß aber auch über diejenigen Dinge, über diejenigen Fragen, die gegenwärtig eine Aufregung auf der einen oder auf der anderen Seite hervorbringen, eine Aufregung, die eine fachliche Begründung hat, über die muss man sich verständigen, über diese muss man Ordnung Schaffen können, dass Ihr Programm nicht darauf hinausgeht, das Königreich Böhmen in die Luft zu sprengen (Rufe nein, niemals! links) wenn wir eine Berechtigung darüber hätten, dass was immer für Aenderungen in den administrativen Zuständen im Lande geschehen mögen, die Integrität und Anerkennung einer gewissen politischen Eigenberechtigung des Königreiches Böhmen, insoweit sie mit den Existenzbedingungen und Bedürfnissen des Gesammtreiches vereinbar ist, gesichert sei, dann meine Herren, wird der Boden gewonnen sein, aus dem wir hoffentlich alle anderen

Fragen in Frieden und in Einigkeit lösen werden. (Bravorufe rechts u. im Centrum).

So lange aber diese beiden Punkte nicht gelöst werden, wird es allerdings nicht möglich sem.

Und wenn der Herr Vorredner zu uns Sagt: was Ihr da aber voraussetzt, um endlich zum Frieden zu kommen, das wird nie geschehen, - so kann ich nur sagen: die richtige Frage ist doch die: habt Ihr ein Recht das zu verlangen oder nicht?

Wenn man ohne diese Frage zu erörtern sagt: es wird nimals geschehen, dann möge man weniustens nicht gleichzeitig Von einer friedlichen Gesinnung reden. (Bravorufe rechts)

Meine Herren, ich bin weit von der Illusion entfernt, als ob durch das, was ich gesagt habe und durch das was überhaupt gesagt werden kann, - wenn es auch von einer viel befähigten Person als ich es bin, gesagt würde auf Ihre Abstimmung in der heutigen Vorlage einen Einfluß haben wird. Ich kenne die stramme Organisation Ihrer Partei und will auch Ihrer Versicherung vollkommen glauben, dass in diesem Augenblicke wenigstens alle, die in diesem hohen Hause anwesend Sind, über alle Fragen, die hier vorkommen, schon vollkommen geeinigt sind, und habe also nicht deswegen gesprochen, um Sie eines Besseren zu belehren.

Nur das möchte ich mir nur zu sagen erlauben, wenn Sie wirklich Frieden halten Wollen, dann unterlassen Sie es Reden zu halten, die, so aufrichtig auch Ihre Versicherungen fein mögen, dass Sie ja nur den Frieden wollen, nur den Zweck haben, ihrer Natur nach, ohne die Bevölkerung über Wahrheiten aufzuklären, in ihr das Gefühl und die Leidenschaften zu erregen und dazu in hohem Maße geeignet find.

Der letze Redner hat mit dem Satze geschlossen: "Der heutige Tag wird ein entscheidender Sein, namentlich ein sehr entscheider für die Gruppe des Großgrundbesitzes.

Wenn Sie den heutigen Antrag ablehnen, dann, meine Herren, werden Sie das Vertrauen der deutschen Bevölkerung für immer verloren haben!"

Meine Herren! Drohen Sie uns mit Solchen Worten, so viel Sie wollen, davon werden Sie uns nicht abbringen, daß Fragen, die dem Landtage zur Entscheidung vorliegen, von uns Jeder nach Seiner Ueberzeugung entscheide. (Bravorufe rechts. ) Und wenn der Schluß seiner Rede der war, zu sagen,,, diese Abstimmung Wird zeigen, was stärker ist, ob der Eigensinn der Regierung und einer Partei oder der Wille des Volkes", dann muß ich Ihnen darauf antworten: Meine Herren! Beurtheilen Sie objektiv, wie Sie es wollen und kritisiren Sie objektiv, wie Sie wollen, das, was wir thun, aber im Vorhinein zu erklären: "Das, was Ihr thut, ist Eigensinn!" ist nach meiner Ueberzeugung weder ein moralisch noch parlamentarisch gerechtfertigter Ausspruch. (Lebhafte Bravo- und Výbornì -Ruse rechts und im Centrum. )

Inwiefern Sie dieselben Ausdrücke der Regierung gegenüber gebrauchen können, darüber habe ich nicht zu Sprechen; wenn Sie aber nebstbei noch dazu Sagen:,, Es wird Sich Zeigen, was mehr Macht hat, Ihr Eigensiun oder der Wille des Volkes, " da muß ich an Sie die Frage stellen: "In welcher Verfassung leben wir denn ? Leben wir denn in einer Verfassung, die bereits ausdrücklich und legal die Volkssouverenität als ihre Grundlage erklärt

hat?

Wenn letzteres der Fall ist, dann mag man sagen, der Wille des Volkes muß das Entscheidende sein Wenn das aber nicht der Fall ist, so dars man das nicht sagen. (Bravo, rechts. ) Man kann hervorheben, daß man aus politischen Weisheitsgründen und aus Gründen der Billigkeit in allen politischen Dingen auch die Gesinnung und die Gefühle des Volkes erwägen und beachten und würdigen soll; man kann aber nicht sagen, man solle sich bestimmen lassen durch den Witten des Volkes.

Meine Herren, das ist in einem monarchischen Staate nach meiner Ueberzeugung ein nicht erlaubter Stundpunkt. (Bravo, rechts) Ein Mehreres will ich darüber nicht Sagen, denn ich will nicht verletzen.

Es sei mir vergönnt, nach dieser langen, in einer Richtung hin wahrscheinlich Vergeblichen Rede, einige Worte noch an Sie, meine Herren vom Centrum, zu richten. Ich bin der Meinung, daß im parlamentarischen Kampfe niemals das jus talionis angewendet Werden

soll, daß es Vielmehr eine Gewissenspflicht und nebstbei eine hohe Regel der politischen Weisheit ist, daß in dem Maße, als in dem Streite der Parteien, eine Partei sehr aufgeregt. Vielleicht mitunter leidenschaftlich wird, die andere Partei Sich um so sorgfältiger hüte, dem Beispiele zu folgen, daß sie um so sorgfältiger kaltes Blut und volle Besonnenheit bewahre, und daß, wenn auf der einen Seite das Beispiel etwa Von Unzufriedenheit oder von Uebertreibungen gegeben worden, man sich auf der andern Seite um so mehr sorgfältig hüten muß, das Gleiche zu thun.

Vermeiden wir unter den ohnehin Schon allzusehr aufgeregten Zuständen der Bevölkerung unseres Vaterlandes, vermeiden wir und vermeiden Sie es, meine Herren, meine ich, so viel als möglich, Del in's Feuer zu gießen. Unterlassen wir es, auf Exzesse und gesetzwidrige Vorgänge und lieblose Vorgänge auf der einen oder aus der andern Seite, wenn sie einmal der Vergangenheit angehören, immer wieder zurückzukommen. Wozu? Das nüßt nichts und reizt nur die Gegner, und wenn sie es ihrerseits thun, lassen wir es ihnen und thun wir es nicht. Bemühen wir uns auf unserer Seite, so viel nur immer in unseren Kräften sieht, nicht nur in unserer eigenen Thätigkeit im Landtage, sondern auch, so viel wir Vermögen, in den Einsfluß, den die öffentliche Presse aus die Bevölkerung ausübt, dahin zu wirken, daß jede Aufregung von Leidenschaften vermieden Werde. Meinen wir nicht, daß, wenn wir nachahmen, was in dieser Beziehung von anderer Seite geschehen mag, es uns Vortheil bringen werde, sondern bedenken wir, daß in diesen Dingen, um aus die andere Seite zu wirken, nur das gute Beispiel zu etwas führen kann. Gegenüber einer Partei, die sich absolut tadellos, absolut versöhnlich und gerecht benimmt, wird auch die andere Partei endlich sich gezwungen sehen, sich so zu benehmen, und wenn Sie sich nicht dazu gezwungen fühlt, so wird die öffentliche Meinung endlich sich in solchem Maße denjenigen zuwenden, die eben diesen richtigen Standpunkt behauptet haben, daß sie allmälig mittelbar auf die andere Partei wirken und in diesem Sinne zum allgemeinen Frieden beitragen können. Geduld werden wir unter allen Umständen haben müssen (Výbornì im Centrum, Heiterkeit links) und darüber dürfen wir uns nicht wundern, meine Herren! Ich wiederhole, was ich, glaube ich, schon im Vorjahre gesagt: "Wenn man auf einmal ein großes Reich in ganz neue politische Zustände hinein-

wirft, wenn man auf einmal Ideen politischer Freiheit und parlamentarischer Verfassung in eine Bevölkerung hineinwirft, die bisher darauf noch nicht Vorbereitet war, namentlich unter so komplizirten Verhältnissen, wie es die des Kaiserthums Oesterreich immer Sein werden, dann kann man nicht erwarten, daß das glatt ablaufen wird. Denn wenn nach geraumer Zeit große Streitfragen entstehen und Illusionen erwecken, so kamt es nicht überraschen, Wenn bei der Behandlung derselben von der einen oder der andern Seite gar manches Vorkommen würde. Das aber zerstört. wenigstens in mir, trotz aller Erfahrungen und Täuschungen, die ich in meinem langen Leben hinter mir habe, doch nicht das Vertrauen und den Glauben, daß endlich am Ende die Friedfertigkeit, die Wahrheit und das Recht den Sieg davon tragen werden. Daran halten wir nus und in diesem Sinne vertheidigen wir auch die Rechte des Königreiches Böhmen. (Beifall. )

Oberstlandmarschall (läutet)):

Ich glaube, daß es für die Erledigung der Geschäfte des hohen Landtages notwendig ist, daß der Gegenstand, welcher gegenwärtig in Behandlung steht, noch am heutigen Tage zu Ende gebracht werde.

Die Zeit ist bereits so vorgeschritten, daß ich die Sitzung zu unterbrechen beabsichtige und dieselbe um 6 1/2 wieder eröffnen werde.

Bevor ich die Sitzung jedoch unterbreche, werde ich einen mir von Sr. Exe. Grafen Heinrich Clam-Martinic übermittelten Antrag zur Verlesung bringen.

Snìm. sekr. Sládek (ète): Návrh hrabìte Jindøicha Clam-Martinice a soudruhù:

Slavný snìme, raèiž se usnésti, c. král. vláda budiž vyzvána k platným nyní zákonùm a pøedpisùm na støedních školách pøedložiti návrhy dodateèné, kterými by se na støedních školách zjednal prùchod zásadì, aby vyuèování druhému zemskému jazyku stalo se na ústavech celkem aneb z èásti státem vydržovaných pøedmìtem závazným pro všecky žáky, vyjmouc ty, jichžto rodièe by žádali za osvobození. Na ústavech pak výhradnì od obcí neb soukromými prostøedky vydržovaných závisí závaznost na usnesení tìch, kdož ústav vydržují.

Der Antrag des Hrn. Grafen Heinrich Clam-Martinic und Genossen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: die k. k. Regierung wird aufgefordert, eine Vorlage zur Abänderung der bestehenden Gesetze und Vorschriften über die Mittelschulen einzubringen, durch welche der Grundsatz (zur Geltung gebracht Würde, daß an allen vom Staate ganz oder theilweise erhaltenen Mittelschulen im Königreiche Böhmen die 2. Landessprache als obligater Lehrgegnstand erklärt werde (Oho! links) für alle Schüler mit Ausnahme jener, deren Eltern um Befreiung ausdrücklich einkommen; bei den lediglich durch Gemeinden oder Privatmitteln erhaltenen Mittelschulen haben jene, welche dieselbe erhalten, darüber zu beschließen, ob die zweite Landessprache als obligat erklärt werden soll.

Nejv. maršálek zem.: Byl jsem požádán, abych ještì sdìlil, že schùze komise pro záležitosti hypoteèní banky, která byla urèena na dnešní den na veèer, nebude mít místa.

Ich wurde ersucht, zur Kenntniß zu bringen, daß die Hypothekenbank-Kommission die für heute angesagte Sitzung nicht abhalten wird. Den Antrag, welcher eben verlesen worden ist, werde ich der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

S návrhem, který byl právì pøeèten, naložím dle jednacího øádu.

Prohlašují schùzi za odroèenou.

Die Sitzung ist vertagt.

Odroèení schùze ve 3 hod. 45 minut.

Vertagung der Sitzung 3 Uhr 45 Min.

(Schùze opìt zahájena v 6 hod. 40 min. )

(Wiederaufnahme der Sitzung um 6 Uhr 40 Min. )

Nejv. maršálek z.: Zahajuji opìt schùzi.

Ich eröffne wieder die Sitzung.

Es gelangt nunmehr zum Worte der Hr. Berichterstatter der Minorität Se. Exc. Herr Dr. Herbst und ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Dr. Herbst: Ich Werde mich bei meinen Ausführungen nur an die Aufgabe halten, welche mir als dem Berichterstatter obliegt; also auf die Widerlegung desjenigen, was zur Begründung des Majoritätsvotums

theils von dem Berichterstatter, theils in feinem Berichte, theils von den einzelnen Rednern, soweit sie sich mit dem Gegenstande überhaupt beachäftigt haben, Vorgebracht wurde

Ich habe daher nach den ausgezeichneten Ausführungen meines geehrten Freundes Plener über die politische Situation, um so weniger nothwendig auf dasjenige einzugehen, was heute Vormittags über die Theorie des Konstitutionalismus, über das Bestehen und die Bildung von Parteien und konstitutionellen Staate, über politische Parteiprogramme und über die Geschichte der Entwicklung des österr Verfassungswesens gesagt wurde, weil ich überhaupt nicht begreife, wie denn das eigentlich mit dem Gegenstande der Frage zusammenhängt. Denn ich glaube, nicht die von dem Landesausschuße Vorgelegte Wahlordnung, Sondern der Von uns gestellte Antrag auf Abgrenzung der Bezirke nach nationalen Grenzen ist Gegenstand der heutigen Verhandlung; ich habe um so weniger nöthig, von dem Gegenstande der Frage abzuschweifen, weil die politische Haltung, welche die Majorität in dem Majoritätsbeschluße ausspricht und die Stellung, welche die Regierung in ihrer Erklärung eingenommen hat, an und für sich genügen Wird, um auch die politische Frage zum Gegenstände meiner Erörterung zu machen.

Der Gegenstand nun, welcher durch unseren Antrag zur Sprache gebracht wurde, ist ganz und gar kein neuer, es hat Schon mein verehrter Freund von Plener heute Vormittags aufmerksam gemacht, wie viel weitergehende Anträge auf Theilung Böhmens nicht von uns. Sondern von den Angehörigen der andern Partei gemacht Wurden. Ich will nicht wieder darauf eingehen, daß der Ausdruck Deutschböhmerland nicht von uns erfunden wurde, sondern von den Koryphäen der èechischen Partei. Im Jahre 1848-1849 ist er in dem Verfassungsausschuße des österr. Reichstages zuerst gebraucht und eine vollständige Theilung des Landes vorgeschlagen worden. Man kann nun jagen, das waren andere Zeiten. Freilich! Auch die heutigen Zeiten Werden nicht immer die nämlichen bleiben und es werden sich ebenso andere Ansichten auch auf jener Seite des Hauses entwickeln, wie sie sich unter unsern Connationalen entwickelt haben.

Dann kam das Jahr 1849-1850 mit Seiner Gerichts- und politischen Organisation und es weist der Bericht selbst darauf hin.

daß dabei namentlich auch die Grenzen der Dominien im Auge behalten Wurden.

Ich kann nun sagen, daß in den Instruktionen auch auf die Beachtung der nationalen Verhältnisse ausdrücklich hingewiesen wurde: dieß war ja in Böhmen auch ganz unvermeidlich, wie hätte man denn, nachdem ein großer Theil Böhmens ein geschlossenes deutsches Sprachgebiet bildet, wie hätte man denn auch dort gemischte Bezirke bilden sollen ? Das wäre ja absolut unmöglich gewesen. Aber Schon der Umstand allem, daß auch die Dominialgrenzen als maßgebend hingestellt wurden, schon dieser Umstand hatte die nothwendige Rücksichtnahme auf nationale Abgrenzung zur Folge.

Freilich wird es nahezu zum Vorwurfe gemacht, wenn man bei einer Solchen Frage von dem Gegenstande etwas weiß. Man wird der Wahl, Bezirksgeometrie und dergleichen beschuldigt, während man doch Sonst der Meinung ist, daß der am besten über eine Sache Spricht, der etwas davon versteht. (Bravo. ) Hier aber Scheint man die entgegengesetzte Ansicht für richtig zu halten.

Wer nun die Geschichte der Entwicklung der nationalen Verhältnisse in Böhmen kennt, der weiß Wohl, welchen mächtigen Einfluß die großen Domänen auf die Entwicklung der Nationalitätenverhältnisse ausübten. Ich will aus zwei in dieser Beziehung sehr nahe liegende Beispiele hinweisen. Das Dominium Chotìschau, welches ein geistliches Dominium war und gegenwärtig dem Fürsten Thurn-Taxis gehört, war deutsch Soweit die Dominialgrenze reichte, jetzt bildet es den Bezirk Staab, daher ist auch ber Bezirk Staab, trotz den in der neuen Zeit eingewanderten Kohlenarbeitern ein deutscher Bezirk. Zwei Gemeinden hat man jedoch aus diesem Dominium ausgeschieden und eine derselben zu dem Bezirke Pøeštic zugetheilt. Diese Gemeinde ist bereits vollständig czechisirt worden und solche Verhältnisse sind mit ein Grund, weßhalb unsererseits darauf gedrungen wird,

daß die Bezirke national abgegrenzt Werden. Ein zweites Beispiel, welches für sie noch interessanter sein dürfte, liefert der Bezirk Mies. Mies ist deutsch, und zwar der ganze Bezirk. Sonderbarer Weise hat sich aber um die Stadt Mies eine czechische Sprachinsel gebildet. Warum? Weil die Stadt Mies czechisch war und soweit die Dominiumsgrenze reichte, reichte auch

die czechische Sprachgrenze. Diese Dörser gehörten zum czechischen Dominium Mies, sie Waren czechisch; nun hatten [ich, wie es oft in den Städten der Fall ist, die nationalen Verhältnisse in der Stadt Mies verändert. Die Stadt wurde nach und nach deutsch, aber auf dem Lande geht es nicht so Schnell, deswegen blieben Dörfer um Mies lange noch czechisch, nachdem die Stadt, welche ursprünglich die czechische Eigenschaft derselben gegründet hat, bereits deutsch geworden war. Bei dem Umstande also, daß man trachtete bei der Bildung der Bezirke Soviel als möglich, daß die Domänen ungetheilt beisammen bleiben, hat man von selbst auch auf die Abgränzung der Bezirke nach Nationalitäten Rücksicht genommen.

Aber noch mehr Mein geehrter Freund von Plener hat heute darauf aufmerksam gemacht, daß zu jener Zeit, wo es leicht gewesen wäre, Departemente zu bilden, wohl von Seite keines der damaligen Minister dagegen Widerstand geleistet worden wäre. Nun, man hat sie aber wirklich gebildet.

Bekanntlich wurde Böhmen in 7 Kreise getheilt und diese 7 Kreise Sollten Kreistage haben und hatten eine Kreisregierung und diese Kreistage hätten die allerwesentlichsten Beschränkungen des Landtages herbeigeführt, sowie die Kreispräsidenten Solche in den Befugnissen des Statthalters. Man hatte also dasjenige wirklich gethan, was der Herr von Plener als möglich vorausgesetzt hat und zwar nach nationalen Grenzen. Von jenen 7 Kreisen, - es ist das, meine Herren, in einer unterthänigst vorgetragenen Publikation enthalten, womit diese Organisation zu allerhöchster Sanktion vorgelegt wurde, waren zwei rein deutsche und zwei èechische und drei gemischte Kreise und zwar war der Sitz der Kreisregierung der deutschen Kreise in Eger und Leipa. Es ist also damals so entschieden anerkannt worden, daß eine nationale Theilung des Landes möglich ist und sie ist auch durchgeführt worden, und das umfassende deutsche Sprachgebiet im Norden von Böhmen ist damals auf das allerentschiedenste anerkannt worden.

An dieser Theilung haben denn Männer Theil genommen, welche sich jetzt gegen jede Abgrenzung der Gerichtsbezirke nach nationalen Grenzen gleichwie gegen ein Attentat auf die Böhmische Krone wehren.

So war es im Jahre 1850. Später kam die Zeit, Wo dem Landtage und auch unserer

Partei eine Einflußnahme auf die Bildung der Gerichtsbezirke möglich war und unser Bestreben ging dabei immer dahin eben eine Solche Abgränzung herbeizuführen. Nun war freilich der Abg. Fürst Windischgrätz so freundlich in seinen den Deutschen überhaupt sehr freundlichen Ausführungen eine ganz eigenthümliche Bemerkung zu machen (Heiterkeit links), er Sagte nämlich, daß es uns offenbar bei dieser Abgrenzung nur um solche Bezirke zu thun sei, wo die Deutschen in der Minorität Seien, denn bei jenen Bezirken, wo die Deutschen in der Majorität Sind, da haben wir es nicht so eilig.

Da muß ich ihm denn doch das Gegentheil beweisen, nicht blos bemerken. Wir haben nicht blos wo die Deutschen in der Minorität Sind, dahin gewirkt, daß für sie ein eigener Bezirk gebildet wird oder daß der betreffende Bezirk oder ein Theil des Bezirkes einem anderen deutschen Bezirke zugewiesen wird, nein im Gegentheile. Auch aus der Zeit, wo kein einziger Repräsentant der anderen Nationalität im Landtage Saß, kann ich mich berufen auf die Bildung des Bezirkes Hochstadt, welcher wesentlich durch Ausscheidung èechischer Gemeinden aus dem Bezirke Rochlitz gebildet wurde, in welchem Bezirke die èechischen Gemeinden in der Minorität waren, wo die materiellen Interessen des deutschen Bezirkes gar sehr durch diese Ausscheidung geschädigt wurden, wo ich keinen Dank Von deutscher Seite erntete.

Ich könnte aber dagegen ein Dankschreiben der Gemeinde Hochstadt den geehrten Herren produziren, worm sie erklärt, daß sie meiner unablässigen Bemühung die Bildung des Gerichtes in Hochstadt verdankt und darnach dürfte der sehr geehrte Abgeordnete Fürst Windischgrätz vielleicht sein Urtheil ändern über unsere Bemühungen, dasjenige was wir im Prinzipe für richtig anerkennen durchzuführen.

Und nachdem er wahrscheinlich zu jenen Deutschen gehört, von denen Graf Ledebur gestern gesprochen hat, (Heiterkeit links), so dürfte er vielleicht in Hinkunft meinen, daß es

doch gut fei, bevor man ein abfälliges Urtheil über die Deutschen öffentlich ausspricht, sich in der Sache etwas desser zu informiren. (Bravo, Bravo, links).

Später kommt eine Zeit wo wir im Landtage nicht erschienen, wo wir durch die Wahl der Verhältnisse uns genöthigt sahen aus dem Landtage auszutreten; die Zeit, zu welcher die so genannten Fundamentalartikel, das Gesetz

Zum Schntz der Nationalitäten und das Gesetz über gemeinsame Angelegenheiten und Sofort ohne uns beschlossen wurden.

Es ist nun bekannt, daß im Art. 4 des Gesetzes zum Schutze der Nationalitäten auch ein Grundsatz über die Theilung der Bezirke oder über die nationale Abgrenzung der Bezirke gefasst wurde und merkwürdiger Weife, ich war vorsichtig genug, wie ich meinen Antrag Stellte denselben wörtlich zu entnehmen aus jenem Gesetz (Hört hört links) und das, was Sie damals ohne unsere Mitwirkung beschlossen haben, das soll nun jetzt, Wenn wir es beantragen für das Land Böhmen, - und ich weiß gar nicht für was - etwas entsetzlich gefährliches fein. (Hört! Sehr gut! Bravo ! links). Seit jener Zeit ist das Streben nach nationeler Abgränzung der Gerichtsbezirke immer lebhafter geworden, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr gelungen weitere Bezirke nach nationalen Grenzen zu bilden, weil wie ich in meiner Begründung rede schon ausgeführt habe dieß von Seite der Behörden einen immer größeren Widerstand gefundet hat. Aber ich muß anerkennen die Regierung hat sich in der Erklärung, welche sie in der Komission mitgetheilt hat, so weit es dieser Regierung überhaupt möglich ist sich im Sinne eines deutschen Wunsches auszusprechen, für denselben in der That ausgesprocheo.

Sie hat Sich für denselben ausgesprochen, freilich ist diese Erklärung ganz merkwürdig. Ich habe nicht bald in einem kurzen Schriftstück das Wort "könnte, dürfte, würde, Wenn, aber" oft gefunden, wie in dieser Erklärung. (Heiterkeit), Die Regierung hat sich aber doch dahin ausgesprochen und zwar gleich im ersten Absatze ihrer Erklärung, daß ungeachtet rücksichtlich der Bildung der verschiedenen Bezirke des Landes nach der Nationalität der Bevölkerung Schon vieles geschehen ist. Es hat also die Regierung diese Ansicht nicht als etwas gar so Schlechtes betrachtet, da sie sagt es muß anerkannt werden, daß in dieser Richtung schon vieles geschehen ist, sie muß das nicht als etwas verwerfliches betrachten, sonst würde sie sich nicht anerkennend darüber aussprechen. Die Erklärung führt dann fort, daß aber dennoch betreffs der Ausscheidung einzelner Gemeinden und Zuweisung derselben zu anderen Bezirken, oder in Betreff der Theilung bestehender und Bildung neuer Bezirke noch weitere Aenderungen wünschenswerth sein können, die Regierung hat sich somit geradezu im Sinne unseres An-

trages ausgesprochen, ja noch mehr, sie hat auch gesagt, sie verschließe sich nicht der Erkenntniß, daß durch solche Aenderungen die Wirksamkeit der Verwaltungs und Gerichtsbezirke nicht beschränkt sondern erleichtert Würde, sie anerkennt auch daß durch Solche Aenderungen: der Wirksamkeit der Bezirksvertretungen unter Umständen gefördert werden könnte und theilt auch die Anficht, daß diese Aederung eine entsprechende Abrundung der Wahlbezirke herbeiführen könnte. - Die Regierung hat Somit die hohe Wichtigkeit dieses Antrages anerkannt, und ich muß sagen, ich erkenne dieß dankbar an.

Natürlich kommt dann der Pferdefuß (Heiterkeit) das versteht sich aber von selbst. Die Regierung hat also anerkannt, das Begehren ist an sich gerechtfertigt, es ist ja in der Natur der Sache gelegen, daß eine Regierung, welche sich wesentlich mit der Administration beschäftigt, im großen Ganzen nichts dagegen sagen kann.

Aber die Regierung ist doch in ganz eigenthümlichen Verhältnißen. Sie weiß, daß die von uns gestellten Anträge, bei der Partei, auf die sie sich stützt, keine Zustimmung finden. Weil sie das Weiß, und weil sie sich die Unterstützung ihrer Partei um jeden Preis erhalten muß, muß sie indem sie einerseits die Berechtigung unserer Anträge anerkennt, anderseits auch Bedenken gegen dieselbe entwickeln. Sie kann nicht unbedingt sagen:,, Es ist vortheilhaft", sie muß sagen: "Es konnte vortheilhaft sein" und dann müßen die Bedenken nachkommen, das "Wenn und Aber".

Aber daß die Regierung das ausgesprochen hat, wenn auch Verklausuliert und eingeschränkt, dafür bin ich ihr dankbar und erkenne das an; denn der Ausschuß hat es nicht gethan. Der Ausschuß kommt zwar zu einer Resolution, aber aus dem ganzem Berichte geht hervor, daß die Resolution nicht ernst gemeint sein kamt. Denn was würde nothwendig sein, wenn diese Resolution wirklich ernst gemeint so wäre, wenn sie einen praktischen Erfolg haben Soll. Erstens die Ueberzeugung der Kommission, daß sie durchführbar und zweitens die Ueberzeugung, daß sie Vortheilhaft sei. Wenn aber der Ausschußbericht sich dahin ausspricht, daß die Theilung gar nicht durchführbar fei, und es wäre Solche Durchführung auch nachtheilig, wie kann man voraussetzen, daß die Resolution die Beden-

tung habe, es soll dasjenige auch nur annähernd geschehen, was von uns angestrebt wird.

Nun kann man aus dem Berichte dieser beiden Behauptungen, welche die Regierung nicht als richtig anerkannt hat, sehr klar beweisen.

Die Kommission hält die angestrebte Maßregel für unausführbar und nicht für vortheilhaft. Das erste geht aus der Ausführung hervor, welche sich auf Seite 5 befindet. Dort wird nämlich eine Reihe von Ziffern angeführt über die Bevölkerungsverhältnisse in einzelnen Bezirken und daraus gefolgert, daß überall die Kenntnis der böhmischen Sprache nothwendig ist und zwar selbst dort, wo bisher keine Person mit èechischer Umgangssprache sich aufhält, weil später eine Solche dorthin kommen könnte.

In Bezug auf diese Ziffern ist nun allerdings manches zu bemerken. Einmal, daß es ganz unrichtig ist die Eigenschaft eines gemischten Bezirkes darnach zu beurtheilen, ob nicht Individuen in demselben sich befinden, Welche zwar beider Sprachen mächtig find, wie das der Natur der Sache nach nicht anders Sein kann, welche aber doch der anderen Nationalität angehören. Denn das ist ja doch klar: Der unterste politische Organismus ist die Gen einde. Es kann nur darauf ankommen, ob Gemeinden verschiedener Nationalität im Bezirke Sind, ob einzelne Personen verschiedener Nationalität im Bezirke sind, darauf kann es nicht ankommen. (Rufe: Ganz richtig! links). Auch das Nationalitätengesetz vom Jahre 1871 hat ausdrücklich nur davon gesprochen, daß Soweit immer möglich, Gerichtsund Verwaltungsbezirke nur aus Gemeinden einer und derselben Nationalität bestehen Sollen.

Nur auf die Gemeinden kann es ankommen und nicht auf die Individuen.

Und dieß liegt so nahe: Die Gemeinden bleiben, Individuen kommen und gehen.

Unter den Angehörigen der anderen Nationalität sind z. B., die aktiven Militärpersonen inbegriffen, welche dort in Garnison sind. Kann denn aus dem Umstande, daß zufällig ein deutsches Regiment in eine anderssprachige Garnison kommt, oder umgekehrt, gefolgert werden, jetzt ist der Bezirk ein gemischter geworden?

Und ist es denn in Bezug aus die Arbeiterbevölkerung etwa anders als in Bezug auf das aktive Militär? Ist nicht die eine Bevölkerung gerade so fluktuirend wie die andere? Und kann es denn bei der Frage, welcher Nationalität die Gemeinde ist, auf etwas anderes ankommen als auf die bleibende, Seßhafte, steuerzahlende Bevölkerung? (Rufe: Ganz richtig! links. )

Das hat übrigens der Gesetzentwurf vom Jahre 1871 ebenso ausdrücklich ausgesprochen: "Ueber die Nationalität der Gemeinde entscheidet die Gemeindevertretung, und, wenn Einspruch dagegen erhoben wird, die absolute Majorität der steuerzahlendent Gemeindemitglieder. "

Es gibt gar kein anderes Kriterium und wenn man nun die Bezirke, die hier angeführt find, vergleicht, so steht man ja, daß kein einziger unter denselben ist, in welchem auch nur eine einzige Gemeinde der andern Nationalität sich besindet, daß daher diese Bezirke gar keine gemischten sind und bei der ganzen Frage, die heute in Rede steht, gar nicht in Betracht kommen.


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