Sobota 11. října 1884

Konečně se bude hlasovati o článku 128 a 129.

Die Abstimmung über die vorliegenden Anträge glaube ich in folgender Weife einreihen zu müssen; zunächst gelangt zur Abstimmung die Aufschrift des 10 Abschnittes, wobei im deutschen Texte der vom Herrn Berichterstatter erwähnte Druckfehler, nämlich statt des Wortes "der" soll es heißen "von den" zur Korrektur gelangt.

Hierauf gelangen wir zur Abstimmung über die einzelnen Paragraphe, und zwar nachdem das Minoritätsvotum sich auf die §§ 124, 125, 126 erstreckt und diese ein Ganzes bilden, so werde ich zunächst über diese Paragrapraphe nach dem Votum der Minorität abstimmen lassen sollte, dasselbe angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über die bezüglichen Paragraphe nach dem Majoritätsvotum, sowie auch die Abstimmung über die zu diesen gestellten Abänderungs und Zusatzanträge des H. Abg. Schwarz. Sollte das Mino-

ritätsvotum in den genannten Paragraphen nicht angenommen werden, so wird absatzweise nach den Anträgen der Kommission abgestimmt werden und zwar in der Weise, daß bei den einzelnen Absätzen die Anträge des H. Abg. Schwarz zur Abstimmung gelangen.

Es wird demnach zuerst über den Absatz 1. des § 124. in der vom H. Abg. Schwarz Vorgeschlagenen Faßung abgestimmt werden; sollte dieselbe angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über den Kommissionsantrag; im umgekehrten Falle wird noch über den Kommissionsantrag abgestimmt werden.

Sodann Alinea 2. des § 124. nach der gedruckten Vorlage.

Hierauf gelangt § 125. im ersten Alinea, gleichfalls zuerst der Antrag des H. Abgeord. Schwarz zur Abstimmung; sollte dasselbe nicht angenommen werden, so gelangt der Kommissionsantrag zur Abstimmung und dann wird abgestimmt über die Weiteren Alinea des § 125. Bei § 126 gelangt gleichfalls bei der ersten Alinea zuerst der Antrag des Abgeord. Schwarz; sollte derselbe nicht angenommen werden, so kommt der Kommissionsantrag zur Abstimmung und dann sofort die beiden anderen Alinea des § 126.

Zum § 127. liegt im letzten Alinea end-

lich ein Abänderungsantrag in dem gedruckten Minoritätsberichte vor. Es wird daher über § 127. in seinem ersten und zweiten Alinea zuerst abgestimmt werden und nachher wird zuerst über die Fassung des letzten Alinea nach der von der Minorität vorgeschlagenen Form und sollte dieselbe nicht angenommen werden, nach der von der Majorität der Kommission vorgeschlagenen Form abgestimmt werden, und endlich wird über die §§ 128 bis 129 nach der gedruckten Vorlage abgestimmt werden.

Bude se hlasovati o nápisu této části.

Es wird über die Aufschrift abgestimmt werden.

Částka 10. "kteří úřadové povoláni jsou k vykonávání řádu stavebního".

10. Abschnitt "von dem zur Durchführung der Bauordnung berufenen Behörden. "

Ich ersuche die Herren, welche diesem zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tímto souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Es ist angenommen

Jest přijato.

Nunmehr gelangt das Minoritätsvotum für §§. 124, 125, 126 zur Abstimmung.

Nyní přijde k hlasování návrh menšiny k článkům 124., 125., 126.

Nebude snad třeba, abych votum menšiny, které se nachází tištěno v rukou pánů poslanců opět přečetl.

Es wird die Vorlesung des Minoritätsvotum, welches gedruckt vorliegt, wohl nicht gefordert Werden.

(Rufe: Nein, nein! Links)

Ich bitte also die Herren, welche dem Minoritätsvotum zu den §§ 124, 125, 126 zustimmen, die Hand zu erheben

Žádám pány, kteří souhlasí s votem menšiny ke čl. 124, 125, 126, by vyzdvihli ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Jest odmítnuto.

Es ist abgelehnt.

Zur Abstimmung bittet der Herr Berichterstatter der Minorität um das Wort, ich ertheile ihm dasselbe.

Berichterstatter Abg. S i e g m u n d: Nach diesem Abstimmungsresultate habe ich die Ehre, im Namen der Minorität zu erklären, daß wir von der Durchsetzung der beiden letzten Alinea unserer Anträge abstehen; wir ziehen also den Antrag zurück, welcher heißt: - am Ende des Minoritätsantrages "es wolle der h. Landtag genehmigen, daß das letzte Alinea des §. 127. beginnend mit den Worten: "die Feststellung der Baulinie etc. " folgendermaßen zu lauten haben: "Die Feststellung der Baulinie und des Niveaus etc. "

Nejv. maršálek z.: Jelikož p. zpravodaj menšiny bere následkem výsledku svůj návrh ke čl. 127 zpět, odpadá hlasování o tomto návrhu.

Nachder der Herr Minoritäts=Berichterstatter den Antrag der Minorität zu §. 127. zurückzieht, so entfällt die Abstimmung über den bezüglichen Theil des Minoritätsvotums.

Ke čl. 124 k 1. odstavci učinil pan posl. Schwarz směňující návrh. Dle návrhu jeho tedy má tento odstavec zníti následovně:

"Předpisy tohoto řádu stavebního vykonávají se pokud v něm nejsou dána ustanovení jiná v první instanci od těchto úřadů stavebních, v královském hlavním městě v Prcze od magistrátu, v před městích pak od starosty obecního společně s dvěma obecními staršími (obecní představenstvo).

Der §. 127. nach dem Antrage des Hr. Abg. Schwarz hätte im ersten Alinea zu lauten: "Die Vorschriften der gegenwärtigen Bauordnung werden in so ferne darin keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind in der königlichen Hauptstadt Prag vom Magistrate und in den Vororten vom Gemeindevorsteher gemeinschaftlich mit 2 Gemeinderäthen (Gemeindevorstand) als Baubehörden in erster Instanz gehandhabt. "

Žádám pány, kteří souhlasí s tímto návrhem, o kterém p. zpravodaj prohlásil že se s ním shoduje, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Stane se).

(Geschieht).

Ist angenommen.

Jest přijato.

Nyní přijde k hlasování 2. odstavec čl. 124. tak, jak jest vytištěn.

Es gelangt das zweite Alinea des §. 124. zur Abstimmung, wie dasselbe vorgedruckt ist und ich ersuche diejenigen Herren, welche diesem Zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tím souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Jest přijat.

Ist angenommen.

K čl. 125. činí k 1. odstavci p. posl. Schwarz následující návrh:

Nechť zní 1. odstavec: Městské radě v Praze a v předměstích, pak obecním výborům, jichž se týče je vyhraženo.

Alinea 1. hat nach Antrag des Hr. Abg. Schwarz in §. 125 nachfolgend zu lauten.

Der Beschlußfassung des Stadtrathes von Prag und der betreffenden Gemeindeausschüße in den Vororten sind vorbehalten.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Nyní přijdou k hlasování ostatní odstavce čl. 125.

Es gelangen nunmehr zur Abstimmung die übrigen Alineas des §. 125.

Ich ersuche die Herren, welche denselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s nimi souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se). Jest přijato.

Ist angenommen.

Zu §. 126. liegt zum Al. 1. ein Abän-

derungsantrag des Herrn Abg. Schwarz vor, welcher lautet:

Ueber Rekurse gegen die baubehördlichen Entscheidungen des Prager Magistrates und in Angelegenheiten des §. 125. des Prager Stadtrathes erkennt an das Stadtverordneten= Kollegium und über jene gegen baubehörbliche Entscheidungen der Gemeindevrstände (§. 124. ) und in Angelegenheiten des §. 125. des Gemeindeausschußes des bezüglichen Vorortes an die betreffenden Bezirksausschuße als zweite Instanz.

K čl. 126. k 1. odst. činí pan posl. Schwarz následující návrh:

V stížnostech proti nálezům magistrátu Pražského jakožto úřadu stavebního a městské rady Pražské v záležitostech, které jsou v čl. 125. vytknuty, rozhoduje v stolici druhé sbor obecních starších a o stížnostech proti nálezům obecního představenstva (§. 124), jakožto úřadu stavebního a obecního výboru toho kterého předměstí v záležitostech, které v čl. 125. jsou vytknuty, rozhoduje v stolici druhé okresní výbor, jehož se týče.

Žádám pány, kteří s tímto zněním souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich erauche die Herren, welche mit diesem Texte einverstanden sind, die Hand zu erheben.

(Stane se). Jest přijato.

Ist angenommen.

Ich ersuche nun über die beiden weiteren Alineas des §. 126 nach der gedruckten Vorlage abzustimmen.

Žádám, by bylo hlasováno o obou dvou odstavcích čl. 126.

Prosím pány, kteří s nimi souhlasí, by vyzdvihli ruku

Ich ersuche die Herren, welche denselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Stane se.

Sind angenommen.

Jsou přijaty.

Jelikož p. zpravodaj menšiny vzal svůj návrh k čl. 127. zpět, dám hlasovati o čl. 127, 128, 129 najednou.

Nachdem der H. Berichterstatter der Mi-

norität seinen Antrag zu §. 127. zurückgenommen hat, werden wir über die §§. 127, 128, 129 auf einmal abstimmen.

Ich ersuche die Herren, welche sie nach der gedruckten Vorlage annehmen, die Hand au erheben.

Žádám pány, kteří s nimi souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se. ) Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Berichterst. Abg. Hlávka: 11. Abschnitt. Kommissions= und Bautaxen §. 130 und 131. wie sie vorgedruckt erscheinen.

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo k částce XI., jež zaujímá 51. 130. a 131. ?

Verlangt Jemand das Wort zum Abschnitt XI., welcher die §§. 130 und 131 umfaßt?

Dám o nich hlasovati.

Ich werde über dieselben abstimmen lassen und ersuche die Herren, welche denselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s nimi souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Stane se. Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Referent Abg. Hlávka: Nachdem die Durchberathung des ganzen Gesetzes erfolgt ist, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß auch Titel und Eingang, sowie sich derselbe im Artikel I. u. II. vorgedruckt findet, angenommen werde, nachdem keine Correcturen vorgeschlagen werden.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort zu Titel, Eingang und Artikel I. u. II. ?

Žádá někdo za slovo k nápisu a 51. 1. a 2.

Es ist nicht der Fall. Ich ersuche daher die Herren, welche demselben, wie es vorgedruckt ist, zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s nimi souhlasí tak, jak jsou vytištěny, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Jsou přijaty.

Sind angenommen.

Berichterstat. Hlávka: Ich werde mir erlauben, noch folgende Resolutionen der Beschlußfassung des hohen Hauses vorzulegen:

"Der hohe Landtag wolle den LandesAusschuß beauftragen, darüber Erhebungen zu pflegen, ob und welche Städte und Badeorte des Königreichs Böhmen bereits eine derartige Erweiterung erlangt, oder selbe in Folge ihrer industriellen Entwickelung und des gesteigerten Verkehrs zu erwarten haben, daß für dieselben die Bauordnung für Prag und die Vororte unmittelbar zur Geltung gebracht werden sollte und welche Städte und Industrialorte ähnlicher Entwickelung die Geltung derselben durch autonomen Beschluß anerkennen wollen. "

Sněm. sekr. Sládek (čte):

"Slavný sněme račiž:

2. výboru zemskému uložiti, aby konal další vyšetření, zda-li a která města lázeňská místa v Čechách dospěla již k rozvoji takovému anebo za příčinou zvýšeného ruchu průmyslového a obchodního nadíti se mohou rozvoje takového, aby řád stavební pro Prahu a předměstí měl pro ně býti přímo v platnost uveden, a která města a průmyslová místa by platnost řádu tohoto na základě usnesení samosprávného uznati chtěla. "

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo k tomuto návrhu?

Verlangt Jemand zu diesem Antrage das Wort?

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

Ist angenommen.

Jest přijat.

Berichterstatter Hlávka: Schließlich erlaubt sich die Kommission folgende Resolutionen zu beantragen: (liest)

a) "Die hohe Regierung wird aufgefordert. dahin zu wirken, daß das Verfahren in Enteignungsfällen insbesondere in Rücksicht auf die Bauordnungen baldmöglichst allgemein geregelt werde. "

Sněm. sekr. Sládek (čte):

"Slavný sněme račiž přijati resoluci tuto:

a) Sl. vláda se vybízí, aby k tomu působila, by řízení v případech vyvlastňování, a to zvláště s ohledem na řády stavební, pokud nejdříve možná bylo obecně upraveno. "

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort zu der Resolution?

Žádá někdo za slovo k resoluci a).

Žádám pány, kteří s touto resolucí souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Ist angenommen.

Jest přijata.

Berichtest. Hlávka (liest):

b) Die hohe Regierung wird ferner aufgefordert, bei Revision des Gewerbegesetzes auf die Erlassung besonderer gesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, durch Welche die Berechtigung der Bau-Gewerbe geschützt und die Grenzen der einzelnen gewerblichen Thätigkeiten ohne Beeinträchtigung des Umfanges derselben klar festgestellt und die Ertheilung der Koncession zur Ausübung derselben von dem Nachweise der theoretischen und praktischen Befähigung abhängig gemacht werde; wobei der Grundsatz zu gelten hätte, dass sich die praktische Vorbildung durch kein Schulzeugniß ersetzen lasse"

Sněm. sekr. Sládek (čte):

"b) Sl. vláda se dále vybízí, při revisi zákona živnostenského působiti k tomu, aby vydána byla zvláštní ustanovení zákonná směřující k tomu, aby se práva živností stavitelských chránila, meze jednotlivých živností sem spadajících bez újmy jich objemu přesně vyměřily, udělování pak koncese k provozování jejich na průkazu theoretické i praktické spůsobilosti závislým učinilo; při čemž by mělo platiti pravidlo, že se praktické vzdělání přípravné nedá nahraditi žádným vysvědčením školním. "

Oberstlandmarschall: Zu dieser Resolution sind mehrere Herren zum Worte gemeldet.

K této resoluci jest více pánů přihlášeno ku slovu a sice páni poslanci.

Und zwar die Herren Abgeord: Siegmund, Prof Tilšer und Freiherr von Scharschmidt

Ich ertheile das Wort dem Herrn Abg. Siegmund.

Abgeord. Siegmund: Hoher Landtag! Hochverehrte Herren! Sie werden es mir gerne aufs Wort glauben, dass ich nach den Ausführungen, welche ich dieser Tage während der Verhandlungen über die Bauordnung die Ehre hatte im Namen der Minorität zum Ausdruck zu bringen, gegen diese Stilisierung und gegen diese Resolution überhaupt stimmen werde. Ich hatte Sogar einen Antrag vorbereitet, habe jedoch diesen Antrag nicht eingebracht, u. zw. aus dem Grunde, weil mich eine gewisse Zaghaftigkeit ergriffen hat, dass ich vielleicht pro domo sprechen dürfte, und dass vielleicht der leidige Streit zwischen den Bauhandwerken und gebildeten Bauführern zu weit in die Länge gesponnen werden könnte.

Indeß möchte ich doch im Interesse der guten Sache auf Einzelnes aufmerksam machen, welches mir in dieser Resolution besonders aufgefallen ist. In dieser Resolution heißt es unter anderem: "Die hohe Regierung werde ausgefordert, aus die Erlassung gesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, durch welche die Berechtigung der Baugewerbe geschützt und die Grenze zwischen den einzelnen gewerblichen Thätigkeiten ohne Beeinträchtigung des Umfangs derselben klar festgestellt wird. "

Das ist nun ganz gewiß ein eigenthümlicher Ausdruck, dass die Grenze der einzelnen gewerblichen Thätigkeiten ohne Beeinträchtigung ihres Umfanges geschützt werden solle. Der Umfang ist ja eben der Zankapfel, um den Umfang handelt es sich ja, und es kommt mir Vor, als ob die Regierung angegangen würde, wie der liebe Gott, zu dem einmal zwei Prozessionen gekommen sind, von denen die eine Regen, die andere Connenschein verlangt hat. Und in der That; wenn die Regierung den Umfang des einen Gewerbebetriebes einschränken oder fördern soll, so wird sie gewiß dem anderen zunahe treten müssen. Und aus diesem Grunde Scheint es mir, als ob dieser Ausdruck, diese Stilisierung eine seht unglückliche wäre.

Weiters heißt es, die Ertheilung von Koncessionen zur Ausübung derselben hänge von dem Nachweise der theoretischen oder praktischen Befähigung ab, wobei es als Grundsatz zu gelten hätte, daß die praktische Vorbil-

dung durch kein Schulzeugnis ersetzt werden könne. Nun ist es eigenthümlich dass die praktische Befähigung, wie in dieser Resolution erwähnt wird, nicht gefälscht werden darf und es soll die praktische Befähigung auch durch kein Schulzeugnis ersetzt werden.

Es liegt allerdings auf der Hand, dass z. B. die Kenntnis der Mörtel=Anfertigung oder des Ziegeldeckens oder des Gerüsteherstellens unmöglich durch ein Schulzeugnis wird ersetzt werden können, aber nachdem von der theoretischen Bildung gar nicht die Rede ist, nachdem das Schwergewicht in diesem Schlussatze nur auf die praktische Vorbildung gelegt wird, so kommt mir das so vor, als wenn man einfach pure et. simple sagen würde; dumm kann der Mann sein, wie er will, wenn er nur den Befähigungsnachweis hat. (Lebhafte Heiterkeit und Bravorufe links),

Darin steckt auch der Pferdefuß und es ist in dieser Resolution eine eigenthümliche Übereinstimmung aufzusfinden mit einem Antrage, der im vorigen Jahre im Gewerbeausschusse gestellt wurde. Und es scheint mir deshalb, wenn ich die Resolution genauer betrachte, daß sie eigentlich vielleicht gar nicht einmal nach Prag zuständig ist, dass sie eher zugereist und ZW. von Polen über Wien nach Prag gekommen ist.

Ich will mir erlauben, mit Genehmigung des Herrn Oberstlandmarschalls den Antrag des Grafen Miroszowski in kurzem anzudeuten; derselbe geht darauf hinaus, daß der Baumeister berechtigt ist, Hochbauten und andere Bauten mit Vereinigung aller hiezu erforderlicher Arbeiten zu leiten, hiezu jeboch nur Maurer=, Zimmer= und Steinmetzarbeiter zu verwenben.

Ohne mich weiters in die Substanz dieses Antrages einzulassen, möchte ich nur hervorheben, dass dieser Antrag eine verzweifelte Aehnlichkeit mit dieser Resolution hat; es ist förmlich, als ob dieselbe Zwillingsgeschwister wären (Heiterkeit links) nur scheint mir der Antrag des Grafen Miroszowski ein Knabe und die Resolution ein Mädchen zu sein; der Knabe, der mit der Milch der frommen Denkungsart genährt ist, scheint etwas kräftiger zu fein, während diese Resolution auf ziemlich schwanken Füssen steht, es scheint auch derselben die Prager Luft etwas weniger zu bekommen, als die polnische Landlust. (Heiterkeit links).

Dieser Satz, wie er ausgebrückt ist in

der Resolution und wie er Seine Parallele findet in dem Antrage der Grafen Miroszowski, bedeutet nach meinem unvorgreislichen Dafürhalten etwas außerordentlich Ungünstiges für diejenigen Anschauungen, die die Majorität bereits zur Geltung gebracht hat. Dieser Satz bricht mit allen künstlerischen und wissenschaftlichen Traditionen, bricht mit den Prinzipien der Bildung, des kulturellen Strebens und macht mit einem Worte alle technischen Anstalten des Reiches unnöthig.

Wenn die Konsequenzen dieses Satzes zum Durchbruch gelangen, dann, meine Herren, können wir ganz gut alle politechnischen Anstalten des Reiches zusperren. (Sehr richtig! links).

Seine Konsequenzen sind ein Rückschritt aus dem Gebiete der baukünstlerischen und baugewerblichen Thätigkeit.

Es ist die Proklamierung eines Utilitätsprinzipes der fchädigensten Art. Und wenn der Satz richtig ist: Wenn die Könige bauen, dann haben die Kärrner zu thun", dann bedeutet das weiter nichts anderes als einen Verfall der Baukunst und auch eine Verarmung der Gewerbetreibenden.

Ich will mich darüber nicht naher auslassen, wir haben gestern und vorgestern laug und breit genug über diese Sache gesprochen, aber einige retrospektive Blicke mögen mir gegönnt sein.

Wie wird sich die bauliche Entwickelung Prags unter diesen Voraussetzungen gestalten, wenn die Konsequeuzen dieser Resolution sich uns aufdrängen sollten, die Entwickelung Prags, das Sie das goldene Prag nennen?

Sie nennen Prag nicht vielleicht das goldene Prag wegen Seiner engen und dunkeln und krummen Gaffen, oder wegen Seines schlechten Pflasters oder wegen seines schlechten Wassers.

Sie nennen Prag deshalb das goldene Prag, weil es wirklich eines der herrlichsten und schönsten Städtebilder der ganzen Welt repräsentirt. (Bravo im Centrum). Prag kann sich in dieser Beziehung mit Venedig. Neapel, Konstantinopel und Edinburg messen und wird vielleicht der einen oder der anderen

dieser Städte noch den Rang ablaufen. (Bravo ! rechts und im Centrum).

Nun, wenn Sie die Entwicklung dieser Stadt dem Handwerke ausliefern und den kunstgewerblich und künstlerisch gebildeten Technikern entziehen. Wie soll sich denn dieses goldene Prag entfalten?

Man wird mir vielleicht einwenden, daß auch in alter Zeit die Handwerker Großes geleistet haben. Man hat in anderer Richtung hingewiesen, auf die Bauhütten des Mittelalters.

Nun, meine Herren, aus diesen Bauhütten find wohl Handwerker hervorgegangen, aber Handwerker im ebelsten Sinne.

Es Waren die Akademiker und Künstler der damaligen Zeit. Diesen einsachen Männern von frommer Naivetät, kann man gewiß heute nur die vorgeschrittensten Künstler an die Seite stellen, und sie sind es gewesen, die ihr Vaterland mit den unvergänglichsten und großartigsten Bauten geschmückt haben.

Aber um auf Prag zurück zu kommen, möchte ich daran erinnern, daß diese wunderbaren Baudenkmäler, welche Prag so außerordentlich zieren, ja auch solchen künstlerisch gebildeten Männern zu verdanken sind.

Oder glauben Sie vielleicht, daß Benedikt von Laun, daß Hans Trost, das Hans de Spina, oder Paul Della-Stella, daß dies Männer gewesen sind, welche keine hohe, künstlerische Bildungsgenossen haben, daß das nicht Männer gewesen sind, die sich durch den goldenen Boden des Handwerkes hindurch gerungen haben zum Lichte der Kunst und der Wissenschaft?

Und selbst der Hochadel wird in Seinen Traditionen ein ganz eigenthümliches Moment aufzuweisen haben. Wohnen Sie nicht auch in prächtigen Palästen, die heute noch Ihr Stolz find ? Die Paläste der Thun, der Schwarzenberge, der Czernine, der Clam-Gallas: find das nicht wunderbare Denkmäler der Baukunst und haben Sie diese nicht auch künstlerisch gebildeten Technikern zu verdanken.

Es sind in Prag Monumente, wie die Wallensteinhalle, wie das Belvedere, wie das Lustschloß im Sternthiergarten, welche diesseits

und jenseits der Alpen ihres Gleichen suchen, und es wäre undankbar von uns, wenn wir die Traditionen verläugnen, welche sich an die Herstellung dieser wunderbaren Monumente knüpft. (Výborně! Bravo! Rechts und im Centrum).

Meine Herren, es kommt mir so vor, als ob ein allgemeiner Zug der Zeit dahin ginge, immer den akademischgebildeten Technikern etwas am Zeuge zu flicken. Und Verdienen sie es denn ? Haben denn nicht gewaltige österreichische Techniker so außerordentliches geleisret ?

Sind es nicht österreichische Techniker gewesen, die es zuerst verstanden haben die Alpen zu durchbohren und welche die Simmeringbahn gebaut haben, das Muster einer großartigen Gebirgsbahn.

Oder werden sie glauben, daß die Handwerker Tunelle durch den Arlberg, ein Solches wunderbares Werk des menschlichen Geistes der menschlichen Schaffungskraft zu Stande bringen können ? Und werden sie vielleich glauben, daß die höheren Disciplinen, welche nothwendig sind, um einen Viadukt zu bauen, wie der Viadukt zu Wiesberg am Zusammenfluße der Tresand und Trosana, daß Solche Kunstwerke von handwerfsmäßig gebildeten Männern durchgeführt werden können?

In dieser Richtung möchte ich an die Dankbarkeit unserer Zeit appelliren, daß diese Leute nicht ohne weiters Verunglimpft und zwar dadurch Verunglimpft werden, indem wir ihnen handwerklich gebildete Männer vorziehen.

Ich mochte noch eine Parallele aufstellen ich will damit niemand verletzen, aber die Herren Juristen, die so häufig den Technikern entgegentreten, find es nicht die gewesen, welche zu aller erst sich darauf gesteift haben, daß sie allein den akademischen Bildungsgrad erlangt haben, in allen Sachen der Jurisprudenz zu entscheiden hoben? Sind sie nicht gewesen, welche erfolgreich Front gemacht haben gegen die Winkelschreiber, wie es der Fall gewesen, daß bei der Versammlung der Naturforscher und Aerzte sich dagegen ausgesprochen wurde, daß keine Wundärzte mehr zuzulassen seien zur Ausübung der Praxis und haben sie nicht diese Leute oft Parasiten an dem grünenden Baume der Wissenschaften des Wissens genannt ?

Es mag dies eine Härte gewesen sein, aber es liegt eine gewiße Paralelle, und ich bin, wenn ich auf meine Ausführungen von gestern und Vorgestern erinnere, ganz gewiss derjenige, der den Maurermeistern, den Handwerkern auch ihre Rechte einräumt, aber ich möchte darauf hinweisen, daß man nicht durch die Fassung derartiger Resolutionen das Kind mit dem Bade verschütte und daß Männer verunglimpft werden, die es ganz gewiß nicht verdienen.

Wenn die Resolution zur Wahrheit werden würde, so würde es das Abdrängen von der Bahn, der Kunst und Wissenschaft bedeuten und die Baukunft, die Mutter der bildenden Künste müßte trauernd das Anblitz verhüllen. Ich werde gegen die Resolution Stimmen und glaube, daß meine Parteigenossen dasselbe thun werden. (Beifall links!)

Nejv. maršálek zem.

P. poslanec Tilscher má slovo.

Posl. Tilscher:

Slavný sněme ! Dovolím si jen několik slov k této resoluci o obsahu jejím, o kterém mluvil p. poslanec Sigmund, s kterým ve velmi mnohých částech úplně souhlasím mluviti nehodlám. Já bych si jen přál, aby slavná sněmovna vynechala z této resoluce poslední 3 řádky, kde se praví, při čemž by mělo platiti pravidlo, že se praktické vzdělání přípravné nedá nahraditi žádným vysvědčením školním.

Slavný sněme, když se v dřívějších větách žádá, že udělení koncese k provozování živnosti stavitelské se má zakládati na průkazu theoretické i praktické spůsobilosti, pak myslím že tím je požadavek dostatečně vytčen a to ostatní, že rozumí se samo sebou Jedná se o to, aby ten, kdo takovou koncesi chce dosíci, vykázal se, že jest nejen teoreticky nýbrž také i prakticky vzdělán. S tím úplně souhlasím a vyslovil bych přání, aby i v živnostenském řádu na to byla zvláštní váha kladena, aby každý i sebe theoreticky vzdělanejší technik zároveň znal řemeslo důkladně a tak se může tím více žádati poněvadž vzdělaný technik nebude mnoho let potřebovati, aby to, co v řemeslu jest důležité, si osvojil, ale pánové, připojiti k resoluci, kde se jedná o stavební řád král. města Prahy, když již se vytkla nutnost důkazu způsobilosti teoritecké i praktické, aby se

zřejma ještě vyslovilo pravidlo, že se praktické vzdělání nedá nahraditi žádným vysvědčením školním, tu se zdá, že ta praktická hantýrka, abych tak řekl, se tak staví do popředí, že by snadno mohlo souditi, že slavná sněmovna necení náležitě theoretické vzdělání a tu myslím, že by sama slavná sněmovna, kdyby tuto věc přijala přišla ve značný odpor s usnešením jiným.

Což pak nevydává slavná sněmovna pro vzdělání takové mnoho tisíc? Nestalo se teprvé před krátkou dobou usnešení, aby slavná sněmovna vydala 20 tisíc na vzdělání průmyslové, tedy na podobné školy stavitelské také?

A kdybychom naopak nevyslovili, že takové školní vysvědčení nemůže býti nahrazeno praktickým vzděláním, pak bychom kladli přílišnou váhu na stranu jednu.

Připomínám při tom ještě, že jisté školy, které jsou pro stavební živnosti zařízeny, jsou tak zařízeny, že se nejen teoreticky vyučuje, nýbrž že jest s tím také spojeno do jisté míry praktické vzdělání. A pak by nemělo toto školní vysvědčení míti platnosti, když se jedná o průkaz způsobilosti, která právě se vztahuje k obojímu ?

Tedy i v tom by se mohla vyskytnouti nesrovnalost.

Musím návrh ten činiti tím více, poněvadž by se státi mohlo, že skutečně, ač uznáváme důležitost toho praktického vzdělání, se námi toto staví výše, nežli theorie sama. Pánové, nepotřebuji zde šířiti slov o důležitosti theoretického vzdělání, kde se generalisuje ve škole, kde se po celou řadu možných případů jedním rázem, jedním pravidlem vyučuje, kdežto v té praxi jen se omezi a musí omeziti na konkurentní jednotlivé případy.

A máme my ten výsledek těch tisíciletých vymožeností práce lidské technické, kde se právě z těch jednotlivých případů abstrahovaly ty zákony obecné, máme my nyní na konci 19. století tyto vymoženosti stavěti níže než ty jednotlivé případy, které sloužily theorii již dávno za základ ?

Musím ještě k tomu připomenouti, co včera velectěný p. zpravodaj vytkl, kde pravil, že se vykonaly stavby velkolepé, kde nebylo žádných technik a kde jím také právě ta praktická stránka byla v popředí postavena. Přiznávám se, byly provedeny stavby před tisíci lety, kterým my dnes se obdivujeme, ale pánové, kdybychom tvrdili, že ti kdo je vykonali, nebyli současně theoretikové, velice bychom jim křivdili.

My potřebujeme jen nahlédnutí do těch děl tak zvaných praktiků, kteří zásady, jimiž se řídili, nám zanechali: teorie jejich ovšem nepozůstávala v tom, že by byli vyvinovali snad zákony podle differentialního a integrálního počtu, ale pánové, oni byli duchaplní a důkladní myslitelé, a ty myšlénky, na kterých později i ten differenciální počet byl založen, byly jimi provedeny bez něho, a ti tak zvaní praktikové, jakým byl jmenován Michel Angelo byli také velicí theoretikové. Nebudu šířiti dalších slov i žádám jen, aby slavná sněmovna k mému návrhu přistoupila

Oberstlandmarschall; ES gelangt nunmehr zum Worte der Abg. Scharschmid.

Abg. Scharschmid: Angesichts der überraschenden Enthüllungen, Welche der sehr geehrte Berichterstatter der Majorität bei Verschiedenen Antäßen über die Gründe uns geboten hat, welche der Annahme unserer Anträge entgegenstehen, wie z. B. was zur Zeit der H. Berichterstatter gegen meinen Antrag aus Entschädigung bei Niveauveränderungen Vorgebracht hat, dass die Bestimmung des Niveaus einen Gegenstand der Von ihm so Sehr perho resizirten Lagerpläne bildet und Von der Statthalterei genehmigt wird, und daher eine Entschädigung nicht angesprochen werden fönne, oder dass Entschädigung nicht angesprochen Werden könne oder dass Entschädigungsfragen nur in das bürgerliche Gesetzbuch - wo bekanntlich mit Ausnahme des formalen § 365 keine Bestimmung darüber Vorliegt und nicht in die Bauordnung gehören, in welcher wir Soeben einen ganzen Abschnitt beschlossen habe welcher heißt; "von Grundabtretungen und Ersatzleistungen" also angesichts dieser Enthüllungen, welche für mich überraschend waren, bin ich in der That sehr begierig von autoritativer Seite durch den Mund des Herren Berichterstatters eine Aufklärung zu erhalten

über die eigentlichen Intentionen, welche die geehrte Majorität der Kommission bei der Reduktion dieser Resolution geleitet haben.

Der Bericht selbst gibt darüber keinen oder einen nur sehr dürftigen Ausschluss, es ist darin bemerkt, dass die Fragen, welche in der Resolution berührt worden, Gegenstand der Gewerbegesetzgebung bilden, dass sich daher die Kommission damit nicht ausführlich beschäftigen konnte, Sondern nur eine Schüchterne, bescheidene Inwasion auf dieses Gebiet in den von uns bekämpften § 43 und 44 unternommen hat und es wird darin angedeutet, dass die weiteren Ziele, welche der Majorität vorschweben, durch diese Resolution erreicht Werden soll.

In Ermangelung einer Beleuchtung durch die Mittheilungen des Herrn Berichterstatters bin ich bei der Analyse dieser Resolution auf meinen beschränkten Unterthanenverstand angewiesen, welcher trotz seiner nicht unbedeutend langen Beschäftigung mit der Auslegung, Anwendung und selbst mit der Redaktion Von Gesetzen doch nicht dahin gelangt ist, alle hier vorgebrachten Ideen aufzufassen. Wenn ich nun die Resolution in dem Wortlaute, in welchem sie uns geboten wird, einer Prüfung unterziehe, so müßte ich eigentlich Sagen ich finde keine Schuld an ihr. Ich könnte diese Resolution in diesem Wortlaute ohne weitere unterschreiben (Rufe links: "Nun also"; und ich werde so frei sein das zu begründen. (Liest): Die Regierung wird aufgefordet bei Revidirung der Gewerbegesetzgebung auf die Erlassung besonderer gesetzlicher Bestimmungen hinzuwirken, durch Welche die Berechtigung der Bau=Gewerbe geschützt und die Grenzen der einzelnen gewerblichen Thätigkeiten ohne Beeinträchtigung des Umfanges derselben klar festgestellt werden.

Ja es hat Niemand von uns etwas dagegen einzuwenden, daß die Berechtigung der Baugewerbe geschützt und der Umfang der einzelnen Gewerbe nicht beeinträchtigt werde, es handelt sich eben nur darum, worin diese Berechtigung bestehen soll und worauf sich der Umfang erstrecken soll. Daß in dieser Resolution nichts gesagt wird, gegen das Prinzip, gegen das formale Prinzip, dagegen kann gewiß kein billig denkender etwas einwenden. Ferner sott die Regierung aufgefordert Werden dahin zu wirken, daß die Ertheilung der Konzession zur Ausübung derselben von dem

Nachweise der theoretischen und praktischen Befähigung abhängig gemacht werde.

Bei der außerordentlichen Betonung des Wortes "der bloß praktischen Ausbildung" hat mich dieser Satz dieser Resolution in das höchste Staunen versetzt; denn im § 23. der Gewerbeordnung, welcher gegenwärtig noch gilt, nämlich durch eine kaiserliche Verordnung auf Grund des § 14. aufrecht erhalten wurde, heißt es:

"Maurer, Steinmetzer u. s. w. müssen sich über die im wirklichen Verwendung bei Gewerben erworbene faktische Befähigung ausweisen. "

Es ist also gegenwärtig für die bloße Ausbildung, wo solche Gewerbe bestehen, wenigstens so weit mir bekannt nach der Gewerbeordnung nur eine praktische Befähigung im Gewerbe erforderlich. Nun wird außer der praktischen Befähigung zur Konzession im Baugewerbe noch eine theoretische Befähigung verlangt Nun, da die sehr geehrten Herren mit besonderer Vorliebe sich als Beschützer des Baugewerbes geriren, so muß ich voraussetzen, daß sie über die Bedürfnisse derselben unterrichtet sind und wenn sie außer den erforderlichen Bedingungen die Erlangung der Konzession an strengere Bedingungen knüpfen wollen, so müssen sie dazu ihre besonderen Gründe haben. Ich weiß nicht, was ich dagegen einwenden soll.

Endlich heißt "es soll hiebei der Grundsatz gelten, daß sich die praktische Vorbildung durch kein Schulzeugniß ersetzen losse. " Nun erlaube ich mir an die Vorschriften über die Vorbildung von Technikern zu erinnern, wie sie gegenwärtig bestehen. Daß die Inhaber von Baugewerben also Maurer, Zimermeister und Steiumetzermeister nur eine praktische Befähigung brauchen, habe ich aus dem §. 23 der Gew. =Ord. nachgewiesen.

Die Baumeister müssen nach demsetben

Paragraphe eine dreijährige Praxis bei einem Baugewerbe oder einer exekuteven Staatsbaubehörde haben und sich außerdem noch einer Prüfung bei einer politischen Staatsbaubehörde unterziehen; den Baumeistern Stehen bezüglich ihrer Befugnisse gleich die Zivil=Ingenieure und Civil=Architekten, von welchen man absolvirte technische Studien, eine 5jährige Praxis und außerdem eine Strenge Prüfung verlangt.

Nun also, bei allen denjenigen, bei welchen Schulzeugniße oder Prüfungszeugnisse verlang werden, also bei den Civil-Ingenienuen und den Baumeistern ist ja jetzt davon gar keine Rede, daß die praktische Vorbildung durch ein Schulzeugnis ersetzt werden könne. Im Gegentheil, es wird von ihm ein Schuloder prüfungszeugniß und praktische Vorbildung verlangt und nach den Entwürfen, die mir vorliegen, soll wohl auch der Nachweis der Befähigung, dessen Regelung dem Vorordnungswege vorbehalten ist, vorliegen.

Ich kann nicht glauben, daß man von diesem an und für sich ganz richtigen Prinzip abgehen werde, denn so wie man von Richtern und von Advokaten außer den Studien und der Prüfung auch noch eine praktische Verwendung verlangt, wird man gewiss in Zukunft auch von denjenigen, welche zu einer selbstständigen Ausführung von Bauten berufen werden, eine praktische Verwendung, wie jetzt von den Architekten und Baumeistern verlangen.

Also dieser Satz schafft gar nichts neues und ich sehe absolut nicht ein, wie durch den ganzen Wortlaut der Resolution irgend eine Anderung des bestehenden Zustandes herbeigeführt werden soll.

So steht es mit dem Wortlaute und wenn es sich nur um den Wortlaut der Resolution handeln würde, könnte ich ohne Bedenken hiefür stimmen. Aber der geehrte Herr Abg. Siegmund hat ganz recht, mit der Resolution ist eben etwas ganz anderes gemeint als was in der Resolution gesagt ist.

Ich erinnere mich hiebei an einen Nestroyischen Witz an ein witziges Beispiel, welches er gibt von der Aussprache des Englischen; dieses Beispiel ist zu trivial, als das ich es hier im h. Landtage widerholen könnte, allein ich glaube ganz analog sagen zu können: Resolution z. B. wird es geschrieben und Antrag Mieroßowsky wird es ausgesprochen.

Das ist die Intention, welche ganz gewiss dem Resolutionsentwurfe zu Grunde liegt, und welcher ja, wenn ich recht gehört habe, auch aus den leider mir gedruckt noch nicht zugegangenen gestrigen Ausführungen des Berichterstatters der Majorität hervorleuchtet.

Man wird mir nun dagegen einwenden: Ja, wie kann man so etwas behaupten, das

steht ja nicht da, die Resolution lautet ganz anders. " Nun es Scheint mir eben, dass die geehrten Herren Mitglieder der Majorität etwas diplomatischer geworden sind und auch daran denken, dass die Sprache den Menschen gegeben ist, um ihre Gedanken zu verbergen; sie erinnern sich, dass die geehrte Majorität des Landtages sehr intim und zum großen Theile identisch ist mit der gegenwärtigen Majorität des Abgeordnetenhauses, daß diese Majorität in intimem Verhältnisse mit der gegenwärtigen verehrten Regierung stehe. Sie denken sich, wenn auch die Resolution ganz anders lautet, etwas ganz anderes sagt als wir eigentlich gemeint haben, so wird es uns schon gelingen, das richtige Verständniß dieser Resolution der Regierung zugänglich zu machen.

Und da Soviel vom Maurerwesen bei der Bauordnung naturgemäß die Rede war, so habe ich mich erinnert, dass von Freimaurern erzählt wird, dass sie sich auch einer ganz anderen Sprache bedienen, einer Zeichensprache, welche den Unangeweihten unverständlich ist, (Heiterkeit) und mittelst welcher sie sich auch in Gegenwart solcher profanen Personen verständig machen. (Bravo, sehr gut). Ich glaube dass die Resolution in einer solchen der geehrten Majorität und der Regierung allein verständlichen Freimaurersprache abgesaßt ist, und glaube, es kamt nicht unser Beruf sein eine solche maskirte Verständigung durch unser Votum zu unterstützen, und darum werden wir gegen die Resolution stimmen (Bravo, Händeklatsten).

Oberstlandmarschall: Verlangt jemand das Wort zu der Resolution?

Žádá ještě někdo za slovo k resoluci.

Jelikož nikdo za slovo nežádá, prohlašují debatu za ukončenou.

Ich erkläre die Debatte für geschlossen und ertheile dem H. Berichterst. das Schlußwort.

Berichterst. Abg. Hlávka: Ich muß aufrichtig gestehen, daß ich erstaunt war, daß die harmlose Resolution im Stande wäre, irgend eine Debatte hervorzurufen.

Es ist dies eben ein Beweis, dass die harmlosesten Absichten auch zu den schlimmsten Absichten gemacht wetten können. Das, was der H. Abg. Siegmund gegen die Resolution eingewendet hat, unterschreibe ich nicht blos in meinem Namen vielleicht auch im Namen der Kommission und vielleicht im Namen des gan-


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