Pátek 3. října 1884

Das find nun Ansichten, meine Herren mit denen jeder selbst rechnen muß. Wenn aber die Herren heute so gewichtige Mängel in den Prinzipien des Gesetzes finden wollen, so muß ich mir doch erlauben, die Herren auf die Thatsache aufmerksam zu machen, daß in der Sitzung dieses hohen Kauses am 4. August V I. das hohe Haus mit einer überwiegenden und erdrückenden Majorität alle die Grundsätze zum Beschluße erhob, welche heute von einzelnen Herren Rednern dieses hohen Hauses angefochten werden.

Der Standpunkt der Kommission War hier ein gehobener, das hohe Haus hat alle die Grundsätze, welche in dem Gesetze niedergelegt Sind, bestimmt und erlaube ich mir hervorzuheben, daß wir uns in der Generaldebatte bewegen und daß wir nicht auf kleine ergebliche Mängel in der Ausführung des Gesetzes Rücksicht nehmen können, weil wir sonst in die Spezialdebatte kämen.

Alle die großen grundsätzlichen Prinzipien, welche von der Regirrung aufgestellt worden find, hat das hohe Haus im vorigen Jahre fast einstimmig angenommen und dem Landesausschuße überwiesen, und ist an den Landesausschuß von Seite des hohen Landtages im vorigen Jahre der Auftrag ergangen, auf Grund dieser Bestimmungen, welche das hohe Haus angenommen hat, ein Gesetz und eine Durchführungsvorschrift auszuarbeiten. Diesem Auftrage des hohen Hauses ist der Landesausschuß nachgekommen und an die Von dem heurigen Landtage gewählte Kommission ist die Aufgabe herangetreten, das Gesetz zu begutachten, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Wenn nun die Prinzipien Von einer so hohen Versammlung angenommen worden sind, kann da die Kommission neuerdings aus andere Prinzipien und Grundsätze zurückgreifen ?

Ich glaube, das wäre nicht einmal der richtige Standpunkt gewesen, zumal alle diese

Bedenken, welche heuer geltend gemacht worden sind, im vorigen Jahre keinen Ausdruck gefunden haben, denn im Vorigen Jahre hat meines Wissens nur der Abg. Dr. Milde und auch dann zumeist über die Form gesprochen, und hat auch damals, nachdem er schon aus die Form ein so bedeutendes Gewicht zu legen scheint hervorgehoben, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, daß nicht alle Assekuranzen aufgezählt sind, und daß die BruttoEinnahme auch nicht ganz richtig wiederg egeben worden ist. Nun, meine Herren, glaube ich, daß wir uns wirklich heute vor einer großen volkswirthschaftlichen und humanitären Aufgabe befinden, daß wir beute gewisse Bedenken, welche gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes nur gerichtet sind, nicht soweit ausdehnen wollten - welche Meinung der Einzelne immer bat - daß der ganze Gesetzentwurf der Kommission wieder zurückgewiesen werde, denn, meine Herren, feien wir aufrichtig - das ist einfach ein lebendig begrabenes Gefetz, und das, meine Herren, glaube ich, ist gerade mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Gesetzes nicht ganz am Platze.

Wenn ich mir nun erlauben darf, auf einzelne Momente herzugreifen, welche die einzelnen Redner geltend gemacht haben, so ist es insbesondere das Brutto-Erträgniß, Welches angefochten wurde.

Ja, meine Herren, wir stehen hier doch Vor ganz bestimmten Grundsätzen, welche die Regierung Seinerzeit ausgesprochen hat und welche das hohe Haus zum Beschluße erhoben hat.

Ferner erlaube ich mir daraus ausmerksam zu machen, dass in allen Kronländern das Gesetz über die Beitragsleistung der Versicherungsgesellschaften besteht und dass dieser Beitrag der Assekuranzgesellschaften vom Bruttoerträgniß zu leisten ist.

Es heißt "reiner Gewinn," ja das ist ein ganz neues Prinzip, welches aufgestellt werden soll: das Prinzip, ich gebe es zu, mag zum großen Vortheile der Versicherungsgesellschäften sein, ob das Prinzip aber zum Wohle des Landes ist, ob es dem Geiste des Gesetzes und den Intentionen jener entspricht, welche für das Gesetz im Reichsrathe und in allen Landtagen eingetreten Sind, meine Herren, das erlaube ich mir sehr zu bezweiseln und gestehe ganz offen, hohes Haus, daß wir hier als

Vertreter des ganzen Landes zu erscheinen haben (bravo), dass auch unser Stadpunkt derjenige fein muß, als Vertreter des Landes unter allen Umständen und bei allen Verhältnissen einzutreten (bravo, výborně) und zwar des ganzen Landes (výborně).

Meine Herren, wenn der Herr Graf Chotek sagt, er tritt für die Versicherten ein, dann erlaube ich mir zu bemerken, dass mir das schon ein ganz eigenthümlicher Standpunkt zu sein scheint für die Versicherten einzutreten, denn sie werden sich wahrhaft selbst darum kümmern, was sie zu thun haben, nachdem ja zur Versicherung kein Zwang besteht und wir im Landtage nicht für Spezielle Interessenten einzutreten haben; das hat jeder für sich selbst zu machen (bravo).

Nun, meine Herren, es ist noch etwas anderes zu bedenken - das wird sich ausgleichen

-  und es ist ganz richtig, dass jene Männer, von welchen die Idee der Verpflichtung der Beitragsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu Feuerlöschzwecken im Allgemeinen,

-   ich erlaube es mir hervorzuheben, dass es nicht nur für Zwecke der Feuerwehren ist, von denen diese Idee ausgegangen ist, dass sie durchaus nicht von weiterer Idee geleitet waren, dass die Bersicherten diesen Beitrag zu zahlen haben.

Nun allerdings hat sich das in der Praxis ausgebildet, aber ich möchte sagen, vom ethischen Standpunkte, und es ist ja ein ethischer ein humanitärer Standpunkt, von welchem gerade dieses Gesetz getragen "ist - ist es ausgeschlossen, dass eine solche Überwälzung Stattfinden solle, und zwar aus folgenden Gründen. Es ist dem hohen Hause nicht unbekannt, dass eine namhafte Anzahl von Feuerversicherungsgesellschasten ihre freiwilligen Beiträge geleistet haben und zwar sind es mitunter bedeutende Beiträge, und wie der H. Abg. Roser gesugt hat, sind auch die Beiträge sehr kleiner Natur, aber wenn diese Ueberwälzung nun stattfindet, und sie findet ja statt, dann werden allerdings die Versicherungsgesellschaften einen neuerlichen Gewinn beziehen, denn die Versicherungsgesellschaften werden alsdann nicht mehr jene freiwilligen Beiträge leisten, welche sie bis jetzt gezahlt haben. Sie haben dadurch einen größeren Gewinn erzielt und werden den Beitrag von der Brutto=Prämie einsach von den Versicherten einheben.

Nun in dieser Beziehung aber glaube ich,

dass das wirksamste Mittel die praktische Geltung des Gesetzes selbst ist, und dass derartige Schärfen sich mit der Zeit ausgleichen werden.

Die Versicherungsgesellschaften sind ja doch Erwerbsgesellschaften und es wird dann jenes wohlthätige Mittel eintreten, welches bei derartigen Uebergängen immer ausgeholfen hat und das ist die Konkurrenz.

Ein anderes Mittel gibt es noch meine Herren und da haben wir sehr gute Vorbilder im Auslande und zwar, dass das ganze Land und dass einzelne Theile des Landes die Versicherung, das Versicherungswesen selbst in die Hand nehmen (bravo, bravo), dass ein Zwangsversicherungswesen geschaffen wird, und der Gewinn, welchen einfach die Verficherungsgesellfchaften einstreichen, dem Lande oder den einzelnen Theilen des Landes zufällt (Richtig, Bravo!).

Meine Herren, die Erfahrung hat gezeigt, daß dies das beste Korrektiv ist. (Bravo, Bravo.) Wir haben nicht die Ursache, heute für die Versicherung einzutreten. Meine Herren, wir haben einzutreten heute für das Land, für das Wohl des Landes und da erlaube ich mir, noch nebenbei zu bemerken, daß allerdings die Kenntnisse von dem Feuerlöschwesen und von den Feuerwehren des Abg. Grafen Chotek doch mehr theoretischer Natur sein dürften, denn wenn er der Anficht ist, daß es kein Dorf in Böhmen gibt, in welchem keine Feuerwehr besteht, so dürfte es eine Behauptung sein, die ich kaum durch die statistischen Daten, welche bei der Statthaltern anläßlich der jährlichen Ausweise liegen, rechtfertigen läßt. Und dann zweitens, meine Herren, es ist richtig, es kann kein Land sich mit jener Opferwilligkeit der Gemeinden in Ansehung der Unterstützung der Feuerwehr vergleichen, wie Böhmen, es ist das eine Thatsache, welche man mit Vollständiger Beruhigung aussprechen darf, Böhmen hat ganz gewiß mindestens gleichen Schritt in der Entwicklung und Förderung der Feuerwehr gehalten, und es gibt viele Gemeinden Böhmens und es sind nicht einzelne, und nicht immer die reichsten Männer, fondern jene Männer, denen voll das warme Herz für die Feuerwehr in der Brust schlägt, welche große und namhafte Opfer gebracht haben, aber daß es sehr viele Gemeinden gibt, die noch nicht in der Lage waren, überhaupt Feuerlöscheinrichtungen zu errichten, daß es sehr viele Gemeinden gibt, bei denen die Feuerlöfsheinrichtungen sehr mangelhaft waren, das ist eine Thatsache, welche

Sich nicht wegleugnen läßt, und diesem Uebelstande, diesem Mangel soll eben durch das Gesetz, welches in der Berathung ist und Ihnen vorliegt, abgeholfen werden, und zweitens, meine Herren, die humanitäre Seite, zur Unterstützung der Verunglückten Feuerwehrmänner und ihrer Hinterbliebenen, oft doch ein sehr bedeutendes Moment, welches erhoben werden will, daß ein Solches Gesetz nicht wieder an die Kommission Zurückgewiesen werde, und daß bewirkt werde, daß das Gesetz auf ein Jahr oder vielleicht auch noch länger hinausgeschoben werden soll, und was die Ueberbürdung der Gemeindevertretungen anbelangt, Welche mit Ausweisen u. s. w. eine namhafte Agenda erfahren Sollen. Da haben die Gemeindevertretungen schon so viele Agenden im übertragenen Wirkungskreise, daß ihnen diese Agenda ganz gewiß nicht Schwer fallen wird. Ich glaube, daß auch in dieser Richtung das Bedenken des Herrn Grafen Chotek vollständig unbegründet ist, daß der Antrag, den er gestellt hat, eigentlich keine Berechtigung hat, denn alle die Redner haben ja das Prinzip des Gesetzes als ein richtiges anerkannt, aber nur einzelne Bestimmungen Sind ihnen nicht genehm.

Nun, hohes Haus, da glaube ich, wenn einzelne Bestimmungen des Gesetzes abgeändert oder eliminirt werden Sollen, oder wenn das Gesetz Zusätze erhalten soll, so ist ja die Spezialdebatte, in welcher von jedem, der derartige Anträge Stellt, und über welche Anträge dann abgestimmt werden kann.

Aber das Moment, daß bloß das Bruttoerträgniß da ist und daß die ganze Fassung nicht als solche erscheint, daß es jetzt Schon der Berathung und Beschlußfassung des h. Hauses unterzogen werden könnte, das, hohes Haus, Scheint mir kein genügender Grund zu sein, um den ganzen Gesetzentwurf der Kommission wieder zuzuweisen.

Der Herr Abgeordnete Dr. Milde hat nun allerdings das Prinzip des Gesetzes als wichtig anerkannt und ich glaube, das hervorheben zu Sollen, weil ja eben der Vertagungsantrag dadurch jede Berechtigung und jede Bedeutung verliert.

Es handelt sich hier um Bruttoprämieneinnahme und Nettoprämieneinnahme. Nun, meine Herren, in dem betreffenden Paragraphen können ja die betreffenden Anträge gestellt werden, aber das Gesetz blos wegen Solcher De-

tailbestimmungen, mit welchen die einzelnen Herren nicht einverstanden Sind, der Kommission Zurückzuweisen und die Verantwortung aus sich zu nehmen, die Wirksamkeit eines Solchen Gesetzes so weit hinauszuschieben, das, meine Herren scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein.

Ich will insbesondere dem Herrn Dr. Milde nicht auf das Gebiet der Specialdebatte folgen, welche er in sehr bedeutendem Maße gestreist hat, aber eins möchte ich doch hervorheben, daß es keine Steuer ist, welche die Versicherungsgesellschaften zahlen. O nein, das entspricht durchaus nicht dem Wesen einer Steuer, es entspricht dem einfachsten Begriff der Steuer eine Solche Auffassung. Es ist eine Leistung, welche die Feuerversicherungsgesellschaften mit Recht zu tragen haben für den Gewinn, den sie in Folge der Entwicklung des freiwilligen Feuerwehrwesens ruhig bis jetzt eingeheimst haben und das ist eine Thatsache, die sich nicht verläugnen läßt, denn das ist ja von den einzelnen Gesellschaften selbst in der Enquete zugegeben worden, daß die Brände im Allgemeinen abgenommen haben, daß ein Gewinn vorhanden ist und es haben in der Enquete selbst die Vertreter der Feuerversicherungsgesellschaften das Wesen und die Bedeutung der freiwilligen Feuerwehr anerkannt und zugegeben und weigern sich auch gar nicht von der Bruttoprämieneinnahme 2 Prc. zu zahlen; denn in der Petition, welche heute dem hohen Hause vorliegt und von den bedeutendsten Versicherungsgesellschaften unterfertigt worden ist, ist mit feinem Worte enthalten, daß sie sich gegen die 2 Prc. von der Bruttoprämieneinnahme weigern.

Nun meine Herren, lassen sie doch gefälligst diese rührende Sorgfalt für die Versicherungsgesellschaften fallen; sie werden ja hier im Königreiche Böhmen auch nicht Schlechter gestellt sein und keine größeren Opfer bringen als in andern Kronländern, wo sich bis jetzt diese Einrichtung ganz gut bewährt hat.

Warten sie doch den Erfolg ab, welchen das neue Gefetz haben wird, und der Erfolg Spricht für diese Bestimmung der 2percentigen Bruttoprämieneinnahme, weil ja seit mehreren Jahren bereits in den einzelnen Kronländem das Gesetz mit der Bestimmung der 2perctigen Bruttoprämieneinnahme enthalten ist. Und Wenn hervorgehoben worden ist, daß die einzelnen Gesellschaften - und ich führe z. B. die "Slavia" an, welche das in ihren statua-

rischen Bestimmungen haben, daß sie zu gewissen Leistungen verpflichtet sind, so werden ganz einfach die Versicherungsgesellschaften, wenn dieser Gesetzentwurf Gesetz werden Sollte, ganz gewiß die Statuten in dem betreffenden Sinne ändern, daß sie den freiwilligen Beitrag nicht mehr zu leisten haben. Auch das glaube ich braucht die geringste Sorge für die Mitglieder des böhm. Landtages zu sein.

Ich erachte hohes Haus, daß die Bedenken und Mängel, die geltend gemacht worden Sind, keine Solche Bedeutung haben, Welche das hohe Haus mit vollem Rechte veranlassen könnten, den Vertagungsantrag des Hrn. Grafen Chotek in der Weise vorzunehmeu, daß der ganze Gesetzentwurf der Kommission wieder Zugewiesen werden soll Die Herren haben den Standpunkt, den ich heute präcisirt habe, nur im allgemeinen gestreift. Die Kommission hatte gär nicht dermalen das Material dazu. Denn es kann doch einer Kommission, welche auf Grund eines Landtagsbeschlusses den jetzigen Bericht versaßt und gedruckt vorgelegt hat, nicht zugemuthet werden, daß dieselbe Kommission ihre wichtigsten Grundsätze, die auf Grund eines Landtagsbeschlusses ergangen sind, die Grundsätze, für welche die Kommission früher und diesmal eingetreten ist, daß sie diese Grundsätze über Bord werfe. Das kann man einer Kommission nicht zumuthen. Und die ganze Situation wäre dadurch auch nicht geändert. Aber ganz anders ist es, wenn es den Herren ansrichtig darum zu thun ist, daß das Gesetz wirklich zu Stande kommt, daß wirklich jene Wohlthat dem Königreiche Böhmen, welche bereits die anderen Kronländer seit vielen Jahren genießen, zu Theil werden, so werden sie für das Eingehen in die Specialdebatte Stimmen und werden dadurch nicht bewirken, daß die Wirksamkeit des Gesetzes nicht lange hinausgeschoben werde. Meine Herren, es dürfte kaum eine Gemeinde im Königreiche Böhmen geben, welche nicht auf die Verhandlungen der heutigen Sitzung, auf die diesbezüglichen Beschlüsse mit Spannung sieht und Tausende von freiwilligen Feuerwehrmännern und deren Angehörigen, für welche das Gefetz erlassen Werden soll, blicken mit aller Spannung auf das Gesetz. Ich glaube, daß durch das Eingehen in die Specialdebatte allen Einzelnanträgen, Abänderungsanträgen, Zusatzanträgen in keiner Weise präjudicirt wird, sondern daß eben durch die Specialdebatte klargestellt Werden kann, was den Herren am Herzen liegt, und da Wird die beste Gelegenheit sein, bei einzelnen

Paragraphen die betreffenden Abänderungsanträge zu stellen, ich empfehle, meine Herren, aus diesen Gründen, die Annahme der Anträge der Kommission (Bravo! bravo!)

Oberstlandmarschall: Nachdem im Laufe der Debatte zwei Anträge auf Verweisung an die Kommision eingebracht Wurden und genügende Unterstützung fanden, so werden wir am Schluße der Debatte die Abstimmung vornehmen.

Jelikož mezi trváním povšechného rokování byly podány dva návrhy na odkázání ke komisi, předevezmu hlasování dříve, nežli postoupíme k rokování podrobnému.

Es liegt einmal der Antrag des Grafen Chotek vor, welcher lautet: Ich beantrage es Sei dieser Gesetzentwurf an die Kommission zur Berathung zurückzuleiten Dann liegt der Antrag des Herrn Dr. Milde vor, welcher beantragt, die Kommission möge den vorliegenden Gesetzentwurf und die ReSolution betreffend die Durchführungsvorschrift in der Weife umarbeiten, daß der Beitrag, welchen die Assekuranzanstalten zu Feuerwehrzwecken zu zahlen haben, vom Reinertrage zu bemessen ist, und daß die Kommission einen neuen Antrag ehestens und wo möglich noch während der gegenwärtigen Landtagssession vorzulegen hat.

Ich betrachte den Antrag des Grafen Chotek als weiter gehend und beabsichtige daher über den Antrag des Grafen Chotek abstimmen zu lassen. Sollte derselbe angenommen Werden, so entfällt die Abstimmung über den Antrag des Dr. Milde. Sollte derselbe nicht angenommen werden, wird über den Antrag des Dr. Milde abgestimmt Werden.

Stávají dva návrhy a sice návrh hraběte Chotka, který zní: ponavrhuji, by se tento zákon komisi k přepracování vrátil, pak návrh Dr. Milde, který navrhuje, aby komise přepracovala návrh zákona předloženého a resoluce o nařízení k provádění jeho v tom směru, aby příspěvky, které společnosti pojišťovací k účelům hasičským platiti mají vyměřeny byly z čistého jejich zisku a aby návrh nový komise předložila co nejdříve, možno-li ještě v nynějším zasedání sněmovním. Považuji návrh hraběte Chotka za takový, který jde dále, než návrh pana poslance Dr. Milde-ho.

Dám tedy prvneji odhlasovati o návrhu hraběte Chotka, Pak-li by tento byl přijat, tedy odpadá odhlasování o návrhu Dr. Milde, pak-li by nebyl přijat, tedy se bude hlasovati o návrhu Dr. Milde.

Budeme prvně hlasovati o návrhu p. hraběte Chotka. Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage des H. Grafen Chotek zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist abgelehnt.

Návrh jest odmítnut (Bravo ! links.)

Nyní budeme hlasovati o návrhu pana Dr. Milde.

Wir werden nunmehr über den Antrag des H. Dr. Milde abstimmen. Es dürfte wohl nicht nothwendig sein, denselben nochmals zu verlesen. (Rufe: Nein!)

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage des H. Dr. Milde zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem pana Dr. Milde, by vyzdvihli ruku.

(Stane se.)

Der Antrag ist abgelehnt.

Návrh jest odmítnut.

(Beifall links).

In Folge dessen werden wir zur Spezialdebatte übergehen.

Abg. Dr. Funke (liest):

§. 1.

Alle im Königreiche Böhmen Feuerversicherungsgeschäfte betreibenden inländischen und ausländischen Ansialten, ohne Unterschied ob sie auf Wechselseitigkeit beruhen oder privaten Gewinn anstreben, ob sie ihre Thätigkeit auf das ganze Königreich oder auf einzelne Theile desselben ersirecken und sich ausschließend auf Feuerversicherung beschränken oder nicht, zahlen zu Feuerwehrzwecken im Königreiche Böhmen einen jährlichen Beitrag in der Höhe von zwei Percent des während des betreffenden Sonnenjahres für die im Königreiche Böhmen

gegen Feuer versicherten unbeweglichen und beweglichen Objekte jederart eingenommenen Brutto=Prämienbetrages.

Sněm. sek. Sládek (čte):

§. 1.

Všechny tuzemské neb cizozemské ústavy, které v království českém zabývají se pojišťováním proti ohni bez rozdílu, spočívají-li na vzájemnosti aneb čelí-li k zisku soukromému, nechť působnost svou vztahují na celé království neb toliko na jednotlivé díly, nechť obmezují se na pojišťování proti ohni čili nic, platí k účelům hasičství v království Česk. roční příspěvek dvou percent z hrubého obnosu prémií vybraných průběhem roku slunečního, jehož se týče, za movité i nemovité předměty všeho druhu v království českém proti ohni poji-

štěné.

Nejv. maršálek zemský: Žádá někdo za slovo k čl. 1. ?

Verlangt Jemand das Wort zu §. 1 ?

Es ist nicht der Fall, wir schreiten daher zur Abstimmung.

Žádám pány, kteří souhlasí s čl. 1., jak jest vytištěn, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem §. 1, wie derselbe vorgedruckt ist, zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Návrh jest přijat.

Abg. Dr. Funke (liest):

§.2.

Als Grundlage für die Bemessung dieses Beitrages dient die gesammte, nicht durch Abzug der Rückversicherungs=Prämie verkürzte Bruttoprämien-Einnahme, Welche die Versicherungsanstalt aus dem direkten Feuerversicherungs=Geschäfte im Königreiche Böhmen in dem betreffenden Sonnenjahre erzielt hat.

Sn. sek. Sládek (čte):

§. 2. Základem vyměřeni tohoto příspěvku

jest veškerý, odečtením prémií zajišťovacích neztenčený hrubý příjem prémiový, kteréhož pojišťovací ústav přímo z obchodu pojišťovacího proti ohni v posléz minulém roce slunečním, jehož se týče, v království českém byl docílil.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Paragraphe hat sich H. Abg. Forchheimer das Wort erbeten, ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Forchheimer: Hoher Landtag! Ich habe nur zu diesem Paragraphe das Wort erbeten, weil es mir Scheint, daß die Motive, welche die geehrte Kommission für diesen Paragraph in dem Berichte anführt, nicht ganz im Einklange mit der Fassung dieses Paragraphs selbst stehen.

Die Billigkeit erheischt es, daß Gesetze nicht zurückwirken und in diesem speziellen Falle heischt es die Billigkeit, daß die Wirkungen dieses Gesetzes die Assekuranzunstalten nicht in einem Zeitpunkte treffen, welcher vor das Inslebentreten dieses Gesetzes fällt.

Die Kommission sagt in der Begründung des Gesetzes im Berichte: Die Kommission hat sich rücksichtlich des Zeitraumes der Berechnung der Bruttoprämien=Einnahme an den Wortlaut der Regierungsgrundsätze gehalten, weil das Gesetz sonst eine rückwirkende Kraft hätte und die Versicherungsgesellschaften nur vom Zeitpunkte des Inslebentretens des Gesetzes zur Beitragsleistung verpflichtet werden können.

Allein die Fassung des § 2 entspricht nicht dem Wortlaute der Regierungsgrundsätze und wurde thatsächlich eine Rückwirkung des Gesetzes zur Folge haben, indem die Assekuranzanstalten verpflichtet wären, von jenen Prämienbeträgen, welche sie zwar in den betreffenden Jahren einnahmen, welche sich aber auf Versicherungsgeschäfte der vorhergegangenen Jahre beziehen, den Beitrag zu leisten.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, dass § 2 folgendermaßen zu lauten habe:

"Als Grundlage für die Bemessung dieses Beitrages dient die gesammte nicht durch den Abzug der Rückversicherungsprämie verkürzte Brutto=Prämieneinnahme, welche die Versicherungsanstalt aus dem directen Feuerversiche-

rungsgeschäfte für die seit der Wirksamkeit dieses Gesetzes im Königreiche Böhmen gegen Feuer versicherten Objekte in dem betreffenden Sonnenjahre erzielt hat."

Indem ich darauf aufmerksam mache, dass der von mir hinzugefügte Satz wörtlich den Absatz 2 der von der Regierung vorgelegten Grundsätzen entspricht, empfehle ich dem h. Landtage dessen Annahme.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Forchheimer stellt den Antrag:

"Als Grundlage für die Bemessung dieses Beitrages dient die gesammte nicht durch den Abzug der Rückversicherungsprämie verkürzte Brutto=Prämien=Einnahme, welche die Versicherungsanstalt aus dem direkten Feuer=Versicherungsgoschäfte für die feit der Wirksamkeit dieses Gesetzes im Königreiche Böhmen gegen Feuer versicherten Objekte in dem betreffenden Sonnenjahre erzielt haben."

Návrh p. posl. Forschheima zní: Základem vyměření tohoto příspěvku jest veškerý, odečtením praemií zajišťovacích neztenčený hrubý příjem praemiový, kteréhož pojišťovací ustav přímo z obchodu pojišťovacího proti ohni věcí po čas platnosti tohoto zákona v království českém pojištěných v dotýčném slunečním roce byl docílil.

Žádám pány, kteří tento návrh podporují, aby vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Návrh jest dostatečně podporován. Žádá ještě někdo za slovo k článku

Posl. Dr. Milde: Prosím za slovo.

Nejvyšší maršálek z.: P. posl. Dr. Milde má slovo.

Poslanec Dr. Milde: Slavný sněme! Upozornil jsem již při generalní debattě, že v §. tom je jedno

ustanovení, které na prosto příčí se zásadám spravedlnosti, totiž slova "odečtením praemií zajišťovacích neztenčený." Vedle toho ustanovení by musily pojišťovací ústavy platiti také z těch věcí u jiných ústavů zajištěných a z nichž tedy praemie obdržely jiné ústavy 2 % na hasičství. To by bylo spravedlivo, aby naopak ty druhé ústavy to zaplatily, ale nikterak aby to platily přímé ústavy. Tím více je to vedle zásady, kterou vláda schválila a předložila slavnému sněmu a na kterou pan zpravodaj tak velkou váhu klade. Já musím v té příčině upozorniti a tuším také celý slavný sněm, že zásada tato sněmem nikdy schválena nebyla.

Vždycky navrhovala komise loňská i předloňská jen aby zemskému výboru se uložilo, aby. zákon takový předložil, ale nikdy takové zásady nebyly schváleny. To tedy především na důkaz toho, že nikterak nebylo správné, když pan zpravodaj se k tomu odvolával. Myslím tedy, že ta zásada nám nikterak nemůže vadit, poněvadž slavný sněm není vázán, ale i kdyby byl nějaké takové usnesení učinil, tedy upozorňuju na to, že vyšel regulativ assekurační, který výslovně zakazuje vzájemným ústavům zajištění takové převzíti, aby dávaly nějaké objekty do zajištění jiných ústavů.

A právě to byl motiv vlády, proč tento dodatek, proti kterému nyní mluvím, navrhla. Ona navrhla ten dodatek proto, protože praví důvodech, k oněm základním zásadám, že prý pojišťující ústavy náhrady za zajištění ta mohou platit.

Vzájemné ústavy však nyní naproto nemohou přijmouti víc k zajištění, poněvadž se jim to regulativem assekuračním zakazuje a odpadá tento motiv pro onu zásadu, a bylo by to křivdou, aby tuto náhradu, kterou jiné ústavy z toho obdrží. ty ústavy samy to platiti měly.

Pánové, já upozorňují, že vzájemné ústavy jsou ústavy, které bez zisku pracují, jen pro dobro svých členů. Při tom ovšem si dovoluji jen to podotknouti, že já zde mluvím jen pro interessy zemské a že si tuším od nikoho nedám činiti výčitku, že já z jiného stanoviska zde mluvím, jako jsem zde dříve byl slyšel.

Já myslím, že zde jest povinen každý ze svého přesvědčení jednati a hlasovati a nikterak snad z jiných důvodů a nikdo mi nesmí vyčísti, že bych z jiných důvodů mluvil a hlasoval. Pakli činím jiný návrh, činím to z přesvědčení, že jest to interess země, který zde zastupuji, poněvadž hasičství, byť bylo sebe důležitější, není jediným stanoviskem, ze kterého se na zákon má hleděti.

Já tedy prosím, aby slavný sněm tento návrh můj přijati ráčil.

Oberstlandmarschall. Verlangt noch jemand das Wort zu §. 2?

Žáda někdo za slovo k čl. 2.

Jelikož nikdo za slovo nežádá, prohlašuji debatu za ukončenou.

Ich erkläre die Debatte für geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.

Berichterstatter Abg. Dr. Funke: Der Landesausschuß hat ebensowenig wie die Kommission jene Bedenken, welche der Herr Abgeordnete Dr. Forchheimer heute ausgesprochen hat, sondern wie der Herr Abg. Forchheimer selbst hervorgehoben hat, ist ja im Motivenberichte der Kommission ausdrücklich hervorgehoben, daß die Kommission von der Anficht ausgeht, daß das Gesetz keine rückwirkende Kraft haben dürfe, und hat eben aus diesem Grunde den Text des vorgeschlagenen Entwurfes in der Richtung abgeändert. Nun aber nimmt die Kommission durchaus keinen Anstand, den Antrag des Herrn Abg. Forchheimer aus dem Grunde zu dem ihrigen zu machen, damit auch jeder Zweifel entschwinde. Der Ansicht der Kommission nach kann eigentlich ein Zweifel nicht bestehen. Aber der Zusatzantrag des Hrn. Abg. Forchheimer Schadet nicht, und die Kommission ist daher einverstanden, daß dieser Zusatz in den §. 2 auch aufgenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wir schreiten zur Abstimmung.

Přikročíme k hlasování.

Der Antrag der Herrn Abg. Forchheimer stellt sich als ein Abänderungsantrag zu dem Antrage der Kommission dar.

Ich werde daher zuerst über §. 2 in der

vom Herrn Abg. Forchhcimer vorgeschlagenen Fassung abstimmen lassen. Sollte berselbe angenommen Werden, so entfällt die Abstimmung über drn Kommissionsantrag. Sollte derselbe nicht angenommen werden, so wird über den Kommissionsantrag abgestimmt werden.

Návrh pana poslance Forchheimra čelí na změnu návrhu, který podala komise k čl. 2. a dám tedy prvně hlasovati o návrhu pana Forchheimra, pakli tento návrh by se přijmul, tedy odpadlo hlasování o návrhu komise. Pak-li by návrh pana Forchheimra nebyl přijat, tedy by se hlasovalo o čl. 2. dle zněni, jak je komise navrhuje.

Návrh pana posl. Forchheimra zní: Základem vyměření tohoto příspěvku jest veškerý odečtením premií zajišťovacích neztenčený hrubý příjem prémiový, kteréhož pojišťovací ústav přímo z obchodu pojišťovacího proti ohni věcí po čas platnosti tohoto zákona v království Českém pojištěných v dotyčném slunečním roce byl docílen.

Der Antrag des Herrn Abg. Forchheimer lautet:

"Als Grundlage für die Bemessung dieses Beitrages dienen die gesammten, nicht durch Abzug der RückVersicherungsprämien verkürzten Brutto-Pramieneinnahmen, welche die Versicherungsanstalt aus dem direkten Feuerversicherungsgeschäfte für die feit der Wirksamkeit dieses Gesetzes im Königreiche Böhmen gegen Feuer versicherten Objekte in dem betreffenden Sonnenjahre erzielt hat."

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Návrh je přijat.

Der Antrag ist angenommen.

Damit entfallt die Abstimmung über den Kommissionsantrag §. 2.

Berichterstatter Abg. Dr. Funke (liest):

§. 3. Die Versicherungsanstalten sind verpflichtet, sämmtliche rechnungsmäßige Belege zur Erheb-

ung und Feststellung dieser Prämieneinnahme für jedes Jahr längstens bis Ende April des nächst solgenden Jahres dem Landesausschusse vorzulegen.

Sněm. sekr. Sládek (čte):

§. 3.

Ústavy pojišťovací jsou povinny, veškeré účetní doklady k vyšetření a zjištění příjmů prémiových za každý rok nejdéle do konce dubna roku nejblíže příštího předložiti výboru zemskému.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo k článku 3.?

Verlangt Jemand zu §.3 das Wort?

Wenn es nicht der Fall ist, Schreiten wir zur Abstimmung.

Ersuche die Herren, welche den §. 3 nach der gedruckten Vorlage annehmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s čl. 3., by vyzdvihli ruku.

Jest přijato.

Ist angenommen.

Refrent Dr. Funke (liest):

§.4.

Versicherungsanstalten, welche die zur Bemessung des Beitrages dienenden Daten nicht Wahrheitsgemäß oder nicht rechtzeitig liesern, können hiezu durch die politische Landesbehörde mittelst Ordnungsstrafen Verhalten werden.

§.5.

Die Zahlung des bemessenen und vorgeschriebenen Jahresbeitrages hat binnen sechs Wochen nach Zustellung des Zahlungsauftrages Zu geschehen.

§6.

Die zur Zahlung vorgeschriebenen Beiträge können sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist mittelst der politischen Exekution durch die k. k. politischen Behörden eingetrieben werden.

§. 7. Die Bemessung, Einhebung und Verwal-

tung, sowie die Vertheilung dieser als besondere Fonde zu Verrechnenden Beiträge erfolgt durch den Landesausschuß des Königreiches Böhmen.

Sněm. sekr. Sládek (čte);

§.4.

Ústavy pojišťovací, kteréž by nepodaly pravdivých dát k vyměření příspěvku sloužících vůbec, aneb v čas jich nepředložily, mohou k tomu politickým zemským úřadem pokutami pořádkovými donuceny býti.

§.5.

Vyměřené a předepsané roční příspěvky buďtež do šesti neděl po doručení rozkazu platebního zapraveny.

§.6.

Příspěvky ku placení předepsané mohou ihned po uplynutí lhůty platební politickou exekuci c. k. politickými úřady vymáhány býti.

§. 7.

Vyměření vybírání a správa, jakož i rozdělování těchto příspěvků, jež co zvláštní fondy účtovati se mají, náleží výboru zemskému.

Nejv. maršálek z. Žádá někdo za slovo od čl. 4. až včetně k čl. V.?

Verlangt Jemand das Wort zu §. 4 bis 7 ?

Pan posl. Oliva. Já bych prosil.

Nejv. maršálek zem. Pan Oliva má slovo.

Pan posl. Oliva. Pánové, §. 4. není jasný, tam stojí, že se mají pokuty vypsati, ale není ustanoveno, podle jakého zákona se to má státi. Neodvolává se tam na žádný zákon a přece jest třeba, aby bylo ustanoveno, jak daleko ty pokuty mají jiti. Toto ustanovení o výši pokuty docela schází a myslím, že jest velmi nutná věc, aby se v zákoně to vyjádřilo, jak se to má provesti, kdyby takový pří pad nastal.

Dovolují si tedy učiniti návrh, aby tento §. přišel ještě jednou do komise, aby určila, podle jakého zákona aneb v jaké výši se ta pokuta má vyměřiti.

Nejv. maršálek z. Račte mně svůj návrh odevzdati písemně.

Pan posl. Oliva. Ježto se na mně Žádá, aby nenavrhoval vrácení komisi, do voluji si návrh svůj v ten smysl změniti, abych v zákoně ustanovena byla pokuta až do výše 500 zl.

Můj uávrh tedy bude zníti a sice až do výše 500 zl.

Nejv. maršálek zem. Učiním dotaz na podporu.

Ich Werde die Unterstützungsfrage stellen.

Pan posl. činí návrh, aby bylo vřaděno po slovech "pokutami pořádkovými" - "až do výše 500 zl."

Der Herr Abgeordnete Stellt den Antrag, es möge nach dem Worte "Ordnungsstrafen" eingeschaltet werden "bis zur Höhe Von 500 fl."

Ich ersuche diejenigen, Welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Žádám pany, kteří tento návrh podporují, by vyzdvihli ruku.

Jest dostatečně podporován.

Er ist hinreichend unterstützt und steht in Verhandlung.

Žádá někdo za slovo?

Verlangt jemand das Wort?

Pan dr. Grégr.

Poslanec dr. Grégr:

Mně se zdá, že když se ustanoví maximum pokuty, že se přece také musí jakási cifra co minimum té pokuty ustanoviti, poněvadž, když není to minimum jisto, může se říci, že se nedají 2 neb 3 krejcary pokuty takové, což ovšem, když to není ustanoveno, by bylo také možno.

Já tedy bych si dovolil učiniti návrh, aby co minimum s ohledem na to, že jsou to veliké peněžité ústavy, bylo ustanoveno od 50-500 zl.

Nejv. maršálek zem. Pan dr. Grégr činí návrh, by byla vřaděna slova od 50 až do 500 zl.

Herr Dr. Grégr stellt den Antrag, es mögen an der früher bezeichneten Stelle eingeschaltet werden die Worte "von 50-500 fl."

Učiním taktéž dotaz na podporu. Žádám pány, kteří tento návrh podporují, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

(Stane se.)

(Geschieht).

Der Antrag ist hinreichend unterstützt.

Návrh jest dostatečně podporován.

Žádá ještě někdo za slovo k tomuto článku ?

Jelikož nikdo víc za slovo nežádá, prohlašuji debatu za ukončenou.

Ich erkläre die Debatte über die §§. 4-7 für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort.

Berichterstatter Dr. Funke: Die Kommission hat einen Antrag auf die bestimmte Ordnungsstrafe der Ziffer noch nicht gestellt und ging von der Ansicht aus, daß ein solcher Antrag aus dem Grunde nicht zu besürworten und zu stellen sei, weil ja die Durchführung, ich möchte sagen die Exekution der politischen Behörde übertragen ist und in dieser Richtung das Gesetz vom J. 1857 maßgeben erscheint. Es ist zu bedenken, ob es nicht besser ist, im Allgemeinen die Fassung des §. 4 ohne die Fixirung der Ordnungsstrafe beizubehalten, weil ja unter Umständen ein Betrag von 500 fl. den wirklichen Verhältnissen und dem Gewinn nicht entsprechen kann, der herbeigeführt würde, wenn eine Versicherungsanstalt ihrer Verpflichtung nicht nachkäme.

Es scheint doch diese Frage der Kommission von ziemlich untergeordneter Bedeutung zu sein.

Nejv. maršálek zemský: Přejdeme k hlasování.

Wir schreiten zur Abstimmung.

Poslanec pan Oliva: Já beru svůj návrh zpět a přidávám se k návrhu dr. Grégra.

Nejvyšší maršálek z.:

Pan Oliva béře návrh zpět a stává tedy toliko návrh p. dra. Grégra, jenž navrhuje, by za slovo "pokutami pořádkovými" bylo vřaděno "od 50 až do 500 zl."

Herr Abg. Oliva zieht seinen Antrag zurück. Es besteht demnach nur der Antrag des Abg. Dr. Grégr, welcher dahin geht, daß nach den Worten "Ordnungsstrafe" eingeschaltet werde "von 50-500 fl."

Poslanec dr. Grégr.

Jestliže pan Oliva béře návrh na maximum zpět, tedy já to minimum také beřu zpět. (Veselost.)

Nejvyšší maršálek z.: Jelikož p. dr. Grégr béře návrh svůj taktéž zpět, není žádného návrhu.

Es besteht demnach kein Antrag. Wir übergehen zum §. 4.

A dám tedy hlasovati dle tištěného textu.

Es wird demnach lediglich nach der gedruckten Vorlage abgestimmt werden.

Článek 4. zní;

Ústavy pojišťovací, kteréž by nepodaly pravdivých dát k vyměřeni příspěvku sloužících vůbec, aneb v čas jich nepředložily, mohou k tomu politickým zemským úřadem pokutami pořádkovými donuceny býti.

Der §. 4 lautet:

Versicherungsanstalten, welche die zur Bemessung des Beitrages dienenden Daten nicht wahrheitsgemäß oder nicht rechtzeitig liefern, können hiezu durch die politische Landesbehörde mittelst Ordnungsstrafen Verhalten werden.

Ich ersuche die Herren, welche dem § 4 nach der gedruckten Vorlage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s článkem 4. dle tištěného návrhu, aby vyzdvihli ruku.

(Stane se).

(Geschieht).

Ist angenommen.

Jest přijato.

Nyní dám hlasovati s čl. 5., 6. a 7. dle tištěné předlohy.

Ich werde nun zur Abstimmung bringen die §§. 5, 6, 7 nach der gedruckten Vorlage und ersuche die Herren, welche denselben zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří o nimi souhlasí, by vyzdvihli ruku.

(Stane se).

(Geschieht).

Jsou přijaty.

Sie sind angenommen. Berichterst. Dr. Funke (liest):

§.8.

Die Beiträge sind zu verwenden:

1.  Zur Förderung bestehender und zur Errichtung neuer kommunaler und freiwilliger Feuerwehren (§§ 31-45. der Feuerpolizei=Ordnung für das Königreich Böhmen vom 25. Mai 1876 Z. 45, L.=G.=Bl.), und

2.  zur Unterstützung von im Dienste verunglückten Feuerwehrmännern und deren Hinterbliebenen.

Sněm. sekr. Sládek (čte):

§. 8.

Příspěvků budiž užito):

1.  ku podporování již stávajících a ku zřizování nových obecních neb dobrovolných sborů hasičských (§§. 31-45 řádu policie v příčině ohně pro král. České ze dne 25. května 1875 č. 45 z. z.), a

2.  ku podpoře ve službě k úrazu přišlých hasičův a jich pozůstalých.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo ke čl. 8.?

Verlangt Jemand zum §. 8. das Wort? Wir schreiten zur Abstimmung.

Ich ersuche die Herren, welche den §. 8. nach der gedruckten Vorlage annehmen, die Hand zu erheben.


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