Al 1 bleibt, Al. 2 entfällt, und als zweiten Antrag und wenn der erste Antrag fällt, stellt er den Eventualantrag: Al. 1 bleibt und Al. 2 hat zu lauten:
Auf dem Bande find in erhabenen Lettern von Innen die Worte: Beeidete Wache oder Přisežna stráž oder beide Bezeichnungen zu lesen, oberhalb und unterhalb des Löwenornamentes anzubringen. In welcher der Landessprachen oder ob in beiden Landessprachen die Bezeichnung anzubringen sei, entscheidet der Dienstherr.
Ich glaube nun, daß die Abstimmung derart wird eingeleitet werden müssen, daß nicht absatzweise, Sondern über den ganzen Anhang nach verschiedenen Auffassungen, wie sie vorgeschlagen sind, abgestimmt werde. Nachdem Dr. Nitsche zwei Anträge gestellt hat, Von denen der zweite als Eventualantrag für den Fall Geltung haben soll, daß der erste Antrag verworsen wird, so beabsichtige ich, die Abstimmung in der Art einzuleiten, daß zuerst abgestimmt wird über das erste Alinea des Anhanges als Ganzes. Sollte dieser Antrag angenommen Werden, so würde entfallen die Abstimmung über den Eventualantrag und über den Antrag der Kommission. Sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, so wird über den ganzen Anhang in der Weise abgestimmt werden, wie ihn Herr Dr. Nitsche in dem Eventualantrag Vorschlägt, nämlich das erste Alinea so wie es gedruckt vorliegt, das zweite Alinea nach seinem Antrage. Sollte dieser Antrag angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über den Kommissionsantrag. Sollte dieser Antrag nichk angenommen werden, so wird über die Textirung des Anhanges, Sowie ihn die Kommission Vorgeschlagen hat, abgestimmt werden.
Pan poslanec Dr. Nitsche učinil návrh k dodatku, který dle návrhu jest učiněn k článku druhému.
Nacházíme se v hlasování o článku druhém dodatku.
Hlasování tedy bude se díti následujícím spůsobem.
1. Dám hlasovati o článku druhém, tak jak byl v návrhu vytištěn, ku kterému znění nebyl učiněn žádný návrh. Pak dám hlasovati o dodatku a sice tím spůsobem, že prvně se bude hlasovati o prvním návrhu pana Dr. Nitscheho, který zní v ten smysl, že první část, první odstavec tištěného návrhu má býti celé znění dodatku. Pakli tento návrh se přijme, tedy by odpadlo hlasování o eventuelním návrhu Dr. Nitscheho a o návrhu komise. Pakli by tento návrh nebyl přijat, tedy bude se hlasovati o eventuelním návrhu Dr. Nitscheho, dle kterého by odstavec první dodatku zůstal nezměněn a druhý by zněl následovně: Na stužce jest ve zvýšeném písmě uvnitř čísti slova Beeidete Wache aneb Přísežná stráž aneb oba nápisy. Nad a pod lvem jest umístěna ozdoba. Ve kterém obou jazyků zemských aneb zda-li
u obou jazycích nápis má býti, o tom rozhoduje služební pán. Pak-li by tento návrh byl tak přijat, odpadne hlasování o návrhu komise. Pakli by tento návrh taktéž nebyl přijat, bude se hlasovati o návrhu komise tak jak jest v předloze vytištěn.
Přejdeme k hlasování.
Wir übergehen zur Abstimmung.
Graf Heinrich Clam-Martinic: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung.
Ich erlaube mir, mein Bedenken über diese Form der Abstimmung zu erheben. Wir Sollen nach diesem Vorschlage über Al. 1 abstimmen und zwar in der Form, daß es als Antrag des Herrn Nitsche aufgesatzt wird und foll das Hinweglassen des zweiten Alineas dadurch ausgedrückt werden, denn wie der Herr Oberstlandmarschall gesagt hat, wenn dieser Antrag angenommen wird, so entfällt die Abstimmung über den Antrag der Kommission. Nun scheint es mir, daß der erste Antrag des Herrn Dr. Nitsche rein ablehnender Natur ist. Er sagt, das zweite Alinea soll wegbleiben. Ueber diesen Antrag kann man Somit nur durch eine entgegengesetzte positive Abstimmung hinauskommen. Es wäre also meiner Ansicht nach nicht zulässig, über das erste Alinea allein abzustimmen, beziehungsweise jene, welche für den Kommissionsantrag stimmen, in die Lage zu setzen, gegen dieses Alinea zu stimmen, indem es, wenn es einmal abgelehnt ist, mit demselben Wortlaute nicht zum zweitenmale zur Abstimmung gelangen kann. ES wäre somit hierdurch dieses Alinea abgelehnt, und könnte nicht wieder zur Abstimmung kommen. Ich glaube daher, daß es der richtige Vorgang wäre, über das erste Alinea, welches in allen Anträgen gleich ist, abzustimmen, und wenn das angenommen ist, die An träge über das zweite Alinea zur Abstimmungzu bringen, und zwar müßte nach dem Wunsche des Hrn Dr. Nitsche streng genommen über das zweite Alinea, wie es von der Kommission vorgeschlagen ist, abgestimmt werden. Wird es abgelehnt, so ist seinem ersten Wunsche genügt, das heißt, es ist sein Antrag angenommen. Wird es angenommen, so entfällt dann auch der Eventualantrag. Will er aber den Eventualantrag früher zur Abstimmung bringen, so kann man das nach der Geschäftsordnung auch so machen, daß man seinen Antrag für das zweite Alinea als Abänderungsantrag des zweiten Alineas auffaßt und zuerst zur Abstimmung bringt.
Ich glaube daher, man müßte zuerst über das erste Alinea abstimmen; wenn dasselbe angenommen ist, dann über das zweite Alinea, und zwar zuerst in der Form des Dr. Nitsche, und wenn dieses abgelehnt ist, nach dem Antrag der Kommission.
Se. Excellenz Dr. Herbst: Ich muß erklären, daß ich den von Sr. Durchlaucht gemachten Vorschlag für einen vollkommen korrekten halte, denn die Reihenfolge der Abstimmungen muß doch, wenn nur irgend möglich, in der Art geschehen, daß jede Richtung Gelegenheit hat, zur Geltung zu kommen. Nun konnten, nachdem drei Anträge vorliegen, drei verschiedene Richtungen sein. Die eine ist, es bei dem ersten Alinea bewenden zu lassen, die zweite ist das erste Alinea mit dem eventuell gestellten Antrage des Herrn Dr. Nitsche und die dritte ist der Ausschußantrag.
Wer nun für diese dritte Auffassung ist, wird gegen beide zuerst zur Abstimmung gelangenden Auffassungen stimmen. Wer für den Eventualantrag ist, wird eben gegen den ersten und für den zweiten. Es haben also alle Richtungen Gelegenheit zum Ausdrucke zu kommen, wenn nach dem Vorschlage Sr. Durchlaucht vorgegangen wird.
Ganz anders ist es aber in dem andern Falle, und es hat, wie ich glaube, Se. Durchlaucht ganz richtig bemerkt, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Nitsche, das erste Alinea als solches ohne Beisatz anzunehmen, keis bloß negativer ist. Würde man nun aber das erste Alinea zuerst und allein zur Abstimmung bringen, so wären diejenigen, welche zwar für das erste Alinea, wenn es allein bleibt, oder das erste Alinea in Verbindung mit dem Eventualantrage, sind, gezwungen, gegen das erste Alinea zu stimmen, weil es ihnen sonst nicht möglich ist, ihre Meinung zur Geltung zu bringen.
Ich glaube also, daß in der Weise, wie es Se. Durchtaucht vorgeschlagen hat, Niemand in seiner Abstimmung gehindert ist, und das ist der große Vorzug derselben.
Se. Excellenz Graf Clam kommt selbst ins Gedränge bei der Abstimmung über das zweite Alinea. Wie soll diese eingeleitet werden ? Der erste Antrag ist ein rein negativer; wenn nun das erste Alinea bereits angenommen ist, dann soll entweder der Eventualantrag oder
der Kommissionantrag zuerst zur Abstimmung gelangen.
Das letztere, den Kommissionsantrag zuerst zur Abstimmung zu bringen, ist gegen alle Grundsätze der Geschäftsordnung, nach welcher der abändernde Antrag dem Hauptantrage vorangeht.
Aber auch einen eventuellen Hauptantrag kann er nicht zur Abstimmung bringen, weil er der Ansicht ist, eine negative Abstimmung ist nicht möglich. Ueber einen eventuellen Antrag kann man ja nicht zuerst abstimmen.
Also beim ersten Alinea gienge das ganz vollkommen, aber beim zweiten Alinea ist es unmöglich, denn man müßte sonst mit dem Kommissionsantrag anfangen oder über einen negativen Antrag abstimmen oder einen eventuell gestellten als den zuerst zur Abstimmung kommenden bezeichnen.
Ich glaube daher, daß es bei dem Vorschlage Seiner Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls, welche im allseitigen Interesse ist, bleiben soll; denn ein allseitiges Interesse ist es, daß die Meinung eines jeden zum ungezwungenen Ausdruck gebracht wird.
(Bravo! links).
Abg. Graf Heinrich Clam=Martinitz: Darf ich noch einmal um das Wort bitten? (Das Wort wird ertheilt).
Ich werde mich nicht in die Discussion des Gegenstandes einlassen; ich füge mich auch der Bestimmung, die der Herr Oberstlandmarschall ausgesprochen hat; ich habe nur das eine damit erreichen wollen und das müßte vorher allerdings auch wirklich eintreffen nämlich daß constatirt ist, daß durch die Abstimmung gegen das erste Alinea allein das erste Alinea nicht abgelehnt ist im Sinne des Commissionsantrages, was bei einer strengen Auslegung der Geschäftsordnung vielleicht eingewendet werden könnte.
Wenn nämlich das erste Alinea allein abgelehnt ist, so kommt es mit demselben Wortlaut wieder in dem Commissionsantrag vor und man könnte dann sagen; Es ist schon abgelehnt, es kann nicht mehr zur Abstimmung gelangen.
Sobald man den Kommissionsantrag aber
dadurch als unzertrennliches Ganze auffaßt, daß über beide Alineas zugleich abgestimmt wird, ist dem ebenfalls entgegengewirkt.
Ich habe also nichts dagegen einzuwenden und glaube, es solle bei dem Vorschlage, den Se. Durchlaucht gemacht hat, sein Bewenden haben.
Oberstlandmarschall: Ziehen Sie also Ihren Antrag zurück?
Abg. Graf Heinrich Clam=Martinitz: Ich habe überhaupt keinen Antrag gestellt, sondern nur meine Bedenken erhoben und wollte nur constariren, daß wir dann so abstimmen könnten.
Oberstlandmarschall: Abg.Graf Leo Thun hat das Wort zur Abstimmung erbeten.
Graf Leo Thun: Ich glaube, alle diejenigen, welche öfter in der Lage waren, über solche Abstimmungsanträge zusprechen, müssen zugeben, daß die Form, die Se. Durchlaucht gewählt hat, eine ganz ungewöhnliche ist.
(Rufe links: ja wohl).
Allein Se Durchlaucht hat sie deshalb gewählt, um den Wünschen der Gegenseite zu entsprechen. (Rufe links: oho). Ja weil das die einzige Form ist, in welcher er den Wünschen des Antragstellers genügen kann. Meiner Meinung wäre es das einzige Richtige gewesen oder es soll wenigstens der Sinn doch nur der sein, daß der Herr Antragsteller gegen die Annahme des ersten Absatzes keine Einwendung erhebt, daß er nicht so sehr wünscht, daß über Sie als Solche abgestimmt werden, Sondern daß er wünscht und eigentlich der Antrag hätte lauten müssen: der ganze Paragraph soll lediglich aus dem ersten Absatze bestehen.
Ich glaube, durch die Bemerkungen, die jetzt gegenseitig gemacht worden sind, ist das zum allgemeinen Verständniß gekommen. Darum handelt es sich, daß nicht vielleicht einzelne Mitglieder, wenn die erste Abstimmung nach der Absicht Sr. Durchlaucht geschähe, glauben, daß sie ja einverstanden sind mit dem ersten Alinea und daher dafür stimmen, während es sich lediglich darum handelt, daß der Wunsch der ist, daß mit dieser Abstimmung nichts anders als die Sache abgelehnt sei.
Also alle diejenigen, welche mit dem An-
trage Nitsche nicht einverstanden Sind, werden bei dieser Abstimmung, die Sich lediglich aus das erste Alinea bezieht, gegen das Alinea Stimmen müssen, und die Frage, ob dann später doch dieses Alinea angenommen wird, wird erst bei der Späteren Abstimmung entschieden.
Nachdem ich hoffe, daß durch diese Erläuterungen ein etwa mögliches Misverständniß beseitigt ist und um Soviel als möglich den Wünschen der Antragsteller nachzukommen, submittire ich mich ebenfalls dem Abstimmungsmodus, den Se. Durchlaucht vorgeschlagen hat.
Oberstlandmarschall: Nachdem keine Anträge auf Aenderung des von mir vorgeschlagenen Modus gestellt worden sind, so könnte ich mich wohl jeder weiteren Bemerkung enthalten; ich glaube jedoch dennoch nochmals darauf hinweifen zu müssen, daß ich als den Grundgedanken bei der Einreihung der Anträge mir erlaubt habe, auszusprechen, daß die Verschiedenen Arten der Fassung des Anhanges als Ganzes aneinanderzureihen sind meiner Ansicht nach, und daß ich dies als das einzige Mittel erkannt habe, denjenigen, welche für den zweiten Antrag des Herrn Dr. Nitsche eventuell, das heißt, dann stimmen wollen, wenn der erste Antrag gefallen ist, daß diesen, sage ich, die einzige Möglichkeit geboten wirb, ihrer weiteren Meinung Ausdruck zu geben, wenn die von die Von mir vorgeschlagene Art der Abstimmung beliebt wird.
Ich habe sehr wohl erwogen, daß es möglicher Weife beanständet werden könne, daß gegen Alinea I das erste Mal manche Herren werden Stimmen müssen, Welche es nach den Kommissionsanträgen angenommen haben wollen. Wenn man aber den Anhang als Ganzes betrachtet, so glaube ich, daß dagegen gar kein Bedenken vorliegt.
článek druhý zní:
Osoby, které nejsou ve službě jakožto přísežní strážnici, nesmějí v nižádném případě upotřebiti odznaku jen pro přísežné strážníky ustanoveného (čl. 1 a dodatek).
Přestupky tohoto zákazu, ač nepodlehají-li trestnímu zákonu, trestají se politickými úřady na základě nařízení c. k. ministerstva ze dne 30. září 1857 (č. 198 zák. říšský).
§. 2.
Personen, welche nicht als beeidete Wachorgane im Dienste stehen, dürfen sich des für diese Organe Vorgeschriebenen Dienstzeichens (§. 1 und Anhang) in keinem Falle bedienen.
Übertretungen dieses Verbotes Sind, Wenn Sie nicht nach dem allgemeinen Strafgesetze zu ahnden wären, von den polit. Behörden nach Maßgabe der Minist. Verordnung vom 30. Sept. 1857 (R.-G.-B. Nr. 198) zu bestrafen.
Žádám pány, kteří se čl. 2. souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit §. 2, wie derselbe vorgedruckt ist, einverstanden sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Návrh jest přijat.
Nun kommt der Antrag des Herrn Dr. Nitsche in der Weise, wie er in Seinem ersten Antrag enthalten ist. Derselbe lautet:
Anhang. Beschreibung des Dienstzeichens.
Das Dienstzeichen ist aus weißem Metall verfertigt, von ovaler Form, 75 mm. lang und 65 mm. breit. In der Mitte des Ovals befindet sich ein 6 cmt. hoher böhmischer Wappenlöwe, derselbe ist von einem 15 mm. breiten Bande rings umgeben.
Dodatek. Popis služebního odznaku:
Služebný odznak zhotovený z bílého kovu, má ovální formu a jest 75 mm. dlouhý a 65 mm. široký; uprostřed oválu 6 cm. vysoký znak českého lva, obrouben 15 mm. širokou stužkou.
Žádám pány, kteří s tímto zněním dodatku souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit dieser Textierung des Anhanges einverstanden sind, die Hand zu erheben,
(Geschieht.)
Der Antrag ist abgelehnt.
Návrh jest odmrštěn.
Nun kommt der Eventualantrag des Herrn Dr. Nitsche zur Abstimmung.
Derselbe lautet:
Das Dienstzeichen ist aus weißem Metall verfertigt, von ovaler F°rm, 75 mm. lang und 65 mm. breit. In der Mitte des Ovals befindet sich ein 6 cmt. hoher böhmischer Wappenlöwe, derselbe ist von einem 15 mm. breiten Bande rings umgeben.
Auf dem Bande find in erhabenen Lettern von innen die Worte: "Beeidete Wache" oder "Přísežná stráž" oder beide Bezeichnungen zu lesen, oberhalb und unterhalb des Löwen aber ein Ornament angebracht.
In welcher der beiden Landessprachen und ob in beiden Sprachen die Bezeichnung anzubringen fei, entscheidet der Dienstherr.
Prosím po česku.
Dodatek popisu služebního odznaku: Služební odznak zhotovený z bílého
kovu má ovální formu a jest 75 mm.
dlouhý a 65 mm. široký. Uprostřed oválu
jest 6 cm. vysoký znak čes. lva obroubený
15. mm. širokou stužkou.
Na stužce jsou ve zvýšených písmenách uvnitř čísti slova "Beeidete Wache" aneb "přísežná stráž", aneb oba nápisy, nad a pod obrubou jest umístěna ozdoba, v kterém z obou jazyků zemkých aneb zdali v obou jazycích nápis má býti, o tom rozhoduje služební pán.
Žádám pány, kteří s tímto zněním podle návrhu p. dra. Nitsche souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit diesem Texte im Sinne des Eventualantrages des H. Dr. Nitsche einverstanden sind, die Hand zu erheben.
Der Antrag ist abgelehnt.
Návrh jest odmítnut.
(Ironische Bravorufe links.)
Nun kommt der Antrag in der von der Kommission beantragten Fassung zur Abstimmung.
Anhang. Beschreibung des Dienstzeichens.
Das Dienstzeichen ist aus Weißem Metall verfertigt, von ovaler Form, 75 mm. lang und 65 mm. breit. In der Mitte des Ovals befindet sich ein 6 cmt. hoher böhmischer Wappenlöwe, derselbe ist von einem 15 mm. breiten Bande rings umgeben.
Auf dem Bande sind in erhabenen Lettern, von innen zu lesen, links vom Löwen "Přísežná stráž" und rechts von demselben die Worte "Beeidete Wache", - oberhalb und unterhalb des Löwen aber ein Ornament angebracht.
Dodatek. Popis služebního odznaku.
Služebný odznak zhotovený z bílého kovu, má ovální formu a jest 75 mm. dlouhý a 65 mm. široký; uprostřed oválu jest 6 cm. vysoký znak českého lva, obrouben 15 mm. širokou stužkou. Na stužce jsou ve zvýšených písmenech uvnitř čísti vlevo od lva slova : "Přísežná stráž" a v pravo slova: "Beeidete Wache"; nad a pod lvem jest umístěna ozdoba.
Prosím pány, kteří souhlasí s návrhem, jak je vytištěn, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit der gedruckten Vorlage einverstanden Sind, die Hand Zu erheben.
Der Antrag ist angenommen.
Návrh jest přijat.
P. posl. Fišera (čte):
§.3.
Zákon tento nabude platnosti tři měsíce po jeho vyhlášení; během těchto tří měsíců budiž v každém politickém okresu popis předepsaného odznaku vyhlášen.
§. 3.
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach feiner Kundmachung in Wirksamkeit, nach innerhalb dieser drei Monate ist in jedem polit. Bezirke die Beschreibung des hiemit vorgeschriebenen Dienstzeichens zu verlautbaren.
Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo k článku 3.?
Verlangt jemand zu §. 3 das Wort? Wir Schreiten zur Abstimmung
Přejdeme k hlasování.
Žádám pány, kteří souhlasí s čl. 3., by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit dem §. 3 einverstanden Sind, die Hand zu erheben
Der Antrag ist angenommen.
Návrh jest přijat.
P. posl. Fišera (čte): čl. 4.
Mým ministrům orby a záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedli.
§. 4.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Mein Ackerbauminister und Mein Minister des Innern betraut.
Úvod a nápis:
Zákon daný dne ... v příčině zevnějšího označeni strážních zřízenců přísežných, ustanovených k ochraně zeměvzdělání a honitby.
S přivolením sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi, jak následuje:
Gesetz vom . . . betreffend die äußere Kennzeichnung der zum Schutze der Landeskultur und der Jagd bestellten und beeideten Wachorgane.
Mit Zustimmung des Landtages Meines
Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen, wie folgt:
Nejv. maršálek zem.: Žádá někdo za slovo ?
Verlangt Jemand das Wort?
Přejdeme k hlasování. Žádám pány, kteří souhlasí s čl. 4., úvodem a nápisem, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche mit dem §. 4, Eingang und Aufschrift einverstanden sind, die Hand zu erheben.
Návrh jest přijat.
Der Antrag ist angenommen.
Příští předmět denního pořádku jest zpráva komise budžetní o účetních závěrkách nadačního fondu arcivévod. Gisely, fondu nadace Gerstnerovy, fondu nadace císaře Leopolda pro dívky a fondu pro náhradu za propinaci za r. 1883.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budget-Kommission über die Rechnungsabschlüsse des Erzherzogin Gisela Taubstummen - Stiftungsfondes, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Leopold'schen Mädchenstiftungsfondes und des Propinations-Entschädigungsfondes für das J.1883.
Zpravodajem jest p. Bondy,
Zprav. p. posl. Bondy (čte): Slavný sněme!
Účetní závěrky za rok 1883 vykazují při následujících fondech tyto výsledky:
1. Nadačního fondu arcivévodkyně Gisely
pro hluchoněmé: Skutečné příjmy . 4298.35
Skutečné vydání: Paušální náklad na
ošetřování ..... 4100.-
Rozličné vydaje . .________2.53 4102.63
přebytek...... 195.72
Stav kapitálu: koncem roku 1883 102.058.71
koncem roku 1882____________101.827.79
rozmnožení .... 230.92
Mimo to vykázána jest kasovní hotovost obnosem 146.80.
2. Fondu nadace Gerstnerovy: Skutečné příjmy . . 1423.35
Skutečné výdaje:
Nadace....... 300.-
Rozličné vydaje.. 4.80 304.80
přebytek......1118.55
Stav kapitálu: koncem roku 1883 33.677.54
koncem roku 1882_____________33.105.79
rozmnožení..... 571.75
Zemský výbor oznámil, že druhé nadační místo zřízené pro c. k vys. české školy technické uděleno bylo, nicméně požitek nadační v roce 1883 poukázán býti nemohl, poněvadž nadanec nehodlal požadavkům nadační listiny vyhověti.
Zemský výbor zařídil, čeho třeba k novému obsazení místa.
3. Fondu nadace císaře Leopolda pro
dívky: Skutečné příjmy. . 6127.04
Skutečné vydaje:
Nadace....... 5655.01
Rozličné výdaje . . 121.09 5786.10 vyšší příjem..... 340.94
Stav kapitálu: koncem roku 1883 125.251.61
koncem roku 1882____________125.101.61
Rozmnožení ... 150.-
Mimo to vykázána jest pro tento fond hotovost kasovní 3278.15 1/2
4. Fondu pro náhradu za propinaci: Skutečné příjmy. . 14.408.88 Rozličné vydaje . . 304.72
vyšší příjem .... 14.104.16
Stav kapitálu: koncem roku 1883 304.852.97
koncem roku 1882 ________290.809.50
Rozmnožení . . . 14.043.47
Budžetní komise navrhuje:
Slavný sněme, račiž na vědomí vzíti a schváliti účetní závěrky na rok 1883 fondu nadace arcivévodkyně Gisely pro hluchoněmé, fondu pro nadaci Gerstnerovu, nadačního fondu cís. Leopolda pro dívky a fondu pro náhradu za propinaci.
Die Budget=Kommission beantragt:
Hoher Landtag wolle die Rechnungs Abschlüße für das Jahr 1883 des Erzherzogin Gisela = Taubstummen = Stiftungsfondes, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Leopold´schen Mädchenstiftungsfondes und des Propinations=Entschädigungsfondes zur genehmigenden Kenntniß nehmen.
Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Přejdeme k hlasování.
Wir schreiten zur Abstimmung.
Die Budget=Kommission beantragt: Hoher Landtag wolle die RechnungS=Ab= schlüße für das Jahr 1883 des Erzherzogin Gisela=Taubstummen-Stiftungsfondes, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Leopoldschen Mädchenstiftungsfondes und des Propinations-Entschädigungsfondes zur genehmigenden Kenntniß nehmen.
Budžetní komise navrhuje: Slavný sněme, račiž na vědomí vzíti a schváliti účetní závěrky na rok 1883 fondu nadace arcivévodkyně Gisely pro hluchoněmé, fondu pro nadaci Gerstnerovu, nadačního fondu cís. Leopolda pro dívky a fondu pro náhradu za propinaci.
Žádám pány, kteří s tím návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche einverstanden find, die Hand zu erheben.
(Stane se).
(Geschieht.)
Der Antrag ist angenommen.
Jest přijato.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Ansuchen der Ortschaft Lodus um Ausscheidung aus der Ortsgemeinde Lodus und Konstituirung als Selbständige Gemeinde beziehungsweise um Konstituirung der Ortschaft Lodus, Dürnfellern, Bucharten und Gutwasser je zu einer selbstständigen Gemeinde.
Příštím předmětem denního pořádku je zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osady Mladé za vyloučení z místní obce Mladé a ustavení jako samostatná obec, potahmo za ustavení obcí Mladé, Suchých, Vrben, Bucherky a Dobré Vody v samostatné obce.
Berichterstatter ist Herr Salaschek, ich ertheile ihm das Wort.
Berichterstatter Herr S a ll a s ch e k: Die Ortsgemeinde Lodus besteht aus den Ortschaften Lodus, Dürnfellern, Bucharten und Gutwasser. Die Ortschaft Lodus zählt 18 Häuser mit 99 Einwohnern, besitzt eine Area von 30 Joch 960 Quadr. Klafter und zahlt an Steuer
752 fl. 74 kr., die Ortschaft Dürnfellern zählt 15 Häusern mit 104 Einwohnern, besitzt eine Area von 13 Joch 500 Quadr. Klafter und Zahlt an Steuern 576 fl. 13 kr. Die Ortschaft Bucharten zählt 28 Häuser mit 192 Einwohnern, besitzt eine Area von 5 Joch 867 Quadr. Klafter und zahlt au Steuern 536 fl. 17 kr., endlich zählt die Ortschaft Gutwasser 37 Häuser mit 249 Einwohnern, besitzt gar kein Vermögen und zahlt an Steuern 227 fl. 23 kr. Hieraus ist zu entnehmen, daß unter diesen Ortschaften nur die Ortschaft Lodus ein eigenes zur Bestreitung aller Gemeindebedürfnisse ausreichendes Vermögen besitzt und diejenigen Bedingungen erfüllen könnte, welche mit der Errichtung einer selbständigen Gemeinde verbunden sind.
Deßhalb hat auch die Ortschaft Lodus um Ausscheidung dieser Ortschaft aus dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung als eine selbstständige Gemeinde angesucht, und wurde deren Ansuchen auch befürwortet, jedoch von den betreffenden Ortschaften Dürnfellern, Bucharten und Gutwasser nicht unterstützt, weil diese Gemeinden, wenn Lodus ausgeschieden würde, für sich als selbstständige Gemeinden nicht weiter fortdauern könnten.
Die betreffenden Ortschaften Dürnfellern, Gutwasser und Bucharten haben dann das Ansuchen gestellt, sie würden mit der Ausscheidung von Lodus aus dem bisherigen Gemeindeverbande nur dann einverstanden fein, wenn diese Gemeinden selbst für sich zu einem Gemeindeverbande konstituirt würden.
Gegen eine derartige Lösung dieser Angelegenheit jedoch Sprechen sehr bedeutende Gründe, denn wie ich eben angeführt habe, ist jede der einzelnen Ortschaften für sich so klein, daß sie als selbstständige Gemeinde nicht in der Lage ist jenen Bedürfnissen zu entsprechen, welche dieselbe als Gemeinde zu erfüllen hätte, und es haben sich auch dießfalls die betreffenden Behörden dagegen ausgesprochen. Insbesondere sagt die Bezirkshauptmannschaft zu Budweis, dass dasjenige, als die naturgemäßeste ja gewissermaßen selbstverständliche Lösung der Frage für die Ausscheidung der Gemeinde Lodus bezeichnet Werden könnte, wenn nämlich die beiden von den drei Ortschaften, Dürnfellern und Bucharten in Ihrem bisherigen Verbande und deren Konstituirung zu einer Selbständigen Gemeinde, sowohl durch die bisherigen faktischen und natürlichen Verhältnisse, als auch durch das wohlerwogene Interesse
und zum Vortheile der betreffenden Ortschaften als zulässig und entsprechend anzuerkennen und zu verwirklichen sein dürfte, weil andererseits die Ausscheidung der Ortschaft Lodus aus dem bisherigen Verbande und deren Konstituirung als Selbständige Gemeinde für dieselbe nicht zu verkennende Vortheile gewähren würde und dagegen au und für sich kein Bedenken erhoben werden konnte, da bei der Ortschaft Lodus alle Bedingungen vorhanden find, welche die Existenz derselben aks selbständige Gemeinde und deren Fähigkeit, allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen und die Verbindlichkeiten einer solchen Gemeinde zu erfüllen, zu verbürgen im Stande find.
Auf Grund dieses Berichtes hat die k. k. Statthaltern, nachdem Seitens der k. k. Finanzlandesdirektion auch alle katastralen Hindernisse beseitigt worden find, mit Note vom 21. Mai 1884 Z. 22030 ihre Zustimmung ausgesprochen, daß die Trennung der Orts- und Katastralgemeinde Lodus in 2 Selbständige Ortsgemeinden und zwar: 1. Lodus und 2. Dürnfellern mit Gutwasser und Bucharteu unter dem Namen Dürnfellern bewilligt Werde.
Nach Anschanung des Landesausschußes wäre eine dreifache Lösung dieser Angelegenheit möglich, entweder alle Ortschaften, welche die jetzige Ortsgemeinde Lodus bilden, als Selbständige Gemeinden zu konstituiren und so diese Ortsgemeinde tu vier neue Gemeinden aufzulösen, oder die Ausscheidung der Ortschaft Lodus aus dem bisherigen Gemeindeverbande zu bewilligen, und die übrigbleibenden Ortschaften zu einer Gemeinde unter dem Namen Dürnfellern zu vereinigen, wie es die k. k. Bezirkshauptmannschaft und auf Grund dessen die k. k. Statthaltern beantragt, oder endlich alle die Trennung bezweckenden Gesuche abzuweisen und den bisherigen Gemeindeverband intaet zu erhalten.
Was nun die erste Art der Lösung dieser Angelegenheit anbelangt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß alle diese Ortschaften mit Ausnahme der Ortschaft Lodus, als Selbständige Gemeinden materiell nicht die Mittel besitzen würden, ihren Verpflichtungen, sowohl im Selbständigen als im übertragenen Wirkungskreise nachzukommen, daher das Gesuch dieser Ortschaften vom 11. September 1876 Z. 543 nicht ernstlich in Betracht gezogen werden kaun.
Was ferner die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft beantragte Theilung der bisherigen
Ortsgemeinde Lodus und Dürnfellern, letztere bestehend aus den Ortschaften Dürnfellern, Gutwasser und Bucharten betrifft, so hat sich hiebei die k. k. Bezirkshauptmannschaft von der Erwägung leiten lassen, daß hiedurch für die Ortschaft Lodus nicht zu verkennende Vortheile erwachsen würden und daß bei der Ortschaft Lodus alle Bedingungen vorhanden Sind, welche die Existenz derselben als selbständige Gemeinde und deren Fähigkeit, allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, zu verbürgen im Stande find, wobei jedoch die k. k. Bezirkshauptmannschaft übersehen hat, daß diese Ortschaft blos 18 Häuser mit 99 Einwohnern zählt, also sehr klein ist.
Nachdem aber laut § 3 G.=O. eine Ortsgemeinde in zwei oder mehrere Gemeinden aufgelöst werden kann, wenn jede dieser auseinander zu legenden Gemeinden für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr aus dem selbstständigen und übertragenen Wirkungskreise erwachsenen Verpflichtungen besitzt, so müssen auch die Verhältnisse der neu zu errichtenden Gemeinde Dürnfellern - nicht nur von Lodus - einer Trennung unterzogen Werden.
Es ist vor Allem klar, daß durch diese Trennung sich die Verwaltungsauslagen verdoppeln werden, indem sowohl die neue Ortsgemeinde Lobus als auch Dürnfellern die Entlohnung des Gemeindevorstandes, des etwaigen Schreibers, Diäten bei Amtsgeschäften u. s. w. zu bedecken haben wird, welche Auslagen bisher nur einmal von der Ortsgemeinde Lodus bestritten wurden. Nun hat aber von allen diesen Ortschaften nur die Ortschaft Lodus ein eigenes, zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse ausreichendes Vermögen, und zahlt auch mit Rücksicht auf die Wohlhabenheit ihrer Bewohner und der Größe des dazugehörigen Grundkomplexes die bedeutendsten Steuern.
Dagegen zählt aber diese Ortschaft nur 18 Häuser mit 99 Einwohnern und es ist höchst zweifelhaft, ob in dieser Ortschaft, falls sie eine selbstständige Gemeinde bilden sollte, mit Rücksicht auf die sehr geringe Einwohnerzahl, von denen außerdem nicht alle im Orte zu jeder Zeit anwesend sein dürsten, eine genügende Anzahl von Persönlichkeiten für die Gemeindevertretung vorhanden sein wird. Die neu konstituirte Ortsgemeinde Dürnfellern hätte also gleiche oder wenigstens unbedeutend geringere - Verwaltungsauslagen bei Abgang jeglichen Vermögens nur durch Gemeindeumlagen zu decken, wie die jetzige Ortsgemeinde
Lodus, ohne hiebei auf den bedeutendsten Steuerträger, nämlich Lodus weiter reflektiren zu können.
In Erwägung nun, daß ein solcher Zustand, bei welchem diese Ortsgemeinde bei Deckung ihrer immer sich steigernden Auslagen auf die Steuerumlagen allein angewiesen wäre, auf die Dauer nicht haltbar ist, und eine solche Gemeinde nie oder höchst selten in der Lage wäre, allgemein nützliche Anstalten zu errichten, ferner daß das Gesetz vielmehr bei Zusammenlegung einzelner Ortschaften zu Ortsgemeinden die Intention verfolgte, Schwächeren, weniger vermögenden Gemeinden Unterstützung bei Stärkeren, reicheren zu sichern, kann der Landesausschuß bei dem Umstande, als gegen die vom Bezirksausschuße beschlossene Trennung der Ortschaft Lodus alle übrigen Ortschaften der Ortsgemeinde Lodus sich entschieden verwahren, und die Ortschaft Lodus zu klein und zu wenig bevölkert ist, um eine selbstständige Gemeinde bilden zu können, auf den Antrag der k.k. Bezirkshauptmannschaft nicht eingehen.
In Anbetracht der Richtigkeit der vorstellenden Erwägungen und bei dem Umstande, als keinerlei besonders wichtige Gründe für die Ausscheidung der Ortschaft Lodus von dieser selbst geltend gemacht wurden, Vielmehr nur Bequemlichkeitsrücksichten Platz greifen, welche gegenüber den geschilderten großen Nachtheilen für die übrigen 3 Ortschaften unbeachtet bleiben müssen und in Anbetracht der bekannten Thatsache, daß so unbedeutende Ortsgemeinden nur sehr schwer und meist sehr lässig den ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten entsprechen, muß sich die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten der Anficht des h. Landesausschusses anschließen und beantragt:
Der hohe Landtag wolle über das Gesuch der Ortschaften Lodus, Dürnfellern, Bucharten und Gutwasser um Trennung der Ortsgemeinde Lodus in 4 selbstständige Gemeinden zur Tagesordnung übergehen.
Sněm. akt. T o b i š: Slavný sněme račiž o žádosti osad Mladé, Suchých Vrben, Bucherky a Dobré Vody za rozloučení obce Mladé na čtyry samostatné obce přejíti k dennímu pořádku.
Nejv. maršálek zemský: Žádá někdo za slovo?
Verlangt Jemand das Wort?
Nachdem Niemand das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung.
Die Kommission beantragt, der hohe Landtag wolle über das Gesuch der Ortschaften Lodus, Dürnfellern, Bucharten und Gutwasser um Trennung der Ortsgemeinde Lodus in vier selbstständige Gemeinden zur Tagesordnung übergehen.
Komise navrhuje, slavný sněme račiž o žádosti osad Mladé, Suchých Vrben, Bucherky a Dobré Vody za rozloučení obce Mladé ve čtyry samostatné obce přejíti k dennímu pořádku.
Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, Welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht).
(Stane se).
Ist angenommen.
Jest přijato.
Příští předmět denního pořádku je zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obce Pohřebačky za vyloučení ze soudního okresu Pardubického a přikázání k soudnímu okresu Královéhradeckému.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeinde=Angelegenheiten über die Petirion der Gemeinde Pohřebačka um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Pardubitz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Koniggrätz.
Zpravodajem jest pan posl. Fáček.
Zpravodaj posl. Fáček:
Slavný sněme! Obec Pohřebačka soudního okresu Pardubického podala slavnému sněmu o předlonském zasedání žádost a sice dne 18. října 1882, aby byla vyloučena ze soudního okresu Pardubického a přikázaná k soudnímu okresu Královéhradeckému. Zakládajíce tuto žádost na tom, že jest od Pardubic víc než 2 míle vzdálena, kdežto do Králové Hradce má jen míli cesty. Okresní výbor Pardubický odpírá té žádosti, uváděje, kterak okres Pardubický vypůjčil si roku 1882 k stavbě
silnic okresních 200.000 zl., jež má se v 50 letech spláceti a vůbec že okresní přirážky za příčinou této zápůjčky bez toho již zvýšené, musily by se ještě zvýšiti, kdyby obec Pohřebačka z okresu se vyloučila a tudíž zmenšila se suma přímých daní v okresu předepsaných, podle nichž se vyměřuje přihláška okresní.
Okresní výbor Králové-hradecký prohlásil se záporně o žádosti obce Pohřebačky za přikázaní její k okresu Královéhradeckému a sice z té příčiny, že by s touto obcí přibylo okresu kus silnice okresní asi o 1500 m. a že by uvedení této okresní silnice v dobrý stav a další vydržování vyžadovalo více nákladu nežli obnáší příspěvky, jež by obec Pohřebačka do okresního fondu odváděla. C. k. okresní hejmanství v Pardubicích prohlásilo se rovněž proti dotčené žádosti ukazujíc zvláště k tomu, že obec Pohřebačka patří školou i farou k Opatovicím, v okresu Pardubickém a že by vyloučením Pohřebačky přerušila se posavádní shoda hranic farnosti Opatovické s hranicemi okresními. C. k. hejtmanství Králové-hradecké, c. k. okresní soudové v Pardubicích a Králové Hradci, c k. krajští soudové Chrudinský a Králové-hradecký, c. k. vrchní soud zemský a c. k. místodržitelství prohlásili se vesměs záporně o žádosti obce Pohřebačky. Ježto pak i hlavní důvod v žádosti uvedený, že totiž obec Pohřebačka leží blíže Hradce Králové nežli Pardubic, není závažný ano obec Pohřebačka spojena jest přímo okresní silnicí a mimo to i drahou železnou, při které zřízena jest v obvodu obce té zvláštní stanice, tudíž spojení obce Pohřebačky s okresním městem Pardubicemi velmi jest snadné, činí komise pro okresní a obecní záležitosti srovnávajíc se s návrhem zemského výboru tento návrh:
Slavný sněme račiž se usnésti, že se má přes žádosť obce Pohřebačka za vyloučení ze soudního okresu Pardubického a přikázání k soudnímu okresu Kralovéhradeckému přejíti k dennímu pořádku.
Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle beschliessen es sei über das Gesuch der Gemeinde Pohřebačka um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Pardubitz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Königgrätz zur Tagesordnung überzugehen.
Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo ?
Verlangt Jemand das Wort?
Die Kommission beantragt, es möge über das Gesuch der Gemeinde Pohřebačka um Ausscheidung aus dem Gerichtsbezirke Pardubitz und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Königgrätz zur Tagesordnung übergegangen werden.
Komise navrhuje, by slavný sněm přešel k dennímu pořádku o žádosti obce Pohřebačky za vyloučení ze soudního okresu Pardubického a přikázání k soudnímu okresu Králové Hradeckému.
Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.
Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht).
Jest přijato.
Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist: der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Schelenken um Ausscheidung aus der Gemeinde Sobrusan und Constituirung als eine selbstständige Gemeinde.
Příští předmět denního pořádku jest zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici osady Zelenek za vyloučení z obce Zabružan a ustavení jako samostatná obec.
Berichterstatter ist Herr Dr. Titlbach. Ich ertheile demselben das Wort.
Abgeordneter Dr. Tittlbach: Hoher Landtag!
Die Gemeinde Schellenken ist um Abtrennung von der Gemeinde Sobrusan und Bildung einer selbstständigen Gemeinde bittlich geworden. Die Gemeinde Sobrusau (Bezirk Dux) besteht aus den drei Katastralgemeinden Sobrusau, Wschechlab und Schellenten. Die beiden ersten zählen 118 Häuser mit 864 Einwohnern, zahlen 3841 fl. 38 kr. Steuer und besitzen ein Eigenthum von 5147 fl. 97 kr.; die Ortschaft Schellenten zählt 37 Häuser, hat 317 Einwohner, entrichtet an Steuern 1858 fl. 75 kr. und befitzt ein inventarisches Vermögen