Pondělí 29. září 1884

von 4643 fl. 36 kr., wobei jedoch zu erwähnen ist, daß die Passiva dieser Ortschaft in der Höhe von 4714 ff. ö. W das Aktivvermögen derselben um 70 fl. 38 kr. übersteigen. Die Ortsvertretung Schellenken faßte am 20. Februar 1883 den Beschluß, die Abtrennung von Sobrusau anzustreben, weil diese Ortschaft zur Deckung der mit der gemeinschaftlichen Verwaltung verbundenen Auslagen viel beitragen müsse, ohne einen Nutzen hievon zu haben, und weil die Entfernung von Sobrusau mancherlei Unannehmlichkeiten im Gefolge habe. Die Abtrennung von Sobrnsan sei durchführbar, weil Schellenken kein gemeinschaftliches Vermögen mit Sobrusau, dagegen genug eigenes Vermögen besitze, um als selbstständige Gemeinde zu existiren und ihren Verpflichtungen nachzukommen. Gegen dieses Ansuchen sprach sich die Gemeinde Sobrusau aus dem Grunde aus, weil Schellenken bei den das GemeindeVermögen übersteigenden Passiven als selbstständige Gemeinde nicht hinreichende Mittel besitze, außerdem die Anzahl der Wahlberechtigten eine zu geringe sei, denn es gebe bloß 22 Wahlberechtigte, wovon 9 Bergleute und Taglöhner sind.

Die Bezirksvertretung Dux hat in ihrer Sitzung Vom 19. Dezember 1883 beschlossen, die Abtrennung von Schellenken nicht zu befürworten, da die Bedingungen zur Bildung einer selbstständigen Gemeinde in dieser Ortschaft nicht vorhanden sind, um die mit der Selbstständigkeit verbundenen Verpflichtungen erfüllen zu können. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Teplitz spricht sich dahin aus, daß die Durchführung dieser Ausscheidung keinen Schwierigkeiten unterliegen dürfte, daß jedoch mit Rücksicht auf die zu geringe Größe der zu errichtenden Gemeinde, die Trennung im Interesse einer geregelten und autonomen Verwaltung nicht für ersprießlich gehalten werden kann.

Die k. k. Statthalterei spricht mit Note vom 19. August 1884, Z.56138 ihre Zustimmung zu der angesuchten Abtrennung aus. Nachdem aber mit Rücksicht auf die verhältnißmäßig großen Passiva und die geringe Anzahl der einheimischen Bevölkerung (116 Seelen gegen 201 Auswärtige) die Besorgniß, daß diese Ortschaft als selbstständige Gemeinde ihre Pflichten nicht werde vollkommen erfüllen können, begründet ist, und bei dem Umstande, als es sich um die Auseinandersetzung des Seitens der bisherigen Ortsgemeinde Sobrusan zum Zwecke des gemeinsamen Schulbaues aufgenommenen

Anlehens Schwierigkeiten und Aulässe zu neuen Streitigkeiten ergeben dürften, da endlich die Veranlassung zu diesem Gesuche die gemeinschaftliche Einhebung der Getränkeumlage in der ganzen Ortsgemeinde zu sein scheint, während die Ortsvertretung Schellenken die Einhebung derselben für sich beansprucht, dieser Grund aber nicht für die Abtrennung genügt, erlaubt sich die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheilen konform dem Antrage des Landesausschusses den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle über das Ansuchen der Ortsvertretung Schellenken um Abtrennung von der Gemeinde Sobrusan und Bildung einer selbstständigen Gemeinde zur Tagesordnung übergehen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Wir Schreiten zur Abstimmung. Ich bitte noch den böhmischen Text vorzulesen.

Sn. sekr. Sládek (čte):

Komise pro záležitosti okr. a obecní činí návrh v souhlase se zemským výborem; Slavný sněme račiž o žádosti obce Zelenek za vyloučení z obce Zabružan a ustavení jako samostná obec přejíti k dennímu pořádku.

Nejvyšší maršálek zems. Jelikož nikdo za slovo nežádá, přejdeme k hlasování.

Wir übergehen zur Abstimmung.

Die Kommission beantragt Uebergang zur Tagesordnung.

Komise navrhuje přejítí k dennímu pořádku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s návrhem souhlasí, aby vyzdvihli ruku.

(Stane se.)

Der Antrag if± angenommen.

Jest přijato.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks-

und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Ortschaften Aloisburg und Johannesthal um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Rumburg und Konstituirung als selbstständige Gemeinde

Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Funke.

Příští předmět denního pořádku je zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osad Aloisburku a Janska za vyloučení z obecního svazku s Rumburkem a ustavení jako samostatná obec.

Zprav. jest p. dr. Funke.

Ich ertheile dem Herrn Dr. Funke das Wort.

Berichterstatter Dr. Funke: Hoher Landtag!

Die Ortschaften Aloisburg und Johannisthal waren bereits früher um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Rumburg und Konstituirung als selbstständige Gemeinde bei dem hohen Landtage eingeschritten, waren aber mit diesem Ansuchen in der Sitzung vom 29. Aug. 1868 aus dem Grunde abgewiesen worden, weil die Bedingungen des §. 3 der Gemeindeordnung nicht Vorhanden gewesen sind.

Im Jahre 1881 brachten nun mehrere Insassen von Aloisburg und Johannisthal beim Landesausschusse ein neuerliches Gesuch um Abtrennung ein, in Welchem hervorgehoben wird, daß die Verbindung der Ortschaften Aloisburg und Johannisthal mit Rumburg eine unnatürliche und eine solche Sei, die mit den größten Nachtheilen für die genannten beiden Ortschaften Verbunden fei.

Sie berufen sich insbesondere auf die Anwendung der §§ 76 und 77 der Wahlordnung, deren Wohlthaten sie entbehren, nachdem Rumburg eine Stadt sei und daher beide Ortschaften, Aloisburg und Johannisthal Vollständig Städtische Einrichtungen insbesondere rücksichtlich der Bauordnung und rücksichtlich der ganz geraden Straßen verlangen. Diese Nachtheile Seien sehr wesentlich, indem in den beiden Ortschaften ganz kleine Anwesen seien, bei welchen viele Scheuern angebaut seien, und bei Strikter Anwendung der Bauordnung mußte es dahin kommen, daß diese Scheuern aus dem Orte entfernt würden, wodurch wesentliche

Nachtheile entständen. Zu dem Verlange die Stadtgemeinde Rumburg, daß sämmtliche Reparaturen im Sinne der städtischen Bauordnung durchgeführt werden und die Insassen gehen in ihrem Ansuchen so weit, daß sie sich zur Behauptung versteigen, es wäre diese Verbindung geradezu ein RuinSie führen auch weiter an, daß sie eigentlich der städtischen Wohlthaten nicht theilhaftig wurden, daß das Schulgebäude unzureichend fei, und die Wege und Straßen in einem desolaten Zustande sich befinden; sie heben sodann auch hervor, daß beide Ortschaften in Gemäßheit des § 3 der Gemeindeordnung hinreichende Mittel haben, um als selbstständige Gemeinden allen ihren Verpflichtungen nachzukommen; sie rechnen aus, daß die betreffenden Verwaltungsauslagen ungefähr 910 Gulden betragen, während sie bei der dermaligen Steuerleistung von 2000 fl. und bei einer städtischen Umlage von 45 Pet. weit mehr zahlen müssen.

Ter Bezirksausschuß hat nun in erster Reihe von der Gemeindevertretung Rumburg eine Aeußerung über dieses Ansuchen gefordert und in dieser nun erstatteten Aeußerung wird hervorgehoben, daß die Ortschaften Aloisburg und Johannisthal keineswegs in bestimmter Weise von Rumburg abgegrenzt seien, daß sich die Häuser vielmehr eng ineinanderschließen und daß es Gassen gebe, in welchen Häuser mit Rumburger und Aloisburger Häusernummern zugleich vorkommen und daß mehrere Häuser von Rumburg viel weiter vom Marktplatze entfernt seien als Aloisberger Häuser und daß man erst nach Aloisburg gehen müsse, um zu diesen Rumburger Häusern zu gelangen.

Was die weiteren Beschwerden anbelangt, so seien dieselben vollständig unbegründet.

Dann Seien eine große Anzahl von Neubauten in Aloisburg enstanden. Die weitere Befürchtung, daß Scheuern schon aus dem Weichbilde von Aloisburg und Johannesthal entfernt werden können, sei ebenso ungegründet, weil erst seinerzeit im Falle des Bedürfnisses im eigenen Interesse des betreffenden Hauseigenthümers die mögliche Verlegung der Scheuern durchzuführen wäre. Was die weitere Klage anbelangt, wegen Hintansetzung und wegen eines ungeeigneten Schulhauses, so seien auch diese Beschwerden vollständig unbegründet, nachdem die Stadt Rumburg bereits den Bau einer neuen Schule in Angriff genommen hat,

jedoch in Folge des Gesuches selbstverständlich und naturgemäß den Bau dieses neuen Schulgebäudes nicht beginnen konnte. Und was die Straßen und Wege anbelangt, so sei die Behauptung, daß sie in schlechtem Zustande seien, aus dem Grunde schon ungegründet, weil im Präliminare, welches die beiden Ortschaften Aloisburg und Johannesthal aufftellten, die Neuherstellung und Erhaltung der Straßenbauten jährlich mit dem Betrage von 30 fl. eingestellt sind.

Nun hat die Bezirksvertretung in der Sitzung vom 19. Juli 1883 den Beschluß gefaßt, in Würdigung der von der Gemeindevertretung geltend gemachten Gründe auf die angesuchte Trennung nicht einzugehen.

Die politischen Behörden haben sich gleichfalls verneinend gegen das gestellte Ansuchen um Abtrennung ausgesprochen, und hebt die k. k. Bezirkshauptmannschaft Rumburg insbesondere hervor, daß im Falle der Trennung das Erforderniß für jede der neuen Ortsgemeinden sich viel höher als dermalen herausstellen würde, weil, abgesehen von den nicht unbedeutenden Kosten der Abtrennung selbst, die Ortsgemeinde Aloisburg als neue Schulgemeinde Sofort den Bau eines neuen Schulgebäudes in Angriff nehmen müßte, und fei das Gleiche auch bei der Stadtgemeinde Rumburg durch Verlust eines Theiles des Umlageobjektes ohne Verringernug der Verwaltungsauslagen der Fall; dazu komme der übrigens Schon hervorgehobene Umstand, daß die beiden abzutrennenden Ortschaften miteinander so verbunden sind, daß eine Ausscheidung und Trennung faktisch kaum durchführbar wäre.

Die Statthaltern hat ihre Zustimmung nicht ertheilt. Die Finanzlandesdirektion hat bei dem Umstande, als nach der Aeußerung des k. k. Katastral=Mappenarchives die angestrebte Trennung in katastraler Beziehung auf nicht unwesentliche Anstände stoße, die Aeußerung dahin abgegeben, daß ein Gutachten in dieser Trennungsangelegenheie erst dann abgegeben werden könne, wenn alle nach Rumburg zuständigen Besitzer der im Gebiete der Ortschaft Aloisburg gelegenen Gründe rechtsgiltig ihre Zustimmung zu dieser Trennung ertheilen würden.

Die diesfalls von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rumburg gepflogenen Einvernahmen mit diesen Grundbesitzern haben nun ergeben, daß von den 23 einvernommenen Inter-

essenten 21 derselben mit der angestrebten Ausscheidung ihrer Grundstücke nicht einverstanden waren, während nur 2 derselben ihr Einverständniß hiezu erklärten. (Rufe: Hört! Hört!)

Aus dieser Darstellung geht wohl mit unzweifelhafter Sicherheit hervor, daß für die angesuchte Trennung triftige Gründe nicht vorhanden sind, daß die Verhältnisse, welche dem hohen Landtage bei der im Jahre 1866 erfolgten Abweisung des gleichen Ansuchens vorgelegen sind, sich im Wesentlichen durchaus nicht verändert haben, daß die Ortschaften Aloisburg und Johannesthal für sich die Mittel zur Erfüllung der ihnen als selbstständigen Gemeinden erwachsenden Verpflichtungen nicht besitzen, und daß die Aufrechthaltung des bestehenden Gemeindeverhältnisses den genannten Ortschaften keine Nachtheile, sondern nur wesentliche Vortheile bringt und auch für die Stadtgemeinde Rumburg von Wichtigkeit ist.

Eine Anzahl von Haus= und Grundbesitzern in Aloisburg, so wie eine Anzahl von Genieindevertretern in Rumburg, haben dem hohen Landtage Petitionen um Belassung des bisherigen Gemeindeverbandes überreicht, und schließen sich die in denselben enthaltenen Gründe im Wesentlichen den Ausführungen der Stadtgemeinde Rumburg an.

In Würdigung aller dieser Verhältnisse, erlaubt sich nun die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten den Antrag zu stellen:

"Der hohe Landtag wolle über das Gesuch der Ortschaften Aloisburg und Johannesthal um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Rumburg und Konstituirung als selbstständige Gemeinde zur Tagesordnung übergehen."

Sn. sekr. Tobiš (čte):

Komise pro záležitosti okr. a obecní navrhuje: Slavný sněme, račiž o záležitosti osad Aloisburku a Janova za vyloučení z obecního svazku s Rumburkem a ustavení jako samostatná obec, přejíti k dennímu pořádku.

Nejv. maršálek zem. Žádá někdo za slovo ?

Verlangt Jemand das Wort? Nachdem niemand das Wort verlangt, schreiten wir zur Abstimmung.

Die Kommission beantragt, das hohe Haus wolle über das Gesuch der Ortschaften Aloisburg und Johanneschal um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Rumburg und Konstituirung als selbstständige Gemeinde zur Tagesordnung übergehen.

Komise navrhuje, aby slavný sněm přešel o žádosti osad Aloisburku a Janska za vyloučení z ob. svazku s Rumburkem a ustavení jako samostatná obec k dennímu pořádku.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Ref. Funke:

Im weiteren Verfolge dessen finden auch die von Haus= und Grundbesitzern von Aloisbürg und der Gemeindevertretung Rumburg um Belassung des bisherigen Gemeindeverbandes Petitionen Zahl 12, 13 ihre Erledigung.

Sn. akť Tobiš.

Tím jsou také vyřízeny žádosti podané od 9 majitelů domů a pozemků z Aloisburku čís. 12 a od zástupců obce Rumburka čís. 13. za ponechání dosavadního svazku obecního.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ?

Komise činí návrh, by dotyčné petice byly považovány za vyřízeny.

Die Kommission stellt den Antrag die Petitionen als erledigt anzusehen.

Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Jest přijato,

Ist angenommen.

(Zvoní.)

Jelikož oba p. poslanci, jichž volby byly verifikovány na začátku dnešního sezení, jsou přítomni, předsevezmu skládání jich slibu.

Nachdem beide H. Abgeordneten, deren Wahlen heute verificirt worden sind, im hohen

Hause anwesend sind, so werde ich ihre Angelobung vornehmen.

Ersuche die Angelobungsformel zu verlesen.

Žádám, by byla přečtena formule skládání slibu.

Sn. sekr. Sládek:

Učiníte co poslanci slib na místě přísahy v ruce nejvyššího maršálka zemsk., že chcete Jeho Veličenstvu císaři pánu věrni a jeho poslušní býti, zákony zachovávati a své povinnosti plniti.

Sie werden als Landtagsabgeordnete in die Hände des Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben, Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

(H. Karl Graf Chotek, pan Schulz, skládají slib, leisten die Angelobung).

Nejv. maršálek zemský: Komise pro záležitosti zdravotnictví má schůzi dne 30. o 9. hod. dopolední.

Die Sanitätskommission hat Sitzung am 30. Sept. um 9 Uhr Vorm.

Die Kommission für die gräfl. Straka'sche Akademie hat Sitzung auch am 30. September ebenfalls um 9 Uhr.

Komise pro záležitosti akademie hr. Straky má dne 30. září o 9. hodině dopolední schůzi.

Komise pro okresní a obecní záležitosti bude odbývati schůzi dne 30. září o 10. hodině dopolední.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten hält Sitzung am 30. Sept. um 10 Uhr Vorm.

Die Kommission für die Bauordnung hält Sitzung am 30. Sept. um 10 Uhr Vorm.

Komise pro stavební řád má taktéž schůzi dne 30. září o 10. hodině dopol.

Die Kommission für Wasserwirthschaft hält Sitzung am 3. Okt. um 9 Uhr Vorm.

Komise pro vodní hospodářství má schůzi dne 3. října v 9 hodin dopoledne.

Příští sezení bude se odbývati zítra v úterý dne 30. září o 11. hod. dopol.

Die nachste Sitzung findet statt morgen Dienstag den 30. Sept. um 11 Uhr Vorm.

Prvé než ohlásím denní pořádek, jsem nucen poukázati k jedné okolnosti, totiž slavný sněm přijal v druhém čtení předlohu týkající se jednacího řádu; bylo však opomenuto odhlasovati návrhy, které se nacházejí na konci zprávy, z nichž jedna obsahuje výslovně, že paragrafy jednacího řádu starého se změní a na jejich místo mají nastoupiti články následující, o kterýchž se pak sněm usnesl a dále věta, která se týká začátku platnosti jednacího řádu.

Z této příčiny jsem nucen dáti na denní pořádek příštího sezení pokračování čtení druhého a pak po případě čtení třetí.

Tedy bude první předmět pokračování druhého čtení zprávy komise o jednacím řádu pro český sněm a po případě třetí čtení.

Pak bude třetí čtení zákona, o kterém se slavný sněm dnes usnesl, totiž v příčině zevnějšího označování strážných zřízenců přísežných ustanovených k ochraně zeměvzdělání a honitby.

Dále první čtení návrhu posl. Tausche a soudruhů v příčině krise obilní a účinku jejího na hospodářské a všeobecné poměry.

Zpráva komise rozpočtové o účetních závěrkách fondu ke zřízení sboru dobrovolných střelců a fondu k podporování vysloužilých dobrovolných střelců za rok 1883 č. t. 51.

Jest to záložitost, která byla na dnešním denním pořádku a kterou jsem sejmul s dnešního pořádku pro příčiny formální.

Dále zpráva komise rozpočtové o účetní závěrce fondu vyvazovacího za rok 1883 6. t. 53.

Zpráva komise rozpočtové o rozpočtu fondu vyvazovacího na r. 1885 č. t. 54.

První čtení zprávy výboru zemského o přístavbách a přestavbách a jiných opatřeních r. 1882 v německém divadle zemském z ohledů bezpečnosti provedených č. t. 49.

Pak první čtení zprávy výboru zemského ohledně zmenšeni počtu lékařských zřízenců a opatrovnictva v blázinci Do břanském. (Zpráva netišť.)

Die Tagesordnung für die morgige Sitzung ist folgende:

Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, dass daS hohe Haus bei der zweiten Lesung des Berichtes betreffend die Geschäftsordnung nicht Beschluß gefaßt hat über die Zwei am Schluße des Berichtes gestellten Anträge, von denen der erste sich darauf bezieht, daß die bestimmten Paragrafe der alten Geschäftsordnung aufgehoben werden und an ihre Stelle die neuen treten zu haben und der zweite Antrag, welcher sich auf den Anfang der Giltigkeitsdaner der Geschäftsordnung bezieht. Aus dieser Ursache bin ich genöthigt noch die Fortsetzung der zweiten Lesung dieses Gegenstandes an die Tagesordnung zu setzen. Es wird demnach der erste Gegenstand der Tagesordnung sein:

1.  Die Fortsetzung der zweiten Lesung des Kommissionsberichtes über die Geschäftsordnung des böhmischen Landtages eventuell die dritte Lesung desselben, ferner

2.    die dritte Lesung des Gegenstandes, welchen das hohe Haus heute in zweiter Lesung angenommen hat, nämlich des Gesetzes betreffend die äußere Kennzeichnung der zum Schutze der Landeskultur und Jagd bestellten und beeideten Wachorgane.

3.  Die erste Lesung des Antrages des Abg. Tausche und Genossen betreffend die Getreide-

krisis und ihre Rückwirkung auf die landw. Verhältnisse,

4.  dann der Bericht der Bubgetkommission über die Rechnungsabschlüße des freiwilligen Schüßenfondes und des freiwilligen Schützeninvalidenfondes für das J. 1883. (Druck Z. 51), das ist der Gegenstand, welcher von der heutigen Tagesordnung abgefetzt morden ist aus formellen Gründen, ferner

5.  der Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1883 (Druck Z 53).

6.  Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für d. J. 1885. (Druck Z. 54).

7.  Erste Lesung des Landesausschußberichtes über die aus Sicherheitsrücksichten im deutschen Landestheater im J. 1882 durchgeführten Zu= und Umbauten und sonstigen Sicherheits-

vorkehrungen Druck Z. 49).

8.    Erste Lesung des Landesausschußberichtes betreffend die Reduzirung des Aerzte= u. Wartpersonals der Dobřaner Landesirrenananstalt (ungedr. Ldtgs=Bericht).

Der H. Obmann der Bankommission macht mich darauf aufmerksam, dass durch einen Irrthum in der Kanzlei die Sitzungsstunde unrichtig angegeben worden ist.

Es ist die Sitzung der Kommission für die Bauordnung, nämlich am 30. Sept. nicht 10 Uhr Vormittags, sondern 3 Uhr Nachm.

Pan starosta komise pro stavební řad mne na to upozorňuje, že stala se mýlka při pozvání této komise a že bude odbývati schůzi zejtřejšího dne a sice ne v 10 hodin, nýbrž ve 3 hodiny odpoledne.

Prohlašuji schůzi za skončenou.

Ich erkläre die Sitzung für geschloffen. Schluß der Sitzung um 2 Uhr 20 Min.

Konec schůze o 2 hod. 20 min.

Freiherr von Kleist, Verificator. Dr. Albert Werunsky, Verificator.

Dr. Josef Žalud, verifikátor.


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