Čtvrtek 2. srpna 1883

Dávám závěrečné slovo p. zpravodaji.

Zpravodaj p. Dr. Bráf:

Slavný sněme! S upřímným politováním musím to vysloviti, že nejenom

jako člen komise, nýbrž i z osobního přesvědčeni musím se prohlásiti proti oběma návrhům, které zde byly podány a rovněž tak musím se vysloviti proti návrhu, který byl dr. Elger z Liberce před tím podal. Prosím s upřímným politováním, protože se mého citu dotýká ten vřelý, věrný spůsob, jakým purkmistr kr. města Prahy zájmů tohoto hlavního města se zastává.

Avšak, pánové račte uvážiti sami, k jakým by návrhy tyto, kdyby byly uskutečněny, vedly konsekvencím.

Praví se tu ku příkladu: "Pro veškeré osoby mající v čas vydání nového zákona pobyt v obci, jež není jejich obcí domovskou, počíná běh lhůty osmileté dnem, kdy působnosti nabude zákon o chudinství veřejném, zdělaný se zřetelem k zásadám právo domovské nově upravujícím.

Aneb druhý návrh dokonce, že kdo nabyl práva domovského, netratí nárok na opatření chudinské v dřívější své obci domovské a nenabývá ho v nové, dokuď o tom nebude nařízeno zákonem o chudinství veřejném.

Tenor obojího pánové jest ten, že ustanovení zákona o domovském právu, pokud se týká chudinské podpory, tedy toho, co jest vlastně fundamentem domovského práva - neboť když se nehledí na tu chudinskou podporu, jest to pojem dosti prázdný, - že právě tento nárok na podporu chudinskou nemá se realisovati dokud nebudou ty nové zákony chudinské vyřízeny.

Nyní, pánové, prosím, abyste laskavě uvážili následující.

Dejme tomu, že sněm království českého by vyhověl požadavku, který klademe my v návrzích svých záhy a že by nový zákon chudinský u nás brzy po uveřejnění nového zákona domovského byl zjednán.

Resultát by ovšem byl, že by nabývalo se práva domovského a s ním chudinské podpory nyní podle tohoto nového zákona.                                                        

Tak by se tedy ku příkladu stalo, že všichni ti lidé, kteří jsou příslušni do Rakous horních neb dolních, do Štýrska a t. d. a meškají v Cechách, nabyli by osmiletým pobytem zde práva domovského a nárok na podporu chudinskou.

Jsou ale země v Rakousku, kde jest právě počet takových osob nesmírně četný, osob, jež tam nejsou příslušnými a Vám, pánové, jest dobře povědomo, že jest to nejména království České, jehož příslušniků asi půl milionu v cizích těchto zeních trvají a že z nich 300. 000 jest v Rakousích Dolních.

Domníváte se pánové, že takové země, které mají velký počet obyvatelstva, jež jest příslušné v zemích jiných, budou snad míti v úmyslu popíliti si s reformou zákona chudinského?

Vezměte tedy ku př. Rakousy Dolní - beru ovšem příklad drastický - ty by si nepopílily!

Resultát pánové bude: 300. 000 příslušníků království českého, kteří toho času jsou v Dolních Rakousích, tam práva domovského nenabudou, dokud regulace nebude provedena a tedy tam také nenabudou nároku na podporu chudinskou a těch nepatrných 40. 000 příslušníků jiných zemí, které jsou zde v Cechách, ti ho ovšem nabudou hned. To jest počet nepatrný. Ale Vy, vedle tohoto nepatrného počtu těchto příslušníků budete nadále podporou chudinskou živiti všechny své příslušníky, kteří jsou v zemích cizích a jestliže dnes naříkáte, že království české tak mnoho přispívá k potřebám jiných zemí, pak budete moci naříkati, že království české přispívá sterým spůsobem v jistém směru proto, poněvadž jste takto rozřešili otázku domovského práva, že ono přispívati bude snad o 10-20 let déle na příslušníky takové, kteří mohli a měli nabýti práva domovského v zemích mimočeských.

Celý návrh, který velectěný purkmistr kr. hl. města podal, může míti výsledek jen jediný, že bude velký chaos, jedna zem provede nový chudinský zákon, druhá nebude míti příčiny, aby si s tím pospíšila.

Výsledek tedy bude, že některé země budou kromě příslušníků, které z cizích zemí tam přišli, ještě také živiti občany své, kteří v cizích zemích ještě práva domovského nenabyli, a konečný výsledek bude ten, že ten spravedlivý účel, kterého chceme touto reformou dosíci, bude do nekonečna odložen a splnění jeho snad trvale suspendováno.

Já Vás pánové prosím, jestli vskutku za to máte, že v této otázce jest zapotřebí vážného slova, jestliže má tedy to, co sněm český zde o potřebě rozšíření této otázky pronesl, míti více než pouze cenu akademickou, abyste nepřisvědčili k návrhům, které velectěný pan purkmistr kr. hl. města uvedl.

My jsme pánové i v komisi byli vedeni náležitým zřetelem na města, o kterých je řeč a právě proto vytkli jsme lhůtu tak dlouhou. Kdyby tento zřetel nás ovládal, věru bychom nebyli 8 let volili, nýbrž 2, 3, 4 roky na nejvýše, (Výborně!)

To již tuším dostačí, a nyní pánové tedy obracím se k druhému návrhu, k návrhu svého ctěného kolegy dr. Elgera.

Der H Dr. Elger plaidirt für die zehnjährige Ersitzungsfrist des Heimatsrechtes, und zwar aus dem Grunde, weil die achtjährige Frist ihm mit Rücksicht auf die Verhältnisse der industriellen Städte zu kurz erscheint.

In formeller Beziehung möchte ich zunächst mein Bedauern aussprechen, daß der mir sehr liebe und geschätzte Kollege, nachdem er doch Mitglied der Kommission war, seinen Anschauungen nicht in einem Minoritätsvotum Ausdruck gegeben hat.

Ich konstatire dabei, daß der geehrte H. Abgeordnete für den Bericht und die Anträge, wie sie in der letzten Sitzung der Kommission vorgelegt wurden, auch gestimmt hat. Aber ich will von diesem Umstande absehen.

Aus der Rede des geehrten H. Abgeordneten geht es hervor, daß er eigentlich nur das Uebergangsstadium befürchtet.

Diese zehn Jahre möchte er eigentlich nur

deshalb haben, damit gerade in der ersten Zeit des Uiberganges die Städte Zeit haben, sich in die neuen Verhaltnisse einzugewöhnen.

Nun, es hat bereits der geehrte H. Abg. Dr. Ruß bemerkt, es werde ja mit der Erledigung nicht so schnell gehen. Ich bin auch überzeugt, per Dampf geht es nicht, es wird vielleicht zwei, vielleicht drei Jahre (und das ist noch eine günstige Annahme) brauchen, ehe das Heimatsgesetz überhaupt im Reichsrathe erledigt ist, dann kommt noch eine weitere Frist von 8 Jahren, während welcher die Städte und industriellen Orte keinen Zuwachs an Unterstützungsbedürftigen haben werden aus der Reihe derjenigen, welche erst nach Verstreichung dieser Frist das Heimatsrecht erwerben werden.

Wenn Sie, meine Herren das erwägen, daß 10, 13 und mehr Jahre wahrscheinlich noch das bestehende System der Ungerechtigkeit, 10, 13 Jahre wahrscheinlich noch diese kommunistische Willkühr, die mit unserem jetzigen Heimatsgesetze verbunden ist, fortdauern würde, so werden Sie zugeben, daß die Bedingungen, welche wir festgesetzt haben, für die Interessen der industriellen Städte Schutzzoll genug sind.

Ich befürworte also die Anträge der Kommission und bitte Sie, denselben Ihre Zu-

stimmung zu geben. (Bravo, Bravo,

výborně. )

Oberstlandmarschall (läutet): Wir übergehen zur Abstimmung.

Es liegen folgende Anträge vor, u. zw.: einmal der Antrag der Kommission, sowie derselbe sich gedruckt in den Händen der Herren befindet. Dann der Antrag des H. Dr. Elger, es sei in den Anträgen der Kommission I. ad Z. 1. anstatt der Ziffer 8 die Ziffer 10 zu setzen. Dann die beiden Anträge des H. Abg. Dr. Thomas Černý.

Ich glaube nun, nachdem H. Dr. Černý einen Zusatzantrag und einen Eventualantrag gestellt hat für den Fall, daß dieser Zusatzantrag nicht angenommen werden sollte, und nachdem dieser Eventualantrag sich als Abänderungsantrag für das letzte Alinea der Kommissionsanträge darstellt, die Abstimmung in folgender Weise vornehmen zu sollen, wobei ich mir vorauszuschicken erlaube, daß ich mich bezüglich des Antrages des H. Dr. Elger mit

dem H. Antragsteller in's Einvernehmen gesetzt habe und derselbe mit der Art, wie ich über seinen Antrag abstimmen zu lassen beabsichtige, sich einverstanden erklärt hat.

Ich glaube daher, wir werden zunächst abstimmen über den 1. Theil des Kommissionsantrages anfangend mit: "1. den Bestimmungen"... bis zu den Worten,, noch genossen haben, " und zwar mit Vorbehalt der Einstellung der 8 oder 10jährigen Frist.

Wenn dieses Alinea angenommen sein wird, so werde ich über diesen Zusatzantrag des H. Dr. Černý abstimmen lassen. Sollte dieser Antrag angenommen werden, so wird nach demselben über das letzte Alinea nach dem Commissionsantrage abgestimmt werden; sollte der Zusatzantrag des H. Dr. Černý nicht angenommen werden, so werde ich über diesen Eventualantrag abstimmen lassen, welcher sich als Abänderungsantrag des letzten Alinea darstellt, und sollte dieser Eventualantrag angenommen werden, so entfällt die Abstimmung über das letzte Alinea des Kommissionsantrages, sollte der Eventualantrag nicht angenommen Werden, so wird über den letzten Absatz des Kommissionsantrages u. zwar in beiden Fällen, also sowohl bei den Anträgen des H. Dr. Černý, als beim Kommissionsantrage mit Vorbehalt der 8 oder 10 jährigen Frist abgestimmt werden, und nachdem das ganze Alinea 1 in seinem übrigen Texte feststehen wird, werde ich über den Antrag des H. Dr. Elger abstimmen lassen, welcher die 10jährige Frist eingesetzt haben will; und sollte dieser Antrag nicht angenommen werden, werde ich über den von der Kommission gestellten Antrag, nämlich die 8jährige Frist abstimmen lassen.

Hlasování míním zavésti timto způsobem:

Především dám hlasovat o první části článku, o který se jedná a to počínaje slovy: "ku předpisům dosavádním" až k slovům: "veřejné podpory chudinské" takže o poslední větě tohoto odstavce by se hlasovalo zvláště.

Při tom sobě dovoluji poznamenati že o lhůtě osmi roků neb deseti roků, jak navrhuje p. posl. Dr. Elger se při tom nebude hlasovat s výhradou dalšího odhlasování o lhůtě. Pak by se přešlo ku hla-

sování o dodatečném návrhu pána purkmistra Černého.

Pakli by tento návrh byl přijat, tedy by se hlasovalo o posledním odstavci návrhu komise, pakli by návrh p. Černého nebyl přijat, dám hlasovat o eventuelním jeho návrhu, který tvoří návrh měnící hledě k návrhům komise.

Pakli by dodatečný návrh p. posl. Černého byl přijat, odpadá hlasování o návrhu komise.

Pakli by ale nebyl přijat, dám hlasovat o posledním návrhu komise a sice ve všech případech s vyhrazením číslic, lhůty buď deseti neb osmileté.

Až znění toho celého článku bude, vyjma otázku lhůty úplně zjištěno, pak dám hlasovat o návrhu p. Dra. Elgera, na desetiletou lhůtu, a pakli by tento návrh nebyl přijat, dám hlasovat o návrhu komise na osmiletou lhůtu, jak zde v návrhu komise je vytištěna.

Přejdeme tedy k hlasování.

Wir übergehen zur Abstimmung.

První hlasování se bude díti o první částce návrhu komíse, s vyhražením lhůty a zní tato čásť:

1. "K předpisům dosavadního zákona o způsobech nabývání práva domovského (§ 5 a násled. ) budiž připojen další toho znění:

Každý svéprávný občan státní nabude v obci práva domovského nepřetržitým pobytem (vyhraženo).. let, jestliže mezi tou dobou a) nebyl odsouzen pro skutek, se kterým spojena jest ztráta volebního práva v obci, b) nebyl potrestán pro žebrotu neb tuláctví, c) nepožadoval a neobdržel veřejné podpory chudinské. "

Der erste Theil des Absatzes lautet:

,, l. Den Bestimmungen des bisherigen Gesetzes über die Erwerbsgründe des Heimatsrechtes (§. 5. u. f. ) ist die weitere anzureihen: Jeder eigenberechtigte Staatsbürger erlangt durch den in einer Gemeinde ununterbrochen festgesetzten Aufenthalt von.. (vorbehalten)..

Jahren das Heimatsrecht in derselben, vorausgesetzt, daß er während dieser Zeit a) nicht wegen Handlungen, mit welchen der Verlust des Wahlrechtes in der Gemeinde verbunden ist, verurtheilt, b) nicht wegen Betteln und Landstreicherei gestraft wurde, c) die öffentliche Armenunterstützung weder beansprucht noch genossen hat. "

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Angenommen.

Jest přijato

Nyní přijde k hlasování o dodatečném návrhu p. dra. Černého.

Jetzt kommt der Zusatzantrag des Hrn. Dr. Černý zur Abstimmung

Derselbe lautet:

Zum Artikel I. ist als 3. Absatz beizufügen: "Das also erworbene Heimatsrecht hat weder den Verlust des Rechtes auf Armenversorgung in der früheren, noch Erwerbung des Anrechtes auf eine solche in der neuen Heimatsgemeinde zur Folge, insolange nicht diesbezüglich durch ein mit Berücksichtigung der neuen Grundsätze des Heimatsrechtes behufs Regelung des öffentlichen Armenwesens erlassene Gesetz eine Bestimmung getroffen wird. "

Dodatečný návrh p. dra. Černého zní následovně:

;, K čl. I. budiž dodáno jako odstavec 3: "

"Kdo takto práva domovského nabyl, netratí nároku na opatření chudinské v dřívější své obci domovské, a nenabývá ho v nové domovské obci, dokud o tom nebude nařízeno zákonem o chudinství se zřetelem k zákonu domovskému nově se. upravujícímu. "

Prosím pány, kteří souhlasí s tímto návrhem, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht)

Návrh jest odmítnut.

Der Antrag ist abgelehnt (Rufe: Gegenprobe !)

Die Frage, ob Gegenprobe oder nicht, ist ausschließlich mir vorbehalten und ich hege über das Resultat der Abstimmung nicht den leisesten Zweifel. - Ich bitte um Entschuldigung, ich gestehe, dass ich mich geirrt habe, wenn eine Gegenprobe von 20 Abgeordneten begehrt wird, bin ich nach der Geschäftsordnung verpflichtet, dieselbe zu veranlassen, und nachdem nun das Wort Gegenprobe gefallen ist, so stelle ich die Anfrage, ob die Gegenprobe verlangt wird?

(Es. meldet sich nicht die erforderliche Zahl von Abgeordneten. )

Sie wird nicht verlangt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Eventualantrag des Abg. Hrn. Dr. Černý.

Přejdeme k hlasování o eventuálním návrhu p. dr. Černého; tento zní:

"Pro všecky osoby, mající v čas vydání nového zákona pobyt v obci, jež.... (nyní počíná vyhražení lhůty) dnem kdy působnosti nabude zákon o chudinství veřejném, zdělaný se zřetelem k zásadám právo domovské nově upravujícím. "

"Der Lauf der.........(acht oder

zehnjährigen) Frist hat für alle diejenigen, welche zur Zeit der Einführung des neuen Gesetzes in anderen als ihrer Heimatgemeinde ihren Aufenthalt haben, mit demjenigen Zeitpunkte zu beginnen, in welchem das unter Berücksichtigung der neuen Grundsätze des Heimmatsrechtes zum Behufe der Regelung des öffentlichen Armenwesens erlassene Gesetz in Straf tritt. "

Ich ersuche die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří s tímto návrhem souhlasí, by vyzdvihli ruku. (Děje se. )

Ich ersuche um die Gegenprobe. (Geschieht. )

Der Antrag ist abgelehnt.

Návrh jest odmítnut.

Nyní budeme hlasovati o posledním odstavci dle návrhu komise opět s vyhrazením lhůty; tento zní (čte):

Pro všecky osoby mající v čas vydání nového zákona pobyt v obci, jež není jejich domovskou, počne běh lhůty..... (vyhrazeno) dnem, kdy nový zákon v působnost vejde.

Der Lauf der.......(vorbehaltene)

Frist hat für alle, welche zur Zeit der Einführung des neuen Gesetzes in anderen als ihren Heimatsgemeinden den Aufenthalt haben, mit dem Eintritt eben dieses Gesetzes zu beginnen. "

Žádám pány, kteří s tímto odstavcem - s vyhražením otázky lhůty - souhlasí, aby vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche mit diesem Antrage vorbehaltlich der noch zu bestimmenden Frist einverstanden sind, die Hand zu erheben

(Geschieht. )

Jest přijato.

Angenommen.

Nyní přejdeme k hlasování o lhůtě a sice dám předně hlasovati o lhůtě 10-leté a pakli ta by se nepřijala o lhůtě osmileté.

Ich werde nunmehr über die Frage des Termins abstimmem lassen u. z. zuerst über den 10 jährigen und falls dieser nicht angenommen würde, über den achtjährigen.

Ich ersuche die Herren, welche für den 10-jährigen Termin stimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří jsou pro 10-letou lhůtu, by vyzdvihli ruku. (Děje se).

Der Antrag ist abgelehnt.

Návrh jest odmítnut.

Žádám pány, kteří souhlasí s lhůtou 8-letou, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche die Herren, welche für den 8-jährigen Termine stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Angenommen.

Jest přijato; a tím jest návrh přijat úplně dle znění komise.

Der Antrag ist vollständig nach den Anträgen der Commission angenommen.

Zpravodaj Dr. Bráf (čte): "2. Obec má právo zapověděti usazení se osobám, které nemohou prokázati dosavadní příslužnosť a možnosť, opatřiti si obydlí a výživu. Ona může zapověděti pobyt nepříslušníkům, kteří žebrotou veřejné dobročinnosti k obtíži jsou nebo tuláctvím veřejný pořádek ohrožují. "

,, §. 2. Die Gemeinde hat das Recht, den Ausenthalt denjenigen zu verweigern, welche die bisherige Zuständigkeit und die Möglichkeit sich Wohnung und Unterkunft zu schaffen, nicht auszuweisen vermögen. Sie kann nichtzuständigen Personen, welche der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last satten, oder als Landstreicher die öffentliche Ordnung gefährden, den Aufenthalt verwehren.

Nejv. maršálek zem.: Žádá někdo za slovo k druhému odstavci?

Abgeordn. Dr. Rufs: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abg. Dr. Russ hat das Wort.

Abg. Dr. Ruß: Ich bin leider nicht in der Lage, aus jene Einwendungen einzugehen, welche der Herr Berichterstatter meinen. Angriffen in Absicht auf Absatz 2 der Vorschläge der Kommission entgegengesetzt hat. Aber ich möchte meine Zweisel noch verstärken durch ein deutlicheres Uebersetzungsargument.

Mir ist nämlich von Kennern der tschechischen Sprache gesagt worden, daß výživu etwas ganz anderes bedeute als Unterkommen und daß es beiläufig so viel wie Ernährung (Ruse: Ja wohl! Verpflegung!), also Verpflegung sei. Das ist ganz bestimmt etwas anderes als das deutsche "Unterkommen". Wenn man daher auf der einen Seite behauptet,

Unterkommen sei nur eine Abart von Wohnungen und auf der anderen Seite doch in einem gleichfalls authentischen Texte einen Ausdruck gebraucht, welcher etwas Anderes bedeutet, so wird es wohl gestattet sein, gegen jenen Text zu stimmen, welcher nicht einmal den Absichten der Kommission zu entsprechen scheint. Mir ist es nicht recht klar, nach welchem Texte nun die Regierung das Gesetz ausarbeiten soll. Authentisch sind beide Texte. Der eine sagt aber etwas anderes als der andere. Ich muß das der Wohlmeinung der Regierung überlassen, wie sie sich aus diesem Dilemma herausfindet. Ich wrrde gegen diesen Absatz 2 stimmen. Ein anderes Mittel bleibt mir nicht übrig.

Ich glaube aber auch deshalb dagegen stimmen zu sollen, weil er eine Einschränkung der individuellen Freiheit intendirt, welche derzeit wie es scheint, in unserer Gesetzgebung noch nicht allzureichlich vorhanden ist.

Wir leben in einer Zeit, in welcher unter dem Titel Organisation der Gesellschaft alle möglichen Beschränkungen der individuellen Freiheit (Bravo links) versucht werden (Rufe Sehr richtig!) und ich glaube man muß, gar wenn man ein freisinniger Politiker zu sein behauptet, eisersüchtig darüber wachen, daß der Umfang der individuellen Freiheit, wie er der Zeit besteht, nicht übermäßig eingeschränkt werde.

Ich habe nur noch eine persönliche Bemerkung gegenüber dem Herrn Berichterstatter anzufügen, die er mir freilich mit seiner Verufung auf die kurze Zeit seiner Theilnahme an den Verhandlungen des Landtages schon von vornherein erschwert hat. Allein doch muß ich darauf aufmerksam machen, daß der Bericht kein integrirender Theil desjenigen ist, was im Antrage steht (Rufe links: Sehr richtig!) und daß man daher nicht bei Unklarheit des Antrages verweisen kann auf das, was in dem Berichte zu lesen ist. Sodann habe ich nicht gegen den Herrn Berichterstatter Einwürfe erhoben, sondern es nur immer mit der Kommissionsvorlage zu thun gehabt, daher weder mit den einzelnen Mitgliedern der Kommission unter welcher der Herr Berichterstatter ist noch auch mit den Mitgliedern der Minorität der Kommission, welche der Herr Berichterstatter so freundlich war, als meine Connationalen zu bezeichnen.

Ich habe es immer nur mit der Kommis-

sion selbst zu thun. Ich glaube auch, daß der Vorwurf, welchen der, Herr Berichterstatter gegen den Hrn. Dr. Elger erhoben hat, nicht entspricht jenem korrekten und loyalen Angreifen, welches ich mir gegen die Kommissionsvorlage erlaubt habe. (Sehr richtig)

Ich muß eine solche Art, durch persönliche Bemerkungen abzuwehren, ebenso höflich wie entschieden ablehnen. (Lebhaftes Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

Žádá ještě někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí).

(Niemand meldet sich.

Jelikož nikdo za slovo nežádá, prohlašuji debatu za skončenou.

Ich erkläre die Debate für geschloffen.

Dávám závěrečné slovo p. zpravodaji.

Berichterstatter Dr. Bráf:

Ich werde, wie ich es bereits bei meiner ersten Antwort erklärt habe, bei der Sache bleiben und zur Sache bemerke ich, daß allerdings in unserem Texte mit dem Worte,, Unterkommen" Erwerb verstanden wird, Lebenserwerb, Lebensunterhalt (Rufe: Aha! Ja so! links!) Dieß ist also ganz richtig; derjenige der dem Herrn Dr. Ruß die Uebersetzung geliefert hat, hat sie ganz richtig geliefert und ich bin so frei, zu erklären, daß ich das Wort "Unterkommen" in diesem Sinne, in dem er es hier erklärt hat, aufrecht erhalte, weil es den Anträgen der Commission entspricht. Wenn darin eine Beschränkung des Princips der Freizügigkeit gesucht wird, bemerke ich einfach dagegen, daß diese Verschärfung nothendig ist mit Rücksicht auf das finanzielle Risico, welches den Gemeinden durch die Einführung der neuen Bestimmungen erwachsen wird. Ich wende mich an alle Bürgermeister und Gemeindevorsteher unter den Herren Abgeordneten, sie mögen mir das Zeugnis geben, ob es nicht absolut nothwendig sei, zum Schutze der Gemeinden eine solche Bestimmung einzuführen, und mit Rücksicht auf diesen nothwendigen Schutz empfehle ich die Bestimmungen des Abschnittes 2 den geehrten Herren Abgeordneten zur Annahme.

Nejv. maršálek z.: Přejdeme k hlasování.

K druhému odstavci nebyl učiněn žádný návrh.

Zur 2. Alinea ist kein Antrag gestellt worden. Ich glaube daher von einer neuerlichen Verlesung derselben Umgang nehmen zu können, indem ich diesen Absatz, sowie derselbe von der Kommission vorgeschlagen wurde und vorgedruckt sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, zur Abstimmung bringe.

Ich ersuche die Herren, welche diesem 2. Absatze, sowie derselbe vorgedruckt ist, zustimmen, die Hand zu erheben.

Žádám pány, kteří souhlasí s návrhem, jak jest vytištěn, by vyzdvihli ruku. (Děje se).

Jest přijato.

Ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Bráf (liest): 3. Das einmal erworbene Heimatsrecht geht nicht verloren, solange nicht aus irgend einem gesetzlich anerkannten Titel ein neues erworben ist.

3. "Domovské právo nabyté nepozbývá se, dokud se na základě nějakého zákonného titulu nenabylo nové. "

Nejv. maršálek z.: Žádá někdo za slovo k třetímu odstavci?

Verlangt Jemand zum 3. Absätze das Wort ?

(Nikdo se nehlásí. )

Niemand meldet sich.

Jelikož nikdo za slovo nežádá, přejdeme k hlasování.

Žádám ony pány, kteří souhlasí s návrhem, jak je vytištěn, by vyzdvihli ruku.

Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wie derselbe vorgedruckt ist, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Es ist angenommen.

Jest přijato.

Berichterst. Dr. Bráf (liest): 2. Die Regierung wird aufgefordert in der auf die Votierung des neuen Heimatsgesetzes unmit-

telbar folgenden nächsten Landtagssession eine Vorlage über die Regelung des Armenwesens bei dem Landtage einzubringen.

II. "Vláda se vyzývá, aby v zasedání sněmovním, kteréž bezprostředně následovati bude po schválení nového zákona domovského, podala sněmu předlohu na opravu chudinství veřejného. "

Nejv. maršálek z.: K tomuto odstavci přihlásil se k slovu a sice pro návrh p. posl. Bondy, dávám jemu slovo.

Abg. Bondy: Hoher Landtag! Wenn ich bezüglich des Antrages der geehrten Kommission für das Heimatsgesetz das Wort ergreife, so geschieht dieses namentlich aus dem Grunde, weil in dem Motivenberichte eine der wichtigsten Tagesfragen, nämlich die Arbeiterfrage näher besprochen ist, während in dem Schlußantrage die Berichterstattung darüber nichts Weiteres sagt, und es doch nothwendig erscheint, daß man diesen so wichtigen Punkt nicht mit Stillschweigen übergeht. Es ist mir vollständig bekannt, daß die Lösung der Arbeiterfrage heute nicht auf der Tagesordnung steht und auch nicht stehen kann, weil es nicht Sache des hohen Landtages ist, vielmehr dieselbe heute sich in den Händen der hohen Regierung befindet, und später der Berathung des hohen Reichsrathes obliegen wird. Man darf aber wie ich schon früher bemerkt habe, die Angelegenheit nicht mit Stillschweigen übergehen, weil, wenn das Heimatsrecht beschloßen Werden sollte, es auf große Widerstände seitens der Vertreter der verschiedenen Gemeinden stoßen würde, wenn nicht früher die Frage der Arbeiterversorgung gelöst ist. In wie fern das Heimatsgesetz mit der Arbeiterfrage im Zusammenhang steht, das geht aus dem Motivberichte hervor, wenn man ihn näher in's Auge faßt. Im ersten Theile des Motivenberichtes wird in einer wertvollen statistischen Darstellung der Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden darauf hingewiesen, daß es Gemeinden gibt, in welchen die Zahl der einheimisch zuständigen Bevölkerung mit Einschluß der vorübergehend abwesenden kaum ein Viertel, ja in manchem Falle nicht einmal ein Zehntel der gesammten anwesenden Bevölkerung ausmacht.

So sind die Verhältnisse z. B. in Smichov, der Nachbargemeinde der königlichen Hauptstadt Prag, wo nur 9 Pct, in der Gemeinde Žižkov, wo nur im Ganzen 0, 65 Pct.

die Gemeindeangehörigkeit erworben haben. Ich erlaube mir aus diesem Beispiele und aus diesen statistischen Darstellungen eben nur die beiden Gemeinden hervorzuheben und die gebrachten statistischen Daten noch durch einzelne statistische Ergänzungen zu vervollständigen.

Von dem Jahre 1869 bis 1880 also binnen 11 Jahren ist die Bevölkerung Smichows, welches man mit Recht eine Industriestadt nennt, von 15. 382 auf 24. 984 Bewohner, also um 62. 4 % angewachsen. Im Gegensatze davon ist in Žižkow, welches ganz entschieden eine Arbeiterstadt ist, in derselben Zeit die Bevölkerung von 4336 Köpfen auf 21212 Köpfe gestiegen, was einen Zuwachs von 389. 2 % ergibt.

Smichow zahlt an Steuern und Zuschlägen 521. 135 fl., und Žižkow, welches nur 37 % Einwohner weniger hat, zahlt an Steuern und Zuschlägen nur 76. 248 fl. Wenn man nach den Ursachen dieser ungemein großen Differenz forscht, ergibt sich sofort, daß eben Smichow eine sehr bedeutende Industrie hat, da es auch eine Bahn im Rayon der Gemeinde besitzt, welche eine sehr bedeutende Steuerleistung hat, daß aber auf der anderen Seite Žižkow keine bedeutende Industrie, beinahe keine Industrie, höchstens eine kleine Gewerbeindustrie hat und daß ans der anderen Seite wohl eine Bahn den Ort berührt, dieser davon aber keine Steuern bezieht.

In Žižkow ist es der Fall, meine Herren, daß die ganze Arbeiterbevölkerung wohl dort Wohnt, aber ihren Erwerb in den Nachbargemeinden Prag, Karolinenthal, Bubna und anderen Vorstädten sucht.

Von der Bevölkerung Žižkows sind gegenwärtig zur Gemeinde zuständig von 21. 200 Köpfen nur 139 Personen, dagegen gehören zu anderen Orten von Böhmen 20. 444 in andere Orte Oesterreichs 7, nach Ungarn 65 und ins Ausland 65.

Wenn man nun also nach 8 Jahren, wie jetzt befürwortet wird, das Heimatsgesetz ins Leben treten läßt, ohne eine anderweitige Vorsorge getroffen zu haben, so tritt der Fall ein, daß eben 20. 444 Personen, welche größtentheils also der auswärtigen Bevölkerung angehören, die Zuständigkeit erlangen, in Folge dessen auch das Anrecht auf Armenversorgung.

Es ist nun die Frage, ob diese Gemeinde dann in der Lage sein wird, diese Last zu tragen, und wenn sie dieselbe nicht ertragen kann, was dann zu geschehen habe?

Meine Herren, indem ich diese statistischen Daten vorgetragen habe, wird es vielleicht den Anschein haben, daß ich überhaupt gegen die Vorlage des Heimatsgesetzes eine Einwendung erheben würde, wahrend ich auf der anderen Seite bisher immer für die Vorlage der geehrten Kommission gestimmt habe. Es ist dies aber nicht der Fall. Das Heimatsgesetz an sich, so wie es eben von der geehrten Kommission vorgetragen wird, mag seine Vorzüge haben, mag ganz vorzüglich sein, aber auf der anderen Seite zeigt es sich von selbst, daß gleichzeitig mit dem Eintritt in die Wirksamkeit des Heimatsgesetzes es nothwendig ist, daß man eine Vorsorge trifft, in welcher Weise man bei derartigen Gemeinden wie Žižkow eine Vorsorge trifft, daß nicht die ganzen Lasten der Gemeinde zufallen, sondern daß in anderer Weise, namentlich durch Errichtung von Arbeiterhilfskassen die Sache geregelt wird.

Nur in einer derartigen Weise, daß nämlich das Arbeiterhilfskassenwesen vollständig geregelt ist, ist es möglich, jene Ungerechtigkeiten zu beseitigen, welche dadurch entstehen, daß jenen Gemeinden die Lasten zufallen, welche keine Industrie betreiben und welche von dieser Industrie keine Steuerzuschläge erhalten.

Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß bezüglich der Nachtheile, welche den Aufenthaltsgemeinden gegenüber den Erwerbsgemeinden bevorstehen, in dem ganz vorzüglich ausgearbeiteten Motivenberichte der geehrten Commission Angaben enhalten sind, aber zu meinem höchsten Bedauern muß ich mich doch gegen den Passus aussprechen, welcher theoretisch vielleicht seine Richtigkeit haben mag, aber vom praktischen Standpunkte genommen den ich hier vertreten muß, mir nicht ganz zutreffend erscheint. Nach einer Einleitung, in Welcher gesagt wird:,, Die Arbeit deckt ihre Kosten nicht vollkommen und die Gesellschaft sieht sich veranlaßt, entgegen allen Prinzipien der privat wirtschaftlichen Verkehrs. Ordnung die Sorge für den Rest selbst zu übernehmen" folgt nachstehender Satz, den ich mir zu bekämpfen erlaube "die Armenunterstützung, welchelden, arbeitsunfähigen Arbeitern beziehungsweise deren Hinterbliebenen geleistet wird, ist eine nicht v. Unternehmer, sondern von der Gesellschaft getragene Ergänzung des unzureichenden Lohnes. " Es ist möglich, daß bei den sogenannten

Tagarbeitern, Leute, die die große Menge der Arbeiter ausmachen, die Kosten der Arbeiterversorgung in keiner Weise von den Unternehmern gedeckt werden können, weil da in Folge des hohen Angebotes die Löhne sehr gedrückt sind. Aber ich will behaupten und ich muß es behaupten, nachdem ich die Arbeiterverhältnisse in unseren Fabriken, namentlich in den Maschinfabriken genau kenne, daß ein großer Theil der Arbeiter ebenso der Arbeiter wie bei dem kleinen Gewerbe, welcher sein Gewerbe ganz gehörig erlernt hat und welcher dadurch Geld zu verdienen in der Lage ist, in Folge seiner Sparsamkeit etwas zurückzulegen; wenn man diesen Arbeitern außerdem mittelst Aushilfe in Erkrankungsfällen oder durch Versicherung gegen Unfälle unter die Arme greift, so so wirb ein solcher Arbeiter kaum in der Lage sein, später der Gemeinde zur Last zu fallen.

Nehmen wir aber dagegen meine Herrn! jene Arbeiter und es gibt deren sehr viele, welche der Trunksucht und dem Hazardspiele ergeben sind! Wenn man diesen auch die höchsten Löhne bezahlen würde, so werden doch diese, meine Herrn, der Gesellschaft ganz gewiß zur Last fallen; aber die Gesellschaft hat dann keine unzureichenden Löhne auszugleichen, sondern sie hat das auszugleichen, was in Folge unzureichender Nüchternheit oder Sparsamkeit abgeht. Es sind dies, geehrte Herrn! die Schattenseiten der Gesellschaft, welche auch in andern Gesellschaften vorkommen, auch in jener Klaffe, bei denen die Lohnangelegenheit gar nicht in Frage kommt, das sind die Schattenseiten der menschlichen Gesellschaft überhaupt. Aber alle diese Berhältnisse unter den Arbeitern, daß nämlich nicht jeder freiwillig spart und nicht jeder freiwillig zu irgend einem Vereine beitritt, wo er sich für das Alter versorgen kann, eben dieser Umstand bringt das hervor, was bereits in Deutschland geschehen ist, nämlich die Zwangspflicht zur Errichtung derartiger Kassen.

Diese Zwangspflicht aber meine Herrn! kann natürlich keineswegs auf den Arbeiter allein übergehen, sondern ebenso auch auf die Arbeitsgeber und insoweit dieß zur Unterstützung nicht ausreicht, selbstverständlich auch auf die Gemeinde. Aber natürlich wird durch einen derartigen Vorgang die Belastung der Gemeinde wesentlich verändert und es hat dies dann zur Folge, daß eben diese große Differenz, welche zwischen den industriellen Orten, wo nur Arbeiter wohnen, besteht, doch einigermaßen ausgeglichen wird.

Ich darf es aber nicht ganz übergehen und namentlich als Industrieller, daß es ja nicht an gutem Willen fehlt, überhaupt derartige Unterstützungskassen zu begründen und zu fördern; es existiren ja solche, aber sie haben sich bisher noch nicht weiter aufschwingen können als dazu, daß im Falle einer Erkrankung dem Arbeiter eine Unterstützung verabreicht wird und für den zweiten Fall, in welchem es sich darum handelt, den Arbeiter gegen andere Unfälle zu versehen; für eine weitere Versorgung der Arbeiter im Alter, wo sie durch Altersschwäche herabgekommen sind und für den weiteren Fall, wo ein Sterbefall eintritt und keine Vorsorge getroffen ist für die Hinterbliebenen, reicht ja der gute Wille und die Thätigkeit der einzelnen nicht aus und da muß eben eine gesetzliche Vorkehrung getroffen werden, damit dieses Verhältnis thunlichst geregelt werde. Ebenso halte ich mich für verpflichtet, nachdem ich den Antrag stelle, die Angelegenheit der hohen Regierung abzutreten, zu konstatiren, daß ja nach wahrscheinlichen Nachrichten die Regierung an die Lösung der Arbeiterfrage schreiten will und daß namentlich, soviel mir speziell bekannt ist, die hohe Regierung gegenwärtig die Bruderladenfrage ganz genau studieren lasse und sie sich eben -in diesem Stadium in der Hand des Referenten befindet

Aber die Bruderladenfrage, wenn sie auch gegenwärtig schon in Arbeit ist, ist ja nur ein ganz geringer Bruchtheil dieser ganzen Angelegenheit. Und wenn ich meinen subjektiven Ansichten Ausdruck geben darf, glaube ich, daß bei den total verschiedenen individuellen Verhältnissen von Böhmen, Mähren, Schlesien und Niederösterreich gegenüber den Arbeiterverhältnissen in Galizien oder Tirol, daß, wenn die Frage vom hohen Reichsrathe vielleicht in der Weise erledigt würde, daß sie theilweise Landsache würde, daß sie jedenfalls dann viel rascher in Fluß käme, wenigstens ein Theil viel rascher gelöst würde. Unter den gegebenen Verhältnissen läßt sich natürlich nichts Anderes anstreben, als die hohe Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß das Heimathsgesetz seinerzeit, wenn es eben schon in Wirksamkeit treten soll, nicht auf Widerstand in den Vertretungskörpern stoße. Wenn man so zu sagen, den Alp, welcher viele Gemeinden deshalb drückt, weil sie befürchten, daß durch die Mängel der Arbeiterversorgung ihre Lasten zu groß werden, würden beseitigt und die Gemeinden vom demselben befreit, wird das Heimathsgesetz, wie es heute vorgeschlagen wird,

mit allseitiger Freude begrüßt werden, weil die Uibelstände beseitigt sind, die bis heute noch nicht beseitigt werden konnten.

Nun erlaube ich mir noch darauf aufmerksam zu machen, daß in der Ergänzung des Antrages, den vorzutragen ich mir erlauben werde, ich mir eine gewisse neue Rangordnung vorzuschlagen erlaube. Ich setze nämlich in meinem Zusatzantrage die Arbeiterversicherungsfrage, wie man sie jetzt so allgemein bezeichnet, der "Armenversorgung" voran, und zwar glaube ich aus dem Grunde dazu vollständig berechtigt zu sein, weil die Arbeiter und die Arbeitsgeber gemeinschaftlich mit den Gemeinden dahin wirken, dass diese Unterstützungskassen eintreten, damit verhütet werde, daß eine Armenversorgung in erhöhtem Maße eintritt.

Ich erlaube mir aber auch darauf aufmerksam zu machen, daß es so zu sagen auch ein ethischer Grund ist, daß man die Arbeiterfrage ganz getrennt von der Arbeiterversorgung berührt, weil es vielleicht besser ist, den Arbeiter eine solidere Lebensauffassung in sich aufnehmen zu lassen, als den Gedanken: "Wenn ich alt werde, werde ich der Gemeinde zur Last fallen " Es ist das gewissermaßen ein Moment, der in moralischer Beziehung nicht übersehen werden sollte.

Das sind nun die Momente, welche mich zu meinem Antrage bezüglich der Arbeiterversorgung geführt haben, und welchen ich mir erlaube, dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen.

Der Zusatzantrag lautet folgendermaßen

K článku druhému v návrzích komise má se po slovech "vláda se vyzývá" dodati "zákonité upravení záležitosti pomocných pokladen dělnických k pojištění dělníků urychliti. "

Zu Punkt 2 der Anträge der Kommission wäre nach den Worten "die Regierung wird aufgefordert" einzuschalten: "die gesetzliche Regelung des Arbeiterhilfskassawesens (der Arbeiterversicherung) zu beschleunigen" u. s. w., wie der Antrag der Kommission lautet.

Nejv. maršálek: Dám především otázku o podpoře tohoto návrhu

Ich werde zunächst die Unterstützungsfrage stellen.

Abg. Bondy stellt den Antrag, es sei nach den Worten "die Regierung wird aufgefordert" einzuschalten: "die gesetzliche Regelung des Arbeiterhilfskassawesens (der Arbeiterversicherung) zu beschleunigen" und dann folgt, sowie es vorgedruckt ist.

P. poslanec Bondy činí návrh:

Ke článku druhému v návrzích komise má se po slovech "vláda se vyzývá" dodati "zákonité upravení záležitosti pomocných pokladen dělnických k pojištění dělníků: urychliti, " a pak dle návrhu komise.

Prosím pány, kteří návrh podporují, by vyzdvihli ruku.

Návrh jest podporován.

Der Antrag ist unterstützt.

Žádá ještě někdo za slovo?

Wünscht noch Jemand das Wort?

Pan dr. Krofta má slovo.

Posl. dr. K r o f t a: Slavný sněme! Poněvadž návrh p. purkmistra Pražského, čelící k tomu, aby velká města průmyslová a místa průmyslová uchráněna byla před hrozícími nebezpečími, která ze zásad, jež nově navrženým zákonem přijaty budou, těmto městům povstati mohou, byl zamítnut, nastává nám, zástupcům takových míst a mest naléhavá povinnost, abychom všemožně pracovali k tomu, aby se staly nápravy v tomto směru, totiž, aby zákony, kterými upraviti se má chudinství, byly změněny podlé těch zásad, které změněným poměrům vyhovují.

Slav. výbor navrhuje sice v odstavci svém, "aby vláda byla vyzvána, by v zasedání sněmovním, kteréž bezprostředně následovati bude po schválení nového zákona domovského, podala předlohu sněmu na upravení chudinství veřejného. "

Pánové, z úst p. zpravodaje jsme slyšeli, že doba ta může ještě trvati tři léta. Doba ta jest příliš dlouhá, a myslím, že

by byla pro nás ztracena, kdybychom čekali teprv na to, až zákon, jímž se opravuje a změňuje zákon domovský, nabude platnosť, a pak teprve abychom přistoupili k tomu, změniti zásady zákona o zaopatřování chudinství. Myslím, že bychom této lhůty mohli dobře využitkovati, a proto dovolují si navrhnouti, aby druhý odstavec změněn byl v ten rozum, že by zněl:


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