Úterý 10. øíjna 1882

daß seit dem Bestande der Eisenbahnen die größeren Transporte mit Fuhrwerken auf Strassen und Wegen saft aufgehört haben und die in jedem Bezirke verkehrenden Frachtfuhren den Aussichtsorganen ohnehin bekannt sind, daher durch die angestrebte Verfügung den Fuhrwerksbesitzern mir unnöthige Kosten und Plackereien erwachsen würden.

Von 59 Bezirksvertretungen ist ein Gutachten bisher nicht eingelangt.

Schließlich muß bemerkt werden, daß der bei der Berathung des Gegenstandes in der Plenarversammlung der Braunauer Bezirksvertretung als Regierungskommissär anwesend gewesene k. k. Bezirkshauptmann in Braunan J. Nádherný aus diesem Anlasse mit Zuschrift vom 29. Juli 1882, Z. 6942, auf die Nothwendigkeit aufmerksam macht, die in den §§. 12 und 13 St. -P. -O. enthaltene Bestimmung, wornach die Geldstrafe sogleich zu entrichten oder Sicherzustellen ist, zu ergänzen, weil aus diesen Bestimmungen nicht zu entnehmen sei, in welcher Art und in welchem Betrage die Strafe sicherzustellen ist, wer die Sicherstellung zu vollziehen habe und in welcher Art und von welchen Organen der betreffenden Person, welche die Strafe sicherstellt, eine Bestätigung über die erfolgte Sicherstellung der Strafe zu ertheilen ist. Eine Bestimmung über die Ausführung der Sicherstellung der Strafe erscheine um so nothwendiger, weil durch eine solche Bestimmung, die im §. 14 St. -P. -O. angedeutete Art der Handhabung der Strassen-Polizei, nämlich die in den meisten Fällen sehr beschwerliche Begleitung und Verfolgung der Uebertreter in der Richtung ihrer Fahrt bis zu dem nächsten, aber oft sehr entfernt wohnenden Gemeindevorsteher entfallen und hiedurch die strenge Handhabung der Strassenpolizei ermöglicht würbe.

Nach dem Dafürhalten des Landesausschußes wäre die Aufnahme einer solchen Bestimmung zwar sehr zweckmäßig, da dieselbe aber eine Aenderung der grundsätzlichen Bestimmungen der Strassenpolizei-Ordnung, namentlich des §. 14, wornach die Handhabung der Strassenpolizeivorschrtften dem Gemeindevorsteher zusteht, involvirt, so hielt es der Landesausschuß für geboten, vorliegenden Falls, wo es sich nicht um eine Revision der Strassenpolizei-Ordnung, sondern lediglich um die Erlassung einer gesetzlichen Bestimmung, betreffend die Verpflichtung zur Bezeichnung der Fuhrwerke mit dem Namen ihrer Eigenthümer, handelt, von dieser Anregung absehen zu sollen. Anlangend die vom Bezirksausschuße Adlerkosteletz angeregte wiederholte Abänderung des §. 7 St. -P. -O., so steht dieselbe ganz vereingelt da und es hat sich daher der Landesausschuß nicht bestimmt gefunden, auf dieselbe näher einzugehen.

Zu Anbetracht, daß die Mehrzahl der Bezirksvertretungen die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit einer gesetzlichen Bestimmung, betreffend die Verpflichtung zur Bezeichnung der Fuhrwerke mit dem Namen ihrer Eigenthümer, anerkennt, sowie daß solche gesetzliche Bestimmungen in den Nachbarländern bereits bestehen, sich daselbst gut bewähren und die Handhabung der Strassenpolizei wesentlich erleichtern, hat der Landesausschuß mit Berücksichtigung der verschiedenen Gutachten einen dem Gesetze für Mähren vom 28. August 1880 analogen Gesetzentwurf ausgearbeitet und erlaubt sich denselben dem hohen Landtage vorzulegen und in formaler Beziehung stellt der Landesausschuß den Antrag, daß dieser Bericht derjenigen Kommission, welche für die Anpflanzung der Strassenalleen gewählt ist, zur Vorberathung und Berichterstatung zugewiesen Werde.

Snìm. sekr. rada Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh, aby tato zpráva byla pøikázána komisi, která je sestavena pro ustanovení strau chování alejí u silnic neerárních.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Nikdo se nehlásí.

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Land zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku. (Stane se. - Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß die Kommission für die Bauordnung heute, den 10. Oktober um 5 Uhr Nachmittag zur Sitzung geladen ist.

Nám. nejv. marš.: Páni èlenové komise ustanovené ku pøedbìžné poradì ohlednì øádu stavebního zvou se, aby se dnes 10. øíjna o 5. hod. odpolední sešli k sezení.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Systemisirung von Krankenverpflegsgebühren in der Landesirrenanstalt zu Dobøan.

Nám. nejv. marš.: Následuje zprava zemského výboru v pøíèinì ustanovení poplatkù ošetøovacích v novém blázinci zemském v Dobøanech.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Tedesco.

Berichterstatter L. -A. -B. Dr. Tedesco: Hoher Landtag!

Anläßlich der Erledigung des Laudesvoranschlages für das Jahr 1882 hat der hohe Landtag den Landesausschuß beauftragt, die für die neue Landesirrenanstalt in Dobøan zu sistemisirenden Krankenverpflegsgebühren in der nächsten Session dem Landtage vorzulegen. Bei näherer Erörterung dieser Angelegenheit, zu welchem Behufe die schriftlichen Gutachten der Leiter beider Landesirrenanstalten eingeholt wurden, machte sich vor Allem die Uiberzeugung geltend, daß es unthunlich sei, die Verpflegsgebühren für eine Anstalt anders zu bestimmen, als dies in der anderen der Fall ist, weil die behördliche Zuweisung von Geisteskranken nach einem bestimmten Rayon zu erfolgen hat und der bloße Umstand, welchem Zuweisungsrayon ein Kranker zufällig angehört, nicht auch die Zahlung einer höher bemessenen Gebühr zu rechtfertigen vermag.

Es läßt sich übrigens auch nicht verkennen, daß, wenn die Verpflegsgebühren in einer der beiden Anstalten niedriger mären als in der anderen, dies auf den Bestand oder die Entwicklung der anderen Anstalt höchst nachtheilig wirken müßte.

Es konnte demnach nur die Frage zur weiteren Erörterung kommen, ob für beide Anstalten eine Erhöhung oder eine Herabsetzung der gegenwärtigen Verpflegsgebühren angezeigt sei. Uibereinstimmend sprachen nun die Leiter der beiden Anstalten ihre Ansicht dahin aus, daß eine Aenderung der dermal geltenden Verpflegsgebühren gegenwärtig nicht befürwortet werden könne und es am räthlichsten sei, das jetzige Maß derselben beizubehalten, zumal eine Erhöhung dieser Gebühren erst am 1. Oktober 1876 stattgefunden habe und seit dieser Zeit sich die Verhältnisse nicht geändert hätten.

Dieser Ansicht schließt sich auch der Landesausschuß an, weil eine Erniedrigung der Verpflegsgebühren den Landesfond nur schädigen würde, eine Erhöhung derselben andererseits auch ein günstiges Resultat nicht verspricht, indem nach gemachten Erfahrungen zu befürchten steht, daß mehrere tu höheren Verpflegsklassen befindliche Pfleglinge über Andringen ihrer Kuratoren in niedrigere versetzt werden müßten.

Der Landesausschuß hat daher bei der Entwersung des Präliminars für das Jahr 1883 die gegenwärtig geltenden Verpflegsgebühren u. z. mit 2 fl. 50 kr. in der I. Klasse, mit 1 fl. 50 kr. in der II. Klasse und mit 80 fr. in der III. Klasse zu Grunde gelegt.

Der Landesausschuß wird übrigens nicht verfehlen, diese Frage einer fortgesetzten Beachtung zu unterziehen und namentlich, sobald die Anstalt in Dobøan im weiteren Verlaufe der Dinge eine höhere Entwicklung erlangt haben wird, die Frage tu Erwägung zu ziehen, inwieweit bezüglich jener Kranken, die in den beiden Pavillons b und b' untergebracht fein würden, besondere Bestimmungen platzzugreifen hätten.

Zur Zeit wäre dies ganz irrelevant, da die Zahl der nach der I. Klasse Verpflegten in Dobøan bis jetzt überhaupt eine minimale ist, die beiden Pavillons b und b' überhaupt noch nicht eingerichtet sind und dies erst im Saufe des nächsten Jahres auf Grund der im Präliminare angesprochenen Post für innere Einrichtung geschehen könnte.

Der Landesausschuß glaubt somit dem Auftrage des hohen Landtages entsprochen zu haben.

In formaler Beziehung beantragt er diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.

Snìm. sekr. rada Schmidt: Co se týèe formálního nakládání s touto zprávou, navrhuje p zpravodaj, aby byla pøikázána budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti panové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku. (Stane se. - Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht in Betreff der Einführung der animalen Vaccination als ausschließlich gesetzlich zulässige Impfmethode.

Nám. nejv. marš.: Následuje zprava výboru zemského, týkající se zavedení animálního oèkování co samojediného spùsobu zákonem dovoleného

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

L. -A. -B. Dr. Tedesco: Hoher Landtag!

Anläßlich der Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1882 hat der h. Landtag den Landesausschuß unter Anderem beauftragt:

"Die medizinische Fakultät der Prager Universität um ihr Gutachten zu ersuchen, ob die Anwendung der unmittelbar von einem Thiere gewonnenen Lymphe zum Impfen in sanitärer Beziehung entschiedene Vortheile biete und im Falle dieses außer Zweifel steht, ob nicht im Gesetzgebungswege dahin zu wirken wäre, die ausschließliche Anwendung einer solchen Lymphe anzuordnen. " Diesem Austrage gemäß hat sich der Landesausschuß unterm 14. Dezember v. J., Z. 3425, an die hiesige medizinische Fakultät mit dem entsprechenden Ersuchen gewendet, zu Folge dessen dieselbe laut Eröffnung des Fakultätsdekanats vom 27. Juli 1. J. zunächst eine Kommission, bestehend aus den Herren Professoren Dr. Kaulich und Dr. Pick und dem Privatdozenten und Findelanstalts -Primararzte Dr. Alois Epstein, angewiesen hat, die Frage der animalen Vaccination im Vergleiche der gebräuchlichen Impfung von Arm zu Arm und die Bedingungen der ersprießlichen Durchführung beider Impfmethoden mit specieller Rücksicht auf die vom Landesausschuße (beziehungsweise vom hohen Landtage) gestellten Fragen einem eingehenden Studium zu unterziehen und die Ergebnisse der Fakultät zur weiteren Berathung vorzulegen.

Die erwähnte Kommission hat den diesfälligen gutachtlichen Bericht ausgearbeitet und hat demselben die medizinische Fakultät in ihrer Sitzung vom 13. Juli l. J. seinem ganzen Inhalte nach einhellig ihre Zustimmung ertheilt. worauf derselbe mit obzitirter Zuschrift des Dekanates dem Landesausschuße übermittelt wurde.

In diesen Gutachten werden das Wesen und die Vor- und Nachtheile beider Impfmethoden sowohl der animalen, als auch jener von Arm zu Arm in ausführlicher Weife erörtert und zwar vom Standpunkte 1) der Schutzkraft bei den Lympharten, 2) der Resultate der Haftung, 3) des Verlaufs und der Complicationen der Impfinjection, 4) der Uibertragung von Krankheitsstoffen und 5) der Gewinnung des Impfstoffes sowie der Durchführbarkeit der Methoden, und es ergibt sich aus demselben, daß die Einführung der animalen Vaccination als alleiniger gesetzlich zuzulassender oder anzuordnender Impfmethode weder vortheilhaft, noch auch praktisch durchführbar märe.

Der Landesausschuß erlaubt sich Sonach das bezügliche Gutachten der Prager mediz. Fakultät dem hohen Landtage im Anschluße % zur geneigten Kenntnißnahme zu unterbreiten.

In formeller Beziehung beantrage ich, daß, nachdem die Veranlassung zu dieser Enquete von Seite der Budgetkommission ausgegangen ist, dieser Bericht sammt dem Gutachten auch der BudgetKommission zur Kenntnißnahme mitgetheilt werde.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje v ohledu formálním, aby zpráva právì pøednešená byla odkázána komisi budžetní.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Land zu erheben.

Prosím, aby ti panové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku.

(Stane se.- Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes pro 1883.

Nám. nejv. marš.: Následuje zprava budžetní komise o rozpoètu vyvazovacího fondu na rok 1883.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. Dr. von Wiener.

Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag!

Der vom Landesausschuße vorgelegte Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1883 weiset ein Erforderniß von 2, 444. 125 fl. 75 kr. und eine Bedeckung Von 2, 628. 274 fl. 54 1/2 kr. ö. W. nach.

Die Beitragsquote zum Regieaufwande der k. k. Statthalterei als Grundentlastungs-Landeskommission wird vom Landesausschuße für das Jahr 1883 mit 4. 708 fl. 75 kr. beantragt.

Gegen die Höhe dieser Ausgabspost kann eine mit Erfolg begleitete Einwendung nicht erhoben werden, weil das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 7. Juni 1882, Z. 3083, erklärt hat, daß vorläufig auf dem bisher angesprochenen Regiekostenbeitrage beharrt werden müsse. Bei diesem Umstande soll wenigstens dahin getrachtet werden, daß die Abwickung des Grundentlastungsgeschäftes nicht in unbestimmte Ferne gerückt werde, daß daher für die Uiberreichung der Provokationen ein Präklusivtermin festgesetzt und das landesgesetz vom 11. Mai 1869, L. -G. -Bl. Nr. 87, in dieser Richtung ergänzt werde.

In dem bezogenen Ministerial Erlasse vom 7. Juni 1882 wird zwar hervorgehoben, daß dem Ministerium aus den vorgelegten Rekursfällen bekannt ist, es seien diesfalls noch viele und wichtige Verhandlungen im Zuge, allein die angeregte Aenderung des Gesetzes vom 11. Mai 1869 soll sich auf die im Zuge befindlichen Verhandlungen nicht erstrecken, weshalb das hervorgehobene Bedenken entfallen dürfte.

Der Steuerzuschlag von 4 1/2 Prozent bietet einen Uiberschuß zur börsenmäßigen Einlösung von Obligationen zu Gunsten des Landesdrittheiles, ist aber in der beantragten Höhe mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der nächsten Jahre erforderlich. Die Budgetkommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: A. Die Ansätze des Voranschlages des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1883 werden genehmigt, wie folgt:

 

Bei dem Erfor

dernisse:

 

I.

Regiekosten....

66. 125 fl. 75

fr.

n.

Kapitalsrückzahlungen

   
 

an die Berechtigten.

1, 866. 000 fl. -

kr.

III.

Renten und Zinsen.

512. 000 fl. -

fr.

 

Zusammen.

2, 444. 125 fl. 75

kr.

 

Bei der Bed

eckung.

 

I.

Kapitalseinzahlungen.

1. 800 fl. -

kr.

II.

Renten, Zinsen und

   
 

Verzugszinsen...

190 fl. -

fr.

III.

Verschiedene Einnah-

   
 

men......

210 fl. -

fr.

IV.

Steuerzuschläge..

1, 065 000 fl. -

kr.

V.

Aktivzinsen v. Staate

101. 844 fl. 42 1/2

kr.

VI.

Aktivkapitalien vom

   
 

Staate.....

1, 129. 276 fl. -

kr.

VII.

Zurückerhaltene Vor-

   
 

schüsse .....

142. 857 fl. -

fr.

VIII.

Zinsen Von Werthpa-

   
 

pieren und disponiblen

   
 

Kassaüberschüssen..

187. 097 fl. 12

fr.

 

Zusammen..

2, 628. 274 fl. 54 1/2

kr.

Snìm. akt. Dr. Storch (ète): Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: A) Položky rozpoètu vyvazovacího fondu na rok 1883 schvalují se jak následuje:

 

Co se týèe potøeby.

I.

Výlohy správní su-

 
 

mou .....

66. 125 zl. 75 kr.

II.

Splátky kapitálù o-

 
 

právnìným...

1, 866. 000 zl. - kr.

III.

Výroèné a úroky.

512. 000 zl. - kr.

 

úhrnem..

2, 444. 125 zl 75 kr.

 

Co se týèe úhrady.

I..

Splátky kapitálù od

 
 

povinných...

1. 800 zl. - kr.

II.

Výroènì úroky a

 
 

úroky z prodlení.

190 zl - kr.

III.

Rozlièné pøíjmy.

210 zl. - kr.

IV.

Pøirážky k daním.

1, 065. 000 zl. - kr.

V.

Aktivní úroky od

 
 

státu.....

101. 844 zl. 42 1/2 kr.

VI.

Aktivní kapitály stá-

 
 

tem splacené..

1, 129. 276 zl. - kr.

VII.

Splacené zálohy.

142. 857 zl. - kr.

VIII..

Úroky z cenných

 
 

papírù a z vydaj ných pøebytkù ka-

 
 

sovních....

187. 097 zl. 12 kr.

 

úhrnem..

2, 628. 274 zl. 54 1/2 kr.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemaud das Wort?

Žádá nìkdo za slovo V (Nikdo se nehlásí. )

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku.

(Stane se. - Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Dr. Ritt. V. Wiener: B. Die Steuerumlage für den Grundentlastungsfond für das Jahr 1883 wird mit. 4 1/2 kr. von jedem Gulden der direkten Steuern mit Inbegriff der außerordentlichen Zuschläge festgesetzt.

Snìm. akt. Dr. Storch: B. Pøirážka k daním pro vyvazovací fond na rok 1883 stanoví se 4 1/2 kr. z každého zlatého pøímých daní, vèítajíc v nì pøirážky mimoøádné.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Ich bitte Diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti panové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku,

(Stane se. - Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Dr. Ritt. v. Wiener: C. Der Landesauschuß wird beaustragt, in der nächsten Session einen Antrag zu stellen, welcher die gesetzliche Feststellung einer Präklusivsrift für die Üiberreichung der Provokationen bezweckt.

Snìm. akt. Dr. Storch: C. Zemskému výboru ukládá se, aby v zasedání nejblíže pøíštím uèinil návrh smìøující k tomu, aby byla zákonem ustanovena nepøestupná lhùta k podání provokací.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Ich bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteøí s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku.

(Stane se. - Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betressend die Errichtung einer landw. Winterschule in Schlukenau.

Nám. nejv. marš. zem.: Následuje zpráva výboru zemského o zøízení hospodáøské zimní školy v Šluknovì.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Landesausschuß-Beisitzer Herr Theumer.

Res. L. -A. -B. Theumer (liest); Hoher Landtag!

Bereits im Vorigen Jahre hat der landwirthschaftliche Verein Schluckenau-Hainspach im Wege des Schluckenauer Bezirksausschußes hieramts eine au den h. Landtag gerichtete Petition eingebracht, in Welcher um die Errichtung einer Landwirthsdschaftlichen Winterschule in Schluckenau mit Unterstützung aus Landesmitteln ersucht wird.

Zur Begründung dieses Ansuchens wird hauptsächlich angeführt, daß unter den Landwirthen des Bezirkes ein reges fachliches Bildungsstreben herrscht, baß der größte Theil der Felbarea den Kleingrundbesitzern gehört, der bortige Landwirth wegen mißlicher klimatischer sowie Schlechter Bobenverhältntisse und iheuerer Arbeitslöhne gezwungen Sei, mit viel mehr Kemttnissen an die Arbeiten der Bobenkultur zu gehen, als es anderwärts vorzukommen pflege.

Weiters wirb für die Errichtung einer Wiuterschule speziell im Orte Schluckenau geltend gemacht, daß Schluckenau in der Mitte von 4 Bezirken des nördlichen Böhmen gelegen, gute Kommunikationsmittel, eine vortrefflich geleitete Bürgerschule besitzt, bereu Lehrkräfte bereit sind, den Unterricht in den Hilfssächern gegen mäßige Remuneration zu ertheilen, und die Lebensmittel in Schluckenau etwas billiger find, als in den Nachbarstäbten.

Von Seite der nächstbetheiligten Interessentenkreise zeige sich eine lebhaste Theilnahme für das Projekt der Errichtung einer Winterschule, indem sowohl der landwirhtschaftliche Berein durch unentgeltliche Beistellung eines Versuchsfeldes von 1-2 Joch, die Stadtgemeinde Schluckenau durch die Beistelung erforderlicher Lokalitäten sowie Uibernahme der Beleuchtung, Beheizung und Reinigung derselben nebst einem Jahresbeitrage von 50 fl. im Baaren, dann auch eine Anzahl von Landgemeinden durch Gewährung von Jahresbeiträgen, zusammen von 50 fl. ihre materielle Unterstützung und Förderung bereits in bindenden Zusagen zugesichert haben, auch noch von anderen Gemeinden Unterstützungsbeiträge zu gewärtigen Seien, desgleichen für Sehrmittelsammlungen bereits giltige Zusagen vorliegen.

Daß speziell eine landw. Winterschule dort Bedürsniß sei daraus deute der Umstand hin, daß bereits viele einheimische Grundbesitzer ihre Schuc im die Winterschule nach Bautzen in Sachsen schicken, was mit größeren Auslagen verbunden ist.

Die jährlichen Erhaltungskosten der projektirten Schule Werden nach dem vorgelegten Kostenüberschlage im Ganzen mit 1935 fl. öft. Währ. beziffert und geht die Schlußbitte der Petition bahnt, daß zu diesen Kosten eine entsprechende Landessubvention insbesondere für die Bestellung eines tüchtigen Landwirthschaftslehrers gemährt werden möge.

In Würdigung der in diesem Gesuche angeführten berücksichtigungswürdigen faktischen Umstände hat der Landeskulturrath, welcher zunächst mit dem h ä Schreiben vom 20. September 1881, Z. 25467, um seine Wohlmeinung angegangen wurde, in seiner Zuschrift v. 22. September 1881 dieses Subventionsansuchen wärmstens befürwortet. Der Landesausschuß war jedoch ungeachtet dieser befürwortenden Äußerung des Landesculturrathes nicht in der Lage, dem h. Landtage in dieser Angelegenheit einen meritorischen Antrag zu unterbreiten, weil noch eine wettere Instruirung des Aktes nothwendig war, weshalb die in Rede stehende Petition mit dem h. ä. Berichte vom 12. Oktober 1881, Z. 29042, dem h. Landtage lediglich in Gemäßheit des §. 78 Gesch. -Ord. zur weiteren Beschlußfassung vorgelegt wurde.

Auch die Landeskulturkommission, welcher der Akt zur Berathung überwiesen worden war, schloß sich in ihrem Berichte, welcher jedoch im Plenum des Hauses nicht mehr zur Verhandlung gelangte, dieser Ansicht des Landesausschußes wegen Einleitung weiterer Erhebungen und Vorverhandlungen an und hat in ihrem Berichte vom 18. Oktober 1881, Z. 306, einen hierauf bezüglichen Schlußantrag gestellt.

Im Sinne dieses Antrages hat der Landesausschuß, dem der Bericht der Landeskulturkommission mit Erlaß des h. Landtagspräsidiums vom 7. Dezember 1881, Z. 347, zur weiteren Veranlassung übermittelt wurde, die Erhebungen sofort eingeleitet u. z. einmal über die Art und Weife der Errichtung solcher landwirtschaftlichen Winterschulen und weiters in Betreff der eventuellen Beitragsleistung seitens der k. k. Regierung und der beteiligten Bezirke Schluckenau und Hainspach.

In Betreff der Organisirung landwirthschaftlicher Winterschulen hat der Landeskulturrath in einer in Abschrift mitgetheilten Eingabe an die k. k. Statthalterei vom Jahre 1882, Z. 3463, den Zweck dieser Schulen dahin präzisirt, daß an dergleichen Schulen der landwirthschaftliche Unterricht für junge Leute, welche die Volks- oder Bürgerschule absolvirt haben ertheilt und dadurch auch weniger bemittelten Landwirten, die ihre Söhne nicht an Ackerbauschulen der bedeutenderen Kosten wegen senden können, Gelegenheit geboten werden soll, dieselben fachlich in den nothwendigsten Kenntnissen der Landwirthschaft ausbilden zu lassen.

Der Unterricht ist berechnet auf ein Wintersemester von Anfang Oktober bis Anfangs April und wird fakultativ die Wiederholung in einem zweiten Wintersemester in Aussicht genommen, wobei bann eine Ergänzung durch einige Fächer eintritt. Nach diesen Hauptgrundsätzen wird folgendes Detailunterrichtsprogramm in Antrag gebracht:

 

Im I. Winter.

   

1.

Lesen, Analyse und Aufsatz

in der

Mutter-

 

sprache (Unterrichtssprache).

 

Stunden

2.

Rechnen und Vermessen..

5 - 3

"

3.

Naturlehre, Anfangsgründe bei

   
 

Chemie........

6 - 4

"

4.

Naturgeschichte......

3

"

5.

Landwirthschaftslehre...

7 - 13

"

6.

Zeichnen........

2

 

dazu Zeichnungsübungen und Wiederholen (Lernen) des Vorgetragenen, Demonstrationsunterricht an Geräthen und andern Betriebsobjekten für landwirthschaftlichen Betrieb, Anfertigung von häuslichen Geräthen, wie Hackenstiele, Besen...

Im Sommer.

Abschluß des Unterrichtes und Entlassung nach Hause, ober Vermittelung der Zuweisung zu landwirthschaftlichen Arbeiten, Drainagen, Vermessungen, zu Wirthschaften mit Maschinenbetrieb, zu Molkereibetrieb, zur Baumschule ober größerer Gärtnerei.

II. (Fakultativer) Kurs. a) Wiederholung zugleich mit den Schülern des

I. Kurses.

h) Ergänzung durch Geographie 2 Stunden, Betriebslehre 3 Stunden, populäre Volkswirthschaftslehre, Agrargesetzgebung, dafür um 6 - 8 Stunden weniger aus den blos zu wiederholenden Gegenständen des I. Winters. Der Bedarf an Lehrern wirb mit I Hauptlehrer, der zugleich Vorstand oder Leiter der Schule ist, und eventuell einem Adjunkten oder an dessen Stelle 2 oder 3 Hilfslehrern in Aussicht genommen. Dieser Organisationsentwürf dürfte dem Zwecke, " welcher mit der Errichtung von landwirthschaftlichen Winterschulen angestrebt werden soll, entsprechen, weshalb der Landesausschuß, überzeugt von der Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Verallgemeinerung und Zugänglichmachung des landwirthschaftlichen Fachwissens in die weitesten Kreise der Landwirtschaftlichen Bevölkerung, die Einführung der Institution Landwirthschaftlicher Winterschulen im Lande auch seinerseits nur befürworten kann und dem vorgelegten Organisationsplane im großen Ganzen beistimmt mit der Modifikation, daß der eventuell in Aussicht genommene Adjunkt unbedingt zu entfallen hätte, weil mit der Bestellung eines Adjunkten dann eine Winterschule in Bezug auf die Lehrkräfte einer Ackerbau schule, bei welcher das Hauptgewicht auf die manuelle praktische Ausbildung der Zöglinge gelegt wirb, gleichgestellt märe, was nicht wünschenswerth erscheint und nur dazu dienen könnte, Anlaß zur Umwandlung der Winterschule in eine Ackerbauschule zu geben, wodurch


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