Úterý 3. října 1882

Oberstlandmarschall: Freiherr von Mallowetz. Abg. Freih. v. M a l l o w e tz: Ja.

N e j v. marš. zem.: Pan Mašek. Posl. Mašek: Ano.

Nejv. marš. zem.: Dr. Mattuš. Posl. Dr. Mattuš: Ano.

Oberstlandmarschall; Freiherr Von Mayrau. Abg. Freih. v. Mayrau: (Abwesend. )

Nej. marš. zem.: Pan Dr. Melchers. Posl. Dr. M elch e r s: Ano.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Hr. Mercy. Abg. M e r c y: Ja.

N e j v. marš. zem.: Pan profesor Městecký. Posl. prof. Městecký: Ano.

N e j v. marš. zem.: Pan dr. Milde. Posl. dr. Milde: Ano.

Nej. marš. zem.: Pan Mixa. Posl. Mixa: Ano.

Oberstlandmarschall: Freiherr von Mladota. Abg. Freih. v. M l a d o t a: Ja.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Mladý. Abg. Dr. M l a d ý: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Morávek. Posl. Morávek: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan Morávek. (Nemocen. )

Oberstlandmarschall: Herr Müller. Abg. M ü 11 e r: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Karl Nádherný, Ritter. Abg. Karl N á d h e r n ý, Ritter: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Otmar Nádherný. Abg. Otmar N á d h e r n ý, Ritter: Ja,

Nejv. marš. zem.: Pan Nedoma. Posl. Nedoma: Ano.

Oberstlandmarschall: Hr. Neubauer. Abg. Neubauer: ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Niederle. Posl. Niederle: Ano.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Nitsche. Abg. Dr. N i t s ch e: Ja.

Nejv. m ar š. zem.: Pan Novák. Posl. Novák: Ano.

Hr. Obermayer. Abg. Obermayer: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Obentraut, Ritter. Abg. Ritter. v. O b e n t r a u t: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Oliva. Posl. Oliva: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Oppenheimer, Freiherr v. Abg. Freih. v. O p p e n h e i m e r: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Pacák. Posl. P a c á k: Ano.

Oberstlandmarschall: Freiherr von Peche, Abg. Freiherr v. Peche: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan dr. Peták. Posl. dr. Peták: Ano.

Obersttandmarschall: P. Pfannerer. Abg. P. P f a n u e r e r: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Pfeiffer. (Nicht anwesend. )

Oberstlandmarschall: Herr Pichfer. Abg. P i ch l e r: Ja.

Oberstlandmarschall: Edler von Plener, JUDr. Abg. JUDr. Edler v. P l e n e r: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Pleva. Posl. Pleva: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan Pollach. Posl. P o 11 a ch: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Pollak. Abg. P o l l a k: Ja.

Oberstlandmarschall: P. Posselt. Abg. P. Posselt: Ja.

Nejv. marš. zem.: Pan Dr. Prachenský. Posl. dr. Prachenský: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan Pražák Josef. Posl. Jos. Pražák: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan Pražák Václav. Posl. Václav Pražák: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan Příbram. Posl. Příbram: Ano.

Nejv. marš. zem.: Pan dr. Radimský. Posl. dr. Radimský: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Ralp. Abg. Ralp: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Richter. Abg. Richter: Ja,

Oberstlandmarschall: Herr Riedel. Abg, R i e d e l: Ja.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Rilke. Abg. Dr. R i l k e: Ja.

Oberstlandmarschall: Freihr. Riese Stallburg, Adolf. Abg. Freiherr von Riese-Stallburg, Adolf: Ja.

Oberstlandmarschall: Freiherr von Riese-Stallburg, Werner Friedrich. Abg. Riese-Stallburg: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Ritter von Zahony, Abg. Ritter v. Zahony: Ja.

Oberstlandmarschall: Hr. Rochlitz. Abg. R o ch l i tz: Ja.

Oberstlandmarschall: Hr. Rosenauer. Abg. R o s e n a u e r: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Roser. Abg. R o s e r: Ja,

Obersttandmarschal Rotter. Abg. R o t t e r: Ja.

OberstlandmarSchall: Hr. Rufs. (Abn-eseud. )

Oberstlandmarschall: Hr. Salaschek. Abg. Salaschek: Ja.

Oberstlandmarschalt: Salm-Reifferscheid, Franz Altgraf, Abg. Franz Altgraf Salm Reifferscheid: Ja.

Oberstlandmarschall: Salm-Reifferscheid, Altgraf Johann. Abg. J. Altgr. Salm-ReifferScheid: Ja.

Oberstlandmarschall: Salm-Reifferscheid, Altgraf Louis. Abg. Souis Altgraf Salm Reifferscheid: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Sallmann. Abg. Sallmann: Ja.

Oberstlandmarschall: Bar. Scharschmid. Abg. Baron Scharschmid: Ja.

Oberstlandmarfchall: Schaumburg-Lippe, Prinz. Abg. Prinz Schaumburg-Lippe: Ja.

Oberstlandmarschall: P. Schindler. Abg. P. Schindler: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Jos. Schier. Abg. Schier: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Schlögel. Abg. Schlögel: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schlesinger. Abg. Dr. Schlesinger: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Schlöcht. Abg. Schlöcht: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Schmeykal. Abg. Dr. Schmeykal: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Schneider. Abg. Dr. Schneider: Ja,

Oberstlandmarschall: Fürst Schönburg. Abg. Fürst Schönburg: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Schön. Abg. Schön: Ja.

Oberstlandmarschall: P. Schwarz. Posl. P. S ch w a r z: Ano.

Nejv. marš.: Dr. Sedláček. Posl. Dr. Sedláček: Ano.

Nejv. marš.: Pan Seigerschmidt. Posl. Dr. Seigerschmidt: Ano.

Oberstlandmarschall: Freih. Skall. (Niemand meldet sich).

Oberstlandmarschall: H. Sobotka. Abg. Sobotka: Ja. Oberstlandmarschall: Herr Srnka. Abg. S r n k a: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Stark (Abwesend).

Nejv. marš.: Pan Steidl. Posl. Steidl: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Stiebiß. Abg. Stiebitß: Ja.

Oberstlandmarschall: Herr Stöhr. Abg. S t ö h r: Ja.

Oberstlandmarschall: H. Streeruwiß. Aßg. Streeruwiß: Ja.

Nejv. marš.: Pan Suda. (Nepřítomen).

Nejv. marš.: Pan Svátek. Posl. Svátek: Ano.

Nejv. marš.: Dr. Škarda. Posl. Dr. Škarda: Ano.

Nejv. marš.: Dr. Šolc. Posl. Dr. Šolc: Ano.

Nejv. marš.: Pan Talíř. Posl. Talíř: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Tansche. Abg. Tausche: Ja,

Oberstlandmarschall: Dr. Tedesko. Abg, Dr. Tedesko: Ja.

Nejv. marš.: Pan Teklý. Posl. Tekly: Ano.

Oberstlandmarschall: H. Teubner. Abg. L e u b n e r: Ja,

Nejv. marš.: Pan Thanabauer. Posl. Thanabauer: Ano.

Oberstlandmarschall: H. Theumer. Abg. Theumer: Ja.

Oberstlandmarschall: Thun, Graf Ladislaus. Abg. Ladisl. Graf Thun: Ja.

Oberstlanbmarschall: Thun, Graf Leopold. Abg. Leopold Graf Thun: Ja.

Oberstlandmarschall: Thun, Graf Oswald jun. Abg Oswald jun. Graf Thun: Ja.

Oberstlandmarschall: Thun-Hohenstein, Graf Guido. Abg. Guido Graf Hohenstein: Ja.

Nejv. marš.: Pan Tilšer. Posl. Tilšer: Ano.

Oberstlandmarschall: H. Tittlbach. Abg. Tittlbach: Ja.

N e j v. marš.: Pan Trojan. (Nikdo se nehlásí).

Oberstlandmarschall: Herr Unger, Edler v. Abg. v. Unger: Ja.

Nejv. marš.: Pan Vacek. Posl. Vacek: Ano.

Nejv. marš.: Pan Václavík. Posl. Václavík: Ano.

Nejv. marš.: Pan Vaniček. Posl. Vaníček: Ano.

Nejv. marš.: Pan Vašatý. Posl. Vašatý: Ano.

N e j v. marš.: Pan Vepřík. Posl. Vepřík: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Bolkelt. Abg, Dr. Bolkelt: Ja.

Nejv. marš.: Pan VoreI. Posl. V o r e 1: Ano.

Oberstlandmarschall: Waagner, Edler v. Abg. Edler v. W a a g u e r: Ja.

Oberstlandmarschall: Wächter, Freiherr. Posl. svob. pán W ä ch t e r: Ano.

O b e r s tla n d m a r f ch a l l: Dr. Waldert. Abg, Dr. Waldert: Ja.

Oberstlandmarschall: Waldstein, Graf. Abg. Graf Waldstein: Ja,

Oberstlandmarschall: H. Weinrich. Abg. W e i n r i ch: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Weiß. Abg. Dr. Weiß: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Wellner. Abg. Dr. Wellner: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Werunský. Abg. Dr. Werunský: Ja.

Oberstlandmarschall: Ritter von Wiener. Abg. Ritter von Wiener: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Wolfrum. Abg. Dr. Wolfrum: Ja.

Oberstlandmarschall: Domprobst. Würfel. Abg. Würfel: Ja.

Nejv. marš.: Pan Dr. Zátka. Posl Dr. Zátka: Ano.

Oberstlandmarschall: H. Graf Zedtwitz, Karl Max. Abg. Karl Max Graf Zedtwitz: Ja.

Oberstlandmarschall: Graf Zedtwitz, Karl Moritz. Abg. Karl Moritz Graf Zedtwitz: Ja,

Oberstlandmarschall: Graf Zedtwitz, Klement. Abg. Klement Graf Zedtwitz: Ja.

Nejv. marš.: Pan Zeithammer. Posl. Dr. Zeithammer: Ano.

Oberstlandmarschall: Herr Ziegler. Abg. Ziegler: Ja.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Zintl. Abg. Dr. Zintl: Ja.

Oberstlandmarschall: Dr. Zunterer. Abg, Dr. Z u n t e r e r: Ja.

Nejv. marš.: Dr. Žák. Posl. Dr. Žák: Ano.

Oberstlandmarschall: Das Gesetz ist in dritter Lesung mit 218 Stimen angenommen.

Nám. nejv. marš.: Zákon jest přijat v třetím čtení 218 hlasy.

Oberstlandmarschall: Wir gehen in der Tages-Ordnung weiter. Der nächste Gegenstand ist der Landesausschuß-Bericht über den in der vorjährigen Session nicht erlegten Landesausschuß - Bericht über Petitionen von Lehrpersonen der Vororte Prags um Theuerungszulagen.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zemsk. ku zprávě v minulém zasedání nevyřízené, týkající se petic učitelstva v předměstích pražských v roce 1880 za poskytnutí přídavků drahotních.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschuß-Beisitzer Herr Dr. Votkelt.

Berichterstatter Dr. Volkelt:

Hoher Landtag 1

Der Landesausschuß hat die Ehre in der Nebenlage die von den Lehrpersonen der Vororte Prags Bereits in der Session des hohen Landtages im Jahre 1880 eingebrachten und mittelst Beschluß des hohen Landtages vom 2, Juli 1880 dem Landesausschuße zur eingehendsten Würdigung und Antragsstellung zugewieseuen Petitionen um Aufbesserung der materiellen Lage, beziehungsweise um Gewährung von Theuerungszulagen sammt Seinem in dieses Angelegenheit in der vorjährigen Session erstatteten Berichte vom 12. October 1881, Z. 28328, deßhalb wieber vorzulegen, weil hierüber ein Commissions - Bericht vor Schluß des hohen Landtages nicht erstattet und diese Angelegenheit sonach der hohen Beschlußfassung nicht unterzogen worden ift. Indem schließlich der Laudesausschuß bei feinem in dem obangeführten Berichte gestellten Antrage auf Uebergaug zur Tagesordnung beharrt, Beantragt er in formali die Wiederzuweifung dieser Angelegenheit der Schulcommission.

Co se týče formálního, navrhuje zemský výbor, aby tato zpráva odkázána byla školní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Ich Bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die hand zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteří s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku. (Stane se. ) (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über den in der vorjährigen Session nicht zur Verhandlung gelangten Bericht der Schulcommission Z. 330 Betreffend die Subvention der Zeichen- und Modellir-Schule in Steinschönau.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zemského ku zprávě školní komise loň-

ského zasedání v příčině subvence obecní škole pro kreslení a vzorkování v Šenovu Kamenickém.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatter Dr. Volkelt: Hoher Landtag!

Der Landesausschuß beehrt sich im Grunde des § 86 der Geschäftsordnung in der Nebenlage seinen über Antrag der k. k. Statthalterei erstatteten Bericht vom 20, August 1881, Z. 16662, betreffend die nunmehrige Verwendung der, der Zeichen« und Modellir-Schule in Steinschönau, welche nunmehr zur Staats-Anstalt geworden ist, bis zum Jahre 1884 Bewilligten Landes-Subvention von jährlich 600 fl. sammt dem hierüber von der SchulCommission bereits erstatteten Bericht zur hohen Schlußfassung wieder vorzulegen.

Gleichzeitig erlaubt sich der Landesausschuß Zu Berichten, daß er mit Rücksicht darauf, daß die Subvention für die obgenannte Fachanstalt schon bis Ende 1884 bewilligt ist, daß ferner der ursprüngliche Zweck dieser Subvention, die Erhatung des Fachlehrers durch die bereits erfolgte Ueberuahme als Staatsanstalt weggefallen ist, daß weiter die gedeihliche Entwicklung dieser Anstalt von einer möglichst zahlreichen Frequenz und Ausstattung mit entsprechenden Lehrmitteln bedingt ist, was durch die in dem obangeführten Berichte des Landesausschußes vorgeschlagene Verwendung der Landes-Subvention am zweckmäßigsten erreicht werden dürfte, und daß Schließlich diese Verwendung, wenn doch nur versuchsweise erfolgen soll - über (Ersuchen der k. k. Statthalterei auf Grund seines Beschlußes vom 29. März 1882 seine Zustimmung zu der Sofortigen Verwendung der Subvention in der von ihm vorgeschlageneu Weise schon im Jahre 1882 und die zwei noch erübrigenden Jahre ertheilt hat, allerdings aber unter der Bedingung, wenn die Verwendung in eben der Weise, den Beträgen und unter den betreffenden Modalitäten erfolgt, wie sie der Landesausschuß in Antrag gebracht hat Der Landesausschuß beehrt sich sonach die Bitte zu stellen, der hohe Landtag wolle diese Maßnahme nachträglich genehmigen.

In formali wird die Wiederzuweisung dieser Angelegenheit an die Schulcommission Beantragt.

V ohledu formálním se navrhuje, by tato zpráva odkázána byla zase školní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Ich Bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Prosím, aby ti pánové, kteří s návrhem tím souhlasí, pozdvihli ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschusbericht mit dem Gesetzentwurfe wegen zwangsweiser Hereinbringung von Forderungen gegen die Gemeinden und Bezirke.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zem. s osnovou zákona v příčině dobývání pohledaností na obcích, pokud se týče na okresích.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Škarda.

Přísedící zem. výb. Dr. Škarda: Obecním zřízením jest ustanoveno, aby kmenové jmění obcí bylo zachováno nestenčené, ale bohužel ukázalo se v mnohých případech, že ustanovení zákona toho se nezachovává a protož snažil se výbor zemský již před lety, aby docílil zařízení, kterým by dosaženo bylo, by se vyhovělo tomu ustanovení zákona.

Zejmena žádal zem. výbor na vládě, aby bylo oznamováno okresnímu výboru, pokud se týká zemskému výboru, když se povolí nějaká exekuce na obecní jmění kmenové, jakož také žádal na c. k. místodržitelství, aby totéž stalo se se strany politických úřadů, avšak ani taková zařízení nevedla k úplnému cíli a viděl se tedy pohnuta výbor zemský, aby jakož již stalo se v některých zemích, ku př. v Haliči, Krajině a Korutanech, byl vydán zvláštní zákon, kterým by byl zmocněn okresní výbor, pokud se týče zemský výbor, aby v takových případech, kde by obec sama neb okres neudělali opatření, aby dluhy obci uložené byly zapraveny, aby tak mohl učiniti okresní výbor aneb zemský výbor. Zákon jest v osnově zde předložen a dovoluji si, pokud se týče formálního vyřízení, učiniti návrh, aby odkázán byl k úradě a podání návrhu komisi, která jest zřízena pro okresní a obecní záležitosti.

Ich stelle in formeller Beziehung den Antrag, es möge diese Vorlage der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen werden.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

(Nikdo se nehlásí. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußberichi: betreffend Maßregeln zur Hintanhaltung von Uebelständen Bei Zufuhr von Borstenvieh aus Ungarn und Polen.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zemského v příčině provedení opatření, kterými by zabráněno bylo škodám chovu dobytka a polnímu hospodářství, vzešlým z dovozu vepřového dobytka z Uher a z Polska.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Theumer.

L. -A. -B. Thaumer: Hoher Landtag!

In der im Jahre 1880 abgehaltenen Session find dem hohen Landtage Petitionen der landwirtschaftlichen Vereine in Bernardic, Hochstadt, Starkenbach, Neu-Bidschow und Böhmisch-Brod, dann der Gemeinden Neudorf, Tritsch, Olešna und Stanov vorgelegt worden, welche die Einführungen von Maßregeln zum Zwecke haben, wodurch die aus der Zufuhr von Borstenvieh aus Ungarn und Polen für die heimische Viehzucht und Bodencultur sich ergebenden Übelstände hintangehalten würden.

Der hohe "Landtag hat diese Petitionen in der letzten Session in Berathung gezogen und tu der Sitzung vom 12. Oktober 1881 über Antrag der Landeskultur-Commission Beschlossen, dieselben der hohen Regierung mit dem Ersuchen abzutreten, diesfalls die Erhebungen einleiten und dafür Sorgen zu wollen, daß

1.   die Vorschriften des Felbschutzgesetzes vom 12. Oktober 1875, Z. 76 L. G. Bl., und

2.     die Bestimmungen des Viehseuchengesetzes vom 29. Feber 1880, Z. 35 R. G, Bl., strenge durchgeführt und Befolgt werden.

Zugleich ist der Landesausschuß vom hohen Landtage Beauftragt worden, in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch eine gesetzliche Regelung die erwähnten Übelstände sich Beheben lassen.

In Ausführung dieses Auftrages hat der Landesausschuß vorerst den Landeskulturrath um dessen Wohlmeinung angegangen.

Dieser erstattete die abverlangte Äußerung tu Seiner Zuschrift vom 14. Mai 1882, Z. 543, dahin, daß Behufs thunlichster Beseitigung der mit dem gedachten Viehzutriebe der Landwirthschaft erwachsenden Unzukömmlichkeiten ein Verbot dieses Zutriebes von Gemeinde zu Gemeinde zu erwirken, und der Verkehr mit den in der Rede stehenden Thieren dieser Provenienz lediglich durch Benützung von Eisenbahnen auf Städte, - während der dort stattfindenden Viehmärkte - zu beschränken wäre.

In dem Berichte der landwirthschaftlichen Section, auf Grund dessen der Landeskulturrath diese Seine Äußerung erstattet hat, wird zu deren Begründung folgendes angeführt:

Die Zufuhr des fremden Borstenviehes zu uns geschieht in der Tyat in einem so ausgedehnten Maßstabe, daß es wohl wenige Gemeinden in Böhmen geben dürfte, wohin nicht solche Herden von zumeist ausgemagerten Bagaunern zugeführt würden.

Es besteht darüber kein Zweifel, daß diese Thiere in Folge der nachlässigen Pflege und der ganz unzureichenden Ernährung den Keim verschiedenartigen Siechthums in sich tragen und durch dieselben häufig gefährliche Krankheiten auf unsere einheimischen Herden übertragen werden, wiewohl es unmöglich ist, die einzelnen Fälle näher und ziffermäßig zu bezeichnen, weil die Landbevölkerung, wie allgemein bekannt, in Folge gewisser Befürchtungen eine jede derartige Erkrankung zu verbergen weiß, ja selbst den Cadaver lieber verheimlicht, als daß sie den Fall behufs näherer Erhebung ordentlich anzumelden sich entschließen würde.

Das Gesetz vom 24. Feber 1880 über Thierkrankheiten, enthalten in dem Reichsgesetzblatte vom 14. April 1880, ordnet zwar im ersten Absatze des § 11 an, daß alle fünf Tage die thierärztliche Untersuchung derartiger Herden vorgenommen werde, allein trotzdem geschieht es nicht immer, und nicht überall. Außer der nicht zu Bestreitenden Gefahr der leichten Verbreitung von verderblichen Krankheiten und der Gefährdung unserer einheimischen Viehzucht weist jedoch der erwähnte Zutrieb noch andere Uebelstände auf. Es wird dadurch unter dem Verwande von Creditgeschäften eine Besondere Art von Wucher betrieben und dies gerade unter der dürftigsten Bevölkerung, von welcher die listigen Viehhändler den letzten Heller dadurch erpressen, daß sie dem Käufer auf 3 - 6 Monate Credit gewähren, jedoch für diese Zeit sich geradezu Wucherzinsen zu Berechnen wissen, so daß in der Regel jedes gekaufte Stück Borstenvieh mindestens um 1/3 seines wahren Werthes überzahlt werde.

Ferner geschieht der Zutrieb von einer Ortschaft zur anderen in einer solchen Weise, daß dadurch auf den Feldern ein sehr Bedeutender Schaden gemacht wird, wogegen die in dem Feldschutzgesetze angeordneten Maßregeln wenig nützen, weil es armen Gemeinden nicht möglich ist, die nöthige Anzahl von Feldhütern zu erhalten. Nicht weniger ist es gewiß, daß der Zutrieb von Borstenvieh und das damit verbundene Herausziehen eines Bedeutenden Kapitales aus unseren Gemeinden dem Absaße des einheimischen, ordentlich gepflegten Viehes abträglich ist, wodurch die sonst recht erträgliche Borstenviehzucht bei uns immer mehr in Verfall geräth. Endlich Bringt es die Art des Anbietens und die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten seitens der Viehhändler mit sich, daß auch solche Leute sich Mastvieh halten, welche nicht das nöthige Futter für dasfelbe sich anschaffen können, so daß bessen Ernährung wiederum mit fortwährender Beschädigung fremden Grundbesitzes verbunden ist.

Die Beschränkung des Zutricbes auf Städteund Jahr- oder Wochenmarkte, wird den Verkäufern keine Schwierigkeiten verursachen, weil das Eisenbahnnetz immer mehr und mehr vervollständigt und der Verkehr erleichtert wird, und übrigens nicht verwehrt werden soll, daß die Biehhändter ihre Herden in solchen Städten oder Bei denselben auch außerhalb der Marktzeit in dazu hergestellten Localitäten halten. Der große Besuch des Publikums zur Marktzeit wird einem Soliden und gefunden Geschäftsverkehr mehr zum Vortheile gereichen, als das bisherige Hin- und Hertreiben der Herden von einem Orte zum anderen. Dazu kommt auch noch der Umstand, baß die Sicherheitsverwaltung in Solchen Städten besser im Stande fein wird, das Publikum vor Uebervortheilungen zu schützen, als dies in. Dörfern möglich ist, wie auch nötigenfalls eine thierärztliche Untersuchung in Städten eher thunlich und leichter durchführbar ist.

Der Landesauschuß muß biesen Erwägungen im ganzen Umfange beitreten und erachtet auch seinerseits die vom Landeskulturrathe Beantragte Maßregel als wünschenswerth und zur Hintanhaltung oder doch wesentlichen Minderung der mehrbezeichneten Übelstände als im vollen Maaße geeignet.

Derselbe erlaubt sich somit den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:

Die hohe k. k. Regierung wird ersucht, im verfassungsmäßigen Wege die Vorsorge zu treffen, daß der Zutrieb des Borstenviehes aus Ungarn und Polen von Gemeinde zu Gemeinde verboten und der Verkehr mit biesen Thieren lediglich durch Benützung von Eisenbahnen auf. Städte während der dort stattfindenden Viehmärkte beschränkt werde.

In formaler Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag geruhe diesen Bericht des Landesausschußes der Lanbeskulturcommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen.

Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh, aby zpráva přednešená přikázána byla komisi pro zemědělské záležitosti k předběžné poradě.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

(Nikdo se nehlásí. )

(Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Gesetzentwurf des Lanbesausschusses über die Haltung von Zuchtstieren.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemským výborem podaná s osnovou zákona v příčině chovu býků plemenných.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Berichterst, L. -A. -B, Theumer (liest): Hoher Landtag!

Über wiederholt von den Landwirthen des Landes in Wanderversammlungen und durch landwirthschaftliche Bereine ausgesprochenen Wunsch hat der Landesculturrath die Crlassung eines Gesetzes betreffend die Haltung von Zuchtstieren in Anregung gebracht und gleichzeitig unterm 8. Juli 1881 einen hierauf bezüglichen Gesetzentwurf auher vorgelegt.

Hierüber hat der Landesausschuß zunächst die k. k. Regierung einvernommen, welche mit der Statthalterei-Präsidialnote vom 10. Oktober 1881, Zahl 8200, Bekannt gab, daß die im Interesse der Hebung der Rindviehzucht in Böhmen beabsichtigte gesetzliche Regelung der Stierhaltung nur gebilligt werden kann, wobei dieselbe gleichseitig in Modificirung des vom Landeskulturrathe verfaßten Entwurfes eine Zusammenstellung jener grundsätzlichen Bestimmungen, welche ihrer Ansicht nach in einem derartigen Gesetze Aufnahme, zu finden hätten, anher übermittelt hat.

In diesem letzteren Entwürfe erscheinen einige von dem Laudeskulturrath vorgeschlagenen Bestimmungen, wie die betreffs der durch den Landeskntturrath vorzunehmenden Eintheilung des Landes in Zuchtgebiete und betreffs Gestattung nicht lizenzirter Stiere zum gemeinsamen Wetdegange völlig eliminirt, während an den übrigen Bestimmungen keine prinzipiellen Änderungen, sondern hauptsächlich nur solche Modifikationen vorgenommen wurden, wodurch dem Gesetze die wünschenswerthe Klarheit gegeben werden sollte.

Die in beiden Entwürfen enthaltenen Prinzipien lassen sich dahin zusammenfassen, daß

I.    in jeder Gemeinde die erforderliche Anzahl tauglicher Zuchtstiere vorhanden sei, wofür sowie für deren Anschaffung und Erhaltung, falls sich Niemand von den Viehbesitzern hiezu herbeiläßt, die Gemeinde Sorge zu tragen habe;

II.     daß für jeden Vertretungsbezirk vom Landeskulturrathe eigene Thierschautommissionen mit

aus Fachleuten ernannten Mitgliedern zu Bestellen sind, welchen die Lizenzierung der Stiere sowie die Aufsicht über das Züchtungsgeschäft übertragen wird; und

III. daß nur vollkommen taugliche Stiere zur Zucht für fremdes Vieh verwendet Werden dürfen Bei Sonstiger Strafe.

Die weiteren Bestimmungen beziehen sich darauf, daß die baaren Auslagen der Mitglieder der Thierschaukommission aus dem Bezirksfonde zu bestreiten find, dann auf das Verbot des ummittelbaren Nachsprunges und des gemeinsamen Weidganges sowie auf die Handhabung der Strafgewalt durch den Gemeindevorsteher mit 2 Gemeinderäthen und endlich auf das Ueberwachungsrecht des Bezirksausschußes.

Im Hinblicke darauf, daß ein derartiges Gesetz die landwirtschaftlichen Kreise tief Berührt und andererseits darin auch dem Bezirksfonde Leistungen auferlegt werden Sollen, erachtete es der Landesausschuß für angezeigt, das Gutachten der Bezirksvertretungen einzuholen, wozu die Bezirksausschüße mit dem Circularerlasse vom 15. Okt. 1881, Z. 29533, aufgefordert wurden, Bis nun sind im Ganzen vom 201 Bezirksvertretungen die Äußerungen eingelangt, während 7 mit denselben im Rückstande geblieben sind.

Von ersteren haben sich

a)  43 Bezirke gegen die Erlassung eines Solchen Gesetzes ausgesprochen, während

b) 70 sich unbedingt für den mitgeteilten Entwurf erklärt haben und

c)  88 Bezirke demselben mit Abänderungsanträgen zustimmen.

Die Zahl der Bezirke, welche sich für die Erlassung eines Stierhaltungsgesetzes ausgesprochen haben, betragt daher im Ganzen 158, mithin mehr als 3/4 sämmtlicher Bezirke, woraus geschlossen werden kann, daß ein derartiges Gesetz in den landw. Kreisen als ein dringendes Bedürfniß gefühlt wird und dessen Erlassung zur Weckung und Belebung des Interesses für die Rindviehzucht sehr wünschenswerth ist, Heutzutage, wo der Körnerbau in Folge der mächtigen Concurrenz immer weniger rentabel zu werden droht, muß der Landwirth bestrebt sein, auf dem Gebiete der Viehzucht sich durch rationelle Zucht seines Viehstandes einen Ertrag zu schaffen, der ihm für den entgangenen Gewinn Bei dem Baue der Cerealien einen Ersatz zu Bieten vermag, und dies umsomehr, als durch das Bei den zahlreichen landwirthschaftlich-industriellen Etablissements massenhaft abfallende Futter und dem damit in Verhindung stehenden Mastbetriebe, dem kleinen Landwirthe ein großes und lukratives Absatzgebiet für sein aufgezogenes Rindvieh geboten wird. Bei der hervorragenden Wichtigkeit, welche die Rindviehzucht in der Landwirthschaft einnimmt, ist es daher nur in der Ordnung, daß auch die Gesetzgebung ihr Augenmerk darauf richte, wie dieser Culturzweig gehoben und dadurch das Volkseinkommen vermehrt werden könne.

Ein Mittel hiezu soll die Regelung der Stierhaltung bieten, indem Wohl nicht in Abrede gestellt werden kann, daß die Verwendung geeigneter Vaterthiere für das Gelingen der Nachzucht überhaupt und die Heranbildung von den verschiedenen Nutzungszwecken entsprechenden Viehschlägen von ausschlaggebender Bedeutung ist, Bon dieser Erwägung ausgehend hält auch der Landesausschuß die gesetzliche Regelung der Stierhaltung im Lande für wünschenswerth und nothwendig und hat in Entsprechung des h, Landtagsbeschlusses vom 20. April 1877, Womit ihm bezüglich der Erlassung eines Körungsgesetzes die Einleitung entsprechender Verhandlungen und Berathungen aufgetragen wurde, mit theilweiser Berücksichtigung der in den Gutachten der Bezirksvertretungen zu Tage getretenen Anschauungen den Beiliegenden Gesetzentwurf verfaßt.

Nachdem sich der Bericht Bereits Seit längerer Zeit in den Händen der geehrten Mitglieder des hohen Hauses befindet, glaube ich von der Weiteren Verlesung Umgang nehmen zu sollen und erlaube mir Namens des Landesausschußes den Antrag zu stellen:

Ein hohes Haus geruhe den vorliegenden Bericht und den im Anhang A. enthaltenen Gesetzentwurf der Landeskulturkommission zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen.

Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh, aby zpráva přednešená byla přikázána komisi pro zemědělské záležitosti.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

(Nikdo se nehlásí).

(Niemand meldet sich. )

Kteří jsou pro ten návrh, ať pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Stane se).

(Geschieht)

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht Betreffend die Errichtung von Winzerschulen in Leitmeritz und Melnik.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zemského v příčině zřízení vinařské školy v Litoměřicích a na Mělníce.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.


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