richte ai. 1881, Z. 320, über die Petitionen mehrerer Bezirksausschüsse um Beförderung der Schüblinge mittelst Eisenbahn.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva výboru zemského o nevyøízené zprávì komise èís. 320, týkající se petic více výborù okresních za dopravování hnancù po železnicích.
Obersttandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
L. -A. -B. Dr. Volkelt: Hoher Landtag !
Der Landesausschuß hatte die Ehre, dem hohen Landtage in seiner letzten Session mit Bericht vom 30. September 1881, Z. 27710, die Petitionen der Bezirksausschüsse Pøelauè, Marschendorf, Schatzlar, Chlumetz, Kauøim, Wodòan, Laum, Sobìslau, Patzau, Kralomitz, Reichenau und Hohenstadt betreffs Beförderung der Schüblinge mittelst Eiseitbahn, beziehungsmeise Uebernahme der Transportkosten auf den Landesfond vorzulegen. Die zur Vorberathung über diese Petitionen eingesetzte Kommission des hohen Landtages hat ihren diesfälligen Bericht dem hohen Landtagspräsidium überreicht, ohne daß derselbe während der Landtagssession zur Vollberathung gelangt märe.
Derselben Kommission waren auch mehrere direkt an den hohen Landtag gelangte Petitionen in derselben Angelegenheit zugemiesen morden, und zwar die Petitionen der Bezirksausschüsse: Stecken, Landskron, Wildenschwert, Bensen, Hlinsko, Hartmanitz, Podìbvad, Braunau und Lobositz. Ueber diese Petitionen murden besondere Kommissionsberichte dem hohen Laitdtags-Präsidium nicht überreicht. Da jedoch der vorermähnte Kommissionsbericht den Gegenstand auch dieser Petitionen betrifft, so erschien dem Landesausschuße der bei Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1882 in der XVI. Sitzimg vom 20. Okt. 1881 gefaßte Beschluß des hohen Landtages, monach die kommissionell nicht verhandelten Petitionen den Petenten zurückzustellen sind, auf diese Petitionen nicht anmendbar und es beehrt sich der Landesausschuß, indem er dem hohen Landtage im Sinne des §. 86 der Geschäftsordnung den nicht zur Vollberathung gelangten Kommissionsbericht vorlegt, die denselben Gegenstand betreffenden Laudtagspetitionen der Bezirksausschüsse: Stecken, Landskron, Wildenschwert, Bensen, Hlinsko, Hartmanitz, Podìbrad, Braunau und Lobositz, außerdem aber auch die in dieser Sache dem Landesausschuße ferner zugekommenen, dem hohen Landtage bisher nicht Vorgelegten Petitionen der Bezirksausschüsse Welmarn, Mauetin, Rakonitz, Nassaberg und Frauenberg beizuschließen. - Zu seinem diessalls erftatteten Berichte vom 30. September 1881, Z. 27710, beziehungsweise zu dem beiliegenden Kommissionsberichte muß jedoch der Laitdesausschuß nunmehr noch Nachstehendes bemerken und zwar: Zum Antrage P. 2 des Landesausschußberichtes, beziehungsweise Punkt 3 des Kommissionsberichtes:
In Betreff der Wohlthatsbeförderung mittelst Eisenbahn sind die eingeleiteten Erhebungen bereits zu Ende geführt morden und wird dem hohen Landtage im Anschluße der von der k. k. Statthalterei diesfalls an die k. k. Bezirkshauptmannschaften gerichtete Eirkular-Erlaß vom 25. Sept. 1881, Z. 50779, vorgelegt, aus welchem hervorgeht, daß sich die Vornahme einer Revision der bezüglich der Beistellung von Wohlthatsfuhren bestehenden Vorschriften nicht als nothwendig herausgestellt hat, daher sich der Laudesausschuß beehrt, nunmehr dem hohen Landtage den Antrag zu stellen, derselbe Wolle über die vorliegenden Petitionen, soweit sie dahin abzielen, daß die Wohlthatsbeförderung nach Thunlichkeit mittelst Eisenbahn erfolge, gleichfalls zur Tagesordnung übergehen, wobei bemerkt wird, daß hiedurch der in dem Landesausschußberichte vom 21. September 1881, Z. 27856, im Sinne des g. 19 der Landesordnung gemachte Vorschlag, es mögen die Bestimmungen über Beistellung von Wohlthatsfuhren in das die Schubbeförderung regelnde Reichsgesetz aufgenommen werden, nicht berührt wird.
Zum P. 2 des Kommissions-Berichtes bechrt sich der Landesausschuß dem hohen Landtage zur Kenntniß zu bringen, daß er sich mit Note vom heutigen Datum an die k. k. Statthalterei um Republizi-rung der bestehenden Vorschriften über Beförderung der Schüblinge mittelst Eisenbahn wendet.
In formeller Beziehung mird die nochmalige Verweisung der Angelegenheit an die Kommission für Regelung des Schub- und Vagabundenwesens beantragt.
Co se týèe formálního, navrhuje, aby se zpráva tato odkázala komisi pro tuláctví a hnanectví.
Oberstlartdmarschalt: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der LaudesausschußBericht, betreffend die Organisation des kulturtechnischen Dienstes in Böhmen.
Nám. nejv. marš. z.: Následuje zpráva výboru zemského o organisaci technické služby zemìdìlské v Èechách.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Herr L. -A. -Beisitzer Theumer.
L. -A. -B. Theumer: Hoher Landtag!
Mit dem Landtagsbeschluße vom 9. Juli 1880 wurde dem Landesausschuße der Antrag des Abgeordneten Tilscher und Genossen, betressend die Vorlage des Entmurfes eines organischen Statutes für Landeskultur-Ingenieure in Böhmen, mit
dem Auftrage überwiesen, über die Nothwendigkeit und die zweckmäßige Organisirung des kulturtechnischen Dienstes Erhebungen zu pflegen und darüber Bericht zu erstatten.
In Durchführung dieses Auftrages wurde mit der hierämtlichen Zuschrift vom 24. November 1880, Z. 25046, der Landeskulturrath um sein Gutachten in dieser Angelegenheit angegangen mit dem Ersuchen, sich insbesondere auch darüber auszusprechen, ob nicht mit Rücksicht aus feinen Wirkungskreis dergleichen Ingenieure dortamts zu bestellen mären.
Gleichzeitig wurden die Landesausschüffe in Tirol und Galizien, sowie die Landwirthschaftsgesellschaft in Wien, bei welchen bereits Landeskulturingenieure angestellt Sind, und der Landesausschuß in Niederösterreich, von welchem hiefür eine Subvention aus Laudesmitteln gemährt wird, um nähere Mittheilung über die Art der Bestellung und den Wirkungskreis der Kultur- Ingenieure und über den Erfolg dieser Institution ersucht.
Die hierauf eingelangten Aeußerungen, sowie weiter auch die denselben Gegenstand betreffende, dem Landesausschuße gleichfalls mit Landtagsbeschluß vom 9. Juli 1880 zugewiesene Denkschrift des Ingenieurs Boleslav Trojan sammt einer Betition des landwirtschaftlichen Vereines Welwarn wurden ebenfalls dem Landeskulturrathe zur Benützung übermittelt, welcher Sodann das in der zuliegenden Zuschrift vom 4. November 1881 enthaltene Gutachten erstattet hat.
Dasselbe findet Seine Begründung in einem von der Section des Landeskulturrathes für Legislative und Volkswirtschaft erftatteten umfangreichen Referate, welches nach einer eingehenden Darstellung über die Art und Weife, wie der kulturtechnische Dienst bereits in einigen Ländern Oesterreichs, als: Galizien, Tirol und Niederösterreich, sowie in mehreren auswärtigen Staaten, wie: Sachsen, Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich organisirt ist, weitgehende Anträge u. zw. nicht blos über die Organisirung des kulturtechirischen Dienstes, sondern auch über Hebung und Organisation des Unterrichtes im Meliorationswasen enthält, von welchen Seitens des Landeskulturrathes nachstehende Vorschläge aczeptirt wurden und der Annahme empfohlen werben.
a) Dem Meliorationswesen möge als Urterrichtsgegenstand an sämmtlichen landwirthsch. Lehranstalten im Sande eine größere Aufmerksamkeit zugewendet werden, die Stundenzahl entsprechend vermehrt, praktische Uibungen eingeführt und bei Reubefeßung von Lehrerftellen auf Solche Lehrkräfte Rücksicht genommen werden, welche zum Vortrage kulturtechnischer Fächer befähigt sind.
b) Als Grundlage und Ausgangspunkt für die kulturtechnische Organisation des Landes werde in Prag ein kulturtechnisches Bureau errichtet und unter die Oberaufsicht und Leitung des Landeskulturrathes gestellt.
Zu diesem Zwecke möge von dem hohen Landtage ein jährlicher Kredit von 7. 000 fl. erbeten werden.
c) Vom hohen Landtage sei zu Stipendien für 2 absolvirte Techniker, welche sich im kulturtechnischen Fache im Auslande ausbilden Wollen, und dieses dann im Sande auszuüben sich verpflichten, durch zwei Jahre ein Betrag von je 1. 000 fl. zu erbitten.
d) Behufs Ausbildung des niederen Meliorationspersonales wäre die Gründung von zwei Wiesenbauschulen im Lande und zwar an bestehenden Ackerbauschulen in Aussicht zu nehmen.
Die Durchführung dieser Anträge des Landeskulturrathes erheischt, abgesehen von dem durch die Erweiterung des Unterrichtes im Meliorationswesen an sämmtlichen landwirthschaftlichen Lehranstalten im Lande nothwendiger Weise erwachsenden Mehraufwande für diese Schulen, welcher im 1. Jahre mit 8. 000 fl., in den folgenden Jahren mit 5. 000 fl. beziffert wird (neue Lehrkräfte, Instrumente), für die erste Zeit nachstehenden, vom Sande zu bedeckenden Aufwand:
1. Dotation des kulturtechnischen |
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Bureaus....... |
7. 000 fl. |
2. 2 Stipendien a 1. 000 fl... |
2. 000 fl |
3. Jährliche Dotation zweier neu zu errichtender Wiesenbauschu- |
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len a 2. 800 fl...... |
5. 600 fl. |
4. Miethzinsentgang für die dem böhmischen Bureau im Landeskultursondsgebäude Nr. 799-II. unentgeltlich einzuräumenden |
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Wohnbestandtheile mindestens |
400 fl. |
daher in Summa jährlich.. |
15. 000 fl. |
Es muß Wetter bemerkt werden, daß nach dem der Zuschrift des Landeskulturrathes zuliegenden diesbezüglichen Operate und in dieser Zuschrift selbst die Kreirung dieses kulturtechnischen Bureaus in Prag nur "als die Grundlage und der Ausgangspunkt für die kulturtechnische Organisation des Landes" hingestellt ist, und daß dieses Bureau nur die Centrale für die 8 kulturtechnischen Bezirke bildet, in welche das Sand Böhmen eingetheilt werden soll und in deren Hauptorten 8 kulturtechnische Bureaus oder Inspektionen successive kreirt und dem Prager Centralbureau unterstellt merden Sollen, ein Organismus, welcher wenigstens einen weiteren Aufwand jährlicher 12. 000 fl. bedingen und die Gesammtkosten aus 27. 000 fl. beziehungsweise mit dem Mehraufwande bei den Ackerbauschulen auf 32 - 35. 000 fl. jährlich fteigern würde, eine Ziffer, welche Sowohl im Vergleiche zu dem bezüglichen Aufwande in andern Kronländern, wo das Institut der Kulturtechniker bereits eingeführt ist, als auch im Verhältnisse zu dem Gesammtaufwande des Landeskultur-Fondspräliminars, als sehr bedeutend bezeichnet werden muß und es begreiflich erscheinen läßt, daß der Landesausschuß bei der finanziellen Lage des Landes sich den Anträgen des Landeskulturrathes in vollem Umfange nicht anzuschließen vermag.
Derselbe glaubt vielmehr bei seinen Anträgen sich zunächst auf dasjenige beschränken zu sollen, was unter den gegebenen Verhältnissen zur Einführung des kulturtechnischen Dienstes im Lande und Hebung des Meliorationswesens unbedingt nothwendig erscheint.
In dieser Richtung ist zunächst
I. Die Organisirung des kulturtechnischen Dienstes, worauf sich in erster Linie der mit Landtagsbeschluß vom 9. Juli 1880 erhaltene Auftrag bezieht, in Betracht zu ziehen.
Die Wichtigkeit des Meliorationswesens für die Landwirthschaft im Allgemeinen ist außer allem Zweifel und bedarf wohl keiner weiteren Begründung.
Diese Wichtigkeit ist aber Speziell für unser Land eine erhöhte im Hinblicke auf die uns drückende Konkurrenz unserer östlichen Nachbarländer, welche bei geringerem Bodenkapitale und extensiver Wirthschaft weit billiger produciren, als dies bei unferen Industrie-, Bevölkerungs- und Arbeiterverhältnissen möglich ist, ein Nachtheil, der nur durch die intensivste Wirthschaft, durch die weitgehendsten, die Hebung der Produktion fordernden Meliorationen behoben werden kann.
Dieser Wichtigkeit wurde bereits von mehreren Landtagen durch Schaffung und Dotirung der Institution von Kulturingenieuren Rechnung getragen und erscheint die Einführung einer derartigen Institution hierzulande, wo nur eine äußerst intensiv mit allen Hilfsmitteln der Erfahrung und Wissenschaft betriebene Bewirthschaftung eine halbwegs zufriedenstellende Verzinsung des hohen Bodenkapitals zu bieten vermag, um so wünschenswerther.
Deshalb kann der Landesausschuß dem Antrage des Landeskulturrathes, insoweit derselbe die Errichtung eines kulturtechnischen Bureaus überhaupt bezweckt, im Prinzipe nur zustimmen. vorbehaltlich der weiter unten zu erörternden Bedenken gegen den Umfang und den Aufwand dieses Bureaus. Dasselbe soll beim Landeskulturrathe aktivirt werden, wofür in dem bezüglichen Referate der Grund angeführt wird, daß in den meisten Ländern das kulturtechnische Gebiet als eine rein landwirthschaftliche Disziplin aufgefaßt und organisirt ist, wobei dieser Organismus mit dem landwirthschaftlichen Vereinswesen und den landwirtschaftlichen Behörden überhaupt in enger Verbindung steht, weshalb auch hierlands der kulturtechnische Dienst dem obersten landwirthschaftlichen Fachorgane im Saude, d. i. dem Landeskulturrathe zu unterstellen wäre, wozu derselbe zu Folge seiner Zusammensetzung und seines Wirkungskreises in jeder Richtung befähigt und berufen erscheint.
Mit Rücksicht auf die ausschlaggebenden, vorwiegend landwirthschaftlichen Momente, welche bei der Frage des kulturtechnischen Dienstes in Betracht kommen, wird auch der Antrag des Ingenieurs Boleslav Trojan, welcher in seiner diesbezüglichen Denkschrift die Errichtung eines eigenen Meliorationsbureaus als Abtheilung des Landesbandienstes in Anregung bringt, nicht befürwortet.
Der Landesausschuß kann seinerseits der Ansicht, daß das zu errichtende kulturtechnische Burean der Oberaufsicht und Leitung des Landeskulturrathes zu unterstellen sei, nur beipflichten, wobei er sich jedoch mit Rücksicht darauf, als die geammten Kosten für das zu bestellende Personale fammt Einrichtung und Utensilien, sowie die unentgeltliche Beistellung der Bureanlokalitäten aus Landesmitteln gedeckt werden sollen, einen Einfluß auf die Bestellung des Personals vorbehalten muß, was übrigens in dem Referate des Landeskulturrathes ausdrücklich von vornherein zugestanden wird.
Was den Wirkungskreis des Bureaus anbelangt, so wird derselbe in der vom Landeskulturrathe gleichzeitig vorgelegten Instruktion (§. 2) dahin präzisirt, er habe sich im Allgemeinen auf das Gesammtgebiet der Kulturtechnik im Lande und im Besonderen auf alle jene Arbeiten, welche eine Bodenverbesserung durch kulturtechnische Maßnah« men zum Zwecke haben, zu erstrecken.
Die Besorgung dieser Arbeiten erfolgt entweder über Auftrag des Landeskulturrathes oder über Ansuchen von Privaten, Gemeinden und Genossenschaften, in letzteren Fällen gegen Kostenersatz nach einem hiefür bestimmten Tarife.
Außerdem sind die Beamten verpflichtet, in Bezug auf das Meliorationswesen belehrend und aufklärend auf die Bevölkerung einzuwirken, Sowie über Aufforderung des Landeskulturrathes an Versammlungen Theil zu nehmen und Vorträge zu hatten.
Für dieses Bureau mit dem vorgedachten Wirkungskreise Soll nach den Anträgen des Landeskulturrathes folgendes Personale bestellt werden:
1. 1 Kulturingenienr mit jährlichem |
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Gehalte von....... |
1. 500 fl. |
2. 1 Kulturingenienr mit jährlichem |
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Gehalt von....... |
1. 200 fl. |
3. 2 Ingenieurassistenten mit jährl. |
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Gehalt vou á 800 fl..... |
1. 600 fl. |
4. 1 Praktikant mit jährl.... |
4oo fl. |
5. 1 Bureaudiener (gleichzeitig zur Verrichtung aller Nebenarbeiten |
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im Bureau)....... |
300 fl. |
Der Aufwand für das Personale |
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allein würde sich mit.... |
5. 000 fl. |
beziffern. Hiezu kommen noch weiter 6. Jährliche Dotation auf Instrumente, Kanzleieinrichtungen, Uten- |
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silien u. s. w. ..... |
l. ooo fl. |
7. Beitrag auf Diäten und Reisespesen des Ingenieurs in allen Fällen, Wo eine Aufrechnung au die |
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Parteien nicht möglich fein wird. |
1. 000 fl. |
ergibt einen Gesammtaufwand Von |
7. 000 fl. |
Der Aufwand für das projektirte Bureau mit 7. 000 fl. erscheint jedoch dem Landesausschuße wenigsteus für den Anfang so bedeutend, daß eine Reduktion dieser Summe ins Auge zu fassen sein wird, soweit dies, ohne der Sache selbst einen wesentlichen Eintrag zu thun, geschehen kann.
Der Landesausschuß geht von der Ansicht aus, daß wohl vorerst das vorhandene Bedürfniß an Personal konstatirt sein muß, ehe auf die Ernennung eines so zahlreichen, das Land nicht unwesentlich belastenden Personales angetragen werden kann.
Hiebet wird auf das Beispiel jener Kronläuder hingewiesen, wo derartige Institutionen bereits bestehen und wo eine Bestellung des dermaligen Personals erst successive und nur nach Maßgabe des Bedarfes stattgefunden hat.
Obzwar die Ersprießlichkeit der Bodenmeliorationen im Wege der Kulturtechnik in dem intelligenten Theile unserer landwirthschaftlichen Kreise erkannt wird, so ist denn doch von dieser Erkenntniß zur That immer noch ein ziemlich weiter Weg, welcher von verschiedenen außerhalb des Willens des Betreffenden gelegenen Vorbedingungen abhängig erscheint. so daß sich eine Uiberhäufung des Personals mit Arbeiten im ersten und man kann wohl sagen in den ersten Jahren nicht so leicht befürchten und es angezeigt erscheinen läßt, eine Vermehrung des Personals auf den beantragten Stand erst beim Eintreten dieses Zeitpunktes des wirklichen Bedarfes zu vollziehen.
Hiernach erscheint das für das projektirte Bureau in Aussicht genommene technische Personale Von 2 Kultur-Ingenieuren, 2 Ingenieur-Assistenten und 1 Praktikanten wenigstens vorläufig, so lange ein größerer Bedarf durch die Agenda nicht erwiesen ist, zu zahlreich und dürfte, da es sich doch zunächst um die Einführung eines Versuches der Organisirung des kulturtechnischen Dienstes handelt, hiefür ein Ingenieur und ein Assistent genügen, welcher Status für den Fall des Bedarfes späterhin immer ergänzt werden kann.
Was den Gehalt dieses zu bestellenden Ingenieurs anbelangt, so wird mit Rücksicht auf die besondere specielle Qualifikation, die von einem derartigen Ingenieur verlangt wird, unter den Betrag von 1500 fl. wohl schwerlich herabgegangen werden können, zumal demselben auch die Ausgabe der ersten Organisirung des Dienstes zusällt. Diese Ziffer entspricht auch der Höhe des Gehaltes, welchen die Landeskultur-Ingenieure in Galizien und Tirol beziehen.
Der Gehalt des Assistenten wäre wie in Galizicn mit 720 fl. d. i. 60 fl. monatlich jedenfalls hinreichend. Bezüglich der Ernennung, welche durch den Landeskulturrath erfolgt, wäre dem Landesausschuße das Bestätigungsrecht vorzubehalten und weiter zu bestimmen, daß die Besetzung nach vorgängiger Konkursausschreibung zu erfolgen hätte.
Demnach würde sich der Jahresbedarf für Gehalte bei Akzeptirung des Personalstandes von 1 Ingenieur und 1 Assistenten mit 1. 500 fl. und 720 fl, zusammen mit 2. 220 fl. beziffern.
Aus Diäten und Reisekosten, soweit selbe nicht von den Parteien getragen werben, wäre ein Pauschale für 150 Reisetage von zusammen 800 fl. (600 fl. für den Ingenieur und 200 fl. für den Assistenten) in Aussicht zu nehmen, wonach für Gehalte, dann Reisekosten und Diäten rund 3. 000 fl. zu präliminiren wären.
Der in dem Landeskulturraths - Referate für den Diener in Aussicht genommene Betrag von 300 fl. hätte zu entfallen, da bei der beantragten Restringirung des Personalstandes ein eigener Diener für zwei Personen wohl nicht nothwendig erscheint und die erforderliche Bedienung im Bureau durch den Amtsdiener des Landeskulturrathes wohl geleistet werden kann.
Die für Anschaffung von Instrumenten, Utensilien und Kanzleieinrichtung präliminirte Summe von 1. 000 fl. wäre als einmaliger Gründungsbeitrag aufrecht zu erhalten mit der Bedingung, daß hieraus auch die Completirung der Instrumente zu erfolgen haben wird, da die Kanzleieinrichtung und Utensilien für 2 Personen wohl kaum über 200 fl. betragen dürfte und sonach 800 fl. für Instrumente erübrigen Würden, welcher Betrag hiefür mehr als ausreichend ist.
Hienach würde der Gesammtaufwand für das Bureau im Ganzen 4. 000 fl. betragen, welche Bedarfssumme aus Landesmitteln gedeckt werden soll, deren Gewährung wärmstens befürwortet Werden muß, damit das projektirte kulturtechnische Bureau beim Landeskulturrathe in dem vom Landesausschuße beantragten restringirten Umfange baldigst in's Leben gerufen werben kann und hiemit der erste Schritt zur Entführung dieser für die Hebung der Bodenkultur im Lande hochwichtigen Institution gethan werde.
In unmittelbarem Zusammenhange mit der Aktivirung des kulturtechnischen Bureaus und als eilte Ergänzung des damit beabsichtigten Zweckes erscheint
II die vom Landeskulturrathe befürwortete Kreirung von 2 Stipendien für absolvirte Techniker, welche sich im kulturtechnischen Fache im Auslande ausbilden wollen und dasselbe im Lande auszuüben sich verpflichten.
Damit soll, Wie aus dem Referate ersichtlich ist, dem momentanen Bedarfe bezüglich geeigneter Kultur-Techniker als Privat-Ingenieure abgeholfen werden, während für die Zukunft durch entsprechende Einführung kulturtechnischer Fächer an den beiden technischen Hochschulen in Prag Vorsorge getroffen werden soll, wozu seitens des Professoren-Kollegium des böhmischen Polytechnikums bereits vorbereitende Schritte beim k. k. Unterrichtsministerium eingeleitet wurden.
Durch die fachliche Ausbildung zweier Kultur-Techniker int Auslande würde weiters auch der Vortheil erreicht werden, daß mit Rücksicht darauf, daß sich dieselben sowohl mit der Verfassung der Projekte als auch mit deren Durchführung befassen würden, der oben beantragte Status des kulturtechnischen Bureaus für ein längeres Stadium hinreichen würde, in dem letzterem dann zumeist nur die Uberprüfung der Projekte und allenfalls eine Kontrole etwaiger seitens des Staates subventionirter Meliorationen zufallen würde.
Der Landesausschuß stimmt daher dem Antrage des Laudeskulturrathes auf Kreirung zweier auf die Dauer von 2 Jahren berechneter Stipendien aus Landesmitteln für Techniker zur Ausbildung in der Kulturtechnik und in der Meliorationslehre bei mit der Modifikation, daß die Höhe eines solchen Stipendiums mit 800 fl. festzusetzen wäre, welcher Betrag für eine einzelne Person hinreichend sein dürfte.
III. In Betreff des Antrages des Landeskitlturrathes, daß dem Meliorationswesen an den landw. Lehranstaltett eine größere Ausmerksamkeit zugewendet werden soll, wird zunächst bemerkt, daß bereits früher, ehe dieser Antrag daher gelangt War, an der höheren landw. Landeslehranstalt Tabor vorbereitende Schritte zur Verwirklichung dieser Intention gemacht wurden, indem dem Professor der mathematischen Facher mit hierseitiger Zustimmung ein zweijähriger Urlaub zur Frequentirung kulturtechnischer Studien in München ertheilt wurde, welcher nach Absolvirung des betreffenden Curses eine Studienreise in's Ausland soeben beendet hat und dessen Bericht und Vorschläge eben gewärtigt werden, worauf sodann die acceptirten Vorschläge dem Curatorium der höheren landwirthschaftlichen Landes - Lehranstalt Tetschen-Liebwerd mitgetheilt Werden, um eine gleichmäßige Organisirung an beiden Landeaslehraustalten bezüglich der Aufnahme von speziellen Vorträgen über Kulturtechnik und Meliorationswesen in den Lehrplan herbeizuführen, die nicht so sehr in der Anstellung eines eigetten Professors für Meliorationswesen, als vielmehr in einer entsprechenden Vermehrung der diesem Fache zu widmenden Lehrstunden, verbunden mit Einführung praktischer Uibungen, zu suchen sein wird.
Bezüglich der niederen landw. Lehranstalten, der Ackerbauschulen, ist zwar eine solche Veranlassung bisher nicht getroffen worden, jedoch ist dies hauptsächlich aus dem Grunde nicht geschehen, weil beim Landesrulturrathe durch ein besonderes Comite die Frage der Reorganisation des gesammten landwirtschaftlichen Unterrichtes in Böhmen berathen wird, dem gemäß es wünschenswerth ist, daß auch der vom Landeskulturrathe gestellte Antrag bezüglich der größeren Berücksichtigung des Melorationswesens beim landw. Unterrichte diesem Comité zur Berathung überwiesen werde, worum unter Einem der Landeskulturrath angegangen wird mit dem Beifügen, seiner Zeit über den Umfang des als nothmendig erkannten Unterrichts über Melioratiouswesen zu berichten und Anträge zu stellen.
Gleichzeitig werden auch von den Curatorien der beiden höheren landw. Landeslehranstalten als auch von jenen der Ackerbauschulen diesbezügliche Gutachten abverlangt, welche vorläusige Verfügungen hiemit dem h. Landtage zur Kenntniß gebracht werden.
IV. Im weiteren Verfolge der auf die Hebnug des Unterrichtes im Meliorationsmesen gerichteten Intention beantragt der Laudeskulturrath endlich die Gründung von zwei Wiesenbauschulen an den Ackerbauschulen in Kaaden und Hracholusk.
Hiemit wird die Heranbildung niederen technischen Personales bezweckt, eines Persotials, welches entweder die bei Meliorationen vorkommenden Arbeiten selbst zu machen (Vorarbeiten), oder aber bestehende Wieseukulturen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen zu beaussichtigen und in gutem Zustande zu erhalten und die Wässerung der Wiesen durchzuführen hat (Wiesenheger, Culturund Kanalaufseher).
Dieses gesammte Personale hat mit der Verfassung von Plänen, mit der Uibertragung des Planes auf das Terrain nichts zu thun, indem dies der geprüfte Culturtechniker thmt muß, wenn die Arbeit eine richtige sein soll.
Die Fertigkeit, welche von diesen Organen verlangt wird, ist daher eine rein manuelle und wird von einent solchen niederen Kulturarbeiter höchstens verlangt, daß er die Nivellirscheibe auf Geheiß höher und nieder stelle und mit der einfachen Wasserwage auf der Satte arbeiten könne, um kleme Ausbesserungen im Laufe der Zeit an unrichtig gewordenen Horizontalen (Wässerungsgräben) vornehmen zu können.
Für die Ausbildung dieses Personales wird nur ein 1 1/2 jähriger Kurs mit dem in dem Referate des Landeskurrathes niedergelegten Lehrplane (pag. 56 - 57) und mit einem Aufwande von je 2800 fl. für jede der beiden Schulen, daher zusammen von 5600 fl. pro Jahr in Antrag gebracht.
Nach diesem Lehrplane würden Leute ausgebildet werden, die zu wenig missen, um Anlagen zu projektirett und auszuführen, sich aber gleichmohl zu vielwissend dünken, um mit der Bezahlung für das niedere kulturtechnische Personale zufrieden zu sein.
Abgesehen von diesem im Vorstehenden geltend gemachten Bedenken ist der Landesausschuß weiter des Erachtens, daß jener Meliorationsunterricht, der den Ackerbauschülern ertheilt werden soll, auch für die eben behandelte Kategorie von Hilfsorganen hinreichen würde, sowie daß durch eine entsprechende Stundeneintheilung an der Ackerbauschule solche Aspiranten in die Sage versetzt merden können, sich zugleich mit den Ackerbauschülern in der Zeit von menigen Wochen das für ihre