Pondìlí 24. øíjna 1881

und den Grundbesitz nicht wieder dem Kapitale dienstbar machen. (Bravo! Sehr gut!)

Es handelt sich ja übrigens auch nicht um eine Schädigung des Kapitals. Alles, was geschehen soll, ist schließlich nur ein Ausgleich und eine Regulirung des Zinsfußes, und noch dazu ein Ausgleich und eine Regelung, die keine künstliche fondern eine natürliche ist, weil sie Ergebniß bereits bestehender Verhältnisse des Geldmarktes ist. (Bravo ! Bravo!) Es ist von Seite meines sehr geehrten Freundes und Kollegen Dr. Klier gleich im Beginne seiner Auseinandersetzung vorangestellt worden, daß er gegenüber der Direktion und dem L. -A. nicht ad verba magistri schwöre.

Nun, ich glaube, es ist ein solcher Schwur auch nicht von ihm begehrt worden; es werden aber auch der h. Landtag Beziehungsweise dessen Mehrheit nicht ad verba magistri schwören, sondern eben nur die Selbstständigkeit der Anschauung, die Selbstständigkeit ihrer Meinung zum Ausdruck bringen.

Ich bemerke überhaupt, daß es dem Landesausschuß nie eingefallen ist, sich auf den magister hinaus zu spielen, und wenn er je dieses Gelüste gehabt hätte, bin ich fest überzeugt, daß der Landtag die nöthige Correctur angebracht hätte. (Bravo ! Výbornì!)

Allein wenn man diese Selbständigkeit der Meinung sich bewahrt, darf man auch nicht, wie es im Minoritätsvotum geschehen ist, den entscheidenden Ton auf die Meinung des Generaldirektors legen. (Hört!)

Mir ist es fern, das Gewicht dieser Meinung irgendwie anzutasten oder in Zweifel ziehen zu wollen und habe ich eine hohe Meinung und Hochachtung vor den Ansichten des Generaldirektors; allein deshalb übersehe und überhöre ich nicht das Votum jener Kollegen, welche zur Entscheidung dieser Frage Berufen waren, ich meine der Direction des Landesausschußes und endlich der gemischten Sitzung Beider.

Bei dieser Gelegenheit dürfte es von Interesse sein zu hören, mit welcher Majorität die auf die 4perc. Verzinsung bezüglichen Beschlüsse gefasst worden sind.

Bei der Bankdirektion wurde der Beschluß gefaßt von 6 Stimmen gegen 2 - im Landesausschuße wurde der Beschluß einhellig gefasst und in der gemischten Sitzung mit 13 Stimmen von 14.

(Hört! Hört!)

Es ist aus dem Minoritätsvotum zu ersehen und auch von Seite des H. Berichterstatters der Minorität darauf hingewiesen worden, daß ein hoher Kurs dasjenige sein solle, was anzustreben wäre und, wie man sich ausgedrückt hat, etwas sei, was zur hohen Ehre des Institutes gereicht. Ich muß gestehen, daß ich diese Ansicht zu theilen nicht vermag, mir kommt vor, daß der gesunde Zustand immer der Paristand ist, und daß der hohe Kurs, so gut er sich auch ausnehmen mag, geradezu als Schaden für das Bankinstitut bezeichnet werden muß.

Denn was bringt der hohe Kurs mit sich? Er bringt mit sich baare Rückzahlungen im großen Umfange und mit den Rückzahlungen zugleich namhafte Zinsenverluste, und ich weiß nicht, ob ich zu weit gehe, venn ich meine, daß beim Steigen des Kurses die Nachtheile, die in den starken Rückzahlungen liegen bedeutender und wesentlicher und entscheidender für den Stand der Bank sind als etwaige Abschreibungen in Folge exekutiver Verkäufe.

Im Zusammenhange mit dem Hinblicke auf die Erhaltung eines höhern Kursen ist von Seiten des Minoritätsvotums beklagt worden, daß die Prämienzahlungen eingestellt worden seien.

Wenn damit gemeint sein soll, daß darin eine Ueberschreitung der Statuten liege, so müßte ich mich gegen eine solche Auffassung erklären.

Die löbl. Commission, welche über den Rechnungsabschluß berieth, hat ja selbst anerkannt, daß die einschlägigen Stellen der Statuten ziemlich unklar sind; allein abgesehen davon bin ich der Ansicht, daß es im Sinne der Prämien liegt (übrigens bemerke ich, daß ich die Conception ded Institutes der Prämie überhaupt für eine glückliche nicht halte), daß sie erst vann zur Realifirung gelange, wenn die Bank mit ihrer eigenen Interessenfrage und den eigenen Erfordernißen und Bedürfnißen im Reinen ist, daß man nicht verlangen kann, daß Prämien zu einer Zeit ausgezahlt werden, wo die Bank selbst mit ihren internen Erfordernißen nicht befriedigt ist, und insbesondere noch mit Abschreibungen zu rechnen hat. (Rufe: Hört, Hört!) Der Prämienfond, wie er nach unserm Statute gedacht ist, beschränkt sich auf den Zufluß, welcher aus dem überschüßigen Ertrage des Reservefondes Nr. I. per eine Million sich ergibt und im Vorjahre etwa 48. 000 fl. betrug. Diese 48. 000 fl. wurden in der runden Summe von 60. 000 fl. als eine Reserve in die Bilanz eingestellt, für etwaige Abschreibungen aus exekutiven Ankaufen. Das ist ein vollständig korrekter Vorgang sowohl vom Standpunkte der Buchführung als auch vom Standpunkte des Statuts. Man kann nicht verlangen, daß Prämien auf die Gefahr hin ausgezahlt werden, nächstens aus dem Reservefonde selbst Deckungen für Abschreibungen entnehmen und dann den aufgelassenen 1/4% Regiebeitrag zur Ausgleichung des Schadens wieder einführen müssen, eine Eventualität, vor welcher der Herr Berichterstatter der Minorität selbst sehr eindringlich gewarnt hat.

Es ist im Minoritätsvotum auch eine Stelle zu lesen, in welcher darauf hingedeutet wird, es sei denn doch in zu großer Hast und Eile in der ganzen Angelegenheit vorgegangen worden. Ich glaube, daß man dieses wohl nicht sagen darf. Die Frage der Einführung der 4perc. Verzinsung, meine Herren! Steht ja schon seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung sowohl der Publicistik als auch der Fachvereine; sie wurde im vorigen Jahre von Seiten der Direction des Landesausschußes und in einer gemischten Sitzung behandelt und wurde auch heuer wieder in vielfachen Sitzungen der Direction, des Landesausschußes und in gemischter Sitzung erwogen und berathen. Ich denke also, von Hast und Eile kann hiernach doch wohl keine Rede sein und insbesondere die Bevölkerung wird uns diesen Vorwurf nicht machen.

Es kommt mir Vielmehr vor - daß wir ich will nicht Sagen, zu spät - aber immerhin ein gutes Stück spät kommen! (Rufe: Ja!)

Die Maßregel, um die es sich handelt, hat eine universelle Bedeutung und fördert ein allgemeines Interesse, dem gegenüber die Bedenken und Zweifel nicht allzusehr auf die Spitze zu treiben sind. Man Sagt, es handle sich um ein Experiment. Wenn die Richtung und Gründung der Hypothekenbank Seiner Zeit kein Experiment war, so werden Sie mir zugeben, daß jetzt, nachdem dieses Institut durch so lange Jahre aus guten Füßen steht, die Einführung der 4perc. Verzinsung wahrlich kein Experiment genannt werden kann. (Rufe: Výbornì! Bravo!) Und, wenn es sich auch um ein Experiment handelte, so denke ich es müßte eben der Versuch gemacht werden, weil der Versuch des Preises werth ist, und weil der Grundbesitz des Landes ein Anrecht daraus hat, und ein gutes Anrecht, daß der Versuch gemacht werde. (Rufe: Bravo, Bravo!)

Ich glaube, daß es eben nicht angehe, daß man die laut Werdenden und Berechtigten Begehren, Wünsche und Interessen des Grundbesitzes nur mit schönen Redensarten Beantwortet. Meine Herren, es entspricht dem Berufe und der Pflicht der Landesvertretung, dem Grundbesitze im Lande, welcher ja ohnedem so viel zu tragen hat, zur Erleichterung hilfreiche Hand zu reichen. (Bravo, Bravo!) Die Gelegenheit ist heute dazu geboten, möge sie nicht unbenützt vorübergehen.

(Beifall und Handeklatschen. )

Oberstlandmarschall: Der Hr. Berichterstatter der Majorität hat dad Wort.

Abg. Forchheimer:

Hoher Landtag!

Ich werde mir es gegenwärtig zu halten wissen, daß ich dad Wort, das ich an Sie zu richten habe, in äußerst vorgerückter Stunde sprechen muß, ich werde mich daher in meinen Ausführungen so weit als möglich zu Bekränzen suchen.

Dennoch kann ich nicht umhin, Anspielungen mehr persönlicher Natur gleichfalls zur Sprache zu Bringen, weil, wie ich glaube, dieselben mit dem Gegenstande, um den ed sich handelt, in gewissem Zusammenhange stehen.                          

Der erste Redner, welcher gegen den Majoritätsbericht das Wort ergriffen, glaubte einen Grund gegen denselben auch in einer |nconsequenz finden zu müßen, welche sich angeblich der Berichterstatter der Majorität habe zu Schulden kommen lassen.

Derselbe erzählte, der Berichterstatter der Majorität hätte in 16 Monaten die Wandlung durchgemacht, daß er damals gesagt habe, der Kurs der 4perzentigen Pfandbriefe werde auf 80 stehen, während er denselben jetzt auf 96 vorschlage.

Ich weiß nicht, woher der Herr Abgeordnete Skopec diese Erinnerung genommen; aus dem, was von meiner Seite gesprochen Worden ist, gewiß nicht, denn ich habe mich an der Debatte, die vor 16 Monaten gebogen worden ist, gar nicht Betheiligt.

Es ist möglich, daß dem Hrn. Abg. Dr. Skopec vielleicht etwas Anderes vorgeschwebt hat.

Es ist ja bekannt, daß die Meinung, die er mir zugeschrieben hat, damals hie und da von anderer Seite ausgesprochen worden ist.

Mittlerweile aber ist diese Meinung obsolet geworden, indem die Thatsachen eben dieselbe widerlegt haben und ich glaube vielleicht, daß es mir gestattet sein werde, dieselbe mit dem Worte "altfränkisch^ zu bezeichnen.

Es ist auch von Seiten des Herrn Referenten der Minorität remonsirirt worden gegen die Bemerkung, welche der gewesene Obmann der Commission für die Hypothekenbankangelegenheiten, der Abg. Hr. Dr. Rilke, vorgebracht hat.

Ich möchte nicht darauf zurückkommen und möchte nicht die Erörterung mit einem Mißtone schließen, aber ich glaube, daß es denn doch nicht zu viel ist, wenn man gegenüber dem Vorwurfe, den man der Commissionsmehrheit im Minoritätsberichte gemacht hat, sie sei "mit ungezügeltem Eiser" verfahren, sich erlaubt, daran zu erinnern, daß dieselbe den Antrag abgelehnt habe, in den Gegenstand erst nach Abstimmung über den Rechenschaftsbericht einzugehen.

Es war wahrlich nicht "ungezügelter Eifer", wenn in die Berathung unverzüglich eingegangen worden ist, und nun, wenn auch in letzter Stunde das Resultat derselben dem hohen Hause vorgelegt werden kann.

Ich glaube übrigens, ohne einzelne Stellen des Minoritätsberichtes anzuführen, daß ich es dem hohen Haufe überlassen kann, welcher von Beiden Berichten kühler, ruhiger und nüchterner gehalten ist.

(Bravo! Sehr gut!)

Ich glaube dies mit um so größerer Beruhigung dem hohen Haufe überlassen zu können, weil ich glaube, daß es sich auf denselben Standpunkt Stellen wird, den jener griechische Weise eingenommen hat, der dem auf ihn einstürmenden Gegner zurief:,, Du ereiferst dich, daher hast du Unrecht. "

Ich übergehe nun zur Besprechung des Minoritätsberichtes selbst.

Der Herr Berichterstatter der Minorität ist dem Gedankengange des Majoritätsberichtes gefolgt und hat die einzelnen Punkte desselben zu widerlegen versucht.

Er hat im Allgemeinen, im Großen und Ganzen wohl zugestanden, daß der Grundgedanke des Majoritätsberichtes, nämlich daß es Aufgabe der Hypothekenbanken sei, den Realkredit zu fördern und daher folgerichtig den Zinsfuß der Hypothekardarlehen herabzusetzen richtig sei.

Dennoch wird von Seite der Minorität dem von der Majorität ausgegebenen Worte "Herabsetzung des Hypothekarzinsfußes " ein anderes Wort, ich möchte fast sagen, ein Schlagwort gegenübergestellt, das Schlagwort von der Stabilität des Hypothekarzinssußes.

Nun glaube ich, daß das Wort,, Stabilität" unter allen Umständen immer nur in relativem Sinne und niemals in absolutem Sinne genommen werden kann.

Nichts ist stabil hienieden auf Erden, und wie im organischen Leben alles der Entwicklung unterworfen ist, so ist auch im wirtschaftlichen Leben der Hypothekarzinsfuß einer Entwicklung unterworfen, wie eben alle anderen Vorgänge im wirtschaftlichen Leben.

So ist auch der Zinsfuß der Hypothekenbank nicht stabil geblieben während jener 17 Jahre, welche die Hypothekenbank Besteht.

Es ist ja hier von mehreren Seiten, wenn auch in anderem Sinne als dem meinigen, darauf hingewiesen worden, daß der Kurs der Pfandbriefe der Hypothekenbank 70, 80, 90, 100 gewesen sei, folgt aber daraus nicht mit schlagender Gewißheit, daß der Hypothekarzinsfuß in Böhmen nicht stabil gewesen ist, daß er sich in immerwährender Entwicklung befunden hat und immer herabgegangen ist.

Wenn dies aber richtig ist, so mußte die schließliche Entwickelung an einem Punkte anlangen, wo der ursprünglich ins Leben gerufene 5proc. Pfandbrief feiner Bestimmung nicht mehr entspricht und dieser Zeitpunkt ist in dem Momente eingetreten, in welchem der 5perc. Pfandbrief den Parikurs überschritten hat. Durch die Überschreitung des Parikurses des 5perc. Pfandbriefes ist auf das Sicherste dokumentirt worden, daß der Zinsfuß in Böhmen für solche Darlehen, wie sie von der Hypothekenbank gewährt werden - und nur von diesen allein kann die Rede sein - nicht 5 Perc. ist, sondern ein niedrigerer.

Sobald dieser Zeitpunkt aber eingetreten war, war es nicht nur ein Recht, sondern geradezu die Pflicht der Leitung der Hypothekenbank (Rufe: Sehr richtig!) sich mit der Frage zu Beschäftigen, in welcher Weise den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen sei. Und die Leitung der Hypothekenbank konnte gewiß nicht zu einer anderen Folgerung gelangen als zu der, daß, wenn die 5perc. Pfandbriefe der Hypothekenbank - und ihr Cours beweist dies - eine den Kreditverhältnissen entsprechende Form heute nicht mehr Bieten, man eben Pfandbriefe mit geringerem Zinsfüße ausgeben muß. Ich glaube, daß dieses Alles nicht nur logisch ist, sondern, -- ich möchte sagen, sich ganz von selbst versteht.

Es kommt also jetzt nur darauf an, zu prüfen, ob die Majorität Recht gehabt hat, als sie aussprach, daß mit der Herabsetzung des Pfandbriefzinsfußes auf 4 Perc., oder, richtiger gesagt, mit der fakultativen Herausgabe der 4perc. Pfandbriefe, der Zweck, den man vor Augen hat, erfüllt wird; ob dadurch nicht Rechte Dritter verletzt werden, und ob nicht die Bank durch dieses (wie es genannt wurde) Experiment einer überwiegenden, nicht zu überwindenden Schädigung ausgesetzt ist.

In erster Beziehung unternahm es der Minoritatsberichterstatter, die Ziffern die von der Majorität angeführt wurden, einer Kritik zu unterziehen. In dieser Kritik Begeht jedoch der Minoritätsbericht einen Irrthum, welchen man, wie ich glaube, einen radicalen nennen muß; denn durch diesen Irrthum werden alle Folgerungen, welche der Minoritatsbericht daran knüpft, hinfällig.

Der Minoritätsbericht führt aus, daß der Hypothekarschuldner bei 4perc. Pfandbriefen deshalb im Nachtheil sei, weil er hiebei, selbst, wenn der Cours mit 96 angenommen wird (und ich werde darauf zurückkommen, ob dieser Cours gerechtfertigt ist) 4 Gulden verlieren muß, während er bei Aufnahme eines 5perc. Darlehens 3 Gulden gewinnen müße.

Der Bericht der Minorität spricht damit eine Wahrheit aus, die eben der Bericht der Majorität zuerst ausgesprochen hat und auf welcher ja sämmtliehe Berechnungen der Majorität beruhen, indem der Bericht derselben die Parität zwischen beiden Pfandbriefcategorien wie 1073: 1000 annimmt; darin ist ja eben dieser Unterschied von 7 Gulden enthalten, auf welchen der Hr. Berichterstatter der Minorität hingewiesen hat, und auf dieser Grundlage, auf dieser von dem Berichterstatter der Minorität selbst acceptirten Grundlage, sind die Berechnungen ausgeführt, welche der Bericht der Majorität als Beweis dafür anführt, daß in der That dem Darlehensnehmer mit dem 4perc. Darlehen ein großer Vortheil gewährt wird.

Nun geht aber der Berichterstatter der Minorität weiter und sagt, daß der Vortheil, der geboten werde, illusorisch sei; denn selbst die Bankbuchhaltung gelange ja dazu, daß die Gesammtleistung des Schuldners Bei einem 5perc. und einem 4perc. Darlehen, wenn man eben alle Amortisationsraten einfach addirt, dieselbe sei, -- und er bestreitet, daß es gerechtfertigt sei, die Zinsen für eine Minderleistung, die sich dadurch herausstellt, daß Beim 4perc. Darlehen die Zahlung sich auf 4 1/2 Jahre mehr vertheilt, in Anschlag zu bringen.

Er Bestreitet es damit, daß er sagt: Die kleine Differenz von wenigen Gulden - (und diese Argumentation ist schon deßhalb falsch, weil es sich Bei einem Darlehen von 1000 fl. allerdings nur um wenige Gulden, bei einem Darlehen von 10. 000 fl. selbstverständlich schon um das zehnfache handelt) - diese kleine Differenz wird wohl - vom Schuldner nicht in die Sparkassa gelegt und zinsbringend gemacht werden bis zu dem Zeitpunkt, in welchem er dieselbe zu bezahlen hat.

Dies zu behaupten, ist auch Niemandem eingefallen. Ich glaube, der Vortheil des Hypothekarschuldners liegt darin, daß er, um eine Amortisationsrate abzustatten, bloß einen kleineren Betrag aus seiner Unternehmung herausziehen muß, daß er also damit länger in seiner Unternehmung arbeiten kann. Ebensowenig, als es einem Darlehensnehmer gleichgiltig Bleiben kann, ob er einen gleichen Betrag in 10 Tagen oder 10 Jahren abzustatten hat, ebensowenig kann man sagen, daß es gleichgiltig sei, ob die einzelnen Leistungen zur Abstattung des Darlehens größer oder kleiner sind. Diese Argumentation des Minoritätsberichtes scheint mir also keine zutreffende zu sein.

Aber der Bericht der Majorität hat zu dem Behufe, um eine einfachere Rechnung herzustellen, noch eine zweite Rechnung aufgenommen und hiebei die Amortisationsraten für beide Darlehenskategorien vollständig gleichgestellt. Da kommt nun das Resultat heraus, daß bei vollständig gleicher Zahlung und ohne in Auschlagbringung irgend welcher Zinsen der Darlehensnehmer bei dem 4pctigen Darlehen um 4 1/2 Jahr früher fertig wird, mit einem Worte 9 volle Raten erspart. (Hört!)

Daraus scheint nur hervorzugehen, daß ein Zweifel daran, ob derjenige, der 4pctige Pfandbriefe als Darlehensvaluta nimmt, im Vortheile fei, nur dann gestattet sei, wenn man das Coursverhältniß, wie es die Majorität annimmt, für irrig halt. Dieses Coursverhältniß wird von der Minorität bestritten und es wird insbesondere gesagt, der Cours der 4pctigen Pfandbriefe seit mit 96 viel zu hoch gegriffen. Begründet wird dies damit, daß angeblich die Verhältnisse der böhm. Hypothekenbank ganz andere seien als die anderer Institute, und es wird auf die mährische Hypothekenbank hingewiesen (weshalb, weiß ich eigentlich nicht recht), welche sich in gleichen Verhältnissen befinde wie die böhmische und daher den besten Beweis abgeben könne. Nun, wie man von den Pfandbriefen der mährischen Hypothekenbank, die 4pctige Pfandbriefe gar nicht herausgibt, auf den künftigen Cours der 4pctigen Pfandbriefe der böhmischen Hypothekenbank schließen will, das ist mir gänzlich unerfindlich. Dagegen glaube ich, daß bei der Frage, ob die 4pctigen Pfandbriefe der böhmischen Hypothekenbank den Cours von approximativ 96 haben werden, es gestattet sein wird, sich derselben induktiven Methode zu bedienen, die heute in der exakten Wissenschaft in unbestrittener Geltung steht. Da wird man dann finden, wenn man die Course, ich kann es ruhig sagen, sämmtlicher Pfandbriefe anderer Institute vergleicht, daß das Verhältuiß von 96 zu 103 entschieden ungünstiger ist, als das thatsächliche Verhältniß, wie es die Courszettel in Betreff 5pctiger und 4pctiger Pfandbriefe anderer Institute ausweisen.

Allerdings habe ich hier ein Wort ausgesprochen, welches nach den Begriffen der Minorität verpönt ist. Ich habe mir erlaubt vom Courszettel zu sprechen.

Es ist nun darauf hingewiesen worden, wie gefährlich es ist, die Berechnungen mit dem Cours, mit der Börse in Verbindung zu bringen und welche gefährliche Consequenzen damit verbunden sind. (Hört !) Allein, meine Herren, was ist denn geschehen, als im Jahre 1864 die Hypothekenbank gegründet wurde? Es wurden Pfandbriefe ausgegeben und diese Pfandbriefe konnten ja nicht anders an Mann gebracht werden, als im Wege der Börse.

Was ist denn der Cours anderes als der Werthausdruck zu bestimmten Zeiten für ein bestimmtes Effekt und wie will man überhaupt diesen Wortausdruck in Anschlag bringen, wenn es nicht gestattet sein soll, vom Cours zu sprechen? Wie will man überhaupt beurtheilen, ob die Ausgabe 4pctiger Pfandbriefe vortheilhaft sei oder nicht, wenn es nicht gestattet sein soll, davon zu reden, welchen Werth der Wahrscheinlichkeit nach diese 4pctigen Pfandbriefe haben werden ?

Ich glaube, daß es unerläßlich ist, den Courszettel als Maßstab und Grundlage für die Beurtheilung der Course für die künftigen Pfandbriefe anzunehmen und dieser Courszettel führt unwiderleglich den Beweis, daß das Verhältniß von 96 zu 103 ein richtiges sei. Aber nehmen wir gegen alle Wahrscheinlichkeit an, es wäre nicht ein richtiges, so ist der Vortheil des 4pctigen Darlehens mit 0. 87 Pct. pro anno berechnet worden; nehmen wir an, es wäre der Cours 94, so würde immer noch der Vortheil 0. 4 Pct. also ein hinreichend großer sein, um eine Maßregel, wie die neue Ausgabe von 4pctigen Pfandbriefen zu rechtfertigen.

Ich will mich über diesen Gegenstand nicht weiter verbreiten (Bravo!) und will auf einen weiteren eingehen, den der Bericht der Minorität angeführt hat. Meine Herren, der Herr Berichterstatter der Minorität hat ausgeführt, daß die Conversionen keinen Nutzen abwerfen werden, daß (ich habe mir den Wortlaut seines Ausspruches notirt) "die Convertirungen nicht deu mindesten Nutzen ergeben werden, " daß daher Niemand convertiren werde. Mit dieser Behauptung bewegt Sich aber der Herr Berichterstatter der Minorität in einem Bedenklichen circulus vitiosus; einerseits behauptet er, es würde Niemand die Convertirung vornehmen und dieselbe Biete nicht den mindesten Nutzen, auf der anderen Seite erklärt er, daß die Convertirungen geradezu geeignet feien, die Bank zu Grunde zu richten, zwei Standpunkte, die in keiner Weise sich in Übereinstimmung mit einander Bringen lassen. Allein auch von dem Standpunkte der Bank Selbst ist die Maßregel keine solche, daß man Befürchten müßte, die Bank selbst damit schwer zu schädigen, und damit die Wohlthaten, welche die Bank dem creditbenützenden Publicum gewährt, zu Vernichten.

Es ist bereits im Berichte der Majorität darauf hingewiesen, daß die Convertirungen nur bei B a a r rückzahlungen der Bank Verluste bringen könnten, und diese Verluste sind es ja, welche durch die bekannten Entschädigungen, welche hier hinreichend erörtert worden sind, aufgehoben werden sollen.

Ich glaube aber, daß die Ausgabe 4percentiger Pfandbriefe geeignet ist, solche Verluste für die Zukunft unmöglich zu machen; denn nicht erst durch spatere Convertirung würde die Bank Verluste erleiden, sie erleidet sie schon jetzt durch die gewöhnlichen Rückzahlungen und muß sie erleiden, weil bei dem Agio der 5perzentigen Pfandbriefe niemand mit Pfandbriefen zurückzahlt, sondern jeder mit baarem Gelde. Wenn nun künftighin die Bank Pfandbriefe ausgeben wird, welche unter pari notirt werden, wird die Rückzahlung gewöhnlich in Pfandbriefen erfolgen, es wird die Anhäufung von baarem Geld in der Bank nicht stattfinden und der Zinsenverlust, vor welchem wir gerade von der Minorität in eindringlichster Weise gewarnt werden, wird nicht mehr vorkommen.

Ich glaube, mit diesen wenigen Worten, in Anbetracht dessen, daß auch von anderen Rednern die Gründe der Minorität widerlegt worden sind, dargethan zu haben, daß die Befürchtungen der Minorität nicht auf festem Grunde gebaut sind. Ich möchte nur einige Worte darüber sprechen (Lärm), welche Bedeutung die beabsichtigte Maßregel für den Hypothekarkredit hat; ich möchte daran erinnern, daß an einem anderen Orte Vertreter dieses Landes, den verschiedenen nationalen und politischen Standpunkt vergessend, für die Ermäßigung der Grundsteuer im Lande gestimmt haben, und deshalb für die Ermäßigung gestimmt haben, weil sie die Überzeugung hatten, daß die Landwirthschaft die auf sie gehäuften Lasten zu tragen nicht im Stande sei. Derjenige aber, der für eine Herabsetzung der Besteuerung der Landwirthe gestimmt hat, der, glaube ich, muß auch dafür stimmen, daß der Kredit, der den meisten der Landwirthe unentbehrlich ist, ihnen zu niedrigerem Preise geboten werde, damit unsere landwirthschaftliche Produktion concurrenzfähig bleibe dem Auslande gegenüber, und anderen Ländern der Monarchie gegenüber. Allein nicht die landwirthschaftliche Produktion allein ist es, die von der Maßregel Vortheil ziehen soll.

Der Zusammenhang der industriellen und der landwirthschaftlichen Produktion wird heutzutage von Niemandem mehr bestritten, und ich erlaube mir auch noch darauf hinzuweisen, daß es speciell die Baugewerbe sind, für welche die Einführung eines niedrigeren Hypothekarzinsfußes eine wünschenswerthe Ergänzung für die Steuerbefreiung bedeutet, welche bei Neubauten gewährt wird. Bei der großen und weitreichenden Bedeutung, welche die vom Landesausschuße empfohlene Maßregel besitzt, kann ich das h. Haus nur bitten, den principiellen Antrag des Landesausschusses anzunehmen und bezüglich der einzelnen Bestimmungen in die Specialdebatte einzugehen. (Bravo ! Bravo !)

Oberstlandmarschall: Ich bitte gefälligst die Plätze einzunehmen, damit die Abstimmung möglich Werde. Der Antrag, welchen die Commission stellt, lautet:

H. Landtag wolle beschließen: Die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen wird im Grunde des § 11 des Statutes ermächtigt, vorbehaltlich der allerhöchsten Genehmigung der unter Einem vorgelegten Zusatzbestimmungen zum Statute und zur Durchführungsvorschrift (L. -G. -B. Z. 37 vom J. 1864) in Hinkunft auch Darlehen in Pfandbriefen mit 4percentiger Verzinsung zu gewähren.

Nám. nejv. marš.: Komise èiní návrh tento:

Slavný snìme raèiž se usnésti na tom: Hypoteèní banka království èeského zmocòuje se v základì § 11 stanov, aby na pøíštì, aè dojdou-li Nejvyššího schválení pøipojené dodatky k statutu a k návodu, jak se provésti má statut (zemsk. zák. z roku 1864. è. 37), pùjèky v zástavních listech dávala také na 4percentní úroky.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Jene, welche dem Antrage zusimmen, sich zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.

(Geschieht. )

Dr. Schmeykal: (meldet sich zum Worte, um zur Abstimmung zu sprechen).

Oberstlandmarschall: Das Minoritatsvotum hatte nur dann den Vorrang, wenn Uebergang zur Tagesordnung beantragt würde. Das thut es nicht.                        

Dr. Schmeykal: Aber ich glaube, es ist ein Vertagungsantrag

Oberstlandmarschall: Nein, ich Bitte.

Dr. Schmeykal: Nach dem parlamentarischen Usus geht ein vertagender Antrag voraus, ausgenommen.

Oberstlandmarschall: Ich kann das nicht zugeben, es steht nirgends in der Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung steht, daß nur nach Schluß des Generaldebatte abgestimmt wird, wenn nicht ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung eingebracht wird. - Der ist nicht eingebracht.

Abg. Dr. Grünwald: Es ist ein vertagender Antrag.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wenn er aus dem Hause gestellt worden wäre, würde ich Ihnen Recht geben, aber die Minorität gewinnt dadurch kein Anrecht, daß ihr Antrag vorausgeht, wenn es ein abändernder Antrag ist.

(Bravo ! auf der Rechten).

Ich Bitte nochmals, daß jene, welche dem Antrage der Majorität zustimmen, sich erheben. Er ist angenommen. (Bravo! auf der Rechten).

Ber. Forchheimer:

Che in die Spezialdebatte eingegangen wird, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß die einzelnen Paragraphen, wie dies bei früheren umfangreichen Elaboraten der Fall gewesen ist, blos angeschlagen werden, und nur dann, wenn Abänderungsanträge gestellt werden, zur Verhandlung kommen.

Oberstlandmarschall: Wird dagegen etwas erinnert:

(Niemand meldet sich).

So werden wir so vorgehen.

Ber. Forchheimer (liest): Zusatzbestimmungen zum Statute der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen und zur Durchführuns Vorschrift zu diesem Statute.

(Landesgesetzblatt Z. 37 vom J. 1864). 1. Zum Statute.

Snìm. akt. Baretta:

Dodatky k statutu hypoteèní banky král. Èeského a k návodu, jak se provésti má statut tento.

(Zemský zákonník z roku 1864 è. 34. )

I. Dodatky ke statutu.

§ 1.

Ber. Forchheimer: § 2.

Snìm. akt. Baretta: § 2.

Nám. nejv. marš.: Pøijat.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ber. Forchheimer: § 3.

Snìm. akt. Baretta: § 3.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Nám. nejv. marš.: Pøijat.

Ber. Forchheimer: § 4.

Snìm. akt. Baretta: § 4.

Nejv. marš.: Pan Dr. Mattuš má slovo.

Dr. Mattuš:

Slavný snìme!

V § 4. vyslovena jest zásada ta, že pøi slosování 4procentních listù mùže se zavésti slosování mimoøádné. Ve své první øeèi jsem na to poukázal, že nenahlížím patøiènì dùvod, aby se mezi 4 a 5procentaími zástavními listy dìlal podstatný rozdíl. Správnos toho vymáhá, aby obì kategorie zástavních listù úplnì ve všem byly postaveny na stejný stupeò.

Z toho dùvodu budu hlasovati proti § 4., a prosím slavný snìm, aby také proti nìmu se vyslovil.

Nám. nejv. marš.: Pan posl. Dr. Mattuš vyslovuje se proti tomu, aby bylo mimoøádné vylosování, ale nenavrhuje zvláštní zpùsob hlasování.

Dr. Mattuš:

Prosím, ne, ponìvadž tato zásada je vyslovena v § 4., uèinilo by se mému pøesvìdèení zadost, kdyby se § 4. nepøijal. Prohlašuji, že. pro nìj hlasovati nebudu a žádám, aby tak také sl. snìm uèinil.

Nejv. marš.: Prosím, musí se udati návrh. Dr. Mattuš: Neèiním návrhu.

Nejv. marš.: Žádá ještì nìkdo za slovo ku èlánku IV. ?

Wünscht noch Jemand das Wort zu Paragraph 4, wie er im Gesetzentwurf den Herren Mitgliedern des hohen Hauses vor Augen liegt.

(Niemand meldet sich. )

Dann bitte ich jene, welche ihm zustimmen, die Hand zu erheben.

Er ist angenommen.


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