Pondìlí 24. øíjna 1881

ditinstitute, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, demjenigen, der Bei ihnen Pfandbriefe nimmt, sagen: Wenn Du Pfandbriefe verkaufst, komme wieder zu mir; Du darfft sie nicht billiger verkaufen. Wenn Du den Betrag, den Du mir gegeben haft, nicht bekommst, so übernehme ich die Pfandbriefe selbst wieder.

Ebenso wird von diesen Instituten auf die Börsen gewirkt, um eben den Curs der Papiere auf einer gewissen Höhe zu halten. Das kann die böhmische Hypothekenbank nun und nimmer thun.

Nun möchte ich aber - und ich bin in der Lage, dies darzuthun - die h. Versammlung auf die Resultate aufmerksam machen, die sich bei der österreichisch-ungarischen Bank ergeben haben. Nach dem Ausweise und dem Rechenschaftsberichte von Ende 1880 ergibt sich, daß in 5pct. Pfandbriefen bei der österreichisch-ungarischen Bank 90 Millionen ausgegeben wurden, daß dagegen in 4 1/2 pct. Pfandbriefen 600. 000 fl. und in 4pct. Pfandbriefen 5000 fl ausgegeben wurden. (Lebhafter Beifall. Rufe: Hört!)

Was das für ein eklatantes Beispiel fein soll, diese Berufung auf die österreichisch-ungarische Bank, ist wenigstens mir nicht erfindlich.

Nun aber gehen wir weiter, machen wir andere Vergleiche mit Creditinstituten, welche in ihrer Gestaltung unserer Hypothekenbank viel ähnlicher sind. Da haben wir zuerst die mährische Hypothekenbank, von der heute bereits gesprochen wurde, welche in letzter Zeit mit Rücksicht auf den Hypothekarzinsfuß, wie er in Oesterreich herrscht, nicht unter 5 Pet. herabzugehen Beschlossen hat. Da haben wir weiter die großartige österreichische Sparkasse in Wien, welche denselben Beschluß gefaßt hat und nicht unter 5 Pet. herabgegangen ist. (Rufe: Bravo ! Sic est !).

Diese Beispiele, glaube ich, können auch nicht maßgebend sein, wenn man sich nämlich darauf beruft, daß die Pfandbriefe anderer Banken einen Curs von beiläufig 96 aufweisen, wie eben fictiv angenommen worden ist.

Nun komme ich weiter. Die Majorität läßt sich hier gleich auf die Berechnung des Nutzens ein, der sich aus der Ausgabe 4pctiger Pfandbriefe für den Nehmer derselben ergibt.

Auch diese Berechnung kann ich nicht als richtig anerkennen.

Denn einmal habe ich aus den Elaboraten und den Entwürfen der Hypothekenbankbuchhaltung entnommen, daß bei der ganzen Anwendnng dieser Tabellen, wie sie uns vorgelegt worden Sind, ein wesentlicher Irrthtum, ein wesentlicher Fehler sich eingeschlichen hat. Es ist überschrieben die eine dieser Tabellen: Verzinsung eines Pfandbrief Darlehens ohne Rücksicht auf die halbjährige Zinsenvorauszahlung ausgedrückt im Curse der Pfandbriefe. " Ohne Rücksicht auf die halbjährige Zinsenvorauszahlung! Ja, meine Herren, wenn das ohne Rücksicht auf die factische halbjährige Vorauszahlung berechnet worden ist, ist die Berechnung falsch, sie ist nicht begründet und ist umso mehr falsch, als die Herren von der Majorität bei ihrer Berechnung des Vortheils, den ein Pfandbriefnehmer haben soll, für welchen sie einen Gewinn von 382 fl. ausrechnen pr. Jahr, weil dort auf die Zahlungen Rücksicht genommen worden ist. Hienach bin ich in der Lage zu Behaupten, daß alle diese Ziffern wie sie hier angegeben sind, mindestens um 2 Stufen, wenn sie richtig sein sollen in der Anwendung verschoben werden müssen. ES ist nicht richtig, daß Bei einem Curse von 96 die 4 % igen Pfandbriefe 4 fl. 28 kr. ergeben; das ist zu niedrig angenommen und würde blos ans einen Pfandbrief Anwendung finden können, der zum Curse von 98 ausgegeben wird, denn es ist bei dieser Berechnung die Vorauszahlung nicht in Anschlag gesracht. Die Vorauszahlung findet aber überall für den ersten Semester statt, und diese Vorauszahlung repräsentirt 2 fl.

Ich muß also 2 fl. abziehen, Wenn die Berechnung richtig sein soll sür die Argumentation der Herren Redner von der Majorität. ES wird ferner berechnet, daß also gegenüber den 5 % igen Pfandbriefen ein Nutzen von 382 fl. geschahen wird für diejenigen, welche 4pctige Pfandbriefe nehmen.

Nun, dem möchte ich auch widersprechen, indem ich wirklich die 4pctigen Pfandbriefe den 5pctigen gegenüberstelle. Wenn auch 382 fl. gewonnen würden, ich will es annehmen, so ist es gegenüber den 5 Pet. ein so minimaler Gewinn, daß er gar nicht in Betracht kommt, denn die 5pctigen Psandbriese stehen ja über 103, sie werden angenommen über 100. Wenn ich diese 3 fl. nehme und kapitalisire (wie man hier zum Resultat von 382 fl. gekommen ist, indem man die Kreuzer, welche jährlich an Zinsen erspart werden, kapitalisirt hat), so komme ich auch zu einer solchen Summe, aber nun wird das viel leichter möglich, weil derjenige, der 5pctige Pfandbriefe verkauft, effectiv 3 fl. gewinnt, die er auch, ohne sich weiter zu schädigen, ohne in die Tasche zu greifen, in die Sparkasse legen kann, um sie zu verzinsen. Etwas Anderes ist es aber bei Berechnung eines Ersparnißes; das Ersparniß, die Minderzahlung ist eben nichts, das hat er nicht in der Tasche, das muß er aus der Tasche nehmen, wenn er die 382 fl. in Ersparung bringen will. Dadurch, daß er einige Kreuzer weniger zahlt, dadurch hat er noch nicht die 382 fl. gewonnen, und somit zerstört sich auch die Berechnung, welche da ausgestellt worden ist, und es wird also nicht viel übrig bleiben von jenen Vortheilen, die man glaubt in den 4pctigen Pfandbriefen erreichen zu können. Ja, wenn dieselben einmal auf 89 stehen, dann ist gar kein Vortheil, dann ist Schon die 5pctige Verzinsung ebensogut eingetreten, wie bei einem 5pctigen Pfandbriefe zu 100 fl. Es ist auch das weiter klar und wird eigentlich auch zugegeben, daß die Annahme eines Curses von 96 für 4pctige Pfandbriefe doch etwas zu hoch gegriffen ist, und daß es kaum anzunehmen fein wird, daß dieselben zu einem Solchen Curse werden begeben werden können.

Wir haben ja da traurige Erfahrungen mit unseren 5pctigen pfandbriefen gemacht, wie sie ganz allein ausgegeben worden sind, sie haben einen Bedeutend niedrigeren Curs gehabt; wenn nun zweierlei Papiere da find, wovon eines noch niedriger verzinst wird, als das andere, so ist doch noch weniger zu erwarten.

Es steht die Sache wohl einfach jetzt so, selbst ohne auf einen Bestimmten Curs von 96, 94 oder 99 Rücksicht zu nehmen, sie steht so, daß der Pfandbrief mit 5 % nicht 5 % zahlt wegen des Agio, das er hat, und das dem Inhaber beziehungsweise Hypothekbesitzer in dem Augenblicke zu Gute kommt, wo ihm der Pfandbrief ausgefolgt wird, beziehungsweise wo er sein Darlehen abgeschlossen hat, wahrend der 4perc. Pfandbrief selbst unter den Annahmen der Gegner Bei seiner Ausgabe gleich nicht mehr als ein etwa 4 1/2 perc. Papier Betrachtet werden kann. Wenn noch dazu gerechnet wird, daß andere Ausgaben, die mit einem solchen Darlehen verbunden sind, insbesondere auch der 1/4 perc. Regiebeitrag, den ja jeder, der selbst direkt das Geschäft abgeschlossen hat mit der Hypothekenbank, ohne Convertirung u. s. w. zahlen muß, so vermindert sich der Vortheil noch mehr, und der Vortheil wird sich vielleicht im Ganzen auf 20-25 kr. erstrecken, den derjenige genießen kann, der unmittelbar von der Bank ohne Converlirnng ein Solches Anleihen aufnimmt. Wie aber stellt es sich da, wenn es sich um eine Convertirung handelt?

Meine Herren, ja ich glaube, daß es nicht richtig ist, daß man die Convertirung der Pfandbriese, der 5perc. auf 4perc., in einer so leichten Weise behandeln darf, wie es hier von meinen Hrn. Vorrednern geschehen ift. Sie sagen: Der Darlehenswerber hat ja die Wahl, der kann 4perc. nehmen, wenn ihm die Convertirung eines 5perc. nicht durchgeht. Ja, da sind große Schwierigkeiten vorhanden, weil er dann eine größere Hypothek haben muß. Aber ich meine, daß, wenn ein solches neues Gesetz gegeben wird, wenn man 4percentige Pfandbriefe ausgibt, man vor allem untersuchen muß, ob bei der Convertirung noch ein Vortheil herausschaut, Beziehungsweise, ob es dann zu Nutz und Vortheil jener Hypothekenbesitzer gereichen kann, welche gegenwärtig diese Hypothek geleistet haben an die Hypothekenbank.

Meine Herren ! Damals, als das Hypothekenbankinstitut gegründet worden ist, damals waren wir alle der Überzeugung, die soviel ich mich erinnere damals von den Mitgliedern jener Seite des Hauses ausgegangen ist, nämlich von dem Großgrundbesitz, daß damit den. Realkredit aufgeholfen werden solle.

Dann muß man aber doch vor allem auf jene Rücksicht nehmen, denen man eine Erleichterung geben will und welche schon so große Opfer dem Institute gebracht haben, auf diejenigen kleinen und großen Grundbesitzer, welche beim Beginne des Institutes Darlehen genommen haben und Pfandbriefe in der ersten Zeit bis unter 70 an den Mann gebracht haben. Unendlicher Anstrengungen bedurfte es, bis man es dahin brachte, daß sie endlich einen Nutzen und keinen Schaden mehr davon hatten.

Und jetzt, wo dieser Moment eingetreten ist, jetzt, wo jeder Grundbesitzer, der heute ein Darlehen bei der Hypothekenbank aufnimmt, es mit einem wirklich reellen Nutzen aufnimmt (denn er erhält noch ein Agio auf den Pfandbrief, den er Bekommt), da will man diese ausgezeichnete Lage sowohl desjenigen, der Sich an die Hypothekenbank wendet, als auch der Hypothekenbank selbst, der ein Solcher Curs ja zur hohen Ehre gereicht, diese glücklichen Zustände will man einfach wegstreichen und beseitigen und man will es wieder dahin bringen, daß eben solche Schwierigkeiten entstehen, daß wieder Jahre dazu nothwendig sind, um die Hypothekenbank auf jenen Standpunkt zu bringen, auf dem sie gegenwärtig fteht ? (Bravo!) Bei der Convertirung, sagt man, wird immer auch noch ein kleiner Nutzen übrig bleiben.

Ich glaube das nicht! Denn bei der Convertirung muß man erst dazuschlagen den geringen Cursstand der 4perc. Pfandbriefe, muß ferner zuschlagen diesen sogenannten Entschädigungsbetrage der mir durch nichts gerechtfertigt zu sein scheint, und man kommt damit Schon auf 6 1/2 Perc. hinaus, die mau zufchlageu muß. Wo bleibt da dann der Gewinn, der Vortheil eines 4perc. vor dem convertirten 5perc. Pfandbriefe ? Wie schwierig wird es aber auch noch weiter sein für den Grundbesitzer, die Convertirung überhaupt durchzuführen ? Dem Kleinen wird sie absolut unmöglich sein, weil er nicht die nöthige Hypothek dazu hat. Also nur der Großgrundbesitzer, der über einen großen Complex gebietet, welcher also noch für eine bedeutende Summe Spielraum gewährt, wird allenfalls diese Convertirung noch durchführen können. Aber mit Rücksicht auf die Kosten, mit Rücksicht auf dieses sogenannte Pönale, welches gewissermaßen darauf gesetzt ist - und es ist auch ein Pönale - wird von der Conversion auch nicht der mindeste Nutzen selbst auch für einen Großgrundbesitzer herausschauen.

Und gegenüber einer solchen Sachlage will man 4% ige Pfandbriefe einführen, wo die Verhältuisse noch nicht geklärt sind ? Man hat gesagt, daß der Antrag der Minorität schon dadurch ein logisch unrichtiger sei, weil ja der Landesausschuß, weil die Hypothekenbank, weil alle diese leitenden Factoren sich bereits entschieden hätten für die Hinausgabe von 4%igen Pfandbriefen. Also wenn sie dafür sich schon entschieden haben, so werden sie auch, wenn man es verschiebt bis zur Nevision und Codisikation des Statutes, wieder bei derselben Meinung verharren. Ja, in dieser Behauptung, selbst wenn sie wahr wäre, daß sie darin beharren, finde ich doch noch immer nicht eine logische Unrichtigkeit für unseren Antrag. Unser Antrag lässt sich ins Meritorische gar nicht ein, und wenn ich zugestehe daß wir confequent eigentlich hätten den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung stellen müßen, so erlaube ich mir den h. Landtag doch darauf aufmerksam zu machen, daß wenn wir dies nicht gethan, wir dadurch eine Selbstverlängnung (Rufe: Ganz richtig!) bethätigt haben, daß wir nicht absolut auf dieser unserer Meinung bestehen wollen.

Wir wünschen aber doch, daß die ganze Regulirung der Hypothekenbank in einem Guße aus dem Ganzen geschieht. Dabei bleibt uns ja immer noch überlassen, wenn der h. Landesausschuß es für zweckmäßig erachten wird, dabei zu beharren, daß wir eben später wieder unsere Bedenken darthun, aber einen Vorwurf kann man uns nicht machen, daß wir da unlogisch vorgehen. Wir gehen vor in der guten Absicht das Beste zu fördern (Bravo!) und wenn man das Beste fördern will, in einer so hochwichtigen Sache, wird es auch nicht schaden, wenn man noch ein Jahr darüber nachdenkt und erwägt, umsomehr, als mit Schluß dieses Jahres eine richtige, genaue Codifikätion der Statuten Stattfinden wird.

Ich finde, daß durch die Darstellung und Begründung der Majoritatsansicht, indem man sagt: ,, Ja, man muß die Wahl freilassen, " daß damit noch nichts Gutes geschaffen wird; denn wenn man sagt, es werden Pfandbriefe zu geringerer Verzinsung hinausgegeben, so wird jeder Wirthschastsbesitzer, der ja bei weitem nicht die Einsicht hat, um die Sache genau beurtheilen zu können, annehmen, daß ihm dadurch ein wesentlicher Nutzen Zufallt, wenn er Solche Pfandbriefe annimmt, also er wird in einer Täuschung befangen sein, aus der er später erwachen wird, aber gewiß wird dann sein Vertrauen zu dem Hypothekenbankinstitut nicht mehr dasjenige sein, welches es früher War, Wenn er eben sieht, daß er sich getauscht und nicht den erwarteten Vortheil daraus gezogen hat.

Die Majorität behandelt ferner den Umstand, ob nicht die Rechte Dritter dadurch geschädigt werden, beziehungsweise ob nicht dadurch dem Pfandbriefinhaber, ob nicht dem Hypothekenbesitzer ein Nachtheil zugeht.

Ich glaube, daß der Nachtheil, der hier entsteht, selbst nach der Argumentation der Herren von der Majorität ein bedeutender ist, und zwar erstens für den alten Schuldner. -- Ich habe schon dargestellt, daß es dem alten Schuldner kaum möglieh sein werde, eine Conversion vorzunehmen wegen der großen Kosten, die damit verknüpft sind und auch wegen der Schwierigkeit, eine neue Hypothek für das neue Darlehen herbeiznschaffen, um das alte dann zu tilgen. Aber wenn man für jene sogenannte Cautele, die in den Anträgen der Majorität enthalten ist im § 8, wenn man für diese Cautele dahin argumentirt, daß sie vollkommen begründet sei und daß sich Niemand darüber beschweren könne, indem ja jeder die Wahl habe, ob er convertiren will oder nicht; ja dann finde ich wieder das anwendbar, was ich früher gesagt habe, dann kann man nicht sagen, daß man nur im Interesse des Grundbesitzes handelt. Er kann es ja nicht durchführen, und der Gesetzgever muß das zu beurtheilen verstehen, ob wirklich Vortheil daraus erwachsen kann für den Convertirenden.

Und es Scheint mir, daß der alte Hypothekenbesitzer wirklich da ein gewisses Recht hat; man sagt: Es ist kein Recht vorhanden, Weil man ein ganz anderes Geschäft eingeht. Aber es wird kein anderes Geschäft bei der Convertirung eingegangen, sondern es wird nur der Zins herabgesetzt; es ist das eine Zinsherabsetzung, aber nicht ein ganz neues Geschäft.

Das ist ja nicht richtig. Und wenn also eine Solche Converston stattfinden soll, so habe ich ja einen alten Schuldner vor mir, der unter so schwierigen Bedingungen, unter so opfervollen Bedingungen das Darlehen seiner Zeit übernommen hat, dem ich die Convertirung erleichtern muß, den ich nicht mit neuen Auslagen belasten darf, wenn es ihm überhaupt möglich gemacht werden soll, zu convertiren.

Es geht auch aus den Darlegungen hervor, daß schon in Aussicht genommen ist und zu be-fürchten steht, daß der 1/4 % ige Regiebeitrag für die alten Hypothekenbankschuldner wieder wird eingeführt werden müssen.

Nun, ist das nicht auch eine wesentliche Schädigung, wenn es auch nicht gerade eine Rechtsverletzung ist? Denn wenn der Reservefond von einer Million herabsinkt, muß er eben wieder eingeführt werden. Aber doch ist es eine ganz außerordentliche Schädigung des alten Schuldners, der so viel Opfer gebracht und dem man, glaube ich, vor allen Anderen unter die Arme greifen muß.

Eine Schädigung der Bank tritt selbst nach den eigenen Zugeständnissen derjenigen ein, welche Bei der Bank eben bedienstet sind.

Es hat nicht nur die Generaldirection der Bank diese Schädigung zugestanden, es hat diese Schädigung auch zugestanden die Buchhaltung der Bank in ihren Auseinandersetzungen über die Wirkung der Ausgabe der verschiedenen Pfandbriefe, und auch die Commission hat sie zugestanden, indem sie genöthigt war, eine Cautele zu suchen, nämlich eine Mehrbelastung für den, welcher convertiren will. Also das ist ganz unzweifelhaft, daß für die Bank ein Nachtheil eintritt. Und wenn ich also diesen Entschädigungsbeitrag nicht acceptiren kann, weil er eine neue Ausgabe für den alten Pfandbriesschuldner ist, so ist dargethan, daß die Lage der Bank eine sehr bedauernswerthe werden wird.

Ueberlässt man die Bestimmung der Höhe dieses Entschädigungsbeitrages dem Landesausschuße und der Bankdirection, so wird ein ganz unsicherer Zustand geschaffen, und ich bin überzeugt, daß dann die Leitung der Bank Sehr discreditirt werden wird.

Ich habe schon früher gesagt: Ich für meinen Theil Setze in die Herren Mitglieder Beider Corporationen das vollste Vertrauen.

Aber wird das Vertrauen sich auch dann aussprechen und bethätigen, wenn in einem aegebenen Fall die Direction sagen wird: "Jetzt ist der Fall einer Convertirung vorhanden; Du mußt also 2 oder 3% Entschädigung zahlen. " ? Derjenige, den das betrifft, wird immer von einem gewissen Mißtrauen erfüllt sein, auch wenn er es mit noch so ausgezeichneten Männern zu thun hat. Und dieses Mißtrauen, welches allmälig auf die verschiedenen Personen übertragen wird und endlich in die Bevölkerung übergeht, das ist doch nur geeignet, um die Leitung des Institutes zu discreditiren und diese Befürchtung ist ebenfalls von maßgebenden Persönlichkeiten in der Leitung des Instituts ausgesprochen worden.

Man hat gesagt, daß die Erhöhung der Regiekosten keine Bedeutende Sein könne, indem, Wenn es schlecht geht und wenig Pfandbriefe ausgegeben werden, ja wenig zu thun ist. Aber man Bedenkt dabei nicht, daß in einem solchen Falle solche Vorsorge getroffen werden muß, daß die Geschäfte, in welcher Ausdehnung sie immer kommen werden, doch Bewältigt werden können.

ES sollen nun diese 4percentigen Pfandbriefe gesondert gebucht werden; es soll ein Besonderer Tilgungsfond dafür angelegt werden; sie sollen abgesondert verrechnet werden; es muß Verkehr mit den Parteien gepslogen werden.

Ja, meine Herren! das sind doch solche Beschäftigungen, die die Arbeit außerordentlich vermehren müssen. Und wenn die Arbeit vermehrt wird und wenn Sie auch Personen anstellen -wie man gesagt, noch eine Person, und die würde sehr schwer ihres Amtes walten - so müssen Sie doch bedenken, daß durch eine solche Geschäftsvermehrung die Erledigung der Geschäfte sehr Beeinträchtigt wird, daß also auch ein Grund wieder zum Mißtrauen der Bevölkerung gegeben wird.

Ebenso wird es einen schlechten Eindruck machen Bei allen jenen Instituten, die Bisher darauf angewiesen waren, ihre laufenden Gelder in Briefen der Hypothekenbank anzulegen d. i. bei Sparkassen, bei Waisenkassen, Bei Pensionsinstituten n. dgl. Da werden unendlich viel Interessen verletzt und ich glaube, Interessen, welche immerhin einige Beachtung verdienen.

Ich will nun schließen und nicht weiter fortfahren in der Auseinandersetzung, die ich noch jedenfalls weiter ausdehnen könnte, und bemerke zum Schluße nur noch so viel, daß es ja aus den Schlußworten des Berichterstatters der Minorität hervorgeht, daß sie nur wünschen, daß die ganze Angelegenheit im Zusammenhange beurtheilt werden möge, im Zusammenhange, wie es auch mit anderen Antragen geschieht.

Wir haben erst vor Kurzem einen Antrag des Landes-Cultur-Ausschusses dem L. -A. zugewiesen; warum sollte das in diesem Falle nicht auch geschehen, nachdem, wie gesagt, die Sache nicht so dringend ist, (Rufe: Nein ! Ganz richtig !) daß man sie übers Knie brechen muß?

Und ich glaube daher den Antrag der Minorität dem h. Hause schon darum empfehlen zn sollen, weil er jedenfalls nicht vorgreift im Meritorischen, also gar kein Interesse schädigt, aus der anderen Seite aber nur darauf ausgeht, die Möglichkeit zu schaffen, daß im Zusammenhange und mit vollster Ueberlegung diese Angelegenheit im nächsten Landtag zur definitiven Erledigung gebracht werde. (Bravo! Výbornì !)

Oberstlandmarschall: Der Berichterstatter des Landesausschusses Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Als Berichterstatter des L. -A. in dieser Angelegenheit werde ich meine Ausführungen auf die engsten Gränzen zurückzusühren bemüht sein, damit ich nicht in den doppelten Fehler verfalle, einerseits bereits von anderer Seite entwickelte Gründe zu wiederholen, oder andererseits den Auseinandersetzungen des Berichterstatters der Majorität vorzugreifen.

Ich glaube auch, daß dieser Vorgang an sich schon darum ein gerechtfertigter ist, weil, wenn auch die Wichtigkeit der uns vorliegenden Angelegenheit von meiner Seite nicht verkannt werden will, ich denn doch glaube, daß sie als Gegenstand der Erwägung und Beschlußfassung im Grunde genommen und im Wesen einfach ist, einfacher jedenfalls, als man nach den pro und covtra gewechselten Reden und Schriften anzunehmen berechtigt wäre.

Es ist allgemein anerkannt und von keiner Seite bestritten, daß der Grundbesitz einer Erleichterung Seiner Lasten Bedürfe und insbesondere einer Förderung Bei der Bewerbung um Credit.

Cs ist ebenso unzweifelhaft und nicht Bestritten, daß es im statutenmäßigen Pflichtkreise, im Statutenmäßigen Berufe der Hypothekenbank liegt, in diesec Richtung zu Gunsten des Grundbesitzes helfend und fördernd einzugreifen. (Bravo 1 Bravo !)

Einzig und allein umstritten ist die Frage, ob die Hypothekenbank dies zu leisten im Stande sei, - das Können ist Bestritten.

Von Seite der Majorität wird diese Frage Bejaht, von Seite der Minorität wird sie verneint.

Ich glaube jedoch, daß die Minorität in dieser Beziehung nicht im Rechte sei, es wäre auch zu bedauern, wenn sie es Ware, denn dann wäre das Institut der Hypothekenbank in einen Zustand der Erstarrung verwiesen, welcher gewiß im Widerspruche steht mit seiner Begründung. (Bravo! Výbornì!) Die Hypothekenbank ist nach dem Statute angewiesen, den Realcredit zu fördern und zu erleichtern.

Wie kann sie das, wenn es ihr verwehrt werden soll, denn allgemeinen Verhältnissen auf dem Geldmarkte zu folgen. (Bravo! Ganz richtig!) Daß Bei der Gründung des Institutes selbst eine solche Beweglichkeit in Ausficht genommen war, lehrt ein Blick auf den §. 1 und noch mehr auf den §. 11, worauf übrigens schon mein verehrter Herr Collega Dr. Trojan hingedeutet hat.

Im §. 11 ist ja ausdrücklich gesagt, daß der Zinsfuß der Pfandbriefe vorläusig auf 5 Pet. festgesetzt wird, daß sich aber der Landtag Aenderungen im Zinsfüße vorbehält; also schon damals war eine Aenderung im Nebeneinanderlaufen verschiedener Zinsenmaßstäbe in Aussicht genommen.

Um zu beweisen, daß die Bank den Von vielfachen Seiten her rege gewordenen Wünschen und dem Andrange nach einer Herabsetzung des Zinsfußes nicht nachkommen könne, wird darauf hingewiesen, daß daraus die wesentlichsten Schäden für das Institut erwachsen, daß der Regieaufwand in Bedenklicher Weise steigen müßte, daß ein Schaden für den Darlehenswerber entsteht.

Ich will in dieser Beziehung nicht weiter eingehen, weil in der That schon von den vorangegangenen Rednern alle diese Einwände entkräftet worden sind; nur auf Eines Will ich dießfalls noch zurückkommen, was von Seite des Hrn. Dr. Milde Bemerkt wurde.

Herr Dr. Milde berief sich darauf, daß ich geäußert habe, es könne die Convertirung eines Bestehenden 5perzentigen Darlehens in ein 4perzentiges Darlehen nicht im Wege eines Reverses oder einer Erklärung, welche in der Bereits bestehenden Rangordnung ersichtlich gemacht wird, geschehen, sondern nur dadurch, daß das alte Darlehen gelöscht und das neue Wieder an dessen Stelle zur Einverleibung gelange.

Nun, diese Berufung ist eine vollständig richtige. Ich habe diese Ansicht noch heute und glaube auch, daß von juridischer Seite sich ein Bedenken dawider nicht wird geltend machen können, wenigstens wird es die Sicherheit erfordern, jedem Zweifel Vorzubeugen und nur den Weg einzuschlagen, den ich diesfalls betont habe.

Allein was folgt daraus? Daraus folgt, daß allerdings Convertirungen nicht so leicht werden durchgeführt werden können, daß ein gewisser Hemmschuh an das Bestreben gelegt sein wird, diese Convertirungen zu realisiren.

Allein noch etwas Anderes folgt daraus, nämlich daß mit aller Vorsteht zu Werke gegangen werden wird einmal, und daß, wenn Couvertirungen so schwierig sind, gewiß auch jene Nachtheile und Schäden, die man in so großem Maße uns vor Augen führen will, nicht eintreten werden.

(Sehr richtig!)

Unter die Bedenken, welche gegen das Prinzig der 4perzentigen Verzinsung in´s Feld geführt wurden, fungirten auch Hinweisungen auf Schäden, welche andere Kreditinstitute, insbesondere Sparkassen und Anlagen der Minderjährigen und Pflegbefohlenen erleiden könnten.

Dießfalls möchte ich bemerken, daß diese Besorgniß entschieden unbegründet erscheint, daß sie viel zu weit geht. Einmal wird ja das nicht zu übersehen sein, daß die bezüglichen Institute ihre Pfandbriefe zumeist zu einer Zeit erworben haben, wo der Cours weitaus nicht so hoch stand, wie heute; beziehungsweise es wurden diese Briefe zu einer Zeit erworben, wo der Cours unter pari stand, so daß der Durchschnittscours des bezüg. Pfandbriefbesitzes sich gewiß heute noch unter Pari stellt. Aus dem allein dürfte zu folgern sein, daß diese Beschädigung als eine weittragende sich nicht darstellen kann.

Allein ich möchte dabei noch darauf hinweisen, daß, wenn es sich um Hinausgabe solcher 4perzentiger Pfandbriefe handelt, die Hypothekenbank Böhmens ja nicht den Reigen eröffnet.

Es sind von andern bedeutenden und soliden Instituten solche 4perzentigen Pfandbriefe bereits ausgegeben worden, und wenn die citirten Kreditinstitute, Sparkassen und die Anlagen der Minderjährigen dadurch einen Schaden erleiden sollen, daß 4perzentige Papiere in Cours gebracht werden, so müßte es jetzt schon der Fall sein!

Auch, so scheint es mir, ist dabei noch zu merken, nämlich daß die Hypothekenbank sich immer und immer nur als ein Landesinstitut erfassen lässt und daß man nicht darauf ausgehen darf, dasselbe zu einem Erwerbs- und Concurrenzinstitute zu machen. Es ist die Hypothekenbank geschaffen worden, um das Kapital dem Grundbesitze dienstbar zu machen. Daher darf man diese Situation nicht verkehren, beziehungsweise die Hypothekenbank


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