Pondìlí 24. øíjna 1881

Vor nicht ganz 2 Deceunien wurde die Hypothekenbank gegründet, um den Realcredit dieses Landes zu regeln, um dem Grundbesitze zu Hülfe zu kommen, und sie hat diese Aufgabe in reichlichster Weife erfüllt; die weitest gehenden Erwartungen wurden übertroffen und die glänzendsten Resultate dieser Tätigkeit in wirtschaftlicher Beziehung liegen vor.

Ich glaube, daß wir mit der Maßregel, die heute vorgeschlagen wird, nichts weiter thun, als der Hypothekenbank den Weg öffnen, die Bahn frei machen, um auch unter veränderten Zeitverhältnissen, auch in Zuluft, in gleich ersprießlicher Weise zu wirken.

Es ist nicht oft der Fall, meine Herren, daß dieses h. Hans Gelegenheit findet, in wirtschaftlichen Angelegenheiten ein Votum abzugeben, und zwar in einer Sache, welche eine Verwohlfeilung des Zinsfußes für das ganze Land bedeutet. Denn nicht blos auf den Realbefitz würde diese Wohlthat sich beschränken, sondern auch den weitesten Kreisen der Bevölkerung würde es zu Gute kommen, eine Solche wirtschaftliche Maßregel zu beschließen.

Gar oft beschäftigt sich dieses h. Haus mit Angelegenheiten minimaler Bedeutung, und Sie erfüllen dieselben doch mit derselben Pflichttreue. Heute, wo die Gelegenheit geboten ist, eine wichtige, und, wie ich glaube, für den Wirthschaftszustand des Landes ersprießliche Maßregel zu beschließen, sollte das h. Haus und muß, glaube ich, das h. Haus in dieselbe eingehen. Ich werde für das Majoritatsvotum stimmen und ich bitte und empfehle dem h. Hause dasselbe zu thun und in die Spezialdebatte in dieser Angelegenheit einzugehen.

(Bravo ! Výbornì!)

Oberstlandmarschall: Der Herr L. -Abg. Frank hat das Wort.

Landt. -Abg. Frank: Hoher Landtag!

Als verflossenes Jahr die Angelegenheit der Ausgabe von 4% igen Pfandbriefen in diesem hohen Haufe den Gegenstand der Berathung bildete, wurde dieselbe von der Bevölkerung mit aufrichtiger Freude begrüßt, deshalb mit aufrichtiger Freude, weil man die Überzeugung gewann, daß die Hypothekenbank sich dem Umstande nicht verschließen konnte, dem allgemeinen Zuge des Geldmarktes Rechnung zu tragen.

Man war aber auch allgemein der Ansicht, daß die Maßregeln, welche ergriffen werden sollen, eine allgemeine Herabsetzung des Ziusfußes Bezwecken und daß diese Wohlthat der 4 % igen Pfandbriefe eine allgemeine, allen Schichten der Bevölkerung zugänglich fein werde.

Nun liegt aber die Vorlage auf dem Tische des hohen Hauses, besindet sich in Ihrer Hand und ich Bitte das hohe Haus mir zu gestatten, auf die Mängel aufmerksam zu machen, welche dieselbe enthalt, und welche durch das sofortige Inslebentreten im Sinne des Majoritätsberichtes für die Bank einerseits und für einen Hauptes a k t o r, der in dem Majoritätsberichte nicht bedacht ist, für den alten, bisherigen Bankschuldner andererseits erwächst.

Die Grundlage aller Berechnungen des Majoritatsberichtes basiren auf dem Cours von 96 % der 4 % Pfandbriefe.

Meine Herren, ich acceptire diese Basis, wenn ich dieselbe auch nicht gerechtfertigt finde. Es ist wohl von einer Seite dieses hohen Hauses hervorgehoben worden, daß die Böhm. Hypothekenbank mit der öfterr. -ungar. Bank nicht in einen Vergleich gezogen werden kann, daß die österr. -ungar. Bank über Mittel verfügt, welche sie in die Lage fetzt, den Cours ihrer Pfandbriefe beliebig hoch oder nieder zu stellen, und ich glaube, meine Herren, daß die böhm. Hypothekenbank jedenfalls in eine Reihe zu ftellen ist mit dem galizischen Bodencreditverein, dessen Pfandbriefe ebenfalls mit 96 im Majoritätsberichte angezogen wurden. Ich finde es daher gerechtfertigt, wenn ich diefe Basis acceptire, daß ich auf Grund derselben meine Bemerkungen zu machen mir erlauben werde. Wenn nun dieß wirklich der Fall ist, daß der Cours von 96 derjenige ist, den wir unter den gegebenen Verhältnissen zu erwarten haben, was wird dann eintreten ?

Die alten Pfandschuldner werden die Gelegenheit benützen und werden ihre alten Schulden Begleichen und auf Grund der erledigten Hypothek eine neue Anleihe aufnehmen.

Nun, meine Herren, daß dieß, insolange der heutige Cours erhalten bleibt, zum größten Theile forcirt werden wird, wird mir niemand widersprechen.

Ist dieß nun der Fall, dann tritt die Eventualität ein, daß der Tilgungsfond der Hypothekenbank eine solche Höhe erreichen wird, daß er für die vorhandenen Kapitalsfonde eine Verwendüng nicht finden können und daher Verluste erleiden wird, in einer derartigen Höhe, daß wir sie heute nach Millionen faxiren können.

Nun, meine Herren, daß dem wirklich so ist, das anerkennt auch der Bericht der Majorität; denn der Majoritätsbericht schlagt sofort ein Mittel vor, welches diesen Verlust, den er so Befürchtet, paralysiren soll.

Und worin besieht dieses Mittel?

ES Besteht einfach und allein in einer Pönalifirung der bisherigen Bankschuldner.

Nun, meine Herren, die Bisherigen Bankschuldner, welche durch einen Zeitraum von 16 Jahren unter allen Verhältnissen mit der Bank in Verbindung gestanden, worunter es Viele gibt, die Seiner Zeit Pfandbriefe nur mit 66 öerwerthen konnten, die nicht 5, Sondern eine 7 1/4 % Verzinsung geleistet haben, diese Bankschuldner, welche den eigentlichen Reservefond der Bank gegründet haben, diese sollen gestraft und pönalisirt werden, im Gegensatze zu solchen Bankschuldnern, die mit der Bank in gar keiner Verbindung gestanden sind ?

Wenn heute Jemand, der mit der Bank in gar keiner Verbindung stand, eine vierprozentige Anleihe aufnimmt, der bekommt die Pfandbriefe im Nominalwerte zurückgezahlt; nimmt aber Jemand von den alten Bankschuldnern, die doch bedeutende Opfer gebracht, Kapitalverluste erlitten haben, und durch die ganze Zeit hindurch mehr als 5% ige Verzinsung zu erleiden hatten, eine Anleihe, so wird er empfindlich gestraft.

Nun glaube ich, meine Herren, daß darin nicht das Prinzip der Gerechtigkeit gewahrt ist, und daß man allenfalls Mittel und Wege hätte erdenken sollen, daß man alte Bankschuldner nicht so unbillig behandelt.

Meine Herren! Alte Bankschuldner zählt die Bank 15712 und sie sind 76, 880. 000 der Hypothekenbank Schuldig.

Diese Sorte von Schuldnern, diese Faktoren sind im Majoritätsberichte gar nicht Bedacht worden. Ich glaube aber, daß es Pflicht und Schuldigkeit des hohen Hauses ist, wenn an eine Aenderung dieses so wichtigen Bankinstitutes gedacht wird, sich auch jenes Faktors anzunehmen, ihn nicht ins Mitleid zu ziehen, der doch eigentlich die Seele der ganzen Bank ist.

Nun, man wird mir, meine Herren, einwenden: "Wenn alte Bankschuldner convertirt und zwar selbst convertiren: wenn sie auch mit einem Pönale von 3% bestraft werden, so hat dieß keine Bedeutung, sie werden ja doch besser stehen als im gegenwärtigen Moment. "

Man hat mir sogar vorgehalten, daß es unbegreiflich ist, daß ich als Kaufmann dies nicht einsehen wolle.

Nun, meine Herren, das ist ein sehr schlechter Trost, und ich finde gerade in dieser Verfügung nichts Kaufmannisches.

Ich werde mir erlauben, Sie mit einem einfachen Beispiele von der Richtigkeit meiner Ansicht zu überzeugen.

Es ist z. B. ein Kaufmann, der mit einem Klienten durch 20 Jahre in Verbindung sieht, mit dem er ein sehr bedeutendes Geschäft gemacht, dem er einen großen Theil seines Vermögens verdankt; schließlich führt er einen neuen Artikel ein und bestimmt, daß dieser alte Klient den Artikel um 3 % theurer zahlen muß, als ein Klient, mit dem er früher gar nicht in Verbindung gewesen ist.

Das ist analog den Bestimmungen jenes Mittels, welches gefunden worden ist, das alte Bank-schuldner mit gewissen Prozenten bestraft werden sollen.

Nun aber, meine Herren, glaube ich, wird der bisherige Bankschuldner doch auch einen Weg zu stunden wissen, und zwar selbst wenn die Vorlage unverändert angenommen wird, und wird dennoch convertiren, und wie wird das aussehen ? Ich kenne die Pläne, die geschmiedet werden; die alten Bankschüldner werden in Praxis folgendes thun: Der Schuldner wird steh an eine Bank. wenden, wird sie ersuchen für ihn den Betrag zu übernehmen und auf Grund desselben bei der Hypothekenbank eine neue Anleihe aufzunehmen. Er wird ihr nur die Differenz bezahlen.

Es werden gewiß Bankinstitute gefunden werden, die sich mit diesen Geschäften befassen; das geht aus allem hervor und ich glaube, es ist in letzter Zeit Bekannt genug, daß ähnliches bereits im Zuge ist. Die Betreffende Bank wird der Hypothekenbank kündigen, wird ihr Bezahlen, dem bisherigen Bankschuldner aber folgende Berechnung machen: Ich übernehme für Dich die 4 % igen Pfandbriefe, dafür hast Du mir 4 % an Cours Differenz zu bezahlen, Du hast mir dann noch 3 % Pönal zu zahlen und die Bank wird das Geschäft für Dich durchführen. Die Hypothekenbank aber wird sie nicht innerhalb dieser Zeit zahlen, sie wird dieß ein Jahr später thun. Nach Verlauf eines Jahres wird die Bank erst die neue Anleihe aufnehmen.

Der alte Bankschuldner, meine Herren, hat sein Normale Bezahlt, aber die Hypothekenbank hat dasselbe doch nicht bekommen und erleidet den Zinsenverlust. Von der einen Seite erleidet also der Bankschuldner einen Schaden, von der anderen Seite ergibt sich kein Nutzen für die Hypothekenbank und die Privatbank in der Mitte wird den Nutzen abschöpfen. Das ist das Ende der ganzen Sache.

Nun sagt man aber, meine Herren, meine Anschauung rücksichtlich der Auffassung des § 9 fei eine unrichtige und soll § 9 dahin aufgefasst werden, daß innerhalb des 1. Jahres, wenn ein neues 4% iges Darlehen aufgenommen wird, die Anschanung, daß es eine Convertirung sei, maßgebend ist und daß auch nach Ablauf eines Jahres es immer der Hypothekenbank-Direction freisteht zu ermessen, ob diese Anleihe eine Convertirung sei oder nicht. Dann, meine Herren, liegt eine zweite und noch viel größere Gefahr vor; denn wenn der Zeitpunkt nicht festgefetzt ist, innerhalb dessen die Hypothekenbank-Direction das Recht hat, zu bestimmen, was eine Convertirung ist oder nicht, so kann es, meine Herren, zu großen Unzukömmlichkeiten führen.

Wenn Jemand auch nach 10 Jahren eine Anleihe aufnehmen wollte, so stünde es immer noch in der Hand der Bankdirection zu bestimmen: Das ist eine Convertirung; Du mußt das Penale zahlen !

Dann, meine Herren, ist der Protection Thor und Thür geöffnet und also in dieser Beziehung eine Einschränkung unbedingt nothwendig. Ich glaube, daß da meine erste Auffassung noch Besser ist bezüglich der Entschädigung, welche in dieser Form nur einen materiellen Schaden herbeiführt, wahrend die zweite Auffassung einen moralischen Schaden verursacht. (Bravo! Bravo!) Eine Abhilfe nach Beiden Seiten wäre wohl der Erwägung werth.

Würden wir uns heute nicht in der 12. Stunde der Berathung besinden, so würde ich den Antrag stellen, die Vorlage nochmals an die Hypothekenbankcommission zurückzuleiten, damit dieselbe erwäge, wie die von mir naher bezeichneten Schäden für die Bank einerseits, den alten Bankschuldner andererseits, beseitigt werden können. Nun aber, meine Herren, Stehen wir, wie ich Bereits officiell verkündet, vor dem Schluße und ist die Rückleitung an die Commission unmöglich. Ich glaube aber, daß noch eine Eventualität in Betracht zu ziehen sei, und das wäre die Convertirung, aber in einem andern Sinne, als mein geehrter Herr Vorredner glaubt, angelehnt an ein großes Geldinstitut, welches Bürgschaft dafür bietet, daß die Rückzahlung an die Bank zu jener Zeit erfolgt, wenn die Bezahlung der verlosten Pfandbriefe geschehen muß, in dem Sinne beiläusig, wie es von Staaten bei großen Summen durchgeführt wird, wäre ein Mittel, nach allen Seiten gerecht zu werden. Ich glaube, meine Herren das wäre das Einzige, wodurch die Hypothekenbank einerseits vor Schaden Bewahrt, andererseits dem Bankschuldner das Pönale erspart werden könnte. Man wird mir wohl einwenden: Durch die Convertirung im großen Ganzen werden die 5 % igen Pfandbriefe vom Schauplatz verschwinden, was auch nicht angestrebt wird; nun das Bestreite ich, dieß ist nicht nothwendig. Eine Convertirung im großen Ganzen, deren Grundzüge ich wohl nicht auseinanderzusetzen Brauche, schließt doch nicht aus, daß die 5% igen Pfandbriefe aufrecht bleiben.

Zu einer Zeit meine Herren, wo die Conrsverhältnisse anders werden, Bei der kurzen Zeit, in der wir noch in diesem hohen Hause tagen, ist es technisch unmöglich den Antrag zu stellen, die Vorlage an die Commission zurückzuverweisen, welches das einzige Mittel wäre, diese Mängel zu beseitigen, die anzuführen ich mir erlaubte. Den Weg im gegebenen Momente finde ich nur im Autrage der Minorität, und zwar darin, daß diese Vorlage nochmals an den Landesausschuß zurückgewiesen werde, damit er die von mir Bezeichneten Mängel in Erwägung ziehe und ihnen die nöthige Abhilfe verschafft. Für mich ist der einzige Weg der, daß ich mich an die Minorität anschließe, welche den Weg betritt, auf welchem die von mir erwähnten Bedenken beseitigt werden können.

Aus diesem Grunde stimme ich für den Antrag der Minorität.

(Lebhaftes Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Dr. Rilke hat das Wort.

Abg. Dr. Rilke:

Hohes Hans!

Das hohe Hans kennt den Bericht der Majorität, welcher in ganz kurzen Sätzen präzise Gedanken ausspricht, welche die Commission geleitet haben, in ihrer Majorität den Antrag des LandesAusschusses aufzunehmen.

ES haben jetzt Schon drei Redner vor mir gesprochen, welche die Gründe pro und contra entwickelt haben, und ich überlasse es den Beredten Worten des Herrn Berichterstatters der Majorität, noch eingehender auf die Sache einzugehen.

Wenn ich mir das Wort erbeten habe zu dieser Sache zu Sprechen, so geschieht dies ans folgendem Grunde: Der Bericherstatter der Minorität hat nicht jenen Weg eingehalten, welchen der Bericht der Majorität zu seiner Richtschnur genommen hat. Den Bericht der Minorität durchweht ein gewisser Geist der Recrimination, ein gewisser Geist, ich möchte sagen, der Beschuldigung. ES wurden Behauptungen aufgestellt, welche allerdings nur in der Motivirung angeführt werden, die aber bei einer Angelegenheit, wie die gegenwärtige, leicht geeignet sind, fernstehende Kreise zu beirren und zu beunruhigen.

Ich erlaube mir demnach das Wort zu ergreifen, weil ich glaube, daß solche allgemeine Aenderungen hier Widerspruch erfahren müssen und glaube hiezu umsomehr verpflichtet zu sein, weil es mir scheint, daß durch einzelne dieser Aeußerungen auch die Commission, beziehungsweise die Majorität derselben, tangirt erscheint. (Oho !)

Der Bericht der Minorität Spricht nun zunächst aus - um einen dieser Punkte hervorzuheben - es sei nicht gerechtfertigt, es sei verwerflich, sich auf die Curse zu berufen. Der Bericht sagt: "Was heute Wahrheit ist, ist morgen Lüge. " Der Bericht lautet wörtlich: "So was ist nur Geschäftsleuten geläufig. " Was unter dem Worte ,, Geschäftsleuten" hier zu verstehen ist, ist mir nicht ganz klar. Allein der Bericht der Minorität fußt seine ganzen Argumente eben auch auf den Curs der Pfandbriefe. Er sagt ja: "Die 5percentigen Pfandbriefe stehen ja jetzt so hoch, daß Niemand 4perct. Pfandbriefe nehmen wird. Bei einer Cession wird Niemand daran denken, 4pct. Pfandbriefe zu nehmen und in einem solchen Momente, wo die Pfandbriefe einen so hohen Curs haben, will man eine solche Maßregel einführen. "

Ja, meine Herren, als die Hypothekenbank gegründet wurde, da standen die Pfandbriefe, wie schon wiederholt erwähnt wurde, 70, 80. Daß sie jetzt in Folge der allgemeinen Geldverhältnisse einen so günstigen Curs erworben haben, das ist ja eigentlich dasjenige Argument, welches die Minorität für ihre Ansicht geltend macht. Es ist also ganz unrichtig, wenn man Behaupten will, daß überhaupt vom Curse nicht gesprochen werden kann. Der Majoritatsbericht hat eben nur Thatsachen angeführt und Schlüsse daraus gezogen.

Was folgert aber die Minorität ans ihrer Argumentation ? Sie kommt zur Phrase des Krachs.

Nun, meine Herren, ich will mich nicht in eine Definition des Krachs einlassen. Aber ich glaube, das ist wohl zu constatiren, bei der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen kann ein Krach nicht vorkommen (Bravo !) und wenn thatsächlich zufällig Jemand, der Pfandbriefe der Hypothekenbank hat, verkracht wird, so wird er es gewiß aus anderen Gründen werden und nicht, weil er Pfandbriefe der Hypothekenbank hat. (Bravo! Bravo!)

Weiter wird ich Berichte der Minorität behauptet: Der Bericht der Majorität sagt:,, Ja, wir wollen den Pfandbriefbesitzern und beziehungsweise den Grundbesitzern nur die Facultät geben, entweder 4pct. oder 5pct. Pfandbriefe zu nehmen, dem Gesetzgeber ist es ganz gleichgiltig, ob der Curs der Pfandbriefe 60, 70 oder 80 steht. Das wäre Sache der Betreffenden Darlehennehmer selbst. Anknüpfend daran kommt nun folgender Passus in dem Berichte der Minorität vor: "Bei einer solchen Argumentation verzichtet man auf die Glaubwürdigkeit der Behauptung, daß man die Antrage nur im Interesse der Grundbesitzer stellt. "

Nun, meine Herren dieser Passus involvirt gewißermassen die Beschuldigung gegen die Majorität der Commission, daß sie gewisse Gründe nur so zum Scheine vorgebracht habe. Ich muß aber in thatsächlicher Beziehung konstatiren, daß die Prämisse, auf Grund welcher der Berichterstatter der Minorität zu seinem Schluße kommt, ganz unrichtig ist.

Die Majorität hat nie behauptet, daß es gleichgiltig ist, welche Curse bestehen, sondern nur gesagt, daß wenn, nachdem es selbstverständlich nicht möglich und ganz unzulässig ist, von einer absoluten Stabilität der Curse zu sprechen, es in der Wahl des Darlehenswerbers liege, sich selbst zu entscheiden, dieß zum Vortheil des Darlehenswerbers begründe. Und, meine Herren die Wahl hat der Hypothekbesitzer auch jetzt, nämlich die Wahl zwischen der Hypothekenbank, Sparkassa und anderen Instituten. Und wir find ja doch in einem so hoch entwickelten Staate, daß wir den Darlehenswerber doch nicht gewißermassen unter Curatel stellen wollen.

Ich glaube demnach, daß diese Supposition nicht gerechtfertigt ist.

Weiter ist in mehreren Stellen des Minoritätsberichtes der Vorwurf ausgesprochen, daß die Hypothekenbank die statutarischen Rechte der Pfandbriefbesitzer nicht vollständig gewahrt habe, insbesondere dadurch, daß nach §. 6 der. veränderten Statuten der Prämienfond nicht dotirt worden sei. Es ist das ein Gegenstand, der auch schon in der Commission eine reifliche Erläuterung und Auseinandersetzung hervorgerufen hat.

Meine Herren! Ich will mich gar nicht auf die Untersuchung der Frage einlassen, ob thatsächlieh das Recht der Pfandbriefbesitzer auf Prämiirung klar steht. Ich will mich weiter gar nicht über die Opportunität der Prämiirung überhaupt aussprechen; aber das will ich constatiren, daß schon bei der Genehmigung des RechnungsAbschlußes für das Jahr 1879 die Hypothekenbankcommission den Prämienfond nicht mehr dotirte, und in der Hypothekenbankcommission sind meines Wissens damals dieselben Herren gesessen, die diesmal in derselben sich befinden.

Wenn nun im J. 1879 der Prämierfond nicht dotirt worden ist, so ist es selbstverständlich, daß die Prämiirung auch jetzt nicht möglich erscheint.

Ich mache aber weiter darauf anfmerksam, daß gerade was diesen Gegenstand betrifft, die Hypothekenbankcommission und zwar noch nicht gespalten in eine Majorität und eine Minorität, sondern übereinstimmend - in dem Berichte, in welchem es sich um den RechnungsAbschluß des henrigen Jahres gehandelt hat, ausdrücklich hervorhob: Es seien zwischen den einzelnen Statutenbestimmungen der Hypothekenbank in Folge der verschiedenen Zusatzbestimmungen zu den Statuten einzelne Widersprüche entstanden, es habe sich überhaupt das Institut unerwartet so außerordentlich entwickelt, daß eine Revision der Statuten unbedingt nothwendig ist, und gerade diese so einmüthig betonte Nothwendigkeit der Revision ist geschehen unter Berufung auf den jetzt als directe Statutenverletzung bezeichneten §. 6.

In jenem Theile des Berichtes der Minoritat, wo von der durch den Landesausschuß und in gleicher Weise durch die Commission in ihrer Majorität Beantragten statutarischen Bestimmung gesprochen wird, daß die Hypothekenbankdirection gemeinschaftlich mit dem Landesausschuße die Höhe der jeweilig für den Zinsenentgang zu leistenden. Entschädigung zu bestimmen hat und bei Besprechung des weiteren Paragraphes, rücksichtlich welches von meinem verehrten Herrn Vorredner darauf hingewiesen worden ist, daß auf Grund dieses Paragraphes möglicher Weise eine Protektion geübt werden könnte - wird von Seiten des Herrn Berichterst, der Minorität von der Möglichkeit einer Willkür gesprochen, die da ausgeübt werden könnte von Seiten der Hypothekenbankdirektion und beziehungsweise von Seiten des Landesausschußes.

Nun, meine Herren ! Wenn man den § 7 der beantragten Zusatzbestimmungen zu den Statuten Sich näher ansieht, so wird man Bei Lesung desselben sehen, daß von einer Willkür nicht wohl die Rede Sein kann. Denn dort wird ja bestimmt, für was die Entschädigung zu leisten ist, nämlich für den Zinsenentgang. Es wird aber auch weiter bestimmt, daß die Ouote, die dafür zu zahlen ist, im Voraus öffentlich kundgemacht werden soll.

Meine Herren! Ich glaube, wenn man von einem Institute von der Oualität der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen spricht, wenn man von dem Landesausschuße spricht, kann man wohl nicht von einer Willkür sprechen, und ich glaube, daß diese beiden Institutionen, deren Ueberwachung dem Landtage zusteht, sich gewiß nicht einer Willkür schuldig machen werden.

Es ist im Berichte der Minorität weiter die Behauptung enthalten, die vielleicht nicht so gemeint ist, aber die ausgesprochen von Männern von solchem Ansehen, wie sie auf dem Berichte der Minorität unterschrieben sind, sehr leicht in den weitesten Kreisen das böseste Blut erzeugen könnte. ES wird nämlich gesagt, daß die vorhin von mir besprochene Entschädigung das Bedenken eines wucherischen Vorgangs involvire.

(Hört! Hört!)

Nun, meine Herren ! das ist geradezu ein Ausspruch, der vielleicht in der Schnelligkeit der Rede noch zu entschuldigen wäre, aber gedruckt, unterschrieben von, wie ich schon erwähnt habe, Personen der Qualität von Jenen, welche den Minoritätsbericht unterschrieben haben, wohl nicht zu rechtfertigen.

Meine Herren! Unser neues Wuchergesetz lautet im § 1: Wer bei Gewährung oder Verlängerung von Kredit den Leichtsinn oder die ihm bekannte Nothlage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemüthsaufregung des Kreditnehmers dadurch ausbeutet, daß er sich oder Dritten Vermögensvortheile versprechen läßt, welche durch ihre Maßlosigkeit geeignet sind, den wirtschaftlichen Ruin des Creditnehmers herbeizuführen, macht sich einer Uebertretung schuldig.

Nun Sagt der Bericht der Minorität freilich, daß die Bedingungen überhaupt ein Schuldner nur in der Nothlage eingehen könnte. H. Haus, ein Schuldner, der sich in der Nothlage befindet, der also 5perzentige Zinsen nicht zahlen kann, der wird überhaupt auch keine 4perzentige Zinsen zahlen können. Aber das Kriterium, welches im § 1 des obigen Gesetzes enthalten ist, welches auch, ich möchte sagen, ohne daß eine Codification anzurufen wäre, beim gewöhnlichen Begriffe "Wucher" maßgebend ist, tritt hier gar nicht ein; denn wenn die Hypothekenbank sagt, und da will ich auch noch das tangiren, was von Seite des verehrten Hrn. Abg. Frank gesagt worden ist, wo er das gewisse Beispiel eines Geschäftsfreundes angeführt hat, wenn er von einem gewöhnlichen Geschäft gesprochen hat, muß ich darauf aufmerksam machen, daß Bei der Hyothekenbank eigentlich ein Lieferungsgeschäft vorliegt. Du bist verpflichtet, mein Geld in gewisser Zeit gegen gewissen Zinsfnß zurückzuzahlen, von nun an wirst du mir das Geld in späterer Zeit zurückzahlen, und wirst das Geld nicht wie Bisher mit 5 Proc. sondern mit 4 Proc. verzinsen; da aber ich dadurch einen Schaden erleide, mußt du mir diesen vorübergehenden Schaden ersetzen, ja meine Herren, wo sind da die Criterien vorhanden, die rechtfertigen können, daß man das Wort Wucher auch nur ausspricht.

Es kommt aber noch ein viel schwerwiegenderer Passus im Berichte vor. Allerdings sind diese gewissen Erörterungen, nicht so vollständig zusammengefaßt im Berichte der Minorität, sondern sie sind zerstreut bald bei diesem, bald bei jenem Punkt.

Ich will nur dasjenige hervorheben, was mir gewissermaßen den den Kulminationspunkt betreffenden Gedanken zu bilden scheint.

Es wird nun gesagt, mit diesem Experiment der Emittirung 4percentiger Pfandbriefe zerstöre man sein eigenes Werk. Es wird ans der Hypothekenbank ein Zwitterding geschaffen, man schildert die kolossale Gefahr, die besonders darin liegen soll, daß so viele Großgrundbesitzer so und so viele Millionen auf einmal zurückzahlen, und man sagt ganz einfach, damit kann die Bank zu Gurnnde gehen.

Nun, meine Herren die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen kann nicht zu Grunde gehen, das muß betont werden (Rufe: So ist es !) weil sonst im Kreise der Bevölkerung wirklich die größte Beunruhigung hervorgerufen werden könnte.

Wie ist es denkbar, daß die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen zu Grunde gehen kann ? Die Darlehen sind gegen pupillarmäßige Sicherheit sichergestellt, die Pfandbriede sind nur auf Grund von solchen Darlehen ausgegeben, und es handelt sich nur darum, ob die Regie der Bank in einer Weise gedeckt ist, und da kann es sich eventuell darum handeln die Einnahmen zu vermehren. Diese Frage ist von meinem geehrten Hrn. Vorredner H. Sobotka gründlich erörtert worden. Aber wenn der Fall einer Nothlage eintreten wird, dann steht ja noch der Domesticalfond und das Land hinter der Hypothekenbank und man kann demnach nicht davon sprechen, daß die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen zu Grunde gehen werde. (Ja wohl ! So ist es richtig!)

Es ist von Seite eines der Hrn. Vorredner, Abg. Dr. Skopetz, gesagt worden, mau möge es doch unsern Nachbarn, den Mährern, überlassen, den Reigen zu eröffnen mit der Emittirung von 4 1/2 und 4% igen Pfandbriefen. Mich wundert das Sehr, daß das von jener Seite ausgesprochen worden ist, und ich glaube gerade jene Seite Sollte Stolz darauf fein, und wir sind es, daß das Königreich Böhmen den andern Ländern vorgehen soll in der Effektuirung einer Maßregel, die allgemein gewünscht wird und die als gut bezeichnet werden muß. (Bravo!)

Es ist mir selbstverständlich nicht möglich, und ich überlasse es den beredten Worten des Berichterstatters der Majorität, die vielen weiteren Erörterungen des Berichtes der Minorität noch näher zu beleuchten. Aber eines erübrigt mir noch. Der Bericht der Minorität sagt an einer und auch an einer zweiten Stelle, und rügt den ungezügelteu Eifer für die beschleunigte Emission der 4% Pfandbriefe, den ungezügelten Eifer für die beschleunigte Emission von Pfandbriefen.

Meine Herren! Ich weiß nicht, wem dieser Ausfall zu gelten hat, und ich muß es wohl denjenigen Persönlichkeiten überlassen, die vielleicht auch mit darin inbegriffen find, in dieser Beziehung sich zu verwahren.

Sollte dieser Ausfall aber die Commission, beziehungsweise die Majorität der Commission treffen Sollen, so muß ich schon sagen, daß ich glaube, daß die Commission Berechtigt ist zu Sagen, daß wenn sie trotz aller Versuche, die Beratungen der Commission hinauszuschieben, auf die ich hier nicht näher eingehen werde, mit ihren Beratungen fertig geworden ist, daß sie nur ihre Pflicht gethan hat. (Bravo, Bravo!) Ich werde für den Bericht der Majorität stimmen. (Bravo, Bravo!)

Nejv. marš.: Pan posl. Dr. Mattuš má slovo.

Posl. Dr. Mattuš:

Slavný snìme!

Pøedloha zemským výborem o zmìnì zøízení hypoteèní banky vypracovaná a vìtšinou komise nám odporuèená, zakládá se pøedevším na uvážení, že zaopatøení úvìru za nejmenší úrok v zájmu majitelù usedlostí a pozemkù bylo základní ideou zøízení hypoteèní banky království èeského, a že bylo by to záslužné dílo, kdyby slavný snìm dalším úspìchem na této cestì korunoval svou èinnost oekonomickou zapoèatou; vedlejší úmìr dle pøedlohy této má býti ten, že mají se vedle 5% zástavních listù vydávat zástavní listy 4% tak, aby dlužník úroky 4% èili amortisací 5% povinnostem svým naproti bance zadost uèinil.

Kdo bedlivì zkoumal obsah a dosah tìch 7 §§, kterými se èásteènì má doplniti, èásteènì zmìnìn býti má statut naší hypoteèní banky, ten, tuším, pøišel k pøesvìdèení, že se jimi podstata naší banky znaènì mìní. Mám zato, že nebude nikoho v tomto sl. snìmu mimo mne, který by si co nejvøeleji nepøál, aby se opatøením úvìru co nejlevnìjšího pøišlo na pomoc hospodáøství, prùmyslu a obchodu, abychom tak mohli oné konkurenci odolat, která èím dál tím více na nás dolehá.

Zajisté tedy musím vítat každou novou cestu, která se k této dráze nám otvírá; avšak každá cesta, na kterou se ukazovatel dá, nevede k cíli, a to zejména myslím, že dokazuje nám pøedloha o kterou se jedná.

Chceme-li nabýti svìtla o vìci, o kterou nyní jde, musíme si odpovìdìti pøedevším na otázky dvì, pøednì, jestli úvìr, který poskytuje nyní hypoteèní banka za pomìrù nynìjších, je tak drahý, že toho skuteèná potøeba, aby se vyhledaly cesty, jakými by se levnìjší úvìr poskytnul, za druhé, jestli prostøedek, který navrhuje vìtšina komise, vede k tomuto žádoucímu cíli.

Co se týèe první otázky, zdá se mi, že úvìr, který nyní hypoteèní banka naše svými 5% nimi zástavními listy poskytuje jest úvìr levný. (Ano!)

Já k tomuto pøesvìdèení pøicházím ohlížeje se po všech vìtších penìžních ústavech, které, jak známo, za nynìjší doby oplývají tak penìzy hotovými, že snižují úrok na míru u nás pøed tím nevídanou a že v èase pøíštím ještì budou oplývat, že si nevìdí rady, jak právì je upotøebiti. Za takových okolností zajisté 5 % úrok, vlastnì 5%vým úrokem není; ohlížíme-li se po kursu nynìjších zástavních listù, zdá se mi býti úrokem mírným. Bylo by snad správnìji mluviti o drahém úvìru, kdybychom nabyli pøesvìdèení, že poèet žádostí o nové zápùjèky pøi hypoteèních bankách se v poslední dobì ztenèil, že suma vydaných zástavních listù hypoteèní banky èím dál tím víc stává se skrovnìjší; avšak skuteènost nás uèí, že tomu není tak, naopak èím dál tím víc množí se žádosti o zápùjèky hypoteèní banky, èím dál tím víc roste poèet vydaných zástavních listù.

Dle závìrky hypoteèní banky z roku 1880 vysvítá, ze r. 1877 vydány zástavní listy za 4, 900. 000, roku 1878 za 5, 300. 000, roku 1879 za 7, 500. 000, roku 1880 docela 11, 100. 000, které representují hodnotu povolených zápùjèek.

Z tìch èísel jasnì vysvítá, že hypoteèní banka jest dosud hledaným ústavem, že její peníze i v nynìjších pomìrech považují se za levné, za pravé dobrodiní, obdrží-li kdo úvìr.


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