Úterý 11. října 1881

Die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten stellt sonach in Übereinstimmung mit dem Landesausschuße den Antrag:

Der hohe Landtag wolle über das Gesuch der Ortschaft Brenndorf um Auskatastrirung derfelben ans der bisherigen Katastralgemeinde Brenndorf mit Neukirchen, sodann um deren Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindererbande mit Neukirchen und um Constituirung als selbstständige Gemeinde zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. H a u b n e r: Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh: Slavný sněme račiž o žádosti občanů osady Brenndorfu, aby osada tato ze svazku s obcí Neukirchen vyloučena byla, přejíti k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort ?

Žádá ještě někdo za slovo?

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Ortschaft Grün um Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande mit Wildstem.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti osady Grünu, aby z posavadního svazku s obcí Wildsteinem vyloučena byla.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Dr. Urban (liest):

Hoher Landtag !

Die Ortsgruppen von Grün, Bezirk Wildstein, geben an, daß diese Ortschaft in früheren Zeiten eine besondere Eatastralgemeinde war und erst bei der im J. 1842 beendeten Vernessung gegen Willen und Borwissen derselben zur Gemeinde Wildstein zugeschrieben wurde. Weil sie in der letzteren Zeit zu den Auslagen der politischen Gemeinde namhafte Beträge liefern müssen, erachten sie es in ihrem Interesse, daß die Ortschaft Grün aus der bisherigen Catastralgemeinde ausgeschieden und wieder eine eigene Catastralgemeinde werde.

Die Gemeinde Wildstein erhebt dagegen keine Einwendung und die Bezirksvertretung in Wildstein hat in der am 16. Dezember 1878 abgehaltenen Sitzung beschlossen, das diesfällige Ansuchen zu befürworten.

Später, d. i. im J. 1879, haben die Grüner Qrtsinsassen auch um Constituirung der Ortschaft Grün zu einer selbständigen Ortsgemeinde angesucht, womit der Wildsteiner Gemeindevorstand sich unter gewissen, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens betreffenden Bedingungen einverstanden erklärte, die Bezirksvertretung aber, wie die Akten ausweisen, einen Beschluß hierüber nicht gefaßt hat.

Wie aus der statistischen Uebersichtstabelle zu entnehmen ist, befinden sich in Wildstein 256 Hauser mit 2200 Einwohnern, in Grün 14 Häuser mit 105 Einwohner, die Gesammtarea beträgt in Wildstein 2096 Joch, in Grün 196 Joch.

Die Ortschaft Wildstein besitzt als Stammvermögen 49 Joch Grundstücke und ein Gemeindehaus im Gesammtwerthe von 2800 fl., die Ortschaft Grün 5. 1/2 Joch Grundstücke und ein Gemeindehaus im Gesammtwerthe von 700 fl., dann eine Staatsschuldverschreibung im Nominalwerte von 200 fl.

Die jährlichen Einnahmen sind in der Tabelle für Wildstein mit 150 fl., für Grün mit 45 fl., die Ausgaben mit 610 fl. beziehungsweise mit 45 fl. beziffert.

An direkten Steuern sind in Wildstein 4351 fl. 24 1/2 kr. und in Grün 364 fl. 6 1/2 kr. vorgeschrieben.

Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Eger erhebt gegen die Auscatastrirung der Ortschaft Grün keine Bedenken, wohl aber gegen die Constituirung derselben Ortschaft als selbstständige Gemeinde, Weil diese Gemeinde so klein wäre, daß die Wahl der Ausschußmitglieder und Ersatzmänner in der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl kaum durchführbar, daher eine solche Gemeinde kaum lebensfähig wäre.

Ein den Akten beiliegendes Verzeichniß v. J. 1879 beziffert die Zahl der Gemeindewahlberechtigten in Grün mit 12.

Die k. k. Landesfinanzdirektion theilt in einer an die k. k. Statthalterei gerichteten Note vom 11. Oktober 1880, Z. 51980 mit, daß das k. k, Finanzministerium gemäß Erlasses vom 11. September 1880, Z. 5538, in die Willfahrung des vorliegenden Gesuches nicht einzugehen befunden hat, nachdem die Ortschaft Grün in ortspolitischer Beziehung mit Wildstein zu einer Ortsgemeinde Verbunden ist, eine Area von nur 196 Joch enthalte und nicht im Stande sein würde, den den Gemeinden auferlegten Verpflichtungen zu entsprechen.

Die k. k. Statthalterei eröffnet in der an den Landesausschuß gerichteten Note vom 6. November 1880, Z. 63904, daß sie aus den eben angeführten Gründen ihre Zustimmung zu der angesuchten Ausscheidung der Ortschaft aus der Tatastral und Ortsgerneinde Wildstein, sowie zur Constituirung der ersteren als selbstständigen Ortsgemeinde nicht ertheilen könne.

Nach al. 5 des Gesetzes vom 26. November 1874, L. G. B. Nr. 87, ist in jedem Falle der Trennung einer Ortsgemeinde vor der diesfälligen Entscheidung die zuständige Bezirksvertretung einzuvernehmen.

Im vorliegenden Falle hat die Bezirksvertretung Wildstein wohl bezüglich der Auscatastrirung, keineswegs aber betreffs der Constituirung der Ortschaft Grün als Selbständige Gemeinde einen Beschluß gefaßt.

Der Landesausschuß ist nun nach Inhalt Seines Berichtes vom 16. Feber, G. Z. 33646, der Ansicht, daß ein Solcher Beschluß mit Rücksicht auf die erwähnten Aeußerungen der k. k. Behörden, der k. k. Bezirkshauptmannschaft und der k, k, Statthalterei nicht mehr nothwendig Sei und beantragt in dieser Angelegenheit den Uebergang zur Tagesordnung.

Dieser Ansicht kann sich die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten nicht au schließen, weil das bereits zitirte Gesetz vom 26. November 1874, L. G. BI. Nr. 87, in jedem Falle der angesuchten Trennung einer Ortsgerneinde vor der diesfälligen Entscheidung die Einvernahme der Zuständigen Bezirksvertretung vorschreibt.

Aus diesem gesetzlichen Grunde stellt demnach die Commission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten den Antrag:

Der hohe Landtag wolle das Gesuch der Ortschaft Grün um Constituirung derselben als Selbständige Gemeinde dem Landesausschusse mit der Aufforderung rückzustellen, die noch abgängige Einvernahme der Bezirksvertretung Wildstein zu Veranlassen und derart vervollständigt diese Angelegenheit dem h. Landtage in dessen nächster Session zur Schlußfassung vorzulegen.

Sněm. akt. Haubner:

Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh tento:

Sl. sněme račiž žádost osady Grünu, aby co samostatná obec zřízena byla, zemskému výboru vrátiti s vyzváním, aby postaral se o vyslechnutí okresního zastupitelstva Vildštejnského, jehož hlas v této věci ještě schází, a doplniv takto záležitost, ji také v příštím zasedání sl. sněmu ku konečnému rozhodnutí předložil.

Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht). Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch einiger Infassen von Unterschoßenreuth um Zuweisung einiger Gemeinderealitäten zur Gemeinde Nonnengrün.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti několika občanů v Dolním Schossenreuthu, aby některé pozemky připsány byly k obci Nonnengríinu.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Dr. Urban (liest):

Hoher Landtag!

Bei der Localerhebung zum Zwecke der An legung eines neuen Grundbuches für die Katastralgemeinde Nonnengrün ist hervorgekommen, daß die Zu Nonnengrün conscribirten Häuser Nr. 10-12, 14 und 16 sammt Grundstücken zur Katastralgemeinde Unter Schoßenreuth vermessen worden sind und es mussten diese Realitäten nach den bestehenden Gesetzen in das Grundbuch der Catastralgemeinde Unter-Schoßenreuth eingetragen werden.

Die Vermessung der vorbezeichueten Realitäten zur Catastralgemeinde Unter Schoßenreuth ist aus dem Grunde geschehen, weil der Laibitschbach als Grenze zwischen Nonnengrün und Unter Schoßenreuth angenommen wurde.

Nach den ursprünglichen Vermessungen gehörten die meisten ein Zugehör jener Realitäten bildenden in zusammenhängenden Complerxen liegenden Grundstücke zu Unter Schoßenreuth, während die nach Nonnengrün einkatastrirten Grundstücke in der Minderzahl und zerstreut gelegen waren.

Die betheiligten Grundbesitzer haben bei der k. k. Statthalterei Beschwerde geführt.

Nachdem jedoch das k. k. Bezirksgericht Wild stein und die k, k. Finanzlandesdirektion erklärten, daß die Bauparzellen dieser Realitäten ohne die dazu gehörigen Grundparzellen aus der Katastralgemeinde Unter Schoßenreuth nicht ausgeschieden werden können, wurde jene Beschwerde abgewiesen, weil die betreffenden Häuser tatsächlich im Kataster der Gemeinde Unter Schoßenreuth zugetheilt sind, und im Gebiete dieser Gemeinde liegen.

Bezüglich des Begehrens um Ausscheidung dieser Realitäten aus der Katastralgemeinde UnterSchoßenreuth und Zutheilung zur Katastralgemeinde Nonnengrün mussten die Recurrenten mit ihrem Ansuchen, welches eine Grenzanderung des Gemeindegebietes anstrebt, ab und an die competenten autonomen Behörden gewiesen werden. Nachdem sich die Gemeinde Schoßenreuth gegen diese Grenzänderung ausgesprochen hat, so wäre Zu dieser Greuzänderung ein Landesgesetz erforderlich.

Diese Grundbesitzer haben nun im J. 1878 bei der Bezirksvertretung Wildstein das Gesuch um Ausscheidung der Häuser Nr. 10, 11, 12, 14 und 16 aus der Gemeinde Unter-Schoßenreuth und um Zutheilung zur Gemeinde Nonnengrün eingebracht.

Die k. k. Finanzlandesdirektion hat dermal erklärt, daß diese Ausscheidnug in katastraler Beziehung durchführbar sei, Wenn auch die in UnterSchoßenreuth gelegenen zu Nr. 6 und 7 gehörigen Grundstücke Parzelle Nr. 33 bis 338, dann 357 b bis 358 und 359 b bis 359 c, endlich die Parzelle Nr. 378 in die Ausscheidung eingezogen werden.

Nun haben sich wohl sämmtliche Gemeindemitglieder von Nonnengrün mit der Einbeziehung der zu Nr. 6 und 7 gehörigen Grundparzellen in den Kataster von Nonnengrün einverstanden erklärt, dagegen haben die Besitzer dieser Realitäten Nr. 6 und 7 ihre Zustimmung verweigert. Auch die Gemeindevertretung von Schoßenreuth protestirt gegen diese Änderung des Katasters.

Die Wildsteiner Bezirksvertretung hat Wohl mit Stimmenmehrheit am 30. März 1878 beschlossen, die angestrebte Ausscheidung zu befürworten, allein die Besitzer von Nr. 6 und 7 in Unter-Schoßenreuth haben gegen die Zutheilung ihrer obbezeichneten Grundparzellen zu Nonnengrün protestirt, weil ihre Realitäten schon seit undenklichen Zeiten zu Unter-Schoßenreuth gehören. Die Gemeindevertretung Nonnengrün hat am 7. Oktober 1879  beschlossen mit der Ausscheidung der Realitäten 10, 11, 12, 14, 16 aus dem Kataster von Unter-Schoßenreuth auch die Ausscheidung der mehrerwähnten zu Nr. 6 und 7 in Unter-Schoßenreuth vermessenen Grundparzellen anzustreben.

Sub pr. 28. März 1878, Z. 150, haben die Besitzer der Realitäten Nr. 10, 11, 12, 14 und 16 in Unter-Schoßenreuth das Gesuch, betreffend die beabsichtigte Änderung des Katasters bei der Bezirksvertretung Wildstein, erneuert und die Besitzer von Nr. 6 und 7 von Unter-Schoßenreuth haben laut des am 3. Mai 1880 aufgenommenen Protokolls gegen die Ausscheidung ihrer Besitzstände aus Unter-Schoßenreuth opponirt. Unter den gegebenen Verhältnissen hat sich nun die Wildsteiner Bezirksvertretung laut Beschlusses vom 7. Mai 1880  gegen die Ausscheidung der zu Nr. 6 und 7 gehörigen 10 Grundparzellen aus dem Kataster von Unter-Schoßenreuth erklärt.

Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Eger findet keine wichtigen Gründe, welche das Ausscheidungsbegehren rechtfertigen könnten, und bemerkt, daß diese Auskatastrirung für die Gesuchsteller von keinem Vortheile ist.

Die k. k. Statthalterei hat bei dieser Aktenund Sachlage gemäß Note vom 10. September 1880, Z. 29. 932, eröffnet, daß die angestrebte Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Unter-Schoßenreuth und Nonnengrün in katastraler Beziehung nur bei Einbeziehung der zu Nr. 627 in Unter-Schoßenreuth vermessenen mehrerwähnten 10 Grundparzellen durchführbar ist. Hiedurch wurden aber die zu Nr. 6 und 7 in Unter-Schoßenreuth gehörigen Grundstücke in 2 Ortsgemeinden fallen und nachdem sich die Besitzer dieser Grundstücke dagegen wehren, nachdem ferner die angestrebte Auskatastrirung für die Besitzer der Realitäten Nr. 10, 11, 12, 14 und 16 von keinem wesentlichen Vortheile sein würde und nachdem auch die Wildsteiner Bezirksvertretung die Grenzänderung unter diesen Modalitäten nicht befürwortet, so konnte sich auch die k. k. Statthalterei nicht zustimmend äußern.

Vom Landesausschuße wird das Ansuchen ebenfalls nicht unterstützt und die Abweisung desselben beantragt. Nachdem aus dem Gutachten und Äußerungen der k. k. Behörden und autonomen Organe nachgewiesen erscheint, daß keine irgendwie ausschlaggebenden Grunde vorhanden sind, welche das Ansuchen der Besitzer der Realitäten Nr. 10, 11, 12, 14 und 16 in Unter-Schoßenreuth unterstützen würden, erlaubt sich die Commission den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle über die Petition der Besitzer der Realitäten Nr. 10, 11, 12, 14 und 16 in Unter-Schoßenreuth um Ausscheidung aus dem Gebiete der Katastralgemeinde UnterSchoßenreuth und um Zuweisung zu dem Gebiete der Gemeinde Nonnengrün zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Haubner: Komise pro záležitosti okresní a obecní činí návrh tento:

Slavný sněme račiž o petici majitelů usedlostí čís. pop. 10, 11, 12, 14 a 16 v Dolním Schossenreuthu, jimiž se žádá, aby usedlosti ty byly z obvodu obce Schossenrenthu vyloučeny a k obvodu obce Nonnengrünu připsány, přejíti k dennímu pořádku.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht, )

Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß die Commission zur Berathung des Gesetzes über landwirthschaftliche Vorschußkassen heute Nachmittag um 5 1/2 Uhr eine Sitzung hält.

Nám. nejv. marš.: Komise v příčině zřízení hospodářských záložen bude odbývati dnes o 5 1/2 hod. sezení.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionscommission betreffend die Petition des landwirthschaftlichen Bereines zu Hochstadt und mehrerer Gemeinden wegen Herstellung und Erhaltung der Gemeinde wege.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise petiční o žádosti hospodářského spolku ve Vysoké a více obcí v příčině zachování obecních cest.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Herr Landtagsabgeordneter Frank. Abg. Frank:

Hoher Landtag!

Die Stadtvertretung von Hochstadt, der dortige landwirthschaftliche Berein, so wie mehrere im dortigen Bezirke gelegenen Gemeinden beschweren Sich in einer sub 20. Juni 1880 Zahl 332 Pet. an den hohen Landtag gerichteten Petition über den Schlechten Zustand der Gemeindewege und bitten um Erlassung eines landesgesetzes behufs Abstellung dieses Uebelständes. Dieser Uebelstand kann durch die genaue Handhabung der diesfalls bestehenden Gesetze über Straßen und Wege so wie der diesbezüglich einschlägigen Borschriften der StraßenPolizeiordnung hintangehalten werden und ist es Sache der betreffenden Gemeinde-Vorstände, in ihrem Wirkungskreise das Gesetz durchzuführen, die Befolgung zu überwachen, nötigenfalls von ihrer Amtsgewalt Gebrauch zu machen.

Keineswegs gehört dieser Gegenstand vor das Forum des h. Landtages und kann die Petitionscommission auf die Erlassung eines eigenen Landesgesetzes in dieser Frage nicht anrathen und erlaubt sich den Antrag zu stellen: Ein hoher Landtag wolle über diese Petition zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Haubner: Komise petiční činí návrh:

Slavný sněme račiž o žádosti hosp. spolku ve Vysokém a více obcí v příčině zachování veřejných cest, přejíti k dennímu pořádku.

Nejv. marš.: Žáda někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionscommission über die Petition des Bezirkes Hochstadt, dann der Gemeinden Frič, Olešna und Stanov um Errichtung von ärarischen Fabriken in der dortigen Gegend.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva petiční komise o petici okresu Vysockého a obcí Tříče, Olešné a Stanova za zřízení erárních továren v tamnější krajině.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Abg. Frank:

Hoher Landtag !

Die landwirthschaftlichen Vereine mehrerer Gemeinden und der Bezirksvertretung von Hochstadt haben sub 20. Juni 1880 eine Petition überreicht, worin gebeten wird, der hohe Landtag möge sich dahin verwenden, daß im Riesengebirge ararische Fabriken errichtet werden.

Unterstützt wird die Bitte mit dem Umstände, daß die arbeitende Bevölkerung des Riesengebirges von Jahr zu Jahr mehr verarme, daß derselben jede Gelegenheit eines Erwerbes mangle, die Subsistenz der Lebenserhaltung abgehe, daß dieselbe jedoch arbeiten, aber nicht betteln wolle.

Wiewohl dieser Petition jeder Beleg und Sonstiges Material abgeht, welches die Petitionskommission in die Lage gesetzt hätte, diesen Gegenstand eingehend zu behandeln, so mußte sich dieselbe mit der allgemein notorisch bekannten Thatsache begnügen, daß factisch theilweise Roth und Arbeitsmangel unter der Bevölkerung des Riesengebirges herrscht und daß diesem Uebelstande durch zahlreiche Anlagen industrieller Unternehmungen, zu welchen ärarische Fabriken sich besonders eignen dürften, bei der großen Zahl ruhender Arbeitskräfte am besten abgeholfen werden könnte.

Die Petitionscommission erlaubt sich Somit dem hohen Landtag den Antrag zu stellen, derselbe wolle beschließen:

Die vorliegende Petition ist der hohen Regierung zur Würdigung abzutreten.

Sněm. akt. Sládek: Petiční komise činí návrh:

Slavný sněme račiž se usnésti, by petice tato byla přikázána slavné vládě, by ji vzala v uvážení.

Nejv. marš.: Pan hrabě Harrach má slovo.

Posl. hr. Harrach:

Slavný sněme!

Lituji předně, že petice tato nebyla tak odůvodněna, jak by byla zasloužila. Založení erárních továren na tabák v Krkonoších bylo by jedinou pomocí proti tamnější nouzi. Obtíže, které by s tím spojeny byly, nejsou takové, že by nebyly překonatelné. Nebylo by prospěšnější založení továren takových v hornaté krajině, než v rovinách, kdež hospodářství zaujímá veškeré síly pracovní? Tam každým pádem byly by tyto lacinější; také myslím, že vláda učiní takové kroky, aby výpomoc byla poskytnutá trvalá proti nouzi tam panující.

Avšak dosud se mnoho již pro Rudohoří učinilo, sem a tam říšská neb zemská pomoc se povolila, ale pro naše hory Krkonošské až dosud pranic se nestalo.

Co znalec tamnějších poměrů a poslanec okresů těch dovoluji si ještě pozornost slavného sněmu na tuto záležitost obrátit a žádost na ctěnou vládu též přivésti k řeči, aby podporovala tuto záležitost.

Každý z pp. poslanců, buďsi Čech neb Němec, souhlasí se mnou, poněvadž obě národnosti tamnější nouzi trpí.

Že by byly obtíže proti tomu, že by se snad mohlo říci, že pro blízkost hranic není záhodno zříditi tam továrnu, tu se mi zdá, že to není na místě; vláda má dosti orgánů finančních, které by patřičnou dohlídku provésti mohly.

To by byla jediná věc, která by proti tomu se mohla postaviti a tedy opakuji to, aby ctěná vláda tuto petici v tom ohledu vyřídila a co možná továrny na tabák v horách Krkonošských zařídila.

Bravo! Výborně!)

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. ) Rokování jest ukončeno.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Abg. Frank: Herr Abg. Graf Harrach hat Gründe vorgeführt, welche die Angabe der Commission erhärten. Die Petitionscommission hätte sich gewiß damit eingehend beschäftigt, wenn diese Gründe auch in der Petition angeführt worden wären, Die Petition Selbst hat sich lediglich darauf beschränkt, daß Arbeitsnoth dort herrsche, und bittet, der h. Landtag möge sich dahin verwenden, daß ärarische Fabriken dort errichtet werden. Die Petitionscommission konnte bei dem Umstande, daß Weitere Gründe nicht angegeben waren, sich nur mit der notorischen Thatsache beschäftigen, daß im Erz- und Riesengebirge Noth existirt und hat diese Petition der Regierung zur Würdigung abgetreten. Ich glaube, daß Se. Erlaucht Abg. Graf Harrach gegen den Commissionsantrag eigentlich nichts eingewendet hat und erlaube mir, den h. Landtag zu bitten, dem Antrage der Commission beizutreten.

Der Antrag der Commission lautet: Der h. Landtag wolle beschließen, die vorliegende Petition ist der h. Regierung zur Würdigung abzutreten.

Sněm. akt. Sládek: Návrh komise petiční zní: Sl. sněme račiž se usnésti, petice okresu Vysockého a obcí Tříče, Olešné a Stanova za zřízení erárních továren v tamnější krajině odevzdává se slavné vládě, aby ji vzala v uváženou.

Nejv. marš.: Kteří jsou pro tento návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, daß die Budgetcommission heute den 11. Oktober Nachmittags 6 Uhr eine Sitzung abhält.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise petiční o žádosti hospodářského spolku ve Vysoké za pomoc proti znečišťování návsi odtékající hnojnicí od statků.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landtagsabgeordnete Baron Blumenkron. Baron Blumenkron:

Hoher Landtag!

In der Petition vom 20. Juni v. J. verlangte der landw. Verein in Hochstadt und mehrere Gemeindevorsteher Abhilfe gegen den Uebelstand,. daß die Jauche aus den dortigen Besitzständen abfließe, die Ortsplätze verunreinige und dadurch ein werthvolles Düngemittel der Landwirthschaft entzogen werde. Was das erste Moment anbelangt, so kann es durch die bestehenden Polizeivorschriften hintangehalten werden. Das zweite Moment ist ein rein privatwirthschaftliches, und in beiden Beziehungen steht dem hohen Landtage eine Ingerenz nicht zu, weshalb die Petionscommission den Antrag stellt, der h. Landtag wolle über diese Petition zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Sládek: Petiční komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti, o peticích spolku hospodářského ve Vysoké za pomoc proti znečisťování návsí odtékající hnojnicí přechází se k dennímu pořádku.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?, Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Nám. nejv. marš.: Budžetní komise bude odbývat sezení dnes 11. října odpoledne o 6. hodině.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionscommission über die Eingabe des landwirthschaftlichen Vereins zu Hochstadt um Abhilfe wegen Verunreinigung der Dorfplätze durch Düngerjauche.


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