Støeda 5. øíjna 1881

In ersterer Beziehung spricht der Bericht der Landesculturcommission die Ansicht aus, daß der pomologische Garten den Zweck habe, die sämmtlichen Obstarten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und diese in Bäumen nicht nur als Demonstrationsobject für die Schule, sondern auch für die Obstzüchter Böhmens zur Anschauung und Beurteilung zu bringen.

Für die Erfüllung dieser doppelten Aufgabe erweise sich der gegenwärtige Garten als nicht genügend, indem der Raum auf demselben zu beschrankt, der Boden für Aepfel zu leicht Sei und der Baumschule das nöthige Wasser fehle. Da nun ein sehr geeignetes, angränzendes, über der Baumschule gelegenes Grundstück im Ausmaße von 12 1/2 Joch mit nicht tief gelegenen Quellen zum Ankaufe vorhanden ist, und dieses auch an mehreren Orten einen für Aepfel geeigneten Boden hat und dasselbe auch verkäuflich wäre, Spricht der Bericht der Landesculturcommission die Ansicht aus, daß unter der Voraussetzung, daß der Preis entsprechend ist, diese Gelegenheit zur Vergrößerung des pomologisehen Gartens nicht versäumt werden Sollte. Wenn auch der Landesausschuß die hohe Bedeutung dieser von der Landesculturcommission hervorgehobenen Gründe im vollsten Maaße würdigen muß, ist derselbe dennoch nicht in der Lage, den dießbezüglichen Antrag der Commission dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen, denn was den Zweck der Baumschulen anbelangt, so muß der Landesausschuß vor Allem darauf hinweisen, daß dieselben wohl in erster Reihe als praktisches Demonstrationsmittel für die Schüler des pomologischen Institutes zu dienen haben, um denselben Gelegenheit zu bieten, die Vorbereitung der Saat- und Pflanzschulen, sowie der Rebfelder, die Saat, Pflanzung, Veredlung, den Baum- und Rebschnitt, die Cultur der Obstbäume und Weinstöcke in Freiland anwenden und in Töpfen, in natürlichen und den verschiedenen künstlichen Baum- und Rebformen, sowie endlich die Gemüsezucht praktisch zu erlernen.

Diesem Hauptzwecke entsprechen die dermaligen Anlagen im reichlichsten Maße. Wenn das zur Verwaltung des pomologischen Institutes eingesetzte Comité getrachtet hat, diese Anlage auch zu dem Zwecke zu benützen, um auf dem gegebenen Raum ein möglichst großes Obstsortiment zu cultiviren und zu erproben, so ist ihm dieses, mindestens was das erstere betrifft, gewiß im hohen Maße gelungen. Der Katalog weist 496 Aepfel- 445 Birnsorten nebst zahlreichen Kirschen-, Pflaumen-, Pfirsichen-, Aprikosen-, Wein- und Beerenobstsorten nach, welche in Bäumen, Reisern, Blindreben und Setzlingen alljährlich bis zum Betrage von 1000 fl. zu halbem Preise an petirende Gemeinden, Bezirke und sonstige Korporationen, im Uebrigen aber zum vollen Preise abgegeben

werden. Es ist dieß ein Sortiment, über welches gewiß wenige öffentliche Baumschulen in Oesterreich verfügen dürften. Daß das pomologische Comité, welches aus Fachmännern zusammengesetzt ist, sich bei dem vorgelegenen Auftrage des hohen Landtages, die Vergrößerung in Erwägung zu ziehen, Sofort dafür entschieden hat, diese Vergrößerung zu beantragen, erscheint um so begreiflicher als bei demselben nur die Ersprießlichkeit derselben für die Obstbaumzucht des Landes, keineswegs aber das finanzielle Moment maßgebend war, welches bei dem namhaften Zuschuße, den das pomologische Institut alljährlich ausdem Landesculturfonde erhalt, schwer in die Wagschaale fallt und als auch in der That das Heranwachsen der Mutterstandbäume den Raum für die Baumschulen abnimmt und in Folge dessen die Auflassung mehrerer für unsere klimatischen Verhältnisse weniger geigneter und minder gangbarer Sorten im Schooße des Comites der Berathung unterzogen wird, in welcher Maßregel der Landesausschuß übrigens eine Schädigung des Obstbaues im Lande nicht erblicken könnte. Was nun die Zahl der erzeugten Bäume und Reiser betrifft, deren Erhöhung durch den von der Landesculturcommission beantragten Grundankauf erzielt werden soll, so hat der hohe Landtag in der letzten Session über Antrag des Landesausschußes Selbst die Grenze bezeichnet, für die billigere Abgabe von Bäumen und Reisern an Schulen und Corporationen x., welche auch bei einer größeren Erzeugung von Bäumchen nicht überschritten werden könnte, ohne das sinancielle Moment des Baumschulbetriebes in Troja in empfindlichster Weise zu alteriren.

Es kann doch unmöglich Aufgabe des pomologischen Institutes sein, das ganze Land mit Bäumen und Reisern zu halbem Preise zu versorgen, und für Solche, denen daran gelegen ist, zu laufenden Preisen bewahrte Sorten aus dieser verläßlichen Bezugsquelle zu beziehen, reicht aber der dermalige Bestand wohl aus, da dem Comité noch keinerlei Klagen über Zurückweisung von Bestellungen zugekommen sind.

Den letzten Grund, welchen die Landesculturcommission für den Ankauf dieses Grundstückes anführt, den angeblichen Mangel und die schwierige Beschaffung des Wassers in den dermalige Baumschulen, wahrend auf dem zum Ankaufe beantragten Grundstücke einige nicht tief gelegene Quellen sich befinden, kann der Landesausschuß am allerwenigsten für maßgebend anerkennen, denn obwohl auf den Baumschulen keine Quellen vorhanden sind, so ist doch hinreichendes Wasser vorhanden, welches durch den durchlassenden Untergrund aus der nahen Moldau auch in den trokkensten Jahren in einen an der großen Baumschule gelegenen Brunnen dringt, von wo es mittels eines Göpelwerkes einerseits in das Neser-

voir des großen Gartens, anderseits in jenes des Lavetzer Gartens getrieben wird, aus welchen Reservoirs dasselbe mittelst der mit der Subvention des h. Ackerbauministeriums hergestellten Wasserleitung in die einzelnen Quartiere der Baumschule geleitet wird. -

Die Versorgung dieser Reservoirs beansprucht höchstens einen Zugkraftaufswand von 200-300 fl. jährlich und wäre es daher vollkommen ungerechtfertigt, aus dieser Ursache ein Grundstück anzukaufen, für welches der Kaufpreis von 18. 000 fl. verlangt wird, auf welchem sich zwar Quellen befinden, deren Reichhaltigkeit jedoch kaum für die Wasserversorgung des Grundstückes und des auf demselben zu etablirenden Baumschulbetriebes ausreichen dürfte.

Endlich muß noch erwähnt werden, daß das pomologische Comité, als es den Zukauf dieses Grundflückes seinerzeit beantragt hat, gleichzeitig auch die Erweiterung der Lehranstalt in Aussicht genommen hatte, durch Activirung eines 2. Jahrganges und Errichtung einer Weinbauschule.

Insbesondere auch für diese beiden letzteren Zwecke erschien der Ankauf dieses Objektes geboten, um auf demselben Sowohl die Wohnungen für den neu anzustellenden Lehrer und Assistenten, als auch die Wohnlocalitäten für 40 Zöglinge, 2 Hörsäle, Lehrmittellocalitäten, Preß-, Gähr- und Kellerräume aufzuführen.

Nachdem jedoch die Landesculturcommission selbst in Übereinstimmung mit dem bezügl. L. -A. Berichte sich aus finanziellen Gründen in ihrem Berichte gegen diese Erweiterung ausgesprochen hat, entfällt wohl dieser Punkt von selbst.

Indem sich der L. -Ausschuß noch auf die wesentlichen in Betracht kommenden Anlagekosten und die für die ersten Jahre, bevor das Grundstück einen Ertrag abwerfen könnte gewiß ebenfalls sehr bedeutenden Erhaltungskosten hinzuweisen erlaubt, glaubt er hiemit die wesentlichen Momente hervorgehoben zu haben, aus welchen er sich gegen den Antrag der Landesculturcommission und gegen den Ankauf des Grundstückes erklären muß.

Hinsichtlich der Einführung eines 2jährigen Lehrcurses in Verbindung eines speziellen Vortrages über Weinbau, Spricht sich der Bericht der Landesculturcommission in Übereinstimmung mit dem dießbezüglichen Berichte des Landesausschusses gegen eine derartige Neorganisirung des pomologischen Institutes aus, fügt jedoch den Wunsch hinzu, daß die Räumlichkeiten für die Schüler, besonders die Schlaflocalitäten erweitert und eine Aufnahmsprüfung der Zöglinge eingeführt werde.

In Bezug auf diesen erstern Punkt erlaubt sich der Landesausschuß darauf hinzuweisen, daß eine Abhilfe unter den gegebenen Verhältnissen leider nicht durchführbar ist, indem die Wohnungen der

Lehrer auf das nothwendigste Maß beschränkt sind, so daß eine Verwendung eines Theiles dieser Räume für die Zöglinge aus diesem Grunde unzulässig erscheint, wogegen die Anlage eines neuen Schlafsales, dessen Nothwendigkeit zwar zugegeben werden muß, immerhin mit bedeutenden Kosten verbunden wäre, weil wegen Mangel an Räumlichkeiten, welche hiezu adaptirt werden könnten, ein Neubau nothwendig wäre.

Was dagegen das Zimmer für die Sammlungen anbelangt, so muß bemerkt werden, daß dasselbe zwar sehr beschränkt ist, jedoch für das vorhandene Bedürfniß gegenwärtig noch ausreicht.

Bezüglich des von der Landesculturcommission ausgesprochenen Wunsches wegen Einführung einer Prüfung der aufzunehmenden Zöglinge wird bemerkt, daß sich das pomologische Comité mit dieser Frage bereits befasst und darüber beschlossen hat.

Auf den 2. Antrag der Landesculturcommission, betreffend die Errichtung von Winzerschulen in Leitmeritz und Melnik, erlaubt sich der Landesausschuß Nachstehendes hervorzuheben:

Ueber diese Angelegenheit hat der Landesausschuß in seinem Berichte vom 16. Juni 1880, Z. 2071, dem hohen Landtage folgenden Antrag gestellt:

Der hohe Landtag geruhe

1.     den Landesausschuß zu ermächtigen, mit den betheiligten Factoren der in Leitmeritz mit deutscher und in Melnik mit böhmischer Unterrichtssprache zu errichtenden Weinbauschulen in Verhandlung zu treten, damit diese Schulen durch Gründungsbeiträge Seitens des Staates und der betreffenden Interessenkreise ins Leben gerufeu werden.

2.    Den Landesausschuß weiter zu ermächtigen, jeder dieser beiden Schulen nach erfolgter Eröffnung einen jährlichen Erhaltungsbeitrag von je 2000 fl. aus dem Landesculturfonde flüssig zu machen.

Der Bericht der Landesculturcommission erachtet jedoch die Vornahme noch weiterer Erhebungen nothwendig, indem einerseits von Leitmeritz eine höhere Subvention von 2500 fl. jährlich beansprucht wird,. vährend Melnik weder Kostenvoranschlag noch Zusicherung gemacht und die Errichtung einer eigenen Schule in Aussicht gestellt hat, ohne daß von Leitmeritz und Melnik bestimmte Weingärten zur Demonstration zugesagt wären, noch auch der Schulbesuch gesichert nachgewiesen ist, und anderseits ein Voranschlag und Projekt einer Autorität im Weinbau, nämlich des Direktors der k. k. önologischen und pomologischen Lehranstalt, Freiherrn von Babo vorliegt, welches eine Weinbauschule mit einer großen Weinanlage und Kellereien mit nur 1000 fl. jährlicher Gesammtauslagen erfordert.

Der Landesausschuß muß hiezu bemerken, daß das eben erwähnte Projekt des Freihern von Babo die Bedürfnisse einer Winzerwinterschule im Auge hat, während die Antrage des Landesausschusses auf die Errichtung einer förmlichen Obstund Weinbauschule gerichtet waren.

Falls daher der hohe Landtag sich blos für die Einführung derartiger Winterschulen erklären sollte, wäre es allerdings nothwendig, daß weitere Erhebungen und Verhandlungen in dieser Richtung eingeleitet würden.

Im Uebrigen müssen jedoch die Verhandlungen bezüglich Leitmeritz im Ganzen Großen durch die vom Leitmeritzer landwirthschaftl. Vereine vorgelegten Elaborate als erschöpft angesehen werden, wenn auch darin nur die Beistellung entsprechender Localitäten und Weingarten in einem bestimmten Ausmaße zugesagt ist, ohne daß schon ein bestimmtes Object näher bezeichnet worden wäre.

Hingegen ist Seitens der Melniker Gemeinde keine bestimmte Zusicherung gemacht und auch kein Kostenanschlag vorgelegt worden, so daß hier noch eingehendere Verhandlungen nothwendig sein werden, und dieß umsomehr, als sich außer Melnik auch Beøkowitz um die Errichtung dieser Schule mit böhmischer Unterrichtssprache bewirbt.

Der Landesausschuß stimmt daher dem in dieser Beziehung gestellten Antrage der Landesculturcommission zu und erbittet sich unter Wiedervorlage der Bezugsakten vom hohen Landtage den Auftrag zur Einleitung der zu dem angegebenen Zwecke nöthigen Erhebungen und Verhandlungen.

In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht zur Vorbereitung und Antragstellung der Landesculturcommission zuzuweisen.

Snìm. akt. Sládek: Pan pøísedící zemského výboru èiní návrh, aby zpráva právì pøeètìná pøikázána byla k pøedbìžné poradì komisi pro záležitosti zemìdìlské.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend die Errichtung einer Ackerbauschule in Jungbunzlau.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v pøíèinì zøízení hospodáøské školy v Mladé Boleslavi.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Berichtest. L. -A. -B. Theumer (liest): Hoher Landtag !

Mittelst Einschreitens vom 16. Juni 1879 stellte der landwirthschaftliche Verein in Jungbunzlau an den dortigen Stadtrath das Ansuchen um Errichtung einer eigenen landwirthschaftlichen Abtheilung an der Jungbunzlauer gewerblichen Fortbildungsschule.

Dieses Ansuchen wurde damit begründet, daß im ganzen ehemaligen Jungbunzlauer Kreise für die Söhne der dortigen Landwirthe keine landwirthschaftliche Lehranstalt zu ihrer fachlichen Ausbildung vorhanden sei, weshalb es, nachdem die Ackerbauschulen in Chrudim und Hracholusk von Junzbunzlau sehr weit entfernt sind, für die landwirthschaftliche Bevölkerung der Umgebung von Jungbunzlau sehr erwünscht und nothwendig sei, daß ihrer Jugend die Gelegenheit geboten werde, sich in der Landwirthschaft auszubilden.

Der Stadtrath nahm dieses Einschreiten zum Anlasse in einer unterm 22. Juli 1879 unmittelbar beim Landesausschusse eingebrachten Eingabe die Errichtung einer eigenen Ackerbauschule mit dem Sitze in Jungbunzlau in Anregung zu bringen.

Ueber das Project der Errichtung einer Ackerbauschule wurde zunächst der Jungbunzlauer Bezirksausschuß einvernommen und von demselben mit h. o. Erlasse vom 19. Dezember 1879, Z. 20528, insbesondere die Aeußerung darüber abverlangt, ob nicht den Bedürfnissen der landwirthschaftlichen Bevölkerung des dortigen Bezirkes und der Umgebung etwa durch Errichtung einer landwirthschaftlichen Winterschule entsprochen werden, sowie ob aus eine Beitragsleistung der nächstbetheiligten Interessentenkreise (Bezirke, Gemeinden und landwirthschaftlichen Vereine) für das eine oder andere Project gerechnet werden könnte.

Unterm 8. Jänner 1880 berichtete der Bezirksausschuß, daß bei dem Vorhandensein vorwiegend größerer Grundwirthschaften im Bezirke und in der Umgegend zu einer vollkommenen Ausbildung in der Landwirthschaft eine landwirthschaftliche Winterschule nicht hinreichen würde, vielmehr habe sich die Bezirksvertretung auf Grund übereinstimmender Anschauungen der Fachleute, welche sie in ihrer Mitte zählt, für die Errichtung einer eigenen Ackerbauschule mit einer Einrichtung und einem Unterrichtsplane, wie solche die Ackerbauschulen von Chrudim und Hracholusk aufzuweisen haben, erklärt.

Dieses Unternehmen sei allseitig mit Freuden begrüßt worden und habe die Bezirksvertretung beschlossen, für eine solche Schule vorläufig einen jährlichen Erhaltungsbeitrag von 1000 fl. durch 8 Jahre beizusteuern. Auch von einigen umliegenden Bezirken liegen Zusicherungen von Erhal-

tungsbeiträgen vor u. zw. vom Bezirke Benátek jährlich 50 fl. auf 8 Jahre, vom Bezirke Weißwasser jährlich 200 fl. auf 5 Jahre, vom Bezirke Sobotka jährlich 100 fl. auf 3 Jahre.

Ferner habe die Stadtgemeinde Jungbunzlau einen jährlichen Erhaltungsbeitrag von 300 fl. gleichfalls auf 8 Jahre zugesichert und der Jungbunzlauer landwirthschaftliche Verein jährlich 50 fl., übrigens sei zu erwarten, daß noch von anderen Bezirksvertretungen und Gönnern Zuflüsse erfolgen werden.

Der Landesculturrath, welcher in dieser Angelegenheit einvernommen wurde, hebt in seinem dießbezüglichen, in der Zuschrift vom 7. Juli 1880, Z. 1147, enthaltenen Gutachten zunächst hervor, daß die ehemaligen Kreise von Jungbunzlau, Jitschin und Königgrätz bisher einer Bildungsstätte für Landwirthschaft entbehren.

Die nächsten Ackerbauschulen befinden sich in Chrudim und Hracholusk mit böhmischer und in Böhm. -Leipa mit deutscher Unterrichtssprache.

Wer sich mit landwirthschaftlichen Kenntnissen ausrüsten und ordentlich ausbilden wollte, war gezwungen auf entfernte Anstalten sich zu begeben. Welchen Erfolg eine landwirthschaftliche Schule für die Gegend, in welcher sie sich befindet, hat, davon geben am besten Zeugniß die statistischen Daten über den Besuch der Ackerbauschulen in Hracholusk.

Nach diesem Daten haben aus dem Bezirke Jungbunzlau von der Gründung dieser Schule, nämlich vom Jahre 1864 bis Ende 1879, daher durch volle 15 Jahre, nur 15 Schüler diese Schule besucht, wahrend im Raudnitzer Bezirke, in dem die Hracholusker Ackerbauschule gelegen ist und welcher rücksichtlich der Größe mit dem Bunzlauer Bezirke verglichen werden kann, in derselben Zeit 70 Schüler die Anstalt besuchten.

Hieraus gehe hervor, daß, wenn in Jungbunzlau eine Ackerbauschule errichtet würde, eine größere Anzahl junger Leute, als es bisher der Fall war, ihre Fachausbildung daselbst suchen würden, denn es liege im Character der bäuerlichen Bevölkerung, daß sie ihre Söhne, denen einmal die Wirthschaft übergeben werden soll, lieber zu Hause behält, als sie in einer entlegenen und nicht bekannten Anstalt fachlich gehörig ausbilden zu lassen.

Da die genannten 3 Kreise hauptsächlich von Landwirthen bewohnt sind, so sei die Nothwendigkeit einer Ackerbauschule augenscheinlich und wird als Standort, wo sie ihrer Aufgabe und ihrem Zweck am besten entsprechen würde, die Stadt Jungbunzlau namhaft gemacht, wofür nachstehende Momente geltend gemacht werden:

Königgrätz grenzt mit Chrudim, wo sich bereits eine landwirthschaftliche Schule befindet, ja selbst Jitschin ist verhältnißmäßig näher an Chru-

dim gelegen, während Jungbunzlau. von den Bezirken Münchengrätz, Weißwasser, Hochstadt und Starkenbach wegen leichterer Verbindung sehr zugänglich ist, so daß die projectirte Schule ihren Umkreis im nordöstlichen Böhmen hätte, von wo bis nun eine geringe Schülerzahl sich nach Hracholusk gewendet hat.

Ein anderer Grund, welcher für Jungbunzlau spreche, sei der, daß abgesehen von gut instruirten Bauernwirthschaften man in der Umgegend der Stadt die landwirthschaftliche Industrie nahezu in allen Zweigen zahlreich vertreten findet, welcher Umstand der Richtung und dem Gedeihen der Anstalt sehr förderlich wäre.

Da in Jungbunzlau sich andere Lehranstalten befinden, so können von denselben Lehrer als Hilfskräfte für die Ackerbauschule gewonnen werden, so daß für dieselbe in der ersten Zeit bloß 2 ständige Lehrkräfte hinreichend sein dürften.

In Anbetracht dieser hervorgehobenen Umstände und insbesondere mit Rücksicht darauf, daß der Bezirk und die Gemeinde Jungbunzlau, sowie die angrenzenden Bezirke auf eine gewisse Anzahl von Jahren Erhaltungsbeiträge, welche zusammen 12. 500 fl. ausmachen, zugesichert haben, erachtet der Landesculturrath die Errichtung einer eigenen Ackerbauschule in Jungbunzlau für wünschenswerth und befürwortet die Gewährung eines jährlichen Erhaltungs-, sowie eines Gründungsbeitrages aus Landesmitteln, damit dieses Project realisirt werde.

Auf Grundlage dieses, alle einschlägigen Momente berührenden und wohlmotivirten Gutachtens des Landesculturrathes hat der Landesausschuß in der Sitzung vom 1. Juni 1881 beschlossen, dem Projecte der Errichtung einer eigenen AckerbauSchule im Principe zuzustimmen und einen jährlichen Erhaltungsbeitrag für diese Schule beim hohen Landtage zu befürworten, wogegen wegen Gewährung eines Gründungsbeitrages sich die Bezirksvertretung an die k. k. Regierung zu wenden hätte.

Ferner wurde beschlossen die Zuwendung einer Landessubvention davon abhängig zu machen:

1.   daß die Verwaltung und Leitung der Schule einem eigenen Curatorium, welches aus einem Vertreter der k. k. Regierung, einem vom Landesausschusse ernannten Mitgliede, dann aus je einem Mitgliede der Bezirks- und Gemeindevertretung von Jungbunzlau und des dortigen landwirthschaftlichen Vereines zu bestehen hätte, anvertraut werde;

2.   daß im Falle der h. Landtag den definitiv angestellten Lehrern die Pensionsberechtigung zuerkennen sollte, die Ernennung, Disciplinarbehandlung, Entlassung und Pensionirung dieser Lehrkräfte dem Landesausschusse zustehe, sowie

3. daß bei einer allfälligen Auflösung der Schule die Verwendung des derselben gehörigen

Vermögens zu einem andern landwirthschaftlichen Bildungszwecke nur mit Einwilligung des LandesAusschusses, eventuell auch der k. k. Regierung bei Gewährung einer Staatssubvention, erfolgen könne, welche Widmung auf dem allfälligen ImmobilienBesitz der Schule zu vinculiren sein wird. Die weitere Durchführung des Projectes wurde der Jungbunzlauer Stadtvertretung gemeinsam mit dem Bezirksausschuße überlassen, welche letzterer von diesen vorstehen. Den hierseitigen Beschlüssen unterm 1. Juni I. J., Z. 21389, mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt wurde, sich zu äußern, ob die Errichtung der Schule unter den bekannt gegebenen Bedingungen übernommen werden wolle, in welchem Falle ein von Sachverständigen verfaßter Organisationsplan, sowie der Entwurf eines Schulstatuts, dann der Ausweis über sämmtliche Gründungskosten und Erhaltungsauslagen, sowie endlich ein Situatiousplan über das Schulgebäude, Versuchs- und Übungsfeld, beziehungsweise die allfällige Institutswirthschaft vorzulegen sind,

In Folge dieser Weisung hat der BezirksAusschuß gemeinsam mit dem Bunzlauer Stadtrathe und landw. Bereine ein eigenes GründungsComité zusammengestellt, welches die erforderlichen vorbereitenden Schritte veranlaßte, deren Ergebniß der Bezirksausschuß in dem Berichte vom 30. Aug. I. J. Z. 631 zur hierseitigen Kenntniß brachte.

Nach diesem Berichte wird beabsichtigt, das Schulgebäude auf demsog. Dechanteihöfchen NC. 111 und 231 in Jungbunzlau zu errichten; dasselbe umfaßt einen Flachenraum von 394°, worauf sich eine Scheuer in noch ziemlich gutem Zustande befindet,

Hiezu gehören mehrere Grundparcellen, nämlich: Nr. 112 Garten im Ausmaße von 515° Klaft, und Nr, 515 Feld im Ausmaße von 4 Joch 1001° Klaftern, welche, wie ans dem beigeschlossenen Situationsplane ersichtlich ist, unmittelbar an dad genannte Höfchen anstoßen und für das erforderliche Versuchs- und Uebungdfeld in Aussicht genommen werden.

Sowohl der Platz für das Schulgebäude, welches mit der Stirnseite gegen die vorbeiführende Hirtengasse situirt werden soll, so daß noch ein geräumiger Hof erübrigen würde, als auch die für das Versuchs- und Übungsfeld ausgemittelten GrundParcellen werden von der Erhebungccommission, in welcher Fachleute vertreten waren, zu dem beabsichtigten Zwecke als geeignet bezeichnet und wird bezüglich letzterer insbesondere der Umstand hervorgehoben, daß unmittelbar neben der Parcelle 115, u. zw. auf den Parcellen 106, 107 u. 108 Sich eine Großgärtnerei befindet, welche den Schülern der Anstalt immer zugänglich sein würde.

Das Höfchen sammt Scheuer soll für die Anstalt um den Preis von 1880 fl. ö. W. käuflich

erworben werden, wahrend bezüglich der für das Versuchs- und Übungsfeld bestimmten 2 Parcellen Nr. 112 und 115 in einem Ausmaße von nahezu 5 Joch eine Pachtung auf die Dauer von 12 Jahren, um den bisherigen Pachtzins von 313 fl. jahrlich, beabsichtigt wird, welche jedoch wegen des dermaligen, mit Ende September 1884 endigenden Pachtverhältnisses erst mit Anfang Octob. 1884 beginnen würde, weshalb der Bezirksausschuß sich anheischig macht, dafür Sorge zu tragen, daß für den Zwischenzeitraum anderweitige Grundstücke zu dem gedachten Zwecke beigestellt werden.

Ueber diese Pachtung und den Ankauf des mehrerwähnten Dechanteihösfchens wurden vom Gründungscomité bereits interimistische Verträge abgeschlossen, deren definitive Giltigkeit von der günstigen Erledigung der Frage bezüglich der Gewährung einer Landes- und Staatssubvention für die projectirte Schule abhängig gemacht wurde. Der Bezirksausschuß stellt nämlich im Sinne des an ihn ergangenen h. ä. Erlasses vom 1. Juni 1881, Z. 21389, das Ansuchen um Gewährung eines entsprechenden Erhaltungsbeitrages aus Landesmitteln, während er bezüglich der GründungsBeiträge direct ein an das h. k. k. Ackerbauministerium gerichtetes Einschreiten anher vorgelegt hat.

Die Grundungsauslagen werden in dem vorgelegten Ausweise nachstehend beziffert:

1, Kaufpreis für das sogenannte

   

Dechanteihöfchen.........

 

1880

2. Für den Bau des Schulhauses

 

14000

3. Reparatur der Scheuer...

 

120

4. Einfriedungsmauer.....

 

400

5. Möbel für Schule und Geräth-

   

schaften............

 

1000

6. Für die unerläßlichsten Lehr-

   

mittel.............

 

300

7, Gebühren für Eigenthumsübertragung und verschiedene andere Aus-

   

lagen.............

 

100

Zusammen ö. W.

st.

17800

Dieses Einschreiten wird von hieraus dem h. k. k. Ackerbauministerium befürwortend unterbreitet und gibt sich der Landesausschuß der Hoffnung hin, daß die h. k. k. Regierung die nöthigen Mittel gewahren werde, um dieses für die landwirthschaftliche böhmische Bevölkerung des nordöstlichen Böhmens so wünschenswerte und nothwendige Lehrinstitut ins Leben rufen zu können, zumal derselben mit dem h. Landtagsbeschlnsse vom 7. Juli 1880 eine weitgehende Ingereuz auf die hierländischen Ackerbauschulen eingeräumt wurde.

Was die jährlichen Erhaltungskosten anbelangt, so werden dieselben folgendermassen präliminirt:

1. Gehalt des Directors 1200 fl.

und Wohnung 200 fl., zusammen..

 

1400

2. Gehalt des Lehrers....

 

1000

3. Entlohnung der Hilfskräfte.

 

1400

4. Schuldiener.......

 

300

5. Erhaltung der Gebäude..

 

100

6. Assecuranz........

 

20

7. Beheizung........

 

120

8. Pachtzins für Grundstücke u.

   

Steuer.............

 

400

9. Lehrmittel........

 

600

10. Kanzleierfordernisse....

,,

20

11. Drucksorten......

,,

60

12. Verschiedene Auslagen...

,,

200

Zusammen

fl.

5620

Nach dem bezüglichen Statutenentwurfe, welchem seitens der Bezirks- und Stadtvertretung Jungbunzlau zugestimmt wurde, übernimmt erstere auch die Kosten der Erhaltung der Gebäude und letztere die Auslagen für Beheizung, abgesehen von den zugesicherten Erhaltungsbeiträgen von 1000 fl. und 300 fl., weshalb die oben sub P. Z. 5 und 7 eingesetzten Beträge pr. 100 fl. und 120 fl., zusammen pr. 220 fl. von der vorbezifferten Gesammtsumme pr. 5620 fl. in Abzug zu bringen kommen und hienach die jährlichen ErhaltungsKosten sich im Ganzen bloß mit 5400 fl. herausstellen.

Zur Deckung dieses präliminirten GesammtBedarfes sind die bereits früher erwähnten, auf eine Reihe von Jähren zugesicherten ErhaltungsBeiträge vorhanden.

Nachträglich wurden noch zugesichert:

Von der Zuckersabrik in Jungbunzlau 100 fl. auf 8 Jahre, von der Zuckerfabrik in Svijan 100 fl. auf ein Jahr, von der Zuckerfabrik in Benátek 100 fl. auf ein Jahr und von Sr. Excellenz dem Herrn Grafen Ernst Waldstein gleichfalls 100 fl. auf ein Jahr.

Alle diese zugesicherten Beiträge repräsentiren für die gesammte Zeit im Ganzen eine Summe von 13. 150 fl. ö. W., welche der Bezirksausschuß als einen Gründungsfond behandeln will.

Es durfte dies jedoch nicht zulässig sein und muß sich der Landesausschuß dagegen aussprechen, weil die für mehrere Jahre zugesicherten Beiträge offenbar zur Erhaltung der Schule zu dienen haben.

Hienach würde durch diese Beitrage in den ersten 3, beziehungsweise 5 und 8 Jahren eine Summe von 1750 fl. resp. 1650 fl. und 1450 fl. zur Deckung der jährlichen Erhaltungskosten per 5400 fl. aufgebracht werden und blieben in den ersten 8 Jahren rund noch 4000 fl. anderweitig Zu bedecken.

Bezüglich des Charakters der neu zu gründenden Schule wird bemerkt, daß dieselbe als eine Ackerbauschule der Kategorie:

a) des Ackerbauministerialerlasses v. 23. Juni 1873, an welcher Theorie und Praxis gleiche Berücksichtigung finden, eingerichtet werden soll, welchem Charakter auch der vom Gründungccomité verfasste Unterrichtslehrplan angepasst erscheint, dessen Grundzüge mit dem für die Chrudimer und Hracholusker Ackerbauschule geltenden Unterrichtsprogramme im Wesentlichen übereinstimmen,

Daraus wird es auch erklärlich, daß keine eigene Institutswirthschaft mit der Anstalt verbunden werden soll, sondern lediglich das für solche Anstalten erforderliche Versuchs- und Uebungsfeld.

In dem vorgelegten, von der Bunzlaner Bezirks- und Stadtvertretung genehmigten Statutenentwurfe wird an den §§. 3, 15 und 18. auch den mit dem hohen o. Erlasse vom 1. Juni I. J. Z. 21389 gestellten Bedingungen bezüglich der Einsetzung eines Curatoriums, des Vorbehaltes des Lehrerernennungsrechtes für den Landesausschuß und Vinkulirung der Widmung des Anstaltsvermögens zu anderen landwirthschaftlichen Bildungszwecken für den Fall der Auflösung der Schule im Wesentlichen Rechnung getragen und wird die bezüglich der Anzahl der Curatoriumsmitglieder obschwebende Differenz im Wege weiterer Verhandlung zur Austragung gebracht werden, da die endgiltige Festsetzung des Statutes bisher immer der Competenz des Landesausschusses überlassen blieb.

Nachdem nun die Gründer der projectirten Ackerbauschule, als welche die Bezirks- und Stadtvertretung von Jungbunzlau im Statutenentwurfe angeführt erscheinen, sich jenen Bedingungen, von welchen die Zuwendung einer allfälligen Landessubvention abhängig gemacht wurde, unterworfen haben, nachdem weiter nach den eingeleiteten Erhebungen und insbesondere nach dem Gutachten des Landesculturrathes die Errichtung einer Ackerbauschule in Jungbunzlau für die dortige landwirthschaftliche Bevölkerung sehr wunschenswerth und nothwendig erscheint, seitens der zunächst betheiligten Interessentenkreise für dieses Project die regste Theilnahme entgegengebracht wird, welche sich insbesondere in den für mehrere Jahre zugesicherten Erhaltungsbeitragen manifestirt, erachtet auch der Landesausschuß es für angemessen, dieses Unternehmen durch Zuwendung eines Erhaltungsbeitrages aus Landesmitteln zu unterstützen und zu fördern und erlaubt sich daher unter Anschluß sämmtlicher Bezugsakten den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag geruhe für den Fall, als seitens der k. k. Regierung der zur Errichtung der projectirten Ackerbauschule in Jungbunzlau erforderliche Gründungsaufwand gewährt und dieselbe ins Leben gerufen werden würde, zur Erhaltung dieser Anstalt vom Zeitpunkte der Eröffnung derselben einen jährl, Erhaltungsbeitrag von 4000 fl. aus dem Landesculturfonde vorläufig auf die Dauer


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