Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über den Stand des Baues der Landesirrenanstalt in Dobran.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemsk. výboru o stavu stavby zemského blazince v Dobřanech.
Berichterstatter Dr. Tedesco (liest): "Hoher Landtag !
Bezugnehmend auf die in der Sitzung des hohen Landtages vom 7. Juni v. J. in Betreff der Landesirrenanstalt Dobřan gefassten Beschlüsse erlaubt sich der Landesausschuß dem hohen Landtage in Angelegenheit dieser Anstalt folgenden weiteren Bericht zu erstatten:
Die Bauarbeiten sind im Ganzen und Großen in der programmmäßig festgesetzten Zeit zur Durchführung gelangt, und es erübrigten für das heurige Jahr nur noch einige Nachtrags- oder Vollendungsarbeiten und dieß hauptsächlich bloß in jenen Objecten und Abteilungen der Anstalt, deren Benützung im Hinblick auf die nur fuccessive erfolgende Belegung der Anstalt erst für später in Aussicht genommen wurde, was namentlich von einzelnen Pavillons und der Anstaltsökonomie gilt. Gegenwärtig erscheinen die Bauarbeiten bis auf einige wenige gänzlich untergeordneter Natur, auf das Planiren und Reinigen einzelner Partien des Bauplatzes und aus das Ausmalen der Kapelle zur Ganze ausgeführt. Die schon im Vorjahre begonnene Collaudirung derselben schreitet nach Maßgabe der durch die Masse des zu bewältigenden Materials und durch das Gebot gewissenhaftester Vorgänge gegebenen Möglichkeit unausgesetzt vorwärts, ist bei einer Anzahl von Gebäuden und Arbeitscategorien auch schon zum Abschluß gediehen und hat keinen halbwegs wesentlichen Anstand gegeben, während bei einzelnen maschinellen Anlagen die Verhandlungen bezüglich der bei der Collaudirung hervorgekommenen Anstände noch im Zuge sind. Die Beischaffung der innern Einrichtung ist insoweit besorgt worden, als dieß die fortschreitende Belegung der Anstalt mit Kranken erheischte. Die Gartenanlagen sind vollendet und wurde im Laufe dieses Jahres bereits ein eigener Gärtner aufgenommen, Ebenso wurde seitens der provisorischen Verwaltung bereits zur Verwendung eines Theiles der Anstaltsarea für Agriculturzwecke geschritten und auch schon ein entsprechendes Ernteergebniß erzielt. Dermalen sind in 4 Centralanstaltsgebänden und einem Pavillon untergebracht 215 Kranke und zwar 146 Männer und 99 Weiber, dazu die entsprechende Zahl von Wartindividuen. Abgesehen von jenen Kranken, welche von der Prager Irrenanstalt anfangs direkt nach Dobřan transferirt wurden, geschieht dermalen die Zuweisung der Kranken nach Maßgabe des im h. o. Berichte vom 4. Juni 1880, Z. 120, angedeuteten, von der k. k. Regierung mittlerweile ebenfalls genehmigten Zuweisungsrayon. Übrigens wird diese Zuweisung, nicht minder auch die Eintreibung der Berpflegskosten resp. die Correspondenzen in diesen Angelegenheiten für die Dobřaner Irrenanstalt gegenwärtig noch von der Direction der Prager Irrenanstalt besorgt, da weder das ärztliche, noch das Verwaltungspersonale der neuen Landesirrenanstalt bisher vollzählig ist, wird aber voraussichtlich noch im Laufe des Winters von der Dobřaner Anstalt selbst besorgt werden. Den ärztlichen Dienst versteht der im Herbste vorigen Jahres zum Hausarzte ernannte, vordem als Sekundärazt I. Kategorie in der Prager Irrenanstalt im Dienste gewesene Dr. Arnold Pick gemeinschaftlich mit dem laut vorjährigen Landtagsberichtes schon früher nach Dobřan abgeordneten Sekundärarzte Dr. Ulbrich, während die eigentlichen Verwaltungsgeschäste bisher von dem gleichfalls im Vorjahre zum Controlor ernannten Karl Antony, einem absolvirten Techniker, von dessen besonderer Befähigung für dieses Amt sich der Landesausschuß aus der früheren Dienstleistung desselben bei der Verwaltung der Gebärund Findelanstalt zu überzeugen Gelegenheit hatte, und von dem Materialrechnungsführer Kratochvil besorgt werden.
Mit Rücksicht darauf, daß von der Prager Irrenanstalt nicht längere Irreusieche in die neue Anstalt gelangen sollen, um dieselbe als Heilanstalt intact zu lassen, kann die vollständige Belegung der letzteren nur durch successive Aufnahme neuer Fälle stattfinden und ist daher in dem einem hohen Landtage vorgelegten Budget für das Jahr 1882 bei den Regiekosten der neuen Irrenanstalt nur die Durchschnittszahl von 400 Kranken in Rechnung gezogen worden.
Im Hinblicke nun auf diese für das künftige Jahr in größerem Maßstabe in Aussicht stehende Belegung der Anstalt und auf die Nothwendigkeit, bei einer derart vermehrten Zahl der in Dobřan untergebrachten Kranken die unmittelbare Leitung der Prager Anstalt in ärztlicher und administrativer Hinsicht in der Person des Directors zu vereinigen, nicht minder auch den sonstigen ärztlichen und Berwaltungsstatus der Anstalt nach Bedarf zu ergänzen, lat der Landesausschuß in dem Voranschlage des Irrenhaussondes für das Jahr 1882 sub C. die Posten eingestellt, wie sie für den completen Status der Anstaltsfunctionäre erforderlich sein werden und wie dieser Organismus bereits mit hohem Landtagsbeschluße genehmigt erscheint, behält sich jedoch vor, die bezüglichen Ernennungen je nach Bedarf und Wachsthum der Anstalt vorzunehmen.
Auch das untergeordnete Dienst- und Wartepersonale ist nicht complet, auch hier erfolgen die Ernennungen, resp. Aufnahmen, nur nach Bedarf.
Was die im Punkte 4 des hohen Beschlußes vom 1. Juli v. J. erwähnten Statuten und Instructionen betrifft, so erachtete der Landesausschuß diese Frage zur Erledigung erst später jenem Zeitpunkt vorbehalten zu sollen, bis der Director der neuen Irrenanstalt ernannt sein wird, welcher an der Hand der bis dahin in dieser Anstalt gemachten Wahrnehmungen und gesammelten Erfahrungen wohl am besten in der Lage sein dürfte, diesfällige Antrage zu erstatten.
Auch die in demselben Absatze des h. Landtagsbeschlußes berührte Frage der Verpflegsgebühren-Systemisirung kann vor vollständig erfolgter Belegung der Anstalt nicht wohl zur Entscheidung gebracht Werden, da sich die zur definitiven Bemessung der Verpflegsgebühren erforderlichen Daten erst nach Eintritt des eben angedeuteten Zeitpunktes werden mit der nöthigen Genauigkeit ermitteln und feststellen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkte erübrigt lediglich die Verrechnung der Verpflegsgebühren nach dem für die Prager Anstalt giltigen Ausmaße und ist im Budget des Irrenhausfondes pro 1882 sub C. (Irrenanstalt in Dobřan) in der Bedeckungsrubrik III als Verpflegskostenvergütung nach diesem Maßstabe ein Betrag von 13. 000 fl. zur Einstellung beantragt.
Was den Bauaufwand der Landesirrenanstalt in Dobřan anbelangt, so erlaubt sich der Landesausschuß im Anschluße eine Abschrift der diesbezüglichen, von der Bauleitung und Bauadministration verfaßten und von der Landesbuchhaltung quo ad calculum überprüfte Zusammenstellung und der von den genannten Bauaufsichtsorganen detaillirt gelieferten Aufklärungen dem hohen Landtage zu unterbreiten und hiebei zunächst zu bemerken, daß die in Rubrik 1) der Zusammenstellung als präliminirt ausgewiesenen Summen auf den erst später bei den einzelnen Arbeitsvergebungen behufs Festsetzung der Badien vorgenommenen Berechnungen beruhen, daher keineswegs die in obiger Rubrik mit 1, 531. 074 fl. 53 kr. angegebene Gesammtziffer des Präliminars, sondern Selbstverständlich das mit hohem Landtagsbeschluße vom 5. April 1876 für die Baukosten genehmigte Gesammtpräliminare von 1, 535, 734 fl. 34 kr. maßgebend ist.
Laut Rubrik 2) der Zusammenstellung erheischt der gesammte Bauaufwand (vorbehaltlich der ziffermäßigen Endresultate der Collaudirung)
factisch die Summe von 1, 736, 724 fl. 11 kr., wovon bis Ende August 1881 zur Anweisung gelangte 1, 649. 617 fl. 35 kr., so daß noch anzuweisen bleiben 87. 106 fl. 76 kr., letztere Summe jedoch zum weitaus größten Theile für bereits früher geleistete und nur noch nicht verrechnete Bauarbeiten, während hievon auf die geringfügigen Arbeiten, die laut der Bemerkungen im Eingange des Berichtes in letzter Zeit geleistet wurden oder noch zu leisten sind, approximativ noch 30. 000 fl. entfallen.
Bei Begleichung der factischen Baukosten per 1, 736. 724 fl. 11 kr. mit dem genehmigten Präliminare per 1; 535. 734 fl. ergibt sich im Ganzen eine Ueberschreitung von 200. 990 Gulden 11 kr., wobei die laut vorletzter Rubrik der Zusammenstellung im Entgegenhalte mit den Präliminarziffern der ersten Rubrik bei einzelnen Arbeitskategorien erzielten Ersparnisse im Gesammtbetrage von 88, 653. fl. bereits mit veranschlagt sind, so daß die bei anderen Arbeitskategorien laut letzter Rubrik der Zusammenstellung verwiesenen Ueberschreitungen in ihrer Gesammtziffer sich eigentlich um den letztangeführten Betrag erhöhen. Für den faktischen Erfolg kommt jedoch bloß die obausgemittelte Gesammtüberschreitung per 200, 990 Gulden in Betracht. In der beiliegenden Motivirung erscheinen die Ueberschreitungen, wie auch andererseits die Ersparnisse bei den einzelnen Arbeitskategorien Post für Post in eingehender Weise gerechtfertigt, beziehungsweise aufgeklärt, und glaubt der Landesausschuß zur Vermeidung von Weitwendigkeiten und Wiederholungen sich lediglich auf diese Erläuterungen berufen und nur im Allgemeinen betonen zu sollen, daß die Ueberschreitungen bei den Maurer- und Handlangerarbeiten, die unter allen übrigen weitaus die bedeutendsten sind, größtentheils auf die erst bei der Bauaufführung als im Interesse des Baues und seiner soliden Durchführung unabweisbar nothwendig befundenen, bei der Präliminarzusammenstellung nicht vorhergesehenen Nachtrags- und Mehrarbeiten oder Aenderungen (wie in erster Reihe auf die in fast doppelter Tiese durchgeführten Fundirungen), ferner auf die im größern Maßstabe nothwendig gewordenen Erdbewegungen, aus die Regiearbeiten (bezüglich welcher der vom Landesausschuß unter der Bezeichnung "unvorgesehene Auslagen" beantragte Pauschalbetrag von 30. 000 fl. vom h. Landtage gestrichen wurde) aus umfangreiche Strassenherstellungen u. s. w. zurückzuführen sind, während die bezüglich anderer Arbeitskategorien, z. B. der Gasanstalt, des Maschinen-, Bade- und Waschhauses, der Pumpenanlage, der Gartenanlagen u. s. w. schon bei der Arbeitsvergebung erwachsenen Präliminarüberschreitungen bereits in den. früheren Berichten des Landesausschusses an den h. Landtag zur Erörterung gebracht wurden.
Der Landesausschuß gibt sich der Hoffnung hin, daß der hohe Landtag die vorausgewiesenen, im Bergleiche mit einem Präliminare von mehr als anderthalb Millionen Gulden wohl als mäßig zu bezeichnende Gesammtüberschreitung von rund 201, 000 fl., welche bei dem ernslichsten Streben nach Einhaltung der bewilligten Dotation nicht hintangehalten war, als durch die Gebote zwingender, unausweichlicher Nothwendigkeit gerechtfertigt anerkennen werde.
Was schließlich die für innere Einrichtung bewilligte Summe von 100. 000 fl. betrifft, so wurden auf Rechnung dieser Dotation bisher 33. 455 fl. 41 kr. ausgegeben (incl. Anschaffung von Wasche, Bettzeug, Kleidung x. ), verwendbar bleiben daher nur noch 66. 544 fl. 59 kr. Der L. -A. beabsichtigt, wie died schon in seinem Berichte vom 13. März 1876, Nr. 144 Ldtgz., angedeutet wurde, die innere Einrichtung nur successive, nach Maßgabe des fortschreitenden Bedarfes, anzuschaffen, indem er dafür hält, daß auf diese Weise durch allmähliche, auf mehrere Lieferanten verteilte Anstellungen der verschiedenen Einrichtungsgegenstande auch finanziell günstigere Erfolge zu erzielen sein werden, Es wird deshalb nothwendig sein, die diesfällige Dotation bis auf weiteres aufrecht zu erhalten.
Der L. -A, beehrt sich sonach diesen Bericht mit folgenden Anträgen zu schließen:
Der hohe Landtag geruhe:
1. Die Darstellung des gegenwärtigen Standes des Baues und der in Bezug auf die ärztliche und administrative Leitung der Landesirrenaustalt zu Dobřan getroffenen, beziehungsweise beabsichtigten Verfügungen zur Kenntniß zu nehmen.
2. Die ausgewiesenen Gesammtüberschreitungen des Baukostenpraliminars um 201. 000 fl. als gerechtsertigt zu erkennen und für die Bedeckung derselben im Budget pro 1882 die entsprechende Vorsorge zu treffen.
3. Die für die innere Einrichtnng bewilligte Dotation mit dem erübrigenden Betrage von 66. 544 fl. 59 kr. bis auf weiteres aufrecht zu halten,
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.
Sněm. akt. Sládek: Čo do formálního pojednání se činí návrh, aby zpráva přečtená přikázána byla k předběžné poradě budžetní komisi.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort ? (Niemand meldet sich. ) Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se. )
Der Antrag ist angenommen,
Ich bringe zur Kenntniß des hohen Hauses Einladungen zu Commissionssitzungen u. z.: Die Hypothekenbankcommission soll morgen Donnerstag um 4 Uhr sich im Banklocale versammeln,
Nám. nejv. marš.: Páni členové komise hypoteční banky zvou se, aby se sešli zítra ve čtvrtek 6. října ve. 4. hodiny v bankovních místnostech.
Oberstlandmarschall: Die Mitglieder der Commission, welche über die landwirthschaftlichen Bezirks-Vorschußkassen zu berathen hat, werden zu einer Sitzung eingeladen auf Freitag um 9 Uhr Vormittag.
Nám. nejv. marš.: Páni členové komise pro hospodářské záložny zvou se k schůzi na pátek dne 7. října v 9 hodin ráno.
Oberstlandmarschall: Die Commission für Verwaltungsreform wird eingeladen zur Ausschußsitzung auf morgen, Donnerstag, 6 Uhr Abends.
Nám. nejv. marš.: Komise ohledně správy autonomní žádá se, aby se sešla zítra v 6 hodin večer k sezení.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht betreffend die Gesuche mehrerer Gemeinden und Theilnehmer von Steuergeldfonden und Bewilligung zur Verwendung der Fonds-Kapitalien für gemeinnützige Zwecke.
Nám. nejv. marš.: Následuje zprava zemského výboru o žádostech obcí a podílníků kontribučenských fondů peněžních, aby se jednotlivých kapitálů smělo užiti k účelům všeobecně prospěšným.
Oberstlandmarschall: Statt des unwohl gemeldeten L. -A. -B. Dr. Schmeykal hat Hr. Waldert das Referat übernommen.
L. -A. -B. Dr. Waldert:
Hoher Landtag !
Wie in den Vorjahren haben auch heuer mehrere Gemeinden unter Zustimmung der betheiligten Theilnehmer der Steuergeldfonde die Bitte vorgebracht, damit einzelne in der Regel nicht sehr bedeutende Stammcapitalien zu gemeinnützigen Zwecken und zwar meist zur theilweisen Bedeckung von Schulauauslagen oder zur Anschaffung von Fenerlöschrequisiten verwendet werden dürfen.
Der Landesausschuß hat diese Von den zuständigen Bezirksvertretungen befürworteten Eingaben einer eingehenden Prüfung unterzogen und erlaubt sich die sämmtlichen Verhandlungsacten unter Anschluß einer Uebersichtstabelle, welche die jedes Gesuch betreffenden wichtigeren Daten enthalt, mit dem Antrage zu unterbreiten, der hohe Landtag wolle beschließen:
Auf Grund des Gesetzes vom 7. Juli 1864 § 6 und der Gemeindeordnung § 68 al. 2 wird den Teilnehmern der nachbezeichneten Steuergeldfonde die Bewilligung zur Verwendung von Stammcapitalien ertheilt und zwar:
1. Den Teilnehmern des Steuergeldfondes in Křečhoř (Bezirk Kolin) zur Verwendung des Stammcapitales per 724 fl. 60 kr. für Schulzwecke der Gemeinde Křečhoř.
2. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Altzetlitsch (Bezirk Tachau) zur Verwendung des Stammcapitals per 792 fl. 50 kr. zu Schulzwecken und Anschaffung von Feuerlöschrequisiten.
3. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Frauenreith (Bezirk Tachau) zur Verwendung der Fondscapitalien per 119 fl. 27 1/2 kr. für Schulzwecke.
4. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Ulliersreuth um Verwendung des Fondcapitals per 100 fl. zu Schulzwecken und zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthen.
5. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Neuzedlisch um Verwendung des Fondcapitals per 20 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschwerkzeugen.
6. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Innichen zur Verwendung des Fondkapitals per 10 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthen.
7. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Pirkau zur Verwendung des Fondcapitals von 100 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschgeräthen.
8. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Bernezreith zur Verwendung des Fondcapitals von 93 fl. 47 kr. für Schulzwecke.
9. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Schossenreith zur Verwendung des Fondcapitals von 30 fl. für Schulzwecke.
10. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Mauthdorf zur Verwendung des Fondcapitals per 95 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschrequisiten.
11. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Klingropitzreith zur Verwendung des Fondcapitals per 30 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschrequisiten.
12. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Wosant zur Verwendung des Fondcapitals per 117 fl. 88 1/2 kr. für Schulzwecke.
13. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Holetin zur Verwendung des Fondcapitals per 3049 fl. 36 kr, zur Deckung der Kosten eines neu zu erbauenden Schulhauses.
14. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Nenaschowitz zur Verwendung des Fondcapitals per 571 fl. 25 kr., herstammend aus dem Steuergeldfonde der ehemaligen Domäne Tachlowitz, für Schulzwecke.
15. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Tesničan zur Verwendung des Fondcapitals per 980 fl. 37 kr. für Schulzwecke.
16. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Třebositz zur Verwendung des Fondcapitals per 613 fl. 51 kr. für Schulzwecke.
17. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Stolzenhahn zur Verwendung des Fondcapitals per 330 fl. 59 kr. zum Bau eines Armenhauses.
18. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Dřic zur Verwendung des Fondcapitals per 985 fl. 17 kr. zum Beitrag für den Bau einer Bezirksstraße.
19. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Mětic zur Verwendung des Fondcapitales per 586 fl. 61 kr. zum Baue eines Schulhauses.
20. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Hostowic zur Verwendung des Fondcapitals per 1355 fl. 9 kr. für Schulzwecke.
21. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Straupitz zur Verwendung des Fondcapitals von 208 fl. zur Anschaffung von Feuerlöschrequisiten.
22. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Hermannseifen zur Verwendung des Fondcapitals per 3532 fl. 65 kr. als Beitrag zu den Kosten der Hermannseifen-Polkendorfer Straße.
23. Den Theilnehmern des Gemeinde ElbogenKontributionsgeldfondes in den Gemeinden Janessen, Butschirn und Taschwitz zur Devinkulirung der Staatsschuldverschreibung ddto. 1. Aug. 1870 über 500 fl. und zur Verwendung für Schulzwecke.
24. Den Theilnehmern des Steuergeldfondes in Labant zur Verwendung des Fondcapitals per 530 fl. zur Bezahlung des Theilbetrages der Gemeindeschuld.
In formeller Hinsicht erlaubt sich der L. -A. den Antrag zu stellen, es werde zur Vorberathung der Commission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten zugewiesen.
Sněm. akt. Haubner: Co do formálního pojednání činí se návrh, aby zpráva tato zemského výboru přidělena byla komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß die Budgetcommission heute um 6 Uhr Nachmittags Sitzung hält.
Nám. nej v. marš.: Budžetní komise dnes odpoledne o 6. hodině bude odbývati schůzi, ke které páni členové se zvou.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit Gesetzentwurf, womit die Stadtgemeinde Pilsen ermächtiget wird, für die Ausmündung eines Hauskanals in einen bereits ausgebauten Gemeindekanal eine Gebühr einzugeben.
Nám. nejv. marš.: Následuje zprava zemského výboru s osnovou zákona, kterým se obci města Plzně uděluje plná moc, aby vybírala poplatek za vyústění domovní stoky do vystaveného již kanálu obecního.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Škarda.
Zpravod. p. Dr. Škarda: Slavný sněme!
Plzeň patří mezi města, která za posledních let valně se rozšířila. Povstal tam dům vedle domu, ulice vedle ulice a obyvatelstvo v málo letech vzrostlo v té míře, že se jeho počet skoro ztrojnásobil. Tím ovšem městu nastala nová vydání a nastala zastupitelstvu povinnost, aby se staralo o prameny, z nichž by se mu dostalo příjmů k uhražení vydání těch. Mezi prostředky, jimiž hledělo zastupitelstvo opatřiti si příjmy k uhražení vydání, patří také ty, že se usneslo, zavésti poplatek z vyústění soukromých stok do stok obecních, jakož i by vybírán byl poplatek za všeliké komise, které odbývány býti mají při stavbách. Zemský výbor vzav záležitosť tu v uvážení usnesl se o zákonu, jímž navrhuje, aby obci Plzeňské bylo dáno povolení k vybírání poplatku za vyústění soukromých stok v stoky obecní. Co se však týče žádosti, aby obec vybírati směla též poplatek za všeliké komise odbývané v příčině provádění staveb, činí zemský výbor návrh, aby přes žádost tuto přešlo se k dalšímu dennímu pořádku, neb uznal za jedno, že posavad není zákonem nijaké obci povoleno, aby poplatky takové vybírala, a za druhé zdálo se mu, že sazba o těch poplatcích jest tak rozmanitá a spletitá, že by snadno při provádění a vybírání takového poplatku mohla zavdati se příčina k všelikým různicím, čemuž zvláště vyhnouti se třeba při poplatcích.
Co se týká formálního jednání o žádosti té a o zprávě, kterou zemský výbor podává, činí se návrh, aby k úřadě a podání návrhu odkázána byla komisi, která zřízena jest pro obecní a okresní záležitosti.
Indem der Landesausschuß Seinen Bericht über das Gesuch der Stadtgemeinde Pilsen wegen Bewilligung zur Einhebung von Taxen für die Einmündung von Privatkanälen in den Gemeindekanal und wegen Einhebung von Gebühren für die Abhaltung von Kommissionen vorlegt, stellt er oder stelle ich in seinem Namen den formalen Antrag, es solle dieser Bericht zur Berathung und eventuellen Antragstellung der Commission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten zugewiesen werden. Oberstlandmarschall: Wird nichts erinnert?
Žádá někdo za slovo?
(Niemand meldet sich. )
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der LandesausschußBericht mit Gesetzentwurf, womit der Gemeinde Königl. Weinberge zur Einhebung einer Miethzinsumlage behufs Deckung der Kosten für Herstellung einer Wasserleitung ermächtigt wird.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s osnovou zákona, kterým se obec král. Vinohradů zmocňuje, aby vybírala přirážku z nájemného k uhražení výloh za zřízení vodovodu.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Zpravodaj Dr. Škarda: Slavný sněme!
Před branami pražskými za málo let povstalo město s 15. 000 obyvatelů.
Městu tomu však se nedostává věci úplně nezbytné, totiž nedostává se mu dostatečné vody.
Jednáno již se zastupitelstvem města pražského a soukromými podnikateli o zařízení vodovodu obci té velmi potřebného.
Avšak obec ta, ač velké rozsáhlosti, jest úplně beze všeho majetku k uhražení potřeby vybíráním značného příspěvku přirážkami k přímým daním.
A pak-li se vodovod takový zřídí, ať srovnajíc se s obcí pražskou aneb samostatně, vždy bude potřebí, zaopatřiti potřebný kapitál.
Rozpočet, který předložilo zastupitelstvo v příčině zřízení samostatného vodovodu, vykazuje sumu 400. 000 zl. a se vším právem ukazuje zastupitelstvo obecní v žádosti k tomu, že nejpříhodnější prostředek k opatření kapitálu takového by byla zápůjčka, kteráž by se mohla umořením a splacením zapraviti.
Avšak aby zápůjčka ta s prospěchem mohla býti uzavřena, sluší pamatovati na to, jak by mohla býti splacena.
A tu ovšem velké obtíže se ukazují proti tomu, že přímé daně k cíli uvedenému přirážkami měly býti opatřeny a jest zajisté oprávněné mínění zastupitelstva, aby ti, kterým zřízení vodovodu bude prospěšné, totiž ti, kteří budou potřebovati vodu, přispívali.
A proto žáda zastupitelstvo, by každý zejména platil 3 kr. z nájemného, které odvádí obci té.
Záležitost ta byla již v loni předložena sl. sněmu, byla ale odkázána zemskému výboru, aby záležitost tu vyšetřil, a pokud by za potřebné uznal, k dalšímu uvážení obci Vinohradské vrátil.
To se stalo, a bylo zejmena poukázáno na některé neshody, které byly v původním usnešení.
Obec vzala záležitost tu v opětné uvážení a učinila jednohlasně návrh na usnešení okresnímu zastupitelstvu.
Toto jednohlasně podporovalo návrh její, totiž na poplatek z nájemného.
Zemský výbor také se usnesl v tom smyslu na zákon, který podává zde v osnově slavnému sněmu k vyřízení, a činí ve formálním ohledu návrh, aby zpráva ta odkázána byla komisi pro okresní a obecní záležitosti k uradění a podání návrhu.
Der Landesausschuß stellt den Antrag, es möge der Bericht über das Gesuch der Gemeinde der Kgl. Weinberge wegen Bewilligung zur Ein hebung einer Miethzinsumlage behufs Deckung der Kosten für Errichtung einer Wasserleitung in formeller Beziehung zur Erledigung der Gemeindeund Bezirkscommission zugewiesen werden.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß die Herren Mitglieder der Petitionscommission nach der Landtagssitzung zu einer Commissionssitzung sich vereinigen Sollen.
Nám. nejv. marš.: Petiční komise bude odbývati dnes po zasedání slavn. sněmu sezení. Páni členové této komise zvou se k tomu zasedání.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über den Bericht der Landesculturcommisston betreffs der Erweiterung des pomologischen Institutes in Troja und Subventionirung der neu zu errichtenden Obstund Weinbauschulen in Leitmeritz und Melnik.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o zprávě komise pro zeměvzdělání v příčině rozšíření pomolog. ústavu v Troji a podporování vinařských a štěpařských šol v Litoměřicích a Mělníce.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Landesausschuß-Beisitzer Theumer,
Berichterstatter L. A. B. Thenmer (liest): "Hoher Landtag!
Ueber Berichte des Landesausschusses wurde dem hohen Landtage in der 19. Sitzung der vorjährigen Session vom 7. Juli 1880 von der Commission für Landesculturangelegenheiten der Bericht über die Erweiterung des pomologischen Institutes in Troja und Subventionirung der Wein und Obstbauschule in Leitmeritz und Melnik erstattet und folgende Anträge gestellt:
a) Der Landesausschuß sei zu ermächtigen wegen Ankaufs eines Grundstückes zur Vergrößerung des pomologischen Gartens in Verhandlung Zu treten.
b) Der Landesausschuß sei zu beauftragen mit den Städten Leitmeritz und Melnik, sowie mit andern petitionirenden Korporationen um Errichtung einer Winzerschule in Verhandlung zu treten um festzustellen, welche Betrage von diesen ein für allemal und weiters alljährlich zur Unterhaltung geleistet werden sollen und in beiden Richtungen die Erhebungen zur weiteren Beschlußfassung dem hohen Landtage vorzulegen.
Ueber Antrag des Hrn. Abg. Wolfrum wurde jedoch beschlossen, diesen Bericht der Landesculturcommission dem Landesausschuße mit dem Auftrag zuzuweisen, ihn zu prüfen und über den Antrag in der nächsten Session dem hohen Landtag Bericht zu erstatten.
In Befolgung dieses ihm gewordenen Auftrages gibt sich der Landesausschuß die Ehre, dem hohen Landtage den nachstehenden Bericht zu erstatten.
Der Bericht und Antrag der Landesculturcommission betrifft zunächst die Erweiterung des pomologischen Institutes in Troja.
Mit Rücksicht auf diese Angelegenheit wurde dem Landesausschusse vom hohen Landtage in der 13. Sitzung der Session des Jahres 1878 zur eingehenden Erwägung empfohlen:
a) Ob es nicht räthlich und möglich wäre, durch rechtzeitigen Ankauf von geeigneten Gründen für die nöthige Erweiterung der Anstalt zu sorgen;
b) ob nicht ein zweijähriger Curs der Obstbaumschule anzustreben wäre,
c) ob nicht zweckmäßig eine Weinbauschule mit dieser Obstbaumschule zu verbinden wäre.
Der Bericht der Landesculturcommission be handelt unter Sitirung dieser hohen Landtagsbeschlusse die Erweiterung des pomologischen Institutes in zwei verschiedenen Richtungen und zwar in Betreff der Vergrößerung der Baumschulen und in Bertreff der Erweiterung des Institutes durch Hinzufügung eines 2. Surses und eines Speciellen Vortrages über Weinbau.