Středa 5. října 1881

von 5 Jahren unter Genehmigung der vom Landesausschusse in dem Erlasse vom 1. Juni 1881 Z. 21389 aufgestellten Bedingungen zuzusichern und gleichzeitig mit Rücksicht darauf als die Eröffnung der Anstalt Mitte September 1882 beabsichtigt wird, einen hierauf verhältnißmäßig noch für das Jahr 1882 entfallenden Teilbetrag per 1000 fl. ö. W. in das Landesbudget pro 1882 einzustellen. "

In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht der Landesculturcommission zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen.

Sněm. akt. Sládek: Co do formálního pojednání činí se návrh, aby zpráva právě přečtená přidělena byla komisi pro záležitosti zemědělské k předběžné poradě.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort ? (Niemand. )

Diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste und letzte Gegenstand der Tagesordnung ist Landesausschußbericht betreffend die Pensionsfähigkeit der Lehrer am pomologischen Institute in Troja.

Nám. nejv. marš.: Poslední předmět denního pořádku jest zpráva zemského výboru ohledně spůsobilosti k výslužnému učitelů pomologického ústavu v Troji.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Landesausschußberichterstatter Dr. Theumer (liest):

Hoher Landtag !

Die Lehrer am pomologischen Institute in Troja, Ludwig Naumann, Anton Schmelzer und Josef Blaha haben an den hohen Landtag in der letzten Session eine Petition um Zuerkennung der Pensionsfähigkeit überreicht, welche Petition vom hohen Landtage zufolge des in der Sitzung vom 10. Juli 1880 gefaßten Beschlusses dem Landesausschusse zur geeigneten Würdigung und eventuell zur Stellung entsprechender Anträge zugewiesen wurde.

In Befolgung dieses hohen Auftrages gibt sich der Landesausschuß die Ehre, über die erwähnte Petition dem hohen Landtage Nachstehendes zu berichten.

An dem pomoloaischen Institute in Troja sind gegenwärtig nachstehende Leherstellen fystemisirt:

eine Lehrerstelle für die Gartenbaufächer mit einem Jahresgehalte von 900 fl.;

eine Lehrerstelle für die technischen Hilfswissenschaften mit einem Jahresgehalte von 700 fl.;

die Gärtnerstelle, mit welcher auch die Verpflichtung zur praktischen Unterweisung im Gartenbaue verbunden ist, mit einem Jahresgehalte von 800 fl. Mit jeder dieser Stellen ist auch noch der Genuß einer freien Wohnung sammt Beheizung, mit der Gärtnerstelle außerdem noch der Bezug einer 5 % Accidenz von dem Erlöse für verkaufte Baume verbunden.

Das Ernennungsrecht bezüglich dieser Stellen steht dem Landesausschuße als Verwalter des nach der bestandenen patriotischen ökonomischen Gesellschast übernommenen Vermögens zu, und sind die an dem Institute gegenwärtig thätigen Lehrkräfte Ludwig Naumann, Anton Schmelzer und Josef Blaha vom Landesausschuße zwar desinitiv, jedoch die beiden ersteren gegen halbjährige, dem Landesausschuße zustehende, der Gärtner gegen ebenfalls halbjahrige, jedoch beiderseits freistehende Kündigung angestellt. Die genannten Lehrer weisen in ihrer Petition darauf hin, daß das pomologische Institut in die Kategorie von landwirthschaftlichen Anstalten gehöre, indem es berufen sei, zur Hebung der Obstbaumzucht und dadurch zur Vermehrung der Ertragsfähigkeit des Bodes und der Verschönerung des Landes beizutragen.

Dieselben weisen ferner darauf hin, daß die Leistungen des pomologischen Instituts mehrseits Anerkennung und günstige Beurtheilung erfahren haben und daß durch die Zuerkennung der Penfionsfähigkeit, wodurch dem Lande bei der geringen Anzahl der an der Anstalt wirkenden Lehrkräfte keine bedeutende Belastung zuwachsen würde, die für das Institut wünschenswerte Stabilität des Lehrkörpers gesichert und die Hingebung der Lehrer zu ihrem Berufe gesteigert würde.

Der Landesausschuß hat über diese Petition vorerst das Gutachten des zur Verwaltung des pomologischen Instituts eingesetzten Comites eingeholt, welches in seiner am 4. Juli I. J. abgehaltenen Sitzung sich für die Zuerkennung der Pensionsfähigkeit ausgesprochen und darauf hingewiesen hat, daß das pomologische Institut zu dem Lande noch in einem näheren Verhältnisse stehe als die Ackerbauschulen, bezüglich derer der hohe Landtag im vorigen Jahre die Pensionsfähigkeit den Lehrern zuerkannt hat, Zugleich empfiehlt das pomologische Comite, daß das vom hohen Landtage rücksichtlich der Ackerbauschullehrer festgesetzte Pensionsnormale auch bezüglich der Lehrer des pomologischen Instituts zur analogen Anwendung gelange.

Der Landesausschuß kann nicht umhin, das Gesuch der Lehrer des pomologischen Instituts auf das wärmste zu befürworten, indem er sowol die

von den Bittstellern als auch die vom pomologischen Comité hiefür angeführten Gründe als vollkommen stichhältig anerkennen muß.

Der hohe Landtag hat durch den in der 18. Sitzung der Vorjährigen Session v. 16. Juli 1880 gefassten Beschluß, den Ackerbauschullehrern die Pensionsfähigkeit zuzuerkennen, hinreichend bewiesen, welche Bedeutung für ein ersprießliches Wirken und die Stabilität der Lehrkräfte und demgemäß für das Gedeihen der Lehranstalten selbst hochderselbe dieser Einrichtung beimißt, und der Landesausschuß erachtet es daher nicht weiter erforderlich, diese allgemeinen Gründe im vorliegenden Falle abermals des näheren auszuführen.

Der Landesausschuß glaubt auch nicht auf die große Wichtigkeit des pomologischen Instituts für die Zwecke der Landescultur noch besonders hinweisen zu müssen, indem der hohe Landtag selbst durch alljährige Bewilligung eines bedeutenden Aufwands zur Erhaltung der genannten Anstalt diese Wichtigkeit in hinreichendem Maße anerkennt und geht daher in seinen Schlußanträgen von der Ueberzeugung aus, daß der h. Landtag eine Einrichtung gutheißen wird, von welcher ein günstiger Einfluß auf das Gedeihen der Anstalt sicher zu erwarten ist.

Der Landesausschuß glaubt dies umsomehr annehmen zu können, als in der That das pomologische Institut, wenn auch keine Landesanstalt im eigentlichen Sinne, doch sicher in einem innigeren Verbande mit dem Lande steht als die Ackerbauschulen, welche zumeist von Gemeinden oder Korporationen gegründet und verwaltet sind, während das pomologische Institut zugleich mit dem Landesculturfond der unmittelbaren Verwaltung und dem Verfügungsrechte des Landes untersteht.

Nachdem endlich auch mit Rücksicht auf den vorangeführten Status der gegenwärtig an der Anstalt angestellten Lehrer eine bedeutende Mehrbelastung des Landesculturfondes aus Anlaß der künftigen Pensionirung der Institutslehrer nicht zu besorgen ist, erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag geruhe den an dem pomologischen Institute in Troja definitiv angestellten Lehrern die Pensionsfähigkeit im Prinzipe zuzuerkennen und zugleich die nachfolgenden Pensionsbestimmungen zu genehmigen.

Bestimmungen über die Anstellung und Pensionirung der ordentlichen Lehrkräfte in dem pomologischen Institute in Troja.

§ 1.

Der Aufwand für die Pensionirung der ordentlichen Lehrkräfte, und zwar des Lehrers für die Gartenbaufächer, des Lehrers für die technischen

Hilfswissenschaften und des Lehrers des praktischen Gartenbaues (Institutsgärtners), sowie die Versorgung ihrer Witwen und Waisen wird auf den Landesculturfond übernommen.

Die Ernennung, Dienstentlassung und Pensionirung der im § 1 angeführten Lehrkräfte steht dem Landesausschuße zu.

Pensionsfähig sind nur die bleibend (definitiv) angestellten Lehrer und zwar nur dann, wenn sie sich ausschließlich dem Unterrichte an dem pomologischen Institute gewidmet haben und nicht auch gleichzeitig in einem anderweitigen Dienstverhältnisse gestanden sind.

§ 4.

Die Pensionirung derselben, sowie die Versorgung ihrer Witwen und Waisen erfolgt im Allgemeinen nach dem für Landesbeamte überhaupt bestehenden Normale.

Die Pensionsbeträge sind jedoch nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von

10

Jahren

mit

40%

15

   

50%

20

   

60%

25

   

70%

30

   

85%

35

   

100%

des im baaren Gelde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes mit Ausschluß aller Nebenbezüge als: Quartiergeld, Funktionszulage, Beheizung, Beleuchtung, Accidenzien und dergleichen zu bemessen.

§ 5.

Die vor dem Eintritte in das pomologische Institut im Lehramte an österr. Staatsanstalten oder an einer Landesanstalt oder an einer der vom Lande subventionirten Ackerbauschulen verbrachten Dienstjahre sind, insoferne der Betreffende an dieser Anstalt pensionsberechtigt war und wenn der Uebertritt an das pomologische Institut unmittelbar erfolgt, bei der Pensionsbemessung einzurechnen.

In formaler Hinsicht erlaube ich mir Namens des Landesausschusses den Antrag zu stellen, diesen Bericht zur Vorberathung der Landesculturcommission zu überweisen.

Sněm. akt. Haubner: Co do formálního pojednání činí se návrh, aby zpráva tato byla přikázána komisi pro zeměvzdělání k předběžné poradě.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí),

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen. Die heutige Tagesordnung ist hiemit erschöpft. Die nächste Sitzung sindet morgen Donnerstag um 11 Uhr Vormittags statt.

Auf der Tagesordnung steht:

1.   Landesausschuß-Bericht betreffend die Verwendung der Dotationen für Straßenbauten im Jahre 1880/81.

2.   Landesausschußbericht betreffend die Do tation der Landeswasserbauten im Jahre 1880/81.

3.    Landesausschuß-Bericht betreffend die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über das Schub- und Bagabundenwesen.

4.    Landesausschuß-Bericht über die Verwendung der vom hohen Landtage zur Förderung von Laudesculturzwecken für das Jahr 1879 u. 1880 bewilligten Subventionen zu je 5000 fl.

5.    Landesausschuß-Bericht mit dem Jahresbericht der hydrografischen Commission über deren Wirksamkeit im Jahre 1880.

6.   Landesausschuß-Bericht mit dem Zustandsberichte über die aus dem Landesculturfonde subventionirten landwirthschaftlichen Lehranstalten im Schuljahre 1879/80.

7.   Landesausschuß-Bericht über die Petitionen betreffend die Errichtung einer Landesunterstützungskassa für Feuerwehrleute.

8.   Landesausschuß-Bericht betreffend die Hinausgabe von Hypothekar-Pfandbriefen unter dem bisherigen Zinsfuße.

Nám. nejv. marš.: Nejbližší příští zasedání slavného sněmu bude zítra ve čtvrtek dne 6. října 1881 o 11. hod. dopolední a na denním pořádku bude:

1.    Zpráva zemského výboru o tom, jak upotřebeno bylo dotací na stavby silniční v r. 1880 a 1881.

2.    Zpráva zemského výboru o tom, jak upotřebeno bylo dotací k stavbám vodním v r. 1880.

3.    Zpráva zemsk. výboru v příčině změny zákonných ustanovení o postrku i tuláctví.

4.    Zpráva zemsk. výboru, kterak se subvencemi slavným sněmem na rok 1879 a 1880 po 5000 zl. povolenými k podpoře účelů zemědělských vůbec naloženo bylo.

- 5. Zpráva zemsk. výboru o činnosti komise hydrografické v r. 1880.

6.    Zpráva zemsk. výboru o stavu hospodářských učilišť nadaných z fondu pro zeměvzdělání ve školním roce 1879-80.

7.    Zpráva zemského výboru o peticích v příčině zřízení zemské pokladny pro podporování hasičů.

8.   Zpráva zemského výboru v příčině vydání zástavních listů hypoteční banky pod dosavadní mírou úrokovou.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.

Sezení jest uzavřeno.

(Schluß der Sitzung 1 Uhr 25 Min. )

(Sezení ukončeno o 1. hod. 25. min. )

Grag Boos-Waldeck, Verificator

Dr. Niemann, Verificator,

Dr. Zátka, Verificator.


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