Úterý 27. září 1881

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend die Petition des Stadtrates in Leitmeritz um Gewährung der zur dortigen Communaloberrealschule bis Ende 1881 bewilligten Landessubvention per 5000 fl. auf Weitere 3 Jahre.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v příčině žádosti městské rady v Litoměřicích za ponechání povolené subvence do konce roku 1881 per ročních 5000 zl. pro tamní vyšší realku na další 3 roky.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Dr. Volkelt.

Dr. Volkelt: Der h. Landesausschuß hat die Ehre in der Nebenlage die Petition des Stadtrates Leitmeritz um Gewährung der zur leichteren Erhaltung der dortigen Communaloberrealschule bis zum Jahre 1881 aus Landesmitteln bewilligten Subvention von 5000 fl. auf Weitere 3 Jahre zur verfassungsmäßigen Behandlung und Erledigung vorzulegen.

Die Realschule in Leitmeritz, welche als vollständige Realschule mit sieben Klassen besteht und von der Stadtgemeinde Leitmeritz mit namhaften Opfern erhalten wird, ist eine jener Anstalten Böhmens, die sowohl was die Frequenz, als auch die Leistungsfähigkeit derselben betrifft, zu den Ersten im Lande angereiht zu werden verdient.

Dieselbe wird nämlich, obwohl in den Nachbarstädten Teplitz, Brüx, Komotait, Saaz, Lobositz, Aussig, Tetschen, Auscha theils Realschulen oder Bürgerschulen bestehen, sehr stark frequentirt und war die Stadtgemeinde seit Jahren genöthiget, Parallelklassen zu errichten.

So wählte diese Anstalt mit Schluß des Schuljahres:

In Ansehung der Leistungsfähigkeit der Anstalt stellt sich dieselbe in pädagogischer und scien tifischer Hinsicht als vollkommen und in jeder Dichtung zufriedenstellend dar, was sich aus den wiederholten, der Direction der Realschule ausgesprochenen Anerkennungen der Landesschulbehörde deduciren läßt und hiefür auch die Zahl der Abiturienten den besten Beweis liefert.

Die Anstalt zählte

im Jahre

1876 17

Abiturienten

1877 30

 

1878 30

 

1879 25

 

1880 26

 

Die Lehrmittelsammlungen sind nach dem vorgelegten Jahresberichte reichlich vorhanden und werden theils aus dem Ertrage der Aufnahmstaxen und Lehrmittelbeiträgen der Schüler, theils aus der Jahresdotation von Seite der Stadtgemeinde jährlich vermehrt,

Die Anstalt besitzt das Öffentlichkeitsrecht und reiht sich würdig den Staatsrealschulen in jeder Hinsicht an.

Was nun die jährlichen Erhaltungskosten betrifft, so werden dieselben, da die Realschule außer dem Schulgelde, welches in der Unterabtheilung 16 fl. 20 kr. und in der Oberabtheilung 20 fl. 24 kr. jährlich beträgt, keine anderweitigen Einnahmsquellen besitzt, ganz von der Stadtgemeinde Leitmeritz gedeckt, welche keine Opfer Scheut, um ihrer Anstalt den günstigen Ruf zu erhalten.

Der jährliche Zuschuß, welchen die Stadtgemeinde Leitmeritz zur Erhaltung der Realschule leistete, betrug nach Abzug des Schulgeldes und der Subvention aus Landesmitteln per 5000 fl.

im

Jahre

1878... 11162 fl.

65 1/2

kr.

   

1879... 13217 "

52

 
   

1880... 13212 "

09

 

Für das Jahr 1881 sind die Ausgaben dieser Anstalt mit 23040 fl. präliminirt und durfte sich der Abgang bei eventueller Wiedergewährung der Landessubvention nicht geringer darstellen, als in den Vorjahren.

Die Gehalte der gegenwärtig an dieser Anstalt wirkenden 21 Lehrkräfte absorbiren, da sie vollständig denjenigen, welche von Lehrkräften an Staatsanstalten bezogen werden, gleichen, den größten Theil der Ausgaben und betragen nichts Weniger als 22560 fl.

Aus diesen letzteren Daten wolle der hohe Landtag entnehmen, daß, wie auch die Stadtgemeinde Leitmeritz auf die Erfolge ihrer Realschule stolz sein berechtigt ist, sie den Bestand dieser ihrer Anstalt nur dadurch ermöglicht, daß sie den alljährlichen bedeutenden Abgang derselben aus ihren eigenen weiteren Mitteln zu decken genöthigt ist,

1876.... 593

Schüler

1877.... 577

 

1878.... 538

 

1879.... 500

,,

1880.... 451

 

im Laufe des Schuljahres 1881 418 Schüler, daher im Durchschnitte dieser 6 Schuljahre 513 Schüler, also per Klasse über 70 Schüler.

Obwohl die Unterrichtssprache der Anstalt ausschließlich die deutsche ist, so befanden sich doch unter den vorangeführten Schülern der Anstalt im Jahre

1876

27 %

Schüler

böhmischer

Nationalität,

1877

28 %

   

,,

1878

28 %

   

,,

1879

27 %

   

,,

1880

27 %

     

was in erster Reihe durch die geographische Lage der Stadt Leitmeritz selbst in dem dichtbevölkerten, fruchtbaren und industriereichen Nordböhmen erklärt wird.

Wiewohl nun das Vermögen der Stadtgemeinde Leitmeritz auf 717. 765 fl. 95 kr, veranschlagt ist, so sind jedoch mehr wie zu einem Drittel darin Werthe Von Gebäuden und Realitäten enthalten, welche ganz oder theilweise ertragslos sind und werden noch überdies die mit 115905 fl. 41 kr. ausgewiesenen Passiven dieser Stadtgemeinde in Berechnung gezogen so redncirt sich das Gesammtvermögen auf mehr als die Hälfte des obenangeführten Betrages und es stellt sich bei den sonstigen großen, an die Stadtgemeinde Leitmeritz gestellten Anforderungen heraus, daß dieselbe bei ihrer Gemeindewirthschaft alljährlich einen Sehr hohen Abgang zu decken gezwungen ist.

So resultirte:

im Jahre 1878

bei einer Einnahme von.

78. 902 fl.

 

kr.

und einer Ausgabe von.

120, 357 "

59

 

ein Abgang per.....

41. 455 "

21

 

im Jahre

1879

   

bei einer Einnahme von.

81. 112 fl.

04 1/2

kr.

und einer Ausgabe von.

117. 163 "

35 1/2

 

ein Abgang per.....

36. 051 "

31

 

im Jahre

1880

   

bei einer Einnahme von.

79. 858 "

14 1/2

kr.

und einer Ausgabe von.

173. 050 "

37 1/2

 

sogar ein Abgang von..

93. 192,,

23

 

Es ist somit klar, daß wenn auch der Vermögensstand der Stadtgemeinde Leitmeritz ein günstiger ist, derselbe doch nicht hinreicht, um aus den Einkünften desselben das Erforderniß zu decken und es gehört gewiß viel Umsicht in der finanziellen Verwaltung dieser Stadtgemeinde, damit sie ungeachtet ihres Vermögens nicht dem Schicksale so vieler anderer Stadtgemeinden verfalle.

Mit Rücksicht darauf und weil die von der Stadtgemeinde Leitmeritz erhaltene Realschule in jeder Hinsicht befriedigt, somit deren weiterer Bestand wünschenswerth erscheint, sieht sich der Landesausschuß zu Folge Beschlusses vom 18. Mai 1881 bestimmt, die vorliegende Petition der Stadtgemeinde Leitmeritz bei ihrer dargethanen Bedürftigkeit und Würdigkeit der Weitergewährung der bisherigen Subvention dem hohen Landtage befürwortend vorzulegen und erlaubt sich daher in merito den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle der Stadtgemeinde Leitmeritz die derselben bis Ende 1881 aus Landesmitteln bewilligte Subvention per jährlich 5000 fl. zur leichteren Erhaltung der dortigen Communalrealschule für weitere drei Jahre, das ist bis Ende 1884 gewähren.

Zemský výbor činí návrh, by se vyhovělo petici města Litoměřic a by k lepšímu vydržování její reálky bylo povoleno skrze tři roky, totiž až do konce roku 1884, ročně 5000 zlat. ze zemského fondu.

Co se týče formálního, činí zemský výbor návrh, by odkázána byla tato petice budžetní komisi.

In formaIi wird die Zuweisung dieser Angelegenheit der Budget- Commission beantragt.

Oberstlandmarschall: Wird etwas erinnert?

Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Petition der Stadtgemeinde Jičín um Gewährung einer Landessubvention zur leichteren Erhaltung der daselbst bestehenden Communal-Realschule.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru ohledně žádosti petice obce Jičínské za zemský příspěvek k snadnějšímu vydržování tamnější reálky obecní.

Oberstlandmarschall: Der Berichterstatter ist derselbe.

Berichterst. L. -A. -B. Dr. Volkelt:

Hoher Landtag !

Der Landesausschuß beehrt sich in der Nebenlage den mit dem Antrage auf Uebergang zur Tagesordnung dem hohen Landtage in der Session 1880 vorgelegten, jedoch bis zum Ende der Session nicht erledigten und daher dem Landesausschusse wieder zugewiesenen Bericht über die Petition der Stadtgemeinde Jičín um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln zur leichteren Erhaltung der daselbst bestehenden unvollständigen Communalrealschule nach Ergänzung der Akten mit den neuesten Daten aus Grund des §. 86 der Geschäftsordnung zur verfassungsmäßigen Behandlung und Erledigung wieder vorzulegen und zu demselben noch Nachstehendes hinzufügen: Der Hauptgrund, aus welchem der Landesausschuß den Uebergang zur Tagesordnung beim hohen Landtage beantragt hatte, bestand darin, daß bei einer nur unvollständigen Realschule, wie sie in Jičín besteht, also bei 4 Classen neben einem Direktor und Katechet nicht weniger als 8 Lehrkräfte, wovon 5 Professoren und 3 Supplenten gewesen sind, mit einem Aufwande von 10. 503 fl. 14 kr, angestellt waren und daß der für verschiedene Auslagen bestimmt gewesene Betrag von 1725 fl. selbst bei der umfassendsten Vorsorge für Lehrmittel, Bibliothek u. a. m. für ein einziges Jahr viel zu reichlich und daher unnöthig hoch präliminirt war, Auch konnte beim Mangel der nöthigen Behelfe zwar nicht der Vermögensstand der Stadtgemeinde Jičín constatirt werden, wurde jedoch bemerkt, daß derselbe bei dem Umstande, als nur an Pachtzinsen der Betrag pr. 12. 332 fl. präliminirt war, nicht gering sein könne,

Mit Vorliegendem beschränkt sich die Stadtgemeinde lediglich auf Vorlage des Gemeinde-Präliminars pro 1880 und der Rechnung der Realschule pro 1879, welche nicht cumulativ mit der Verwaltung des Gemeindehaushaltes, sondern abgesondert geführt wird. - Dieselben Gründe nun, welche den Landesausschuß zu seinem vorjährigen Antrage bestimmten, müssen auch diesmal als noch maßgebend gelten, wie sich aus folgenden Daten ergibt:

Die Vorgelegte Realschulrechnung für das Jahr 1879 weist an Einnahmen, (darunter das Schulgeld mit 3254 fl. 50 kr. und die Staatssubvention mit 3000 fl. ) im Ganzen 6887 fl. 33 kr., die Ausgaben mit 17. 223 fl. 97 kr. aus, so daß sich der aus den Stadtrenten zu decken gewesene Ausfall mit 10, 336 fl. 64 kr. bezifferte gegen 6602 fl. 95 kr. im Jahre 1878.

Unter den Ausgaben befinden sich die Bezüge des Direktors, Katecheten und 6 Professoren mit 10, 014 fl. 93 kr. gegen 10, 503 fl. 14 kr. im Vorjahre, weisen daher, weil die Zahl der Lehrkräfte sich um 2 verminderte, einen Minderaufwand von beinahe 500 fl. aus.

Dagegen sind in die Ausgaben dieser Realschulrechnung die Abschlagszahlung auf die Passivkapitalien und die Interessen von letzteren mit 4847 fl. 81 kr., ferner die Entlohnungen für die Uhrmacher, den Rauchfangkehrer und Dachdecker mit 50 fl., zusammen mit 4897 fl. 81 kr. eingestellt, welche nach Ansicht des Landesausschusses, wenn auch die Verwaltung der Realschule separat gepflogen wird, nicht in die Rechnung dieser Anstalt gehören dürften, sondern als allgemeine Gemeindeauslagen angesehen werden müssen. - Auch im Jahre 1879 betrugen die "Verschiedenen Auslagen" den noch immer Sehr fraglichen Betrag per 1238 fl. 90 kr.

Nach Ausscheidung der in die Realschulrechnung nicht gehörigen obangeführten Auslagen per 4897 fl. 81 kr., würde sich der Abgang der Realschule auf 5438 fl. 83 kr. reduciren.

Betreffend die Gemeindewirthschaft, so erscheinen nach dem vorliegenden Präliminare für das Jahr 1880 die Einnahmen mit 33, 782 fl. 37 kr. und die Ausgaben mit 36. 858 fl. 72 kr. eingestellt, so daß sich auch bei der Gemeindeverwaltung ein Deficit per 3076 fl. 35 kr., wobei bemerkt werden muß, daß zur Deckung dieses Abganges eine Schulumlage präliminirt erscheint, weshalb sich nicht constatiren lässt, auf welche Weise die Stadtgemeinde Jičín den bei der Gemeindewirthschaft und der Realschule sich ergebenden Gesammtbetrag per 13. 412 fl. 99 kr. zu bedecken gedenkt. An Passiven wird ein Gesammtbetrag per 21. 605 fl. 86 kr. ausgewiesen.

Bemerkt muß Schließlich werden, daß nach Mittheilung des k. k. Landesschulrathes zu Folge Erlasses des Unterrichtsministeriums vom 29. Oktober 1880, Z. 17091, der Stadtgemeinde Jičin die bisher bezogene Staatssubvention per 3000 fl. zur leichteren Erhaltung der Communalrealschule auch für die Jahre 1881 und 1882 gewährt wurde.

Wird nun erwogen, daß, wenn auch der Vermögensstand der Stadtgemeinde Jičin nicht ziffermäßig vorliegt, derselbe aus dem Grunde kein ungünstiger sein könne, nachdem lediglich an Pachtzinsen der bedeutende Betrag per 16. 622 fl. 55 kr. und die von der Gemeinde gezahlten Steuern und Gaben mit 3250 fl. präliminirt erscheinen. Die Aufbringung des Gesammtdeficits kann somit keinen besonderen Schwierigkeiten unterliegen, zumal die Stadtgemeinde Jičín es nicht für nothwendig erachtet hat, behufs Bedeckung desselben mittelst einer Umlage vorzusorgen.

Aus diesen Gründen glaubt daher der Landesausschuß zu Folge Beschlußes vom 24. Mai 1881 von dem bereits in seinem vorjährigen Berichte gestellten Antrage nicht abgehen und auch gegenwärtig in merito beantragen zu sollen, der hohe Landtag wolle über die Petition der Stadtgemeinde Jičín um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln behufs leichterer Erhaltung ihrer Realschule zur Tagesordnung übergehen.

Slavný sněme račiž k dennímu pořádku přejíti o petici městské obce Jičínské za příspěvek zemský k snadnějšímu vydržování reálek jejích.

In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Bericht der Budgetcommission zuzuweisen.

Co se týče formálního, navrhuje zemský výbor, aby tato zpráva byla odkázána budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend das Gesuch der Stadtgemeinde Böhm. -Leipa um Gewährung der derselben bis Ende 1881 bewilligten LandesSubvention pr. 5000 fl. zur leichteren Erhaltung der dortigen Realschule.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v příčině žádosti městské obce Česko-Lípské, aby jí zemská subvence pr. 5000 zlatých pro tamní reálku do roku 1881 povolená, na další dobu ponechána byla.

Berichterstatter Landesausschuß-Beisitzer Dr. Volkelt:

Hoher Landtag !

Der Stadtgemeinde Böhm. Leipa wurde vom hohen Landtag zur leichteren Erhaltung ihrer Communal-Realschule ein Betrag von 5000 fl. jährlich bewilligt.

Es wird nun von derselben gebeten, diese Subvention für weitere drei Jahre zu bewilligen.

Am Schluße des Jahres 1879-80 waren daselbst 339 öffentliche Schüler und 2 Privatisten; der Fortgang war ein derartiger, daß hievon 239 Schüler ein Zeugniß der ersten Klasse, 55 ein solches mit Vorzug, 24 ein Zeugniß zweiter Klasse und nur 3 ein solches 3. Klasse erhielten.

Von den 26 Schülern des 7. Jahrganges haben sich alle der Maturitätsprüfung unterzogen; die Lehrmittel sind in einem ganz guten Zustande, die Gesammtausgaben der Anstalt betragen 23517 kr. 89 kr.

Unter den Einnahmen befindet sich auch die Landes-Subvention pr. 5000 fl., so daß für den Fall, als sie nicht gewahrt worden wäre, sich ein Abgang im Betrage dieser Subvention ergeben und von der Stadtgemeinde hatte gedeckt werden müßen.

Die Gemeinderenten haben sich aber nicht nur nicht gehoben, sondern sind im Gegentheil noch mehr belastet worden.

Die Stadtvertretung hat beschlossen, für das Gymnasium ein den Unterrichtszwecken entsprechendes Gebände herzustellen, welches heuer vollendet wird und einen Aufwand von 104000 fl. ohne innere Einrichtnng erfordert.

Auch werden nach Angabe der Stadtgemeinde noch weitere bedeutende Auslagen hinzukommen, welche durch Erbanung eines neuen Krankenhauses und die Anlegung eines Central-Friedhofes erwachsen werden.

Alle diese Angaben werden von der k. k. Bezirkshauptmannschaft betätigt und das vorliegende Ansuchen der Stadtgemeinde befürwortet,

Mit Rücksicht auf das Vorstehende und den Umstand, daß durch Entziehung der bisherigen Subvention der emporstrebenden Stadtgemeinde Böhm. -Leipa ein empfindlicher Entgang zugefügt würde, erlaubt sich der Landesausschuß dieses Ansuchen dem hohen Landtag befürwortend vorzulegen und den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle der Stadtgemeinde Böhm -Leipa zur leichteren Erhaltung ihrer Realschule die bisher gewahrte Landes-Subvention pr. 5000 fl. für weitere 3 Jahre, d. i. bis Ende 1884 bewilligen.

Zemský výbor činí návrh:

Slavný sněme račiž povoliti městské obci Česko-Lípské k snadnějšímu vydržování její reálky jako dosaváde roční subvenci 5000 zl. skrze tři roky až do konce roku 1884.

Co se týče formálního, navrhuje se, aby zpráva tato odkázána byla budžetní komisi.

In formaler Richtung wird beantragt, diesen Bericht der Budgetcommission zuzuweisen.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die Weitergewährung der Subvention pr. 5000 fl. bis 1884 der Stadtgemeinde Karolinenthal zur leichteren Erhaltung der dortigen böhmischen Communalrealschule.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v příčině povolení subvence ročních 5000 zl. do roku 1884 městské obci Karlínské k vydržování obecní české reálky na dobu 3 let.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Dr. Volkelt: Hoher Landtag !

Bei Erledigung des Voranschlages für das Jahr 1879 hat der hohe Landtag beschlossen, der Stadtgemeinde Karolinenthal zur leichteren Erhaltung der böhmischen Kommunalrealschule eine Subvention jährlicher 5000 fl. auf die Dauer von 3 Jahren, d. i. vom 1. Jänner 1879 bis Ende Dezember 1881 zu bewilligen.

Nachdem fomit mit Schluß dieses Jahres die Subventionirung aufhören soll, so brachte die Stadtgemeinde Karolinenthal das vorliegende Ansuchen ein, worin sie um die Weitergewährung der obangeführten Subvention auf weitere 3 Jahre d. i. bis Ende 1884 bittet.

Motivirt wird das Ansuchen damit, daß sich die finanziellen Verhältnisse der Karolinenthaler Gemeinde in den letzten Jahren nicht gebessert haben, vielmehr der Aufwand auf die Realschule von Jahr zu Jahr steige und daß die Ausgaben für diese Anstalt im Jahre 1881 die Höhe von 23. 474 fl. 92 kr. erreicht haben.

Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde im letzten Triennium haben sich nachstehend gestaltet:

1878:

Einnahmen...

27, 652

 

53

kr.

 

Ausgaben...

55, 187

 

87

 

1879:

Einnahmen...

27, 676

 

45

kr.

 

Ausgaben...

52, 151

 

94

 

1880:

Einnahmen...

22, 289

 

18

kr.

 

Ausgaben...

47, 949

 

39

 

Für das Jahr 1881 ist eine 23 1/2 % Gemeindeumlage ausgeschrieben.

Die Passiva der Stadtgemeinde Karolinenthal betrugen im Jahre 1880 113, 056 fl. 17 kr.

Ferner wird in dem Ansuchen bemerkt, daß, nachdem die Stadtgemeinde nicht mehr lange in der Lage wäre, diese Anstalt zu erhalten, sie betreffenden Ortes das Ansuchen um Uebernahme dieser Anstalt in die Staatsverwaltung gestellt hat, welches Ansuchen zwar bisher noch nicht erledigt ist, nach allem aber wenig Hoffnung bestehe, daß ihm in der nächsten Zeit werde willfahrt werden.

Der k. k. Landesschulrath, welchem das Ansuchen der Stadtgemeinde Karolineuthal zur Wohlmeinungseröffnung und Antragstellung übersendet wurde, besürwortet in seiner Zuschrift vom 13. Juli 1. J. Z. 1. 12040 das Ansuchen mit dem Bemerken, daß die Kommunal -Oberrealschule in Karolinenthal sich einer so zahlreichen Frequenz erfreut, daß die untersten 2 Klassen im laufenden Schuljahre in Parallelabtheilungen geschieden werden mußten und daß die Unterrichtserfolge bei der ausgezeichneten Leitung der Anstalt und der Strebsamkeit des Lehrkörpers im vollen Maaße befriedigend erscheinen, so daß diese Anstalt alle mögliche materielle Unterstützung verdient.

Zugleich bestätigt er die Angaben in dem vorliegenden Gesuche der Stadtgemeinde Karolinenthal, als auf Wahrheit beruhend, und fugt schließlich hinzu, daß das Einschreiten dieser Gemeinde um Uebernahme der dortigen Oberrealschule mit dem dortämtlichen Berichte vom 19. Mai 1881 Z. 12006 dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht befürwortend vorgelegt worden ist.

In Ansehung der Uebernahme der KommunalOberrealschule in Karolinenthal in die Staatsverwaltung fanden übrigens auch Schon Verhandlungen zwischen dem k. k. Landesschulrathe und dem Landesausschusse in der Nichtung statt, daß der Erstere an den Landesausschuß die Anfrage stellte, ob und in wiefern bei dem Umstande, als der Unterrichtsminister die Uebernahme besagter Anstalt in die Staatsverwaltung von der Beibringung des Nachweises abhängig gemacht hat, daß der hohe Landtag die bisher zur Erhaltung der Anstalt gewahrte Landessubvention auch der Staatsanstalt dauernd widmen werde, auf den dauernden Bestand dieser Landessubvention eventuell für die Staatsanstalt reflectirt werden könnte.

Hieranf wurde von Seite des Landesausschußes dem k. k. Landesschulrathe mit Zuschrift vom 10. November 1880 Z. 33194 eröffnet, daß, nachdem der hohe Landtag die Landessubvention nur auf die 3 Jahre bis Ende 1881 beschränkt hat und nach § 11 des Landesgesetzes v. 13. September 1874 lediglich Kommunal-Realschulen aus Landesmitteln subventionirt werden können, der Landesausschuß weder in der Lage, noch auch berechtigt Sein kann, die Zusicherung abzugeben daß der hohe Landtag diese Anstalt auch dann und zwar dauernd subventioniren werde, wenn sie Staatsanstalt würde.

Aus dem Obgesagten wolle der hohe Landtag entnehmen, daß die Karolinenthaler Realschule, insolange sie Kommunalanstalt bleibt und daher von der Stadtgemeinde erhalten werden muß, mit Hinblick auf die keineswegs günstige finanzielle Lage der Letzteren subventionsbedürftig erscheint und es erlaubt sich daher der Landesausschuß auf Grund seines Beschlußes vom 3. August 1. J. die vorliegende Petition der Stadtgemeinde Karolinenthal zwar befürwortend und mit dem Antrage auf Willfahrung vorzulegen, gleichzeitig für den Fall. als diese Anstalt in die Verwaltung des Staates übergehen Sollte, was in Folge der Befürwortung Von Seite des k. k. Landesschulrathes immerhin eintreffen kann, es dem hohen Ermessen zu überlassen, ob dieselbe auch dann aus Landesmitteln zu subventioniren wäre.

Zemský výbor činí návrh, žádosti městské obci Karlínské vyhověti, zároveň však pro případ, že by ústav přišel pod správu státní, což následkem usnešení c. k. zemské školní rady nemožno není, výbor zemský ponechává slav. sněmu na uvážení, má-li subvenci ústavu tomu ponechati Čili nic.

In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Bericht dem Budgetausschusse zuzuweisen.

Co se týče formelního navrhují, aby zpráva tato byla budžetní komisi přikázána.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünascht Jemand das Wort ?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche für den Antrag sitnd, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Es ist angenommen,

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurf, womit die anläßlich der neuen Brücke von Podskal nach Smichow nothwendige Grenzänderung der Stadtgemeinde Prag und Smichow bewilligt wird.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Škarda.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s osnovou zákona, jímž za příčinou zřízení nového mostu z Podskalí k Smíchovu vedoucího, povoluje se změna v mezích obce Prahy a Smíchova.

Posl. Dr. Škarda. Jakž známo, vystavěla městská obec Pražská most z Podskalí na Smíchov a bylo zákonem ze dne 16. června roku 1875 povoleno, aby na most ten, pak na most císaře Františka Josefa vypůjčila si obec Pražská 1, 000. 000 zl., když však půjčka ta jednou byla povolena a jednalo se o to, aby byla pojištěna, ukázalo se, že se to nemohlo státi, poněvadž most ten neleží celý v mezích města Prahy, zejmena že leží levý pilíř v obvodu obce Smíchovské.

Ukázala se tedy potřeba, aby k dosažení jednotné knihovní vložky, meze obcí se změnily v ten spůsob, že by pozemek, na kterém postaven jest levý pilíř, a jenž měří asi 102 čtv. sáhů, přidělen byl katastrální obci Pražské.

Obec Pražská obrátila se k zemskému výboru, by zákon v ten spůsob vymohl.

Zemský výbor předkládá žádost tu a zároveň osnovu zákona, který by vydán býti mohl v příčině té, a činí zemský výbor ve formálním spůsobu návrh, aby žádost tato byla přikázána komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Es handelt sich um die Erlassung eines landesgesetzes bezüglich der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Prag und Smíchow, welche aus Anlaß der von Podskal nach Smichow führenden Brücke nothwendig wurde.

Es wird vom Landesausschusse der Entwurf eines diesbezüglichen Gesetzes vorgeschlagen, und ich stelle in formeller Beziehung den Antrag, es möge diese Angelegenheit der für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten bestehenden Commission zur Erledigung zugewiesen werden.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschusses mit Gesetzentwurf, womit der Stadtgemeinde Žižkov die Einhebung einer Abgabe von den Gebäudeeigenthümern daselbst zur theilweisen Bestreitung der Kosten der Kanalisirung bewilligt wird.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s onovou zákona, kterýmž se obci města Žižkova povoluje, aby k částečnému uhražení nákladu kanalisace vybírati mohla dávku od majitelů budov v obci té.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Zpravodaj Dr. Škarda: Obec Žižkovská vzrostla v několika letech v obec velkou a četnou, a bylo se jí starati, aby se zavedla kanalisace a dláždění.

Nemajíc však žádného jmění, nebylo jiné pomoci, než žádati na majitelech jednotlivých domů, aby sami nesli náklad za zřízení stok, a tak i po několik let posavad bez veškeré námitky vykonáno bylo.

Obec ale žádá, aby vybírání toho poplatku dostalo zákonnitého základu a podala žádost k zemskému výboru, aby vydán byl zemský zákon, kterým by povoleno bylo stočné (totiž poplatek za vpuštění soukromé domovní stoky do obecní hlavní stoky veřejné) vybírati a také náklad na stoky veřejné tím uhraditi.

Zemský výbor podává osnovu zákona takového a činí ve formálním spůsobu návrh, aby tato osnova zákona přikázána byla komisi, která jest zvolena pro obecní a okresní záležitosti.

Es handelt sich um die Erlassung eines Gesetzes, mit welchem die Gemeinde Žižkov ermächtigt werden soll, eine Gebühr für die Einmündung der Privatkanäle von ihren Hausbesitzern einzuheben.

Die Gemeinde hat Sich diesfalls an den Landesausschuß gewendet und derselbe legt den diesbezüglichen Gesetzentwurf vor und stellt in formeller Beziehung den Antrag, es solle dieser Gesetzentwurf zur Berathung der für Gemeindeund Bezirksangelegenheiten bestehenden Commission zugewiesen werden.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrag zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht), Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend die Anlegung eines Theiles der Gelder des Grundentlastungsfondes durch Ankauf neuer 5% steuerfreier Rente im Betrage pr. 1, 000. 000 fl. zum Course 95 pr. 100.

Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Zeithammer.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v příčině uložení části peněz vyvazovacího fondu, koupí nové 5% dani ne-


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