gung fähig ist, denn es ist aus dem praktischen Leben herausgegriffen, so können wir ruhig sagen, daß die Gerichte Böhmens einer wenn auch langsamen, so doch sicheren Èechisirung entgegengehen. (Sehr richtig ! Bravo! links, Gelächter im Centrum.)
Es heißt weiter im Minoritätsvotum in dieser Richtung: "Die Ministerialverordnung basirt auf der Rechtsanschanung, daß das Volk nicht der Behörde, sondern die Behörde wegen des Volkes da ist. " (Rufe: Ganz richtig! im Centrum. )
Nun, meine Herren, ich kritisire den Satz nicht, aber ich erlaube mir hervorzuheben, daß es meiner Ausicht nach sehr bedenklich zu sein scheint, wenn der Satz ausgesprochen wird, "die Ministerialverordnung bildet die Basis einer Rechtsanschanung. "
Meiner Uiberzeugung nach kann eine Verordnung niemals die Basis einer Rechtsanschanung Sein. (Rufe: §. 19 Centrum. )
Oberstlandmarschall: Ich bitte den Redner nicht zu stören.
Dr. Funke: Eine Rechtsanschanung findet im Gesetze, im verfassungsmäßig zusammengekommenen Gesetze ihren Ausdruck (Bravo! Bravo ! im Centrum) nur auf Grund des Gesetzes. Aber es darf niemals eine Ministerialverordnung eine Ordonanz, eine Basis einer Rechtsanschanung bilden, denn, wenn dieser Fall in seinen weiteren Konsequenzen verfolgt würde, meine Herren, daß die Verordnung die Basis und nicht das Gesetz die Basis für die Rechtsanschanung bildet, dann würden wir auf eine abschüssige Bahn gelangen. (Rufe: ganz richtig! im Centrum. ) Solche Anschauungen würden schließlich zum Oktroi führen. (Bravo! links) Es heißt, um die Rechte zweier Volksstämme handelt es sich.
Meine Herren, die Deutschen haben das Recht des anderen Volksstammes nie angetastet und sie wollen. das auch nicht. (Gelächter im Centrum. ) Allein, wenn gesagt wird, es handelt sich in der Ministerialverordnung um die Rechte zweier Volksstämme, so bestreite ich das.
Meine Herren, wenn entgegen der bisherigen Gepflogenheit nunmehr in geschlossenen, rein deutschen Sprachgebieten der Deutsche alle behördlichen Zustellungen in der ihm vollständig unbekannten böhmischen Sprache annehmen muß, wenn der Realbesitzer gegen Seinen Willen gezwungen wird, sich die Eintragung im Grundbuche in einer ihm unbekannten Sprache gefallen lassen zu müssen, (Rufe: wir auch! im Centrum), dann kann man nicht sagen, daß es sich um das Recht zweier Volksstämme handelt, dann muß man vielmehr sagen, es handelt sich jetzt, nach der Ministerialverordnung um die Bedrückung und Herabsetzung der Rechte des deutschen Volkes. (Bravo ! bravo ! links. Dr. Kalousek: Vice versa! ) Die Bewegung war hier; die Regierung fand sich auch veranlaßt, sowohl im Herren- als im Abgeordnetenhause Aufklärungen über die Sprachenverordnung zu geben. Nun, ich gestehe offen, wenn die Deutschen in Böhmen noch nicht bennruhigt gewesen waren, sie hätten es wahrhaftig durch diese Aufklärungen werden müssen. (Rufe: Sehr gut! links. )
Wenn vom Standpunkte der Regierung erklärt wird, es ist kein praktisches Bedürfnis vorhanden gewesen, diese Verordnung zu erlassen, wenn ausgesprochen wird, daß den Anforderungen der Gleichberechtigung jederzeit Rechnung getragen wird und dieser Regierungsausspruch sich ja basirt auf statistische und behördliche Vernehmungen, dann muß man sich wohl fragen, ja, wo liegt der Grund, wo liegt die Ursache, daß diese Verordnung erlassen worden ist? Liegt sie im Bedürfnisse - nein! und doch können Gesetze und auch Verordnungen, welche auf dem Gesetze basiren, nur dann erlassen werden, wenn eine absolute Nothwendigkeit vorhanden ist; denn auch der böhmische Landtag z. B. macht ja nur die Gesetze, - und wir haben sehr viele Gesetze gemacht - welche nur als eine absolute Nothwendigkeit erkannt worden sind.
Nun hat man weiter gesagt, es ist eigentlich nichts Neues, es ist nur eine Codifizirung der thatsächlich bestehenden Praxis und das, meine Herren, ist nicht richtig.
Ware das der Fall, wären nicht neue Zustände und Verhältnisse geschaffen worden; wäre es eine bloße Codifizirung, so hätte das in der Ministerialverordnung ausdrücklich enthalten Sein müssen. Aber es heißt "Regelung !" Und, meine Herren, Codifizirung und Regelung, das sind denn doch sehr verschiedene Begriffe. Darum ist auch die Motivirung in dem Minoritätsvotum keineswegs richtig, wenn es in der ersten Motivirung heißt, daß die Verordnung vom 19. April 1880 im Wesentlichen eine Zusammenfassung der früheren und speziell im §. 13 der allgemeinen Gerichtsordnung enthaltenen Normen ist, und es ist eben so wenig richtig, daß diese Ministerialverordnung mit dem §. 13 der a. G. O. im vollen Einklange steht; denn der Regierungsvertreter hat ausdrücklich gesagt, daß die Verordnung kein Wort über das Recht der Parteien, Eingaben in der einen oder der anderen Landessprache beim Gerichte einzubringen und kein Wort über die Pflicht der Gerichte, Eingaben in der einen oder der anderen Landessprache anzunehmen, enthalt. In diesen beiden Beziehungen bleiben die bestehenden Gesetze und Verordnungen unberührt.
Nachdem aber der §. 13 und alle Bestimmungen, welche den §. 13 der a. G. O. interpretiren, nur Normen enthalten, welche das Recht der Parteien, Eingaben in der einen oder der anderen Sprache zu überreichen, und anderseits die Pflicht der Gerichte, Eingaben in der einen oder anderen Sprache anzunehmen, beinhalten, so erscheint einerseits der Ausspruch des Regierungsvertreters, daß es eine bloße Codifizirung sei, eben so wenig wie die Motivirung des ersten und zweiten Punktes des Minoritätsvotums richtig und erlaube ich mir hervorzuheben, daß eben die Motivirung des Minoritätsvotums auch in Bezug aus Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes nicht richtig ist. Denn Artikel 19 besagt, daß die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und im öffentlichen Leben vom Staate anerkannt wird, sagt aber nicht, daß dieses Recht der beiden Volksstämme gewährleistet wird. (Gelächter in Centrum. )
Zwischen Anerkennung und Gewährleistung ist aber ein großer Unterschied. (Bewegung im Centrum. )
Meine Herren ! Kommen wir nun doch endlich auf den eigentlichen Grund und auf die Ursache der ganzen Verordnung !
Die Herren der Minorität haben uns in der Kommission klar und deutlich gesagt, was wir ja ohnehin gewußt haben; es wurde uns gesagt: ES war eine Pflicht der Regierung, diese Verordnung als Antwort auf das Memorandum der böhmischmährischen Abgeordneten zu erlassen. Also nicht das Bedürfniß, nicht die absolute Nothwendigkeit (Rufe im Centrum: o ja aber unser Bedürfniß) War es, sondern ein politischer Akt des Ministeriums und ich mochte Sagen, es war ein unpolitischer Akt (Bravo !), ein Akt, welcher den einen Theil unbefriedigt gelassen und den anderen Theil verletzt und in seinem Rechte gekränkt hat. (Ganz richtig. )
Meine Herren, das ist nicht politisch, das ist nicht staatsmännisch, insbesondere wenn es sich mit dem Grundgesetze nicht in Einklang bringen laßt. (Bravo links. Oho! int Centrum. )
Meine Herren, ich bin überzeugt, daß Alle, welche als Abgeordnete in diesem hohen Hause Sitzen, von den Grundsätzen einer wahren freiheitlichen Entwicklung des Volkes im Rechtsstaate durchdrungen sind.
Und da kann ich denn nun Sagen, daß, wenn ich der anderen Seite dieses hohen Hauses angehören würde, ich diese Herren um die Errungenschaft dieser Ministerialverordnung wahrhast vom Standpunkte einer wahren und freiheitlichen Entwicklung nicht beneiden würde. (Bravo links, Rufe im Centrum: Wir uns auch nicht. ) Meine Herren, es Sollte ein Akt der Versöhnung des Koalitionsministeriums sein, das, was geplant wurde, ist nicht eingetroffen, es ist gerade das Gegentheil davon eingetroffen.
Auf dem Wege der Verordnungen und Ordonanzen wird die Versöhnung und der Friede niemals herbeigeführt werden können; wir werden niemals auf einem solchen Wege zum wahren Frieden gelangen. (Bravo! Ganz richtig. )
Ich erblicke von meinem Standpunkte und von dem Standpunkte meiner Gesinnungsgenossen aus in der Verordnung nicht ein Postulat der Nothwendigkeit, kein Postulat der Gerechtigkeit, auch kein Postulat der Legalität, (Oho im Centrum) ich sehe in dieser Verordnung nur ein Mittel zur Vergewaltigung der Deutschen in Böhmen (Oho im Zentrum) und darum werde ich aus voller Uiber-
Zeugung für das Majoritätsvotum stimmen. (Bravo! Bravo!)
Nejv. marš. zem.: (zvoní. ) Poslanec p. dr. Vašatý má slovo.
Posl. dr. Vašatý: Postupuji své slovo p. dr. Gablerovi.
Nejv. marš. zem.: Poslanec p. dr. Gabler má slovo.
Abg. Dr. Gabler:
Hoher Landtag !
Ich erlaube mir vor Allem die unmaßgebliche Bemerkung, daß die heutige Schlußkanonade nicht nach meinem persönlichen Geschmacke ist; da wir aber einmal schon zum scharfen Gefechte befohlen find, so thuen wir unsere Schuldigkeit.
Die hohe Kommission, welche beitragt war, die Petitionen, betreffend die Ministerialberordnung vom 19. April, zu beurtheilen und einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, sagt in ihrem Berichte, daß die Ministerialverordnung vom 19. April 1880 eine außerordentliche Aufregung und Beunruhigung in der Bevölkerung der deutschen Bezirke Böhmens hervorzurufen geeignet ist und weiter Sagt sie, daß durch die Ministerialverordnung vom 19. April 1880 in der Bevölkerung der deutschen Bezirke Böhmens in der That eine außerordentliche Beunruhigung und Anregung hervorgerufen wurde, und auf Grund dieser Behauptung stellt dann die hohe Kommission den Antrag, daß die Petitionen an die k. k. Regierung mit der Aufforderung zu leiten Sind, dieser Angelegenheit die ernsteste Aufmerksamkeit zuzuwenden und Abhilfe zu Schaffen.
Der Landtag des Königreiches Böhmen wird durch diesen Antrag aufgefordert, förmlich zu bestätigen, daß die Verordnung vom 19. April 1880 wirklich geeignet ist, eine außerordentliche Beunruhigung und Aufregung unter der deutschen Bevölkerung Böhmens hervorzurufen und weiter förmlich zu bestätigen, daß durch diese Verordnung eine außerordentliche Aufregung und Beunruhigung unter der deutschen Bevölkerung wirklich hervorgerufen wurde.
Ich frage auch nun: 1. ob diese Verordnung vom 19. April 1880 wirklich dazu geeignet Sein kann, eine außerordentliche Beunruhigung und Ausregung unter der deutschen Bevölkerung Böhmens hervorzurufen und ich muß nur sagen, daß, So wie ich die Sache ansehe, die Regierung bei Herausgabe dieser Verordnung von dem Standpunkte ausging, daß das Königreich Böhmen ein untheilbarer Bestandtheil des österreichischen Kaiserstaates ist, welcher aber in vielfach gemischter und verschlungener Weise von zwei Volksstämmen bewohnt ist. Ich glaube nun, daß nach der Ausicht der Regierung diese Verordnung nur dazu führen sollte, daß diese beiden Volksstämme sowohl in politischer als auch in nationaler Beziehung derselben Rechte theilhaftig werden, daß eben so, wie jeder Deutsche im ganzen Königreiche Böhmen mit seiner deutschen Sprache zu jeder Behörde und zu jedem Gerichte gehen kann und dort in seiner deutschen Sprache gehört werden muß, ebenso jeder Böhme ganz desselben Rechtes theilhaftig werden soll und daß durch diese Verordnung, welche übrigens nichts anderes bezweckt, als daß, wie gesagt, sämmtliche Behörden und Gerichte Böhmens angewiesen wurden, sowohl den Deutschen als den Böhmen in Seiner Sprache zu hören und zu vernehmen. Ich kann es nun nie glauben, daß eine solche Verordnung in der deutschen Bevölkerung eine Aufregung und eine Beunruhigung und noch dazu eine außerordentliche Aufregung und Beunruhigung verursachen könnte. (Oho. ) Wenn man das glauben sollte, so müßte ich der deutschen Bevölkerung einen gänzlichen Mangel an Gefühl für Gerechtigkeit und Billigkeit zuschreiben. (Oho. )
(Oberstlandmarschall läutet).
Meine Herren ! Ich spreche nur meine individuelle Meinung aus, und ich bestehe darauf, ich müßte ihr denselben zuschreiben und ich schreibe ihr diesen Mangel nicht zu und darum glaube ich nicht an die außerordentliche Aufregung. (Bravo! bravo. ) Ich kann nicht glauben, daß ein deutscher Landwirth in seinem deutschen Dorfe oder daß ein deutscher Handwerker in Seiner deutschen Stadt dadurch in eine außerordentliche Aufregung und Beunruhigung Versetzt werden könnte, wenn etwa Vielleicht alle Monate einmal, und meine Herren, geben sie das Recht zu, es wird nicht einmal alle Monate geschehen, Wenn also zu der deutschen Behörde im nächsten Orte oder in dem Orte Selbst alle Monate eine böhmische Eingabe kömmt, die vielleicht die dortige Behörde oder das Gericht in einige Verlegenheit. bringt.
Ich kann, wie gesagt, nicht glauben und ich glaube nicht an die außerordentliche Aufregung und Beunruhigung der deutschen Bevölkerung. (Výbornì. )
Meine Herren, ich bin Selbst aus einer deutschen Gegend. (Aj, aj. ) Mein eigener Bruder ist ein ganz echter Deutscher. (So. ) Ich bin jedes Jahr in dieser Gegend und kenne ganz genau die öffentliche Meinung in dieser Gegend, weiß, wie unsere Bevölkerung über unseren leidigen Rationalitätenstreit denkt, aber ich habe keine Aufregung bei derselben sicherstellen können.
Ich habe meinem Bruder geschrieben (Heiterkeit) und ihm die Frage gestellt: Seid Ihr durch die Ministerialverordnung vom 19. April 1880 in Beunruhigung versetzt worden und zweitens herrscht in Euerer Gegend überhaupt eine Beunruhigung?
Ich erlaube mir vorzulesen, was mir mein Bruder antwortete. (Heiterkeit. ),, Aus der Verordnung glaube ich soviel ersehen zu haben, daß von jetzt an jedes Gericht in Böhmen gezwungen ist, böhmische Eingaben auch böhmisch zu erledigen und in solchen Fällen mit der Partei auch die mündliche Verhandlung böhmisch zu führen. Ich wäre der Meinung, das konnte nur die Beamten, welche nicht der böhmischen Sprache mächtig sind, in Unruhe versetzen, nicht aber die deutsche Bevölkerung. (Výbornì! )
Die Èechen haben dadurch gewonnen. (Sie sehen, er thut mir nicht einmal den Gefallen zu sagen die Böhmen. ) Wir Deutsche aber haben, wie ich glaube, nichts verloren, also gönnen wir jenen diesen Vortheil. Uibrigens wird ja in Böhmen kein Mangel an Juristen sein, welche beide Landessprachen sprechen und da durfte die Durchführung dieser Verordnung wohl nicht auf Schwierigkeiten stoßen. " (Bravo. Heiterkeit. )
Ich glaube, wenn ein Mann, den ich, obwohl er mein Bruder ist, den intelligentesten in Seiner Gemeinde nennen kann, wenn ein Solcher Mann so schreibt und von einem Bestehen einer Beunruhigung nicht ein Wort erwähnt, so glaube ich in meinein Glauben bestärkt zu sein, daß eine Beunruhigung und noch dazu eine außerordentliche Beunruhigung und Aufregung in der deutschen Bevölkerung Böhmens nicht besteht, dort wenigstens in Wartenberg ist es nicht der Fall. Man wird sagen: Was nützt alles Gerede, vor uns liegen ja 50, jetzt glaube ich 60 Petitionen und die Existenz dieser Petitionen kann man nicht ableugnen. Ich erlaube mir den hohen Landtag in Betreff dieser Petitionen auf zwei Umstände aufmerksam zu machen, welche nach meiner Ansicht ziemlich auffallend sind. Ich erlaube mir an jene Zeit zu erinnern, wo das sogenannte deutsche Memorandum, die Denkschrift, veröffentlicht wurde und erlaube mir zu erinnern, daß damals aus 3000 und Soviel hundert deutscher Gemeinden so viel ich mich erinnere, 135 Zustimmungsadressen eingelaufen sind und bitte zu bemerken, daß es sich in diesem Schriftstücke gehandelt hat, ich möchte sagen wie die Diplomaten Sich ausdrücken, um eine akademische Auseinandersetzung, welche durchaus nicht eine praktische Tragweite hatte; jetzt hat man uns so eben gesagt, die ganze deutsche Bevölkerung ist in einer außerordentlichen Aufregung. Und was haben wir?
Kaum 60 Petitionen und zwar, wenn man, wie ich glaube annehmen zu können, die 12, welche von Stadt- und Bezirksvertretungen zugleich ausgehen und also gleichsam identisch sind, wenn man die noch abrechnet, kaum 50. Ich glaube also vollkommen überzeugt zu sein, daß diese Beunruhigung in Böhmen nicht existirt und ich stehe nicht an, meine Meinung in dieser Sache ganz offen und ohne Rückhalt dahin auszusprechen, daß wir es in dieser Sache nicht mit einer wirklichen Stimmung der deutschen Bevolkerung, sondern daß wir es mit einer Parteiagitation (Výbornì, Oho) der Sogenannten Verfassungstreuen Partei zu thun haben. Ich erlaube mir nur meine. individuelle Ansicht auszusprechen. Es ist ja kein Geheimniß, daß die verfassungstreue Partei nichts anderes wünscht, als die gegenwärtige Regierung zu Stürzen. Es ist ganz natürlich, daß die verfassungstreue Partei jedes Mittel benützt, um zu diesem Zwecke zu gelaugen und ich glaube der Wahrheit gemäß oder besser gesagt der Wahrscheinlichkeit gemäß annehmen zu können, daß die Verfassungspartei keine andere Absicht hat, als mit diesen Petitionen in der Hand, zu Seiner Majestät dem Kaiser zu treten und ihm zu sagen:,, Herr! Du hast in der Thronrede die edelsten Absichten ausgesprochen über die Rechte der Volker und über die wahre Freiheit. Siehe nun, wie Dein ungeschicktes Ministerium durch eine Verordnung nichts anderes thut, als Aufregung und Beunruhigung in der Bevölkerung zu verbreiten. Schicke diese Leute fort und nehme wieder uns. (Heiterkeit. ) Wir verstehen es viel besser die liberalen Gefetze nicht auszuführen. " (Výbornì. )
Meine Herren, ich muß fagen de gustibus non est disputandum. Wenn dieses Ministerium wirklich ein reaktionäres Ministerium ist, welches aber dennoch in angeblich ungeschickter Weise die liberalen Gesetze ausführt, so ist mir dieses Ministerium doch noch lieber, als eine liberale Regierung, welche in geschickter Weise ihre liberalen Gesetze nicht durchführt. (Bravo, Výbornì. )
Man hat gesagt und hat oft gesagt, die Berfassungspartei und die deutsche Bevölkerung von Böhmen sei eigentlich eins und dasselbe und daraus geht die Folgerung hervor, wenn etwa die Verfassungspartei in ungewöhnlicher Weise aufgeregt und beunruhiget sein sollte, so muß es natürlich die deutsche Bevölkerung in Böhmen auch sein.
Ich gebe das Eine zu, aber nicht das Andere und ich finde nach meiner Ansicht einen großen, einen Sehr wesentlichen Unterschied zwischen der österreichischen Verfassungspartei und der deutschen Bevölkerung in Böhmen. (Oho links. )
Die österreichische Verfassungspartei will in Oesterreich herrschen und sie weiß ganz gut warum. Die deutsche Bevölkerung Böhmens will, glaube ich, nicht in Oesterreich herrschen und Sie könnte auch nicht wissen, warum sie das Soll. Die österreichische Verfassungspartei gibt ganz schöne Gesetze über Gleichberechtigung der Nationalitäten, aber wir wissen, daß sie diese Gleichberechtigung nicht will.
Die deutsche Bevölkerung gibt keine Schönen Gesetze über Gleichberechtigung, aber sie will diese Gleichberechtigung. (Bravo, Výbornì. )
Die österreichische Versassungspartei ist sehr bemüht, die Bevölkerung Böhmens in zwei streng von einander geschiedene nationale Lager zu theilen, sie proklamirt immer die Herrschaft der superioren Race über die inferiore. (Oho links. )
Die deutsche Bevölkerung Böhmens die Weiß sehr gut, daß unser Herrgott selbst die Bevölkerung Böhmens nicht mehr in zwei Racen theilen könnte und meine Herren, Wir brauchen nicht aus diesem Saale hinauszugehen, um Beweise dafür zu liefern.
Mein alter Freund, Dr. Rieger, macht daraus gar kein Geheimniß, daß er eigentlich germanischen Ursprunges ist (Heiterkeit) und ich glaube, daß
auch der Führer der andern nationalen Partei sehr leicht nachweisen konnte, daß er slawischen Ursprunges ist. (Heiterkeit. )
Nach der Theorie von inferioren und superioren Racen hatten wir nun eine inferiore Partei mit einem fnperioren Führer, und eine superiore Partei mit einem inferioren Führer. (Heiterkeit im ganzen Hause. ) Soll ich nun weiter sagen, was ich schon erwähnt habe, in Böhmen sind die Verhältnisse ebenso, ich zum Beispiel bin meiner Denkund Handlungsweise nach ein echter Böhme, mein Bruder ein echter Deutscher, oder es ist da und dort der Vater ein Böhme, die Söhne Deutsche und umgekehrt.
Dies erwähne ich, um zu zeigen, wie Sich eigentlich die Verhältnisse im Lande finden.
Die Verfassungspartei roklamirt uns sehr gern als ihre politischen Gegner, damit sie desto bequemer als Nation uns verfolgen kann. Die deutsche Bevölkerung Böhmens sieht in uns aber wirklich eine Nation und gönnt uns vom ganzen Herzen, - es ist dies So eben ausgesprochen wor den - alle politischen Rechte, welche sie für Sich selbst wünscht, und erlauben sie mir noch einen Unterschied zu zeigen, ich muß alles heraussagen.
Die österreichische Verfassungspartei gerirt Sich Sehr oft als wenn Sie die Schlachten bei Mars la Tour und Sedan gewonnen hätte. (Bravo im Zentrum. )
Die deutsche Bevölkerung Böhmens vergißt nie, daß sie gemeinschaftlich mit uns bei Sádowa geschlagen wurde.
Das ist sehr richtig.
Ich glaube, meine Herren, somit dargethau zu haben, daß die österreichische Verfassuuaspartei und die deutsche Bevölkerung durchaus nicht identisch sind.
Die österreichische Verfassungspartei hat sehr oft behauptet und behauptet immer noch, daß sie eigentlich allein die echte Trägerin des wahren österreichischen Staatsgedankens ist. Erlauben sie mir, meine Herren, daß ich diese Behauptung an-zweifle.
Der Hauptpunkt jedes österreichischen Staatsgedankens muß jedenfalls das sein, daß dieses Oesterreich beisammen bleibe.
ES ist nun in der Kommission, welche diese Petitionen zu beurtheilen hatte, in einer mir sehr auffallenden Weife Tirol mit Böhmen verglichen worden, man hat von Trentino gesprochen. Meine Herren, wenn eine Analogie wirklich besteht, so glaube ich, konnte ein böhmisches Trentino nichts anderes sein als das neu getaufte Deutsch-Böhmerland. (Bravo. )
Ich glaube mich über diesen Gegenstand nicht weiter verbreiten zu Sollen, aber ich hoffe, es wird zu einem böhmischen Trentino niemals kommen. (Výbornì. )
Seine Durchlaucht Herr Fürst Schönburg Sieht in unseren Händen einen gefährlichen eifernen
Hammer, mit dem wir, wenn ich die gewiß beachtenswerthe Meinung Sr. Durchlaucht richtig interpretire, auf die österreichische Verfassung loshämmern, aber mit dein wir sehr leicht das Ganze Oesterreich in Trümmer schlagen konnten.
Meine Herren, ich glaube im Namen aller meiner Gesinnungsgenosse erklären zu können, daß wir noch nicht so reis sind für die neue Landesanstalt, als daß wir mit eigenen Händen jenes Haus, das einzige Haus zertrümmern konnten, in welchem wir einen bleibenden Unterstand für die Existenz und weitere Entwicklung unserer Nationalität zu finden hoffen. (Bravo! Bravo ! Händeklatschen. )
Meine Herren, unsere ganzen bösen Absichten, wenn sie es schon so nennen wollen, gehen einzig und allein dahin, dieses Haus wohnlicher einzurichten, etwa in dem Sinne, daß wir alle die Schonen und bequemen Einrichtungsstücke nicht beisammen sehen lassen wollen in einem CentralsaIon, sondern daß wir glauben, sie könnten zur größeren Bequemlichkeit und Zufriedenheit aller Bewohner in die einzelnen Wohnungen vertheilt werden.
Aber, meine Herren! ich sehe einen viel gefährlicheren Hammer in den Händen der Verfassungspartei, welche bemüht ist, das Königreich Böhmen in zwei Theile zu zerschlagen und durch eine hochaufgerichtete nationale Scheidewand für immer zu trennen.
Ich muß mich wundern, daß eine Partei, welche uns sehr oft den Vorwurf gemacht hat, daß wir der Nationalität die Freiheit opfern, daß diese Partei gewiß nur einer nationalen Idee nicht blos ihr eigenes centralistisch- politisches Credo, sondern beinahe die Existenz jenes Staates preiszugeben gesonnen ist, dessen Staatsgedanken sie allein zu repräsentiren vorgibt.
Ein hochgeehrtes Mitglied dieser Versammlung hat vor wenigen Tagen die Meinung ausgesprochen, oder eigentlich die Hoffnung, daß die Nationalitäten-Zwiste ebenso wie die überstandenen Religionskriege für unsere Kinder zu den überwundenen Standpunkten gehören dürften.
Ich bin vollkommen einverstanden mit dieser Analogie zwischen den Nationalitäts- und Religionsstreitigkeiten, und glaube nur auch diese Analogie darin zu sehen, daß ich die verlangte Staatssprache ganz gleichstelle der perhorrescirten Staatskirche, als einen Aufruf zu Intoleranz und Parteiverfolgung. (Výbornì, výbornì. ) Nur in einem Punkte mochte ich mit jenem verehrten Redner nicht übereinstimmen können, nämlich darin, daß wir selbst, wie die jetzt Lebenden nichts thun können und nichts thun sollen, um jene Zustände herbeizuführen, an welchen unsere Kinder sich erfreuen sollen.
Ich bin im Gegentheil davon fest überzeugt, daß wir im Interesse der Humanität, im Interesse der europäischen Civilisation und im Interesse des
wahren österreichischen Staatsgedankens stets darnach streben sollten, den Frieden zwischen beiden Volksstämmen im Königreiche Böhmen zu stärken und zu erhalten. (Výbornì! ) Der Weg, welcher durch diese Petitionen eingeschlagen wurde, ist nach meiner Meinung nicht derjenige, welcher zu diesem großen Ziele führt.
Meine Herren, ich bin der festen Ueberzeugung, daß der österreichische Kaiserstaat eine sehr wichtige Kulturmission zu erfüllen hat im Interesse ganz Europas.
Ich glaube, daß der österreichische Kaiserstaat dazu berufen ist, den drohenden Racenkampf zwischen Slaven und Deutschen dadurch zu verhindern, daß er auf feinem Staatsgebiete diese beiden Stämme in friedlicher und gemeinsamer Arbeit versöhnend vereint.
(Výbornì. )
In dieser Mission sehe ich die eigentliche Existenzberechtigung des österreichischen Kaiserstaates, welcher nach meiner innigsten Ueberzeugung weder ein deutscher noch ein slavischer sein soll.
(Výbornì!
Rufe rechts: Aber ein österreichischer! )
Wenn nun der h. Landtag des Königreiches Böhmen diese erhabene Mission des österreichischen Kaiserstaates richtig auffaßt, wenn der h. Landtag des Königreiches Böhmen es unter seiner Würde finden sollte, sich zu einem bloßen Werkzeuge der Parteiagitation herzugeben, (Lebhafte Oho! rechts und links), wenn die hohen Herren auf dieser Seite des Hauses (auf die Rechte weisend) gesonnen sind, die Mission der Versöhnung, welche Se. Majestät unser allergnädigster Kaiser ihnen vorgezeichnet hat, zu erfüllen, wenn endlich die Worte Sr. Exc. des Grafen Mannsfeld von der neutralen Stellung in nationalen Fragen nicht bloße Worte sind, dann zweifle ich nicht daran, daß der h. Landtag des Königreiches Böhmen über die vorliegende Petition zur Tagesorduung übergehen wird, in der ruhigen Uiberzeugung, daß die große Majorität der deutschen Vevölkerung ganz zufrieden damit sein wird, (Stürmische Ohorufe rechts und links; Oberstlandmarschall läutet), daß diese unliebsame Angelegenheit definitiv beseitigt ist. (Bravo und Händeklatschen im Centrum und auf der Gallerie. )
(Der Redner wird beglückwünscht)
Oberstlandmarschall (lautet): Ich bitte, wenn Sie Zuhörer auf der Gallerie entfernt zu werden wünschen, dann nehmen Sie Antheil an der Verhandlung. Dazu find Sie aber nicht da. Herr Landtagsabgeordneter Dr. Bareuther hat das Wort.
Abg. Dr. Bareuther:
Hoher Landtag !
Der Gegenstand, mit dem wir uns heute endlich ex professo beschäftigen können, wurde bereits von mehreren Rednern gelegentlich der Wahlreformdebatte berührt und die Erregung, die Sich dabei in diesem Saale kundgab, liefert den deutlichsten Beweis, daß es sich um eine brennende bedeutungsvolle Frage handelt und daß es verfehlt war, zu hintertreiben, daß diese Frage dort zur Besprechung kam, wo der legale Boden hiefür vorhanden war, im Reichsrathe. (Bravo! )
Durch die Temperatur, die dort herrschte, und die allerdings an das Bild gemahnte, das von dieser Seite neulich gebraucht wurde, wurde unser Wort in der That zum Gefrieren gebracht und es darf Sie nicht Wunder nehmen, wenn heute in einer heißeren Temperatur die Tone lauter und vornehmlicher an Ihr Ohr klingen.
Ich werde mich indessen von der Berstimmung, die sich auch meiner bemächtigte, als ich sah, wie rücksichtslos die Majorität gegen die Minorität im Reichsrathe vorgieng, von dieser Berstimmung werde ich mich in meinem Urtheile nicht beeinflußen lassen. Dafür werde ich aber auch mit jener Offenheit und Geradheit sprechen, die ich Freund wie Gegner Schuldig zu Sein glaube.
Gern nehme ich von der in der Sprachenverordnungskommission abgegebenen gegnerischen Erklärung Akt, daß der èechische Klub im Abgeordnetenhause beschlossen hatte, der Frage nicht aus dein Wege zu gehen! nur bedauere ich lebhaft, daß dieser löbliche Vorsatz vor dem Windhauche des Exekutivkomites sofort wieder seine Segel gestrichen und daß die geehrten Herren Kollegen, die hier in der Minorität so versöhnlich und entgegenkommend sich erweisen, dort in der Majorität unversöhnlich und abstoßend sich bewiesen (Bravo ! Bravo ! ) und Mann für Mann mit den Polen und mit der Rechten uns einfach niederstimmten. (Bravo! )
"Eine Landesangelegenheit" hieß es, "es sei keine Reichsangelegenheit, " so sprachen die Polen und ihr Führer, der jetzt an der Spitze der Finanzen steht; und dieses antonomistische Zauberwort genügte, um uns um unsere Redefreiheit zu verkümmern.
Merkwürdig, wie sich in Kurzem die Meinungen ändern! Lesen wir einmal eine Stelle aus dem Minoritätsberichte !
Da heißt es: "Die von dem h. Landtage zur Prüfung dieser Petitionen und zur Berichterstattung eingesetzte Kommission hat sich nun vorest darüber geeinigt, daß der h. Landtag die Entscheidung der Frage, ob die Ministerialverordnung legal oder illegal, ob und in wie ferne sie mit den Staatsgrundgesetzen in Einklang sei, Selbstverständlich nicht zusteht.
Was also damals im Reichsrathe negirt wurde, das wird hier wiederum anerkannt. (Sehr richtig !)
Ich nehme selbstverständlich von dieser Sinneswandlung gerne Kenntniß, weil ich ja schon immer der Ueberzeugung war, daß im Abgeordnetenhause der richtige Boden gewesen wäre, über diese Fragen zu sprechen. Aber ich muß doch die Kompetenz des Landtages vor dem Minoritätsvotum einigermaßen in Schutz nehmen, denn in einem Punkte Scheint mir der Landtag sehr kompetent zu Sein, sich über die Legalität dieser Frage auszusprechen. Ich meine in dein Punkte, wo die Sprachenverordnung Berfügungen über das Grundbuch trifft. (Sehr richtig! )
Nach dieser Sprachenverordnung wird bestimmt, daß die Eintragungen des Grundbuches je nach der Sprache der Eingabe geschehen solle. Nun heißt es ausdrücklich im §. 11 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, daß die innere Einrichtung der Grundbücher speziell den Landtagen vorbehalten sei. (Richtige !)
Die Sprachenverordnung enthält nun eine, die innere Einrichtung der Grundbücher betreffende und der Landtagsgesetzgebung speziell vorbehaltene Bestimmung, ist deshalb in dieser Hinsicht auch illegal und der Landtag wäre berufen, weil sie in Seine Gerechtsame eingreift, dagegen sich auszusprechen. (Richtig! Bravo! ) Weil ich nun einmal schon von der Legalität der Verordnung spreche, so sei es mir erlaubt, mich auch weiter darüber auszusprechen, man weiß ja nicht, was einem wieder im Reichsrathe passirt und ob er dort nicht wieder inkompetent ist. (Heiterkeit! Sehr gut. ) Die Staatsgrundgesetze weisen in den Wirkungskreis des Reichsrathes die Gesetzgebung über das Handelswesen, über das Gewerbewesen, über die innere Organisation der Gericht, sie bestimmen ferner, daß die Durchführungsbestimmungen der Staatsgrundgesetze im Gesetzgebungswege zu erlassen Seien, und ein solches der Durchführung bedürftige Grundgesetz ist der Art. 19 über die Gleichberechtigung der landesüblichen Sprachen, alles das sind Gegenstände, welche die Sprachenverordnung in ihren Bereich gezogen hat und dadurch hat sich das Ministerium direkt in Widerspruch mit den Staatsgrundgesetzen gestellt; mit Fug und Recht konnte man daher das Ministerium in den Anklagestand setzen. (Bravo! Bravo! Posl. Trojan: Tak jen to uèiòte!)
Wie rechtsertigt sich nun die Regierung? Sie Sagt, es ist ja. nichts wesentlich Neues, wir haben nur das wieder kodificirt, was bereits in der Praxis und in der Gesetzgebung bestand. Ja sie vergißt dabei, daß iii der Mitte eben die Staatsgrundgesetze stehen und daß nach diesen Staatsgrundgesetzen gerade diese Frage, ob sie nun neugeregelt oder neukodificirt wird, nur im Wege des Gesetzes kodificirt werden könne. Das hat die Regierung vergessen.
ES ist aber nicht einmal richtig, daß nur das Alte wieder neu aufgefrischt wurde, ich will nur hinweisen auf den Justizministerialerlaß vom J. 1852. Derselbe Schreibt allerdings vor, daß im Strafverfahren gewisse gerichtliche Akte in der Sprache zu verhandeln seien, in welcher der Angeklagte spricht, aber dieser Erlaß macht ausdrücklich die Beschränkung: "Nur wenn der Angeklagte dieser einen Sprache mächtig ist. "
Nach der neuen Sprachenverordnung, steht es im Belieben des Angeklagten wie der Gerichtshof sprechen soll, ja, ein schlauer Delinquent kann sich